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Full text of "Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins"

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^ÄJiABi^' 


Zeitschrift 


für  die 


Geschichte  des  Oberrheins 


herausgegeben 


von  der 


Badischen  historischen  Kommission. 


Nene  Folge.     Band  II. 

[Der  ganzen  Reihe  41,  Band^] 


Preiburg  i.  B.  1887. 

Akademische  Verlagsbuchhandlung  von  J.  C.  B.  Mohr 

(Paul  Siebeck.) 


Zeitschrift 

IBt  die 

GescMclLt«  des  Oberrheins. 

Nene  Folge.    Band  IL 


J 


^'1 
■1 


I 


i 


Inhalt 


Seite 
Der  Zusammenbrach  der  burgondischen  Herrschaft  am  Ober- 

rhein  von  Heinrich  Witte 1. 201 

lieber  die  wahrscheinliche  Identität  des  Fortsetzers  des   Bre- 
viarimn  Erchanberti  und  des  Monachos   Sangallensis   von 

Bernhard  Simson 59 

Die  Mission   des  Freiherm  Georg   Ludwig  von  Edelsheim   im 

Jahre  1760  von  Karl  Obser 69 

Zwei   wiedergefdndene  Handschriften   des   Strassburger   Dom- 
kapitels von  Wilhelm  Wiegand       99 

Zwei  nene  Bichental'sche  Codices  von  M«  B.  Bnck     ....      111 
Brandenburgisch-deutsche  Kolonialpläne.   Aus  den  Papieren  des 
Markgrafen   Hermann    von    Baden-Baden    mitgeteilt  von 

Eduard  Heyck 129 

Eine  Zauberin  zu  Todtnau  von  Panl  Ladewig 236 

Briefe    Voltaires    an   den  kurpfölzischen   Minister  Baron   von 

Beckers,  herausgegeben  von  Eberhard  Oothein    ....      2T3 
Zur   rechtlichen   Bedeutimg   des   Wortes    „nobilis"    von  Karl 

Heinrich  Freiherrn  Both  von  Sclireckenstein  ....  288 
Die  Pfeiferbruderschafb  zu  Biegel  im  Breisgau  von  Aloys  Schulte  303 
Prozessakten  eines  angeblich  durch  Juden  verübten  Christen- 
mords zu  Endingen,  mitgeteilt  von  Georg  Wolfram  .  .  313 
Oedungen  und  Wüstungen  im  Breisgau  von  Adolf  Poinsignon  322. 449 
Beiträge  zur   Geschichte   des  Bergbaus   im  Schwarzwald  von 

Eberhard  Oothein 385 

Zur  Strassburger  Koadjutorwahl  von  1598  von  Albert  Krieger      481 
Meister    Jakob    Russ    aus    Ravensburg,    der    Verfertiger    der 
Holzschnitzerei    im    Rathaussaale    zu    üeberlingen,    von 

Christian  Boder 490 

Nachtrage  zum  Verzeichnis  der  Kaiserurkunden  von  1200 — 1378 

im  Grossh.  Generallandesarchiv  in  Karlsruhe  von  Fr«  t.  Weech      498 


VI 

Seite 
Miscellen: 

Bericht  über  die  Niederlage  der  Klettgauer  Bauern  bei  Lott- 

stetten  am  8.  Mai  1633  von  Christian  Rader 118 

Betrügereien  und  Fälschungen   im  Mittelalter,   mitgeteilt  von 

Karl  Müller 241 

Bericht  des  hessischen  Ritters  Sigmund  von  Boyneburg  über 

die  Schlacht  bei  Böblingen  und  Sindelfingen  1525,  mitgeteilt 

von  W.  Falckenheiner 243 

Vernichtung  eines  Siegels  1407  von  K.  Wagner 245 

Kirchheim  in  den  Urkunden  Karls  des  Dicken  von  Aloys  Schalte      246 

Einladung  zu  einem  Armbrustschiessen  von  Heinrich  Witte    .      369 

Annalistische  Notizen  aus  Waibstadt  von  Eduard  Winkelmann      371 

Zwei  Briefe  des  Generals  Gottfried  Heinrich  von  Pappenheim 

von  F.  L.  Banmann 372 

Badische  GeschichtsHteratur  des  Jahres  1886,  zusammengestellt 

von  Ferdinand  Lamey 248 

Literatumotizen 121.376.500 

Register 503 

Berichtigungen  imd  Druckfehler .     .      516 

Mitteilungen    der    badischen   historischen  Kom- 
mission Nr.  8. 

Bericht  über  die  V.  Plenarsitzung  am  5.  und  6.  November 
1886,  erstattet  von  dem  Secretär  der  Kommission  ...      ml 
I.  Das  Pfarrarchiv  zu  St.  Martin  in  Freiburg,  aufgenommen 
von  Hauptmann   a.  D.   und   Stadtarchivar    Foinsigrnon, 

Pfleger  der  bad.  bist.  Kommission m  33 

II.  Gemeindearchiv  zu  Waibstadt,  verzeichnet  von  Geh.  Hof- 
rat Professor  Dr.  Winkelmann  zu  Heidelberg  .      ...    m  74 
in.  Das   städtische  Archiv  zu  Meersburg,    aufgenommen  von 
dem    Pfleger  der   bad.   bist.    Kommission    E-atsschreiber 

Strass  in  Meersburg m78 

rV.  Archivalien  aus  dem  Amtsbezirke  Pforzheim,  verzeichnet 
von   dem  Pfleger   der   bad.   bist.  Kommission   Professor 

Dr.  Hartfelder  in  Heidelberg m91 

V.  Archivahen  aus  Orten  des  Amtsbezirkes  Engen,  verzeichnet 
von    dem    Pfleger    der   bad.    bist.    Kommission    Pfarrer 

Aug.  Dreher  in  Binningen m97 

VI.  Archivalien  aus  dem  Amtsbezirke  Waldshut  (Klettgau  und 
Wutachthal),  verzeichnet  von  dem  Pfleger  der  bad.  bist. 
Kommission  Professor  Dr.  Roder  in  Villingen     .     .     .     .  m  106 
VU.  Archivalien  der  Stadt  Baden,  verzeichnet  von  dem  Pfleger 

der  bad.  bist.  Kommission  Professor  Val.  Stösser  in  Baden  m  123 


ü^ 


J 


VI 

Seite 
Miscellen: 

Bericht  über  die  Niederlage  der  Klettgauer  Bauern  bei  Lott- 

stetten  am  8.  Mai  1633  von  Christian  Roder 118 

Betrügereien   und  Fälschungen  im  Mittelalter,    mitgeteilt  von 

Karl  Müller 241 

Bericht  des   hessischen  Ritters  Sigmund  von  Boyneburg  über 

die  Schlacht  bei  Böblingen  und  Sindelfingen  1525,  mitgeteilt 

von  W.  Falckenheiner 243 

Vernichtung  eines  Siegels  1407  von  K.  Wagner 245 

Kirchheim  in  den  Urkunden  Karls  des  Dicken  von  Aloys  Schalte      246 

Einladimg  zu  einem  Armbrustschiessen  von  Heinrich  Witte    .      369 

Annalistische  Notizen  aus  Waibstadt  von  Ednard  Winkelmann      371 

Zwei  Briefe  des  Generals  Gottfried  Heinrich  von  Pappenheim 

von  F.  L.  Banmann 372 

Badische  Geschichtsliteratur  des  Jahres  1886,  zusammengestellt 

von  Ferdinand  Lamey 248 

Literaturnotizen 121.376.500 

Register 503 

Berichtigungen  und  Druckfehler .     .      516 

Mitteilungen    der    badischen   historischen  Kom- 
mission Nr.  8. 

Bericht  über  die  V.  Plenarsitzung  am  5.  und  6.  November 
1886,  erstattet  von  dem  Secretär  der  Kommission  ...      ml 
I.  Das  Pfarrarchiv  zu  St.  Martin  in  Freiburg,  aufgenommen 
von   Hauptmann   a.  D.   und   Stadtarchivar    Foinsignon, 

Pfleger  der  bad.  bist.  Kommission m  33 

II.  Gemeindearchiv  zu  Waibstadt,  verzeichnet  von  Geh.  Hof- 
rat Professor  Dr.  Winkelmann  zu  Heidelberg  .      .     .     .    m74 
in.  Das    städtische  Archiv  zu  Meersburg,    aufgenommen  von 
dem    Pfleger   der   bad.    bist.    Kommission    ßatsschreiber 

Strass  in  Meersburg m78 

IV.  Archivalien  aus  dem  Amtsbezirke  Pforzheim,  verzeichnet 
von   dem  Pfleger   der   bad.   bist.  Kommission   Professor 

Dr.  Hartfelder  in  Heidelberg m91 

V.  Ajchivalien  aus  Orten  des  Amtsbezirkes  Engen,  verzeichnet 
von    dem    Pfleger    der   bad.    bist.    Kommission    Pfarrer 

Ang".  Dreher  in  Binningen m97 

VI.  Archivalien  aus  dem  Amtsbezirke  Waldshut  (Klettgau  und 
"Wutachthal),  verzeichnet  von  dem  Pfleger  der  bad.  bist. 
Kommission  Professor  Dr.  Roder  in  Villingen     .     .     .     .  m  106 
Vn.  Archivalien  der  Stadt  Baden,  verzeichnet  von  dem  Pfleger 

der  bad.  bist.  Kommission  Professor  Val.  Stösser  in  Baden  m  123 


vn 


Mitarbeiter  dieses  Bandes  der  Zeitschrift. 

Baumann,  Archivar  Dr.    Donaueschingen. 
EüCK,  Oberamtsarzt  Dr.     Ehingen  a.  D. 
Falckenheiner,  Bibliotheksassistent  Dr.     Marburg. 
GoTHEiN,  Professor  Dr.    Karlsruhe. 
Hartfelder,  Professor  Dr.    Heidelberg. 
Heyck,  Privatdocent  Dr.    Freiburg. 
Krieger,  Archivpraktikant  Dr.    Karlsruhe. 
Ladewiö,  Archivpraktikant  Dr.     Karlsruhe. 
Lamey,  Bibliotheksassistent  Dr.    Karlsruhe. 
Müller,  Professor  Dr.     Giessen. 
Obser,  Archivpraktikant  Dr.    Karlsruhe. 
PomsiGNON,  Hauptmann  a.  D.  und  Stadtarchivar.    Freiburg. 
RoDER,  Professor  Dr.     Villingen. 

Freiherr  Roth  von  Schreckenstein,  Direktor  des    Generallandes- 
archivs a.  D.  Dr.     Karlsruhe. 
Schulte,  Archivrat  Dr.    Karlsruhe. 
SiMSON,  Professor  Dr.     Freiburg. 
Wagner,  Archivar  Dr.    "Wertheim. 

VON  Weech,  Direktor  des  Generallandesarchivs  Dr.    Karlsruhe. 
"WiEGAND,  Archivdirektor  Dr.     Strassburg. 
"Wille,  Universitätsbibliothekar  Dr.    Heidelberg. 
"Winkelmann,  Geh.  Hofrat  Professor  Dr.    Heidelberg. 
"Witte,  Gymnasialoberlehrer  Dr.    Hagenau. 
"Wolfram,  Dr.    Strassburg. 

Bedaktionsansschnss. 

Prof.  Dr.  SiMSON.    Archivdirektor  Dr.  von  Weech. 
Geh.  Hofrat  Professor  Dr.  Winkelmann. 

Bedaktion. 

Archivrat  Dr.  Schulte. 


Der  Zusammenbruch 

der 

bnrgundischen  Herrschaft  am  Oberrhein 

von 

Heinrich  Witte. 


I. 

Ueim  B^nn  des  Jahres  1473  mochte  dem  Landvogt  Ha- 
SHibach  die  burgundische  Herrschaft  fest  und  sicher  begründet 
«rafifieinen.  Zwar  fehlte  es  nicht  an  einzelnen  Wolken  und 
Mmaitlicfa  das  Verhältnis  zu  Herzog  Sigmund  von  Osterreich 
tott»  angehört  ein  so  freundschaftliches  zu  sein,  wie  es  das 
fffflifflr  gewesen  warJ)  Herzog  Sigmund  hatte  seine  Rechnung 
M  der  Allianz  mit  Karl  von  Burgund  nicht  gefunden :  er  hatte 
«wartet,  Karls  Beistand  zu  erhalten,  um  die  verlorenen  Lande 
sftinea  Hauses  von  den  Eidgenossen  zurückzuerobern;  aber 
nachdem  er  an  Karl  den  Preis  für  diese  erwartete  Hilfe  mit 
sönen  Erfalanden  am  Oberrhein  gezahlt  hatte,  war  jener  nichts 
wenigöT  als  bereit  gewesen  um  Herzoii^'  Sigmunds  halber  Krieg 
mit  den  Eidgenossen  anzufangen.  Der  Gedanke  lag  nahe  für 
fezoff  Sigmund,  dann  auch  seine  verpfändeten  Lande  zurück- 
znerwerbeiL  In  diesem  Wunsche  b<'gpgnete  er  sich  mit  den 
BidgenosBen.  die  ihrerseits  nach  unserer  frühern  Darstellung 
äBgründete  Ursache   hatten  sich  den  burgundischen  Nachbar 


*)  et  Witte  BeziehuDgen  Herzog  Sigmunds  a.  a.  0.  p.  29  IT.    Vergl. 
aUü  Baadl,  133. 

r,  C  atmh.  <L  Oberrh.  V.  F.  n.  1.  1 


^  ^V  i  M  e. 

forlzu-sciiafieij  Es  kam  zu  \'er]iaii(lliuip:eii  zwiscli<?ii  beiden 
MUditei  .  wolw.'i  iUc  burtruudi.sclR'  Vennittlung  ausgeschlossen 
wuid^.  und  e:  &';lii<^ji  di«  M(iulirlik(;it  vorhanden,  dass  Herzog 
Sigijiuijd  und  die  Kidueiio:5Ji(Mi  auf  Kosren  Burgunds  sich  ver- 
ehii^iWu.  Ha^oubac})  u^f^hiun  es  dieser  Gefahr  vorzubeugen, 
al]erdiu^>  nur  so.  dass  ei"  mit  Herzog  Siirmund  einen  neuen 
N'erim^^')  al)se"]iloss.  worin  diesem  die  ausgiebigsten  Yer- 
sprecijuijgeii  für  (Mn<*ii  Krieg  mit  den  Eidgenossen  gemacht 
wuiden.  Bur^uiidisclierseits  dachte  man  nicht  daran  den  Yer- 
trag  zu  halten;  ei'  war  nur  ein  aujzeniückUcher  Notbehelf, 
und  inzwischen  hatten  die  Verhandlungen  mit  Kaiser  Friedrich, 
dem  llaupie  des  Hauses  Uabsburg.  zu  einem  Resultat  geführt, 
dass  man  nicht  mehr  notier  hatte,  auf  Herzog  Sigmund  über- 
mässig Rücksicht  zu  nehmen.  Auch  hier  hatte  Hagenbach 
seine  Jland  in;  Sjuel  gehabt:  er  war  es  gewiesen,  der  die  Ver- 
handlungen mit  dem  vorsichtigon  Kaiser  in  Fluss  gebracht 
und  das  J'rojekt  der  Vermählung  des  einzigen  Sohnes  Kaiser 
Friedrichs,  des  P^izherzogs  Maximilian,  mit  der  Erbin  Karls 
des  Kühnen,  Maria  von  Burgund,  der  Ausführung  nahe  ge- 
füijrt  hatte. '^j 

Wuide  di(}S  Vorhaben  in  der  That  verwirkhcht,  so  musste 
di(^  iiurgundische  Herrschaft  in  den  veri)fändeten  Gebieten 
aus^e!•o^d^'nliich  gekräftigt  werden,  verwuchsen  doch  die  In- 
teressj'U  beider  Häuser  auf  diese  Weise.  Das  mag  der  Grund 
gewesen  sein,  dazu  das  ül^ermässige  Vertrauen  auf  die  Macht 
seines  Heirn,  warum  Hagenbach  die  Gefahren,  die  in  seiner 
nächsten  Nähe  auftauchten,  nicht  nur  unterschätzte,  sondern 
sie  noch  steigerte  und  mutwillig  hervoiiief.  Wir  sahen  bereits, 
wie  die  Furcht  vor  den  burgundischen  Annektionsgelüsten  es 
zu  Wege  'oraclite,  dass  die  kleinen  selbständigen  Gewalten  am 
Oberrheiu  sich  zu  der  sogenannten  ^Niedern  Vereinigung"  zu- 
sammenscharten. Die  ^Eidgenossen  und  namentlich  Bern  hatte 
der  Landvogt  durch  die  Bedrohung  der  Selbständigkeit  des  eng 
verbündeten  Mülhausen  aufs  empfindlichste  verletzt  und  schon 
war  in  Anlass  davon  das  Projekt  einr'r  Defensivallianz  zwischen 
beiden  Bünden  aufgetaucht;  anderseits  war  das  ja  auch  der 
Grund,  warum  namentlich  Bern  den  Abschluss  eines  ewigen 


1)  1472  Aug.  12  cf.  Witte  1.  c.  p.  28. 

2)  Cf.  Rausch,  die  burguiidiscbe  Heirat  Maximilians  I.  p.  65  fF. 


ZuBJinmeDbruch  der  burgund.  Herrschaft  am  Oberrhein.  3 

Friedens  mit  Herzog  Sigmund  aufs  eifrigste  förderte.  Man 
hätte  meinen  sollen,  dass  Hagenbach  als  einsichtiger  Staats- 
mann die  Eidgenossen  wenigstc^ns  nun  so  viel  wie  möglich, 
um  sie  von  der  drohenden  Koalition  abzuziehen,  über  die  Ab- 
sichten Karls  beruhigt  hätte;  aber  die  burgundische  Politik 
jener  Tage  führte  zweierlei  Sprache  gegenüber  den  Eidge- 
nossen. Während  Karl  sich  in  den  freundschaftlichsten  Ver- 
sicherungen erging,  forderte  Hagenbach  zum  Kriege  geradezu 
heraus.  Hagenbach  war  Sundgauer  mit  einigem  burgundischen 
Firnis;  er  teilte  den  Hass  und  die  Vorurteile  seiner  adligen 
Landsleute  wider  die  Schweizer  und  scheute  sich  nicht  trotz 
seiner  hohen  amtlichen  Stellung  die  groben  landläufigen  Schimpf- 
worte wider  sie  zu  gebrauchen 0;  ja,  er  verstieg  sich  zu 
Äusserungen,  die  eine  unmittelbare  Bedrohung  Berns  und 
seines  Besitzstandes  enthielten,  und  dieses  hatte  nicht  unter- 
lassen es  sich  zu  merken.  Sein  Unglück  war  es  wie  das 
seines  Herrn,  dass  sie  nicht  recht  Gelegenheit  gehabt  hatten 
die  Tüchtigkeit  der  Eidgenossen  im  Felde  zu  erproben;  ihre 
Siege  über  Herzog  Sigmund  mochten  dem  Landvogt  keine 
grosse  Wertschätzung  abgewinnen,  da  dieses  Fürsten  Regiment 
bei  ihm  in  keiner  sonderlichen  Achtung  stand;  er  schätzte 
sie  schwerlich  höher  als  die  Lütticher  und  Genter,  die  er  vor 
sich  hergetrieben  hatte. 

In  dem  eigenen  Gebiet  war  dagegen  bis  dahin  keine  nen- 
nenswerte Opposition  entstanden,  soweit  sich  das  bei  der 
Dürftigkeit  unserer  Quellen  beurteilen  lässt.  Die  Ritterschaft, 
die  doch  am  meisten  von  seiner  Wirksamkeit  betroffen  war, 
regte  sich  nicht;  die  Städte  mochten  ihn  fürchten,  aber  einst- 
weilen hatten  sie  nur  Grund  seine  Wirksamkeit  zu  segnen, 
die  ihnen  Ruhe  und  Sicherheit  gebracht  hatte.  Freilich  ist 
dies  Urteil  in  einer  Hinsicht  sehr  unvollständig;  wir  wissen 
gar  nichts  über  Hagenbachs  sittliches  Verhalten  in  dieser  Zeit. 
Schwerlich  ist  anzunehmen,  dass  Hagenbach  bloss  in  seiner 
letzten  Zeit  so  schwere  Ausschweifungen  begangen  hat,  eben- 
sowenig wie  er  erst  zuletzt  seinen  gänzlichen  Mangel  an  Sinn 
für  Recht  bethätigt  haben  wird;  aber  so  lange  kein  allge- 
meiner Grund  zur  Unzufriedenheit  war,  so   lange  hatte  man 


^)  Dändliker,  Ursachen  und  Vorspiel  der  Burgunderkriege  p.  40  stellt 
einzelnes  zusammen. 

1* 


4  Witte. 

in  jener  rohen,  sittenlosen  Zeit  auch  keine  Veranlassung  ein- 
zelne Vorfälle  besonders  zu  buchen.  Anders  wurde  es,  als 
eine  Veranlassung  zu  allgemeinster  Unzufriedenheit  eintrat, 
als  der  Landvogt  die  Bevölkerung  da  angriff,  wo  ein  Volk 
stets  und  am  meisten  verwundbar  ist,  als  er  eine  neue  Steuer 
auflöte,  zu  deren  Erhebung  er  kein  Recht  hatte,  die  ausser- 
dem dem  Volke  doppelten  Hass  einflösste,  weil  sie  neu  und 
fremd  war. 

IL 

Die  beiden  letzten  habsburgischen  Herrscher,  Herzog  Al- 
brecht der  Verschwender  und  Herzog  Sigmund,  hatten  voll- 
ständige Raubwirtschaft  getrieben:  das  eine  Loch  wurde  zu- 
gestopft, indem  man  ein  anderes  eröffnete.  Das  alles  war 
anders  geworden,  als  mit  der  neuen  burgimdischen  Herrschaft 
auch  eine  geordnete  Verwaltung  in's  Land  gekommen  war. 
Die  burgundische  Regierung  hatte  die  verpfändeten  Lande  so 
wie  sie  waren  übernehmen  müssen,  und  selbstverständlich 
hatte  die  neue  Verwaltung  unter  diesen  Verhältnissen  viel  Geld 
gekostet,  ganz  abgesehen  von  den  Summen,  welche  die  Ein- 
lösung einzelner  Herrschaften,  wie  wir  sahen,  gekostet  hatte. 
Karl  der  Kühne  war  aber  ein  viel  zu  sparsamer  Hauswirt, 
als  rlass  er  sein  Geld  nutzlos  geopfert  hätte ;  er  verlangte  nicht 
bloss  Verzinsung  des  angelegten  Kapitals,  sondern  auch  Über- 
schüsse. Von  Anfang  an  war  die  Absicht  gewesen  wie  in 
Justiz  und  Verwaltung  so  auch  in  der  Besteuerung  Gleich- 
förmigkeit mit  den  übrigen  burgundischen  Landesteilen  herbei- 
zuführen; dass  man  mit  dieser  Absicht  nicht  gleich  heraus- 
rückte, war  natürlich,  und  zudem  musste  die  neue  Verwaltung 
vorab  die  Hilfsquellen  des  Landes  und  die  Einkünfte  des  Lan- 
desherm  kennen  lernen,  was  in  dem  allgemeinen  Chaos  der 
bischerigen  Regierung  nicht  so  leicht  zu  erreichen  war.  Wahr- 
scheinlich ist  die  erste  Kommission  mit  dieser  Aufgabe  nicht 
fertig  geworden^)  und  die  Auskunft^),  welche  Karl  von  dem 
frühem  habsburgischen  Regierungskollegium  zu  Ensisheim 
über  seine  Einnahmen  seitens  seiner  Vasallen  erhielt,  mochte 
ihn  schwerlich  zufrieden  stellen.    Es  darf  uns  daher  auch  nicht 


^)  Cf.  Zeitschr.  f.  Gesch.  d.  Oberrh.  N.  F.  I  p.  134. 
')  Cf.  die  urkandlichen  Beilagen. 


Zusammenbruch  der  burgund.  Herrschaft  am  Oberrhein.  5 

wundern,  wenn  wir  vernehmen,  dass  im  Jahre  1472  auf  Be- 
fehl des  Herzogs  eine  allgemeine  Untersuchung  abgehalten 
wurde  über  die  Einkünfte,  welche  die  Herrschaft  zu  beziehen, 
und  die  Lasten,  welche  sie  zu  tragen  hatte. ^)  Im  folgenden 
Jahre  war  es  dann  ein  sehr  geringfügiger  Anlass,  der  wohl 
mehr  als  Vorwand  dienen  sollte,  wodurch  es  zur  Einführung 
einer  neuen  Steuer  kam.  Herzog  Sigmund  schuldete  seit 
längerer  Zeit  dem  Ritter  Marquard  von  Baldeck  eine  Summe 
Geldes,  die  mit  den  Zinsen  auf  die  Höhe  von  10  400  Gulden 
gewachsen  war^),  wofür  verschiedene  Edle  und  Städte  des 
Sundgau  Bürgschaft  geleistet  hatten.  Nach  längerm  Wider- 
streben übernahm  endlich  Herzog  Karl  die  Schuld;  er  ver- 
ordnete^), dass  diese  Summe  wieder  eingebracht  werden  sollte 
durch  eine  Auflage  auf  den  Wein.  Diese  Verfügung  gab  Ver- 
anlassung zur  Einführung  des  bösen  Pfennigs,  der  im  eigent- 
lichsten Sinne  des  Worts  die  burgundische  Herrschaft  unter- 
graben hat. 


^)  Gachard  veröffentlicht  in  seiner  Ausgabe  von  Barante,  histoire  des 
ducB  de  Bourgogne  II  p.  706  aus  dem  Archiv  zu  Dijon  einige  Auszüge 
von  Aktenstücken,  deren  Veröffentlichung  nicht  bloss  für  unsern  Gegen- 
stand, sondern  auch  für  die  Geschichte  der  oberrheinischen  Gebiete  über- 
haupt von  ganz  hervorragender  Bedeutung  wäre.  Diese  Auszüge  sind  bei 
der  geringen  Verbreitung  der  Gachard'schen  Ausgabe  gar  nicht  bekannt 
geworden.    Die  wichtigsten  Aktenstücke  sind: 

1  Instruktion  des  Herzogs  vom  26.  Mai  1469  an  Guillaume  de  la 
Baume,  den  er  mit  Jean  de  l'Estaques  an  die  Eidgenossen  sandte,  um  die 
Kriegsentschädigung  von  10  000  fl.  zu  erlegen. 

2.  Protokoll  über  die  Besitzergreifung  der  verpfändeten  Lande  seitens 
der  burgundischen  Kommission.  Gachard  führt  daraus  an,  dass  die  Kom- 
mission am  28.  Juni  1469  in  Gegenwart  Herzog  Sigmunds  von  Rheinfelden, 
an  demselben  Tage  auch  von  dem  „  Stein '^  bei  Rheinfelden,  am  29.  von 
Säckingen,  am  30.  von  Laufenburg  und  an  den  folgenden  Tagen  von  den 
übrigen  Plätzen  Besitz  ergriffen  hätte.  Es  enthält  statistische  Einzel- 
heiten über  jeden  der  Plätze,  das  Resultat  der  von  den  Kommissaren  ein- 
gezogenen Erkundigungen  über  die  Rechte  des  Herzogs,  die  Verwaltung 
des  Landes  etc. 

3.  Die  Originalurkunden  über  die  Besitzergreifung  jeder  Stadt  und 
die  Eidesleistung  der  Bewohner. 

4.  Die  auf  die  erwähnte  Enquete  bezüglichen  Aktenstücke  etc. 

«)  Witte,  Beziehungen  p.  35,  cf.  auch  p.  137  des  vorhergehenden  Bandes. 
»)  Am  28.  März  1473  cf.  Gachard  1.  c. 


6  Witte. 

Leider  schweigen  sieh  unsere  Quellen^)  über  die  Steuer 
selbst  fast  vollständig  aus,  sie  erwähnen  lediglich  die  That- 
sache,  dass  für  ein  Mass  Wein  ein  Pfennig  bezahlt  werden 
musste,  und  sind  alle  einstimmig  darin  zu  bezeugen,  welche 
Erbitterung  diese  Steuer  erregte;  wie  sie  aber  erhoben 
wurde,  ob  der  Käufer  oder  Verkäufer  sie  zu  tragen  hatte, 
ob  auch  der  für  den  Hausgebrauch  selbstgezogene  Wein  ihr 
unterlag,  darüber  wissen  wir  einstweilen  nichts.  Dass  die 
Steuer  nun  solchem  Widerstände  begegnete,  dafür  waren  die 
verschiedensten  Ursachen  wirksam.  Zunächst  und  vor  allen 
Dingen  kommt  in  Betracht,  dass  die  Steuer  von  einer  unver- 
hältnismässigen Höhe  war,  wenngleich  uns,  die  wir  nur  zu 
leicht  den  Wertmesser  unserer  Zeit  anlegen,  diese  Abgabe 
recht  massig  erscheinen  will;  und  das  ist  ein  Gesichtspunkt, 
der  bisher  noch  gar  nicht  beachtet  worden  ist.  Der  Wein 
war  in  den  letzten  Jahren  im  Elsass  ausserordentlich  wohl 
geraten,  so  dass  er  spottwohlfeil  war.^)  Im  Jahre  1470  wurde 
ein  Ohm  guten  Weines  um  1  Pfund  5  Schilling  verkauft, 
während  der  gemeine  Wein  nur  10  Batzen  kostete;  im  fol- 
genden Jahre  war  der  Wein  so  wohl  geraten,  dass  man  nicht 
genug  Fässer  auftreiben  konnte,  den  Most  aufzubewahren,  und 
dazu  war  er  sehr  gut.  Über  das  Jahr  1472  fehlen  uns  die 
Nachrichten,  wir  wissen  nur,  dass  der  Sommer  sehr  heiss  war. 
Das  Jahr  1473  war  wiederum  ein  ausgezeichnetes  Weinjahr, 
so  dass  ein  Ohm  guter  Elsässer  3  Schilling  und  Breisgauer 
2   Schilling   3   Pfennig  kostete;   des   Sundgauer  und   Basler 


^)  Schilter-Königshofen  p.  371;  Strassburger  Archivchronik  im  Code 
historique  de  Strassbourg  p.  185  erwähnen  die  Einführung  ohne  Angabe 
des  Zeitpunktes. 

2)  Cf.  Thanner  Chronik  von  Tschamser,  Kolmar  1864  p.  632  u.  634. 
Vgl.  darüber  Hanauer  fitudes  ^conomiques  sur  PAlsace  ancienne  et  mo- 
derne t.  II:  Denrees  et  Salaires  p.  29.  Ebenda  findet  man  auch  das 
nötige  über  die  damaligen  Massverhältnisse  p.  16  flf.  Die  Werte  sind 
natürlich  sehr  schwankend  für  einzelne  Zeiten  und  können  nur  annähirnd 
bestimmt  werden.  Für  uns  kommen  in  Betracht  Fuder,  Ohm  und  Mass, 
dazu  Snum  und  Viertel.  Im  allgemeinen  darf  man  annehmen,  dass  das 
Mass  durchschnittlich  1^/2  bis  1^/4  Ltr.  enthielt;  der  Saum  enthielt  etwa 
3  Ohm,  dieser  teilte  sich  in  12  Viertel  und  48  Mass.  Wir  haben  danach 
1  Ohm  ä  12  Viertel  ä  4  Mass  ä  IV2  bis  1^/4  Ltr.  Über  die  Weinpreise 
cf.  auch  Knebel  p.  40  sowie  die  Übersicht  bei  Hanauer  1.  c.  p.  38  und 
die  Tabelle  p.  331. 


Zusammenbruch  der  burgund.  Herrschaft  am  Oberrbein.  7 

Weines  „so  etwas  ungeschmackts"  achtete  man  nicht. ^)  Legen 
wir  diese  Wertangabe  zu  Grunde,  so  ergiebt  sich  für  das 
Mass  guten  Elsässer  Weines  ein  Preis  von  ^A  Pfennig, 
der  sich  im  Klein  verkauf  natürlich  steigern  musste.  Andere 
Angaben  lauten  höher  und  niedriger,  aber  immerhin  stellt 
sich  der  Preis  .des  Weines  ausserordentlich  niedrig^),  so  dass 
wir  hoch  greifen,  wenn  wir  einen  mittleren  Wert  von  2  Pfennigen 
pro  Mass  annehmen.  Diese  Preise  gelten  selbstverständlich 
erst  für  den  Herbst  1473,  aber  die  Aussicht  auf  eine  gute 
Weinernte  und  die  voraufgehenden  guten  Weinjahre  werden 
die  Preise  derartig  gedrückt  haben,  dass  sie  nicht  wesentlich 
verschieden  gewesen  sind. 

Es  ist  sehr  wahrscheinlich,  dass  dieser  verhältnismässig 
niedrige  Preis  die  burguudischen  Machthaber  verlockt  haben 
mag,  den  Wein  zu  besteuern;  aber  desshalb  war  die  Steuer 
dem  Elsässer  und  badischen  Oberländer,  die  beide  einen 
guten  und  reichlichen  Trunk  zu  schätzen  wissen,  nicht  weniger 
empfindlich  und  drückend.  Es  scheint  aber  nicht  einmal 
bei  dieser  neuen  Steuer  sein  Bewenden  gehabt  zu  haben.  Im 
folgenden  Jahre  verlangte  Hagenbach  weiter  von  der  Stadt 
Rheinfelden,  dass  von  jedem  Saum  Weines,  der  im  Hause  ge- 
trunken würde,  3  Schilling  bezahlt  würden.  Damals  waren 
die  Weinpreise  noch  weiter  gesunken,  so  dass  Ende  des  Jahres 
1473  der  Saum  des  besten  Breisgauer  Weins  überhaupt  nur 
10  Schilling  kostete.  Wenn  er  das  von  Rheinfelden  verlangte, 
so  wird  diese  Steuer  auch  sonst  schon  in  Übung  gewesen  sein. 
Die  Sache  wurde  dadurch  nicht  besser,  dass  die  Steuer  einen 
jeden,  Hoch  und  Gering,  traf,  dass  kein  Stand  davon  be- 
freit war.  Hauptsäclüich  lastete  sie  doch  auf  dem  kleinen 
Mann,  dem  sie  in  dem  weinreichen  Lande  den  täglichen  Trunk 
verteuerte. 

Dazu  kam  noch  etwas  anderes,  wodurch  die  Steuer  noch 
einen  besonders  gehässigen  Charakter  erhielt.  Die  Steuer 
war  auch  widerrechtlich  in  jeder  Beziehung.  Wie  fast  überall 
damals  in  Deutschland,  war  auch  die  österreichische  Regierung 
in  den  Vorlanden  eine  wesentlich  ständische  gewesen;  der 
Landesherr  konnte  nicht  einfach  durch  Verordnung  eine  neue 


1)  Tbanner  Chronik  p.  634. 

^)  Hauauer  p.  38.  cf.  auch  Kuebel  p.  40. 


8  Witte. 

Steuer  einführen,  sondern  war  von  der  Bewilligung  der  drei 
Stände,  wie  sie  auf  dem  Landtag  vertreten  waren,  abhängig. 
Herzog  Karl  hatte  die  Regierung  in  dem  Umfange  übernommen, 
wie  sie  Herzog  Sigmund  geführt  hatte;  ausdrücklich  hatte 
Karl  sich  zudem  durch  einen  Artikel  des  Vertrages  von  St. 
Omer  verpflichtet  das  Land  bei  seinem  alten  Herkommen  zu 
belassen  und  keine  neuen  Auflagen  und  Steuern  zu  erheben. 
Nur  kraft  Bewilligung  der  Stände  konnte  demnach  diese  Steuer 
erhoben  werden.  Dass  dies  geschehen  wäre,  wird  nirgends 
bezeugt,  und  später  wird  die  Erhebung  gegen  die  burgundische 
Herrschaft  ausdrücklich  damit  begründet,  dass  dem  Lande 
widerrechtlich  neue  Steuern  auferlegt  wären;  das  konnte  aber 
nur  für  den  Fall  zutreffen,  dass  die  Stände  ihre  Einwilligung 
nicht  gegeben  hatten.  Dieselben  hatten  auch  gar  keine  Ver- 
anlassung dazu.  Bei  ausserordentlichen  Gelegenheiten  pflegten 
die  Stände  mit  ausserordentlichen  Bewilligungen  nicht  zurück- 
zuhalten. Hier  aber  war  gar  kein  Anlass  eine  so  lästige 
Steuer  zu  bewilligen,  am  allerwenigsten  an  Herzog  Karl,  der 
nicht  der  natürliche  Landesherr,  sondern  lediglich  der  Pfand- 
herr war. 

So  begreift  man,  wie  die  Bevölkerung  diese  Steuer  so  recht 
als  Blutsteuer  empfand  und  ihrem  Urheber  grimmigen  Hass 
nachtrug. 

Die  neue  Steuer  musste  somit  zu  einer  Machtprobe  werden 
für  die  burgundische  Herrschaft.  Bei  der  Spärlichkeit,  womit 
unsere  Quellen  fliessen,  lässt  sich  nicht  erkennen,  auf  welchen 
Widerstand  Hagenbach  bei  der  Einführung  stiess.  Dass  die 
Ritterschaft  sich  geregt  hätte,  davon  verlautet  nichts;  der 
einzelne  Ritter  war  nicht  mehr  in  der  Lage,  dem  allmächtigen 
Landvogt  Widerstand  entgegen  zu  setzen.  Anders  aber  stand 
es  mit  den  Städten,  und  hier  scheint  es  nicht  so  glatt  abge- 
gangen zu  sein.  Im  Sundgau  waren  es  Ensisheim  und  Thann, 
von  denen  wir  wissen,  dass  sie  der  neuen  Steuer  den  hart- 
näckigsten Widerstand  entgegensetzten,  und  es  ist  sehr  be- 
zeichnend, dass  sie  später  sich  auch  zuerst  im  Sundgau  wider 
die  burgundische  Herrschaft  erhoben  haben;  auf  dem  rechten 
Rheinufer  wissen  wir  nur  von  Breisach,  obwohl  es  nach  dem 
ganzen  sonstigen  Verhalten  der  vier  Waldstädte  wahrschein- 
lich ist,  dass  auch  sie  sich  der  neuen  Steuer  widersetzten.  Ge- 
naueres ist  jedoch  nur  von  Thann  und  Breisach  bekannt. 


Zusammenbruch  der  burgund.  Herrschaft  am  Oberrhein.  9 

Thann  wurde  mit  Gewalt  unterworfen.  Wie  der  Landvogt 
später  in  seinem  Prozess  beteuert,  hatte  er  ausdrücklich  Rück- 
sprache mit  dem  Kaiser  und  Herzog  Karl  gepflogen,  ehe  er 
seine  Massregeln  ergriff,  um  die  widerspenstige  Stadt  zum  Ge- 
horsam zu  zwingen.^) 

Er  bot  dann  die  Landschaft  auf,  rückte  am  3.  Juli  vor  die 
Stadt,  eroberte  sie  noch  an  demselben  Tage  und  hielt  nun  ein 
schweres  Strafgericht  ab,  das  wohl  darauf  berechnet  war, 
Schrecken  und  Furcht  unter  den  übrigen  Städten  zu  verbreiten. 
Am  andern  Morgen  liess  er  zahlreiche  Bürger  zum  grossen 
Teil  noch  nackt  aus  den  Betten  reissen.  Ein  Teil  von  ihnen 
wurde  auf  das  Rathaus  geführt;  hier  mussten  sie  ihre  Waffen 
abliefern,  soweit  sie  solche  bei  sich  hatten,  und  schwören,  nur 
mit  Erlaubnis  Hagenbachs  von  Ort  und  Stelle  zu  gehen.  Die 
andern  Bürger,  etwa  30  an  der  Zahl,  liess  er  gefesselt  auf  den 
öffentlichen  Platz  der  Stadt  führen,  um  sie  dort  enthaupten  zu 
lassen.  „Also  wurden  der  armen  unschuldigen  Märtyrer  vier 
enthauptet  mit  Gewalt  und  ohne  Recht;  die  liess  er  zu  Schmach 
und  Furcht  der  Menschen  also  elend  und  tot  vor  ihren  Weibern, 
Kindern  und  Freunden  etliche  Tage  an  den  Gassen  liegen"; 
die  andern  wurden  durch  Fürbitte  der  Umstehenden,  worunter 
der  Graf  Oswald  von  Tierstein  und  Herr  Hans  Ehrhard  von 
Reinach  und  andere  Ritter  und  Knechte  waren,  vor  der  Hin- 
richtung bewahrt,  dafür  aber  strafte  er  sie  am  Vermögen  und 
nahm  ihnen  was  ihm  gerade  recht  war.^) 


^)  Chronologische  AnhaUspunkte  lassen  sich  nur  indirekt  gewinnen. 
Das  bezügliche  Edikt  Karls  vom  28.  März  wird  im  April  zur  Publikation 
und  Ausführung  gekommen  sein.  Von  der  Zeit  ab  wird  sich  auch  der 
Widerstand  Thanns  datieren.  Dass  Hagen bach  nicht  sofort  einschritt,  wird 
seine  Ursache  darin  haben,  dass  er  während  dieser  Zeit  beständig  abwesend 
war.  Er  war  zu  Konstanz,  verweilte  dann  Ende  Mai  bei  Herzog  Sigmund 
in  Innsbruck,  war  dann  auf  dem  Reichstag  zu  Augsburg  und  weilte  schliess- 
lich heim  Kaiser  in  Baden-Baden. 

')  Den  ausführlichen  Bericht  hat  Schilling  p.  80.  Reimchronik  cap.  31 
weicht  in  einzelnen  Punkten  ah.  Die  Darstellung  von  Schilling  wird  aber 
in  der  Hauptsache  bestätigt  durch  eine  urkundliche  Notiz  im  Strassburg. 
Stadtarchiv  vom  4.  Juli  1473,  dass  Hagenbach  am  3.  Juli  mit  der  Land- 
schaft vor  Thann  gezogen  war,  dasselbe  noch  am  selben  Tage  erobert,  4 
enthauptet,  an  20  gefangen  und  ethche  von  der  Stadt  verschickt  habe. 
Strasbg.  St.  A.  AA.  267-  —  Die  Strassburger  Archivchronik  p.  185  ei  It, 
dass  Ha.  5  Ratsherren  zu  Tbann  habe  hinrichten  lassen;  wah 


10  Witte. 

Das  war  ein  Strafgericht  nach  welscher  und  niederländischer 
Art,  wie  es  wohl  passte  zu  den  wilden  Erneuten,  die  dort  nicht 
selten  stattfanden,  nicht  aber  für  diese  stillen  Städtchen  am 
Oberrhein  und  im  Sundgau.  Wenn  Hagenbach  übrigens  ge- 
glaubt hatte,  durch  dies  summarische  Verfahren  auch  Breisach 
einschüchtern  zu  können,  so  hatte  er  sich  sehr  geirrt.  Die  Stadt 
beharrte  auf  ihrem  Standpunkt,  nicht  verpflichtet  zu  sein,  die 
Steuer  zu  zahlen.  Mit  dramatischer  Lebendigkeit  schildert 
uns  der  Reimchronist  das  Auftreten  Hagenbachs  vor  Bürger* 
meister  und  Rat  von  Breisach ^),  da  es  gilt,  die  Stadt  zur 
Einwilligung  in  den  bösen  Pfennig  zu  vermögen.  Die  innere 
W^ut  des  Landvogts  über  die  Selbständigkeit  der  Stadt  bricht 
hier  mit  elementarer  Gewalt  hervor.  Den  Bürgermeister,  der 
ihm  die  ablehnende  Antwort  des  Rates  mitteilen  will,  lässt  er 
gar  nicht  aussprechen.  „Und  solte  dich  der  ritt  schütten^)  und 
hett  ich  dich  vor  dem  tor,  ich  lernte  dich  anders  kallen  zwor." 
Ein  harmloses  Wort  des  Bürgermeisters  fasst  er  so  auf,  als 
ob  derselbe  ihn  Lügner  heisst,  und  in  der  Wut  will  er  sich 
gar  mit  der  Waffe  an  dem  armen  Stähellin  vergreifen.  Aber 
alles  Wüten  half  ihm  doch  nichts.  Die  Stadt  lehnte  unter 
Berufung  auf  die  von  Karl  eingegangene  Verpflichtung  und 
den  von  Hagenbach  selbst  geleisteten  Eid  es  ab,  den  bösen 
Pfennig  zu  zahlen.  Der  Landvogt  machte  einstweilen  gute 
Miene  zum  bösen  Spiel;  er  gab  der  Stadt  anheim,  bei  Herzog 
Karl  um  Erlass  der  Steuer  einzukommen  und  verhiess  ihr  dabei 
seine  guten  Dienste.    Im  Stillen  hegte  er  aber  andere  Pläne, 


ist  der  Irrtum  so  entstanden,  dass  die  zu  Ensisheira  aus  demselben  Grunde 
vollzogene  Hinrichtuug  mit  einbegriffen  ist.  Die  Thatsachen  selbst  ergeben 
sich  übrigens  zur  Evidenz  aus  dem  spätem  Prozessverfahren  wider  Ha., 
bei  dem  die  widerrechtliche  Hinrichtung  der  Thanner  Bürger  der  Haupt- 
anklageartikel ist. 

*)  über  Hagenbachs  Versuch,  in  Breisach  den  bösen  Pfennig  einzu- 
führen und  über  die  sich  daran  knüpfenden  Verwicklungen  handelt  der 
Reimchronist  cap.  34,  35,  36,  45,  46,  47.  Auch  hier  lassen  sich  die  chrono- 
logischen Anhaltspunkte  nur  schwer  gewinnen;  da  aber  nun  feststeht, 
wann  das  Edikt  zur  Einführung  des  bösen  Pfennigs  gegebon  wurde,  ander- 
seits aber  einmal  auf  die  Thanner  Vorgänge  Bezug  genommen  wird,  so 
wird  man  danach  den  Monat  Juli  resp.  August  annehmen  müssen.  Danach 
sind  alle  Ansätze  Mone's  in  der  Datierung  der  einzelnen  Kapitel  zu  berichtigen. 

^)  Ich  bemerke,  dass  dies  ein  stehender  Ausdruck  Hagenbachs  ist,  der 
auch  sonst  bezeugt  wird. 


Zusammenbruch  der  burguDd.  Herrschaft  am  Oberrhein.  H 

ob  er  nicht  auch  Breisach  wie  Thann  mit  den  Waffen  ein- 
nehmen könnte.  0  Freilich  offene  Gewalt  konnte  ihm  gegen 
die  alte  Rheinstadt  wenig  nützen,  aber  vielleicht  durfte  ihn 
List  zum  Ziele  führen.  Er  veranstaltete  auf  dem  linken  Rhein- 
ufer in  der  Nähe  der  Stadt  eine  Jagd  und  brachte  unter  diesem 
Verwände  an  300  Mann  zusammen,  um  mit  ihnen  die  Stadt 
zu  überrumpeln.  Sein  Vorhaben  wurde  jedoch  vereitelt.  Ein 
frommer  Ritter  ritt  quer  übers  Feld  nach  Breisach  hin  und 
entbot  dem  Zöllner  am  Thor,  er  solle  seinen  Herren  sagen, 
der  Landvogt  wolle  jagen.  In  Breisach  verstand  man  den 
Sinn  der  Worte  und  traf  die  nötigen  Vorkehrungen.  So  wurde 
das  Vorhaben  Hagenbachs  vereitelt,  und  doppelt  mochte  es 
ihn  jetzt  ärgern,  dass  er  in  edler  Fürsorge  bereits  zwei  Henker 
zur  Waltung  ihres  Amtes  in  Breisach  mitgenommen  hatte. 

Die  Stadt  befolgte  nun  den  früheren  Rat  Hagenbachs  und 
sandte  eine  Gesandtschaft  an  Karl,  die  ihn  zu  Sedan  traf.^) 
Entsprechend  der  burgundischen  Hofsitte  trugen  sie  kuieend 
ihre  Beschwerden  vor,  wie  sie  ungeachtet  ihrer  Privilegien  und 
entgegen  der  Zusage  des  Herzogs  mit  dem  bösen  Pfennig  be- 
schwert würden,  während  sie  doch  sonst  schon  genug  durch 
die  Unterhaltung  der  Festungswerke  ihrer  Stadt  belastet  wären. 
Karl  unterliess  es,  eine  endgiltige  Antwort  zu  geben:  er  wollte 
ihnen  einen  Brief  an  Hagenbach  mitgeben,  dass  er  sie  in  Ruhe 
lassen  sollte,  bis  er,  der  Herzog,  selber  ins  Oberland  käme; 


*)  Ich  bringe  das  Kapitel  in  diesen  Zusammenhang.  Der  Ansatz  bei 
Mone  Mitte  November  bis  Mitte  December  1473  oder  Januar  bis  März 
1474  ist  unwahrsclieinlich.  In  letzteren  Monaten  war  Breisach  überhaupt 
in  Hagenbach B  Gewalt;  November  1473  über  weilte  Ha.  fast  ganz  bei  Herzog 
Karl  und  im  December  war  er  auch  nur  auf  kürzeste  Zeit  im  Land.  Zu- 
dem passt  der  erstere  Ansatz  auch  nicht  in  den  Zusammenhang  hinein. 

*'*)  cap.  45;  von  Mone  nach  Februar  1473  gesetzt  mit  Berufung  auf 
ein  Vidimus  der  ßreisacher  Privilegien,  das  am  22.  Januar  1473  zu  diesem 
Zweck  ausgestellt  wäre.  Dabei  wird  auf  die  Zusätze  verwiesen,  in  denen 
ich  vergeblich  danach  gesucht  habe.  Der  Ansatz  ist  aber  schon  deshalb 
hinföllig,  weil  die  Reise  notwendig  später  als  das  Steueredikt  sein  muss. 
Aus  dem  Itinerar  Karls  bei  Lenglet  II  p.  207  lässt  sich  allenfalls  das  Datum 
gewinnen.  Sedan  wird  als  Aufenthalt  Karls  zwar  gar  nicht  erwähnt;  das 
einzige  Mal  aber,  dass  Karl  im  Jahre  1473  in  diese  Gegenden  kommt,  ist 
bei  der  Durchreise  von  Geldern  nach  Trier.  Wenn  man  also  die  Angabe 
der  Beimchronik  als  beglaubigt  annehmen  will,  so  ist  die  Gesandtschaft 
auf  Ende  August  zu  verlegen;  es  muss  aber  dabei  betont  werden,  dass 
SedaD  nicht  in  der  Route  Karls  lag. 


12  Witte. 

dann  sollten  sie  sofort  ihre  Boten  zu  ihm  senden,  damit  er 
die  Sache  erledige.  Auf  der  Rückreise  trafen  die  Gesandten  zu 
Worms  mit  Hagenbach*)  zusammen,  der  sich  damals  auf  der 
Durchreise  zu  Herzog  Karl  befand.  Hagenbach  erkundigte  sich  na- 
türlich nach  dem  Erfolg  ihrer  Sendung;  als  sie  ihm  den  Bescheid^) 
mitteilten,  wollte  er  sich  nicht  daran  kehren,  denn  nur  durch 
Lügen  hätten  sie  eine  solche  Antwort  von  seinem  Herrn  er- 
langen können.  So  blieb  Breisach  nichts  andres  übrig,  als  noch- 
mals zum  Herzog  nach  Trier  zu  senden*),  bei  dem  diesmal  Hagen- 
bach nun  selber  weilte.  Die  Haltung  des  Landvogtes  war  jetzt 
ausserordentlich  zuvorkommend;  er  erteilte  ihnen  den  Bescheid, 
dass  der  böse  Pfennig  still  stehen  sollte  bis  zu  des  Fürsten 
Ankunft  in  Breisach,  und  verhiess  sogar  seine  Vermittlung,  da- 
mit dann  die  Dinge  nach  dem  Wunsch  der  Bürger  geregelt 
würden.  Das  hatte  auch  seinen  guten  Grund,  wie  der  Reim- 
chronist meint:  Hagenbach  fürchtete,  dass  die  Bürger  vielleicht 
dem  Fürsten  die  Thore  verschliessen  könnten,  und  er  war  des- 
halb darauf  bedacht,  sich  für  die  gute  Haltung  der  Stadt  Geiseln 
zu  verschaffen.  Daher  riet  er  auch  der  Stadt,  dem  Herzog 
bei  seiner  Ankunft  im  Land  vier  Gesandte  entgegenzuschicken; 
würden  dem  Herzog  dann  die  Thore  verschlossen,  so  könnte 
man,  so  war  sein  Gedanke,  ihnen  die  Köpfe  abhauen  lassen. 
Man  kann  sich  nun  allerdings  vorstellen,  dass  einer  so  hoch- 
fahrenden Natur  wie  die  Hagenbachs  war  eine  solche  Selb- 
ständigkeit der  Stadt  unerträglich  sein  musste  und  dass  er 
auf  alle  Weise  suchte,  darin  Wandel  zu  schaffen.  Es  war  der 
Stellvertreter  Hagenbachs  in  der  Landvogtei,  Herr  Bernhard 
von  Gilgenberg,  der,  mit  den  einheimischen  Verhältnissen  wohl 
vertraut,  Hagenbach  die  Augen  öffnete,  wie  er  unmerklich  festen 
Füss  in  der  Stadt  fassen  könnte,  wenn  er  das  Schultheissen- 
amt,  das  an  die  Stadt  verpfändet  war,  wieder  auslöste  und  da- 
mit die  Gerichtsbarkeit  in  der  Stadt  für  seinen  Herrn  erwürbe*). 
Der  Rat  war  so  einleuchtend,  zumal  die  Pfandsumme  gar  nicht 
hoch  war,  dass  man  sich  wirklich  wundern  muss,  dass  Hagen- 
bach und  seine  Ratgeber  nicht  schon  früher  darauf  gekommen 


^3  cap.  46,  das  demnach  anstatt  nach  März  oder  Apnl  auf  Ende  Au- 
gust anzusetzen  ist. 

2)  Mithin  ist  ihnen  kein  schriftlicher  Bescheid  gegeben  worden. 

3)  cap.  47,  1473  November, 
♦j  cap.  24  und  26. 


Zasammenbruch  der  bargund.  Herrschaft  am  Oberrhein.  13 

waren.  In  der  That  war  dies  das  einfachste  Mittel,  die  Selb- 
ständigkeit sowohl  von  Breisach  als  auch  von  Mülhausen,  das 
in  derselben  Lage  war,  zu  brechen.*)  Wirklich  sehen  wir  denn 
auch  den  Landvogt  die  nötigen  Schritte  treffen,  um  bei  An- 
kunft seines  Herrn  die  Auslösung  vornehmen  zu  können.  So- 
mit hatte  der  Widerstand  Breisachs  noch  ein  Nachspiel,  von 
dem  die  Stadt  sich  damals  nichts  träumen  Hess. 

Darauf  beschränkt  sich  bis  jetzt  unser  Wissen  von  der  Ein- 
führung des  bösen  Pfennigs.  Auch  hier  bewährt  sich  das  Wort 
eines  Schweizer  Chronisten.  Der  Landvogt  wollte  fliegen,  ehe 
er  flügge  war.  Bevor  die  burgundische  Herrschaft  ausrei- 
chend befestigt  war,  hatte  er  selbst  dazu  beigetragen,  dieselbe 
zu  untergraben.  Denn  es  war  natürlich,  dass  in  demselben 
Masse,  als  die  allgemeine  Misstimmung  gegen  das  neue  Regi- 
ment wuchs,  auch  die  Sehnsucht  nach  dem  frühern  Landes- 
hern sich  steigerte.  Und  es  niusste  die  Hoffnung  auf  eine  baldige 
Erlösung  im  hohen  Grade  wachsen,  als  nun  verlautete,  dass 
die  Beziehungen  zwischen  Herzog  Karl  und  Herzog  Sigmund 
gespannt  waren  und  dass  dieser  daran  war,  sein  Bündnis  mit 
Burgund  zu  lösen  und  seine  verpfändeten  Lande  wieder  an 
sich  zu  bringen. 

m. 

Die  Hoffnungen,  welche  Herzog  Sigmund^)  auf  die  Erneue- 
rung seines  Bündnisses  mit  Herzog  Karl  gesetzt  hatte,  waren 
nicht  in  Erfüllung  gegangen,  und  der  Fürst  war  zur  Über- 
zeugung gekommen,  dass  von  Herzog  Karl  keinerlei  thätige 
Hülfe  wider  die  Eidgenossen  zu  erlangen  war;  dagegen  hatte 
der  Landvogt  nicht  undeutliche  Begierde  offenbart,  auch  den 
Breisgau  noch  hinzu  zu  erwerben,  um  so  die  burgundischen 
Besitzungen  am  rechten  Rheinufer  in  wünschenwertester  Weise 
abzurunden,  ^)  Herzog  Sigmund  zögerte  daher  nicht  mehr  länger ; 
er  wandte  sich  von  Burgund  ab  und  suchte  von  König  Ludwig 
Geld,  um  seine  Lande  wieder  auszulösen.    Der  wies  ihn  aber 


1)  Am  16.  Juli  1473  erteilt  Kaiser  Friedrich  Hagenbach  die  Befugnis, 
das  Mülhauser  Schultheissenamt,  das  an  diese  Stadt  verpfändet  war,  um 
die  Pfandsumme  auslösen  zu  dürfen.  Chmel,  Regesten  Kaiser  Friedrichs 
Nr.  6758. 

*)  Witte,  Beziehungen  p.  36  ff. 

•)  p.  168  des  vorhergeh.  Bandes;  vergl.  auch  W^itte,  Beziehungen  p.  41. 


14  Witte. 

an  die  Eidgenossen,  mit  denen  er  zunächst  Frieden  schliessen 
sollte;  dann  würde  sich  das  Geld  schon  finden.  Die  Richtung 
der  burgundischen  Politik  war  dadurch  gegeben:  mit  den  Eid- 
genossen, nachdem  man  Herzog  Sigmund  nicht  mehr  zu  schonen 
brauchte,  ein  möglichst  freundschaftliches  Verhältnis  anzubahnen 
und  ihnen  allen  Grund  zu  Beschwerden  zu  benehmen.  Karl 
suchte  um  diese  Zeit  auch  bessere  Beziehungen  mit  den  Eid- 
genossen anzuknüpfen:  er  bot  ihnen  ein  Bündnis  wider  Mai- 
land an.  Hagenbach  trieb  dagegen  die  Dinge  noch  ärger  wie 
zuvor;  er  fasste  augenscheinlich  nicht,  warum  sein  Herr  die 
Eidgenossen  in  dieser  Weise  schonte,  zumal  wenn  der  enge 
Bund  mit  dem  Kaiser  zustande  kommen  würde. 

Gerade  damals  traf  verschiedenes  zusammen,  wodurch  die 
Spannung  zwischen  dem  Landvogt  und  den  Eidgenossen  immer 
grösser  wurde.  Er  verzieh  es  ihnen  nicht,  dass  sie  das  einzige 
Hindernis  für  die  Unterwerfung  Mülhausens  waren,  und  er 
liess  keine  Gelegenheit  vorbeigehen,  ohne  sich  in  den  belei- 
digendsten  Äusserungen  über  sie  zu  ergehen.  Ihren  erbittertsten 
Feind,  den  Ritter  Bilgeri  von  Heudorf,  nahm  er  zu  seines 
Herrn  Rat  und  Diener  an;  er  gewährte  ihm  Unterschlupf  bei 
seinen  Feindseligkeiten  wider  die  Eidgenossen,  und  als  der- 
selbe nun  Schweizer  Kaufleute  auf  dem  Rhein  überfiel  —  wo- 
durch um  ein  Haar  der  Krieg  zwischen  Herzog  Sigmund  und 
den  Eidgenossen  ausgebrochen  wäre  —  bewies  er  zum  min- 
desten eine  sehr  weitgehende  Konnivenz  demselben  gegenüber. 

Am  unverhülltesten  aber  trug  er  seine  Feindseligkeit  wider 
die  Eidgenossen  zur  Schau  in  der  Zeit,  als  der  Kaiser  im 
September  1473  zu  Basel  weilte.*)  Es  war  eine  zahlreiche 
Gesandtschaft  der  Eidgenossen  zu  Basel  erschienen,  deren 
Haupt  Herr  Niclaus  von  Diessbach  war,  das  Haupt  der  franzö- 


^)  Mit  der  eingehenden  Erzählung  hierüber  beginnt  der  zweite  Teil 
des  Tagebuches  von  Johannes  Knebel,  während  der  erste  leider  verloren 
ist.  Bei  der  hohen  Bedeutung  seines  Werkes  für  unsern  Gegenstand,  da 
er  sehr  oft  der  einzige  Gewährsmann  ist,  ist  es  von  Wichtigkeit  hier  zu 
erwähnen,  dass  seine  Zuverlässigkeit  bei  dieser  Erzählung  eine  glänzende 
Probe  besteht.  Wir  besitzen  noch  den  Bericht  eines  ungenannten  Augen- 
zeugen (abgedruckt  bei  Janssen  Frankfurter  Reichskorrespondenz  II, 
p.  299 ff.),  der  sich  mit  Knebels  Darstellung  vollständig  deckt  bis  auf 
einige  unwesentliche  Abweichungen  und  einige  Einzelnheiten,  die  Knebel 
nicht  erwähnt. 


Zusammenbruch  der  bnrgund.  Herrschaft  am  Oberrhoin.  15 

sischen  Partei  zu  Bern.  Die  sollte  einerseits  den  Kaiser  be- 
grüssen,  anderseits  versuchen,  einen  Frieden  mit  demselben 
als  dem  Oberhaupte  des  Hauses  Ilabsburg  abzuschliessen. 
Wenn  letzteres  nun  zwar  nicht  gelang,  so  war  doch  der  Em- 
pfang, der  den  Gesandten  seitens  des  Kaisers  zu  Teil  wurde, 
ein  ausserordentlich  freundlicher,  und  das  fiel  bei  der  sonst 
geradezu  unversöhnlichen  Gesinnung  Friedrichs  gegenüber  den 
Eidgenossen  doppelt  auf:  der  Kaiser  stand  bei  dem  Ein- 
tritt der  Gesandten  auf,  ging  ihnen  entgegen  und  reichte  einem 
jeden  freundlich  die  Hand.  Hagenbach  musste  bei  seiner  aus- 
geprägt feindseligen  Haltung  wider  die  Eidgenossen  besonders 
unangenehm  dadurch  berührt  werden,  zumal  gerade  der  Haupt- 
gegner Burgunds  das  Haupt  der  Gesandtschaft  war.  Noch 
mehr  aber  als  Hagenbach  hatte  den  Sundgauer  Adel,  diesen 
Todfeind  der  Eidgenossen,  das  freundschaftliche  Entgegen- 
kommen des  Kaisers  verdrossen,  und  ein  angesehenes  Mitglied 
desselben,  Christof  von  Rechberg,  Pfandbesitzer  der  Herrschaft 
Pfirt,  machte  seinem  Unmute  Luft  und  sagte:  Hei,  wie  ist 
der  Kaiser  den  Buben  entgegen  gegangen 

Bei  einer  zufälligen  Begegnung  stiessen  dann  die  Geister 
aufeinander.  Hagenbach  kam  gerade  von  einer  Audienz  beim 
Kaiser,  als  ihm  der  Bürgermeister  und  Stadtschreiber  von  Mül- 
hausen,  denen  die  eidgenössischen  Gesandten  zur  Seite  standen, 
entgegenkamen;  sie  wollten  ihn  um  Verlängerung  der  Frist 
für  die  Zahlung  ihrer  Zinsen  und  Schulden  bitten.  Beim  An- 
blick der  Eidgenossen  brach  der  Zorn  des  hitzigen  Mannes 
los:  sie  allein  trugen  ja  Schuld,  dass  Mülhausen  nicht  schon 
längst  eine  Stadt  seines  Herrn  war.  Nicht  nur  schlug  er  alles 
ab,  sonderji  er  erklärte,  dass  er  jetzt  den  Gläubigern  der 
Stadt  erlauben  würde,  alle  Rechtsmittel  wider  sie  zu  gebrauchen 
trotz  und  ungeachtet  ihrer  Verbündeten,  der  Eidgenossen. 
Und  dann  wandte  er  sich  wider  die  Eidgenossen:  „der  Kaiser 
wäre  gegen  sie  aufgestanden  und  hätte  ihnen  die  Hand  ge- 
boten; er  hätte  einen  Herrn,  wäre  ein  Fürst  und  nicht  ein 
römischer  Kaiser,  aber  sie  sollten  von  dem  wohl  solcher  Ehre 
vertragen  werden.  So  redete  er  auch  sonst  allerlei  Worte, 
zu  Zeiten  in  Gütigkeit,  zu  Zeiten  scharf  und  gestochen.  Doch 
haben  die  Eidgenossen  ihm  glimpfliche  Antwort  gegeben :  hätte 
der  Kaiser  ihnen  Ehre  gethan,  stünde  ihnen  zu  verdienen." 

Während    dieses    Wortwechsels    teilte   jemand   den   Eid- 


16  Witte. 

genossen  die  Äusserung  des  von  Rechberg  mit.  Da  sagte 
Herr  Nikolaus  von  Diessbach:  „Herr  Landvogt,  die  Euren 
nennen  uns  Buben;  das  sind  wir  nicht  und  wollen  auch  von 
den  Euren  nicht  so  genannt  werden.  Heisset  ihnen,  dass  sie 
sich  von  solchen  Schmähworten  enthalten,  denn  wir  leiden  es 
nicht."  Anstatt  die  beleidigten  Gesandten  zu  begütigen,  goss 
Hagenbach  nur  Ol  ins  Feuer.  Er  fuhr  sie  mit  heftigen  Worten 
an:  „Ei,  was  wollt  ihr  denn  darauf  thun?  Geht,  sagt  euren 
Mülhausern,  dass  sie  ihre  Gläubiger  zufriedenstellen  und  nicht 
also  ihr  Spiel  mit  ihnen  treiben,  sonst  werde  ich  sie  schon 
dahin  bringen,  dass  sie  selbst  einsehen  sollen,  wie  übel  sie 
gethan  haben,  sich  an  euch  zu  hängen.  Wäret  ihr  nicht  ge- 
wesen, so  hätten  sie  schon  längst  Recht  geleistet  oder  wären 
dazu  gezwungen  worden."  So  stritten  sie  mit  Hin-  und  Her- 
reden und  schieden  in  Feindschaft  von  dannen. 

Man  wird  zugeben,  dass  ein  solches  Benehmen  vielleicht 
angebracht  wäre  kurz  vor  Ausbruch  eines  Krieges.  So  war 
es  eine  Sprache  und  ein  Auftreten,  das  wenig  passte  in  dem 
Munde  eines  Vertreters  des  Herzogs  von  Burgund,  der  einst- 
weilen noch  wünschte,  mit  den  Eidgenossen  in  Frieden  zu 
leben.  Angesichts  einer  solchen  Haltung  des  Landvogts  konnten 
die  Eidgenossen  nicht  anders  als  alle  freundschaftlichen  Ver- 
sicherungen der  Gesandten  Karls  für  Lug  und  Trug  halten. 
Tötlich  beleidigte  Hagenbach  damals  auch  den  allgemein  ge- 
achteten Luzerner  Schultheissen  Hassfurter,  der  an  einem 
Fusse  hinkte,  indem  er  meinte:  „die  Eidgenossen  müssten 
Mangel  an  Leuten  haben,  dass  sie  Krüppel  zu  Tagen  schickten". 
Da  antwortete  der  Hassfurter:  „Dass  ich  lahm  bin,  hat  mir 
Gott  zugefügt;  sieh  aber  eben  fast  für  dich,  denn  dir  und 
deinem  Herrn  will  ich  grad  genug  sein. "  Seit  der  Zeit  folgte 
Luzern,  das  sich  bis  dahin  zurückgehalten  hatte,  den  Bahnen 
der  Berner  Politik. 

Kaum  hatte  Hagenbach  aufgehört  mit  den  Eidgenossen  in 
der  Weise  zu  zanken,  als  bereits  ein  neuer  Zwist  begann. 
Als  er  aus  dem  Münster  trat^),  traf  ihn  eine  Abordnung  des 
Baseler  Rates,  die  ihn  um  Auszahlung  der  200  Gulden  bat, 
die  von  der  Rheinfeldener  Pfandsumme  noch  hafteten.    Hagen- 


^)  Der  Münster  stand  im  Zusammenhang  mit  dem  Hof  des  Bischofs 
von  Basel,  in  dem  der  Kaiser  wohnte. 


Zasammenbruch  der  bargand.  Herrschaft  am  Oberrhein.  17 

bach  war  der  Meinung  gewesen,  dass  der  Rat  diesen  Rest 
der  Pfandsumme  ihm  hätte  schenken  wollen,  und  da  er  nun 
von  dem  Zanke  mit  den  Eidgenossen  her  überhaupt  wohl 
schlechter  Laune  war,  so  brach  jetzt  sein  Zorn  in  lichterlohe 
Flammen  aus:  er  weigerte  sich  nicht  nur  das  Geld  zu  zahlen, 
sondern  erklärte  ausdrücklich,  dass  er  sie  von  jetzt  ab  auf 
jede  Weise  schädigen  würde.*)  Auch  sonst  war  sein  Be- 
nehmen in  hohem  Grade  Anstoss  erregend.  Es  war  arg,  dass 
er  während  der  Anwesenheit  des  Kaisers  so  wenig  seine  üble 
Laune  gegen  die  Stadt  hemmte,  dass  er  ihr  gar  die  Zufuhr 
sperrte;  und  was  uns  sonst  von  glaubwürdigen  Augenzeugen 
erzählt  wird,  erinnert  eher  an  die  Streiche  eines  trunkenen 
rohen  Burschen  als  an  das  Gebahren  eines  Landvogtes  des 
Herzogs  von  Burgund.  So  warf  er  dem  Wirte,  bei  dem  er 
sich  aufhielt,  die  Kanne  in  den  Rücken  und  den  Pferden  der 
fremden  Gäste  schnitt  er  die  Halfter  ab  und  liess  sie  in  die 
Gassen  laufen. 

Im  übrigen  führte  Hagenbach  seine  Drohung  wider  Basel 
aus:  Niemand  durfte  Getreide,  Zinsen  oder  Zehnten  nach  der 
Stadt  führen  und  er  bedrohte  sie  mit  einer  vollständigen  Ab- 
sperrung. Als#am  folgenden  Tage  der  Bürgermeister  Herr 
Peter  Rot  seinen  Hafer  einführen  lassen  wollte,  liess  der  Land- 
vogt vor  dem  Baseler  Spahlenthor  Wagen  und  Pferde  ein- 
fangen. Kurz  darauf  liess  er  einem  Baseler  Metzger  seine 
Rinder,  die  in  der  Hüninger  Aue  weideten,  fortführen,  da  er, 
wie  er  den  Baselern  sagen  liess.  Fleisch  nötig  hätte.*)  Ha- 
genbach setzte  damit  nur  das  Benehmen  fort,  welches  er  von 
jeher  wider  die  Stadt  beobachtet  hatte.  Basel  selbst  führte 
gewissenhaft  Buch^)  über  dies  Gebahren,  und  so  sind  wir  ein- 


^)  Es  blieb  dem  Rat  später  nichts  anderes  übrig  als  von  seiner  For- 
derang  abzustehen. 

2)  Knebel  p.  12. 

^)  Des  landvogts  her  Peter  von  Hagenbach  gebruchung  wider  die 
statt  Basel  fehlerhaft  bei  Ochs  Geschichte  von  Basel  IV,  p.  241  ff.,  wird 
im  II.  Teil  von  Knebels  Tagebuch  znm  Abdruck  gelangen.  Herr  Dr.  C. 
Ch.  Bernouilli,  der  die  Arbeit  des  leider  jetzt  verschiedenen  trefflichen 
W.  Vischer  zu  Ende  führen  wird,  hat  mir  freundlichst  die  Aushänge- 
bogen zur  Verfügung  gestellt.  Es  sei  mir  gestattet  an  dieser  Stelle  her- 
vorzuheben, welche  Verdienste  W.  Vischer  sich  auch  um  diese  Partie  der 
Geschichte  erworben  hat  sowohl  durch  die  Ausgabe  von  Knebel  selber, 

S«it«cbr.  f.  GMch.  d.  Oberrh.  N.  F.  II.  1.  2 


18  Witte. 

mal  ausnahmsweise  in  den  Stand  gesetzt  uns  eine  Vorstellung 
von  dem  frechen  unverschämten  und  ebenso  thörichten  Be- 
nehmen Hagenbachs  zu  machen,  wodurch  er  die  Sache  seines 
Herrn  im  höchsten  Grade  schädigte.  Wenn  es  seine  Absicht 
und  die  seines  Gebieters  war  einmal  allen  jenen  kleinen  selb- 
ständigen Gewalten  ein  Ende  zu  machen,  so  war  doch  die 
erste  Bedingung  für  das  Gelingen  dieses  Planes,  dass  der- 
selbe unbedingt  geheim  blieb  und  ganz  unvermerkt  in's  Werk 
gesetzt  wurde.  Was  soll  man  nun  sagen,  wenn  der  Land- 
vogt vor  aller  Welt  herausposaunte,  dass  er  einmal  verschaffen 
würde,  dass  Basel  dem  Erdboden  gleich  gemacht  und  es  der 
Stadt  so  wie  Dinant^)  ergehen  würde;  wenn  er  vor  Fremden 
und  Einheimischen  erklärte:  wenn  er  wollte,  so  würde  er 
Basel  in  drei  Tagen  gewinnen,  und  er  wolle  nicht  abstehen, 
er  wolle  denn  eines  Tags  etlichen  in  Basel  die  Köpfe  vor  die 
Füsse  legen,  auch  etlichen  die  Grindköpfe  abhauen  und  vor 
ihren  Häusern  aufrichten.  Man  denkt  unwillkürlich  an  einen 
Mann,  dem  beim  Rausche  die  Zunge  mit  dem  Worte  durch- 
geht. Aber  den  Drohungen  entsprachen  auch  die  Thaten;  am 
empfindlichsten  und  lästigsten  war  es,  dass  Hagenbach  der 
Stadt  den  feilen  Kauf  sperrte,  nicht  bloss  anlässlich  jenes  oben 
erwähnten  Vorfalles,  sondern  seit  einiger  Zeit  überhaupt,  so 
dass  die  Stadt  sich  schliesslich  genötigt  sah  um  Abhilfe  an 
Herzog  Karl  zu  gehen;  wie  es  scheint  aber  ohne  Erfolg.  Und 
dabei  hatte  Basel  kein  anderes  Verbrechen  begangen,  als  dass 
es  das  Unglück  hatte  Gläubiger  des  Herzogs  von  Burgund 
zu  sein  und  als  freie  Reichsstadt  weiter  bestehen  wollte. 

IV. 

Unter  diesen  Umständen  kann  man  sich  die  Spannung 
vergegenwärtigen,  mit  welcher  allenthalben  dem  Tage  zu  Trier 
entgegengesehen  wurde.  Kam  wirklich  jene  Einigung  zwischen 
dem  Kaiser  und  Herzog  Karl  zustande,  so  gingen  diese 
Landschaften  am  Oberrhein  schweren  Zeiten  entgegen,  und 
es  war  als  sicher  vorauszusehen,  dass,  wenn  sich  auch  nicht 


als  auch  durch  die  erschöpfenden  Anmerkungen,  die  alle  Arbeit  vorweg 
nehmen. 

^  Dinant  wurde  bekanntlich  von  Karl  dem  Erdboden  gleich  gemacht, 
und  die  männliche  Bevölkerung  musste  sämtlich  über  die  Klinge  springen. 


Zusammenbruch  der  burgund.  Herrschaft  am  Oberrhein.  19 

gleich  die  kaiserlichen  und  burgundischen  Waffen  zum  ge- 
meinsamen Kampf  wider  die  Eidgenossen  und  ihre  Verbündeten 
vereinigten,  doch  die  Stellung  Hagenbachs,  ausserordentlich 
gestärkt  werden  würde.  Hatte  er  neben  der  Macht  seines 
Herrn  noch  die  kaiserliche  Autorität  hinter  sich,  so  konnte 
ausserordentliches  geschehen ;  Hagenbach  war  der  Mann  dazu, 
etwas  aus  dem  verblichenen  Schimmer  kaiserlicher  Majestät 
zu  machen,  und  die  Städte  mochten  zittern. 

Schon  während  der  Trierer  Verhandlungen  erhielt  man 
einen  Vorgeschmack  davon,  wie  der  burgundische  Hof  die 
Dinge  jetzt  anfassen  würde.  Ende  Oktober  forderte  Hagen- 
bach von  Trier  aus  Mülhausen  aufs  neue  auf,  sich  seinem 
Herrn  zu  unterwerfen  und  demselben  zu  huldigen.  0  Die  Stadt 
antwortete  nach  alter  Gewohnheit  zunächst  ausweichend,  um 
Zeit  zu  gewinnen,  dass  sie,  um  eine  Entscheidung  zu  treffen, 
zuvor  die  Einwilligung  des  Pfalzgrafen  Friedrich  als  Ober- 
landvogts und  der  Eidgenossen  als  ihrer  Verbündeten  ein- 
holen müsste.  Bald  darauf,  wie  um  dieser  Forderung  Nach- 
druck zu  verschaffen,  erschien  der  Graf  Oswald  von  Tierstein 
auf  der  Rückkehr  von  Trier  als  Gesandter  Karls  zu  Mül- 
hausen und  überbrachte  in  gewisser  Hinsicht  ein  Ultimatum : 
die  Stadt  sollte  alle  Gläubiger,  welche  Renten  bei  ihr  aus- 
stehen hätten,  wofür  diese  Brief  und  Siegel  aufweisen  könnten, 
befriedigen,  dem  Herzog  selbst  die'  Stadt  nach  seinem  Be- 
lieben offen  halten  und  sich  ihm  unterwerfen,  widrigenfalls 
würde  Karl  nach  Ablauf  der  Frist,  welche  Mülhausen  für  die 
Bezahlung  gewährt  war,  an  der  Spitze  seiner  Armee  nach 
Mülhausen  kommen,  die  Stadt  von  Grund  aus  zerstören  und 
die  Bewohner  über  die  KUnge  springen  lassen.^) 

Das  hiess  einmal  Farbe  bekennen,  und  die  Eidgenossen, 
die  sich  bis  jetzt  wohl  noch  immer  mit  dem  Gedanken  ge- 
tröstet hatten,  dass  die  Anfechtung  Mülhausens  allein  von 
Hagenbach  ausging,  wussten  jetzt  woran  sie  waren.  Selbst 
ein  alter  Verbündeter  Karls,  Pfalzgraf  Friedrich  der  Siegreiche, 
wurde  dadurch  in  das  feindliche  Lager  gedrängt;  war  doch 
die  Bedrohung  Mülhausens  in  seiner  Eigenschaft  als  Reichs- 
stadt auch  für  ihn,  den  Oberlandvogt,  eine  Beeinträchtigung; 


Knebel  p.  19. 
«)  Knebel  p.  21. 

2* 


20  Witte. 

zudem  mochte  er  es  für  ratsam  halten,  wenn  sein  alter  Freund 
ihm  den  Rücken  wandte  und  mit  dem  Kaiser,  seinem  unver- 
söhnlichen Feind,  ein  Bündnis  einging,  dann  auch  seinerseits 
bei  den  Eidgenossen  einen  Rückhalt  zu  suchen.  Dazu  kamen 
die  beunruhigendsten  Gerüchte  über  grosse  burgundische 
Rüstungen,  die  doch  wider  niemand  anders  gerichtet  sein 
konnten  als  gegen  die  Niedere  Vereinung  und  die  Eid- 
genossen. ^  Diese  Gerüchte  fanden  eine  gewisse  Bestätigung 
darin,  dass  verlautete,  Herzog  Karl  habe  den  Seinen  zu  Stadt 
und  Land  befohlen  Waffen  anzukaufen  und  zuzurüsten,  nämlich 
Harnische,  Hellebarden,  Büchsen  und  Mordäxte. ^)  Es  war 
daher  Zeit  zu  beraten,  was  man  unter  diesen  Umständen  thun 
wollte,  und  es  fand  eine  Zusammenkunft  zu  Mülhausen  statt, 
auf  der  ausser  den  Gesandten  der  Eidgenossen  und  der  Nie- 
dern  Vereinung  auch  eine  Botschaft  des  Pfalzgrafen  zugegen 
war;  sehr  bedeutsam  war  es,  dass  diese  Versammlung  bereits 
von  einigen  burgundischen  Landstädten  heimlich  beschickt 
wurde.  Es  ward  beschlossen,  dass  falls  Herzog  Karl  feind- 
liche Schritte  wider  irgend  ein  Mitglied  dieser  Vereinung  un- 
ternehmen würde,  Pfalzgraf  Friedrich  als  Kriegshauptmann 
alle  Bundesmitglieder  zur  Hilfeleistung  aufbieten  sollte.  Bei 
diesem  Beschluss  wurde  namentlich  auf  Mülhausen  Bezug  ge- 
nommen. Die  ganze  Verhandlung  wurde  geheim  gehalten.^) 
Zum  Glück  wurde  der  Bund  nicht  auf  die  Probe  gestellt. 
Die  Gefahr,  welche  das  Zusammengehen  von  Karl  und  Kaiser 
Friedrich  für  die  Eidgenossen  und  Pfalzgraf  Friedrich  haben 
musste,  schwand  mit  dem  Scheitern  der  Trierer  Verhand- 
lungen, und  für  den  Pfalzgrafen  hörte  damit  die  Veranlassung 
auf  sich  in  feindlichen  Gegensatz  zu  Herzog  Karl  zu  setzen, 
wenngleich  er  wegen  Mülhausen  einstweilen  noch  an  den  fer- 
nem Verhandlungen  teilnahm. 

Trotzdem  war  die  Gefahr  für  die  Landschaften  am  Ober- 
rhein noch  nicht  geschwunden.  Was  anfangs  nur  Gerücht 
war,  erhob  sich  zu  inhaltsschwerer  Wahrheit,  dass  der  Herzog 


1)  Eidgen.  Absch.  II  Nr.  722. 

^  Krebs,  thoraces  et  jhesus,  id  est  halebarten,  büxen  et  mordaxeu. 
Krebs  ist  ein  ßrustharnisch  in  Plattenform  nach  Lexer,  Mhd.  Wörterbuch ; 
jhesus  verzeichnet  er  nicht. 

«)  Knebel  p.  24. 


Zusammenbruch  der  burgund.  Herrschaft  am  Oberrhein.  21 

von  Burgund  mit  starker  Heeresmacht  heranzog  in  seine  neu 
erworbenen  Gebiete,  die  er  noch  nicht  gesehen  hatte.  Wer 
noch  zweifelhaft  war,  was  die  Ankunft  des  Herzogs  zu  be- 
deuten hatte,  der  konnte  Gewissheit  darüber  erlangen  durch 
die  neuesten  Erlasse  Hagenbachs,  der  seinem  Herrn  von  Trier 
aus  vorausgeeilt  war,  um  ihm  den  Boden  zu  ebnen.  Im  Be- 
reich seiner  Landvogtei  befahl  er,  dass  wer  nicht  passende 
Waffen  hätte,  sich  Harnisch  und  Helm,  Mordaxt  oder  Helle- 
barde kaufen  und  sich  einen  Waffenrock  in  seinen  Farben, 
Weiss  und  Grau,  sowie  Filzschuhe  machen  lassen  sollte*),  da- 
mit sie  gerüstet  wären,  zu  welcher  Zeit  sie  auch  aufgeboten 
werden  möchten.  Den  Landleuten  befahl  er  ausserdem,  dass 
sie  Hacken,  Wagen  und  Kisten  bereit  hielten,  „radberren  und 
tröglin,  do  man  grund  mit  usztreit".  Dem  Abt  von  Murbach 
sowie  andern  Prälaten  schrieb  er,  sich  persönlich  im  Lager 
einzufinden  und  zwar  mit  einer  möglichst  grossen  Schar  Be- 
waffneter, die  Büchsen  und  Bombarden  führten.^)  Auf  die 
Landleute  hatten  diese  Befehle  freilich  die  entgegengesetzte 
Wirkung:  wie  in  neuester  Zeit  beim  deutsch -französischen 
Krieg  hatten  sie  auch  damals  nichts  eiligeres  zu  thun,  als 
ihre  bewegliche  Habe  gen  Basel  zu  flüchten.^) 

So  wie  die  Dinge  lagen,  konnte  man  nicht  anders  glauben, 
als  dass  der  Zug  des  Herzogs  Karl  zunächst  gegen  Mülhausen 
gerichtet  wäre,  aber  auch  die  übrigen  Reichsstädte  im  Elsass 
hatten  allen  Grund  zu  fürchten,  dass  der  Herzog  die  Gelegen- 
heit benutzen  würde,  um  ihre  Selbständigkeit  anzutasten. 
Eigentlich  hätte  es  keiner  Beratungen  über  Massregeln  da- 
wider mehr  bedurft,  aber  unsere  Vorfahren  waren  nun  einmal 
in  jener  Zeit  ebenso  stark  im  Beraten  als  unentschlossen  im 
Handeln.  Es  galt  besonders  Karl  den  Vorwand  zum  Ein- 
schreiten wider  Mülhausen  zu  benehmen,  und  so  einigten  sich 
dann  am  11.  Dezember  die  Abgesandten  des  Pfalzgrafen,  der 
Städte  Zürich,  Bern,  Solothurn,  Basel  und  Strassburg,  sowie 
der  auch  für  Schlettstadt,  Oberehnheim  und  Kaisersberg 
bevollmächtigte  Abgeordnete  von  Kolmar  auf  einem  Tag  zu 
Basel   dahin,   dass   sie   die   dringendste  Schuld  Mülhausens, 


*)  Knebel  p.  36. 
2)  Knebel  p.  37. 
>)  Knebel  p.  36  Anm.  2. 


22  Witte. 

wegen  derer  der  Stadt  bereits  Termin  angesetzt  war,  decken 
wollten.  Es  war  eine  Summe  von  1800  Guld.,  wovon  Strass- 
burg  600,  Bern  und  Solothum  700,  Kolmar  für  sieh  sowie 
für  Scblettstadt,  Oberehnheim  und  Kaisersberg  400  und 
endlich  Basel  ebenfalls  400  Guld.  sich  anheischig  machten  zu 
übernehmen.  Für  diese  Summe  sollte  Mülhausen  das  Schult- 
heissenamt  in  der  Stadt  an  die  vorstreckenden  Städte  ver- 
pfänden, wodurch  dasselbe  wohl  zugleich  vor  Hagenbach  sicher 
gestellt  werden  sollte.  Auf  den  3.  Januar  1474  wurde  dann 
ein  neuer  Tag  zu  Basel  in  Aussicht  genommen,  auf  dem  die 
Bevollmächtigten  die  Meinung  ihrer  Orte  über  diesen  Beschluss 
kundgeben  sollten.  0 

Inzwischen  zog  das  Unwetter,  das  sich  über  Elsass  zu  ent- 
laden drohte,  immer  näher  heran.  Langsam  zog  der  Herzog 
mit  einem  starken  Heere  ^)  durch  Lothringen  und  benutzte 
zunächst  sein  Übergewicht,  um  den  jungen  Herzog  Rene  von 
Lothringen  zu  zwingen,  sich  ihm  vollständig  in  die  Arme  zu 
werfen  und  seine  wichtigsten  Festungen  ihm  zu  öffnen.  Von 
Nancy   aus  ging  dann  der  Zug  der  Markircher  Steige  zu. 


^)  Eidgen.  Absch.  II  Nr.  725;  vollständig  abgedruckt  Mülhauser  ür- 
kundenbuch  IV  Nr.  1707. 

2)  Die  Stärke  des  Heeres  lässt  sich  nur  annähernd  feststeUen,  da  die 
Angaben  darüber  abweichend  sind.  Es  ist  dabei  festzuhalten,  dass  die 
Angaben  meist  übertrieben  sind,  namentlich  wenn  sie  aus  der  Ferne  kommen; 
auf  der  andern  Seite  ist  eine  Berechnung  des  Stärkeverhältnisses  eines 
Heeres  deshalb  so  unsicher,  weil  die  Effektivstärke  eines  Reiterheeres, 
wie  dasjenige  Karls  war,  immer  bedeutend  höher  ist  als  die  angegebene 
Ziffer.  Knebel  giebt  die  Stärke  des  Heeres  zu  5000  Pferden  an,  während 
der  damalige  Baseler  Stadtschreiber,  der  einen  Bericht  über  den  Aufent- 
halt des  Herzogs  im  Elsass  abgefasst  hat,  das  Heer  zu  4000  Pferden  an- 
schlägt. Dagegen  erhielt  Bischof  Ruprecht  von  Strassburg  Kundschaft, 
dass  das  Heer  4000  gewopenter  und  800  zu  Fuss  zähle.  Strassb.  Stadt- 
Arch.  AA.  263  cop.  eh.  coaev.  Ganz  anders  lautet  über  ein  Bericht  des 
bischöflichen  Hofmeisters,  Hans  von  Landsberg,  an  seinen  Herrn.  Der- 
selbe berichtet  als  kriegskundiger  Augenzeuge,  dass  Karl  nicht  3000  Pferde 
habe  boe/J  und  gut;  darunter  seien  nicht  1000,  die  zu  der  wer  zu  brauchen 
wären.  Er  fügt  dann  allerdings  hinzu,  dass  die  Lombarden  mit  den 
Büchsen  und  Fussknechten  bei  Thann  herauskommen  sollen.  Strassb. 
Stadt-Arch.  AA.  266  cop.  eh.  coaev.  Die  Angaben  gehen  demnach  weit  aus- 
einander und  Gewissbeit  ist  nicht  zu  erlangen.  Am  besten  wird  man  thuu, 
die  Angabe  des  sehr  zuverlässigen  Stadtschreibers  zugrunde  zu  legen,  die 
sich  mit  den  sonstigen  Angaben  am  besten  ver      sen  1 


Zusammenbrach  der  burgand.  Herrschaft  am  Oberrhein.  23 

Hagenbach  war  seinem  Fürsten  entgegengegangen  und  führte 
am  20.  Dezember  die  Avantgarde  in  der  Stärke  von  800 
Pferden*)  durch  das  Weilerthal  in's  Elsässer  Land.  Es  war 
ein  übles  Vorzeichen,  dass  diese  immerhin  stattliche  Truppen- 
macht den  Landeseinwohnern  keine  Furcht  einflössen  konnte. 
Als  Hagenbach  in  das  am  Ausgang  des  Weilerthales  ge- 
legene Kestenholz  kam,  hausten  seine  Leute  wie  gewöhnlich 
gar  übel  und  zündeten  das  Dorf  an.  Die  Bewohner  setzten 
sich  zur  Wehr  und  zogen  sich  auf  den  befestigten  Kirch- 
hof zurück ;  bei  dem  darauf  entstehenden  Handgemenge  wurden 
zwei  Burgunder  erschossen.  Herzog  Karl  folgte  mit  dem 
übrigen  Heere  auf  dem  Fusse  nach.^)  Während  Hagenbach 
zu  Kestenholz  lag,  traf  Karl  in  Weiler  ein.  Auf  dem  Wei- 
termarsch am  folgenden  Tage  wurde  er  zu  Kestenholz  von 
dem  Hofmeister  Hans  von  Landsberg  im  Namen  des  Bischofs, 
des  Kapitels,  der  Ritterschaft  und  der  Stadt  Strassburg 
begrüsst.  Das  Schicksal  von  Kestenholz  blieb  zunächst  noch 
in  der  Schwebe;  der  Herzog  wollte  wohl  abwarten,  ob  Schritte 
gethan  würden  ihn  zu  besänftigen.  Karl  zog  daher  weiter 
und  blieb  die  Nacht  über  in  Bergheim.  ^) 

Indessen  war  Hagenbach  voraufgezogen  auf  Kolmar  zu, 
mit  der  Absicht  seinem  Herrn  diese  Reichsstadt  zu  öflFhen. 
Am  22.  Dezember  hatte  er  der  Stadt  in  diesem  Sinne  ge- 
schrieben. In  jener  Zeit,  wo  die  Reichsstädte  für  ihre  .Selb- 
ständigkeit alles  seitens  der  Fürsten  zu  fürchten  hatten,  war 
das  eine  äusserst  heikle  Sache,  und  wohl  nur  die  Furcht  vor 
dem  allgewaltigen  Burgunderherzog  presste  der  Stadt  das  Zu- 
geständnis ab,  dass  sie  den  Herzog  mit  200  Pferden  einlassen 
wollte.    Hagenbach  aber  verlangte,  dass  die  Stadt  den  Herzog 


^)  Auch  über  die  Stärke  dieser  Abteilung  gehen  die  Angaben  aus- 
einander. Knebel  und  der  Baseler  Stadtschreiber  sprechen  von  1500  Pfer- 
den, während  nach  einem  Schreiben  von  Bernhard  Wurmser  an  Strass- 
burg (Mone  III  p.  430,  Strassb.  Stadt- Arch.  AA.  264  cop.  eh.  coaev.)  Hagen- 
bach 800  Pferde  hatte;  und  der  erwähnte  Hofmeister  giebt  ihm  gar  nur 
400  Pferde.  Eine  Avantgarde  in  der  Stärke  von  1500  Pferden  würde  für 
dies  Heer  ohnehin  zu  stark  sein,  und  ich  entscheide  mich  daher  für  die 
mittlere  Angabe. 

')  Der  Marsch  ging  nicht  über  die  eigentliche  Markircher  Steige  in*f 
Leberthal,  sondern  in's  Weilerthal. 

^  Schlettstadt  sandte  dem  Herzog  hierher  200  Viertel  Hafer  und 
Fische  im  Wert  von  10  Gulden. 


24  Witte. 

wenigstens  mit  seinem  Rat  und  denjenigen,  „so  uf  sinen  lip 
warteten t,  einreiten  lassen  möchte".  Das  erschien  unverfäng- 
lich. 0  Die  Stadt  vertraute  demnach  auf  die  Abmachung  mit 
Hagenbach  und  ordnete  ihre  Ratsbotschaft  in's  Feld,  dem 
Herzog  entgegenzureiten  und  ihn  ehrerbietig  zu  empfangen. 
Wie  nun  der  Landvogt  seinem  Fürsten  berichtet  hatte,  ob 
man  auf  die  Furcht  der  Bürger  rechnete,  genug,  der  Herzog 
erschien  mit  1000  Pferden^)  vor  der  Stadt,  und  zugleich 
suchten  die  Burgunder  sich  an  den  verschiedenen  Thoren  in 
kleinen  Trupps  Einlass  zu  verschaffen.^)  Es  war  das  ein 
Manöver,  welches  in  jener  Zeit  vorher  und  nachher  mit  Erfolg 
in's  Werk  gesetzt  worden  ist;  hier  aber  waren  die  Bürger 
auf  ihrer  Hut.  Die  Stadt  verweigerte  den  Einlass,  und  ver- 
gebens versuchte  Hagenbach,  der  selbst  noch  einmal  in  die 
Stadt  gekommen  war,  sie  davon  abzubringen.  Es  blieb  dem 
Landvogt  daher  nichts  anders  übrig,  als  die  Richtung  des 
Heeres  zu  wenden;  ein  Teil  des  Heeres  mit  dem  Herzog  selbst, 
wohl  an  3000  Pferde,  lagerte  im  Gebiet  des  Grafen  zu 
Lupfen  zu  Kienzheim  und  Sigolsheim  am  Eingang  des  Weiss- 
thales  nordwestlich  von  Kolmar,  während  die  übrigen  Truppen, 
an  2000  Pferde,  ihr  Unterkommen  in  der  Rheinebene  südöst- 
lich von  Kolmar  bei  Sunthofen  und  Andolsheim  suchten. 

Hier  in  Kienzheim  suchte  den  Herzog  eine  Gesandtschaft 
auf,  die  aus  Abgeordneten  des  Bischofs,  der  Städte  Strass- 
burg  und  Schlettstadt  und  der  Gemeinde  Kestenholz  zusam- 
mengesetzt war,  um  vom  Herzog  Gnade  für  letztern  Ort  zu 
erlangen.*)  Der  Herzog  verlangte  Auslieferung  der  Schuldigen; 
als  die  Gesandten  von  Bischof  und  Stadt  Strassburg,  Herr 
Hans  von  Landsberg  und  Herr  Philipp  von  Mülnheim,  das 
nicht  zusagen,  sondern  jeder  es  erst  an  seinen  Herrn  bringen 
wollte,  wurde  der  Herzog  zornig  und  drohte  den  Kirchhof  zu 


^)  Als  Quellen  kommen  in  Betracht  der  ausführliche  Bericht  des 
Baseler  Stadtschreibers,  die  eingehende  Erzählung  bei  Knebel  p.  39  und 
die  vielfach  ungenaue  Reimchronik  cap.  49 — 51.  Ausserdem  benutzte  ich 
noch  ein  Schreiben  Kolmars  an  Strassburg  über  den  Verlauf  der  Dinge 
vom  23.  Dezember  (Strassb.  Stadt-Arch.  AA.  264  cop.  eh.  coaev). 

*)  Der  Stadtschreiber  spricht  von  2000;  ich  folge  dem  Bericht  Kolmars. 
«)  Knebel. 

*)  Bericht  der  Strassburger  Abgeordneten  an  die  Stadt  vom  24.  Dez. 
Strassb.  Stadt-Arch.  AA.  266  cop.  eh.  coaev. 


Zusammenbrach  der  bargand.  Herrschaft  am  Oberrhem.  25 

erstürmen.  Da  legten  sich  die  von  Schlettstadt  und  Kestenholz 
in's  Mittel,  und  es  wurde  abgeredet,  dass  die  beiden  schuldigen 
Gesellen  ausgeliefert  werden  sollten  und  die  Burgunder  nach 
ihnen  auf  dem  Kirchhof  Suchung  thun  dürften;  würden  dann 
die  beiden  GeseUen  gefunden  und  verwende  sich  dann  der 
Bischof  und  die  Städte  Strassburg  und  Schlettstadt  für  sie, 
so  wolle  der  Herzog  gnädig  sein.  Darauf  stellten  sich  beide 
Gesellen  freiwillig,  und  der  Herzog  begnadigte  sie  nach  ge- 
schehener Fürbitte  gemäss  der  getroffenen  Verabredung. 

Das  war  unverhoffte  Güte  gewesen,  wie  man  es  von  dem 
Schlächter  von  Dinant  und  Lüttich  kaum  erwarten  konnte; 
man  sollte  aber  erfahren,  dass  er  nach  Gelegenheit  auch  noch 
mildere  Saiten  aufziehen  konnte.  Am  folgenden  Tage,  dem 
24.  Dezember,  ging  es  gen  Breisach*),  wo  der  Herzog  mit 
1500  Pferden^)  einzog;  die  übrigen  Truppen  lagerten  in  den 
benachbarten  Gegenden  des  Oberelsasses  und  in  dem  Strass- 
burger  Bistumsgebiet  um  Rufach  herum  „all wo  dieselben  ge- 
legen sint  und  die  armen  leute  merklich  beschädiget;  dann 
sie  haben  ihnen  das  ihrige  ufgegessen  und  getrunken  und  da- 
für nichts  gegeben;  sie  haben  ihnen  das  ihrige  genommen, 
dazu  ihre  weiber  und  töchter  geschwecht  ohne  alles  anderes 
schändliches  übel  so  sie  begangen  haben  und  leider  in  der 
Lombardie  in  uebung  ist".^) 


*)  Neben  der  Erzählung  Knebels,  p.  40,  kommt  ganz  besonders  in 
Betracht  der  Brief  des  Breisacher  Stadtschreibers  Johannes  von  Durlach, 
der  die  Ereignisse  von  dem  Einzug  Karls  bis  zur  Katastrophe  Hagenbachs 
in  summarischer  Weise  an  Knebel  berichtet  p.  76  ff.  Speziell  über  die 
Breisacher  Ereignisse  während  des  Aufenthaltes  Karls  und  unmittelbar 
nach  demselben  ist  dann  noch  von  besonderer  Wichtigkeit  das  Schreiben 
eines  ungenannten  Priors  an  den  Baseler  Weihbischof  Nicolaus  Bischof 
von  Tripolis.  Knebel  p.  46  ff.  Nebst  dem  oft  zitierten  Bericht  des 
Baseler  Stadtschreibers  sind  diese  Briefe  unserer  Darstellung  zu  Grunde 
gelegt.  Erst  in  zweiter  Linie  kommt  die  Erzählung  des  redseligen  Reim- 
chronisten cap.  52  ff.,  der  die  Ereignisse  erst  aus  späterer  Zeit  berichtet, 
in  Betracht. 

')  Auch  hier  gehen  die  Angaben  wieder  sehr  auseinander.  Johannes 
von  Durlach  spricht  von  3000  Reitern,  der  Prior  von  2500  Pferden,  der 
'  Reimchronist  g9x  von  4000 ;  man  sieht  nicht  ab,  wie  dieselben  in  Breisach 
hätten  Platz  finden  sollen;  die  Angabe  des  Stadtschreibers  von  1500  Pfer- 
den ist  die  wahrscheinlichste. 

3)  Sodomiterei;  sittengeschichtlich  ist  es  von  Bedeutung,  dass  dieses 
Laster  erst  jetzt  in  diesen  Gegenden  zu  allgemeinerer  Kenntnis  kommt. 


L 


26  Witte. 

Der  Einzug  Karls  in  Breisach  fand  nach  burgundischer 
Weise  mit  grossem  Gepränge  statt.  Die  Bürger  selbst  hatten 
ihr  Möglichstes  gethan,  um  dem  Herzog  einen  festlichen  Em- 
pfang zu  bereiten,  sie  ahnten  nichts  böses  und  dachten  nicht 
daran,  dass  Karl  sein  Wort  brechen  und  ihre  Freiheiten  an- 
tasten könnte.  Der  Herzog  stieg  im  Hause  des  spätem  Schult- 
heissen  Han&  Werner  von  Pforr,  eines  ergebenen  Werkzeuges 
von  Hagenbach  ab,  wo  schon  vorher  Quartier  bestellt  worden 
war,  weil  dieses  Haus  allein  Kamine  nach  französischer  Art 
hatte;  der  Herzog  von  Cleve  wohnte  im  Augustinerkloster, 
während  Hagenbach  und  der  Graf  von  Tierstein  sich  auf  der 
Rheinseite  der  alten  Reichsburg  einquartierten,  der  eine  im 
Schiflferhaus ,  der  andere  im  Gasthof  zum  Pflug.  ^)  Die  Ein- 
quartierung der  Truppen  geschah  in  turbulentester  Weise. 
Zwar  wurde  versucht,  eine  gewisse  Ordnung  einzuhalten,  in- 
dem die  Stadt  in  vier  Quartiere  eingeteilt  wurde,  von  denen 
jedem  ein  Kapitän  vorgesetzt  wurde;  aber  bei  diesem  Massen- 
zudrang  konnte  unmöglich  genug  Unterkommen  beschafft  wer- 
den, und  es  kam  schon  während  der  Anwesenheit  des  Herzogs 
zu  argen  Gewaltthätigkeiten  seitens  der  welschen  Söldner. 
Die  Thore  selbst  mussten  offen  bleiben;  unterhalb  des  Rhein- 
thores  und  der  Rheinbrücke  wurde  noch  eine  zweite  Brücke 
geschlagen,  nur  um  eine  ungehinderte  Verbindung  zwischen 
dem  Elsass  und  dem  Breisgau  herzustellend) 

Karl  hielt  bis  zum  31.  Dezember  Hof  in  der  Stadt.  Es 
ist  unentschieden,  ob  er  schon  hier  die  Huldigung  der  Prälaten, 
Edlen  und  Gemeinden  seiner  neuen  Gebiete  entgegennahm 
oder  in  Ensisheim.^)    An  hohem  Besuch  fehlte  es  jedenfalls 


Die  Lombardeu,  die  diesem  Laster  durcbgängig  fröhnten,  wurden  als 
Ketzer  deshalb  augesehen  und  später  beim  Ausbruch  des  Krieges,  wenn 
sie  gefangen  genommen  wurden,  verbrannt. 

^)  Über  die  Topographie  von  Alt-Breisach  cf.  Mone  III  p.  216  ff.  und 
ßossmann,  Geschichte  von  Breisach  passim.  Bei  der  Bestimmung  der 
alten  Lokalitäten  gelangt  Mone  meistens  doch  nur  zu  einem  negativen 
Resultat,  ohne  dass  ihm  das  zum  Vorwurf  gereichen  könnte ;  es  wäre  aber 
eine  Aufgabe  für  die  Geschichtsvereine  vom  Breisgau,  die  Topographie 
des  alten  Breisach  einmal  genau  zu  entwerfen. 

2)  Cf.  Mone  III  p.  223.  Da  mir  die  Lokalkenntnisse  fehlen,  muss 
ich  die  in  Betracht  kommenden  Fragen  unentschieden  lassen. 

*)  Hagenbachs  Stellvertreter,  Bitter  Hermann  Waldner,  hatte  ein 
darauf  bezügliches  Mandat  erl  Knebel  p.  39. 


Zusammenbrucb  der  burgund.  Herrschaft  am  Oberrhein.  27 

nicht.  Die  Bischöfe  von  Basel  und  Speier,  der  Markgraf  von 
Baden  und  andere  Fürsten  und  Herren  stellten  sich  ein,  und 
um  die  Macht  Karls  recht  sichtbar  darzustellen,  suchten  ihn 
hier  gar  Gesandte  vom  Papst  und  vom  mächtigen  Venedig 
auf.*)  Nur  einer  fehlte,  den  Karl  wohl  am  liebsten  gesehen 
hätte  und  der  vor  allen  andern  Veranlassung  gehabt  hätte 
den  Fürsten  aufzusuchen:  Herzog  Sigmund,  der  Nachbar  Karls, 
dem  Namen  nach  noch  immer  sein  Verbündeter  und  Rat  und 
Diener,  er  blieb  aus.  Es  wird  uns  erzählt,  dass  Karl  die 
Absicht  gehabt  hätte/)  Herzog  Sigmund  so  wie  früher  König 
Ludwig  von  Frankreich  und  den  Herzog  von  Geldern  und 
später  den  Grafen  Heinrich  von  Würtemberg-Mömpelgart  fest- 
zusetzen. Der  habsburgische  Fürst  war  sich  aber  seiner  Ver- 
bindungen mit  König  Ludwig  und  den  Eidgenossen  nur  zu 
gut  bewusst:  er  blieb  ferne.  Eine  geringe  Entschädigung 
und  ein  kaum  nennenswertes  Schmerzenspflaster  für  die  er- 
littene Demütigung  war  es,  dass  dafür  Kolraar  Gesandte  We- 
her schickte^)  in  der  Meinung  sich  zu  verantworten.  Hagen- 
bach nahm  sich  ihrer  an  und  brachte  sie  vor  den  Herzog; 
„dem  haben  sie  geschenkt  einen  köstlichen  Becher  von  Gold 
und  darin  300  rheinische  Gulden  und  gebeten  gnädigen  Ver- 
zig  (Verzeihung);  und  soll  dabei  geredet  worden  sein,  wenn 
der  Herzog  wieder  käme,  so  wollten  sie  ihn  einlassen",  ohne 
dabei  auszubedingen,  ob  mit  vielem  oder  wenigem  Volk.*) 

V. 

Alles  das  sind  aber  nur  Einzelnheiten,  die  für  uns  ver- 
hältnismässig wenig  Wert  haben;  wir  würden  sie  alle  gern 
vermissen,  wenn  wir  nur  einigermassen  wüssten,  was  Karl 
während  seines  Aufenthaltes  in  Breisach  sowohl  wie  später  in 
Ensisheim  mit  Hagenbach  schaffte.  Und  da  können  wir  nur 
aus  einzelnen  Thatsachen  einen  Rückschluss  machen.  Wir 
dürfen  wohl  als  bestimmt  annehmen,  auch  ohne  dass  unsere 


**)  Journal  über  die  Reisen  Karls  bei  Commines-Lenglet  II  p.  210. 

')  Reimchronik  cap.  68. 

3)  Am  28.  Dez.    Baseler  Stadtschreiber  und  Reimchronik  cap.  51. 

*)  Später  hätten  das  die  von  Kolmar  nicht  Wort  haben  wollen,  schreibt 
der  Stadtschreiber;  sie  hätten  den  Herzog  um  Verzeihung  gebeten  mit 
Zusagung  ihn  einzulassen;  aber  ihre  Meinung  sei  gewesen:  also  dass  sie 
nn  mächtig  sin  möchten. 


28  Witte. 

spärlichen  Quellen  etwas  darüber  sagen,  die  eben  nur  die  Ober- 
fläche berühren,  dass  Hagenbach  seinem  Herrn  als  treuer 
Diener  genau  Bericht  erstattete,  wie  es  in  seinen  Gebieten 
stand  und  welche  Gefahren  drohten.  Es  handelte  sich  darum, 
einerseits  gefährliche  Gegner  unschädlich  zu  machen,  die 
Koalition  zu  sprengen,  die  angefangen  hatte  sich  zu  bilden, 
und  für  alle  Fälle  einen  festen  Punkt  zu  gewinnen,  in  dem 
man  im  Notfall  für  die  erste  Zeit  jeder  Gefahr  trotzen  konnte, 
dann  aber  auch,  wie  man  noch  festeren  Fuss  gewinnen  und 
die  neue  Herrschaft  noch  weiter  ausdehnen  könnte. 

Da  ist  es  gewiss  kein  Zufall,  wenn  wir  gleichzeitig  einem 
Versuch  des  Herzogs  begegnen,  einerseits  das  Bistum  Basel 
in  burgundische  Hände  zu  bringen,  anderseits  der  Stadt  Basel 
sich  durch  einen  Handstreich  zu  bemächtigen.    Der  Bischof  Jo- 
hannes von  Venningen  war  seines  Bistums  schon  längere  Zeit  leid 
und  hatte  bereits  einmal  zu  gunsten  eines  bairischen  Prinzen 
darauf  verzichten  wollen.    Auch  später  hegte  er  noch  diese 
Absicht,  und  Hagenbach  konnte  das  schwerlich  unbekannt  ge- 
blieben sein.    Nichts  konnte  aber  der  festern  Begründung  und 
weitern  Ausdehnung  der  burgundischen  Herrschaft  förderlicher 
sein,  als  wenn  es  gelang  eine  burgundische  Kreatur  unterzu- 
bringen, die  man  bereits  in  der  Person  des  Probstes  Haneron 
zu  Brügge  in  Bereitschaft  hielt.     Bereits  einmal  hatte  der 
Herzog  diese  Politik  in's  Werk  gesetzt.     Das  Bistum  Lüttich 
hatte  er  auf  diese  Weise  so  gut  wie  vollständig  seinen  Staaten 
einverleibt;  und  dass  die  blühende  Stadt  Lüttich  dabei  zer- 
stört,  die  Einwohner   niedergemetzelt,   ertränkt  und   in  den 
Wäldern  der  Ardennen  wie  ein  gehetztes  Wild  gejagt;  worden 
waren,  mochte  für  die  Stadt  Basel  eine  Warnung  sein.    Was 
Hess  sich  nicht  alles  erreichen,  wenn  dieses  Projekt  zur  Durch- 
führung gelangte !    In  Basel  konnte  der  neue  Bischof,  gestützt 
auf  burgundische  Waffen  und  den  Sundgauer  Adel,  die  alten 
niemals  rechtlich  aufgegebenen  Hoheitsrechte  auf's  neue  voll 
und  ganz  heischen;  burgundisches  Gebiet  reichte  plötzlich  bis 
zum  Bieler  See  und  reichte  Savoyen  die  Hand,  Bern  befand 
sich  in  eiserner  Umarmung.    In  der  That  eine  weite  Perspek- 
tive !    Es  wäre  ein  Erfolg  gewesen,  ähnlich  dem  des  Vertrages 
von  St.  Omer,  ein  weiterer  und  noch  folgenreicherer  Schritt 
zum  Königreich  Burgund.    Wer  hätte  sagen  können,  was  ge- 
worden wäre,  wenn  anstatt  Hagenbach  ein  gewandter  Mann 


Zusammenbruch  der  borgund.  Herrschaft  am  Oberrhein.  29 

Landvogt  gewesen  wäre,  der  seine  Nachbarn  herangezogen, 
nicht  abgestossen  hätte!  So  aber  hatte  Hagenbach  mit  dem 
Bischof  beständig  in  Streitigkeiten  gelebt,  ihn  in  mannigfachster 
Weise  gekränkt,  und  dieser  hatte  keinerlei  Veranlassung  sich 
der  burgundischen  Regierung  entgegenkommend  zu  bezeigen. 
Als  daher  von  der  Stadt  in  den  Bischof  gedrungen  wurde, 
sein  Vorhaben  aufzugeben,  erklärte  dieser,  dass  er  zur  Zeit 
keine  Änderung  des  Bistums  beabsichtige.  0 

So  war  diese  Gefahr  also  glücklich  vorbeigegangen.  Nicht 
weniger  aber  war  die  Stadt  für  ihre  eigene  Sicherheit  besorgt. 
Umfassende  Vorkehrungen  waren  getroffen:  alle  verdächtigen 
Leute  wurden  fortgewiesen,  die  Wagen  nur  unter  Vorsichts- 
massregeln in  die  Stadt  eingelassen,  die  Schutzgatter  an  den 
Thoren  wohl  verwahrt,  die  Wachen  verstärkt,  die  Rheinbrücke 
nachts  beleuchtet;  nach  dem  Läuten  des  Abendglöckleins 
durfte  niemand  mehr  ohne  Licht  gehen;  jedermann  sollte  zu 
Hause  seine  Waffen  in  Bereitschaft  halten;  der  Bürgerschaft 
ward  mitgeteilt,  wie  sie  sich  zu  verhalten  hätte,  falls  zu 
gleicher  Zeit  es  Feuers-  und  Feindesnot  stürmen  würde;  man 
fürchtete  wohl  einen  Feind  auch  im  Innern.  Auch  wurden 
800  Mann  von  der  Landschaft  in  die  Stadt  beordert;  die  Eid- 
genossen ging  die  Stadt  um  Zusendung  der  begehrten  800 
Knechte  an.^)  Es  zeigte  sich  dann  auch  bald,  dass  die  Stadt 
wohl  daran  gethan  hatte  alle  Vorsicht  zu  beobachten.  Am 
L  Januar  kamen  die  Hauptleute  Wilhelm  Herter  und  Her- 
mann Truchsess  mit  800  wohlbewaffneten  Fussknechten  von 
den  Waldstädten  her  vor  das  Thor  von  Klein-Basel  und  ver- 
langten Durchlass  durch  die  Stadt,  um  auf  dem  nächsten 
Weg  nach  Ensisheim  zu  gelangen,  wohin  sie  wie  die  bewaffnete 
Macht  aller  andern  Gemeinden  vom  Herzog  befohlen  waren. 
Das  wurde  ihnen  abgeschlagen  und  sie  mussten  den  gewöhn- 
lichen Weg  der  Mauer  entlang  in  die  benachbarten  Dörfer 
nehmen.  •'^)  Am  8.  Januar  kehrte  diese  Mannschaft  von  Ensis- 
heim zurück,  und  für  den  Fall,  dass  ihnen  jetzt  der  Durch- 
zug erlaubt  worden  wäre,  war  folgender  Anschlag  gemacht 
worden*),  um  Klein-Basel  zu  erobern.     Wenn  die  ersten  zu 


1)  Ochs  IV  p.  227. 
^)  Ochs  1.  c. 
«)  Knebel  p.  41. 
♦)  Knebel  p.  48. 


30  Witte. 

der  Rheinbrücke  gekommen  wären,  hätten  sie  dieselbe  abge- 
deckt. Die  Nachhut  wäre  aber  am  Thore  geblieben  und  hätte 
dasselbe  offen  gehalten,  während  die  mittlere  Mannschaft  alles 
niedergemacht  hätte,  was  angetroffen  wäre.  Auf  die  Art 
wären  alle  Schutzwehren  der  kleinen  Stadt  in  ihre  Hand  ge- 
kommen. Die  Schar  wurde  jedoch  nicht  eingelassen,  son- 
dern unterhalb  Basel  bei  Hüningen  übergesetzt. 

Die  Anschläge  auf  Basel  waren  demnach  mislungen. 
Mehr  Glück  hatte  Karl  in  Breisach,  insofern  es  galt,  diesen 
stärksten  Waffenplatz  am  Oberrhein  für  alle  Fälle  zur  unbe- 
dingtesten Verfügung  zu  haben.  Der  Anfang  wurde  damit 
gemacht,  dass  Hagenbach  nun  endlich  den  schon  lange  ge- 
hegten Plan  zur  Ausführung  brachte  und  die  Stadt  zwang, 
das  Schultheissenamt  seinem  Herrn  zur  Auslösung  zu  geben  ^); 
damit  gelangte  Karl  zu  Breisach  in  den  Besitz  der  obersten 
Gerichtsbarkeit.  Die  Stadt  konnte  nichts  dawider  thun,  so 
schwer  es  ihr  auch  werden  mochte,  dem  Ansinnen  Hagenbachs 
Folge  zu  leisten,  denn  unzweifelhaft  war  Karl  als  Rechts- 
nachfolger Herzog  Sigmunds  berechtigt,  diese  Auslösung  vor- 
zunehmen; um  so  empfindlicher  musste  es  aber  der  Stadt 
sein,  dass  der  Landvogt  seine  augenblickliche  Macht  dazu 
misbrauchte,  um  die  Stadt  bei  der  Rückzahlung  der  Pfand- 
summe in  empfindlichster  Weise  zu  beeinträchtigen.^)  Darüber 
verstrichen  die  letzten  Tage  des  Dezember. 

Der  letzte  Tag  des  Monats  war  für  die  Abreise  Karls  fest- 


^)  Reimchronik  cap.  57  u.  58. 

2)  Die  Angaben  der  Reimchronik  sind  sehr  unklar.  Der  Sinn  ist, 
dass  die  Stadt  durch  die  Einwechselung  beträchtlichen  Schaden  erlitt. 
Zudem  sind  die  Angaben  über  die  Höhe  der  Pfandsumme  verschieden.  Die 
Reimchronik  nennt  1400  Gulden,  während  an  anderer  durchaus  zuver- 
lässiger Stelle  (Chmel  Mon.  Habsburg.  I  p.  90)  diese  Summe  zu  5000  Guld. 
angegeben  wird.  Die  Art  und  Weise,  wie  Mone  diese  Differenz  erklären  will, 
ist  zu  verwerfen;  wir  müssen  uns  bescheiden  sie  nicht  erklären  zu  können 
cf.  Witte,  Beziehungen,  Excurs.  Schliesslich  spricht  noch  der  Breisacher 
Stadtschreiber  Johannes  von  Durlach,  dem  wir  doch  natürlicherweise  am 
meisten  Kenntnis  von  der  Sache  zutrauen  dürfen,  gar  von  8000  Gulden, 
womit  Karl  das  Schultheissenamt  eingelöst  hätte.  Knebel  p.  77.  Da- 
durch wird  natürlich  die  Erzählung  des  Reimchronisten  nicht  glaub- 
würdiger. Immerhin  ist  aber  möglich,  dass  die  Stadt  schlechte  Münze 
zum  Yollwert  annehmen  musste. 


Zusammenbracb  der  bargund.  Herrschaft  am  Oberrhein.  3! 

gesetzt.*)  Morgens  früh  erscholl  das  Allarmsignal,  und  die 
ganze  Bürgerschaft  sollte  dem  Herzog  den  Treueid  von  neuem 
leisten.  Sie  musste  lange  vor  dem  Rathaus^)  warten^),  bis 
der  Herzog  erschien.  Inzwischen  versammelte  sich  die  ge- 
samte Streitmacht  des  Herzogs;  vor  einer  solchen  Streitmacht 
mochte  den  Bürgern  wohl  der  Mut  entsinken,  irgend  welchen 
Widerstand  zu  leisten.  Endlich  gegen  acht  Uhr  erschien  der 
Herzog,  und  nun  musste  die  ganze  Bürgerschaft  knieend  den 
Treueid  leisten,  aber  ohne  jegliche  Einschränkung.  Was  das 
auf  sich  hatte,  sollte  den  Bürgern  nur  allzubald  deutlich  wer- 
den. Ein  Bürger  fasste  noch  soviel  Mut  und  bat  den  Fürsten 
um  Abstellung  des  bösen  Pfennigs;  die  Antwort  w^ar  ab- 
schlägig. Was  brauchte  man  auch  noch  Rücksicht  zu  nehmen! 
Darauf  zog  der  Herzog  mit  seinen  Truppen  ab,  ohne  dass 
den  Bürgern  irgend  eine  Bezahlung  geworden  wäre. 

Dennoch  mochte  die  Bürgerschaft  zunächst  erleichtert  auf- 
atmen, dass  endlich  diese  Gäste  von  ihr  geschieden  wären ;  Hagen- 
bach hatte  aber  Sorge  getragen,  dass  die  Stadt  in  seiner  Hand 
blieb.  An  demselben  Morgen  früh  hatte  er  an  800  Pikarden 
von  aussen  her  nach  Breisach  hineingeführt^),  als  ob  die- 
selben mit  dem  Herzog  von  dannen  reiten  und  ihn  begleiten 
sollten.  Scheinbar  verliessen  sie  auch  mit  dem  Herzog  die 
Stadt;  dieser  hatte  aber  kaum  die  Rheinbrücke  überschritten, 
als  Hagenbach  mit  60  Reitern  zurückkam,  von  der  noch  ver- 
sammelten Bürgerschaft  die  Stadtschlüssel  in  Empfang  nahm 
und  jenen  Abschaum  der  Menschheit  hineinliess.^)     Damit 


^)  Für  die  folgenden  Ereignisse  kommen  dieselben  vorhin  erwähnten 
Quellen  in  Betracht. 

2)  Knebel  p.  46;  der  Reimchronist  lässt  die  Bürgerschaft  sich  vor 
der  adligen  Trinkstube  zum  Juden  versammeln. 

3)  Vier  Stunden,  sagt  der  Reimchronist  cap.  59. 

*)  Über  die  Art  und  Weise,  wie  Hagenbach  die  Pikarden  in  die  Stadt 
hineinbrachte,  gehen  die  Angaben  auseinander ;  ich  verbinde  die  der  Reim- 
chronik cap.  61,  des  Basler  Stadtschreibers  und  Knebels  p.  49  mit  ein- 
ander. Was  die  Zahl  der  Pikarden  betrifft,  so  schwanken  die  Angaben 
zwischen  800  und  900.  Mit  der  persönlichen  Begleitung  des  Landvogts 
mögen  900  herauskommen.  Der  Versuch  Mone's,  den  Widerspruch  der 
Angabe  der  Reimchronik  bezüglich  der  Zahl  der  Pikarden  in  der  Über- 
schrift und  in  dem  Kapitel  zu  erklären,  ist  ganz  verfehlt  und  widerspricht 
allen  andern  Quellenangaben,  die  Mone  freilich  nicht  herangezogen  hat. 

5)  Über  die  Pikarden  cf.  meine  Abhandlung  Witte,  der  Einfall   der 


32  Witte. 

war  die  Stadt  vollständig  seiner  Gewalt  anheimgegeben,  und 
nun  begann  das  frevle  Spiel  Hagenbachs  mit  der  wehrlosen 
Bürgerschaft,  das  sein  Andenken  zu  einem  fluchwürdigen  für 
alle  Zeiten  gemacht  hat.  Die  Bürger  raussten  die  Soldaten 
in  ihre  Häuser  aufnehmen  und  beköstigen;  die  Vorstellungen 
des  Bürgermeisters,  dass  die  Bürgerschaft  schon  durch  die 
vorhergehende  Einquartierung  erschöpft  sei,  achtete  Hagen- 
bach nicht  nur  nicht,  sondern  er  vergrösserte  die  Last  für  die 
Bürgerschaft  noch  dadurch,  dass  auf  seinen  ausdrücklichen 
Befehl  der  Adel  bei  der  Einquartierung  verschont  werden 
sollte;  und  damit  beginnen  die  Versuche  Hagenbachs,  in  die 
Bürgerschaft  selbst  Hader  und  Zwietracht  hineinzutragen,  in- 
dem er  den  Adel  auf  Kosten  der  Bürger  begünstigte. 

Nachdem  Hagenbach  so  Breisacti  den  Pikarden  ausge- 
liefert hatte  —  die  Stadt  wurde  wieder  in  Viertel  eingeteilt, 
von  denen  jedes  unter  einem  Kapitän  stand  —  ritt  er  seinem 
Herrn  nach.  Das  war  für  jene  wilden  Banden  das  Signal, 
um  jegliche  Bande  der  Ordnung  und  Zucht  zu  durchbrechen.^) 
Mitten  in  der  Nacht  blies  der  Wächter  auf  dem  Münsterturm 
Mord.  Ein  Pikajde  hatte  einer  Bürgerin,  die  ihm  zu  Bette 
leuchtete,  auf  den  Mund  geschlagen,  dass  sie  blutete.  Auf 
das  Geschrei  der  Frau  kam  der  Gatte  herbeigelaufen  und 
schlug  den  Walhen  nieder.  Dessen  Hilferuf  vernahmen  seine 
Kameraden;  dieselben  rotteten  sich  zusammen,  aber  auch  die 
Bürgerschaft  sammelte  sich,  und  nur  der  Dazwischenkunft 
der  Hauptleute  und  Bürgermeister  war  es  zu  danken,  dass 
es  nicht  zu  einem  blutigen  Zusammenstoss  kam.  Am  andern 
Tage,  am  1.  Januar  1474,  schickte  die  Stadt  Gesandte  nach 
Ensisheim  und  bat  um  Abhilfe.^)  Die  wurde  geleistet,  aber 
in  anderer  Weise,  als  die  Bürger  gehofft  hatten.  Sei  es,  dass 
es  den  selbstherrlichen  Sinn  Karls  verdross,  dass  die  Bürger 
sich  doch  gewissermassen  eigenmächtig  Abhülfe  verschafft 
hatten,  sei  es,  dass  man  die  Gelegenheit  wahrnehmen  wollte, 
um  mit  dem  letzten  Reste  der  Selbständigkeit  der  Stadt  auf- 
zuräumen, jedenfalls  kam  es  ganz  anders  als  die  Stadt  er- 


Armagnacken  in's  Elsass  im  Jahre  1439,  Strassburg  1883.  Vergl.  auch 
Reimchrooik  cap.  119. 

^)  ReimchroDik  cap.  63. 

*)  Von  dieser  Gesandtschaft  weiss  der  Reimchronist  nichts,  der  die 
Sache  in  einem  ganz  falschen  Zusammenhang  darstellt. 


Zusammenbruch  der  burgund.  Herrschaft  am  Oberrhein.  33 

wartet  hatte.  Herzog  Karl  schickte  jetzt  Hagenbach  und 
den  Grafen  Hans  von  Lupfen  mit  200  Reitern  und  ebenso- 
vielen  Fussknechten  nach  Breisach J)  Die  Pikarden  zogen 
zwar  jetzt  aus,  aber  mit  ihnen  musste  die  Bürgerschaft  ziehen 
und  dem  Aufgebot  des  Fürsten  gen  Mülhausen  Folge  leisten, 
während  die  neu  einrückenden  Söldner  in  der  abwesenden 
Bürger  Häuser  bei  ihren  Weibern  und  Kindern  eingelegt  wurden. 
Es  war  in  der  That  so,  als  ob  man  die  Stadt  noch  während 
der  Anwesenheit  des  Fürsten  im  Elsass  zu  einem  verzweifelten 
Schritte  drängen  wollte,  um  aller  Rücksichten  wider  sie  über- 
hoben zu  sein.  Denn  jetzt  wurde  die  Stadt  auch  in  dem  an- 
getastet, was  ihr  das  teuerste  war,  in  ihrer  Freiheit,  Selb- 
ständigkeit und  Verfassung. ')  Es  war  ein  vollständiger  Um- 
sturz, den  Hagenbach  in's  Werk  setzte,  der  uns  in  mancher 
Hinsicht  einen  Fingerzeig  geben  kann,  wie  Hagenbach  die 
burgundische  Regierung  gestalten  wollte,  sobald  er  überall 
die  Hände  frei  hatte.  Die  bisherige  Selbständigkeit  der  Stadt 
bleibt  nur  ein  Schatten,  der  Rat  ein  blosses  Werkzeug  in  den 
Händen  des  Landvogts,  die  Gerichtsbarkeit  einem  durchaus 
erget)enen  Werkzeug  übertragen,   aus  der  freien   deutschen 


1)  Knebel  p.  47.    Reimchronik  65—67. 

2)  Was  den  Zeitpunkt  des  von  Hagenbach  gewaltsam  in's  Werk  ge- 
setzten Verfassungsumsturzes  betrifft,  so  widersprechen  sich  die  Reim- 
chronik und  Knebel.  Während  die  Reimchronik  cap.  87  Hagenbach  erst 
nach  Ablauf  von  Fastnacht  diese  Veränderungen  treffen  lässt,  ist  es  nach 
Knebel  p.  47  und  49  im  Zusammenhang  mit  der  Einlegiing  der  neuen 
Garnison,  dass  diese  Massregeln  getroffen  wurden.  Unstreitig  verdienen 
die  Angaben  Knebels,  wenn  sie  auch  nicht  so  ausführlich  sind,  wie  die 
der  Reimchronik,  den  Vorzug.  Knebel  ist  Zeitgenosse,  und  neben  seiner 
eignen  Erzählung  ist  es  der  von  ihm  veröffentlichte  Brief  des  Breisacher 
Priors  an  den  Baseler  Weihbischof,  der  diese  Thatsachen  erwähnt.  Ausser- 
dem ist  es  auch  aus  innern  Gründen  wahrscheinlicher,  dass  Hagenbach 
jetzt,  wo  er  der  Stadt  endlich  vollständig  mächtig  war,  diese  Veränderungen 
vornimmt.  Zudem  beruft  sich  Hagenbach  gerade  um  Fastnacht  gegenüber 
Rheinfeldener  Abgeordneten  auf  die  von  ihm  in  Breisach  getroffenen  Ab- 
änderungen, als  Abschaffung  der  Zünfte,  Einführung  der  Gewerbefreiheit 
und  deren  Segnungen.  Das  konnte  er  aber  nicht ,  wenn  er  diese  Mass- 
regeln an  demselben  Tage  oder  unmittelbar  vorher  getroffen  hatte  oder  noch 
treffen  wollte.  Demnach  sind  jene  Neuerungen  Hagenbachs  in  Verbindung 
mit  den  Anfang  Januar  stattfindenden  Ereignissen  zu  bringen  und  darnach 
die  Ansätze  Mone's,  der  diese  Kapitel  der  Reimchronik  (cap.  87—92)  auf 
den  24.  Februar  ansetzt,  zu  berichtigen. 

ZmUichr.  f.  6«6ch.  d.  Obei  rh.  N.  F.  II.  1.  3 


I 


34  Witte. 

Bürgergemeinde  ist  die  französische  Kommune  geworden,  die 
auch  auf  den  bescheidensten  Teil  der  Autonomie  Verzicht 
leisten  muss.  Der  Anfang  wurde  damit  gemacht,  dass  die 
Stadt  alle  ihre  Freiheitsbriefe  und  Privilegien  ausliefern  musste. 
Zum  Schultheissen  wurde  der  Hagenbach  blind  ergebene  Hans 
Werner  von  Pforr  ernannt;  er  hatte  jetzt  die  Gerichtsbarkeit 
in  der  Stadt  auszuüben  im  Namen  des  Herzogs  von  Burgund. 
Dazu  war  der  Landvogt  unzweifelhaft  berechtigt,  nachdem  das 
Schultheissenamt  ausgelöst  war,  und  es  war  selbstverständlich, 
dass  er  einen  in  seinen  Augen  zuverlässigen  Mann  diesem 
Amte  vorsetzte.  Anders  stand  es  mit  seinen  weitern  Mass- 
regeln. Breisach  war  als  freie  Reichsstadt  an  das  Haus  Habs- 
burg verpfändet  worden,  so  jedoch,  dass  es  bloss  den  Herren 
wechselte,  während  es  seine  bisherige  Verfassung  nicht  bloss 
beibehielt,  sondern  noch  selbständiger  gestalten  durfte.  Nicht 
anders  hatte  Karl  die  Stadt  übernommen,  und  es  war  daher 
ein  offenbarer  Staatsstreich,  wenn  nun  Hagenbach  aus  eigener 
Machtvollkommenheit  die  Verfassung  Breisachs  umänderte. 

Wie  fast  überall  war  auch  die  Verfassung  Breisachs  ein 
Ergebnis  der  Kämpfe,  die  zwischen  den  Altbürgern  und  den 
Zünften  gefochten  waren.  An  der  Spitze  der  Stadt  standen 
zwei  Bürgermeister,  ein  bürgerlicher  und  ein  adliger;  der 
Stadtrat  bestand  in  gleicher  Weise  aus  7  adligen  und  6  bür- 
gerlichen Mitgliedern,  wozu  noch  einzelne  Zunftmeister  ge- 
treten zu  sein  scheinen.^)  Hagenbach  war  nun  klug  genug, 
nicht  solche  Neuerungen  zu  schaffen,  wodurch  er  sich  alle 
Bürger  der  Stadt  in  gleicher  Weise  verfeindete,  sondern  in 
diesem  Falle  der  auch  sonst  üblichen  burgundischen  Praxis 
getreu,  suchte  er  sich  in  dem  zahlreichen  in  Breisach  ver- 
bürgerten Adel  eine  Partei  zu  schaffen.  ^)  Die  Art,  wie  er  nun 
vorging,  giebt  uns  gleichzeitig  einmal  wieder  ein  Bild  von 
der  Rücksichtslosigkeit,  womit  er  alle  seine  Pläne  verfolgte. 
Durch  den  bürgerlichen  Bürgermeister  Stähellin,  der  allein 
das  Recht  dazu  hatte,  liess  er  eine  Ratssitzung  anberaumen. 


^)  Ich  muss  hier  den  Angaben  Mone's  III  p.  238 ff.  folgen,  die  mir 
allerdings  nicht  sehr  zuverlässig  erscheinen. 

2)  Mone  1.  c.  p.  241,  aber  die  Stellen  der  Reimchronik,  worauf  er 
sich  beruft,  enthalten  wieder  einmal  nichts  darüber.  Rosmann,  Geschichte 
der  Stadt  Breisach,  enthält  nichts  über  die  Verfassung  der  Stadt. 


Zusammenbruch  der  burgund.  Herrschaft  am  Oberrhein.  35 

Hier  erschien  er  mit  den  herzoglichen  Räten  und  wies  die 
bürgerlichen  Mitglieder  des  Stadtrates  einfach  heraus.    Auch 
hier  zeigt  sich  wieder,  was  man  so  oft  in  dieser  Zeit  wahr- 
nimmt, dass  der  Adel,  sobald  er  für  seine  Interessen  einen 
besondern  Vorteil  herausschlagen  kann,  sich  über  alle  Ver- 
pflichtungen   hinwegsetzt.     Anstatt   ihren   Amtsgenossen    zu 
folgen,  blieben  die  adligen  Mitglieder  ruhig  sitzen  und  sahen 
dem  zu,  was  der  Landvogt  weiter  vornahm.    Wie  die  bürger- 
lichen Ratsmitglieder,  so  entsetzte  er  ebenso  aus  eigner  Macht- 
vollkommenheit   den    bisherigen    bürgerlichen    Bürgermeister 
seines  Amtes.  ^)    Leider  nennt  uns  der  Reimchronist  nicht  den 
Namen  seines  Nachfolgers,  den  Hagenbach  aus  den  bisherigen 
Ratsmitgliedern*)  ernannte.    Der  verstand  sich  nur  sehr  un- 
gern  zur  Übernahme  des  Amtes;  er  musste  aber  dem  Drängen 
und  Dräuen  des  Landvogtes  weichen.    Der  Eid,  den  er  zu 
leisten  hatte,  war  ohne  jeglichen  Vorbehalt,  lediglich  für  den 
Herzog  von  Burgund  als  Landesherrn.    Dem  neuen  Bürger- 
meister gab  Hagenbach  nun  einen  Zettel,  auf  dem  die  Namen 
derjenigen  standen,  die  den  neuen  Rat  bilden  sollten.    Diese 
Liste   verkündete  der  Bürgermeister  den  früheren  Ratsmit- 
gUedern  und  Bürgern,  die  draussen  standen.     Die  neu  Er- 
korenen mussten  zu  Hagenbach  eintreten  und  aufs  neue  in 
seine  Hände  den  Treueid  für  den  Herzog  leisten.  Seinen  Bruder 
Stephan  von  Hagenbach  ernannte  er  sodann  zum  Obervogt^) 
der  Stadt,  so  dass  also  jetzt  alle  höhern  Stellen  in  Händen 
ihm   durchaus  ergebener  Männer  ruhten.    Nachdem   er  nun 
so  das  bürgerliche  Element  seiner  rechtmässigen  Vertretung 
im   Stadtrat   beraubt  hatte,   war   es   ein  ganz  folgerichtiger 
Schritt,  dass  er  nun  auch  der  eigentlichen  Organisation  der 
Bürger  zu  Leibe  ging.    Er  hob  die  Zünfte  auf  und  machte 
damit    die   Bürgerschaft    politisch   machtlos   und   militärisch 
wehrlos.    Die  notwendige  Folge  der  Aufhebung  der  Zünfte*) 


*)  Das  wird  cap.  90  zwar  nicht  direkt  gesagt,  geht  aber  aus  dem 
Zusammenhang  hervor. 

2)  Wer  adliger  Bürgermeister  wurde,  lässt  sich  nicht  erkennen;  die 
Vermutung  Mone's,  dass  es  der  Feldhauptmann  der  deutschen  Fussknechte 
Friedrich  Kappler  war,  ist  wenig  wahrscheiolich. 

3)  d.  h.  wohl  zu  seinem  Stellvertreter. 

*)  Damit   steht  dann  ferner  in  Zusammenhang,   dass  Hagenbacb 

3* 


36  Witte. 

war  dann  weiter  Freiheit  des  Handels  und  Verkehrs,  nachdem 
der  Zunftzwang  aufgehört  hatte.  Durch  diese  Anordnungen 
musste  Hagenbach  wohl  glauben  die  Stadt  zu  seiner  unbe- 
dingten Verfügung*)  zu  haben,  und  nach  menschlicher  Be- 
rechnung war  auch  anzunehmen,  dass  der  burgundischen  Sache 
in  Breisach  keine  Gefahr  erwachsen  könnte,  während  doch 
gerade  hier  dann  der  Aufstand  ausbrach,  welcher  Hagenbachs 
Wirken  ein  Ziel  setzte. 

Anders  stand  es  mit  Mülhausen;  hier  musste  sich  Karl 
entschliessen,  „Wasser  in  seinen  Wein  zu  giessen",  wenn  er 
daran  dachte  die  entstandenen  Mishelligkeiten  mit  den  Eid- 
genossen beizulegen  und  deren  Freundschaft  wieder  zu  pflegen. 
Noch  während  seines  Aufenthaltes  in  Breisach  hatte  Karl  sich 
in  einem  sonst  recht  gemässigt  gehaltenen  Schreiben^)  vom 
27.  Dezember  an  Mülhausen  gewandt;  indem  er  darauf  hin- 
wies, dass  er  dem  Drängen  der  Gläubiger  Mülhausens,  soweit 
sie  seine  Unterthanen  wären,  nicht  länger  widerstehen  könnte, 
beglaubigte  er  seinen  Rat  Anton  Haneron,  Probst  bei  St. 
Donatian  in  Brügge,  und  verwies  die  Stadt  auf  dessen  Mittei- 
lungen. Leider  kennen  wir  dieselben"^)  nicht,  noch  wissen  wir 
genaueres  über  den  Erfolg  der  Gesandtschaft,  an  der  ausser- 
dem noch  der  Bruder  des  Landvogtes,  Stephan  von  Hagen- 
bach, und  dir  Stadtschreiber  von  Breisach  teilnahmen.  Die 
Stadt  scheint  auch  jetzt  ihr  bisheriges  Verfahren  eingehalten 
zu  haben,  dass  sie  keine  endgültige  Antwort  erteilen  wollte 
ohne   vorhergehende  Rücksprache  mit  ihren  Bundesgenossen 


Trinkstubeo  der  Zünfte  eingehen  liess  und  dass  diese  ihre  Banner  aus- 
liefern mussten. 

')  Es  steht  dahin,  ob  Hagenbach  bei  dieser  Massregel  noch  ein  anderer 
Gesichtspunkt  leitete,  dass  er  Handel  und  Verkehr  heben  wollte,  indem 
er  die  beengenden  Fesseln  abschaffte.  Von  diesem  Gesichtspunkt  aus 
suchte  er  später  wenigstens  der  Stadt  Rheinfelden  diese  Massregeln  dar- 
zustellen. / 

»)  Mülhaus.  Urk  -Buch  4,  Nr.  1710. 

3)  Sie  müssen  recht  bedrohlicher  Natur  gewesen  sein,  da  sich  die 
Bürgerschaft  nach  der  Abreise  der  Gesandten  auf  dem  Markte  versammelte 
und  sofort  ausziehen  wollte,  um  das  nahe  gelegene  Dorf  Brunstatt  zu 
verbrennen,  damit  der  Herzog  dort  kein  Lager  aufschlagen  könnte.  Zum 
Glück  wurde  dieses  Unternehmen,  das  unberechenbare  Folgen  hätte  nach 
sich  ziehen  können,  durch  die  Dazwischenkunft  der  Gräfin  von  Tierstein, 
der  Schwester  des  schon  genannten  Grafen  Oswald,  vereitelt.    Knebel  p.  41. 


Zusammenbruch  der  burgund.  Herrschaft  am  Oberrhein.  37 

Bern  und  Solothurn.  In  der  That  hatte  Mülhausen  sich  so- 
fort an  beide  Städte  um  Rat  und  Hülfe  gewandt;  Bern  hatte 
aber  diesen  Hülferuf  gar  nicht  abgewartet,  sondern  sich  be- 
reits vorher  im  Namen  der  Eidgenossen  an  den  Herzog  ge- 
wandt mit  der  Bitte,  den  Gesandten,  die  es  in  der  Angelegen- 
heit Mülhausens  an  ihn  schicken  möchte,  ruhigen  Zu-  und 
Abgang  zu  gewähren.^)  Die  Antwort  Karls  vom  31.  Dez. 
war  höchst  entgegenkommend  und  darauf  berechnet,  alle  Be- 
sorgnisse, welche  die  Eidgenossen  vor  ihm  haben  könnten,  zu 
zerstreuen.  Er  betonte  im  Eingang  des  Schreibens,  dass  bis- 
her stets  Freundschaft  zwischen  Burgund  und  den  Eidgenossen 
bestanden  hätte,  die  niemals  durch  irgendwelche  Feindselig- 
keit getrübt  worden  wäre,  und  er  selbst  glaube  nichts  unter- 
lassen zu  haben,  was  geeignet  wäre  diese  Freundschaft  zu 
einer  dauernden  zu  machen.  Indem  er  dann  seine  Verwunde- 
rung darüber  ausdrückt,  dass  sie  trotzdem  mit  seinem  Feind, 
dem  König  von  Frankreich,  angeknüpft  hätten,  bemerkt  er, 
dass  die  Nichtbeantwortung  des  letzten  Schreibens*)  der  Eid- 
genossen lediglich  auf  ein  Misverständnis  zurückzuführen  wäre. 
Geleit  brauchten  die  eidgenössischen  Gesandten  nicht,  sie 
könnten  kommen  und  gehen,  w^ann  sie  wollten.  Zum  Schluss 
wird  dann  auf  die  Mülhauser  Angelegenheit  eingegangen  und 
zwar  in  höchst  geschickter  Weise.  Da  verlautet  nichts  von 
der  Absicht,  dass  der  Herzog  die  Selbständigkeit  der  Stadt 
antasten  wollte;  Karl  betont  lediglich  seine  Pflicht  als  Herrscher, 
die  Interessen  seiner  Unterthanen  als  Gläubiger  der  Stadt 
wahrnehmen  zu  müssen,  und  eine  sehr  geschickte  Wendung 
ist  es  dann,  wenn  der  Herzog  gegenüber  dem  Eintreten  der 
Eidgenossen  für  Mülhausen  darauf  hinweist,  dass  es  das  erste 
Gesetz  der  Freundschaft  wäre,  nur  Billiges  von  dem  Freunde 
zu  verlangen. 

Es  ist  kein  Zweifel,  dass  Karl  damit  den  Versuch  machen 
wollte,  die  Allianz,  die  sich  gegen  ihn  vorbereitete,  zu  sprengen, 
indem  er  das  wichtigste  Glied  aus  derselben  entfernte.  Freilich 
musste  er  dann  darauf  verzichten,  Mülhausen  seiner  Herr- 
schaft einzuverleiben,  aber  die  Freundschaft  der  Eidgenossen 


1)  Nr.  1713. 

')  In   demsel))en  hatten  die  Eidgenossen  um  eine  Verlängerung  des 
Zahlnngstermines  für  Mülhausen  gebeten. 


38  •  ^Witte. 

war  doch  mehr  wert;  und  inzwischen  konnte  er  seine  neue 
Herrschaft  unbeschadet  des  grollenden  Herzogs  Sigmund  und 
der  elsässischen  Reichsstädte  dauernd  befestigen.  Aber  es 
war  noch  ein  anderes  Hindernis,  das  der  Freundschaft  zwischen 
beiden  Mächten  im  Wege  stand:  das  war  die  Person  Hagen- 
bachs, und  die  Eidgenossen  mochten  •  so  lange  alle  freund- 
schaftlichen Versicherungen  Karls  nicht  für  Ernst  nehmen, 
so  lange  ihr  erklärtester  Feind  an  der  Spitze  der  Verwaltung 
stand.  Die  Gesandten,  welche  Bern  auf  das  Schreiben  Karls 
hin  absandte,  Herr  Nikolaus  von  Scharnachthal  und  Herr 
Petermann  von  Wabern,  denen  sich  noch  der  Stadtschreiber 
Hans  vom  Stall  als  Abgeordneter  Solothurns  anschloss  ^),  hatten 
dementsprechend  den  Auftrag,  sich  besonders  auch  über  das 
Auftreten  des  Landvogtes  zu  beschweren. 

Inzwischen  hatte  Karl  sich  am  letzten  Jahrestage  gen 
Ensisheim  begeben.  Unterwegs  hatte  die  ganze  Ritterschaft 
und  Landschaft  gewafifnet  und  gerüstet  des  Herzogs  gewartet^; 
nachdem  er  sie  besichtigt  hatte,  wurden  die  Leute  gleichwohl 
noch  nicht  entlassen,  sondern  die  gesamte  Landschaft  musste 
gerüstet  verbleiben  und  harrte  zwölf  Tage  lang  weiterer  Be- 
fehle des  Fürsten.  Nach  Ensisheim  waren  auch  die  Abge- 
ordneten Mülhausens  auf  den  3L  Dezember  beschieden,  und 
zwar  sollten  sie  ein  Verzeichnis  mitbringen  über  alle  ihre 
Forderungen,  die  sie  an  des  Herzogs  Leute  hatten,  sowie  auch 
den  Pfandbrief  über  das  Schultheissenamt^);  aber  die  Stadt 
beharrte  dabei,  vor  der  Ankunft  der  eidgenössischen  Gesandten, 
die  täglich  erwartet  wurden,  keinerlei  bindende  Schritte  zu  thun 
und  entschuldigte  sich  in  diesem  Sinne  bei  dem  Fürsten.*) 
Am  burgundischen  Hofe  legte  man  dies  Zögern  der  Stadt  an^ 
fangs  so  aus,  als  ob  Mülhausen  auch  jetzt  seine  alten  Ver- 
schleppungskünste fortsetzen  wollte,  und  es  wurden  militärische 
Massregeln  getroffen,  um  der  Stadt  den  Ernst  der  Lage  zu 
zeigen.  Unzweifelhaft  war  darauf  das  Zusammenbleiben  des 
bewaffneten  Aufgebots  der  Landschaft  berechnet;  ausserdem 
bezog   das  Heer,   welches  Karl  begleitete.   Quartier  in  der 


*)  Ihre  Instruktion  in  Eidgen.  Absch.  II  Nr.  729. 

')  Dahin  war  auch  die  Mannschaft  der  Waldstädte  befohlen  gewesen. 

')  Nr.  1714  und  1715. 

*)  Am  2.  Januar  1474,  Nr.  1718. 


Zusammenbruch  der  burgund.  Herrschaft  am  Oberrhein.  39 

nächsten  Nähe  Mülhausens.  *)  In  der  Stadt  entstand  natürlich 
grosse  Besorgnis,  dass  jetzt  endlich  mit  den  Drohungen  Ernst 
gemacht  würde;  aber  mit  der  Ankunft  der  sehnsüchtig  er- 
warteten eidgenössischen  Gesandten  in  Ensisheim  musste  jeg- 
liche Furcht  verschwinden.^) 

Während  Herzog  Karl  zu  Ensisheim  weilte,  tagten  zu  Basel 
die  Abgesandten  von  Bern,  Luzern,  Solothurn,  Freiburg  i.  Ü., 
Basel,  Kolmar  und  Strassburg.  Sämtliche  Abgeordneten  waren 
in  der  Lage  ihre  Zustimmung  zu  den  letzten  Basler  Beschlüssen 
betreffs  der  an  Mülhausen  zu  leistenden  Geldhülfe  auszu- 
sprechen, und  es  konnte  nun  endlich  die  Regelung  der  lei- 
digen Geldfrage  in  Angriff  genommen  werden.  Die  Ab- 
geordneten von  Bern  und  Solothurn^)  reisten  am  4.  Januar 
an  Karls  Hoflager  ab,  während  die  übrigen  Abgesandten  in 
Basel  zurückbheben,  um  auf  deren  Rückkunft  zu  warten.  Zu 
Ensisheim  wurden  sie  sehr  gnädig  empfangen;  zum  Imbiss 


^)  Am  3.  Januar,  Knebel  p.  42. 

*)  Der  Bericht  bei  Mieg-Köchlin,  der  Stadt  Mülhausen  Geschichten  I 
p.  103  ff.,  der  wahrscheinlich  aus  Petri,  welcher  mir  leider  nicht  zur  Hand 
ist,  entnommen  ist,  steht  ganz  vereinzelt  da.  Darnach  hätte  die  Geistlich- 
keit eine  festliche  Prozession  aogeordnet,  und  die  Bürgerschaft  wäre  ent- 
schlossen gewesen  die  Stadt  bis  auf  den  letzten  Atemzug  zu  vertheidigen. 
Earl  habe  sein  Quartier  in  Riedisheim  genommen;  als  er  aber  am  fol- 
genden Morgen  auf  den  Mittelberg  ritt,  wäre  sein  Plan  unerwartet  ver- 
eitelt worden  dadurch,  dass  in  der  Nacht  heftige  Regengüsse  und  der 
durch  sie  geschmolzene  Schnee  den  Illfluss  so  mächtig  angeschwellt  hätten, 
dass  er  seine  Ufer  übertreten  und  das  umliegende  Land  unter  Wasser 
gesetzt  hätte;  „über  den  weiten  See  ragte  Mülhausen  wie  ein  Eiland  her- 
vor." Karl  hätte  dringender  Angelegenheiten  wegen  das  Ablaufen  der 
Gewässer  nicht  abgewartet,  sondern  hätte  noch  an  demselben  Tage  die 
Gegend  verlassen  und  wäre  auf  Thann  gezogen.  —  Die  Nachricht  ist 
jedenfalls  eine  spätere  Sagenbildung,  die  daraus  entstand,  dass  Mülhausen 
allenthalben  von  Karls  Scharen  umringt  war,  die  dann  plötzlich,  ohne 
dass  man  den  Grund  wusste,  ihre  Stellungen  verliessen.  Es  mögen  in  der 
Stadt,  welche  die  wirkliche  Sachlage  nicht  kannte,  vielleicht  feierliche 
Prozessionen  abgehalten  sein ;  Karl  selbst  aber  weilte,  wie  wir  genau  wissen, 
während  der  ganzen  Zeit  in  Ensisheim.  ~  Zudem  erwähnen  die  gleich- 
zeitigen Quellen  nichts  über  diesen  Vorgang;  Knebel,  der  doch  das  Ein- 
lagern der  Truppen  um  Mülhausen  berichtet,  hätte  diese  wunderbare 
Errettung  gewiss  nicht  vergessen.  Auch  im  Mülhauser  Urkundenbuch 
findet  sich  keinerlei  Andeutung. 

3)  Es  ist  unrichtig,  wenn  v.  Rodt,  Feldzüge  Karls  des  Kühnen  I  p.  191 
auch  die  Stadt  Freiburg  i.  Ü.  an  dieser  Gesandtschaft  teilnehmen  lässt. 


40  Witte. 

und  Nachtimbiss  wurde  ihnen  Essen  und  Trinken  in  feinem 
Silber  und  silbernen  Flaschen  mit  Herolden,  Trompetern  und 
Pfeifern  in  die  Herberge  geschickt  0,  und  was  die  Hauptsache 
war,  die  Gesandtschaft  erreichte  wenigstens  betreffs  Mülhausen 
ihren  Zweck  vollständig.  In  der  That  hatte  sich  der  Herzog 
bereit  finden  lassen  Mülhausen  noch  weitern  Ausstand  zu  ge- 
währen, doch  wohl  aus  keinem  andern  Grunde,  als  weil  Karl 
die  Eidgenossen  soweit  wie  möglich  schonen  und  an  sich 
ziehen  wollte.  Am  7.  Januar  trafen  Kommissäre  des  Herzogs 
sowie  die  eidgenössischen  Abgeordneten  ein  Abkommen^),  wo- 
nach als  Ziel  für  die  Zahlung  der  Mülhauser  Schuld  der 
3.  Februar  festgesetzt  wurde.  An  diesem  Tage  sollten  die 
von  Bern  und  Solothurn  zu  Basel  auf  dem  Richthaus  allen 
Gläubigern  Mülhausens  Zahlung  thun;  und  sobald  solche  Be- 
zahlung geschehen,  sollen  auch  die  von  Mülhausen  in  näher 
bezeichneter  Weise  ihre  Guthaben  in  des  Herzogs  Landen 
eintreiben  dürfen.  Inzwischen  sollen  die  von  Mülhausen  im 
burgundischen  Gebiet  gütlich  und  freundlich  gehalten  werden, 
es  sei  mit  Märkten,  feilem  Kauf,  Handel  und  andern  Dingen. 
Somit  war  burgundischerseits  der  Plan  Mülhausen  zu  einer 
burgundischen  Landstadt  zu  machen  fallen  gelassen;  man  hatti 
der  Stadt  sogar  ein  Entgegenkommen  bewiesen,  wie  es  nacl 
dem  was  voraufgegangen  kaum  erwartet  werden  durfte.  Daraus 
geht  aber  auch  hervor,  dass  Herzog  Karl  alles  soweit  thunlicli 


^)  Knebel,  dem  man  doch  gewiss  keine  freundschaftliche  Gesinnung 
für  Burgund  vorwerfen  kann,  und  der  Basler  Stadtschreiber  erwähnen 
übereinstimmend  den  freundlichen  Empfang  der  Gesandtschaft.  Die  gegen- 
teilige Behauptung  Schillings  p.  95  steht  daher  vollständig  in  der  Luf:, 
und  Mandrot,  fitude  sur  les  relations  de  Louis  XI,  roi  de  France,  av€C 
les  Cantons  Suisses  1461  —  1483  im  Schweizer  Jahrbuch  Bd.  V  p.  164 
tadelt  mit  Recht,  dass  Dändliker  p.  49-51  dieselbe  dennoch  aufrecht 
halten  will,  wie  denn  überhaupt  die  Politik  Karls  in  jener  Zeit  bisher 
von  den  Schweizer  Historikern  falsch  aufgefasst  ist. 

*)  Es  ist  von  hohem  Wert,  dass  der  Abschied  der  Ensisheimer  Ver- 
handlungen jetzt  endlich  im  Mülhauser  Urkundenbuch  IV  Nr.  1728  ver- 
öffentlicht ist,  da  man  denselben  bisher  nur  aus  einer  Notiz  bei  Petri 
p.  185  kannte.  Dadurch  wird  unsre  Auffassung  der  Politik  Karls  als  ein 
Versuch,  die  Eidgenossen  durch  Fallenlassen  der  Ansprüche  auf  Mül- 
hausen zu  gewinnen,  zur  Evidenz  bewiesen.  --  Ausser  den  schon  ge- 
nannten Abgeordneten  werden  auf  eidgenössischer  Seite  in  dem  Abschied 
noch  Heinrich  Matter  und  Jörg  Friburger  genannt,  ersterer  aus  Bern, 
letzterer  wohl  aus  Solothurn. 


Zaiammenbrach  der  burgund.  Herrschaft  am  Oberrhein  41 

hinwegräumen  wollte,  was  den  Eidgenossen  Grund  zu  einer 
Beschwerde  wider  ihn  geben  konnte.  ^  In  wieweit  dann  die 
Eidgenossen  Erfolg  mit  ihren  Beschwerden  wider  des  Herzogs 
obersten  Beamten  hatten,  darüber  verlautet  nichts.  Karl  war 
viel  zu  sehr  Selbstherrscher  und  eifersüchtig  auf  seine  Macht, 
als  dass  er  sich  in  der  Wahl  seiner  Diener  beeinflussen  Hess, 
Hagenbach  blieb  auf  seinem  Posten  und  wie  es  scheint  in 
nicht  geringerer  Gnade  als  vorher.^) 

Am  folgenden  Tage  (8.  Januar)  schied  Karl  von  Ensisheim 
und  zog  in  Begleitung  Hagenbachs  nach  Thann.^)  Karl  zeigte 
hier,  dass  er  das  Verfahren  seines  Landvogts  wider  die  Stadt 
durchaus  billigte.  Hagenbach  selbst  hielt  es  aber  jetzt  an 
der  Zeit  Milde  walten  zu  lassen;  diejenigen  Bürger,  welche 
hatten  schwören  müssen,  mit  Leib  und  Gut  in  Thann  zu  ver- 
bleiben, erhielten  jetzt  ihre  Freiheit  wieder,  freilich  um  ein 
Bussgeld  von  1200  Gulden,  die  sie  dem  Herzog  und  um  300 
Gulden,  die  sie  Hagenbach  zahlen  mussten.*)  In  Thann  ver- 
weilte der  Herzog  noch  2  Tage  und  zog  dann  über  Mümpel- 
gart  gen  Besangen. 

Fassen  wir  die  Ergebnisse  der  Reise  Karls  in  seinem  neuen 
Gebiete  zusammen,  so  lässt  sich  doch  nicht  behaupten,  dass 
dieselbe  der  weitern  Sicherung  der  burgundischen  Herrschaft 
förderlich  gewesen  wäre.    Wenn  Karl  gehofft  hatte  durch  Ent- 


^)  Das  geht  auch  aus  dem  Schreiben  Berns  an  König  Ludwig  hervor 
(Mandrot  p.  164),  worin  Bern  sich  sehr  befriedigt  über  die  Haltung  des 
Herzogs  in  dieser  Angelegenheit  ausspricht. 

2)  Man  könnte  höchstens  sagen,  dass  Karls  Argwohn  wider  Hagenbach 
durch  die  Beschwerden  der  Gesandten  erregt  wurde.  Darauf  weist  jene 
etwas  mysteriöse  Notiz  bei  Knebel  p.  61  hin,  dass  Karl  während  seines 
Aufenthalts  zu  Dijon  (dauerte  vom  23.  Januar  bis  zum  19.  Februar  cf. 
Coramines-Lenglet  II  p.  212)  Hagenbach  mit  andern  Beamten  zur  Rechen- 
schaf tsablegung  vorgeladen  habe.  Der  Landvogt  habe  sich  aber  nicht  ge- 
traut zu  kommen,  sondern  seinen  Bruder  Stephan  geschickt. 

3)  Nach  dem  Tagebuch  des  burgundischen  Haushofmeisters  bei  Com- 
mines-Lenglet  II  p.  211  begleiteten  die  eidgenössischen  Gesandten  Karl 
bis  Dijon.  Das  ist  wohl  nur  so  zu  verstehen,  dass  ein  Teil  derselben 
mitging,  vielleicht  um  den  Erfolg  ihrer  Beschwerden  über  Hagenbach  ab- 
zuwarten, da  ja  die  Mülhauser  Angelegenheit  erledigt  war,  während  die 
andern  nach  Basel  zum  Tag  zurückkehrten.  Cf.  auch  die  Bemerkung  von 
Vischer  Anm.  6  bei  Knebel  p.  50. 

*)  Baseler  Stadtschreiber  bei  Ochs  IV  p.  240.  Die  Darstellung  bei 
Knebel  p.  52  ist  ungenau. 


42  Witte. 

faltung  seiner  Heeresmacht  die  Gegner  des  neuen  Regiments 
einzuschüchtern,  so  hatte  er  sich  gründlich  geirrt;  im  Gegen- 
teil, der  Umstand,  dass  man  die  vielgerühmten  burgundischen 
Truppen  jetzt  in  der  Nähe  sah,  Hess  sie  ihren  bisherigen  Nimbus 
einbüssen;  ein  jeder  Kenner  musste  sehen,  dass  der  Ruf  der 
Pikarden  weit  hinter  ihrem  Wert  zurückstand  und  dass  sie  es 
mit  den  deutschen  und  Schweizer  Truppen  nicht  aufnehmen 
konnten.  Der  Anschlag  auf  Kolmar  war  fehlgeschlagen,  und 
es  mochte  eine  geringe  Entschädigung  sein,  wenn  die  Stadt 
nachträglich  den  Fürsten  um  Verzeihung  bat,  weil  sie  ihn 
nicht  eingelassen  hatte.  Dafür  war  der  Anschlag  auf  Breisach, 
die  festeste  Stadt  am  Oberrhein,  zwar  gelungen  und  für  die 
burgundische  Herrschaft  in  der  Zeit  der  Gefahr  ein  willkom- 
mener Stützpunkt  gewonnen,  aber  auf  der  andern  Seite  hat 
nichts  mehr  zum  Sturz  der  burgundischen  Herrschaft  beige- 
tragen als  eben  diese  Vergewaltigung  der  Stadt.  Was  mit  Ge- 
walt erlangt  war,  konnte  auch  nur  mit  Gewalt  behauptet  werden, 
und  gerade  dadurch  erhielt  das  Regiment  Hagenbachs  den 
Charakter  jener  Tyrannei,  die  seine  Person  für  alle  Zeiten 
gestempelt  hat.  Und  wenn  der  Fürst  so  ohne  Scheu  bei 
Breisach  mit  dem  verbrieften  Herkommen  spielte  und  Treue 
und  Eid  brach,  welcher  Schreck  musste  da  in  die  benach- 
barten noch  selbständigen  kleinen  Gewalten  fahren!  Ihre  Exi- 
stenz beruhte  doch  nur  auf  der  Macht  des  Herkommens;  was 
heute  Breisach  widerfahren,  konnte  morgen  einem  jeden  an- 
dern geschehen,  und  schwerlich  mochte  der  burgundische  Fürst 
einen  Unterschied  machen,  ob  Reichsstadt  oder  Reichsfürst. 
Die  schweren  Drohungen,  welche  Hagenbach  gegen  Städte  vrie 
Strassburg  und  Basel  ausgestossen  hatte,  erhielten  eine  eigen- 
tümliche Beleuchtung  durch  die  Breisacher  Vorgänge:  man 
wusste,  woran  man  war.  Der  Gedanke  eines  Bundes  der  noch 
selbständigen  Gewalten  wider  die  welsche  Herrschaft  wurde 
wieder  aufgenommen,  und  während  Karl  in  Breisach  und 
Ensisheim  glänzenden  Hof  hielt,  wurde  in  Basel  eifrig  Rat 
gehalten,  wie  man  die  burgundische  Herrschaft  los  werden 
könnte.  Dazu  hielt  sich  der  natürliche  Herr  des  Landes, 
Herzog  Sigmund,  grollend  bei  Seite,  und  er  hielt  es  nicht  ein- 
mal für  nötig  den  Fürsten,  dessen  Rat  und  Diener  er  war,  sei 
es  in  Person,  sei  es  durch  eine  Gesandtschaft  zu  begrüssen. 
Wenn  Karl  und  seine  Ratgeber  sich  dann  entschlossen  hatten, 


Zusammeubruch  der  borgund.  Herrschaft  am  Oberrhein.  43 

die  sich  bildende  Koalition  dadurch  unschädlich  zu  machen, 
dass  sie  den  Beschwerden  der  Eidgenossen  Rechnung  trugen, 
so  hatten  diese  mit  Genugthuung  zwar  von  der  Nachgiebig- 
keit Karls  in  der  Mülhauser  Frage  Kenntnis  genommen,  aber 
die  Dinge  selbst  blieben  wie  sie  waren,  so  lange  Karl  sich 
nicht  entschliessen  konnte  Hagenbach  zu  entfernen;  dass 
ihr  erklärter  Gegner  blieb,  war  eine  Beleidigung  und  Be- 
drohung zugleich  für  sie.  Und  auch  das  darf  nicht  ver- 
gessen werden,  dass  sich  der  nationale  Gegensatz  anfing  zu 
regen.  Gerade  der  Umstand,  dass  Karl  fremdländische  Truppen, 
Lombarden  und  Pikarden,  mit  sich  führte,  machte  es  dem 
Volke  so  recht  deutlich,  dass  der  neue  Herr  und  Gebieter  ein 
Fremder  war;  und  um  so  unwilliger  ertrug  man  es,  dass 
dieser  fremdländische  Gebieter  widerrechtlich  Lasten  aufer- 
legte, wie  man  sie  bisher  noch  nicht  gekannt  hatte,  dass  diese 
welschen  Truppen  die  grössten  Unordnungen  begingen,  dass 
sie  Laster  verübten,  die  damals  in  deutschen  Landen  kaum 
dem  Namen  nach  bekannt  waren.  So  hatte  denn  die  Reise 
Karls  das  Gegenteil  zur  Folge  gehabt:  sie  hatte  seine  Herr- 
schaft nicht  befestigt  sondern  erschüttert;  dass  sie  aber  so 
rasch  zusammenbrach,  daran  trug  der  wilde  Frevelmut  Hagen- 
bachs die  meiste  Schuld. 

VL 

Während  die  eidgenössischen  Abgeordneten  zu  Ensisheim 
weilten,  dauerten  die  Verhandlungen  zu  Basel  fort.  Die  Tages- 
ordnung bezüglich  Mülhausens  hatte  erwünschte  Erledigung 
erfahren ;  dafür  drängte  sich  jetzt  eine  andere  Frage  gebieterisch 
auf,  die  durch  die  Gefahr,  welche  von  Burgund  drohte,  aufs 
neue  in  den  Vordergrund  geschoben  war.  Es  galt  endlich  jene 
Vereinigung  in's  Werk  zu  setzen,  die  schon  so  lange  geplant 
worden  war:  ein  neuer  Entwurf^  wurde  abgefasst,  der  sich 
in  der  Hauptsache  mit  dem  des  vorigen  Jahres  deckte,  nur  dass 
jetzt  auch  der  Pfalzgraf  Friedrich  als  Teilnehmer  erschien, 
und  am  3L  Januar  wollte  man  darüber  zu  Basel  weiter  be- 
raten. Jedoch  traten  diese  Verhandlungen  ^)  vollständig  in  den 
Hintergrund  vor  denen,  welche  nun  unter  Vermittlung  des  Ge- 


^)  Abschied  des  Tages  im  Mülhauser  Urkuudenbuch  Nr.  1730. 
2)  Witte,  Beziehungen  p.  39  ff. 


44  Witte. 

sandten  König  Ludwig's  von  Frankreich  zwischen  Herzog  Sig- 
mund von  Oesterreich  und  den  Eidgenossen  in  Fluss  kamen, 
und  in  ihrem  Fortgang  waren  sie  von  dem  Erfolg  der  letzteren 
durchaus  abhängig.  Von  grosser  Bedeutung  war  es,  dass  Herzog 
Sigmund  jetzt  sich  bereit  erklärte  auf  Grundlage  jenes  Ver- 
mittlungsvorschlages des  Bischofes  von  Konstanz,  den  dieser 
bereits  im  Jahre  1472  aufgestellt  hatte,  zu  verhandeln.  Das 
wurde  den  Eidgenossen  auf  dem  Tag  zu  Luzern  am  21.  Januar 
durch  einen  eigenen  französischen  Abgesandten  mitgeteilt.  Auf 
diese  Mitteilung  erklärten  die  Eidgenossen  deutlich,  worauf 
es  ihnen  bei  diesen  ganzen  Verhandlungen  ankam:  nicht  eher 
wollten  sie  die  Richtung  vollziehen,  als  bis  die  Lösung  des 
verpfändeten  Landes  seitens  des  Herzogs  geschehen  wäre;  und 
da  auch  bei  dem  Herzog  die  vornehmste  Triebfeder  bei  seinen 
Verhandlungen  mit  den  Eidgenossen  war,  deren  Beistand  zur 
Rückerwerbung  seiner  verpfändeten  Lande  zu  erlangen,  so 
war  damit  eine  gewisse  Bürgschaft  gegeben,  dass  nun  endlich 
der  jahrhundertlange  Hader  zwischen  Osterreich  und  den  Eid- 
genossen beigelegt  und  der  Friede  zustande  kommen  würde. 
Auf  demselben  Tage  beschäftigte  man  sich  dann  auch  mit 
der  Frage  über  den  Abschluss  eines  Bundes  mit  der  Niedern 
Vereinigung.  Auch  hierüber  konnten  die  Abgesandten  noch 
nicht  schlüssig  werden,  sondern  mussten  erst  bei  ihren  Orten 
anfragen.  Der  entscheidende  Tag  fand  dann  am  4.  Fiebruar 
wiederum  zu  Luzern  statt.  ^)  Die  feindliche  Stimmung  wider 
Burgund  sprach  sich  gleich  darin  aus,  dass  ein  allgemeines 
Verbot  erlassen  wurde  zum  Herzog  von  Burgund  oder  dem 
von  Hagenbach  in  den  Krieg  zu  laufen,  und  ein  direkter  Akt 
der  Feindseligkeit  war  es,  dass  Bern  beauftragt  wurde,  die 
welschen  Söldner,  welche  aus  Neapel  und  der  Lombardei  zu 
Herzog  Karl  zogen,  anzugreifen  und  auf  alle  Weise  zu  schä- 
digen.  Was  nun  den  Abschluss  eines  Friedens  mit  Osterreich 
und  einer  Einung  mit  der  Niedern  Vereinung  betrifft,  so  er- 
klärten sich  die  meisten  Orte  im  Prinzip  damit  einverstanden; 
nur  wollten  die  Eidgenossen  mit  dem  Pfalzgrafen  und  dem 
Markgrafen  Karl  von  Baden,  die  ja  auch  den  Zwecken  des 
Bundes  ferner  standen,  nichts  zu  thun  haben,  und  die  elsässi- 
schen  Städte  und  Fürsten  mussten  also  auf  deren  Beitritt 


1)  Eidgen   Absch.  II  Nr.  732. 


Zusammenbruch  der  bargund.  Herrschaft  am  Oberrhein.  45 

verzichten.  Die  langwierigen  Friedensverhandlungen,  die  jetzt 
zwischen  Herzog  Sigmund  und  den  Eidgenossen  gepflogen 
wurden  unter  Vermittlung  der  französischen  Unterhändler, 
des  Propstes  Jost  von  Silinen  und  des  Grafen  Hans  von  Eber- 
stein, können  uns  hier  nicht  beschäftigen :  es  reicht  aus,  dass 
die  Koalition  in  ihren  Grundlinien  fertig  war.  Es  blieb  nur 
noch  übrig,  die  Pfandsumme  herbeizuschaffen,  welche  nötig 
war,  um  die  Lande  wieder  von  Burgund  auszulösen;  sie  wurde 
zu  80  000  Gulden  angeschlagen.  Herzog  Sigmund  hatte  kein 
Geld,  die  Eidgenossen  waren  gewohnt  Geld  zu  nehmen,  aber 
nicht  für  andere  hinzugeben;  da  mussten  die  Reichsstädte 
aushelfen.  In  der  That  erklärten  dieselben  sich  dazu  bereit 
unter  der  Bedingung,  dass  Herzog  Sigmund  auf  jeden  Fall 
auf  eine  oder  die  andere  Weise  sich  wieder  in  den  Besitz 
seiner  verpfändeten  Lande  setzen  müsste,  und  dass  die  Eid- 
genossen dazu  ihren  Beistand  leihen  sollten. 

VIL 

Was  begann  nun  Hagenbach  während  dieser  Zeit?  Leider 
fliessen  unsere  Quellen  sehr  spärlich,  und  wir  wissen  so  gut 
wie  gar  nichts  darüber,  was  Hagenbach  that,  um  dem  Aus- 
bruch des  Sturms  zu  begegnen;  nur  das  eine  verlautet,  dass 
er  den  Eidgenossen  die  vier  Waldstädte  verhiess,  wenn  sie 
sich  von  Herzog  Sigmund  lossagten  und  sich  auf  Seite  seines 
Herrn  stellten.^)  Das  war  eine  so  plumpe  Falle,  dass  die  Eid- 
genossen sich  wohl  hüteten  hineinzugehen.  Übrigens  muss 
man  auch  erwägen,  dass  Hagenbach  eigentlich  kaum  in  der 
Lage  war  irgend  etwas  vorzunehmen.  Er  fühlte,  dass  der 
Boden  allenthalben  unter  ihm  wankte;  er  merkte,  dass  sich 
ein  Netz  um  ihn  zusammenzog,  aber  den  Punkt,  wo  er  ein- 
setzen sollte  um  es  zu  zerreissen,  konnte  er  schwerlich  mit 
Sicherheit  erkennen.  Es  blieb  ihm  kaum  etwas  anderes  übrig 
als  die  Dinge  an  sich  herankommen  zu  lassen;  er  vertraute 
auf  seine  Söldner  und  dass  ihn  sein  Herr  und  Gebieter  nicht 
im  Stiche  lassen  würde.  W^enn  alles  verloren  war,  wollte  er 
sich  nach  Breisach  werfen,  um  hier  den  Entsatz  abzuwarten. 

Das  Bewusstsein   aber  allenthalben  von  Feinden,  ofleneu 


^)  Witte,  Bezielmiigen  p.  40. 


46  Witte. 

und  verkappten,  umgeben  zu  sein,  erfüllte  ihn  nicht  mit  Klein- 
mut sondern  mit  wildem  Trotz.  Hagenbach  verachtete  seine 
Gegner  und  traute  sich  jeden  Augenblick  zu  sie  mit  der  Macht 
seines  Herrn  niederwerfen  zu  können.  Jetzt,  wo  es  überall 
zum  Aufstand  gährte,  kannte  auch  er  keine  Rücksichten  mehr. 
Nur  so  lässt  sich  das  Auftreten  Hagenbachs  erklären.  „Oderint 
dum  metuant".  Die  rohe  Landsknechtsnatur  kommt  jetzt  ganz 
zum  Vorschein;  was  braucht  er  sich  gegenüber  den  Feinden 
seines  Herrn  noch  irgend  welche  Rücksichten  aufzulegen! 
Gerade  seinen  Gegnern  zum  Trotz  gefällt  er  sich  in  den  lär- 
mendsten Lustbarkeiten;  er  will  ihnen  zeigen,  dass  er  sich 
nichts  aus  ihren  Vorbereitungen  macht. 

Am  24.  Januar  feierte  Hagenbach  zu  Thann  seine  Hochzeit 
mit  der  Gräfin  Barbara  von  Tengen.  Er  erliess  dazu  sehr  zahl- 
reiche Einladungen  an  die  Bischöfe  von  Konstanz,  Basel  und 
Strassburg,  sowie  an  die  Prälaten  und  Ritterschaft  des  Landes, 
aber  dieselben  waren  etwas  eigentümlicher  Natur:  er  soll 
nämlich  dabei  vorgeschrieben  haben,  welche  Geschenke  ihm 
die  Eingeladenen  mitzubringen  hätten.')  —  Von  einzelnen 
Regler ungsakten  in  dieser  Zeit  wissen  wir  nur  wenig;  was  wir 
aber  hören,  zeigt  uns,  dass  er  keineswegs  geneigt  war,  die 
Zügel  der  Regierung  locker  werden  zu  lassen.  Den  Pfandherrn, 
welche  die  auferlegte  Steuer  nicht  zahlen  wollten,  unter- 
sagte er  die  herrschaftlichen  Rechte  und  die  Gerichtsbarkeit 
in  Kriminalfällen  auszuüben.^)  Um  dieselbe  Zeit  geriet  er 
auch  mit  dem  Bischof  von  Basel  in  den  erbittertsten  Streit, 
und  zwar  scheint  er  den  Versuch  gemacht  zu  haben,  auch  auf 
bischöflichem  Gebiet  den  bösen  Pfennig  zu  erheben.  Der  Bischof 
weigerte  sich.  Nun  traf  es  sich  zufällig,  dass  Bürger  aus 
Pruntrut  mit  sechs  Karren  nach  Sennheim  kamen  und  dort 
Wein  einkauften.  Drei  von  diesen  Fuhrleuten  Hess  Hagenbach 
festnehmen  und  samt  Wein  und  Karren  nach  Ensisheim  führen. 
Der  Bischof  verlangte  Freilassung;  der  Landvogt  erwiderte, 
das  Geschehene  sei  ohne  sein  Wissen  und  wider  seinen  Willen 
vorgefallen,  jedoch  wollte  er  die  Leute  nur  unter  der  Bedingung 
freilassen,  wenn  ihre  Herren   sich  sofort  auf  sein  Erfordern 


^)  Koebel  p.  58. 

')  Eoebel  p.  58.    Damit  steht  in  Zusammenhang,   dass  er  um  diese 
Zeit  versuchte,  die  Weinsteuer  noch  zu  erhöhen. 


Zusammenbruch  der  burgund.  Herrschaft  am  Oberrhein.  47 

in  Ensisheim  stellen  würden.  *  Darauf  berief  der  Bischof  seine 
Vasallen,  die  Bürger  von  Basel,  sowie  die  Schultheissen  und 
Vögte  aus  seinen  Städten  und  Dörfern  und  trug  ihnen  vor, 
was  geschehen  und  was  Hagenbach  geschrieben  Um  Rat  ge- 
fragt, wollten  sie  zuerst  des  Bischofs  Meinung  hören.  Der 
aber  erklärte:  „Das  ist  mein  Wille,  dass  ich  weder  Johannes 
von  Venningen  heissen,  noch  Bischof  von  Basel  sein  will,  wenn 
ich  diesen  Raub  nicht  frei  bekomme  und  mich  nicht  rächen 
werde  an  jenem  ruchlosen  Manne,  der  mich  eher  beschirmen 
als  beleidigen  sollte,  da  er  ja  das  selber  mir  geschworen  hat." 
Dieser  Ratschluss  gefiel  den  Anwesenden  und  sie  verhiessen 
allen  möglichen  Beistand.  Also  schrieb  der  Bischof  dem  Land- 
vogt zurück,  dass  er  nach  Empfang  des  Briefes  ihm  die  Knechte, 
Pferde,  Karren  und  den  Wein  zurücksenden  und  für  den  er- 
littenen Schaden  und  die  Auslagen  Schadensersatz  leisten  sollte. 
Von  Hagenbach  erfolgte  keine  Antwort.  Gleichzeitig  begann 
der  Bischof  sich  zu  rüsten  und  schrieb  an  Basel  und  die  Eid- 
genossen um  Beistand.  Zugleich  wandte  er  sich  an  den  Herzog 
von  Burgund,  der  damals  zu  Besangen  weilte,^)  der  dann  so- 
fort dem  Landvogt  zurückschrieb,  ohne  Säumen  alles  freizu- 
geben und  den  Bischof  in  keiner  Weise  zu  belästigen. 

Das  sind  aber  nur  vereinzelte  Vorgänge,  während  wir  All- 
gemeineres und  Genaueres  nicht  wissen ;  so  sind  wir  auch  für 
die  Folgezeit  zunächst  noch  darauf  beschränkt  einzelne  That- 
sachen  zu  verzeichnen.  Die  Hauptsache  ist,  dass  Hagenbach 
sich  jetzt  daran  machte  sich  in  Kriegsbereitschaft  zu  setzen, 
soweit  es  ihm  seine  beschränkten  Mittel  erlaubten.  Die  Be- 
satzung zu  Breisach ^)  brachte  er  auf  400  Mann^),  und  um 
ihrer  vollkommen  sicher  zu  sein,  Hess  er  die  Söldner  schwören, 
dass  sie  jedermann  angreifen  wollten,  der  sich  ihm  wider- 


^)  Die  Beschlagnahme  war  doch  wohl  aus  keinem  andern  Grunde  er- 
folgt, als  weil  von  dem  gekauften  Wein  die  Steuer  nicht  gezahlt  wor- 
den war. 

2)  In  Besangon  hielt  sich  Karl  vom  13.  bis  zum  17.  Januar  auf.  Com- 
mines-Lenglet  II  p.  211.  Danach  lässt  sich  also  der  Zeitpunkt  dieses  Vor- 
falles bestimmen. 

3)  Die  Reiter,  welche  Hagenbach  und  Lupfen  mitgebracht  hatten  nach 
Breisach,  scheinen  nicht  dageblieben  zu  sein. 

*)  Knebel  spricht  hier  von  300  Söldnern,  an  andern  Stellen  hat  er 
wieder  400.     Gewissheit  ist  hierüber  nicht  zu  erlangen. 


48  Witte. 

setzen  würde,  er  sei  Papst  oder  Kaiser*)  „sy  sindt  mir  alle 
nit  zu  schwer,  ich  will  mich  widder  sie  setzen".  Dieses 
trotzige  Selbstgefühl  sprach  sich  auch  in  andern  Dingen  aus: 
seine  Söldner,  die  er  in  seinen  Farben  Braun,  Grau  und 
Weiss  kleidete,  trugen  auf  dem  linken  Ärmel  drei  grosse  vier- 
eckige Würfel  in  hoher  Zahl.^)  Darüber  stand:  ich  passe. 
Das  war  deutlich.  Hagenbach  wollte  der  ganzen  Welt  zeigen, 
dass  er  sich  wohl  bewusst  war  ein  gefährliches  Spiel  zu 
treiben,  dass  er  aber  auch  sicher  war,  den  höchsten  Wurf  zu 
thun.  Dieselbe  übermütige  Zuversicht  sprach  sich  auch  darin 
aus,  dass  er  um  dieselbe  Zeit  Veranstaltungen  traf,  Fast* 
nacht  in  der  tollsten  Weise  zu  begehen. 

Schon  frühzeitig  hatte  er  dazu  Einladungen  erlassen  an 
alle  Prälaten,  Edle  und  Städte.  Das  Fest  sollte  am  Sonntag 
vor  Fastnacht  beginnen.  Hagenbach  kam  von  Thann  her  in 
Begleitung  seiner  ihm  kürzlich  angetrauten  Gattin  und  hielt 
einen  glänzenden  Einzug.^)  Die  Herren  und  Damen  seines 
Gefolges  trugen  Oberkleider  in  weisser  Farbe,  die  Männer  kurze 
Röckchen,  die  Frauen  am  Halse  weit  ausgeschnittene  Schlepp- 
kleider; auf  dem  Hut  trug  jeder  ein  Tannenreis*)  und  auf 
dem  linken  Ärmel  dieselben  grossen  Würfel  mit  dem  Wurf 
6,  5,  5  und  der  Überschrift:  ich  pass.  Die  Söldner  waren 
dem  Landvogt  bis  zum  Rheinthor  entgegen  gegangen  und 
empfingen  ihn  nicht  anders  wie  einen  Fürsten,  während  die 
Bürger  sich  trotz  des  Zuredens  des  Adels  zu  Hause  hielten. 
Gleichwohl  schickten  sie  Boten,  welche  den  fremden  Gästen 
ihre  Herberge  anwiesen.  In  der  Stadt  selbst  wurde  Hagenbach 
und  seine  Gattin  von  dem  Rat  festlich  empfangen  und  es  ward 
ihnen  der  Ehrenwein  gereicht.  Die  Strassen  nahmen  zum  Teil 
ein  festliches  Gepränge  an,  indem  jeder,  der  des  Landvogtes 
Freund  sein  wollte,  einen  Tannenbaum,  von  denen  Hagenbach 
einen  Wagen  voll  mitgebracht  hatte,  vor  sein  Haus  setzte.    Es 


^)  Roimchronik  cap.  70. 

^)  Die  Zahlen  sind  schwankend;  cf.  hierzu  und  über  die  Bedeutung 
der  Detise :  ich  pass  die  erschöpfende  Anmerkung  Vischers.  Knebel  p.  62. 
Vgl.  auch  üher  die  Würfel  die  Abbildungen  bei  M<ine  III  im  Anhang. 

')  Reimchronik  cap.  71. 

^)  Mono  III  p.  320  deutet  das  Tanneureis  so,  dass  Hagenbach  durch 
das  Aufstecken  desselben  habe  andeuten  wollen,  dass  der  Krieg  begonnen 
habe,  da  das  Tannenreis  der  Helmschmuck  der  Burgunder  im  Krieg  gewesen. 


Zusammenbrach  der  burgund.  Herrschaft  am  Oberrbein.  49 

wurde  jetzt  eine  gemeinschaftliche  Kasse  gebildet,  zu  der  jeder 
beisteuerte,  welcher  Fastnacht  mitfeiern  wollte,  die  Ritter 
4  Gulden,  Edle  und  Bürger  2  Gulden.  Und  so  konnte  denn 
nun  die  Feier  der  tollen  Zeit  beginnen. 

Es  ist  bereits  darauf  hingewiesen,  dass  dies  Fest  einen 
politischen  Hintergrund  hatte  in  derselben  Weise,  wie  jene 
Abzeichen  auf  der  Kleidung  der  Gäste  und  Söldner  Hagen- 
bachs. Jedermann  sollte  deutlich  werden,  dass  Hagenbach 
sich  so  wenig  aus  den  Zurüstungen  seiner  Gegner  machte, 
dass  er  im  Gegenteil  nichts  besseres  und  angelegentlicheres 
zu  thun  hatte,  als  sich  in  den  wildesten  und  tollsten  Lust- 
barkeiten zu  ergehen.  Das  Fest  musste  daher  notwendiger- 
weise einen  gezwungenen  Charakter  tragen;  die  heitere  tolle 
Lust  an  der  Narrheit,  wie  wir  sie  im  Rheinland  und  Belgien 
kennen,  konnte  gegenüber  dem  Ernst  der  Lage  nicht  recht 
aufkommen.  Dafür  feierte  Hagenbach  mit  seinen  Gästen 
Orgien  der  abscheulichsten  und  gemeinsten  Rohheit*),  wie  sie 
sich  kaum  vorstellen  lassen.  So  unglaublich  erklingt  die  Märe 
von  dem,  was  Hagenbach  mit  seiner  eben  angetrauten  Gattin 


i 


*)  Foster  Kirk  will  in  seinem  bekannten  Werk  über  Karl  den  Kübnen 
Hagenbach  von  diesen  Vorwürfen  abscheulicher  Sittenlosigkeit,  wie  sie  da- 
mals wider  ihn  erhoben  wurden,  rein  waschen.  Er  verfährt  dabei  auf  eine 
äusserst  einfache  Weise.  Die  Thatsache  der  Sittenlosigkeit  selbst  muss  er 
zwar  zugestehen,  aber  was  uns  noch  sonst  von  Knebel,  der  Eeimchronik  und 
der  Fortsetzung  dts  Königshofen  in  der  Hinsicht  erzählt  wird  über  Schän- 
dung von  Frauen  und  Jungfrauen  etc.,  verwirft  er  einfach  als  Ausgeburt 
verdorbener  mönchischer  Phantasie.  Diese  Phantasie  besteht  einfach  nur 
in  der  Phantasie  des  Verfassers.  Abgesehen,  dass  er  den  braven  Knebel 
nur  in  der  Übersetzung  von  Buxtorf- Falkeisen  kennt,  hat  er  den  Reira- 
chronisten  und  das  ihm  doch  sonst  bekannte  Baseler  Memorandum  über 
Hagenbachs  „gebruchung"  gar  nicht  herangezogen.  Letzteres  hätte  ihm 
namentlich  über  die  Rohheit  Hagenbachs  Aufschluss  geben  können.  —  Was 
nun  Knebel  betrifft,  so  ist  es  ja  richtig,  dass  er  sehr  leichtgläubig  und  in 
seinem  Hasse  wider  Burgund  blind  ist;  er  ist  daher  mit  der  grössten  Vor- 
sicht zu  gebrauchen,  wo  er  nur  von  Hörensagen  spricht.  Wenn  daher  nur 
Knebel  allein  nach  einem  blossen  on  dit  jene  Skaudalgeschichten  über 
Hagenbachs  Benehmen  gegen  seine  Gattin  (p.  59  u.  61)  berichtete,  so 
könnte  man  sie  ungehindert  streichen.  Schlimm  ist  aber,  dass  der  Reim- 
chronist dasselbe  erzählt.  Zum  wenigsten  geht  daraus  hervor,  dass  in 
Breisach  so  erzählt  wurde,  und  es  muss  also  wohl  ein  greifbarer  Anhalts- 
punkt vorgelegen  haben.  Was  dagegen  die  weitern  Erzählungen  Knebels 
wie  p.  69  und  78  betrifft,  so  sind  die  Angaben  so  bestimmt  und  präzis 
mit  Angabe  der  Quelle,  dass  sie  nicht  zu  streichen  sind,  oder  wir  müssen 

Zeitochr.  f.  Geach.  d.  Oberrh.  N.  F.  II.  1.  4 


50  Witte. 

und  anderen  edlen  Frauen  trieb,  was  er  jene  zu  thun  und  zu 
sagen  zwang,  dass  wir  uns  noch  immer  lieber  entschliessen 
möchten  uns  ungläubig  zu  verhalten,  obwohl  zwei  ernste 
Männer,  die  unabhängig  von  einander  schreiben,  uns  dasselbe 
berichten.  In  der  Art,  wollen  wir  zur  Ehre  der  beteiligten 
Frauen  annehmen,  kann  es  nicht  gewesen  sein;  das  Gerücht 
wird  die  wilde  Roheit  des  Landvogts  übertrieben  haben. 

Die  übrigen  Vergnügungen  waren  mancherlei  Art.  So 
veranstaltete  Hagenbach  an  einem  der  Faschingsabende  zur 
Ehre  der  Frauen  ein  närrisches  Turnier  in  der  adligen  Trink- 
stube zum  Juden.  Die  Männer  ritten  auf  hölzernen  Rösslein 
mit  Seide  verziert,  ihre  Schilde  waren  von  Lebkuchen  und 
brachen  da  in  Stücke.  „Menglich  begund  sich  do  bücken,  die 
stuck  uf  zu  lesen,  das  was  Hagenbachs  wesen."  Am  Montag 
in  der  Fastnachtswophe  fand  in  demselben  Hause  ein  grosser 
Ball  statt,  der  auch  in  gewisser  Hinsicht  eine  Demonstration 
gegen  die  Gegner  des  Landvogts  sein  sollte  Die  Teilnehmer 
und  Teilnehmerinnen  waren  in  ähnlicher  Weise  wie  beim  Ein- 
zug in  Weiss  gekleidet  und  trugen  dieselben  Abzeichen.  Ha- 
genbach war  der  Festordner  und  führte  den  Tanz  an.  „Er 
tantzet  am  amfang  und  fürt  ein  edele  fraw  an  der  band,  mit 
geberd  züchtichlichen  komen  sie  beide  hergeschlichen,  danach 


überhaupt  aufhören  chronikalischen  Mitteilungen  Glauben  zu  schenken. 
Dazu  kommt,  dass  die  Erzählungen  Knebels  sich  zum  Teil  mit  denen  des 
Reimchronisten  decken,  und  der  enthält  nun  ein  eben  so  reiches  Sünden- 
register. Freilich  ist  die  Reimchronik  erst  später  niedergeschrieben,  aber 
der  Verf.  hat  die  Ereignisse  selbst  miterlebt.  Ungenau igkeiten  können 
Torkommen,  aber  die  Hauptsachen  werden  richtig  sein.  Wenn  Faber  da- 
gegen p.  41  dem  Reimchronisteu  vorwirft,  dass  derselbe  beinahe  alle  An- 
schuldigungen wider  Hagenbach  aus  poetischen  Interessen  aof  einen  Punkt, 
nämlich  kurz  vor  Erzählung  der  Katastrophe  zusammengedrängt  habe, 
so  ist  erstens  zu  erwiedern,  dass  poetische  Interessen  bei  Reimchronisten 
überhaupt  sehr  wenig  zu  finden  sind,  und  zweitens  erledigt  sich  die  Sache 
sehr  einfach  dadurch,  dass  Hagenbach  sich  gerade  in  der  letzten  Zeit 
vorwiegend  in  Breisach  aufhielt;  demnach  war  der  Reimchronist  in  der 
Lage  gerade  über  diese  Zeit  sehr  genau  zu  erzählen.  Wenn  Knebel's 
frühere  Aufzeichnungen  erhalten  wären  und  Hagenbach  sich  ständig  in 
Breisach  aufgehalten  hätte,  so  würden  wir  vermutlich  noch  weit  .mehr 
Schmutzgeschichten  von  unserm  Landvogt  kennen.  Dagegen  würde  ich 
das,  was  uns  Schilter- Königshofen  p.  870  über  die  unbekleideten  Bürge- 
rinnen erzählt,  fallen  lassen,  denn  die  Nachricht  steht  ganz  allein  und  ist 
späteren  Urspruugs. 


ZusammeDbrucb  der  burguod.  Herrscbaft  am  Oberrhein.  51 

herren,  ritter  und  knecht,  frawen,  iungfrawen  on  gebrecht 
und  schwigen  alle  stille,  das  was  Hagenbachs  wille."  Dann 
aber  schwang  sich  Hagenbach  mit  seiner  Dame  auf  die  Bänke, 
die  an  den  Wänden  des  Saales  entlang  standen,  und  ihm 
folgten  die  andern  Paare.  Der  Tanz  währte  eine  gute  Weile 
und  mancher  rote  Mund  wurde  darüber  bleich.  Beim  dritten 
Tanz  hielt  Hagenbach  seine  linke  Hand  in  die  Hüfte  ge- 
stemmt und  seine  Dame,  die  hinter  ihm  folgte,  hatte  dieselbe 
Haltung;  und  so  folgten  alle,  der  Herr  vor  der  Dame.  Da- 
mit wollte  Hagenbach  sagen,  meint  der  Reimchronist,  seht 
wer  ich  bin.  Bei  dem  vierten  Tanz  hielt  er  beide  Hände  in 
die  Seiten  gestemmt  und  so  auch  die  andern  „als  ob  er  wer 
ein  gewaltiger  herr  fast  hohemütiglichen,  als  wolt  er  niemant 
wychen".  Bei  dem  folgenden  Tanz  hatten  alle  die  linke  Hand 
unter  den  linken  Gürtel  gesteckt,  als  wären  sie  halb  gefangen; 
und  so  folgten  noch  vier  Rundtänze  jeder  mit  verschiedener 
Geberde  von  bestimmter  Bedeutung.  Der  neunte  Tanz  war 
am  bezeichnendsten;  da  war  die  Hand  drohend  vorgestreckt, 
und  dann  endlich  brach  die  Faschingslust  durch,  aber  auch 
hier  in  roher  Weise.  Herren  und  Damen  hatten  sich  gegen- 
seitig beschmutzt  und  unter  den  Augen  russig  gemacht.  Da- 
mit hatte  der  Tanz  ein  Ende.  Die  Festlichkeiten  wurden  be- 
schlossen durch  ein  kriegerisches  Schaugepränge,  das  am 
Aschermittwoch  stattfand.  Die  deutschen  Söldner  und  Bürger 
sollten  das  Schloss  erstürmen,  welches  die  Ritter  verteidigten, 
die  Damen  schauten  zu.  Es  ging  dabei  heiss  her,  und  man- 
chem lief  das  Blut  über  das  Haar  und  die  Backen  oder  er 
ging  hinkend  davon. 

Auf  dem  Feste  war  auch  die  Stadt  Rheinfelden  durch  eine 
Abordnung  vertreten.  Ihnen  stellte  Hagenbach,  als  das  Fest 
zu  Ende  ging,  die  Vorteile  der  Neuerungen  vor*),  die  er  zu 
Breisach  und  Thann  getroffen,  wie  er  die  Zünfte  aufgelöst  und 
Gewerbefreiheit  eingeführt,  so  dass  jedermann  nach  Belieben 
kaufen,  verkaufen  und  arbeiten  könnte.  Mit  dem  Beispiel  von 
Thann  und  Breisach  vor  Augen  mochten  die  biedern  Rhein- 
feldener  Bürger  diese  Aussicht  nicht  für  so  verlockend  halten, 
umsomehr  als  Hagenbach  ihnen  gleich  darauf  mit  einer  For- 
derung neuer  Steuern  kam.    Zu  der  ihnen  bereits  auferlegten 


ij  Knebel,  p.  59. 


52  Witte. 

Steuer  sollten  sie  ausserdem  noch  von  jedem  Viertel  Wein 
3  Schilling^)  und  von  jedem  Saum  Wein,  den  sie  zu  Hause 
tränken,  ebenfalls  3  Schilling  zahlen.  Von  Hagenbach  war  diese 
Forderung  so  töricht  wie  möglich;  gerade  die  Waldstädte,  die 
den  Schweizern  zunächst  lagen,  hätte  er  am  allerersten  schonen 
müssen;  statt  dessen  stiess  er  auch  sie  jetzt  von  sich  und 
trieb  sie  den  Eidgenossen  in  die  Arme.  Für  den  Augenblick 
wussten  sich  die  Rheinfeldener  Bürger  zu  helfen;  wie  das  so 
gewöhnlich  zu  sein  pflegt,  schützten  sie  vor,  nicht  ermächtigt 
zu  sein  auf  solche  Forderungen  zu  antworten.  Als  sie  dann 
aber  zu  Hause  des  Landvogts  Auftrag  mitteilten,  beschlossen 
alle,  Reiche  wie  Arme,  Adlige  wie  Unadlige  sich  anderes  nicht 
aufbürden  zu  lassen,  als  wozu  sie  von  alters  her  und  nach 
Massgabe  der  Verpfändung  verbunden  seien.  Darüber  hätte 
der  Landvogt  selber  sein  Wort  gegeben,  und  dieweil  er  ihnen 
jetzt  die  Treue  gebrochen  und  gelogen  habe,  so  seien  sie  auch 
nicht  mehr  gehalten  ihm  die  Treue  zu  bewahren.  Die  drei 
andern  Waldstädte,  Waldshut,  Laufenburg  und  Säckingen,  so- 
wie der  Schwarzwald  schlössen  sich  diesem  Beginnen  an:  die 
vier  Städte  wählten  sich  einen  Hauptmann  und  wollten  dem 
Landvogt  nicht  mehr  gehorsam  sein.  Somit  behauptete  Ha- 
genbach auf  dem  rechten  Rheinufer  lediglich  noch  Breisach. 
Auf  einer  andern  Stelle  war  es  schon  zum  Losschlagen 
gekommen.  0  Die  österreichische  Stadt  Neuen  bürg  hatte,  wie 
wir  sahen,  von  Anfang  an  Zerwürfnisse  mit  dem  Landvogt 
gehabt.  Von  den  burgundischen  Beamten  war  die  Bürger- 
schaft besonders  dem  Landweibel  Martin  Bromann  feindlich 
gesinnt,  der  die  Stadt  in  mannigfacher  Weise  namentlich  im 
Fischfang  geschädigt  hatte.  Derselbe  wohnte  in  dem  nahe 
gelegenen  Ottmarsheim  auf  dem  linken  Rheinufer.  Am  27.  Febr. 
zogen  200  Mann  dahin  und  umstellten  das  Haus.  Der  Land- 
weibel verrammelte  dasselbe  so  gut  er  konnte  und  stieg  in 
ein  oberes  Zimmer,  um  durch  das  Fenster  zu  erspähen  was 
es  gebe.  Er  ward  bemerkt  und  es  schleuderte  einer  seine 
Lanze  nach  ihm,  die  sein  Haupt  durchbohrte.    Andere  drangen 


*)  Die  Übersetzurg  bei  Buxtorf-Falkeisen  p.  41  ist  ganz  sinnentstellend. 
Nach  dem  Sinn  kann  verentzella  hier  nur  Viertel  Wein  bedeuten,  während 
das  Wort  sonst  nur  als  Mass  für  Getreide  üblich  ist. 

'•^j  Knebel  p.  64. 


Zusammenbruch  der  burgund.  Herrschaft  am  Oberrheiu.  53 

jetzt  in's  Haus  und  töteten  ihn  vollends.  Der  ältere  Sohn 
wurde  verwundet  hinweggeführt;  der  jüngere  entkam  nach 
Ensisheim.  Hier  teilte  er  dem  Schultheissen  das  Geschehene 
mit  und  bat  ihn  um  Rat  und  Hülfe.  Der  gab  ihm  aber 
schlechten  Trost.  „Ich  muss  täglich  ähnliches  erwarten;  hilf 
dir  also  selber."  So  sehr  war  also  die  burgundische  Herr- 
schaft in's  Wanken  geraten  auf  die  blosse  Kunde,  dass  sich 
ein  Bund  wider  dieselbe  vorbereitete.  Der  Schultheiss  ge- 
leitete dann  wenigstens  den  Mann  zu  Hagenbach.  Dessen 
Benehmen  war  noch  viel  bezeichnender,  wenn  man  sein  früheres 
Verhalten  in  Wort  und  That  in  Vergleich  zieht.  Als  der 
Sohn  ihm  den  Hergang  erzählte  und  um  Bestrafung  bat,  soll 
Hagenbach  geantwortet  haben:  „Mein  Herr  der  Herzog  führt 
oft  ein  Heer  von  30  000  Mann;  von  ihnen  werden  bisweilen 
sechs  bis  achttausend  erschlagen.  Was  macht  es?  Nichts! 
Jetzt  ist  nur  einer  getötet;  es  thut  mir  leid,  dass  die  Neuen- 
burger  ihm  solches  gethan  haben;     Geh,  hilf  dir  selber!" 

In  der  That  ein  merkwürdiger  Wechsel!  Aber  was  sollte 
er  machen!  Es  blieb  ihm  nichts  anderes  übrig,  als  die  Dinge 
abzuwarten.  Nachträglich  entschloss  er  sich  nun  aber  doch 
noch,  wenigstens  etwas  wider  Neuenburg  zu  thun,  zumal  da 
die  Stadt  in  ihren  Feindseligkeiten  beharrte.*)  Am  9.  März 
rückte  er  mit  600  Bewaffneten  nach  Ottmarsheim  und  hielt 
hier  als  an  dem  Orte  der  That  ein  öffentliches  Gericht  ab, 
vor  welches  er  die  Neuenburger  lud.  Natürlich  blieben  die- 
selben aus,  und  das  Urteil  wurde  jetzt  dahin  gefunden,  dass 
alle  Bürger  vom  Erwachsenen  bis  zum  Greise  Räuberei  be- 
gangen und  als  Räuber  zu  strafen  seien.  Das  Urteil  beküm- 
merte Neuenburg  selbstverständlich  ausserordentlich  wenig; 
dagegen  bekam  nun  auch  Breisach  Mut  den  Versuch  zu  wagen, 
ob  es  das  burgundische  Joch  nicht  abzuschütteln  vermöchte, 
zumal  sichere  Anzeichen  vorhanden  waren,  dass  Hagenbach 
beabsichtigte  Breisach  zu  einem  Waifenplatz  zu  machen,  den 
er  auch  im  Fall  der  Wiedereinlösung  der  Lande  für  seinen 
Herrn  behaupten  wollte.  Die  Veranlassung^)  war  gleichwohl 
eine  andere,  die  uns  auch  schier  unglaublich  klingen  würde, 
wenn  man  bei  Hagenbach  nicht  alles  für  möglich  halten  müsste. 


1)  Knebel  p.  62. 

')  Reimchronik  cap.  100. 


54  Witte. 

Hagenbachs  Söldner  verlangten  ihren  Sold ,  zumal  da  die 
Bürger,  wie  sie  sagten,  ihnen  nicht  mehr  borgen  wollten.  Des 
Landvogts  Auskunft  war  sehr  einfach;  er  riet  den  Söldnern, 
einfach  ihre  Wirte  totzuschlagen.  Das  gefiel  nun  weder  den 
Leuten  noch  ihrem  Hauptmann  Friedrich  Kappler;  die  Bürger 
aber  gerieten  in  nicht  geringen  Schrecken,  als  sie  von  dieser 
Aufforderung  Hagenbachs  hörten.  Unter  diesen  Umständen 
glaubte  man  dann  auch,  als  der  Landvogt  um  dieselbe  Zeit 
ein  grosses  Schiff  gen  Breisach  kommen  Hess,  dass  er  die 
Frauen  hineinschaffen  wollte,  um  sie  im  Rhein  zu  ertränken.  ^) 
So  entschloss  sich  denn  die  Stadt  der  Zwingherrschaft  Hagen- 
bachs ein  Ende  zu  machen.  Sie  wandte  sich  an  das  alt  be- 
freundete Freiburg  um  Hülfe.  ^)  Zwar  lag  es  näher,  sich  an 
den  Landvogt  Herzog  Sigmunds  im  Breisgau,  Herrn  Dietrich 
von  ßumlang,  zu  wenden,  aber  dadurch  hätte  die  Sache  eine 
unliebsame  Verzögerung  erhalten,  da  derselbe  schwerlich  sich 
zu  einem  Akt  offenbarer  Feindseligkeit  wider  Hagenbach  ohne 
vorhergehende  Genehmigung  seines  Herrn  verstehen  würde. 
Freiburg  konnte  schon  eher  die  verlangte  Hülfe  leisten  und 
im  Einverständnis  mit  dem  Landvogt^)  erklärte  es  sich  dazu 
bereit.  Es  war  das  immerhin  ein  bedenklicher  Schritt,  und 
man  beschwichtigte  die  eignen  Bedenken  damit,  dass  man 
lediglich  der  Tyrannei  Hagenbachs  ein  Ende  machen,  dagegen 
gegen  die  burgundische  Herrschaft  nichts  unternehmen  wollte; 
eine  Gesandtschaft  wurde  in  Aussicht  genommen,  die  den 
Herzog  von  Burgund  über  die  Wirtschaft  Hagenbachs  auf- 
klären sollte.  Leider  wurde  der  geplante  Handstreich  so 
schlecht  wie  nur  irgend  möglich  ausgeführt.  In  der  Nacht 
vom  13. /14.  März  sollten  die  Freiburger  vor  den  geöffneten 
Thoren  Breisachs  erscheinen;  Leute  aus  Breisach  sollten  die 
Schar  führen.  Dieselbe  hatte  sich  in  drei  Haufen  geteilt; 
der  eine  gelangte  vor  die  Stadt  und  fand  die  Thore  offen, 
wollte  aber  noch  die  nachfolgenden   abwarten,   die  isich  im 


^)  Biese  Furcht  hatte  ihren  Gruod  in  dem  Yerfahren  Karls  bei  der 
Eroberung  Lüttichs,  wo  massenhafte  Ertränkungeo  vorkamen. 

2)  Neben  dem  Bericht  Knebels  p.  65  und  der  Reimchronik  cap.  lOS 
bis  107  kommt  namentlich  ein  Schreiben  Freiburgs  an  Kolmar  vom  16.  M&rz 
in  Betracht,  welches  ich  meiner  Darstellung  zu  Grunde  lege.  Kolmar. 
Stadtarchiv  or.  eh.  Nr,  14/4. 

B)  Später  läugnete  der  Landvogt  das  ab.   Cf.  Yischer  bei  Knebel  p.  65. 


Zusammenbruch  der  burgund.  Herrschaft  am  Oberrhein.  55 

Walde  verirrt  hatten.  Die  Breisacher  Bürger,  die  an  den 
Thoren  hielten,  wurden  des  langen  Wartens  müde  und  begaben 
sich  in  ihre  Wohnungen  zurück;  als  dann  die  Eunde  kam  und 
die  Thore  offen  fand,  schloss  sie  dieselben  und  machte  Lärm. 
Somit  war  das  Unternehmen  vereitelt  und  die  Lage  Breisachs 
nur  noch  mehr  verschlimmert  Hagenbach  kam  auf  die  Nach- 
richt von  dem  Vorfall  sofort  herbeigeeilt')  und  verfuhr  gegen 
die  Urheber  des  Anschlages  mit  gewohnter  Energie.  Der 
Stadt  konnte  es  wenig  nützen,  dass  sie  sofort  an  Herzog  Sig- 
mund eine  Gesandtschaft  abschickte,  die  ihm  das  Vorgefallene 
melden  und  um  seine  Intervention  bei  Hagenbach  nachsuchen 
sollte.  Der  Landvogt  traf  seine  Massregeln,  um  einer  Wieder- 
holung des  Vorfalls  vorzubeugen.  Gleich  bei  seiner  Ankunft 
liess  er  die  Garnison  allarmieren  und  nahm  sämtliche  Thor- 
schlüssel zu  sich.  Dann  ging  es  an  die  Untersuchung.  Ha- 
genbaehs  Zorn  war  um  so  grösser,  als  er  glauben  musste, 
nach  der  Neubildung  des  Rates  der  Stadt  völlig  sicher  zu 
sein,  und  jetzt  war  aus  der  Mitte  desselben  der  Anschlag  her- 
vorgegangen, ihn  aus  Breisach  herauszubringen. 

Es  scheint,  dass  es  den  Hauptanstiftern  des  Anschlages 
noch  rechtzeitig  gelang  sich  zu  retten^);  dagegen  belegte  er 
ihre  Güter  mit  Beschlag  und  liess  all'  ihr  Hausgerät,  selbst 
die  Kleider  ihrer  Frauen  versteigern.  Damit  gab  er  sich  je- 
doch nicht  zufrieden;  drei  mitbeteiligte  Knechte^)  liess  er 
foltern,  um  näheres  über  den  Anschlag  und  die  Teilnehmer  an 
demselben  zu  erfahren.  Dieselben  gestanden^),  dass  sie  auf 
Veranlassung  des  Bürgermeisters  und  etlicher  vom  Rat  an 
dem  Anschlag  teilgenommen  hätten,  dass  man  aber  lediglich 
beabsichtigt  hätte,  die  Söldner  mit  Hülfe  von  Freiburg  aus 
der  Stadt  zu  bringen,  dagegen  wider  die  burgundische  Herr- 


0  Es  ist  zweifelhaft,  ob  er  sich  in  Breisach  aufhielt  oder  vorher  im 
Elsass  weilte.  Die  Nachrichten  bei  Knebel  und  der  Reimchronik  wider- 
sprechen sich  in  der  Hinsicht. 

*)  Die  Nachrichten  bei  Knebel  p.  65  widersprechen  zum  Teü  denen 
der  Reimchronik  cap.  112. 

')  Knebel  spricht  von  zwei  Bürgern. 

*)  Die  Erzählung  des  Reimchronisten  ist  trotz  oder  vielmehr  wegen 
seiner  Redseligkeit  sehr  unklar.  Namentlich  vermisst  man  den  Namen 
wenigstens  des  Bürgermeisters,  wie  denn  der  Chronist  es  überhaupt  liebt 
aUgemein  zu  sprechen,  ohne  die  Namen  vielfach  noch  lebender  Personen 
zu  nennen. 


56  Witte. 

Schaft  nichts  hätte  unternehmen  wollen.^)  Was  Hagenbach 
dann  gegen  die  genannten  Teilnehmer  unternahm,  wissen 
wir  nicht. 

Jedenfalls  aber  fühlte  Hagenbach  sich  jetzt  wieder  fest  im 
Sattel  und  wollte  daher  versuchen,  auch  die  Waldstädte  wieder 
zu  unterwerfen.  Zunächst  auf  Säckingen  hatte  er  einen  Hand- 
streich vorbereitet.^)  Am  15.  März  zog  er  heimlich  nachts 
von  Breisach  aus  und  zog  quer  über  den  Schwarzwald  gen 
Säckingen  zu.  Hier  hatte  er  seine  Anhänger,  mit  denen  er 
verabredet  hatte,  dass  sie  ihm,  wenn  er  früh  morgens  vor  der 
Stadt  erscheinen  würde,  die  Thore  öflfnen  sollten.  Zum  Glück 
aber  bemerkte  ein  armer  Mann  die  Reiter,  eilte  vor  die  Thore 
der  Stadt  und  erzählte  möglichst  geheim,  was  er  gesehen. 
Die  Bürger  bewaffneten  sich  in  aller  Stille,  in  der  Absicht, 
Hagenbach  mit  seiner  Schar  in  die  Stadt  einzulassen  und  sich 
seiner  Person  zu  bemächtigen.  Aber  die  Anhänger  Hagen- 
bachs, welche  die  Thorwächter  hatten  töten  sollen,  waren 
stutzig  geworden  und  blieben  zu  Haus.  So  schöpfte  der  Land- 
vogt Verdacht  und  kehrte  unverrichteter  Sache  zurück.  An 
demselben  Tage  verband  sich  auch  die  Landbevölkerung  der 
Herrschaft  Rheinfelden  mit  der  gleichnamigen  Stadt,  keinerlei 
Auflagen  mehr  zu  zahlen,  die  Hagenbach  aufgelegt  hatte,  und 
zwar  begründeten  sie  den  Schritt  in  der  nämlichen  Weise 
wie  vorher  die  andern  Waldstädte,  weil  auch  Hagenbach  ihnen 
gegenüber  seinen  Eid  gebrochen  hätte.  ^)  Sie  durften  diesen 
Schritt  um  so  eher  wagen,  als  bereits  die  Eidgenossen  Trost 
und  Beistand  zugesagt  hatten.^) 

So  war  also  die  burgundische  Herrschaft  auf  dem  rechten 
Rheinufer  ausserhalb  Breisachs  vollständig  entwurzelt,  und 
auch  sonst  musste  Hagenbach  das  Gefühl  haben,  dass  ihm 
allenthalben  der  Boden  unter  den  Füssen  schwankte.  Die 
Streitkräfte,  die  ihm  zur  Verfügung  standen,  reichten  kaum 
aus,  um  Breisach  in  Gehorsam  zu  halten,  geschweige  denn 


^)  Nach  der  weitern  Erzählung  des  Chronisten  hätte  Hagenbach  darauf 
die  Knechte  vor  das  Schultheissengericht  gestellt,  wo  die8ell)en  aber  frei- 
gesprochen wären.  Bei  der  Unklarheit  des  betreffenden  Kapitels  enthalte 
ich  mich  weiterer  Deutungen. 

2)  Knebel,  p.  66. 

')  Knebel,  p.  67. 

*)  Eidgen.  Absch.  II.  Nr.  737. 


Zusammenbruch  der  burgund.  Herrschaft  am  Oberrhein.  57 

die  abgefallenen  Waldstädte  zum  Gehorsam  zurückzubringen 
und  die  übrigen  Städte  im  Schach  zu  halten.  So  blieb  denn 
Hagenbach  nichts  anderes  übrig,  als  den  schweren  Gang  nach 
Dijon  zu  machen^),  wo  Karl  damals  noch  weilte,  um  denselben 
um  weitere  Verstärkung  zu  bitten.  Leicht  kann  ihm  der  Weg 
nicht  geworden  sein;  musste  er  doch  dem  Fürsten  melden, 
dass  er  sich  in  den  langmütigen  Deutschen  getäuscht  hatte; 
dass  der  eine  Teil  bereits  in  offenem  Aufstande  sich  befand 
und  der  andere  ungeduldig  auf  die  erste  beste  günstige 
Gelegenheit  harrte.  Was  zu  Dijon  zwischen  den  beiden 
Männern  vorging,  wissen  wir  nicht;  nur  das  ist  deutlich,  dass 
Hagenbach  entweder  seinen  Herrn  über  die  gefährliche  Lage 
nicht  hat  aufklären  können  oder  wollen.  Einerseits  mochte 
Karl  es  nicht  für  möglich  halten,  dass  die  Verbündeten  gegen 
ihn,  den  mächtigen  Fürsten,  eine  Lösung  der  schwebenden 
Frage  .mit  bewaffneter  Hand  herbeiführen  würden,  und  in 
diesem  Falle  konnte  Hagenbach  es  nicht  zu  schwer  fallen  den 
Aufstand,  so  lange  er  auf  seinen  Herd  beschränkt  blieb,  zu 
dämpfen;  oder  aber  der  Landvogt  mochte  sich  noch  immer 
schmeicheln,  mit  einiger  Verstärkung  Herr  der  Lage  bleiben 
zu  können.  Auf  alle  Fälle  war  der  Erfolg  der  Reise  nicht 
derart,  dass  die  drohende  Gefahr  irgendwie  beseitigt  wurde. 
Was  Hagenbacli  vor  allen  andern  Dingen  not  that,  Geld,  um 
seine  Söldner  zu  bezahlen,  erhielt  er  überhaupt  nicht,  und 
die  Mannschaft,  die  ihm  zur  Verstärkung  in  Aussicht  gestellt 
wurde,  war  nicht  ausreichend.  Am  26.  März  kehrte  der  Land- 
vogt nach  Thann  zurück,  ohne  Geld  und  zunächst  auch  ohne 
Truppen.  So  gefährdet  erschien  ihm  seine  Lage,  dass  er  zu- 
nächst seine  Gattin  auf  ein  Schloss  in  Lothringen  in  Sicher- 
heit bringen  Hess.  In  Thann  war  seines  Bleibens  nicht,  es 
kam  vor  allen  Dingen  darauf  an,  Breisach  zu  behaupten  und 
dahin  ging  er  schon  am  folgenden  Tage  ab. 

Während  er  nun  hier  sehnsüchtig  nach  der  verheissenen 
Verstärkung  ausschaute,  suchte  er  wenigstens  seine  Stellung 
in  Breisach  so  weit  wie  möglich  zu  befestigen.  Die  bisherige 
Besatzung  bestand  aus  deutschen  Fussknechten,  die  zwar  auch 
nicht  die  besten  Gesellen  waren,  aber  sie  waren  immerhin 
Deutsche,  und  Hagenbach  war  es  in  hohem  Grade  zweifelhaft. 


^)  Knebel,  p.  66.    Cf.  die  Anmerkung  von  Yischer. 


58  Witte. 

ob  er  sich  auf  sie  im  Fall  einer  Belagerung  verlassen  konnte. 
Um  sich  ihrer  zu  versichern,  müsste  er  ihnen  wenigstens  den 
Sold  auszahlen  können.  Er  hatte  aber  kein  Geld;  von  Burgund 
hatte  er  keins  mitgebracht,  und  bei  der  allgemeinen  Gährung 
werden  die  Steuern  gestockt  haben.  So  griff  er  zu  den  ver- 
schiedenartigsten Mitteln,  um  sich  Geld  zu  verschaffen.  Noch 
einmal  schickte  er  Boten')  zu  den  Waldstädten,  um  den 
bösen  Pfennig  einzuziehen;  sie  wurden  schmählich  zurückge- 
wiesen. Die  Waldstädte  befanden  sich  schon  nicht  mehr  in 
blosser  Auflehnung  gegen  die  Persönlichkeit  Hagenbachs,  son- 
dern bereits  in  voller  Empörung  gegen  die  burgundische  Herr- 
schaft überhaupt. 

In  Breisach  selbst  griff  er  zu  den  gewaltsamsten  Mitteln. 
Zunächst  suchte  er  sich  in  den  Besitz  des  Geldes  zu  setzen, 
welches  Breisach  für  die  Auslösung  des  Schultheissenamts  ge- 
zahlt worden  war;  es  gelang  ihm  nicht.  Schlimmer  war  es  schon, 
dass  er  öffentlich  ausrufen  liess,  dass  jedermann,  der  verbor- 
genes Gut  wüsste,  wobei  er  vorab  es  freilich  auf  jene  Pfand- 
summe abgesehen  hatte,  es  bei  Leibesstrafe  anzeigen  sollte.^) 
Dazu  traf  er  militärische  Vorkehrungen  mancherlei  Art.  Auf 
dem  Kirchhof  des  Münsters  von  St.  Stephan  errichtete  er 
eine  Batterie  von  drei  Hauptbüchsen.  Es  kümmerte  ihn  nicht, 
als  er  diq  Tragweite  seiner  Geschütze  erprobte,  dass  von  dem 
Knalle  die  Chorfenster  des  Domes  zersprangen.  Die  Bauhütte 
des  Domes  wandelte  er  in  einen  Eosstall  um.  In  der  Stadt 
ordnete  er  reitende  Patrouillen  an.  Um  das  Gefühl  der  Zu- 
sammengehörigkeit zu  stärken  und  die  Führer  bei  guter  Stim- 
mung zu  erhalten,  richtete  er  eine  allgemeine  Messe  in  der 
Herrenstube  zum  Juden  ein.  Hier  erging  er  sich  in  hoch- 
fahrenden Reden,  welche  Beute  man  noch  in  dem  bevor- 
stehenden Krieg  mit  Herzog  Sigmund  machen  würde. 


^)  Ausführliche  Erzählung  bei  Knebel  p.  67  und  71. 
')  Reimchronik  cap.  108—110. 

[Schluss  folgt] 


über  die  wahrscheinliche  Identität 

des 

Fortsetzers  des  Breyiarinm  Erchanberti 

und  des 

Monachns  Sangallensis 

▼bn 

Bernhard  Simson. 


In  den  Jahrbüchern  des  fränkischen  Reiches  unter  Karl 
dem  Grossen,  Bd.  II,  S.  614—615,  Exkurs  VII,  habe  ich  bereits 
die  Ähnlichkeiten  hervorgehoben,  welche  zwischen  der  Fort- 
setzung des  s.  g.  Breviarium  Erchanberti  (Monum.  Germ. 
SS.  n,  329—330)  und  dem  bekannten  Buche  des  Monachus 
Sangallensis  über  Karl  den  Grossen  bemerkbar  sind.  Schon 
damals  lag  mir  die  Vermutung  nahe,  dass  der  Fortsetzer  des 
s.  g.  Erchanbert  mit  dem  Monachus  Sangallensis  ein'  und  die- 
selbe Person  sei,  und  wenn  ich  auch  noch  nicht  wagen  mochte 
diese  Vermutung  geradeswegs  auszusprechen,  so  glaubte  ich 
sie  Andern  nahe  genug  gelegt  zu  haben.  Aber,  wie  es  vielfach 
geht,  diese  ganze  Vergleichung  ist  unbeachtet  geblieben;  auch 
Wattenbach,  wo  er  in  der  seither  erschienenen  5.  Auflage  seines 
Werkes  über  Deutschlands  Geschichtsquellen  von  dem  Conti- 
nuator  spricht  (I,  269),  nimmt  von  ihr  keine  Notiz.  Nun  hat 
mir  jedoch  weitere  Untersuchung  ergeben,  dass  die  Ähnlichkeiten 
zwischen  beiden  Schriften  noch  über  die  bereits  früher  von 
mir  bemerkten  hinausgehen  und  sich  die  betreffende  Vermutung 
somit  in  der  That  ausreichend  begründen  lässt.  Ich  versuche 
diese  Begründung,  indem  ich  die  älteren  Argumente  nochmals 
zusammenfasse  und  sie  durch  die  neu  hinzugekommenen  ergänze. 


60  Sims  OD. 

Beide  Schriften  sind  um  dieselbe  Zeit  verfasst:  die  Conti- 
nuatio  Erehanberti  bald  nach  der  Kaiserkrönung  KarPs  III. 
(des  in  späteren  Jahrhunderten  sogenannten  „Dicken")  im  Fe- 
bruar 881^),  das  Werk  des  St.  Galler  Mönches  de  Carolo 
Magno  nach  dem  Besuche  des  genannten  Kaisers  in  St.  Gallen 
(Dezember  883),  in  der  Zeit  von  884—887.  Gleich  dem  letz- 
teren wird  man  auch  den  gedachten  Continuator  als  einen  Ala- 
mannen  betrachten  dürfen.^)  Dagegen  ist  der  Irrtum  von  Pertz, 
welcher  denselben  für  einen  Insassen  des  Klosters  Weisseuau 
oder  Minderau  (Augia  minor)  hielt®),  weil  die  jetzt  in  Stuttgart 
befindliche  Handschrift  (Cod.  iur.  nr.  184)  von  dorther  stammt, 
längst  berichtigt*);  denn  dies  Kloster  (ein  Prämonstratenserstift) 
ward  erst  im  Jahr  1145  gegründet.*) 

Gleich  dem  Monachus  Sangallensis  und  den  Alamannen 
überhaupt,  ist  auch  der  Fortsetzer  des  Breviarium  Erehanberti 
ein  grosser  Verehrer  Karl's  III.  Er  wagt  es,  ihn  nicht  nur 
Karl  dem  Grossen  an  die  Seite,  sondern  in  gewissen  Bezie- 
hungen sogar  über  denselben  zu  stellen,  1.  c.  S.  330  lin.  1 — 3: 
idem  clementissimus  Carolus,  magnum  imperatorem  atavum 
suum  Carolum  omni  sapientia  et  industria  et  bellorum  successi- 
bus  coaequans,  tranquillitate  vero  pacis®)  et  rerum  prosperitate 
superans.  Es  ist  eine  maasslose  Schmeichelei,  die  Ranke  noch 
zu  milde  beurteilen  dürfte,  wenn  er  bemerkt'):  „Eine  offenbare 
Übertreibung,  die  nur  von  dem  Eindruck  eines  glücklichen 
Momentes  herrühren   kann."     Im  übrigen  zeigt  diese  Stelle, 


^)  König  Ludwig  der  jüngere  (f  20.  Januar  882)  wird  noch  als  lebend 
erwähnt,  SS.  II,  330  lin.  25 — 26  (adhuc  vivente  serenissimo  imperatore 
Carolo  et  fratre  eius  domuo  Ludovico  rege,  vgl.  Dümmler,  Gesch.  des 
ostfränkischen  Reichs  II,  170  n.  52). 

2)  S.  Wattenbach  I,  269,  von  welchem  er  als  „ein  unbekannter  Ala- 
manne"  bezeichnet  wird,  wie  von  L.  v.  Ranke,  Weltgeschichte  VI,  1,  S. 
259  u.  2,  als  der  „alemannische  Fortsetzer  von  Erchanberts  Breviarium 
regurn  Francorum". 

3;  SS.  II,  327. 

*)  Vgl.  Hänel,  ßer.  der  k.  sächs.  Ges.  d.  Wiss.  phil.  bist.  Cl.  Bd.  17 
(1865),  S.  12  n.  10;  Dümmler  II,  170  n.  52;  Waltenbach  I,  269  n  2.  - 
Waitz,  Deutsche  Verfassungsgeschichte  IV,  2.  Aufl.  S.  698  n.  1,  bezeichnet 
diese  Schrift  aus  Versehen  als  in  Reichenau  geschrieben. 

*j  Vgl.  Stalin,  Wirtem bergische  Geschichte  II,  728. 

•)  Der  Monachus  Sangallensis  nennt  Karl  den  Grossen  „quietis  et  otii 
impatientissimus'^  (II,  8,  Jaff^,  Bibliotbeca  rerum  Germanicarum  IV,  675). 

7)  Weltgeschichte  VI,  1,  S.  262. 


Cont.  Brev.  Erchaobert.  61 

dass   auch  jenem  Continuator   die  Erinnerung   an    Karl   den 
Grossen  nahe  lag. 

Beide  Autoren  —  wir  müssen  sie  ja  zunächst  noch  getrennt 
halten,   um  sie  mit  einander  vergleichen  zu  können  —  legen 
ein  sehr  lebendiges  Interesse  für  die  Erhaltung  der  karolin- 
gischen  Dynastie,  welche  bereits  bedroht  erschien,  an  den  Tag. 
Der  Continuator  deutet  geradezu  den  Wunsch  an,  Gott  möge  aus 
der  Ehe  Karl's  III.  Nachkommenschaft  erwecken,  S.  330  lin. 
22  ff.:   Nunc  ergo  in  manu  omnipotentis  Dei,  cuius  nutu  re- 
guntur  universa,  solummodo  consistit,  si-de  domno  Carolo  im- 
peratore,  adhuc   aetate  iuvene,   moribus   autem   senes   omnes 
praecellente,  et  religiosissima  regina  augusta  Richkarta  semen 
exsuscitare  dignetur.     Dass  der  Autor  eine  solche  Hoffnung 
ausdrückt,  ist  auffallend,   insofern   zwar  Karl  III.  (geb.  839) 
allerdings  noch  in  frischem  Mannesalter  stand,  mit  seiner  Gattin 
aber  bereits  seit  862,  also  ungefähr  20  Jahre  lang,  in  kinder- 
loser Ehe  lebte.  ^)    Gleichwol  gibt  der  Monachus  Sangallensis 
sich   denselben  Hoffnungen  hin;   denn   es  hat  keinen  andern 
Sinn,  wenn  er  sich  und  dem  Kaiser  mit  der  Aussicht  schmeichelt, 
bald  einen  kleinen  Karl  oder  Ludwig  an  der  Seite  desselben  zu 
sehen,  II.  14  S.  689  (quod,  concedente  dementia  divina,  mox 
futurus  Karolaster  aut  Lothowiculus  vester  imitetur;  11,  S.  681: 
—  quam  aliquem  parvulum  Luthovicum  vel  Carolastrum  vobis 
astantem  video).     Anderwärts  setzt  der  Mönch  von  St.  Gallen 
seine  Hoffnungen  auf  Karl's  III.  unechten  Sohn  Bernhard  (IL 
12,  S.  686:  —  quam  Bernhardulum  vestrum  spata  femur  ac- 
cinctum  conspiciam  *) ;  vgl.  13,  S.  688),  welchen  der  Fortsetzer 
des  Breviarium  Erchanberti  unerwähnt  lässt.    Diese  teils  erst 
erhofften,  teils  noch  nicht  wehrhaften  Sprossen  des  karolingi- 
schen  Hauses  sollen  Heldenthaten  verrichten,  äussere  Feinde 
und  Rebellen  zu  Boden  schlagen,  vgl.  den  Schluss  des  Cont. 
Erch.  S.  330,  lin.  25—31,  woselbst  es,  nach  den  oben  ange- 


^)  Dümmler  I,  475;  Mühlbacher,  Regesten  des  Kaiserreichs  unter  den 
Karolingern,  S.  559.  610. 

2j  Diese  Stelle  fehlt  in  den  Handschriften  von  Zwiefalten  (jetzt  in  Stutt- 
gart) und  Wiblingen  (jetzt  in  St.  Florian),  welche  eine  etwas  spätere  Re- 
daktion zu  enthalten  scheinen;  vgl.  Meyer  von  Knonau,  Mitteilungen  zur 
vaterländischen  Geschichte  XIII,  St.  Gallen  1872,  S.  255;  Wattenbach, 
Geschichtschreiber  der  deutschen  Vorzeit  IX.  Jahrb.  3.  Bd.  S.  IX;  Deutsch- 
lands Geschichtsquellen  im  MA.  I,  5.  Aufl.  S.  177  n.  3. 


62  Simson. 

führten  Worten  (Nunc  ergo  —  semen  exsuscitare  dignetur) 
weiter  heisst:  per  quod  tyranni  vel  potius  latrunculi,  qui  adhuc 
vivente  serenissirao  imperatore  Carolo  et  fratre  eins  domno 
Ludovico  rege  licet  latitando  caput  levare  praesumunt,  divino 
adiutorio  comprimantur;  quos  Interim,  huinanae  verecundiae 
consulentes,  silentio  tegimus,  donec  vel  ad  principes  terrestium 
conversi,  veniam  pro  stultitia  sua  consequantur  vel,  ut  pertur- 
batores  reipublicae  dignum  est  pati,  usque  ad  cinerera  con- 
cremati  et  in  omnem  ventum  dispersi,  cum  nominibus  vel  potius 
ignominia  et  memoria -sua  condamnentur  in  secula;  Mon.  Sang. 
IL  11.  12.  14-15,  S.  681.  686.  689;  dazu  Jahrbücher  KarFs 
des  Grossen  II,  614—615  nebst  den  daselbst  angeführten  Er- 
klärungen von  Wenck,  Dümmler,  Jaflf^,  Wattenbach.  —  Die 
Ähnlichkeit  setzt  sich  auch  noch  darin  fort,  dass  der  eine  wie 
der  andere  Autor  diese  Gewalten  bezw.  diese  Personen  einst- 
weilen nicht  nennen  will,  bis  dieselben  durch  die  künftigen 
Karolinger  niedergeschlagen  werden  können  (E.  C.  S.  330 
lin.  27 :  quos  interim,  humanae  verecundiae  consulentes,  silentio 
tegimus,  donec  .  .  .  —  M.  S.  II,  11,  S.  681:  Quam  —  seil, 
necessitatem  —  prius  enarrare  non  audeo,  quam  ...  12,  S.  686: 
quam  —  sc.  causam  —  antea  non  absolvam,  quam  .  .  .).  Ein 
unterschied  besteht  hauptsächlich  nur  darin,  dass  der  Contin. 
Erch.  wenigstens  teilweise  geradezu  ausspricht,  was  der  Monachus 
Sangallensis,  aber  immerhin  verständlich  genug,  nur  andeutet. 
Dabei  zeigt  sich  doch  zugleich  in  beiden  Schriften  ein  ent- 
schiedenes Interesse  für  Karl's  III.  Neffen  Arnolf,  den  späteren  * 
Kaiser,  den  Bastard  seines  ältesten  Bruders  Karlmann.  Der 
Cont.  Erch.  wünscht  dringend,  dass  Arnolf  erhalten  bleibe, 
damit  nicht  die  Leuchte  des  „grossen"  Ludwig  (des  Deutschen) 
im  Hause  des  Herrn  erlösche,  S.  330  lin.  11—14:  Nam  Carlo- 
mannus,  filius  magni  Ludovici,  filios  non  habuit  nisi  tan  tum 
unum  nomine  Arnulfum,  ex  nobilissima  quidem  femina  sed  non 
legaliter  sibi  desponsata  conceptum,  qui  adhuc  vivit,  et  o! 
utinam  vivat,  ne  extinguatur  lucerna  magni  Ludovici  de  domo 
Domini!  Der  Monachus  Sangallensis  richtet  an  Karl  IIL  zu 
Gunsten  Arnolf 's  die  freimütigen  Worte:  „und  euer  Schwert, 
im  Blute  der  Nordostmänner  gehärtet,  möge  sie  hemmen,  ver- 
bunden mit  der  Waffe  eures  Bruders  Karlmann,  die  zwar  schon 
mit  ihrem  Blute  benetzt  ist,  aber  jetzt  nicht  wegen  der  Schlaff- 
heit, sondern  wegen  des  Mangels  an  Gut  und  des  engen  Land- 


Cont.  Brev.  Erchanbert.  63 

besitzes  eures  sehr  getreuen  Arnold  verrostet  ist,  doch  so,  dass 
auf  das  Geheiss  und  den  Willen  euerer  Macht  sie  unschwer 
scharf  und  blank  gemacht  werden  könnte".^)  Man  sieht,  der 
Mönch  von  St.  Gallen  will  das  Misstrauen  Karl's  III.  gegen 
seinen  Neffen  zerstreuen  und  giebt  dem  Kaiser  im  Interesse 
der  Verteidigung  des  Reichs  gegen  äussere  Feinde  den  Rat, 
denselben  mit  reichlicheren  Mitteln  und  grösserer  Macht  aus- 
zustatten. Noch  direkter  erinnert  es  an  die  oben  angeführten 
Worte  des  Cont.  Erch ,  wenn  der  Monachus  Sangallensis  hier- 
auf fortfährt^):  Hie  euim  solus  ramusculus  cum  tenuissima 
Bennolini*)  astula  de  foecundissima  Hludowici  radice  sub  sin- 
gulari  cacumine  protectionis  vestrae  pullulascit.  Die  Verwandt- 
schaft der  Gesinnung,  welche  diese  auf  Arnolf  bezüglichen 
Äusserungen  beider  Schriften  verraten,  hebt  auch  Dümmler, 
Gesch.  des  ostfränkischen  Reichs  II,  246,  hervor.  Allerdings 
nennt  nur  der  Monachus  Sangallensis  den  Neffen  Karl's  Arnold, 
was  er  überhaupt  allein  thut  (Dümmler  a.  a.  0.  S.  299  n.  1); 
aber  er  spielt  auch  sonst  gern  mit  Namen*),  und  die  Ver- 
wechslung von  Arnold  und  Arnolf  ist  eine  solche,  die  häufig 
vorkommt*}. 

In  stilistischer  Hinsicht  habe  ich  früher  nur  die  Analogie 
hervorgehoben,  dass  beide  Autoren  es  sehr  lieben,  den  Personen 
Attribute  im  Superlativ  anzuheften.  Diese  Gewohnheit  des 
Monachus  Sangallensis  muss  jedem  Leser  alsbald  auffallen.  Gleich 
in  den  ersten  Kapiteln  (lib.  I,  c.  2flf.)  finden  wir:  religiosissimus 


^)  II.  14,  Jaff^  IV,  688:  et  gladius  vester,  in  sanguine  Nordostranorum 
duratus,  obsistat;  adiuncto  sibi  mucrone  Earlomanni  fratris  vestxi,  tincto 
quidem  in  eorundem  craore,  sed  nunc  non  propter  ignaviam  sed  propter 
iüopiam  rerum  angustiamque  terrarum  fidelissimi  vestri  Arnoldi  ita  in 
rubiginem  versus  (sie),  ut  tarnen  iussu  et  voluntate  potentiae  vestrae  haut 
difficulter  possit  ad  acumen  et  splendorem  perduci.  Auch  hier  fehlen  die 
Worte  Von  adiuncto  an  in  der  Zwiefalter  und  Wiblinger  Handschrift,  deren 
Fortlassungen  vielleicht  aus  den  späteren  Verhältnissen  zwischen  Karl  III. 
und  Bernhard  einerseits  und  Arnolf  andrerseits  zu  erklären  sind.  —  Im 
Texte  habe  ich  mich  im  wesentlichen  der  Übersetzung  von  Wattenbach 
(2.  Aufl.,  Geschichtschreiber  a   a.  0.   S.  61)  angeschlossen. 

2)  A.  a.  0.  S.  688-689;  auch  dies  ist  in  den  beiden  gedachten  Hand- 
schriften fortgelassen. 

•)  KarPs  ni.  eigener  Bastard  Bernhard. 

*)  IL  11.  12.  14,  S.  681.  686.  689:  Carolastrum  —  Bernhardulum  — 
Bennolini  (vgl.  0.)  —  Karolaster  aut  Lothowiculus. 

*)  FörBtemann,  Altdeutsches  Namenbuch  I  (Personennamen),  119. 


64  Simton.       ' 

Imperator  Karolus  —  victoriosissimus  Karolus  —  sapientissimus 
Karolus  —  providissimo  regi  Karolo  —  piissiraus  Karolus  etc. 
und  so  geht  es  das  ganze  Werk  hindurch.  Dem  entspricht  es, 
wenn  auch  der  gedachte  Continuator  schreibt:  gloriosissimus 
Ludovicus  rex  —  matris  suae  versutissimae  Judith  —  bellico- 
sissimo  Carlomanno  —  mansuetissiraum  Carolum  —  idem  cle- 
mentissimus  Carolus  —  Hug,  bellissiraum  et  bellicosissimum 
iuvenem  —  cum  Theoderico  et  Marcwardo  religiosissimis  epi- 
scopis  —  religiosissima  regina  augusta  Richkarta  —  sere- 
nissimo  imperatore  Carolo. 

Aber,  wie  gesagt,  es  kommen  noch  andere  Übereinstim- 
mungen hinzu. 

In  beiden  Schriften  —  und,  soviel  ich  sehe,  ausschliesslich 
in  ihnen  —  wird  Ludwig  der  Deutsche  als  der  „grosse"  Ludwig 
bezeichnet: 


E.  C.  S.  330  lin.  11—12.  14: 
Carlomannus,  filius  magni  Lu- 
dovici  —  ne  extinguatur  lucerna 
magni  Ludovici  de  domo  Domini. 


M.  S.  IL  10,  S.  680: 
Nee    inmerito    prophetiam    de 
sancto  Ambrosio  magno  accom- 
modaverim  Hludowico. 


Die  Verehrung  des  Monachus  Sangallensis  für  Ludwig  den 
Deutschen  war  so  gross,  dass  er  sich  vorbehielt,  über  denselben 
ein  eigenes  ausführliches  Werk  zu  schreiben  (II,  11.  S.  682: 
Haec  breviter  per  excessum  dixerim,  vita  comite  propitiaque 
divinitate  votum  habens  plurima  de  eo  scribere.) 

In  geographischer  Beziehung  wenden  beide  Werke  gern 
Bezeichnungen  aus  der  antiken  Geographie,  besonders  auch  aus 
der  römischen  Kaiserzeit  an;  so  Noricus  (für  Baiern),  E.  C. 
S.  329  lin.  9.  22.  41.  330  lin.  20.  M.  S.  IL  1.  12,  S.  667. 
682—683;  Gallia  Narbonensis  (E.  C.  S.  329  lin.  11  —  12.  M.  S. 
IL  14,  S.  687);  provincia  Aeduorum  (E.  C.  S.  329  lin.  11); 
Edui  (M.  S.  L  10,  S.  640):  Mosellanam  provinciam  (E.  C. 
S.  329  lin.  6 — 7);  Mosellanumque  pagum  (M.  S.  IL  13,  S. 
687;  vgl.  Waitz,  Deutsche  Verfassungsgeschichte  V,  11  n.  7. 
156  n.  4).  E.  C.  spricht  von  veteres  Franci  (S.  329  lin.  7: 
partem  eorum  qui  dicuntur  veteres  Franci) ;  M.  S.  unterscheidet 
Francia  antiqua  und  Francia  nova  (L  21.  23.  IL  11,  S.  650. 
653.  681:  in  Francia  nova  —  In  Francia  quoque  quae  antiqua 
dicitur  —  antiquae  Franciae;  vgl.  I.  34,  S.  665:  antiquorum 
ornatus  et  paratura  Francorum;  Waitz  a.  a.  0.  III,  2.  Aufl. 
S.  355  n.  2).    Die  slavischen  Völker  des  Nordostens  finden  wir 


Cont.  Brev.  Erchanbert.  65 

hier  wie  dort  öfters  „barbarae  nationes"  genannt  (E.  C.  S.  329 
lin.  9—10.  22-23:  barbaras  nationes  quamplurimas  —  partem 
barbararum  nationum.*)  M.  S.  IL  12,  S.  682.  686:  exeuntes 
a  septentione  barbarae  nationes  —  barbaras  illas  nationes). 

Als  besonders  charakteristisch  glaube  ich  es  betrachten  zu 
dürfen,  dass  E.  C.  S.  329  lin.  44  den  Patriarchen  von  Aquileja 
als  patriarcham  Furiolanuni  bezeichnet.  Ich  möchte  bezweifeln, 
ob  diese  Schreibart  (Furiolanus)  noch  anderwärts  wieder- 
zufinden ist  ausser  bei  dem  Monachus  Sangallensis,  welcher 
sich  in  dieser  Beziehung  (II.  17,  S  693)  folgendermassen  aus- 
lässt:  venit  religiosissimus  Karolus  ad  urbem  Furiolanani,  quam, 
qui  sibi  scioli  videntur.  Forum  Juliensem  nuncupant.  2)  Con- 
tigit  autem,  ut  eodem  tempore  episcopus  civitatis  illius  aut, 
ut  modernorum  loquar  consuetudine ,  patriarcha  occasui  vitae 
propinquaret  (aut  —  patriarcha  fehlt  in  der  Zwiefalter  und 
Wiblinger  Handschrift).  Gerade  auch  in  dem  Verhältnis  dieser 
Stellen  erblicke  ich  ein  sprechendes  Anzeichen  dafür,  dass  der 
Fortsetzer  des  s.  g.  Breviarium  Erchanberti  mit  dem  Monachus 
Sangallensis  identisch  ist. 

Das  Wort  atavus  wird  in  beiden  Schriften  in  der  Bedeutung 
von  „ Urgross vater"  gebraucht,  während  es  eigentlich  den  Ur- 
ältervater  (Vater  des  Ururgrossvaters)  bedeutet;  E.  C.  S.  330 
lin.  1:  magnum  imperatorem  atavura  suum  Carolum;  M.  S. 
IL  9,  S.  679:  atavi  vestri  Karoli;  entsprechend  IL  14.  S.  689: 
de  proatavo  (proavo  Z,  W)  vestro  Pippino;  daneben  allerdings 
auch  IL  16,  S.  690:  de  .  .  proavo  vestro  Karolo.  Von  son- 
stigen stilistischen  Ähnlichkeiten  wären  etwa  noch  zu  bemerken: 

E.  C. 
S.  329  lin.  24:   cognominem 
suum  Ludovicum. 


S.  330  lin.  1—2:  magnum  im- 
peratorem atavum  suum  Caro- 
lum omni  sapientia  et  industria 
et  bellorum  successibus  coae- 
quans. 


M.  S. 
IL  10.  14,  S.  680.  689:  cogno- 
minem suum    —  vestri  cog- 
nominis. 

n.  7,  S.  674:  rugitum  quidem 
tonitrui  boatu,  garrulitatem  vero 
lyrae  vel  cymbali  dulcedine  co  ae- 
quabat. 


L 


*)  Vgl.  V.  Ranke  a.  a.  0.  S.  242  n.  2. 

2j  Wattenbach,  Übersetzung  S.  66:  „—  kam  Karl  zur  Stadt  Furioli, 
welche  diejenigen,  die  sich  auf  ihre  Gelehrsamkeit  viel  einbilden,  Forum 
Julii  nennen.^ 

Zeitschr.  f.  Gesch.  d.  Oberrh.  K.  F.  II.  1.  5 


66 


Simson. 


S.  329  lin.  45—47:  et  omnes 
praeter  apostolicae  sedis  epi- 
scopum  iureiurando  ad  devo- 
tionem  servitii  sui  constrinxit. 

S.  330  lin.  14:  et  o!  utinara 
vivat  .  .  . 


S.  330  lin.   27—28:   humanae 
verecundiae  consulentes. 


IL  11,  S.  681:  Ad  orationis 
Studium  et  devotionem  ieiu- 
niorum  curamque  servitii  divini 
supra  omnes  homines  ita  erat 
intentus  .  .  . 

I.  9.  26.  II.  18,  S.  639.  658. 
696:  0!  utinam  haberem  duo- 
deeim  clericos  tales  ...  —  0! 
utinam  non  esset  ille  gurgitulus 
inter  nos  —  0!  utinam,  inquiunt, 
principibus  nostris  tarn  vile 
videretur  aurum  et  argentum  et 
ferrum  tam  preciosum. 
I.  1 5,  S.  643 :  verecundiae  prae- 
sulis  parcens. 


Auf  Grund  so  mannigfacher  sachlicher  und  stilistischer 
Übereinstimmungen  lässt  sich  meines  Erachtens  die  Annahme 
der  Identität  des  Ursprungs  beider  Werke  zu  einem  nicht  ge- 
ringen Grade  der  Wahrscheinlichkeit  erheben.  Bringt  man 
den  geringen  Umfang  der  Fortsetzung  des  Breviarium  Erchan- 
berti  (sie  füllt  in  den  Monumenta  Germaniae  kaum  über  1^/, 
Folioseiten)  in  Anschlag,  so  wird  man  sogar  beinahe  erstaunen, 
dass  sie  uns  trotzdem  relativ  so  zahlreiche  und  mannigfaltige 
Anhaltspunkte  für  eine  solche  Annahme  darbietet. 

Allerdings  können  wir,  auch  die  Richtigkeit  der  Hypothese 
vorausgesetzt,  nur  einen  Anonymus  mit  einem  andern  iden- 
tifizieren. Aber  gleichwohl  ist  es  weder  ohne  Interesse,  wenn 
wir  uns  den  Monachus  Sangallensis  zugleich  als  den  Continuator 
des  Breviarium  Erchanberti,  noch,  wenn  wir  uns  unter  diesem 
den  Monachus  Sangallensis  vorstellen  dürfen.  So  kurz  jene 
Continuatio  ist,  ergänzt  sie  doch  die  Kunde,  welche  wir  aus 
viel  ausführlicheren  Quellen  schöpfen,  durch  eine  ganze  Reihe 
brauchbarer  Nachrichten:  über  die  Teilungsbestimmungen  des 
Vertrages  von  Verdun;  über  die  vorläufige  Teilung  des  ost- 
fränkischen Reichs  durch  Ludwig  den  Deutschen  unter  seine 
Söhne  (865)^);  den  Tod  des  Sohnes  Ludwig's  des  jüngeren 
(Nov.  879)2);  die  Reichsversammlung  zu  Ravenna  und  Earrsül. 


1)  Vgl.  Dümmler  1, 559-561;  Waitz  V,  19;  Mühlbacher,  Regesten 8. 662. 

2)  Vgl.  Dümmler  II,  121-122;  Mühlbacher  S.  605. 


j 


Cont.  Brev.  Erchanbert.  67 

Einsetzung  als  König  von  Italien  (880)  *),  sowie  über  die  Kaiser- 
krönung desselben  und  seiner  Gemahlin  Richarda  in  Rom 
(Febr.  881)^).  L.  v.  Ranke  hat  dieser  kleinen  Schrift  die  Ehre 
angethan,  sie  in  seiner  Weltgeschichte  (VI,  1,  S.  261— -262. 
286 — 287  und  sonst)  verhältnissmässig  stark,  beinahe,  wie  es 
scheint,  mit  einer  gewissen  Vorliebe  zu  berücksichtigen.  Wir 
möchten  in  dieser  Hinsicht  noch  die  Bemerkung  hinzufügen, 
dass  auch  der  Monachus  Sangallensis,  während  er  in  Bezug 
auf  Karl  den  Grossen  vorwiegend  unzuverlässiger  Anekdoten- 
jäger ist,  sich  in  der  späteren  Geschichte  seiner  eigenen  Zeit, 
von  Ludwig  dem  Deutschen  an,  nicht  schlecht  unterrichtet  zeigt*) 


Endlich  hat  in  einer  Abhandlung,  welche  erst  erschien 
nachdem  die  vorstehenden  Bemerkungen  geschrieben  waren, 
K.  Zeumer  die  alte,  einst  von  Goldast  und  Basnage  aufgestellte 
Vermutung  erneuert,  dass  der  Mönch  von  St.  Gallen,  der  das 
Buch  über  Karl  den  Grossen  verfasste,  niemand  anders  sei  als 
Notker  der  Stammler.  Die  Abhandlung  steht  in  den  Histori- 
schen Aufsätzen,  welche  dem  Andenken  an  Georg  Waitz  von 
seinen  Schülern  gewidmet  sind  (Hannover  1886),  S.  97 — 118. 
Zeumer  sucht  jene  Hypothese,  welche  lange  Zeit  als  beseitigt 
galt,  namentlich  auf  Grund  der  Übereinstimmungen  zwischen 
dem  Werke  des  Monachus  Sangallensis  und  der  St.  Galler 
Formelsammlung,  wie  mir  scheint,  mit  glücklichem  Erfolge  zu 
Ehren  zu  bringen.  Dabei  berührt  er  auch  die  Frage  über  die 
Beziehungen  zwischen  dem  Monachus  Sangallensis  und  dem 


1)  Vgl.  Dtimmler  IT,  109-110;  Mühlbacher  S.  614. 

2)  Vgl.  Dümmler  II,  180;  Waitz  V,  85;  Mühlbacher  S.  618. 

')  Dies  hebt  auch  Garlipp,  De  Monachi  Sangallensis  Gestis  Caroli  M. 
(Inaug.-Diss.  Halle  1862)  S.  27,  hervor. 

Andrerseits  enthält  auch  das  bereits  im  Jahre  827  aufgezeichnete  Bre- 
TJarium  Erchanberti  selbst  eine  sagenhafte  Erzählung  von  der  Entthronung 
des  letzten  meroviugischen  Königs  durch  Papst  Stephan  und  Pippin  (SS. 
II,  328 j,  an  deren  Darstellungsweise  diejenige  des  Monach.  Sang,  einiger- 
massen  erinnert.  Besonders  gilt  das  von  den  in  direkter  Rede  gegebenen 
ÄusseruDgen,  welche  Pippin,  dem  Merowingerkönige  und  dem  Papste  in 
den  Mund  gelegt  werden. 

5* 


6^  Simsou. 

Fortsetzer  des  Breviarium  Erchanberti  (S.  113—114;  vgl.  auch 
S.  108—110  sowie  die  Anmerkung  über  die  Handschriften, 
S.  116flf )  und  bringt,  ohne  über  die  Identität  beider  entscheiden 
7A\  wollen,  einige  stilistische  Argumente  bei,  welche  zu  Gunsten 
derselben  sprechen.  Diese  Bemerkungen  stehen  zum  Teil  mit 
der  von  ihm  vertretenen  Hypothese,  durch  welche  die  unsrige 
nur  an  Interesse  gewinnen  kann,  im  Zusammenhang;  zum  Teil 
treffen  sie  mit  den  Ergänzungen  zusammen,  welche  ich  oben 
zu  meiner  früheren  Auseinandersetzung  in  den  Jahrbüchern 
Karl's  d.  Gr.  hinzugefügt  habe.  Wie  Zeumer  nachweist,  zeigt 
auch  die  Continuatio  Erchanberti  Verwandtschaft  mit  der  St 
Galler  Formelsammlung.  So  tragen  und  stützen  beide  Ver- 
muthungen  zugleich  einander. 


Die  Mission 

des 

Freiherrn  Georg  Ludwig  von  Edelsheim 

im  Jahre  1760. 
Von 

Karl  Obser. 


In  der  Gieschichte  des  siebenjährigen  Krieges  tritt  uns  im 
Verlaufe  jener  vielfach  verschlungenen  diplomatischen  Verhand- 
lungen, welche  sich  vom  Frühjahre  1759  bis  zum  Sommer  1760 
hinziehen,  zum  erstenmale  die  Gestalt  eines  Mannes  entgegen, 
der  späterhin  in  der  kritischen  Zeit,  in  welche  die  Entwickelung 
des  Grossherzogtumes  aus  der  alten  Markgrafschaft  fällt,  als 
leitender  Minister  mit  bewährter  Hand  das  Staatsruder  geführt 
und  kraft  einer  mehr  denn  25jährigen  Thätigkeit  seinen  Namen 
für  immer  mit  den  Geschicken  Badens  verknüpft  hat,  —  die  Ge- 
stalt des  Freiherrn  Georg  Ludwig  von  Edelsheim. 

Über  den  Anteil,  der  ihm  an  jenen  Negociationen  gebührt, 
besitzen  wir  mancherlei  Nachrichten,  welche  Schäfer  mit  Her- 
anziehung des  archivalischen  Materials  in  seiner  „Geschichte 
des  siebenjährigen  Krieges"  (II.  1.  p.  477—83  und  II.  2.  p.  151  bis 
155  zu  einer  ausführlichen  Darstellung  verarbeitet  hat.^) 


1)  cf.  Histoire  de  guerre  de  sept  ans.  (Oeuvres  de  Fr6d6ric  V.  39-41), 
—  Briefwechsel  Friedr.  mit  der  Herzogin  Luise  v.  Gotha  (Oeuvres:  XVIII. 
p.  174;  175;  177;  180;  183;  186;  187;  190).  -Briefwechsel  mit  Voltaire: 
(Oeuvres  XXIII.  p.  85.  86).  —  Dutens:  M6moires  d'un  voyageur  qui  se  re- 
pose.  Paris  1806  I.  p.  149—152.  Mitchell:  Memoirs  and  papers,  by  Andr. 
Bisset  Lond.  1850.  II.  146.  150.  181. 


70  Obser. 

Doch  war  die  Überlieferung  in  manchen  Punkten  bisher 
immer  noch  eine  mangelhafte,  indem  einzelne  Aktenstücke  noch 
fehlten.  Eine  erwünschte  Ergänzung  dieser  Lücken  bietet  nun 
eine  Anzahl  von  Dokumenten,  welche  das  freih.  von  Edelsheimsche 
Familienarchiv  verwahrt.  0  Es  sind  sämmtlich  eigenhändige 
authentische  Aufzeichnungen  Edelsheims,  deren  Inhalt  bisher 
teils  gar  nicht,  teils  nur  auszugsweise  bekannt  war.  Indem  wir 
dieselben  an  dieser  Stelle  veröffentlichen,  werden  wir  zugleich 
versuchen,  an  ihrer  Hand  das  Bild  jener  abenteuerlichen  Mission 
zu  vervollständigen,  welches,  insofern  es  sich  um  die  Person 
des  Helden  handelt,  immerhin  auch  für  die  heimische  Geschichte 
von  Interesse  sein  dürfte. 

Zum  Verständnisse  der  Situation  ist  es  erforderlich,  auf  die 
vorausgehenden  diplomat.  Verhandlungen  kurz  zurückzugreifen. 2) 
Seit  dem  Frühjahr  1759  herrschte  in  den  europäischen  Kabinet- 
ten eine  regere  Thätigkeit,  denn  sonst.  Ein  doppeltes  Ziel  war  es, 
welches  die  preussisch- englische  Politik  damals  verfolgte,  es 
galt  einerseits  neue  Alliirte  zu  gewinnen  und  dadurch  die  Streit- 
kräfte der  feindlichen  Mächte  zu  spalten,  andrerseits,  wo  nicht 
einen  allgemeinen,  so  doch  einen  Sonder-Frieden  herbeizuführen. 
Die  Bemühungen,  die  Türkei  und  Sardinien  zu  einem  Bünd- 
nisse zu  bewegen,  erwiesen  sich  gar  bald  als  aussichtslos. 

So  entschlossen  sich  denn  die  beiden  Verbündeten,  es  auf 
dem  andern  Wege  zu  versuchen,  mit  ihren  Anerbietungen  offen 
hervorzutreten  und  durch  eine  gemeinsame  Erklärung  ihre  Be- 
reitwilligkeit, einen  allgemeinen  Friedenskongress  zu  beschicken, 
zu  dokumentieren.  Seit  geraumer  Zeit  vorbereitet,  durch  die 
Erfolge  der  englischen  Flotte  in  allen  Weltteilen  beschleunigt, 
erfolgte  am  25.  November  1759  in  Gegenwart  der  diplomat.  Ver- 
treter der  feindlichen  Mächte  zu  Ryswjick  die  Übergabe  der 
preuss.-engl.  Deklaration.  Allein  die  Erwartungen,  welche  man 
daran  geknüpft,  erfüllten  sich,  wie  man  sich  bald  überzeugte, 
nur  in  bescheidenem  Masse. 

In  England  allerdings  erreichte  man,  was  man  beabsichtigt; 
die  Stellung  Pitts,  welchen  seine  Gegner  als  den  Hauptbeför- 
derer des  Krieges  zu  verdächtigen  gesucht,  wurde  befestigt,  eine 


^)  Ich  yerdanke  deren  Benützung  der  gütigen  Yermittelung  des  Herrn 
Hofrat  Prof  Erdmannsdörflfer. 

»)  cf.  Schäfer:  ü.  1.  411-475. 


Mission  des  Frhrn.  Georg  Ludwig  v.  Edelsheim  i.  J.  1760.        71 

neue  Anleihe  rasch  gezeichnet  und  der  preussische  Subsidien- 
vertrag  wiederum  verlängert. 

Dagegen  erwies  sich  die  Aussicht  auf  eine  allgemeine  Pa- 
cifikation  als  sehr  gering.  Österreich  erklärte  vorläufig,  es 
müsse  sich  erst  mit  Russland  verständigen,  beide  Höfe  hielten 
sich  äusserst  reserviert,  bald  trat  es  klar  zu  Tage,  dass  von 
ihnen  nichts  zu  hoffen  war.  Das  Ziel,  welches  die  Kaisermächte 
sich  vorgesetzt,  —  die  Zertrümmerung  Preussens,  —  es  schien 
nach  den  unglücklichen  Tagen  von  Kunersdorf  und  Maxen  so 
nahe  zu  liegen,  dass  man  jeden  Gedanken  an  einen  friedlichen 
Ausgleich  verwarf.  Anders  war  die  Aufnahme,  welche  die  De- 
klaration in  Versailles  fand ;  der  Herzog  von  Choiseul,  in  dessen 
Händen  sich  die  Leitung  der  auswärtigen  Politik  befand, 
war  persönlich  fest  überzeugt,  dass  das  Bündnis  mit  Öster- 
reich nur  Unheil  über  Frankreich  gebracht.  Das  Heer  hatte 
sein  Ansehen  eingebüsst,  die  Kolonien  waren  fast  sämmtlich  in 
Feindesgewalt  oder  schwer  bedroht,  die  Finanzen  des  Mutter- 
landes in  voller  Zerrüttung.  Die  Siege  der  Kaiserinnen  erfüllten 
ihn  mit  wachsender  Besorgnis,  er  fürchtete,  wie  er  schon  früher 
nach  der  Schlacht  von  Kunersdorf  geäussert,  eine  Vernichtung 
des  preuss.  Staates,  durch  die  das  Übergewicht  Österreichs  nur 
um  so  fester  begründet  werde,  und  sah  voraus,  dass  der  Ein- 
fluss  Frankreichs  auf  das  Reich,  —  dessen  Wahrung  ja  eine 
traditionelle  Aufgabe  der  französ.  Politik  bildete  —  darunter 
schweren  Schaden  leiden  werde.  Er  wünschte  daher  aufrichtig 
den  Frieden,  vor  allem  den  Frieden  mit  England,  den  er  selbst 
durch  Opfer  zu  erkaufen  bereit  war. 

In  der  That  entwarf  auch  Choiseul,  einem  Wunsche  Pitts 
entsprechend,  die  Präliminarien,  allein  die  darin  enthaltene  Be- 
stimmung, dass  beide  kontrahierenden  Teile  sich  fortan  am 
deutschen  Kriege  nur  noch  mit  Geldleistungen  beteiligen  dürften, 
stiess  bei  dem  Wiener  Kabinette,  dessen  Zustimmung  Frankreich 
bedurfte,  auf  den  entschiedensten  Widerspruch.  Der  Einfluss, 
welchen  Maria  Theresia  auf  den  König  und  die  Pompadour 
ausübte,  überwog  schliesslich,  der  Herzog  fügte  sich,  der  betr. 
Artikel  fiel  und  mit  ihm  die  letzte  Aussicht  auf  eine  Verstän- 
digung mit  England  betreffs  des  Kontinentalkrieges  (Jan,  1760). 

Noch  eine  Möglichkeit  blieb  übrig:  es  galt  zu  versuchen, 
ob  nicht  ein  Separatfrieden  mit  Ausschluss  der  andern  Ver- 
bündeten vermittelt  werden  könnte.     Auf  dieses  Ziel  waren 


72  Obser. 

denn  naturgemäss  in  der  nächsten  Zeit  die  beiderseitigen  Be- 
strebungen gerichtet,  sie  bildeten  den  Hauptinhalt  der  geheimen 
Verhandlungen,  die  im  Jan.  1760  im  Haag  eröffnet  und  zwischen 
dem  General  Yorke  und  Grafen  d'Affry  geführt  wurden. 

Ging  man  französischerseits  darauf  aus,  England  von 
Preussen  zu  trennen,  so  bemühte  sich  das  englische  Kabinet, 
Frankreich  zu  einem  gleichen  Schritte  gegenüber  den  beiden 
Kaisermächten  zu  bestimmen.  Um  alle  Hebel  in  Bewegung 
zu  setzen,  erging  Ende  Januar  von  London  aus  das  Ansuchen 
an  König  Friedrich,  auch  seinerseits  die  Vorstellungen  der 
britischen  Regierung  zu  unterstützen  und  sich  nach  einem  ge- 
eigneten Unterhändler  umzusehen. 

Als  der  König  diese  Depesche  empfing,  stand  er  bereits 
seit  einiger  Zeit  in  Verbindung  mit  dem  französischen  Hofe. 
Seit  dem  September  1759  hatte  er  versucht  durch  Voltaire, 
dessen  Beziehungen  zu  Choiseul  ihm  förderlich  schienen,  das 
Terrain  zu  sondieren.  Gelegentliche  Äusserungen  über  Friedens- 
vorschläge und  -bedingungen  wurden  von  Voltaire,  der,  —  wie 
er  selbst  einmal  gesteht,  —  nur  als  Adressbureau  diente,  ge- 
schäftig dem  Herzoge  überbracht  und  auf  dem  gleichen  Wege 
erwidert.  Allein  der  beiderseitige  Meinungcsaustausch  hatte 
zu  keinerlei  befriedigenden  Resultaten  geführt,  man  kam,  wie 
es  in  der  Natur  der  Sache  lag,  über  allgemein  gehaltene  Er- 
öffnungen nicht  hinaus.  Die  Zumutung  einer  Entschädigung 
Sachsens  auf  Kosten  von  Preussen  machte  dem  Briefwechsel 
über  diese  politischen  Fragen  ein  Ende,  wie  sehr  auch  Voltaire 
sich  in  der  Folge  bemühte,  die  Rolle  eines  Zwischenträgers 
weiter  zu  spielen. 

Die  Korrespondenz  mit  dem  Philosophen  von  Ferney  bildete 
gleichsam  nur  ein  Vorspiel  zu  der  folgenden  diplomatischen 
Aktion,  denn  nunmehr  entschloss  sich  Friedrich  der  Grosse,  — 
eben  auf  die  Anregung  des  britischen  Kabinets,  —  durch  eine 
formell  beglaubigte  Persönlichkeit  mit  dem  Versailler  Hofe 
direkt  in  Verhandlung  zu  treten.  Am  16.  Februar  wandte 
er  sich  an  die  Herzogin  Luise  Dorothee  von  Gotha  mit  der 
Bitte,  ihm  einen  gewandten,  erfahrenen  Mann  zu  bezeichnen, 
der  sich  für  die  Übernahme  eines  derartigen  Auftrages  eignete.  ^) 

Der  französische  König,  —  meinte  er,  —  gelte  für  friedliebend. 


1)  Oeuvres.  XVIII.  174. 


Mission  des  Frhrn.  Georg  Ludwig  v.  Edelsheim  i.  J.  1760.        73 

man  biete  ihm  nun  die  Hand,  sieb  von  seinen  Verbündeten  zu 
trennen  und  Europa  den  Frieden  zu  geben.  Man  müsse  end- 
lich einmal  Gewissheit  darüber  erlangen,  was  man  von  Frank- 
reich  zu  hoffen  habe.  Die  Wahl  der  Herzogin  fiel  auf  den  Frei- 
herrn Georg  Ludwig  von  Edelsheim^),  den  Abkömmling  eines 
angesehenen,  bei  Hanau  begüterten  fränkischen  Geschlechtes, 
der  damals  vermutlich  sich  am  Hofe  von  Gotha  aufhielt. 

Begabt  und  unterrichtet,  durch  keinerlei  Stellung  und  Rück- 
sichten gebunden  und  unbekannt  in  den  diplomatischen  Kreisen, 
schien  der  junge  Edelmann,  —  er  zählte  noch  nicht  20  Jahre^) 
und  hatte  eben  erst  seine  Universitätsstudien  beendet^),  — -  dem 
Könige  um  so  geeigneter  für  seine  Zwecke,  als  er  hoffen  durfte, 
dass  die  Reise  desselben  kein  Aufsehen  erregen  würde. 

Unter  der  strengsten  Geheimhaltung  seiner  Mission  wurde 
Edelsheim  angewiesen ,  sich  nach  Paris  zu  begeben  und  dem 
dortigen  Gesandten  des  Malteserordens,  dem  Bailli  de  Froullay, 
dem  König  Friedrich  volles  Vertrauen  schenkte,  ein  königl. 
Schreiben  zu  übergeben,  zugleich  aber  die  Gelegenheit  zu  nützen 
und  sich  gründlich  über  die  franz.  Verhältnisse  zu  informieren. 

Falls  man  ablehnend  oder  ausweichend  antworte,  solle  er 
sofort  darüber  berichten  und  nach  Gotha  zurückkehren.  Wenn 
ferner  Froullay  etwa  behaupte,  er  bedürfe  erst  der  Zustimmung 
des  Ordensmeisters,  um  sich  seines  Auftrages  zu  entledigen, 
so  habe  er  sich  darauf  nicht  einzulassen,  sondern  in  diesem 
Falle  sich  unter  Vorweis  seines  Kreditives  direkt  an  Choiseul 
zu  wenden  und  ihm  die  preuss.  Vorschläge  zu  eröffnen.^) 

Mit  der  Instruktion,  welche  vom  18.  Februar  datiert,  er- 
hielt Edelsheim  gleichzeitig  eine  Abschrift  des  kgl.  Schreibens 
an  Froullay  vom  17.  Febr.^)  Friedrich  der  Grosse  ersuchte 
darin  den  letzteren,  die  beifolgenden  Friedenspropositionen  dem 
franz.  Hofe  zu  unterbreiten;  ob  dem  Könige  oder  dem  Herzoge, 
bleibe  ihm  überlassen.  Frankreich  sei,  wie  verlaute,  geneigt, 
auf  die  Haager  Deklaration  einzugehen,  und  mit  allem  Grunde. 


*)  Über  Edelsheim  cf.  v.  Weech:  Bad.  Biographien.  I.  p.  211. 

2)  Nicht  22  Jahre,  wie  Dutens  angiebt.  I.  149. 

3)  Er  hatte  zu  Göttingen,  Strassburg    und  Genf  studiert.    Über  den 
Strassburger  Aufenthalt  cf.  Barack:  Ztsch.  f.  G.  d.  0.  Bd.  38.  p.  186. 

*)  cf.  die  Instruktion  p.  90. 
»)  cf.  p.  91. 


74  Obser. 

Es  spiele  in  dem  Bündnisse  der  drei  Mächte  nur  eine  unter- 
geordnete Rolle,  seine  Interessen  leiden  erheblich  darunter; 
Martinique,  Pondichery  und  Kanada  seien  verloren,  der  Handel 
ruiniert.  Es  frage  sich,  ob  es  Frankreich  mit  seinen  friedlichen 
Absichten  ernst  seiJ)  Wenn  es  gewillt  erscheine,  mit  Preus- 
seu  und  England  ein  Separatabkommen  zu  treffen,  in  welchem 
es  die  Aufrechterhaltung  des  polit.  Gleichgewichtes  in  Deutsch- 
land garantiere  und  sich  verpflichte,  seine  Verbündeten  event. 
mit  gewaffneter  Hand  zu  zwingen,  diese  Forderung  anzuer- 
kennen, so  werde  es  günstigere  Bedingungen,  wie  in  jedem  andern 
Falle,  erlangen  und  sich  mit  allen  Ehren  aus  der  Sache  ziehen. 

„Lassen  Sie  uns  sehen,"  —  schreibt  er,  —  „ob  sich  nicht  ein 
Mittel  findet,  durch  einen  Federstrich  einen  Streit  zu  beenden, 
der  ganz  Europa  Verderben  bringt,  und  ein  Ziel  zu  setzen  der 
Mordgier  und  Leidenschaft,  der  Habsucht  und  Grausamkeit 
der  Menschen,  die  leider  durch  verderbte  Neigungen  verführt 
mehr  wilden  Bestien  gleichen,  als  fühlenden,  mensch- 
lichen Wesen,  wie  es  sich  ziemte!" 

Allerdings,  gab  er  zu,  seien  die  Vorschläge,  die  man  mache, 
noch  ziemlich  vag,  allein  man  möge  sich  erst  einmal  erklären, 
das  erste  sei,  sich  zu  sprechen,  die  Hauptsache  dann  freilich, 
sich  zu  verständigen. 

Am  26.  Februar  trat  der  junge  Agent  die  Reise  an  und 
begab  sich  über  Frankfurt  und  Strassburg  nach  seinem  Ziele, 
am  10.  März  überreichte  er  dem  Malteser  Schreiben  nebst  Bei- 
lage. Mit  einem  gewissen  Eifer  ging  FrouUay  auf  die  Sache 
ein,  noch  am  gleichen  Tage  erschien  er  in  Versailles  und  teilte 
dem  Könige  den  Inhalt  des  Briefes  mit.  Seine  Eröflhungen 
fanden  entschieden  günstige  Aufnahme.  Ludwig  XV.  erwiderte, 
er  teile  vollkommen  die  friedfertigen  Gesinnungen,  nicht  von 
ihm  hänge  es  ab,  wenn  der  Friede  nicht  zustande  komme,  eben- 
so schien  die  Pompadour  den  preuss.  Anträgen  geneigt.  Choiseul, 
mit  dem  gleichfalls  eine  Unterredung  stattgefunden,  übergab 
wenige  Tage  später  dem  Bailli  eine  Note,  welche  derselbe  Edels- 
heim  in  die  Feder  diktierte. 2)    Sie  bestätigte  die  günstige  Be- 


^)  Die  folgenden  Ausführungen  entsprechen  im  wesentlichen  den  bei- 
liegenden Friedensvorschlägen,  die  ihrerseits  wiederum  auf  die  Erklärimgen 
des  brit.  Kabinets  zurückgingen. 

2)  cf.  im  Pr^cis  p.  94  die  6  Punkte. 


Mission  des  Frhrn.  Georg  Ludwig  v.  Edelsheim  i.  J.  1760.        75 

urteilung,  welche  dem  königlichen  Schreiben  widerfahren  war.  ^) 
FrouUay  sei  bereit,  weitere  Befehle  zu  empfangen.  Frankreich 
könne  ohne  Verletzung  seiner  Bundespflichten  Vorschläge  ent- 
gegennehmen und  erwidern.  Wolle  man  einen  weitern  Feld- 
zug verhüten,  so  müsse  noch  vor  Juni  eine  Übereinkunft  be- 
treffs der  Präliminarien  stattfinden.  Wenn  der  König,  wie 
es  scheine,  aufrichtig  den  Frieden  wünsche,  werde  er  ihn 
durch  Englands  Vermittelung  erlangen;  sobald  einmal  der 
Friede  mit  letzterem  Staate  dem  Abschlüsse  nahe  sei,  werde 
auch  Frankreich,  so  zurückhaltend  es  sich  zur  Zeit  noch  zeige, 
eifrig  das  heilsame  Werk  befördern. 

Der  Depesche  Edelsheims^)  folgte  ein  Schreiben  Froullays 
d.  d.  Paris  15/19  März,  welches  teils  die  eben  erwähnten  Ver- 
sicherungen Choiseuls  wiederholte,  teils  weitere  enthielt.  *)  Die 
beiden  Kaisermächte  fordern,  —  so  äusserte  man,  —  Frank- 
reich auf,  bei  Zeiten  den  Feldzug  zu  eröffnen  und  sich  für 
die  Verluste  zur  See  in  Deutschland  schadlos  zu  halten,  wo 
voraussichtlich  im  künftigen  Sommer  das  Geschick  zu  Gunsten 
der  Kaiserinnen  entscheiden  werde.  Eben  aus  diesem  Grunde 
aber  müsse  die  französische  Regierung  den  Frieden  beschleu- 
nigen, denn  ihre  Absicht  sei  keineswegs,  das  Gleichgewicht 
in  Deutschland  zu  stören  und  Preussen  aufzureiben.  Um  den 
Schein  zu  retten,  werde  sie  sich  im  Frieden  die  Freiheit  aus- 
bedingen, den  Kaisermächten  24  000  Mann  Hilfstruppen  zu 
liefern,  indes  werde  man  Mittel  und  Wege  finden,  auch  diese 
Zusage  zu  umgehen. 

Man  sieht,  neben  einem  schlecht  verhehlten  Misstrauen, 
welches  man,  wie  verschiedentlich  betont  wird,  in  die  Ehr- 
lichkeit der  Absichten  des  Königs  setzt,  tritt  als  leitender 
Gedanke  klar  zu  Tage,  dass  erst  nach  Abschluss  eines  Sonder- 
friedens mit  England  von  einer  Berücksichtigung  der  Interessen 
Preussens  die  Rede  sein  könne. 

Inzwischen  hatte  sich  Edelsheim  selbst  nach  Versailles 
begeben,  um  sich  Choiseul  vorzustellen.    Ein  eigentümlicher 


*)  Cf.  dagegen  die  irrigen  Angaben  bei  Dutens,  wonach  Choiseul  die 
Vorschläge  direkt  abgelehnt  und  Edelsheim  zur  Abreise  aufgefordert 
habe.    I.  150. 

>)  Sie  traf  am  26.  März  in  Freiberg  ein.    (Oeuvres  XVIII.  180.) 

3)  Bei  Schäfer:  II.  1.  578—674. 


76  Obs  er. 

Zufall  wollte,  dass  er  in  dem  Kabinet  des  Ministers  dem  kaiser- 
lichen Botschafter,  Grafen  Starhemberg,  begegnete.  Der  Herzog, 
der  von  seiner  geheimen  Mission  noch  nicht  informiert  war*), 
nahm  ein  Empfehlungsschreiben,  welches  der  Marschall  von 
Broglie  in  Frankfurt  Edelsheim  mitgegeben,  in  Empfang  und 
ersuchte  Starhemberg,  den  jungen  Edelmann  als  einen  Deut- 
schen bei  Hofe  zu  präsentieren.  Der  Graf  entschuldigte  sich 
indes  und  überliess  die  Vorstellung  dem  Sous-introducteur  des 
ambassades.^)  Dabei  hatte  es  dann  sein  Bewenden.  Jedoch 
traf  Edelsheim  in  den  folgenden  Tagen  noch  einigemale  mit 
Starhemberg  bei  Choiseul  zusammen,  ohne  dass  dieser  auch 
nur  entfernt  den  Zweck  seines  Pariser  Aufenthalts  geahnt 
hätte. 

Am  20.  März  etwa  verliess  er  wieder  Paris;  als  er  sich 
bei  Froullay,  der  ihm  vermutlich  die  Antwort  an  den  König 
zur  Bestellung  übergab^),  verabschiedete,  bemerkte  derselbe 
leichthin,  wenn  Seine  Preussische  Majestät  an  eine  Entschä- 
digung des  Königs  von  Polen  denke,  so  sei  man  damit  wohl 
zufrieden,  von  einem  Friedensprojekte  aber,  welches,  wie  ver- 
laute, die  Säkularisation  einiger  deutscher  Bistümer  beab- 
sichtige, dürfe  nimmermehr  die  Sprache  sein. 

Am  27.  März  traf  der  junge  Diplomat  mit  seinen  wich- 
tigen Nachrichten  im  Hauptquartier  zu  Freiberg  ein.  Er  hatte 
seine  Aufgabe  zur  vollen  Zufriedenheit  des  Königs  gelöst.  So 
wenig  versprechend  die  Eröffnungen  Choiseuls  auch  speziell 
für  Preussen  sich  erwiesen  und  so  sehr  man  bestimmte  Zu- 
sicherungen vermisste,  Friedrich  gab  sich  trotzdem  für  den 
Augenblick  frohen  Hoffnungen  hin.^)  Man  müsse  nun  ab- 
warten, —  meinte  er,  —  wie  Frankreich  und  England  sich  über 
ihre  Interessen  verständigen  würden;  er  war  bereit  die  Ver- 
handlungen dem  britischen  Kabinet  zu  überlassen,  wenn  man 


^)  Die  Audienz  fand  also  nicht,  wie  Schäfer  annimmt,  statt,  nachdem 
Froullay  Choiseuls  Bescheid  empfangen.    IL  1.  480. 

2)  Dutens  giebt  fälschlich  an,  Starhemberg  habe  Edelsheim  bei  Hofe 
eingeführt.    I.  150. 

3)  VV^enigstens  traf  dieselbe  gleichzeitig  mit  Edelsheim  in  Freiberg 
ein.     Cf.  Schäfer  II.  1.  575  u.  Oeuvres  XVIII.  180. 

'*)  Cf.  Oeuvres  XVIII.  183.  Der  in  dem  etwas  mysteriösen  Schreiben 
erwähnte  „Kranke"  ist  Edelsheim.  Unter  dem  „docteur  en  mMecine  k 
grand  bonnet"  ist  wohl  Choiseul  —  oder  Froullay  —  zu  verstehen. 


Mission  des  Frhrn.  Georg  Ludwig  v.  Edelsheim  i.  J.  1760.        77 

in  Versailles  dies  wünsche,  sofern  ihm  nur  in  den  Prälimi- 
narien eine  hinreichende  Garantie  geboten  werde.  Schon  am 
29.  März  erteilte  er  daher  seinem  Emissär  die  Ordre,  sich 
nach  London  zu  begeben,  um  dem  englischen  Ministerium 
ausführlichen  Bericht  zu  erstatten,  und,  falls  dasselbe  Choi- 
seuls  Vorschläge  acceptiere,  mit  den  erforderlichen  Weisungen 
versehen,  nach  Paris  zurückzukehren  und  die  Unterhandlung 
weiterzuführen. 

Anfang  April  kam  der  „junge  Merkur",  —  wie  Friedrich 
scherzweise  Edelsheim  bezeichnet,  —  in  London  an.  Die  Auf- 
schlüsse, die  er  gab,  fanden  geteilte  Aufnahme.  Während 
der  preussische  Gesandte,  sowie  Newcastle  und  Holdernesse 
dieselben  für  befriedigend  erachteten,  verfocht  Pitt  mit  aller 
Entschiedenheit  eine  entgegengesetzte  Ansicht.*)  Er  miss- 
traute den  Versicherungen  Choiseuls  und  sah  darin  nur  eine 
künstlich  angelegte  Falle,  um  Preussens  Zustimmung  zu  einem 
Separatfrieden  mit  England  unter  Ausschluss  der  deutschen 
Verbündeten  zu  erlangen.  Falls  dann  der  französische  Hof 
seine  Versprechungen  betreffs  der  Pacifikation  in  Deutsch- 
land nicht  erfülle,  werde  er  gezwungen,  mit  demselben  aufs 
neue  zu  brechen,  man  werde  ihn  als  Friedensstörer  anklagen 
und  die  öflFentliche  Meinung  wider  ihn  erregen,  die  Rück- 
wirkung auf  Preussen  aber  werde  nicht  ausbleiben.  Pitt  riet 
daher  dem  Könige  dringend  darauf  zu  bestehen,  dass  die 
Integrität  der  preussischen  Monarchie  als  Fundamentalartikel 
in  den  Präliminarien  des  Sonderfriedens  garantiert  werde. 
Zugleich  stellte  er  ihm  vor,  dass  man  sich  bei  den  ferneren 
Verhandlungen  mit  Frankreich,  wobei  es  sich  um  die  Prüfung 
bestimmter  Bedingungen  handle,  der  offiziellen  diplomatischen 
Organe  bedienen  und  daher  von  einer  Verwendung  Edelsheims 
sowohl  als  FrouUays  absehen  müsse.  Seine  Darlegung  wirkte 
überzeugend.  Der  König,  der  anfänglich  eine  gewisse  Ver- 
stimmung darüber  gezeigt^),  erkannte  gar  bald  die  Richtig- 
keit derselben  und  drückte  unverhohlen  seine  Bewunderung 
für  den  Scharfblick  und  die  Offenheit  des  grossen  Staats- 
mannes aus. 


1)  Schäfer  II.  1.  481. 

*j  Cf.  Oeuvres  XVIII.  186  .. .  je  m'aper^ois  que  les  Anglais  ne  veu- 
lent  pas  la  paix .  .  . 


78  Ob  8  er. 

Wie  richtig  Pitts  Auffassung  war,  das  bewies  die  Über- 
gabe der  Ryswjiker  Kontredeklaration  vom  3.  April  seitens 
der  drei  Höfe,  deren  Inhalt  lediglich  auf  eine  Vertagung,  mit- 
hin indirekt  eine  Ablehnung  des  Friedenskongresses  hinauslief. 
Sie  bezeichnete  einen  vollkommenen  Triumph  der  österreichisch- 
russischen Politik  über  die  französischen  Friedensbestrebungen. 
Choiseul,  die  „Kreatur  Österreichs",  trug  nach  des  Königs 
Ansicht  die  Schuld  daran.*)  An  einen  Separatfrieden  war 
vorerst  nicht  mehr  zu  denken.  Das  trat  denn  auch  bald  bei 
den  geheimen  Verhandlungen,  welche  im  Haag  noch  eine  Zeit- 
lang weitergeführt  wurden,  hervor.  Während  England  die 
volle  Aufrechterhaltung  des  Königs  von  Preussen  zu  einer 
Hauptforderung  erhob,  wollte  die  französische  Regierung  von 
einer  Vermengung  der  preussischen  Interessen  mit  den  eng- 
hschen  nichts  wissen  und  drohte  mit  Abbruch  der  Verhand- 
lungen. Mit  vollem  Rechte  machte  daher  das  Kabinet  von 
St.  James  dem  zwecklosen  diplomatischen  Spiel  ein  Ende,  mit 
dem  Bemerken,  der  rechte  Moment  zum  Frieden  scheine  noch 
nicht  gekommen.     (Mai  1760.) 

Mittlerweile  war  Edelsheim,  da  man  in  London  seiner  nicht 
weiter  bedurfte,  nach  Holland  zurückgekehrt,  um  im  Haag  wei- 
tere Weisungen  zu  erwarten. 

Dort  ereilte  ihn  eine  Depesche,  in  welcher  der  König  ihn 
unter  Enthebung  von  seiner  Mission  beauftragte,  die  ihm  an- 
vertrauten Papiere  zurückzugeben.  Da  dieselben  sich  mit  andern 
Effekten  noch  in  Paris  in  der  Obhut  des  Bailli  de  Froullay  be- 
fanden 2),  so  entschloss  sich  Edelsheim  sie  persönlich  abzu- 
holen. Am  31.  Mai^)  traf  er  in  der  Seinestadt  wieder  ein  und 
suchte  alsbald  den  Malteserritter  auf.  Froullay  schien  noch 
erfüllt  von  der  Hoffnung,  die  Friedensverhandlungen  wieder 
anzuknüpfen.  Der  König,  der  Herzog  und  die  Pompadour,  — 
beteuerte  er,  —  wünschten  aufrichtig  den  Frieden.  An  allem 
Unheil  seien  lediglich  die  Indiskretionen  des  Grafen  St.  Ger- 


>)  Cf.  Friedrich  an  d'Argeos.  Oeuvres  XIX.  152. 

''*)  So  stellt  wenigstens  der  Precis  ausdrücklich  die  Sache  dar;  freilich 
ist  es  auffallend,  dass  Edelsheim  die  Schriftstücke  dort  zurückgelassen, 
statt  sie  persönlich  zu  verwahren  und  mit  sich  zu  nehmen. 

8)  Das  Datum  lässt  sich  aus  der  Depesche  vom  25.  Juni  und  dem 
Precis  rekonstruiren.  Dutens  vermengt  den  ersten  und  zweiten  Aufenthalt 
in  Paris  vollkommen.     I.  150 


Mission  des  Frhni.  Georg  Ludwig  v.  Edelsheim  i.  J.  1760.        79 

main')  schuld,  der  Choiseul  als  einen  Gegner  der  Friedens- 
bestrebungen verdächtigt  habe.  Auch  König  Friedrich  scheine 
diesen  Argwohn  zu  teilen,  wie  ein  Brief,  den  er  vor  kurzem 
an  Voltaire  geschrieben,  bezeuge.  Dies  Schreiben  habe  der  Un- 
terhandlung im  Haag  unsäglich  geschadet,  —  eine  Versicherung, 
welcher  der  Deutsche  allerdings  aus  guten  Gründen  keinen 
Glauben  schenkte.  Froullays  Anrät  ging  schliesslich  dahin, 
Edelsheim  möge  seinen  Aufenthalt  um  ein  paar  Tage  verlängern; 
eine  Gefahr  für  ihn  werde  daraus  nicht  entstehen. 

Am  folgenden  Tage  eröffnete  ihmFrouUay,  der  Minister,  den  er 
inzwischen  ohne  Edelsheims  Wissen  von  dessen  Ankunft  benach- 
richtigt^), bäte  ihn,  nicht  abzureisen,  ehe  er  ihn  persönlich  ge- 
sprochen. Er  wünsche  einstweilen  zu  wissen,  ob  man  nicht  durch 
EdelsheimsVermittlungmitdem  Königin  Verbindung  treten  könne. 
Ein  Sieg  oder  eine  Niederlage  ändere  gar  leicht  die  Sachlage  und 
man  würde  sich  für  derartige  Fälle  gerne  einen  sicheren  Weg 
reservieren.  Daher  rate  er  ihm,  sich  direkt  nach  Turin  zu 
begeben,  wo  er  ja  überdies  einen  Teil  des  Winters  zubringen 
wolle,  dort  könne  er  die  Depeschen  Froullays  aus  den  Händen 
des  französischen  Gesandten  empfangen  und  durch  den  englischen 
weiterbefördern.  Vergebens  wies  Edelsheim  darauf  hin,  dass 
man  solche  Verhandlungen  weit  besser,  wie  bisher,  im  Haag 
pflege,  dass  er  vor  allem  ohne  Erlaubnis  des  Königs  nie  auf  derlei 
Anträge  eingehen  könne:  er  musste  schliesslich  versprechen, 
das  Resultat  einer  Unterredung  Choiseuls  mit  Froullay,  welche 
am  nächsten  Tage  stattfinden  sollte,  abzuwarten. 

Ungeduldig  harrte  er  der  Antwort,  zwischen  Hoffnung  und 
Zweifeln  schwankend,  liess  er  sich  doch  durch  die  Vorsicht 
bestimmen,  seine  Instruktionen  rechtzeitig  beiseite  zu  schaffen. 
Die  Zukunft  gab  ihm  Recht.  ^) 

Die  Antwort  blieb  aus.  Statt  ihrer  aber  erschienen  am 
3.  Juni^)  gegen  Abend  zwei  Polizeibeamte,  wiesen  dem  Über- 


1)  Cf.  Schäfer  II.  1.  486. 

2)  Wohl  schon  vor  der  ersten  Unlerredimg ,  für  welche  er,  wie  auch 
Schäfer  annimmt,  vermutlich  bestimmte  Weisungen  erhalten  hatte. 

3)  Cf.  den  Precis:  er  hatte  sie  in  seinem  Quartier,  dem  Hotel  d'Anjou, 
verborgen. 

♦)  „le  3  Juin",  —  damit  fallen  alle  Vermutungen  Schäfers  betreffs 
des  Datums  der  Verhaftung  und  Freilassung  von  selbst  weg.  Die  An- 
gaben Starhembergs,  auf  welche  er  sich  stützt,  sind   eben  ungenau,  das 


80  Ol)  8  er. 

raschten  einen  Lettre  de  cachet  vom  1.  Juni  vor  und  führten 
ihn,  nachdem  sie  sich  seiner  Kassette  und  seiner  Papiere  be- 
mächtigt, nach  der  Bastille. 

Am  nächsten  Morgen ')  trat  zu  seinem  Erstaunen  der  Herzog 
mit  fröhlicher  Miene  in  seine  Zelle,  —  es  war  dieselbe,  welche 
früher  auch  den  Marschall  Belleisle  beherbergt  hatte,  —  um 
ihn  über  das  Vorgefallene  aufzuklären.  Er  habe  eine  unge- 
störte Unterredung  mit  ihm  gewünscht,  und  da  er  weder  zu 
ihm  habe  kommen,  noch  ihn  zu  sich  kommen  lassen  können, 
dieseij  Ausweg  ersonnen.  Auf  Choiseuls  Befragen  berichtete 
der  Gefangene  über  seine  erste  ßeise  nach  Paris  und  die 
Mission  nach  London,  als  er  jedoch  von  der  Rückkehr  nach 
dem  Haag  sprach,  unterbrach  ihn  der  Herzog  ziemlich  brüsk 
und  erklärte,  er  werde  ihm  nur  einen  Pass  nach  Turin  aus- 
stellen, nur  diese  Route  habe  er  zu  wählen,  wenn  er  sich  nicht 
schlimmem  Verdacht  aussetzen  wolle. 

„Wenn  wir  dem  Könige  von  Preussen  ein  wenig  mehr  ver- 
trauen könnten,  —  bemerkte  der  Minister,  --  würde  ich  Sie 
in  der  Bastille  verwahren,  ich  könnte  Sie  hier  besuchen  und 
durch  Ihre  Vermittlung  verhandeln,  ohne  dass  jemand  etwas 
davon  merkte."  Allein  man  sehe  aus  dem  Schreiben  an  Vol- 
taire wohl,  wie  der  König  denke,  gleich  den  Engländern  zeihe 
Friedrich  ihn  der  Abneigung  gegen  den  Frieden  und  werfe 
ihm  geradezu  vor,  dass  er  die  geheime  Sendung  des  preussischen 
Emissärs  dem  Wiener  Hofe  verraten  habe.  Die  lächerliche 
Beschuldigung,  dass  man  in  Wien  von  Preussen  aus  die  erste 
Nachricht  davon  empfangen  habe^),  suchte  Choiseul  dadurch 
zu  begründen,  dass  Graf  Starhemberg,  der  am  Tage  vorher 
einen  Kurier  erhalten,  vollkommen  über  alle  Personen,  die  da- 
bei ins  Spiel  gekommen,  orientiert  sei.^)  Derselbe  sei  ent- 
rüstet darüber,  dass  man  ihm  zugemutet,  den  preussischen 
Agenten  bei  Hofe  vorzustellen.    Ihn  zu  beruhigen  und  sich 


zeigt  sich  beispielsweise  auch  später,  wo  er  behauptet,  Edelsheim  sei 
3  oder  4  Tage  in  Haft  gewesen.    II.  2.  720.    Anm.  1. 

^)  Nicht  „le  möme  jour"  —  wie  Friedrich  in  der  „bist,  de  guerre  de 
sept  ans"  setzt.  Oeuvres  V.  40. 

2)  Dass  der  Minister  ähnliche  Befürchtungen  gehegt,  bestätigt  auch 
Dutens  a.  a.  0.  I.  149. 

3j  Die  Unwahrheit  dieser  Angaben  ergiebt  sich  aus  der  Depesche 
Starherabergs  vom  11.  Juni.    cf.  Schäfer  II.  2.  154. 


Mission  des  Frhrn.  Georg  Ludwig  v.  Edelsheim  i.  J.  1760.        81 

selbst  zu  rechtfertigen,  sehe  er  daher  kein  anderes  Mittel, 
als  Edelsheims  Papiere  dem  kaiserlichen  Gesandten  vorzulegen; 
daher  habe  er  ihn  verhaften  lassen.  In  ironischer  Weise  ent- 
gegnete Edelsheim,  er  wundere  sich,  wie  sehr  des  Herzogs 
Vorsicht  die  Schnelligkeit  der  Wiener  Kuriere  überhole,  da 
der  Verhaftsbefelil  bereits  vom  1.  Juni  datiere,  während  die 
Wiener  Stafette  erst  gestern  eingetroffen  sei. 

Choiseul  errötete,  brachte  das  Gespräch  auf  andere  Dinge 
und  liess  die  Kassette  Edelsheims  herbeischaffen.   Während  er 
die  Papiere  durchstöberte,  beteuerte  er  wiederholt,  Frankreich 
wünsche  nicht  Preussen  zu  schwächen,  man  hätte  gar  leicht 
eine  Verpflichtung  gegen  den  König  in  den  Präliminarien  fest- 
setzen können,  wenn  nur  England  gewollt  hätte,   allein  das- 
selbe verberge  seine  Absicht,  Frankreich  zu  vernichten,  unter 
dem  Vorwande,  seinen  Verbündeten  aufrecht  zu  erhalten.    Auf 
die  Bemerkung,    dass  gerade  diese  Garantiefrage,   die  doch 
Choiseul  so  sehr  am  Herzen  zu  liegen  scheine,  schliesslich  den 
Abbruch  der  Haager  Verhandlungen  veranlasst  habe,  wusste 
Choiseul  nichts  zu  erwidern;  um  so  eifriger  forschte  er  nach 
den  Instruktionen,  von  denen  er  interessante  Aufschlüsse  er- 
wartete.   Edelsheim  versicherte,  er  habe  ausser  dem  könig- 
lichen  Schreiben   an   Froullay    nie  eine   solche  gehabt.     So 
musste  sich  denn  der  Herzog  damit  begnügen,  seine  Chiffre, 
die  letzte  Depesche  des  Königs  sowie  das  Kreditiv,  von  welchem 
noch  kein  Gebrauch  gemacht  war,   mit  sich  zu  nehmen.     Im 
Vertrauen  äusserte  er  schliesslich,  Frankreich  hätte  sich  nie 
verpflichten  können,  dem  Könige  während  des  Krieges  Truppen 
zu  stellen,  —  „dies  wäre  eine  allzu  grosse  Treulosigkeit  gegen 
unsere  Bundesgenossen  gewesen,  allein  alles  übrige  wäre  un- 
sern  Verträgen  nicht  zuwider  gelaufen." 

Am  5.  Juni  kündigte  der  Lieutenant  genöral  de  police, 
von  Sartines,  dem  Gefangenen  seine  Freilassung  an,  indem  er 
ihm  zugleich  einen  Pass,  der  auf  Turin  lautete  und  während 
eines  Monats  Gültigkeit  haben  sollte,  überreichte.  In  einem 
beiliegenden  Schreiben  Choiseuls  bemerkte  derselbe,  der  König 
wünsche,  dass  die  Papiere  bis  zum  Frieden  in  seinen  Händen 
verblieben.  Da  der  Polizeibeamte  seine  Abreise  für  den  fol- 
genden Tag  festsetzte,  konnte  er  die  Ankunft  Froullays,  der 
ihn  zu  sprechen  wünschte,  nicht  mehr  abwarten,  sondern  ver- 
liess  am  6.  Juni  Paris  und  begab  sich  auf  dem  Wege  über 

Zeitechr.  t  Q««ch.  d.  Oberrh.  N.  F.  II.  1.  6 


82  Obser. 

Lyon  und  Pont  Beauvoisin  nach  Turin,  wo|  er  am  21.  d.  M. 
eintraf.*) 

Wie  nicht  anders  zu  erwarten  stand,  wandte  er  sich  sofort 
an  den  dortigen  englischen  Gesandten,  Mr.  Makenzie,  und  er- 
suchte denselben,  da  seine  ('hiffre  mit  Beschlag  belegt  war, 
einen  Bericht  über  die  jüngsten  Erlebnisse  an  König  Friedrich 
zu  vermitteln,  —  es  ist  der  Bericht  vom  25.  Juni^),  welchen 
Dutens,  wie  er  erzählt,  selbst  chiflFrierte. 

Mittlerweile  hatte  der  Herzog,  offenbar  in  der  Absicht  das 
Vertrauen  des  Wiener  Hofes  wieder  zu  gewinnen  und  seine 
stark  erschütterte  Stellung  zu  befestigen,  es  für  nötig  gefunden, 
a*ich  den  österreichischen  Botschafter  über  die  preussischen 
Friedensvorschläge  zu  informieren,  mit  dem  Bemerken,  der  Über- 
bringer derselben  sei  verhaftet  worden.  Indess  teilte  er  ihm 
nur  die  halbe  Wahrheit  mit,  dass  schon  im  März  dergleichen 
Vorschläge  geschehen  und  er  darum  gewusst  habe,  verschwieg 
er  aus  guten  Gründen.  Erst  später  kam  Starhemberg  auf 
die  Idee,  dass  der  preussische  Emissär  mit  jenem  Edelmann, 
der  ihm  in  Versailles  früher  vorgestellt  worden,  identisch  sein 
könne,  meinte  aber,  Choiseuls  Aufrichtigkeit  vertrauend,  Edels- 
heim  werde  erst  nachträglich  jene  Weisungen  erhalten  haben. 
Da  der  französische  Minister  ihm  versicherte,  derselbe  sei  be- 
reits wieder  in  Freiheit  gesetzt  und  nach  Turin  abgereist, 
gab  er  sich  nicht  die  Mühe,  die  Sache  weiter  zu  verfolgen.*) 

Ende  Juli  empfing  König  Friedrich  im  Hauptquartiere  zu 
Leubnitz  den  Bericht  seines  Agenten.  In  dem  Rückschreiben, 
welches  er  am  24.  Juli  an  Edelsheim  richtete^),  verurteilte  er 
das  Verhalten  des  französischen  Hofes  ebenso  entschieden, 
als  er  die  Geschicklichkeit  des  angehenden  Diplomaten  aner- 
kannte. „Ich  war  erstaunt,  —  versichert  er,  —  über  das 
unredliche  und  unverantwortliche  Verfahren,  welches  man  bei 
Ihrer  Rückreise  nach  Paris  gegen  Sie  beobachtet  hat;  ich  ge- 


1)  Cf.  Makenzie  an  Mitchell.  Schäfer  II.  2.  717. 

2)  Schäfer  IL  2.  717  ff.  Dutens  I  151.  Die  Behauptung  des  letetern, 
Edelsheim  habe  den  Bericht  zu  seinen  Gunsten  gefärbt,  ist,  wie  die  Depesche 
selbst  lehrt,  durchaus  unbegründet.  Dutens  Darstellung  beruht  auf  Mit- 
teilungen, welche  Cboiseul  ihm  15  Jahre  nach  diesen  Ereignissen  gemacht, 
daraus  erklärt  sich  denn  auch  ihre  ünzuverlässigkeit. 

^)  Cf.  die  Depeschen  Starliembergs  vom  11.  und  25.  Juni,  Schäfer 
IL  2.  154. 

^)  Cf.  den  französischen  Text  bei  Schäfer  IL  2.  721. 


Missioii  des  Frhni.  Georg  Ludwig  v.  Edelsheim  i.  J.  1760.        33 

Stehe,  ich  hätte  Herrn  von  Choiseul  nicht  für  so  thöricht  ge- 
halten. Sein  Benehmen  ist  ebenso  lächerlich  und  unpassend, 
als  seine  Vorschläge  widerspruchsvoll,  ohne  System  und  ohne 
Folge.  Seien  Sie  versichert,  dass  ich,  vollkommen  befriedigt 
durch  die  Haltung,  welche  Sie  bei  all  den  verdriesslichen  Vor- 
fällen bewahrt  haben,  mich  dafür  erkenntlich  zeigen  und  Ihnen 
überzeugende  Beweise  liefern  werde.  Sollten  die  Leute  Ihnen 
je  von  Paris  aus  schreiben,  wie  sie  zugesagt,  so  haben  Sie 
ihnen  lediglich  zu  antworten,  dass  Sie,  da  Ihre  Mission  schon 
vor  Ihrer  Rückkehr  nach  Paris  beendet  gewesen,  als  Privat- 
mann sich  nicht  mehr  um  diese  Dinge  kümmern  könnten." 

Edelsheim  kam  nicht  in  die  Lage,  diese  letzte  Weisung 
zu  vollziehen,  man  sah  in  Frankreich  von  jeder  weitern  Kor- 
respondenz ab,  er  erhielt  nur  ein  Höflichkeitsschreiben  FrouUays, 
in  welchem  derselbe  die  Ehrlichkeit  seiner  Absichten  und  die 
Lauterkeit  seiner  Handlungsweise  beteuerte. 

Dass  Froullays  Thun  und  Treiben  verdächtig  erscheinen 
konnte,  lässt  sich  nicht  leugnen.  Ob  er  um  den  Entschluss 
Choiseuls,  Edelsheim  zu  verhaften,  gewusst  und  aus  diesem 
Grunde  dessen  Abreise  verzögert,  oder  aber  lediglich  in  dem 
übereifrigen  Bestreben,  den  Frieden  zu  befördern,  den  Herzog 
insgeheim  von  Edelsheims  Ankunft  benachrichtigt  und  von 
ihm  selbst  über  sein  wahres  Vorhaben  getäuscht  worden,  — 
kann  nicht  mit  Bestimmtheit  entschieden  werden.*)  Ein 
direkter  Vorwurf  gegen  ihn  wird  nirgends,  weder  von  Seiten 
des  Königs,  noch  von  Edelsheim  erhoben.  Wie  dem  auch 
sein  mochte:  wenn  die  Sendung  des  letzteren  bezweckt  hatte, 
klaren  Aufschluss  zu  erhalten  über  das,  was  man  von  Frank- 
reich zu  erwarten  hatte,  wie  Friedrich  im  Februar  der  Her- 
zogin von  Gotha  geschrieben,  so  hatte  sie  ihr  Ziel  erreicht. 

Aber  dies  war  auch  das  einzige  Resultat.  Die  Hoffnung, 
dass  der  „junge  Merkur  mit  seinem  Flügelstabe  den  düstern 
Schleier  der  Zukunft"  zerteilen  werde^),  hatte  sich  nicht  erfüllt. 


1)  Die  Thatsache,  dass  Edelsheim  nach  seiner  ersten  Abreise  von  Paris 
verschiedene  politische  Schriftstücke  in  Froullays  Obhut  zurückgelassen, 
spricht  zu  Gunsten  des  letzteren,  denn  hätte  er  wirklich  verräterische 
Absiebten  gehegt,  so  wäre  rs  ihm  ein  leichtes  gewesen  die  Papiere  an 
Choiseul  zu  überliefern. 

*j  Friedrich  an  die  Herzogin  von  Gotha,  Schiettau  17.  Mai  1760. 
Oeuvres  XVIII.  187. 

6* 


^4  0  b  s  e  r. 

Die  Verhandlungen  wegen  eines  Separatfriedens  konnten  end- 
giltig  als  gescheitert  betrachtet  werden.  Die  diplomatischen 
Künste  waren  verbraucht.  Es  galt  von  den  Worten  zu  den 
Thaten  überzugehen.  Seit  Ende  Mai  befand  sich  der  Feld- 
zug in  Sachsen  in  vollem  Gange,  Mitte  Juni  wurde  er  auch 
von  den  französischen  Heeren  in  den  Rheinlanden  und  Hessen 
eröffnet. 

Für  die  Lebenswege  des  jungen  Edelmanns  aber,  der  sich 
bei  seinem  diplomatischen  Debüt  seiner  Aufgabe  mit  Geschick 
und  Geistesgegenwart  entledigt,  war  jene  Mission  entscheidend. 
Er  hatte  das  volle  Vertrauen  und  die  Gunst  des  grossen 
Königs  gewonnen.  Nach  einem  elfmonatlichen  Aufenthalte  in 
Turin  0  wurde  er  im  Mai  1761  als  Sekretär  der  preussischen 
Gesandtschaft  nach  London  berufen,  um  dort  unter  Knyp- 
hausens  Leitung  in  die  eigentliche  diplomatische  Karriere  ein- 
zutreten.^) Späterhin  Legationsrat,  dann  bevollmächtigter  Ge- 
sandter am  Wiener  Hofe,  nahm  er  im  Jahre  1773  mit  Rück- 
sicht auf  Familienverhältnisse  den  Abschied  und  zog  sich  auf 
sein  Stammgut  zurück.  Wiederholt  jedoch  wurde  er  in  der 
Folge,  so  namentlich  während  des  baierischen  Erbfolgekrieges 
von  Berlin  aus  mit  wichtigen  politischen  Aufträgen  betraut.^) 
Zum  Diplomaten  geboren,  konnte  er  auf  die  Dauer  dem  Be- 
rufe auch  nicht  entsagen,  wenige  Jahre  vor  dem  Tode  Frie- 
drichs des  Grossen,  im  Mai  1784,  trat  er  in  die  Dienste  des 
Markgrafen  Karl  Friedrich,  an  dessen  Hofe  sein  älterer  Bruder 
Wilhelm  schon  seit  geraumer  Zeit  die  Stellung  eines  Ministers 
bekleidete.  Die  folgende  zweite  Periode  seines  Lebens  gehört 
ausschliesshch  der  badischen  Geschichte  an. 


Es  erübrigt,  ehe  wir  schliessen,  noch  einiges  zur  Erläute- 
rung der  folgenden  Schriftstücke,  die  hier  zum  erstenmale 
veröffentlicht  werden,  beizufügen.  Wie  schon  erwähnt,  haben 
wir  es  mit  eigenhändigen  Kopien  oder  Entwürfen  Edelsheims 
zu  thun. 


^)  Nach   Choiseuls  AogabeD    studierte    er    dort  an   der  Akademie. 
Schäfer:  II.  2.  154. 
2j  Dutens:  I.  152. 
')  V.  d.  Asseburg:  Denkwürdigkeiten.  Berlin  1842.  p.  326-328. 


Mission  des  Frhrn.  Georg  Ludwig  v.  Edelaheim  i.  J.  1760.        85 

Die  Instruktion  freilich  hat  Schäfer  allem  Anscheine  nach 
gekannt  und  teilweise  benützt.  Da  er  indes  auf  eine  Publi- 
kation derselben  verzichtet  und  so  einzelne  Punkte,  die  von 
Interesse  sind,  noch  unbekannt  geblieben,  glauben  wir  dieselbe 
der  Vollständigkeit  halber  mitteilen  zu  sollen. 

Vollkommen  unbekannt  ist  das  Schreiben  des  Königs  an 
FrouUay.  Ein  Entwurf  hat  sich  nach  Schäfers  Angaben  in 
den  preussischen  Archiven  nirgends  gefunden,  um  so  wert- 
voller ist  die  vorliegende  authentische  Kopie. 

Neu  ist  auch  der  Bericht  Edelsheims  über  seine  geheime 
Sendung;  mag  auch  der  Inhalt  im  allgemeinen  aus  andern 
Quellen  schon  bekannt  sein,  so  ergänzt  und  berichtigt  er,  wie 
wir  sehen,  doch  in  manchen  Punkten  das  bisherige  Material. 
Einen  weitern  Grund,  der  die  Veröffentlichung  desselben  lohnt, 
werden  wir  noch  später  berühren.  Der  Entwurf  ist  indes 
nicht  der  einzige,  es  findet  sich  neben  ihm  noch  ein  zweiter*), 
der  denselben  Gegenstand  betrifft.  Eine  Vergleichung  beider, 
—  wir  nennen  ersteren  der  Kürze  wegen  C,  letzteren  B,  — 
ergiebt,  dass  uns  in  B  ein  erstes  Konzept  vorliegt,  dessen 
Text,  von  einigen  Auslassungen  abgesehen,  im  wesentlichen 
unverändert  in  C  übergegangen,  jedoch  durch  eine  Reihe  von 
Zusätzen  erweitert  worden  ist.  Im  allgemeinen  dienen  letztere 
lediglich  zur  Vervollständigung  der  Darstellung,  so  namentlich 
im  Anfange  die  Schilderung  der  Begegnung  mit  Starhemberg, 
sowie  später  die  Bemerkungen  über  die  Bastille  und  den  Aufent- 
halt Belleisles  daselbst.  Die  nennenswerten  Differenzen  zwischen 
B  und  C  haben  wir  am  Rande  angemerkt.  Einem  schein- 
baren Widerspruch  begegnen  wir  nur  an  einer  Stelle.  Wäh- 
rend C  ausdrücklich  erwähnt,  dass  Edelsheims  Papiere  in 
Froullays  Obhut  zurückgeblieben,  lässt  die  Wendung,  welche 
in  B  gebraucht  wird^),  jene  Annahme  nicht  recht  zu.  indes 
enthält  hier  offenbar  C  die  korrektere  Fassung,  denn,  wenn 
jene  Schriftstücke  in  Paris  zurückgelassen  wurden,  lässt  sich 
nicht  absehen,  dass  Edelsheim  dieselben  anders  als  bei  dem 
Bailli,  dem  er  vertrauen  durfte,  untergebracht  habe. 


1)  Mit  der  Überschrift:  „Pr6cis  de  la  negociation  secrette  k  la  coor 
de  France  de  la  quelle  j'ai  eu  Phonneur  d*6tre  chargö  en  1760. 

')  »«^6  jugeois  . . .  que  je  ne  devois  pas  lui  faire  un  mistire  de  mon 
arrivÄe.* 


86  Obs  er. 

Gehen .  wir  einen  Schritt  weiter  und  stellen  wir  den  Ent- 
wurf C  der  Depesche  vom  25.  Juni,  die  wir  mit  A  be- 
zeichnen, gegenüber,  —  ein  Vergleich,  der  sich  natürlich  nur 
auf  die  Partie  des  Berichtes  beziehen  lässt,  die  wie  die  De- 
pesche den  zweiten  Aufenthalt  Edelsheims  in  Paris  behandelt,  — 
so  zeigt  sich  eine  unleugbare  Verwandtschaft  beider  Stücke. 

An  Stelle  der  direkten  Rede,  in  welcher  A  vorwiegend  das 
Gespräch  mit  Froullay  wiedergiebt,  tritt  in  C  allerdings  die 
indirekte,  auch  ist  die  Darstellung  hier  knapper  und  gedrängter, 
mancherlei  Angaben  fehlen,  die  Ereignisse  vom  31.  Mai  bis 
3.  Juni  werden  zeitlich  nicht  so  scharf  auseinandergehalten, 
wie  es  in  A  der  Fall  ist.  Und  trotz  alledem  ist,  wie  sich  auf 
den  ersten  Blick  ergiebt,  unzweifelhaft  C  aus  A  abgeleitet. 
Es  würde  zu  weit  führen,  die  vielfach  wörtliche  Übereinstim- 
mung im  einzelnen  überall  nachzuweisen;  wir  beschränken 
uns  auf  die  folgenden  Beispiele. 

A.  1.  €. 


...  et  je  Vous  assure  que  le  roy, 
M°»«'  de  Pompadour  et  Mr.  de  Choi- 
seul  tous  trois  Teulent  la  paix  bien 
sinc^rement . . . 


...  II  pr6tendit  que  le  Roi  de 
France,  le  Duc  de  Cboiseul  et  Mme. 
de  Pompadour  vouloient  tous  trois 
bien  sinc^rement  la  paix  .  . . 


2. 


. . .  c'est  luy  qui  a  fait  croire  en 
Angleterre  que  M^.  de  Cboiseul  6toit 
contraire  k  la  paix  . .  . 


...  qui  devoit  avoir  port4  le  mi- 
nist^re  Britanique  k  croire  le  D.  de 
Cboiseul  contraire  k  la  paix  . . . 


3. 


. .  .  que  en  attendant,  je  devois 
vous  demauder,  si  Ton  ne  pourroit 
pas,  par  YOtre  canal,  faire  parvenir 
quelque  chose  au  roy  de  Prusse; 
VOUS  savez  bien  qu'une  bataille  per- 
due  ou  gagnee  peut  bien  cbanger  les 
cboses . .  . 


. .  .  En  attendant  11  le  cbargeoit 
de  me  demander,  si  Ton  ne  pourroit 
peut-^tre  faire  passer  quelque  chose 
au  B.  de  P.  par  mon  canal;  qu'ane 
bataille  perdue  ou  gagnee  changeoit 
bien  les  cboses  . .  . 


Ebenso  sind  aus  der  zweiten  Hälfte  der  Depesche  die 
Äusserungen  Choiseuls  von  „Tenez,  s'il  etoit  possible"  bis  „et 
voilä  pourquoi  il  falloit  (vous)  faire  arreter"  fast  wörtlich  in 
direkter  Rede  in  den  Entwurf  C  übergegangen. 

Noch  näher  als  C  steht  aber  B  dem  Texte  von  A.  Ab- 
gesehen davon,  dass  die  eben  citierten  Stellen,  an  welchen 
eine  Übereinstimmung  von  A  und  C  sich  konstatieren  lässt, 
auch  dem  ursprünglichen  Entwürfe  B  angehören,  existiert  eine 


Mission  des  Frhrn.  Georg  Ludwig  v.  Edelsheim  i.  J.  1760.        87 

ganze  Reihe  von  Wendungen  und  Ausdrücken,  die  A  und  B 
noch  gemeinsam  sind,  in  C  aber  fehlen  oder  anderweitig  er- 
setzt sind.    Einige  Beispiele  werden  genügen. 

A.  1.  B. 


.  .  .  il  me  t^moigna  qu'ü  seroit 
bien  aise  que  je  voulus  retarder  mon 
depart  d'an  jour  ou  deux  .  . . 


...  II  crut  que  rien  ne  pouvoit 
balancer  les  motifs  quMl  avoit  ä  me 
conseiller  de  retarder  mon  depart 
d'un  jour  ou  deux  . .  . 


2. 


...  et  qooique  je  luy  aye  marqu4 
que  Yous  n'Stez  plus  charg6  de  rien, 
et  que  yous  venez  simplement  pour 
letirer  les  hardes  que  yous  aYiez 
laissees  ici . . . 


...  et  quoiqu'il  lui  eut  mand^  que 
je  n'^tois  Yenu  que  pour  mes  pro- 
pres affaires  . . . 


3. 


.  . .  mais  mon  illusion  fut  dissi- 
pee  ... 


...  et  toute  mon  illusion  fut  bien- 
tdt  dlssip^e 

4. 
. . .  avec  son  air  leste  ...  |       ...  d'un  air  fort  leste  . . . 


Umgekehrt  begegnet  man  in  C  einer  Anzahl  von  Zusätzen, 
welche  A  und  B  nicht  enthalten  und  die  daher  indirekt  einen 
weitern  Beweis,  wenn  es  eines  solchen  noch  bedürfte,  liefern, 
z.  B.  die  Bemerkungen  über  den  Aufenthalt  Belleisles  in  der 
Bastille  und  die  namentliche  Erwähnung  von  Voltaire  und 
Sartines.  Damach  ergiebt  sich  denn  mit  Sicherheit,  dass  ent- 
weder A  selbst,  d.  h.  der  Entwurf  der  chiflFrierten  Depesche, 
der  in  Edelsheims  Händen  geblieben,  oder  aber  Aufzeichnungen, 
die  er  unmittelbar  nach  den  Ereignissen  gemacht  und  die 
vielleicht  die  Grundlage  jener  Depesche  gebildet,  als  die  Quelle 
von  B  und  weiterhin  von  C  betrachtet  werden  müssen.  Aus 
der  Erinnerung  oder  auf  Grund  von  Notizen  hat  Edelsheim 
dann  offenbar  manches  hinzugefügt  und  die  Darstellung  ver- 
vollständigt: auf  diese  Weise  ist  der  Entwurf  C  entstanden. 

Es  fragt  sich  nun,  wann  und  zu  welchem  Zwecke  der  vor- 
liegende Abriss  (Pr^cis)  abgefasst  worden  ist.  Für  die  Zeit 
der  Entstehung  findet  sich  insofern  ein  Anhaltspunkt,  als  aus 
dem  Schlusssatze  hervorgeht,  dass  er  erst  nach  Beendigung 
des  elfmonatlichen  Turiner  Aufenthaltes,  d.  h.  nicht  vor  dem 
Mai  1761 ,  niedergeschrieben  worden  sein  kann.  Es  ergiebt 
sich   ferner,  dass  der  Bericht  einem  höheren  Auftrage  ent- 


88  Obser. 

Sprüngen  ist,  Edelsheim  versichert  an  einer  Stelle  ausdrück- 
lich, man  habe  ihm  befohlen,  denselben  zu  liefern J)  Dieser 
Befehl  kann  aber,  da  er  in  der  Folge  in  preussischen  Diensten 
stand,  in  letzter  Linie  nur  vom  Könige  ausgegangen  sein, 
eine  Annahme,  die  dadurch  bestätigt  wird,  dass  der  erste 
Entwurf  (B)  ursprünglich  in  der  That  den  Charakter  eines 
Immediatberichtes  trug,  insofern  an  Stelle  der  erst  nachträglich 
gesetzten  dritten  Person  (Sa  Majeste)  überall  die  direkte  An- 
rede (Votre  Majestö)  gebraucht  war. 

Zu  welchem  Ende  aber  mochte  Friedrich  der  Grosse  dieser 
Aufzeichnungen  bedurft  haben?  Wenn  wir  uns  vergegen- 
wärtigen, dass  er  wenige  Jahre  nach  den  geschilderten  Ereig- 
nissen die  Geschichte  des  siebenjährigen  Krieges  geschriebei 
und  in  Kapitel  XI  in  einer,  wie  er  selbst  bemerkt,  ungewöba- 
lich  ausführlichen  Weise  das  Abenteuer  Edelsheims  behandelt, 
so  wird  die  Vermuthung,  dass  er  dieselben  bei  seinem  Ge- 
schichtswerke zu  verwerten  beabsichtigte,  eben  nicht  ferne 
liegen :  hat  er  doch  schon  früher  einmal  geäussert,  der  Bericht 
verdiene  veröffentlicht  zu  werden.^) 

Die  Vermuthung  wird  zur  Gewissheit,  wenn  wir  eine  Prü- 
fung der  Texte  vornehmen.  Vergleichen  wir  die  betrelBFenden 
Partien  der  „histoire  de  guerre  de  sept  ans"^),  welche  wir 
durch  D  bezeichnen,  mit  dem  „Precis"  Edelsheims,  so  erkennen 
wir,  dass  nicht  nur  die  Anordnung  des  Stoffes  und  die  Reihen- 
folge der  Gedanken  die  gleiche  ist,  sondern  auch  an  ver- 
schiedenen Stellen  eine  Annäherung  oder  gar  Übereinstimmung 
in  der  Wahl  der  Ausdrücke  stattfindet.  Dies  gilt  z.  B.  von 
dem  Passus,  der  die  Entschädigung  des  Körigs  von  Polen 
betrifft,  vor  allem  aber  von  den  folgenden: 

C.  1.  D. 


.  . .  qu'EUe  6toit  prete  k  faire  la 
paix  .  .  .  que  l'Angleterre  6toit  egale- 
ment  disposee  ä  se  preter  k  un  con- 
grös  particulier,  pourvu  que  la  France 
voulut  regarder  comme  un  article 
fondamental  des  preliminaires  l'en- 
tiöre  conservation  du  Roi  de  Prusse . . . 


. . .  que  le  roi  de  la  Grande-Bre- 
tagne etait  prit  k  faire  la  paix  qu'il 
donnait  les  m&ins  ä  Passembl^e  d'un 
congres  particulier,  pourvu  que  la 
France  acceptät  pour  article  fonda- 
mental des  preliminaires  Tentiöre  con- 
servation de  Sa  Majeste  Prassienne . . . 


*)  „le  pr^cis  qu'on  m*a  ordonn6  de  retracer." 

«)  Friedrich  a.  d.  Herzogin  von  Gotha,  22.  Nov.  1760  „une  relation 
qui  m6riteroit  d'etre  imprim6e". 
»)  Oeuvres:  V.  89  -  41. 


Mission  des  Frhrn.  Georg  Ludwig  v.  Edelshcim  i.  J.  1760.        89 


2. 


.  . .  Rempli  de  l'esperance  qu'on 
cherchoit  peut-6tre  ä  renouer  la  n&- 
gociation  qui  venoit  d'^tre  rompue . . . 


. . .  Cet  ambassadeur  preoccnp^ 
de  la  sincerit^  des  intentions  du  roi 
de  France  . . .  persuada  Mr.  d'Edels- 
heim  de  diff^rer  son  d^part .  . .  pour 
donner  ä  sa  n^gociation  interrompue 
le  temps  de  se  renouer  .  . . 


3. 


.  .  .  Hier  le  C^-  Staremberg  a  re- 
^u  un  Courier  qui  lui  nomme  toutes 
les  personnes  qui  ont  ^te  employ^es 
dans  cette  negociation  . .  . 


.  .  .  Car,  -—  ajouta-t-il,  —  voilä  M»*- 
de  Staremberg  au  fait  de  toutes  les 
personnes  qui  ont  ^t^  employ^es  dans 
cette  negociation  par  le  roi  de  Prusse; 
il  vient  de  receroir  un  courrier  de 
Vienne  .  .  . 

Wir  haben  somit  hier  den  interessanten  Fall  vor  uns,  wo 
wir  in  der  Lage  sind,  die  Benützung  einer  Quelle  für  die 
„histoire  de  guerre  de  sept  ans"  direkt  nachzuweisen.  Es 
zeigt  dies  zugleich,  wie  sorgfältig  und  gründlich  der  König 
dabei  zu  Werke  ging.  Natürlich  fasste  er,  wie  es  für  seine 
Zwecke  angemessen,  das  Ganze  weit  kürzer  zusammen  und 
beschränkte  sich  nur  auf  das  Wesentlichste.  Dabei  war  es 
ihm  vor  allem  darum  zu  thun,  durch  diese  Vorgänge  die  Ab- 
hängigkeit des  französischen  von  dem  Wiener  Hofe  zu  charak- 
terisieren. Es  lässt  sich  nunmehr  auch  die  Zeit  der  Abfassung 
des  Berichtes  näher  bestimmen.  Die  histoire  d.  g.  wird  be- 
endet am  17.  Dezember  1763.  Zwischen  Mai  1761 0  und 
Dezember  1763 -)  ist  mithin  der  Entwurf  unzweifelhaft  entstan- 
den, vielleicht,  wenn  wir  eine  Vermutung  wagen  dürfen,  in 
der  Zeit  als  Edelsheim  von  London  auf  Befehl  des  Königs 
nach  Berlin  übersiedelte,  kurz  nach  dem  Hubertsburger  Frieden. 
Möglich,  dass  die  Originaldepeschen  verloren  gegangen  waren,  — 
Schäfer  forschte  wenigstens  vergeblich  im  preussischen  Staats- 
archive nach  denselben  und  entnahm  die  Depesche  vom  25.  Juni 
einer  Abschrift  des  British  Record  Office,  —  möglich,  dass  aus 
eben  diesem  Grunde  König  Friedrich  Edelsheim  beauftragt 
hat,  auf's  neue  einen  Bericht  über  jene  früheren  Ereignisse 
einzureichen. 


^)  Cf.  oben  p.  87.  —  ')  Vielleicht  sogar  vor  Mitte  August  d.  J.,  da 
der  Pr^cis  wohl  schon  in  dem  ersten  Manuskripte  des  Königs,  das  be- 
kanntlich bald  nach  seiner  Vollendung  verbrannte,  verarbeitet  worden  war: 
Cf.  Preuss:  Friedrich  der  Grosse  als  Schriftsteller,  Berlin  1837,  p.  80. 


90  Obier. 


Instruction  pour  ma  mission  secrette  k  Paris. 

1)  II  d^guisera  au  mieux  la  commission  dont  il  est  cbarg6  et  en  ob- 
servera  le  plus  r^ligieuz  secret.  II  partira  au  plus  vite,  d^s  qu'il  aura 
pris  les  arrangemeuts  pour  son  voyage  et  apr^s  s'Stre  muni  des  passe- 
ports  qu'il  lui  faut  pour  aller  droit  sur  Francfort  au  Mayn,  Strasbourg 
etc.  k  Paris. 

2)  Apr^s  son  arriv^e  il  tachera  de  se  m^nager  un  entretien  particulier 
ayec  M'*  le  Baillj  Ambassadeur  de  l'ordre  de  Malthe  k  la  Cour  de 
France  pour  lui  rendre  la  lettre  du  Eoi  ci-jointe  en  ajontant  qu'il  la 
croyait  de  teile  importance  que  M'»  le  Bailly  la  voudrait  bien  prendre  de 
lui.  Pour  etre  aussi  au  fait  de  quoi  il  s'agit  dans  cette  lettre,  on  lui  en 
communique  la  copie  ci-close,  quoique  pour  sa  direction  seule.  II  avi- 
sera  avec  M^.  le  Bailly  sur  ce  qu'il  aura  k  obseryer  de  mesures  pendant 
son  säjour  k  Paris  k  son  propre  ^gard  et  pour  garder  \k  un  parfait  in- 
cognito;  en  attendant  la  reponse  qu'il  aura  de  lui,  il  le  priera  de  lui  faire 
avoir  un  passeport,  afin  de  pouvoir  envoyer  en  toute  süret^  son  Courier 
pour  faire  tenir  au  Roi  la  reponse  qu'il  aura  de  M^^-de  Froulay. 

3)  II  tachera  en  attendant  cette  reponse,  de  s'informer  au  possible 
de  ce  qui  regarde  la  Situation  präsente  des  affaires  de  France,  si  la  Cour 
y  est  actuellement  dans  la  disposition  pacifique  qu'on  lui  a  attribu^  dans 
l'^tranger  ou  si  l'on  a  chang6  d'id^es  k  cet  6gard  et  les  arrangements 
qu'elle  prend  en  consequence  dont  il  informera  fid^lement  le  Roy.  Quant 
aux  lettres  qu'il  depechera  a  Sa  Majest^  il  les  adressera  k  Gotha,  soos 
couyert  k  Madame  la  D.  regnante. 

4)  Qand  (sie!)  il  aura  regu  la  reponse  finale  de  M'*  le  Bailly,  ou 
que  celui-ci  la  lui  donnera  veibalement,  qui  soit  ou  tout  k  fait  declinatoire, 
ou  d'une  teile  ambiguit^,  qu'il  en  pen^tre  aisement  que  ces  gens  ne  reu- 
lent  pas  se  preter  k  une  pacification  prompte,  il  depechera  d'abord  son 
Courier  avec  la  reponse  qu'on  lui  a  donn^e  et  partira  ensuite  pour  re- 
tourner  k  Gotha.  Enfin  il  reglera  son  sejour  ou  son  depart  de  Paris  con- 
formement  k  la  reponse  qu'il  aura. 

5)  Mais  comme  il  sauroit  arriver  peut-§tre  que  M'-  le  Bailly  lui  de- 
clarat,  qu'en  ambassadeur  de  l'ordre  de  Malthe  il  ne  sauroit  pas  se  char- 
ger de  la  commission  sur  laquelle  il  l'avoit  requis,  sans  en  faire  pr^a- 
blement  son  rapport  au  grand-maitre  de  l'ordre  et  sans  en  avoir  re^u 
son  agrement. 

Dans  ce  cas  lä,  si  M»"-  de  Froulay  y  insiste,  M'«  d'Edelsheim  lui  dira 
que  cette  correspondance  k  Malthe  demanderoit  trop  de  tems,  qu'il  lui 
6toit  trop  pretieux  pour  n'en  pas  pouvoir  attendre  le  resultat. 

6)  II  s'adressera  donc  alors  directement  au  Duc  de  Choiseul  comme 
ministre  et  secretaire  d'^tat,  afin  de  se  mänager  avec  lui  une  audience 
particuliere,  oü  il  s'expliquera  envers  ce  ministre  dans  le  sens  de  la  lettre 
au  Bailly  de  Froulay  et  lui  fera  des  propositions  en  consequence  de  la 
note  ci-jointe.  II  le  priera  de  vouloir  bien  y  preter  toutte  l'attention 
qu'une  affaire  de  teile  importance  demande  et  lui  procurer  bient6t  une 
reponse  de  la  part  de  sa  cour,  pour  lavoir  k  quoi  s'en  tenir. 


Mission  des  Frhrn.  Georg  Ludwig  v,  Edelsheim  i.  J.  1760.        91 

(Folgt  1.  die  Kopie  des  köuigl.  Schreibens  an  Froullay  und 
2.  eine  Kopie  der  Note  für  Choiseul.*) 

Pour  ^tre  aussi  authorise  ä  faire  cette  demarche  aupr^s  du  susdit 
Duo  et  pour  la  l^gitimation,  il  regoit  ci-joint  une  lettre  de  creance,  sign^e 
des  ministres  d*Etat  et  de  Cabinet  du  Roy,  les  Comtes  Podewils  et  de 
Finkenstein  qu'il  rendra  au  Duc  de  Choiseul  de  la  fagon  qu'il  convient.*) 

7)  Quant  ä  la  reponse  qu'il  aura  de  ce  ministre,  il  agira  ä  ce  sujet 
de  la  m^me  fagon  qu'il  lui  est  enjoint  dans  l'article  4  de  cette  instruction. 

8)  II  se  servira  de  sa  correspoiidance')  avec  le  Roy  du  chiffre 
ci-clos;  il  observera  sur  cela,  qu'il  faut  que  toutes  les  iettres  qu'il  d6- 
pechera  k  sa  Majest^  soyent  bien  cbifir^es  du  commencenient  jusqu'ä  la 
fin,  Sans  y  m^Ier  des  passages  en  clair. 

9)  Pour  fournir  aux  fraix  de  son  voyage  qui  ne  sauroit  6tre  de  longue 
duröe,  le  Roy  fait  joindre  ici  une  lettre  de  credit  ä  trois  mille  ecus  ar- 
gent  comptant,  monnoye  de  France  sur  un  banquier  de  Paris,  avec  une 
somme  de  cinq  cents  ecus  qu'il  re^oit  en  argent  comptant.  S'il  arrivoit 
cependant  que  son  sejour  en  France  trainat  au  dela  du  tems  qu'on  le 
croit  k  present  et  que  les  depenses  aux  quelles  il  seroit  oblige  de  fournir 
demanderoient  un  nouveau  secours  en  argent  il  n'aura  qu'ä  eu  ecrire  alors 
au  Roi,  qui  lui  fera  faire  de  nouvelles  remises. 

Fait  i  Freyberg  ce  18»  de  Fevrier  1760. 

L.  8. 

Instruction  pour  M'«  de*j 


Copie  de  la  lettre  du  Roi  k  W  le  Bailly  de  Froulay. 

Ne  Vous  en  prennes  M'«  qu'ä  Votre  caract^re  respectable  qui  Vous 
attire  Ma  confiance.  Je  Vous  crois  le  plus  propre  de  tous  les  Fran^ois 
ä  Vous  faire  ces  ouvertures,  parceque  Votre  qualite  d'ambassadeur  s'y 
pr^te  mieux  et  parceque  je  Vous  crois  aussi  attach^  k  Votre  patrie  qu'ä 
,  Votre  ordre.  II  s'agit  de  la  paix.  Je  Vous  en  parle  sans  autre  pr6am- 
bule  et  comme  je  crois  pouvoir  doriner  quelques  notions  sur  ce  sujet 
an  Roy  de  France  et  ä  son  Minist^re,  Je  n'ai  cru  pouvoir  en  cbarger 
personne  de  plus  capable  que  Vous  pour  remplir  cet  objet.  Depuis  cette 
guerre  l'interruption  de  toutte  correspondance  et  les  changements  si  com- 
muns  k  la  Nation  frangoise  a  rempli  Versailles  et  le  Ministere  de  tant  de 
nouveaux  personnages  qu'il  est  difficile  k  quelcun  k  qui  s'adresser;  Vous 
qai  av6s  ces  objets  presents  et  qui  les  connoissös  par  une  longue  routine. 


^)  Letztere  wörtlich  gleichlautend  mit  den  „Propositions  de  paix", 
welche  der  König  am  16.  i^'ebr.  1760  der  Herzogin  von  Sachsen -Gotha 
mitteilt.     Oeuvres  de  Fr.  XVIII.  p.  175.  ^ 

2)  Kopie  fehlt.  Das  Original  wurde  bei  der  Verhaftung  Edelsheims 
mit  Beschlag  belegt. 

»)  Sic! 

*}  Der  Name  fehlt. 


L 


92  Obser. 

Vous  saures  mieux  les  chemins  quMl  faut  prendre  dans  ce  dedale  que  Moi. 
Le  plus  Daturel  est  scurement  de  s'adresser  au  Ministre  charg6  des  affaires 
^trang^res,  le  plus  court  seroit  de  s'adresser  au  Roy  de  Fraoce  Mais 
comme  je  ne  sais  point  Pesp^ce  de  pr^jug^s  qui  peut  regner  ä  cette  Cour 
et  ]a  fa^on  dont  les  esprits  y  sont  peut-etre  prevenus,  Je  Vous  laisse  l'ar- 
bitre  sur  le  choix  du  canal  dout  Vous  voudr^s  Vous  servir  pour  faire 
parvenir  en  son  lieu  les  propositions  que  je  Vous  prie  d'y  faire  passer. 

Vous  §tes  iustruit  sans  doute  que  le  Roy  d'Angleterre  et  Moi,  Nous 
aYODS  fait  proposer  ä  Nos  ennemis  la  tenue  d'un  Congres  pour  y  terminer 
toutes  les  dissensions  qui  ont  donne  lieu  ä  la  guerre.  Nous  savons  que 
les  Cours  de  Vieiine  et  de  Petersbourg  s'y  sont  refus^es  et  Nous  sommes 
au  moins  dans  la  persuasion  que  le  Roy  de  France  ne  pense  pas  de  m^me 
et  cette  persuasion  nous  fait  croire,  qu'il  ne  seroit  pas  impossible  de  par- 
venir au  but  si  d^sirable  pour  Phumanit^.  Je  ne  Vous  ^talcrai  pas  les 
raisons  qui  peuvent  porter  le  Roy  de  France  ä  y  donner  les  mains.  Je  ne 
Vous  dirai  pas  que  la  Martinique  serait  perdue,  Pondicberi  et  le  Canada 
de  m^me,  tout  le  commerce  de  la  nation  ruin^.  Je  ne  Vous  peindrai 
pas  ce  que  Vous  sent^s  mieux  que  moi,  que  la  guerre  continuant,  la 
France  n'y  jouerait  que  le  röle  d'auxilliaire  (qui  ne  lui  conviendroit  gueres 
d*une  maniere  subalterce)  et  qu'elle  seroit  peut-§tre  par  la  suite  entrainee 
par  ces  puissances  dans  des  mesures  que  la  force  des  conjunctures  l'oblige- 
roit  d'adopter  et  qui  se  trouveroient  diametralement  en  Opposition  avec 
ses  interets. 

Je  Vous  fait  (sie!)  grace  de  tous  les  raisonoements  probables  que  Ton 
peut  se  permettre,  en  examinant  les  evenements  futurs  et  les  suites  oü 
ils  doivent  m^ner,  persuad6  M'-  qu'ils  se  pr^sentent  d'e.ox  memes  k  Votre 
esprit  et  j^en  viens  au  fait  sans  autre  paralogisme.  II  s'agit  donc  de 
savoir,  si  on  a  ch6z  Vous  le  desir  sincere  de  r^tablir  la  paix  que  Pon 
Vous  suppose  et  en  ce  cas  Je  Vous  propose  le  moyen  le  plus  s^ur,  le 
plus  ^fficace  et  le  plus  avantageux  d'y  parvenir  et  qui  mettra  la  France 
h  meme  de  donner  la  loy,  au  lieu  qu'elle  s'eroit  (siel)  oblig^e  de  la 
recevoir,  si  la  guerre  continuoit.  La  France  peut  se  tirer  avec  honneur 
et  avantage  de  la  Situation  facbeuse  oü  eile  se  trouve,  si  eile  veut  faire 
une  paix  separee  avec  Nous,  PAngleterre  et  nos  allies. 

Si  la  France  consent  k  maintenir  Pequilibre  de  l'AUemagne  et  k 
obliger  ses  allies  d'y  souscrire,  en  faisant  cause  commune  avec  PAngleterre, 
eile  pourra  s'attendre  d'obtenir  des  conditions  beaucoup  plus  favorables 
qu'elle  n'en  pourra  avoir  en  tout  autre  cas. 

Je  Vous  prie  de  savoir  si  ces  idees  pourroient  trouver  faveur  dans  le 
pais  oü  Vous  vives  et  quelle  est  la  fa9on  de  penser  du  Roy  et  de  son 
ministöre.  Pour  Moy  Je  fais  le  volontaire,  Je  cours  faire  le  coup  de 
pistolet  pour  savoir  ce  qui  en  resultera,  car  Vous  et  les  Anglais  Vous 
av6s  envie  de  parieret  personne  ne  veut  toe  le  prämier.  Eh  bienl  Mon 
eher  Chevallier  soyons  les  enfans  perdus  de  la  politique,  travaillons  k 
la  Concorde  et  voyons  s'il  n'y  aura  pas  moyen  par  quelque  traits  de 
plume  de  terminer  une  discorde  si  funeste  k  toutte  PEurope,  ä  mettre 
fin  aux  massacres,  k  la  cupidit^,  k  la  voracit^  et  k  la  cruaut^  des  hommes, 
qui  malbeureu&ement  empörtes   par  leurs  penchants  pervers,  quand  ils 


Mission  des  Frhrn.  Georg  Ludwig  v.  Edelsheim  i.  J.  1760.        93 

sont  liyr^s  k  enx  m^mes  ressemblent  plus  k  des  b§tes  faroucbes  qu'  h  des 
hommes  sensibles  et  humaiDs  comme  ils  devroient  Petre. 

Ces  propositioDS  i  la  v^rit^  sont  vagues.  mais  qa'on  s'explique.  La 
premiere  cbose  est  de  se  parier,  la  principale  de  s'accorder  et  la  paix  en 
sera  une  suite  naturelle.  La  personne  qui  Vous  rendra  cette  lettre  est 
instruite  des  obj^ts  qui  y  sont  annonc^s.  Vous  aures  la  bont^  de  de- 
mander  un  passeport,  pour  qu'elle  puisse  me  faire  tenir  Votre  reponse. 
Je  sens  sur*):  que  Je  Vous  Charge  d'une  Comission  k  laquelle  Vous  ne 
Vous  attend^s  point,  mais  j'ai  reconnu  tant  de  Caodeur,  tant  de  probit^ 
et  tant  de  vertu  dans  Votre  ame,  que  c'est  plutöt  un  hommage  que  je  lui 
rends  qu'une  Commission  dont  je  Vous  Charge.  En  qualit^  de  bon  Fran- 
5ois,  Je  ne  crois  pas  que  Vous  agires  en  mauvais  Citoyen  en  employant 
Vos  soins  k  lui  procurer  la  paix  et  en  qualit^  de  pieux  Chevalier,  Vous 
deves  en  assister  un  qui  a  combattu  k  outrance  conlre  les  Barbares  et  les 
Nations  qui  pretendent  des  denominations  plus  polies. 

Je  suis  avec  toutte  la  Consideration  possible  et  avec  la  plus  par- 
faite  estime 

Votre  tres  affectionn6  ami 

F. 

k  Freyberg,  ce  17«  fevrier  1760. 


Precis  d'une  Negociation  secretle  ä  la  Cour  de 

France  en  1760. 

Muni  des  Instructions  de  S.  M.  P.  en  date  de  Freyberg  du  18  fev'  1760 
qui  m'avoient  ete  remises  k  G.  je  partis  'J  pour  Paris  oü  je  remis  le  10 
de  mars  au  B<»^  de  F.  la  lettre  que  S.  M.  lui  avoit  adress^e  et  dont  la 
copie  se  trouve  k  la  suite  du  präsent  precis.  II  se  rendit  encore  le  meme 
8oir  k  Versailles,  vit  le  R.  de  France  en  particulier  et  fut  oblige  de  lui 
faire  trois  fois  la  lecture  de  cette  lettre.  L'impression  qu'elle  fit  sur  ce 
monarque  fit  concevoir  de  grandes  esperances  k  Pambassadeur  de  M.') 
Mad®  de  Pompadour  marqua  ensuite  egalement  beaucoup  de  disposition  k 
favoriser  les  propositions  du  R.  de  P.  Mais  le  Duc  de  Choiseul  n'ayant 
pas  et4  informe  encore  de  ma  mission  secrette  et  ne  me  jugeant  que  sur 
une  lettre  de  recommendation  que  je  lui  avois  apport6e  du  Mar^chal  de 
Broglie,  fut  sur  le  point  de  me  faire  präsenter  k  la  Cour  par  le  C*«  de 
Staremberg  en  ma  qualit6  de  B^^  de  l'Empire.  Un  incident  empecha 
fort  k  propos  ma  Präsentation  ce  jour  \k  et  Pambassadeur  imp»i  s'en 
^tant  excus^  ensuite  sous  pr^texte  que  n'^tant  pourvu  que  d'une  recom- 
mendation au  D.  de  Choiseul,  il  Lui  sembloit  plus  convenable  que  je  fü 
(siel)  pr^sent^  par  le  sous-introducteur  de  Pambassadeur,  ce  qui  eut  lieu^) 


1)  Sic!  „Je  suis  sür.«? 

2)  „De  Gotha  le  26  de  fevr."  durchgestrichener  Zusatz  in  B. 
')  Die  nächsten  drei  Sätze  fehlen  in  B. 

*)  Die  ursprünglich  folgenden  Worte:  „huit  jours  plus  tard**  sind  wieder 
ausgestrichen. 


94  Obser. 

k  roccasion  la  plus  procbaine.  Cependant  le  D.  de  Choiseal  remit  apr^ 
quelques  jours  au  Bon  de  F.  une  notte  d'apr^s  laquelle  celai-ci  me  dicta 
les  points  suivants  en  guise  de  repoDse  pr^IimiDaire. 

1)  Le  Bon  de  F.  a  6t6  tres  bien  re^u  du  Roi  et  il  est  k  portöe  de 
recevoir  de  nouveaux  ordres  de  Ö.  M.  P.,  si  Elle  le  juge  k  pröpos.*) 

2)  Le  moyen  d'empecher  Pouverture  de  la  campagne  procbaine  seroit 
qu'avant  le  moi  de  Juin,  il  y  eut  des  pr^liminaires  convenus  oa  k  peu 
pr6s  convenus.') 

3)  La  Frauce  peut  recevoir  et  faire  des  propositions  pour  traiter  avec 
TAngleterre  sans  manquer  ä  Ses  alli^s. 

4)  Apr^s  les  pr^liminaires  convenus  Ton  peut  compter  sar  une  con- 
fiance  plus  enti^re. 

5)  Si  le  R.  de  P.  est  vraiment  dans  l'inteution  de  faire  la  paix,  comme 
nous  le  croions,  il  n*a  qu'ä  Se  servir  de  PAngleterre  pour  parvenir  k  Son 
but;  et  nous  Lui  ferons  connoitre  la  bonne  id^e  qu'il  doit  avoir  de  notre 
probite  et  de  notre  francbise;  car  k  la  premiere  apparence  de  r^ussit§ 
de  paix  avec  PAngleterre  autant  sommes  nous  m^sur^s  k  präsent,  autant 
nous  avancerons  nous  alors  pour  conclure  un  ouvr&ge  si  salutaire.') 

6)  Le  malheur  des  circonstances  fait  que  la  France  ne  peat  se  con- 
duire  autrement.  Dailleurs  on  craint  qu'on  ne  fit  un  usage  facheox  de 
ces  ouvertures,  si  Pon  en  faisoit  de  plus  consid^rables.^) 

Quelque  vague  et  ambigue  que  fut  cette  reponse  et  quoique  je  l'eosse 
d^ja  expedi^e  au  R.,  on  chargea  le  Bon«  de  Froulay  de  r^it^rer  le  mSme 
langage  dans  sa  reponse  $)  k  la  lettre  que  S.  M.  P.  lui  avoit  fait  Phonneur 
de  lui  adresser  et  de  m'engäger  a  retourner  sans  dälai  k  Freiberg  aataot 
pour  presser  davantäge  le  R.  de  ne  pas  perdre  de  tems  k  entanoer  formel- 
lernen t  la  n^gociation  par  la  voye  de  PAngleterre  qae  pour  L'assorer  plus 
particuli^rement  des  seutiments  personnels  pour  S.  M.  qu'on  m'avoit  fait 
manifester^)  par  le  Bon«  de  F. 

En  me  congediant,  il  me  dit  encore  comme  de  lui  mSme;  qu'on  seroit 
bien  aise  que  S.  M.  P.  voulut  penser  k  quelque  dMommagement  en  fa- 
veur  du  R.  de  Pologne;  et  qu'on  avoit  entendu  parier  d'un  projet  de 
paix,  suivant  lequel  ou  vouloit  s^culariser  quelques  evSch^s  en  Allemagne, 
chose  dont  la  France  d^siroit  qu'il  ne  fut  jamais  question.'') 

J'eu  Phonneur  de  remettre  Sa  lettre  au  Roi  k  Freiberg  le  25^  de 
mars,  d'oü  S.  M.  ni'expädia  pour  PAngleterre  afin  de  mettre  Ses  mini- 


1)  Cf.  Froullay  an  den  König  15/19  März  1760  Schäfer  IL  1  p.  573. 

»)  Cf.  Schäfer  IL  1.  574.    (Aufzeichnung  des  Bailli  de  Froullay.) 

«)  Cf.  Schäfer:  IL  1.  573.    (Froullay  an  den  König.) 

*)  Cf.  Schäfer:  IL  1.  p.  574.    (Punkt  3  u.  6  d.  Aufzchng.  Froullays.) 

»)  Cf.  Schäfer:  II.  1.  p.  573. 

8)  Die  Worte  „pour  une  prompte  paix"  wieder  ausgestrichen. 

')  Cf.  Schäfer:  IL  1.  454  u.  465  u.  Oeuvres  de  Fr6d6ric  V.  39. 

^)  sie!  Nach  Schäfer  erfolgte  Edelsheims  Ankunft  am  27.;  dass  Edels- 
heim  am  25.  noch  nicht  in  Freiberg  eingetroffen  war,  gebt  auch  aus  Frie- 
drichs Schreiben  an  die  Herzogin  von  Gotha,  B'reiberg  26.  März  1760, 
hervor.  Oeuvres  XVIil.  180.  Am  29.  reiste  er  nach  London  ab,  wo  er 
am  14.  April  ankam.    Cf.  Schäfer  IL  1.  p.  481. 


MissioD  des  FrhrD.  Georg  Ludwig  v.  Edelsheim  i.  J.  1760.        95 

stres  k  Londres  et  le  ministere  Britarique  au  fait  de  tous  les  d^tails  que 
j'avois  recueilli  k  Paris. 

Le  C*«-  Cinq- Germain  (sie!)  qui  avoit  et6  däsavou^  du  D.  de  Choi- 
seul  et  sur  le  point  d'etre  arräte  k  la  Haye  sur  la  r^quisitiou  du  C^* 
d'AflFry  arriva  peu  de  jours  aprös  moi  k  Londres.  Les  ministres  Anglois 
ne  le  virent  pas,  mais  son  apparition  dans  cette  circonstance  leur  fit  con- 
cevoir  beaucoup  de  mefiance  sur  la  droiture  des  sentiments  du  D.  de 
Choiseul.  Cependant  on  fit  dire  ä  Tambassadeur  de  France  k  La  Haye 
par  le  Chevalier  Jorck*):  „que  la  cour  de  Versailles  ayaut  fait  assurer  le 
R.  de  Prusse,  qu'EUe  6toit  prete  ä  faire  la  paix,  on  Lui  declaroit  que 
PAngleterre  6toit  ^galement  dispos^e  k  se  preter  k  un  congr^s  particulier; 
pourvu  que  la  France  voulut  regarder  comme  un  article  fondamental  des 
preliminaires  rentiere  conservation  du  Roi  de  Prusse." 

La  Cour  de  France  repondit,  „qu'Elle  6toit  k  la  verit6  sincärement 
dispos^e  ä  faire  la  paix  avec  l'Augleterre,  mais  que  n'^tant  point  en  guerre 
avec  le  B.  de  P.  ses  intärets  ne  pouvoient  etre  confondus  avec  ceux  de 
l'Angleterre." 

Le  minist^re  Britaunique  termina  alors  la  negociation  avec  Passurance, 
qu'il  etoit  bien  fach6  de  voir  par  la  derni^re  repoose  de  la  cour  de  Ver- 
sailles que  l'heureux  moment  de  la  paix  ne  sembloit  pas  etre  venu  encore. 

On  ne  doutoit  pas  en  Angleterre  que  si  la  France  eut  un  desir  bien 
sinc^re  de  faire  maintenant  la  paix,  £lle  ue  profita  d'une  reponse  si  m6- 
suree  pour  continuer  la  negociation  ^j;  mais  Elle  ne  fit  pour  lors  aucune 
demarche  relative  ä  cet  objet  et  prit  au  contraire  des  m^sures  pour 
l'ouverture  de  la  campagne  procbaine  qui  dissipcrent  entiörement  les  es- 
perances  flatteuses  pour  la  paix. 

Je  revins  k  la  Haye  oü  apr^s  avoir  regu  du  B  une  dispense  entiere 
de  la  commission  dont  j'avois  eu  l'honneur  d'^tre  cbarg^,  je  pris  ma  route 
par  Paris  pour  y  retirer  mes  effets  et  les  papiera  que  j*y  avois  laiss^s 
sous  la  garde  du  Bailli  de  F.  conform^ment  k  la  confiance  illimitee  que 
les  ordres  du  Boi  m'autorisoient  de  prendre  en  lui.  3) 

Rempli  de  Pösperance  qu'on  cherchoit  peut-6tre  k  renouer  la  nego- 
ciation qui  venoit  d'^tre  rompue  il  prit  parfaitement  le  chauge  sur  le  but 
de  mon  retour.  II  pr^tendit  que  le  R.  de  France,  le  D.  de  Choiseul  et 
M®  de  Pompadour  vouloient  tous  trois  bien  sinc^rement  la  paix  et  que 
tout  le  mal  ne  provenoit  que  des  pröpos  indiscrets  du  C^  de  C.  Germain 
qui  devoit  avoir  porte  le  minist^re  Britanique  k  croire  le  D.  de  C.  con- 
traire ä  la  paix.  Les  motifs  qui  faisoient  supposer  que  le  R.  de  P.  eut 
saisi  les  memes  id4es  k  cet  egard  etoient  fond^es  sur  une  lettre  que  S.  M. 
devoit  avoir  6crite  k  quelqu'un*)  depuis  peu^)  et  qui  avoit  6te  communi- 


>)  General  Yorke,  engl.  Gesandter  im  Haag;  Graf  Affry  franz.  Ge- 
sandter ebenda.  —  ')  Der  folgende  Satz  fehlt  in  B. 

^)  „De  retour  k  la  Haye  je  n'y  atteudis  que  les  ordres  du  R.  pour 
aller  retirer  les  papiers  que  j'avois  et6.  obligö  de  laisser  k  Paris.  Je 
jugeois  par  la  confiance  que  S.  M.  avoit  t6moign6e  au  B.  de  Fr.  que  je 
ne  devois  pas  lui  faire  un  mist^re  de  mon  arriv^e*^  in  B. 

^)  Am  Rande  eingeklammert:  Voltaire.  Cf.  Friedrich  an  Voltaire, 
12.  Mai  1760.    Oeuvres  de  Prüderie  XXHI.  p.  82. 

^)  „environs  quinze  jours"  statt  peu  nachträglich  wieder  ausgestrichen, 


96  Obaer. 

qu6e  au  D.  de  Choiseul.  Cette  lettre,  —  dit  le  Bon  de  F.,  —  avoit  port6 
un  tort  indicible  ä  la  n^gociatioD ,  assertion  dont  je  ne  pus  me  dispenser 
de  relever  Pincons^quence,  vu  que  la  n^gociation  ^toit  däja  rompue  depuis 
plus  d'un  mois.  N^anmoins  il  pr^teudit  que  rien  ne  pouvoit  balancer  les 
motifs  qu'il  avoit  k  me  conseiller  de  prolonger  d'un  jour  ou  deux  mon 
s^jour  passager.  A  mon  ins^u  il  iustruisit  le  D.  de  C.  de  mon  arrivee  et 
m'avertit  ensuite  que  ce  ministre  le  suplioit  de  ne  pas  me  laisser  repartir, 
avant  quMl  ne  fut  venu  lui  parier.  £n  attendant  il  le  chargeoit  de  me 
demaoder,  si  l'on  ue  pouvoit  peut-Stre  faire  passer  quelque  chose  au  R. 
de  P.  par  mon  canal;  qu'une  bataille  perdue  ou  gagn^e  changeoit  bien 
les  choses  et  qu'on  seroit  bien  aise  de  s'assurer  une  voye  sure  pour  de 
pareils  cas.  Pour  cet  effet  il  me  conseilloit  de  me  rendre  en  droiture  k 
Turin  oü  j'avois  marque  le  dessein  de  vouloir  aller  passer  une  partie  de 
l'hy ver.  L'ambassadeur  de  France  par  lequel  je  devrois  recevoir  les  lettres 
du  ß.  de  Froulay  et  l'envoye  d'Angleterre  par  lequel  il  supposoit  que  je 
pourrois  les  faire  passer  au  R.  de  P.  parurent  au  D.  de  C.  des  facilites 
qui  devoient  me  decider  pour  ce  choix. 

J'attendis  avec  impatience  le  r6sultat  de  Pentretien  que  le  Ron  de  F. 
devoit  avoir  k  mon  sujet  avec  le  D.  de  C,  mais  les  esperances  flatteuses 
que  j*osois  en  concevoir  ne  furent  pourtant  pas  ass6s  d^pourvues  de  sol- 
licitudes  pour  ne  pas  me  faire  ^carter  eucore  ä  tems  mes  instructions.^) 
J'eu  lieu  de  m'aplaudir  en  secret  de  cette  precaution,  lorsque  le 
3  Juin  vers  le  soir  j'eu  la  visite  inattendue  d'un  exempt  et  d'un  com- 
missaire  de  la  police  qui  apr^s  m'avoir  pr^sent^s  une  lettre  de  cachet 
datee  du  1^)^  de  Juin  et  apr^s  s'Stre  mis  en  possession  de  ma  cassette  et 
de  tous  les  papiers  quMls  purent  d^couvrir  dans  mon  appartement  m'am- 
menerent  en  fiacre  k  la  Bastille.^) 

Je  passe  sur  les  d^tails  purement  personnels  de  ma  reception  et  de 
mou  s^jour  dans  cette  prison  pour  ne  m'arreter  qu'ä  ce  qui  concerne  le 
plus  essentiellement  le  pr^cis  qu'on  m'a  ordonn6  de  retracer  pr6sentement 
sur  cette  singuli^re  aventure. 

Le  D.  de  C.  me  vint  voir  le  lendemain  matin  de  mon  entr^e  dans  la 
Bastille  et  m'abordant  de  Pair  le  plus  enjou6,  il  pr^tendit  que  d^sirant 
d'avoir  un  entretien  avec  moi  et  ne  pouvant  ni  me  faire  venir  ches  lui 
ni  venir  ch^s  moi,  il  avoit  imagin^  ce  rend^z  vous  pour  me  parier  k  son 
aise.^)  Voulant  me  persuader  qu'il  ne  s'ötoit  cependant  pas  attendu  k 
me  trouver  si  mal  log^ ,  je  repartis ,  que  ce  seroit  la  circonstance  dont  je 
croirois  Jamals  avoir  le  moins  k  me  plaindre  dans  ma  präsente  position, 
parcequ'on  m'avoit  assurö  la  veille  que  ce  galetas  etoit  pr^ferablement 
reservö  pour  les  retraites  des  ministres  disgracies  de  S.  M.  T.  C.  ä  la 
Bastille  et  que  nommement  M»"  le  Marechal  de  ßellisle  fsicl)  devoit  y 
avoir  demeure  pendant  18  mois.  Le  D.  de  C.  m'interogea  ensuite  sur 
mon  premier  voyäge  k  Paris,  comme  s*il  n*en  eut  pas  ^t6  inform6  alors, 
et  lorsque  je  fis  paroitre  quelque  id^e  de  vouloir  maintenant  m*en  retour- 


^)  In  A  wird  die»  Beseitigung  dieser  Papiere  nicht  erwähnt. 
*)  Der  folgende  Satz  fehlt  in  B  (und  A). 
•)  Der  folgende  Satz  fehlt  in  B  (und  A). 


MissioD  des  Frhrn.  Georg  Ludwig  t.  Edelsheim  i.  J.  1760.        97 

ner  k  la  Haye,  il  mMotcrrompit  ass^s  brusquement,  poar  m'assnrer  qu'il 
ne  me  donneroit  de  passeport  que  pour  Turin  et  que  je  n'avois  que  cette 
route  k  choisir,  si  je  ne  voulois  pas  faire  jetter  des  soupgons  defavorables 
sur  moi.*) 

„S'il  ^toit  possible,  —  continua-t-il  —  que  nous  fiassions  un  peu 
plus  au  R.  de  P.,  je  Vous  garderois  ici  k  la  Bastille,  je  pourrois  Vous  y 
venir  voir  et  traiter  par  Votre  canal.  sans  que  personne  ne  s'en  appergut. 
Mais  nous  voyons  bien  par  une  lettre  que  S.  M.  a  6crite  Elle  mßme  de- 
puis  peu,  quelle  est  Sa  fa^on  de  penser  ä  notre  6gard.  Le  Roi  n'y  est 
pas  epargne,  et  ä  plus  forte  raison,  ni  moi  non  plus.  Elle  croit  dailleurs 
comme  les  Anglais  que  c'est  moi  qui  ne  veux  pas  la  paix  et  on  pr^tend 
m§me  que  j'aye  instruit  la  C.  de  Vicnne  de  la  negociation  secrette  en- 
tam^e  par  Vous:  moi  qui  n'en  avois  pas  seulement  informe  le  C®  d'Affri. 
J'öse  soup^onner  au  contraire  que  c'est  par  de  ses  ennemis  que  la  C.  de 
Vienne  en  a  eu  le  premier  avis,  si  bien  qu'hier  le  C*e  Staremberg  a  recu 
un  Courier  qui  lui  nomme  touttes  les  personnes  qui  ont  H6  employöes 
dans  cette  negociation.  L'ambassadeur  est  infiniment  choqu^  de  ce  que 
je  Vous  ai  fait  diner  deux  fois  avec  lui  ches  moi  et  surtout  de  ce  que 
j'aye  voulu  Pengager  de  Vous  presenter  au  Roi.  Je  ne  vois  maintenant 
de  moyen  pour  me  justifier  envers  lui,  que  de  lui  montrer  Votre  lettre 
de  creance  et  Vos  autres  papiers;  et  voila  pourquoi  il  falloit  Vous  faire 
arreter." 

Je  lui  r^pondis  que  la  justification  seroit  sans  doute  fort  plaisante, 
mais  que  j'admirais  bien  d'avantäge,  combien  Sa  pr^voyance  l'emportoit 
sur  la  celerit6  des  couriers  de  Vienne,  parceque  ma  lettre  de  cachet  se 
trouvoit  sign^e  provisoirement  depuis  4  jours,  tandisque  le  Courier  du  C*« 
Staremberg  ne  devoit  ^tre  arrive  que  la  veille. 

Pour  ^Carter  cette  discussion  le  D.  de  C.  alla  appeler,  pourqu'on 
apporta  ma  cassette.  Pendant  qu'il  la  parcourut,  il  me  protesta,  qu'il 
seroit  absolument  contraire  k  l'mt^r^t  de  la  France  de  laisser  affoiblir  la 
puissance  du  R.  de  P.,  qu'il  en  avoit,  en  son  particulier,  le  soutien  bien 
sinc^rement  ä  coeur  et  qu'il  y  auroit  bien  en  moyen  de  faire  entrer  quel- 
que  chöse  dans  les  pr^liminaires  de  la  paix,  qui  eut  engag6  la  France 
envers  S.  M.  P.,  si  les  Anglois  l'avoient  voulu;  mais  que  ces  Messieurs 
n'en  avoit  (sicl)  eu  nulle  envie,  6tant  bien  aise  de  cächer  plutöt  leur 
d6sir  d'an^antir  la  France  sous  le  sp6cieux  pr6tente  de  soutenir  leur  al- 
li6.2)  Je  lui  teraoignois  ma  surprise  de  ce  que  ce  soutien  qu'il  avoit  si 
fort  k  coeur  et  qu'il  m'assuroit  etre  si  conforme  k  l'inter^t  de  la  France, 
eut  pourtant  ^te  la  pierre  d'achnppement  en  dernier  liou  au  succ^s  de  la 
negociation  entre  la  France  et  l'Angb  terre.  II  ne  dispensa  de  lever  cette 
objection,  mais  insista  beaucoup  sur  les  instruetions  qu'il  s'etoit  flatte  de 
me  trouver  et  qu'il  pretendit  devoir  lui  fournir  des  eclaircissements  fort 
int^ressants.  Je  fu  ass^s  heureux  pour  lui  persuader  que  je  n'en  avois  ja- 
mais   eu    d'autre   que  la  lettre  au  ßo»  de  Froulay^),  S    M.  se  reservant 

')  Die  folgenden  Äusserungen  Choiseuls  finden  sieb  fast  wörtlicb  in 
A  (und  B). 

')  Der  folgende  Satz  fehlt  in  A. 

3)  In  A  fehlt  der  Scbluss  des  Satzes.    In  B  folgt  der  Zusatz:  et  en 

Zeitschr.  f.  Gesch.  d.  Oberrh.  N.  F.  II.  1.  7 


98  Obser. 

apparament  de  m'en  faire  parvenir  dans  la  suite,  lorsque  la  ii6gociatioii 
auroit  pris  quelque  consistance.  II  lui  fallut  se  contenter  de  n*emporter 
que  mon  chiffre  et  la  lettre  de  creance  dont  je  n'avois  pas  fait  us&ge  encore. 

L'ouvertiire  confidente  qu'il  me  garda  pour  la  bonne  bouche  fut  que 
la  France  n'aurait  pu  s'eng&ger  k  donner  des  trouppes  ä  S.  M.  P.  pen- 
dant  cette  guerre;  „ce  seroit,  —  dit-il,  —  une  trop  grande  infidelitö  en- 
vers  nos  alli^s,  mais  tout  le  reste  n'aurait  pas  6t6  contraire  k  nos  trait^s.* 

Le  5  de  Juin  le  Lieutenant  G6n6ral  de  police,  M«"  de  Sartines^),  me 
remit  un  passeport  pour  Turin,  dans  lequel  on  s'etoit  servi  des  termes, 
„pour  sortir  du  royaume  dans  Tespace  d'un  mois  par  la  route  de  Lion 
et  le  Pont  Beauvoisin  etc.*  Dans  la  lettre  que  le  D.  de  Choiseul  m*6crivit 
k  cette  ocasion  il  me  dit  que  S.  M.  T.  C.  jugeoit  k  pr6pos  que  mes  pa- 
piers  restassent  entre  Ses  mains  jusqu'  k  la  paix. 

L'ordre  qu'avoit  M'  de  Sartines  d'esuyer  que  je  lui  d^terminasse  Pheure 
de  mon  döpart  pour  le  lendemain,  m'empecha  d'attendre  le  retour  du  B  <"> 
de  Froulay  de  Versailles  qui  souhaitoit  de  me  parier  encore. 

Arriv6  ä  Turin  j'eu  l'honneur  d*adresser  un  rapport  d6taill6  de  ma 
catastrophe  k  ö.  M.  en  date  du  27  Juin*)  1760  par  une  döpeche  chiffr^e 
du  ministre  d'Angleterre  au  Chevalier  Mitschel  k  Meisen.  Mais  pendant 
un  s^jour  d'environs  onze  mois  que  j'ai  demeur6  k  Turin,  je  n'ai  re^u 
qu'une  lettre  de  civilitö  du  B^n  de  F.  par  laquelle  il  voulut  me  persua- 
der  que  si  j'avois  pu  rester  plus  longtems  k  Paris,  il  auroit  täch6  de  me 
convaincre  de  la  probit6  de  sa  fa^jon  de  penser  et  de  la  droitnre  de  Ses 
d^marches  k  mon  cgard. 


effet  je  les  avois  cacb6  de  mani^re  k  Phötel  d'Anjou  ou  j'6tois  descendu 
k  Paris  que  je  les  y  ai  retrouv^es  intactes  aprös  ma  sortie  de  la  Bastille. 

*)  Der  Name  wird  weder  in  A  noch  in  B  überliefert. 

•)  sie!  Die  Depesche  datiert  vom  25.  Juni.  Auch  B  enthält  an  dieser 
Stelle  die  falsche  Angabe,  obgleich  dort  weiter  oben  am  Rande  richtig 
bemerkt  ist:  envoyee.  Da  früher,  wie  gezeigt,  irrthümlich  statt  des  27. 
der  25  März  und  hier  statt  des  25.  Juni  der  27.  gesetzt  wird,  liegt  viel- 
leicht eine  Verwechslung  beider  Daten  vor. 


Zwei 

wiedergefundene  Handschriften 

des 

Strassbnrger  Domkapitels 


von 


Wilhelm  Wiegand. 


Im  Februar  dieses  Jahres  erfuhr  ich  durch  Herrn  cand. 
phil.  Schorbach,  den  seine  Studien  zur  Litteraturgeschichte  des 
Mittelalters  in  die  Bibliothek  der  Benediktiner-Abtei  Melk  a. 
d.  Donau  geführt  hatten,  dass  sich  daselbst  ein  Codex  des 
13.  Jahrhunderts  befinde,  der  eine  Fülle  von  Material  zur  Ge- 
schichte der  Strassbnrger  Kirche  zu  enthalten  scheine.  Eine 
darauf  bezügliche  Anfrage,  die  ich  sogleich  an  den  Bibliothekar 
des  Stifts  Herrn  P.  Vincenz  Staufer  richtete,  wurde  auf  das 
freundlichste  beantwortet  und  meine  Bitte,  die  Handschrift  zur 
Prüfung  hierher  an  das  Bezirks- Archiv  zu  senden,  auf  der  Stelle 
in  zuvorkommendster  Weise  erfüllt.  Damit  nicht  genug.  Statt 
einer  erschienen  zwei  Handschriften,  in  denen  ich  zu  meiner 
Freude  zwei  bisher  für  verschollen  gehaltene  Codices  der  Strass- 
burger  Kirche  erkannte*):  das  sogenannte  directorium  chori 
von  Pritsche  Closener  und  den  liber  regulae  des  Doiukapitels. 


k 


1)  Nach  den  im  Archiv  d.  Gesellschaft  für  ältere  deutsche  GescLichts- 
kunde  III,  75,  311,  VI,  192  ff.,  X,  601  ff.  gegebenen  Notizen  über  die  Melker 
Stiftsbibliothek  war  ein  derartiger  Fund  dort  nicht  zu  vermuten. 

7* 


100  Wiegand. 

Beide  Handschriften  waren  unzweifelhaft  bis  zum  Ausbruch 
der  Revolution  noch  in  Strassburg,  von  Grandidier  sind  sie 
noch  wiederholt  an-  und  ausgezogen  worden.')  Wie  sie  dann 
in  den  Stürmen  der  Revolutionszeit  ihren  Weg  vom  Rhein  zur 
Donau  gefunden  haben,  wird  sich  schwerlich  mehr  aufklären 
lassen,  immerhin  ist  es  bemerkenswert,  dass  mit  ihnen  der 
Ellenhard'sche  Codex  und  ein  Exemplar  der  Closener'schen 
Chronik  das  gleiche  Geschick  geteilt  haben,  in  österreichischen 
Bibliotheken  wieder  an  das  Tageslicht  zu  kommen.  Herr  P. 
Staufer  hat  es  bis  auf  eine  kleine  aber  sehr  berechtigte  Ein- 
schränkung meinem  freien  Ermessen  anheimgegeben,  wie  der 
wiedergefundene  Schatz  zu  verwerten  sei,  und  sogar  seine  voll- 
ständige Abschrift  des  liber  regulae  mir  zur  Verfügung  gestellt. 
Eine  so  selbstlose  Liberalität  ist  nicht  häufig  genug,  als  dass 
sie  nicht  öffentlich  die  wärmste  Anerkennung  verdiente,  und 
ich  benutze  hier  gern  die  Gelegenheit,  ihm  meinen  herzlichsten 
Dank  dafür  auszusprechen.  ^)  Zunächst  gedenke  ich  von  beiden 
Handschriften  eine  kurze  Beschreibung  nebst  Inhaltsverzeichnis 
zu  geben  und  in  einem  folgenden  Artikel  mit  Herrn  P.  Staufer 
zusammen  einen  Teil  seines  Manuscripts,  das  Seelbuch  aus 
dem  liber  regulae,  zu  veröffentlichen. 

I. 

Das  Directorium  chori  ist  ein  starker  Pergamentband  mit 
einem  alten  Einband  von  Holzdeckeln,  die  mit  Schweinsleder 
überzogen  sind.     Das  Leder  mit  gepresster  Ornamentierung  ist 


^)  Bezüglich  des  Directorium  chori  vergl.  Grandidier  Essais  hist.  et 
topogr.  sur  l'eglise  cathedrale  de  Strasbourg  p.  55  u.  372^  und  seine  Oeuvres 
in^dites  I,  471  ff.  Hinsiclitlich  des  liber  regulae  vergl.  Grandidier  Histoire 
de  r^glise  de  Strasbourg  II,  308  u.  309  und  Oeuvres  inedites  III,  196,  318, 
329,  346,  380,  398  ff. 

*)  Im  Augusthf'ft  der  Revue  catholique  d'Alsace  1886  p.  493  ff.  hat 
H.  Abb6  de  Dartein  sich  einen  Angriff  auf  die  Benediktiner  von  Melk  er- 
laubt, der  entschiedene  Missbilligung  verdient.  Wenn  sie  sein  Gesuch,  das 
Directorium  chori  zu  benutzen,  nicht  beantwortet  haben,  so  wird  das  jeder 
begreifen,  der  erfährt,  dass  H.  de  Dartein  zugleich  500  Francs  anbot,  um 
den  Codex  zu  erwerben.  Seinen  Anspielungen  auf  unrechtmässigen  Besitz 
gegenüber  kann  nicht  energisch  genug  der  Dank  betont  werden,  welcher 
der  Gastlichkeit  der  österreicliischen  Klöster  gebührt,  die  vor  der  fran- 
zösischen Zerstörungswut  so  manches  litterarische  Kleinod  gerettet  hat. 


Zwei  wiedergef.  Handschriften  dos  Strassb.  Domkapitels.        101 

tief  gebräunt,  nur  an  den  Stellen,  wo  die  jetzt  entfernten 
Beschläge  und  Schliessen  angebracht  waren,  an  den  Ecken 
und  in  der  Mitte,  zeigt  es  noch  einen  weisslichen  Schimmer. 
Der  Band  zählt  jetzt  203  Blätter,  247«  cm  hoch  und  IT*/»  cm 
breit,  die  von  einer  spätem  Hand  fortlaufend  bis  zu  205  nu- 
meriert sind,  es  fehlen  Blatt  7  und  192,  die  Deckblätter  ge- 
wesen zu  sein  scheinen.  Der  grösste  Teil  des  Codex,  die 
Blätter  1—186  und  193—196,  sind  von  einer  Hand  des  14. 
Jahrhunderts  geschrieben,  die  sich  auf  Blatt  186a  selbst  be- 
zeichnet. Ich  gebe  den  Inhalt  dieser  ganzen  Seite,  weil  er 
für  die  Bedeutung  der  Handschrift  massgebend  ist: 

Anno  domini  1364  comparatus  et  approbatus  est  liber  iste 
per  decanum  et  capitulum  ecclesie  Argentinensis.  prefuerunt 
autem  eodem  tempore  predicte  ecclesie  hü  prelati  et  domini 
canonici,  primo  videlicet  dominus  Johannes  de  Lichtenberg 
episcopus,  Hanemannus  de  Kyburg  prepositus,  Johannes  de 
Ohsenstein  decanus,  Fridericus  de  Sarwerde  cantor,  Ludewicus 
de  Thierstein  camerarius,  Georgius  de  Veldenze  scolasticus  ^), 
Symundus  de  Geroltzecke,  Arnoldus  de  Saraponte,  Eberhardus 
de  Kyburg,  Ileinricus  de  Krenkingen,  Rüdolfus  de  Hewen, 
Eberhardus  de  Geminoponte,  Egeno  de  Kyburg,  Hermannus 
de  Dicke,  Johannes  de  Sarwerde,  Eberhardus  de  Kyburg,  Berh- 
toldus  de  Eberstein,  Gerhardus  de  Swartzburg,  Volmarus  de 
Litzeinstein,  Johannes  de  Thierstein,  Hugo  de  Rapoltzstein, 
Hanemannus  de  Lupfen,  Georgius  de  Geroltzecke,  Diringus 
de  Ramestein,  Manegoldus  de  Nellenburg,  Hanemannus  de 
Krenkingen,  Heinricus  de  Zweinbricke,  Fridericus  de  Litzein- 
stein, Eberhardus  de  Kirchberg,  Fridericus  de  Nellenburg, 
Rüdolfus  de  Schowenberg,  Johannes  de  Helfenstein. 

Hunc  librum  composuit  et  compilavit  ac  manu  propria 
scripsit  Fridericus  dictus  Closener  presbiter  prebendarius  pri- 
mus  principalis  altaris  capelle  sancte  Katherine  in  ecclesia 
Argentinensi  site.  complevit  autem  eum  in  feste  sancti  Gre- 
gorii  pape  anno  domini  ut  supra.^) 

Wir  haben  also  hier  die  offizielle  Redaktion  des  Directo- 
rium   vor   uns.    Nach  Grandidiers  Angaben   scheint  es,  als 


^)  Die  folgenden  Namen  der  Domcapitularen  sind  in  zwei  Kolumnen 
▼erteilt   20  in  der  ersten,  6  in  der  zweiten. 

>)  Diese  Notiz  füllt  9  Zeilen  der  zweiten  Kolumne. 


i 


102  Wiegand. 

hätten  zwei  Exemplare  desselben  existiert:  ce  directoire  se 
trouve  dans  les  archives  tant  du  grandchapitre  que  du  grand 
choeur.  *)  An  andrer  Stelle  bemerkt  er  ausdrücklich,  das  Ori- 
ginal des  Directorium  habe  sich  im  Archiv  des  hohen  Chors 
befunden.^)  Seine  Blattzitate  decken  sich  nicht  unbedingt 
mit  der  Zählung  unsrer  Handschrift.  Ob  er  nach  der  be- 
glaubigten Kopie  derselben  vom  Jahr  1700  zitiert,  die  sich  jetzt 
im  Privatbesitz  befindet  und  die  ich  nur  einmal  flüchtig  ge- 
sehen habe^),  kann  ich  ebensowenig  entscheiden,  wie  ob  diese 
Abschrift  selbst  nicht  vielleicht  das  zweite  Exemplar  ist.  Es 
kommt  auch  wenig  darauf  an,  das  Original  des  Directorium 
liegt  jedenfalls  vor  uns. 

Den  eigentlichen  Kern  desselben  bilden  die  Blätter  8 — 186, 
deren  Gesamtinhalt  man  am  besten  mit  der  Ueberschrift  der 
ersten  Zeile  auf  Blatt  8  zusammenfassen  dürfte :  consuetudines 
ecclesiastice  Argentinensis  ecclesie.  Angehängt  sind  vom  ein 
Kalendarium  von  6  Blättern  und  zum  Schluss  4  Blätter  193—196 
mit  einigen  nachträglichen  Bestimmungen.  Alles  ist,  wie  ge- 
sagt, abgesehen  von  einzelnen  Notizen  von  einer  Hand  ge- 
schrieben. 

Das  Kalendarium  zeigt  die  bekannte  Anordnung  in  fünf 
Kolumnen,  in  der  ersten  die  goldene  Zahl,  in  der  zweiten 
die  Wochenbuchstaben,  in  der  dritten  die  römische  Kalender- 
Zählung,  in  der  vierten  die  Heiligennamen  und  Feste,  in  der 
fünften  die  Angabe  über  die  kirchliche  Feier  des  Tages,  ob 
das  Fest  ein  totum  oder  semiduplex,  ob  es  neun  oder  drei 
lectiones  habe,  ob  noch  eine  Commemoratio  stattfindet  u.  s.  w. 
Die  erste,  die  dritte,  die  fünfte  Kolumne  sind  mit  roter  Tinte 
eingetragen,  ebenso  die  Monatsnamen  in  der  Überschrift  der 
einzelnen  Seiten,  in  der  zweiten  wechselt  der  Wochenbuch- 
stabe A  in  roter  und  blauer  Tinte  wie  die  Kaiendenangabe 
in  der  dritten,  in  der  vierten  sind  die  bekannteren  Heiligen- 
tage ebenfalls  rot  verzeichnet,  von  den  elsässischen  z.  B.  Ar- 
bogast  am  21.  Juli,  Aurelia  am  15.  Oktober,  Florencius  am 


«)  Grandidier  Essais  etc.  p.  55. 

^)  Grandidier  Oeuvres  in^dites  I,  471  note  1. 

•)  So  behauptet  wenigstens  H.  de  Dartein  a.  a.  0.  S.  494  note  1. 
Nach  einer  mündlichen  Mitteilung  des  H.  Abb^  G§ny  an  mich  besitzt 
auch  die  Schlettstadter  Stadt -Bibliothek  das  Directorium  chori  in  einer 
Abschrift  aus  der  zweiten  Hälfte  des  15.  Jahrhunderts. 


Zwei  wiedergef.  Handschriften  des  Strassb.  Domkapitels.        103 

7.  November,  Odilia  am  13.  Dezember  und  die  dedicatio  ecclesie 
Argen tinensis  am  29.  August,  schwarz  dagegen  Amandus  am 
26.  Oktober.  Bemerkenswert  sind  wohl  noch  Heinricus  Im- 
perator confessor  am  13.  Juli,  Richardis  virgo  et  imperatrix 
am  18.  September,  Elyzabeth  lantgravia  am  19.  November 
und  Adelheidis  imperatrix  am  17.  Dezember.  Von  späterer 
Hand  des  15.  Jahrhunderts  sind  einige  wenige  Feste  nach- 
getragen, z.  B.  presentacio  Marie  am  21.  November.  152 
Tage  des  Kaiendars  sind  ohne  Namen,  das,  soweit  ich  sehe, 
sich  mit  keinem  der  bisher  bekannten  Strassburger  Kaiendarien  ^ 
irgendwie  vollständig  deckt. 

Die  Gliederung  des  Directorium  wird  schon  äusserlich 
markiert  durch  drei  aus  dem  Schnitt  der  Blätter  hervorragende 
Pergamentstreifen,  welche  zum  leichtern  Auffinden  und  Auf- 
schlagen der  einzelnen  Teile  dienen  sollen,  es  ist  die  primi- 
tivste Form  des  Registers. '')  Der  erste  derselben  ist  an  Blatt 
8  angebracht,  der  zweite  an  Blatt  24,  der  dritte  an  Blatt  56. 

Der  erste  Teil,  Blatt  8 — 23,  behandelt  gewissermassen  ein- 
leitend die  feierlichen  Gebräuche  der  Strassburger  Kirche  im 
allgemeinen.  Die  Überschriften  der  einzelnen  Kapitel,  in  roter 
Tinte  geschrieben,  geben  ungefähr  ein  Bild  von  dem  Inhalt: 
de  officio  cantoris,  de  officio  episcopi  (quibus  festis  episcopus 
missam  celebret),  de  pulsacione  in  summis  festis,  de  candelis 
et  diversitate  festorum,  de  responsoriis  vespertinalibus,  de 
levitis,  de  incensu,  de  organis  (quibus  festivitatibus  cantandum 
est  in  organis),  de  credo  in  unum,  de  commemoratione  sancte 
crucis  in  sexta  feria,  de  commemoracione  beate  Marie  in  sab- 
batis  per  totum  annum,  de  suffragiis  consuetis  per  annum,  de 
terminacionibus  collectarum,  de  festivitatibus  sanctorum,  de 
precibus,  qualiter  imponende  sunt  antiphone,  de  lectionibus 
legendis,  AUeluja  qualiter  cantandum  sit,  qualiter  divinum 
officium  ordinandum  sit  per  annum,  de  distinctionibus  festorum, 
de  totis  duplicibus  festis,  de  semiduplicibus  festis,  de  dominicis 
diebus,  de  festis  sanctorum  IX  lectionum,  de  festis  sanctorum 
III  lectionum,  de  privatis  diebus,  de  octavis  festorum. 

Der  zweite  Teil,  Blatt  24 — 55,  enthält  die  sieben  Regeln 
für  die  Gestaltung  des  Officium  in  der  Adventszeit,  je  nachdem 


1)  Vergl.  Hegel  Deutsche  Städte-Chroniken  IX,  1064  ff. 
>)  Vergl.  Wattenbach  Schriftwesen  im  Mittelalter  S.  831. 


104  Wiegand. 

der  erste  Sonntag  derselben  auf  einen  der  Tage  vom  27.  No- 
vember bis  3.  Dezember  fällt,  ferner  36  Regeln  für  die  Fasten- 
zeit, je  nachdem  der  erste  Fastensonntag  auf  einen  der  Tage 
vom  18.  Januar  bis  21.  Februar  fällt,  und  7  Regeln  für  die 
Zeit  vor  Advent,  alle  in  kurz  gedrängter  Fassung.  Die  36 
Fastenregeln  sind  am  Rand  mit  den  Buchstaben  des  Alpha- 
bets fortlaufend  von  A  bis  NN  bezeichnet,  den  sogenannten 
litterae  tabulares.  Zum  Schluss  folgt  eine  Anweisung,  wie  die 
littera  tabularis  eines  jeden  Jahrs  zu  finden  sei,  wenn  man 
die  goldene  Zahl  und  den  Sonntagsbuchstaben  kennt,  und  eine 
tabellarische  Übersicht  über  alle  Sonntage  des  Jahrs  vom 
ersten  Fastensonntag  an  bis  zum  letzten  vor  Advent,  nach 
den  35  Osterteiminen  geordnet. 

Der  dritte  Teil,  Blatt  56 — 186,  giebt  für  das  ganze  Jahr 
ein  ausführliches  Breviarium,  zunächst  das  Proprium  de  tem- 
pore bis  Blatt  133,  dann  das  Proprium  Sanctorum  bis  Blatt 
177,  das  Commune  Sanctorum  bis  Blatt  181  und  das  Com- 
mune de  tempore  bis  Blatt  185,  die  Fest-  und  Sonntage  so- 
wie die  einzelnen  Teile  des  Officium  mit  roter  Tinte  hervor- 
gehoben, das  Ganze  in  starken  Abkürzungen  geschrieben,  auf 
den  Rändern  mannigfache  Nachträge  von  spätem  Händen, 
ich  muss  es  einem  kompetenteren  Forscher  überlassen,  die 
einzelnen  Bestandteile  dieses  ältesten  bekannten  Strassburger 
Breviers,  seine  Abweichungen  vom  reformierten  römischen 
Brevier  resp.  seine  Verwandtschaft  mit  alten  deutschen  Bre- 
vieren zu  untersuchen.  Soviel  scheint  mir  jedenfalls  sicher 
zu  sein,  dass  für  die  Geschichte  der  Liturgie  und  des  Cere- 
monials  der  Strassburger  Kirche  hier  eine  der  wichtigsten 
Quellen  aufgedeckt  ist,  die  hoffentlich  eine  sachverständige 
Hand  ausschöpft  Auf  Blatt  185  a  und  186  folgen  einige  Vor- 
schriften allgemeinern  Charakters  für  das  Verhalten  der  An- 
gehörigen der  Strassburger  Kirche  während  des  Gottesdienstes, 
die  später  durchstrichen  worden  sind,  und  auf  den  Blättern 
193  —  196  einige  Ausführungsbestimmungen,  die  nach  Fertig- 
stellung des  Directorium  getroffen  worden  zu  sein  scheinen. 
Sie  schliessen  mit  der  Weisung:  item  si  quis  haberet  aliqua 
dubia  in  regulis  predictis,  habeat  recursum  ad  chorum  ecclesie 
majoris  super  declaracione  earundem 

Die  Blätter  187—191  und  197—205  enthalten  nachträg- 
liche Aufzeichnungen  aus  den  Jahren  von  1400  bis  1501,  die 


Zwei  wiedergef.  Handschriften  des  Strassb.  Domkapitels.        105 

eines  gewissen  Zusammenhanges  nicht  entbehren.  Namentlich 
gehören  zusammen  und  verdienen  Erwähnung  zwei  Statuten, 
das  eine  vom  Domdechanten  Eberhard  von  Kirchberg  am 
9.  Mäcz  1400  erlassen,  eine  weitere  Ausführung  der  auf  Blatt 
185  und  186  kassierten  Vorschriften,  Blatt  187 — 191,  und  das 
andre  ein  Kapitelsbeschluss  vom  30.  Mai  1405  über  die  Leistun- 
gen, zu  denen  Kanoniker  und  Präbendare  der  Strassburger 
Kirche  bei  Besitzergreifung  ihrer  Pfründe  verpflichtet  sind, 
ein  Beschluss,  der  in  die  Eidesformel  für  einen  neuen  Prä- 
bendar  ausläuft,  Blatt  197 — 200.  Beide  Stücke,  zwar  von 
verschiedener  aber  zeitgemässer  Hand  geschrieben,  zeigen  sehr 
gut  in  rot  und  blau  gemalte  grosse  Initialen.  Blatt  201  bringt 
zwei  Statuten  des  Domdechanten  Johann  von  Helfenstein  aus 
den  Jahren  1457  und  1460  über  die  Zahlungsverpflichtungen 
der  Vikare.  Aus  der  dunkleren  Färbung  des  Pergaments,  vor 
allem  der  Seite  201a,  möchte  ich  schliessen,  dass  die  Blätter 
187 — 191  und  197—201  ursprünglich  ein  besonderes  Heft 
gebildet  haben,  das  später  mit  dem  Codex  des  Directorium 
vereinigt  wurde,  wobei  dann  die  Blätter  193—196  abseits  und 
mitten  in  den  Anhang  gerieten.  Die  Blätter  202—205  sind 
sicher  erst  spät  hinzugefügt,  vielleicht  als  die  ganze  Hand- 
schrift den  jetzigen  Einband  erhielt.  Sie  enthalten  die  Be- 
schreibung der  proclamatio  et  celebratio  jubilaei  universalis 
in  der  Strassburger  Kirche  aus  dem  Jahr  1489  mit  der  in- 
teressanten Notiz,  dass  die  damals  veranstaltete  Kollekte  1800 
rheinische  Goldgulden  eintrug,  ferner  für  die  Lokalgeschichte 
merkwürdige  Bestimmungen  über  die  Ordnung  und  den  Gang 
grosser  Prozessionen  in  der  Stadt  Strassburg  und  schliesslich 
ein  deutsches  Kapitelsstatut  aus  dem  Jahr  1501  über  die  Ver- 
günstigungen, welche  ein  fünfzigjähriger  Jubilar  des  Kapitels 
resp.  des  Chors  zu  beanspruchen  habe.  ^) 

II. 

Grössere  Schwierigkeiten  für  die  Untersuchung  und  Be- 
schreibung als  das  Directorium  chori  bietet  der  liber  regulae 


V)  Nur  von  dem  iDhalt  dieser  letzten  18  Blätter  des  Codex  giebt  H. 
de  Darteia  in  seinem  Aufsatz  Etüde  sur  les  coutuniieis  eccl^siastiques  de 
Strasbourg  a.  a.  0.  p.  492  einen  kurzen  Auszug,  der  zum  Teil  unricbtig 
und  lückenliaft  ist,  obwohl  er  nur  die  später  entstandenen  Stticküber- 
sohriften  wiedergiebt.  « 


L 


lOfi  Wiegand. 

des  Domkapitels,  von  Grandidier  einmal  auch  als  liber  coquinae 
sive  liber  ruber  regulae  bezeichnet. ')  Derselbe  ist  ein  Sammel- 
band, an  dem  Jahrhunderte  hindurch  gearbeitet  worden  ist, 
dessen  einzelne  Teile  richtig  auseinander  zu  legen  und  dessen 
Zusammenstellung  zeitlich  zu  bestimmen  ein  verwickeltes 
Problem  ist,  das  völlig  gelöst  zu  haben  ich  mir  auch  nach 
längerer  reiflicher  Prüfung  nicht  anmasse.  Die  Handschrift 
in  ihrer  jetzigen  Gestalt  hat  einen  Einband  von  rotem  Juchten- 
leder mit  Goldpressung  auf  dem  Rücken  und  dem  bezeichnen- 
den Titel:  Argentina  eccl.  Canonicorum  Varia  säe.  XIII — XVI, 
dessen  Entstehen  schwerlich  sehr  weit  von  der  Schwelle  unsers 
Jahrhunderts  hinweg  zu  rücken  sein  dürfte.  Sie  zählt  124  Per- 
gamentblätter, deren  Breite  zwischen  18  bis  20  cm  und  deren 
Höhe  zwischen  27  bis  29  cm  schwankt.  Von  Blatt  4  ab  ist 
eine  fortlaufende  Numerierung  vorhanden,  die  bis  55  geht, 
dann  in  der  Mitte  des  Bandes  aussetzt,  mit  93  wieder  aufge- 
nommen wird  und  mit  106  schliesst,  von  da  ab  tritt  für  die 
letzten  24  Blätter  eine  andre  Zählung  ein,  die  von  213  bis 
237  läuft.  Aus  dieser  Thatsache  allein  erhellt  schon,  dass 
Teile  verschiedener  Handschriften  hier  in  einem  Bande  ver- 
einigt sind.  Versuchen  wir  nun  die  Scheidung  der  einzelnen 
Elemente. 

Die  ersten  drei  Blätter  wird  man  als  Vorsetzblätter  be- 
trachten dürfen,  die  früher  vielleicht  einer  andern  Handschrift 
angehörten  oder  als  lose  Blätter  existierten.  Alle  drei  enthalten 
Namensverzeichnisse  von  Strassburger  Domkanonikern  resp. 
Pfründeninhabern  in  vier  oder  drei  Kolumnen  geordnet,  an  deren 
erster  Stelle  stets  Heinricus  imperator  erscheint.  Das  erste 
wird  in  die  fünfziger  Jahre  des  13.  Jahrhunderts  zu  setzen 
sein,  es  ist  von  gleichzeitiger  Hand  geschrieben,  mehrere 
Namen  sind  verwischt  oder  ausgekratzt.^)  Von  andrer  nicht 
viel  späterer  Hand  scheint  mir  der  untere  Vermerk:  isti  sunt 
in  expectatione  mit  sieben  Namen  herzurühren.  Auf  dem 
leeren  Rücken  dieses  ersten  Blatts  finden  sich  unten  links 
einige  probationes  pennae  u.  A.:  portarius,  ego  sum  et  non 
sum ,  ego  Conradus  de  Wassurstelze,*  die  man  wohl  ohne  Be- 


*j  Grandidier  Oeuvres  inödites  III,  196. 

*)  Mitgeteilt  bei  Grandidier  Oeuvres  in^dites  IV,  2  ff.,  jedoch  mit 
vielen  Fehlern  und  Lücken. 


Zwei  wiedergef.  Handschriften  des  Strassb.  Domkapitels.        107 

denken  dem  Genannten,  der  1259  in  der  That  als  portarius 
und  scolasticus  des  Domkapitels  nachzuweisen  ist^),  wird  zu- 
schreiben dürfen.  Das  zweite  und  dritte  Blatt  enthalten  zwei 
ähnliche  Verzeichnisse  aus  den  ersten  Jahrzehnten  des  14.  Jahr- 
hunderts, das  erste  derselben  durchstrichen.  Auf  der  Rück- 
seite des  dritten  Blattes  hat  eine  Hand  des  15  Jahrhunderts 
in  roter  Tinte  einen  Katalog  der  Strassburger  Bischöfe  ver- 
zeichnet von  Araandus  bis  auf  Albrecht  von  Bayern,  dem  dann 
die  Namen  der  nachfolgenden  Inhaber  des  bischöflichen  Stuhls 
bis  auf  den  ersten  Rohan  herab  von  gleichzeitigen  Händen 
angefügt  sind. 

Mit  Blatt  4  beginnt,  wie  gesagt,  eine  fortlaufende  Nume- 
rierung in  lateinischen  und  arabischen  Ziffern  oben  auf  der 
Vorderseite.  Es  ist  das  erste  Blatt  einer  bereits  im  15.  Jahr- 
hundert vorhandenen  und  Regula  benannten  Sammelhand- 
schrift. Das  ergiebt  sich  aus  vier  Blättern  unsers  Bandes, 
die  unter  die  letzten  24  desselben  geraten  227—230  nume- 
riert sind.  Dieselben  enthalten  von  einer  Hand  aus  der  ersten 
Hälfte  des  15.  Jahrhunderts  ein  Register  der  Regula,  nach 
sachlichen  Gesichtspunkten  geordnet,  mit  Angaben  der  Blatt- 
nummern, wo  jedes  einzelne  Stück  zu  finden  ist.  Da  sich 
diese  mit  unsern  Ziffern  decken,  so  ist  kein  Zweifel,  dass 
schon  vor  1450  die  Regula  als  Handschrift  vorlag,  in  der 
Stärke  von  106  Blättern.  Davon  fehlen  jetzt  einige,  so  die 
Blätter  8,  9,  18,  deren  Inhalt  indess  wir  aus  jenem  alten 
Register  ersehen  können.  Unsicher  bleibt  nur,  was  die  Blätter 
56 — 92  füllte,  da  uns  dafür  das  Register  wenigstens  keinen 
Anhalt  bietet.  Heute  sind  an  dieser  Stelle  31  Blätter  statt 
der  erforderlichen  37  vorhanden,  ohne  dass  irgendwie  eine 
Lücke  nachweisbar  wäre.  Sie  enthalten  das  Seelbuch  des 
Kapitels  und  unterscheiden  sich  so  wenig  von  den  vorher- 
gehenden und  nachfolgenden  Blattlagen,  dass  gerade  hier  eine 
spätere  Einschiebung  anzunehmen  besonders  schwer  fällt.  Im 
Gegenteil  die  31  Blätter  des  Seelbuchs  haben  mit  den  2  vorher- 
gehenden Blättern  (54  und  55  der  Regula)  wie  mit  den  14 
folgenden  (93 — 106  der  Regula)  in  Pergamentsbeschaflfenheit 
und  Schriftcharakter  eine  so  frappante  Verwandtschaft,  dass 
ich  geneigt  bin,  in  ihnen  einen  ursprünglich  gesondert  existieren- 


0  Strassburger  Urk.-Buch  I,  889  Nr.  449. 


108  Wiegand. 

den  Codex,  das  älteste  Element  der  spätem  Sammelhandschrift 
Regula,  anzunehmen.  Ob  derselbe  nur  47  oder  ob  er  53 
Blätter  zählte,  mag  dahingestellt  bleiben,  ebenso  die  Frage, 
warum  das  Seelbuch  im  Register  nicht  vermerkt  wurde.  Der 
leichtern  Unterscheidung  halber  will  ich  diesen  Teil  als  Co- 
dex A  bezeichnen. 

Codex  B  würde  ich  dann  den  Zweitältesten  Teil  der  Sammel- 
handschrift nennen,  jetzt  29  Blätter  stark  (25 — 53  der  Regula) 
ursprünglich  30.  Das  letztere  ergiebt  sich  aus  der  besondern 
Blattzählung,  die  B  unten  auf  der  Rückseite  führt,  es  fehlt 
darnach  Blatt  6.  Blatt  11  zeigt  unten  einen  Einschnitt,  durch 
den  ein  kleiner  Pergamentstreifen  vom  Rande  durchgesteckt 
ist,  auch  Blatt  30  hat  diesen  Einschnitt,  aber  ohne  Streifen 
und  nicht  in  völlig  gleicher  Lage.  Ob  man  daraus  und  aus 
andern  kleinen  Indizien,  wie  namentlich  der  verschiedenen 
Lineierung,  noch  eine  weitere  Teilung  von  B  in  gesonderte 
Elemente  herleiten  darf,  vermag  ich  nicht  zu  entscheiden. 

Unter  Codex  C  schliesslich  würde  das  jüngste  Glied  der 
Sammelhandschrift  zu  verstehen  sein,  jetzt  21  Blätter  stark, 
früher  24  (1—24  der  Regula).  Die  Blätter  8,  9,  18  fehlen, 
wie  schon  oben  bemerkt. 

Auch  sachlich  lässt  sich  diese  Scheidung  der  Regula  in 
drei  Teile  durchführen,  wenn  gleich  nicht  mit  voller  Strenge. 
An  C  ist  eine  Reihe  von  Händen  tätig  gewesen,  die  scharf 
auseinanderzuhalten  freilich  nicht  immer  möglich  ist.  Immer- 
hin scheinen  sich  im  14.  Jahrhundert  mindestens  10  und  im 
15.  Jahrhundert  mindestens  3  verschiedene  Schreiber  abgelöst 
zu  haben.  Das  älteste  Stück,  das  durchaus  das  Gepräge  der 
Gleichzeitigkeit  trägt,  stammt  aus  dem  Jahre  1318,  das  jüngste 
von  1459.  Es  sind  meist  Statuten  des  Domkapitels  zum  Teil 
ritualen  Charakters,  Verfügungen  über  Stiftsgüter  und  Stifts- 
höfe (curiae  claustrales) ,  auch  einzelne  Präbendenstiftungen, 
die  hier  vereinigt  sind. 

An  B  haben  etwa  15  verschiedene  Hände  des  13.  Jahr- 
hunderts, mindestens  ebensoviel  im  14.  und  2  im  15.  Jahr- 
hundert gearbeitet.  Der  älteste  Eintrag  stammt  ungefähr  aus 
der  Zeit  um  1270,  mit  den  zwanziger  Jahren  des  14.  Jahr- 
hunderts schliesst  der  Grundstock  der  Einträge  ab,  auf  dem 
leeren  Raum  einzelner  halb  oder  mehr  beschriebener  Blätter 
sind   dann   spätere  Nachträge   untergebracht  worden.     Man 


Zwei  wiedergef.  Handschriften  des  Strassb.  Domkapitels.        IQ9 

sieht,  B  schliesst  ungefähr  in  dem  Augenblicke,  als  C  ange- 
legt wird.  Dennoch  möchte  ich  den  letztern  nicht  als  ein- 
fache Fortführung  von  B  bezeichnen,  denn  hier  treten  die 
Kapitelsstatuten  zurück.  Den  grössten  Platz  nehmen  Legate, 
Testamente,  Präbendenstiftungen,  Vergebungen  von  Stifts- 
höfen u.  s.  w.  ein.  Aus  beiden  Teilen  ist  für  das  Strass- 
burger  ürkundenbuch  noch  mancher  wichtige  Nachtrag  zu 
gewinnen. 

Der  Codex  A  schliesslich,  auf  den  ich  im  nächsten  Artikel 
eingehender  zurückkomme,  ist  in  seinen  Hauptbestandteilen 
etwa  um  1240  von  einer  Hand  in  klaren  gleichmässigen  Zügen 
geschrieben.*)  Die  Nachträge  von  mehreren  verschiedenen 
Händen  fallen  meist  in  die  zweite  Hälfte  des  13.  Jahrhunderts. 
Er  enthält  das  interessanteste  Material  der  ganzen  Handschrift, 
neben  vereinzelten  Statuten  das  Seelbuch  und  ein  genaues 
Verzeichnis  der  Einkünfte  des  Kapitels,  der  für  dasselbe  fäl- 
ligen Lieferungen  und  Zinsen,  in  der  Registracio  des  15.  Jahr- 
hunderts bezeichnet  als  liber  coquine  et  reddituum  ad  com- 
munitatem  pertinentium.  Über  den  Grundbesitz  des  Domkapitels 
innerhalb  der  Stadt  und  ausserhtalb  derselben  ist  hier  eine 
sehr  wertvolle  Zusammenstellung  gegeben,  viel  ausführlicher 
als  die  einige  Jahrzehnte  später  entstandene  ähnliche  Ueber- 
sicht  in  der  Donaueschinger  Handschrift  Nr.  512*),  deren 
Verhältnis  zum  Melker  Codex  ich  demnächst  genauer  darlegen 
werde.  Beide  werden  in  die  Nachträge  zum  Strassburger 
ürkundenbuch  aufgenommen  werden.  Auf  Blatt  55  findet  sich 
auch  ähnlich  wie  auf  den  Vorsetzblättem  ein  Namensverzeich- 
nis von  Strassburger  Kanonikern,  das  in  den  ersten  vier- 
ziger Jahren  des  13.  Jahrhunderts  entstanden  zu  sein  scheint. 
Ursprünglich  führte  wohl  der  Codex  A  allein  den  Namen 
Regula,  später  umfasste  dieser  sich  allmählich  erweiternd  die 
ganze  Handschrift. 

lieber  die  letzten  20  Blätter,  die  zur  eigentlichen  Regula 
nicht  gehören,  können  wir  uns  kurz  fassen.     Der  Inhalt  der 


*)  Grandidier  Oeuvres  in^dites  I,  445  Kote  1  spricht  beiläufig  von  dem 
im  Jahre  1239  geschriebenen  Nekrolog  des  Domkapitels,  wohl  identisch 
mit  uüserm  Seelbuch. 

2)  Mitteilungen  daraus  von  Mone  im  Anzeiger  für  Kunde  der  teut- 
schen  Vorzeit  1838  Sp.  1-21. 


110  Wiegand. 

Einträge,  an  denen  sich  etwa  zehn  verschiedene  Hände 
des  15.  Jahrhunderts  beteiligt  haben,  hält  sich  in  dem 
Rahmen  der  altern  Handschrift,  es  sind  meist  Kapitelsstatuten, 
Verfügungen  über  Stiftsgut,  aus  den  ersten  sechs  Jahrzehnten 
des  15.  Jahrhunderts.  Wie  die  Blätter  zu  ihrer  Numerierung 
gekommen,  welcher  Handschrift  sie  ursprünglich  angehört 
haben  mögen  und  in  welchem  Zusammenhang  damit  die  vier 
Blätter  deö  Registers  der  Regula  gestanden  haben,  ist  jetzt 
nicht  mehr  zu  ermitteln. 


/ 


Zwei  neue  Eichentarsche  Codices 


Ton 

M.  R.  Back. 


beitdem  ich  im  Jahre  1882  den  Aulendorfer  Codex  der 
Chronik  des  Konstanzer  Konzils  von  Uh'ich  Richental  als  158. 
Publikation  des  litterarischen  Vereins  in  Stuttgart  herausge- 
geben, hat  sich  in  Bezug  auf  die  Kenntnis  der  RichentaPschen 
Codices  und  der  Personalien  Richentals  selbst  manches  geklärt. 

In  Betreff  der  ersteren  stellte  es  sich  heraus,  dasg  die  zu 
Aulendorf  liegenden  Textproben  aus  den  angebhchen  Original- 
codices zu  Wolfenbüttel  und  St.  Gallen  nur  Aushübe  aus  Wie- 
gendrucken seien  und  an  diesen  Orten  gar  keine  Richental'- 
schen  Codices  vorhanden  sind.  Der  sog.  Petersburger  oder 
Fürst  Gagarin'sche  Codex  war  mir  damals,  obwohl  er  im 
Jahre  1875  im  Druck  erschienen  ist,  nicht  bekannt.  Damit 
war  jedoch  nichts  verloren,  denn  er  enthält  nur  72  zur  Richen- 
tal'schen  Konzilschronik  gehörende  Bilder,  aber  keinen  andern 
Text  als  die  lateinischen  Randerklärungen  zu  denselben.  Die 
Bilder  selbst  stimmen  teils  zu  denen  des  Konstanzer,  teils  zu 
denen  des  Aulendorfer  Codex.  Somit  waren  damals  nur  drei 
Codices,  nämlich  der  von  Aulendorf  (A),  der  von  Konstanz  (K) 
und  der  Wiener  (W)  bekannt. 

Inzwischen  hat  Herr  Bibliothekar  Dr.  Holder  auf  der  Grossh. 
Hof-  und  Landesbibliothek  in  Karlsruhe  zwei  weitere  Richen- 
tal'sche  Codices  entdeckt,  von  denen  der  eine  aus  dem 
Kloster  Ettenheim -Münster,  der  andere  aus  dem  Kloster  St. 
Georgen  stammt.    Ich  nenne  sie  deshalb  E  und  G.    Im  Laufe 


112  Bück. 

dieses  Sommers  ist  es  mir  durch  die  Liberalität  des  Ent- 
deckers möglich  geworden,  diese  beiden  Texte  mit  den  von 
mir  bereits  behandelten  (A  und  K)  zu  kollationieren.  Über 
das  Ergebnis  dieser  Vergleichung  werde  ich  gleich  berichten. 
Ich  möchte  nur  noch  eine  Bemerkung  vorausschicken,  die 
nämlich,  dass  mir  erst  nach  der  Veröffentlichung  meiner  Aus- 
gabe zur  Kentnis  kam,  dass  der  verstorbene  Gmelin  schon 
vor  der  Drucklegung  meines  Buches  Nachrichten  über  die 
Personalien  Richentals  bekannt  gegeben  hat,  welche  meine 
damaligen  Zweifel  über  Riclientals  Zivilstand  hätten  heben 
können.  Weiteres  über  Richentals  Person  hat  inzwischen  Ed. 
Ueyck  im  Karlsruher  General -Landesarchiv  gefunden.  Vgl. 
dessen  „Ulrich  von  Richental"  in  „Forschungen  zur  deutschen 
Geschichte"  Band  XXV  S.  553-555. 

Nun  zu  den  neuen  Codices. 

Der  Codex  E  (Ettenheim)  findet  sich  in  einem  dickleibigen 
Grossfolioband  mit  10  weiteren  Traktaten  zusammengebunden. 
Der  Einband  besteht  aus  Buchenbrettchen ,  die  am  Rücken 
durch  eine  starke  Schweinsschwarte  zusammengeheftet  sind. 
Der  Anfang  der  einzelnen  durchweg  auf  Papier  geschriebenen 
Traktate  ist  äusserlich  je  durch  einen  aus  dem  Schnitt  vor- 
stehenden Pergamentzeiger  angedeutet.  Das  Papier  des  ganzen 
Bandes  hat  dasselbe  Wasserzeichen,  nämlich  eine  aufrecht- 
stehende gekrönte  Schlange  mit  aufgesperrtem  Rachen  imd 
ausgereckter  Zunge. 

Der  Eichentarsche  Text  nimmt  die  erste  Stelle  ein.  Der 
zweite  Abschnitt  des  Bandes  ist  grossenteils  unbeschrieben. 
Auf  seinem  ersten  Blatt  steht  die  Kopie  einer  undatierten 
Urkunde,  welche  besagt,  dass  König  Sigmund  den  Thurgau 
an  die  von  Konstanz  verpfändet  habe.  Abschnitt  III  bis  IX 
besteht  anscheinend  aus  einem  Konglomerat  von  Papst-  und 
Weltchroniken.  Dann  folgen  jüngere  Einträge  aus  der  Zeit 
zwischen  1590  und  1695.  Abschnitt  X  enthält  eine  von  dem 
römischen  König  Friedrich  erlassene  Reichsordnung.  Von  da 
bis  zum  Ende  des  Bandes  folgt  wieder  unbeschriebenes  Papier. 
Von  den  genannten  jüngeren  Einträgen  abgesehen,  ist  alles 
was  der  Band  enthält  von  einer  Hand  und  mit  ein  und  der- 
selben Dinte  geschrieben,  Richentals  Konzilschronik  durch- 
laufend, die  Chroniken  und  das  Übrige  zweispaltig,  je  mit  40 
bis  44  Zeilen  auf  die  Spalte.    Der  Richental'sche  Text  ist  ohne 


Zwei  neue  RichentaPsche  Codices.  113 

Korrektur  und  gut  lesbar  geschrieben.  Er  enthält  31  kolo- 
rierte Bilder,  aber  keine  Wappen.  Auf  der  Innenseite  des 
Vorderdeckels  steht  zu  lesen:  „Dises  buch  hab  Ich  Jacob  Reut- 
linger  dess  Raths  vnd  burger  zu  Vberlingen  von  Magister 
Marxen  Weissen,  Priester  vnd  Caplan  Im  Spital  Allhie  gegen 
einem  Lateinischen  Buch  Confessio  Augustana  genant  ver- 
tauschet vnd  an  mich  gebracht  den  24*®"  Juli  Anno  1587." 
Auf  derselben  Innenseite  des  Vorderdeckels  folgen  einige 
kleinere  annalistische  Einträge  von  Reutlingers  Hand  aus  der 
Zeit  zwischen  1600  und  1604.  Zwischen  und  vor  ihnen  sind 
in  Holzschnitt  ausgeführte  Wappen  vieler  Konstanzer  Dom- 
herren aus  der  letztgenannten  Zeit  eingeklebt.  Auch  die  nächst- 
folgende (erste)  Seite  ist  mit  ähnlichen,  roh  kolorierten  Dom- 
herrenwappen überdeckt.  Unter  dem  Wappen  des  Balthasar 
Wuorer,  Bischofs  von  Ascalon,  steht  von  Reutlingers  Hand  der 
Todestag  des  Bischofs  eingetragen. 

Die  mehrgedachte  Innenseite  ist  mit  I  paginiert.  Mit  Fol. 
XXVII  hört  die  alte  Nummerierung  auf.  Den  Rest  bis  zu 
Ende  des  Bandes  hat  eine  junge  Hand  mit  Bleistift  paginiert. 
Richentals  Chronik  beginnt  mit  Fol.  IV  und  endet  mit  Fol. 
CXXIV^-  Hier  merkte  Reutlinger  an:  „Virich  Reichen tal  hatt 
dises  buch  geschriben,  alles  hievornen.  In  Beschreibung  deß 
Kriechischen  Ertzbischofs  Kiuionensis  meßhallten  zu  suchen.* 
Folium  II  giebt  zwei  lateinische  Psalmsprüche  Davids,  welche 
als  Lobpreisung  auf  den  Weltruhm  der  Stadt  Konstanz  ange- 
wendet sind.  Auf  Folium  IV  beginnt  unser  Text.  Am  Kopf 
des  Blattes  steht  ein  frommer  Stossseufzer  des  Schreibers. 
Dieselbe  Hand,  welche  diesen  ersten  Abschnitt  geschrieben  hat, 
bemerkt  auf  Fol.  390^:  „Diß  buoch  ist  ußgeschriben  worden 
an  Sanct  Uolrichs  des  hailigen  bischoflfs  aubend  des  jars  do 
man  zalt  nach  cristus  unsers  herren  gepurt  tussen  jare  und 
vierhundert  und  jm  siben  und  sechzigosten  jare." 

Der  Codex  G  (St.  Georgen),  ein  massig  dicker  Kleinfolio- 
band in  braunem  Ledereinband  mit  rothem  Schnitt  ist  von 
dem  Buchbinder  mehrfach  misshandelt  worden,  sofern  er  stellen- 
weise stark  beschnitten  und  die  Blätterfolge  an  mehreren  Orten 
in  Unordnung  gebracht  ward.  Eingangs  folgen  10  leere  Pa- 
pierblätter ohne  Wasserzeichen.  Sie  zeigen  nur  die  bekannten 
j  Parallellinien  des  Papiersiebes.  Dagegen  findet  sich  auf  dem 
l     älteren  Papier  des  Textes  das  ebenso  bekannte  Ochsenkopf- 

I  Z«ttMhr.  f.  GMoh.  d.  Oberrh.  H.  F.  II.  1.  8 


114  Bück. 

Wasserzeichen.  Folium  I  des  Textes  fehlt.  Letzterer  beginnt 
mitten  in  einem  Satz  auf  Fol.  II.  Dieser  Satz  ist  derselbe, 
welcher  Seite  15  Zeile  10  von  oben  in  meiner  Richentalaus- 
gabe  gefunden  wird,  stimmt  aber  wörtlich  nur  mit  der  ent- 
sprechenden Stelle  im  Codex  K.  Mit  Folium  CCLXIIII  endet 
die  Chronik.  Die  Blätter  sind  bis  dahin  rot  foliirt.  Jetzt 
folgen  noch  5  von  demselben  Schreiber  zweispaltig  ausgefüllte 
Blätter,  welche  gleichsam  als  Anhang  eine  ausführliche  Er- 
zählung der  Heiligsprechung  St.  Brigittens  und  der  Hinrichtung 
des  Hieronymus  von  Prag  und  des  Huss  bringen.  Sie  folgen 
nicht  in  richtiger  Reihe  aufeinander.  Die  zwei  ersten  Blätter 
sind  mit  Dinte  als  Fol.  CCLXV  und  CCLXVI  bezeichnet;  die 
drei  nächsten  sind  nicht  numeriert.  Das  letzte  leere  Blatt 
ist  Zuthat  des  Buchbinders.  Am  Schlüsse  des  Anfangs  steht 
von  der  Hand  dessen,  der  den  ganzen  Text  geschrieben:  „wie 
der  huß  degradiert  und  verbrent  ward,  das  vindt  man  an  dem 
zway  und  zwainzigosten  platt  davornen  im  buch  — :  Gebhartt 
Dacher:"  —  Das  wäre  also  der  bekannte  Konstanzer  Chronist. 
Der  Codex  G  ist  zweispaltig,  jede  Spalte  zu  42  Zeilen  ge- 
schrieben. Es  fehlen  wie  angedeutet,  mehrere  Blätter.  So 
gleich  Eingangs  Fol.  I,  V,  XIV,  XV,  XVI.  Die  Blätter  sind 
an  einzelnen  Stellen  trotz  des  richtig  fortlaufenden  Textes  un- 
richtig numeriert.  So  folgt  auf  Fol.  X  sofort  Fol.  XII  ohne 
dass  dazwischen  etwas  fehlte. 

Elf  Seiten  hübsch   kolorierter  Bilder  und   1009   Wappen- 
schilds,  von   denen   47  entweder  gar  nicht  oder  nur  unvoll-, 
ständig  ausgeführt  sind,  zieren  den  Text.     Schade,  dass  die 
für  weitere  Bilder   gelassenen  Lücken   nicht  ausgefüllt  sind, 
da  die  Bilder  dieses  Codex  besonders  sorgfältig  behandelt  sind. 

Was  nun  den  Text  der  Codices  E  und  6  selbst  anbetriifft, 
so  hat  sich  herausgestellt,  dass  E  eine  wörtliche  Abschrift 
von  K,  dagegen  G  ein  eigens  zugerichteter  Auszug  aus  K  ist. 
Es  finden  sich  nur  ganz  wenig  Sätze  in  E,  welche  von  der 
Vorlage  K  abweichen.  Die  meisten  Abweichungen  sind  nur 
Folge  der  Unaufmerksamkeit  des  Abschreibers,  verlesene  oder 
ausgelassene  Wörter.  Ich  bin  in  E  nur  einer  selbständigen 
Änderung  begegnet,  welche  sich  übrigens  auch  in  G  wieder- 
findet.   K  und  A  haben  nämlich  in  einem  Satze  0  gleichmässig 

^)  In  meiner  Ausgabe  steht  er  S.  17  Zeile  8  von  oben. 


Zwei  nene  RichentaPsche  Codices.  115 

eine  Lücke  für  die  Zahl  der  Jahre,  welche  Sigmund  zur  Zeit 
da  er  nach  Lodi  zur  Besprechung  mit  Johann  XXIII  gehen 
sollte,  am  Reiche  war.  Diesen  Satz  haben  E  und  6  einfach 
weggelassen,  vermuthlich  weil  auch  die  Schreiber  dieses  Textes 
die  Lücke  nicht  auszufüllen  gewusst  haben.  6  hat  den  Text 
gekürzt,  manche  kleineren  Abschnitte  mit  weniger  wichtigen 
Nachrichten  ganz  weggelassen.  Selbst  die  sonst  überall  aus- 
führlich gegebenen  Ketzerverbrennungen  sind  im  Text  nur  kurz 
abgehandelt.  Es  ist  aber  an  der  betreffenden  Stelle  bemerkt, 
dass  man  hierüber  ein  Mehreres  hinten  im  Buch  finden  könne. 
Der  diese  Ereignisse  behandelnde  Anhang  ist,  was  St.  Brigitta 
und  Hieronymus  von  Prag  anbetrifft,  nach  Codex  K  gegeben, 
Hussens  Verbrennung  aber  auffallenderweise  nach  dem  Codex  A, 
von  welchem  sich  sonst  weder  in  G,  noch  E  Andeutungen 
finden.  Hier  führt  sich  Richental  auf  einmal  als  Erzähler 
in  der  ersten  Person  ein.  Aber  auch  nur  an  dieser  einen 
Stelle,  während  sonst  G  und  E  wie  K  von  Richental  stets  als 
einer  dritten  Person  reden.  So  hat  E  gleich  im  Anfang  wie 
K  nur  die  kurze  Bemerkung:  als  das  etlich  erber  lüt  von  ge- 
dechtnusse  wegen  zuosamen  haben  erfraget  (in  G.  fehlte  das 
erste  Blatt,  wo  diese  Stelle  stehen  müsste),  während  A,  in 
welchem  Richental  von  sich  selbst  durchweg  in  der  ersten 
Person  spricht,  einen  langatmigen  Satz  an  diese  Stelle  setzt, 
in  dem  Richental  sagt:  das  alles  ich  Uolrich  Richental  zuo- 
sammenbracht  hab  und  es  aigentlich  von  hus  ze  hus  erfaren 
hab,  wann  ich  burger  und  seßhaft  ze  Costenz  was,  zuo  dem 
guldin  bracken,  und  erkannt  was,  das  mir  gaistlich  und  och 
weltlich  herren  saiten,  wes  ich  sy  dann  ye  frauget  und  och 
der  herren  waupen.  die  sie  an  die  hüser  daselbs  ze  Costenz 
anschluogent  und  ich  erfragen  kond. 

Das  Verhältnis  des  Codex  A  zu  K,  der  Vorlage  von  E  und 
G,  habe  ich  in  der  Vorrede  wie  in  den  Anmerkungen  meiner 
Ausgabe  so  ausführlich  dargelegt,  dass  ich  hier  nicht  nötig 
habe,  mich  darüber  weiter  auszulassen.  Ich  kann  nur  wieder- 
holen, wie  ich  noch  immer  der  Ansicht  bin,  A  sei  zwar  auch 
nur  Kopie,  aber  eine  sehr  alte  und  zwar  von  einer  anderen 
Vorlage  als  K  gehabt  hat. 

In  G  ist  offenbar  der  Hauptnachdruck  auf  die  Wappen  ge- 
legt worden,  denn  er  enthält  von  allen  bis  jetzt  bekannten 
Codices  weitaus  die  meisten;  auch  sind  sie  hier  mit  besonderer 

8* 


X16  Back. 

Sorgfalt  behandelt.  Die  wenigen  Bilder  von  G  weichen  von 
A,  K  und  E  ab,  obwohl  sie  fast  durchweg  dieselben  Ereignisse 
zum  Vorwurf  haben,  wie  die  Bilder  der  anderen  Codices.  Es 
ist  überhaupt  jeder  Maler  aller  bekannten  Texte  seine  eigenen 
Wege  gegangen.  Kein  Bild  stimmt  mit  dem  anderen  vollständig 
überein.  Nur  eine  bildliche  Darstellung  ist  G  eigen,  ein  Stechen 
auf  dem  Konstanzer  Brühl  zwischen  Herzog  Friedrich  von  Oster- 
reich und  dem  Grafen  Hermann  von  Cilli.  Da  ohne  Vorlage 
einer  Anzahl  gelungener  Nachbildungen  über  die  Verschieden- 
heit der  bildlichen  Darstellungen  der  einzelnen  Codices  nicht 
gut  gesprochen  werden  kann,  beschränke  ich  mich  in  diesem 
Betreff  nur  auf  ein  paar  Andeutungen.  Bekanntlich  erlebte 
Papst  Johann  XXHI.  auf  seiner  Reise  nach  Konstanz  in  der 
Nähe  des  Klösterle  ob  Bludenz  den  Unfall,  dass  er  mit 
seinem  Wagen  in  den  Schnee  fiel,  wobei  er  den  ebenso  be- 
kannten derbhumoristischen  Spruch  that:  hicjaceoetc.  Diese 
Scene  ist  mit  Ausnahme  des  Codex  A  in  allen  anderen  abge- 
bildet.  In  E  stürzt  der  Papst  aus  der  vorderen  Öffnung  des 
schäferkarrenartig  gebauten,  mit  einer  gewölbten  Decke  ver- 
sehenen Wagens,  das  Haupt  mit  der  festsitzenden  Tiara,  sowie 
die  beiden  ausgestreckten  Arme  nach  der  Erde  zu  gerichtet. 
Drei  Männer  sind  beschäftigt  den  umgestürzten  Wagen  wieder 
aufzurichten.  In  K  ist  die  Scene  ziemlich  ähnlich  wiederge- 
geben. Aber  in  G  schaut  der  aus  der  vorderen  Karrenöffnung 
fallende  Papst  mit  dem  Oberleib  nach  oben,  streckt  auch  die 
gefalteten  Hände  in  die  Höhe,  während  zwei  nebenanstehende 
Kurtisane  die  Hände  über  dem  Kopf  zusammenschlagen. 

So  stimmen  auch  die  Darstellungen  der  Verbrennung  von 
Huss  und  Hieronymus  nicht  zusammen.  In  K  ist  Huss  bart- 
los, in  G  trägt  er  gleich  dem  Hieronymus  einen  langen  schwarzen 
Bart.  In  K  und  seiner  Filianz  wie  in  der  Gagarinschen  Bilder- 
ausgabe trägt  Hieroymus  übereinstimmend  eine  helmartige 
mit  der  Spitze  nach  vorn  geneigte  Kopfbedeckung  von  gelber 
Farbe.  Auch  Hussens  Kopfbedeckung  ist  auf  allen  Bildern 
ziemlich  ähnlich  wiedergegeben,  eine  Mütze,  die  einem  rand- 
losen älteren,  nach  oben  etwas  breiteren  Cylinderhut  gleicht, 
um  den  dann  das  überlieferte  „heresiarcha"  geschrieben  steht. 

Bemerkenswert  ist,  dass  G  das  Verzeichnis  der  in  Kon- 
stanz feilgebotenen  Viktualien  systematischer  zusammengestellt 
hat  als  alle  anderen  Texte.    Es  kann  dies  einer  ganz  alten 


Zwei  neue  Riehen tal'sche  Codices.  117 

Vorlage  entstammen,  die  in  guter  Ordnung  zwei-  oder  gar 
dreispaltig  geschrieben  war,  während  dann  die  Abschreiber 
der  alten  Vorlagen  quer  über  die  Spalten  fortlesend  die  Ord- 
nung verwirrten.  Im  Text  A  ist  das  bei  einer  Reihe  von 
Wappen  nachzuweisen.  Dieselben  Wappen  bringt  K  auf  zwei 
Spalten  gesondert  ganz  in  richtiger  Reihenfolge. 

Das  Gesamtergebnis  der  Untersuchung  der  neu  aufge- 
fundenen Karlsruher  Codices  ist  also  das,  dass  sie  dem  Texte 
K  folgen  und  G  nur  im  Anhange  etwas  weniges  aus  A  bringt. 
Vor  wie  nach  bleiben  die  Codices  A  und  K  die  zwei  Haupt- 
typen, nach  denen  sich  die  übrigen  Texte  der  Riehen taFschen 
Eonzilschronik  gerichtet  haben.  ^) 


^)  Einer  gütigen  Mitteilung  des  Herrn  Archivar  Dr.  Baumann  in  Donau- 
eschingen entnehme  ich,  dass  möglicherweile  noch  ein  sechster  Riehen- 
tal'scher  Codex  vorhanden  ist.  Feyerabend  spricht  in  seinen  1814  er- 
schienenen Jahrbüchern  von  Ottobeuren  (II  600  ff.)  von  einem  Codex, 
welchen  „die  Zeitverwirrung  geraubt^,  von  dem  er  aber  eine  Abschrift 
habe.  Wahrscheinlich  befand  sich  das  Original  in  der  Ottobeurer  Eloster- 
bibliothek.  Er  führt  ein  paar  Stellen  aus  dem  Codex  wörtlich  an.  So 
sagt  er  zum  Einzug  des  Papstes  Johannes  XXIII.  in  Eonstanz:  „und  führt 
man  nach  im  ein  gross  huet,  als  huetten  (sie!)  was8  gel  und  roth,  der 
knöpf  wass  ein  gülden  engel  mit  einem  cruz.^  Eine  zweite  Stelle  über 
Hnssens  Verurteilung  steht  wörtlich  S.  609.  Nach  Feyerabeods  Angabe 
hatte  der  Codex  auch  die  Wappentafeln. 


Miscellen. 


Bericht  Ober  die  Niederlage  der  Kiettgauer  Bauern  bei 
Lottstetten  am  8.  Mai  1633.  Bis  zum  Jahre  1633  blieb  die 
Landgrafsehaft  Klettgau,  wiederholte  ausserordentliche  Militär- 
steuern abgerechnet,  von  den  Bedrängnissen  des  dreissig- 
jährigen  Kriegs  ziemlich  verschont.  Das  änderte  sich  nun, 
als  es  nach  dem  Tode  Gustav  Adolfs  (Nov.  1632)  Frankreich 
und  Schweden  gelungen  war,  das  Zustandekommen  eines  all- 
gemein gehoflften  Friedens  zu  hintertreiben  und  im  April  1633 
zu  Heilbronn  auch  die  süddeutschen  protestantischen  Fürsten 
für  ihr  erneutes  Bündnis  zu  gewinnen.  Von  jetzt  an  wurde 
auch  der  Klettgau  von  allen  Schrecken  einer  feindlichen  Sol- 
dateska heimgesucht,  die  hier  um  so  rücksichtsloser  hauste, 
da  die  entschiedene  kaiserliche  Gesinnung  des  Landgrafen 
Karl  Ludwig  von  Sulz  genugsam  bekannt  war.*) 

Die  verhängnisvollsten  Folgen  für  diese  Gegend  brachte 
die  Niederlage  der  Sulzischen  ünterthanen  am  8.  .Mai  1633 
bei  Lottstetten,  als  700  Bauern  unter  Anführung  des  klett- 
gauischen  Oberforstmeisters  Imhof  und  des  Rentmeisters 
Häubtlin  nach  einem  kühnen  aber  ganz  ungeschickt  einge- 
leiteten Angriff  auf  eine  Partei  französisch-schwedischer  Reiter 
unter  dem  Oberst  Villefranche  von  diesen  völlig  geschlagen 
wurden,  wobei  gegen  200  Tote  den  Platz  deckten,  viele  in 
Gefangenschaft  gerieten  und  fast  das  ganze  Dorf  Lottstetten 
in  Flammen  aufging.  Plündernd  und  brennend  durchzogen 
nun   die   Feinde  das   wehrlose  Ländchen  bis  zum   20.  Juni 


^)  Dessen  Bruder,  der  kriegstücbtige  Graf  Alwig  von  Sulz,  starb  um 
5.  März  1633,  von  einer  feindlichen  Kugel  getroffen,  in  der  von  ihm  er- 
oberten Stadt  Bamberg.    Grabschrift  in  der  Pfarrkirche  zu  Jestetten. 


MiscellQü.  119 

desselben  Jahres,  um  im  folgenden  wiederzukehren.  ^)  Glück- 
lich noch  jene  Leute,  die  bei  drohender  Gefahr  Schutz  und 
Unterkunft  in  der  benachbarten  neutralen  Schweiz  fanden, 
deren  Grenzorte  infolge  dessen  von  zahlreichen  Flüchtigen 
angefüllt  waren.  ^) 

Zu  diesen  Drangsalen  gesellte  sich  noch  die  Pest,  die  im 
Jahre  1635  an  manchen  Orten  die  Hälfte  der  Bevölkerung 
hinwegrafifte,  z.  B.  in  Lottstetten  und  seinen  Zugehörden  400 
Erwachsene;  ähnlich  war  das  Verhältnis  zu  Hohenthengen, 
Bühl  und  in  andern  Dorfschaften.  ^) 

Einen  interessanten  von  einem  Zeitgenossen  herrührenden 
lateinischen  Bericht  über  jene  klägliche  Niederlage  enthält 
das  Kirchenbuch  der  Pfarrei  Lottstetten.*)    Derselbe  lautet: 

Anno  hoc  1633.  Funestissimum  ac  lugubre  semper  futurum  per  sae- 
cula  excidium  pagi  Lottstettensis  incidit  in  mensem  Maium,  diem  septi- 
mum  atque  octavnm  eiusdem.  Quod  ue  posteritatem  lateret,  sed  eam  uer- 
bis  domini :  „Nisi  poenitentiam  egeritis,  omnes  similiter  peribitis'^,  ad  me- 


*)  P.  Vandermeer  in  seiner  handschriftlichen  Geschichte  des  Klo- 
sters Bheinau;  Oberst  von  Beck  in  seiner  ebenfalls  handschriftlichen 
Geschichte  der  Landgrafschaft  Klettgau.  Die  einschlägigen  Abschnitte 
sind  mitgeteilt  von  Jos.  Bader  und  zwar  aus  jenem  im  Freiburger  Diö- 
zesanarchiv  IV  S.  247,  aus  diesem  in  der  Oberrh.  Zeitschr.  XXII,  S.  174. 

2)  J.  Huber,  Geschichte  des  Stifts  Zurzach  S.  123.  Auch  die  Kirchen- 
bücher lassen  auf  zeitweilige  fast  gänzliche  Verödung  einzelner  Orte 
schliessen.  So  enthält  das  Taufbuch  der  Stadt  Thiengen  folgende  Ein- 
träge: Im  Jahr  1634  1,  1635—,  1636  7,  1637—,  1638  1,  1639—;  und 
diese  Taufen  alle  kamen  an  verschiedenen  Orten  in  der  Fremde  vor, 
„ubi  tum  temporis  parochi  et  sacellanus  habitabant".  Erst  vom  Jahre 
1641  an  sind  die  Einträge  wieder  regelmässig. 

3)  Die  ziffernmässigen  Angaben  der  Kirchenbücher  sind  zugleich  lehr- 
reich für  die  Bestimmung  der  Volksdichtigkeit  auf  dem  Lande  zu  jener 
Zeit 

♦)  Vergl.  auch  den  kürzern  Bericht  hierüber  von  dem  Villinger  Abt 
Georg  Gaisser  in  dessen  Tagebüchern  bei  Mone  Quellensammlung  II 
S.  256.  Ein  ebenfalls  gleichzeitiges  Verzeichnis  der  im  Lottstetter  „Schar- 
mutz" umgekommenen  Gemeindeleute  von  Ober-  und  Unterlauchringen  16 
Mann,  der  Gefangenen  und  Gelösten  8  Mann  und  des  nachfolgenden  Scha- 
dens an  Vieh,  Früchten  und  Hausrat  im  Wert  von  12  928  Guld.  steht  in 
der  Oberrh.  Zeitschr.  a.  a.  0.  Aus  der  Pfarrei  Hohenthengen  waren 
laut  dortigem  Totenbuch  15  Mann  bei  Lottstetten  umgekommen.  Einige 
Notizen  über  die  Niederlage  enthält  auch  das  geordnete  Gemeindearchiv 
der  Stadt  Thiengen.  Einen  Aufsatz  über  denselben  Gegenstand,  haupt- 
sächlich nach  unserer  Lottstetter  Relation,  schrieb  Dr.  Job.  Meier  in  die 
Neue  Züricher  Zeitung  Jahrg.  1879  No.  665,  567  und  569. 


X20  Miscellen. 

liorem  frugem  efficacius  cognitum  commoueret,  htc  ab  oculatis  testibus 
aisum   cum   lacrymis   scriptumque   cum   moerore,   uestro    bono,    posteri 
annotari  placuit.    Rem  itaque  ab  ouo  usque  ad  mala  gestam  sie  accipite 
et  alieno  periculo  cauti,  nisi  peribitis  libentius,  felices,  ictu  nouo  sapite: 
Nonis  ut  diximus,  Maii  trecentorum  militum  equitum  Gallorum  sub 
Suecicis  signis  merentium  manus  Jestadio  ^)  digressi  hora  diei  tertia  pome- 
ridiana   Lothstadium  peruenerunt  hospitium  sibi   quaerentes  et  uictum; 
quod  illis  ab  iocolis  negatum  primo,  deinde  mutatis  animis  et   dilapsis 
Omnibus,  qui  auxilio  ueDerant,  totius  comitatus  Eleggoiani  agricolis  quin- 
gentis,  ultro  permissum  est.    Postridie,  boc  est  dominica  die,  quam  exaudi 
nominant,  et  in  quam  dedicatio  templi  ineiderat  usque  ad  prandium  miles 
quieuit;  prandio  necdum  bene  ac  plane  absolute  nunciatum  est,  rustico 
furore  armatos  agricolas  ex  omni  ditione,  quae  Comitibus')  paret,  denuo 
non  Bolum  congregatos,  uerum  etiam  praesentes  adesse,  pro  aris  et  focis 
dimicaturos,  et  nuntio  exciti  milites  sine  lege,   subito  solutis  et  ablatis 
mensis  ad   equum    quisque   suum    conuolärunt,    quibus  conscensis  pago 
egressi  omnes  nullo  fere  negotio  rusticos  sexcentos  circiter  in  turpissimam 
fugam  coniecerunt,  propterea,  quod  nullo  or(}iDe,  paene  nullo  perito  duc- 
tore  aut  duce  luce  meridiana,  die  illustrissima,  non  succedentibus  bis,  qui 
in  ultima  erant  acie  et  agmen  claudebant,  iis  qui  praecesserant,  sed  desti- 
tuentibus  se  mutuis  auxiliis  necessariis  numero  ad  centum  quinquaginta 
caesi  sunt,  reliquis  partim  in  captiuitatem  redactis,  partim  fuga  dilapsis. 
Captiuorum  praecipui  fuere  domini  Comitis  officiales,  quaestor  Georgius 
Heuplin   et   venationibus  praefectus  Joannes  \^  alter  im  Hooff,  quorum 
primus  lytrum  trium  millium  florenorum,   alter  mille  florenos  libertatis 
consequendae  pretium  obtulerunt. 

Fugatis  ita  atque  in  bostinm  potestatem  uenientibus  agricolis,  pagus 
totus,  exceptis  templo  et  torculari  quodam,  foedissimo  incendio  absumptus 
et  exustus  est,  tarn  breui  temporis  spatio,  ut  hora  una  ac  altera  omnia 
arserint  tarn  yebementi  calore,  ut  aena  ipsa  campana,  quae  optima  erant 
ac  quattuor  numero,  uno  dempto,  atque  ipsum  etiam  borologium,  collique- 
faeta  in  fornicem,  qui  sacristiam  tegit,  deciderint;  post  quem  casum  ignis 
etiam  ipsius  templi,  qua  chorum  et  atrium  reliqui  templi  tegunt,  laque- 
aria  corripuit  atque  adeo  dissoluit,  ut  non  raro  igniferae  asserum  partes 
in  lateralia  D.  Virginis  et  s.  Sebastiani  altaria,  baptisterium  et  eiusdem 
beatissimae  Dei  genitricis  in  columna  sub  arcu  templi  stantem  imaginem 
delapsae,  altarium  quidem  atque  baptisterii,  quibus  instemebantur,  mappas 
adusserint  ubique,  in  ara  D.  Sebastiani  exusserint  omnino,  sed  neque  dic- 
tam  religiosa  dignam  ueneratione  iconem  neque  altarium  ligneas  et  oleo 
praeter  reliquos  picturae  colores  delibutas  tabulas  ofifenderint  vel  notarint 
ullatenus;  quae  res  non  caruit  pia  multorum  admiratione  et  uero  etiam 
cultum  dei  et  sanctorum,  quos  signis  istis  externis  ceu  quibusdam  instru- 
mentis  colimus  et  ueneramur,  confirmauit  et  auxit.  Mortuorum  porro 
cadavera  sublata  duabus  in  coemeterio  erutis  fossis  ad  turrim  templi  uer- 
8UB  boream  cum  per  octiduum  inbumata  iacuissent,  sepulta  sunt  ad  ma- 


^)  Jestetten. 

*)  Den  Grafen  von  Sulz. 


^ 


Miscellen.  —  Literaturnotizen.  121 

ram,  quarum  fossaram  prior  capit  50,  altera  ac  posterior  40,  reliquorum 
aero  exunia,  quia  coemeterio  tegi  non  posse  uiderentor,  sparsim  in  agris, 
pratis  ac  siluis,  ubi  suam  quemque  fatum  corripuit,  obrutae  fuerunt. 

Parochianorum  autem  baec  sunt  nomina: 

Jacobus  Schneller,  senex  octoginta  ai)norum  extra  pagum  in  saepi 
haerens  atque  altera  manu  scipionem,  altera  panem  adhuc  retinens  tribus- 
que  Tulneribus  sauciatus,  mortuus  est  iouentus,  qui  postridie  uua  cum 
puero  quoflam  Vdalrico  Schneider  septem  annorum  muto,  fiammis  suflfo- 
cato,  uno  sepulcho  ac  communi  clausus  est;  Josephus  Schneller  domi  suae 
exustus  dimidium  corporis  cineribus,  dimidium  coemeterio  reliquit  human- 
dum ;  Jacobus  Rem,  quindecim  annorum  adolescens,  ab  amicorum  quopiam 
agricola  non  agnitus  sclopo  traiectus,  mediam  partem  combustus,  mediam 
in  sepulcbrum  elatus  est;  Matthias  Hueber,  foedissime  dilaneatus  occubuit, 
sepultus  est.  Martinus  Spörlin  in  prato,  capite  ferme  diffisso  repertus, 
sepultus  est  in  coemeterio  Rhenouieiisi;  Joan  Jacobus  Schneller,  quinde- 
cim uulneribus  partim  caesis,  partim  puuctis  confectus  obiit  Eglisoeae  at- 
que sepultus  est  ibidem;  Adamus  Starck,  una  cum  filio  Jacobo  ab  hoste 
in  praeterlabentem  Rhenum  praecipitatus,  in  undis  confossus  sepultus  est 
Eglisoeae;  Henricus  Merck  Dietembergius  trucidatus  sepulchro  illatus  est 
in  Jestetten  uersus  occideutem  in  cornu  epistolae  ad  inferiorem  murum. 

NB.  Unten  am  Rand  steht  die  Bemerkung:  Haec  supra  scripta  consig- 
naait  nobilis  et  amplissimus  d.  Joannes  Ydalricus  Rieger,  ss.  theologiae 
et  88.  canonum  doctor,  parochus  tunc  in  Jestetten. 

Villingen.  Chr.  Roder. 


Literaturnotizen.^ 


Einen  wichtigen  Fund  publiziert  in  der  Zeitschrift  für 
die  Geschichte  der  Juden  in  Deutschland  I  S.  136  flf. 
R.  Honig  er,  indem  er  den  Text  einer  im  Kölner  Stadtarchive 
aufgefundenen  Vidimationsurkunde  des  Erzbischof  Wilhelm 
von  Köln  von  1360  publiziert,  die  in  sich  eine  goldene  Bulle 
Friedrichs  11.  von  1236  Juli  enthält;  diese  dehnt  zunächst  die 
Erneuerung  eines  von  Heinrich  IV.  den  Wormser  Juden  er- 
teilten Privilegs  seitens  Kaiser  Friedrichs  I.  (von  1157  April) 
auf  alle  Juden  (omnibus  iudeis  ad  cameram  nostram  imme- 
diate  spectantibus)  aus  und  giebt  weiter  ein  reichsgericht- 
liches Urteil  in  Sachen  der  Anklage  des  rituellen  Mordes  (an- 
geblich begangen  zu  Fulda  1236).    Bei  der  Beurteilung  der 


^)  Vgl.  die  Bemerkung  N.  F.  Bandl  S.118. 


122  Literaturnotizen. 

Frage  nach  dem  Verhältnis  dieser  Urkunde  zu  den  andern 
älteren  Judenprivilegien  (Speier  Heinrich  IV.  von  1090.  Wien 
Friedrich  II.  1238)  weicht  Höniger  in  der  Grundfrage  von 
Bresslau  (am  gleichen  Orte  S.  152  ff.)  ab.  Jener  bestreitet 
unter  der  Voraussetzung,  dass  das  Speierer  Privileg  auf  alle 
Speierer  Juden  sich  beziehe,  die  Genauigkeit  der  Überlieferung 
der  Speierer  Urkunde,  welche  er  für  im  bischöflichen  Sinne 
interpoliert  ansieht.  Bresslau  zieht  die  aus  der  Zeit  Ludwigs 
des  Frommen  erhaltenen  Judenschutzbriefe  herbei  und  weist 
die  Abhängigkeit  des  Speierer  Privilegs  von  karolingischen 
Formeln  nach.  Er  legt  dann,  gestützt  auf  Zunz,  die  Verwandt- 
schaft und  Geschichte  der  in  dem  Speierer  Privileg  erwähnten 
Juden  klar  und  gelangt  zu  dem  Schluss,  dass  die  diesen  von 
Heinrich  IV.  ausgestellte  Urkunde  auf  einem  italienischen  Juden- 
schutzbriefe aus  karolingischer  Zeit  (Karl  der  Kahle  oder  der 
Dicke?)  beruht;  auf  das  Speierer  Privileg  Heinrichs  IV.  gründe 
sich  dann  das  desselben  für  die  Wormser  Gemeinde.  Im 
Ganzen,  glaube  ich,  hat  Bresslau  das  Richtige  getroffen;  jedoch 
ist  der  Gebrauch  von  ortus  statt  hortus  am  Oberrhein  so  all- 
gemein, dass  das  kein  Grund  für  die  auch  auf  andere  Weise 
wahrscheinlich  gemachte  Entstehung  eines  Privilegs  in  Italien 
sein  kann.  Nicht  gesichert  scheinen  mir  die  Ergebnisse  Hö- 
nigers  betr.  die  Unzuverlässigkeit  der  Überlieferung  des  Speierer 
Privilegs.  

In  den  „Publications  de  la  Section  historique  de  Tlnstitut 
royal  grand-ducal  de  Luxembourg"  Band  40  veröffentlichen 
Graf  Albert  de  Circourt  und  N.  van  Werveke  Dokumente 
zur  Geschichte  des  Gouvernements  des  Herzogs  Ludwig  von 
Orleans  (1402—1407)  aus  den  Pariser  Archiven.  Uns  berührt 
darin  der  Bündnis -Soldvertrag  des  Markgrafen  Bernhard  von 
Baden  d.  d.  Diedenhofen  1402  Nov.  7;  gegen  eine  jährliche 
Pension  von  2000  ecus  verspricht  der  Markgraf  Hülfe  gegen 
Jedermann  ausgenommen  den  König  Ruprecht  und  den  Abt 
von  Weissenburg.  Die  Gegenurkunde  des  Herzog  von  Orleans 
befindet  sich  im  Grossh.  bad.  Haus-  und  Staatsarchiv.  Wei- 
teres findet  sich  in  den  Publikationsquittungen  des  Markgrafen, 
wie  Soldverträge  und  Quittungen  mit  einer  Reihe  von  Grafen 
und  Edlen :  Sulz,  Boos- Waldeck,  Enzberg  u.  s.  w.  Vgl.  dazu 
Sachs  n,  222  f. 


Literatamotizen.  123 

Gustav  Knod.  Jakob  Spiegel  aus  Schlettstadt.  Ein 
Beitrag  zur  Geschichte  des  deutschen  Humanismus.  IL  Teil. 
Strassburg  1886  (Beilage  zum  Programm  des  Gymnasiums  zu 
Schlettstadt).  Behandelt  das  Leben  dieses  bedeutenden  Ju- 
risten und  Humanisten,  der  auch  für  den  Freiburger  Gelehrten- 
kreis von  Wichtigkeit  ist,  von  1519  an  bis  zu  seinem  Tode. 
Die  Beilagen  enthalten  eine  Urkunde  des  Kaisers  Maximilian  L 
für  Sp.  vom  1.  Mai  1510  und  einen  Nachtrag  zu  dem  schon 
dem  ersten  Teil  beigegebenen  Index  bibliographicus.  Zugleich 
stellt  der  Verfasser  weitere  Arbeiten  über  die  Elsässer  Arnual- 
dus  und  Sapidus  sowie  den  Prediger  Paulus  Phrygio  in  Aus- 
sicht. K.  H. 


Die  Mitteilung:  „ZurGeschichtschreibung  desKlosters 
Neuburg  im  Elsass"  v.  A.  Schulte.  Mitteilgn.  des  Inst, 
f.  österr.  Gesch.  VH,  468—471  ergänzt  die  Beweisgründe  für 
den  von  demselben  in  dem  Aufsatz:  „Die  elsässische  Analystik 
in  Staufischer  Zeit"  (a.  a.  0.  V,  513=538)  versuchten  Nach- 
weis, dass  der  wichtigste  Teil  der  Annales  Marbacenses  zu  Neu- 
burg bei  Hagenau  enstand  und  erweitert  die  Kenntnis  des  Lebens 
des  Abtes  Peter,  den  er  als  den  Verf.  des  jüngsten  Teiles 
aus  der  Zeit  Kaiser  Friedrichs  IL  nachzuweisen  suchte.  Peter 
war,  bevor  er  Mönch  zu  Heisterbach  im  Siebengebirge  wurde, 
zu  Trier  Dechant  und  ehemals  kaiserlicher  Protonotar. 


Dacheux.  Die  Cronicka  uff  Unser-Frauen-Hauss. 
La  chronique  de  la  maison  de  Toeuvre  Notre-Dame  ä  Stras- 
bourg.  Etüde  sur  un  manuscrit  de  la  chronique  de  Koenigs- 
hoven.  Strasbourg,  Schultz  1886  (auch  in  Bulletin  de  la 
Societe  pour  la  conservation  des  nionuments  historiques  d'Al- 
sace  tome  XII)  behandelt  die  im  Besitze  des  Strassburger 
Priesterseminars  wiederaufgefundene,  von  Hegel,  Städtechro- 
niken, nicht  benutzte  Handschrift  A  der  Königshofen'schen 
Weltchronik,  welche  1698  Schilter  seiner  Ausgabe  zu  Grunde 
legte.  Schilter  versäumte  es  damals  anzugeben,  welche  Teile 
nachträglich  hinzugefügt  wurden;  dass  diese  von  Königshofens 
Hand  selbst  herrühren,  wird  überzeugend  nachgewiesen,  so 
ist  besonders  am  Ende  des  6.  Teiles  des  3.  Kapitels  der  ganze 


124  Literaturnotizen. 

Abschnitt  über  den  grossen  Städtekrieg  1377—1389  (832—854 
bei  Hegel,  Städtechroniken  IX)  von  seiner  eigenen  Hand  hin- 
zugefügt. Die  für  die  Entstehungsgeschichte  der  Chronik 
wichtige  Angabe  im  Register  „Jacob  von  Kingeshouen  mähte 
dis  buch  McccLxxxvj"  steht  auf  Rasur,  die  auch  die  nächst- 
folgende Zeile  getilgt  hat.  Diese  letztere  ist,  wie  ich  selbst 
sah,  mit  freiem  Auge  nicht  zu  lesen,  in  der  phototypischen 
Abbildung  liest  man  aber  sicher  aus  den  Spuren:  „mähte  dis 
bfich  von  latyne  in  tütsche  McccLxxxvj"  —  der  beste  Beweis 
für  die  Vortreflflichkeit  der  vier  Blatt  Facsimile,  welche  bei- 
gegeben sind.  Für  die  Frage,  ob  Königshofen  seine  Chronik 
im  Auftrage  der  Münsterfabrik  machte,  bietet  die  Handschrift 
keinen  Stützpunkt,  aber  auch  kein  Gegenargument.  Dafür 
spricht  aber  doch  auch,  dass  diese  glänzend  ausgestattete 
Handschrift  ebenso,  wie  alle  andern  auf  Königshofen  zurück- 
gehenden nach  dem  Tode  Königshofens  an  die  Münsterfabrik 
fiel,  wo  sie  Jahrhunderte  lang  blieb. 


Die  Geschicke  der  Abtei  St.  Georgen  auf  dem  Schwarz- 
wald in  der  Reformationszeit  ist  auch  unter  Benützung  archi- 
valischer  Quellen  behandelt  von  Konrad  Rothenhäusler. 
Die  Abteien  und  Stifte  des  Herzogtums  Württemberg  im  Zeit- 
alter der  Reformation.  Stuttgart.  Verlag  des  deutschen  Volks- 
blattes.  S.  166—177. 

von  Pflugk-Harttung's  Acta  pontificum  Romanorum 
inedita  III.  III.  Band,  1.  Abtlg.,  der  vorwiegend  italienische 
Sachen  bringt,  enthält  für  den  Oberrhein  Benedikts  III. 
Schreiben  an  Bischof  Ratald  von  Strassburg  (855—858),  das 
von  Ladewig  in  den  Regesten  der  Bischöfe  von  Konstanz 
übersehene  Schreiben  desselben  an  Salomon  I.  von  Konstanz 
über  die  Busse  eines  Brudermörders,  beide  nach  Weilands 
Druck  in  der  Zeitschrift  für  Kirchenrecht  (nicht  wie  Pflugk- 
Harttung  schreibt:  Rechtsgeschichte)  1885  S.  100,  101,  die 
Urkunde  Cölestins  III.  von  1193  Juni  7  für  Salem  (Regest 
bei  V.  Weech,  Cod.  dipl.  Salemit.  I,  p.  74)  und  unter  den 
Nachträgen  die  Calixts  II  für  Peterlingen  von  1123  April  3 
betr.  den  von  Marvard  geschenkten  Hof  zu  Kolmar,  die  zwar 
schon  bei  Zeerleder,  Urkunden  von  Bern,  steht,  hier  aber 


Literaturnotizcn.  125 

eingehend  beschrieben  und  für  eine  Original-Nachbildung  er- 
klärt wird. 


Eine  germanistische  strassburger  Dissertation.  Vögtlin, 
Walther  von  Rheinau  und  seine  Marienlegende.  Aarau, 
Sauerländer,  erwähnen  wir  deshalb,  weil  sie  den  Wert  der 
Karlsruher  Handschrift  der  Dichtung  klarstellt  und  anderer- 
seits die  Stellung  der  Dichtung  in  der  Litteraturgeschichte 
fixiren  will.  Nach  Vögtlin  ist  die  Legende  nicht  ein  Werk 
der  Mitte  des  vierzehnten  Jahrhunderts,  sondern  ist  im  letzten 
Viertel  des  dreizehnten  entstanden.  Der  Verf.  ist  nicht  Mönch 
von  Rheinau,  sondern  ist  ein  verarmter  oder  enterbter  Sprössling 
der  aargauischen  Linie  des  in  Winterthur  vorkommenden 
Geschlechts  von  Rinowe.  Wenn  vom  iVerf.  zur  Bestimmung 
des  Lautstandes  und  Alters  der  Dichtung  das  Habsburgische 
ürbarbuch  von  1303  ff.  verwandt  wird,  so  möchte  ich  dringend 
warnen,  den  Pfeiffer'schen  Abdruck,  der  den  Lautstand  um 
viele  Jahre  zurückmodelt,  zu  grammatikalischen  Studien  irgend- 
wie zu  benutzen. 


Aus  den  Mitteilungen  des  Vereins  für  Geschichte  und  Alter- 
thumskunde  in  Hohenzollern  Jahrgang  XIX  1885/86  berührt 
die  Geschichte  des  ehemaligen  Seekreises  vielfach  die  Abhand- 
lung Zingeler,  Geschichte  des  Klosters  Beuron  im 
Donauthale,  welche  jedoch  entgegen  dem  Titel  nur  bis  zum 
Ende  des  13.  Jahrhunderts  geht.  In  den  Text  der  Forschung 
eingeschoben  sind  eine  Reihe  von  Kaiser-,  Papst-  und  Privat- 
urkunden, von  letzteren  werden  manche  zum  ersten  Male 
publiziert.  Die  älteste  Urkunde  von  Karl  dem  Grossen 
786  Juni  29,  eine  plumpe  Fälschung,  wird  als  von  Pizen- 
berger,  dem  Chronisten  des  Klosters  herrührend,  nach- 
gewiesen; damit  sinkt  die  Fabel  von  einem  älteren  Klo- 
ster Beuron  in  sich  zusammen;  von  dem  hochinteressanten 
Diplom  König  Lothars  1131  März  29,  das  zugleich  die 
päpstliche  Bestätigung  von  Innocenz  enthält,  ist  ein  Fac- 
simile  beigegeben.  Dasselbe  veranlasst  mich  noch  zu  einer 
weiteren  Bemerkung.  Wie  die  Raumverteilung  beweist,  ist 
die  in  verlängerter  Schrift  geschriebene  erste  Zeile,  die 
Invocatio  und  den  Titel  enthaltend,   erst  später  hinzugefügt; 


i 


126  Literaturnotizen. 

um  die  Schrift  unterzubringen,  gehen  die  Buchstaben  fast  bis 
an  den  Rand  des  Pergaments.    Ein  freier  Raum  blieb  dafür 
am  Ende  der  ersten  Zeile  —  man  hatte  zuviel  Platz  gelassen  — 
in  ihn  schrieb  eine  andere  Hand  die  Nachricht  über  den  In- 
tervenienten,  welche  sonst  gewöhnlich  im  Text  steht;  hier  in 
der  auffallenden  Form:   „Richiza  me  fieri  a  domino  papa  et 
rege   Lothario   huniiliter    impetrauit."     Es   liegt   somit   sehr 
nahe   anzunehmen,   dass    der  Text  der  Urkunde   ohne   erste 
Zeile,  Signumszeile,  Rekognition  und  Datum  der  Kanzlei  fertig 
vorgelegt  wurde,   dort  mit    diesen   wie   dem  Siegel  versehen 
wurde   und  dann   in   den   freien  Raum   noch  die   päpstliche 
Bestätigung  und  die  auf  der  Rückseite  fortgesetzte  Zeugen- 
reihe  hinzugefügt  wurde.    Es   ist  die  Urkunde  in  der  That 
ein  monstrum   in  der  Kaiserdiplomatik  und  ihre  Entstehung 
nur  zu  erklären,  wenn  man  die  Beteiligung  der  Reichskanzlei 
auf  ein  Minimum  beschränkt.    Schum,  Forschungen  zur  deut- 
schen Geschichte  XX,  339—358  ist  der  Ansicht,   dass   auch 
der  Kontext   von   einem   Beamten   der   Königl.   Kanzlei   ge- 
schrieben sei;  ihm  war  eben  die  Beobachtung,  dass  die  erste 
verlängerte  Zeile  nachträglich  hinzugefügt  ist  entgangen.    Die 
an  die  überaus   sagenhafte,   von  Fälschungen   aller  Art  um- 
wobene  Überlieferung   der  Geschichte  Beurons  geübte  Kritik 
dürfte  noch  lange  nicht  radikal  genug  sein,  z.  B.  einen  Propst 
mH^vdem   Namen  Balthasar  um  1240/46  anzunehmen,  wo 
kaum  in  Oberschwaben  die  ersten  Heiligennamen  auftreten, 
geht  doch  nicht   an;   eher  könnte   ein  Andreas  1246 — 1252 
existiert  haben.    Als  Gründer  des  Klosters  glaubt  der  Ver- 
fiisser  den  Peregrinus  de  Hussinkirchun  (Hosskirch)  nachweisen 
zu  können.    Die  Fortsetzung  der  Arbeit  haben  wir  wohl  im 
nächsten  Heft   der  genannten  Zeitschrift  zu   erwarten.    Die 
übrigen  Aufsätze  des  Heftes  beziehen  sich  auf  Kloster  Stetten: 
Locher,   Nachrichten   über  Entstehung  und  Gründung  des 
Klosters  zu  Stetten.     Auszüge  aus  dem  Seelbuche.    Ein  Jahr- 
tagverzeichnis.   Dreher  giebt  die  Fortsetzung  des  Tagebuches 
über  Friedrich  von  Hohenzollern,  Bischof  von  Augsburg  (1486 
bis  1505)  mit  umfangreichen  Erläuterungen. 


Adolf  Büchle.    Der  Humanist  Nikolaus  Gerbel  aus 
Pforzheim.    Durlach  1886  (dem  Karlsruher  Gymnasium  zur 


Literaturnotizen.  127 

dritten  Säkularfeier  zugeeignet)  schildert  das  Leben  dieses 
interessanten  Mannes,  der  seine  Vorbildung  auf  der  berühmten 
Pforzheimer  Lateinschule  erhalten  hat,  sodann  Korrektor  in 
der  Druckerei  war,  welche  Thomas  Anshelm  von  Baden  in 
Tübingen  errichtete,  seine  Studien  in  Wien  machte,  welche 
ihn  mit  Konrad  Celtis  in  Verbindung  brachten,  bis  er  eine 
dauernde  Stellung  in  Strassburg  gefunden  hat.  Im  Anhang 
giebt  Büchle  1.  ein  chronologisches  Verzeichnis  von  Gerbeis 
Briefwechsel,  unter  dessen  112  Nummern  Namen  wir  Reuchlin, 
Erasmus,  Schwebel,  Butzer,  Zwingli,  Vadian,  Luther,  Melanch- 
thon  und  Andern  begegnen;  2.  eine  Zusammenstellung  von 
Gerbeis  sehr  zahlreichen  Publikationen,  meist  Klassikern,  dar- 
unter auch  das  historische  Werk  des  Cuspinian,  De  Caesari- 
bus  atque  Imperatoribus.  K.  H. 


J.  Näher  hat  seine  Studien  zur  Geschichte  des  Burgen- 
baues auch  auf  das  burgenreiche  Elsass  ausgedehnt.  Die 
Burgen  in  Elsass-Lothringen.  Ein  Beitrag  zur  Kenntnis 
der  Militärarchitektur  des  Mittelalters  (mit  15  Tafeln,  die 
autographierten  Aufnahmen  von  60  Burgen  enthaltend).  Strass- 
burg, Noiriel.  Die  Tafeln -Abbildungen  begleitet  ein  Text, 
dessen  historische  Angaben  auf  Kraus:  Kunst  und  Altertum 
zurückgehen.  Jüngere  Litteratur  ist  mehrfach  nicht  berück- 
sichtigt, jene  Angaben  sind  mitunter  schlecht  ausgezogen  (z.  B. 
„1314  nachdem  Fiudolf  von  Habsburg  deutscher  Kaiser  wurde"), 
so  dass  der  historische  Teil  vieler  Korrekturen  und  Ergän- 
zungen bedarf.  Aber  das  Hauptziel  der  Arbeit  ist  ja  die 
Beschreibung  und  Aufnahme  der  Burgen  selbst  und  da  bietet 
sie  vielfach  Neues.  Wir  heben  hervor,  dass  auch  die  Burg 
zu  Rodemachern,  wo  bekanntlich  eine  badische  Nebenlinie  re- 
sidierte, beschrieben  und  abgebildet  ist,  wie  auch  die  Veste 
Landskron  bei  Basel,  deren  Erweiterung  Näher  dem  Mark- 
grafen Georg  Friedrich  von  Baden -Durlach  zuschreibt  und 
Verwandtschaft  mit  den  gleichen  Anlagen  der  Hochburg  ent- 
deckt. 

Mit  dem  vierten  Band  des  Cartulaire  de  Mulhouse 
von  X.  Mo  SS  mann  ist  dessen  Absiebt,  das  Werk  bis  zu 
seinem  Ende  (1587)  zu  führen  nicht  erreicht,  zu  seiner  Voll- 


128  LiteratarDotizen. 

endung  sind  noch  zwei  weitere  Bände  erforderlich.  In  dem 
vorliegenden  Bande,  welcher  bis  1515  geht,  interessiert  uns 
auf  dem  rechten  Rheinufer  besonders  das  reichhaltige  Material 
zur  Geschichte  Peters  von  Hagenbach.  Die  Unterstellungen, 
welche  Mossniann  S.  VIII  der  Vorrede  seinen  deutschen  Re- 
zensenten gegenüber  macht  (ich  löse  dabei  die  Frageform  auf: 
„ils  ont  affecte  de  grossir  certaines  imperfections  de  mon 
travail,  avec  plus  d'äpretö  que  de  courtoisie,  moins  parce  qu'- 
elles  le  deparaient  vue  parce  qu'il  a.  ete  public  dans  la  forme 
oü  je  Pavais  con^u  il  y  a  passe  vingt  ans")  verlassen  den 
Boden  einer  wissenschaftlichen  Diskussion;  wir  können  da- 
gegen nur  Einsprache  erheben  und  es  bedauern,  dass  der 
Versuch  gemacht  ist,  auch  hier  politische  Momente  in  eine 
rein  wissenschaftliche  Diskussion  einzuschmuggeln. 


Wie  der  Redaktionsausschuss  der  Württembergischen 
Vierteljahrshefte  für  Landesgeschichte  bekannt  giebt,  wer- 
den in  Zukunft  in  dieser  Zeitschrift  die  Württembergischen 
Geschichtsquellen  herausgegeben  werden;  und  zwar  soll  im 
Jahrgang  1887  mit  der  Herausgabe  des  Codex  Hirsaugiensis 
durch  Dr.  Schneider  begonnen  werden.  Die  bisherige  Publi- 
kation des  um  1490  geschriebenen,  besonders  aber  für  die 
Geschichte  des  12.  Jahrhunderts  wichtigen  Hirschauer  Tra- 
ditionscodex in  der  Bibliothek  des  literarischen  Vereins  Bd.  I 
kam  nicht  in  den  Buchhandel. 


Die  Habsburger  Studien  II  von  Aloys  Schulte  (Mit- 
teilungen des  Instituts  für  öster.  Geschichtsforschung  VII,  4) 
behandeln  die  Verwaltung  der  Habsburg ischen  Besitzungen 
im  Elsass  im  Jahre  1303.  Die  gewonnenen  Ergebnisse  betr. 
der  Geschichte  der  Ausbildung  der  Landeshoheit,  der  Ver- 
waltungs-  und  Steuerorganisation  glaube  ich  in  den  wesent- 
lichen Punkten  auf  die  rechtsrheinischen  Besitzungen  der 
Habsburger  in  Schwaben  ausdehnen  zu  dürfen,  wenn  auch 
hier  schon  die  Verwandtschaft  mit  den  Schweizerischen  Zu- 
ständen sich  geltend  macht. 


Brandenburgisch  ■  deutsche  Kolonialpläne. 

Aus  den  Papieren 

des  Markgrafen  Hermann  von  Baden-Baden 

mitgeteilt 
von 

Eduard  Heyck. 


I. 

Kurfürst  Friedrich  Wilhelm  von  Brandenburg  und 
Admiral  Gysels  van  Lier.     1647—1660. 

Friedrich  Wilhelm,  der  grosse  Kurfürst  von  Brandenburg, 
hat  während  der  ganzen  Zeit  seiner  Regierung,  seit  den  Tagen 
her,  da  er  Kurprinz  war,  unter  den  Hauptzielen  seines  Lebens 
als  der  vornehmsten  eines  mit  thatsächlichen  Versuchen  das 
angestrebt,  seinen  Staaten  die  Teilnahme  an  der  Herrschaft 
der  Meere  und  eine  eigene  Stellung  im  Welthandel  zu  sichern. 
Zwei  Wege  lagen  ihm  zur  Anbahnung  dieser  Aufgabe  offen: 
die  Begründung  einer  nur  brandenburgischen  Marine  und, 
vielleicht  kühner  und  grossartiger,  als  zweiter:  seine  reichs- 
fürstliche Mitwirkung  zur  Errichtung  einer  gemeindeutschen 
See-  und  Kolonialmacht.  In  unseren  Tagen,  da  Deutschland 
stark  und  opferfreudig  sich  anschickt  die  schmerzlichen  Ver- 
säumnisse von  drei  Jahrhunderten  nachzuholen  und  dem  Gross- 
handel seiner  Bürger  den  zum  Gedeihen  erforderlichen  staats- 
rechtlichen Rückhalt  in  zukunftsreichen  neuen  Gebieten  zu 
geben,  hat  man  oft  und  gerne  mit  Stolz  darauf  hingewiesen, 
dass  es  der  Begründer  des  preussischen  Staats  selbst  war, 
der  schon  vor  mehr  als  200  Jahren  auf  den  Weltmeeren  mut- 
voll  eine  deutsche  Flagge  entfaltete;  man  hat  den  branden- 

Z«it«ebr.  f.  Gvich.  4.  Oberrh.  IT.  F.  IL  2.  9 


I . 


130  Heyck. 

burgischen  Ufiternehmungen  seit  1675,  die  wir  nach  dem 
gemeinsamen  Untergange  der  Hansa  und  des  älteren  nord- 
deutschen Seehandels  als  die  ersten  praktischen  Versuche 
im  Sinne  unserer  modernen  maritimen  Politik,  als  deren  direkte 
Anfänge  anzusehen  berechtigt  sind,  gelehrte  Untersuchungen 
und  zahlreiche  darauf  basierte  Darstellungen  gewidmet,  die 
diese  kühn -trotzigen  brandenburgischen  Unternehmungen  bei 
unserer  ganzen  Nation  im  neuen  Reiche  zu  erhebenden  Er- 
innerungen, ja  schon  jetzt  zu  populären  Gütern  unseres  Volks- 
bewusstseins  gemacht  haben.  Zuweilen  fand  auch  hier  und 
da  Erwähnung,  dass  Kurfürst  Friedrich  Wilhelm  schon  im 
Jahre  1647  an  die  Errichtung  einer  Handelsgesellschaft  ge- 
dacht, schon  1650  mit  den  Dänen  um  Fort  Tranquebar 
gehandelt  habe,  aber  ganz  verborgen  blieben  bisher  die  ver- 
knüpfenden Fäden  mit  der  30  Jahre  späteren  Verwirklichung, 
vor  allem  die  Thatsache,  dass  seine  Pläne  im  Jahre  1660 
eine  grossartige  Ausgestaltung  in  dem  Sinne  fanden,  dass  ihre 
Ausführung,  die  geraume  Zeit  gesichert  schien,  die  erste  Ma- 
rine- und  Weltmacht  des  Deutschen  Reichs  geschaffen  haben 
würde.  Der  Umstand,  dass  ein  badischer  Fürstensohn  zum 
hauptsächlichen  Vermittler  dieser  bedeutsamen  Verhandlungen 
Brandenburgs  mit  dem  Kaiserhause  ward,  hat  die  Dokumente 
dieser  vom  strengsten  Geheimnis  umhüllten  Vorbereitungen  in 
das  grossherzoglich  badische  General -Landesarchiv  (Sektion 
Haus-  und  Staatsarchiv)  geführt,  von  wo  sie  auch  nach  dem 
Erlöschen  ihrer  Sekreten  Eigenschaft  nicht  wieder  hervorge- 
zogen sind.  Die  gütigst  gewährte  Erlaubnis  der  grossherzog- 
lichen Archiv -Direktion  ermöglicht  es  mir  auf  jenen  Schrift- 
stücken fussend  die  erwähnte  ganz  lückenhafte  Kenntnis  von 
Friedrich  Wilhelms  maritimen  Bestrebungen  auszufüllen  und 
diesen  eigentümlichen  und  allem  Anschein  nach  einzigen  Ver- 
such des  Brandenburgers  vorzulegen  mit  seinen  an  Hoffnungen 
reichen  Ideen  auch  den  Wiener  Hof  und  die  Organe  des  römi- 
schen Reichs  deutscher  Nation  ^u  erfüllen.  0 


1)  Diese  Dokumente  haben  zum  weitaus  grössten  Teil  nicht  den 
Charakter  von  offiziellen  Akten,  sondern  setzen  sich  zusammen  aus  Briefen 
und  daneben  einigen  ziemlich  formlosen,  ihrer  Herkunft  nach  nur  schwer 
erkennbaren  Aufzeichnungen.  Der  Umstand,  dass  die  Verhandlungen  mit 
völliger  Umgehung  der  fürstlichen  Kanzleien  geführt  wurden,  erklärt  auch, 
dass  nur  noch  im  königlich  preussischen  geheimen  Staatsarchiv  zu  Berlin 


Brandenborgisch-deotsche  Eolonialpl&ne.  131 

Der  Darsteller  eines  gescheiterten  Projekts  hat  eine  wenig 
dankbare  Aufgabe,  zumal  wenn  ihn  die  primäre  Benutzung 
des  Materials  auf  einige  Ausführlichkeit  und  mancherlei  un- 
umgängliche Besprechungen  über  die  Quellen  selbst  weist; 
in  diesem  Falle  aber  entschädigt  zur  völligen  Genüge  der 
Einblick  in  die  sich  erschliessende  fast  überreiche  Gedanken- 
arbeit; ist  doch  nur  wenig  von  dem  verloren,  was  damals 
Friedrich  Wilhelms  weitblickenden  Geist  bewegte  und  sich 
den  mit  ihm  wirkenden  Persönlichkeiten  mitteilte;  manche 
dieser  Ideen  waren  von  neuem  aufgenommen  worden,  als 
später,  in  den  Jahren  seit  1675  der  rote  Adler  Brandenburgs 
vom  Top  der  kurfürstlichen  Orlogschiflfe  flatterte,  andere  wieder 
haben,  allerdings  auf  ganz  veränderter,  festerer  Grundlage,  in 
unserer  Gegenwart,  da  Preussens  Schwarz-weiss  mit  der  Farbe 
der  alten  hansischen  Seemacht  vereint  als  des  Reiches  Han- 
delsflagge auf  den  Meeren  und  in  fernen  deutschen  Häfen 
weht,  ihre  schöne  Erfüllung  gefunden.  Die  Unternehmungen 
von  1660  gewinnen  dann  noch  sekundär  ein  anderweitiges 
Interesse,  durch  die  bedeutsame  Beteiligung  zweier  an  sich 
beachtenswerter  Persönlichkeiten,  der  wir  bald  näher  treten 
werden,  des  durch  seine  kirchlichen  Unionsbestrebungen  be- 
rühmt gewordenen  Bischofs  von  Wiener -Neustadt,  Ohr  istoval 
de  Rojas-Spinola  und  des  schon  flüchtig  erwähnten  Mark- 
grafen Hermann  von  Baden-Baden,  dessen  ganze  spätere 
Laufbahn,  seine  langjährige  treue  und  höchst  erfolgreiche  diplo- 
matische und  militärische  Thätigkeit  für  den  Kaiser  an  dies 
sein  Mitwirken  an  des  Kurfürsten  Projekt  anknüpft,  bei  dem 
er  das  Haus  Habsburg  zu  vertreten  ausersehen  war. 

Friedrich  Wilhelm  hat  ohne  jeden  Zweifel  die  Inspiration 
zu  seinen  grossen  maritimen  Gesichtspunkten  schon  in  seiner 
Jugend  empfangen,  als  er  nahezu  4  Jahre  in  den  Niederlanden 
sich  aufhielt,  auf  der  damaligen  hohen  Schule  der  Staats- 
männer und  der  Volkswirte,  um  einen  Ausdruck  Roschers  zu 
wiederholen;  er  kam  dann  zur  Regierung  mit  dem  unerschüt- 


zwei  vereinzelte,  in  diesen  Zusammenhang  gehörende  Schriftstücke  sich 
fanden;  Herr  Prof.  Dr.  F.  Hirsch  hatte  die  Güte  mir  dieselben  zu  be- 
zeichnen und  das  genannte  Archiv  erlaubte  auf  das  Freundlichste  ihre 
Benutzung.  Nicht  minderen  Dank  schulde  ich  Herrn  Dr.  A.  Pribram, 
der  auf  meine  Bitte  in  liebenswürdigster  Weise  sorgfältige  Recherchen 
nach  den  in  Wien  etwa  verbliebenen  Materialien  aasführte. 

9* 


132  Heyck. 

terlichen  Rechtsanspruch  auf  Pommern,  dessen  mit  Branden- 
burg in  Erbverbrüderung  stehendes  altes  Herzogshaus  vor 
kurzem  erloschen  war.  In  allen  den  schweren  Kämpfen  um 
seines  Landes  Stellung  suchte  er  in  erster  Reihe  die  Basis  für 
dessen  maritime  und  merkantile  Entwicklung  zu  gewinnen; 
dort  in  Pommern,  dachte  er,  sollte  die  Odermündung  der  Aus- 
gangspunkt zur  Verwirklichung  von  Allem  werden,  was  er 
als  Kurprinz  in  dem  Musterlande  aller  Navigation  und  Kom- 
merzien  in  sich  aufgenommen  und  als  die  vornehmlichsten 
Mittel  zur  Hebung  der  brandenburgischen  Wohlfahrt  und  Macht 
zum  Beschlüsse  entwickelt  hatte.  Der  Mann,  dessen  sich  in 
der  ersten  Zeit  seiner  Regierung  der  Kurfürst  versicherte  und 
der  selbst  von  schöpferischen  Ideen  beseelt  sein  Talent  und 
seine  Erfahrung  der  Organisation  und  Einzelausführung  jener 
Projekte  zur  Verfügung  stellte,  war,  wie  später  Raule,  ein 
niederländischer  Seemann,  der  Admiral  Aernoult  Gysels  van 
Li  er,  dessen  Lebensschicksale  im  Verein  mit  der  ein  Ruhen 
nicht  kennenden  Beweglichkeit  seines  Geistes  ihn  in  diese 
Rolle  brachten. 

Gysels  van  Lier*)  war  im  Jahre  1593  zu  Geldern  geboren. 
Von  Kindheit  an  mit  seinen  Gedanken  und  seiner  Phantasie 
auf  die  See  und  auf  die  fernen  Wunderländer  gerichtet,  ging 
er  als  Sechszehnjähriger  nach  Holland,  fand  einen  Dienst  bei 
der  Ostindischen  Kompagnie,  der  ihn  sogleich  nach  Indien 
führte  und  rang  sich  hier  in  verschiedenen  Stellungen  und 


^)  Die  Hauptquelle  für  diese  Notizen  ist  ein  Bericht  Markgraf  Her- 
manns an  den  Kaiser  vom  19.  August  1661  auf  der  Grossh.  Hof-  und 
Landesbibliothek  zu  Karlsruhe  (Hs.  Rastatt  89),  auf  den  mich  Herr  Dr. 
Alb.  Krieger  aufmerksam  machte.  Dieses  deutsch  geschriebene  Exemplar, 
das  ich  Ber.  H.  a.  zitiere,  ist  entweder  die  Originalausfertigung,  die  des 
Geheimnisses  wegen  an  ihren  Verfasser  zurückgegeben  wurde,  oder  war 
als  Original  beabsichtigt  und  wurde  einiger,  wie  wir  sehen  werden  (cf. 
pag.  133  Anm.  1)  notwendiger  Korrekturen  wegen  von  dem  Markgrafen 
zurückgehalten  und  durch  eine  andere  Reinschrift  ersetzt.  Derselbe  Be- 
richt befand  sich  übrigens  auch  unter  den  erwähnten  Akten  im  Grossh. 
General-Landesarchiv,  jedoch  in  der  Mitte  abgebrochen  und  somit  unvoll- 
ständig; hier  in  italienischer  Sprache  von  eben  demselben,  der  den  Ber. 
H.  a.  schrieb,  einem  vertrauten  Sekretär  Hermanns,  und  ebenfalls  als 
beabsichtigtes  Original  ins  Reine  geschrieben.  Ich  zitiere  dieses  Fragment 
Ber.  H.  b.  —  Sprachliche  Eigentümlichkeiten  des  deutschen  Exemplars 
zeigen,  dass  dasselbe  aus  einem  vollständigeren  Konzept  des  italienischen 
Bruchstücks  in  das  Deutsche  übertragen  sein  muss. 


Brandenburgisch-deutsche  Kolonialpläne.  133 

Ämtern  zu  Bedeutung  und  Ansehen  empor.  So  geschah  es, 
dass  bei  seiner  Eückkehr  nach  Europa  im  Jahre  1621  die 
Generalstaaten  auf  Vorschlag  der  Aktionäre  ihn  zum  Kontro- 
leur  über  die  Eechnungsablage  der  Gesellschaftsdirektoren, 
der  Bewindhebbers  beriefen.  1629  trat  er  in  den  Dienst  der 
Kompagnie  zurück,  die  ihm  die  vielleicht  wichtigste  Stellung 
der  ganzen  ostindischen  Verwaltung  nach  der  des  General- 
residenten,  den  Gouverneurposten  von  Amboina  anvertraute, 
den  er  bis  1638  inne  hatte J)  Diese  seine  Amtsführung  im 
Molukkengebiete  —  zur  Zeit  des  grössten  niederländischen 
Machtaufschwunges  im  ostindischen  Inselarchipel  —  ist  schon 
von  der  Überlieferung  früherer,  weniger  empfindlicher  Zeiten 
als  eine  unmenschlich  harte  bezeichnet  worden;  es  dürfte  wohl 
schwer  fallen  jetzt  zu  entscheiden,  wie  weit  sich  sein  Vor- 
gehn  von  den  sonstigen  lediglich  auf  Machtzunahme  berech- 
neten Massregeln  der  damaligen  Niederländer,  des  selbstsüch- 
tigsten Handelsvolkes,  das  die  Welt  kennt,  unterscheidet,  oder 
wie  weit  persönliche  Rancunen  anderer  zu  diesem  Bilde  mit- 
gewirkt haben,  in  einzelnen  Fällen  mag  bei  diesen  berichteten 
Grausamkeiten  nur  das  „Auge  um  Auge,  Zahn  um  Zahn" 
dieser  strengeren  Jahrhunderte  sein  unerbittliches  Recht  geübt 
haben.*)  Im  Jahre  1638  kehrte  Gysels  nach  Europa  zurück 
und  zog  sich  auf  seinen  von  Ersparnissen  inzwischen  erworbenen 
Grundbesitz  in  Holland  zurück;  er  selbst  giebt  als  Grund 
dieser  Verstimmung  mangelnde  Anerkennung  seitens  der  Be- 


^)  Für  etwaige  spätere  Leser  von  Markgraf  Hermanns  Bericht  be- 
merke ich,  dass  ich  hier  nur  dem  italienischen  Fragment  folgen  konnte, 
welches  zuverlässiger  ist  als  der  weniger  ausführliche  Ber.  H.  a.  —  Denn 
dieser  verliert  durch  Auslassung  des  Satzes  über  die  Jahre  1609—1621 
nicht  nur  den  chronologischen,  sondern  auch  den  stilistischen  Zusammen- 
hang, lässt  die  auch  anderweitig  bezeugte  Thätigkeit  Gysels'  als  Regent 
von  Amboina  ganz  aus  und  rückt  dessen  nachfolgenden  Flottendienst  gegen 
Spanien  dadurch  in  eine  viel  zu  frühe  Zeit.  Derselbe  Bericht  lässt  in 
Folge  seiner  Auslassungen  Gysels  von  den  Niederlanden  zur  See  nach  den 
Niederlanden  zurückkehren  und  spricht  aus  demselben  Grunde  an  un- 
passender Stelle  von  dem  Undank  der  Eompagniedirektoren,  der  den  staat- 
lichen Aufsichtsrat  doch  unmöglich  schmerzen  durfte.  —  *)  „Die  Namen  van 
Gysels,  van  Deutekom,  Demmer  und  anderer  Befehlshaber  sind  in  der 
Geschichte  gebrandmarkt;  schwer  lastete  ihre  Tyrannei  auf  den  unglück- 
lichen Insulanern,  die  sich  freilich  auch  oft  schrecklicher  Grausamkeiten 
schuldig  machten.^  N.  G.  van  Kämpen,  Geschichte  der  Niederlande  (bei 
Heeren  und  TJkert).  Hamburg  1883.  Bd.  II.  p.  104. 


134  Heyck. 

windhebbers  an.  Noch  einmal  ward  diese  Müsse  unterbrochen, 
als  die  Staaten  ihn  als  Admiral  mit  dem  Befehl  über  20 
Kriegsschiffe  betrauten,  um  den  Portugiesen  Hülfe  zu  bringen. 
Dies  Ereignis  kann  nur  in  das  Jahr  1641  fallen,  in  den  An- 
fang des  kurzen  von  den  Holländern  so  schnöde  missbrauchten 
Waffenstillstandes  und  Bündnisses  mit  dem  von  Spanien  hart 
bedrängten,  die  staatliche  Unabhängigkeit  Äurückerkämpfenden 
älteren  Seefahrervolke. 

Gysels  war  auch  nach  Ablauf  dieses  Kommandos  mit  der 
ihn  umgebenden  Welt  nicht  ausgesöhnt,  unermüdlich  arbeitete 
in  der  Zurückgezogenheit  sein  unruhiger  Geist  und  sann  auf 
neue  grosse  Pläne;  schien  ihm  seine  Bedeutung  für  die  Ost- 
indische Kompagnie  von  dieser  unterschätzt  zu  werden,  so 
suchte  er  im  Wirken  ausserhalb  derselben,  das  heisst  gegen 
sie,  die  Befriedigung  seines  unermüdlichen  Ehrgeizes  und 
Thatendranges.  Es  gab  auch  sonst  der  Unzufriedenen  im 
Lande  genug;  die  Kompagnie  lag  mit  Übergehung  der  anderen 
Provinzen  ganz  in  holländischen  und  seeländischen  Händen 
und  innerhalb  dieser  Abgeschlossenheit  hatten  wiederum  die 
Bürgeraristokraten  von  Amsterdam  allein  die  Hälfte  der  Kam- 
mern inne.  Und  nicht  allein  in  den  Provinzen,  sondern  auch 
in  der  Stadt  am  Ij  selbst  sah  sich  eine  bedeutende  Anzahl 
von  Kapitalisten  von  der  exklusiven  Zahl  der  Erb -Teilhaber 
ausgeschlossen;  auch  der  Statthalter  Friedrich  Heinrich  von 
Oranien  wurde  durch  die  Mijnheers  der  Kompagnie  eingeengt, 
deren  Partikularinteresse  sich  im  französisch-niederländischen 
Kriege  gegen  Spanien  siegreich  gegen  seine,  des  Kriegsherrn, 
Politik  behauptete.  So  fasste  Gysels  den  Plan  einer  zweiten 
konkurrierenden  Niederländisch-Ostindischen  Kompagnie,  den 
er  dem  Prinzen  Friedrich  Heinrich  unterbreitete;  er  konnte 
eine  Anzahl  bedeutender  Kaufleute  nennen,  die  freudig  ihre 
Teilnahme  mit  Kapital  und  Schiffen  zugesagt  hatten. 

Die  Ausführung  war  unmöglich.  Im  Jahre  1602  bei  dem 
Zusammenscliluss  der  verschiedenen  holländischen  Handels- 
gesellschaften zu  der  „Vereinigten  Ostindischen  Kompagnie" 
hatten  die  Generalstaaten  dieselbe  unter  Ausschluss  aller  an- 
deren Bürger  mit  dem  indischen  Handel  zunächst  auf  20 
Jahre  privilegiert  0;  als  die  Frist  des  Monopols  zu  Ende  ge- 


^)  Aitzema,  Saken  van  Staet  en  Oorlogh,  s'Gravenhage  1654.  I.  p.  75, 


Brandenburgisch-deutsche  Eolonialpläne.  135 

gangen,  hatten  nach  einigen  von  der  Regierung  gemachten 
Schwierigkeiten,  die  hauptsächlich  auch  in  der  projektierten 
Verschmelzung  mit  der  weniger  florierenden  Westindischen  Ge- 
sellschaft bestanden,  die  Aktionäre  die  fortdauernde  Bestäti- 
gung desselben  um  18  Tonnen  Gold  erkauft.  Die  Kompagnie 
besass  —  und  zwar  sie  allein  —  die  Befugnis  im  Namen  der 
Generalstaaten  Verträge  in  Indien  abzuschliessen,  Heere  auf- 
zustellen, Kriege  zu  führen  und  ihre  kolonialen  Besitzungen 
selbst  zu  regieren.  Der  Prinz  von  Oranien  war  nicht  in  der 
Lage  irgendwie  auf  die  geheim  gehaltenen  Pläne  einer  neuen 
gesetzlich  unzulässigen  Kompagnie  einzugehen ;  er  empfahl  den 
Urheber  derselben  an  Kurfürst  Friedrich  Wilhelm  von  Bran- 
denburg, bei  dem  er  einer  günstigen  Aufnahme  des  Projekts 
sicher  sein  musste.  Ein  merkwürdiger  Schritt:  der  Statthalter 
bereitet  einem  gegen  des  eigenen  Landes  Machtquelle  gerich- 
teten Vorhaben  den  Weg;  nur  die  Erklärung  ist  möglich,  dass 
Friedrich  Heinrich  zu  dieser  Zeit  auf  jeden  Fall  eine  Be- 
drohung seiner  aristokratischen  Gegner,  selbst  vom  Auslande 
her,  für  das  Dienlichste  gehalten  hat;  er  kann  doch  nicht 
wohl  nur  das  beabsichtigt  haben,  sich  einen  unbequemen  Pläne- 
schmied vom  Halse  zu  schaffen.  Gysels  machte  von  dieser 
Empfehlung  sofort  Gebrauch  und  Friedrich  Wilhelm  nahm  mit 
dem  wärmsten  Interesse  seine  Vorschläge  entgegen,  er  fand 
die  Proposition  durchaus  vernünftig  und  praktikabel  und  Hess, 
sich  selber  mehr  und  mehr  mit  Ungeduld  erfüllend,  ein  Pri- 
vileg für  die  zu  bildende  Kompagnie  ausarbeiten. 

Die  Bekanntschaft  Friedrich  Wilhelms  mit  Gysels  muss  um 
den  Anfang  des  Jahres  1647  begonnen  haben,  da  kein«  Grund 
vorliegt  die  Bemerkung  von  Hermanns  Bericht,  der  Prinz  von 
Oranien  habe  seinem  Tochtermanne  dem  Kurfürsten  den  Ad- 
miral  empfohlen,  als  einen  proleptischen  Ausdruck  zu  nehmen; 
des  Kurfürsten  Vermählung  fiel  in  den  Dezember  1646  und 
bereits  am  14.  März  1647  starb  der  Statthalter  Friedrich 
Heinrich.  Dass  Friedrich  Wilhelm  aber  im  Dezember  1646 
seinen  alten  maritimen  Hoffnungen  neuen  Zugang  gestattete, 
gerade  damals  eine  Bedrohung  derselben  besonders  schwer 
empfand  —  wobei  doch  nahe  liegt  an  die  Gysels'schen  An- 
regungen zu  denken  — ,  dafür  fehlen  trefflich  bestätigende 
Nachrichten  nicht.     Am   17.  Dezember  1646*)  drängten  die 

^)  Urkunden  und  Aktenstücke  zur  Geschichte  des  Kurfürsten  Friedrich 


136  Heyck. 

brandenburgischen  Vertreter  die  Hochmögenden  im  Haag  zu 
energischerer  Unterstützung  ihres  Herrn  gegen  die  immer 
deutlicher  hervortretenden  günstigen  Aussichten  Schwedens  auf 
die  pommerschen  Häfen  und  die  Mündung  der  Oder;  sie 
stellten  vor,  wie  der  hinterpommerische  Überrest  in  keine 
Konsideration  kommen  könne:  „es  werden  auch  seiner  kur- 
fürstlichen Durchlaucht  kurbrandenburgischen  Landen  alle 
Commercia  abgeschnitten  und  dieselben  dadurch  inutil  gemacht, 
ja  Dero  ganzer  Staat  auf  'ein  Mal  gar  über  den  Haufen  ge- 
worfen". So  untrennbar  schien  das  maritime  Interesse  mit 
der  Wohlfahrt  des  ganzen  Landes  verknüpft. 

An  die  gewonnene  Zeitbestimmung  fügt  sich  in  der  besten 
Weise,  was  wir  in  Pauli's  „Allgemeiner  preussischer  Staats- 
geschichte" ^)  lesen:  „Nichtsdestoweniger"  (trotz  des  sicher 
bevorstehenden  Verlustes  der  pommerschen  Hafenorte)  „gab 
der  Kurfürst  dem  Antrag  des  holländischen  Admirals  Liers, 
den  die  ostindische  Handelsgesellschaft  seiner  Dienste  ent- 
lassen hatte,  und  anderer  reichen  holländischen  Kaufleute  1647 
Gehör,  unter  seinem  Namen  eine  ostindische  Handelsgesell- 
schaft zu  errichten.  Aber  die  brandenburgischen  Staaten 
konnten  die  hierzu  nötigen  Gelder  nicht  aufbringen.  Königs- 
berg erklärte  sich  gerade  heraus:  dass  kein  Mensch  einen 
Pfennig  dazu  beitragen  würde.  Damit  nun  die  Handelsgesell- 
schaft sich  so  lange  erhalten  könnte,  bis  des  Kurfürsten  Unter- 
thanen';^sich  von  ihren  Unglücksfällen  erholet  hätten,  bemühete 


Wilhelm  von  Brandenburg.  IV.  (Politische  Verhandlungen  hrsg.  v.  B. 
Erdmannsdörfer.  II)  p.  68.  —  «)  Band  VII  (Halle  1767)  p.  485.  Pauli 
überträgt  hier  lediglich  die  mit  liebevoller  Aufmerksamkeit  und  patriotischer 
Wärme  in  französischer  Sprache  abgefasste  handschriftlich  erhaltene  Ge- 
schichte der  episodischen  braudenburgischen  Seemacht  des  Ministers  Grafen 
Hertzberg;  die  von  Graf  Borcke  1864  veranstaltete  Herausgabe  dieser 
Hertzberg'schen  Arbeit  habe  ich  nicht  zu  Gesicht  bekommen.  —  P.  F. 
Stuhr,  der  in  seiner  „Geschichte  der  See-  und  Kolonialmacht  des  grossen 
Kurfürsten  Friedrich  Wilhelm  von  Brandenburg"  (Berlin  1839)  für  das  Jahr 
1647  und  die  folgenden  ebenfalls  nur  die  Hertzberg-Pauli'sche  Darstellung 
wiedergiebt,  scheint  nach  p.  IV  seiner  Vorrede  vergeblich  für  die  ge- 
nannten Jahre  selbständige  archivalische  Aufschlüsse  gesucht  zu  haben. 
H.  Peter,  die  Anfänge  der  brandenb.  Marine,  Berlin  1877,  folgt  auch  der 
von  uns  zitierten  Stelle  bei  Hertzberg  und  kommt  dann  gleich  auf  1675; 
die  anziehende  Publikation  des  grossen  Generalstabs,  Abteilung  fär  Kriegs- 
geschichte,Brandenburg-Preussen  auf  der  Westküste  von  Afrika, 
Berlin  1885,  setzt  direkt  mit  dem  Jahre  1680  ein. 


Brandenburgisch-deutsche  Eolonialpläne.  137 

man  sich  die  Hanseestädte  herein  zu  ziehen.  Sie  waren 
wirklich  nicht  abgeneigt.  Der  Kurfürst  erhielt  von  Dänemark 
das  Recht,  dass  Schiffe,  welche  brandenburgische  Flaggen 
führten,  im  Sunde  nichts  mehr  als  die  holländischen  bezahlen 
sollten.  Er  erkaufte  1650  von  eben  der  Krone  die  Veste 
Dansburg  oder  Tranquebar,  auf  der  Küste  von  Coromandel, 
vor  20  000  Thaler  baar  Geld  und  100  000  Thaler  Aktien  bei 
der  künftigen  Handelsgesellschaft.  Weil  aber  der  Kurfürst 
die  20  000  Thaler  nicht  schaffen  konnte,  blieb  nicht  nur  dieser 
Kauf  unerfüllet,  sondern  selbst  das  ganze  Vorhaben,  eine  ost- 
indische Handelsgesellschaft  zu  errichten,  kam  auch  ins  Stocken. 
Die  vielen  Kriege,  worin  sich  der  Kurfürst  hierauf  verwickelt 
sähe,  verhinderten  ihn  viel  Jahre  durch  auf  die  Schifffahrt  im 
Ernst  zu  denken,  ohnerachtet  er  die  Vorschläge  niemals  ab- 
wies,^ welche  ihm  von  Zeit  zu  Zeit  gemacht  wurden  und  diese 
Sache  betrafen."*)  So  suchte  er  naturgemäss  Gysels  an  sich 
zu  fesseln.  Auch  dieser  hat  später  Markgraf  Hermann  er- 
zählt, in  erster  Linie  die  Kriegsereignisse ^)  hätten  die  Schuld 
getragen,  dass  des  Kurfürsten  Vorbereitungen  wieder  in's 
Stocken  gerieten. 

Dürfen  wir  dem  Admiral  völlig  Glauben  schenken,  so  er- 
hielt er  in  den  nun  folgenden  Jahren  von  der  französischen, 
der  schwedischen  und  mehreren  anderen  Regierungen  unter 
lockenden  Anerbietungen  die  Aufforderung  in  ihren  Staaten 
die  Organisation  von  Handelskompagnien  zu  übernehmen;  in 
der  That  konnte  er  Markgraf  Hermann  ein  derartiges  Schrei- 
ben, das  ihm  der  schwedische  Generalkommissar  von  Hoff- 
stetten  übermittelt  hatte,  zeigen  und  auch  andere  Personen 
bezeugten  später,  solcherlei  Schriftstücke  bei  Gysels  gesehen 
zu  haben.  Bei  freierer  Verfügung  über  sich  selbst  hätte  Gysels 
vielleicht  eine  andere  Stellung  zu  diesen  Offerten  eingenommen; 
der  klügere  Friedrich  Wilhelm  hatte  indessen  Mittel  gefunden, 
den  Admiral  ohne  besonders  grosse  Kosten  festzuhalten.  Nicht 
so  sehr  durch  die  ernst  gemeinte  Zusage,  die  Kompagnie  nach 
erfolgtem   Friedensschlüsse   ins   Leben   zu  rufen    und   dann 


^)  Hertzberg  springt  dann  sogleich  auf  das  Jahr  1675  über;  war  er 
für  1647  verhältnismässig  ausführlich,  so  würde  er  doch  wohl  auch  die 
weit  umfassenderen  Projekte  von  1660  erwähnt  haben,  hätte  er  etwas  von 
denselben  in  Erfahrung  gebracht.  —  ')  Die  Rüstungen  von  1651  und  der 
nordische  Krieg  seit  1655. 


138  Heyck. 

Gysels  eine  gute  Bestallung  zu  geben,  als  durch  die  Art  des 
diesem  gewährten  Unterhalts;  er  hatte  dem  zum  kurfürst- 
lichen Rate  ernannten  Admiral  —  ganz  in  den  Formen  der 
älteren  brandenburgischen  Domänenverwaltung  —  das  Amt 
Lenzen  gegen  eine  massige  Jahressumme  in  Erbpacht  gegeben. 
Die  Lage  des  gewählten  Domanialamtes  am  äussersten  Punkte 
der  brandenburgischen  Lande  an  der  unteren  Elbe  weist  uns 
schon  deutUch  auf  die  späteren  Elb-  und  Nordseepläne  hin. 
Eine  Urkunde  des  Kurfürsten  vom  22.  März  1660  giebt  uns 
über  diese  Versorgung  Gysels'  näheren  Aufschluss:  der  Letztere 
hatte,  da  das  Amt  nicht  in  dem  erwarteten  Masse  einträglich 
sei,  um  Nachlass  rückständigen  Zinses  im  Betrage  von  1300 
Thalern  und  um  Herabsetzung  des  Pachtgeldes  überhaupt  ge- 
beten; beides  bewilligte  der  Kurfürst  gnädig,  aber  zugleich 
vorsichtig :  auf  des  Admirals  Kinder  könne  diese  Vergünstigung 
nicht  in  der  gewünschten  Weise  ausgedehnt  werden,  da  eine 
gute  Administration  die  Amtseinkünfte  von  selbst  heben  müsse; 
wenn  jedoch  Gysels  nach  seinem  Erbieten  „die  kurfürstlichen 
Commercien  verbessern"  helfe,  solle  zu  weiterer  Belohnung 
neben  anderen  die  Pachtherabminderung  auch  seinen  Erben 
zugute  kommen.  Wir  dürfen  wohl  den  Umstand  nicht  unter- 
schätzen, dass  die  Bewilligung  in  die  Zeit  der  Friedensver- 
handlungen von  Oliva  fällt,  als  von  neuem  Aussicht  ward,  an 
die  brandenburgischen  Kommerzien  denken  zu  können. 

Die  Persönlichkeit  dieses  Admiral  Arnold  Gysels  van  Lier 
zieht,  trotz  unserer  unvollständigen  Kenntnis  seines  Lebens 
und  seines  Charakters,  das  Interesse  auf  sich.  Aus  eigener 
Kraft  war  er  bis  zu  der  zweiten  Würde  der  niederländischen 
Befehlshaber  in  Ostindien  emporgestiegen;  mächtig  wie  wenige 
europäische  Fürsten  hatte  er  in  dem  weiten  Inselreiche  ge- 
herrscht, angethan  mit  aller  heidnischen  Autorität  und  Pracht, 
die  nötig  waren,  um  auf  diese  zum  Gehorchen  geborenen 
Völker  zu  wirken;  von  Diener-  und  Sklavenscharen,  von 
streng  diszipUnierten  Truppen  umgeben,  thronte  er  an  den 
zauberischen  Gestaden  dieser  phantastischen  Märchenwelt,  die 
Salutschüsse  stolzer  Ostindienfahrer  donnerten  ihm  zu  von  der 
Rhede  von  Castel  Victoria;  in  späteren  Jahren  hatte  dann 
eine  stattliche  Kriegsflotte  mit  gravitätischen  Offizieren  und 
zahlreichem  kecken  Seemannsvolk  seinem  Winke  gehorcht. 
Nun  sass  er  in  alten  Tagen  an  den  poesieannen  Ufern  zu 


Brandenburgisch-deutsche  Eolonialpläne.  139 

Lenzen  und  sah  die  flachen  Eibkähne  langsam  den  trägen 
Strom  hinab  und  hinaufziehen.  —  Wir  können  ihn  nach  den 
Einzelheiten  seines  holländischen  Dienstes  für  eine  harte  Natur 
halten,  die  rücksichtslos  dem  praktischen  Ziele  folgte,  eine 
lebendige  Verkörperung  des  niederländischen  Handels-  und 
das  heisst  wohl  Volksgeistes  dieser  Tage.  Dennoch  war  er, 
anders  wie  die  Herren  Nelkenpfeffersäcke  zu  Amsterdam,  für 
seine  Person  kein  Egoist;  er  diente  der  Kompagnie  und  den 
Generalstaaten  in  den  höchsten  Ämtern  und  fand  den  eigenen 
Vorteil  nicht;  der  Anteil  an  dem  Gewinn  der  Aktionäre  blieb 
dem  emporgekommenen  Beamten  der  Gesellschaft  verschlossen ; 
dass  der  Kontroleur  des  Staates  den  Direktoren  der  Kom- 
pagnie unbequem  ward,  spricht  für  ihn.  Markgraf  Hermann 
hebt  seine  Redlichkeit  ausdrücklich  hervor  und  findet  nichts 
zu  bedauern  als  des  Admirals  calvinistisches  Bekenntnis.  — 
Gysels  aufstrebender  lebendiger  Geist,  sein  grosses  wirkliches 
Wissen  und  seine  Erfahrung  in  maritimen  Dingen,  seine 
Kenntnis  der  Lage  in  den  Kolonien,  die  Wenigen  in  gleicher 
Weise  zu  Gebote  stand,  lässt  ihn  nicht  rasten  und  nicht  ruhen; 
noch  in  das  stille  Lenzen  verschafft  er  sich  stete  Berichte  aus 
Hamburg  von  Hendrick  Janssen-Rübke  und  mehrfach  aus  den 
Niederlanden,  wo  ihm  auch  eine  Tochter  zurückgeblieben  ist 
und  sein  Sohn  zur  Zeit  als  Kapitän  unter  dem  Kommando 
von  Michael  Adriansohn  de  Ruyter  steht;  die  durch  solche 
Korrespondenzen  stets  erneuerte  Kenntnis  hält  seine  Pläne 
wach,  die  sich  dogmatisch  in  seiner  Seele  befestigen.  Hier 
und  da,  müssen  wir  sagen,  verrät  er  eine  unbefugte  Recht- 
haberei, wenn  er  mit  politischen  Ratschlägen  auftritt.  Die 
Aufgabe  für  den  Rest  seines  Lebens  ist  nun  einmal  die  Er- 
richtung einer  anti-holländischen  Kompagnie  geworden,  das 
Ziel,  durch  das  er  sich  zugleich  ein  Wiederumlenken  ver- 
schlossen. Überlegen  und  ungeduldig  steht  er  den  Mitwirkenden 
gegenüber,  die  ihm  nicht  schnell  genug  fördern,  was  er  für 
unwiderlegbaren  Nutzen  erkennt,  die  ihm  nicht  zu  folgen  ver- 
mögen, wenn  seine  Kenntnis  indischer  Details  ihn  auf  weiter- 
gehende leicht  abenteuerlich  erscheinende  Kombinationen  führt. 
Aber  sein  hohes  Ziel  hat  für  ihn  noch  eine  andere  Bedeutung 
erhalten,  die  ihn  mit  bleierner  Notwendigkeit  drückt:  nur  die 
Ausführung  seiner  Aufgabe  wird  zugleich  materiell  sein  eigenes 
Greisenalter  und  die  Wohlfahrt  seiner  Kinder  in  Sicherheit 


140  Heyck. 

stellen.  Können  wir  es  ihm  da  durchaus  verdenken,  wenn 
er  sich  seinerseits  nicht  durchaus  an  des  bei  knappen  Mitteln 
vorsichtigen  und  sparsamen  Friedrich  Wilhelms  Person,  an 
die  eingeengte,  schwer  kämpfende  brandenburgische  Macht 
ketten  wollte? 

Das  Deutsche  macht  ihm  Schwierigkeiten;  seine  zahlreichen 
Briefe  an  den  Markgrafen  Hermann  sind  holländisch  abgefasst; 
dem  vielgewanderten  badischen  Prinzen  sind  ja  Italienisch, 
Spanisch,  Französisch  und  Holländisch  wie  die  Muttersprache 
geläufig.  Nach  Gewöhnung  an  die  krause  aber  bestimmte 
Handschrift  in  dem  fremdartigen  Duktus  sind  diese  Briefe  — 
und  nicht  minder  die  von  ihm  diktierten  —  eine  interessante 
Lektüre.  Freilich  atmen  alle  Ungeduld  und  wiederholen  sich 
gegenseitig,  in  der  steten  Besorgnis,  der  Markgraf,  der  noch 
nicht  geantwortet,  möge  die  jüngsten  Schreiben  nicht  erhaltet 
haben,  aber  in  dem  vielseitigen,  ziemlich  knapp  stilisierten 
Inhalt  offenbart  sich  fesselnd  neben  den  kolonialen  Projekten 
und  Ideen  auch  des  erfahrenen  Seemannes  Auffassung  der 
politischen  und  militärischen  Begebenheiten  auf  und  an  den 
Weltmeeren,  über  die  er  die  gesammelten  Nachrichten  hier 
weiter  sendet.  Der  Kurfürst  bleibt  sein  Herr;  dem  jüngeren 
und  ebenfalls  auf  fremden  Dienst  gewiesenen  Markgrafen  Her- 
mann gegenüber  wird  der  alte  Gouverneur  von  Amboina  und 
Admiral  der  freien  Niederlande  mehr  zum  ergebenen  Freunde; 
die  Sprache  seiner  Briefe  ist  offen  und  unzeremoniös ,  nicht 
selten  äussert  sich  sein  Urteil  in  einem  originellen  Ausdruck 
dieser  „zoeten  en  krachtigen"  Sprache,  macht  sich  sein  un- 
geduldiger Unmut  über  Dritte  in  einem  seemännisch  deutlichen 
Wörtlein  Luft. 

Es  erscheint  nicht  überflüssig,  soweit  es  zum  bessern  Ver- 
ständnis der  Gysels'schen  Ausführungen  nötig  ist,  einen  kurzen 
Überblick  über  die  koloniale  Lage  in  Ostindien  zu  der  Zeit, 
da  diese  Briefe  geschrieben  wurden,  zu  geben.  ^ 


^)  In  glanzvoller  Darstellung  giebt  den  Zusammenhang  der  nieder- 
ländischen Unternehmungen  in  Ostindien  mit  der  Geschichte  der  Politik 
und  Kulturentwicklung  der  Mutterlande  H.  v.  Treitschke:  „Die  Re- 
publik der  vereinigten  Niederlande",  im  zv^eiten  Bande  seiner  „Historischen 
und  politischen  Aufsätze",  5.  Aufl.  Leipzig  1886.  —  Zu  genauerer  Orien- 
tierung verweise  ich,  neben  den  neueren  Geschichtswerken  über  die  Nieder- 
lande, über  Ostindien  und  speziell  die  Kompagnie,  auch  auf  die  schier 


Brandenbargiflch-dentsciie  Kolonialplänö.  141 

Trotz  des  Befreiungskampfes  der  Niederlande  gegen  Spanien 
hatte  der  kommerzielle  Austausch  beider  Gebiete,  wie  der 
Niederlande  mit  dem  an  Spanien  seit  1580  geketteten  Portu- 
gal seinen  ungestörten  Fortgang  gehabt.  Die  Niederländer 
brachten  in  die  Häfen  der  Halbinsel  die  industriellen  Erzeug- 
nisse, deren  diese  an  Manufaktur  armen  Länder  dringend  be- 
durften und  holten  von  dort  zu  weiterem  Vertrieb  die  Pro- 
dukte der  Kolonien.  Dieser  private  Verkehr  nahm  ein  Ende, 
als  König  Philipp  H.  1584  den  Rebellen  die  Häfen  Portugals, 
sein  Nachfolger  ihnen  1599  auch  die  spanischen  verschloss. 
Die  Sperre  nun,  die  Not  war  es,  welche  —  zum  nie  ersetzten 
Schaden  der  iberischen  Halbinsel  —  die  schon  eine  stattliche 
Handelsflotte  besitzenden  Niederländer  vom  Zwischentransport 
hinweg  dazu  brachte,  selbständig  die  grossen  Wege  des  Handels 
zu  betreten,  worauf  dann,  nach  dem  Scheitern  der  kühnen 
Versuche  eine  nordöstliche  Durchfahrt  zu  gewinnen,  einerseits 
das  Bedürfnis  nach  aussen  mächtiger  und  sicherer  zu  sein, 
andererseits  der  monopolistische  Drang  nach  Beseitigung  der 
inneren  Konkurrenz  die  verschiedenen  am  Ende  des  16.  Jahr- 
hunderts entstandenen  Handelsgesellschaften  im  Jahre  1602 
zu  der  „Vereinigten  Ostindischen  Kompagnie"  zusammenfliessen 
machten,  welche  in  der  von  uns  oben  (pag.  134)  erwähnten 
Weise  von  den  Generalstaaten  privilegiert  wurde  und  über 
ein  Grundkapital  von  6  600  000  Gld.  0  verfügte,  das  bald  auf 
9  Millionen  erhöht  ward.    Die  Ausbreitung  der  niederländi- 


unendliche  Litteratur  älterer  Berichte  europäischer  Beamten  und  Aben- 
teurer, die  in  Indien  waren,  eine  unerschöpfliche  Grube  von  Erz  und 
Schlacken  für  das  Detail  der  ostindischen  Kriegs-  und  Handelsbegeben- 
heiten und  der  dortigen  Verwaltung;  wie  alle  die  Reisebeschreibungen 
des  16.  und  17.  Jahrhunderts  ein  weitschichtiges,  wenig  durchforschtes 
Material  bietend  für  die  Bildungsgeschichte  des  europäischen  Individuums 
nicht  minder  als  des  indischen  und  —  wenn  man  diesen  Weg  einschlagen 
will  —  für  eine  historische  Methode  der  Ethnographie. 

*)  Diese  Zahl  —  statt  der  üblichen  Angabe:  6  Millionen  —  aus  „Joh. 
Sigm.  Wurffbain's  Vierzehenjährige  ostindianische  Krieg-  und  Kauff- 
mannsdienste  etc.**  Sulzbach  1686,  pag.  2.  Dies  Tagebuch  über  die  Jahre 
1632  bis  1646  ist  von  Aufschneiderei  und  persönlichen  Münchhauseniaden 
völlig  frei  und  gehört  als  das  Werk  eines  weiterblickenden  und  Interesse 
besitzenden  Mannes  in  die  erste  Keihe  dieser  Reisebeschreibungen.  Auf 
pag.  48  ff.  schildert  Wurffbain  seine  Teilnahme  an  einem  Streifzuge  in's 
Innere  Amboina's  unter  der  Führung  unseres  Arnold  Gysels. 


142  Heyck. 

sehen  Handelsbeziehungen  und  -besitzungen  konnte  überall 
nur  auf  Kosten  der  Portugiesen  geschehen,  neben  denen  da- 
mals die  Kolonien  anderer  Mächte  nicht  entfernt  in  Betracht 
kamen,  auch  Spanien  nicht  mit  seinem  weiten  aber  für  den 
Handel  wenig  ergiebigen  amerikanischen  Landbesitz.  Mächtig 
waren  die  Portugiesen  besonders  auf  dem  indischen  Festlande, 
wo  die  holländischen  Handelsvereinigungen  nicht  daran  denken 
konnten  ihnen  entgegenzutreten,  und  ferner  auf  den  Moluk- 
ken,  wo  jedoch  die  verhältnismässig  zivilisierten  malayischen 
und  bei  ihnen  seit  älterer  Zeit  ansässigen  anderen  asiatischen 
Einwohner  nur  auf  eine  Gelegenheit  warteten  das  portugiesische 
Joch  abzuschütteln;  weit  schwächer  von  den  Portugiesen  be- 
setzt waren  die  Sundainseln.  Schon  im  Jahre  1599  schlössen 
die  Holländer  auf  den  amboinesischen  Inseln,  der  zunächst 
wichtigsten  Molukkengruppe,  Verträge  ab,  welche  ihnen  neben 
Hülfe  gegen  die  Portugiesen  die  Gewürzausfuhr  nach  Europa 
sicherten;  gleich  darauf  folgte  ein  Vertrag  mit  dem  König 
von  Ternate,  dem  „Herrscher  der  72  Inseln";  eine  von  den 
Philippinen  heransegelnde  Flotte  der  spanisch-portugiesischen 
Monarchie  unterlag  den  an  Schiffen  und  Mannschaft  schwächeren 
germanischen  Eroberern  und  während  die  feindlichen  Kräfte 
durch  die  heimische  Eifersucht  auch  hier  gelähmt  wurden, 
nahmen  die  Niederländer  Amboina  und  die  übrigen  Molukken 
in  festeren  Besitz.  Bantam  auf  Java  ward  nunmehr  der 
Hauptstapelplatz  des  holländischen  Ostindienhandels.  So  war 
die  Lage,  als  1602  die  Vereinigte  Kompagnie  in's  Leben  trat 
1605  gelangte  die  Gruppe  von  Amboina  in  ihren  festen  Be- 
sitz ;  nur  an  vereinzelten  und  unwichtigen  Punkten  der  Moluk- 
ken vermochten  die  Spanier  noch  bis  1663  sich  festzuklam- 
mern. Im  Waffenstillstände  von  Antwerpen  1609  versprach 
König  Philipp  den  holländischen  Handel  in  Indien  nicht  zu 
stören,  nachdem  die  ostindische  Kompagnie  durch  die  nach- 
drücklichsten Vorstellungen  bei  den  Generalstaaten  die  drohende 
Gefahr,  dass  diese  für  die  Wiederherstellung  des  alten  Ver- 
hältnisses Indien  aufgeben  möchten,  abgewandt  hatten,  und 
1610  setzte  die  Gesellschaft  einen  Generalgouvemeur  in  Indien 
ein,  der  nun  zunächst  in  Bantam  residierte. 

So  lange  die  Holländer  gegen  die  romanischen  Besitzer 
der  ostindischen  Inseln  rangen,  hatten  sie  mit  der  neben  ihnen 
aufstrebenden,  ebenfalls  jüngeren  Handelsnation  der  Engländer 


Brandenbargisch-deatsclie  Eolonialpläne.  143 

Frieden  gehabt.  Nunmehr  bildete  sich  diese  Konkurrenz  zu 
erbittertem  Gegensatz  aus.  Die  entspringenden  Kämpfe  hatten 
ihre  Stätte  besonders  um  Banda  und  an  der  javanischen  Nord- 
küste, wo  nach  einem  bedeutenden  Erfolge  der  Holländer  seit 
1619  Batavia  als  Hauptsitz  der  holländischen  Handelsgesell- 
schaft und  Mittelpunkt  des  ganzen  ostindischen  Handels  ent- 
stand. Ein  Friedensversuch  in  demselben  Jahre  überwies  den 
Holländern  zwei  Drittel,  den  Briten  ein  Drittel  des  Gewürz- 
handels in  den  Molukken;  aber  wie  hätte  sich  diese  Teilung 
mit  dem  Monopolgedanken  auf  die  Dauer  vereinigen  lassen? 
Nach  den  Blutthaten,  die  die  Holländer  gegen  die  Engländer 
auf  Labore  1621  —  in  demselben  Jahre,  da  erstere  die  Banda- 
inseln  ganz  erwarben  —  und  auf  Amboina  im  Jahre  1623 
verübten  und  die  die  Quelle  des  bis  in  unsere  Zeiten  unver- 
söhnt gebliebenen  Volkshasses  beider  Nationen  wurden,  hatte 
die  Kompagnie  die  Molukken  und  somit  den  gesamten  Handel 
mit  Gewürznelken  und  Muskatnüssen  für  sich  allein.  Den  Pfeffer- 
handel, der  in  ganz  Indien  blühte,  vermochten  die  Holländer 
natürlich  Anderen  nicht  zu  wehren.  Unterdessen  hatten  sie  sich 
auf  den  Sundainseln  befestigt,  an  der  Festküste  von  Mala- 
bar  (1626)  Verträge  abgeschlossen  und  blühende  Faktoreien 
in  Coromandel  angelegt.  In  Japan  hatten  sie  seit  1611  die  Er- 
laubnis Handel  zu  treiben,  sie  allein,  aber  auch  unter  vertrags- 
mässigen  Bedingungen  über  die  Ausführung  und  Form,  wie 
sie  vielleicht  eine  andere  Nation  so  schmählich  nicht  auf  sich 
genommen  haben  würde;  in  Persien  genossen  sie  seit  1624 
recht  günstige  Bedingungen. 

Die  portugiesische  Eevolution  gegen  Spanien  brachte  der 
holländischen  Republik  neue  Vorteile:  sie  banden  nun  ihren 
bisherigen  Gegnern,  den  hülfsbedürftigen  Portugiesen  durch 
einen  Waffenstillstand  und  durch  Absendung  einer  Sukkurs- 
flotte  die  Hände  und  plünderten  die  neuen  Bundesgenossen 
zu  den  ihnen  entrungenen  handelspolitischen  Zugeständnissen 
in  jämmerlicher  Weise  aus;  erst  1644,  nachdem  sie  ihnen  in 
Brasilien  und  Ostindien  so  viel  als  möglich  genommen,  ver- 
kündeten sie  in  den  Kolonien  den  1641  geschlossenen  Ver- 
trag. Dann  schien  sich  das  Blättlein  wenden  zu  wollen,  in 
Amerika  und  Afrika  gewannen  die  Portugiesen,  diß  seit  1652 
auch  durch  die  englische  Kriegserklärung  an  die  General- 
staaten bedeutend  erleichtert  wurden,  grosse  Gebiete  zurück 


144  Heyck. 

und  1654  verlor  die  westindische  Kompagnie  der  Holländer 
den  30  Jahre  hindurch  mit  wechselndem  Geschick  behaupteten 
brasilianischen  Besitz.    In  Ostindien  jedoch  blieben  die  Hol- 
länder auf  die  Dauer  erfolgreich;   1641  ging  in  ihren  Besitz 
das  lang  ersehnte,  schon   1606  belagerte  blühende  Malacca 
über,  als  Schlüssel  des  ganzen  Archipels  der  militärisch  wich- 
tigste Punkt  Hinterindiens;   1658  verdrängten  sie  die  Portu- 
giesen aus  dem  reichen  Zimmteilande  Ceylon  und  besetzten 
gleichzeitig  die  Festung  Negapatnam  an  der  Coromandelküste. 
Diese  Kämpfe  sind  es,  die  1660  noch  fortdauern:  vergebliche 
Rückeroberungsversuche  der  Holländer  in  Brasilien,  Erfolge 
in  Indien.    In  demselben  Jahre  nimmt  Karl  II.  von  England, 
im  Begriffe  sich  mit  einer  portugiesischen  Infantin  zu  ver- 
mählen, eine  drohende  Haltung  gegen  die  Niederlande  an,  die 
—  wie  zumeist  von  dieser  Seite  —  die  hochmögenden  Han- 
delsherren nachgiebig  macht.    Nach  langen  schwierigen  Ver- 
handlungen Portugals  und  der  Niederlande  seit  dem  Dezember 
1660,  in  denen  auch  das  westindische  Interesse  Berücksich- 
tigung forderte  und  während  derer  in  Ostindien  die  Kom- 
pagnie unter  Vorwänden  ihre  Eroberungen  mehrte,  ist  endlich 
1669  im  Haag  ein  wirklicher  Friede  zu  Stande  gekommen. 

Indessen  galten  die  Küsten  der  Ostsee,  der  altberühmten 
„Mutter  aller  Commercien",  als  das  ergiebigste  Gebiet  des 
europäischen  Güterverkehrs,  als  das  eigentliche  Absatzgebiet 
der  Einfuhr  aus  den  Kolonialländern.  Hier  hatten  die  Hol- 
länder —  wie  an  der  Nordsee  den  Handel  Hamburgs  —  die 
ermatteten  baltischen  Hansestädte  kommerziell  ganz  von  sich 
abhängig  gemacht  und  alle  Häfen  belebten  ihre  dickbäuchigen 
Schiffe  von  enormer  Tragkraft,  die  seit  dem  16.  Jahrhundert 
eigens  für  den  Handel  in  diesen  stilleren  Gewässern  gebaut 
wurden  und  noch  jetzt  dem  norddeutschen  Seestädter  als 
„holländische  Kuffen"  wohlbekannt  sind.  Gerade  im  Jahre 
1660  dachten  die  Generalstaaten  ernstlich  daran  von  Däne- 
mark unter  der  Form  des  Pfandbesitzes  als  Entschädigung 
für  Kriegsunkosten  eine  günstig  gelegene  Position  zu  erwerben, 
bis  England  durch  einen  energischen  Protest  im  Haag  diese 
Hoffnungen  vernichtete.  ^) 


^ j  Urkunden  und  Aktenstücke  zur  Geschichte  des  Kurfürsten  Friedrich 
Wilhelm ;von  Brandenburg.  VlI.  (Politische  Verhandlungen  herausgegeben 
von  B.  Erdmannsdörfer.  IV.)  p.  303. 


Brandenburgisch-deutsche  Eolonialpläne.  145 

n. 

Erneuerung  und  Erweiterung  der  brandenburgischen 
^  Seeprojekte  im  Jahre  1660. 

Der  Kurfürst  konnte  sich  demnach  nicht  verhehlen,  dass 
der  naturgemässe  und  zugleich  stärkste  Gegner  einer  neuen 
Ostseemacht  und  jeglicher  deutschen  Flotte  die  niederländische 
Republik  sein  werde.  Trotzdem  versuchte  er  noch  während 
der  Friedensverhandlungen  von  Oliva  eine  vorübergehende 
Strömung  gegen  die  de  Witt'sche  Partei  zu  benutzen,  um  sich 
auf  alle  Fälle  den  Erwerb  einiger  Schiffe  zu  sichern ;  die  Kon- 
zentration des  Schiffsbau's  in  Holland  und  sein  damaliges 
Kreditbedürfnis  machten  ihn  für  diesen  Plan  gänzlich  von 
der  politischen  Stimmung  im  Haag  abhängig.  Am  3.  und 
4.  MärzO  brachte  der  brandenburgische  Gesandte  bei  den 
Generalstaaten,  Weimann,  gelegentlich  einer  Anwesenheit  in 
Amsterdam  mit  einem  von  Pollsbroeck  das  Gespräch  darauf, 
wie  sehr  eine  kleine  brandenburgische  Flotte  für  das  gemein- 
same Interesse  in  der  Ostsee  —  „im  polnischen  Wesen"  — 
eine  Veränderung  zu  machen  imstande  sein  würde;  nur  habe 
der  Kurfürst  selbst  zur  Zeit  die  Baarmittel  nicht  und  halte 
es  momentan  nicht  für  empfehlenswert  sich  offiziell  an  die 
niederländische  Regierung  zu  wenden ;  aber  die  Stadt  Amster- 
dam möge  gegen  Hypothek  auf  den  Pillau'schen  Pfundzoll 
unter  der  Hand  die  Mittel  hergeben.  Der  Agent  Dogen  be- 
richtete, dass  für  die  von  Friedrich  Wilhelm  in  Aussicht  ge- 
Hommenen  80  000  Reichsthaler  wohl  eine  Flottille  von  20  zum 
Kaperdienste  tauglichen  kleinen  Schiffen  zu  bekommen  sei, 
wie  man  sie  wünsche;  denn  um  mit  grossen  Orlogschiffen 
aperto  Marte  zu  fechten,  gebreche  es  ja  ohnehin  an  Häfen. 
Die  Verhandlungen,  bei  denen  —  im  letzten  Stadium  vor  dem 
Frieden  und  zur  Zeit  der  Wiederaufnahme  älterer  Pläne!  — 
der  Kurfürst  allem  Anschein  nach  Gesichtspunkte  hatte,  von 
denen  diese  Gesandten  nichts  ahnten,  führten  begreiflicher- 
weise zu  keinem  Resultat:  am  16.  März  meldete  Weimann, 


')  Droysen,  Geschichte  der  preuss.  Politik  III:  der  Staat  des  grossen 
Kurfürsten.  II.  (1871^)  p.  356  und  Urkunden  und  Aktenstücke  zur 
Gesch.  d.  Kurf.  Friedrich  Wilhelm  von  Brandenburg  VII.  (Politische 
Verhandlungen  IV)  p   307. 

Zeit6«br.  f.  GMch.  d.  Oberrh.  N.  F.  II.  2.  IQ 


146  Heyck. 

die  SchiflFsangelegenheit  stocke  trotz  aller  Versprechungen; 
„sammt  sähe  man  nicht  gerne,  dass  E.  Ch.  D.  an  Schififs- 
macht  allmälig  gedenken  sollte". 

Wir  wissen*),  dass  in  dieselbe  Zeit  eine  Vergünstigung 
des  Kurfürsten  für  Gysels,  den  Urheber  des  Kompagniepro- 
jektes fällt.  Friedrich  Wilhelm  hoffte  damals  in  der  That 
noch  die  Odermündung  für  sich  zu  gewinnen.  Am  21.  Febr. 
1660'0  schrieb  er  an  Kaiser  Leopold:  „Bin  auch  noch  der 
Meinung  .  .  . ,  dass  die  Schweden  bei  jetzigem  Zustand  gar 
leicht  dahin  gebracht  werden  könnten,  dass  sie  aufs  Wenigste 
Stettin  und  den  Oderstrom  ....  abtreten  müssten";  er  legte 
dabei  nur  das  Interesse  des  Reichs  zu  Grunde  und  Hess  von 
den  tieferen  Hoffnungen,  die  er  mit  gerade  dieser  Forderung 
verband,  gegen  den  Kaiser  jetzt  noch  nichts  durchblicken. 
Was  der  Kurfürst  im  Februar  etwas  resigniert  ausgesprochen, 
führte  der  brandenburgische  Minister  Frhr.  Otto  von  Schwerin 
am  22.  April/2.  Mai  dem  ausserordentlichen  österreichischen 
Gesandten  Fürsten  Gonzaga  mit  mehr  Zuversicht  und  Be- 
stimmtheit aus^):  der  Kaiser  möge  zur  Wohlfahrt  des  Reichs 
dahin  wirken,  dass  vermittelst  spanischer  und  französischer 
Interposition  „der  König  von  Schweden  angehalten  würde 
Stettin  sammt  ermeltem  Oderstrom  frei  und  in  S.  Ch.  D. 
Händen  zu  lassen".  Aber  durch  Goiizaga's  Antwort  sah  sich 
Tags  darauf  der  Kurfürst  gezwungen,  diesen  für  ihn  hoffnungs- 
reichsten Punkt  endUch  fallen  zu  lassen  und  sich  auf  dieselbe 
Interposition  für  die  Zukunft  zu  vertrösten.*) 

So  ward  der  Friede  am  3.  Mai  von  Brandenburg  und 
Schweden  unterzeichnet:  letzteres  hatte  Pommern  und  die  Oder 
nebst  den  Hafenzöllen  behalten.  Aber  bitterer  als  gegen  den 
schwedischen  Feind  seines  Rechts  musste  in  dem  Branden- 
burger der  Ärger  und  die  Verstimmung  über  die  General- 
staaten sich  befestigen.  Allein  auf  ihren  Handel  und  daher 
auf  Sicherung  gegen  England  und  Frankreich  bedacht  hatte 
die  herrschende  Partei  der  Bürgeraristokraten  ihn,  den  orani- 
schen  Schwiegersohn,  aber  ihren  Verbündeten  seit  1655,  völlig 
im  Stich  gelassen;  ihre  Ostseepläne  im  Frühjahr  1660  Hessen 
noch  deutlicher  erkennen,  dass  mehr  als  alle  die  Niederländer 


1)  p.  138.  —  »)  Urkunden  und  Aktenstücke  VUI.  (Pol.  Verh.  V) 
p.  425.  -  »)  1.  c.  p.  429.  -  *)  1.  c.  p.  430. 


Brandenburgisch-deutsclie  Eolonialpläne.  147 

jeden  selbständigen  Handelsaufschwung  Brandenburgs  im  Keime 
zu  ersticken  trachten  würden.  So  war  die  Emanzipation  von 
Holland  und  dessen  Schiflffahrt  Friedrieh  Wilhelms  nächstes 
Ziel;  zu  dessen  Erreichung  sollten  ihm  andere,  in  ähnlicher 
Lage  befindliche  Reichsstände,  vor  allen,  sich  aufraffend,  die 
Hansestädte  helfen,  und  femer  derjenige  Alliirte,  der  zwar  un- 
thätig  für  Brandenburg  und  die  Befreiung  der  Reichsküste 
geblieben  war,  aus  Rücksichtnahme  auf  Frankreich^)  und  aus 
eigener  Eifersucht,  aber  der  dem  ganz  isolierten  Kurfürsten 
eben  der  einzige  geblieben  war  —  der  Kaiser. 

Ein  zweiter,  ganz  anderer  Gedankengang  führte  zu  dem- 
selben Ende.  Nachdem  die  Hoffnung,  die  brandenburgische 
Schififfahrt  von  der  Oder  aus  ins  Werk  setzen  zu  können,  ge- 
schwunden, waren  noch  Pillau  und  Königsberg  als  Seehäfen 
des  Kurfürsten  vorhanden.  Freilich  war  Preussen  jetzt  sein 
freier  Besitz,  unabhängig  von  Polen  und  vom  Reiche;  aber 
gegen  jene  Häfen  sprach  die  ünvermeidbarkeit  des  Sundzolls 
und  ihre  gar  weit  nach  Osten  hinausgeschobene  Lage.  Viel- 
leicht fiel  gegen  sie  auch  eine  in  diesen  Gegenden  drohende 
Konkurrenz  ins  Gewicht.  Im  April  1660  hatten  Schweden 
wie  Polen  den  Plan  ventiliert  die  frische  Nehrung  zu  durch- 
stechen und  das  dem  Kurfürsten  noch  immer  vorenthaltene 
Elbing  zur  Seestadt  zu  machen.^)  So  konzentrierten  sich  des 
Kurfürsten  Gedanken  jetzt  mehr  und  mehr  auf  die  freilich 
wie  Stettin  fremden,  aber  doch  nicht  in  gegnerischen  Händen 
befindlichen  und  an  sich  günstiger  gelegenen  Nordseehäfen, 
vor  allen  auf  Hamburg.  Die  Elbe  würde  dann  die  neue  grosse 
Wasserstrasse  seiner  Lande  und  des  brandenburgischen  Han- 
dels werden  und  auf  dem  billigen  und  mit  Durchgangszöllen 
verhältnismässig  wenig  beschwerten  Stromwege  sollte  der  neue 
Grosshandel  den  bislang  durch  mannigfache  Zwischenhand  aus 
Spanien  und  den  Niederlanden  mit  Waaren  versehenen  öster- 
reichischen Erblanden  die  Produkte  der  Kolonien  zuführen. 


^)  Vgl.  hierfür  jetzt  auch  in  dem  von  der  Archivkommission  des 
französ.  Minist,  d.  Äuss.  publizierten  „R ecueil  des  instructions  don- 
D^es  aux  ambassadeurs  et  ministres  de  France"  den  Band  „Autriche**, 
hrsg.  V.  Alb.  Sorel.  Paris.  1884.  p.  33  flf.  —  2)  ürk.  u.  Aktenst.  IX.  (Polit- 
Verh.  hrsg.  v.  Th.  Hirsch.  VI.)  p.  13.  Nach  Urk.  u.  Aktenst.  VIII.  p.  732 
war  der  Urheber  dieses  Projekts  ein  in  dem  betr.  Bericht  leider  nicht 
genannter  Niederländer. 

10* 


148  Heyck. 

In  der  politischen  Vereinsamung,  in  der  Friedrich  Wilhelm 
damals  stand,  konnte  er  sich  um  so  mehr  den  Gedanken  über- 
lassen, welche  Vorteile  ein  enges  Zusammengehen  mit  dem 
Kaiser,  zunächst  in  der  Handelspolitik,  bringen  müsse,  Ge- 
danken, die  er  dann  auch  für  den  Fall,  dass  Pillau  der  Aus- 
gangspunkt der  neuen  kommerziellen  Schöpfungen  werden 
würde,  nicht  fallen  liess.  Immerhin  dachte  er  an  die  preus- 
sischen  Häfen  nur  in  zweiter  Linie.  Gerade  in  die  nächste 
Zeit  fallen  die  Arbeiten,  welche  die  Spree  durch  Kanäle,  wie 
zuvor  mit  der  Oder,  so  nun  auch  mit  der  Elbe  verbunden  haben. 

Das  Projekt  einer  reichsdeutschen  Seepolitik  war  auch  da- 
mals ebensowenig  etwas  ganz  neues,  als  die  Errichtung  deutscher 
Handelsgesellschaften.  Die  letzteren  hatten  schon  im  Beginn 
des  16.  Jahrhunderts  durch  ihre  Monopolisierung  des  Handels 
allgemeinen  Unwillen  und  den  Ansturm  sämtlicher  Stände 
gegen  sich  erregt,  insbesondere  die  grossen  patrizischen  Ge- 
sellschaften von  Nürnberg,  Ulm  und  Augsburg.*)  Indessen 
hatten  sich  ihre  Handelsverbindungen  auf  verhältnismässig 
kleine  geographische  Gebiete  beschränkt.  Später,  nach  der 
Umwälzung  im  Welthandel,  vom  Jahre  1579  ab,  noch  vor  den 
Zeiten  der  holländischen  Weltschiffahrt,  hatte  der  grosse 
Staatswirt  Kurfürst  August  I.  von  Sachsen  den  Plan  vorbe- 
reitet, durch  die  Verbindung  einer  in  sächsischen  Landen  zu 
errichtenden  Handelsgesellschaft  mit  Lissabon  in  die  Hand 
jener  den  Gewürzhandel  für  Deutschland  und  den  europäischen 
Nordosten  zu  bringen;  er  selbst  wollte  der  vornehmste  Teil- 
haber sein.  Dann  hatte  —  unwichtigeres  übergehe  ich  —  im 
Jahre  1624  Philipp  IV.  von  Spanien  daran  gedacht^),  im  Verein 
mit  dem  Kaiser  und  dessen  Autorität  im  Reiche  die  Errungen- 
schaften der  niederländischen  Republik  zu  vernichten,  ihr  die 
indische  Handelsherrschaft  und  ihr  Absatzgebiet  in  Deutsch- 
land und  im  Norden  zu  entreissen:  unter  Fürsorge  und  Teil- 
nahme der  Regierungen  zu  Wien  und  Madrid  und  unter  kai- 
serhcher  Flagge  sollten   Kaufleute  aus  Spanien,   den  —  für 


^j  A.  Kluckhohn,  „Zur  Gesch.  d.  Handelsgesellschaften  und  Mono- 
pole im  Zeitalter  der  Reformation"  in  den  Historischen  Aufsätzen  dem 
Andenken  an  Georg  Waitz  gewidmet.  (Hannover.  1886.)  p.  666  ff.  — 
*)  Fr.  Marc  seh,  die  maritime  Politik  der  Habsburger  in  den  Jahren  1625 
—1628.  (Mitteilungen  des  Instituts  für  österreichische  Geschichtsforschung. 
Bd.  I.  II.) 


Brandenbargiflch-deatBche  Eolonialpläne.  149 

den  Seehandel  durch  ihre  Küstenbeschafienheit  wenig  geeig- 
neten —  spanischen  Niederlanden  und  Deutschland  Kompagnien 
bilden,  der  Kaiser  sollte  sich  zu  diesem  Behufe  ostfriesischer 
Häfen  sowie  der  Weser-  und  der  Eibmündung  bemächtigen. 
Man  suchte  auch  die  Mitwirkung  Bayerns  zu  gewinnen;  die- 
jenige Sachsens  war  ins  Auge  gefasst.  Aber  gerade  die  nächsten 
Interessen  liefen  damals  zu  sehr  auseinander:  Osterreich  und 
die  Liga  brauchten  hauptsächlich  die  militärische  Hülfe  Spaniens 
auf  dem  Kontinent  und  König  Philipp  lag  an  der  Gemeinsam- 
keit nur  für  seine  maritimen  Ziele.  So  gab  nach  mancherlei 
Widrigkeiten  Spanien  die  Verhandlungen  im  Jahre  1626  auf. 

Trotz  dieser  Lage  suchte  dann  aber  Österreich  sogleich 
für  sich  die  ursprünglich  spanischen  Propositionen  weiter  zu 
verfolgen.  Die  Mitwirkung  der  treu  ergebenen  Hansestädte  ^ 
erschien  für  die  Machtbestrebungen  Ferdinands  IL  und  seine 
Absicht,  sich  und  doch  auch  dem  Reiche  die  Teilnahme  am 
Welthandel  zu  sichern,  eine  feste  Stütze;  andererseits  fiel  das 
Augenmerk  auf  Wallenstein  und  dessen  baltische  Pläne.  Wi- 
derum  kam  es  im  Drange  näherer  Sorgen  über  Verhandlungen 
und  kleine  lokale  Zurüstungen  nicht  hinaus  und  1628  gab 
der  Kaiserhof  diese  Pläne  völlig  auf.  In  tiefstem  Geheimnis 
hatte  Spanien  vor  4  Jahren  die  Unterhandlungen  eingeleitet; 
seit  dem  Juni  1626  aber  waren  sie  von  Brüssel  aus  „fast  der 
ganzen  Welt  kund"  geworden.^)  Da  mochte  man  denn  auch 
in  Brandenburg  davon  erfahren  haben,  denn  zwei  Hauptpunkte 
der  spanischen  Vorschläge  finden  wir  in  Friedrich  Wilhelms 
Plänen  wieder:  die  Herbeiziehung  der  Hansestädte  und  ferner 
die  mündliche  Führung  der  Verhandlungen  und  unmittelbare 
Leitung  der  Vorbereitungen  durch  einen  möglichst  neutralen 
deutschen  Reichsfürsten.  Indessen  liegt  zumal  der  erstere 
Punkt  so  sehr  nahe,  dass  an  den  —  auch  quellenmässig  nicht 
zu  verfolgenden  —  historischen  Konnex  in  diesen  Ideen  nicht 
unbedingt  geglaubt  werden  muss. 

In  den  folgenden  Jahren  und  Jahrzehnten  treten  nun  in 
ganz  Europa  Handelskompagnien  mit  wechselndem  Erfolge 
hervor.    Überall  stärkt  sich  die  Opposition  gegen  die  Hol- 


^)  Man  yergl.  übrigens  neben  Maresch  auch  die  Darstellung  bei  J. 
Falke,  die  Gesch.  d.  deutschen  Handels.  Lpzg.  1859—1860.  IL  p.  167  £f. 
—  2)  Brief  Schwarienbergs  bei  Maresch,  1.  c.  I.  p.  662, 


150  Heyck. 

länder,  pulsiert  der  Drang  sowohl  nach  eigener  Verbindung 
mit  den  erschlossenen  fernen  Ländern,  wie  nach  Entdeckung 
neuer  Kolonial-  und  Handelsgebiete.  Ende  April  1660  wurde 
Gysels  nach  Berlin  ein  Brief  nachgesandt,  den  ein  gewisser 
Alexander  Achilles,  ein  Deutscher,  an  ihn  nach  Lenzen  ge- 
richtet. Dieser  schrieb:  er  habe  in  Amsterdam  mit  den  Be- 
windhebbers  verhandelt,  um  für  die  ostindische  Kompagnie 
mit  20  bis  30  guten  Bergwerksleuten  nach  Asien  zu  gehen. 
Das  Beispiel  und  das  Abraten  missvergnügter  Beamten  der 
Kompagnie  habe  ihn  von  deren  Dienst  abgebracht;  wenn  er 
die  nötigen  grossen  Herren  zu  Patronen  fände,  würde  er  mit 
seinen  Bergleuten  in  Arabien,  Persien,  Mongolenland  oder  auf 
einem  Eiland  sonst,  da  die  Kompagnie  nichts  zu  befehlen 
habe,  nach  Edelmetallen  graben.  Da  werde  er  allein  dann 
sicher  so  viel  heimbringen,  als  die  Kompagnie  mit  6  Schiffen 
voll  Gewürznägeln  zusammen  und  gedenke  sich  dann  das  Jahr 
darauf  in  Ostasien  stattlich  präsentieren  zu  können,  wo  Könige 
genug  seien,  bei  denen  er  sich  durch  die  Gegnerschaft  der 
Holländer  insinuieren  werde.  Gysels  muss  bei  dem  Manne 
wegen  der  eventuellen  Ausfuhr  von  Bernstein  —  aus  Preussen 
also!  —  angefragt  haben,  denn  Achilles,  der  auf  Formosa  und 
an  der  chinesischen  Küste  gut  bekannt  war,  schreibt  ihm,  es 
scheine  damit  nichts  zu  sein,  diese  Waare  werde  bei  den  Tar- 
taren und  Chinesen  nur  gering  geachtet. 

Aus  den  nun  zwischen  den  Höfen  eingeleiteten  Verhand- 
lungen sind  folgende  als  die  Hauptpunkte  zu  abstrahieren: 
Friedrich  Wilhelm  wollte  eine  Handelsgesellschaft  gründen,  in 
der  die  Teilhaber  Reichsstände  sein  sollten,  er  selbst  an  der 
Spitze  stünde.  Mit  dem  Gedanken  der  direkten  Zulassung 
von  Kaufleuten  konnte  sich  der  festmonarchische  Kurfürst  zu- 
mal nach  den  Erfahrungen  von  1647  nicht  befreunden:  er 
wollte,  ähnlich  wie  er  auch  1681  eine  Staatsgesellschaft  schuf, 
die  Verwaltung  des  Monopols  nur  einer  Versammlung  von 
fürstlichen  Teilnehmern  oder  ihren  Vertretern  resp.  denen  der 
Hansestädte  überlassen,  die  Einkünfte  sollten  jedem  Gliede 
die  reichlicheren  Mittel  für  ein  segensreiches  Regiment  bringen. 
Die  Kompagnie  sollte  von  Amerika  ganz  absehen,  sich  auf 
Ostasien  beschränken  und  vielleicht  noch  in  Afrika  sich  fest- 
setzen. Noch  fehlten  aber  feste  Stützpunkte  in  Asien  für  ihre 
Unternehmungen  und  diese  konnten  zur  Zeit  höchstens  die 


Brandenbargisch-deatsche  Kolonialpl&ne.  151 

dortigen  spanischen  Häfen  bilden:  so  musste  unbedingt  der 
König  von  Spanien  zu  dieser  Erlaubnis  bewogen  werden,  und 
zwar  durch  merkantile  Vorteile  und  die  politischen  Hoffnungen, 
die  das  Zusammengehen  mit  einem  auf  die  Kompagnie  ba- 
sierten niederdeutschen  Bunde  bieten  konnte.  Der  Kaiser 
sollte  das  ganze  Unternehmen  mit  seiner  Autorität  und  der 
Flagge  des  Reiches  decken,  man  erwartete  von  ihm  die  Be- 
fürwortung des  Unternehmens  bei  der  spanischen  Krone.  Beide, 
den  Kaiser  und  den  katholischen  König,  dachte  sich  Friedrich 
Wilhelm  annoch  als  anonyme  Teilhaber;  im  übrigen  sollte 
ersterer  ungefähr  als  Ehrenpräses,  Philipp  IV.  als  der  Ver- 
bündete der  Kompagnie  erscheinen.  Als  direkte  Teilnehmer, 
so  verlautete  im  Spätjahr  1660  zu  Wien,  habe  der  Kurfürst 
bereits  einige  Reichsfürsten  gewonnen;^  wir  haben  wohl  zu- 
nächst an  die  Herzöge  von  Lüneburg  zu  denken,  da  für  den 
FaU  einer  Nichtbeteiligung  Hamburgs  das  gegenüber  gelegene 
Harburg  eine  besondere  Wichtigkeit  gewinnen  musste. 

Am  14.  März  schon,  also  noch  ehe  alle  Hoffnung  auf  Vor- 
pommern veiTiichtet  wurde,  in  der  Zeit,  da  sich  der  Kurfürst 
in  Holland  um  Schiffe  bemühte,  fertigte  er  Gysels,  dem  beson- 
ders viel  an  der  Beteiligung  des  Kaisers  gelegen  haben  muss*), 
ein  Begleitschreiben^)  aus,  das  in  ganz  allgemeinen  Ausdrücken 
dem  Kaiser  den  Admiral  Gysels  als  einen  Mann  empfahl,  der 
Vertrauen  verdiene  und  seiner  Angabe  nach  dem  Kaiser  wich- 
tige Vorschläge  zu  machen  habe  —  eine  doch  wohl  nur  der 
Hofbeamten  wegen  fingierte  Unbekanntheit  des  Kurfürsten 
mit  diesen  Propositionen.  Wir  wissen  aus  dem  Adressver- 
merk des  am  28.  Apr.  (a.  St.)  1660  in  Cleve  aufgegebenen 
Achilles'schen  Briefes,  dass  Gysels  am  Anfang  des  Mai  noch 
in  Berlin  weilte.  In  der  That  scheint  er  die  Reise  nach  Wien 
erst  im  Spätsommer  oder  Herbst  angetreten  zu  haben. 

Es  ist  förmlich,  als  habe  sich  der  Admiral  Gysels  in  Wien 
in  eine  ganz  andere  Persönlichkeit  verwandelt,  so  sehr  ver- 
schwindet dort  sein  Name  und  erscheint  dieser  zweite  Mann 


^)  Er  machte  die  Reise  nach  Wien  auf  seine  eigenen  Kosten.  Brief 
des  Admirals  an  Prinz  Hermann  vom  18.  Juli  1661 :  „ick  geef  ihr  Furstel. 
D.  in  bedencken,  of  eener  van  deese  mjne  quaatgunstighe  4  of  5  hondert 
daalder  ten  dienst  van  baren  beeren  spendeeren  sollen,  soo  ick  op  mjne 
Weense  reys  op  een  onseecker  gedaan  hebbe  . .  .**  —  ')  Konzept  Scbwerin's 
im  kgl.  geh.  Staatsarchiy  in  Berlin. 


152  Heyck. 

als  der  Träger  aller  Ideen,  die  wir  als  die  des  Admirals 
kennen,  ja  zugleich  als  Vertreter  derselben  beim  Kaiser  im 
Auftrage  des  Kurfürsten  von  Brandenburg.  Gysels  scheint 
sein  Beglaubigungsschreiben  nicht  gebraucht,  der  kaiserliche 
Hof  überhaupt  von  seiner  Anwesenheit  nichts  erfahren  zu 
haben.  In  den  von  dort  in  der  Folgezeit  Markgraf  Hermann 
zugegangenen  Schriftstücken  ist  nur  von  jener  zweiten  Person 
die  RedeO,  P.  Christophorus  de  Rochas,  Provinzial  des 
Franziskanerordens  in  Sachsen  und  Brandenburg. 

Dieser  zweite  Agent  ist  unbedingt  identisch  mit  dem 
späteren  Bischof  von  Wiener- Neustadt,  Christoval  de  Rojas- 
Spinola,  der  wegen  seiner  konzilianten  Natur  vielfach  als  diplo- 
matischer Unterhändler  benutzt  wurde  und  durch  seine  in  die 
siebziger  bis  neunziger  Jahre  des  17.  Jahrhunderts  fallenden 
treugemeinten  Bestrebungen  eine  Wiedervereinigung  der  ge- 
trennten christlichen  Konfessionen  anzubahnen  in  der  Kirchen- 
geschichte bekannt  genug  ist.  Über  ihn  ist  die  landläufige 
Meinung,  er  sei  erst  mit  Leopolds  I.  erster  Gemahlin,  also 
1666  aus  Spanien  nach  Deutschland  gekommen.*)  Die  Iden- 
tität dieser  zwei  Rochas  ergiebt  ausser  den  Thatsachen,  dass 
beide  Christoph  heissen,  beide  Spanier,  beide  Franziskaner 
sind,  beide  in  Beziehungen  zu  Friedrich  Wilhelm  vorkommen, 
ganz  durchschlagend  der  Umstand,  dass  schon  1660  bei  dem 
für  die  brandenburgischen  Projekte  thätigen  Rochas  die  Unions- 
gedanken eine  Rolle  spielen.  Ich  zitiere  dafür  einen  Passus 
aus  einer  Aufzeichnung  über  die  von  Rochas  dem  Kaiser  un- 
terbreiteten Vorschläge^):   „ex  ipsis  Lutheranorum  principiis 


^)  Ber.  H.  a.:  Ewer  K.  M.  haben  mir . . .  durch  Patrem  Christopho- 
rum  de  Rochas  zu  vernehmen  gegeben,  was  Deroselben  der  Herr  Kur- 
fürst zu  Brandenburg  durch  ermeldten  Patrem  proponieren  lassen  . . ." 
—  2)  Auch  Pufendorf,  de  reb.  gest.  Friderici  Wilhelmi,  XIVc.  19  erzählt, 
dass  Rochas  von  Friedrich  Wilhelm  i.  J.  1676  zum  Kaiser  gesandt  sei  zu 
Verhandlungen  über  das  polnische  Heiratsprojekt  für  den  Kurprinzen  und 
über  die  österreichische  Hilfe  zur  Gewinnung  der  pommerschen  Seeplätze. 
Dass  er  schon  frflher  für  des  Kurfürsten  maritime  Politik  in  Unterhand- 
lungen stand,  erwähnt  er  nicht.  Im  nächsten  Kapitel  (20),  wo  von  des 
Bischofs  Unionstendenzen  die  Rede  ist,  charakterisiert  er  ihn:  Ita  iste 
Rochas  confusus  discedebat,  vir  alias  inquieti  auimi  et  qui  semper  aliqnid 
quaerebat  in  quo  se  iactaret.  —  ^)  Über  diese  Aufzeichnung,  die  idi 
„Denkschr.  R.^  zitiere,  cf.  unten  p.  155.  Wir  erfahren  aus  derselben, 
dass  R.  Tor  1660  längere  Zeit  im  Auftrage  seiner  Oberen  in  den  Nieder- 


Brandenbargisch-deutsche  Eolonialpläne.  153 

ostendet  P.  Roxas  sequi  quod  debeant  tolerare  Catholicos,  ha- 
bebit  enim  audientiam  pacificam  et  iam  de  facto  obtinuit  se- 
creto  hanc  confessionem  manu  propria  praecipuorum  Acatholi- 
corum  subscriptam  qua  hoc  fatentur.  Denique  aderit  medium 
ut  saltem  aliquando  confidentia  audiantur  religiosi  ab  illis 
Principibus  haereticis,  et  aliquando  Dei  adiutorio  moveantur 
ad  quaerendum  compositionem  in  articulis  fidei,  quae 
re  Vera  facilis  erit,  si  absque  passione  certi  conveniant,  uti 
in  particulari  saepe  visum  est,  et  saltem  cum  Deo  sperandum 
et  tentandum  est." 

Erst  am  19.  Nov.  (n.  St.)  hören  wir  wieder  von  Gysels; 
an  diesem  Tage  sendet  er  dem  Kurfürsten  folgenden  Bericht: 
Durchleuchtigster  Churfürst,  Gnädigster  Herr. 

Muß  ihre  Churf.  Durchl.  gnädigstem  befelch  nach  in  aller 
underthänigkeit  referieren,  wasmaßen  bewuste  proposition  ihro 
keyserliger  Maiestet  underthänigst  und  auff  bester  Weiß  fur- 
komraen  ist,  sich  auch  schon  so  woll  auß  consideration  der 
materi  als  sonderlig  ihro  Churfürstliger  person  dermaßen  aller- 
gnädigst  erklert,  das  gäntzlich  zu  hoffen  habe  es  wirdt  dero 
allergnädigste  interposition  und  succurs,  so  viel  die  sach  im 
anfang  erfordert,  im  geringsten  nit  ermangelen.  Wan  nun 
auß  schuldigstem  underthänigsten  respect  zu  ihro  Churf.  Durchl. 
die  sach  im  höchsten  geheim  durch  eine  person,  so  allhie 
woll  angenehm,  und  ihro  Churf.  Durchl.  auch  recht  gnädigst 
gefallen  wirdt,  nur  allein  beim  ersten  Minister  nemlich  dem 
Großhoffmeistern  herrn  Graffen  von  Porcia  hab  laßen  eröffnen, 
selbiger  aber  ein  absonderlige  devotion  und  underthenigsten 
respect  zu  ihro  Churf.  interposition  erzeigt,  als  muß  under- 
thenigst  bitten,  es  wollen  ihro  Churf.  Durchl.  nit  underlaßen 
solches  bey  erster  guter  gelegenheit  gnädigst  zu  erkennen, 
dan  er  zeigt  sich  schon  zimlich  geneigt,  umb  diese  sach  zu 
kunfftigen  zeiten  mitt  höchstem  fleiß  und  geheim  durch  sich 
Selbsten  allein  bey  ihro  keyserlige  Maiestet  zu  treiben.  Hab 
auch  auß  underthenigsten  eiffer  eines  größeren  dienst  zu  ihro 
Churfürstl.  intention,  zu  execution  und  divertion  der  keyser- 


landen  war  und  dorthin  noch  Korrespondenzen  unterhielt.  Der  „Vescovo 
Roccas  dl  natione  Spagnola"  erscheint  ferner  als  ein  Mann  d'essercitata 
habilitä  in  der  Relation  des  venezianischen  Cav.  Ascanio  Giustiniano  vom 
4.  März  1682  (Fiedler,  die  Relationen  der  Botschafter  Venedigs  etc.  II. 
in  den  Fontes  rer.  Austriac.  XXVII.  p.  219). 


154  Heyck. 

liger  heimliger  assistentz  die  person  des  H.  Margraffen  von 
Baden  Prins  Herraan  leibligen  bruders  Prins  Leopold  generali 
keiserliger  feldzeuchmeister  thumbherren  zu  Collen  proponirt; 
und  weilen  ich  nit  gezweiflfelt  hab  es  würde  ihro  Churf.  Durchl. 
wan  sie  doch  mitt  einem  deputirten  catholischen  musten  zu 
thun  haben  lieber  mitt  einer  solchen  fiirstliger  person  han- 
deln, deßen  hauß,  ja  gar  unsträfflige  lieblige  conversation, 
item  gar  wunderliges  verstandt,  und  recht  spitzfindige  geübte 
experientz  so  woU  in  HoUandt,  als  im  Reich  bey  so  vielen 
fürnehmen  hochestimirt  ist,  und  sein  dreyßig jähriges  alter 
weit  übertreflfet,  als  hab  dar  zu  gesetzt,  es  seye  gemeltes 
princen  person  ihro  Churf.  Durchl.  gar  angenehm,  sonderlich 
zu  diesem  fürhaben.  Will  derohalben  underthänigst  verhoflfen 
und  bitten,  es  wollen  ihro  Churf.  Durchl.  dieser  underthänigsten 
relation,  wan  nemblich  von  Keyserliger  seidt  für  meiner  wi- 
derkombft  einige  meidung  geschehe  gnädigst  conformiren.  Es 
gelieben  sich  ihro  Churf.  Durchl.  gnädigst  zu  versicheren  das 
alles  mitt  höchstem  geheim  und  fundament  gehet  und  gehen 
wirdt,  der  maßen  das  auch  gegenwertige  underthänigste  rela- 
tion durch  keine  andere  handt  geschrieben  ist,  als  gemeltes 
meines  interponenten ,  welchem,  wie  ich  mundtlich  in  aller 
underthänigkeit  erkleren  werde,  so  woU  durch  Reformirte  als 
auch  Catholische  princen  rechtesverwalten  und  eine  gewöhnliche 
correspondents  gnädigst  erlaubt  wirdt.  Ist  letzlich  meine  un- 
derthänigste bitt  das  gegenwertige  relation  zu  mehrer  Ver- 
sicherung eines  so  nothwendiges  Stillschweigens  zu  keines 
anderen  handt  als  herrn  Freyherrens  von  Swerin  gelange, 
sich  aber  ihro  Churf.  Durchl.  gnädigst  versichere  das  so  woU 
durch  meine  höchste  underthänigste  Schuldigkeit,  als  gemeltes 
interponenten  underthänigsten  sonderligen  respect  alles  dieses 
Werck  zu  grosserer  ewiger  schuldigster  reputation  ihro  Churf. 
Durchl.  hin  gewendt  und  getrieben  wirdt.  Wie  ich  dan  so 
woll  in  dieser  als  in  aller  mögliger  begebenheit  bin  und  ver- 
pleibe  ihro  Churf.  Durchleucht 

underdanichster^)  undt 
gehoorsamer  dinaer 

Aernoult  Gysels  van  Lier. 
Actum  Ween  19/9  November  An°  1660. 

0  Von  hier  an  eigenhändig.  —  Das  Original  des  Berichtes  befindet 
lieh  im  geh.  Staatsarchiv  zu  Berlin. 


Brandenburgisch-deutsche  Eolonialpläne.  155 

Von  Bochas  kein  Wort.  Über  dessen  Auseinandersetzungen 
beim  Kaiser  liegt  uns  eine  Aufzeichnung  in  nicht  kanzlei- 
mässiger  Form  vor:  Declaratio  singulorum  punctorum  pro- 
positionis  serenissimi  domini  Electoris  Brandeburgici  brevique 
compendio  per  P.  Christophorum  de  Roxas  Caes.  M"  Suae  in 
scriptis  humillirae  expositae.  Dieselbe  ist  ganz  objektiv  stili- 
siert, nennt  ihren  Verfasser  nicht  und  alle  uns  bekannten 
Mitwisser  des  Projekts  in  der  dritten  Person;  sie  ist  später 
Markgraf  Hermann,  oflenbar  zur  Orientierung,  übergeben  und 
wurde,  wie  mir  scheint,  zu  diesem  Behufe  nachträglich  von 
Rochas,  welcher  gerade  derjenige  war,  der  Hermann  infor- 
mierte^), in  der  Weise  durchkorrigiert,  dass  er  in  diesen  Er- 
gänzungen sich  selbst  durch  „ego"  bezeichnet.  Die  doppel- 
gängerische Thätigkeit  von  Gysels  und  Rochas  findet  dadurch 
eine  einfache  Erklärung,  dass  man  in  Letzterem  die  erst  in 
Wien  von  Gysels  ins  Vertrauen  gezogene  Person  sieht,  von 
der  er  dem  Kurfürsten  berichtet,  und  die  er,  selbst  im  Dunkel 
bleibend^)  handeln  lässt.  Dieser  Annahme  kann  das  wenn 
auch  anscheinend  nicht  absichtlich  herbeigeführte,  so  doch 
nicht  verhinderte  Missverständnis  des  Wiener  Hofes  über  die 
Person  des  von  Friedrich  Wilhelm  gewählten  Vertrauensmannes*) 
nicht  entgegenstehen. 

Folgende  Ausführungen  nun  stellen  die  von  dem  Admiral 
und  darauf  dem  Pater  Rochas  zum  Teil  erweiterten  und  modi- 
fizierten Vorschläge  des  grossen  Kurfürsten  und  die  Thatsachen, 
wie  sie  Rochas  ansah  oder  ansehen  wollte,  dar  und  wurden 
von  Letzterem  für  ein  kürzeres^)  Promemoria,  das  durch  Portia 
an  den  Kaiser  gelangte,  zu  Grunde  gelegt:  Verschiedene  Re- 
gierungen hegten  die  Absicht  mit  Hülfe  des  in  branden- 
burgischen Landen  lebenden  Admiral  Gysels  den  holländischen 
Exporthandel  nach  Deutschland  und  dem  baltischen  Norden 
durch  eine  geeignete  Konkurrenz  zu  zerstören  und  sich  selbst 


^)  cf.  p.  152  Anm.  1.  —  2)  ^^per  alium  sese  occultando** ,  Nachtrag 
des  Korrektors  in  Denkschr.  R.  --  Auf  die  Möglichkeit  eines  wichtigen 
Identitätsbeweises  für  obige  Lösung  muss  ich  leider  verzichten:  auf  die 
Vergleichung  der  Handschrift  des  Gysels'schen  Berichts  aus  Wien,  in  dem 
er  ja  seinen  Agenten  als  den  Schreiber  bezeichnet,  und  der  Korrekturen 
in  Denkschrift  R. ,  die  nur  auf  Rochas  passen.  Ich  ward  erst  nach  der 
Benutzung  des  Berliner  Aktenstücks  auf  obigen  Zusammenhang  aufmerk- 
sam. —  *)  Vgl.  pag.  152  Anm.  1.  —  ♦)  cf.  den  obigen  Titel. 


156  Heyck. 

die  immensen  Vorteile  in  erster  Linie  der  Einfuhr  über  Ham- 
burg und  Bremen  zuzuwenden.  Sie  wandten  sich,  um  mit 
Gysels  in  Beziehung  treten  zu  können,  an  den  Kurfürsten 
von  Brandenburg.  Friedrich  Wilhelm  gewann  in  langer  und 
sorgfältiger  eigener  Prüfung  dieser  Projekte  die  Überzeugung, 
dass  ihre  Ausführung  eine  ausserordentliche  Machtzunahme 
und  eine  unvergleichliche  Vermehrung  des  Volkswohlstandes 
mit  sich  bringen  müsse  und  war  nicht  gewillt,  dieselbe  den 
Staaten  des  Deutschen  Reichs  entgehen  zu  lassen.  Er  knüpfte 
in  diesem  Sinne  mit  mehreren  Reichsfürsten  an,  hielt  jedoch, 
nachdem  er  mit  einigen  derselben  geheime  Verträge  abge- 
schlossen, in  diesen  Unterhandlungen  inne,  um  vielmehr  dem 
Kaiser  die  Bezeichnung  der  fürstlichen  Teilnehmer  zu  über- 
lassen. Der  getroffenen  Wahl  und  den  vom  Kaiser  etwa  schon 
jetzt  geäusserten  spezielleren  Wünschen  werde  sich  der  Kur- 
fürst willig  accomodieren ;  im  übrigen  halte  er  es  für  praktisch, 
ohne  jetzt  nähere  Bestimmungen  zu  treffen  zunächst  die 
nötigen  Schritte  in  Madrid  zu  thun.  Der  Kaiser,  über  die 
Hauptpunkte  orientiert,  möge  eine  Empfehlung  an  König  Phi- 
lipp IV.  ausstellen  und  eventuell  seinerseits  Erkundigungen  in 
den  Niederlanden  einziehen;  die  mit  Spanien  stipulierten  Ab- 
machungen würden  ihm  zur  Genehmigung  und  zu  etwaigen 
Änderungen  vorgelegt  werden. 

Vielleicht  weniger,  um  lediglich  eine  Indiskretion  Gysels' 
zu  reproduzieren,  als  um  Kaiser  Leopold  das  vertretene  Pro- 
jekt desto  wichtiger  erscheinen  zu  lassen,  fügte  Rochas  hinzu, 
am  brandenburgischen  Hofe  seien  die  vertrautesten  Ratgeber 
des  Kurfürsten  durchaus  nicht  alle  einerlei  Meinung  mit  ihrem 
Herrn:  abgesehen  von  denen,  welche  ernstere  und  zumal  in 
Cleve  empfindliche  Verwicklungen  mit  den  Generalstaaten, 
gegen  die  sich  ja  die  Spitze  des  Projekts  direkt  kehrte,  be- 
sorgten, fürchteten  einige  Minister,  wenn  der  Kaiser  die  Ober- 
leitung der  neuen  Reichsunternehmungen  habe,  werde  in  Zu- 
kunft dessen  ohnehin  übermächtige  Gewalt  gar  zu  stark  auf 
die  protestantischen  Regierungen  drücken.  —  Man  wird  gut 
thun,  nebenbei  gesagt,  dieser  angeblichen  Opposition  gegen 
des  Kurfürsten  Entschlüsse  keine  erhebliche  Wirkung  zuzu- 
schreiben. 

Weitläufig  zählt  sodann  der  Pater  auf,  was  für,  was  gegen 
das  Projekt  sprechen  könne.    Hier  ein  Extrakt: 


Brandenborgisch-deatsche  Eolonialpläne.  15*/ 

Bekanntlich  fälschen  die  holländischen  Kaufleute  durch 
unechte  Zusätze  die  nach  Deutschland  bestimmten  Waaren, 
besonders  den  Pfeffer  und  die  Seide;  sie  behalten  von  Allem 
das  Auserlesene  für  sich  und  exportieren  die  zweite  Qualität 
zu  den  Spaniern  und  Italienern,  die  von  den  Zeiten  ihrer 
früheren  Handelsblüte  her  einige  Waarenkenntnis  sich  erhalten 
haben;  für  Deutsche  und  Böhmen  ist  dann  der  übrig  bleibende 
Mischmasch  noch  gut  genug.  Durch  die  neue  Kompagnie  wer- 
den die  Reichslande  die  Kolonialwaaren  rein  und  echt  be- 
kommen, und  in  solcher  Quantität,  dass  sie  selber  wieder 
nach  dem  Osten  hin  werden  exportieren  können,  dazu  werden 
sie  mancherlei  Produkte  Asiens  erst  jetzt  kennen  lernen,  die 
bisher  nie  anders  denn  etwa  als  Geschenk  eines  reichen  Han- 
delsherrn über  die  Grenzen  der  niederländischen  Republik  kamen. 

Die  indischen  Waaren  werden  zu  Amsterdam  von  der  hol- 
ländischen Kompagnie  mit  einem  Gewinn  von  20  bis  40,  zu- 
weilen 70  Prozent  verkauft,  die  Käufer  bringen  sie  in  die 
Hansestädte,  von  dort  werden  sie  durch  mancherlei  Zwischen- 
händler im  Reiche  verbreitet,  sodass,  da  alle  Beteiligten  ge- 
winnen wollen  und  müssen,  das  Verhältnis  der  Preise  in  Am- 
sterdam und  in  Wien  sich  wie  7 :  20  stellt.  Die  Kompagnie 
des  Kurfürsten^)  wird  die  Waaren  im  Binnenlande,  z.  B.  in 
Prag,  nicht  über  der  Preishöhe  des  Amsterdamer  Marktes  zu 
verkaufen  brauchen. 

Die  Veränderung  und  Vermehrung  der  Zufuhr  wird  die 
Gewerbe  ausserordentlich  heben,  insbesondere  die  Bekannt- 
schaft mit  der  Rohseide  eine  ganz  neue  Industrie  hervorrufen; 
die  Einwohnerzahl  wird  steigen  und  der  beträchtlich  vermehrte 
Wohlstand  von  selbst  die  Steuerkassen  des  Kaisers  in  ent- 
sprechend erhöhtem  Masse  füllen. 

Die  Niederlande  produzierten  Butter  und  Käse,  weiter 
nichts ;  all  ihr  Reichtum  und  ihre  Macht  sind  aus  dem  Meere 
emporgestiegen.  Der  Kaiser  ist  der  oberste  Herr  aller  Meere 
und  fast  allein  gerade  ihm  bringen  diese  nicht  das  Geringste 
ein;  wie  viel  mehr  als  die  an  sich  so  armen  Niederlande 
müssen  die  fruchtbaren  und  solidierten  Staaten  des  Kaisers 
und  des  Reiches  durch  den  Seehandel  gewinnen?  Zumal  sie  bei 
Spaniens  Mitwirkung  die  grossen  Kosten  der  Kolonienverwal- 


^)  „Dominas  itaque  Elector  cum  sua  compagaia  etc.'*  Denkschr.  R. 


188  Beyck. 

tung,  wie  sie  die  holländisch-ostindische  Kompagnie  —  übrigens 
dennoch  mit  Leichtigkeit  —  trägt,  sparen,  falls  Leopold  L 
nicht  vorzieht,  auch  in  Indien  seine  eigene  kaiserliche  Macht 
zu  stabilieren. 

Ein  Grundkapital  von  einer  Million  Thaler,  zusammenge- 
bracht aus  den  Beiträgen  des  Kaisers  und  der  übrigen  Teil- 
nehmer, genügt;  dafür  kann  man  zu  Anfang  25  Schiflfe  er- 
werben und  sie  nebst  Ladung  unterhalten.  Wenn  man  nun 
zunächst  auf  Dividenden  verzichtet,  und  nur  einen  BruchteU 
des  Gewinns  rechnet,  den  die  Holländer  im  Durchschnitt 
machen,  so  kann  man  das  Kapital  schon  nach  einem  halben 
Jahre  auf  2  Millionen  bringen.  Dann  kann  man  nach  Wunsch 
und  Übereinkommen  mit  dem  Thesaurieren  innehalten  oder 
das  Kapital  nach  einem  weiteren  halben  Jahre  auf  4  Millionen 
sich  erhöhen  lassen,  wovon  eine  Ostindienflotte  von  100  Fahr- 
zeugen hinfort  würde  unterhalten  werden.  Für  jedes  Schiff 
werden  demnach  40  000  Thaler  gerechnet.  12  000  Thaler  sind 
als  Kauf-  oder  Herstellungspreis  im  Durchschnitt  für  jedes 
völlig  getakelte  Schiflf  angesetzt;  28  000  verbleiben  also  far 
die  Löhnung  und  Verproviantierung  der  Schiflfsoffiziere  und 
der  Mannschaft,  für  Armierung  und  Munition,  und  —  ein 
bei  Rochas  sehr  nebensächlich  behandelter  Punkt  —  zum  An- 
kauf der  nach  Indien  zu  bringenden  Ladung  und  zu  dortigen 
Einkäufen,  soweit  nicht  der  Ertrag  der  dorthin  verbrachten 
Waaren  hierzu  verwandt  wird.  —  Es  gab  eine  Zeit,  wo  die 
Holländer  nur  zwei  zur  Fahrt  nach  Ostindien  taugliche  Schiffe 
hatten.  Jetzt  besitzen  sie  deren  120.  Auch  die  Zahl  der 
kaiserlichen  Ostindienfahrer  kann  unter  Umständen  noch  über 
100  hinaus  vermehrt  werden,  indem  man  in  obiger  Weise 
die  Zinsen  weiter  zum  Kapital  schlägt.  Immerhin  brauchen 
diese  grossen  und  starken  Schiffe  nicht  stets  alle  zugleich  auf 
der  Fahrt  nach  den  indischen  Meeren  verwandt  zu  werden, 
sie  werden  vor  Allem  jederzeit  dem  Reiche  gegen  Schweden, 
Türken  und  sonstige  Feinde  als  Reichsmarine  zur  Verfügung 
stehen  können. 

Der  Kaiser  bestimmt  die  Reichsfürsten,  welche  Anteil  an 
der  Kompagnie  haben  sollen;  er  kann  sicher  sein,  dadurch 
die  Gewählten  ganz  an  sein  Interesse  zu  fesseln.  Anderer- 
seits wird  nicht  verschwiegen,  dass  auch  vom  Standpunkt  der 
Kompagnie  aus  nicht  gleichgültig  ist,  welche  Fürsten  gerade 


Brandenburgisch-deatsche  Eolonialpl&ne.  I5d 

herbeigezogen  werden.  Der  Handel  der  Kompagnie  kann  zwei 
Wege  nehmen:  entweder  man  bezahlt  den  Sundzoll,  in  der 
Höhe  wie  die  Holländer  0,  und  kann  von  Pillau  und  Königs- 
berg aus  die  Waaren  auf  brandenburgischen  Landstrassen 
und  sodann  durch's  Kursächsisehe  bis  in  die  österreichischen 
Erblande  bringen.  Oder  man  nimmt  den  Ausgangspunkt  von 
der  Mündung  der  Elbe  aus  und  zieht  die  Fürsten  an  den 
Ufern  der  letzteren  herbei,  um  sich  von  ihren  Flusszöllen  zu 
befreien;  wünscht  man  sie  nicht  als  Teilnehmer,  kann  man 
ja  auch  die  Elbzölle  bezahlen.^)  Von  der  Berereitwilligkeit 
Hamburgs  hängt  es  ab,  ob  man  dieses  oder  Harburg  zum 
Stapelplatz  macht;  Hamburg  pflegt  ja  Schiffsbauten  für  die 
Krone  Schwedens  auszuführen,  so  wird  es  dieselben  und  seinen 
Hafen  doch  auch  seinem  kaiserlichen  Herrn  schwerlich  ver- 
weigern. Zumal  die  Aufforderung,  der  Kompagnie  beizutreten, 
muss  den  Hansestädten  hoch  willkommen  sein,  da  diese  sie  von 
der  Beschränkung  auf  den  Zwischenhandel  befreien  wird.  Auf 
alle  Fälle  aber  erscheint  wegen  des  unvermeidlichen  Trans- 
ports durch  die  sächsischen  Lande  die  Teilnahme  des  albertiui- 
schen  Kurfürsten  wünschenswert.  Es  stellt  sich  P.  Rochas, 
dem  Franziskanerprovinzial  in  Brandenburg  und  Sachsen  als 
eine  gottgewollte  Fügung  dar,  dass  gerade  er  in  die  Lage 
gekommen  ist,  das  merkantile  Bündnis  letzterer  beider  Staaten 
mit  Österreich  zu  vermitteln;  er  sieht  im  Geiste  aus  dem- 
selben.  bereits  bedeutende  Erleichterungen  für  die  unter  den 
Häretikern  lebenden  Katholiken  erwachsen  und  wir  wissen^) 
welche  noch  weit  kühneren  Hoffnungen  er  an  eine  derartige 
Annäherung  knüpfte. 

Das  kaiserliche  Recht  über  die  Meere  ist  fast  gänzlich  in 
Vergessenheit  gesunken;  oft  genug  haben  es  die  Hansestädte 
verletzt,  jetzt  ist  an  der  Zeit  es  wieder  zu  befestigen;  es  darf 
fortan  keine  oberste  schiedsrichterliche  Instanz  in  Fragen  des 
internationalen  Seerechts  mehr  geben  neben  dem  Kaiser,  des- 
sen Vertreter  ja  der  Kurfürst  von  Brandenburg  sein  kann. 
Zur  Stunde  ist  das  Andenken  an  die  kaiserliche  Jurisdiktion 


^)  Vgl.  oben  pag.  137.  —  ^)  Dass  die  Herzöge  von  Lüneburg  und 
andere  Zollberren  an  der  Elbe  doch  auch  wohl  für  den  Fall  ihres  Bei- 
tritts zur  Kompagnie,  wenn  sie  überhaupt  auf  den  Zoll  verzichteten,  auf 
die  Berechnung  einer  Entschädigung  Anspruch  gemacht  haben  würden, 
icheint  Bochas  nicht  zu  meinen.  —  ^)  cf.  pag.  152  f. 


160  Heyck. 

noch  nicht  ganz  erloschen:  die  Schiffer,  welche  den  Neuling 
der  Seefahrt  „hänseln",  auch  die  holländischen,  geben  vor, 
diese  derblustigen  Gebräuche,  die  nur  gehörige  Spenden  an 
die  rauhe  Matrosenkehle  mildern  können,  beruhen  auf  einem 
alten  Privileg  der  Kaiser.  kWen  Staaten  wird  es  schon  zur 
Erzielung  eines  regulierten  Vorgehens  gegen  Piraten  und  Frei- 
beuter erwünscht  sein,  wenn  die  See  wieder  zur  obersten  rich- 
terlichen Gewalt  des  Kaisers  gestellt  wird. 

Die  Kompagnie  braucht  sich  nicht  auf  den  septemtrionalen 
Handel  mit  ostindischen  Waaren  zu  beschränken;  ihr  wird 
auch  auf  die  natürlichste  Weise  der  norddeutsche  Handels- 
verkehr nach  den  spanischen  Niederlanden  und  Spanien  selbst 
zufallen,  zumal  hierfür  bereits  der  Ratspräsident  zu  Mecheln, 
Lermita,  und  der  spanische  Botschafter  am  Kaiserhofe,  der 
Marques  de  la  Fuente  Pater  Rochas  gegenüber  ihre  Unter- 
stützung zugesichert  haben.  Ferner  werden  sich  mit  Leichtig- 
keit an  der  Westküste  Afrikas,  auf  Madagascar  und  an  der 
Küste  von  Mosambique  Handelsbeziehungen  anknüpfen,  neue 
Gebiete  gewinnen  lassen,  in  denen  unerraessliche  Heiden- 
scharen der  katholischen  Kirche  werden  zugeführt  werdeo 
können  —  des  Adrairal  Gysels'  Erzählungen,  wie  er  mit  be- 
neidenswerter Leichtigkeit  die  Amboinesen  zu  Calvinisten  ge- 
macht, hatten  den  Pater  gewaltig  angespornt.  Auch  in  Persien 
wird  es  der  Kompagnie  nicht  schwer  werden  sich  festzusetzen 
und  der  Kaiser  wird  an  der  dortigen  Regierung  eine  ansehn- 
liche Hülfe  gegen  den  gemeinschaftlichen  Feind,  die  Osmanen, 
erlangen. 

Andererseits  will  man  auch  die  Gefahren  und  Schwierig- 
keiten, welche  der  neuen  Kompagnie  drohen  können,  nicht 
verhehlen  und  die  Mittel  ihnen  vorzubeugen  ins  Auge  fassen: 

Verwicklungen  mit  den  Holländern  werden  einfach  dadurch 
vermieden  werden,  dass  man  deren  gesicherten  Besitzstand 
nicht  antastet.  Indien  hat  noch  ausgedehnte  anderweitige 
Gebiete,  über  die  Pater  Rochas  —  durch  Gysels  —  eine  zu- 
verlässige Karte  zur  Verfügung  steht;  man  kann  also  ohne 
jede  Reibereien  mit  den  Holländern  hier  und  da  nach  Belieben 
sich  festsetzen.  Übrigens  ist  die  holländisch-ostindische  Kom- 
pagnie ja  nie  den  Dänen  und  dem  Herzoge  von  Kurland 
feindselig  entgegengetreten,  welche  auf  eigene  Hand  Waaren 
aus  Ostindien  holen.    Wenn  in  Luft  und  Meer  überhaupt  je- 


ßrandenburgisch-deutBche  Eolonialpläne.  161 

mand  zu  befehlen  hat,  so  ist  es  eben  der  Kaiser.  Sollten  trotz 
Allem  die  Holländer  die  Offensive  ergreifen,  so  wird  schliess- 
lich die  Kompagnie  stark  genug  sein  ihnen  zu  begegnen. 

Der  zweite  Einwand,  dass  einige  Handelsgesellschaften 
wieder  aufgegeben  werden  mussten,  wird  damit  zurückgewiesen, 
dass  die  betreffenden  Unternehmer  holländische  Seeleute  an- 
geworben  hatten,  die  dann  jedesmal  im  kritischen  Moment 
von  den  Generalstaaten  heimgefordert  wurden.  Der  deutschen 
Kompagnie  kann  das  nicht  passieren,  da  es  in  Deutschland 
und  Flandern  genug  tüchtige  Seeleute  aller  Klassen  giebt. 

Schiffbrüche  und  Havarien  hat  man  doch  auch  nicht  in 
grösserer  Anzahl  zu  erwarten,  als  sie  die  holländische  Kom- 
pagnie erlitten  hat.  Diese  hatte  bis  1640  nicht  mehr  als  5 
Schiffe  verloren  und  zwar  nicht  auf  hoher  See,  sondern  in 
den  ungünstigen  holländischen  Fahrwassern,  denen  gegenüber 
die  Elbe  ein  weit  besseres  Hafengebiet  gewähren  wird.  Eine 
erhöhte  Sicherstellung  endlich  der  einzelnen  Kapitalien  und 
ihrer  Verwendung  kann  durch  Anstellung  ständiger  Aufsichts- 
beamte, die  auch  eventuell  die  Seefahrt  —  in  der  Art  des 
Supercargo  —  mitmachen,  gewonnen  werden. 

Man  sieht,  die  Erörterungen  des  P.  Rochas  leiden  auch 
noch  in  diesem  knappen  Auszuge  hier  und  da  Mangel  an 
folgerichtiger  Entwicklung  und  sind  auch  von  thatsächlichen 
Fehlern  nicht  frei;  insbesondere  scheint  der  Pater  auch  für 
einen  an  den  Kaiser  selbst  gerichteten  Vortrag  zu  viel  Ver- 
trauen zu  besitzen  zu  dessen  faktischer  Autorität  im  Reiche. 
In  allen  Punkten  schwach  ist  zumal  die  Auseinandersetzung 
bezüglich  des  Verhaltens  der  Generalstaaten  und  der  hol- 
ländischen Kompagnie.  Ward  eine  deutsch-ostindische  Han- 
delsgesellschaft in  der  geplanten  Weise  ins  Leben  gerufen, 
so  mussten  die  Holländer  die  Vernichtung  ihres  eigenen  ge- 
samten Exporthandels  nach  dem  Osten  durch  jene  voraus- 
sehen; das  war  dann  etwas  ganz  anderes  als  die  geringe 
Handelsschifffahrt  der  Dänen  und  des  Kurländers,  und  offene, 
unerbittliche  Feindschaft  musste  die  Folge  sein.  Wir  wissen 
zudem,  dass  keinerlei  diplomatische  Kunst  und  politische  Lage 
in  Europa  Aussicht  gehabt  hätte  den  Ausbruch  solcher  Kämpfe 
aufzuhalten;  die  Ereignisse  in  Ostasien  gingen  ihren  eigenen 
Gang,  da  ja  erst  nach  Wochen  und  Monaten  eine  amtliche 
Weisung,  eine  Nachricht  von  oder  nach  Europa  gelangen  und 

Zttitschr.  f.  QefiCh.  d.  Oberrh.  K.  F.  II.  2.  11 


162  Heyck. 

-  ■        -  • 

wirksam  werden  konnte.  Am  wenigsten  aber  war  die  Hoff- 
nung begründet,  dass  die  Kompagnie  den  holländischen  An- 
fechtungen allein  werde  zur  See  begegnen  können :  mit  ihrem 
geringen  Anfangskapital  konnte  sie  zunächst  nur  über  eine 
kleine  Macht  verfügen,  und  glaubte  man  denn,  die  Holländer 
würden  warten,  bis  die  Macht  ihrer  Konkurrenten  gewachsen? 
Eines  nur  konnte  der  deutschen  Kompagnie  bei  Anfang  den 
nötigen  Rückhalt  gewähren,  die  von  Rochas  bei  diesem  Punkte 
gar  nicht  erwähnte  offene  Bundesgenossenschaft  Spaniens. 

Der  wesentlichste  Fehler  aller  jener  Erörterungen  ist  aber 
folgender:  Die  Proponenten  glaubten  sicher  zu  gehen,  wenn 
sie  ihren  erhofften  Profit  nur  zu  einem  willkürlich  angenom- 
menen Bruchteil  des  notorischen  Gewinnes  der  holländischen 
Aktionäre  ansetzten.  Die  wichtigste  und  lucrativste  Waare 
im  indischen  Handel  waren  jedoch  die  Gewürze  und  wir  sahen 
oben,  wie  die  ostindische  Kompagnie  zielbewusst  gerade  die 
Molukken,  die  Gewürzinseln  sogleich  unter  ihre  alleinige  Herr- 
schaft gebracht  hatten.  Ja,  auf  der  Gruppe  von  Temate 
hatten  sie  die  Gewürzbäume  ausgetilgt:  sie  zogen  vor  bei  ge- 
ringerer Ernte  die  Preise  ihrer  Muskatnüsse  und  Gewürz- 
nelken auf  höherem  Satze  zu  erhalten  und  deren  verkleinertes 
Kulturgebiet  desto  fester  in  Händen  zu  behalten.  Also  an 
diesen  gewinnbringendsten  Handel  war  für  die  neue  Kom- 
pagnie ohne  Angriffe  auf  die  Holländer  nicht  zu  denken.  6y- 
sels  und  Rochas  mochten  ja  hoffen,  für  den  Gewürzbau  ge- 
eignete neue,  noch  unbekannte  Gebiete  zu  entdecken,  aber 
für  diesen  Fall  war  dann  doch  wieder  das  unausbleibliche 
Sinken  im  Werte  in  Betracht  zu  ziehen.  Und  gelang  es  nicht, 
so  blieb  nur  der  Handel  mit  Pfeffer  und  vielleicht  Zimmet 
und  mit  Seide  und  den  übrigen  Produkten  der  noch  wenig 
in  den  Verkehr  gezogenen  Ostküste;  daneben  blieb  femer 
der  Exporthandel  nach  Indien.  Auf  keinen  Fall  aber  genügte 
es  ohne  weiteres,  den  Berechnungen  einen  wenn  auch  be- 
scheiden aussehenden  Prozentsatz  des  augenblicklichen  Ge- 
winnes der  ostindischen  Kompagnie  zu  Grunde  zu  legen. 

Diese  Ausstellungen  treffen  die  Rochas'schen  Erörterungen, 
nach  denen  der  kaiserliche  Hof  sein  Urteil  zu  bilden  hatte, 
nicht  das  Projekt.  Auch  eine  sorgfältigere  Prüfung  der  pe- 
kuniären Erfordernisse  und  Aussichten  würde  in  der  Haupt- 
sache schwerlich  viel  geändert  haben ;  auf  die  Grundgedanken 


Brandenbnrgisch-deutsche  Eolonialpläne.  163 

des  Planes  —  vielleicht  mit  einem  veränderten  Anschlag  für 
das  Anfangskapital  —  war  ein  solides  und  hoffnungsreiches 
Unternehmen  wohl  zu  basieren. 

Den  prononziert  katholischen  Charakter,  den  nach  Rochas' 
Ausführungen  die  Kompagnie  deutUch  erhalten  sollte,  können 
wir  nur  auf  die  Zuthaten  des  Paters,  unmöglich  auf  Friedrich 
Wilhelms   Zustimmung  zurückführen.    Wie    auch   hätte  der 
Kaiserhof  es  glauben  können,  hätte  der  Kurfürst  von  Branden- 
burg  sich  aus   momentanen  Zwecken  als   unsicheren   Prote- 
stanten  darstellen  wollen!   Tolerant  freilich  wollte   sich  der 
Kurfürst  auch  hier  erfinden  lassen;  ohne  eine  gewisse  Kon- 
venienz  seinerseits  war  an  ein  Zusammengehn  mit  den  Habs- 
burgern  nicht  zu  denken.    Aber  wir  dürfen  nicht  vergessen, 
es  war  zur  Zeit  nur  die  Rede  von  deren  Beteiligung  an  seiner, 
des  Kurfürsten  Kompagnie.    Von  dem  Kurfürsten  selbst  war 
die  Konfessionsfrage  zu  berühren  bisher  vermieden  worden, 
sie  war  bei  den  ersten  Vorbereitungen  neuer  Handelsbeziehungen 
auch  wirklich  nebensächlich.    Nur  des  Paters  sanguinischer, 
weitschweifender  Geist  sah  schon  halb  Afrika  und  Asien  mit 
Millionen  neuer  dunkelfarbiger  katholischer  Christen  bevölkert. 
Wie   wenig  er  selbst  bei  ruhigerer  Betrachtung  gerade  eine 
Einseitigkeit  dieser  Art  von  der  neuen  Kompagnie  erwartete, 
zeigt  eine  andere  Stelle  seiner  Denkschrift:  „Cum  enim  prin- 
cipale   eorum   (d.  h.   der  protestantischen  Staaten  als  Kom- 
pagnieglieder) emolumentum  advenire  debeat  per  mercatores 
Catholicos  Austriacos,  iuxta  praxim  Hollandorum  debebunt  ad- 
minus  permittere  ut  passim  ubique  in  domibus  suo  modo  con- 
veniant  ad  divinum  officium  Catholicum  mercatores  Catholici 
vel  eorum  factores  et  alii  negatiatores  vel  Catholici  directores 
et  commissarii  huius  compagniae,  ne  vivant  velut  Athei  sine 
ullo  cultu."     Wir  werden  dem  Pater  auch  in  diesen  seinen 
Erörterungen  über  die  zu  erhoffende  katholische  Machterweite- 
rung, die  erwartete  Toleranz  seitens  der  Haeretiker,  die  mög- 
liche konfessionelle  Einigung  eine  weitgehende  vertrauensselige 
Unklarheit  nicht  absprechen. 

Im  Auftrage  des  Kurfürsten  von  Brandenburg  stellte  nun 
Rochas  folgende  Ersuchen: 

Der  Kaiser  wolle:  das  Projekt  an  Philipp  IV.  empfehlen, 
der  Kompagnie  im  Geheimen  beitreten,  etwa  mit  100  000 
Thalern  und  auf  dem  Wege  der  Verwaltung  den  von  der  neuen 

11* 


164  Heyck. 

Kompagnie  eingeführten  Waaren  günstigere  Absatzbedingungen 
verschaffen. 

Der  König  von  Spanien  wolle:  ebenfalls  im  Geheimen  bei- 
treten und  dem  Handel  der  Kompagnie  Vorzugsrechte  ein- 
räumen. 

Beide  Majestäten  wollen:  zunächst  das  tiefe  Geheimnis  des 
Projekts  bewahren,  damit  nicht  akatholische  Gegner  von  vorn- 
herein die  religiöse  Frage  benutzen,  um  der  neuen  Kompagnie 
Schwierigkeiten  in  den  Weg  zu  legen,  in  der  Art,  wie  die 
Holländer  durch  erfundene  Mach tansprü che  des  römischen 
Stuhles  die  Japaner  gegen  alle  Katholiken  in  dem  Maße  ver- 
hetzt haben,  dass  kein  solcher  das  Inselreich  zu  betreten  wa- 
gen kann.  Erfahren  die  Holländer  von  dem  Projekt,  werden 
sie  sofort  argwöhnen,  die  früheren  spanischen  Zugeständnisse 
(im  westfälischen  Frieden)  ständen  für  sie  auf  dem  Spiele.*) 
Gerade  aus  politischen  Gründen  müsse  eine  nur  geheime  Teil- 
nahme des  Kaisers  und  des  katholischen  Königs  wünschens- 
wert erscheinen;  als  ihr  Vertreter  würde  an  den  Versamm- 
lungen der  Kompagnie  ein  Reichsfürst  teilnehmen,  der  vor- 
geben könne,  die  angeblich  von  ihm  herrührende  grosse  Kapital- 
einlage zum  Teil  auch  bei  Verwandten  zusammengebracht  zu 
haben,  am  besten  ein  und  derselbe  Fürst  für  die  beiden 
habsburgischen  Herrscher. 

Als  eine  sehr  geeignete  Persönlichkeit  empfiehlt  Rochas 
den  Markgrafen  Hermann  von  Baden- Baden  ^),  dem  die  beiden 
Majestäten  ja  einen  oder  zwei  Assistenten  zur  Seite  stellen 
können.  Falls  Hermanns  Person  genehm  ist,  wird  Rochas  auf 
seiner  Rückkehr^)  Baden  berühren  und  den  Prinzen  —  von 
dem  er  hierbei  verlauten  lässt,  er  wisse  schon  etwas  von  der 
Sache  —  im  einzelnen  informieren,   Hermann   werde   dann 


0  »  .  .  .  prout  in  particulari  P.  Roxas  Catholicae  Maiestati  Suae  hu- 
millimc  exponet  ex  commissione  speciali  sibi  ab  hac  Dova  com- 
pagnia  Imposit a.**  Denkschr.  R.  —  Es  war  also  schon  damals  darüber 
gesprochen  worden,  dass  Rochas  selbst  nach  Madrid  gehen  solle.  —  ^  Vgl. 
daneben  den  Brief  Gysels'  an  Kurfürst  Friedrich  Wilhelm,  oben  p.  153. 
Rochas'  von  Prinz  Hermann  handelnden  Abschnitt  gebe  ich  im  Anhang 
bei.  Vgl.  unten  p.  164  Anm.  1.  —  'J  Das  ist  doch  wohl  kein  Grund  an- 
zunehmen, ihn  habe  Friedrich  Wilhelm  direkt  geschickt.  Rochas  konnte 
sehr  wohl  aus  anderen  Ursachen,  z.  B.  in  Ordensgeschäften,  sich  in  Wien 
aufhalten,  wenn  wir  nicht  etwa  sein  Standquartier  gerade  dort  zu  ver- 
muten haben. 


Brandenburgisch-deutsche  Eolonialpläne.  |  g5 

nach  Holland  und  nach  Hamburg  reisen,  um  alle  technischen 
Verhältnisse  genau  zu  studieren. 

Der  Kaiser  möge  schliesslich  den  brandenburgischen  Kur- 
fürsten durch  eine  Antwort  erfreuen  und  Sorge  tragen,  dass 
Rochas'  Vortrag  am  kaiserlichen  Hofe  in  keine  anderen  Hände 
als  die  des  Kaisers  selbst  und  die  des  Grafen  Portia  gelange. 

m. 

Markgraf  Hermann  von  Baden-Baden. 

Die  Aufnahme,  welche  den  brandenburgischen  Vorschlägen 
am  Kaiserhofe  ward,  kennen  wir  aus  Gysels'  Bericht  an  seinen 
Herrn.  Pater  Rochas  begab  sich  sodann  im  kaiserlichen  Auf- 
trag zu  Markgraf  Hermann  nach  Baden,  welcher  das  an  ihn 
gerichtete  Ersuchen  bereitwilligst  annahm.  So  wurden  hier 
zum  erstenmale  die  Beziehungen  dieses  Prinzen  zu  Kaiser 
Leopold  angebahnt,  dessen  Dienste  er  dann  sein  ganzes  späteres 
Leben  in  Krieg  und  Frieden  gewidmet  hat. 

1628  geboren  und  wie  alle  jüngeren  Söhne  Markgraf  Wil- 
helms von  Baden-Baden  zunächst  zur  geistlichen  Karriere  er- 
zogen, trat  Prinz  Hermann  1649  in  spanische  Kriegsdienste 
und  ward  im  Jahre  1651  mit  einem  Kommando  als  Rittmeister 
in  die  spanischen  Niederlande  gesandt.  Von  diesem  Posten 
zwei  Jahre  später  durch  seinen  Vater  abberufen  und  nach 
Baden  heimgefordert,  blieb  er  trotzdem  in  Konnex  mit  dem 
Madrider  Hofe  und  fand  auch  später  noch  mehrfach  Gelegen- 
heitin burgundischen  Kreisangelegenheiten  als  Vertreter  Spaniens 
zu  fungieren.^)  Die  feine  diplomatische  Klugheit  und  das 
versöhnliche  Wesen  des  persönlich  streng  katholischen  Mark- 
grafen hatten  ihm  im  Verein  mit  der  ihm  eigenen  lebhaften 
Hingabe  an  seine  Aufgaben  und  seiner  militärischen  Tüchtig- 
keit besondere  Achtung  und  Beliebtheit  zumal  auch  bei  den 
protestantischen  Reichsständen  schon  damals  gewonnen. 

Gysels  war  von  Wien  aus  direkt  nach  Hause  gereist.  In 
Dresden  hatte  er  Aufenthalt;  wir  haben  einen  von  dort  aus 


^)  Ich  gehe  diese  Notizen  sowie  im  Anhang  die  Beilage  I,  weil  Her- 
manns Biographien  hei  Schöpflin  und  Sachs  von  diesen  Dingen  nichts  ent- 
halten. Der  betr.  Artikel  der  Allgem.  Deutschen  Biographie  ist  erklär- 
licherweise nur  ein  —  übrigens  nicht  einmal  sorgfältiger  —  Auszug  aus 
Sachs. 


166  Heyck. 

am  13.  Jan.  1661  an  den  Markgrafen  abgesandten  Brief  des 
Admirals,  in  dem  er  seiner  lebhaften  Freude  darüber,  dass 
des  Kaisers  Wahl  gerade  auf  Hermann  gefallen  sei,  Ausdruck 
verleiht;  die  Ausdrücke  dieses  Briefes,  dem  —  jetzt  nicht 
mehr  nachzuweisende  —  Schriftstücke  über  das  Projekt  selbst 
beigefügt  waren,  lassen  erkennen,  dass  der  Admiral  mit  Prinz 
Hermann  bis  dahin  noch  nicht  in  Beziehungen  gestanden  hatte. 
Hermann  entschloss  sich,  mit  Pater  Rochas  selbst  zum 
Kurfürsten  Friedrich  Wilhelm  zu  reisen;  am  8.  April  trafen 
Beide  in  Cleve,  wo  sich  der  Kurfürst  zu  dieser  Zeit  aufhielt, 
ein,  der  Pater  mit  einem  Handschreiben  Kaiser  Leopolds  für 
Friedrich  Wilhelm.  Letzterer  zeigte  sich  durchaus  befriedigt 
von  dem  Fortgange  der  Angelegenheit,  er  veranlasste  Her- 
mann zu  weiteren  Besprechungen  mit  Gysels  über  Lenzen  zu 
reisen  und  versicherte  noch,  als  der  Prinz  später  Abschied 
nahm,  er  sei  bereit  dem  Kaiser  alle  nur  möglichen  Vorrechte 
innerhalb  des  neuen  Unternehmens  einzuräumen  und  hoffe, 
dass  das  kommerzielle  Projekt  zu  einem  recht  dauernden 
politischen  Zusammengehn  zwischen  dem  Hause  Habsburg  und 
den  in  der  Kompagnie  verbündeten  Fürsten  führen  werde. 
Rochas  ging  nach  Spanien  mit  einem  das  Projekt  empfehlenden 
Schreiben  des  Kaisers^,  sowie  mit  einem  am  13.  Apr.  1661 
ausgestellten  Briefe  des  Kurfürsten  an  König  Philipp  IV.  ^ 
Zwei  Tage  später  als  dieser  ist  ein  Brief  des  Kurfürsten  an 
den  Kaiser  datiert,  in  dem  er  für  dessen  Unterstützung  dankt 
und  anzeigt,  dass  er  schon,  während  die  spanische  Antwort 
noch  ausstehe,  mit  Vorbereitungen  zu  beginnen  gedenke.*) 
Tags  darauf  reiste  Hermann  von  Cleve  ab  nach  Amsterdam, 
wo  er  drei  Wochen  blieb,  um  sich  an  Ort  und  Stelle  mit  den 
nautischen  und  merkantilen  Dingen  bekannt  zu  machen,  von 
denen  in  Rochas'  Ausführungen  die  Rede  gewesen  war;  da- 
rauf informierte  er  sich  bei  fünftägigem  Aufenthalte  in  Ham- 
burg über  die  Umstände,  unter  denen  der  Stapelplatz  der 
neuen  Kompagnie  daselbst  errichtet  werden  könnte.  Am 
28.  Mai  langte  er  im  kurfürstlichen  Amthause  zu  Lenzen  bei 
Gysels  an.  Friedrich  Wilhelm  hatte  ihm  ein  Schreiben  an 
den  Admiral  mitgegeben,  das  diesen  anwies  Markgraf  Her- 
mann von  seinen  Plänen  und  seinem  Wissen  nichts  vorzuent- 


1)  Vgl.  die  III.  Beüage.  —  «)  Der  Text  als  Beilage  IL  -  »J  Bei- 
lage III. 


Brandenborgisch-deutsche  Eolonialpläne.  167 

halten,  da  der  Kaiser  und  er,  der  Kurfürst,  gesonnen  seien 
die  angefangene  Negotiation  fortzusetzen.  Hermann  fand 
Gysels  durchaus  entgegenkommend  und  offen;  auch  seine  nie- 
derdeutsche Häuslichkeit  muss  dem  Prinzen  zugesagt  haben, 
da  er  drei  Wochen  lang  der  Gast  des  Admirals  blieb.  Die 
Zeit  verging  in  täglichem  Beraten  und  Planen;  voll  Stolz 
offenbarte  Gysels  seinem  Gaste  den  Schatz,  der  nicht  zum 
geringsten  mit  die  Grundlage  der  neuen  Kompagnie  werden 
könne:  eine  von  dem  Admiral  selbst  seit  den  Tagen  seiner 
frühesten  Dienstjahre  bei  der  holländischen  Kompagnie  zu- 
sammengetragene und  eigenhändig  in  zwanzig  Bänden  nieder- 
geschriebene geschichtliche  und  geographische  Darstellung  aller 
ostindischen  Verhältnisse,  ein  reiches  mit  seinen  eigenen  Er- 
fahrungen durchwehtes  Material,  von  dem  er  rühmte,  es  sei 
mehr  wert  als  alle  Dokumente  in  den  Archiven  der  holländi- 
schen Kompagnie;  er  versprach,  falls  die  neue  deutsche  Han- 
delsgesellschaft zu  Stande  käme,  nach  seinem  Tode  derselben 
diese  Bände  als  Geschenk  zu  vermachen. 

Im  Juni  reiste  Hermann  von  Lenzen  nach  Dresden  und 
hat  dort  doch  wohl  selbst  mit  dem  sächsischen  Hofe  über  den 
Beitritt  zur  Kompagnie  verhandelt.  Vom  23.  und  25.  Juni 
erhielt  Gysels  Briefe  von  Hermann,  in  denen  dieser  schrieb, 
dass  der  Kurfürst  eine  günstige  Stellung  zu  dem  Projekt  ein- 
genommen habe.^)  Gysels  bat  um  nähere  Nachricht  und  er- 
fuhr nun  zwar,  dass  Kurfürst  Johann  Georg  sich  vorläufig 
durchaus  abwartend  verhalte.^)  Ob  schon  Gysels'  Aufenthalt 
in  Dresden  im  Januar  desselben  Jahres  mit  diesen  Bemühungen 
in  Verbindung  stand,  lässt  sich  nicht  sagen. 

In  Hamburg  hatte  etwas  vor  dieser  Zeit  der  Senat  den 
Korrespondenten  Gysels',  Heinrich  Janssen^),  aufs  Rathaus 
kommen  lassen  und  ihm  die  Frage  vorgelegt,  ob  das  Kom- 
pagnieprojekt jetzt  völlig  tot  und  vergessen  sei,  worauf 
Janssen   antwortete,  es  sei  nie  so  nahe  an  der  Ausführung 


*)  Nach  Brief  Gysels  an  Hermann ,  d.  d.  10.  Juli  1661 ,  nach  Prag, 
resp.  Wien  adressiert.  —  ^)  „Den  beere  amptscamer-raat  l^'ardinand  van 
der  Golts  heeft  myn  durch  bevel  van  Ihr  furstel.  D.  de  missive  van  den 
durchl.  churfurst  von  Satjxen  gesonde,  daar  in  noch  niet  sonders  kan  re- 
marqueren,  dan  dat  op  de  resolutie  van  de  andere  twee  pootentaaten  wart 
undt  sich  alsdan  wil  erclaren  . . ."  Brief  Gysels  an  Hermann  vopi  18.  Juli 
1661.  —  3)  Vgl.  oben  pag.  139. 


168  Heyck. 

gewesen,  als  gerade  jetzt.  „Darauf  wünschten  sie,  Gott  wolle 
seinen  Segen  dazu  verleihen,  fragten  auch,  ob  dasselbe  ohne 
sie  [die  Hamburger]  werde  begonnen  werden,  worauf  jener 
antwortete:  er  denke,  sie  würden  auf  ihr  Ersuchen  mit  einem 
Kapital  zugelassen  werden  und  diesfalls  würde  die  Ausrüstung 
der  Schiffe  von  Hamburg  aus  geschehen  können."*)  Es  fehlt 
uns  jeder  Anhaltspunkt  dafür,  wie  der  Hamburger  Senat  zu 
jener  Kenntnis  gekommen  war. 

Nach  Wien  zurückgekehrt  arbeitete  Markgraf  Hermann 
die  Eindrücke  und  Erfahrungen  seiner  Reise  zu  einer  Denk- 
schrift an  den  Kaiser  aus,  die  vom  19.  August  datiert  ist.^) 
Zum  Teil  wiederholt  sie  inhaltlich  die  Erörterungen  der  Rochas'- 
schen  Denkschrift,  aus  der  dem  Kaiser  ja  mir  ein  Auszug 
vorgelegen  hatte.  Was  Hermann  über  die  Persönlichkeit  des 
Admiral  Gysels  in  seinem  Berichte  mitgeteilt,  ist  schon  im 
Obigen  verwertet  worden. 

Vieles  in  der  Denkschrift  können  wir  übergehen,  diejenigen 
Rochas'schen  Erörterungen,  die  Hermann  nicht  modifiziert, 
indessen  zeigt  letzterer  auch  an  solchen  Stellen,  wo  er  sich 
ganz  der  älteren  Auffassung  anschliesst,  in  Einzelheiten  die 
gewonnene  selbständige  und  zum  Teil  genauere  Kenntnis.  So 
hütet  er  sich  weislich  die  leichtere  Elb'einfahrt  gegenüber  den 
holländischen  Gewässern  zu  betonen,  wie  der  Pater  gethan; 
er  wird  wohl  in  Hamburg  erfahren  haben,  dass  die  Rhode  von 
Cuxhafen  eine  nicht  minder  verrufene  Gegend  für  Segelschiffe 
sei,  als  die  Durchfahrt  am  Texel. 

Den  Vorbehalt  Friedrich  Wilhelms,  dass  nur  Reichsstände 
und  zwar  auch  von  diesen  nur  eine  beschränkte  Anzahl  in  die 
Mitgliedschaft  der  Kompagnie  aufzunehmen  seien,  hatte  sich 
Hermann  ganz  besonders  angeeignet;  ausser  dem  Kaiser  und 
dem  Könige  von  Spanien  und  andererseits  den  Hansestädten 
Hamburg  und  Lübeck  dürften  höchstens  16  Fürsten  nach  Aus- 
wahl des  Kaisers  ihr  angehören.  Als  Hauptvorteile  dieser 
Beschränkung  giebt  Hermann  einen  auch  relativ  grösseren 
Gewinnanteil  für  die  Einzelnen  an,  ferner  die  Aussicht  bessere 
Eintracht  zu  erhalten,  als  dies  unter  einer  vielköpfigen  Menge 


^)  Aus  dem  Brief  Gysels'  an  Hermann  vom  10.  Juli  1661.  •—•  *)  Die- 
selbe wurde  bereits  oben  als  »Ber.  H.**  bezeichnet  und  zitiert. 


Brandenburgisch-dentsche  Kolonialpläne.  169 

von  Aktionären  angehen  werde,  und  schliesslich  die  Möglich- 
keit die  Verwaltungsbeamten  genauer  zu  kontrolieren,  als  zum 
grossen  Schaden  der  Aktienbesitzer  dies  beispielsweise  bei  der 
holländisch-ostindischen  Kompagnie  trotz  des  Bestehens  von 
Aufsichtsräten  der  Fall  sei. 

In  Rochas'  Denkschrift  waren  für  den  Anfang  25  Schiffe 
bei  einem  Anfangskapital  von  einer  Million  Thalern  in  Aus- 
sicht genommen  worden.    Vielleicht  hatte  Hermann  auf  seiner 
Reise  die  Überzeugung  gewonnen,  dass  man  so  viele  Handels- 
schiffe zunächst  gar  nicht  zu  verwenden  wissen  würde.    Her- 
mann schlug  vor,  nur  4  Schiffe  ausrüsten  zu  lassen.    Er  zu- 
erst, was  Gysels  und  Rochas  nicht  gethan,  legte  eine  genaue 
Berechnung  der  gemäss   seinen  Vorschlägen  zu  erwartenden 
Kosten  vor,  ich  gebe  seine  Haupttabelle,  die  auch  nach  der 
nautischen  Seite  interessant  ist,  im  Anhange  als  Tabelle  IV 
bei.    Zum  Überfluss  hat  er  auch   versucht,  für  den  in  der 
That  unberechenbaren  Gewinn,  der  ja  im  allgemeinen  freilich 
zu  erwarten  stand,  aber  in  seiner  Höhe  nach  den  Umständen 
doch  ausserordentlich  bchwanken  musste,  auf  Zahlen  beruhende 
Anhaltspunkte  zu  geben.  —  Von   den  4  Kauffahrteischiffen 
sollte  jedes  200  Last  halten  und  eine  Ladung  im  Werte  von 
25  000  Thalern  aufnehmen;  da  sich  die  Kosten  der  Schiffe 
mit  voller  seetüchtiger  Ausrüstung  voraussichtlich    auf  zu- 
sammen 57  332  Thaler  stellten,  zu  denen  noch  die  Ausgaben 
für  die   7  Monate  durch  zu  löhnende  und  zu  unterhaltende 
Besatzung  kommen  würden,  stellten  sich  nach  dem  Anschlage 
die  Kosten  im  ersten  Jahre  auf  86  685  Thaler  16  Stüber^), 
die  zu  den  genau   100  000  Thalern  für  die  Ladung  kamen. 
Hermann   setzte   an,   dass  jeder  der  20  Kompagnieteilhaber 
15  000  Thaler  Einlage  ä  fonds  perdu  hergeben  werde,  so  dass 
das  Anfangskapital  im  ersten  Jahre  300  000  Thaler  und  die 
nach  obigen  Ausgaben  noch  übrige  verfügbare  Summe  113  314 
Thaler  32  Stüber  betragen  würde.  —  Es  lässt  sich  auch  in 
den  sonstigen  Berechnungen  Hermanns  verfolgen,  dass  er  die 
Anlagekosten  nicht  strenger  von  den  jährlichen  Betriebskosten 
geschieden  hat. 

Die  4  Schiffe  der  Kompagnie  werden  —  so  führt  Her- 
mann weiter  aus,  unter  der  Voraussetzung,  dass  das  Projekt 


i)  Vgl.  die  Tabelle  im  Anhange. 


170  Heyck. 

unter  Spaniens  Beteiligung  zu  Stande  kommen  werde  —  in 
Ostindien  in  einen  später  zu  bestimmenden  spanischen  Hafen 
einlaufen,  dem  dortigen  Gouverneur  die  von  seinem  Könige 
ausgestellten  Legitimationspapiere  vorlegen,  darauf  an  dem 
betreffenden  Orte  grosse  Magazine  als  Eigentum  der  Kom- 
pagnie errichten  und  von  dort  aus  nun  durch  ganz  Indien 
sowie  an  den  ostasiatischen  Küsten  ihre  Waaren  vertreiben; 
mit  den  einheimischen  Fürsten  wird  man  bei  solchen  Fahrten 
und  von  dem  Stapelplatze  aus  in  vertragsmässige  Beziehungen 
zu  treten  suchen.  Von  den  Schiffen  kehren  zwei  mit  indischen 
Waaren  nach  Europa  zurück,  zwei  bleiben  in  Indien,  kaufen 
und  verkaufen  dort  während  kleinerer  Fahrten  und  füllen  die 
erwähnten  Lagerhäuser  des  Ausgangshafens,  bis  von  neuem 
Schiffe  aus  Europa  kommen. 

Für  den  zu  erwartenden  Gewinn  hat  der  Markgraf  zwei 
verschiedene  Berechnungen,  von  denen  er  nur  die  eine  ver- 
sucht hat  in  Zusammenhang  mit  jenem  Ausgabenanschlage 
zu  bringen.  Er  führt  aus :  für  die  von  Europa  mitgebrachten 
Waaren  haben  die  Holländer  in  Indien  oft  den  sechszehnfachen 
Erlös  gewonnen;  die  neue  Kompagnie  rechnet  für  sich  nur 
den  sechsfachen.  Zunächst  sollen  zwei  Schiffe  den  ständigen 
Verkehr  zwischen  Hamburg  und  Indien  vermitteln,  jedes  Schiff 
bekommt  für  25  000  Thaler  Waaren,  beide  zusammen  mit 
einer  Ladung  im  Wert  von  50  000  Thalern  werden  aus  der- 
selben 300  000  Thaler  lösen.  Davon  erhalten  sie  auf  ein  Jahr 
ihre  Mannschaft  (bei  siebenmonatlicher  Fahrt  und  fünfmonat- 
lichem Aufenthalt  in  Indien),  wofür  nach  einer  besonderen 
Berechnung  34  270  Thaler  erforderlich  sind;  um  also  Waaren 
nach  Europa  zu  laden,  verbleiben  265  730  Thaler.  In  Europa 
aber  werden  die  indischen  Waaren,  z.  B.  Gewürze,  notorisch 
wieder  mit  einem  Gewinn  von  900  ^/o  verkauft.  —  Auch  Her- 
mann hält  an  dem  doppelten  Irrtum  fest,  man  werde  selbst 
in  den  Besitz  ausgiebiger  Gewürzplantagen  gelangen  und  die 
Produkte  derselben  zu  dem  bisherigen  Preise  in  Europa  ver- 
kaufen können. 

Der  zweite  Gewinnanschlag  beruht  auf  anderer  Grundlage : 
Man  hat  für  den  Anfang  300  000  Thaler  und  verzichtet  zu- 
nächst auf  Dividende,  bis  jenes  Kapital  auf  ca.  7  Millionen 
angewachsen  ist.  Die  Holländer  machen  in  der  Regel  75  ^/o 
jährlichen  Nettogewinn,  hier  sollen  zur  Vorsicht  nur  25 — 50  ®/o 


I. 

11. 

III. 

Zahl  der  Jahre, 

IV. 

Grund- 

Prozentsats de« 

während  wel- 

Dadurch erreich- 

kapital. 

Jahresgewinns. 

cher  thesanriert 
wird. 

tes  Kapital. 

Thlr. 

% 

Thlr. 

300  000 

50 

8 

7  688  671»/a 

300  000 

45 

9 

8  500  268 

300  000 

40 

*) 

*) 

300  000 

35 

*) 

*) 

300  000 

30 

12 

6  989  418 

300  000 

25 

14 

6  821  205 

Brandenburgisch-dentsche  Eolonialpl&ne.  |7l 

angesetzt  werden.    Darnach  ergeben  sich  Hermann  folgende 
Zahlen,  die  ich  in  einer  Übersicht  gebe:*) 

V. 

Jahresdividende  je- 
des  Teilhabers  nach 
Ablauf  der  in  IH 
beseichneten  Jahre 
bei  7  Mill.  Kapital. 

Thlr. 
175  000 
157  000 
140  000 
122  500 
105  000 

87  500 

Durch  den  Beitritt  Spaniens  fallen  für  die  neue  Kompagnie 
die  Kosten  für  Festungsbauten  und  -besatzungen  und  eine 
eigene  Kriegsflotte  für  Indien  weg.  Andererseits  wird  man 
billiger  Schiffe  bauen,  als  es  die  Holländer  können,  weil  man 
das  Holz  im  eigenen  Lande  hat;  man  wird  aus  letzterem  auch 
den  nötigen  Proviant  zu  geringerem  Preise  und  ohne  grosse 
Transportkosten  beziehen,  während  die  Holländer  das  Korn 
meist  an  der  Elbe,  Schlachtvieh  in  Dänemark  aufkaufen.  Im 
Übereifer  kommt  der  Prinz  hier  auf  einen  wohl  wenig  über- 
legten Gedanken,  dass  nämlich  durch  strafdrohende  kaiser- 
liche Mandate  für  derartige  Lieferungen  Privater  an  die  Kom- 
pagnie eine  billige  feste  Preistaxe  aufgestellt  werden  könne. 

Hermann  verhehlt  nicht,  dass  die  neue  Handelsgesellschaft 
immerhin  an  die  Eventualität  zu  denken  habe  der  Scheelsucht 
und  dem  bösen  Willen  anderer  Mächte  begegnen  zu  müssen. 
Diese  Gefahr  verringere  sich  jedoch  durch  folgende  Über- 
legungen :  einen  ßechtsgrund  werden  andere  Mächte  nicht  auf- 
finden können,  gegen  das  deutsche  Unternehmen  vorzugehen, 
solange  dasselbe  fremden  Kolonialbesitz  nicht  verletzt;  unbillige 
Gewaltthat  ist  lediglich  und  allein  von  den  desswegen  berüch- 
tigten Holländern  zu  gewärtigen.    Wenn  die  Generalstaaten 


^)  Die  Tabellen,  aus  denen  ich  obige  kurze  Übersicht  zusammen- 
gezogen und  in  denen  Hermann  alles  genau  demonstriert,  sind  ausser- 
ordentlich weitläufig,  da  begreiflicherweise  diese  Potenzrechnungen  ledig- 
lich auf  die  sog.  4  Spezies  basiert  sind.  Für  die  oben  *)  bezeichneten 
Stellen  existieren  keine  Tabellen  Hermanns,  sie  sind  wohl  Yerloren  gegangen. 


172  Heyck. 

oder  die  ostindische  Kompagnie  wirklich  als  offene  Friedens- 
störer auftreten  sollten,  wird  man  die  übrigen  Mächte,  welche 
gerade  jenen  den  Abbruch  an  ihrer  Handelsblüte  sämtlich 
gönnen,  auf  seiner  Seite  haben  und  auch  die  indischen  Fürsten 
werden  nicht  eben  Veranlassung  nehmen,  die  harte  Herr- 
schaft der  Holländer  und  die  monopolisierende  Tendenz  ihres 
Handels  zu  unterstützen;  und  zu  allem  dem  vereinigt  ja  die 
deutsche  Kompagnie  genug  mächtige  Potentaten,  um  durch 
einen  Einmarsch  von  der  Landseite  her  die  Holländer  alsbald 
zur  Nachgiebigkeit  zu  zwingen.  *)  Für  Hermanns  entschlossenen 
Mut  steht  das  Resultat  fest,  dass  selbst  der  Schade,  den  hol- 
ländische Feindseligkeiten  der  neuen  Kompagnie  unter  Um- 
ständen bereiten  können,  nicht  so  gross  sein  werde,  als  der- 
jenige Verlust,  den  fortdauernd  erleidet,  wer  immer  nur  an 
die  Gefahren  und  die  Hindemisse  für  das  eigene  Können 
denkt  und  sich  von  jedermann  sogleich  kurz  abspeisen  lässt: 
„nam  qui  observat  ventum,  non  seminat  et  qui  considerat 
nubes,  nunquam  metet". 

Die  einzige  wirkliche  Gefahr,  die  den  Projekten  drohen 
kann,  ist  die  etwaige  Weigerung  des  Königs  von  Spanien, 
dem  Unternehmen  seinen  Beistand  und  seine  Teilnahme  zu 
vergönnen.  Aber  eine  derartige  Ablehnung  steht  kaum  zu 
erwarten,  sie  würde  für  König  Philipp  selbst  im  höchsten 
Grade  schadenbringend  sein.  Spanien  verliert  ja  durch  die 
Ausführung  des  Projekts  nicht  das  geringste  weder  an  Län- 
dern noch  an  seinen  speziellen  Handelsbeziehungen,  zumal 
Spanien  einen  eigentlichen  europäischen  Handel  zur  Zeit  nicht 
mehr  hat  und  das  Absatzgebiet  der  neuen  Kompagnie  auf 
Deutschland  und  den  Nordosten  Europas  sich  beschränken 
wird;  andererseits  werden  der  Kurfürst  von  Brandenburg  und 
seine  Alliirten  das  Projekt  jetzt  nicht  mehr  fallen  lassen  und 
sie  werden  doch,  zumal  bei  dem  Friedensstande  und  ihrer  völ- 
ligen politischen  Ungebundenheit  erreichen,  was  einst  die  Hol- 
länder inmitten  des  bittersten  Kampfes  gegen  die  spanische 
Monarchie  erreicht  haben ;  geht  es  nicht  im  Bunde  mit  Spanien, 
so  werden  dem  Kurfürsten  andere  Konstellationen  behilflich 
sein,   und  der  Kaiser  wie  die  katholische  Majestät  werden 


^)  Ich  verweise  Ton  hier  auf  das  schon  p.  161  Gesagte,  nicht  ohne 
anzuerkennen,  dass  Hermann  sich  diese  Eventualitäten  deutlicher  klar 
gemacht,  als  es  Gysels  und  Bochas  gethan. 


firandenburgiflch-deutsche  Eolonialpiän^.  173 

nichts  gewonnen,  nur  in  dem  Verbände  jener  Fürsten  eine 
mächtige  und  zuverlässige  Bundesgenossenschaft  verloren  haben, 
die  sich  durch  den  Kurfürsten  von  Brandenburg  schon  aus 
freien  Stücken  erboten  hat  mit  ihren  Flottenmitteln  beizu- 
tragen zur  Intakthaltung  des  gesamten  europäischen  und  über- 
seeischen Besitzes  der  spanisch -habsburgischen  Krone.  Für 
den  Kaiser  aber,  dem  so  viele  Vorrechte  eingeräumt  werden 
sollen,  muss  es  besonders  ins  Gewicht  fallen,  wenn  für  das 
neue  Werk  das  Einverständnis  der  niederdeutschen  Reichs- 
stände mit  dem  habsburgischen  Hause  nicht  erzielt  wird:  die 
Aussicht  das  dominium  maris  )Von  neuem  zu  behaupten 
schwindet,  nach  wie  vor  werden  aus  den  Erblanden  verhältnis- 
mässig weit  grössere  Summen  für  die  fremden  Waaren  in  das 
Reichsausland  gehen,  der  bei  den  neuen  Wegen  des  Imports 
zu  erhoffende  Aufschwung  der  Industrie  und  überhaupt  des 
gesamten  bürgerlichen  Lebens  bleibt  unerfüllt  und  eine  schätzens- 
werte Allianz  geht  dem  Kaiser  verloren,  die  —  wie  Hermann 
ganz  zuletzt  kurz  hinzufügt,  vermutlich  in  der  Erinnerung 
irgend  welcher  in  Cleve  von  Friedrich  Wilhelm  angeregter 
Gespräche  —  ganz  besonders  ins  Gewicht  fallen  wird,  wenn, 
was  Gott  verhüten  wolle,  eines  Tages  das  habsburgische  Ge- 
schlecht auf  dem  spanischen  Throne  im  Mannesstamme  er- 
löschen sollte. 

IV. 

Deliberationen. 

Die  einzelnen  in  die  Augen  fallenden  Irrtümer  der  Denk- 
schriften des  Pater  Rochas  und  sodann  des  Prinzen  Hermann 
sind  schon  bei  der  Inhaltsangabe  angemerkt  worden,  unver- 
kennbar jedoch  zeigen  des  Markgrafen  Ausführungen  gegen 
diejenigen  Rochas'  einen  erheblichen  Fortschritt  auf  dem  Wege 
zur  praktischen  Ausführbarkeit.  Darum  freilich  lagen  auch 
jetzt  in  Hermanns  Bericht  noch  keine  solchen  Propositionen 
vor,  auf  die  nun  sogleich  ein  Staatsvertrag  oder  auch  nur 
bindende  Präliminarien  hätten  gegründet  werden  können,  aber 
neue  Gedanken,  die  fördernd  und  fruchtbringend  wirken  konnten, 
waren  doch  zur  Eröterung  gestellt.  In  Wien  ward  das  Pro- 
jekt, wie  es  Hermann  vorgelegt,  einer  Kommission,  „gewissen 
Räten"  zur  Untersuchung  überwiesen ;  wenn  nun,  um  was  sich 
vorläufig  alles  drehte,  Rochas  in  Madrid  das  nötige  Entgegen- 


174  Heyck. 

kommen  fand,  so  konnten  bei  entschlossener  und  energischer 
Behandlung  der  Angelegenheit  sehr  bald  aus  den  gegebenen 
Darlegungen  und  Vorarbeiten  feste  Normen  herausgeschält  und 
die  Hauptpunkte  auf  wirklich  sicheren  Boden  gestellt  werden. 

Hermann  war  bei  seinen  Vorschlägen,  auf  welche  Weise 
die  neue  ostindische  Schiffahrt  einzuleiten  sei,  wie  wir  sahen, 
davon  zurückgekommen,  dass  sogleich  am  Anfange  eine  einiger- 
massen  widerstandsfähige  Flotte  geschaffen  werden  sollte,  was 
vorher  Gysels  und  Rochas  mit  den  von  ihnen  befürworteten 
25  kriegstüchtig  armierten  Kauffahrern  hatten  erreichen  wollen, 
aber  in  dem  gleichen  Maasse  und  Tempo,  in  dem  jener  eine 
wenn  auch  weniger  rapide  Erhöhung  des  Gesellschaftskapitals 
voraussetzte,  wollte  zweifelsohne  auch  er  die  Flotte  allmählich 
vermehrt  wissen.  Sicher  war  besonders  das  in  einem  einsichts- 
volleren Urteil  über  die  Unternehmungslust  und  die  Leistungs- 
fähigkeit der  für  die  Handelsgesellschaft  herbeizuziehenden 
Teilnehmer  begründet,  dass  der  Prinz  das  Grundkapital  von 
der  Million  Reichsthaler  in  des  Paters  Deklaration  auf  weniger 
als  ein  Drittel  reduzierte. 

Die  wichtigste  innere  Umwandlung  erlitt  das  Projekt  durch 
Hermann  insofern,  als  dieser,  was  später  noch  deutlicher  her- 
vortritt, —  ganz  entgegen  Friedrich  Wilhelms  vorsichtig  fest- 
gehaltener und  auch  von  Rochas  noch  nicht  verdeckter  Ten- 
denz —  die  neue  Kompagnie  nun  auch  faktisch  in  die  Hände 
des  Kaisers  legen  wollte,  so  dass  dieser  aus  einem  Protektor 
der  eigentliche  Inhaber,  der  Kurfürst  von  Brandenburg  an- 
statt des  Hauptes  ein  nützlicher  Helfer  werden  sollte.  An- 
dererseits unterdrückte  Hermann  in  seinen  Ausführungen  ge- 
genüber dem  Kaiser  einen  Gedanken  ganz,  obwohl  er  ihm 
nahe  genug  gelegen:  dass  des  deutschen  Reiches  eigene  Macht 
selbständig  in  Ostasien  könne  aufgerichtet  werden,  einen  Ge- 
sichtspunkt, der  in  den  brandenburgischen  Bestrebungen  von 
Anfang  an  enthalten  gewesen  war  und  den  zur  Zeit,  da  Her- 
mann seinen  Bericht  abfasste,  der  Admiral  Gysels  unermüdlich 
zur  Geltung  brachte:  es  müsse  sich  bei  den  spanisch -portu- 
giesischen und  holländisch-englischen  Verwicklungen  in  Europa 
und  in  Indien  in  letzteren  Gegenden  mit  Erfolg  im  Trüben 
fischen  lassen,  wie  Gysels  eigener  Ausdruck  lautete;  so  sandte 
er  alle  Nachrichten,  die  ihm  über  Holland  und  Hamburg  zu- 
gingen, sobald  sie  einliefen,  ohne  Unterlass  an  Hermann,  nebst 


Brandenbtttgisch-dentscbe  Kolonialpiäne.  |75 

Kommentaren  und  Vorschlägen,  was  bei  solcher  Sachlage  für 
die  neue  Kompagnie  resp.  den  Kaiser  zu  thun  sein  möchte;  er 
selbst  hatte  sich,  und  zwar  bemerken  wir  dies,  seitdem  er 
den  Markgrafen  Hermann  kennen  gelernt,  allmählich  zu  dessen 
Auffassung  hinübergeneigt,  dass  in  dem  neuen  Werke  ein 
eigentlich  kaiserliches  oder  vielmehr  habsburgisches  werde  zu 
schaffen  sein. 

In  diesem  Punkte  sind  Gysels'  wirkliche  Meinungen  nicht 
genau  von  materielleren  Nebenabsichten  zu  scheiden.  Er 
fühlte  sich  von  Intriguen  bedrängt,  die,  wie  er  Hermann  schrieb, 
wegen  des  Domänenamtes  zu  Lenzen,  das  er  in  Erbpacht  hatte, 
schon  längst  ihm  bereitet  würden  und  die  er  egoistischen  Ab- 
sichten des  Vizepräses  Kantenstein  zu  Cleve  zuschrieb,  der 
ihn  bei  dem  Kurfürsten  derartig  angeschwärzt  habe,  dass  dieser 
seinetwegen  an  die  Amtskammerräte  habe  schreiben  lassen; 
der  Admiral  hoffte,  Hermann  möge  vermitteln,  dass  sein  ver- 
mittelst der  Kompagnie  erfolgender  Übertritt  aus  dem  bran- 
denburgischen in  das  kaiserliche  Interesse  ihm  Schutz  gewähre 
gegen  diese  ihn  persönlich  bedrohenden  Angriffe  und  zugleich 
gegen  die  Verfolgungen,  die  das  Zustandekommen  des  von 
ihm  zuerst  angeregten  Kompagnieprojektes  von  Seiten  der 
Holländer  über  die  Angehörigen  seiner  Familie  verhängen 
werde,  —  eine  am  24.  August  1661  zum  erstenmale  geäusserte 
Bitte,  die  später  aus  gesteigerter  Besorgnis  heraus  immer 
dringender  auftritt.  Wir  wissen^),  dass  mit  Gysels  auch  der 
schwedische  Generalkommissar  von  Hoflfstetten  in  Beziehung 
getreten  war  und  können  uns  der  Vermutung  nicht  entschlagen, 
dass  der  Admiral  auch  nach  dieser  Seite  hin  sich  eine  Thür 
hat  offen  lassen  wollen,  wenn  wir  in  einem  an  ihn  gerichteten 
Briefe,  den  ihm  ein  Hamburger,  Eduard  Färber  (Ferver)  im 
Mai  1661  im  plattdeutschen  Idiom  schrieb  und  der  später  in 
Prinz  Hermanns  Hände  gehommen  ist,  lesen:  „H.  Hoffstäter 
deett  an  V.  E.  seer  grooten  undt  voir  goode  tractament  noch- 
mals bedancken". 

Am  10.  Juli  1661  setzte  er  Hermann  auseinander,  wie  es 
bei  einiger  Beschleunigung  des  neuen  Kompagnieunternehmens 
wohl  angegangen  wäre,  das  von  den  Holländern  bedrängte 
Macao  zur  Zufriedenheit  der  portugiesischen  Kolonisten  in 
Schutz  zu  nehmen^)  und  trug  darauf  an  Rochas  zur  Vertre- 

*)  Cf.  pag.  137.  —  2)  ...  Alsoo  voornante  Maccauw  vant  ander  Por- 


176  Heyck. 

tung  des  Gedankens  zu  instruieren,  dass  angesichts  des  portu- 
giesisch-englischen  Abkommens   Spanien   vorläufig  eine  vor- 
sichtige Konnivenz   gegen  Portugal   üben  möge,  um  diesen 
Staat  als  den  alten  Gegner  der  holländischen  Kompagnie  in 
Zukunft  politisch  auf  der  Seite  der  deutschen  Unternehmungen 
zu  erhalten;  Macao  behielt  er  auch  später  im  Auge  und  be- 
merkte (24.  August),  man  müsse  darauf  denken,  daneben  noch 
einen  zweiten  festen  Platz  zu  gewinnen.    In  weiteren  Briefen 
regte  er  an,  die  neue  Kompagnie  solle  an  mögUchst  vielen 
Orten  mit  den  ostindischen  Portugiesen  Einvernehmen  und 
Bundesgenossenschaft  anzuknüpfen  suchen.^)    Wenn  er  doch 
ein  einzigesmal  einen  Tag  nur  in  Amsterdam  sein  könnte, 
wünscht  er  sich,  um,  wie  sich  alles  in  Indien  gestaltet,  recht 
übersehen  zu  können,   und  ferner:   dass   doch  nicht  die  alles 
verderbende  Schwerfälligkeit  Derer  wäre,  bei  denen  die  Ent- 
scheidung des  Handelns  liegt.    So  schnell  wie  irgend  möglich, 
mahnt  er,  müssen  Schiffe  gerüstet  werden;  wenn  man  vor- 
giebt,  sie  gegen  die  Türken  gebrauchen  zu  wollen,  wird  man 
sie  jedenfalls  ungehindert  in  Holland  oder  Seeland  aufkaufen 
können.    Zu  dem  langsamen  Gange  der  Verhandlungen,  zu 
den  Rancunen  seines  Gegners,  des  Vizepräsidenten  und  seiner 
Helfer  in  den  Eibämtern,  macht  ihn  das  lange  Harren  auf 
die  spärlichen  Antworten  Hermanns  unmutig,  und  weitere  Be- 
sorgnis  erregt  ihm,   dass  die  Bewindhebbers  in  Amsterdam 
durch  Warnungen  aufmerksam  gemacht  sind  auf  Gysels  und 
das  neue  Kompagniewerk,  wenn  sie  auch  noch  nichts  genaues 
wissen  und  im  Glauben  stehen,  der  Kurfürst  von  Branden- 
burg werde  im  Bunde  mit  König  Ludwig  XIV.  etwas  gegen 
sie  ins  Werk  zu  setzen  versuchen.     Angesichts  z.  B.  der  teil- 
weisen Mitwissenschaft  des  Hamburger  Senats,  von  der  wir 
doch  nur  zufällig  erfuhren,  kann  uns  kaum  wundern,  wenn 
das  Geheimnis  kein  völliges  geblieben  war;  Gysels  hatte  im 


tugees  gebiet  gans  afsepareert  is,  had  icq  gehoopt,  wan  in  ons  disseyn 
wat  meer  geylt  waer,  daar  ter  plaatse  ietwes  goets  te  obtineeren  undt 
door  d'een  of  d'ander  middel  deselve  onder  onse  protectie  te  brengen, 
dat  seer  gevouchlicq  sol  können  geschieden,  den  aensien  dese  hare  com- 
mertie  door  separatie  van  de  andere  Portugesen  gans  vervalt  undt  sonder 
groot  beswaar  niet  tot  haare  andere  bontgenooten  koomen  können. 

^)  Derartige  Vorschläge  enthält  auch  der  im  Anhang  als  Beilage  V 
gegebene  Brief  Gysels  an  Hermann  vom  1.  September  1661. 


Brandenburgiscb-deutsche  Eolonialpläne.  177 

Verdacht  der  Indiskretion  seinen  Hamburger  Korrespondenten 
Heinrich  Janssen,  der  brieflich  allerlei  Leuten  gegenüber  das 
Projekt  ausgeplaudert  habe. 

Hermann  nahm  trotz  einer  gewissen  Vernachlässigung  des 
schreibseligen  Admirals  dessen  neue  Vorschläge  bereitwillig 
auf,  wie  wir  aus  zurückbehaltenen  Kopien  einiger  von  ihm 
an  ßochas  nach  Spanien  gesandter  Briefe  ersehen.  Zunächst 
liegt  von  solchen  auf  zwei  Blättern  der  leider  fragmentarische 
Auszug  eines  langen  französisch  abgefassten  Schreibens  ohne 
Datum  vor;  es  ist  in  das  Jahr  1661  zu  setzen,  weil  darin  die 
im  Mai  dieses  Jahres  zwischen  England  und  Portugal  getroffene 
Übereinkunft  eine  grosse  Rolle  spielt;  die  ßochas  ausdrücklich 
gegebene  Anweisung  die  nächste  Antwort  nach  Wien  zu  rich- 
ten sowie  die  Bezugnahme  auf  einen  Brief,  den  Hermann  von 
Amsterdam  aus  an  den  Pater  geschrieben,  führen  zu  der  Ver- 
mutung, dass  der  Prinz  diesen  Brief  noch  während  seiner 
Rückreise  von  Lenzen  nach  Wien  oder  direkt  nach  seiner 
Ankunft  an  letzterem  Orte  schrieb.  Dieses  Schreiben  aus  dem 
Sommer  1661  soll  Rochas  über  die  Propositionen,  die  der 
Prinz  in  dieser  Zeit  dem  Kaiser  vorzulegen  gedenkt  resp. 
soeben  vorgelegt  hat,  orientieren;  es  mag  weniger  die  wirk- 
liche Meinung  des  Verfassers,  als  vielmehr  ein  Kunstgriff  ge- 
wesen sein,  wenn  er  von  den  4  Schiffen  und  300  000  Thalern 
seines  Berichts  (an  Kaiser  Leopold)  in  diesen  dem  spanischen 
Hofe  mitzuteilenden  Vorschlägen  noch  wieder  etwas  herunter- 
geht, nämlich  auf  3  Schiffe  und  200  000  Thaler;  auch  spricht 
er  hier  nicht  von  20,  sondern  von  10  bis  12,  höchstens  14 
Teilnehmern  der  Kompagnie;  zum  erstenmal  tritt  in  diesem 
Schreiben  bei  den  von  ihm  gemachten  Berechnungen  die  Vor- 
aussetzung auf,  dass  die  zum  Beginnen  nötigen  Summen  ir- 
gendwo aufgeliehen  und  also  auch  zu  verzinsen  sein  werden: 
„la  repartition  du  gain  sera  grande  mesme  apres  avoir  satis- 
faict  aux  crediteurs".  Von  diesen  Punkten  abgesehen  spricht 
er  über  die  Anordnung  der  ersten  Handelsfahrten,  die  Anlage 
von  Magazinen  etc.  ganz  im  Sinne  seines  Berichtes  an  den 
Kaiser. 

Im  weiteren  Verlaufe  des  Schreibens  verarbeitet  er  aber 
Gysels'  Anregungen  zu  folgenden  politischen  Phantastereien: 
Die  Heirat  des  Königs  von  England  mit  einer  portugiesischen 
Infantin  (Catharina),  die  Hermann  dem  Pater  schon  von  Am- 

Z«it8chr,  f.  Gesch.  d.  Oberrh.  V.  F.  II.  2.  12 


178  Hcyck. 

sterdam  aus  prophezeit  hat,  ist  jetzt  eine  leider  nur  allzu- 
sicher bevorstehende  Thatsache;  das  Fundament  dieser  Ver- 
bindung scheint  die  Überantwortung  von  portugiesisch  Ost- 
indien an  die  Engländer  zu  sein.  Da  gilt  es  nun  noch  von 
Seite  Spaniens  soviel  wie  möglich  zu  retten,  indem  König 
Philipp  Annäherungen  macht  und  ebensoviel  bietet,  als  Eng- 
land gethan;  den  Portugiesen  selbst  muss  doch  bei  offener 
Wahl  zwischen  Spanien  und  Grossbritannien  ersteres  der  er- 
wünschtere Bundesgenosse  sein,  und  zumal  die  Kolonien  wer- 
den sich  schwerlich  ohne  Gegenwehr  die  ketzerische  Herr- 
schaft der  Engländer  aufjochen  lassen.  Spanien  kann  noch 
jetzt  mit  Portugal  vereinbaren,  letzteres  möge,  wenn  es  doch 
einmal  seinen  ostindischen  Besitz  einzubüssen  im  Begriff  steht, 
denselben  an  den  Kaiser  codieren,  der  dafür  gemeinschaftlich 
mit  der  Krone  Spanien  Portugal  selbst  schützt  und  die  Kolo- 
nien bei  ihrem  Herkommen  bewahrt.  Erscheinen  diese  Forde- 
rungen Spanien  als  zu  starke,  so  möge  es  seine  Zustimmung 
wenigstens  dazu  geben,  dass  die  portugiesischen  Besitzungen 
bis  zur  völligen  Regelung  des  Verhältnisses  zwischen  den  beiden 
Königreichen  der  iberischen  Halbinsel  unter  kaiserlichen  Schutz 
gestellt  werden.  Möglich  ist  zwar,  dass  die  portugiesische 
Regierung,  um  von  vornherein  der  zu  erwartenden  Opposition 
gegen  ihre  oben  erwähnte  Entschliessung  den  Boden  zu  ent- 
ziehen ihren  Unterthanen  in  Ostindien  weiss  machen  wird, 
dass  England  neuerdings  ein  katholisches  Königreich  sei;  dem 
gegenüber  werde  man  in  geeigneter  Weise  zu  verbreiten  haben, 
dass  König  Karl  H.,  der  allein  katholisiere,  nur  über 
eine  ganz  beschränkte  Macht  seiner  Krone  verfüge,  dass  viel- 
mehr alle  Gewalt  bei  dem  nicht  nur  völlig  andersgläubigen, 
sondern  fanatisch  anti- katholischen  Parlament  liege.  Höchst 
bemerkenswert  ist  ein  Satz  in  dem  Briefe:  „je  me  souviens, 
qu'au  commencement  qu'avons  traicte  de  former  la  nouveüe 
compagnie  nostre  Intention  estoit  de  pouvoir  conquester  par 
force  quelques  places  des  dicts  Portugals  orientaux,  mais  pour 
le  present  je  le  tiens  pour  impossible,  veu  le  peu  de  force 
qu'avons  au  commencement  et  que  Ton  ne  pourrait  faire  re- 
sistance  ä  Pinteresse  roy  d'Angleterre".  Es  war  also  trotz 
aller  Beteuerungen  von  der  Friedfertigkeit  des  neuen  Unter- 
nehmens der  Gedanke  gehegt  worden,  dass  die  Kompagnie 
mit  Hilfe   Spaniens  und  einer  eigenen  etwas  erheblicheren 


Brandoibiirgisch-^eotBclie  EolonialpUne.  I79 

Schiffemacht ,  als  später  geplant  wurde,  oflFensiv  werde  vor- 
gehen können.  —  Ganz  anders  wird  die  Sache  liegen,  fährt 
Hermann  fort,  wenn  der  Kaiser  die  mit  Festungen  und  Kriegs- 
requisiten wohl  versehenen  bisher  portugiesischen  Lande  in 
Indien  mit  Zustimmung  Portugals  und  Spaniens  besetzt  hält; 
einer  eventuellen  kriegerischen  Aktion  Englands  würden  dann 
selbst  die  Holländer  sich  entgegensetzen,  welche  von  allen 
Konkurrenten  jene  am  meisten  ungeme  in  Indien  neben  sich 
sehen.  —  Das  Fragment  bricht  an  dieser  Stelle  ab;  wenn 
es  auch  mancherlei  wichtige  Aufschlüsse  bringt,  beruhen  doch 
seine  allzu  hochfliegenden  Hauptgedanken  widerum  auf  einem 
gründlichen  Irrtümer  in  dem  englisch-portugiesischen  Vertrage 
vom  Mai  1661  war,  abgesehen  von  Niederlassungsfreiheiten 
für  englische  Kaufleute  in  den  portugiesischen  Kolonien,  von 
keiner  anderen  Gebietsabtretung  in  Indien  als  der  von  Bom- 
bay und  für  den  Fall  der  Zurückgewinnung  Ceylons  des  Ha- 
fens von  Gale  die  Rede  gewesen.^) 

Wenig  ausreichend  ist  das  Material  über  den  Erfolg  von 
Kochas'  spanischer  Mission.  Des  Franziskaners  erste  Nach- 
richten scheinen  die  hoffnungsvollen  Erwartungen  Markgraf 
Hermanns  wenig  befriedigt  zu  haben,  wie  wir  aus  seinen  er- 
haltenen Antworten  schliessen  können.  Am  11.  Septbr.  1661 
spricht  er  sich  in  herben  Worten  über  die  Nörgeleien  der 
Besserwisser  aus,  die  in  dem  Zeitpunkte,  wo  alles  darauf  an- 
komme das  unternehmen  zu  beschleunigen,  sich  vergnügen 
ihre  nichtsnutzige  Kritik  zu  üben  und  die  über  einzelnen  ge- 
nauerer Regelung  bedürftigen  Punkten  alles  verwerfen.  Von 
den  Niederländern,  mit  denen  man  immer  komme,  sei  wirk- 
liche Feindseligkeit  nicht  zu  fürchten  und  sollten  in  der  That 
die  holländisch-ostindische  Kompagnie  oder  die  Generalstaaten 
als  Friedensstörer  auftreten  werde  man  stark  genug  sein  ihnen 
zu  begegnen  und  werde  zudem  sicherlich  ganz  Europa,  ins- 
besondere die  Engländer  auf  seiner  Seite  haben.  „Breviter 
tota  scrupulantium  materia  versatur  in  verbulo  si,  si,  si,  at- 
tamen  concesso  s  i  atque  lucro  exinde  modico  cessante,  adhuc 
omnes  singuli  non  sunt  tantae  revelantiae,  quominus  tam  con- 
siderabile  foBdus  /:  per  quod  Caesar  pedem  firmum  et  corre- 


^)  H.  Scbäfer,  Geschichte  von  Portugal   (bei  Heeren   und  ükert). 
Hamburg  1852.  IV.  p.  678. 

12* 


180  Heyck. 

spondentiam  cum  suis  confidentibus  haberet  in  mari :/  praeter 
alia  motiva  iam  saepius  adducta  omitti  vel  abscindi  deberet, 
prout  toties,  quoties  in  hac  materia  particulariter  mihi  com- 
municabitur,  ad  oculos  me  monstraturum  obtuli."  —  Gerade 
in  diesen  Tagen  erhielt  er  von  Rochas  einen  vom  3.  August 
aus  Madrid  datierten  Bericht,  auf  den  er  am  14.  September 
antwortete.  Mit  Vergnügen  habe  er  gelesen,  dass  trotz  einiger 
Übelwollender  oder  schlecht  Unterrichteter  Abraten  der  König 
und  sein  erster  Minister  Don  Luis  de  Haro  die  deutschen 
Vorschläge  mit  Interesse  aufgenommen  und  König  Philipp 
selbst  den  Pater  aufgefordert  habe  einem  der  spanischen  Mi- 
nister, welchem  er  wolle,  die  Propositionen  zur  Einzelprüfung 
zu  übergeben.  Dass  jedoch  in  Wien  unterdessen  an  der  Sache 
etwas  gefördert  sei,  möge  Rochas  nicht  etwa  sich  vorstellen, 
es  sei  ja  in  neuerer  Zeit  allgemein  dahin  gekommen,  dass  man 
den  regierenden  Häuptern  alles,  was  zu  ihrem  Vorteile  und 
ihrer  politischen  Kräftigung  gereichen  solle,  sozusagen  gegen 
ihren  Willen  einflössen  müsse,  wie  ein  Arzt  dem  Patienten 
die  Medizin  durch  gewaltsames  Aufsperren  der  Zähne  oder 
zum  mindesten  durch  Vorspiegelungen  und  durch  täuschendes 
Überreden  beibringe  —  ein  Satz,  der  wohl  geeignet  scheinen 
kann  manche  zu  wenig  fundierten  Hoffnungen  und  Vorstel- 
lungen, die  wir  in  Hermanns  schriftlichen  Darlegungen  finden, 
erklärlich  zu  machen.  —  Was  nun  die  in  Spanien  gegen  das 
Projekt  geltend  gemachten  Gründe  anlange,  so  sei  zu  erwidern, 
sie  möchten  vielleicht  vor  Jahrzehnten  einige  Geltung  gehabt 
haben,  als  die  damalige  spanische  Monarchie  noch  herrschend 
im  Welthandel  war;  jetzt  gelte  es  ohne  die  trügerische  Brille 
veralteter  Prätensionen  den  Blick  nach  Indien  zu  richten :  die 
neubefreiten  Portugiesen,  die  Holländer,  Engländer,  Dänen 
haben  sich  dort  festgesetzt,  Länder  erworben,  Handelsbe- 
ziehungen angeknüpft,  fast  alle  schon  jetzt  mit  grösserem 
Besitz  und  umfassenderen  Mitteln,  als  Spanien.  Der  Friede 
von  1648  habe  die  Macht  der  Spanier  überall  lahmgelegt,  seit 
Jahren  holen  sie  für  sich  selbst  fast  gar  keine  Waaren  mehr 
aus  Ostasien,  an  den  Verkauf  solcher  in  anderen  europäischen 
Ländern  ist  nicht  entfernt  zu  denken.  Jetzt  bietet  der  Kaiser 
die  Hand  zur  gemeinsamen  Machterweiterung  in  Indien,  da 
stösst  gerade  ihn  der  spanische  Hochmut  zurück.  Der  ganze 
spanische  Handel  beschränke  sich  zur  Zeit  auf  Westindien, 


Braodenburgisch-deutsche  Kolonial pläoe.  I32 

diesen  stören  zu  wollen  ist  die  neue  Kompagnie  weit  entfernt. 
Auch  die  Redensarten,  mit  denen  mau  um  sich  werfe,  man 
werde  die  Holländer  wieder  völlig  vertreiben,  durch  die  Wie- 
derunterwerfung Portugals  alles  auf  die  alten  Verhältnisse 
zurückführen,  seien  nichts  als  leere  Spreu,  so  ungerne  auch 
der  Prinz  als  treuer  Katholik  und  Anhänger  Habsburgs  sich 
zu  dieser  Überzeugung  bequeme.  Spanien  habe  Grund  froh 
und  zufrieden  zu  sein  mit  einer  wirklich  nutzbringenden  und 
sicheren  Bundesgenossenschaft ^),  wie  sie  geboten  werde;  könne 
man  sich  nicht  sogleich  völlig  entschliessen,  so  möge  man 
einen  Versuch  auf  Probe  machen.  Es  sei  auf  die  protestan- 
tische Konfession  einzelner  Fürsten  hingewiesen,  mit  denen 
dem  katholischen  Könige  zugemutet  werde  sich  in  der  Kom- 
pagnie zusammenzufinden;  nun  sei  erstlich  bei  den  Katholischen 
das  sichere  Übergewicht  und  zweitens,  sei  es  nicht  besser  den 
Häretikern  näher  zu  treten,  sie  zu  sich  herüber  zu  ziehen, 
statt,  wie  man  meistens  beliebe,  in  pharisäischer  Verurteilung 
jene  fast  mutwillig  auf  die  Seite  seiner  Widersacher  zu  bannen? 
Ohne  weiteres  aufgeben  würden  der  Kurfürst  von  Branden- 
burg und  die  Hansestädte  das  Projekt  jetzt  doch  nicht  mehr; 
was  sie  im  Bunde  mit  den  habsburgischen  Mächten  zu  beider- 
seitigem Vorteil  aufzurichten  vergeblich  gesucht,  würden  sie 
gemeinsam  mit  den  Franzosen  oder  Schweden  schon  zu  er- 
reichen wissen.  Der  Pater  möge  doch  nichts  unterlassen,  auf 
dass  seine  eigene  und  des  Prinzen  ihnen  von  der  kaiserlichen 
Majestät  übertragene  Kommission  in  Spanien  nicht  zum  Spotte 
dünkelvoller  Nichtwisser  werde. 

Unterdessen  liefen  bei  Hermann  unausgesetzt  die  Briefe 
Gysels'  ein,  wie  auch  sein  Freund  Heinrich  Janssen  jetzt  dem 
Markgrafen  gelegentlich  direkte  Berichte  sandte;  den  ersten 
von  diesen,  vom  14./24.  Sept.  1661  Hess  der  Hamburger  aus 
besonderer  Hochachtung  gar  französisch  schreiben.  Der  Ad- 
miral  war  voll  von  neuen  Plänen:  in  Ostasien  solle  man  mit 
den  Tataren  anknüpfen;  vielleicht  ständen  diejenigen  Tataren, 
die  dem  moskowitischen  Gross fürsten  Astrachan  entrissen,  mit 
jenen  am  japanischen  Meere  unter  einem  Herrscher,  in  diesem 
Falle  würden  die  Beziehungen  zu  diesem  grossen  Reiche  mit 
erhöhten  Vorteilen  zugleich  in  Europa  und  Asien  gefestigt 


^)  ^ certa  foederis  ansa.** 


182  Heyck. 

werden.  Als  der  Krieg  in  Siebenbürgen  bedrohlicher  wurde, 
meinte  er  wieder,  man  solle  eine  Gesandtschaft  nach  Persien 
senden,  die  nach  einem  Besuche  bei  den  Tataren  an  ihrem 
Bestimmungsort  gemeinschaftliche  Sache  gegen  den  Gross- 
türken zu  bewirken  und  zugleich  der  Kompagnie  Privilegien 
und  eventuell  auch  die  Bundesgenossenschaft  für  Indien  zu 
sichern  habe;  als  Geschenke  könne  die  Gesandtschaft  100 
Flintpistolen,  10  bis  12  kleine  gegossene  Feldstücke  und  einen 
eleganten  Wagen  mit  Geschirr  für  4  Pferde  mitnehmen.  Um 
den  Anfang  Oktober  kam  nach  Lenzen  ein  holländischer 
Schiffsoffizier,  der  in  seine  Heimatstadt  Tangermünde  zurück- 
kehrte und  von  Janssen  an  Gysels  empfohlen  war;  nach  dessen 
Angaben  schloss  letzterer,  dass  besonders  an  der  chinesischen 
Küste  die  Aussichten  jetzt  günstige  seien,  Macao  sei  so  gut 
wie  abgeschnitten  von  allen  anderen  Plätzen  der  Portugiesen, 
der  Tatarenchan  übrigens  sei  ihnen  günstiger  gestimmt  als 
den  Holländern;  schon  der  vielen  tausend  Seelen  wegen,  die 
sie  dort  zum  Christentum  gebracht,  würden  die  Portugiesen 
in  Macao  eine  Besetzung  seitens  der  neuen  Kompagnie  mit 
Freuden  begrüssen.  Im  Frühjahr  1662  erdachte  er  ein  „Ex- 
pedient" —  mit  den  sehr  von  ihm  geliebten  Fremdwörtern  hat 
er  hier  und  da  Unglück  — ,  wie  die  Niederländer  dazu  ge- 
bracht werden  könnten,  in  der  Zulassung  der  neuen  Kompagnie 
in  Batavia  selbst  einen  Vorteil  zu  erblicken.  Dergleichen 
wusste  er  noch  mancherlei  anzugeben  und  zu  raten. 

Ausserdem  sah  er  sich  nach  tauglichen  Leuten  für  die 
neue  Kompagnie  um,  wo  immer  nur  er  sie  bekommen  konnte. 
Seinem  Sohne,  dem  Kapitän,  der  unter  de  Ruyter  drei  Bar- 
bareskenschiffe  auf  einmal  überwältigt,  ferner  einem  Schwieger- 
sohne und  zwei  Vettern,  die  in  Ostindien  angestellt  gewesen 
waren,  hatte  er  Offiziers-  oder  Ratsstellen  zugedacht,  ausser 
jenen  empfahl  er  zwei  Kapitäne,  von  denen  er  dem  einen,  Jan 
de  Waal,  das  für  einen  Seemann  etwas  einseitige  Lob  erteilt 
ein  „gexparmenteerter  offitsier  te  paart  en  te  voet"  zu  sein, 
den  zweiten,  einen  Bremer,  der  für  die  Genuesen  in  Indien 
gewesen  war  und  dessen  Sohn  er  zu  einer  Steuermannsstelle 
ausersehen  hatte,  hielt  er,  trotzdem  jenen  die  holländisch- 
westindische Kompagnie  zu  engagieren  suchte,  in  der  Hoff- 
nung baldiger  Zurüstungen  längere  Zeit  in  Hamburg  hin,  bis 
der  Mann  plötzlich  nach  kurzer  Krankheit  in  Janssen's  Hause 


Brandenborgisch-deatscbe  Kolonialpläne.  183 

sich  niederlegte  und  starb;  für  die  unteren  Maats-  und  Ma- 
trosenstellen glaubte  er  zur  reichlichen  Genüge  Leute  aus 
Deutschland  und  Dänemark  anmustern  zu  können. 

Hermann  hatte  dem  Admiral  in  seinen  seltenen  Antworten 
von  dem  wenigen,  das  er  selbst  über  den  Gang  der  Madrider 
Verhandlungen  wusste,  nur  unklare  Andeutungen  zukommen 
lassen.  Umsomehr  drängte  ihm  gegenüber  Gysels  —  und  wir 
sahen,  dass  Friedrich  Wilhelm  selbst  in  diesem  Sinne  ent- 
schlossen war  —  mit  der  Einrichtung  der  Kompagnie  zu  be- 
ginnen, auch  solange  Spaniens  Entscheidung  noch  ausstände. 
Der  Kaiser,  die  Reichsfürsten  und  die  Hansestädte  würden 
sich  doch  nicht  von  Beschlüssen  Spaniens  abhängig  machen 
wollen  und  darüber,  indem  man  die  vorhandenen  trefiflichen 
Häfen  unbenutzt  lasse,  ihre  Unterthanen  verwahrlosen.  Die 
Stadt  Prag  werde  von  dem  Unternehmen  den  grössten  Gewinn 
haben,  da  die  ElbschiflFahrt  Erleichterungen  erhalten  solle  und 
die  Stadt  selbst  zum  Hauptstapelplatz  des  neuen  Grosshandels 
und  Ausgangspunkt  des  Klein  Verkaufs  ausersehen  sei;  dort 
also  solle  man  die  nötigen  Kapitalien  zu  4  bis  5  ®/o  aufnehmen. 
Jetzt  habe  man  den  Herbst  und  den  gelte  es  zu  benutzen:  es 
seien  Fettochsen  einzuschlachten,  die  vielleicht  in  Böhmen  gut 
zu  haben  seien  —  ein  Zusatz  des  Admirals,  der  wohl  nur 
bezweckte  eine  weitere  Begünstigung  der  österreichischen  Erb- 
lande herausfinden  zu  lassen  — ,  es  sei  an  der  Zeit  Speck  und 
Fleisch  einzusalzen,  einzupökeln,  in  den  Rauch  zu  bringen, 
Korn,  Erbsen,  Bohnen,  Brot,  Mehl,  Graupen  und  Grütze  ein- 
zukaufen, was  alles  in  der  Lenzener  Gegend  günstig  zu  haben 
sei.  In  Hamburg  ständen  zur  Zeit  drei  Schiffe  zu  Kauf,  wie 
man  sie  gerade  brauche  und  schwerlich  in  Holland  so  preis- 
würdig bekommen  werde,  ein  Fluitschiflf  von  220  Last,  vor 
einem  halben  Jahre  gebaut,  ein  zweijähriges  von  180  und  ein 
3  Jahre  altes  von  125  Last;  es  komme  hier  wie  überall  da- 
rauf an  sogleich  zugreifen  zu  können.  In  Hamburg  —  dessen 
Beitritt  ihm  immer  noch  zweifelhaft  erscheint,  so  dass  er  fort- 
während Gründe  aufsucht,  die  die  Stadt  dazu  veranlassen 
können  —  müsse  die  Kompagnie  einen  Schiflfshafen  für  sich 
allein,  ein  festes  Lagerhaus  und  eine  Werft  einrichten.  Er 
fragt  bei  Hermann  an,  wie  es  denn  eigentlich  in  Ungarn  mit 
Erzen  stehe,  ob  man  von  dort  aus  Kupfer  beziehen  könne, 
aus   dem   man  mit  Vorteil  indisches  Geld  schlagen  würde; 


184  Heyck. 

ferner  soll  der  Prinz  ihm  aus  dem  Schatze  seines  Wissens  mit- 
teilen, ob  die  ungarische  Butter  den  Transport  gut  vertrage 
und  ob  die  ungarischen  Weine  nicht  zu  teuer  kämen,  so  dass 
man  eventuell  mit  denselben  die  französischen  in  den  über- 
seeischen Gebieten  aus  dem  Felde  schlagen  könne. 

Von  solchen  Briefen  Gysels'  an  Hermann,  auf  die  wir  nur 
ganz  kurz  eingehen  können,  fallen  in  jeden  Monat  des  Som- 
mers und  Herbstes  1661  deren  zwei  bis  vier.  Am  21.  Sept. 
konnte  ihr  Verfasser  sich  beklagen,  dass  er  auf  seine  Schreiben 
vom  10.,  18.,  27.  Juli,  16.  und  24.  August,  1.  und  9.  Sep- 
tember keine  Antwort  erhalten  habe,  und  so  des  öfteren. 
Nur  gelegentlich  erfuhr  er  etwas  von  Hermann  und  so  auch 
von  Rochas,  und  dann  meistens  durch  den  schon  genannten 
Ferdinand  von  der  Goltz,  der  allem  Anschein  nach  ein  kaiser- 
licher Rat  zu  Wien  war  und  in  diesen  Korrespondenzen  zu- 
nächst häufig  als  Organ  Hermanns  auftritt.  Aus  den  Nieder- 
landen empfing  Gysels  mehrfach  Nachrichten,  welche  ihn  als 
dort  suspect  erscheinen  Hessen;  die  Bedrängungen  durch  seinen 
alten  Gegner,  dem  für  gewisse  Handelspläne  an  der  Elbe  Gy- 
sels als  Inhaber  von  Lenzen  und  vielleicht  eben  gerade  die 
Kompagniepläne  im  Wege  waren,  mehrten  sich  auch,  es  war 
dem  Admiral  privatim  ein  Schreiben  des  Kurfürsten  ange- 
kündigt worden,  vor  dem  seine  Zeilen  einige  Besorgnis  nicht 
ganz  zu  verbergen  vermögen.  Er  nahm  überhaupt  an  und 
schrieb  es  Hermann,  vieles  rühre  davon  her,  dass  an  des  Kur- 
fürsten Hofe  eine  starke  Strömung  gegen  das  ganze  von  Gy- 
sels ursprünglich  angeregte  Unternehmen  sei.  Gegen  Ende 
des  Jahres  dachte  er  ernstlich  an  die  Möglichkeit,  dass  er 
sein  Amt,  für  das  sein  Gegner  den  doppelten  Pachtpreis  ge- 
boten hatte,  aufgeben  müsse,  was  sich  freilich  nicht  recht  zu 
der  Erbpacht  reimen  will,  in  der  er  es  nach  den  Ausdrücken 
von  Friedrich  Wilhelms  Urkunde  vom  22.  März  1660^)  deut- 
lich hatte.  Zu  derselben  Zeit  richtete  er  sich  darauf  ein,  in 
Hamburg  ein  zu  längerem  Aufenthalte  dort  gemietetes  Wohn- 
haus zu  beziehen.     Unter  diesen  Umständen  lag  ihm  natürlich 


*)  Cf.  oben  p.  138.  —  „  . .  .  wie  solches  Ambt  ins  künftige  ...  ein 
weit  mehres,  als  die  Erbpacht  sich  betraget,  abwerffen  könne  undt  sie 
also  keine  difficultät  machen  werden,  dem  ErbContract  ein  genügen 
zu  leisten  . . .  **  und  andere  Stellen. 


ßrandenburgisch-deutsche  Kolonialpläne.  135 

desto  mehr  an  der  Beschleunigung  des  Kompagnieunternehmens, 
bat  er  um  so  dringender  um  die  Aufnahme  in  den  kaiser- 
lichen Dienst  für  sich  und  seine  Kinder,  er  wolle  sein  Trakta- 
ment  ganz  in  des  Kaisers  Ermessen  stellen.  Am  8.  Februar 
1662  sehen  wir  ihn,  ohne  zu  wissen,  was  alles  im  Einzelnen 
dazu  geführt  hat,  vor  die  Entscheidung  gestellt:  „in  somma", 
fügt  er  hinzu,  „dit  syn  de  vruchten  van  mynen  churfurste- 
licken  dienst."  Reflektiere  man  am  Wiener  Hofe  auf  ihn,  so 
möge  ihn  der  Herr  von  der  Goltz  —  der  also  vielleicht  da- 
mals in  Berlin  war  —  vereidigen  und  aus  dem  brandenburgi- 
schen Dienst  lösen,  gehe  es  jetzt  nicht  an,  so  möge  Hermann 
es  nicht  übel  aufnehmen,  wenn  er  sein  Heil  anderweitig  ver- 
suche —  lieber  freilich  hätte  er  jenes  gesehen.  Es  erfolge 
eben  keine  Antwort  auf  seine  Briefe  an  Hermann,  aus  Spanien 
erfahre  er  nichts,  nun  habe  er  es  satt  noch  länger  mit  ver- 
bundenen Augen  mitzumachen.^) 

Der  langweilige  Fortgang  des  Unternehmens  war  wenigstens 
nicht  Hermanns  Schuld.  Er  selbst  empfand  bitter  genug 
die  für  ihn  durchaus  unverhüllte  Thatsache,  dass  energische 
Entschlossenheit  und  die  Kompetenz  für  die  weiteren  Entschei- 
dungen nicht  in  den  gleichen  Händen  lagen,  wovon  auch  Gy- 
sels  sagte:  in  Summa,  das  ist  das  Betrübte  an  der  Sache. 
Wie  Hermanns  Briefe  durch  Rochas  den  spanischen  Hof  hatten 
animieren  sollen,  so  drängte  er  auch  die  Wiener  Kommission, 
die  mit  dem  Deliberieren  des  Projekts  betraut  war,  wenigstens 
schrieb  ihm  diese,  der  Markgraf  möge  die  geringe  Ver- 
zögerung für  entschuldigt  ansehen.  Am  1.  Oktober  empfing 
er  durch  die  kaiserliche  Hofkammer  das  erste  inhaltlose 
Gutachten  der  Räte,  das  durch  die  schläferigen  Ausdrücke, 
in  denen  es  abgefasst  war,  allein  hinreichte,  einem  raschen 
und  thatkräftigen  Manne  alles  Vertrauen  zu  den  Genossen 
seiner  Aufgabe,  die  Opferfreudigkeit  für  letztere  selbst  zu 
nehmen.  An  der  Beratung  des  vorgeschlagenen  Werkes  wegen 
Errichtung  einer  ostindianischen  Schiffahrt  und  Kompagnie 
sei  bereits  „ein  Anfang  gemacht  und  die  Sache  also  beschaffen 
befunden  worden,  dass  man  solche  vor  nutzbar  erachtet  und 
noch  zur  Zeit  nicht  vermeinet  selbe  aus  Händen  zu  lassen  (!)". 
Es  seien  aber  noch  einige  —  nicht  genannte  —  Obstacula 


^)  „  . .  .  want  myn  lenger  niet  en  meene  te  laaten  blinthokkeD.^ 


186  Heyck. 

vorhanden,  an  deren  Hinwegräumung  man  werde  denken  müssen, 
ehe  das  Werk  Ihrer  Kaiserlichen  Majestät  vorgetragen  könne 
werden;  Hermann  möge  sein  Interesse  an  der  Angelegenheit 
bis  zu  weiterer  Benachrichtigung  in  vigore  erhalten. 

Der  Brief  Gysels'  vom  8.  Februar  1662  ist  der  letzte  von 
ihm  in  Lenzen  geschriebene;  im  Juni,  wo  wir  zuerst  wieder 
von  ihm,  überhaupt  über  die  ganze  Angelegenheit  datierte 
Briefe  haben,  ist  er  in  Hamburg.  Hermann  selbst  treffen  wir 
zu  derselben  Zeit  nach  Baden  zurückgekehrt  an.  Von  beiden 
Seiten  war  Monate  lang  geschwiegen  worden,  erst  im  Juni 
fühlten  unabhängig  von  einander  sowohl  Markgraf  Hermann, 
wie  im  Sinne  Gysels'  sein  Hamburger  Vertrauensmann  Janssen 
das  Bedürfnis  über  die  Angelegenheit  zu  schreiben.  In  der 
Zwischenzeit  hatte  der  Herr  von  der  Goltz  bei  einer  Anwesen- 
heit in  Hamburg  Gysels  und  Janssen  auf  den  bald  zusammen- 
tretenden Reichstag  vertröstet,  also  auf  jenen  bekannten 
letzten  von  Regensburg,  der  im  Februar  1662  auf  den  8.  Juni 
vom  Kaiser  ausgeschrieben  ward  und  in  der  That  dann  schon 
im  nächsten  Jahre  zusammentrat;  Goltz  hatte  ohne  nähere 
Angaben  dem  Admiral  gesagt,  derselbe  werde  wahrscheinlich 
selbst  vor  den  Reichstag  gefordert  werden.  Dann  war  jener 
nach  einer  auch  sonst  ziemlich  oberflächlichen  Besprechung 
mit  Gysels,  der  in  ihm  einen  Nebenbuhler  gegen  sich  und 
auch  gegen  Markgraf  Hermann  in  der  Leitung  des  neuen 
Unternehmens  erblicken  zu  müssen  annahm,  über  Emden,  wo 
er  mit  einem  ehemaligen  Direktor  der  holländischen  Kompagnie 
sich  besprach,  nach  Holland  weitergereist;  für  sich  empfand 
es  Gysels  äusserst  bitter,  dass  Goltz  Aufträge  in  Sachen  der 
Kompagnie  hatte,  von  denen  er  selbst  nichts  wissen  sollte, 
für  die  Angelegenheit  selbst  beunruhigte  ihn,  dass  jener  aus 
mangelnder  Kenntnis  in  den  Niederlanden  in  der  Hauptsache 
sicher  nur  Thorheiten  begehen  werde. 

Um  die  vorhin  bezeichnete  Zeit  sandte  Hermann  an  Gysels 
und  Janssen  Briefe  ganz  ähnlichen,  für  uns  etwas  überraschenden 
Inhalts,  den  beide  denn  auch  als  ganz  diskrete  Mitteilungen 
aufnehmen  sollten.  Spanien  sei  gesonnen  in  Deutschland  oder 
seinen  eigenen  Niederlanden  40  bis  50  Kriegsschiffe  ausrüsten 
zu  lassen,  er  bitte  die  beiden  um  Ratschläge,  wie  das  am 
besten  geschehen  könne.  Rochas  sei  unterwegs  nach  Deutsch- 
land.   Vom  Reichstage  erwarte  Hermann,  dass  er  die  Ange- 


Brandenburgisch-deatsche  Eolonialpläne.  187 

legenheit  der  Kompagnie  in  lebhaften  Fluss  bringen  werde; 
wolle  Kurfürst  Friedrich  Wilhelm  dann  nicht  mitmachen,  so 
werde  es  sein  eigener  Schade  sein:  die  veränderliche  branden- 
burgische Meinung  sei  ja  leider  ausser  allem  Zweifel.  Dem 
Admiral  speziell  schrieb  er  noch,  er  habe  dafür  gesorgt,  dass 
sein  Wunsch,  in  den  Dienst  des  Kaisers  aufgenommen  zu 
werden,  diesem  bekannt  geworden  sei.  —  Hermann  hatte  die 
Wirkung  dieser  Nachrichten  nicht  überschätzt :  Gysels  vergass 
über  denselben  seines  Wartens  und  Harrens,  aller  seiner  ge- 
hegten Zweifel,  am  20.  Juni  antwortete  er,  wie  er  mit  grosser 
Freude  ersehen,  dass  der  Prinz  noch  an  dem  Projekte  fest- 
halte, was  er  lange  Zeit  anzuzweifeln  ja  allerdings  Grund  ge- 
habt habe.  Er  halte  sich  des  kaiserlichen  Dienstes  in  Dank- 
barkeit gewärtig,  werde  jedoch  zunächst  und  zwar  schon  am 
folgenden  Tage  eine  Reise  in  die  Niederlande  anzutreten  haben, 
wo  die  Ordnung  seiner  dortigen  durch  böswillige  Menschen 
in  schwierige  Umstände  gebrachten  Verhältnisse  seine  An- 
wesenheit erfordere;  als  Adresse  gab  er  das  „weisse  Kreuz" 
in  Utrecht  an,  sowie  den  Wohnsitz  seiner  Tochter,  Ouwen- 
horst,  und  bat  den  Prinzen  besonders,  die  gegenseitige  Korre- 
spondenz nun  in  der  Erneuerung  nicht  wieder  stocken  zu  lassen. 
Den  Wunsch,  den  Briefwechsel  mit  Hermann  fortzusetzen, 
fühlte  auch  Janssen,  dem  allem  Anschein  nach  Gysels  mehr 
Vertrauen  geschenkt  hatte,  als  er  nach  verschiedenen  Seiten 
hin  verdiente.  Dieser  Hamburger  schien  zu  glauben,  er  brauche 
jetzt  den  Admiral,  der  ihn  seinen  Freund  genannt,  nicht  wdter 
zu  berücksichtigen,  so  schrieb  er  Hermann,  derselbe  möge 
sich  doch  bei  allem  an  ihn  wenden,  er  könne  so  gut  Auskunft 
geben  als  Gysels.  Er  schlug  —  wovon  die  Einzelheiten  hier 
zu  ferne  liegen  —  dem  Prinzen  einen  neuen  grossen  deutschen 
Reichs-Härings-  und  Wallfischfang  unter  kaiserlicher  Protektion 
und  Flagge  vor,  ein  Plan,  der  wie  eine  Parodie  auf  Gysels' 
Vorschläge  erscheint,  jedoch  nicht  ohne  den  realen  Hinter- 
grund des  wirklichen  damaligen  Aufschwungs  in  der  Wallfisch- 
fängerei  seitens  deutscher  Nordfahrer  ist.  Er  selbst  wollte 
das  Unternehmen,  seine  Leitung  und  seinen  Gewinn  faktisch 
allein  in  der  Hand  behalten.  Einen  wohlthuenden  Abschluss 
hat  er  vielleicht  gemeint  diesen  Härings-  und  Thranprojekten 
durch  folgende  Wendung  zu  geben:  „Ich  kann  zwahr  Gott 
sey  Danck  wohl  lebenn  ohne  solche  mühe  zue  verwaltenn, 


188  Heyck. 

aber  mann  muß  für  daß  liebe  vatterlandt  auch  waß  thuen." 
In  der  That  wusste  Janssen  es  dahin  zu  bringen,  dass  eine 
direkte  Korrespondenz  zwischen  Hermann  und  Gysels  nicht 
ferner  zu  Stande  kam,  vielmehr  beide  nach  Hamburg  schrieben 
und  Janssen  dann  Abschriften  austauschte.  Die  in  dieser 
Weise  uns  erhaltenen  Briefe  des  Admirals  aus  Ouwenhorst 
sind  in  der  Hauptsache  angefüllt  mit  mehr  oder  weniger  be- 
stimmten Ausdrücken  des  Misstrauens  und  der  Unzufrieden- 
heit, mit  dem  ganzen  Kummer  und  Ärger  über  vergebliche 
jahrelange  Mühen  und  Hoffnungen.  Mit  dem  August  1662 
schwindet  dann  dieser  vielfach  merkwürdige  Mann  wieder 
völlig  aus  unserm  Gesichtskreis. 

Von  Rochas  kann  Hermann  auch  in  diesem  Jahre  nicht 
viele  Nachrichten  erhalten  haben,  da  er  fortwährend  im  Un- 
klaren bleibt  über  den  Termin  seiner  Abreise  aus  Madrid. 
Statt  dessen  erhielt  er  vom  20.  September  1662  einen  im 
Original  vorhandenen  Brief  König  Philipps  IV.,  in  dem  dieser 
dem  Markgrafen  schrieb,  die  Vorschläge  des  Franziskaner- 
paters schienen  ihm  einen  durchaus  zeitgemässen  Plan  zu  ent- 
halten, er  würde  sich  sehr  freuen,  wenn  derselbe  auf  einen 
thatsächlichen  Effekt  hinauslaufen  sollte,  und  soviel  bei  ihm 
stehe  dazu  beitragen.  Vom  26.  November  1662  (Baden)  ver- 
fasste  Hermann  einen  „Ex"*"*  Senor"  überschriebenen  Brief, 
dessen  zurückbehaltene  Kopie  keinen  Adressaten  nennt;  ich 
möchte  als  den  letzteren  den  Marques  de  la  Fuente  ansehen, 
der  zu  dieser  Zeit  im  Auftrage  seines  Königs  Wien  verlassen 
hatte,  um  eine  ausserordentliche  Gesandtschaft  am  französischen 
Hofe  zu  übernehmen^),  denn  erstens  schreibt  Hermann,  er 
habe  längere  Zeit  nicht  geschrieben,  weil  er  nicht  gewusst 
habe,  welchen  Weg  der  Adressat  von  Wien  aus  genommen 
und  zweitens  liegt  uns  ein  aus  Paris  datiertes  späteres  Schrei- 
ben des  Marques  an  Hermann  über  denselben  Gegenstand 
vor.  Jener  Brief  des  Prinzen  muss  bestimmt  gewesen  sein 
den  Marques  in  der  Zwischenzeit,  da  derselbe  in  Spanien 
weilte,  anzutreffen,  denn  Hermann  ersucht  den  Empfänger  des 
Briefs,  falls  Rochas  noch  am  Madrider  Hof  weile,  möge  er 
denselben  in  seinen  Aufträgen  unterstützen,  sollte  er  schon 
abgereist  sein,  so  möge  jener  dennoch  die  Angelegenheit,  wie 


1)  Theatram  Europäam  IX  p.  325.  p.  791. 


Brandenburgisch-deutsche  Kolonialpläne.  189 

sie  es  in  "Wahrheit  verdiene,  nebst  des  Prinzen  Hermann  Per- 
son dem  Wohlwollen  Ihrer  katholischen  Majestät  angelegent- 
lichst empfehlen.  De  la  Fuente  teilte  am  19.  Oktober  1663 
dem  Prinzen  in  dem  soeben  erwähnten  Pariser  Briefe  in  wort- 
getreuer Übertragung  —  die  ich  für  diese  Korrespondenzen 
sachkundiger  Güte  verdanke  —  folgendes  mit:  „Ich  habe  dem 
Könige  meinem  Herrn  geschrieben  entsprechend  dem  Auftrage, 
den  Ew.  Excellenz  mir  bezüglich  der  Errichtung  der  Kom- 
pagnie gegeben,  und  S.  Maj.  hat  sich  in  dem  Sinne  entschlossen, 
wie  es  Ew.  Excellenz  von  dem  Pater  Bruder  Christophorus 
de  Kochas  vernehmen  wird;  so  viel  nur  kann  ich  versichern, 
dass  seitens  S.  Maj.  alles  gethan  werden  wird,  was  die 
Ausführung  erleichtern  kann."  Die  Aktenstücke  über 
die  Angelegenheit  werde  er  dem  Sekretär  Don  Diego  de  Prado 
zugehen  lassen. 

Vielleicht  war  damals  Rochas  schon  in  Deutschland  wieder 
eingetroffen.  Es  steht  nämlich  in  einem  Briefe  anderweitigen 
Inhalts,  den  Hermann  am  25.  August  1663  an  den  baden- 
badischen  Amtmann  in  Creuznach  schrieb,  der  Prinz  denke 
am  nächsten  Montage  in  Speyer  mit  dem  „Pater  Christopher 
zusammenzutreffen  und  möglich  ist  es  ja  wenigstens,  dass  mit 
dieser  Bezeichnung  unser  Rochas  gemeint  war.  Was  der 
Pater  aber  nach  seiner  Rückkehr  ins  Reich  Hermann  zu  be- 
richten gewusst  hat,  bleibt  für  uns  völlig  im  Dunklen;  nach 
jenen  wenn  auch  allgemein  gehaltenen  Zusicherungen  seitens 
des  Königs  selbst  und  Fuente's  wird  das  Verhalten  des  Ma- 
drider Hofes  immerhin  als  ein  entgegenkommendes  zu  be- 
trachten sein.  In  diesem  Moment  nun,  da  nach  jahrelangem 
Harren  die  unentbehrliche  Grundlage  des  Unternehmens,  die 
Beteiligung  Spaniens  gesichert  erscheint,  bricht  das  vorhandene 
dokumentarische  Material  plötzlich  ab,  Fuente's  Brief  ist  für 
uns  das  letzte  über  dies  grosse  Projekt  ergangene  Schriftstück. 

V. 

S  c  h  1  u  s  s. 

Am  Ende  seiner  Tage  schrieb  Markgraf  Hermann  in  einer 
von  seiner  eigenen  Hand  erhaltenen  Aufzählung  der  Dienste, 
die  er  in  langen  ereignisreichen  Jahren  in  den  westlichen 
und  östlichen  Händeln  Europas  dem  Erzhause  Osterreich  ge- 


190  Heyck. 

leistet,  zu  Anfang  folgendermassen :  „  . . .  Anno  1661  haben 
K.  M.  denselben  [Hermann]  das  erste  mal  in  ihren  dinsten 
gebrauch[t]  in  einer  coramission  an  Cur  Brandenburg  die  co- 
mercien  in  dem  Romischen  reich  und  ein  Ostindianische  schif- 
fart  von  des  Romischen  reichß  wegen  aufzurichden  und  zu 
Stabiliren,  woriber  deßßen  relationes  annoch  vorhanden  sein 
werden,  hette  auch  sein  vortgang  wohl  haben  können  mit 
höhst em  nutz  Ihr  K.  M.,  dero  Ertzhauß  und  deß  ganzen  deit- 
schen  reichß,  wann  nicht  die  cur  prandenburgische  ministri 
durch  daß  holendische  gelt  sich  corumpiren  betten  laßen  und 
der  schwere  und  gefehrliche  dirgengrig  darzwischen  kommen 
were." 

Noch  nach  fast  30  Jahren  erinnerte  sich  der  Prinz  mit 
besonderem  Interesse  der  weitaussehenden  Pläne,  die  einst 
seine  volle  Hingabe  besessen  hatten.    Unzweifelhaft  ist  mir, 
dass  er  in  dieser  Darstellung  für  ihr  Scheitern  keine  willkür- 
lichen Gründe  anführt,  sondern  dass  wirklich  neben  dem  Um- 
sichgreifen des  Türkenkrieges  in  Hermanns  durch  Jahrzehnte 
erhaltenen  Überzeugung  ein  grosser  Teil  der  Schuld  an  Verhält- 
nissen der  Art,  wie  er  angiebt,  am  kurbrandenburgischen  Hofe 
lag.    Wie  weit  diese  Überzeugung  berechtigt  war,  worauf  sie 
sich  stützte,  wie  weit  die  Entfernung  Gysels'  aus  Lenzen  und 
die  dieser  vorhergegangenen  Ereignisse  damit  zusammenhingen, 
bleibt  für  uns  im  Unklaren.    Eine  sehr  wesentliche,  vielleicht 
die  hauptsächlichste  Ursache  des  Misslingens,   die  Hermann 
selber  früher  schwer  genug  empfunden,  konnte  er  in  jenen 
Aufzeichnungen  seiner  alten  Tage,  da  sie  auch  für  den  Kaiser 
bestimmt  waren  —  als  eine  Rechtfertigung  seines  ganzen  treuen 
Lebens  gegen  böswillige  Nachrede  —  ,  nicht  hervorheben:  dass 
die  beiden  habsburgischen  Höfe  in  Langsamkeit  und  Schwer- 
fälligkeit und  vielleicht  selbst  unter  dem  Druck  ihrer  geringen 
finanziellen  Dispositionsfähigkeit  über  zwei  Jahre  in  Begut- 
achtungen verloren  hatten,   ohne  dass  von  ihnen  auch  nur 
daran  gedacht  wäre  thatkräftig  Hand  ans  Werk  zu  legen.    Ob 
dem  Kurfürsten  von  Brandenburg  darüber  der  Faden  der  Gre- 
duld   gerissen,   ob  ihm  der  zu  ausschliesslich  habsburgische 
Charakter  nicht  konveniert,  den  Hermann  und  Andere  den 
Projekten  bald  gaben   und  der  über  die  von  ihm  aus  freien 
Stücken  beabsichtigten  Zugeständnisse  doch  weit  hinausging, 
ob  endlich  auch  hier  der  religiöse  Zwiespalt  das  Misslingen 


Brandenbnrgisch-deutscbe  Kolonialpläne.  1^1 

herbeiführen  half,  es  wäre  nutzlos  diese  und  fernere  Möglich- 
keiten erörtern  zu  wollen.  Nur  das  glaube  ich  als  Vermutung 
aussprechen  zu  sollen,  dass  der  nach  unseren  Materialien  be- 
dauerlich im  Schatten  verbleibenden  Goltz'schen  Reise  in  die 
Niederlande  ein  grösseres  Gewicht  für  die  Entwicklung  der 
ganzen  Angelegenheit  beizulegen  sein  wird. 

Je  lückenhafter  gegen  das  Ende  der  obigen  Ausführungen 
die  quellenmässige  Kenntnis  ward,  je  loser  der  Zusammenhang, 
um  so  mehr  habe  ich  es  —  zumal  auch  die  Spuren  des  Projekts 
ganz  aufhörten,  die  anfänglich  hier  und  da  in  den  gedruckten 
Materialien  dieser  Jahre  sich  auffinden  Hessen  —  für  ratsam 
gehalten,  die  mir  vorliegenden  Schriftstücke  aneinander  gereiht 
ihrem  Inhalte  nach  zu  reproduzieren,  in  dieser  Lage  ein  not- 
gedrungener Verzicht  darauf,  die  Ereignisse  zu  einem  Ge- 
samtbilde zu  verweben ;  es  hätte  zu  viel  der  eigenen  Gespinnste 
einzuflechten  bedurft,  dort  wo  die  wirklich  erkennbaren  Fäden 
klaffende  Zwischenräume  boten.  Vielleicht  fällt  noch  einmal 
auf  die  hier  dargestellten  Projekte  aus  anderen  Dokumenten 
neues  Licht.*) 

Es  mag  noch  einmal  nur  darauf  hingewiesen  werden,  was 
das  Gelingen  des  von  Brandenburg  ausgehenden  Unternehmens 
zunächst  bedeutet  haben  würde:  eine  in  dieser  Zeit,  die  nach 
bündischer  Zusammenfassung  der  lebensfähigen  Reichsterri- 
torien rang,  auf  den  festen  Boden  des  praktischen  Nutzens 
gestützte  und  zugleich,  wie  es  durch  die  weitere  österreichische 


^)  Hoffnung  hierzu  scheint  doch  mancherlei  zu  gewähren.  G.  Schmol- 
ler legte  am  12.  Jan.  d.  J.  im  „Verein  für  Geschichte  der  Mark  Bran- 
denburg** eine  dem  grossen  Kurfürsten  im  Jahre  1658  von  unbekannter 
Hand  eingereichte  Denkschrift  vor,  die  unter  Bezugnahme  auf  die  habs- 
burgischen  Seepläne  der  zwanziger  Jahre  den  Kurfürsten  aufforderte  sich 
der  Eibschiffahrt  zu  versichern  und  sich  an  die  Spitze  genossenschaft- 
licher deutscher  Handelsunternehmungen  zu  stellen,  die  ihr  Hauptziel  in 
der  Emanzipation  vom  niederländischen  Import  finden  sollten.  Leider  war 
der  Druck  dieser  Blätter  schon  vorgeschritten  als  ich  von  dieser  —  viel- 
leicht dem  Admiral  Gysels  nicht  fremden  —  Denkschrift  durch  eine  Notiz 
der  „Post**  erfuhr.  Nebenbei  bemerkt,  soll  auch  das  mir  leider  nicht 
mehr  zugänglich  gewordene  Buch  von  Ch.  Joret,  „Jean-Baptiste  Ta- 
vernier,  Ecuyer,  Baron  d'Aubonne,  Chambellan  du  Grand  Electeur  etc.** 
Paris.  1886  in  dem  Tagebuch  Tavernier's  von  1684  wichtige  neue  Bei- 
träge zur  Geschichte  der  brandenburgischen  Kolonialunternehmungen  ent- 
halten. 


192  Heyck. 

resp.  Reichspolitik  des  Kurfürsten  feststeht,  national  aufge- 
fasste  Annäherung  des  jugendkräftigen  norddeutschen  Kriegs- 
staats und  seines  energischen,  weitblickenden  Herrschers,  in 
seinem  Gefolge  wahrscheinlich  eines  Bundes  der  von  Frank- 
reich noch  nicht  umstrickten  neuen  Quasisouveräne  an  des 
Reiches  ausgedehnteste  Macht,  die  zu  dieser  Zeit  noch  —  zu- 
mal in  der  östlichen  Einengung  durch  die  Osmanen  —  als 
eine  ganz  deutsche  erschien,  und  an  seines  jungen  Gebieters 
Kaiserkrone,  über  die  das  Gewölk  schwerer  Gefahren  in  naher 
Zukunft  dräuhend  herabhing.  Wie  viel  für  den  nationalen 
Wohlstand  und  Machtaufschwung  durch  die  Nichterfüllung 
jener  Hoffnungen  verloren  worden  ist,  lässt  sich  nach  keiner 
Richtung  berechnen,  ebensowenig  darf  man  vermuten  wollen, 
welche  Gestaltung  ein  derartiges  Bündnis  der  europäischen 
Geschichte  gegeben,  ob  insbesondere  es  die  dualistische  Ent- 
wicklung der  deutschen  Dinge  unnötig  gemacht  haben  würde. 
Und  was  ward  aus  dem  Gedanken  legitimierter  deutscher 
Weltkommerzien,  deutscher  Reichskolonien?  Noch  222  Jahre 
—  von  Brandenburgs  selbständiger  Entschlossenheit  hier  ab- 
gesehen —  sollte  seitdem  über  der  Kläglichkeit  der  Reichs- 
verhältnisse es  gelten,  was  1662  der  alte  Gysels  an  Janssen 
schrieb:  In  summa,  die  orientalische  Welt  wird  durch  alle 
Nationen  bestürmt  und  incorporiert,  ohne  durch's  Reich;  durch 
eure  Lanterfantereien  lasset  ihr  es  übel  liegen,  welche  Irre- 
solutie  ihr  nachmals  noch  beklaget  werdet! 


Brandenburgisch-deutsche  Eolonialpläne.  X93 


Beilagen. 


I. 

P.  Rochas  über  Markgraf  Herraann. 

[Vgl.  p.  164  Anm.  2.  p.  165  Anm.  1.] 

...  5®  supplicatur  actu  apud  Caes.  M*®"*  Suam  ex  parte 
huius  corapagniae,  ut  in  eadem  epistola  qua  clementissinie  dig- 
nata  fuerit  recommendare  Cath.  M"  Suae  propositionem  Patris 
Roxas  etiam  addere  velit  generalem  aliquam  recommendatio- 
nem  personae  D.  Marchionis  Badensis  Principis  Hermanni 
filii  Domini  Judicis  Imperialis  Camerae  regi  insinuando  id 
specialiter  a  Caes.  M*®  Sua  ex  parte  compagniae  confoederato- 
rum  Principum  esse  supplicatum  eo  quod  pro  iamdicto  fine 
velint  Cath.  M"  Suae  singulariter  proponere  hutic  Principem, 
quia  in  illo  valde  extraordpnarias]^)  inveniunt  omnes  eondi- 
tiones  hie  suprapositas.  Et  ita  [.  .  .  r]eso!utum  1®  quia  erit 
gratissimus  confoederatis  Prineipibus  t[um  propter  njobilita- 
tem  et  propinquitates  hinc  et  inde  concurrentes,  tum  ob  ra- 
ram  p[ruden]tiam  et  discretissimura  agendi  modum  tum  vel 
maxime  quia  scitur  esse  summus  iustitiae  amator;  2°  com- 
pagnia  iudicat  eum  non  solum  Suis  Maiestatibus  sed  etiam 
sibi  fore  valde  utilem  quia  est  Princeps  extraordinarii  con- 
silii,  non  solum  ob  extraordinarium  ingenium  et  iudicium,  ve- 
rum etiam  ob  continuam  lectionem  materiarum  politicarum 
et  scientificarum  et  ob  sufficientem  experientiam,  nam  vixit 
in  hello  terrestri,  vixit  ad  mare,  et  vixit  aliquamdiu  in  di- 
versis  praecipuis  mundi  praesertim  Italiae  partibus;  item, 
quia  est  vitae  valde  sobriae,  nulli  potui  lusui  aut  ineptiae 
sed  soli  rei  ordinarie  inten tus,  valde  rem  erit  bene  attendens 
et  multa  utilia.  praesertim  crescente  magis  experientia  adin- 
veniet;  3^  quia  ipse  est  adhuc  Über  ab  omni  regimine.  Nul- 
lam  enim  habet  praelaturam  aut  metropolitanam  ecclesiam 
quae  adhuc  actualm  eins  personalem  residentiam  necessario 
requirit.     4°  bis  consideratis  /:  de  quibus  humillimam  informa- 


^)  Das  Papier  der  Denkschrift  ist  z.  T.  zerrissen. 

Zeitschr.  f.  Gesch.  d.  Oberrh.  N.  F.  II.  2 .  13 


194  Heyck. 

tionem  dare  posset  Caes.  M"  Suae  praesens  D.  Nuncius  Apo- 
stolicus,  item  D.  Cardinalis  ab  Arrach  et  Ratisbonnensis  Cardi- 
nalis :/  non  poterit  ad  hunc  finem  ingratus  esse  augustissimae 
domui  Austriacae,  nee  infidelis,  praesertim  cum  infantulus  hanc 
fidelitatem  erga  hanc  domum  suxerit  a  D.  Suo  parente 
praefato  D.  Judice  Imperialis  Camerae  e  a  domo  Sua  Badensi, 
quae  honorem  habet  ut  sit  immediatus  et  notorius  ramus 
eiusdem  Augustissimae  domus,  cui  actu  omnes  illi  Badenses 
humillime  inserviunt.  Nam  imprimis  per  eam  D.  parens  factus 
est  Judex  Supremus.  Filius  eins  Princeps  Leopoldus  custo- 
diam  Caesarei  corporis  habere  meretur.  Denique  hie  Prin- 
ceps Hermannus  a  Catholica  Sua  Maestate  pensionem  annuam 
aliquot  millium  iam  obtinuit,  utique  ob  nota  merita  domus 
Badensis. 

n. 

Kurfürst  Friedrich  Wilhelm  an  König  Philipp  IV. 

13.  April  1661. 

[Zu  p.  166.  -  Nach  Kopie.] 

Inter  Caesaream  Maiestatem  et  Nos  de  causa  magni  mo- 
menti  et  Regiae  Maiestatis  Vestrae  commodum  simul  concer- 
nente  consilia  hactenus  intercessere.  Cum  vero  ad  optatum 
effectum  ea  deduci  non  possint,  nisi  Regia  Maiestas  Vestra 
favorem  suum  iis  accomodet,  ideo  consilio  suo  et  voluntate 
Caesareae  Maiestatis  harum  lator  Christophorus  de  Rochas  ad 
Regiam  Maiestatem  Vestram  mittitur  talibus  mandatis  instruc- 
tus,  ut  non  modo  de  omnibus  et  singulis  ad  causam  istam 
spectantibus  plene  Regiam  Maiestatem  Vestram  edoceat,  sed 
et  negotium  hoc,  si  ita  Maiestati  Vestrae  placeat,  ad  nostram 
utique  ratihabitionem  conficiat  penitus  et  ad  nostrum  omnium- 
que  eorum  quorum  interest  commodum  et  utilitatem  dirigat. 
Contendimus  itaque  et  Nos  a  Vestra  Maiestate,  ut  non  modo 
eidem  audientiam  concedere,  sed  et  in  negotio  principali  se 
ita  declarare  velit,  quemadmodum  id  ipsum  Caesareae  et  Vestrae 
Maiestatis  nee  non  nostro  interesse  et  commodo  conveniens 
existimaverit;  neque  enim  dubitamus,  quin  ex  hoc  negotio 
Vestra  Maiestas  intellectura  sit,  quanto  studio  operam  demus, 
ut  magis  magisque  Vestrae  Maiestatis  sincera  nostra  amicitia 
et  bona  de  eadem  merendi  voluntas  constet,  quam  de  caetero 
divinae  gratiae  commendantes  eidem  prosperos  rerum  succes- 


Brandenburgisch-deutsche  Eolonialpläne.  195 

sus  apprecamur.    Dabantur  in  ducali  nostra  Clivia  die  13. 
Aprilis  anno  1661. 

Regiae  Maiestatis  Vestrae 

affectionatissimus  et  addictissimus 

Fridericus  Wilhelmus  Marchio  Brandeburgicus. 

m. 

Kurfürst  Friedrich  Wilhelm  an  Kaiser  Leopold  I. 

15.  April  1661. 
[Zu  p.  166.  —  Nach  Kopie.] 

AUerdurchleuchtigster  etc. 

Alß  E.  K.  M.  das  von  dem  für  diesem  gewesenen  Admiral 
Gysel  fürgeschlagenes  werck  nicht  allein  nacher  Spanien  re- 
commendiret  und  mich  deßhalber  beantwortet,  besondern  auch 
von  einem  und  dem  andern  des  Herrn  Marggraf  Hermans  zu 
Baden  Ld.  mir  mehrder  nachricht  wiederfahren  und  sich  zu 
allem  gantz  willig  finden  laßen,  So  hab  ich  auch  die  Sache, 
so  viel  noch  zur  zeit  und  ehe  man  mehrder  gewißheit  auß 
Spanien  erhalten,  geschehen  können,  mit  Herrn  Margrafen 
Ld.  übergelegt  und  unterdeGen  dennoch  nicht  für  undienlich 
gehalten  mit  denen  praeparatoriis  den  anfang  zu  machen  und 
zu  versuchen,  wie  weit  das  werck  zu  allerseits  Interessenten 
besten  etwan  zu  bringen,  gestalt  dan  Ihre  Ld.  über  sich  ge- 
nommen, von  allen  und  jeden  Ew.  K.  M.  nähern  bericht  aller- 
unterthänigst  abzustatten,  worauf  ich  mich  geliebter  kürtze 
halber  beziehe  und  schließlich  allezeit  verbleibe  etc. 

Clef  den  15.  Ap.  1661. 

IV. 

Der  von  Markgraf  Hermann  aufgestellte  Kosten- 
anschlag. 

[Zu  p.  169.  —  Hs.  Rastatt  89  der  Gr.  Hof-  und  Landes- 
bibliothek zu  Karlsruhe.] 

Status  der  Unkosten  welche  auff  ein  Kauflfschiff  von  200 
lasten  118  fueß  lang,  28^2  weit,  19  hoch-diepff  gemundiert 
mit  24  eisenen  stückhen  und  aller  übrigen  zubehör  als  ancker, 
mästen,  segel,  seyler,  schalluppen,  pulver,  kopelen,  stückhen 
und  mußqueten,  gronnatten,  lonthen,  carthachen,  winden  und 
dergleichen  aufgehen  werden  und  folglich  waß  auf  deren  4, 
item  waß  auf  den  monat  soldt  und  Unkosten  derjenigen  so 
aufF  diesen  schiffen  zu  dienen  gehen  werden. 

13* 


196 


Heyck. 


4 
4 
4 

4 
4 
4 
4 
4 
4 
4 
4 

4 
4 
4 
4 

4 
4 

64 


112 

83 
40 
16 

40 


Ein  schiflf  obgemelter  massen  außgerüstet 
wirdt  kosten  14  333  reichsthaler,  de- 
ren 4  aber    

Vier  Capitain  41  reichsthaler  und  32 
stüiffer  ein  jeder  des  monaths.    .    . 

Schiöer  jeder  25  reichsthlr.  deß  monaths 

Commissen  eben  so  vil 

Steürmänner  jedem  20  reichsthaler  und 
40  steuflfer  des  monaths 

Constabel  jedem  16  reichsthlr.  32  steuff. 

Cappellän  jeder  12  reichsthlr.  24  steuflf. 

Understeürmänner  eben  so  vil 

Botteliers  eben  so  vil 

Barbirer  eben  so  vil 

Köchen  eben  so  vil 

Trompeter  eben  so  vil 

Aberboitsgesellen  jedem  10  reichsthaler 
und  20  steufifer 

Schiemans  jed.  8  reichsthlr.  und  16  st. 

Provosen  ad  6  reichsthlr.  und  12  steuff. 

Schreiberen  eben  so  vil 

Underbarbierer  oder  barbierersgesellen 
eben  so  vil 

Underschiemans  ad  5  reichsthlr.  u.  40  st. 

der  oberbotsgesellen  Substituten  eben 
so  vil 

Stück  knecht,  welche  bey  vorfallender 
occasion  bey  den  stücken  gebraucht 
werden,  sonsten  vor  gemeine  soldat- 
ten  dienen,  ad  5  reichsthlr.  jed.  monatl. 

Boithsgesellen  ad  4  reichsthlr.  u.  8  st. 

Soldatten  jedem  monatlich  eben  so  vil 

Aufiflauffers  ad  2  reichsthaler  44  steuflf. 

Officiersdiener  welche  die  cayüt  in  acht 
nehmen  2^2  reichsthlr.  jed.  monatl. 

Jungen,  die  man  underhält,  damit  der 


57  332 

166 
100 
100 

83 
66 
50 
50 
50 
50 
50 
50 

41 
33 
25 
25 

25 
23 

23 


320 
466 
345 
116 

40 


34*) 


16 
32 


32 
16 


16 


16 


32 
40 
32 


*)  rectius  32. 


Brandenborgisch-deatsche  Kolonialplftne. 


197 


Ä  StOlffer 

bequemste  in  platz  eines  abgangenen 
bothsgesellen  kan  eintretten  jedem  ad 
2  rthlr.  und  4  steuflfer 

Thuet  sich  also  ein  monathsoldt  belauflfen 

Sieben  monathsoldt  von  obgemelten  per- 
sohnen  thuen 

Sieben  monath  unterhaldt  oder  kostgeldt 
die  officiers  ad  10  steuflfer s,  die  ge- 
meine soldatten  aber  ad  7  steuflfers 
den  tag  thuet  sich  ertragen     .    .    . 

Die  vier  schiflf  ertragen  sich  wie  obgemelt 

Summa  summarum     .    .    . 

83 

6>) 

2  390 
16  735 

12  617 
57  332 

40 
40 

24 

86  685 

16 

Notatur  1™°.  Weilen  die  Capelän  bey  der  Catholischen 
religion  in  einer  anderer  und  größerer  estim  dan  dieselbe  bey 
anderer,  auch  nicht  leicht  für  obgesetzte  besoldung  zu  be- 
kommen, alß  wehre  denselben  eine  etwagige  ergetzlichkeidt 
zuzulegen. 

Notatur  2'*°.  Ein  hollandischer  Steuflfer  thuet  oester- 
reichischer  pfennigen  7V«  und  gehen  auflf  einen  reichsthaler 
48  steuflfer. 

V. 

Admiral  Gysels  an  Markgraf  Hermann. 

1.  September  1661. 

[Zu  p.  176.] 

Durchl.  Fürst. 
Mynen  jongsten  is  geweest  24.  Augusty,  tsedert  van  Ihre 
Durchl.  niet  vernoomen.  Dan  verneem  van  Amsterdam,  soo 
voorher  adviseert  is,  dat  Maccauw  door  den  Commandeur  van 
der  Laan  raet  12  scheepen  incorporeert  is^),  item  't  Fort  op 
Maccassar,  daar  op  gelegen  hebben  28  metale  stucken,  sulcx 


1)  rectius  16.  —  ^)  Diese  Nachricht  konnte  Gysels  selbst  am  9.  Sep- 
tember auf  ein  Börsengerücht  zurückführen :  „want  van  daach  andere  ty- 
dingh  becoom,  sulcx  dat  de  voorige  tydingh  apparent  door  de  actionisten, 
om  haere  capitaelen  duir  te  vercoopen,  voorgegeveu  is". 


198  Heyck. 

dat  den  Conincq  door  de  Compagnie  onder  subjectie  gebracht 
is.  Of  de  concquesten  op  Maccauw  met  consent  van  den  Tar- 
tar  is  geschiet,  heb  tot  noch  niet  könne  vernemen,  dan  wel 
dat  met  den  Tartar  int  rycq  China  in  geene  contentie  syn. 
Aber  den  handel  Staat  dar  stil,  apparent  door  oorsaecq,  dat 
groote  en  machtige  rycq  door  den  oorloch  verdestrueert  is. 
Dient  op  dese  materie  tot  naricht,  dat  raen  door  de  Portu- 
geesen  op  de  grensen  van  China,  als  in  Toncquien,  Coutchin- 
China,  Cambodia  ende  ander  plaatsen  daar  omtrent,  die  sich 
daar  omher  wyt  verspreyt  bebben,  ende  voornementlicq  door 
de  geestelicke,  die  de  Nerlanders  altyt  hatich  geweest  syn, 
groot  adres  souw  könne  becoomen,  daar  ons  in  dese  conjung- 
ture  van  tyt  opteletten  Staat,  en  door  dien  middel,  soo  voor- 
her  mede  adviseert  is,  eenen  voet  op  d'een  oort  of  d'ander 
becoomen  konde,  dat  meer  is  door  practicq,  die  luyden  met 
haare  groote  middelen  op  eene  seeckere  plaats  getrocke  sulle 
könne  worden. 

Van  Cormandel  is  de  Compagnie  van  dit  jaar  noch  twee 
scheepen  verwachtende,  waar  mede  goede  tydingh  van  de  cust 
van  Indien  verhoopen,  also  eene  vloot  darwarts  van  Batt*.*) 
gesonden  was,  die  men  vermeent  ietwes  op  Dieu^)  sullen  at- 
ten teeren;  van  Mosambiecq  sal  men  voor  't  naaste  jaar  geene 
tyding  conne  becoomen. 

'T  Fort  Tranckabaer  op  de  cust  van  Cormandel  was  noch 
in  banden  van  de  Daane,  dat  myn  aengenaam  is  te  vernemen, 
undt  wort  door  sommige  daar  synde  Daanen  gemaintineert 
ende  't  guarnisoen  door  haar  contenteert;  wan  Ihre  Durchl. 
d'een  ende  d'ander  examineeren,  sal  deselve  connen  conjunc- 
tureren,  wat  door  onse  tardance  verwaarloost  wort. 

Hendricq  Janssen  schryft  myn,  dat  sine  fluyt  of  schip,  soo 
voor  8000  daalder  ingecocht  heeft,  met  14  man  naar  Podrtu- 
gal  of  S*.  Ubes  om  sout  gesonden  is,  hier  by  can  remarqueert 
worden,  wat  particuliere  coopluy  darven  doen  ende  Prinsen 
ja  grootor  pootentaaten  uyt  dese  ende  geene  consideratie  naar- 
laaten.  Dit  schip,  dat  icq  meene  met  weynich  canon  voor- 
sien  is,  loopt  op  dit  cortte  vaarwaater  meer  peryckel,  dan  of 
tselve  op  eene  vojagie  naar  Indien  gesonden  waar,  want  in 


>)  Batavia.  —  *)  Diu  auf  der  Halbinsel  Guzerate  (Westküste  Vor- 
derindiens), noch  jetzt  portugiesisch. 


Brandenburgisch-deutscbe  Eolonialpläne.  igg 

de  Canaal  van  Engelandt  ende  op  de  cust  van  Poortugal  meer 
peryckel  in  een  dach  loopt,  dan  't  in  een  jaar  op  eene  Indise 
reys  doen  souw,  alsoo  voor  geene  Turcken  te  vruchten  hebbe, 
dem  ansien  buyten  haar  vaarwaaten  blyven. 

'T  is  wonder,  dat  men  van  den  beere  de  Rochos  niet  ver- 
neempt,  syn  lancxaam  reysen  heeft  myn  voor  desen  niet  ge- 
vallen,  te  meer,  also  hem,  so  wel  als  myn  bekant  waar,  dat 
afgesantten  van  den  Nerlantsen  Staat  versenden  waren,  ter 
plaatse  daar  syn  E.  naar  toe  tendeerden,  daerom,  om  divarsie 
te  maacken,  daar  vrouger  gedient  te  wesen,  dan  wel  geschiet 
is,  dan  of  daar  naarmals  gecoomen  is,  heb  door  hem  veel  min 
door  Ihre  Durchl.  niet  vernoomen. 

Myn  wort  mede  adviseert,  den  Vice  Admiraal  de  Ruyter 
tot  Cadix  met  16  schepen  was  arriveert,  item  schoon  d'En- 
gelschen  in  Spangien  wel  waren  tracteert  undt  haeren  cours 
naar  de  straat  hadden  gewent,  echter  van  daar  werom  waa- 
ren  geretourneert,  waer  wyt  presuraeert  wort,  haar  ooch  op 
de  Spaanse  silver  vloot  hebben,  darom  de  Ruyter  of  de  re- 
geringh  in  Spangien  uyt  Nederlandt  noch  andere  24  scheepen 
van  oorloch  versoucqt,  ten  ende  de  silver  vloot  in  alle  voor- 
seeckeringh  mach  binnen  gebracht  worden. 

Dese  voornoumde  24  schepen  syn  op  dit  versoucq  /:  sulcx 
par  post  over  Spangien  te  landt  koomen  is :/  deels  gereet 
gemaact,  daar  van  Amsterdam  12  op  sich  genoomen  heeft, 
d'andere  tot  Rotterdam,  Hoorn,  Enckhuyse  ende  Seelandt 
toegerust  sullen  worden.  Of  Spangien  sich  naarmaals  over 
dese  Equipagie  niet  meer  ende  grooter  beclagen  sal,  dan  haar 
K.  M.  haar  over  myne  onderhebbende  vloot  naar  Poortugaal 
gedaen  hebben*),  wert  den  tyt  leeren,  also  deselve  myne  cal- 
cula  an  Ihr  Durchl.  overgelevert,  veer  wert  te  booven  gaan, 
want  considireert  dient,  het  mes  hier  over  twee  syden  snyden 
wert;  namentlicq  eens  vor  de  coopluy,  die  hare  scheepen  ver- 
huyren,  ende  ten  anderen  de  regenten  of  Admiraliteyten  die 
't  bewint  sullen  hebben,  mede  wat  voor  haere  moeyte  sullen 
begaeren,  soo  dat  vertrouw  Spangien  in  toecoomende  onse 
propositie  te  beter  in  acht  wert  neemen. 

Het  bedroeft  myn,  dat  men  soo  langsaam  ende  traach  is 
in  so  eene  emportante  saacq  en  tot  geene  resolutie  kan  ge- 


')  Vgl.  pag.  134. 


200  Heyck. 

raacken,  daer  dit  inyn  disseyn  op  geen  ander  insicht  fondeert 
is,  dan  op  pure  negotie,  ende  geenen  oorloch,  daerom  tselve 
door  geene  luyden  van  verstandt  kan  wedersproocken  veel  min 
door  geen  ich  pootentaat  beleih  worden,  also  de  see  ende  locht 
ider  Souvarayn  gemeen  is. 

Ten  anderen  soo  is  myn  propositie  den  rechten  middel 
tot  den  oorloch,  soo  men  van  quaatgunstige  vyanden  anstoot 
komt  te  lyden,  ten  darden  een  middel  om  niet  alleen  de  in- 
woonderen  door  levens  middelen  intt  landt  te  behenden,  maer 
oocq  de  verarmde  landen  tot  bener  culture  te  brengen  undt 
haer  samentlicq  ingoeden  stant  te  doen  floreeren,  waar  door 
hare  fursten  ende  beeren  in  veel  beeter  cönne  contribueren 
undt  bovens  dem  byt  hare  blyven,  daerom  nochmaals  gans 
vrindelicq  versoucq,  dat  icq  kennis  becomen  mach,  hoe  de 
saacq  daar  locht  ende  of  vant  warcq  ietwes  werden  sal,  om 
myn  daar  van  te  möge  diene,  so  noen  wil  myn  gerust  hou- 
wen,  om  myn  niet  meer  suspect  te  maacken  by  de  geene  daar 
myne  kinder  schier  morgen  't  haere  moete  soucken,  sonder 
anders  godt  bevolen  undt  naar  presenteringh  mynen  dienst 
verblyve 

Dato  Primo  September  1661. 

Ihr  Furstel.  D. 

onderdanichsten  dienaer 

Aemoult  Gysels  van  Lier. 


Nachtrag. 

[Zu  p.  175,] 

„Kantenstein"  steht  deutlich  in  dem  nach  Gysels'  Konzept  von 
dessen  Sekretär  geschriebenen  Brief.  Doch  ist  mir  aus  verschiedenen 
Gründen  wahrscheinlich,  dass  jener  Name  früher  oder  später  aus  „Kau- 
tenstein"  verlesen  war. 


Der  Zusammenbrach 

der 

burgundischen  Herrschaft  am  Oberrheia 

von 

Heinrich  Witte. 

[Schlass.] 


vm. 

Inzwischen  war  das  Netz  um  Hagenbach  zugezogen  worden. 
Das  grosse  Ereignis,  worauf  man  schon  so  lange  mit  fieber- 
hafter Spannung  geharrt  hatte,  war  endlich  eingetreten:  der 
Friede  zwischen  Herzog  Sigmund  und  den  Eidgenossen  war 
geschlossen  worden;  Herzog  Sigmund  war  der  Niedern  Ver- 
einigung beigetreten,  zwischen  ihr  und  den  Eidgenossen  wurde 
jener  Bund  endlich  vollendet,  über  den  schon  so  lange  ver- 
handelt worden  war.^)  Das  Geld  zur  Auslösung  der  verpfändeten 
Lande  lag  bereit,  täglich  durfte  man  die  Befreiung  von  dem 
verhassten  burgundischen  Joch  erwarten.  Als  die  Nachricht 
von  dem  frohen  Ereignis  am  2.  April  nach  Basel  kam,  da 
Hess  die  Stadt  zum  Lobe  Gottes  alle  Glocken  läuten;  Freuden- 
feuer wurden  angezündet,  Augen  und  Hände  wurden  gen 
Himmel  erhoben,  und  alles  weinte  vor  Freude,  dass  endlich 
das  Vaterland  von  der  Tyrannei  Hagenbachs  befreit  würde.  0 

Durch  das  endliche  Eintreten  dieses  Ereignisses  verschlim- 


1)  Knebel  p.  69.    Witte,  Beziehangen  p.  44  ff. 


202  Witte. 

merte  sich  die  Lage  des  Landvogtes  ganz  erheblich.  Für  die 
Bevölkerung,  welche  den  Wortlaut  des  Vertrages  von  St.  Omer 
nicht  kannte,  und  nicht  wusste,  an  welche  erschwerenden  Be- 
dingungen die  Auslösung  der  verpfändeten  Lande  geknüpft 
war,  hatte  die  burgundische  Herrschaft  jegliche  Berechtigung 
zum  weitern  Bestehen  verloren;  die  Gewissheit,  dass  die  Aus- 
lösungssumme bereit  lag,  genügte,  um  die  burgundische  Herr- 
schaft auch  da,  wo  sie  noch  bestand,  allenthalben  ins  Wanken 
zu  bringen.  Das  sollte  der  Landvogt  merken,  als  nun  endlich 
die  sehnsüchtig  erwartete  Verstärkung  ankam  und  er  sich 
aufmachte  sie  zu  empfangen.  Lombarden  und  Pikarden  waren 
es,  die  er  mitbrachte;  wenn  noch  etwas  die  Erbitterung  in  den 
Städten  steigern  konnte,  so  war  es  dies,  dass  er  diesen  Aus- 
wurf bei  ihnen  einlagern  wollte;  und  so  begann  denn  nun  auch 
die  Erhebung  im  Sundgau:  Thann,  das  so  viel  von  Hagenbach 
hatte  erleiden  müssen,  war  auch  die  erste  Stadt,  die  sich  er- 
hob. Als  der  Landvogt  sich  mit  seinen  welschen  Söldnern 
vor  der  Stadt  zeigte,  wollte  man  wohl  ihn,  aber  nicht  seine 
Truppen  einlassen.  Er  selbst  betrat  die  Stadt  und  klug  ge- 
nug machte  er  gute  Miene  zum  bösen  Spiel,  als  er  die  Bürger 
gerüstet  die  Strassen  füllen  sah,  so  schwer  es  ihm  auch  an- 
kommen mochte,  und  lobte  die  Bürger,  dass  sie  seinem  Herrn 
so  wohl  die  Stadt  bewachten.^)  Er  selbst  hielt  es  aber  an 
der  Zeit,  seine  Habe,  die  er  noch  in  der  Stadt  hatte,  zu  retten 
und  fortzuschaffen. 

Von  Thann  ging  er  am  6.  April  nach  Ensisheim,  der  alten 
Landeshauptstadt,  dem  Sitz  der  Regierung.  Von  grosser  Be- 
deutung war  es,  dass  ihm  nun  auch  diese  Stadt  ihre  Thore 
verschloss.  Er  selbst  hatte  etwas  ähnliches  vorhergesehen  und 
er  hatte  daher  verabredet,  dass  er  selbst  mit  vier  Begleitern 
vorausreiten  und  mit  dem  Wächter  des  nördlichen  gen  Regis- 
heim  gelegenen  Thores  reden  und  ihre  Aufmerksamkeit  ablenken 
wollte,  während  des  die  übrigen  herankommen  und  mit  Ge- 
walt den  Eintritt  erzwingen  sollten.  Er  fand  das  Thor  ver- 
schlossen, und  innerhalb  standen  etliche  bewaffnete  Thorhüter,  die 
ihm  auf  sein  Ansuchen  den  Eintritt  mit  seinen  vier  Begleitern 
gestatteten.  Eingelassen  blieb  er  unter  dem  Thorgatter  stehen 
und  fing  mit  den  Wächtern  an  zu  reden,  was  das  sei,  dass 


^)  Reimchronik  cap.  116  und  117,    Knebel  p.  71. 


Zutammenbruch  der  burgund.  Herrschaft  am  Oberrhein.        203 

sie  so  strenge  Wache  hielten;  ob  sie  nicht  wüssten,  dass  er 
im  Namen  des  Herzogs  mächtig  wäre  sie  zu  verteidigen  und 
zu  schützen  gegen  jedermann.  Unter  solchem  Hin-  und  Her- 
reden nahte  die  erwartete  Reiterschar.  Bei  ihrem  Erscheinen 
sagten  die  Thorwächter:  Herr  Landvogt,  wollt  Ihr  eintreten, 
so  wollen  wir  Euch  den  Eintritt  gewähren,  wenn  nicht,  so 
verweilt  nicht  länger;  das  ist  nichts  für  Euch  und  uns,  wir 
schliessen  jetzt  Gatter  und  Thor.  Als  er  ihren  Ernst  vernahm, 
trat  er  unter  Todesfurcht  ein.  Und  da  gewahrte  er  das  Volk 
in  Waffen  auf  dem  Markt  nahe  der  Kirche  aufgestellt ;  andere 
standen  auf  den  Mauern  und  hielten  Wacht;  Herr  Hans  von 
Hirzbach,  ein  Edler  der  Stadt,  hielt  das  Banner  des  Hauses 
Osterreich,  und  neben  ihm  stand  Herr  Lazarus  von  Andlau. 
Trügerisch  grüsste  der  Landvogt  und  sprach  friedliche  Worte: 
„Was  ist  das,  Ihr  lieben  Freunde,  dass  Ihr  also  geschart  seid?" 
„Es  geschieht,"  sagten  sie,  „zum  Wohle  der  Stadt."  Mit  den 
Worten:  „Ihr  thut  wohl  daran",  wandte  er  sich  weg,  um  ins 
Schloss  zu  gehen;  aber  er  blieb  nicht  allein,  vier  Begleiter 
musste  er  sich  bequemen  mitzunehmen.  Auf  dem  Wege  nach 
dem  Schloss  begegnete  ihm  sein  Schaffner;  der  empfing  ihn 
klagend:  „Herr  Landvogt,  es  geht  schlecht!"  „Warum?"  „Die 
Herren  von  Ensisheim  haben  mir  alle  Schlüssel  abgenommen 
und  das  Schloss  verschlossen."  „Aber  hast  Du  denn  keine 
Schlüssel  zum  hintern  Thor?"  „Nein,  und  hätte  ich  sie,  so 
würdet  Ihr  doch  nicht  hinauskommen  können,  denn  sie  haben 
die  Brücke  zur  Stadt  abgetragen."  Da  geriet  Hagenbach  in 
nicht  geringe  Bestürzung;  so  war  denn  alles  fehlgeschlagen, 
was  er  in  kluger  Voraussicht  mit  den  Seinigen  verabredet 
hatte.  Denn  er  hatte  mit  ihnen  abgemacht,  wenn  sie  nicht 
vorn  am  Thor  eingelassen  würden,  so  wollte  er  ihnen  das  Hinter- 
pförtchen am  Schlosse  öffnen.  Das  war  nun  durch  die  Um- 
sicht der  Bürger  vereitelt.  Wie  der  Fuchs  aus  der  Not  eine 
Tugend  macht,  so  heuchelte  er  auch  jetzt  Friedfertigkeit  und 
gieng  zu  den  Bürgern  und  sagte:  „Liebe  Freunde,  haltet  gut 
Wacht  und  gehabt  Euch  wohl!"0 

So  war  ihm  denn  nur  noch  Breisach  von  allen  Stützpunkten 
seiner  Macht  übrig  geblieben,  und  wir  können  uns  denken, 
von  welchen  Gefühlen  der  trotzige  Mann  beseelt  war,  als  er 


1)  Knebel  p.  72  fif.    Keimchronik  cap.  118. 


204  Witte. 

am  selben  Tage,  am  Mittwoch  in  der  Charwoche,  mit  seinen 
Pikarden  vor  der  Stadt  erschien.  Es  mag  wohl  wahr  sein, 
was  uns  der  Reimchronist  erzählt,  dass  er  mit  grimmigem 
Lachen  gesagt  hat,  wie  er  die  alte  Rheinfeste  in  ihrem  Glänze 
schimmern  sah:  ich  will  das  Spiegelein  zurichten,  dass  die 
Hasen  werden  in  dem  nisten.  ^)  Die  Bürgerschaft  aber  mochte 
wohl  mit  Furcht  und  Grauen  den  bösen  Gästen  entgegensehen, 
mit  denen  sie  die  Schrecknisse  einer  Belagerung  teilen  sollten; 
und  wenn  uns  erzählt  wird,  Hagenbach  hätte  unter  dem  Thor 
von  Breisach  gesagt:  hier  bringe  ich  eitel  Mörder  und  Böse- 
wichter, die  längst  schon  sollten  auf  das  Rad  geflochten  sein, 
so  hat  der  Landvogt  seine  Leute  jedenfalls  richtig  gekennt- 
zeichnet.^)  Aber  es  waren  die  einzigen  Leute,  auf  die  er  sich 
in  seiner  verzweifelten  Lage  verlassen  konnte.  Zu  seinen 
deutschen  Söldnern  konnte  er  kein  Vertrauen  haben.  Die 
stammten  zum  grössten  Teil  aus  jenen  Gegenden,  die  sich  in 
Empörung  wider  ihn  befanden;  ihre  Anführer  waren  ober- 
rheinische Edelleute;  und  es  war  wenig  wahrscheinlich,  dass 
sie  mit  grosser  Ausdauer  für  ihn  wider  ihre  Landsleute  fechten 
würden.  Dazu  kam  nun  noch,  dass  sie  seit  längerer  Zeit 
bereits  keinen  Sold  erhalten  hatten,  und  so  war  ihre  Stimmung 
so  schwierig  wie  möglich.  Nichts  kann  uns  überhaupt  die 
Fabel  von  den  vollen  burgundischen  Geldsäcken,  die  an  den 
Oberrhein  gewandert  sein  sollen,  besser  verdeutlichen,  als  die 
Thatsache,  dass  Hagenbach  eigentlich  beständig  mit  Geldmangel 
zu  kämpfen  hatte  und  dass  ihm  gerade  in  dieser  kritischen 
Zeit  die  notwendigsten  Mittel  fehlten.^) 


1)  Reimchronik  cap.  118.  —  ^)  Reimchronik  cap.  119.  —  ^  Über 
die  folgenden  Ereignisse,  die  Meuterei  der  deutschen  Söldner,  die 
Erhebung  der  Stadt  und  die  Gefangennahme  Hagenbachs  ist  die 
wichtigste  Quelle  der  summarische  Bericht,  den  der  Feldhauptmann  der 
deutschen  Söldner  Friedrich  Kappler  an  den  Herren  von  Rappoltstein 
über  diese  Ereignisse  richtete  (Mone  III,  p.  432 — 433);  dieser  Brief  ist 
unserer  Darstellung  zugrunde  gelegt.  Genauere  Einzelheiten  lassen  Bicb 
gewinnen  aus  den  betreffenden  Kapiteln  der  Reimchronik  und  aus  der 
Erzählung  Knebels  p.  75.  Neben  dem  Briefe  Kapplers  liegt  dann  noch 
in  dem  schon  mehrfach  erwähnten  Schreiben  des  Breiaacher  Stadtschreibers 
Johannes  von  Durlach  ebenfalls  ein  authentischer  Bericht  vor.  —  Die 
Gefangennahme  Hagenbachs  machte  ungeheures  Aufsehen  und  wurde  früh- 
zeitig im  Lied  gefeiert;  die  Erzählungen  nehmen  denn  auch  schon  früh 
einen  sagenhaften  Charakter  an.    Davon  ist  bereits  die  Erzählung  Knebels 


Zusammenbruch  der  burgund.  Herrschaft  am  Oberrhein.        205 

Hagenbach  kannte  die  Stimmung  der  deutschen  Söldner, 
aber  anstatt  dieselben  nun  auf  alle  Weise  zu  begütigen,  that 
er  gerade  das  Gegenteil  und  zeigte  auch  hier  wieder,  dass 
es  ihm  nicht  gegeben  war  mit  Ruhe  und  Umsicht  die  Menschen 
zu  behandeln.  Naturgemäss  bestand  Eifersucht  und  Rivalität 
zwischen  den  Deutschen  und  Welschen;  als  Befehlshaber  einer 
belagerten  Stadt  musste  er  alles  daran  setzen  keine  ernsten 
Streitigkeiten  zwischen  beiden  Teilen  aufkommen  zu  lassen; 
er  musste  ganz  besonders  den  leisesten  Schein  der  Parteilichkeit 
vermeiden.  Statt  dessen  zeigte  er  die  thörichteste  Vorliebe  für 
seine  Welschen.  Man  würde  es  verstehen,  wenn  er  nach  dem 
Einmarsch  seiner  Pikarden  den  deutschen  Söldnern  den  Be- 
fehl zum  Abmarsch  gegeben  und  durch  sie  die  Plätze  hätte 
besetzen  lassen,  die  noch  nicht  abgefallen  waren,  während  er 
dann  gleichzeitig  zu  Breisach  in  den  Pikarden  eine  unbedingt 
zuverlässige  Besatzung  zurückhielt,  aber  dass  er  nun  den  Be- 
fehl erliess,  dass  die  deutschen  Söldner  ihre  Quartiere  in  den 
Bürgerhäusern  den  Pikarden  einräumen  sollten,  war  eine 
ebenso  zwecklose  wie  unsinnige  Massregel,  die  Bürger  und 
Söldner  in  gleicher  Weise  empören  musste.  Nicht  bezahlt  zu 
werden  war  arg  genug,  aber  auch  noch  den  verhassten  Pikarden 
das  Feld  zu  räumen,  das  war  zu  viel.  „Da  hub  sich  ein  wildes 
Leben."  Hagenbach  liess  den  Hauptmann  Friedrich  Kappler 
und  die  übrigen  Anführer  zu  sich  rufen,  denen  er  in  seiner 
gewohnten  Rücksichtslosigkeit  gegenübertrat.  Wer  den  Welschen 
nicht  wiche,  dem  wolle  er  keinen  Sold  mehr  geben,  und  wem 
das  nicht  passe,  der  könne  gehen.  Vergeblich  machte  ihm 
der  Hauptmann  Vorstellungen,  wie  beleidigend  für  sie  sein 
Befehl  wäre;  Hagenbach  beharrte  bei  seinem  Willen.  Da  ge- 
schah etwas,  was  Hagenbach  in  seiner  gewöhnlichen  Unbe- 
sonnenheit nicht  vorausgesehen  hatte:  der  Hauptmann  und 
die  Edlen  forderten  ihre  Entlassung.  Im  ersten  Zorn  schalt 
er  sie  zwar  Narren,  worauf  er  von  Kappler  die  treffende  Ant- 
wort erhielt:  so  habe  er  thöricht  gehandelt,  dass  er  sich  Haupt- 
leute genommen,  die  ihm  nicht  raten  könnten.    Zu  spät  be- 


nicht  mehr  frei,  und  von  derselben  Art,  nur  in  noch  höherem  Grade  sind 
die  Berichte  von  Edlibach  ed.  üsteri  p.  141  ff.,  Schilling  Burgunderkriege 
p.  112  ff.,  Schilter-Königshofen  p.  371  ff.,  Strassburger  Archivchronik  im 
Code  historique  de  Strassbourg  p.  186,  Etterlin  Kronika  p.  92  ff. 


206  Witte. 

reute  Hagenbach  sein  schroffes  Benehmen  und  suchte  Kappler 
zu  bewegen  bei  ihm  zu  bleiben,  aber  vergebens:  die  Herren 
mochten  froh  genug  sein,  einen  schicklichen  Vorwand  erhal- 
ten zu  haben,  um  mit  Ehren  das  sinkende  Schiff  verlassen 
zu  können.  ^  Es  war  nicht  unwahrscheinlich,  dass  der  Land- 
vogt jetzt  mit  Grewalt  die  meuternden  Söldner  zum  Gehorsam 
zwingen  würde ;  die  Edlen  blieben  daher  zusammen,  um  nötigen- 
falls Gewalt  mit  Gewalt  zu  vertreiben.  Wahrscheinlich  wollten 
sie  nur  die  Bezahlung  des  Soldes  abwarten,  um  dann  mit 
ihren  Leuten  die  Stadt  zu  verlassen. 

Wenn  die  deutschen  Söldner  Ehren  halber  vor  den  Welschen 
nicht  die  Quartiere  räumen  wollten,  so  hatten  die  Bürger  erst 
recht  allen  Grund,  sich  diese  Gäste  zu  verbitten,  denen  der 
Ruf,  den  abscheulichsten  Lastern  zu  fröhnen  voraufging;  an 
dem  einen  Neujahrstag  hatten  sie  dieselben  schon  genugsam 
kennen  gelernt.  Während  früher  die  Einquartierung  der 
deutschen  Söldner  ein  Hauptgegenstand  der  Beschwerden  der 
Breisacher  Bürger  war,  so  sahen  sie  in  ihnen  jetzt  den  einzigen 
Schutz  gegen  den  freveln  Übermut  der  Welschen,  und  es  er- 
füllte sie  mit  dem  grössten  Schrecken,  als  sie  vernahmen,  dass 
die  Hauptleute  von  hinnen  ziehen  wollten.  Sie  baten  daher 
dieselben  aufs  inständigste  da  zu  bleiben.  Zugleich  trafen  die 
Söldner  mit  den  Bürgern  ein  Abkommen^),  aber  ohne  Vor- 
wissen der  Hauptleute,  dass  sie  am  Abend  des  Charsamstages 
über  die  Welschen  herfallen  und  dieselben  entweder  erstechen 
oder  aus  der  Stadt  heraustreiben  wollten.  Damit  erhielt  die 
Bewegung  gegen  Hagen bach  ein  nationales  Grepräge:  die 
deutsche  Bürgerschaft  und  die  deutschen  Söldner  wollten  sich 
zusammenthun,  um  die  Welschen  aus  der  Stadt  zu  vertreiben. 

Hagenbach  hatte  keine  Ahnung  davon,  was  sich  wider  ihn 
vorbereitete,  und  es  ist  allerdings  geradezu  wunderbar  und 
zeugt  von  der  Stimmung  wider  den  Landvogt,  dass  sich  unter 
so  vielen  Mitwissern  keiner  fand,  der  ihm  die  Verschwörung, 
die  wider  ihn  im  Werke  war,  entdeckte.    Er  kannte  zwar  den 


^)  Reimchronik  cap.  120  und  121.  Eappler  selbst  erwähnt  über  diese 
Vorgänge  nichts;  die  Thatsache  steht  aber  ausser  allem  Zweifel.  In 
welcher  Weise  der  Befehl  zur  Ausführung  gelangte,  steht  dahin;  sond 
steht  fest,  dass  die  Pikarden  bei  den  Bürgern  einquartiert  wurdet  — 
*)  Neben  dem  Reimchronisten  erwähnt  auch  Eappler  diete  Ve^ 
brüderung  zwischen  Bürgern  und  Söldnern. 


Zusammenbrucli  der  burgund.  Herrschaft  am  Oberrhein.        20? 

aufsässigen  Geist  der  Bürgerschaft  ebenso  gut  wie  die  Gesin- 
nung der  deutschen  Söldner  und  er  musste  darauf  bedacht  sein, 
seine  Massregeln  wider  sie  zu  ergreifen ;  aber  weder  dies  noch 
die  letzten  Miserfolge  im  Elsass  hatten  ihn  kleinmütig  ge- 
macht. Noch  zu  allerletzt  hatte  er  einen  Anschlag  gemacht, 
um  Ensisheim  wieder  in  seine  Hand  zu  bekommen.  Er  baute 
dabei  auf  die  Frömmigkeit  der  biedern  Bürger.  In  der  Oster- 
nacht zog  er  von  Breisach  aus.  In  der  Zeit,  so  war  sein  An- 
schlag, wenn  am  Frühmorgen  des  Ostertages  die  Christgläubigen 
zur  Kirche  wallten  und  das  Auferstehungsfest  feierten  und  wenn 
dann  in  gewohnter  Weise  die  Osterglocken  erschallten,  würde 
man  kein  anderes  Geräusch  vernehmen;  dann  wäre  der  Augen- 
blick gekommen,  um  mittelst  Leitern  die  Stadtmauer  zu  er- 
steigen. Die  Nachtwachen  bemerkten  aber  sein  Vorhaben; 
als  kluge  Leute  schwiegen  sie  stille  und  begaben  sich  mit 
dieser  Kunde  in  die  Kirche.  Die  Oberen  riefen  sofort  die 
Bürger  zu  den  Waffen.  Inzwischen  hatten  an  100  Mann  be- 
reits die  Mauer  erstiegen;  die  Bürger  fielen  aber  über  sie 
her  und  erschlugen  an  20;  die  übrigen  sprangen  von  der 
Mauer  herab  oder  entkamen  mittelst  der  Leitern. 

Hagenbach  blieb  trotz  alledem  ungebeugt,  sein  wilder  Mut 
war  nur  gewachsen  und  er  trotzte  der  ganzen  Welt.  Hatte 
er  schon  früher  Zucht  und  Sitte  Hohn  gesprochen,  so  durch- 
brach er  jetzt  jegliche  Schranken  der  menschlichen  Ordnung. 
Es  hat  selten  eine  Zeit  gegeben,  wo  Weibes  Ehre  so  wohlfeil 
war  wie  dazumal,  und  Hagenbach  konnte  später  mit  Recht 
seinen  Anklägern  erwidern  lassen,  wer  von  ihnen  sich  darin 
unschuldig  fühlte,  möchte  den  ersten  Stein  auf  ihn  werfen. 
Was  aber  allgemeinste  Empörung  erregte,  war  die  Art  und 
Weise,  wie  er  seine  Lüste  befriedigte.  That  er  es  im  Ge- 
heimen, so  fehlte  er  nicht  anders  wie  die  meisten  seiner  Zeit- 
genossen, aber  es  war,  als  ob  die  ganze  Welt  wissen  sollte, 
dass  für  ihn,  den  Landvogt,  es  kein  kirchliches  Gesetz,  kein 
weltliches  Recht  mehr  gab.  Es  war  arg,  wenn  er  im  Augen- 
blick der  Elevation,  wenn  also  nach  dem  allgemeinen  Glauben 
der  Zeit  während  der  Messe  Christus  selbst  zu  der  Mensch- 
heit herabstieg,  ein  Weib  öffentlich  in  der  Kirche  küsste;  aber 
alle  Gemüter  mussten  sich  darob  empören,  wie  er  nun  gerade 
in  der  heiligen  Zeit,  in  der  Charwoche  eine  Frevelthat  nach 
der  andern  beging.    Wenn  er  eine  Novize  aus  einem  Kloster 


Zasammenbruch  der  burgand.  Herrschaft  am  Oberrhein.        209 

Hoffnung  bewies  sich  leider  als  trügerisch,  und  es  war  nur 
noch  eine  gewaltsame  Lösung  möglich.*) 

Die  war  zwar  schon  verabredet  worden,  aber  da  Hagen- 
bach am  Osterabend  vor  Ensisheim  zog,  war  sie  unterblieben. 
Da  brachte  Hagenbach  selbst  den  Stein  ins  Rollen.    Am  Oster- 
sonntag liess  er  auf  der  Kanzel  und  unter  Paukenschlag  auf 
den  Strassen  verkündigen,  dass  am  Ostermontag  bei  Leib  und  Gut 
jedermann,  Bürgersmann  und  Söldner,  Edle  und  Unedle,  Männer 
und  Frauen  vor  der  Stadt  schanzen  und  einen  Graben  auswerfen 
sollten.  Das  war  zu  viel;  nicht  bloss  dass  Hagenbach  die  Stadt 
ihrem  rechtmässigen  Herrn  vorenthalten  wollte,  jetzt  sollten  sie 
auch  noch  alle,  ohne  Unterschied  der  Person,  den  Tag  des 
Herrn  durch  grobe,  knechtische  Arbeit  entweihen,  und  das  um 
Hagenbachs  willen!   Und  wider  die  deutschen  Söldner  erneuerte 
er  dieselbe  kränkende  Zurücksetzung:  während  sie  draussen 
schanzen  mussten,   sollten  die  Welschen  ruhig  in  der  Stadt 
bleiben  und  müssig  gehen.    Wenn  so  die  Entrüstung  allgemein 
war,    so  beschlich   die  Bürgerschaft  noch  dazu  eine  grosse 
Sorge.    Es  war  nicht  das  erste  Mal,  dass  der  Befehlshaber 
einer  belagerten  Stadt  sich  der  unbequemen  Bürgerschaft  und 
der  unnützen  Mitesser  entledigte,  indem  er  dieselben  auf  gute 
Weise  aus  der  Stadt  herausschaffte.    In  der  That  war  es  sehr 
wahrscheinlich,   dass  Hagenbach  diesen   Plan  hatte.     Wozu 
sollten  auch  die  Frauen  mitarbeiten !    Hatte  er  erst  die  wider- 
spenstigen Bürger  und  die  Sold  begehrenden  aufsässigen  Söld- 
ner vor  dem  Thore,  so  wollte  er  diese  verschliessen  und  er 
hatte  die  Stadt  zur  freiesten  Verfügung. 

Es  war  zu  erwarten,  dass  Hagenbach  noch  am  selben  Tage 
AUarm  schlagen  und  auch  den  Söldnern  seinen  Befehl  ver- 
künden lassen  würde.  In  dem  Fall,  hatten  sich  diese  mit  einigen 
von  der  Gemeinde  verabredet,  wollten  sie  zusammenlaufen 
und  den  Hagenbach  strafen  und  die  Wachen  aus  der  Stadt 
weisen.  „Das  was  ein  verborgener  list,  der  do  kam  von 
Christ,  der  erstanden  ist."  „Es  was  ein  gross  wunder,  das 
ieglicher  besunder  des  andern  meinung  wisst  sogar  in  kurzer 
frist,  wan  ich  sag  für  war,  es  geschah  an  Ordnung  zwar." 
Bürger  und  Söldner,  so  wenig  Vorliebe  sie  sonst  für  einander 
hatten,  scharten  sich  hier  einmütig  zusammen. 


i 


*)  Reimchronik  cap.  122. 

üeitgcbr.  f.  Gesch.  d.  Oberrh.  K.  F.  II.  2.  \^ 


210  Witte. 

Durch  eine  höchst  merkwürdige  Verflechtung  von  Umstän- 
den kam  es  nun  zur  Katastrophe.  Hagenbach  liess  in  der 
That  am  Abend  Allarm  schlagen,  aber  in  ganz  anderer  Ab- 
sicht als  die  Söldner  vermuten  konnten.  Es  lässt  sich  denken, 
dass  der  Landvogt,  ein  wie  grosses  Selbstvertrauen  er  auch 
an  den  Tag  legen  mochte,  dennoch  sehnsüchtig  nach  Hilfe 
umschaute.  Wirklich  schien  ihm  die  Hoffnung  auf  baldigen 
Entsatz  zu  winken.  Zur  Zeit  des  Abendessens  kam  Herr 
Hans  von  Montagu  als  Gesandter  von  Herzog  Karl  und  brachte 
Hagenbach  einen  Brief;  darin  stand,  dass  der  Landvogt  sich 
nicht  sollte  erschrecken  lassen;  wenn  er  belagert  würde,  so  wolle 
der  Herzog  selber  kommen  und  ihn  entsetzen.  Natürlich  war 
der  Landvogt  über  diese  Nachricht  hoch  erfreut  und  er  liess 
die  Pauken  auf  der  Brücke  schlagen,  um  den  Fussknechten 
die  Botschaft  mitzuteilen.  Ihre  Führer  sassen  gerade  auf  der 
Herrenstube  beim  Nachtessen,  als  sie  den  Generalmarsch  ver- 
nahmen; sie  liefen  vor  des  Landvogts  Herberge  und  fragten, 
was  los  wäre.  Hagenbach  teilte  ihnen  den  Inhalt  der  er- 
haltenen Botschaft  mit  und  erklärte,  dass  er  selbst  beabsichtigte 
sie  den  Fussknechten  zu  verkünden.  Die  Fussknechte  ver- 
sammelten sich  inzwischen  vor  dem  Hause  des  Landvogts, 
aber  von  dem  Inhalt  der  Botschaft  wollten  sie  nichts  wissen, 
sondern  sie  forderten  mit  stolzen  bösen  Worten  ihren  Sold. 
Ein  Wort  gab  das  andere,  und  Hagenbach  gebot  schliesslich 
den  Fussknechten  den  Harnisch  abzulegen.^)  Das  war  erst 
recht  Öl  ins  Feuer  gegossen.  Einer  der  Hauptleute,  Friedrich 
Vögelin,  ein  Breisacher  Kind,  machte  den  Wortführer;  er  er- 
klärte dem  Landvogt  einfach,  dass  sie  es  nicht  thun  wollten: 
sollten  die  Walhen  Harnisch  tragen,  so  wollten  sie  es  auch 
haben;  würde  er  jenen  befehlen,  die  ihrigen  abzulegen,  so 
wollten  sie  es  auch  thun;  ebensowenig  wollten  sie  schanzen  oder 
die  Walhen  sollten  das  gleiche  thun.  Das  war  offenbare  In- 
subordination, und  dem  zornesmütigen  Hagenbach  ging  dabei 
wie  so  oft  die  Vernunft  durch.  Er  bedachte  nicht,  dass  er 
sich  einer  Meuterei  gegenüber  befand,  deren  Umfang  er  nicht 
kannte,  und  drohte  dem  Vögelin,  dass  er  ihn  ertränken  lassen 


1)  Ich  ergänze  hier  den  Bericht  Kapplers  aus  der  Reimchronik  cap. 
135.  Das  Auftreten  Yögelins  ist  in  den  zitirten  spätem  Chroniken  ganz 
romanhaft  gestaltet. 


Zusammenbruch  der  burgund.  Herrschaft  am  Oberrhein.        211 

wollte ;  die  andern  schalt  er  Schalke  und  Buben.  Jetzt  erhob 
sich  ein  wilder  Tumult.  Vögelin  Hess  jetzt  die  Pauken 
schlagen  und  die  Trommeln  rühren,  das  war  das  verabredete 
Signal;  die  Söldner  zückten  die  Messer  und  drohten  Hagen- 
bach zu  erstechen,  und  nur  mit  Mühe  retteten  die  Hauptleute 
ihn  in  sein  Haus.*) 

Des  Lärmschiagens  von  Vögelin  hätte  es  nicht  bedurft, 
das  zuvor  durch  Hagenbach  gegebene  Signal  hatte  die  Bürger 
an  die  getroffene  Verabredung  erinnert;  sie  rannten  mit 
Spiessen  und  Schwertern  auf  den  Unterradbrunnenplatz  zu  den 
Söldnern.  Die  Stadt  hallte  wider  von  wildem  Geschrei:  die 
einen  schrien:  rett,  rett,  fromer  deutscher  Mann,  andere: 
rett  Römisch  Reich,  noch  andere:  das  Haus  von  Ostreich. 
Als  sie  sich  alle  gesammelt  hatten,  hiess  es  einhellig:  über 
die  Walhen.  Jetzt  begann  eine  wilde  Jagd  auf  dieselben,  die 
sich  dann  in  die  Häuser  flüchteten,  in  denen  sie  sich  ver- 
teidigten. Die  Bürger  besetzten  die  Thore,  dass  niemand  aus 
und  ein  konnte,  überall  herrschte  der  wildeste  Tumult,  und 
wunderbar  war  es,  dass  trotzdem  nur  ein  einziger  wund  da- 
bei wurde. 

Für  Hagenbach  waren  das  bittere  Augenblicke;  er  musste 
merken,  dass  auch  hier  ihm  die  Zügel  der  Regierung  ent- 
glitten waren.  In  seiner  Hilflosigkeit  schickte  er  zu  Kappler. 
Der  sowohl  als  die  übrigen  Hauptleute  waren  von  der  plötz- 
lichen Bewegung  sehr  überrascht  gewesen ;  sie  wussten  anfangs 
überhaupt  nicht,  über  wen  es  gehen  sollte.  Eiligst  warfen 
sie  sich  in  ihren  Harnisch,  und  namentlich  Kappler  bemühte 
sich  nun  Ruhe  zu  stiften.  Aber  ob  er  auch  schrie,  dass  der 
Schweiss  ihm  über  die  Backen  rann,  ob  auch  Hagenbach  seine 
„lieben  Bürger"  in  den  mildesten  Tönen  anredete,  die  riefen 
überlaut:  der  Landvogt  solle  die  Walhen  austreiben  oder  es 
bliebe  keiner  am  Leben.  Er  vertröstete  sie  auf  den  folgenden 
Tag,  dann  wolle  er  sie  austreiben.  „Nein,  nein,"  sie  mit  ein- 
ander schrien,  „den  Walhen  und  dir  ist  nicht  zu  trauen."  Und 
sie  riefen  wieder  überlaut:  „Hagenbach,  die  Walhen  müssen 
hinaus  oder  sie  müssen  alle  sterben  und  sollten  wir  alle  ver- 
derben."    „Die  Walhen  müssen  von  hinnen,  oder  das  Blut 


^}  Die  übrigen  Quellen  unterscheiden  nicht,  dass  die  Gefangennahme 
Hagenbachs  in  zwei  Akte  zerfällt. 

14* 


212  Witte. 

muss  durch  die  Gassen  schwimmen."  Jetzt  legte  sich  auch 
Kappler  in's  Mittel  und  riet  Hagenbach  dem  Verlangen  der 
Bürgerschaft  und  der  Söldner  zu  willfahren.  Mit  schwerem 
Herzen  entscbloss  er  sich  dazu:  wenn  die  Bürger  bei  seinem 
Herrn  bleiben  wollten,  so  wäre  er  bereit  die  Pikarden  fort- 
zuschicken. Die  Gemeinde  erklärte  sich  nur  unter  Vorbehalt 
dazu  bereit:  was  der  Fürst  ihnen  verschrieben  und  der  Land- 
vogt ihnen  geschworen,  dem  wollten  sie  nachleben  oder  alle 
darum  sterben.  Damit  hatte  die  Stadt  bereits  ihre  Absicht 
erklärt  den  frühern  Zustand  vor  den  Neuerungen  Hagenbachs 
wiederherzustellen. 

Wohl  oder  übel  musste  der  Landvogt  sich  damit  zufrieden 
geben;  er  schickte  von  Haus  zu  Haus  und  gebot  den  Pikarden 
abzuziehen.  Für  die  fernere  Zugehörigkeit  zu  Burgund  war 
es  allerdings  ein  böses  Zeichen,  dass  die  Bürger  das  öster- 
reichische Banner,  welches  Hagenbach  ihnen  genommen,  wieder 
hervorholten.  Unter  demselben  stellten  sie  sich  jetzt  geordnet 
auf;  ihnen  gegenüber  hielten  die  Söldner  mit  Büchsen  und 
Hellebarden;  mitten  hindurch  mussten  die  Welschen  ziehen, 
ohne  Pferde,  Harnisch  und  Gepäck.  Man  führte  sie  durch 
die  Stadt  dem  Rhein  zu  und  über  den  Fluss,  und  es  herrschte 
bei  ihnen  nicht  geringe  Furcht,  dass  man  sie  dort  ertränken 
wollte.  Am  jenseitigen  Ufer  lagerten  sie  die  Nacht;  als  die 
Bürger  in  die  Stadt  zurückkehrten,  schickten  sie  ihnen  Brot 
und  Wein.  Am  andern  Morgen  gab  die  Bürgerschaft  ein 
glänzendes  Zeichen,  in  welchem  Geiste  die  Erhebung  ge- 
schehen war;  sie  wollten  sich  an  diesen  Kriegsknechten  nicht 
bereichern,  sie  wollten  sie  nur  los  werden,  und  so  schickten 
sie  ihnen  ihre  Harnische,  Pferde  und  sonstige  Habe  heraus, 
wenngleich  es  nicht  fehlen  konnte,  dass  in  dem  allgemeinen 
Tumult  ein  Teil  der  Harnische  und  baares  Geld  abhanden 
gekommen  war. 

Damit  hatte  der  erste  Akt  der  Erhebung  seinen  Abschluss 
erreicht,  es  wäre  wunderbar  gewesen,  wenn  es  dabei  geblieben 
wäre.  Nachdem  Bürger  und  Söldner  in  die  Stadt  zurück- 
gekehrt waren,  ging  doch  niemand  zur  Ruhe:  die  ganze  Nacht 
hielten  sie  unter  Waffen,  Wein  und  Brot  wurde  aufgetragen, 
und  natürlich  war  das  Geschehene  Gegenstand  des  lebhaftesten 
Gesprächs.  Selbstverständlich  sprach  man  da  Ton  Hagenbach 
als  dem  Urheber  alles  Unheils.    Es  währte  nicht  eine  Stunde, 


Zusammenbrach  der  burguml.  Herrschaft  am  Oberrheio.        213 

da  hiess  es  einhellig:  „Hagenbach  hat  übel  an  uns  gefahren; 
wir  wollen  ihn  nicht  länger  sparen  und  sollen  ihm  geben , 
solchen  Lohn,  als  er  uns  wollte  haben  gethan."  Sie  schrien: 
„Weh  und  weh  immer  ihm;  der  uns  hat  gebracht  in  diese 
Not,  der  muss  von  uns  liegen  tot."  „Lassen  wir  ihn  leben 
bleiben,  seine  Bosheit  niöcht  uns  alle  vertreiben."  Und  nun 
ging  es  in  wildem  Auflauf  vor  sein  Haus;  jeder  wollte  ihn 
zuerst  erstechen.  Als  Hagenbach  die  tobende  Menge  sah,  da 
konnte  ihm  doch  wohl  bange  werden!  Die  wilden  Bürger- 
aufstände in  Flandern,  bei  denen  schon  mancher  vornehme 
burgundische  Herr  sein  Leben  eingebüsst  hatte,  mochten  ihm 
vor  Augen  treten.  Es  fehlte  dem  Landvogt  nicht  an  Freunden; 
aber  vergebens  legten  sich  die  von  Hagenbach  ernannten 
Räte  in's  Mittel;  vergebens  schrie  Kappler  in  dem  Lärm, 
„dass  ihm  das  Blut  aus  dem  Munde  rann"  und  erinnerte  die 
Bürger  an  die  mit  Hagenbach  geschlossene  Übereinkunft. 
Die  Gemeinde  schrie:  Hagenbach  hält  weder  Brief  noch  Siegel. 
Vergebens  machte  Hagenbach  jetzt  alle  möglichen  Ver- 
sprechungen durch  Kappler  und  die  Räte:  er  wollte  die  Stadt 
von  dem  Eid  entbinden,  den  sie  ihm  geschworen,  die  Zünfte 
wiederherstellen,  den  bösen  Pfennig  abstellen  und  alle  Ein- 
richtungen, die  der  Herzog  von  Burgund  getroffen,  rückgängig 
machen.  Er  machte  sich  anheischig,  das  gegenüber  dem  Herzog 
zu  vertreten;  ja  wenn  sie  ihn  nicht  mehr  zum  Landvogt  haben 
wollten,  so  wollte  er  auch  auf  sein  Amt  verzichten.  Das 
waren  Zugeständnisse  von  der  Todesangst  eingegeben,  sie 
nützten  ihm  nichts  mehr.  Die  Dinge  waren  zu  weit  gediehen; 
die  Bürger  fürchteten  Hagenbach  viel  zu  sehr;  nur  wenn  er 
unschädlich  gemacht  wurde,  glaubten  sie  sich  sicher.  Kurzer 
Hand  drangen  sie  in  des  Landvogts  HausO  und  schleppten 
ihn  heraus.  Jetzt  wäre  es  wohl  um  ihn  geschehen,  wenn 
nicht  die  Räte  und  Hauptleute  dazwischen  getreten  wären. 
Die  Gemeinde  verlangte,  dass  er  in  den  Turm  geführt  würde; 
auf  Zureden  der  bisherigen  Vermittler  verstanden  sich  jedoch 
die  Bürger  dazu,  dass  er  in  seiner  Behausung  einstweilen 
bleiben  durfte  unter  Bewachung  von  vier  Edlen,  vier  Bürgern 
und  vier  Fussknechten.^) 


^)  Es  mag  wohl  sein,  dass  der,   welcher  zuerst  Hand  an  ihn  legte, 
Richard  von  Zessingen  hiess,  wie  Knebel  berichtet.  —  ^)  Der  Reimchronii^t 


i 


214  Witte. 

So  war  denn  die  Stadt  von  so  viel  Drangsal  und  Pein 
endlich  erlöst;  sie  konnte  jetzt  in  Wahrheit  Ostern  feiern. 
Auf  den  Strassen  sang  man:  Christ  ist  erstanden,  wir  sind 
erlöst  von  Banden;  und  alles  atmete  erleichtert  auf.  Noch 
an  demselben  Morgen  setzte  die  Gemeinde  einen  neuen  Rat 
ein  und  stellte  die  Zünfte  wieder  her,  auch  der  abgesetzte 
Bürgermeister  Stähelin  trat  sein  Amt  wieder  an;  sonst  aber 
beobachtete  die  Stadt  eine  sehr  zuwartende  Haltung,  was  uns 
in  gewisser  Hinsicht  Wunder  nehmen  muss,  da  ja  während 
der  Erhebung  bereits  die  Fahne  Österreichs  geweht  hatte. 
Herzog  Karl  als  dem  Pfandherrn  der  Stadt  erneuerte  die 
Bürgerschaft  den  Eid  in  der  ursprünglichen  Form,  und  un- 
verzüglich wurde  eine  Gesandtschaft  an  den  Fürsten  gesandt, 
die  ihm  das  Geschehene  melden  sollte,  wie  sie  den  Landvogt 
um  seiner  Missethaten  willen  gefangen  gesetzt  hätten.  Man 
kann  sich  denken,  welchen  Eindruck  diese  Nachricht  auf  den 
wilden  Herzog  machte,  dass  die  Bürger  es  gewagt  hatten 
Hand  an  seinen  Statthalter  zu  legen;  dennoch  hielt  er  an  sich, 
aber  die  Bürger  sollten  ihm  sofort  Hagenbach  zuschicken, 
dann  wollte  er  die  Sachen  untersuchen  und  zu  beiden  Seiten 
gut  machen,  was  gefehlt  wäre.  Bevor  aber  diese  Botschaft 
zurückkam,  hatte  die  Lage  sich  wesentlich  verändert;  die 
Dinge  hatten  unaufhaltsam  ihren  natürlichen  weitern  Verlauf 
genommen. 

Hagenbach  blieb  in  seinem  Gewahrsam  drei  Tage.  In- 
zwischen aber  regte  sich  die  Furcht  bei  der  Bürgerschaft, 
dass  ihm  vielleicht  die  bewachenden  Edlen  und  Söldner  zur 
Flucht  verhelfen  könnten,  und  in  der  That  scheint  Hagenbach 
versucht  zu  haben,  die  Söldner  in  diesem  Sinne  zu  überreden. 
Zudem  kamen  von  allen  Seiten  Mahnungen,  doch  ja  Fürsorge 
zu  treffen,  dass  Hagenbach  nicht  entschlüpfen  könnte.  Basel, 
Kolmar,  Freiburg,  Neuenburg  und  der  Bischof  von  Strass- 
burg  erboten  sich  Mannschaft  zu  grösserer  Sicherheit  herzu- 
schicken. Das  lehnte  die  Stadt  nun  zwar  ab,  aber  sie  traf 
verschiedene  Vorsichtsmassregeln,  und  um  der  Söldner  mächtig 
zu  bleiben,  entliess  sie  hundert  derselben.  Hagenbach  merkte 
nun   wohl,   dass  die  Dinge   ein  bedenkliches  Ende  für  ihn 


lässt  irrtümlich  jetzt  gleich  Hagenbach  mit  den  Füssen  in  Eisen  ge- 
schlagen werden. 


Zusammenbrucli  der  bargund.  Herrschaft  am  Oberrhein.        215 

nehmen  könnten,  und  bot  ein  Lösegeld  von  14  000  Gulden, 
aber  vergebens.  Vielmehr  erwog  die  Gemeinde,  ob  der  Land- 
vogt in  seinem  bisherigen  Gewahrsam  nicht  zu  leicht  Gelegen- 
heit zur  Flucht  finden  könnte,  und  sie  drang  darauf,  dass  er 
in  den  Turm  gelegt  würde.  Das  wandten  seine  bisherigen 
Freunde  zwar  noch  glücklich  ab,  aber  sie  konnten  nicht  mehr 
verhindern,  dass  er  in  Eisen  geschlagen  wurde,  und  es  durfte 
ausser  seinen  Wächtern  niemand  mehr  zu  ihm  gelassen  werden.  ^ 

Am  folgenden  Tage,  dem  Freitag  nach  Ostern,  verschlim- 
merte sich  seine  Lage  ganz  bedenklich.  Neben  Hagenbach 
war  auch  sein  eifriger  Anhänger,  den  er  zum  Schul theiss  der 
Stadt  gemacht  hatte,  Hans  Werner  von  Pforr,  gefangen  ge- 
setzt. Der  war  an  diesem  Tage  am  Seile  aufgezogen  worden 
und  hatte  „gross  ding"  gesagt^),  dass  Hagenbach  in  der  That 
beabsichtigt  hätte,  am  Ostermontag  die  Bürgerschaft,  wenn 
sie  vor's  Thor  gezogen  wäre  zu  frohnen,  aus  der  Stadt  aus- 
zuschliessen.  Auch  sonst  hatte  der  von  Pforr  „gross  Sachen" 
gestanden,  „die  über  uns  gangen  sin  soltent,  do  got  vor  ist 
gesin".  Da  nahm  auch  die  Stadt  keine  Eücksichten  mehr; 
Hagenbach  wurde  in  den  Turm  geworfen  und  in  Ketten  ge- 
legt; eiserne  Handschellen  wurden  ihm  angelegt  und  seine 
Beine  in  den  Fusstock  gepresst.  Wie  er  also  geschlossen 
wurde,  jammerte  er  mit  lauter  Stimme  und  rief  den  Bürger- 
meister zu  sich,  den  er  um  Erbarmen  anflehte.  Dieser  aber 
sprach:  Herr  Peter,  Ihr  habt  bisher  keinem  Barmherzigkeit 
widerfahren  lassen;  Ihr  wisst,  dass  wir  lange  Zeit  grosse  Ge- 
duld mit  Euch  gehabt  haben.  Habt  jetzt  auch  eine  kurze 
W^eile  Geduld  mit  uns!  Denn  es  kann  nicht  anders  geschehen; 
Gerechtigkeit  muss  über  Euch  walten.  Mit  diesen  Worten 
verliess  er  ihn  in  seinen  Banden.^) 

Noch  einmal  machte  Hagenbach  in  seinem  neuen  Gefäng- 
nis den  Versuch  loszukommen.  Er  erklärte  sich  bereit  Ur- 
fehde zu  schwören  und  wollte  dafür  Bürgen  stellen,  und  in 
der  That  überredete  er  die  Räte  der  Stadt  einen  Vertrag  sol- 
cher Art  zu  entwerfen;  aber  die  Gemeinde  bekam  Wind  da- 
von und  dann  war  es  vorbei.    Lange  dauerte  es  auch  nicht 


1)  Johannes  von  Durlach  —  Kappler.  —  2)  Zeitung  im  Strassburg. 
Stadt- Arch.  AA.  269.  —  ^)  Johannes  von  Durlach;  der  Reimchronist  be- 
richtet eine  ähnliche  Unterredung,  aber  mit  dem  Schlosser,  der  Hagen- 
bachs Füsse  in  die  Ringe  einschmiedete. 


216  Witte. 

mehr  und  der  Stadt  wurde  die  Verantwortung  für  einen  so 
wichtigen  Gefangenen  abgenommen.  Herzog  Sigmund  nahte 
mit  seinen  Räten,  um  über  Hagenbach  Gericht  zu  halten. 

IX. 

Als  die  Nachricht  von  der  Gefangennahme  Hagenbachs 
sich  verbreitete,  war  Freude  und  Jubel  im  ganzen  Land.  Man 
fühlte  sich  wie  von  einem  Alp  befreit  und  feierte  in  Wahrheit 
das  Erlösungsfest.  Für  die  Verbündeten  war  ganz  besonders 
dies  Ereignis  eine  Befreiung  aus  grosser  Verlegenheit:  sie 
wurden  der  Notwendigkeit  eines  Waffenganges  überhoben,  der 
bei  der  Vielköpfigkeit  der  Bundesleitung  doppelt  schwierig 
sein  musste.  Es  handelte  sich  jetzt  darum,  was  ferner  ge- 
schehen und  besonders  was  man  mit  Hagenbach  anfangen 
wollte.  Da  bedurfte  es  zunächst  der  Anwesenheit  von  Herzog 
Sigmund;  er  hatte  sich  bereits  auf  den  Weg  gemacht,  um  seine 
alten  Lande  wieder  in  Besitz  zu  nehmen.  Am  20.  April  zog  er 
mit  300  Reitern  in  Basel  ein  und  wurde  vom  Bischof  und 
der  Bürgerschaft  und  dem  Abt  von  St.  Blasien  überaus  fest- 
lich empfangen:  die  Baseler  Knaben  sangen  bei  seinem  Einzug: 

Christ  ist  erstanden, 
Der  Landvogt  ist  gefangen,  — 
Des  sollen  wir  alle  froh  sein, 
Sigmund  soll  unser  Trost  sein; 
Kyrioleiss! 

War  er  nicht  gefangen, 
So  war  es  übel  gegangen; 
Seit  er  nun  gefangen  ist, 
So  hilft  ihnen  nicht  seine  böse  List. 
Kyrioleiss! 

Auf  die  Feier  des  Empfanges  folgte  der  Ernst  der  Ge- 
schäfte. Zunächst  galt  es  jetzt  von  den  Landen  Besitz  zu 
ergreifen.  Herzog  Sigmund  ernannte  einen  Sundgauer  Ritter 
Hermann  von  Eptingen  zu  seinem  Landvogt,  der  an  der  Spitze 
von  200  Reitern  die  alten  Besitzungen  seines  Hauses  zu  neuem 
Gehorsam  annehmen  sollte.  Das  geschah  ohne  Schwierigkeiten, 
nur  das  Schloss  zu  Thann,  in  welchem  der  Schwiegersohn 
Hagenbachs,  Anton  von  Münstrol,  befehligte,  machte  Miene, 


Zusammenbruch  der  burgund.  Herrschaft  am  Oberrhein.        217 

Widerstand  zu  leisten;  als  aber  Geschütz  aufgefahren  wurde, 
wurde  das  Schloss  übergeben,  und  die  Besatzung  zog  ab. 
Noch  früher  als  der  neue  Landvogt  hatte  Strassburg  sich  ge- 
regt. Beunruhigende  Gerüchte  liefen  nämlich  um  von  An- 
sammlungen feindlicher  Truppen,  die  durch  das  Weilerthal  ins 
Elsass  einfallen  sollten.  Sofort  sandte  Strassburg  Mannschaft 
aus,  die  Ortenberg  eroberte  und  das  Weilerthal  wieder  Strass- 
burg unterwarf.  Auf  der  Passhöhe  wurde  eine  Befestigung 
wider  den  Landesfeind  errichtet;  dann  ging  es  wider  das 
starke  Schloss  Jungholz,  das  sich  ebenfalls  ergeben  musste. 
Am  1.  Mai  war  das  Elsass  vollständig  von  burgundischen 
Truppen  gesäubert  und  Sigmund  einstweilen  wieder  Herr  in 
den  alten  Stammlanden  seines  Hauses.  Aber  niemand  ver- 
hehlte sich,  dass  die  neue  Herrschaft  noch  die  Probe  zu  be- 
stehen hatte,  ob  sie  sich  vor  der  burgundischen  Wafifenmacht 
behaupten  konnte.  Schon  jetzt  befürchtete  man  in  der  nächsten 
Zeit  einen  feindhchen  Einfall,  und  langwierige  Verhandlungen 
wie  zur  Zeit  des  Armengeckenkrieges  begannen,  wie  und  wo 
man  dem  Einfall  begegnen  wollte.  Alles  das  trat  aber  fürs 
erste  vor  der  Erwägung  zurück,  was  aus  Hagenbach  werden 
sollte. 

Die  allgemeine  Stimme  des  Volkes  verlangte  den  Tod  zur 
Sühne  seiner  Verbrechen,  und  darin  begegnete  sie  sich  diesmal 
mit  der  Meinung  der  Regierungen.  Vor  allem  war  man  für 
rasche  prompte  Justiz;  man  wollte  mit  dem  Landvogt  fertig 
sein,  bevor  ihn  irgend  eine  Dazwischenkunft  retten  konnte.^) 
Es  kam  zu  vieles  zusammen,  weshalb  alle  seinen  Tod  wünschten. 
Die  Eidgenossen  hatten  sich  bereits  auf  der  Tagessatzung  zu 
Luzern  am  18.  April  dafür  ausgesprochen,  dass  Hagenbach 
„beschech  als  im  zugehörd"^);  die  elsässischen  Städte^)  teilten 
diese  Meinung  aus  vollem  Herzen  und  Herzog  Sigmund  hatte 
am  meisten  Grund  zu  wünschen,  dass  über  den  Landvogt  der 
Stab  gebrochen  würde.  Der  hatte  ihn  doch  buchstäblich  am 
Gängelband  geführt  mit  seinen  Verheissungen  auf  burgundische 
Hilfe;  und  wenn  der  Fürst  irgend  ein  Herz  für  seine  ünter- 
thanen  hatte,  so  musste  er  den  Mann  hassen,  der  über  diese 
so  viel  Unheil  gebracht  hatte.    Zudem  war  Hagenbach  ein 


^)  Schreiber,  Geschichte  der  Stadt  Freiburg,    ürkundenbuch  p.  64X. 
—  »)  Eidgen.  Absch.  II  Nr.  540.  —  »)  Schreiber  1.  c. 


218  Witte. 

höchst  unbequemer  Mitwisser  wichtiger  Staatsgeheimnisse,  und 
schliesslich  erforderte  das  politische  Interesse  des  Herzogs  den 
Tod  des  Landvogts.  Es  musste  etwas  geschehen,  wodurch  die 
Eidgenossen  gegenüber  Karl  unwiderruflich  an  die  Sache 
Sigmunds  geknüpft  wurden;  Hagenbachs  Blut  war  der  beste 
Kitt  für  das  geschlossene  Bündnis,  dessen  Vorteile  manchen 
der  Eidgenossen  noch  immer  nicht  recht  einleuchten  wollten. 
Karl  war  bekannt  genug,  dass  man  nicht  wissen  sollte,  dass 
er  unversöhnlich  hasste  und  dass  er  die  Hinrichtung  seines 
Landvogtes  nie  und  nimmermehr  verzeihen  würde.  Ebendes- 
halb aber  sollte  die  Gerichtsverhandlung  möglichst  öffentlich 
sein  und  mit  allen  Förmlichkeiten  geführt  werden,  damit  aller 
Welt  die  Schuld  Hagenbachs  offenbar  werde. 

Am  letzten  Tage  des  April  war  Herzog  Sigmund  nach 
Breisach  gekommen,  und  das  Verhör  konnte  beginnen.  Von 
vornherein  machten  sich  die  österreichischen  Räte  auf  hart- 
näckigen Widerstand  seitens  Hagenbachs  gefasst;  daher  wandte 
sich  Herzog  Sigmund  schon  am  1.  Mai  an  Basel  mit  der 
Bitte  um  Überlassung  des  städtischen  Henkers  und  der  nötigen 
Foltergeräte,  da  Hagenbach  früher  aus  Breisach  alle  diese 
Marterwerkzeuge  hatte  fortschaffen  lassen.  Natürlich  erfüllte 
Basel  diese  Bitte  mit  grossem  Vergnügen  und  beeilte  sich 
seinen  Henker  Johann  Schalk  zu  Schiff  herüberzuschicken. 
Wann  das  erste  Verhör  Hagenbachs  stattgefunden  hat,  lässt 
sich  nicht  bestimmen.  Es  wurde  geführt  von  den  herzoglichen 
Räten,  dem  Marschall  Hildebrand  Rasp  und  dem  Hofmeister 
Markward  von  Schellenberg,  blieb  aber  ohne  Erfolg. ^  Bis 
dahin  schwankte  Hagenbach  zwischen  Furcht  und  Hoffnung. 
Gerade  die  lange  Dauer  seiner  Haft  musste  ihm  die  Hoffnung 
erwecken,  dass  man  nicht  wagen  würde  ihn  anzutasten  und 
dass  sein  Herr  ihn  noch  rechtzeitig  retten  würde.    Auf  der 


^)  Der  Reimchronist  erzählt  uns  von  allerlei  Unterredungen  zwischen 
Hagenbach  und  den  ihn  bewachenden  Knechten,  dieselben  haben  vielleicht 
einen  gewissen  historischen  Kern,  im  allgemeinen  möchte  ich  sie  aber  für 
Reflexionen  des  Dichters  selber  halten^  die  er  dem  Landvogt  in  den  Mund 
legt;  von  historischem  Wert  sind  sie  insofern,  als  sie  für  die  Lage  des 
Landvogts  passen,  (cap,  134.)  Was  dann  das  Verhör  Hagenbachs  durch 
die  Räte  betrifft  (cap.  135),  so  möchte  ich  auch  deren  Rede  für  frei  er- 
funden halten,  so  dass  aus  dem  ganzen  Kapitel  weiter  nichts  zu  entnehmen 
ist,  als  was  wir  in  unserm  Text  angegeben  haben. 


Zusammenbruch  der  burgund.  Herrschaft  am  Oberrhein.        219 

andern  Seite  aber  musste  der  Anblick  seiner  Fesseln  ihn  trübe 
genug  stimmen  und  ihn  recht  empfindlich  an  den  Wechsel 
des  menschlichen  Schicksals  erinnern.  Sein  Gefängnis  befand 
sich  in  einem  Stadtthor  ^),  welches  einen  Haupteingang  für 
den  Verkehr  bildete,  und  lag  gerade  über  dem  Durchgang 
durchs  Thor.  Es  war  ein  Zeitvertreib  für  ihn,  dass  er  den 
Thorwächter  fragte,  was  für  Leute  unten  durchgiengen.  Diese 
Frage  richtete  er  auch  wieder  an  denselben,  als  er  den 
Huftritt  von  Rossen  vernahm.  Der  kannte  die  Leute  nicht 
und  antwortete,  es  wären  Leute,  die  geschorene  Wallachpferde  ^) 
ritten.  Da  sprach  Hagenbach:  ich  höre,  dass  es  die  Eidge- 
nossen sind;  mein  Leben  ist  aus.')  So  ganz  Unrecht  mochte 
er  nicht  haben;  es  waren  Petermann  von  Wabern  aus  Bern, 
Heinrich  Hassfurter,  der  lahme  Schultheiss  von  Luzern.  Viel- 
leicht konnte  Hagenbach  sich  noch  der  drohenden  Worte  er- 
innern, die  dieser  ihm  auf  seine  Spöttereien  über  seinen  lahmen 
Fuss  zugerufen  hatte.  Schonung  hatte  er  von  ihnen  nicht  zu 
erwarten  und  Drohungen  fürchteten  sie  nicht. 

Jetzt  wurden  andere  Mittel  in  Erwägung  gezogen,  um 
Hagenbachs  Widerstand  zu  brechen  und  ihm  die  nötigen  Ge- 
ständnisse abzupressen.  Durch  Beschluss  vom  4.  Mai  wurde 
seitens  der  in  Breisach  anwesenden  Abgeordneten  der  Eid- 
genossen und  der  Niedern  Vereinung  auf  peinliche  Frage  wider 
ihn  erkannt.*)  So  wurde  er  denn  am  folgenden  Tage  aus 
seinem  Gefängnis  in  den  Folterturm  gebracht.^)  Da  er  wegen 
seiner  infolge  der  langen  Einfesselung  geschwollenen  Füsse 
nicht  gehen  konnte,  wurde  er  auf  einen  einrädrigen  Karren 
geladen,  der  mit  der  Hand  fortgeschoben  wurde.    Als  ihn  die 


1)  Welches,  lässt  sich  nicht  bestimmen.    Mone  p.  223  nimmt  das  Speck- 
oder Gutgesellenthor  an.  Vgl.  auch  den  Stadtplan  I.e.— 2)  Beschrotenemünche. 

—  ö)  Diesen  Vorgang  berichten  Diebold  Schilling,  Burgunderkriege  p.  120, 
Etterlin  p.  193  und  der  Luzerner  Diebold  Schilling,  Schweizer  Chronik 
p.  64.  Die  Sache  klingt  etwas  romanhaft;  wenn  wir  sie  aber  als  historisch 
annehmen  wollen,  so  ist  sie  unbedingt  vor  die  Folterung  zu  setzen;  als 
diese  erfolgt  war,  täuschte  Hagenbach  sich  schwerlich  mehr  über  sein 
Schicksal.  Ausserdem  berichtet  Schilling  noch,  dass  mit  dem  Herzog  eid- 
genössische Boten  eingerückt  wären,  um  darüber  zu  wachen,  dass  dieser 
nicht  in  übergrosser  Milde  Hagenbach  begnadigte.  Damit  stimmt  auch, 
dass  bereits  am  18.  April  zu  Luzern  eidgenössische  Boten  zu  dem  Zweck 
beordert  waren.  —  4)  Knebel  p.  82  das  Datum  bei  Knebel  ist  ungenau, 

—  ^)  Der  Wasserturm  beim  Radbrunnen. 


220  Witte. 

Männer,  Weiber  und  Kinder  auf  der  Strasse  erblickten,  rot- 
teten sie  sich  zusammen  und  liefen  ihm  nach  bis  zu  dem 
Turm  unter  dem  wilden  Geschrei :  „Hagenbach,  Judas!  Judas! 
Verfluchter!  Gott  verdamme  dich  und  verhänge  tausend  böse 
Jahre  über  dich!"  Der  Landvogt  blieb  auch  jetzt  sich  getreu; 
wie  er  im  Glück  auf  die  Menge  herabsah,  hatte  er  auch  jetzt 
nur  ein  verächtliches  Lachen  für  sie. 

Anders  aber  wurde  es  ihm,  als  er  in  den  Folterturm  kam. 
Die  Hände  wurden  ihm  auf  den  Rücken  gebunden  und  so 
wurde  er  am  Seil  emporgezogen,  während  ihm  grosse  Steine 
an  den  Füssen  hiengen.  Der  ungeheure  Schmerz  presste  dem 
sonst  so  starken  Mann  den  Angstschrei  aus:  Mord!  Mord! 
Aber  die,  welche  das  Verfahren  leiteten,  riefen  dem  Henker 
zu  nur  fortzufahren  „Zieh!  Zieh!  Mach'  fertig  mit  ihm!" 
Unter  diesen  Folterqualen  schwand  der  Mut  des  Armen  da- 
hin; er  bat,  man  möge  ihn  loslassen  und  er  wolle  gestehen, 
was  er  gethan.  Jedoch  ganz  gebrochen  war  er  immer  noch 
nicht:  viermal  im  ganzen  musste  er  am  Seile  emporgezogen 
werden,  bis  er  alles  zugab,  was  man  von  ihm  wissen  wollte. 
Darüber  wurde  vom  Landschreiber  Michael  von  Ensisheim 
ein  Protokoll  aufgenommen.  0 

Damit  hatte  man  das  nötige  Material  gewonnen,  um  gegen 
Hagenbach  Anklage  erheben  zu  können.  Es  kam  jetzt  zur 
Frage,  vor  welchen  Gerichtshof  er  gestellt  werden  sollte.  Da 
konnte  sowohl  das  österreichische  Hofgericht  zu  Ensisheim  als 
das  kaiserliche  Landgericht  zu  Rottweil  in  Betracht  kommen. 
Verschiedene  Gründe  sprachen  dafür,  dass  man  von  beiden 
absah.  Das  Ensisheimer  Gericht  war  landesherrlich  öster- 
reichisch ;  wurde  Hagenbach  vor  dasselbe  gestellt,  so  war  da- 
mit ausgedrückt,  dass  die  ganze  Sache  lediglich  Herzog  Sig- 


^)  Der  Inhalt  des  Protokolls  wurde  später  in  der  Gerichtssitzung 
mitgeteilt.  Darin  stand  nun  aher  nichts  von  dem,  wonach  laut  Knebel 
Hagenbach  peinlich  befragt  worden  war.  Das  schliesst  nun  allerdings 
nicht  aus,  dass  das  Verhör  sich  auch  auf  andere  Gegenstände  bezog,  die 
man  nicht  für  gut  befand  in  das  für  die  Gerichtssitzung  bestimmte  Proto- 
koll aufzunehmen.  Wenn,  wie  Knebel  p.  83  erzählt,  Hagenbach  wäre  ge- 
fragt worden,  wer  Herzog  Sigmund  zur  Verpfändung  seiner  Lande  ge- 
raten habe,  so  hatten  die  herzoglichen  Räte  schwerlich  nötig  danach  den 
Landvogt  zu  fragen;  das  wussten  sie  selber  am  besten.  Wahrscheinlicher 
schon  ist  es,  wenn  Knebel  an  einer  andern  Stelle  p.  82  sagt,  Hagenbach 
wäre  über  die  Trierer  Verhandlungen  befragt  worden. 


Zusammenbruch  der  burgund.  Herrschaft  am  Oberrhein.        221 

mund  anging,  und  somit  war  auch  allein  die  österreichische 
Regierung  für  die  etwaige  Verurteilung  Hagenbachs  verant- 
wortlich. Das  war  dieser  ebensowenig  erwünscht  als  den 
Städten,  die  auf  Hinrichtung  Hagenbachs  drangen,  dass  ihm 
sein  Recht  geschehe,  und  die  von  einem  österreichischen  Ge- 
richtshof, dessen  Beisitzer  aus  der  Sundgauer  Ritterschaft 
genommen  waren,  wenig  gutes  erwarteten.  *)  Beim  Rottweiler 
Landgericht  gab  man  aber  die  Entscheidung  aus  der  Hand 
und  setzte  sich  endlosen  Weiterungen  aus,  während  alles  auf 
eine  rasche  Erledigung  hindrängte.  Der  Prozess  Hagenbachs 
wurde  als  Bundessache  der  Niedern  Vereinigung  aufgefasst, 
und  dementsprechend  zur  Aburteilung  dieses  ausserordent- 
lichen Falles  ein  Gerichtshof  aus  den  Mitgliedern  des  Bundes 
gebildet.^)  Von  Hagenbachs  Vorgehen  waren  hauptsächlich 
die  Städte  betroffen  worden;  diese  wurden  daher  auch  be- 
rufen die  Beisitzer  des  Gerichtshofes  zu  stellen.^)    Derselbe 


^)  Was  Mone  p.  245  über  die  Verwerfung  des  Ensisbeimer  Gerichts- 
hofes vorbringt,  als  ob  er  noch  burgundisch  gewesen  wäre,  ist  nicht  zu- 
treffend.   Herzog  Sigmund  hatte  die  Regierung  in  diesen  Landen  mit  allen 
Hoheitsrechten  übernommen,  und  speziell  Ensisheim  hatte  sich  schon  am 
6.  Mai  von  Burgund  losgesagt.  —  *)  Über  die  Zusammensetzung  des  Ge- 
richtshofes ist  keine  unbedingte  Sicherheit  zu  erhalten.    Die  Angabe  des 
Reirachronisten,   dass  ein  Gerichtshof  von  24  Mitgliedern   aus  dem  Bund 
gebildet  wurde,   zeichnet  sich  durch  ihre  Einfachheit  aus;  bedenklich  ist 
aber,  dass  Freiburg  i.  Br.  dabei  nicht  erwähnt  wird,  während  urkundlich 
bezeugt  ist,  dass  Freiburg  eingeladen  wurde  zwei  Mitglieder  zu  dem  Ge- 
richtshof zu  stellen.     (Schreiber  1.  c.  p.  542.)    Die  Liste  Knebels  weicht 
vielfach  davon  ab,   giebt  aber  zu  noch  mehr  Zweifeln  Anlass.    Er  lässt 
Strassburg,  Schlettstadt,  Kolmar,  Basel,  Kenzingen,  Neuenburg,  Thann, 
Freiburg,  Bern,  Solothurn  je  2  und  Breisach  8  Beisitzer  stellen  und  als 
Vorsitzenden  nennt  er  den  Ensisbeimer  Schultheiss.    Das  würde  29  Mit- 
glieder ergeben,  während  er  selbst  nur  27  addiert.    Ausserdem  weiss  man 
nicht,  was  das  an  Strassburg  verpfändete  Kenzingen  in  dieser  Liste  macht; 
ebenso   muss    uns   wundern,   dass   die  eidgenössischen  Abgeordneten  als 
ordentliche  Mitglieder  an  dem  Gericht  der  Niedern  Vereinigung  fungieren, 
während  der  Sundgau   eigentlich  nur  durch  Thann  vertreten  ist.    Unter 
diesen  Umständen   folge  ich   hier   lieber  dem  Reimchronisten;   es  ist  ja 
denkbar,  dass  nachdem  die  Einladung  an  Freiburg  ergangen  war,  ander- 
weitige Entschlüsse  über  die  Konstituierung  des  Gerichtshofes  Platz  griffen. 
—  3)  Die  Mitteilung  von  Knebel  p.  84,  dass  beschlossen  wäre,  dass  ledig- 
lich Ritter  über  Hagenbach  zu  Gericht  sitzen  sollten,  ist  mithin  falsch.- 
Dagegen  gehörten    von    den  Beisitzern    allerdings    16    dem    ritterlichen 
Stande  an. 


222  Witte. 

wurde  in  der  Art  gebildet,  dass  die  vier  Städte  der  Niedem 
Vereinigung  Strassburg,  Basel,  Kolmar,  Schlettstadt  je  2,  En- 
sisheim,  Thann  und  Altkirch  8  und  endlich  das  schwer  heim- 
gesuchte Breisach  für  sich  allein  ebenfalls  8  Beisitzer  stellte.  Zum 
Vorsitzenden  des  Gerichts  ernannte  der  Landvogt  Hermann 
von  Eptingen  den  Ensisheimer  Schultheiss  Thomas  Schütz.*) 
Als  dann  Montag  der  9.  Mai  als  Tag  der  Gerichtssitzung 
festgesetzt  war,  strömte  eine  ungeheure  Menschenmenge  zu- 
sammen ;  allein  aus  Basel  waren  an  400  Mann  hergekommen  und 
es  war  ein  solches  Gedränge,  dass  die  Leute  in  den  Häusern 
und  auf  den  Dächern  am  Markte,  wo  das  Gericht  stattfinden 
sollte,  sich  beinahe  zu  Tode  drückten.  Das  Gericht  trat  am 
festgesetzten  Tage  auf  dem  anberaumten  Platz  vor  dem  Hause 
des  Bürgermeisters  Stähelin  um  acht  Uhr  morgens  zusammen. 
Die  Sitzung  wurde  damit  eröffnet,  dass  der  Vorsitzende  den 
Frieden  gebot  bei  Leib  und  Gut,  dass  niemand  in  das  Ge- 
richt hineinrede.  Jetzt  hatten  Kläger  und  Angeklagter  sich 
einen  Fürsprecher  zu  wählen.  Der  Landvogt  als  Kläger  wählte 
sich  den  einen  Baseler  Beisitzer  Heinrich  Isenlin.  Schwieriger 
war  es  für  Hagenbach  einen  geeigneten  Verteidiger  zu  finden. 
Unmittelbar  vorher  hatte  er  schon  den  bittern  Kelch  der  De- 
mütigung trinken  müssen.  Der  Herold  hatte  ihn  aller  ritter- 
lichen Abzeichen  entledigt.  ^)  Jetzt  Hess  er  seine  Augen  hilfe- 
flehend umherirren,  ob  er  nicht  irgend  einen  Freund  in  der 
Not  fände.  So  kleinmütig  war  er,  dass  er  den  Gerichtshof 
um  Gnade  bat.^)  Der  Vorsitzende  aber  bemerkte,  dass  die 
Klage  wider  ihn  ergangen  und  dass  das  Recht  jetzt  seinen 
Gang  nehmen  müsste.  Da  nahm  Hagenbach  sich  einen  Brei- 
sacher  Bürger,  dessen  Namen  wir  nicht  kennen,  zum  Für- 
sprecher. Der  konnte  ihn  aber  nicht  verteidigen  und  an  seine 
Stelle  trat  dann  der  zweite  Baseler  Beisitzer  Hans  Irmi.  Nach- 
dem diese  Förmlichkeiten  erledigt  waren,  erhob  Heinrich  Isen- 
lin im  Namen  des  Landvogts  die  Anklage  gegen  Hagenbach.*) 
Sie  enthielt  vier  Punkte: 


1)  Ob  derselbe  besouders  zu  zählen  ist,  lässt  sich  nicht  entscheiden. 
—  2)  Schreiben  Strassburgs  an  Jakob  Amlung  und  Hans  von  Kageneck 
Ratsgesellen  dat.  mi.  v.  crutzwochen  (Mai  11).  Strassburg.  Stadt -Arch. 
AA.  269  or.  mb.  —  ')  Reimchronik  cap.  137.  —  *)  Knebel  p.  86.  Aus 
der  ganzen  Fassung  der  folgenden  Darstellung  bei  Knebel  geht  hervor, 
dass  ihm  das  Protokoll  der  Gerichtsverhandlung  vorgelegen  und  er  das* 


ZoBammenbracb  der  burgnnd.  Herrschaft  am  Oberrhein.       223 

1)  Er  habe  im  vergangenen  Jahre  vier  Bürger  zu  Thanri 
ohne  gerichtliches  Verfahren  und  somit  wider  kaiserliches  Recht 
enthaupten  lassen. 

2)  Als  er  zum  ersten  Mal  in  Breisach  eingezogen  und  von 
der  Stadt  Besitz  ergriffen  hätte,  habe  er  bei  allen  Heiligen 
einen  heiligen  Eid  geleistet  und  darüber  Urkunde  mit  seinem 
Insiegel  ausgestellt,  dass  er  keine  Neuerungen  einführen  oder 
neue  Auflagen  auflegen,  sondern  die  Stadt  bei  ihrer  alten 
Freiheit  belassen  und  ausserdem  keine  welschen  Soldaten  in 
die  Stadt  bringen  wolle;  trotzdem  habe  er  die  drückendsten 
Neuerungen  eingeführt,  indem  er  die  Zünfte  aufgehoben  und 
die  Stadträte  und  Richter  ihres  Amtes  entsetzt  und  ihnen  die 
härtesten  Steuern  und  Abgaben  auferlegt  habe. 

3)  Damit  noch  nicht  zufrieden  habe  er  Welsche  und  Pikar- 
den  in  die  Stadt  gebracht  und  in  den  Häusern  der  Bürger  ein- 
quartiert, die  nun  alles  geraubt  und  genommen  hätten,  was 
die  Bürger  in  ihren  Häusern  hatten.  Was  aber  noch  schlim- 
mer wäre,  er  hätte  ihnen  geboten,  dass  jedermann  seinen  Wirt 
auf  ein  Zeichen  mit  der  Pauke  oder  Pfeife  töten  sollte.  So- 
dann habe  er  durchlöcherte  Schiffe  bereit  gestellt,  worauf  nach 
Ermordung  der  Männer  ihre  Weiber  und  Kinder  geführt  wer- 
den sollten,  um  im  Rhein  ertränkt  zu  werden.^) 

4)  In  Breisach  habe  er  viele  Ehefrauen,  Jungfrauen  und 
selbst  Nonnen  mit  Gewalt  entehrt,  und  dergleichen  habe  er  nicht 
allein  dort,  sondern  auch  in  vielen  andern  Städten  und  Dörfern 
gethan  wider  Gott,  Gerechtigkeit  und  Ehre.  Demnach  beantragte 
der  Ankläger :  Hagenbach  solle  für  einen  Verbrecher,  Mörder, 
Meineidigen  und  Schänder  erklärt  und  durch  endgiltiges  Ur- 
teil an  Leib  und  Leben  gestraft  werden. 

Darauf  forderte  der  Vorsitzende  Hagenbach  auf,  sich  zu 
verantworten.  Der  benahm  sich  nun  mit  seinem  Fürsprecher 
und  dieser  beantragte,  dass  ihm  aus  den  Beisitzern  zwei  zu- 
geteilt würden,  damit  er  sich  mit  ihnen  besser  benehmen 
könnte.  Dem  Begehren  wurde  Folge  geleistet  und  je  ein  Bei- 
sitzer   aus   Kolmar   und  Schlettstadt  ihm  zugeordnet.     Mit 


selbe  einfach   aufgenommen  hat.    Für  die  Darstellung  des  Prozesses  ge- 
bührt ihm  daher   die  erste  Autorität.  —  In  deutscher  Fassung  bringen 
die  Thanner  Annalen  dieselben  Artikel. 
^)  Cf.  unsere  frühere  Darstellung. 


224  ^itte. 

ihnen  trat  nun  Hagenbach  ab.  Gegenüber  der  Anklage  zeigte  er 
sich  sehr  mutlos  und  jammerte  wieder,  wie  er  jetzt  von  allen  ver- 
lassen wäre.  Sein  Fürsprecher  sprach  ihm  jedoch  Mut  ein  und 
bat  ihn,  er  möchte  ihnen  lieber  die  Mittel  an  die  Hand  geben, 
wie  sie  auf  die  Anklage  antworten  könnten.  Hagenbach  stellte 
nun  die  Vorgänge  zu  Thann  und  Breisach  in  seiner  Weise 
dar  und  betonte,  dass  er  lediglich  auf  Befehl  seines  Herrn 
gehandelt  habe.  Was  besonders  die  Hinrichtungen  in  Thann 
betraf,  so  bemerkte  er  noch,  dass  er  ganz  das  nämliche  Ver- 
fahren eingehalten  hätte,  welches  sein  Herr  in  ähnlichen  Fällen 
zu  befolgen  pflegte;  denn  wer  sich  gegen  seinen  Herrn  zur 
Wehr  setze,  den  strafe  er  gleich  nach  der  „geschieht"  ohne 
weitere  gerichtliche  Untersuchung.  Dass  dem  so  sei,  dafür 
rief  er  seinen  Herrn  als  Zeugen  an  und  er  begehrte  demnach, 
dass  man  von  diesem  Kundschaft  einziehen  möchte.*) 

Darauf  trat  der  Verteidiger  Hagenbachs  wieder  vor  Ge- 
richt und  antwortete  auf  die  einzelnen  Punkte.  Was  die  Ent- 
hauptung der  vier  Thanner  Bürger  betreffe,  so  habe  der  Land- 
vogt seinem  Herrn  uud  dem  Kaiser  zuvor  Mitteilung  gemacht 
und  beide  hätten  ihm  befohlen,  die  Leute  zu  ergreifen;  er 
habe  demnach  nichts  anderes  gethan  als  was  er  von  beiden 
Herren  in  Befehl  gehabt  hätte.  ^)  Auf  die  Anklage  wegen 
Eidbrüchigkeit  lautete  die  Antwort,  dass  der  Landvogt  zwar 
den  Eid  gethan  hätte;  aber  als  sein  Herr  in  Breisach  einge- 
zogen wäre,  hätten  die  Bürger  demselben  von  neuem  einen 
Treueid  geleistet,  und  damit  sei  sein  Eid  erloschen.  Vordem 
hätte  er  aber  keine  neuen  Steuern  und  Abgaben  auferlegt; 
alles  aber,  was  nachher  geschehen,  sei  auf  Befehl  des  Herzogs 
erfolgt,  das  wäre  auch  der  Fall  mit  der  Einquartierung  der 
Welschen.  Was  dann  endlich  die  Anklage  betreffs  der  Schän- 
dung von  Frauen  und  Jungfrauen  betraf,  so  antwortete  der 
Verteidiger,  dass  hier  im  Kreise  vielleicht  manche  zugegen 
wären,  die  ähnliches  gethan  und  dennoch  nicht  deswegen  an 
Leib  und  Leben  gestraft  würden.  Zudem  hätte  Hagenbach 
den  betrefifenden  Personen  stets  Zahlung  dafür  geleistet  und 


^)  Aus  Knebel  lässt  sich  die  Unterredung  noch  weiter  ergänzen.  — 
')  Es  muss  uns  auffallen,  dass  die  Antwort  des  Verteidigers  sich  nicht 
auf  alle  Anklagepunkte  bezieht.  Wir  müssen  daher  annehmen,  dass  der 
Kläger  selbst  diese  Punkte  hatte  fallen  lassen. 


Zusammenbrach  der  burgand.  Herrschaft  am  Oberrhein.        225 

es  sei  immer  mit  ihrer  Einwilligung  geschehen.  Da  demnach 
Hagenbach  das,  was  ihm  als  Hauptvergehen  zur  Last  gelegt 
wurde,  lediglich  auf  höhern  Befehl  ausgeführt  hätte,  so  be- 
antragte der  Verteidiger  demnach,  dass  das  Gericht  sich  in 
der  Sache  als  nicht  zuständig  erklären  sollte. 

Der  Fürsprecher  des  Landvogtes  erklärte  sich,  nachdem 
er  sich  mit  seinen  Beigeordneten  beraten  hatte,  für  nicht  in 
der  Lage  auf  diese  Erwiderung  zu  antworten;  nachdem  er 
das  eidlich  erhärtet  hatte,  trat  er  als  Verteidiger  zurück;  als 
Sachwalter  wurde  jetzt  Herr  Hildebrand  Rasp  bestellt.  Der 
antwortete  nun  in  geschickter  Weise,  dass  die  Verbrechen 
des  Landvogtes  so  offenbar  wären,  dass  ein  Beweis  überflüssig 
wäre;  zudem  habe  Hagenbach  sowohl  diese  als  auch  noch 
viele  andere  Schändlichkeiten  gestanden;  wenn  der  Landvogt 
dies  läugne,  so  begehre  er  und  seine  Partei  zum  Beweise  zu- 
gelassen zu  werden.  Darauf  konnte  der  Verteidiger  Hagen- 
bachs leicht  erwidern,  dass  Hagenbach  diese  Geständnisse 
nur  gezwungen  gemacht  hätte.  Das  bestritt  zwar  der  Mar- 
schall und  er  erbot  sich  Zeugen  zu  stellen,  dass  Hagenbach 
jene  Aussagen  freiwillig  und  ohne  Tortur  gethan  hätte.  Aber 
was  diese  Zeugen,  die  bei  der  Folterung  zugegen  gewesen 
waren,  aussagten,  konnte  doch  nicht  beweiskräftig  für  die  Be- 
hauptung der  klägerischen  Partei  sein.  Sie  sagten  doch  nur, 
dass  Hagenbach  während  der  Folterung  gebeten  hätte  ihn  los- 
zulassen und  losgebunden  jene  Geständnisse  gemacht  hätte. 
Hans  Irmi  konnte  daher  mit  Recht  erwidern,  dass  durch  die 
Aussagen  der  Zeugen  lediglich  seine  eigene  Behauptung  er- 
härtet würde.  Hagenbach  hätte  gefürchtet,  würde  er  nicht 
gestehen,  so  hätte  man  ihn  wiederum  am  Seile  emporgezogen 
und  noch  mehr  als  vordem  gefoltert.  Demnach  hielt  er  auch 
seine  frühere  Behauptung,  dass  Hagenbach  alles  was  er  ge- 
than auf  Geheiss  des  Kaisers  und  Herzogs  gethan  hätte,  auf- 
recht. 

Der  Marschall  Rasp  mochte  selbst  fühlen,  dass  er  bei  seiner 
Beweisführung  sich  nicht  auf  die  durch  die  Folterung  abge- 
pressten  Geständnisse  stützen  könnte;  er  spielte  daher  die 
Verteidigung  auf  ein  anderes  Gebiet  über,  aber  freilich  nicht 
mit  grösserm  Glück.  Angenommen,  aber  nicht  zugestanden, 
dass  der  Kaiser  und  der  Herzog  dem  Landvogt  solches  be- 
fohlen hätten,  so  hätten  sie  doch  nicht  beabsichtigt,  dass  dies 

Zeltoehr.  f.  Gesch.  d.  Oberrh.  N.  F.  2.  II.  1 5 


226  Witte. 

wider  Recht  geschehe;  zu  sagen  dass  der  Kaiser  dem  Land- 
vogt hätte  gebieten  können  dem  kaiserlichen  Recht  zuwider 
zu  handeln,  sei  ein  Majestätsverbrechen.  Das  war  eine  mehr 
als  merkwürdige  Beweisführung;  und  wenn  er  damit  auch  auf 
die  Beisitzer  Eindruck  machen  konnte,  dass  der  Kaiser  dem 
Landvogt  ein  widerrechtliches  Verfahren  unmöglich  habe  ge- 
bieten können,  so  liess  er  dabei  doch  den  Herzog  von  Bur- 
gund  ausser  Acht  und  er  forderte  damit  den  sofort  erfolgen- 
den Einspruch  der  Gegenpartei  heraus.  Hans  Irmi  erklärte, 
dass  jener  Befehl  an  Hagenbach  allgemein  und  ohne  jede  Ein- 
schränkung, als  ob  noch  ein  gerichtliches  Verfahren  stattfin- 
den sollte,  gegeben  wäre;  denn  die  Empörung  der  Thanner 
Bürger  wäre  offenkundig  gewesen  und  es  wäre  demnach  auch 
nicht  nötig  gewesen,  sie  als  schuldig  zu  überführen;  der  That- 
bestand  hätte  öffentlich  vorgelegen,  dass  sie  wider  den  Herzog 
und  seinen  Landvogt  sich  des  Majestätsverbrechens  schuldig 
gemacht  hätten.  Er  beantragte  demnach,  dass  man  Hagen- 
bachs Herrn  vernehmen  möge,  um  zu  entscheiden,  ob  er  wider 
den  Willen  desselben  gehandelt  hätte  und  dass  dazu  ein  ge- 
eigneter Termin  festgesetzt  werden  möge. 

Damit  war  die  Verhandlung  auf  ihrem  Höhepunkt  ange- 
langt. Die  Verteidigung  hatte  mit  richtigem  Blick  das  ein- 
zige Mittel,  Hagenbach  zu  retten,  herausgegriffen;  aber  der 
Ankläger  hatte  ebenso  wie  der  Gerichtshof  selbst  allen  Grund 
dies  Rechtsmittel  zu  verweigern,  denn  eine  Verlängerung  des 
Verfahrens  und  eine  Einholung  des  Zeugnisses  des  Herzogs 
hätte  keinen  andern  Erfolg  gehabt  als  den  Angeklagten  seinen 
Richtern  zu  entziehen.  Aber  auch  hier  wurde  die  Form  ge- 
wahrt. Der  Vorsitzende  ernannte  einen  Beigeordneten*),  der 
mit  noch  andern  Beisitzern  sich  benehmen  sollte,  was  rechtens 
wäre  bezüglich  des  Antrags  von  Hans  Irmi.  Nach  kurzer  Be- 
ratung erklärte  derselbe,  dass  das  Begehren  des  Anwaltes  für 
seinen  Klienten  nicht  zu  erfüllen  wäre;  denn  dieser  habe  selbst 
eingestanden,  dass  die  Verbrechen  durch  ihn  begangen  wären, 
und  wenn  sie  befohlen  wären,  so  sei  es  wider  Gott  solche  Ge- 
bote zu  halten;  ausserdem  sei  es  nicht  glaublich,  dass  ein 
Fürst  seine  Amtleute  so  freventlich  heisse  richten. 

Somit  war  die  Sache  entschieden;  das  einzige  Mittel,  welches 


')  Vielleicht  Peter  Schott  aus  Stragsburg. 


Zusammenbruch  der  burgund.  Herrschaft  am  Oberrhein.        227 

Hagenbach  retten  konnte,  war  ihm  abgeschlagen,  und  der  Ge- 
richtshof war  jetzt  vor  die  Entscheidung  gestellt.  Der  Vor- 
sitzende hatte  demnach  die  Umfrage  bei  den  Beisitzern  zu 
halten,  ob  sie  den  Landvogt  schuldig  fänden  oder  nicht.  Er 
wandte  sich  zunächst  an  den  Strassburger  Altammeister  Peter 
Schott.  0  Der  bat  mit  den  übrigen  Beisitzern  austreten  zu 
dürfen,  um  über  den  ürteilspruch  zu  beraten.  Das  geschah. 
Längere  Zeit  brauchten  sie,  um  das  Urteil  zu  finden.  Dann 
kehrten  sie  zurück  und  Peter  Schott  erklärte  dem  Vorsitzen- 
den: dass  Hagenbach,  da  seine  Schuld  sowohl  durch  sein 
eigenes  Geständnis  als  durch  Zeugen  erwiesen  wäre,  an  Leib 
und  Leben  zu  strafen  wäre.  Dem  Urteil  stimmten  alle  andern 
Beisitzer,  die  jeder  einzeln  gefragt  wurden,  bei.^) 

Nun  trat  der  östreichische  Herold  Caspar  Hurder^)  auf  Ha- 
genbach zu  und  redete  ihn  an:  „Peter  von  Hagenbach,  ich 
habe  Bedauern  mit  dir,  dass  du  dich  so  vergangen  hast,  dass 
du  jetzt  unwiderrufbar  an  Leib  und  Leben  bestraft  werden 
sollst.  Ich  wollte,  du  hättest  deine  ritterliche  Ehre  sorg- 
fältiger bewahrt.  Ich  stehe  im  Auftrag  der  sechszehn  wackern 
Eitter,  die  hier  sitzen,  vor  dir.  Da  ich  keine  ritterlichen 
Zeichen  mehr  an  dir  sehe,  so  kann  ich  sie  dir  nicht  abnehmen, 
wie  ich  sollte.  Darum  ist  mein  Auftrag  mündlich  dich  des 
Rittertums  zu  entsetzen,  indem  ich  dich  des  ritterlichen  Bundes 
von  St  Georg,  in  dessen  Namen  und  zu  dessen  Ehre  du  zum 
Ritter  bist  geweiht  worden,  unwürdig  erkläre."  Darauf  wandte 
der  Herold  sich  zu  den  umstehenden  Rittern  und  Knappen 
und  sagte:  „Gestrenge,  tapfere  Ritter,  ihr  seht,  was  ich  nach 
Befehl  an  diesem  Peter  von  Hagenbach  gethan  habe:  ich  habe 
ihn  mündlich  des  ritterlichen  Standes  entsetzt,  da  er  aller  Ab- 
zeichen ermangelte,  und  ihn  für  alle  Zeiten  der  ritterlichen 
Gesellschaft  des  h.  Georg  um  der  Vergehen  willen  unwürdig 
erklärt,  wegen  deren  er  zum  Tode  verurteilt  ist.  Ich  ermahne 
euch  nun,  ihr  Ritter,  und  ihr,  die  ihr  nach  dem  Ritterstand 
strebt,  wie  ihr  hier  steht  und  alles  seht  und  hört,  dass  ihr 
zu  Ehren  des  heiligen  Ritters  Georg  euren  Ritterstand  also 
in  Ehren  haltet,  dass  solche  und  ähnliche  Handlungen  niemals 


i 


^)  Nach  Knebel  war  es  Heinrich  Isenhn.  —  ^)  Vermuthch  stimmte 
L:mi  als  Verteidiger  Hagenbacbs  nicht  mit  ab.  —  ')  Nach  dem  Reimchronisten 
geschah  das  erst,  nachdem  das  Schlussurteil  über  Hagenbach  gefällt  war. 

15* 


228  Witte. 

euch  zur  Last  und  Schuld  fallen  mögen.    Dieser  hier  möge 
euch  ein  Beispiel  sein."*) 

Erst  jetzt  konnte  nach  damaliger  Sitte  bei  einem  Straf- 
verfahren wider  einen  Ritter  zur  Fassung  des  Endurteils  ge- 
schritten werden.  Der  Marschall  Rasp  erhob  sich  und  for- 
derte den  Vorsitzenden  auf  Umfrage  zu  halten,  was  jetzt  von 
Rechtswegen  zu  thun  sei.  Da  bat  Hagenbach  mit  gesenktem 
Haupt  seine  Richter,  dass  sie  ihm  Gnade  gewährten  und  ihn 
durchs  Schwert  richteten.  Da  hielt  der  Vorsitzende  wiederum 
Umfrage  und  fragte  dem  Ammeister , Schott  zuerst,  „wie  die 
besserung  wer".  Der  gab  die  Meinung  ab,  wie  der  Landvogt 
den  Männern  zu  Thann  gethan,  also  solle  man  ihm  auch  sein 
Haupt  abschlagen,  dass  zwischen  Haupt  und  Körper  ein  Wagen 
hin  durchfahren  könne.  Dem  stimmten  die  übrigen  Beisitzer 
bei  mit  Ausnahme  von  Hans  Irmi,  der  bei  dem  Standpunkt, 
den  er  als  Verteidiger  Hagenbachs  eingenommen  hatte,  be- 
harrte. Darauf  fragte  der  Vorsitzende  weiter,  an  wen  Hagen- 
bachs Habe  fallen  sollte.  Der  Gerichtshof  entschied:  an  den 
Landesherrn.  Als  aber  Hagenbach  erklärte,  er  hätte  dieselbe 
an  die  St.  Stephanskirche  zu  Breisach  vermacht,  erklärte  der 
Gerichtshof  sich  damit  einverstanden. 

Darüber  war  es  vier  Uhr^)  geworden  und  jetzt  hatte  Ha- 
genbach seinen  letzten  schwersten  Gang  zu  machen.  Er  wurde 
dem  Nachrichter  übergeben;  es  war  der  von  Kolmar,  den  man 
von  acht  Bewerbern,  die  sich  um  diese  Ehre  stritten,  trotz 
seiner  kleinen  Gestalt  dazu  erkoren  hatte.  Der  führte  ihn 
an  den  Händen  gebunden  vor  das  Thor  auf  den  Richtplatz. 
Hagenbachs  Haltung  war  in  jeder  Beziehung  würdig;  der 
wilde  trotzige  selbstbewusste  Mann  war  weich  und  demütig 
geworden.  Unterwegs  bat  er  Arm  und  Reich  um  Verzeihung, 
wenn  er  ihnen  Leides  gethan;  und  wenn  er  einen  sah,  den 
er  kannte,  so  bat  er  ihn  um  seine  Fürbitte  bei  Gott.  Auf 
dem  Richtplatz  selbst  war  ein  ungeheures  Gedränge,  denn 
alles  war  hinzugeströmt,  um  den  gefürchteten  Mann  sterben 
zu  sehen.  Auch  hier  behielt  Hagenbach  seine  Standhaftigkeit; 
er  bat,  dass  alle  für  seine  Seele  beten  möchten,  damit  Grott 


*)  Cfr.  die  Übersetzung  Knebels  bei  Buxtorf-Falkeisen  p.  67.  Die- 
selbe ist  zwar  frei,  passt  sich  aber  dem  Sinn  an.  —  *)  Die  Bemerkungen 
Yischers  bei  Knebel  p.  89. 


Zusammenbruch  der  bur^nd.  Herrschaft  am  Oberrhein.       229 

in  seiner  Güte  sich  seiner  erbarme;  seine  letzte  Bitte  war, 
dass  Herzog  Sigmund  sein  Testament  bestätigen  möchte.*) 
Dann  beugte  er  die  Knie,  der  Nachrichter  sprach  ihm  noch 
ein  Gebet  vor  und  vollstreckte  darauf  an  ihm  das  Urteil. 
Sein  Körper  wurde  nach  Hagenbach  geführt,  wo  er  neben 
seinen  Vätern  beigesetzt  ward. 

So  sühnte  Hagenbach  ein  vielfach  unwürdig  geführtes  Leben 
durch  einen  würdigen  Tod,  und  die  Fassung,  mit  der  er  den 
Todesstreich  des  Henkers  erwartete,  erwarb  ihm  mehr  Freunde, 
als  er  im  Leben  gehabt  hatte.  Ihm  geschah  sein  Recht. 
Wenn  jemals  einer  den  Tod  erlitten  hat  wegen  gröbsten  Mis- 
brauchs  seines  Amtes,  so  war  es  Hagenbach.  Seine  Verbrechen 
waren  offenbar  und  schrien  zum  Himmel ;  sie  wurden  dadurch 
nicht  geringer,  dass  er  behauptete  lediglich  die  Befehle  seines 
Herrn  vollstreckt  zu  haben.  Es  ist  wahr,  dass  sein  Prozess 
viele  bedenkliche  Seiten  enthält,  dass  ihm  nicht  das  gehörige 
Mass  der  Verteidigung  gewährt  worden  ist.  In  mancher  Hin- 
sicht will  uns  der  Prozess  als  ein  Tendenzprozess  der  schlimm- 
sten Art  erscheinen;  ja,  selbst  das  Wort  Justizmord  ist  ge- 
fallen; aber  wenn  man  die  Sache  allseitig  ins  Auge  fasst, 
so  muss  man  sagen,  dass  sie  kaum  in  andrer  Weise  geführt 
werden  konnte.  Es  ist  wahr,  dass  von  vorn  herein  die  An- 
sicht bestand,  dass  Hagenbach  müsste  hingerichtet  werden; 
es  ist  sehr  unwahrscheinlich,  dass  unter  den  Beisitzern  sich 
auch  nur  einer  befand,  der  nicht  von  Anfang  an  entschlossen 
war  für  Hagenbachs  Verurteilung  zu  stimmen.  Deshalb  aber 
das  Gerichtsverfahren  eine  Farce  und  Komödie^)  zu  nennen  und 
die  Verurteilung  Hagenbachs  ungerecht  zu  finden,  ist  ebenso 
unbillig,  als  wenn  man  die  Verurteilung  eines  notorischen  Raub- 
mörders ungerecht  finden  würde,  eben  weil  die  Geschwornen 
von  vornherein  über  seine  Schuld  gewiss  sich  ihr  Urteil  ge- 
bildet haben.  Die  Handlungen  Hagenbachs  waren  allgemein 
bekannt;  jedermann  wusste,  dass  auf  seinen  einfachen  Befehl 
hin  vier  Bürger  ohne  gerichtliches  Verfahren  wider  Recht  ent- 
hauptet worden  waren,  lediglich  weil  sie  ihr  Recht  verteidigt 
hatten,  und  wenn  auch  die  geschäftige  Fama  manches  andere 

^)  Er  hatte  nämlich  seine  goldene  Kette  und  16  Hengste,  die  auf 
1100  Gulden  geschätzt  wurden,  der  Eirchenfahrik  von  St.  Stephan  Ter- 
macht  Knebel  p.  91.  —  *)  So  thut  es  Foster-Kirk  in  seiner  Geschichte 
Karls  des  Kühnen. 


230  Witte. 

noch  hinzugefügt  hatte,  so  blieb  auch  sonst  noch  genug  übrig, 
um  seine  Verurteilung  für  jene  Zeit,  in  der  ein  Bluturteil  so 
leicht  gefunden  wurde,  zu  rechtfertigen.  Hagenbach  selbst 
konnte  ja  keine  einzige  Thatsache,  die  ihm  vorgeworfen  wurde, 
in  Abrede  stellen.*)  Das  einzige,  was  er  für  seine  Entschul- 
digung anführen  konnte,  war  doch  nur,  dass  er  auf  Befehl 
seines  Herrn  gehandelt  hätte.  —  Es  ist  ferner  wahr,  dass  von 
unserm  Standpunkt  aus  der  Gerichtshof  gar  nicht  kompetent 
war  über  Hagenbach  zu  urteilen,  iaber  es  wäre  ganz  falsch, 
diesen  Masstab  anzulegen.  Der  juristische  Begriff  der  Zu- 
ständigkeit eines  Gerichts  war  jener  Zeit  zwar  nicht  fremd, 
aber  doch  nur  wenig  ausgebildet,  und  am  allerwenigsten  in 
Kriminalfällen.  Wie  oft  kam  es  doch  vor,  dass  fremde  Staats- 
männer, wenn  sie  zufälhg  in  die  Hände  feindlicher  Souveräne 
gerieten,  vor  Gericht  gestellt  und  zum  Tode  verurteilt  wur- 
den. Hier  lag  die  Sache  doch  ganz  anders.  Hagenbach 
hatte  in  gröbster  Weise  sein  Amt  misbraucht  und  schwere 
Verbrechen  verübt  gegen  die  Einzelnen  sowohl  als  die  Allge- 
meinheit. Dafür  hielt  man  sich  an  ihn  und  glaubte  ein  Kecht 
dazu  zu  haben.  Auch  nicht  eine  einzige  Stimme  in  jener 
Zeit  erhebt  sich,  die  in  der  Verurteilung  Hagenbachs  eine 
Ungerechtigkeit  erblickt,  —  selbst  nicht  im  burgundischen 
Lager.  —  Es  wirkt  dann  ferner  auf  uns  peinlich,  dass  man 
der  Berufung  Hagenbachs  auf  das  Zeugnis  seines  Herrn  nicht 
stattgab.  Die  Geschwornen  gaben  aber  selbst  durch  den  Mund 
ihres  Obmannes  an,  was  sie  bewegt  hatte,  den  Antrag  Hagen- 
bachs  zu  verwerfen.  Wir  möchten  es  zwar  für  eine  Fiktion  halten, 
wenn  sie  sagen,  dass  es  nicht  glaublich  wäre,  dass  ein  Fürst 
solche  Befehle  hätte  geben  können,  das  wäre  eben  ein  Grund 
gewesen  der  Berufung  stattzugeben;  aber  es  heisst  dann  weiter, 
dass  es  wider  Gott  wäre  solche  Befehle,  wenn  sie  gegeben,  aus- 
zuführen; und  das  ist  ein  Standpunkt,  der  alle  Beachtung  ver- 
dient. Ausserdem  muss  doch  sehr  nachdrücklich  betont  werden, 
dass  Hagenbach  mit  seiner  Berufung  gewiss  nichts  anderes  be- 
zweckte als  Zeit  zu  gewinnen,  um  sich  seinen  Richtern  zu  ent- 
ziehen und  seine  Verurteilung  unmöglich  zu  machen.  So  fasste 
der  Gerichtshof  die  Sache  auch  auf  und  deshalb  verwarf  er 


^)  Wie  schon  erwähnt  worden  ist,  müssen  einzelne  Teile  der  Anklage 
Ton  vornherein  fallen  gelassen  sein. 


Zusammenbruch  der  burgund.  Herrschaft  am  Oberrhein.        231 

sie  sowohl  als  überflüssig  als  gefährlich.  Das  Blut  der  zu 
Thann  Gemordeten  verlangte  Vergeltung  und  seine  in  Breisach 
begangenen  Frevel  erheischten  die  gebührende  Strafe. 

Wie  wir  demnach  die  Hinrichtung  Hagenbachs  als  gerechte 
Sühne  für  die  von  ihm  begangenen  Verbrechen  ansehen  müssen, 
so  muss  uns  auch  ebenso  berechtigt  die  Erhebung  sowohl 
der  Breisacher  Bürgerschaft  als  auch  der  übrigen  Städte  er- 
scheinen, und  man  sollte  es  für  kaum  glaublich  halten,  dass 
von  unterrichteter  Seite  dieselbe  als  Verbrechen  bezeichnet 
wird.*)  Zum  Glück  aber  entbehren  die  Ausführungen  dieses 
Schriftstellers  jeder  sachlichen  Unterlage.  Wenn  die  Erhebung 
der  Breisacher  Bürger  gegen  ihren  Landesherrn  als  ein  Ver- 
brechen aufgefasst  wird,  so  lässt  sich  dagegen  erwidern,  dass 
die  Erhebung  zunächst  gar  nicht  gegen  Karl  sondern  lediglich 
wider  Hagenbach  gerichtet  war,  wie  denn  Breisach  auch 
nachher  noch  Bedenken  trug  die  Herrschaft  Sigmunds  anzu- 
erkennen. Aber  auch  die  Erhebung  gegen  die  burgundische 
Herrschaft  war  vollkommen  berechtigt.  Auch  wenn  wir  den 
Standpunkt  dieses  Schriftstellers  annehmen,  dass  unter  keinen 
Umständen  eine  bewaffnete  Erhebung  eines  Volkes  wider  seinen 
Landesherrn  stattfinden  soll,  so  ist  darauf  doch  einfach  zu 
erwidern,  dass  Karl  aufgehört  hatte  vom  rechtlichen  Stand- 
punkte Landesherr  zu  sein,  von  dem  Augenblick  da  er  seinen 
Eid  brach.  Karl  war  lediglich  Pfandherr  dieser  Lande;  nur 
unter  bestimmten  Bedingungen  hatte  er  die  Regierung  über- 
nommen. Diese  Bedingungen  hatte  er  verletzt;  er  hatte  allen 
Versprechungen,  die  er  bezüglich  der  Regierung  dieser  Ge- 
biete gemacht  hatte,  zuwidergehandelt,  und  damit  hatte  er 
selbst  den  Vertrag  von  St.  Omer,  der  seine  Herrschaft  recht- 
lich begründet  hatte,  gebrochen;  er  war  null  und  nichtig  ge- 
worden. Das  war  die  Auffassung  Herzog  Sigmunds  selber^), 
das  war  auch  die  Auffassung  der  einzelnen  Gemeinden  und 
des  ganzen  Volkes.  Wir  sollten  uns  aber  hüten,  solche  An- 
schauungen, die  vom  modernen  Parteigeist  eingegeben  sind, 
in  jene  Zeiten  hineinzutragen,  die  davon  nichts  wissen.  Für 
uns  ist  und  bleibt  die  Erhebung  von  Land  und  Volk  am  Ober- 
rhein ein  freudiges  Ereignis,  das  wir  uns  nicht  durch  solche 
kleinlichen  Erwägungen  verkümmern  lassen  wollen.    Zu  allen 


*)  Mone  p.  244.  —  ')  Cf.  Witte,  Beziehungen  passim. 


232  Witte. 

Zeiten  ist  es  das  unveräusserliche  Recht  eines  jeden  Volkes 
gewesen,  das  Joch  der  Knechtschaft  abzuschütteln  und  Ketten 
zu  zerreissen.  Dieses  Rechtes  haben  sich  jene  Städte  in  über- 
aus massvoller  Weise  bedient;  keinerlei  Ausschreitung  kam 
dabei  vor.  Und  so  haben  sie  nicht  nur  sich  selbst  vor  Ver- 
gewaltigung und  Knechtschaft  gerettet,  sondern  sie  haben  auch 
aller  andern  Deutschen  Dank  verdient,  dass  sie  sich  und  ihr 
Land  dem  deutschen  Vaterland  bewahrt  haben. 


X. 

Unsere  Darstellung  würde  unvollständig  sein,  wenn  wir  nicht 
noch  zuletzt  den  Versuch  machten  uns  die  Persönlichkeit  Hagen- 
bachs zu  gestalten.  „An  ihren  Thaten  sollt  ihr  sie  erkennen";  und 
so  müssen  wir  allerdings  sagen,  dass  in  dieser  entsetzlich  sit- 
tenlosen Zeit  doch  Hagenbach  ungewöhnlich  in  seinen  Lastern 
hervortritt.  Er  gehört  zu  jenen  Naturen,  die  wir  um  jene 
Zeit  in  den  romanischen  Ländern  häufig  finden,  die  Gott  und 
die  Welt  verachten  und  allem  was  dem  Menschen  heilig  ist 
Hohn  und  Trotz  bieten.  Es  ist  wahr,  dass  sein  Andenken 
früh  entstellt  und  verzerrt  wurde  bei  dem  allgemeinen  Hasse, 
der  auf  ihm  lastete,  aber  es  bleibt  noch  immer  genug  übrig, 
was  ihn  zu  einem  Wüstling  der  rohesten  Art  stempelt.  Ha- 
genbach war  Soldat  und  nur  Soldat;  wie  er  selbst  gehorchte, 
verlangte  er  auch  Gehorsam.  Er  war  gross  geworden  unter 
jenen  entsetzlichen  Banden,  vor  deren  Gräueln  die  Welt  er- 
zitterte. Die  Stimme  der  Menschlichkeit  hatte  schon  früh  auf- 
gehört in  ihm  zu  sprechen ;  er  hatte  verlernt  auf  sie  zu  hören 
unter  den  Metzeleien,  deren  Zeuge  er  in  den  Niederlanden  und 
in  Nordfrankreich  gewesen  war.  Wie  alle  jene  Führer,  deren 
Namen  Frankreich  und  Burgund  bewundernd  und  schaudernd 
damals  nannte,  kannte  er  für  sich  kein  Hindernis;  biegen  oder 
brechen  hiess  es.  Sittliche  Bedenken  kannte  er  nicht;  wann 
hätten  sich  jene  französischen  und  burgundischen  Staatsmänner 
und  Feldherrn  auch  durch  solche  Rücksichten  beirren  lassen! 
Der  herrschenden  Religion  und  ihrer  Diener  spottete  er  in  seinen 
glücklichen  Tagen ;  hatte  er  doch  nur  selten  würdige  Vertreter 
derselben  kennen   gelernt.     Ein    gewisser   faunischer  Zug*) 


0  Dieser  skurrile  Zug  spricht  sich  zum  Beispiel  recht  deutlich  in 


Zusammenbruch  der  burgond.  Herrschaft  am  Oberrhein.        238 

geht  in  der  Hinsicht  durch  sein  ganzes  Wesen.  Erst  unmit- 
telbar vor  dem  Tode  fand  er  den  Glauben  wieder,  den  er  im 
Leben  verachtet  hatte.  Im  Lagerleben  war  er  gross  geworden; 
der  burgundische  Hoffirniss  war  an  ihm  nur  wenig  kleben  ge- 
blieben, und  was  davon  noch  haftete,  hatte  er  bei  seinen  Lands- 
leuten im  Sundgau  wieder  abgestreift.  Auffallend  muss  uns 
aber  doch  der  gänzliche  Mangel  an  Gefühl  für  Anstand  und 
Sittlichkeit  bei  Hagenbach  erscheinen.  Wer  aber  jemals  sich 
mit  dem  Gemälde  vertraut  gemacht  hat,  welches  uns  die  gleich- 
zeitigen Schriftsteller  von  dem  Treiben  der  Soldateska  in  Frank- 
reich und  Burgund  entwerfen,  der  wird  sich  nicht  mehr  wundern. 
Er  war  ein  echtes  Kind  jener  wilden  sittenlosen  Zeit,  roh, 
sittenlos,  habgierig  und  thatkräftig*),  aber  eine  Eigenschaft 
besass  er  doch,  die  jenen  Bandenführern  in  Frankreich  durch- 
weg fehlte,  die  Treue.  In  allen  Fällen  hat  er  sie  seinem  Herrn 
bewahrt  und  noch  zuletzt  fiel  er  da,  wohin  ihn  sein  Herr  ge- 
stellt hat. 

Hagenbach  war  sicher  kein  gewöhnlicher  Mann,  aber  dem 
Amt,  wozu  ihn  sein  Herr  berufen  hatte,  war  er  in  keiner 
Art  gewachsen.  Das  fällt  aber  nicht  ihm  zur  Last,  sondern 
seinem  Herrn,  der  einen  rohen  Soldaten  dahin  stellte,  wohin 
er  einen  gewiegten  Staatsmann  hätte  berufen  sollen.  Wir 
können  Hagenbach  nicht  besser  charakterisieren,  als  wie  es 
der  grosse  Staatsmann  Philipp  de  Commines  gethan  hat^): 
„Ein  Fürst  muss  wohl  zusehen,  wen  er  als  Statthalter  in 
ein  Land  schickt,  das  er  eben  erst  einverleibt  hat:  denn  an- 
statt die  Unterthanen  mit  grosser  Sanftmut  und  guter  Ge- 
rechtigkeit zu  behandeln  und  sie  besser  zu  halten  als  man  in 
vergangener  Zeit  gethan  hat,  that  dieser  das  gerade  Gegen- 
teil, denn  er  behandelte  sie  sehr  gewaltthätig  und  raubsüchtig, 
und  das  bekam  ihm  und  seinem  Herrn  übel."^)    In  der  That 


jeuem  Kapitel  aus,  welches  das  Auftreten  Hagenbacbs  in  einem  Nonnen- 
kloster behandelt  cap.  44. 

^)  Thomas  Basin,  dieser  hervorragende  Geschichtsschreiber  der  Zeit 
Karls  VII.  und  Ludwigs  XI.  charakterisiert  Hagen bach  folgendermasscn : 
homo  Btolidus,  ferus  atque  nimium  insolens;  er  wirft  ihm  tnmor  superbiae 
et  arrogantiae  vor,  wodurch  er  sich  nicht  nur  den  Unterthanen  in  der 
Landvogtei,  als  auch  den  Strassburgern  und  Baselern  sowie  den  dbrigen 
Nachbarn  in  hohem  Grade  verhasst  gemacht  habe.  —  ')  Memoires  de 
Philippe  de  Commines  Edition  Michaud  et  Potgoulat  p.  101. 

*)  Bereits  in  der  vorhergehenden  Abhandlung  habe  ich  auf  die  Arbeits- 


234  Witte. 

fehlte  Hagenbach  zu  einem  Staatsmann  so  gut  wie  alles.  Die 
Umstände  erforderten  einen  Mann,  der  nicht  bloss  seinen 
Willen  durchzusetzen,  sondern  unter  Umständen  auch  den  je- 
weiligen Verhältnissen  Rechnung  tragen  und  seine  Zeit  abzu- 
warten verstand.  Hagenbach  aber  besass  weder  Geduld  noch 
Überlegung;  sein  Herr  besass  diese  Eigenschaften  selber  nicht 
und  wusste  sie  auch  nicht  an  seinen  Dienern  zu  schätzen. 
Was  nur  eine  Reihe  von  Jahren  zeitigen  kann,  das  wollte 
Hagenbach  in  kürzester  Zeit  erreichen,  und  so  fiel  sein  System, 
als  es  die  Probe  bestehen  sollte,  wie  ein  Kartenhaus  zusammen. 
Man  kann  ihm  ja  eine  gewisse  Sympathie  nicht  versagen,  es 
weht  einem  aus  seiner  anfänglichen  Wirksamkeit  etwas  vom 
aufgeklärten  Despotismus  des  vorigen  Jahrhunderts  entgegen, 
so  wie  er  mit  dem  alten  Schlendrian  aufräumte.  Er  ent- 
faltete eine  rastlose  Thätigkeit,  aber  indem  er  zu  viel  auf 
einmal  angriff,  erreichte  er  schliesslich  gar  nichts.  In  seiner 
Wirksamkeit  musste  er  sich  ja  Feinde  machen,  aber  sein 
grösster  Feind  war  seine  eigene  Unbesonnenheit.  Mehr  als 
seine  Thaten  hat  seine  Zunge  ihm  Feinde  erworben.    In  seinen 


weise  von  Faber  in  seinem  Rettungsversuch  Hagenbachs  hingewiesen. 
Hier  ein  neuer  Beitrag.  Das  Urteil  von  Commines,  welches,  nebenbei  ge- 
sagt, Foster  Kirk  mit  Stillschweigen  übergeht,  ist  dem  Verfasser  sehr  un- 
bequem. Er  weiss  sich  aber  zu  helfen.  „Wer  war  Commines?  Odet 
d'Aydie,  einst  der  Vertraute  Karls  des  Kühnen,  hatte  sich  durch  glänzende 
Versprechungen  Ludwigs  XL  gewinnen  lassen,  in  seine  Dienste  zu  treten. 
Ludwig  machte  ihn  zum  Grafen  von  Comminges.  Hat  ein  Überläufer  das 
Recht,  über  einen  Peter  von  Hagenbach,  dessen  Haupttugend  die  blind- 
ergebene Treue  für  seinen  Herrn  war,  aus  Thatsachen,  die  er  nur  aus 
der  Darstellung  von  dessen  Freunden  und  noch  dazu  ungenau  kennt,  zu 
urteilen  ?  Und  wenn  er  es  doch  thut,  welchen  Wert  haben  wir  seinen  Ur- 
teilen beizumessen?"  Es  genügt,  dies  Urteil  des  Verf.  einfach  zu  regi- 
strieren ;  aber  man  fragt  sich,  wie  kam  der.  Verf.  zu  diesen  merkwürdigen 
Personalkenntnissen  über  Commines  ?  Der  Familienname  von  Commines  war 
Vanderclyte  und  er  ist  niemals  zum  Grafen  von  Comminges  erhoben  worden. 
(Cf.  Kervyn  de  Lettenhove,  lettres  et  negociations  de  Philipp  de  Commines 
I  p.  40  ff.)  Dem  Verf.  ist  ein  fatales  Misgeschick  zugestossen.  Es  gab 
allerdings  einen  Odet  d'Aydie,  der  zwar  unter  seinem  Seigneurtitel  Les- 
cun  bekannter  ist  und  den  erhob  Ludwig  XI.  zum  Grafen  von  Comminges. 
Nachträglich  sehe  ich  dann,  dass  Ochsenbein,  Ursachen  und  Kriegsgründe 
der  Burgunderkriege  p.  5,  bereits  diese  Personalkenntnis  über  Commines 
entwickelt.  Da  der  Verf.  ihn  im  Eingang  seiner  Schrift  erwähnt,  ist  wohl 
aniunehmeuj  dass  er  demselben  sein  Wissen  über  Commines  verdankt. 


Zusammenbruch  der  burgund.  Herrschaft  am  Oberrheio.        235 

Bestrebungen  fühlte  er  sich  durch  keinerlei  bestehendes  Recht 
gehindert,  aber  er  beachtete  dabei  nicht,  dass  er  bei  dem 
Schaffen  einer  neuen  Ordnung  den  Rechtsboden  untergrub, 
worauf  die  Herrschaft  seines  Gebieters  begründet  war.  Wie 
sein  Herr  und  Gebieter  verachtete  er  die  Deutschen  in  ihrer 
Schwerfälligkeit;  auf  die  Städte  und  ihr  oft  kleinliches  Treiben 
sah  er  höhnisch  herab.  Er  hatte  keine  Ahnung,  was  für  ein 
Geist  dort  schlummerte  und  was  für  eine  sittliche  Kraft  die- 
sen Gemeinwesen  innewohnte.  Daran  ist  er  zu  Grunde  ge- 
gangen. 


Eine  Zauberin  zn  Todtnan. 

Von 

Panl  Ladewig. 


Gegen  Ende  des  Jahres  1441  wurde  das  bischöfliche  Ordi- 
nariat zu  Konstanz  auf  das  Zaubertreiben  einer  Frau,  Bela 
Küferin,  im  Thale  Todtnau  aufmerksam  gemacht.  „Sortilegia" 
und  „incantationes"  verübte  sie,  womit  sie  Krankheiten  heilen 
zu  können  vorgab,  umstrickte  mit  neuen  teuflischen  „adin- 
ventiones"  und  verlockte  einfältige  Leute  zum  Schaden  ihrer 
Seele.  So  wenigstens  führte  der  bischöfliche  Generalvikar  aus, 
indem  er  die  Leutpriester  im  Kloster  St.  Trudpert  und  in 
Todtnau  beauftragte,  gegen  diese  Beleidigung  der  Kirche  und 
zur  Abwendung  des  Seelenschadens  der  Verführten  Massnahmen 
zu  ergreifen.  Kurz  vor  der  Zeit,  wo  auch  in  Deutschland 
die  Beschuldigung  der  Zauberei  den  hochnotpeinlichen  Prozess 
im  Gefolge  hatte,  erscheint  jedoch  das  Vorgehen  des  geist- 
lichen Gerichtes  äusserst  milde:  die  Beschuldigte  soll  öflfent- 
lich  gemahnt  werden,  von  ihren  verwirrenden  Betrügereien 
abzustehen,  dieselben  öffentlich  und  beim  Gottesdienst  inner- 
halb neun  Tagen  nach  erfolgter  Mahnung  widerrufen;  am 
sechsten  Tage  darauf  soll  sie  vor  dem  Generalvikar  zu 
Konstanz  erscheinen,  um  Busse  und  Absolution  zu  empfangen. 
Zugleich  wird  Widerstand  mit  Exkommunikation  bedroht,  und 
die  gleiche  Strafe  soll  innerhalb  3  Tagen  alle  treffen,  welche 
die  Frau  besuchen,  ihr  Glauben  schenken,  oder  sie  um  „sorü- 
legia"  und  „incantatio"  ersuchen.^) 

^)  Undat.  Urkunde.    Lib.  Conc.  B  fol.  71  b.  im  erzb.  Archiv  FreÜNUfi 


Eine  Zauberin  zu  Todtnan.  237 

Das  Mandat  wurde  allerdings  exekutiert,  aber  ohne  Erfolg. 
Den  nächsten  Schritt  that  der  Generalvikar  im  besonderen 
Auftrage  des  Bischofs,  indem  er  am  16.  Januar  1442  die  Äbte 
l*aul  von  St.  Trudpert  und  Nikolaus  von  St.  Blasien  unter 
Hinweis  darauf,  dass  das  erste  Mandat  der  Frau  in  zureichender 
Form  kundgemacht  sei,  aufifordert  ohne  weiteres  die  trotz  der 
Sentenzen,  denen  sie  verfallen,  hartnäckige  Person  im  Be- 
tretungsfalle  in  ihren  Gebieten  durch  Geistliche  oder  Weltliche 
zu  fangen  und  vor  den  Bischof  oder  ihn  selbst  zu  führen,  „zu 
ihrer  heilsamen  Besserung".  Nötigenfalls  soll  der  weltliche 
Arm,  der  weder  Bedürfnis  noch  Pflicht  des  Einschreitens  hatte, 
zu  Hilfe  gerufen  werden.^)  Wohl  gleichzeitig  erhielt  der  Ple- 
ban  von  St.  Trudpert,  der  Mönch  Konrad  Bappenhaimer,  An- 
weisung gegen  die  an  jenen  Vorgängen  beteiligten  Personen 
vorzugehen.  Männer  und  Weiber  aus  mehreren  Parochien 
des  Schwarzwaldes  und  unterschiedlichen  andern  Orten  der 
Diözese  sollten  sich  an  den  „sortilegia,  incantationes"  und  an- 
derem verbotenem  Aberglauben  beteiligt  haben.  Der  General- 
vikar hebt  ausdrücklich  hervor,  dass  nur  mit  Hilfe  von  Leuten, 
welche  unter  den  sich  so  Vergehenden  leben,  man  die  Sache  zu 
verfolgen  hoflfen  könne.  Schuldige,  welche  der  Beauftragte 
findet,  soll  er  veranlassen  innerhalb  neun  Tagen  sich  von  dem 
Ordinariat  Busse  und  Absolution  zu  verschaffen.  Eventuell 
ladet  er  sie  auf  einen  von  dem  Pleban  zu  bestimmenden  Ter- 
min, bei  dessen  Nichteinhaltung  die  betreffenden  Persönlich- 
keiten der  Exkommunikation  verfallen,  und  das  Recht  seinen 
Lauf  haben  soll.*) 

Inzwischen  stellte  sich  die  Hauptschuldige  wenige  Tage 
nach  Erlass  der  beiden  letzten  Mandate;  sie  behauptete,  zur 
Zeit  der  Exekution  des  ersten  nicht  an  ihrem  Wohnort  ge- 
wesen zu  sein.  Allerdings  gewährte  die  ausreichende  Exe- 
kution nicht  die  Gewissheit,  dass  der  Prozess  der  Beteiligten 
wirklich  zu  Ohren  kam.  Die  Küfer  in  erklärte  sich  bereit,  dem 
bischöflichen  Vikar  zu  Recht  zu  stehen  und  der  Kirche  zu 
gehorchen.  Sie  beantwortete  die  in  einzelnen  Artikeln  ver- 
fassten  vorgelegten  Fragen  über  ihr  Treiben  unumwunden: 
Sie  habe  Krankheiten  (morbos  et  languores)  geheilt,  und  sich 


^)  Lib.  Conc.  B.  fol.  76.  erzb.  A.  Freiburg.  —  •)  Lib.  Conc.  B.  fol. 
76  b.  erzb.  Arcbi?  Freiburg. 


i 


238  L  a  d  e  w  i  g. 

damit  beständig  abgegeben.  Derartige  Anwendung  zaube- 
rischer Gebräuche  zu  Heilzwecken  ist  nun  zwar  keineswegs 
selten,  und  auch  nichts  gerade  Deutschland  eigentümliches. 
In  altgermanischem  Aberglauben  scheint  jedoch  ihre  Behaup- 
tung zu  wurzeln,  dass  sie  das  Vermögen  zu  heilen  ererbt  habe, 
dass  ihr  ältestes  Kind  —  ob  Knabe  oder  Mädchen  ist  nicht 
ersichtlich  —  die  Kunst  von  ihr  erbe;  sie  will  vielfache  Er- 
folge aufzuweisen  haben,  giebt  indes  zu,  sich  bei  ihren  Kuren 
abergläubischer  und  ketzerischer  (erroneae)  Gebräuche  bedient 
zu  haben. 

Nachdem  in  ihr  vorgesagter  Form  ohne  Zwang  die  Ange- 
klagte auf  das  Evangelium  geschworen,  ihr  Lebelang  ihre 
„erronea  ars"  nicht  mehr  ausüben  zu  wollen,  erhält  sie  Be- 
fehl auf  Sonntag  Reminiscere  zu  Todtnau,  ihrer  Pfarrei,  bei 
der  öfifentlichen  Prozession  das  Kreuz  voranzutragen,  und  sich 
für  ihre  Vergehen  absolvieren  zu  lassen.  Dem  Generalvikariat 
bleibt  eine  Fortführung  der  Inquisition  vorbehalten,  während 
zunächst  die  beauftragten  Pfarrer  bei  Strafe  der  Suspension 
angewiesen  werden,  innerhalb  drei  Tagen  ihren  Parochianen 
die  Befragung  der  Zauberin  auch  durch  Mittelspersonen  zu 
untersagen,  so  dass  gegen  Übertreter  scharf  vorgegangen  wer- 
den soll.  0  Nach  solcher,  wenn  auch  überaus  milder  Perhorres- 
zierung  jener  von  der  Kirche  als  mit  dämonischen  Mitteln  be- 
wirkt angesehenen  Heilungen,  deren  Tatsächlichkeit  gar  nicht  in 
Frage  gestellt  wird,  war  denn  allerdings  der  nächste  Schritt, 
welchen  der  Bischof  selbst,  Heinrich  IV.  von  Hewen,  mit  einer 
Urkunde  vom  12.  April  1442  that,  etwas  bedenklich.*)  Unter 
ausführlicher  Anziehung  der  in  der  Sache  getanen  Schritte 
gestattete  er  dem  kranken  Edelknecht  Stephan  von  Flecken- 
stein seine  Heilung  durch  die  Bela  Küferin  mit  Anwendung 
natürlicher  Heilmittel  zu  versuchen,  jedoch  unter  Ausschluss 
jeder  ars  phitonica,  jeder  Beschwörung  und  jeden  Sortilegiums. 
Die  Vornahme  der  Heilung  —  wer  hätte  die  Nichtanwendung 
zauberischer  Mittel  konstatieren  können  —  soll  nicht  als  Über- 
tretung des  vom  Generalvikariat  erlassenen  Urteils  gelten. 
Ohne  Zweifel  musste  diese  Ausnahme  auch  das  Volk  irre 
machen,  dem  soeben  erst  die  gleiche  Sache  streng  verboten 


1)  Lib.  Conc.  B  fol.  85  erzb.  A.  Freiburg.  —  2)  Lib.  Conc.  B  fol.  88 
erzb.  A.  Freiburg. 


Eine  Zauberin  zu  Todtnan.  239 

war:  es  musste  den  Eindruck  erwecken,  als  ob  die  kirchliche 
erste  Instanz  der  Schwarzwälder  von  der  Wirklichkeit  der 
zauberischen  Heilungen  nicht  nur  überzeugt  war,  sondern  auch 
die  Gefahr  unter  Umständen  nicht  so  gross  erachtete.  Nach- 
dem lange  Zeit  keine  Klage  laut  geworden,  womit  nicht  aus- 
geschlossen sein  dürfte,  dass  die  Zauberin  inzwischen  sich 
nichts  hätte  zu  Schulden  kommen  lassen,  erlässt  der  bischöfliche 
Generalvikar  unter  dem  27.  April  1444  erneute  Mandate  an 
die  Plebane  von  St.  Trudpert  und  Todtnau:  desgleichen  —  nur 
als  Bruchstück  erhalten,  aber  sehr  wahrscheinlich  hierherge- 
hörig —  an  den  gesamten  Klerus  der  Diözese  Konstanz.  Des 
geleisteten  Eides  uneingedenk,  hat  Bela  sogar  versäumt,  die 
ihr  auferlegte  Busse  zu  thun.  Es  hat  den  Anschein,  dass 
dies  nur  mit  Hilfe  der  sie  unterstützenden  Bevölkerung,  und 
selbst  der  Geistlichkeit  möglich  war.  Schwerlich  hätte  in  an- 
derm  Falle  die  Wiederaufnahme  des  Prozesses  mehr  als  zwei 
Jahre  auf  sich  warten  lassen.  Alle  früheren  Anschuldigungen 
werden  aufs  neue  geltend  gemacht.  Innerhalb  sechs  Tagen 
nach  geschehener  Aufforderung  soll  sich  Bela  absolvieren  lassen, 
bei  Strafe  der  Exkommunikation,  welche  nach  weiterer  Frist 
von  neun  Tagen  auf  ihren  Hausstand  und  ihre  Bauern  und 
Instleute  (inquilini)  ausgedehnt  werden  soll.  Die  Angeschuldigte 
befand  sich  also  in  guten  Verhältnissen.  Es  soll  nach  wei- 
teren neun  Tagen  abermalige  Verschärfung  eintreten,  und  in 
der  Folge  mit  dem  Interdikt  vorgegangen  werden.  Die  ge- 
wöhnlichen Verbote  für  die  Parochianen,  die  Zauberin  zu  kon- 
sultieren oder  Arzneien  von  ihr  zu  nehmen,  werden  wie  früher 
wiederholt,  und  bei  Strafe  der  Exkommunikation  anbefohlen 
sich  innerhalb  15  Tagen  absolvieren  zu  lassen,  falls  sie  von 
den  früheren  Sentenzen,  mit  welchen  die  Übertretung  des 
Verbotes,  die  Beschwörerin  in  Anspruch  zu  nehmen,  bedroht 
worden  war,  betroffen  sind.^) 

Wie  scharf  dieses  Mandat  —  das  letzte  welches  wir  in 
der  Sache  kennen  —  im  Verhältnis  zu  den  bisherigen  auch 
war,  so  zeigt  es  doch,  wie  völlig  frei  man  noch  in  der  Diö- 
zese Konstanz  von  den  Auswüchsen  des  späteren  Hexenpro- 
zesses war.  Der  Glaube  an  die  dämonisch  wirksamen  Kräfte 
erscheint  freilich  anerkannt,  aber  ihre  Bekämpfung  Sache  der 


*)  Lib.  Conc.  B  fol.  139  erzb.  A.  Freiburg  und  ebenda  fol.  161. 


240  Ladewig. 

Kirche,  welche  höchstens  im  Notfall  die  Hilfe  des  weltlichen 
Armes  in  Anspruch  nimmt.  Keine  Spur  von  Verquickung  des 
Treibens  der  Küferin  mit  den  Grundzügen  des  späteren  Hexen- 
prozesses: im  Gegenteil  seitens  der  Bevölkerung  eine  nur  zu 
allgemeine  Anerkennung  und  anscheinende  Achtung.  Der 
ganze  Prozess  ragt  als  ein  interessantes  Trümmerstück  alt- 
germanischer Überlieferung  in  eine  Zeit,  in  welcher  in  Deutsch- 
land schon  Prozessfälle  ganz  in  der  späteren  Ausartung  vor- 
kommen; indessen  bedurfte  es  doch  noch  der  Hexenbulle  In- 
nocenz  VHI.  und  des  Malleus  maleficarum,  um  aus  dem  hier 
auch  von  kirchlichen  Organen  mit  der  grössten  Freiheit  be- 
handelten Dämonenglauben  den  finstern  Unfug  späterer  Jahr- 
hunderte zu  zeitigen. 


Miscellen. 


Betrügereien  und  Fälschungen  im  Mittelalter.  Id  den  Hand- 
schriften des  sog.  Passauer  Anonymus  Monac.  311  (sec  14)  und 
9558  (geschr.  1399)  findet  sich  am  Schluss  folgendes  Stück, 
das  der  Mitteilung  wert  scheint.  Ich  lege  Mon.  311  (A)  zu 
Grund  und  füge  die  Kollation  von  9558  (B)  bei. 

De  corrumpentibus*)  diversa  negocia. 

Fidem  catholicam  corrumpunt  et  falsant  secte  hereticorum 
diverse.  Doctrinam  corrumpunt  quidam  sacerdotes  indoctier- 
rantes  circa  ^acramenta  ecclesiastica  et  falsa  docentes.  Item 
judices  seculares  et  ecclesiastici  leges  et  jura  canonica  ne- 
scientes;  scolastici  qui  procantum  continuum  negligunt  et 
qui  auctores  legunt  ad  luxuriam  provocantes,  ypocrite  vitam 
sanctam  mencientes;  claustrales  qui  sunt  religionis  et  regule 
transgressores;  principes  pacem  terrarum  facere  negligentes 
et  de  predonibus  et  tyrannis  .  . .  *)  et  qui  homines  per  tributa 
gravia  et  monetas  .  .  .^)  et  leges  iniquas  condentes  et  qui  terras 
vicinas  impugnant  bellis  injustis;  mercatores  in  pondere  ma- 
jori et  minori,  in  pannis  mensura  longiore  et  breviore,  in  grano 
et  vino,  in  distensione  pannorura ,  in  mixtura  pylorum  pecudum 
et  delusione  coloris  et  in  humectacione  lane,  qui  telam  canapi 
vendunt  pro  recentibus,  insophisticatis  pro  veris;  medici  qui 
omnes  recepciones  non  ponunt  in  medicinis  et  herbas  cam- 
pestres  ponunt  pro  aromaticis  speciebus,  qui  causam  morbi 
ignorantes  curare  presumunt  et  morbos  protrahunt  propter 
questuin;  item  venditores  equorum  pigros  equos  facientes 
veloces  per  calcaria  que  suris*)  alligant  occulte  et  morbos  equo- 
rum occultant  ad  tempus;  cives  qui  nullum^)  negociatorem 
ßinunt  vendere  merces  suas  nisi  prius  emat  societatem  ab 
ipsis;  judices  qui  homines  quantum  volunt  puniunt,  justiciam 
vendunt,  reos  absolvunt  et  innocentes  dampnant,  qui  falsas 


*)  corrupcionibus  A.  —  *)  Hier  fehlt  etwas  wie  „das  Land  nicht  säu- 
bern". —  3)  Hier  fehlt  etwas  wie  falsas  spoliant.  —  *)  suus  A.  -  *)  illum  A. 

Zeitschr.  f.  Geech.  d.  Oberrh.  K.  F.  II.  2.  16 


242  Miscellen. 

allegaciones  admittunt,  sentencias  nunquam  ferunt  et  qui  fu- 
res  et  maleficos  et  manifestes  cohabitatores  tolerant  propter 
questum;  episcopi  qui  ad  beneficia  indignos  assumunt,  dissi- 
mulantes  culpas  et  negligencias  prelatorum  et  clericorum;  pre- 
lati  qui  in  subditis  transgressionem  observancie  regularis  dissi- 
mulant;  plebani  qui  peccata  laycorum  non  redarguunt  propter 
precium  vel  timorem;  subditi  qui  ficte  confitentur  et  non  obe- 
diunt  prelatis  suis;  item  advocati  ecclesiarum  qui  plus  de 
advocaciis  ecclesiarum  extorquent')  quam  de  prediis  propriis; 
causitici  qui  a  papa  et  principibus  literas  falsas  impetrant, 
falsantes  eciam  sigilla;  magistri  falsas  opiniones  habentes; 
questuarii  falsa  et  heretica^  predicantes;  layci  qui  plebanis 
subtrahunt  jura  sua  ut  decimas  etc.,  item  qui  clero  detra- 
hunt;  scriptores  qui  sparse  scribunt  literam  scienter  obmit- 
tentes;  pictores  qui  pingunt  coloribus  non  durabilibus;  nego- 
ciatores  qui  emendo  et  vendendo  defraudant;  caupones  qui 
poculum  vini  lusoribus  decies  vendunt  et  qui  exigunt,  qui  spu- 
mam  pro  cerevisia  vendunt;  lusores  qui  falso  ludo  taxillarum 
defraudant^);  monetarii  qui  falsant  monetam  per  cuprum  fa- 
cientes  denarios  leviores;  campsoresqui  simplices  faDunt  per 
pondus;  carpentarii  et  cementarii  facientes  edificia  rui- 
nosa;  operarii  qui  in  absencia  domini  segniter  operantur; 
conjuges  qui  adulterantur  nee  pacifice  simul  vivunt;  filii  qui 
per  inobedienciam  parentes  molestant;  domini  qui  familiam 
defraudant  mercede,  familie,  que  dominis  subtrahunt  res  et 
servicia;  concubine  que  abortum*)  procurant;  coneubinarii 
decipientes  concubinas  matrimonium  promittendo;  vasalli  qui 
contra  dominum  fidem  violant  ipsum  inpugnantes  et  consiliis 
iniquis  bonorum  persone  et  rebus  ejus  insidiantes;  carnifices 
qui  vendunt  carnes  immundas  et  egra  peccora  et  esui  immatura, 
pisces  corruptos  et  ova  corrupta  et  fructus  inmaturos;  item 
aurifices  qui  vendunt  auricalcum  pro  auro  et  vitrum  pro 
lapide  precioso;  item  calcifices  qui  vendunt  ovinum  corium 
pro  caprino  et  qui  corium  cum  aqua  mollificant;  item  sartores 
qui  pannum  subtrahunt,  qui  vellera  et^)  veteres  pannos  reno- 
vant  et  omnes  qui  in  festis  diebus  operantur. 

Giessen.  Karl  Müller. 


^)  [prelatis]  suis  —  ecclesiarum  extorquent  om  B.  —  ^)  heretici  B.  — 
•j  defendaDt  vel  defraudant  B.   -  *)  aborsum  A.  u.  B.  —  *)  „vellera  et"  bis  B. 


Miscellen.  243 

Bericht  des  hessischen  Ritters  Sigmund  von  Boyneburg  Ober 
die  Schlacht  bei  Böblingen  und  Sindelfingen  1525.  Landgraf 
Philipp  von  Hessen  hatte  schon  im  Beginn  des  Jahres  1525 
dem  schwäbischen  Bunde  gegen  250  Reisige  unter  dem  Be- 
fehle Sigmunds  von  Boyneburg  und  Ciliax  von  Linsingen  zu 
Hülfe  gesandt  0,  die  unter  dem  Oberbefehle  des  Bundeshaupt- 
manns Truchsess  von  Waldburg  thätigen  Anteil  an  den  Kämpfen 
gegen  die  Bauern  nahmen.  Die  Korrespondenz  Boyneburgs 
mit  dem  Landgrafen  enthält  als  Beilage  zu  einem  Briefe  vom 
13.  Mai  folgenden  Bericht,  welcher  einen  interessanten  Beitrag 
zur  Schlacht  bei  Böblingen  und  Sindelfingen  (12.  Mai)  liefert. 

Original.  Marburger  Staatsarchiv  Fase.  3370/1261  der  Korrespoudenz 
mit  dem  schwäbischen  Bund. 

Neuwe  Zeytunge. 

Gnediger  herr!    Herzogk  ülrych  von  Wirtenbergk  ist  ver- 
gangnen freytags  nach  misericordias  domini  [Mai  5]  zu  Rot- 
weyll  mit  XV  pferden  einkomen  und  sych  umb  leudt  zu  roße 
.    und  fues  beworben,  hat  aber  keine  uberkomen  können.    Es 
•:    wirt  aber  gesagt,  wie  er  zwey  fheinlin  kneclit  under  die  schwartz- 
^;    weidischen  bauwern  gestochen,  kann  aber  des  e.  f.  g.  disser 
s    zeyt  keine  glaubliche  anzeygunge  thun,   ob  es  die  warheyt 
i    ader  nyt  sey.    Er  aber,  herzogk  Ulrych  ist  widerumb  zurück- 
gezogen. 

Am  Montage  nach  jubilate  [Mai  8]  sein  ein  große  ver- 
samelunge  der  bauwern  bey  den  XX  thaußendt  stark  vor 
Herrenbergk,  ein  wirtenbergisch  stedtlein,  wilches  vom  bunde 
mit  n  fheinlin  knechten  besetzt,  gezogen,  denselbigen  tagk 
und  nacht  zwen  stormen  daruor  verloren  und  den  dritten 
storme  dasselbigk  stedtlein  und  schlos  erobert,  haben  aber 
großen  schaden  daruor  erlitten.  Also  sein  wir,  do  solich  ge- 
schreye  an  uns  gelanget,  Dinstags  [Mai  9]  zu  morgen  frühe 
sampt  gantzen  reyssigen  und  fueszeuck  aufgewesen  gegen  ge- 
ruerthe  bauwerische  versamelunge  gezogen.  Als  aber  die- 
selbigen  bauwern  unserer  innen  und  ßichtigk,  sein  sye  hinder 
sych  auf  einen  hohen  bergk  an  das  schlos  gewichen,  daselbst 
in  irem  vortheil  gestanden,  dardurch  wir  den  tagk  ane  inen 
nichts  weyther  zu  schaffen  gewyst,  besonder  uns  gegen  sye 


1)  Vgl.  Falckenheiner,   Philipp   der  Grossmütige  im   Bauernkriege. 
I.  Teil,  Diss.  Marburg,  1886  S.  3. 

16* 


M  i  s  c  e  1 1  e  n.  245 

Vernichtung  eines  Siegels  1407.  Eine  Urkunde  im  Fürst). 
Löwenstein -Wertheimschen  Archiv  berichtet  über  die  feier- 
liche Vernichtung  eines  Siegels  unter  genauer  Angabe  aller 
einzelnen  Umstände. 

Graf  Johann  I.  von  Wertheim*),  nach  dessen  Tod  der  ge- 
nannte Akt  vorgenommen  wurde,  führte  das  nur  dem  hohen 
Adel  zukommende  grosse  Reitersiegel  neben  dem  einfachen 
kleinen  Schildsiegel.  Das  erstere  ist  von  runder  Form,  hat 
7  cm  im  Durchmesser  und  zeigt  einen  rechts  galoppierenden 
Heiter  mit  Helm,  darauf  einen  Adler  als  Helmzier,  in  der 
Linken  den  Schild  mit  dem  Wertheim -Breubergschen  Wap- 
pen*) in  der  Rechten  das  Schwert  schwingend.  Der  Sohn  und 
Nachfolger  Johanns  I.  Graf  Johann  II.  war  der  letzte  Graf 
von  Wertheim,  der  ein  solches  Reitersiegel  führte,  dessen  Be- 
nützung, wie  bekannt,  in  den  meisten  Adelsfamilien  nicht  über 
das  15.  Jahrhundert  hinausreicht. 

Die  in  der  gräfl.  Burg  zu  Wertheim  aufgenommene  mit 
10  Siegeln  versehene  Pergamenturkunde  hat  folgenden  Wort- 
laut»): 

Ich  Richart  von  Elme:  bekennen  offinlich  mit  disem  offin 
brieffe.  Also  als  der  edel  wolgeborn  grafe :  graflf  Johans  graffe 
ze  Werthey m  der  elter  myn  gnedigir  lieber  Here,  als  hüte 
vflF  disen  tag,  als  datum  heldet  diß  offin  briefs,  zu  frümesse 
odir  hornblosens  zyt  mit  tode  abgangen  ist,  deme  got  gnade: 
daz  ich  darnach  zu  prime  zyt  dysselben  hutigen  tagis  von 
geheisse  wegen  myns  gnedigen  Hern  graff  Johansen  grafen 
zu  Wertheim  dez  jungn:  des  obgenanten  myns  altn  here  sel- 
gin  von  Wertheim  ingesigil  beide  zerslagen  han  mit  myner 
eygin  hant,  mit  naraen  sin  klein  ingesigel  zersing  ich  in 
myns  jungen  hern  kammeten  mit  myne  eigin  messer:  daby 
waz  derselbe  myn  junger  here  von  Wertheim,  vnd  die  her- 
nach geschrieben  alle,  vnd  also  balde  sante  myn  Junger  here 
Hansen  Dithelme  mit  Hennen  Schadin  in  die  senteln*)  nach 
dem  grossen  ingesigel,  die  brochten  mir  dasselbe  grosse  in- 
gesigel vff  den  estrich  des  nuwen  huses  by  der  grossen  alten 


1)  Reg.  V.  1373-1407.  —  2)  Wertheim:  halber  schwarzer  Adler  im 
goldenen  Feld  oben,  3  silberne  Rosen  im  blauen  Feld  unten.  Breuberg: 
2  rote  Querbalken  im  weissen  Feld.  —  3)  Die  darin  vorkommenden  Ab- 
kürzungen sind  ergänzt,  die  Eigennamen  gross  geschrieben.  —  *)  sent: 
mhd.  =  Versammlung. 


Badische  Gesehichtslitteratnr 

des  Jahres  1886.^) 

Zusammengestellt 
von 

Ferdinand  Lamej. 


I.  Zeitschriften  und  Bibliographien. 

1.  Zeitschrift  f.  d.  Gesch.  des  Oberrheins.  Beransgeg.  y.  d.  Gr. 
GeDcral-LaDdesarcbive  zu  Karlsruhe.  Karlsruhe.  Braun.  1885.  8*. 
Bd.  89.  Hft.  4.  S.  361—497.  —  herausgeg.  y.  d.  bad.  histor.  Kom- 
mission. Neue  Folge.  Bd.  I.  [Der  ganzen  Reihe  40.  Band.]  Freibnrg 
i.  B.  Mohr.  1886.  S.  1-512.  ml  ml28.  —  Bd.  n.  Hft.  1.  S.  1—128. 
ml— m82.  Freiburg  i.  B.  Mohr  1887. 

Vgl.  Allg.  Zeitg.  Beil.  No.  321. 

2.  Freiburger  Di öcesan- Archiv.  Organ  d.  kirchL-hiat.  Yer*  t  Ge- 
schichte, Alterthumskunde  u.  christliche  Kunst  d.  ErzdiOceae  Frei- 
burg mit  Berücksichtig,  d.  angrenzenden  Diöcesen.  Bd.  XYIII.  Frei- 
burg i.  B.  Herder.  1886.  8».  XVI  u.  338  S. 

3.  Schriften  desVer.  f.  Gesch.  des  Bodensees  o.  s.  ümgebunfi 
15.  Heft.  Mit  2  Holzschnitten.  Lindau.  Kommissionsverlag  y.  Stettner. 
1886.  Lex.  8^  IV.  S.  1—251  u.  27-34. 

4.  Seh  au -in 's -Land.  12.  Jahrg.  1885.  Herausgeg.  v.  Breisgan-Yeras 
„Schau-in's-Land''.  Freiburg  i.  Br.  4<>.  Lfg.  1.  S.  1—24  mit  6  Bkä 
Beil.  —  Lfg.  2.  S.  25—58  mit  3  Blatt  Beil.  —  Lfg.  3.  8.  59-82. 

5.  Alemannia.  Zeitschrift  f.  Sprache,  Litteratur  u.  Yolkskande  dfli 
Elsasses,  Oberrheins  u.  Schwabens  hrsg.  v.  Anton  Birlinger.  Bomk 
Marcus.  1885.  S\  XIII.  Jahrg.  Hft.  3.  8. 193—288.  1886.  XIY.  Jahil. 
Hft.  1-2.  S.  1-192. 


^)  Die  Artikel  aus  alphabetischen  Nachschlagewerken  sind 
vom  seitherigen  Gebrauch  nicht  aufgenommen  worden.  FOr  frenndliekl 
Unterstützung  bei  meiner  Arbeit  bin  ich  Herrn  Pfarrer  Reinfried  ■ 
Moos,  Herrn  Prof.  Dr.  Hartfelder  in  Heidelberg  und  Herrn  ArcUmt 
Dr.  Schulte  in  Karlsruhe  zu  Dank  verpflichtet.  --  ZGK).  ^  MtatUä 
f.  Gesch.  d.  Oberrh.  —  M.  d.  h.  K.  =  Mittlgn.  d.  bist.  KommiiiioB. 


Miscellen.  247 

scher  Ort,  der  gar  nicht  so  lange  und  so  oft  die  Versamm- 
lungen der  Grossen  und  die  Hofhaltung  König  Karls  des 
Dicken  hätte  aufnehmen  können.  Wenn  sich  Dümmler  in  der 
Erklärung  der  Stellen  der  Annales  Fuldenses  (Mon.  Germ. 
SS.  I,  404,  14.  405,  7.  410,  15)  an  dem  Ausdruck  „circa  Re- 
num"  stösst,  so  ist  dazu  kein  Grund  vorhanden;  denn  „circa 
Renum"  heisst  in  dem  Zusammenhang:  „quem  (filium  Buo- 
sonis)  circa  Renum  ad  villam  Chirichheim  venientem"  doch 
nur,  dass  der  filius  Buosonis  bei  Kirchheim  zuerst  in  das 
Gebiet  des  Rheins  gekommen  sei;  da  er  nun  von  Burgund 
kam,  so  kann  er  ebensowohl  einen  nördlichen  Vogesenpass 
als  den  Weg  durch  die  Schweiz  gemacht  haben.  Der  Aus- 
druck „circa  Renum"  lässt  sich  also  ebensogut  für  das  elsäs- 
sische  Kirchheim  ins  Feld  führen.  Bestimmend  scheint  mir 
die  Existenz  der  alten  Merowingerpfalz  im  Kirchheim-Marien- 
heim,  deren  Trümmer  noch  heute  an  einzelnen  Stellen  über 
dem  Boden  emporragen.  Zu  den  Zeiten  des  Beatus  Rhenanus 
waren  noch  ansehnliche  Reste  vorhanden,  es  wäre  dringend 
an  der  Zeit  von  dieser  seltenen  Trümmerstätte  jetzt  noch, 
bevor  alles  vernichtet  ist,  einen  genauen  Plan  aufzunehmen. 
Vgl.  Kraus  Kunst  und  Altertum  in  Elsass-Lothringen  I,  126. 
Die  drei  Dörfer  Kirchheim,  Marlenheim  und  Nordheim  blieben 
das  ganze  Mittelalter  als  Reichsgut  zusammen,  wenn  auch 
später  sie  in  Pfandbesitz  der  Herren  von  Ochsenstein  gerieten. 

Karlsruhe.  Aloys  Schulte. 


Badische  Geschichtslitteratnr 

des  Jahres  1886.^) 

Zusammengestellt 
von 

Ferdinand  Lamej. 


I.  Zeitschriften  und  Bibliographien. 

1.  Zeitschrift  f.  d.  Gesch.  des  Oberrheins.  Herausgeg.  y.  d.  Gr. 
General-LaDdesarchive  zu  Karlsruhe.  Karlsruhe.  Braun.  1885.  8^. 
Bd.  39.  Hft.  4.  S.  361—497.  —  herausgeg.  v.  d.  bad.  histor.  Kom- 
mission. Neue  Folge.  Bd.  I.  [Der  ganzen  Reihe  40.  Band.]  Freiburg 
i.  B.  Mohr.  1886.  S.  1-512.  ml  ml28.  —  Bd.  II.  Hft.  1.  S.  1—128. 
ml— m32.  Freiburg  i.  B.  Mohr  1887. 

Vgl.  Allg.  Zeitg.  Beil.  No.  321. 

2.  Freiburger  Diöcesan-Archiy.  Organ  d.  kirchl.-hist.  Yer.  f.  G^ 
schiebte,  Alterthumskunde  u.  christliche  Kunst  d.  Erzdiöcese  Frei- 
burg mit  Berücksichtig,  d.  angrenzenden  Diöcesen.  Bd.  XYIII.  Frei- 
burg i.  B.  Herder.  1886.  8».  XVI  u.  338  S. 

3.  Schriften  desVer.  f.  Gesch.  des  Bodensees  u.  s.  Umgebung. 
15.  Heft.  Mit  2  Holzschnitten.  Lindau.  Kommissionsverlag  v.  Stettner. 
1886.  Lex.  8».  IV.  S.  1—251  u.  27-34. 

4.  Schau-in's-Land.  12.  Jahrg.  1885.  Herausgeg.  v.  Breisgau- Verein 
»Schau-in's-Land«.  Freiburg  i.  Br.  4«.  Lfg.  1.  S.  1—24  mit  6  Blatt 
Beil.  —  Lfg.  2.  S.  25—58  mit  3  Blatt  Beil.  —  Lfg.  3.  S.  59-82. 

5.  Alemannia.  Zeitschrift  f.  Sprache,  Litteratur  u.  Volkskunde  des 
Elsasses,  Oberrheins  u.  Schwabens  hrsg.  y.  Anton  Birlinger.  Bonn. 
Marcus.  1885.  8'.  XIII.  Jahrg.  Hft.  3.  8. 193—288.  1886.  XIV.  Jahrg. 
Hft.  1-2.  S.  1-192. 


^)  Die  Artikel  aus  alphabetischen  Nachschlagewerken  sind  abweichend 
vom  seitherigen  Gebrauch  nicht  aufgenommen  worden.  Für  freundliche 
Unterstützung  bei  meiner  Arbeit  bin  ich  Herrn  Pfarrer  Reinfried  in 
Moos,  Herrn  Prof.  Dr.  Hartfelder  in  Heidelberg  und  Herrn  Arcbivrat 
Dr.  Schulte  in  Karlsruhe  zu  Dank  verpflichtet.  —  ZGO.  =  Zeitschrift 
f.  Gesch.  d.  Oberrh.  —  M.  d.  h.  K.  ==  Mittlgn.  d.  bist  Kommission. 


BadiBche  Geschichtslitterator  des  Jahres  1886.  249 

6.  Pfälzisches  Maseum.  Monatsschrift  i.  heimatliche  Litt  n.  Kunst, 
Gesch.  u.  Volkskunde.  Redig.  y.  Joh.  Hüll.  Neustadt  a.  d.  H.  1886. 
4«  No.  1-9. 

7.  Vom  Jura  zum  Schwarzwald.  Geschichte,  Sage,  Land  und  Leute. 
Herausgeg.  unter  Mitwirkung  einer  Anzahl  Schriftsteller  u.  Volks- 
freunde  v.  F.  A.  Stocker.  III.  Band.  Aarau.  Sauerländer.  1886.  S». 

8.  Mitteilungen  der  bad.  hist.  Kommission.  No.  6.  1885.  S.  287-S26. 
No.  7  1886.  No.  8  1887  ml-m32. 

Beigabe  zur  Zeitschrift  f.  d.  Gesch.  d.  Oberrheins.  No.  6  auch 
separat  erschienen. 

9.  Randenschau.  Volkstüml.  Monatschrift  f.  Gesch.,  Sage,  Kunst  u. 
Naturschönheiten  der  vom  Randen  überblickten  Landesgegenden. 
Herausgeg.  unter  Mitwirkung  y.  Freunden  der  Heimatkunde  y.  S. 
Pletscher.  Schaffhausen.  Rothermel.  1886.  8«.  No.  1—9. 

10.  Ruperto-Carola.  Illustrirte  Fest -Chronik  der  V.  Säcular- Feier 
der  Universität  Heidelberg.  No.  1 — 12. 

11.  Pfälzische  Bibliographie.  Verzeichniss  d.  Pfälzer  Broschüren  aus 
der  Sammig.  des  Herrn  Albert  Mays  in  Heidelberg  zur  500jähr.  Jubel- 
feier d.  Ruperto-Carola  herausgeg.  v.  d.  Universitätsbibliothek  in 
Heidelberg.  Heidelberg.  Winter.  1886.  8.  VI.  151  8. 

12.  Doli,  Th.  Literatur- Verzeichniss  zur  Bad.  Landeskunde  betr.  Hy- 
drographie nebst  Wasserbau-  und  Wasser  Versorgungsarten,  sowie 
Klima-  und  Witter ungskunde.  (Jahresbericht  d.  Centralbureaus  f. 
Meteorologie  u.  Hydrographie  i.  Baden  f.  d.  J.  1885.  Karlsr.  Braun. 
1886.  S.  77—96.) 

Verdient  auch  in  Bezug  auf  Lokalgeschichte  u.  Topographie 

Berücksichtigung. 

IS.  Hartfelder,  K.    Bericht  üb.  die  histor.  Litt.  Badens  des  Jahres  1882. 

(Jahresber.  der  Geschichtswissenschaft  hrsg.  v.  J.  Hermann,  J.  Jastrow, 

Edm.  Meyer.  V.  Jhrg.  Berlin.  1886.  S.  II,  111-118.  III,  120—124.) 

14.  —  Bad.  Geschichtslitteratur  des  Jahres  1885.  (ZGO.  N.  F.  I.  [Bd.  40.] 
S.  230—256.) 

15.  über  die  Litteratur  des  Heidelberger  Universitäts-Jubi- 
läums vgl.  ZGO.  N.  F.  I,  471-491.  Litterar.  Handweiser  1886 
No.  419ff.  Ruperto-Carola  No.  1  —  12.  Zahlreiche  Besprechungen  in 
der  Tagespresse  und  in  Zeitschriften. 

iL  Geschichte  Badens. 

a.  Prähistorische  und  römische  Zeit 
1.  Allgemeines. 

Vgl.  No.  229. 

16.  Ammon,  0.  Steinerstrtsse.  (Westd.  Ztschrft.  V.  Korrespdzbl.  No.  11.) 

17.  Christ,  Karl.  Gesammelte  Aufsätze  üb.  d.  rheinische  Germanien 
topographisch,  linguistisch,  ethnologisch.  I.  Die  Bodensee-  und  ober- 
rheinischen Gegenden.  Heidelberg.  Groos.  1886.  8®.  S.  1—32. 


250  Lamey. 

18.  Co  hausen,  A.  y.  Der  römische  Grenzwall.  Zns&tze  z.  d.  1884  dar- 
über erschien.  Werke.  (Annalen  d.  Yer.  f.  nassauische  Alterthskde. 
u.  Geschichtsfrschg.  19.  Bd.) 

Auch  separat  erschienen  als  „Nachtragt. 

19.  Wagner,  E.  Archäologische  Untersuchungen  in  Baden  i.  J.  1886. 
1.  Grabhügel  bei  Eppingen.  2.  Grabhügel  bei  Dürm.  3.  Grabhügel 
bei  Gottmadingen.  4.  Grabhügel  bei  Meissenheim.  5.  Untersuchungen 
im  röm.  Kastell  von  Oberscheidenthal.    (Earlsr.  Ztg.  Beil.  No.  290.) 

2.  Einzelne  Orte. 

Dürrn,  s.  No.  19. 

20.  E dingen.  Baumann,  K.  Ausgrabungen  in  Edingen.  (Westd. 
Ztschrft.  V.  Korrespdzbl.  No.  1—11.) 

Eppingen,  s.  No.  19. 

21.  Gottmadingen.  Brengartner.  Grabhügel  und  Umenfriedhof  bei 
Gottmadingen.    (Randenschau  I.  No.  8/9.) 

—  8.  No.  19. 

22.  Heidelberg.  Christ,  Karl.  Röm.  Grabschrift  (Westd.  Ztschrft.  V. 
Korrespdzbl.  No.  8/9.) 

Meissenheim,  s.  No.  19. 

23.  Oberscheidenthal.  Wagner,  Ernst.  Kastell  Oberscheidenthal. 
(Westd.  Ztschrft.  V.  Korrespdzbl.  No.  12.) 

—  s.  No.  19. 

24.  Walldürn.  Conrady,  W.  Vom  römischen  Grenzwall  bei  Wall- 
dürn. (Karlsr.  Ztg.  Beil.  No.  302.  303.  304.  306  u.  Westd.  Ztschrft.  V. 
Korrespdzbl.  No.  1,  2.) 

6.  Qesamtgeschichte  des  Landes^  hauptsächlich  im  Mittelalter, 

Vgl.  No.  75.  77.  251.  253.  254.  256.  257.  261.  277.  280. 

292.  293.  295.  324. 

25.  Bück,  M.  R.  Zwei  neue  Richentarsche  Codices.  (ZGO.  N.  F.  II. 
[Bd.  41.]  S.  111-117.) 

26.  Frey,  Leop.  Verhandlungen  mit  der  Kurie  über  die  Approbation 
Ruprechts  von  der  Pfalz.    72  S.  (Leipziger  Diss.) 

27.  Gisi,  W.  Guntramus  comes.  (Forsch,  z.  deutsch.  Gesch.  26.  Bd. 
S.  287-297. 

28.  Heyck,  Ed.  Aus  der  Zeit  der  Rittergesellschaften.  (ZGO.  Bd.  89. 
S.  362-375.) 

29.  Hofier,  Konstantin  Ritter  von.  Zum  Jubiläum  der  Universität 
Heidelberg.  Prag.  Dominicus.  1886.  8®.  50  S.  Sep.-Abdr.  a.  d.  Mit- 
theilungen d.  Ver.  f.  Gesch.  d.  Deutschen  in  Böhmen.  25.  Jahrg.  1.  Hft 

Behandelt  S.  36  fif.  das  Gegenkönigtum  Ruprechts  von  der  Pfalz 
gegen  Wenzel.    Vgl.  dazu:  Beetz. 

30.  Kleinschmidt,  Arthur.    Klara  Tott.    (Ruperto-Carola  No.  11.) 

31.  Koch,  Adolf  und  Wille,  Jakob.  Regesten  der  Pfalzgrafen  am 
Rhein  1214—1400.  Herausgeg.  v.  d.  Bad.  Hist.  Kommission.  Unter 
Leitung  von  Eduard  Winkelmann  bearbeitet.  1.  Liefrg.  Innsbruck. 
Wagner.  1887.  4».  S.  1—80. 


Badische  Geschichtslitteratur  des  Jahres  1886.  251 

82.  Das  Eon  Stanzer  Konzil  im  Bilde  Ulrich  Riehen  tals.  (Eonstanzer 
Zeitung  No.  60.  61.  62.  63.) 

33.  Lo ebner,  Max.  Kriegerische  Ereignisse  auf  dem  Bodensee,  Vortrag. 
(Sehrftn.  d.  Ver.  f.  Gesch.  d.  Bodensees  u.  s.  ümgebg.  XV.  S.  27—40.) 

34.  Monumenta  Germaniae  historica  ...  Necrologia  Germaniae  I. 
Dioeceses  Augustensis,  Constautiensis,  Curiensis.  Pars  prior.  Berolini 
apud  Weidmannos.  1886.  49.  IV.  Dioecesis  Constantiensis  regio  Sue- 
vica  oecidentalis.  Bearbeitet  von  F.  L.  Baumann  (nicht  wie  viel- 
fach irrig  angegeben  A.  Baumann). 

35.  Peetz,  A.    Heidelberg  und  Prag.    (Allg.  Ztg.  Beil.  No.  238.) 

36.  Schulte,  Aloys.  Studien  zur  ältesten  und  älteren  Geschichte  der 
Habsburger  und  ihrer  Besitzungen,  vor  allem  im  Elsass.  I.  Das  Elo- 
ster  Ottmarsheim  und  die  Habsburger  im  Elsass  bis  ca.  1120.  (Mit- 
thlgn.  d.  Inst.  f.  österr.  Gesch.-Forschg.  VII.  S.  1  ff.) 

Behandelt  auch  die  breisgauischen  Besitzungen  der  Habsburger. 

37.  —  Beiträge  zum  Leben  der  Eoustanzer  Domherren  und  Geschicht- 
schreiber Heinrieh  Truchsess  von  Diessenhofen  und  Albrecht  Graf 
von  Hohenberg.    (ZGO.  N.  F.  I.  [Hd.  40.]  S.  46-60.) 

38.  Wassmannsdorff,  Dr.  Karl.  Die  Erziehung  Friedrich's  des  Sieg- 
reichen, Kurfürsten  von  der  Pfalz.  Aus  Michel  Beheim's  Reimchronik 
mitgeteilt.     Heidelberg.  Gross.  1886.  8^.  43  S. 

39.  Weech,  Fr.  v.  Die  Kaiserurkunden  von  1200—1378  im  Grossh. 
General- Landesarchiv  in  Karlsruhe  I.  II.  (ZGO.  N.F.I  [Bd.  40.] 
S.  61—96.  336—356.) 

40.  Wernli,  Fritz.  Kriegslosung  des  obern  Rhein-  und  Frickthales. 
(ZGO.  N.  F.  I.  [Bd.  40]  S.  366-369.) 

41.  Wille,  Jakob.  Ruprecht  I.,  Kurfürst  von  der  Pfalz.  (Ruperto- 
Carola  No.  1.) 

42.  Witte,  Heinrich.  Zur  Geschichte  der  burgundischen  Herrschaft  am 
Oberrhein  in  den  Jahren  1469  bis  Anfang  1473.  (ZGO.  N.  F.  L 
[Bd.  40.]  S.  129-169.) 

43.  —  Der  Zusammenbruch  der  burgundischen  Herrschaft  am  Oberrhein. 
(ZGO.  N.  F.  IL  [Bd.  41.]  S.  1—58.) 

c.  Neuzeit, 

Vgl.  No.  74.  174.  181.  182.  183.  185.  248.  252.  258.  284.  309. 

326.  333.  375. 

44.  Anmale,  M.  le  duc  d'  Histoire  des  princes  de  Cond^  pendant  leg 
XVIe  et  XVIIe  sikles.    Tome  IV.  Paris.  1886. 

Behandelt  S.  248  ff.  die  Operationen  von  Mercy  und  Turenne 
i.  J.  1644:  Einnahme  von  Überlingen,  Gefecht  bei  Hüfingen, 
Kämpfe  bei  Freiburg.  Dazu  enthält  der  ^Atlas"  eine  Karte  „Fri- 
bourg  et  ses  environs  1644«.  Vgl.  Revue  bist.  Bd.  29.  S.  1—20. 
—  ZGO.  N.  F.  L  [Bd.  40.]  S.  118. 

45.  Auszug  aus  der  Gesch.  des  1.  Bad.  Feld-Artill.-Regmts.  No.  14  und 
seines  Stammtruppeutheils.   Auf  Befehl  des  Regiments  für  dessen  Un- 


252  Lamey. 

teroffiziere  and  Mannschaften    zusammengestellt.    Karlsruhe.   1886. 
8».  139  S. 

46.  Boulay  de  la  Meurthe.  Les  derni^res  ann^es  du  duc  d'Enghien. 
Paris.  Hachette  et  Cie.  1886.  S^.  YIU.  359  S. 

Beginnt  mit  der  Übersiedelung  des  Herzogs  nach  Ettenheim  1801. 

47.  £in  Briefwechsel  zwischen  dem  Grossherzog  von  Baden  u.  General 
ührich.    (Konst.  Ztg.  No.  288.) 

48.  Brombacher.  Der  Tod  der  400  Pforzheimer  bei  Wimpfen  nicht 
eine  Sage,  sondern  eine  Thatsache.  Genaue  Untersuchung  der  Streit- 
frage auf  Grund  des  ältesten  hiesigen  Taufbuches  mit  BenützuDg  der 
ältesten  geschichtlichen  Quellen.    Pforzheim.  Selbstverlag.  1886.  8^. 

49.  Fabrice,  F.  v.  Das  Königl.  bayr.  6.  Infant. -Regmt.  Kaiser  Wil- 
helm, König  von  Preussen  I.  Teil,  1725—1804.  München.  Oldenbourg. 
1886.  8°.  526  u.  166  S.    (Vgl.  ZGO.  N.  F.  I.  [Bd.  40.]  S.  375.) 

50.  Formanek,  Jaromir.  Gesch.  d.  k.  k.  Infant.-Regmt8.  No.  41,  der- 
zeit Josef  Freiherr  Vecsey  de  Vecse  et  Böröllyö-Isägfa,  k.  k.  Feld- 
marschall-Lieut.  Nach  authent.  Quellen  bearb.  I.  Bd.  Das  alte  Regi- 
ment. Von  der  Errichtung  des  Regmts.  bis  zur  Verlegung  des  Werbe- 
bezirkes nach  Galizien.  1701  —  1806.  Czernowitz.  Czopp.  1886.  8". 
(Vgl.  ZGO.  N.  F.  I.  [Bd.  40.]  S.  500.) 

51.  Die  katholische  Fraktion  in  der  bad.  zweiten  Kammer.  (Neue 
evang.  Kirchenztg.  H.  v.  Messner.  27.  Jahrg.  No.  8.) 

52.  Hartfelder,  Dr.  Karl.  Akten  zur  Geschichte  des  Bauernkriegs  in 
Süddeutschland.    (ZGO.  Bd.  39.  S.  376-430.) 

53.  Heinze  Max.  Die  Pfalzgräfin  Elisabeth  und  Descartes.  (Hist. 
Taschenbuch  von  Raumer  6.  Folge,  5.  Jahrg.  1886.  S.  257—304.) 

54.  Heyck,  Eduard.  Neun  Merian'sche  Briefe.  (ZGO.  N.F.I.  [Bd.  40.] 
S.  357—364.) 

55.  —  Die  italienische  Reise  des  Markgrafen  Ferdinand  Maximilian  und 
Wilhelm  Christoph  von  Baden-Baden  in  den  Jahren  1644—1646. 
(ZGO.  N.  F.  I.  [Bd.  40.]  S.  402-444.) 

56.  Hot  tinger,  Dr.  Chr.  G.  Friedrich  Grossherzog  von  Baden.  Zur 
Erinnerung  an  s.  60.  Geburtstag.  Heidelberg.  Winter.  1886.  8*.  32  S. 
Mit  Abbldgn. 

57.  Joachim,  Dr.  Erich.  Die  Entwickelung  des  Rheinbundes  v.  J.  1658. 
Acht  Jahre  reichsständischer  Politik.  1651—1658.  Leipzig.  Veit  &  Cie. 
1886.  8».  Vm.  515  S. 

58.  Kimmig,  Dr.  Otto.  Die  Festlickeiten  zur  Feier  des  Einzugs  Ihrer 
Königl.  Hoheiten  des  Erbgrossherzogs  Friedrich  und  der  Erbgross- 
herzogin  Hilda  von  Baden  in  Freiburg  i.  Br.  7.  bis  14.  Dez.  1885. 
Denkschrift  im  Auftrage  des  Stadtraths  verfasst.  Mit  den  Porträts 
Ihrer  Königl.  Hoheiten,  den  Glasgemälden  im  Treppenhause  des  Gr. 
Palais,  dem  Triumphbogen  und  dem  Weinbrunnen  in  vier  Lichtdruck- 
bildern, nebst  einem  vollständigen  Text  des  historischen  Festspiels 
im  Stadttheater.    Freiburg  i.  Br.  1885.  4^.  48  S. 

59.  Kleinschmidt,  Arthur.  Karl  Friedrich  von  Baden  als  Neube- 
grönder  der  Universität  Heidelberg.  (Die  Grenzboten.  45.  Jahrg.  No.  16.) 

60.  —  Anna  Gonzaga,  Pfalzgräfin  bei  Rhein.    (Ruperto-Carola  No.  8.  9.) 


ßadische  Geschieh tslitteratur  des  Jahres  1886.  253 

61.  Kraus,  F.  X.  Badisches  Epitaph  in  der  Kirche  zu  Rodemachern. 
(ZGO.  N.F.I.  [Bd.  40.]  S.  112.) 

62.  Linde,  Antonius  von  der.  Kaspar  Hauser.  Eine  neugeschichtl. 
Legende.   Wiesbaden.  Limbarth.  1887.  8».  2  Bde.  VIIL  408  u.  416  S. 

63.  Müntz,  A.  Louis  XIV  et  les  Fürstenberg  en  Alsace.  (La  Revue 
nouv.  d'Alsace-Lorraine.  5e  ann6e  No.  10.  11.  12.  6^  annöe  No.  1. 2.  3.) 

64.  Obser,  Kar).  Die  Mission  des  Freiherrn  Georg  Ludwig  vonEdels- 
heim  im  Jahre  1760.    (ZGO.  N.  F.  IL  [Bd.  41.]  S.  69-98.) 

65.  Pf  äff,  Karl.    Elisabeth  Charlotte.    (Ruperto-Carola  No.  6.  7.) 

66.  Roder,  Chr.  Bericht  über  die  Niederlage  der  Klettgauer  Bauern  bei 
Lottstetten  am  8.  Mai  1633.    (ZGO.  N.  F.  II.  [Bd.  41.]  S.  118—121.) 

67.  Salzer,  R.  Beiträge  zu  einer  Biographie  Ottheinrichs.  Festschrift 
der  Realschule  in  Heidelberg  zur  ÖOOjähr.  Jubelfeier  der  Universität. 
Beil.  z.  Jahresber.  der  Realschule  1885/86.  Heidelbg.  1886.  4».  91  S. 

68.  —  Ott-Heinrich  in  der  Neuburger  Zeit.    (Ruperto-Carola  No.  5.) 

69.  Schilling,  Alb.  Eine  Dotationsurkunde  aus  der  Zeit  des  30jähr. 
Kriegs.    (Freiburg.  Diöces.-Arch.  XVIIL  S.  324—327.) 

70.  Weber,  Georg.  Geschichtsbilder  aus  verschiedenen  Ländern  und 
Zeitaltern.  Leipzig.  Engelmann.  1886.  8^^.  VII.  Rückblicke  auf  die 
badische  Revolution  von  1848  und  1849.    S.  434—514. 

71.  —  Karl  Ludwig  und  die  Pfalz  im  17.  Jhrhdt.    (Ruperto-Carola  No.  4.) 

72.  Weech,  Fr.  v.  Drei  Briefe  der  Herzogin  Elisabeth  Charlotte  von 
Orleans  an  den  Markgrafen  Friedrich  Magnus 'von  Baden -Durlach. 
(ZGO.  N.F.I.  [Bd.  40.]  S.  219—223.) 

73.  Wille,  Jakob.  Die  Pfalz  u.  Heidelberg  in  der  histor.  Litteratur 
des  üniversitätsjubiläums.    (ZGO.  N.F.L  [Bd.  40.]  S.  471    49L) 

d.  Genealogie,  Heraldik  und  Sphragistik. 

74.  Becke-Klüchtzner,  E.  von  der.  Stamm-Tafeln  des  Adels  des 
Grossherzogtums  Baden.  Ein  neu  bearbeitetes  Adelsbuch.  Baden- 
Baden.  V.  Hagen.  1886.  Fol.  Lfrg.  1.  2.  3.  4.  S.  1-160. 

75.  Gisi,  W.  Der  Ursprung  der  Häuser  Neuenburg  in  der  Schweiz  und 
im  Breisgau.  Bischof  Berthold  I.  von  Basel.  Haus  Hasenburg. 
(Anzeiger  f.  scbweiz.  Gesch.  N.  F.  17.  Jahrg.  No.  4.  5.) 

76.  Leiningen-Westerburg,  Karl  Emich  Graf  zu.  Mannheimer 
Siegelsammlung.     (Der  D.  Herold  XVII.  No.  1.) 

77.  Weech,  Dr.  Fr.  v.  Siegel  von  Urkunden  aus  dem  Grossh.  bad. 
Gen.-Landesarchiv  zu  Karlsruhe.    II.  Serie.  Frankf.  a.  M.  1886.  Fol. 

78.  Wentz,  Herm.  Zwei  Münzfunde  zu  Roth  bei  Wiesloch.  Berlin.  1886. 
80.  20  S.     (Sep.-Abdr.  a.  d.  „Berl.  Münzblättern«  1886  No.  74.  77.) 

III.  Geschichte  einzelner  Orte. 

Aasen,   s.  No.  80.  —  Antogast,   s.  No.  225.  —  Baden-Baden, 
s.  No.  386.  —  Behla,  s.  No.  80. 

79.  Bruchsal.  Deppisch,  Karl.  Das  Schloss  zu  Bruchsal.  (Pfalz. 
Museum  1886.  No.  1.) 

Dogern,  s.  No.  161.  —  Döggingen,  s.  No.  80. 


254  Lamey. 

80.  Donaueschingen.  üdry.  Arcbivalien  aus  Orten  d.  Amtsbez.  Donaa- 
eschingen.  I.  Aasen  II.  Bebla.  III.  Döggingen.  IV.  Fürstenberg.  V.  Hau- 
sen vor  Wald.  VI.  Hocbemmingen.  VII.  Mundelfingen.  VIII.  Pfohren. 
IX.  Riedböhringen.    X.  Sunthausen.    (M.  d.  h.  K.  No.  7.  VIII.) 

—  8.  No.  321.  322. 

81.  Emmendingen.  Maurer,  H.  Archivalien  aus  den  Städten  des 
Amtsbezirks  Emmendingen.  I.  Urkunden  der  Stadt  Endingen,  ü.  Em- 
mendingen.  III.  Herbolzbeim.   IV.  Kenzingen.    (M.  d.  h.  K.  No.  7.  VI.) 

82.  Endingen.  Erinnerungen  an  Endingen.  (Freiburger  Sonntagskai. 
1886.  S.  6—8.) 

—  8.  N.  81. 

83.  Eppingen.  Scbwarz,  J.  Archivalien  der  Stadt  und  Pfarrei  Ep- 
pingen.    (M.  d.  h.  K.  No.  7.  I.) 

Ettenheim,  s.  No.  46.  —  Ettlingen,  s.  No.  166.  167. 

84.  Freiburg.  Geiges,  Fritz.  Die  Stadt  Freiburg  im  Breisgau  unter 
der  Herrschaft  der  Grafen  von  Urach  bis  zum  Übergang  an  das  Haus 
Ostreich,  1368.    (Schau-inVLand  12.  Jahrg.  1885.  3.  Lfrg.  S.  61-82.) 

85.  —  Hagele  u.  König.  Freiburg.  Stadt,  Universität  und  Erzbis- 
tum.   (Freiburger  Kirchenlexikon  2.  Aufl.  IV.  Bd.) 

86.  —  Konvict  u.  Konvictskirche.  (Bad.  Beob.  1886.  No.  226.  229.  240.  246.) 

87.  —  Maurer,  Heinrich.  Kritische  Untersuchung  der  ältesten  Ver- 
fassungsurkunden der  Stadt  Freiburg  i.  B.  (ZGO.  N.  F.  I.  [Bd.  40.] 
S.  170—199.)     • 

88.  —  Poinsignon,  A.  Das  Grossh.  Palais  zu  Freiburg  i.  Br.  (Schau- 
in's-Land  12.  Jahrg.  1885.  1.  Lfrg.  S.  3-9.) 

89.  —  Poinsignon,  A.  Rückblicke  auf  die  Vergangenheit  des  Stadt- 
archivs zu  Freiburg  i.  B.  (Löher's  Arcbival.  Ztschrft.  X.  S.  122-140.) 

90.  —  Poinsignon,  A.  Das  Kaufhaus  in  Freiburg  im  Breisgau.  (Vom 
Jura  zum  Schwarzwald  III.  1.  Hft.  S.  65—78.) 

—  s.  No.  44.   58.   170.  280.   293. 

Freiersbach,  s.  No.  225.  —  Fürstenberg,  s.  No.  80. 

91.  Geisslingen.  Der  Urtelbrief  über  einen  Grenzstreit  zwischen  den 
Gemeinden  Geisslingen  und  Küssnach  im  untern  Kletgau  vom  Jahr  1576. 
(Randenschau  I.  No.  5.  6/7.  8/9.) 

Griesbach,  s.  No.  225. 

92.  Grimmelshofen.  Die  Errichtung  einer  Mühle  zu  Grimmelshofen. 
(Randenschau  I.  No.  8/9.) 

Hausen  vor  Wald,  s.  No.  80. 

93.  Hecklingen.  Krieg,  A.  Beiträge  zur  Geschichte  des  Ortes  und  der 
Pfarrei  Hecklingen.    (Freiburg.  Diözes.-Archiv  XVIII.  S.  119-151.) 

94.  Heidelberg.    Alt,  Theo d.    Perkeo.    (Ruperto-Carola  No.  4.) 

95.  —  Becker,  Otto.  Die  Klinischen  Anstalten  der  Universität  Heidel- 
berg.   (Ruperto-Carola  No.  3.  11.) 

96.  —  Brandt,  Samuel.  Lenau  in  Heidelberg.  Mit  einem  nocb  nicht 
veröflf entlichten  Briefe  des  Dichters.     (Ruperto-Carola  No.  10.) 

97.  —  Bunte  Blätter  aus  Alt-Heidelberg.  Heidelberg.  Meder.  (18  BL 
mit  Reproduktionen  älterer  Bilder  aus  Heidelbergs  Vergangenheit  in 
Lichtdruck.) 


Badiscbe  Geschichtslitteratur  des  Jahres  1886.  255 

98.  Heidelberg.  Bütschli,  0.  Zoologie,  vergl.  Anatomie  und  die 
zoolog.  Sammlung  an  der  ünivers.  Heidelberg  seit  1800.  Zusammen- 
gestellt z.  V.  Säkularfeier  d.  ünivers.  Heidelbg.  Koester.  1886. 8".  30  S. 

99.  —  Gassei,  D.  Paulus.  Der  Name  Heidelberg.  Eine  Wissenschaft! . 
Anmerkung.    (Zu  den  Festtagen  des  August.)    Berlin.  1886.  8^.  16  S. 

100.  —  Christ,  Karl.  Das  Heidelberger  Fass.  ürkundl.  Geschichte 
der  4  grossen  Heidelberger  Fässer.  I.  Teil:  Das  Fass  Johann  Kasi- 
mirs und  die  damit  zusammenhängenden  Bauten  mit  5  Tafeln  Ab- 
bildungen.   Heidelberg.  Groos.  1886.  8«.  36  S. 

101.  —  Das  Corpsleben  in  Heidelberg  während  des  neunzehnten  Jahr- 
hunderts. Festschrift  zum  500jährigen  Jubiläum  der  Universität. 
Heidelberg.  1886.  gr.  8.  136  S. 

102.  —  Durm,  Josef.  Das  Universitäts-Hauptgebäude.  (Ruperto-Carola 
No.'4.) 

103.  —  Ehrlich,  Dr.  Gustav  (=  Aug.  Rapp).  Heidelberg  und  seine 
Universität.  Ein  Beitrag  zur  Feier  des  500jährigen  Bestandes  der 
Letzteren.    Karlsruhe.  Dillinger.  1886.  8".  56  S. 

Sep.-Abdr.  aus  dem  „Bad.  Landesboten". 

104.  —  Festschrift  zur  500jähr.  Stiftungsfeier  der  Universität  Heidel- 
berg veröff.  von  dem  histor.-philos.  Ver.  zu  Heidelberg.  Mit  Bei- 
trägen von  K.  Hartfelder,  G.  Weber,  W.  Oncken,  C.  Lemcke,  W. 
Wundt,  H.  Holtzmann  u.  A.  v.  Kirchenheim.  Leipzig.  Engelmann. 
1886.  80.  130  S. 

Enth.  folg.  hierhergeh.  Abhandlgn.:  I.  Der  Humanismus  und 
die  Heidelberger  Klöster.  Von  Karl  Hartfelder.  H.  Deutsche 
Fürsten  und  Kleinstaaten  vor  hundert  Jahren.  Von  Georg  Weber. 
III.  Heidelberger  Erinnerungen  aus  ernster  Zeit.  Von  Wilhelm 
Oncken.  VII.  Die  Universitätsbotenanstalten  des  Mittelalters.  Von 
A.  von  Kirchenheim. 

105.  —  Fischer,  D.  Kuno.  Festrede  zur  ÖOOjähr.  Jubelfeier  der  Ru- 
precht-Karls -Hochschule  zu  Heidelberg  gehalten  in  der  Heiliggeist- 
kirche den  4.  Aug.  1886.    Heidelberg.  Winter.  1886.  8».  98  S. 

Dasselbe.  Heidelberg.  Hörning.  4*^.  64  S. 

106.  —  Frommel,W.    Alt-Heidelberg.    (Daheim  22.  Jahrg.  No.  43.  44.) 

107.  —  Hegewald.  Die  Heidelberger  Chronik.  Festgabe  zum  Heidel- 
berger Universitätsjubiläum  1886.    Meiningen.  1886.  32  S. 

108.  —  Der  Heidelberger  Schlossgarten  im  Jahre  1620.  (Ruperto- 
Carola  No.  6.) 

109.  —  Holtzmann,  Otto.  Aus  der  Geschichte  der  theolog.  Fakultät 
Heidelberg.  Zum  500jähr.  Jubiläum.  (Sep.-Abdr.  aus  dem  Südd. 
evangel.-protestant.  Wocheubl.)    Heidelberg.  1886.  fol.  12  S. 

110.  —  Horawitz,Adalb.  Zum  Jubiläum  der  Universität  Heidelberg. 
Heidelberg  im  Zeitalter  des  Humanismus.  (Deutsche  Wochenschrift 
4.  Jahrg.  No.  32.) 

111.  —  Kleinschmidt,  Art h.  Zur  500jähr.  Geburtsfeier  der  Ruperto- 
Carola  in  Heidelberg  1-9.     (Illustr.  Ztg.  No.  22477.  [87.  Bd.]) 

112. Der  Einzug  Friedrichs  V.  und  Elisabeths  in  Heidelberg.  — 


Ö56  Lamey. 

Heidelberger  Carcerbilder.  —  Das  grosse  Heidelberger  Fass.    (Illuitr. 
Ztg.  No.  22477.  [87.  Bd.]) 

113.  Heidelberg.  Koch,  Adolf.  Die  Gründung  der  Heidelberger 
Universität.    (Ruperto-Carola  No.  1.  2.) 

114.  —  Kurfürsteutag  zu  Heidelberg  16.  Oktober  1428.  (Deutsche 
Reichsakten  IX.  [üotba.  Perthes.  1887.  4°.]  S.  222-284.) 

115.  —  Lang.  Die  Heiliggeistkitche  in  ihrer  Beziehung  zu  dem  Jubel- 
fest der  Universität  Heidelberg.    (Ruperto-Carola  No.  12.) 

116.  —  Lob 8t ein.    Das  Museum.    (Ruperto-Corola  No.  9.) 

117.  —  Mays,  Albert.  Heidelberg  gefeiert  von  Dichtern  und  Denkern 
seit  fiinf  Jahrhunderten.  Festgabe  zum  Jubiläum  der  Universität 
Heidelberg.   Bangel  &  Schmitt  (Otto  Petters).  1886.  8«.  XVII.  146  8. 

118.  —  Obser,  Karl.  Die  Universität  Heidelberg  unter  der  Regierung 
Karl  Friedrichs  (1802-1811).    (Ruperto-Carola  No.  2.  3*) 

119.  —  Palatinus,  Theodor  (=  Helm).  Heidelberg  und  seine  Uni- 
versität.   Freiburg  i.  Br.  Herder.  1886.  8°.  VIIL  172  S. 

120.  —  Quincke,  Dr.  Gg.  Gesch.  des  physikal.  Instituts  der  Univers. 
Heidelberg.    Akadem.  Rede.    Heidelberg.  Hörning.  1885.  4^.  47  S. 

121.  —  Roquette,  Otto.  Eine  Erinnerung  aus  dem  Frühjahr  1848. 
(Ruperto-Carola  No.  10.) 

122.  —  Rupertophilus,  K.  Die  Heidelberger  Universitätiönbil&en  der 
früheren  Jahrhunderte.    Heidelberg.  Winter.  1886.  8».  15  S. 

123.  —  Salzer,  Robert.    Heidelberga  deleta.    (Ruperto-Carola  No.  7.) 

124.  —  Schwarz,  Fried r.  Die  lleiliggeist-Kirche  in  ihrer  Beziehung 
zu  Stadt  und  Hochschule  Heidelberg.    (Ruperto-Carola  No.  7.) 

125.  —  Steiner,  Dr.  Heiur.  Der  Zürcher  Professor  Johann  Heinrick 
Hottinger  in  Heidelberg  1655-1661.    Zürich  1886.  4«   61  S. 

Vgl.  Ailg.  Ztg.  Beil.  No.  231. 

126.  —  Thoemes,  Dr.  Nicol.  Das  Stift  der  königl.  Kapelle  mm  Heil. 
Geist  und  die  Universität  Heidelberg  in  ihrer  Verbindung  von  1413. 
Originalstiftungsurkunden  des  Kurfürsten  Ludwig  HI.  zur  500j&hr. 
Jubelfeier  der  Hochschule  veröff.  Heidelberg.    Winter  1886.  8«.  24  8. 

127.  —  Thorbecke,  Dr.  Aug.  Die  Anfänge  der  Uuiversit&t  Heidelberg. 
Histor.  Abhandlung  behufs  Erlangung  der  venia  legendi  der  Hohes 
philos.  Fakultät  zu  Heidelberg  vorgelegt.  Heidelberg.  Röster.  18811 
80.  73  S. 

128. Geschichte  der  Universität  Heidelberg  im  Auftrage  der  Uni- 
versität dargestellt.  Abteilung  I:  Die  älteste  Zeit  1886—1449. 
Heidelberg.  Koester.  1886.  8".  VI.  116.  94  S.  —  A.  u.  d.  T.:  We 
älteste  Zeit  der  Universität  Heidelberg  1386  - 1449. 

129.  —  Toepke,Gust.  Die  Matrikel  der  Universität  Heidelberg.  Zweittf 
Teil  von  1554—1662.  Nobst  einem  Anhange  enthaltend:  I.  Matri- 
cula  Universitatis  1663— 1G68.  IL  Album  Magistrorum  Artium  1891 
—  1581.  III.  Matricula  Alumnorum  juris  1527 — 1581.  IV.  Gtia* 
logus  Promotorum  in  Jure  1386—1581.  V.  Matricula  Studiosona 
Theologiae  1556—1685.  VI.  Promotiones  factae  in  Facultate  Tbet' 
logica  1404—1686.  VII.  Syllabus  Rectorum  UniversitaÜB  ISSS-lM 
Heidelberg.  Selbstverlag.  In  Komm.  Winter.  1886.  B^. 


Badische  Geschieh tslitteratur. des  Jahres  1886.  257 

130.  Heidelberg,  ürkundenbuch  der  Universität  Heidelberg.  Zur 
ÖOOjährig.  Stiftungsfeier  der  Universität  im  Auftrage  derselben  heraus- 
geg.  von  Eduard  Winkelmann.  I.  Bd.:  Urkunden.  IL  Bd.:  Regesten. 
Heidelberg.  Winter.  1886.  2  Bde.  8».  XIV.  496  u.  405  S. 

131.  —  Weber,  G.  Epilog  zu  den  Heidelberger  Erinnerungen  I— V. 
(Allp.  Ztg.  No.  212.  Beil.  218.  222.  223.  228.) 

132.  —  Wilkens.     Heidelberg  seit  1869.     (Ruperto-Carola  No.  3.) 

133.  —  Winkelmann,  Ed.  Zur  Geschichte  der  Mathematik  in  Heidel- 
berg.    (ZGO.  N.  F.  I.  [Bd.  40  ]  S.  492/3.) 

—  s.  No.  10.  15.  29.  35.  59.  67.  73.  168.  182.  184.  229.  335.  381.  385. 
Herbolzheim,  s.  No.  81.   —  Hochemmingen,  s.  No.  80. 

134.  Hochhausen  a.  N.    Huffschmid,  Maxim.    Hochhausen  a.  N.  u. 
die  heilige  Notburga.     (ZGO.  N.F.I.  [Bd.  40]  S.  385-401.) 
Hüfingen,  s.  No.  44. 

135.  Kadelburg.  Kurze  Geschichte  von  Kadelburg  am  Rhein.  (Randen- 
schau I.  No.  1.  2.  3/4.) 

136.  Karlsruhe.  Archiv  der  Haupt-  und  Residenzstadt  Karlsruhe. 
Karlsruhe  1886.  8«.  66  S. 

137.  —  Chronik  der  Haupt-  und  Residenzstadt  Karlsruhe  für  das  Jahr 
1885.  Zusammengest.  im  Auftr.  der  städt.  Archivkommission.  (Von 
Jos.  Häussner.)    Karlsruhe.  Braun.  1886.  8^.  94  S. 

138.  —  Festschrift  zur  SOOjähr.  Jubelfeier  des  Grossh.  Gymnasiums  in 
Karlsruhe.  22.  Nov.  1886.  Mit  3  Taf.  Karlsr.  Braun.  1886.  80.  88  S. 

Inhalt:  1.  Überblick  der  Geschichte  des  Gymnasiums  von  Dir. 
Dr.  Wendt.  2.  Über  den  Rheinländischen  Hausfreund  und  Johann 
Peter  Hebel  von  Prof.  Heinr.  Funck. 

139.  —  Funck,  Heinr.  Ein  Vorschlag  zur  Errichtung  einer  Universität 
in  Karlsruhe  aus  dem  Jahre  1761.  (Festschrift  d.  bad.  Gymnasien. 
Gewidmet  d.  Univers.  Heidelberg  z.  Feier  ihres  öOOjähr.  Jubiläums. 
Karlsruhe.  Braun.  1886.  4».  S.  121  ff.) 

140.  —  Zur  Jubelfeier  des  Karlsruher  Gymnasiums.  (Bad.  Schulbl.  III. 
No.  11.  S.  209    211.) 

141.  —  H.  Die  100-  und  200jähr.  Jubelfeier  des  Gymnasiums  (Durlach- 
Karlsruhe).     (Karlsruher  Ztg.  No.  271.) 

142.  —  Die  300jähr.  Jubelfeier  des  Gymnasiums  in  Karlsruhe.  (Karlsr. 
Ztg.  No.  265.  266.  267.  268.) 

143.  —  Sc heffel's  Wohnhäuser.    (Karlsr.  Ztg.  No.  92.) 

—  s.  No.  78.  322    334.  -  Kehl,  s.  No.  322. 

144.  Kenzingen.  Sussann,  Herm.  Kenzingen  im  30jähr.  Krieg.  Nach 
grösstenteils  ungedruckten  archival.  Urkunden.  Beig.  z.  Jahresber. 
der  Höh.  Bürgersch.  zu  Kenzingen.     Kenz.  Pfeifer.  1886.  8».  66.  S. 

—  s.  No.  81.  —  Kirchdorf,  s.  No.  374.  —  Königheim,  s.  No.  158. 

145.  Konstanz.  Heyck,  Ed.  Ein  Schreiben  Eugens  IV.  an  die  Stadt 
Konstanz.     (ZGO.  Bd.  39.  S.  431/2.) 

—  s.  No.  32.  34.  37.  —  Küssnach,  s.  No.  91.  —  Lauda,  s.  No. 
158.  —  Lottstetten,  s.  No.  66. 

146.  Mannheim.  Jahresbericht  des  Altertums- Vereins  für  das  Jahr  1886. 
(Westd.  Zeitschr.  Korrespdzbl.  Jahrg.  V.  No.  12.  S.  293—297.) 

ZeitBchr.  f.  Ge§ch.  d.  Oberrh.  N.  F.  II.  2.  |  *7 


258  Lamey. 

147.  Mannheim.  Eleemann.  Die  kurpfälzische  Ingeniearschule  zu 
Mannheim.     (AUgem.  Milit.-Ztg.  61.  Jahrg.  No.  26  u.  27.) 

—  8.  No.  76.  328. 

148.  Mosbach.    Baumberger.    Repertorium  der  Originalarkanden  im 
Stadtarchiv  zu  Mosbach.    (M.  d.  h.  K.  No.  7.  VII.) 
Mühlburg,  s.  No.  240. 

149.  Müllheim.  Sievert,  A.  J.  Geschichte  der  Stadt  Müllheim  im 
Markgräflerland.  Mit  vielfacher  Berücksichtigung  der  Umgegend. 
Müllheim.  Schmidt.  1886.  8».  IX.  476  S.     (Abgeschl.  mit  Lfrg.  4.) 

150.  —  Sievert,  A.    Archivalien  aus  Orten  des  Amtsbezirks  Müllheim. 
Neuenburg  a.  Rh.  (Stadtarchiv).    (M.  d.  h.  K.  No.  7.  II.) 
Mundelfingen,  s.  No.  80. 

161.    Munzingen.    Kühler,  C.    Aufzeichnungen  des  Lehrers  und  Ge- 
meinderechners Wiffel  von  Munzingen.  (Schau -in's-Land  12.  Jahrg. 
1885.  Lfrg.  1.  2.  S.  24-41.) 
Neuenburg,  s.  No.  150.  292.  —  Ober-Gailingen,  s.  No.  277. 

152.  Offenburg.  Walter.  Die  Urkunden  des  St.  Andreas-Spitals  zu 
Offenburg.     (M.  d.  h.  K.  No.  7.  V.) 

Petershausen,  8.  No.  299.  —-  Petersthal,  s.  No.  225.  —  Pfoh- 
ren,  s.  No.  80.  —  Pforzheim,  s.  No.  48.  173.  389. 

153.  Philippsburg.    Barazetti,   Dr.   Cäsar.    Geschichte  der   Stadt 
Philippsburg.    (Allg.  Ztg.  Beil.  No.  222.  223.  224.) 
Radolfi^ell,  s.  No.  197. 

154.  Rastatt.  Köhler,  J.  Die  Handschriften  und  Inkunabeldrucke  der 
Rastatter  Gymiiasiumsbibliothek.    Beil.  z.  Progr.  des  Grossh.  Gymn. 
zu  Rastatt  f.  d.  J.  1886.     1886.  Vogel.  Rastatt.  4».  24.  S. 
Reichenau,  s.  No.  299. 

155.  Renchen.  Schmidt,  Erich.  Charakteristiken.  Berlin.  Weidmann. 
1886   8^  S.  96—110  Simplicissimusfeste  in  Renchen. 
Riedböhringen,  s.  No  80.  —  Säckingen,  s.  No.  322. 

156.  St.  Peter.  Ober le.  Das  Priesterseminar  in  St.  Peter  bei  Freiburg, 
(Rhein.  Volkskal.  1886.  S.  39  ff.) 

—  s.  No.  285.  —  Schiltach,  s.  No.  327. 

157.  Stuhl  ingen.  Wie  Stühlingen  zu  fünf  Jahrmärkten  kam.  (Randen- 
schau I.  No.  6/7.) 

—  s.  No.  290.  —  Sulzbach.  s.  No.  225.  —  Sunthausen,  s.  No.  80. 

158.  —  Tauberbischofsheim.  Martens,  Dr.  W.  Archivalien  aus  Orten 
des  Amtsbezirkes  Tauberbischofsheim.  IL  Urkunden  der  Stadt  Lauda. 
III.  Urkunden  der  Gem.  Königheim.    (M.  d.  h.  K.  No.  7.  IV.) 

159.  Überlingen.  Münster,  Rathaus  und  alte  Stadtkanzlei  in  Überlingen. 
(Freie  Stimme  1886.  No.  99.) 

160.  —  Roder.  Bericht  über  die  Ordnung  und  Repertorisierung  des 
Stadt-  u.  des  Spitalarchives  zu  Überlingen.  Übersicht  über  den  Inhalt 
der  beiden  gen.  Archive.     (M.  d.  h.  K.  No.  6.  Beil.  B.  C.  D.) 

—  s.  No.  44. 

161.  Waldshut.  Birkenmeyer.  Archivalien  aus  dem  Amtsbezirke  Walds- 
hut.   I.  Gemeinde  Dogern.    (M.  d.  h.  K.  No.  7.  III.) 
Wolfach,  s.  No.  322. 


Badische  Greschichtslitteratar  des  Jahres  1886.  259 


IV.  Biographisches. 

162  Jean  Becker.  (Rheinl.  Hausfreund  f.  1887.  [Tauberbischofsheim.] 
S.  83.  84.) 

163.  Georg  Friedrich  Creuzer  von  Fritz  Scholl.  (Rup.-Carol.  No.  10.) 

164.  Karl  Daub  von  H.  Holtzmann.     (Ruperto-Carola  No  9.) 

165.  Hugo  Donellus  von  Otto  Kariowa.    (Ruperto-Carola  No.  4.) 

166.  Wilh.  Dörrfuss,  Kunstmüller  in  Ettlingen.  Von  M.  G.  W.  Br(andt). 
Sep.-Abdr.  aus  dem  „Treuen  Eckart".    Eckartshaus.  1885.  8^  24  S. 

167.  Wilh.  Dörr fuss  Kunstmüllers  in  Ettlingen,  Leben.  Von  ihm  selbst 
erzählt     Karlsruhe.  Reiff.  1886.  8^.  54  S. 

168.  Jos.  Durm  u.  Karl  Hoff,  Heidelbergs  jüngste  Ehrenbürger  von 
A.  K.     (Ruperto-Carola  No.  12.) 

169.  Dr.  Johann  Georg  Duttlinger  von  Lembach.  (Ein  Gedenkblatt.) 
(Randenschau  I.  No.  2.  3/4.) 

170.  Ecker,  Dr.  Alex.  Hundert  Jahre  einer  Freiburger  Professoren- 
familie. Biograph.  Aufzeichnungen.  Freibg.  i.  B  Mohr.  1886.  8^.  156  S. 

171.  Wilhelm  Eisenlohr,  Generaldirektor  der  badischen  Eisenbahnen, 
(Bad.  Landeskai.  f.  1887.  S.  51-54.  -  Rheinl.  Hausfreund  f.  1887. 
[Tauberbischofsheim.]  S.  89—91.) 

172.  Kuno  Fischer  V.  Ludw.  Salomon.  (Illustr.  Ztg.  No.  2264  [87.  Bd.].) 

173.  Nikolaus  Gerbel.  —  Büchle,  Dr.  Adolf.  Der  Humanist  Nikol. 
Gerbel  aus  Pforzheim.  Dem  Karlsruher  Gymnasium  zur  dritten 
Säkularfeier  zugeeignet.  Durlach.  1886.  4^.  28  S.  (Beil.  zum  Progr. 
des  Pro-  und  Realgymn.  Durlach.) 

174.  Martin  Gerbert  u.  Aemilius  üssermann.  Beiträge  zur  Bio- 
graphie der  berüi. inten  Benedictiner:  Martin  Gerbert,  Fürstabt  von 
St.  Blasien  u.  P.  Aemilian  üssermann.  (Studien  u.  Mittlgn.  aus  dem 
Benedictiner-  u.  dem  Cistercieuser-Orden  VII.  Hft.  1.  S.  187—190.) 

175.  Job.  Jak.  Christof  von  Grimmeishausen  von  Ph.  Ruppert. 
(ZOO.  N.F.L  [Bd.  40.]  S.  371-375.) 

176.  Ludwig  Häusser,  Erinnerungen  an  — ,  von  Wilhelm  Oncken. 
(Ruperto-Carola  No.  8.) 

177.  Jean  Pierre  Hebel  (1760—1826).  (La  Revue  nouv.  d'Alsace- 
Lorraine.  5^  annöe.  No.  9.) 

Karl  Hoff,  s.  No.  168. 

178.  Philipp  v.  Jelly  —  Böhm,  Gottfried.  Philipp  v.  Jelly.  Ein 
Lebens-  und  Charakterbild.  Mit  einem  Lichtdruck  der  Büste  Jolly's 
u.  einem  Verzeichnis  s.  Schriften.    München.  Fritsch.  1886.  8".  47  S. 

179.  Dr.  Karl  Junghanns.  (Nekrolog.)  (Karlsr.  Ztg.  Beil.  zu  No.  152 ) 

180.  Dr.  Fr.  Junker,  zur  Erinnerung  an  — .  (Südd.  evangel.-protest. 
Wochenbl.  No.  9.) 

181.  Karl  Mathy.  Treitschke,  Heinr.  v.  Histor.  u.  polit.  Aufsätze. 
5.  verm.  Aufl.  Leipzig.  Hirzel.  1886.  Bd.  L  S.  484  ff. 

182.  K.  J.  A.  Mittermaier.  Mittermaier,  Dr.  med.  K.  u.  Dr.  jur.  F. 
Bilder  aus  dem  Leben  von  K.  J.  A.  Mittermaier.  Zur  500jähr.  Jubel- 
feier der  Universität  Heidelberg  gewidmet.    Mit  dem  Bildnisse  Mit- 

17* 


260  Lamey. 

termaier's  ünct  acht  Bildern  in  Lichtdruck  nach  Zeichnungen  und 
Aquarellen  von  K.  Roux.  Heidelberg.  Weiss.  1886.  8^  67  S. 

183.  K.  J.  A.  Mittermaier.  VonF.  Mittermaier.  (Rup.-Carol.  No.  12.) 

184.  Robert  v.  Mohl.  —  Schulze,  Dr.  Herrn.  Robert  v.  Mohl.  Ein 
Erinnerungsblatt,  dargebr.  z.  öOOjähr.  Jubelfeier  der  Ruperto-Carola. 
Mit  ein.  Bildn.  R.  v.  Mohls.  Heidelberg.  Winter.  1886.  8».  VI.  100  S. 

185.  V.  Obernitz.  —  Hoenig,  Fritz.  Zum  50jähr.  Dienstjubiläum  des 
Generals  der  Infanterie  v.  Obernitz.  Berlin.  Luckhardt.  1886.  8®.  77  S. 

186.  Dr.  Orbin,  Erzbischof  von  Freiburg.  Von  Arthur  Kl  ein  Schmidt. 
(lUustr.  Ztg.  No.  2234.  86.  Bd.) 

187.  Job.  Bapt.  Orbin.  —  Knecht,  Dr.  Fr.  Justus.  Dr.  Joh.  Bapt. 
Orbin,  Erzbischof  von  Freiburg  und  Metropolit  der  oberrh.  Kirchen- 
provinz. Trauerrede,  geh.  am  7.  Mai  1886  im  Dome  zu  Freiburg. 
Freiburg  i.  Br.  Herder.  1886.  8».  13  S. 

188    Prof.  Adam  Pf  äff  (Nekrolog).    (Karlsr.  Ztg.  Beil.  No.  28.) 

189.  Samuel  Pufendorf  von  0.  Gierke.     (Ruperto-Carola  No.  6.) 

190.  Dr.  Johann  Ro OS,  erwählter  Bischof  von  Freiburg  i.  Br.  (Illustr. 
Ztg.  No.  2249.  87.  Bd.) 


Jos.  Victor  V.  Scheffel. 

Die  zahlreichen  Nekrologe  in  der  Tagespresse  sind  absichtlich  tibergangen. 
Die  am  Grabe  verlesenen  Personalien  s.  Karlsruher  Zeitung  No.  87. 

191.  Artaria,  R.  Erinnerungen  an  den  Dichter  des  „Ekkehard^.  (Gar- 
tenlaube No.  18.  19.) 

192.  Bartsch,  K.  Joseph  Victor  v.  Scheffel  (Nekrolog).  (Allgem.  Ztg. 
Beil.  No.  126.) 

193.  Brabm,  Otto.  Joseph.  Victor  v.  Scheffel.  (Deutsche  Rundschau 
12.  Jahrg.  11.  Hft.) 

194.  Dahn,  Felix.  Erinnerungen  an  meinen  lieben  Josef  Victor.  (Ru- 
perto-Carola No.  3.) 

195.  Erich,  Adolf.  Aus  den  Akten  der  Gemeinde  Gabelbach.  Ein 
Blatt  der  Erinnerung  aii  Jos.  Victor  v.  Scheffel.  (Bad.  Landesztg. 
No.  266.  I.  —  269.  I.  —  275.  I.  -  280.  H.) 

196.  Franzos,  Karl  Emil.  Joseph  Victor  v.  Scheffel.  (Deutsche  Dich- 
tung I.  Bd.  3.  Hft.) 

197.  Freydorf,  Alberta  v.  Sommertage  in  Radolfzell.  (Ruperto- 
Carola  No.  2.) 

198.  —  Ein  Besuch  Nürnberger  Patrizier  beim  Meister  Joseph  Victor 
V.  Scheffel  im  Jahre  1881.    (Ruperto-Carola  No.  9.) 

199.  Gessler,  Fr.  Wie  Scheffel  geadelt  wurde.  Eine  Erinnerung. 
(Die  Gegenwart  30.  Bd.  No.  28.) 

200.  Mickwitz,  Chr.  Joseph  Victor  v.  Scheffel.  Ein  Gedenkblatt. 
(Nord.  Rundschau  4.  Bd.  Hft.  6.) 

201.  Pantenius,  Tb.  H.  Joseph  Victor  v.  Scheffel.  (Daheim  22.  Jahrg. 
No.  31.  Beil.) 

202.  Prölss,Joh.  ScheffePs  Ursprung  und  Kindheit.  (Feuilleton  der 
„Frankf.  Ztg.«.) 


Badische  Geschichtslitteratur  des  Jahres  1886.  261 

203,  ^uhemann,  AI  fr.  Joseph  Viktor  v.  ScheflTel.  Sein  Lehen  und 
Dichten.  Mit  J.  V.  v.  Scheffels  PortrÄt  in  Lichtdruck  ausgeführt, 
einem  Faksimile  und  7  in  den  Text  gedruckten  Illustrationen.  Stutt- 
gart. Bonz  &  Cie.  1887.  8».  VIII,  364  S. 

1J04.  Sauer,  Aug.  Josef  Victor  v.  Scheffel.  Eine  Gedenkrede.  (Ztschr. 
f.  allg.  Gesch.  etc.  von  Zwiedineck-Südenhorst  1886    No.  5.) 

205.  Joseph  Victor  v,  Scheffel.    (Die  Gegenwart  29.  Bd.  No.  16.) 

206.  Joseph  Victor  v.  Scheffel.  Ein  Dichterlehen.  (Vom  Jura  zum 
Schwarzwald  IIL  Bd.  2.  Hft.  S.  81-131.) 

207.  Schwanitz,  Carl.  Ein  Erinnerungshlatt  an  Joseph  Victor  v.  Scheffel, 
bei  der  Enthüllung  des  Scheffeldenkmals  in  Ilmenau  dargebracht. 
2.  Aufl.  Ilmenau.  Tromsdorf  o.  J.  8».  42  S. 

208.  Werner,  Ant.  v,  Erinnerungen  an  Joseph  Victor  v.  Scheffel. 
(Die  Gegenwart  29.  Bd.  No.  19.  20) 

1209.   Zernin,  Gebhard.    Erinnerungen  an  Dr.  Josef  Victor  v.  Scheffel. 

Erlebtes  u.  Erfahrenes.    Darmst.  u.  Leipzig.  Zernin.  1886.  8°   86  S. 
210.    Ziel,   Ernst,     Joseph   Victor   v.   Scheffel.     Ein    Dichterportrait. 

(Westermanns  illustr,  deutsche  Monatshefte  31.  Jahrg.  Okt.) 


211.  Friedrich  Christoph  Schlosser.  Von  B.  Erdmannsdörffer. 
(Rupert<KCarola  No.  5.) 

212.  Sulc^rana  Badensia.  Gesamm.  u.  herausgeg.  v.  Gottlieb  Linder. 
Heidelberg.  Winter.  1886.  8».  39  S. 

Briefe  von  und  an  Simon  Sulcer  a.  d.  J.  1554—1583. 

213.  Heinr.  Suso.  Ein  Originalbild  dieses  grossen  schwäb.  Mystikers. 
(Hofele's  Diözes.-Arch.  v.  Schwaben  III.  1886.  No.  6.  7.  8.  9.  10.  11.) 

214.  Anton  Friedrich  Justus  Thibaut.  Von  Otto  Kar  Iowa.  (Ru- 
perto-Carola  No.  10.  11.) 

215.  Friedrich  Tiedemann.  Von  Karl  Gegenbauer.  (Ruperto- 
Carola  No.  11.) 

216.  Karl  Leopold  Trück.  Ein  Nachruf.  Von  J.  Gutersohn.  (Bad. 
Schulbll.  III.  No.  10.  S.  190-197.) 

217.  Joseph  Trunk,  Professor.  Nekrolog.  (Bad.  Schulbll.  IIL  No.  4. 
S.  80-83.) 

218.  Oberbürgermeister  Dr.  Karl  Wilkens.    (Ruperto-Carola  No.  12.) 

y.  Topographisches,  Geographisches,  Beschreibungen  etc. 

a.  Allgemeines. 

219.  Ammon,  0.  Die  Correktion  des  deutschen  Oberrheins  I.  II.  III. 
(Allg.  Ztg.  Beil.  No.  43.  45.  47.  vgl.  Konstanz.  Ztg.  No.  69.  70.) 

220.  Beiträge  zur  Hydrographie  des  Grossherzogth.  Baden.  Herausgeg. 
V.  d.  Centralbureau  f.  Meteorologie  u.  Hydrographie.  4.  Hft.  Inhalt: 
Die  Flächeninhalte  der  Flussgebiete  des  Grossh.  Baden  m.  e.  hydro- 
graph.  Übersichtskarte.    Karlsruhe.  Braun.  1886.  4".  VII.  121  S. 

221.  Eisen  grein,  Otto  v.  Eine  Wanderung  in's  Höllenthal  (Schluss), 
(Schau-in's-Land  12.  Jahrg.  1885.  Lfrg.  1.  S.  11-19.) 


262  Lamey. 

222.  Oag^,  E.  y.  Einiges  aus  dem  Hexenthaie.  (Schau-in's-Land  12.  Jhrg. 

1885.  Lfrg.  2.  S.  47-55.) 

223.  Gerstäcker,  Ernst  Fr.  Aus  dem  Schwarzwald.  Von  Freihurg 
i.  ßr.  längs  der  Höllenthalbahn  zum  Titisee.  Sommer  1885.  (Kon- 
stanz. Ztg.  No.  139.  142.) 

224.  Godefrieth,  H.  Vom  oberen  Kinzigthal.  Ein  Stück  Schwarzwald- 
gegend.   (Vom  Fels  zum  Meer  1886/87.  2.  Hft ) 

225.  Haberer,  Alb.  Föhrer  durch  das  Renchthal  u.  s.  Bäder  Sulzbach, 
Antogast,  Freiersbach,  Petersthal  u.  Griesbach  topograph.,  natur- 
wissenschafrl.,  geschichtl.  u.  heilkundig  dargest.    Offenburg.  Tonoli. 

1886.  80.  139  S. 

226.  Jahresbericht  des  Central bureaus  f.  Meteorologie  u.  Hydrographie 
im  Grossh.  Baden  nebst  den  Ergebn.  der  meteorolog.  Beobachtungen 
u.  d.  Wasserstandsaufzeichnungen  a.  Rhein  u.  a.  s.  grössern  Neben- 
flüssen f.  d.  J.  1885  sowie  den  Mittel werthen  f.  das  Lustrum  1881 
bis  1885  u.  einer  bibliograph.  Beil.  Karlsruhe.  Braun.  1886.  4».  IV. 
96  S.  Bl.  1    8. 

227.  Neumann,  Ludw.  Orometrie  des  Schwarzwaldes.  Mit  9  Abbild, 
im  Text,  1  Taf.  u.  1  Karte.  Wien.  Hölzel.  1886.  8'.  (Geograph.  Ab- 
handlgn.  hrsgeg.  v.  Prof.  Dr.  Albrecht  Penck.  Bd.  I.  Hft.  2.) 

228.  Paulus,  Ed.    Dem  Neckar  entlang.    (Vom  Fels  zum  Meer.  Juli.) 

229.  Stromberger,Th.  Die  schriftl.  Überlieferung  üb.  d.  angebl.  Neckar- 
arm  V.  Heidelberg  zum  Rhein.  (Westd.  Ztschrft.  Jahrg.  V.  Hft.  3. 
S.  258—264.) 

230.  Der  Titisee.    (Randenschau  I.  No.  5.) 

231.  Ulrici,  Albert.  Das  Maingehiet  in  s.  natürl.  Beschaffenheit  u. 
deren  Rückwirkung  auf  die  Geschichte.  Dritter  Jahresber.  d.  Ver. 
f.  Erdkunde  zu  Kassel.    Kassel.  1886.  8<>. 

b.  Einzelne  Orte. 

232.  Altbreisach.  Das  St.  StephansmOnster  zu  Altbreisach.  Nach  einem 
Vortrag  von  Dr.  Cathiau.  (Karls.  Ztg.  Beil.  No.  12.  —  Bad.  Landes- 
Ztg.  No.  25,  I.  26,  II.) 

233.  Bade u -Baden.  A.  H.  Baden-Baden.  Eine  empfindsame  Reise.  2.  Aufl. 
Baden-Baden.  Sommermeyer.  1886.  8®.  59  S. 

234.  —  Rheinboldt,Max.  Baden-Baden  als  Kurort.  Histor .-topograph. 
Skizze  der  Stadt  Baden,  ihrer  Bäder  u.  Umgebung.  Mitthlgn.  üb. 
d.  Badener  Thermen  nach  Vorkommen,  Wirkung  u.  Anwendungsart. 
Aus  älteren  u.  neueren  geschichtl.,  geolog.  u.  balneolog.  Schriften 
u.  Werken  f.  Ärzte  u.  Laien  gesammelt.  Baden-Baden.  Sommer- 
meyer. 1887.  8».  XIV.  172  S. 

235.  Blumeneck.  Die  Ruinenfelsen  von  Blumeneck  in  den  Watach- 
flühen.    (Randenschau  I.  No.  3/4.  5.  6/7.) 

236.  Fr  ei  bürg.  Bilder  aus  Freiburg.  (Deutscher  Hausschatz,  Regensburg. 
1886.  S.  782  f.,  mit  Ansichten.) 

237.  —  Freiburg  im  Breisgau.  Ein  Städtebild.  (Vom  Jura  zum  Schwarjs- 
wald  IIJ.  Hft.  4.  S.  307-312.) 


Badische  Geschichtslitteratur  des  Jahres  1886.  263 

238.  Freiburg.  A  travers  la  cath6drale  de  Fribourg.  (La  Revue  nouv. 
d'Alsace-Lorraine.  5«  anu^e.  No.  10.  11.  12   6«  ann6e  No.  1.) 

239.  Heidelberg.  Oechelhäuser,  A.  v.  Alt- Heidelberg,  du  feine! 
(Vom  Fels  zum  Meer  1886/87.  1.  Hft.) 

240.  Karlsruhe.  Schuck,  H.  Die  Korrektion  des  Landgrabens  in  den 
Gemarkungen  Karlsruhe  und  Mühlburg.  Ausgef.  i.  d.  J.  1877-1885. 
Mit  13  Fig.  im  Text  u.  14  Beilagebll.    Karlsruhe.  1886.  gr.  8".  57  S. 

241.  Konstanz.  Ammon,  Otto.  Ein  Besuch  in  der  Bodensee-Haupt- 
stadt.   (Konstanz.  Ztg.  No.  315.  335.) 

242.  Mainau.  Byr,  Roh.  Die  Mainau.  (Über  Land  u.  Meer  56.  Bd. 
28.  Jahrg.  No.  31.) 

243.  —  Die  Fürsteninsel  des  Bodensees.  (Bad.  Landeskai.  f.  1887  S.  54. 
bis  58.  -  Rheinl.  Hausfreund  f.  1887.  [Tauberbischofsh.]  S.  84-88.) 

244.  Randenburg.  Die  Ruinenhöhe  der  Randenburg.  (Randenschau  L 
No.  1.  2.) 

245.  Säckingen.  An  der  Heimathsstädte  des  Trompeters  von  Säckingen. 
(Gartenlaube  1886.  No.  51.) 

246.  Schwetzingen.  Der  Schlossgarten  von  Schwetzingen.  (Sonntags- 
Blatt  1886.  No.  29.) 

247.  Stühlingen.  Das  ehemalige  obere  Thor  zu  Stühlingen.  (Randen- 
schau I.  No.  6/7.) 

VI.  Kirchengeschichte  des  ganzen  Landes  und  einzelner 

Landschaften. 

Vgl.  No.  2.  174.  186.  187.  190.  212.  213.  285.  299.  301.  302. 

305.  315.  318.  374. 

248.  Baur,  P.  Johannes  Baptist a.  Beiträge  zur  Chronik  der  Vor- 
derösterreich. Kapuzinerprovinz.  (Schluss  zu  Bd.  XVII,  245.)  Zur 
Chronik  der  Schwab.  Provinz.  Von  1781  bis  zu  ihrer  Auflösung. 
(Freiburg.  Diöces.-Arch.  XVIII.  S.  153-218) 

249.  Dalton,  Herrn.  Der  Heidelberger  Katechismus.  Ein  Gedenkblatt 
zur  500jähr.  Jubelfeier  der  Heidelberger  Universität.  Heilbronn. 
Henninger.  1886.  8^.  31  S.  {Zeitfragen  des  christl.  Volkslebens 
Bd.  XII.  Hft.  1.) 

250.  Das  badische  Dotationsgesetz.  (Neue  evangel.  Kirchenztg.  H.  v. 
Messner  28.  Jahrg.  No.  11.) 

251.  Fritz,  Johannes.  Das  Territorium  des  Bistums  Strassburg  um 
die  Mitte  des  XIV.  Jhrdts.  u.  seine  Geschichte,  •  Mit  einer  Spezial- 
karte.    Kötben.  Schettler.  1885.  8°.  224  S. 

252.  Garns,  P.  Pi US.  Die  45  sog.  ständigen  schwäb.  Klöster  in  den  heutigen 
Ländern  Bayern,  Württemberg  und  Baden  bis  1802.  Kloster-Nekro- 
logien.  (Hofele's  Diöces.-Arch.  v.  Schwaben  lU.  1886.  No.  1.  2.  3. 
4.  5.  7.  9.J 

253.  Ladewig,  Paul.  Über  Gegenbischöfe  von  Konstanz  während  des 
Investiturstreites.  (ZGO.  N.F.L  [Bd.  40.]  S.  223-227.) 

254.  —  Hegesta  episcoporum  Constantiensium.  Regesten  zur  Geschichte 
der  Bischöfe  von  Konstanz  von  Bubulcus  bis  Thomas  Berlower  517 


264  Lamey. 

bis  1496.    HeraBSgeg.  v.  d.  Bad.  bist.  Eommission.    I.  Bd.  1.  Lfrg. 
Unter  Leitung  von  Dr.  Friedr.  v.  Weecb  bearb.  Innsbnick.  Wagner. 

1886.  40.  80  S. 

255.  Leo,  Herrn.    Der  heilige  Fridolin.    Freiburg  i.  B.  Herder.  1886.  8^ 

Vgl.  Freiburg.  Kath.  Kirchenbl.  No.  15. 

256.  Ruppert.  Kirchl.  Urkunden  aus  der  Mortenaa.  (Freibarg.  Diöces.- 
Arch.  XVIIL  S.  327—332.) 

257.  Schulte.  Aloys.  Ein  Fonnelbuch  der  Mino riten  von  Schaff haosen 
aus  dem  Anf  d.  14.  Jahrh.     (ZGO.  N.  F I.  [Bd.  40]  S.  200-218.) 

258.  —  Dr.  Job.  Friedr.  v.    Der  Altkatholicismus  ...    Giessen.  Roth. 

1887.  8".  —  IL  Buch  3.  Kap.  Geschichte  der  Bewegung  in  Baden,  so- 
weit die  Thätigkeit  der  Staatsregierung  in  Betracht  kommt.  S.  438— 465. 

259.  Trescher  u.  Meunel.  Almanach  für  die  kathol.  Geistlichen  der 
Erzdiöcese  Freiburg  und  der  Diöcese  Rottenburg  a.  d.  J.  1887. 
8.  Jahrg.  Leutkirch.  Roth.  (Mit  einer  Specialstatistik  der  Erzdiöcese 
Freiburg.) 

260.  Vanotti,  Dr.  Job.  Nepom.  Beiträge  zur  Geschichte  der  Orden  in 
der  Diöcese  Rottenburg.  Aus  dem  handschriftl.  Nachlasse.  C.  Klö- 
ster (Forts  ).     (Freiburg.  Diöces.-Arcb.  XVIIL  S.  219-314.) 

261.  Weech,  Friedr.  V.  Das  Tr uchsessenamt  des  Hochstifts  Bamberg. 
(ZGO.  N.  F.  I.  [Bd.  40]  S.  365.  366.) 

VII.  Kirchengeschichte  einzelner  Orte. 

Adelheiden,  s.  No.  264. 

262.  Engen.  Chronik  des  Kapuzinerklosters  in  £ngen.  (ünterhaltangsbl. 
zur  Freien  Stimme  No.  43—52.) 

Eppingen,  s   No.  83. 

263.  Freiburg.  Zell,  Fr.  Bericht  über  die  Reliquien  des  hl.  Alexander 
in  der  Münsterpfarrkirche  zu  Freiburg.  (Freiburg.  Diöces.- Archiv 
XVIIL  S.  321     324.) 

—  8.  No.  85.  86.  186.  187.  190. 

264.  Grünenberg.  Stengele,  Benvenut.  Protokolle  über  die  Inven- 
taraufnahme der  Klöster  Grünenberg  und  Adelheiden.  (Freiburg. 
Diöces.-Arch.  XVIIL  S.  315-321.) 

Hecklingen,  s.   No.  93.  —  Heidelberg,  s.  No.  104.  115.  124. 
126.  ~  Hoch  hausen  a.  N.,  s.  No.  134. 

265.  Hörnleberg.  Beschreibung  der  Wallfahrt  auf  demselben.  (Freibarg. 
Sonntagskai.  1886.  S.  32-36.) 

266.  Kappel-Rodek.  Schmidt.  Zwei  Anniversarienstiftungen  von  Joh. 
Nik.  Weislinger  (aus  dem  Pfarrbuch  zu  Kappel  unter  Rodek).  (Frei- 
burg. Diöces.-Arch    XVIH.  S.  338.) 

267.  Karlsruhe.  Glockenweihe  im  Stadtteil  Mühlburg.  (Bad.  Beob. 
1886.  No.  237.) 

Konstanz,  s.  No.  253.  254. 

268.  Ottersweier.  Reinfried,  C.  Die  Maria-Lindenkirche  bei  Otten- 
weier.  Zur  Feier  ihres  400jähr.  Bestandes.  (Freiburg.  Diöce8.-Arcfa. 
XVIIL  S.  1-19.) 


Badische  Geschichtslitteratur  des  Jahrea  1886,  265 

269.  Reich enaa.  Mon.  Genn.  hist.  Legum  Sectio  V.  Formulae.  Han- 
no verae  1886.  40.  —  XIV.  Formulae  Augienses.  p.  339—377. 

270.  Ried  er  n.  Das  Kloster  St.  Leodegar  zu  Riedern  vorm  Wald.  (Ran- 
denschau I.  No.  1.  2.) 

271.  Salem.  Weech,  Fr.  v.  Codex  diplomaticus  Salemitanus.  ürkunden- 
buch  der  Cisterzienserabtei  Salem.  8.  Lfrg.  IL  Bd.  1290—1296. 
Hierzu  3  Taf.  mit  Siegelabbildungen  aus  der  Hof-Lichtdruck-Anstalt 
von  J  Baeckmann  iu  Karlsruhe.  Karlsruhe.  Braun.  1886.  gr.  8**. 
S.  385    512. 

272.  —  Martin,  Th.  Tagebuch  des  Salemer  Conventualen  Diouysius 
Ehe  aus  den  Jahren  1796—1801.  (Freiburg.  Diöces.-Arch.  XVIII. 
S.  21-117.) 

273.  St.  Georgen.  Rothenhäusler,  Konr.  Die  Abteien  und  Stifte 
des  Herzogthums  Württemberg  im  Zeitalter  der  Reformation.  Stutt- 
gart. 1886.  8°.  —  S.  166-177.   Die  Benediktiner-Abtei  St.  Georgen. 

274.  Schlatt.  Schulte,  Aloys.  Die  Anfänge  der  Kommende  des  La- 
zaritenritterordens  zu  Schlatt  i.  Br.  (ZGO.  N.F.I  [Bd  40.]  S. 462-470.) 

275.  Staufen.  Staudenmaie r.  Urkunde  über  ein  1485  in  die  Pfarr- 
kirche zu  Staufen  gestiftetes  Anniversar  (von  Erentrut,  Gräfin  v. 
Werdenberg,  geb.  Gräfin  v.  Staufen).  (Freiburg.  Diöces.-Arch.  XVIII. 
S.  336/7.) 

276.  Wertheim.  Wagner.  Die  Wertheimer  Kirchenbibliothek.  (Wert- 
heim. Ztg.  1885.  No.  294.) 

VIII.  Rechts-  und  Wirthschaftsgeschichte. 

Vgl.  No.  87.  91. 

277.  Baumann,  Ludw.  Weistum  des  Kelnhofes  Ober-Gailingen.  XIII. 
Jahrhundert.    (Alemannia  XIII.  239  f.) 

278.  Buchenberger,A.  Die  prakt.  Ergebnisse  der  bad.  land wirthschaftl. 
Erhebungen.  (Jahrbuch  f.  Gesetzgebung  etc.  v.  Schmoller  10.  Jahrg. 
4.  Heft.) 

279.  D eurer,  Dr.  Ludwig.  Die  Ausdehnung  der  landwirthschaftl.  Ge- 
wächse u.  Kulturarten  nach  Gemeinden  im  Grossh.  Baden  i.  d.  J. 
1882—1884,  nebst  Darstellung  der  Forstfläche  nach  der  Aufnahme 
zu  Ende  d.  J.  1883.  Lahr.  Schauenburg.  1886.  gr.  S^.  58  S.  31  Bl. 
Karten. 

280.  Fuchs,  F.  J.  Freiburger  Botenposten  im  Mittelalter.  (Schau-inVLand 
12.  Jahrg.  1885.  Lfrg.  2.  S.  42-46.) 

281.  Giese,  Otto  v.  Bessere  Verwerthung  der  Naturkräfte  u.  Natur- 
produkte im  Kinziggebiet  des  Grossh.  Baden  als  Beispiele  für  alle 
Flussgebiete.    Mit  5  Fig  -Taf.  Karlsruhe.  Braun.  1887.  8».  198  S. 

282.  Gothein(E).  Bericht  üb.  s.  Arbeitsthätigkeit  (betr.  die  ihm  über- 
tragene Arbeit  über  die  Besiedelung  u.  Gewerbthätigkeit  des  Schwarz- 
waldes).   (M.  d.  h.  K.  No.  6.  Beil.  A.) 

283.  —  Disposition  zu  einer  Wirtschaftsgeschichte  des  Schwarzwaldes  und 
der  angrenzenden  Gaue  der  bad.  hist.  Kommission  vorgelegt.  (M.  d. 
h.  K.  No.  8.  Beil.  B.) 


266  L  a  m  e  y. 

284.  Gothein,  Eberh.  Die  oberrhein.  Lande  vor  und  nach  dem  SQjäbr. 
Kriege.    (ZGO.  N.F.I.  [Bd.  40J  S.  1-45.) 

285.  —  Die  Hofverfassung  auf  dem  Schwarzwald  dargest.  an  der  Gesch. 
des  Gebiets  von  St.  Peter.    (ZGO.  N.  F.  I.  [Bd.  40]  S.  257—316.) 

286.  Gräff,  E.  Yerä^deruDgen  des  Klimas  und  der  Bodenkultur  am  bad. 
Oberrhein.    Karlsruhe.  Macklot.  1886.  S^ 

287.  Statistisches  Jahrbuch  f.  d.  Grossh.  Baden.  XYU.  Jahrg.  1884. 
Karlsruhe.  1886.  4».  XIV.  380  S. 

288.  Kirsch,  Ludw.  Das  kameralistische  Studium  im  Grossh.  Baden 
zugleich  unter  Angabe  der  bezügl.  der  Ausbildung  f.  d.  Finanzdienst 
in  Preussen,  Bayern,  Sachsen,  Württemberg,  Hessen  u.  in  Elsass- 
Lothringen  bestehenden  Vorschriften.  S^.  80  S.  (Sep.-Abdr.  aus  dem 
„  Finauzarchiv"  herausgeg.  v.  Schanz  IV.  Jahrg.  1.  Bd.) 

289.  Knop.  Über  die  Beziehungen  der  Geologie  des  Kaiserstahls  zor 
Land wirtb Schaft.    Stuttgart.  Schweizerbart.  1885.  8. 

290.  Die  alten  Landgerichtsschranken  zu  Stühlingen.  (Randenschau 
L  1.  2.) 

291.  Kessler,  J.  lieber  den  Werth  badischer  Torfe  als  Streu-  and 
Düngematerial  und  über  die  Löslichkeit  des  im  Torf  enthaltenen 
Stickstoffs.    (Die  landwirth.  Versuchsstationen  33.  Bd.  Hft.  1  u.  2.) 

292.  Schulte,  Aloys.  Das  Stadtrecht  von  Neuenburg  i.  Br.  von  1292. 
(ZGO.  N.F.L  [Bd.  40]  S.  97-111.) 

293.  —  Die  Einwohnerzahl  von  Freiburg  im  Jahre  1247.  (ZGO.  N.F.L 
[Bd.  40]  S.  115.) 

294.  Vaeth,  Josef.  Die  Hindernisse  der  bad.  Rindviehzacht  und  deren 
Beseitigung.    Preisgekr.  Schrift.    Karlsruhe.  Gutsch.  1886.  8«.  36  S. 

295.  (Weech,  Fr.  v.)  Über  die  Lehenbücher  der  Kurfürsten  und  Pfalz- 
grafen Friedrich  I.  und  Ludwig  V.  Zur  500jähr.  Jubelfeier  der 
Rupert-Carls-Universität  in  Heidelberg  überreicht  vom  Grossh.  Ge- 
neral-Landesarchiv und  der  Bad.  Hist.  Kommission.  Karlsrahe.  1886. 
fol.  21  S.  2  Taf.  Wappen. 

IX.  Kunstgeschichte. 

a.  Allgemeines. 

296.  Lübke,  Wilh.  Kunstwerke  und  Künstler.  Dritte  Sammlung  ve^ 
mischter  Aufsätze.  Mit  69  Illustrationen.  Breslau.  Schottl&nder. 
[1886]  80.  —  XV.  Kunstgeschichtliche  Wanderungen  im  bad.  Land. 
(Auch  Karlsr.  Ztg.  No.  117.  118.  119.  120.  121.) 

297.  Mone,  F.  Die  bildenden  Künste  im  Grossherzogtum  Baden  ehemak 
und  jetzt.  Topographie  der  Kunstwerke  und  Museographie  in  Baden 
mit  Berücksichtigung  der  Militär-Architektur.  I.  Bd.  Hft.  2.  8».  8.S1 
bis  168.  —  VI.  Der  Linzgau  zwischen  der  Sigginger  und  Linier 
Aach.  VII.  Heiligenberg. 

298.  Museographie  über  das  Jahr  1885.  Baden  (Konstanz,  ÜberUog«^ 
Freiburg,  Karlsruhe,  Heidelberg,  Mannheim,  Miltenberg).  (WeiÜ 
Zeilschr.  Jahrg.  V.  Hft.  2.  S.  207-211.) 


J 


Badische  Geschichtslitteratar  des  Jahres  1886.  267 

299.  Nenwirth,  Dr.  Joseph.  Die  Bautbätigkeit  der  alamannischen 
Klöster  St.  Gallen,  Reichenau  und  Petershausen.  Wien.  Gerold. 
1884.  8«.  114  S. 

300.  Ompteda,  Ludw.  Frhr.  v.  Rheinische  Gärten  von  der  Mosel  bis 
zum  Bodensee.  Bilder  aus  alter  und  neuer  Gärtnerei.  Mit  55  färb. 
Abbildgn.  im  Text.    Berlin.  Parey.  1886.  4». 

\b.  Einzelne  Orte. 

301.  Eggen  stein.  Die  Pfarrkirche  zu  Eggenstein  und  ihre  Wandmale- 
reien.   (Bad.  Landesztg.  No.  294.  I.) 

302.  Freiburg.  Denkmal  von  Erzbischof  Hermann  von  Vicari.  (Frei- 
burg. Sonntagskai.  S.  37.  38.) 

303.  —  Geres,  C.  Das  Grabdenkmal  des  Prof.  Staravasnig  auf  dem 
alten  Kirchhof  in  Freiburg.  (Schau-in's-Land  12.  Jahrg.  1885.  Lfrg.  1, 
S.  20—23.) 

304.  —  Rosenberg,  Marc.  Ein  Ehrenpokal  der  Stadt  Freiburg  i.  B. 
(Schau-in's-Land  12.  Jahrg    1885.  Lfrg.  2.  S.  56-58.) 

305.  —  Schneider,  Fried r.  Die  Ausmalung  des  Chores  der  St.  Mar- 
tinskirche.   (Bad.  Beob.  1886.  No.  274.) 

—  8.  No.  298. 

306.  Heidelberg.  Die  Kunst  auf  dem  Heidelberg.  Jnbiläumsfest.  (Kunst- 
Chronik  Beibl.  z.  Ztschrft.  f.  bild.  Kunst  21.  Jahrg.  No.  42—44.) 

307.  —  Lübke,  Wilhelm.  Die  Scepter  der  Universität  Heidelberg. 
(Ruperto-Carola  No.  2.) 

308.  —  Mays,  Albert.  Erklärendes  Verzeichniss  der  vormals  Gräfl. 
von  Graimberg' sehen  jetzt  städt.  Kunst-  und  Alterthümersammlung 
z.  Gesch.  Heidelbergs  und  der  Pfalz  im  Friedrichsbau  des  Heidel- 
berger Schlosses.  2.  verm.  Aufl.  Festgabe  zum  500jähr.  Jubiläum 
der  ünivers.  Heidelberg  1886.  [Heidelberg.]  Koester.  [1886.]  8«  X. 
128  S. 

309.  —  Rosenberg,  Marc.  Otto  Heinrich  beruft  einen  Goldschmied. 
(Ruperto-Carola  No.  4.) 

310. Der  Schlosshof  nach  einer  Radierung  von   J.  ü.  Kraus  um 

1683.    (Ruperto-Carola  No.  5.) 

311.  —  Die  Wiederherstellung  des  Heidelberger  Schlosses.  (Hlustr. 
Ztg.  No.  2247.) 

—  s.  No.  298.  -  Heiligenberg,  s.  No.  297. 

312.  Karlruhe.  Ltlbke,W.  Aus  den  Grossh.  Kunstsammlungen.  (Karlsr. 
Ztg.  No.  93) 

313. Neues  in  der  Grossh.  Gemäldegalerie.  (Karlsr.  Ztg.  No.  59.  127.) 

314. Neues  in  den  Grossh.  Kunstsammlungen.    (Karlsr.  Ztg.  Beil. 

No.  38.) 

315.  —  Weihwasserstein  (benedicterium)  aus  dem  8.  Jahrb.  im  Grossh. 
bad.  Antiquarium  zu  Karlsruhe.  (Arch.  f.  kirchl.  Kunst  10.  Jahrg. 
No.  4.  5.) 

—  8.  No.  298.  —  Konstanz,  s.  298. 

316.  Liell.  Kraus,  F.  X.  Wandgemälde  zu  Liell.  (Schau -in's- Land 
12.  Jahrg.  1885.  Lfrg.  1.  S.  10.) 


268  L  a  ra  e  y. 

817.  Mannheim.  Gobelins  im  Grossh.  Schlosse  za  Mannheim.  Heinr. 
Grass,  Art.  Photograph.  Mannheim.  1886.  fol.  21  Bl. 

—  8.  No.  298. 

318.  Schwarzach.  Schubert,  Alfred.  Romanisches  Capital  aas  dem 
Kloster  Schwarzach.  (Original  im  Grossh.  bad.  Antiquarium  zu  Karls- 
ruhe).    (Archiv  f.  kirchl.  Kunst  10.  Jahrg.  No.  2  u.  3.) 

319.  Überlingen.  Allgeyer,  L.  Das  Holzschnitzwerk  im  Bathaas- 
saale  zu  Überlingen.  In  s.  geschichtl.  u.  kunstgeschichtl.  Bedeatung 
betrachtet.     1886.  Überlingen.  Schoy.  S^.  40  S. 

—  s.  No.  298. 

320.  Zwingenberg.  Leutz,  Ludw.  Die  Gothischen  Wandgemälde  in 
der  Burgkapelle  zu  Zwingen berg  am  Neckar.  Ein  Beitrag  zur  Vater- 
land. Kunstgesch.    Karlsruhe.  Bielefeld.  1886.  8».  40  S.  8  Tafeln. 


X.  Kultur-  und  Litteraturgeschichte,  Sprachliches  u.  dgl. 

321.  Ammon,  Otto.  Zur  anthropologischen  Untersuchung  der  Wehr- 
pflichtigen i.  Amtsbez.  Donaueschingen.  (Konstanz.  Ztg.  No.  181. 182.) 

322.  —  Musterungseindrücke.  I.  Donaueschingen.  IL  Wolfach.  III.  Kehl. 
IV.  Säckingen.  V.  Karlsruhe.  (Konstanz.  Ztg.  No.  188.  Beil.  zu 
No.  214.  Beil.  zu  No.  240.  No.  300.) 

323.  Barack,Max.  Falzer  Duwak.  Schnurrige  Erzählungen  in  PfMzer 
Mundart.  Mit  Illustrat.  von  H.  Albrecht.  Stuttgart.  Engelhorn.  8®. 
139  S. 

324.  Baumann,  F.  L.  Zur  mittelalterlichen  Zeitrechnung.  (ZGK).  N.  F.  I. 
[Bd.  40]  S.  229.) 

325.  Birlinger,  A.  Hebelstudien.  (Alemannia  XIII.  278 ff.  XIV.  76 
bis  79.  186.) 

326.  —  Ein  landesväterlicher  Badenscher  Besuch  in  Trarbach  1666. 
(Alemannia  XIV.  Jahrg.  S.  102  ff.) 

327.  Bolte,  J.    Comödianten  zu  Schiltach.    (Alemannia  XIV.  S.  188.) 

328.  Brechter,  Ludw.  D'r  Hannes  vun  Bohl  in  de  erschde  Mannemer 
Niewelunge-Uffihrunge  vum  Richard  Wagner.  E  vier  Owend  langes 
Kunschtplässir  in  zarde  pälzer  Reiml'cher  g'fasst.  Mannheim.  Don- 
ecker. 80.  56  S. 

329.  Ehrlich,  Dr.  Gust.  (=  Aug.  Rapp).  Die  badischen  Mittelschulen 
in  den  Jahren  1869-86.  Sep.-Abdr.  aus  dem  „Bad.  Landesboten**. 
Karlsruhe.  Dillinger.  1886.  8".  44  S. 

330.  Epp,  E.  Vom  Dorf  und  aus  der  Stadt.  Sätze  und  Aufsätze,  Sprüche 
und  kleine  Geschichten.    Mannheim.  Löffler.  1886.  8®. 

331.  Erdmannsdörffer,  B.  Reitzenstein  und  die  Bibliotheca  Palatina. 
(ZGO.  N.  F.  I.  [Bd.  40]  S.  493-495 ) 

332.  Geiger,  L.  Füuf  Briefe  Reuchlins.  (Geiger's  Vierteljhrsschr.  I.  116.) 

333.  Gothein,  Eberh.  Die  Kosten  der  Vermählung  Elisabeth  Cbar- 
lottes  von  der  Plalz.    (ZGO.  N.  F.  I.  [Bd.  40]  S.  369-371.) 

334.  Grube,  H.  Badische  Treue  oder  die  Grundsteinlegung  Karlsruhes^ 
Original-Novelle.    Karlsruhe.  PoUmann.  1886.  8^  169  S. 


Badische  Geächlchtslitteratüi'  des  Jahres  1886.  269 

335.  Grube,  H.  Der  Heidelberger  Studentenkrieg  oder  So  war's  vor  500 
Jahren.  Original-Novelle  aus  der  ürgesch.  der  ünivers.  Heidelberg. 
Karlsruhe.  Pollmann.  1886.  S».  197  S. 

336.  [Haas,  Robert.]  In  Honorem  Victoris  Scheffel.  Ein  Scherflein  des 
Dankes  von  einem  alten  Heidelberger  Studenten.  Karlsruhe.  Braun. 
1886.  8".  6  S. 

337.  Hartfelder,  Karl.  Unedler te  Briefe  v.  Rudolf  Agricola.  Ein  Bei- 
trag z.  Gesch.  d.  Humanismus.  (Festschrift  d.  bad.  Gymnasien  ge- 
widmet d.  ünivers.  Heidelberg  z.  Feier  ihres  ÖOOjähr.  Jubiläums. 
S.  1—36.) 

338.  —  Analekten  zur  Gesch.  des  Humanismus  in  Südwestdeutschland. 
(Geiger's  Vierteljahrsschrift  I.  121.) 

339.  Heedelberger  Schdreech.     Verzählt  vum  Bull.    8^.  32  S. 

340.  Heidelberg.  Das  neue  Banner  der  Universität  Heidelberg.  (Illustr. 
Ztg.  No.  2253  [87.  Bd.].) 

341.  —  Erinnerung  an  den  Histor.  Festzug  zur  Jubiläums-Feier  in  Heidel- 
berg.    Heidelberg.  Petters.  (1886.)  (Photographien  in  Mappe.) 

342.  —  Die  Geschichtswissenschaft  und  das  öOOjähr.  Universitätsjubiläum 
zu  Heidelberg.     (Hist.-polit.  Blätter  98.  Bd.  10.  Hft.  S.  761  ff.) 

Nimmt  namentl.  auf  K.  Fischer's  Festrede  Bezug. 

343.  —  Kommers- Abende.  Eine  Sammlung  auf  Heidelberg  bezüglicher 
Lieder  ernsten  und  heitern  Inhalts.  Festgabe  z.  öOOjähr.  Jubiläum 
der  Univers.  Heidelberg.     1886.  Lahr.  Schauenburg.  fol.  32  S. 

344.  —  Die  Merkwürdigkeiten  Heidelbergs,  seine  Studenten  u.  Philister 
der  letzten  50  Jahre.  Mit  Illustrat.  Heidelberg.  Huber.  1886.  8^.  46  S. 

345.  —  Akademische  Monatshefte.  Organ  der  deutschen  Corpsstudenten. 
Illustr.  Heidelberger  Jubiläums-Nummer.  4^*.  156  S. 

346.  —  Heidelberger  Romantik  und  die  Anfänge  der  Sprachwissenschaft. 
(Allg.  Ztg.  Beil.  No.  199.) 

347.  —  Heidelberger  Studentenleben  einst  und  jetzt.  36  Bilder  nach  Na- 
turaufnahmen, Handzeichnungen  und  Kupferstichen  unter  vorzugs- 
weiser Benutzung  der  Sammlung  des  Herrn  Alb.  Mays  mit  erläut. 
Texte.    Heidelberg  Bangel  &  Schmitt  (Otto  Petters).  1886. 

348.  —  Die  studentischen  Verbindungen  zu  Heidelberg  z.  Zeit  der  V. 
Säcularfeier  der  Ruperto-Carola.    (Ruperto-Carola  No.  12.) 

349.  —  Verzeichniss  der  Corpsburschen  der  zur  Zeit  bestehend.  5  Heidel- 
berger Corps,  herausgeg.  vom  Heidelberger  S.  C.  Heidelberg.  Ban- 
gel &  Schmitt  (Otto  Petters).  1886.  8».  218  S. 

350.  —  Zusammenstellung  der  Vorlesungen,  welche  vom  Sommerhalbjahr 
1884  bis  1886  auf  der  Grossh.  bad.  Ruprecht -Karls -Universität  zu 
Heidelberg  angekündigt  worden  sind.  Heidelberg.  Gross.  8*^.  33  S. 

351.  —  Benedikt,  Edm.  Heidelberger  Erinnerungen.  (Deutsche  Wochen- 
schrift 4.  Jahrg.  No.  32.) 

352.  —  Eckstein,  Ernst.  Aus  Alt-Heidelberg  u.  seinem  Studentenleben. 
Eine  Skizze.     (Über  Land  und  Meer  56.  Bd.  28.  Jahrg.  No.  47.) 

353.  —  Elze,  Karl.  Zum  Heidelberger  Jubelfeste.  Halle  a.  S.  Niemeyer. 
1886.  8«.  9  S. 


270  Lamey. 

354.  Heidelberg.  Geiger,  L.  Der  Humanismas  an  der  üniversit&t 
Heidelberg.    (Die  Nation  No.  46.  S.  677-680.) 

355.  —  HäckeljC.  Erinnerungen  aus  dem  Heidelberger  Stadentenleben 
der  Jahre  1844/45.    (Ruperto-Carola  No.  12.) 

356.  —  Hagen,  Herrn.  Briefe  von  Heidelberger  Professoren  und  Stu- 
denten verfasst  vor  300  Jahren.  Heidelberg.  Winter.  1886.  4P.  127  S. 
(Festgabe.) 

357.  —  Heyck,  Dr.  E.  Heidelberger  Studentenleben  zu  Anfang  uns. 
Jahrb.  Nach  Briefen  u.  Akten.  Heidelberg.  Winter  1886.  8».  94  S. 
(Vgl.  Allg.  Ztg.  Beil.  No.  190.) 

858.  — Hintzelraann,  Dr.  Paul.  Almanach  der  Universität  Heidelberg 
f.  d.  Jubiläumsj.  1886.  Mit  zwei  Bildnissen,  einer  Tabelle  und  einem 
Plan.    Heidelberg.  Winter  1886.  8".  269  S. 

359.  — Hol8ten,Rich.  Burschenlieder.  Hoch  Heidelberg!  Heidelberg. 
Bangel  &  Schmitt  (Otto  Petters).  1886.  8".  2  unbez.  Bl.  60  S. 

360.  —  Horawitz,  Ad.  Heidelberg  im  Zeitalter  der  Humanisten. 
(Deutsche  Wochenschr.  IV.  32.) 

361.  —  Knod,  Gustav.  Wimpfeling  und  die  Universität  Heidelberg. 
(ZGO.  N.  F.I.  [Bd.  40]  S.  317    335.) 

362.  —  Mar,  Paul.  Heidelberg.  Eine  Jubiläums-Erinnerung.  Heidel- 
berg. Weiss.  1886.  8".  32  S. 

363.  —  Scheffel,  Joseph  Victor  v.  Festgedicht  zum  Jubiläum  der 
Universität  Heidelberg.  Mit  einer  Illustration  von  Anton  von  Werner. 
Stuttgart.  Bonz  &  Comp.  Lahr.  Schauenburg.  1886.  fol.  (Facsimile 
der  Hs.) 

864.  —  Scheffel,  J.  Vict.  v.  u.  Lachner,  Vinz.  Festlied  zum  Jubi- 
läum der  Hochschule  Heidelberg.  Der  Stadt  Heidelberg  gewidmet. 
Lahr.  Schauenburg.  Stuttgart.  Bonz  &  Comp.  fol.  12  S. 

365.  —  Schlüter,  W.  Heidelberger  Studentenleben  vor  100  Jahren. 
(Ruperto-Carola  No.  5.) 

366.  —Schmitt.  Das  Gründungsjahr  der  Universität  Heidelberg  und  der 
übrigen  deutschen  Universitäten.   (Pfalz.  Museum  1886.  No.  2.  3.) 

367.  —  Wassmannsdorff,  Dr.  Karl.  Des  Pritschenmeisters  Lienhard 
Flexel's  Reimspruch  über  das  Heidelberger  Armbrustschiessen  des 
Jahres  1554.  Bei  Gelegenheit  der  öOOjähr.  Jubelfeier  der  Univers. 
Heidelberg  herausgeg.  Mit  einem  Lichtdruck  aus  Merians  Panorama 
Heidelbergs.    Heidelberg.  Gross.  1886.  8^.  XX.  43  S. 

368.  —  Weber,  Georg.  Zum  Jubliläum  der  Universität  Heidelberg. 
(Allg.  Ztg.  Beil.  No.  111.) 

369.  Karlsruhe.  [Ammon,O.J  Briefe  aus  der  badischen  Residenzstadt. 
XIV.  Die  Generalversammlung  des  Kolonial  Vereins.  (Konstanz.  Ztg. 
No.  123.) 

370.  Lebensmittelpreise  in  der  fürstl.  schwarzenberg.  Landgrafschaft 
Kletgau  währ,  der  zweit.  Hälfte  des  18.  Jahrh.  (Randenschau  I.  No.  3/4.) 

371.  Leyser.  Johann  Casimir  und  die  Neustadter  Hochschule.  (Ru- 
perto-Carola No.  7.) 

372.  Mannheim.  Hermann,  Ernst.  Das  Mannheimer  Theater  Tor 
100  Jahren.    Mannheim.  Bensheimer.  1886.  8^.  72  S. 


Badische  Geschichtslitteratur  des  Jahres  18Ö6.  271 

373.  Morneweg,  K.  Johaan  von  Dalberg,  ein  deutscher  Humanist.  Heidel- 
berg. 1886. 

374.  Roder.  Eine  Pfarrbibliothek  vom  Jahr  1388  (in  Kirchdorf  bei  Vil- 
lingen).   (Hofele's  Diöces.-Arch.  v.  Schwaben  IIL  1886.  No.  6.) 

375.  Rüpplin,  A.  V.  Notizen  aus  den  Hagnauer  Sterberegistern  von  den 
Jahren  1632-1636.     (Freiburg.  Diöces.-Arch.  XVIII.  S.  333-336.) 

376.  Schepss,  Georg.  Nachtrag  zu  Peter  Luder's  Briefwechsel.  (ZOO. 
Bd.  39.  S.  433/4.) 

377.  Schwarzwald-Sagen.  Vierte  vollständig  umgearb.  und  vielfach 
verm.  Aufl.  der  Schreiber'schen  „Sagen  aus  Baden  und  der  Umge- 
gend«.   Baden-Baden.  Marx.  o.  J.  8«.  VII.  244  S. 

378.  Trenkle,  J.  B.  Vom  nördl.  Schwarzwalde.  Kulturgeschichtliches. 
Baden-Baden.  Hagen.  1886.  S^  102  S.  (Erschien  zum  grössten  Teil 
auch  in  der  „Beilage  zum  Badener  Wochenblatt"  No.  96  ff.  Enthält 
vornehmlich  Beiträge  zur  Sagengeschichte,  zur  Geschichte  des  Schul- 
und  Badewesens  in  den  ehem.  markgräfl.  Baden-Baden'schen  Landen.) 

379.  üschner,  K.  R.  W.  Die  Fee  von  Heidelberg.  Festspiel  in  drei 
Aufzügen.  Zur  öOOjähr.  Jubelfeier  der  ünivers.  Heidelberg.  Heidel- 
berg. Winter.  1886.  8«.  62  S. 

380.  Walter,  Gotthold  Ephraim.  Kandidat  Müller.  Berlin.  Paetel. 
1886.  8«.  292  S. 

381.  Weber,  Friedrich  Percy.  Im  Pfalzgrafenschloss.  Eine  Studenten- 
und  Soldatengeschichte  aus  dem  alten  Heidelberg.  Lahr.  Schauen- 
burg.  8".  103  S. 

382.  Witte,  Heinrich.  Über  Weinfälschung  im  fünfzehnten  Jahrhundert. 
(ZGO.  N.F.L  [Bd.  40]  S.  227-229.) 

383.  Wolfram,  Georg.  Ein  Überlinger  Kaufmann  in  Barcelona  1383. 
(ZGO.  N.  F.  L  [Bd.  40]  S.  113/4.) 


XI.  Karten.  Pläne. 

s.  No.  44.  251. 

384.  Baden-Baden.  Karte  des  Württembergischen  Seh warz waldvereins. 
Blatt  I.  Baden-Baden.  Stuttgart.  Kohlhammer. 

385.  Brugier,  J.  Karte  der  Umgegend  von  Heidelberg.  Heidelberg. 
Winter,  o.  J. 

386.  Fritschi,  J.  N.  Topographische  Karte  von  Baden-Baden  und  Um- 
gebungen. Maasstab  1 :  37500.  4.  verb.  Aufl.  Baden-Baden.  Sommer- 
meyer. 0.  J. 

387.  Habenicht,  H.  Heimatskarte  No.  50  Baden  (Nordhälfte).  Ele- 
mentaratlas No.  2.    Gotha.  Perthes, 

388.  [Seydlitz,  v.]  Orientierungs-  und  Routenkarte  vom  Odenwald, 
Schwarzwald,  Hegau.     Freiburg  i.  B.  Schmidt,  o.  J. 

389.  Übersichtskarte  für  lohnende  Wanderungen  von  Pforzheim  aus. 
(Mit  ergänzendem  Text.)     Pforzheim.  Flammer.  1886. 

390.  Welzbacher,C.  Spezialkarte  des  Odenwaldes  und  der  Bergstrasse. 
Frankfurt  a.  M.  Jaeger.  1886. 


272  .  Lamey. 

391.   Übersichtspläne  der  Katastervermessung  far  1886. 

Eubigheim.  —  Gündlingen,  A.  Breisach.  --  Oberflockenbach, 
A.  Weinheim.  —  Obereggenen,   A.   Müllheim.  —  Michelbach, 
A.  Rastatt.  —  Leuters hausen  u.  Ritsch weier,  A.  Weinheim.  — 
Sallneck,  A.  Schopf  heim.  —  Unadingen,  A.  Donaueschingen.  — 
Tiefenbronn,  A.  Pforzheim.  —  Tannenkirch,  A.  Lörrach.  — 
Babstadt,    A.  Sinsheim.   —   Waldbausen    u.    Dellingen,   A. 
Donaueschingen.  —  Neuenweg  u.  Heubronn,  A.  Schopfheim.  — 
Umkirch   mit   Dachswangen,  A.   Freiburg.    —    Ahausen,  A. 
Überlingen.   -     Neuershausen,   A.  Freiburg.   —  Limpach  mit 
A  ckenbach.  Atzen  weil  er,  Benistobel,  Burg,  Falken  halden, 
Höge,   Littistobel,   Wagetsweiler,   Oberweiler,    Watten- 
berg,   Weisenbach   und  Wippertsweiler,  A.  Überlingen.  — 
Le  hen  er  Rotte  mit  St  obren  Rotte,  A.  Staufen.  —  Erummlinden 
Rotte,  A.  Staufen.  —  Hardheim,  A,  Buchen  (2  Blatt).  —  Mucken- 
thal u.  Ri neck,  A.  Mosbach.  —  Tegernau  mit  Niedertegernau 
und   Schwand,   A.    Schopf  heim.   —   Niefern,  A.  Pforzheim.  — 
Oberhomberg  mit  Unterhomberg,  Rothreis,  Ruhacker  u. 
Wahlweiler  u.  Kohllöffel,   A.  Pfullendorf.  —  Jöhlingen,  A. 
Durlach.  —  Fützen,  A.  Bonndorf.  —  üruau  mit  Gehrenberg 
u,  Fuchstobel,  A.  Überlingen.  --  Neuhof,  A.  Staufen.  —  Neckar- 
bischofsheim, A.  Sinsheim.  —  Neunkirchen,  A.  Eberbach.  — 
Schöllenbach,  A.  Eberbach.  —  Allmannsdorf  mit  Mainau  u. 
St.  Katharina,  A.  Konstanz.  —  Walldürn,  2  Blatt.   —  Neu- 
dingen,  A.   Donaueschingen.   —  Behla,  A.  Donaueschingen.   — 
Korb,  Hagenbach  u.  Dippach,  A.  Adelsheim. 


Briefe  Voltaires 

an  den 

kurpfälzischen  Minister  Baron  von  Beckers 

herausgegeben 
Yon 

Eberhard  Oothein. 


Unter  den  Schuldenakten  der  Abteilung  Pfalz  des  General- 
Landesarchivs  fand  sich  ein  Heft  vor,  dem  die  nachfolgenden 
Briefe  entnommen  sind;  aus  den  übrigen,  zahlreichen  Akten- 
stücken desselben  mögen  hier  einige  Erläuterungen  zum  Ver- 
ständnis jener  mitgeteilt  sein. 

Im  März  1757  hatte  sich  Voltaire  in  einem  Schreiben^) 
unmittelbar  an  Kurfürst  Karl  Theodor  gewendet  mit  dem  Ge- 
such eine  bedeutende  Geldsumme,  130  000  Livres,  als  Leib- 
rente für  sich  und  seine  Nichte  bei  der  Pfälzischen  Kammer 
anlegen  zu  dürfen.  Eine  sofort  angestellte  Kalkulation,  bei 
der  man  sowohl  für  Voltaire  als  für  Madame  Denis,  die  be- 
kannte Nichte,  die  wahrscheinliche  Lebensdauer  von  70  Jahren 
angenommen  hatte,  ergab  sich,  dass  man  bei  Bewilligung  der 
erbetenen  10**/oigen  Rente  ein  sehr  gutes  Geschäft  machen 
werde,  und  mit  dem  Kapital  eine  viel  höher  verzinsliche  Schuld 
löschen  könne.  In  dem  Antwortschreiben  des  Baron  Beckers, 
der  mit  der  Führung  der  Sache  beauftragt  war,  überwiegen 
aber,  wie  in  allen  folgenden  die  Phrasen  die  geschäftsmässigen 


^)  Dieses  befindet  sich  nicht  bei  den  Akten. 

Zeitacbr,  f.  Gesch.  d.  Oberrh.  N.  7.  II.  3.  18 


274  Gothein. 

Auseinandersetzungen:  Karl  Theodor  ist  entzückt  über  dies 
Zeichen  von  Vertrauen,  seiner  grossen  Seele  liegt  es  fem, 
irgend  einen  Gewinn  machen  zu  wollen,  obgleich  es  in  der 
gegenwärtigen  Krisis  sehr  schwer  sei,  ein  Kapital  mit  Sicher- 
heit unterzubringen.  Gott  möge  aber  Voltaires  Hinseheiden 
so  lange  hinausschieben,  bis  er  wenigstens  das  Doppelte  seiner 
130  000  Livres  zurückerhalten  habe.  —  Man  sieht:  die  deut- 
schen Komplimente  in  französischem  Gewände  fielen  etwas 
plump  aus.  Dagegen  war  man  wirklich  entzückt  bei  dem 
Gedanken,  dass  dieses  Geldgeschäft  eine  Verbindung  einleiten 
werde,  die  Voltaire  dauernd  oder  doch  wenigstens  zum  Be- 
such nach  Schwetzingen  und  Mannheim  führen  könne. 

In  diesem  Tone  eines  edelmütigen  Wettstreites  sind  mm 
auch  Voltaires  Briefe  gehalten.  Da  es  sich  um  eine  Leibrente 
handelt,  stellt  er  seine  Gesundheit  und  die  der  Nichte  ge- 
brochen dar,  jene  kann  die  rohe  Behandlung  durch  Friedrichs 
des  Grossen  Residenten  Freitag  in  Frankfurt  nicht  mehr  ver- 
winden, sie  wird  überhaupt  in  seinen  Briefen  zur  StaflEage 
benützt,  die  Witwe  des  französischen  Offiziers,  die  für  sein 
hinfälliges  Alter  sorgt,  mit  der  er  in  seiner  Einsamkeit  nur 
noch  Vergnügen  findet  sich  von  Karl  Theodors  Tugenden  m 
unterhalten.  Dazwischen  weiss  er  dann  aber  doch  anzudeuten, 
dass  der  Herzog  von  Würtemberg  prompter  seinen  Wänschen 
nachkomme,  auch  dass  die  Pfälzische  Kammer  im  Grunde 
doch  ein  recht  gutes  Geschäft  mache;  immer  aber  nimmt 
er  dann  wieder  die  höflichen  Phrasen  auf,  nach  denen 
er  sich  den  Schein  giebt,  als  empfange  er  seine  Zinsen  nur 
aus  Gnaden  des  grossen  Monarchen.  So  bieten  denn  diese 
Briefe  ein  getreues  Bild  der  Art  und  Weise,  wie  Voltaire  seine 
Beziehungen  zu  den  deutschen  Fürsten  dazu  benutzte,  aucb 
seine  Kapitalien  unterzubringen.  Es  ist  übrigens  eine  wohl- 
tuende Empfindung,  dass  hier  einmal,  was  man  nach  den  be- 
kannten Berliner  Ereignissen  kaum  erwarten  sollte,  Volt&ire 
in  seinen  Geldgeschäften  vollständig  intakt  erscheint  Er 
ist  in  der  Erfüllung  seiner  Verpflichtungen  jedenfalls  pünkt- 
licher als  der  Pfälzer  Hof,  der  von  dem  Innehalten  von  Tag 
und  Stunde  in  Geldsachen  nicht  sehr  strenge  BegriflFe  besass. 
Auch  die  Vergünstigungen,  die  er,  freilich  mit  der  ihm  eigenen 
Mischung  von  Demut  und  verstecktem  Drohen  erbittet,  siod 
sehr  massig.    Funken  echt  Voltaireschen  Geistes  zeigt  aber 


J 


Briefe  Voltaires  an  Baron  v.  Beckers.  275 

nur  ein  Brief  (No.  IX)  vom  3.  Oktober  1758,  der  bald  nach 
dem  wirklich  abgestatteten  Besuche  in  Schwetzingen  ge- 
schrieben wurde.  Voltaire  bietet  hier  dem  Minister  die  Dienste 
eines  Wechselagenten  an,  der  in  bedeutenden  Geldgeschäften 
für  ihn  selber  nach  London  reist.  Er  will  nicht  absolut  gut- 
sagen für  den  Erfolg,  „denn",  meint  er,  —  offenbar  anspielend 
auf  die  Schlacht  von  Rossbach  —  „im  gegenwärtigen  Augen- 
blicke soll  ein  Franzose  sich  nicht  in  jeder  Unternehmung 
Erfolg  versprechen  — ,  aber  wir  haben  doch  alle  viel  guten 
Willen."  Dieser  Witz  regt  ihn  gleich  zu  einigen  andern  an: 
die  pomphaften  Nachrichten,  die  die  Russen  über  die  Schlacht 
von  Zorndorf  verbreiten,  lassen  ihn  zittern  für  —  die  Wahr- 
heitstreue der  Memoiren,  die  man  ihm  aus  St.  Petersburg 
über  Peter  den  Grossen  geschickt  hat.  Er  wisse  sich  keinen 
Rat  mehr  in  der  Welt  als  Gläubigkeit;  aber  die  Thatsache 
einer  schwedischen  Revolution  scheine  ihm  doch  auch  sehr 
zweifelhaft;  und  so  könne  er  denn  doch  nichts  für  gewiss 
versichern,  als  dass  er  sein  ganzes  Leben  sein  werde  —  der 
gehorsamste  Diener  seiner  Exzellenz.  Voltaire.  So  wendet 
der  Schalk  seine  grundsätzliche  Skepsis  geistreich  abbrechend 
zur  feinen  Schmeichelei.  Es  leuchtet  doch  merkwürdig  aus 
diesem  Briefe  sein  Glauben  an  die  Unbesieglichkeit  Friedrichs 
hervor,  auf  den  er  sonst  wiederholt  —  nach  seinen  letzten 
Erlebnissen  sehr  begreiflich  —  stichelt  (z.  B.  Brief  XI  il  faul 
que  je  laboure  mes  terres  dans  le  temps,  qu'on  ravage  Celles 
des  autres).  Mit  dem  Frühjahre  1759  hören  die  Briefe  auf. 
Damals  brachte  Voltaire  am  Mannheimer  Hofe  seinen  früheren 
Sekretär  und  Schützling  Collini  unter,  der  dann  den  litterari- 
schen Verkehr  mit  ihm  besorgte. 

Wenn  nun  auch  nur  Voltaire,  der  Kapitalist,  es  ist,  den 
uns  diese  Briefe  genauer  kennen  lehren,  so  hängt  doch  auch 
diese  Seite  des  merkwürdigen  Mannes  so  eng  mit  seiner  Grösse 
und  Schwäche  zusammen,  dass  dadurch  die  vollständige  Ver- 
öffentlichung begründet  scheii^t. 


18* 


276  Gothein. 

I. 

A  son  Excellence  Monsieur  Le  baron  de  Becker  ministre 
d'etat  et  de  coüference  a  Manheim. 

Monsieur 

je  reconnais  les  bontez  genereuses  de  son  Altesse  Elec- 
torale  et  la  bienveillance  de  votre  Excellence  dans  la  lettre 
dont  vous  m'honorez.  j'ay  souhaite  de  pouvoir  placer  mon 
bien  sous  la  protection  de  votre  auguste  Souverain  et  je  n'ay 
d'autre  regret  que  de  n'y  avoir  pas  mis  ma  personne. 

Je  vous  prie  Monsieur  de  vouloir  bien  luy  presenter  mes 
tres  humbles  remerciments  et  de  recevoir  ceux  que  je  vous 
dois.  Vous  m'  ordonnez  de  vous  parier  avec  confiance  et 
vous  prevenez  mon  coeur.  Je  vous  avouerai  donc  monsieur 
que  ma  principale  vue  est  d'assurer  huit  mille  livres  de  rente 
a  ma  niece  madame  Denis  veuve  d'un  officier  au  Service  de 
france  la  quelle  demeure  aupres  de  moy  et  qui  prend  soin 
de  ma  vieillesse  infirme,  je  dois  songer  a  eile  plus  qu'  a 
moy,  je  me  flatte  que  votre  Excellence  voudra  bien  favoriser 
ces  sentiments. 

c'est  pour  eile  principaJement  que  je  demande  la  permis- 
sion  de  placer  un  capital.  son  Altesse  Electorale  daigne 
avoir  la  bonte  de  faire  passer  sur  ma  täte  l'interest  de  ce 
capital  a  10  p^  100,  en  faveur  de  mon  age  qui  est  de 
soixante  et  trois  ans. 

ma  niece  est  agee  de  quarante  cinq  ans.  votre  Excellence 
ne  trouverait  eile  pas  qu'un  interest  viager  d'environ  6  p"^  100 
accorde  a  ma  niece  apres  ma  mort  serait  proportional  a  son 
age?  le  gouvernement  de  france  donne  7  pour  100  dans  sa 
derniere  lotterie  et  rembourse  le  capital.  j'abandonne  le  cä- 
pital  et  je  ne  demande  qu'  autour  de  6  p"^  100  pour  la  vie 
de  ma  niece. 

Si  vous  trouvez  monsieur  cette  proposition  acceptable,  voicy 
corame  je  la  remplirais  sous  le  bon  plaisir  de  son  Altesse 
Electorale. 

j'aurais  l'honneur  Monsieur  de  faire  toucher  a  vos  ordres 
Cent  trente  mille  livres  argent  de  france  pour  M*^  tronchin 
banquier  a  lyon  qui  les  ferait  remettre  suivant  le  comman- 
dement  que  je  recevrais  de  vous. 


Briefe  Voltaires  an  Baron  v.  Beckers.  277 

Ces  130  m  ft  au  denier  de  6  p*^  100  ou  environ  produiraient 
a  ma  niece  une  rente  de  8000  %  sa  vie  durant,  et  puisque  son 
Altesse  Electorale  veut  bien  m'accorder  10  p'  100  pendant  ma 
vie,  je  jouirais  jusqu'a  ma  mort  de  13000  Ä  par  annee;  et  ma 
niece  apres  moy  ne  jouirait  que  de  8000  Ä  de  rente  viagere 
qui  s'eteindraient  avec  eile,  c'est  a  peu  pres  monsieur  le 
traitte  que  je  fis  avec  Mgr.  le  duc  de  virtimberg,  lorsque 
j'etais  a  Berlin  et  que  j'etais  moins  vieux  de  six  ans. 

j'insiste  bien  moins  sur  les  proportions  des  äges,  que  sur 
la  magnanimite  de  Monseigneur  L  Electeur,  sur  la  grace  quil 
m'accorde,  sur  vos  bontez  Monsieur  et  sur  ma  reconnaissance, 
c'est  a  vous  a  me  prescrire  vos  ordres. 

quant  au  payement  de  la  rente  je  m'en  remets  aussi  mon- 
sieur a  votre  volonte,  decidez  de  la  somme  et  du  payement. 
il  me  sera  egal  de  recevoir  Pinterest  de  mon  capital  par  vos 
commissionaires  de  paris,  de  Strasbourg  ou  de  lyon.  et  vos 
arrangements  seront  ma  r6gle.  j'attends  vos  ordres  pour  vous 
faire  remettre  monsieur  les  130  mille  livres  ou  a  Strasbourg 
ou  a  paris,  ou  a  manheim  si  manheim  entre  dans  la  corre- 
spondance  de  M.  tronchin,  vous  ferez  ensuitte  expedier  le 
contract. 

Ce  sera  pour  moy  un  lien  de  plus  avec  votre  cour,  mais 
qui  n'ajoutera  rien  aux  sentiments  respectueux  avec  lesquels 
j'ai  rhonneur  d'etre 

Monsieur 

de  votre  Excellence 

le  tres  humble  et  tres  obeissant  serviteur 

Voltaire. 

[Ohne  Datum.    In  Mannheim  eingegangen  11.  Mai  1757.] 

II. 

Aux  delices  pres  de  geneve  4  juin  1757  par  Strasbourg. 

Monsieur. 

il  y  a  environ  un  mois  que  j'eus  l'honneur  de  vous  mar- 
quer  combien  jetais  penetre  des  bontez  de  son  Altesse  Elec- 
torale. je  tins  prests  des  ce  moment  cent  trente  mille  francs 
de  france  aux  ordres  de  votre  Excellence  que  jay  attendus 
de  jour  en  jour. 

jay  rhonneur  de  vous  confirmer  que  mon  dessein  est  d'as- 


278  Gothein. 

surer  a  ma  niece  madame  denis  un  revenu  honnete  pendant 
sa  vie,  plutot  que  d'augmenter  le  mien  pour  le  peu  de  temps 
qui  reste  a  ma  vieillesse.  j'ay  demande  quon  voulut  bien 
luy  assurer  pendant  sa  vie  huit  mille  livres  de  rente  pour 
Cent  trente  mille  livres  de  fonds. 

Ce  denier  rest  gueres  au  dessus  du  denier  cinq  qui  est 
celuy  des  rentes  foncieres  et  perpetuelles  et  je  ne  demande 
pour  eile  qu'  une  rente  viagere. 

Vous  avez  bien  voulu  monsieur  me  raarquer  que  son  Al- 
tesse Electorale  daignait  avoir  la  bontö  de  me  donner  dix 
pour  Cent  ma  vie  durant  en  faveur  de  mon  age  qui  est  de 
soixante  et  trois  ans. 

Je  seray  tres  content  et  tres  reconnaissant  de  tout  ce  que 
son  Altesse  Electorale  voudra  bien  me  donner  le  fonds  de 
Cent  trente  mille  livres  que  je  tiens  prest  depuis  un  mois  a 
lyon  chez  le  banquier  tronchin  me  produirait  par  les  bontez 
de  S.  A.  EL.  13  mille  livres  de  rente  pendant  ma  vie,  et  en- 
suitte  en  produirait  huit  mille  a  ma  niece. 

jay  marque  a  votre  excellence  que  j'ay  fait  un  traitte  pa- 
reil  avec  Mg.  le  duc  de  virtemberg  mais  si  vous  trouvez  mon- 
sieur que  ce  soit  trop,  je  vous  prie  de  retrancher  de  mon  re- 
venu en  assurant  huit  mille  livres  a  ma  niece,  de  rente  viagere. 

jay  un  besoin  d'autant  plus  pressant  de  recevoir  vos  or- 
dres  precis  que  mon  fonds  etant  a  vos  ordres  depuis  un  mois, 
il  ne  me  raporte  rien,  et  je  perds  un  revenu  qui  m'  est  ne- 
cessaire  pour  vivre. 

je  me  conformerai  aux  ordres  que  votre  Excellence  me 
prescrira,  soit  qu'elle  accepte  le  fonds  de  130  m  Ä,  soit  qu'elle 
en  veuille  un  moins  fort,  soit  qu'elle  reduise  un  peu  l'interest, 
soit  qu'elle  le  donne  teile  que  je  Tay  propose,  j'aurai  toujours 
a  son  altesse  Electorale  l'obligation  d'achever  avec  securitä 
les  jours  qui  me  restent  a  vivre. 

jay  l'honneur  d'etre  avec  des  sentimients  respectueux 

Monsieur 

de  votre  Excellence 

les  tres  humble  et  tres  obeissant  serviteur 

Voltaire  gentilhomme  ordinaire  du  roy  t.  c.*) 

[Eingegangen  12.  Juni.] 


^  tres-chr^tien. 


Briefe  Voltaires  an  Baron  v.  Beckers.  279 

IIL 

Aux  delices  pres  de  Geneve  11  juin  1756. 
Monsieur 

en  consequence  des  bontez  de  son  Altesse  Electorale  et 
des  votres  et  de  votre  lettre  du  27  may  je  donne  commission 
a  m''  tronchin  banquier  de  lyon  de  remettre  cent  trente  mille 
livres  de  france  au  cours  du  jour  a  francfort  a  votre  ordre 
dans  le  courant  du  mois  de  juin  ou  nous  sommes.  il  ne  me 
reste  Monsieur  qu'a  remercier  votre  excellence  de  tous  ces 
bons  Offices  et  a  me  feliciter  dun  engagement  qui  m'attache 
encor  plus  particulierement  a  votre  cour  et  a  votre  personne, 
je  regarde  comme  un  devoir  de  venir  mettre  aux  pieds  de 
son  Altesse  Electorale,  et  de  luy  renouveller  les  sentiments 
de  la  reconnaissance  et  du  respect  qui  m'ont  attachö  a  eile 
depuis  longtemps  et  certainement  je  ne  manquerai  pas  de 
remplir  ce  devoir  si  ma  deplorable  sant6  me  donne  quelque 
relache. 

je  vous  renvoie  Monsieur  selon  vos  ordres  votre  projet  de 
l'acte.   je  n'ay  rien  a  y  ajouter  que  de  nouvaux  remerciements. 

je  vous  prierai  seulement  Monsieur  de  vouloir  bien  obser- 
ver  une  petite  note  qui  ne  regarde  que  les  mutations  autre- 
fois  trop  frequentes  dans  les  monoyes^)  de  france  et  qui  peu- 
vent  arriver  encore.  peutetre  votre  Excellence  jugera  feile 
comme  moy  qu'il  faut  obvier  a  ces  changements  qui  entrai- 
nent  toujours  des  difficultez.  Si  la  valeur  numeraire  baissait 
vous  paieriez  reellement  plus  que  vous  ne  devez,  si  eile  haus- 
sait,  vous  paieriez  moins.  Pun  et  lautre  sont  egalement  in- 
justes.  mais  en  stipulant  un  payement  toujours  egal  suivant 
la  valeur  presente  du  capital  on  remedie  a  tous  les  incon- 
venients  et  il  n'y  a  jamais  de  discussion.  je  me  flatte  que 
votre  excellence  daignera  a  prouver  ce  party  que  je  soumets 
a  ses  lumieres  je  me  hate  de  luy  presenter  les  sentiments  re- 
spectueux  de  l'attachement  avec  lequel  je  serai  toutte  ma  vie 

Monsieur 

de  votre  Excellence 

le  tres  humble  et  tres  obeissant  serviteur 

Voltaire. 


^)  monnaies. 


280  G  0 1  h  e  i  n. 

IV. 

Aux  delices  pres  de  Geneve  18  juin  1757. 

Monsieur 

cest  seulement  pour  avoir  Thonneur  de  donner  avis  a  votre 
excellence  quil  y  aura  a  la  reception  de  cette  lettre  cent 
trente  mille  livres  a  vos  ordres  chez  les  s"  Fingerling  et 
Holtsemberg  a  frankfort,  selon  la  lettre  d'avis  du  S**  tronchin. 
vous  pourez  monsieur  donner  ordre  que  cet  argent  vous  soit 
remis,  sans  autre  ceremonie  que  ma  reconnaissance  pour  vos 
bontez.  je  vous  supplie  monsieur  de  presenter  a  S.  A.  E. 
mon  tres  respectueux  et  tendre  attachement.  je  compte  que 
vous  avez  reQu  par  la  voye  de  Strasbourg  votre  projet  d'acte. 
jay  Phoneur  d'etre  avec  les  memes  sentiments  de  v.  E.  monsieur 

le  tres  humble  et  obeissant  serviteur 

Voltaire. 

V. 

Aux  delices  pres  de  Geneve  15  juillet  1757. 

Monsieur 

jeus  Ihonneur  de  renvoier  il  y  a  pres  d'un  mois  a  votre 
excellence  par  la  voye  du  directeur  des  postes  de  Strasbourg 
votre  minute  d'acte  selon  vos  ordres.  jeus  aussi  Ihonneur 
d'^crire  a  son  altesse  electorale.  deux  banquiers  de  franc- 
fort  furent  chargez  de  faire  tenir  au  premier  juillet  cent 
trente  mille  livres  de  france  a  vos  ordres.  j'ignore  dans  ma 
retraitte  si  mes  lettres  ont  6te  regues.  M"*  tronchin  banquier 
de  lyon  me  mande  que  largent  etait  prest  a  francfort  a  la 
fin  de  juin.  je  crains  d'abuser  de  vos  bontez  et  d'interrom- 
pre  vos  occupations  qui  ne  doivent  pas  etre  mediocres  que  ne 
puis-je  venir  me  mettre  aux  pieds  de  S.  A.  E.  et  venir  vous 
assurer  des  sentiments  d'attachement  et  de  reconnaissance 
avec  lesquels  jay  Ihonneur  d'etre 

Monsieur 

de  votre  Excellence 
le  tres  humble  et  tres  obeissant  serviteur 

Voltaire. 


Briefe  Voltaires  an  Baron  v.  Beckers.  281 

VI. 

Aux  delices  6  aoust  1757. 

Monsieur 

jay  reQU  la  lettre  dont  vous  m'avez  honore  par  la  quelle 
votre  Excellence  me  conforme  la  nouvelle  de  la  consommation 
de  Faffaire  que  vous  avez  bien  voulu  proteger,  et  dont  je  re- 
nouvelle  nies  remerciments  a  son  Altesse  Electorale  et  a  vous. 
ne  doutez  pas  monsieur  que  si  javais  pu  venir  presenter  moy 
meme  mes  remerciments,  je  n'eusse  vole  a  votre  cour  avec 
le  plus  grand  empressement.  mais  que  peut  faire  un  malade? 
avec  une  niece  qui  luy  a  consacre  ses  jours,  et  qui  est  eile 
meme  d'une  sante  tres  languissante  depuis  qu'elle  fut  si  mal 
traittee  dans  francfort  par  un  homme  nomme  freitag  qui  se 
disait  agent  du  roy  de  Prusse.  les  bontez  de  son  altesse  Elec- 
torale servent  beaucoup  a  luy  faire  oublier  cette  avanture  in- 
ouie.  mais  il  est  difficile  quelle  se  transplante,  et  que  je  puisse 
Pabandonner.  nous  nous  servons  de  consolation  Tun  a  Pautre, 
et  nous  nous  entretenons  des  bontez  de  son  Altesse  electorale. 

M'  tronchin  de  lyon  m'a  flatte  monsieur  que  vous  voudrez  bien 
me  faire  parvenir  a  votre  loisir  l'acte  que  S  A  E  a  eu  la  bonte 
de  signer.  je  vous  reitere  les  assurances  de  ma  reconnaissance, 
et  je  seray  toutte  ma  vie  avec  les  memes  sentiments 

Monsieur  de  votre  Excellence 
le  tres  humble  et  tres  obeissant  serviteur 

Voltaire. 

VII. 

ä  lausane  V  Sept^«"«  1757. 

Monsieur. 
Jay  recu  loriginal  et  la  copie  du  rescript  de  son  altesse 
electorale.  vos  attentions  redoublent  ma  reconnaissance,  une 
seiile  lettre  de  vous  suffisait.  vous  avez  bien  voulu  y  ajouter 
des  actes  en  forme  qui  ne  sont  quun  surcroit  de  vos  bontez. 
recevez  mes  nouvaux  remerciments.  je  nabuserai  pas  de  vos 
moments  par  une  longue  lettre  et  je  ne  pourais  trouver  des 
expressions  qui  pussent  repondre  aux  sentiments  de  respect 
et  d'attachement  auec  les  quels  jay  J'honneur  detre 

Monsieur  de  votre  Excellence 
le  tres  humble  et  obeissant  serviteur 

Voltaire. 


282  G  0 1  h  e  i  n. 

vm. 

ä  lausane  12  janvier  1758. 

Monsieur 

jai  rhonneur  de  renouveller  a  votre  Excellence  au  com- 
mencement  de  cette  ann^e  tous  les  sentiments  qui  m'attachent 
a  eile,  je  vous  supplie  de  vouloir  bien  me  mander  si  c'est 
votre  commodite  de  me  faire  payer  des  six  premiers  mois  de 
ma  rente  echus  au  premier  janvier  cest  a  dire  la  somme  de 
6500  Ä  de  france  sur  monsieur  de  montmartel  a  paris.  cet 
arrangement  vous  serait  ais6;  et  me  serait  tres  convenable. 
si  non  monsieur,  j'attends  vos  ordres  pour  savoir  a  quel  ban- 
quier  de  francfort  vous  souhaittez  que  je  m'adresse. 

je  me  flatte  que  vous  voudrez  bien  en  user  auec  moy 
comme  mgr  le  duc  de  virteraberg  qui  me  fait  une  pareille 
rente,  et  qui  me  fait  toujours  toucher  ce  qui  mest  du  libre 
et  degage  de  tous  frais,  cest  une  bagatelle  pour  son  altesse 
Electorale.  je  vous  suplie  de  me  mettre  a  ses  pieds,  et  de  me 
cqntinuer  votre  bienveillance  jay  Ihonneur  d'etre  auec  respect 

Monsieur 

de  votre  excellence 

le  tres  humble  et  tres  obeissant  serviteur 

Voltaire. 

IX. 

aux  dälices  pres  de  geneve  3  oct*'  1758. 

Monsieur 

l'agent  de  change  pour  qui  vous  trouverez  l'incluse  dans 
ce  paquet  m'a  promis  en  partant  de  geneve  pour  londres  de 
faire  trouver  jusqua  50  mille  livres  Sterling  s'il  le  faut.  cest 
a  votre  Excellence  a  juger  si  eile  veut  se  servir  de  cette  voye, 
vous  verrez  son  adresse,  et  vous  pourez  vous  en  servir,  et 
lui  faire  ecrire  si  vous  le  jugez  a  propos.  j'ignore  si  cet 
homme  a  autant  de  credit  qu'on  veut  me  le  faire  croire,  je 
ne  reponds  que  de  mon  zele  pour  votre  adorable  maitre  a 
qui  je  voudrais  assuremgnt  prouver  mon  zele  par  des  Services 
plus  consid^rables.  je  suis  bien  loin  de  repondre  du  succez. 
ce  n'est  pas  dans  le  moment  present  qu'un  francais  doit  se 
promettre  de  reussir  dans  tout  (fe  qu'il  entreprend.    mais 


Briefe  Voltaires  an  Baron  v.  Beckers.  283 

nous   avons   tous  beaucoup  de  bonne  volonte,   chacun  dans 
notre  espece. 

les  relations  que  donnent  les  russes  de  la  bataille  de  Zon- 
dorf me  fönt  trembler  sur  la  verit6  des  meraoires  qu'on  m'en- 
voya  de  Petersbourg  concernant  la  vie  de  Pierre  le  grand. 
je  ne  scais  plus  que  croire  dans  ce  monde.  la  revolution  de 
suede  me  parait  aussi  fort  douteuse.  je  ne  peux  assurer  au- 
tre  chose  sinon  que  je  serai  toutte  ma  vie  de  votre  cour  et 
de  votre  Excellence 

Monsieur 
votre  tres  humble  et  tres  obeissant  serviteur 

Voltaire. 

X. 

pres  de  geneve  4  oct**  1758. 

Vous  pouvez  monsieur  vous  adresser  en  toute  surete  a  la 
personne  qui  vous  fera  parvenir  cette  lettre,  pour  le  prßt  de 
trente  mille  livres  Sterling  ou  pour  la  somme  que  cette  per- 
sonne vous  indiquera.  cest  a  vous  a  vous  accorder  pour  L'in- 
terest;  pour  votre  commission,  et  pour  le  remboursement  auec 
L'emprunteur.  vous  ne  sauriez  trouver  en  europe  un  employ 
plus  sur,  ny  faire  une  affaire  plus  convenable.  je  serai  tres 
aise  de  vous  avoir  procure  cette  negociation  jay  Ihonneur 
d'etre  parfaitement  monsieur 

votre  tres  humble  et  tres  obeiss*  Servit'' 

Voltaire. 

XL 

aux  delices  route  de  geneve  20  x^"  1758. 

Monsieur 

vous  recevrez  ma  lettre  vers  le  jour  de  Tan  ainsi  je  prends 
mon  temps  tout  juste  pour  vous  souhaitter  lannee  la  plus 
heureuse,  la  plus  pacifique,  la  moins  ruineuse,  et  pour  vous 
supplier  de  me  mettre  aux  pieds  de  leurs  altesses  Electorales, 
vous  savez  avec  quel  tendre  respect  je  leur  suis  attache.  je 
voudrais  pouvoir  passer  ma  vie  ala  cour  de  Monseigneur 
L'Electeur,  mais  monsieur  il  faut  que  je  laboure  mes  terres 
dans  le  temps  quon  ravage  Celles  des  autres.    jay  achet^ 


284  G  0 1  h  e  i  n. 

deux  assez  belles  Seigneuries  aux  portes  de  Geneve.  je  les 
aurais  mieux  aimöes  dans  le  voisinage  de  votre  excellence,  je 
tacherai  de  venir  vous  voir  apres  la  recolte.  nous  autres  la- 
boureurs  nous  ne  pouvons  gueres  disposer  de  notre  temps, 
mais  je  seray  tout  le  temps  de  ma  vie  auec  les  sentiments 
les  plus  respectueux  et  le  plus  sincere  attachement 

Monsieur 

de  votre  Excellence 

le  tres  humble  et  tres  obeissant  serviteur 

Voltaire. 
(P.S.) 
Vous  me  feriez  un  tres  sensible 
plaisir  de  daigner  monsieur  envoyer 
une  lettre  de  change  de  6500  Ä  au 
laboureur  qui  doit  acheter  des  beufs, 
et  des  charues. 

XII. 

aux  d^lices  route  de  Geneve  15  janvier  1759. 

Monsieur 

jay  roQu  Ihonneur  de  votre  lettre,  les  huit  mois  de  retar- 
dement  me  fönt  baucoup  de  peine.  ils  ne  prouvent  rien  d'agre- 
able.  tout  a  bien  mal  tourn^.  je  vous  ay  une  extreme  Obli- 
gation Monsieur  de  ne  point  retarder  pour  moy  l'eflFet  des 
bontez  de  son  alte^se  Electorale.  j'en  ay  d'autant  plus  de 
besoin  que  je  suis  oblige  de  retablir  entierement  la  comt6  de 
tournay  dont  jay  fait  l'acquisition  dans  mon  voisinage  des 
delices;  et  qu'on  commence  toujours  par  se  ruiner  dans  une 
terre,  avant  d'en  pouvoir  tirer  le  moindre  avantage.  votre 
Excellence  doit  etre  instruitte  qu'il  en  coutera  quelques  florins 
pour  le  change.  cest  une  petite  Charge  que  Monseigneur 
L'Electeur  a  bien  voulu  supporter.  je  compte  incessamment 
avoir  Thonneur  d'envoier  a  votre  Excellence  mon  regu  pour 
les  six  derniers  mois  de  Pannee  1758.  vous  n'ignorez  pas 
que  mon  capital  fut  envoye  a  francfort  des  le  mois  de  no- 
vembre  lors  que  j'eus  Ihonneur  de  contracter.  par  consequence 
ce  serait  en  novembre  qu'aurait  du  commencer  mon  ann^e. 
mais  la  facilite  des  payements  et  L'ordre  naturel  ont  semble 
demander  que  je  fusse  paye  de  six  mois  en  six  mois  au  pre- 


Briefe  Voltaires  an  Baron  v.  Beckers.  285 

mier  janvier  et  au  premier  juillet.  il  est  vray  que  la  pre- 
miere  annee  je  ne  regus  des  lettres  de  change  qu'en  fevrier 
et  que  je  ue  fus  paye  qu'en  mars.  mais  je  n'en  suis  que 
plus  reconnaissant  de  la  bonte  que  veut  bien  avoir  votre  ex- 
cellence  de  me  faire  payer  au  premier  janvier  de  cette  ann6e, 
et  de  m'avoir  fait  payer  au  premier  juillet  1758.  je  n'avais 
pas  besoin  de  cette  attention  obligeante  pour  vous  etre  parti- 
culierement  attache.  quelques  soins  que  me  donnent  mes 
terres,  j'espere  toujours  venir  faire  ma  cour  a  Schuetzingen. 
vous  savez  corabien  mon  coeur  appartient  a  son  altesse  Elec- 
torale.  je  fais  mille  voeux  pour  sa  prosperite  jay  Ihonneur 
d'etre  auec  les  sentiments  les  plus  respectueux  et  les  plus 
tendres 

Monsieur 

de  votre  Excellence 

le  tres  humble  et  tres  obeissant  serviteur 

Voltaire. 

XIII. 

[Von  der  Hand  des  Sekretärs  mit  eigenhändiger  Unterschrift 

Voltaire's.] 

Memoire. 

Lorsque  j'eus  Phonneur  de  placer  130  000  L.  argent  de 
france  sur  les  caisses  de  son  altesse  Serenissime  Electorale; 
eile  eut  la  bonte  de  vouloir  bien  permettre  que  je  fusse  tou- 
jours paie  des  arr^rage  en  argent  de  france,  et  Mr  le  Baron 
de  Beckers  en  consequence  m'a  toujours  fait  toucher  mon 
revenu  aux  termes  acoutumez  du  1.  juillet  et  du  1.  Janvier 
Sans  aucune  diminution;  et  par  les  dernieres  Lettres  que  j'eus 
l'honneur  de  recevoir  de  lui  avant  son  depart  pour  Paris,  il 
daigna  me  confirmer  les  intentions  de  son  Altesse  Electorale, 
et  m'assurer  que  je  serais  toujours  paye  sans  supporter  au- 
cun  frais  de  change,  de  diflference  d'especes,  ni  de  retarde- 
ment  de  la  part  des  Banquiers. 

C'est  sur  ce  pied  que  j'ai  toujours  et6  paye,  et  c'est  ainsi 
qu'en  use  avec  moi  la  charabre  des  finances  de  Monseigneur 
le  Duc  de  Virtemberg  qui  a  daigne  passer  avec  moi  la  mßme 
transaction. 

Cette  bonte  de   son   altesse  S*   Electorale  Monseigneur 


286  Gothein. 

L'Electeur  Palatin  est  d'autant  plus  juste  que  quand  je  donnai 
mon  capital  de  130  000  L.  je  supportai  tous  les  frais  du  change 
et  de  la  remise,  et  au  lieu  de  debourser  cent  trente  mille 
Livres,  je  payai  130  389  L.  8,  comme  il  est  porte  sur  les  r6- 
gistres  des  Banquiers  de  Lyon  F.  R.  Tronchin  et  Comp,  et 
comme  ils  me  Tont  porte  en  compte  le  12  aoust  1757  ce  qui 
est  aise  ä  vörifier,  et  ce  que  je  certifie.  outre  ces  130  389  L. 
il  faut  compter  la  commission  ordinaire  qui  est  un  ^2  pour 
^Iq  652  L.  ainsi  que  je  d^boursai  de  capital  131  041  L.  18  s. 

C'est  donc  en  vertu  de  ce  deboursö  de  1041  L.  18  s.  de 
Capital  par  delä  la  somme  principale  de  130  000  L.  stipulöe, 
que  se  suis  fonde  a  demander  a  la  chambre  des  finances, 
qu'  eile  veulle  bien  supporter  les  frais  du  paiement  de  mon 
revenu,  comme  j'ai  support^  les  frais  du  paiement  du  Capital. 

Je  ne  suis  pas  moins  fonde  en  vertu  de  la  bonte  et  de 
Tequite  de  S.  A.  S.  E.  et  des  promesses  positives  de  M""  le 
Baron  de  Beckers. 

Je  n'ai  rien  re^u  de  trop  Pannee  pass^e,  parce  qu'^tant 
ä  la  cour  de  S.  A.  S.  E.  je  fus  paye  en  Louis  d'or  au  cours 
du  jour;  ce  fut  M""  le  Baron  de  Beckers  qui  eut  la  bont6  et 
la  politesse  de  m'apporter  cet  argent  lui  m6me.  il  n'y  a  pas 
d'apparence  qu'il  se  soit  trompe,  ni  que  j'aie  voulu  recevoir 
plus  qu'il  ne  m'est  du. 

Au  terme  echu  cette  annee  1759  au  1*'  janvier  j'ai  eu 
besoin  d'argent,  et  en  consöquence  des  Lettres  de  M*"  le  Baron 
de  Beckers,  j'ai  pris  la  demie  annöe  echue  chez  Bontemps 
Banquier  de  Geneve,  correspondant  de  Finguerlin  et  Stolzem- 
berg  ä  Francfort,  le  S'^  Bontemps  m'a  compos^  6500  L.  de 
france  le  13  janvier,  et  les  dits  Finguerlin  et  Stolzeniberg  ne 
les  ont  point  payez.  le  banquier  bontemps  ^xige  les  interets 
de  cette  somme  par  lui  avancee;  et  aujourd'hui  il  m'envoye 
un  compte  de  6672  L.  5  s  compte  qui  augmentera  tous  les 
jours,  si  messieurs  de  la  chambre  des  finances,  n'ordonnent 
aux  banquiers  de  Francfort  de  payer  les  6672  L.  5  s  argent 
de  france  au  banquier  bontemps  de  Geneve. 

Je  ne  doute  pas  que  ma  requöte  tres  claire  et  tres  juste 
ne  soit  favorablement  ecoutee,  et  je  supplie  Messieurs  de  la 
chambre  d'avoir  la  bontö  d'ordonner  qu'ä  l'avenir  je  sois 
paye  de  six  mois  en  six  mois  sans  frais  de  la  somme  de 


Briefe  Voltaires  an  Baron  v.  Beckers.  287 

6500  L.  de  france  aux  termes  ordonnes  de  l**^  juillet  et  l*'' 
Janvier,  et  en  consequence  je  donne  icy  ma  quittance. 

„  J'ai  reQU  de  M'  Bontemps,  banquier  Genßve,  la  somme  de 
6500  L.  de  france,  k  la  decharge  de  la  chambre  des  finances 
de  S.  A.  S.  Monseigneur  PElecteur  Palatin  pour  les  derniers  six 
mois  de  Tanne  1758,  de  la  rente  de  130  000  L.  argent  de 
france,  que  Monseigneur  L'Electeur  a  bien  voulü  me  constituer 

Fait  au  chatau  de  Tournai  17  Mars  1759 

Voltaire. 


Zur 

rechtlichen  Bedeatung  des  Wortes  „nobilis'' 

von 

Karl  Heinr.  Frhr.  Roth  v.  Schreckenstein. 


Das  während  langer  Zeit  brachgelegte  weite  Feld  der 
deutschen  Adelsgeschichte  wird  wieder  fleissig  bebaut.  Fehlt 
es  auch,  besonders  bei  stemmatographischen  Publikationen, 
keineswegs  an  solchen  Versuchen,  welche  man  nicht  loben  kann, 
so  zeigen  sich  doch,  sogar  in  den  ohne  hinreichende  Kritik 
und  bei  mangelhafter  Unterlage  entstandenen  Werken,  ganz 
unverkennbare  Fortschritte  in  der  bei  der  Arbeit  zur  An- 
wendung gebrachten  Methode.  Man  geht  nicht  nur  gründ- 
licher sondern  auch  unbefangener,  voraussetzungsloser  zu 
Werk,  als  ehedem  geschah:  unter  planmässiger  Beschrän- 
kung auf  solche  Abschnitte  des  Gesamtgebietes, 
welche  durch  mehr  oder  minder  ausgiebige  Vorar- 
beiten, wenigstens  einigermassen  übersehbar  gemacht 
worden  sind.  Auf  gutes  Glück  hin  aus  allen  möglichen, 
die  verschiedenartigsten  Landstriche  betreffenden,  zuverlässigen 
und  unzuverlässigen  Urkundenwerken  seine  Beispiele  für  eine 
zum  voraus  fertige  Lehre  zu  sammeln,  gilt  mit  Recht  nicht 
mehr  für  wissenschaftlich.  Es  haben  jetzt,  mit  einem  Worte 
gesagt,  die  meisten  über  die  Geschichte  des  deutschen  Adels 
schreibenden  Autoren  die  unbedingte  Notwendigkeit  einer 
festen  Anlehnung  an  die  Spezialgeschichte  ganz  richtig  er- 
kannt, ohne  desshalb  die  hochberechtigte  Bestrebung  nach 
genügender  Erkenntnis  des  im  ganzen  Reiche  gemeinsam  gültig 
gewesenen  rechtlichen  Herkommens  in  Adelssachen  völlig  aus 


Zur  Bedeutung  des  Wortes  ^nobilis".  289 

dem  Auge  zu  verlieren.  Von  jenen  viel  zu  allgemein  ge- 
haltenen Sätzen,  die  man  ehedem  durch  verfrühte  Generali- 
sierung nur  vereinzelt  und  nicht  einmal  sicher  überlieferter 
Thatsachen  gewonnen  und  in  die  Lehrbücher  eingereiht  hatte, 
sind  mehrere,  als  gar  zu  schwach  begründet,  bereits  über 
Bord  geworfen  worden.  Man  geht  jetzt  allgemein  davon  aus, 
dass  sich  die  deutschmittelalterlichen  Standesverhältnisse  und 
was  mit  ihnen  zusammenhängt,  unmöglich  in  allen  Provinzen 
des  grossen,  nicht  immer  seiner  Einheit  bewusst  gebliebenen 
Reiches,  in  völlig  homogener  Weise  ausbilden  konnten,  weil 
die  dabei  zu  Grund  liegenden,  politischen  und  sozialen  und 
insbesondere  die  wirtschaftlichen  Bedürfnisse  nicht  allent- 
halben die  gleichen  waren. 

Eine  notwendige  Folge  dieser  heilsamen  Erkenntnis  ist  es 
aber,  dass  man  sich  jetzt  insgemein  bemüht,  den  wirklichen, 
sozialpolitischen  Inhalt  und  den  Umfang  der  in  den  Quellen 
zur  Bezeichnung  der  einzelnen  Standesgruppen  dienenden, 
lateinischen  und  deutschen  Worte,  in  organischen  Zusammen- 
hang mit  dem  durch  gründliche  Forschungen  dargelegten 
Rechts-  und  Kulturleben  der  betrefifenden  einzelnen  Territorien 
zu  bringen.  Man  fragt  nicht  mehr  akademisch  nach  der 
Stellung  eines  mittelalterlichen  „nobilis",  wohl  aber  nach  der, 
einem  quellenmässig  so  bezeichneten  Manne,  zu  bestimmten 
Zeiten  und  in  einer  bestimmten  Landesart  gezogenen 
Rechtssphäre,  welche  ihn  von  anders  benannten  Volksgenossen 
unterschied,  und  man  versäumt  es  dabei  keineswegs,  auch 
nach  seiner  den  nachgewiesenen  provinziellen  Sonderrechten 
und  Sonderpflichten  entsprechenden,  gesellschaftlichen  Wirk- 
samkeit zu  fragen. 

Kein  halbwegs  berufener  Forscher  wird,  wenn  es  in  kon- 
kreten Fällen  der  Ermittelung  der  exakten  Bedeutung  irgend 
einer  Standesbezeichnung  gilt,  die  in  Betracht  kommenden 
Zeit-  und  Ortsgrenzen  dermassen  ignorieren  wollen,  als  allzu- 
leicht geschieht,  wenn  man  sich  nur  an  die  grammatisch- 
logische Bedeutung  abstrakt  genommener,  der  geistigen  Strö- 
mung entzogener,  gewissermassen  isolierter  Appellativa  hält. 
Verba  valent  sicut  nummi.  Auch  Titel  sind  dem  Kurs  unter- 
worfen.  Durch  eine  ganze  Reihe  von  urkundlichen  Beispielen^), 

1)  Ich  habe  in  meiner  Schrift  „Ritterwürde  und  Ritterstand",  Frei- 
burg 1886,  mancherlei  darüber  zusammeugestellt. 

Zeitschr.  f.  Gescb.  d.  Oberrh.  N.  F.  II.  3.  19 


290  Roth  V.  Schreckenstein. 

welche  man  sich  aus  sehr  verschiedenen  Zeiten  und  Landes- 
arten kompilatorisch  zusammengetragen  hat,  wird  allerdings 
bündig  genug  nachgewiesen,  dass  die  Bezeichnung  als  „no- 
bilis",  wenn  sie  ohne  weitere  Anhaltspunkte  vorkommt,  nir- 
gends und  niemals  eine  völlig  sichere  Folgerung  auf  die  Hoch- 
freiheit der  so  benannten  Personen  gewährt.  Aber  es  dürfte 
sich  für  uns  auch  noch  darum  handeln,  reiflich  zu  erwägen, 
ob  die  noch  immer  ziemlich  verbreitete  Meinung,  es  werde 
durch  die  besagte  Titulatur  doch  wenigstens  eine  Art  von 
Vorzug  vor  solchen  Familien  signalisiert,  in  welchen  niemals 
„nobiles"  vorkommen,  den  speziell  für  unsere  Landesart  in 
Betracht  kommenden  Quellen  gegenüber,  überhaupt  haltbar 
sei.  Mit  der  von  absolutistischen  Voraussetzungen  getragenen 
Neigung,  auf  ganz  vereinzelte,  wo  nicht  geradezu  in  die  Luft 
gestellte  Appellativa  besondern  Accent  zu  legen,  hängt  es 
aber  zusammen,  dass  man  bekanntlich  einige  späterhin  und 
bis  zur  Gegenwart  herab,  ganz  entschieden  zum  niedern  Adel 
zählende  Familien,  lediglich  nur  desshalb,  weil  einige  wenige 
Glieder  derselben,  in  älteren  Urkunden  und  Zeitbüchem  „no- 
biles"  heissen,  für  ursprünglich  dynastische,  aber  vom  Herren- 
stande in  den  Ritterstand  herabgestiegene  Geschlechter  aus- 
gegeben hat. 

Da  ich,  in  früheren  Arbeiten,  dieser  Auffassung  einige 
Konzessionen  gemacht  habe,  erlaube  ich  mir  nun,  im  Hinblick 
auf  die  für  unsere  Zeitschrift  gezogenen  territorialen  Grenzen, 
eine  für  die  betreffende  Frage  ganz  besonders  lehrreiche  Ur- 
kunde zu  analysieren  und  hieran  einige  weitere,  ebenfalls  die 
Bedeutung  des  Wortes  „nobilis"  betreffende,  zwar  längstbe- 
kannte, aber  nicht  immer  gehörig  gewürdigte  Beispiele  an- 
zuknüpfen. 

Die  noch  in  besiegeltem  Original  vorhandene  Urkunde  aus 
dem  Jahre  1252  aber  ohne  Angabe  des  Ausstellungsortes  und 
des  Tages  ist  abgedruckt  in  Zeitschr.  f.  Gesch.  d.  Ober- 
rheins I.  229  und,  ebenfalls  nach  der  hier  in  Karlsruhe  be- 
findlichen Urschrift,  unter  Beseitigung  eines  sofort  ins  Auge 
fallenden,  sinnstörenden  Druckfehlers 0,  im  Wirtemberg.  Ur- 
kundenbuche IV.  287. 


^)  et  aliis  quam  pluribus  iuris  honestis.    NatOrlich  viris.    Die  Eigen- 
namen liest  das  Wirtb.  Urkb. :  Wicenloch,  Durmershem,  Ottencheim,  Ster- 


.j 


Zur  Bedeutung  des  Wortes  „uobilis".  291 

Ihr  wesentlicher  Inhalt  besteht  in  Folgendem:  Wernher, 
der  Älteste  seines  Geschlechts,  als  welcher  er  in  der  Siegel- 
formel bezeichnet  wird*),  und  mit  ihm  die  Söhne  seines  Bru- 
ders Konrad ^),  nämlich  Wolfram,  Heinrich  und  Konrad,  so- 
dann auch  Walther,  der  Sohn  des  Lithemar,  alle  von  Wies- 
loch geheissen,  haben,  um  eine  nicht  genannte  Geldsumme, 
ihre  Güter  und  Rechte  im  Dorfe  Terdingen  (Ober-  und  Unter- 
dertingen  bei  Maulbronn),  insbesondere  den  Seihof  mit  Zu- 
gehör,  alle  Zehnten  (omnes  decimationes)  und  das  Patronats- 
recht  an  das  Kloster  Herrenalb  verkauft  und  ordnen  nun, 
nachträglich^),  unter  Beiziehung  der  erlauchten  (illustribus) 
Herren  von  Eberstein  und  vor  genannten  Zeugen,  die  durch 
diesen  Verkauf  einigermassen  verschobenen,  lehensrechtlichen 
Verhältnisse.  Konrad,  Wernhers  Bruder,  ist  wohl  bereits  ver- 
storben, aber  aus  der  Urkunde  geht  dieses  nicht  sicher  her- 
vor. Seine  genannten  Söhne,  Wolfram,  Heinrich  und  Konrad, 
werden  vom  Aussteller  der  Urkunde  selbst  als  „filii  fratris 
nostri  Cunradi"  und  sodann,  im  unmittelbaren  Anschlüsse 
hieran,  als  „patrueles  predicti  Wernheri"  bezeichnet.  In  wel- 
chem Verwandtschaftsgrade  Walther  von  Wiesloch,  der  Sohn 
des  wahrscheinlich  ebenfalls  verstorbenen  Lithemar,  zu  den 
Genannten  stand,  ist  nicht  ersichtlich  und  für  unsere,  keines- 


renwels    und   Bretehem,    nicht   Wizcenloch,    Durmersheim,   Ottencheiu, 
Sternen  weis  und  Breteheim. 

^)  et  vnico  nostro  (sc.  sigillo),  quod  semper  senior  ex  nobis  nomine 
nostro  nostreque  parentele  ab  antiquo  consuevit  habere.  Auch  zum  Jahre 
1257  wird  über  dieses  gemeinsame  Familiensiegel  gesagt:  quod  sub  cu- 
stodia senioris  nostre  parentele  ex  antiqua  consuetudine  servatur,  1.  c. 
pag.  239.  Es  wird  S.  121,  zum  Jahre  1243  beschrieben.  Freilich  in  einer 
nicht  genügenden  V^eise,  nämlich  „das  dreieckige  Siegel  in  grünem  Wachs 
hat  kein  Wappenbild,  nur  die  etwas  beschädigte  Umschrift  f  S. 
WERNHERI  (DE)  WISEN  (LOCH).  Auch  im  Wirtb.  Urkb.  IV.  46,  zu 
1243,  heisst  es:  ganz  leeres  Feld.  Kein  Wappenbild?  Vielleicht  doch 
ein  sog.  Heroldsstück.  Da  nach  Ztschrft.  I.  513  (Register),  mehrere  Ab- 
drücke des  Siegels,  wenn  auch  alle  schadhaft,  vorhanden  sind,  sieht  sich 
vielleicht  die  Redaktion  der  Zeitschrift  zu  einer  meine  Bedenken  besei- 
tigenden Anmerkung  veranlasst.  Anm.  d.  Red.:  Das  Feld  istinderThat 
ganz  leer,  so  in  dem  gut  erhaltenen  Abdruck  an  dieser  Urkunde,  wie  an 
zwei  andern  von  uns  eingesehenen.  —  ^)  Eines  Minnesingers  Konrad  von 
Wissenlo  gedenkt  Mone  Bad.  Archiv  I.  60.  —  3)  —  licet  huiusmodi  con- 
tractus  diversis  temporibus  iam  cum  uno  ex  nobis,  nunc  vero  cum  alio 
vel  aliis  initus  fuerit  et  perfectns,  demum  tamen  unanimiter  omnes  u. s.  w 

19* 


m.. 


292  Roth  V.  Schreckenstein. 

wegs  genealogische,  sondern  rechtshistorische  Aufgabe  auch 
unerlieblich. 

Die  Verkaufshandlung  der  als  kompakte  Einheit')  ein- 
tretenden Familie  von  Wiesloch  erstreckte  sich  auf  alle  ihre 
in  Dertingen  gelegenen  Güter  und  Rechte  und  auch  auf  ihre 
an  die  Scholle  gebundenen,  gewissermassen  zu  den  Grund- 
stücken gehörigen  Leute.  Die  den  Seihof  u.  s.  w.  bebauenden 
Hörigen  wurden  mitübergeben  ^)  ohne  Zweifel  mit  dem  ganzen, 
den  Umtrieb  des  Hofes  bedingenden  landwirtschaftlichen  In- 
ventare  (seu  etiam  mancipiis  et  aliis  omnibus  [sc.  rebus]  quo- 
modocunque  eidem  curti  attinentibus). 

Dagegen  wurden  die  in  Dertingen  gesessenen,  nicht  von 
Feldarbeit  lebenden,  sondern  für  ihre  Waffendienste  auf  einen 
Teil  der  Erträgnisse  angewiesenen,  ritterbürtigen  Leute  der 
Verkäufer  ausdrücklich  ausgenommen,  ein  Verfahren,  welches 
auch  bei  andern  Veräusserungen  an  die  todte  Hand  zuweilen 
vorkam.^  Hominibus  nostris,  qui  de  militari  stirpe  sunt  in 
eadem  villa,  et  bonis,  que  a  nobis  ab  aliis  hominibus  detinen- 
tur  in  feodo,  duntaxat  exceptis.  Wir  müssen  auf  diese  immer- 
hin einige  Schwierigkeiten  bietende  Stelle  später  zurückkommen. 

Die  Ausnahme  ihrer  Vasallen  war  keine  vollständig  frei- 
willig vollzogene.  Aus  den  Worten,  quia  enumerata  bona  in 
Terdingen  in  feodo  tenuimus  et  sie  directo  iure  dominii  non 
poteramus  in  predictos  abbatem  et  conventum  dicta  bona  et 
iura  transferre,  geht  unwiderlegbar  hervor,  dass  die  Herren 
von  Wiesloch  lehensrechtlich  gebunden  waren,  weil  sie  selbst 
die  betreffenden  Kaufobjekte  nicht  etwa  zu  Eigen,  sondern 
als  Vasallen,  —  wahrscheinlich  der  Herren  von  Eberstein*)  — 


<)  quod,  quilibet  nostrum  pro  parte  sua,  in  solid  um  bona  et  jura 

vendidimus.  —  ^)  Auch  in   einer  zweiten  ebenfalls   1252  ausg^e- 

stellten,  die  jenseits  des  Kürnbacher  Baches  gesessenen  Leute  betreffenden 
Urkunde,  wieder  unter  Ausnahme  der  Ritterbürtigen.  S.  232.  —  s)  terris 
pratis  mancipiis,  exceptis  militaris  vite  personis.  Urk.  des  Kl.  Allerheiligen 
in  Schaff  hausen  von  1092,  bei  ßaumann  in  den  Quellen  zur  Schweizer- 
geschichte III.  32.  Weitere  Beispiele  bei  0.  v.  Zallinger  Ministeriales 
und  Milites  S.  7.  —  ^)  Die  bis  ins  12.  Jahrhundert  zurückreichenden, 
jetzt  im  Wirtb.  ürkb.  am  besten  edierten  Urkunden  über  Dertingen 
klären  die  ältesten  Besitz  Verhältnisse  daselbst  nicht  völlig  auf.  Es  bleibt 
wohl  immer  die  Schwierigkeit,  zwischen  Ober-  und  Unterdertingen  ganz 
sicher  zu  unterscheiden.  Eine  Urkunde  K.  Friedrichs  I.  von  1186  zeigt 
uns  ein  sich  nach  dem  Orte  nennendes,  freies  Geschlecht,  denn  es  wird, 


Zur  Bedeutung  des  Wortes  „nobilis".  293 

besassen  und  sodann  auf  dem  Wege  der  Subinfeudation  an 
ihre  hiefür  Waffendienste  leistenden  Mannen  hatten  gelangen 
lassen. 

Die  Verkäufer  verzichteten  für  sich  und  alle  ihre  Nach- 
kommen (sine  inquietatione  et  reclamatione  nostra  nostreque 
progeniei  descendentis  a  nobis)  auf  alle  Nutzungen.  Aber 
zu  der  Auflösung  des  Lehensnexus  zwischen  ihnen  und  ihren 
Vasallen  kam  es  hiedurch  nicht  und  brauchte  es  auch  nicht 
zu  kommen,  da  der  in  ältesten  Zeiten,  auch  ohne  ein  ihm  zu 
Teil  werdendes  Lehensstück,  nach  erfolgter  Kommendation 
und  geleistetem  Lehenseide  zu  Ritterdiensten  verpflichtete 
homo  militaris  um  die  Mitte  des  13.  Jahrhunderts  seine  An- 
sprüche auf  Entschädigung  schwerlich  so  hoch  spannen  konnte, 
als  nötig  gewesen  wäre,  um  eine  in  das  Ermessen  des  Lehens- 
herren gestellte,  billige  Surrogierung  abweisen  zu  können. 

Im  gegebenen  Falle  war  aber  eine  eigentliche,  andere  Ob- 
jekte suchende  Entschädigung  gar  nicht  notwendig,  denn  die 
Herren  von  Wiesloch  belehnten  jetzt,  wenn  ich  recht  sehe, 
ihre  bisherigen  Vasallen,  welche  aber  dem  Kloster  Herrenalb 
gegenüber  nicht  in  ein  Lehensverhältnis  eintraten,  als  zum 
Schutze  und  Schirme  des  genannten  Gotteshauses,  hinsichtlich 
seiner  in  Dertingen  erworbenen  Besitzungen  und  Rechte,  aus- 
drücklich verpflichtete  Treuhänder,  —  sub  tali  forma,  quod 
iidem  a  nobis  infeudati,  veri  sint  fidei  commissarii.  Es 
bildeten  sich  also  ziemlich  komplizierte  aber,  nach  ihrer  ding- 
lichen Seite  hin,  nicht  schwer  zu  regelnde  Verhältnisse  aus. 
Das  Kloster  erwarb,  ohne  sich  mit  begehrlichen  Vasallen  be- 
laden zu  müssen,  von  denen  von  Wiesloch  alle  ihre  in  Der- 
tingen gelegenen  Güter  und  Rechte  für  baares  Geld,  aber 
freilich  nicht  zu  sattem  Eigen,  nicht  directo  jure  dominii, 
sondern  nur  in  der  Form  eines  ihm  zwar  ein  Recht  auf  die 


unter  den  Zeugen,  Dietmarus  de  Therdingen  —  ex  liberalibus  —  von  eben- 
falls genannten  Ministerialen  geschieden.  Der  Kaiser  genehmigt,  dass 
Eberhart  von  Straubenhart  sein  Lehen  (feodum  suum)  in  Therdingen, 
welches  er  von  Berthold  von  Schauenburg,  dieser  aber  vom  Kaiser  selbst, 
der  Kaiser  jedoch  vom  Bischof  Ödalricus  von  Speier  hat,  dem  Abte  Al- 
bert von  Herrenalb,  gegen  eine  Geldsumme  überlässt,  —  me  (sc.  impera- 
tore)  mediante  et  venerabili  Spirensis  ecclesie  episcopo  Ö.  supraque  dicto 
B.  de  Schowenburc  annuentibus,  jure  prediali,  omni  contradictione  se- 
mota,  tradidit. 


294  Roth  V.  Schreckenstein. 

Nutzung  der  Sache,  aber  nicht  unmittelbar  auf  diese  selbst 
gewährenden  Fideikommisses.  ^)  Da  nun  die  von  Wiesloch 
einen  jedenfalls  nicht  ganz  unbeträchtlichen  Teil  der  Gutser- 
trägnisse nicht  selbst  bezogen  hatten,  weil  derselbe  ihren 
ritterbürtigen  Vasallen  verliehen  war,  so  wird  man  bei  der 
Feststellung  des  Kaufschillings  diesem  Umstände  sicherlich 
Rechnung  getragen  haben.  Die  Cistercienser  waren  bekannt- 
lich viel  zu  gute  Geschäftsleute,  um  sich  etwas  verkaufen  zu 
lassen,  was  die  Verkäufer  gar  nicht  hatten.  So  konnten  denn 
die  sämtlichen  bisher  an  die  Wieslochischen  Vasallen  gelangten 
Einkünfte  diesen  verbleiben,  wenn  nur  dafür  gesorgt  wurde, 
dass  sie,  ohne  Vasallen  des  Klosters  zu  werden,  demselben 
den  erforderlichen  Beistand  zu  leisten  hatten.^) 

Wäre  der  Verkauf  an  eine  weltliche,  oder  auch  an  eine 
den  Heerschild  hebende,  geistliche  Herrschaft  (Reichsbischof, 
Reichsabt)  erfolgt,  so  hätte  die  volle,  satte  Herrlichkeit  aller- 
dings übertragen  werden  können,  wenn  auch  nur  in  der  durch 
das  Lehenrecht  vorgeschriebenen,  etwas  komplizierten  Proze- 
dur. Nämlich  durch  stufenweis  vollzogene  Aufsagung  des 
Lehens  von  Seiten  aller  Vasallen,  bis  hinauf  zum  obersten 
Lehensherren,  im  gegebenen  Falle  wahrscheinlich  bis  zu  den 
Herren  von  Eberstein,  in  deren  Hand  sich  dann,  um  lehens- 
rechtlich zu  sprechen,  das  dominium  necessarium  mit  dem 
dominium  utile  konsolidiert  hätte,,  worauf  dann  beides  möglich 
war,  ein  vollständiger  Verkauf  oder  eine  Neubelehnung.  Dass 
die  von  Wiesloch  zu  Dertingen,  hinsichtlich  der  an  Herren- 
alb verkauften  Stücke,  nicht  vollkommen  freie  Hand  hatten, 
wird  in  der  Urkunde  von  ihnen  selbst  hervorgehoben.^) 


^)  Vergl.  J.  F.  V.  Schulte,  Deutsche  Rechtsgeschichte  S.  148.  — 
^)  ita  quod  couservent  predictos  abbatem  et  fratres  in  iure  possessicois 
dictorum  bonorum,  et  non  quod  ullam  ipsis  in  bonis  predictis  oppressionem 
seu  violentiam  inferant  aut  gravamen.  —  ^)  Es  sind  zwei  SteHen,  um  die 
es  sich  handelt.  Erstlich:  quia  enumerata  bona  et  jura  in  feodo  tenui- 
mus.  Aus  ihr  geht  sicher  hervor,  dass  die  Verkäufer  selbst  YasaUen  und 
daher  auf  den  Konsens  ihres  Lehensherren  angewiesen  waren.  Zweitens: 
hominibus  nostris,  qui  de  militari  stirpe  sunt  in  eadem  villa,  et  bonis 
que  a  nobis  ab  aliis  hominibus  detineotur  in  feodo,  duntaxat  exceptis. 
Die  Fassung  dieser  zweiten  Stelle  ist  keine  glückliche,  denn  man  kann 
darin  finden:  mit  Ausnahme  der  Güter,  welche  andere  Leute  daselbst  von 
uns  zu  Lehen  haben,  aber  allenfalls  auch:  mit  Ausnahme  der  Gflter, 
welche  wir  von  andern  Leuten  daselbst  zu  Lehen  haben.    Doch  wOrde 


Zur  Bedeutung  des  Wortes  „nobilis*.  295 

Wer  waren  nun  aber,  so  kann  man  allerdings  fragen,  die 
in  der  Urkunde  als  „veri  fidei  commissarii"  bestellten  und 
als  solche  von  denen  von  Wiesloch  belehnten  Personen?  Ich 
nehme  keinen  Anstand  dieselben  mit  den  beim  Verkaufe  aus- 
genommenen „homines  de  militari  stirpe"  zu  identifizieren, 
also  für  die  alten  Vasallen  der  Verkäufer  zu  halten.  Es  ist 
eine  apdere  Annahme  kaum  möglich,  wenn  auch  zugestanden 
werden  muss,  dass  es  sehr  auffällig  ist,  kleine,  sich  in  Güter 
und  Gefälle  eines  einzigen  Dorfes  theilende  Leute,  als  „viri 
nobiles"  zu  sehen.  Das  Auffällige  dabei  ist  insbesondere, 
dass  die  von  Wiesloch,  also  die  Lehensherren  dieser  viri  no- 
biles,  sich  selbst  weder  in  ihrer  Urkunde  noch  aber  im  Siegel 
als  „nobiles"  bezeichnen.  Auch  nicht  als  „domini",  obgleich 
deren  Hochfreiheit  (Herrenstand)  durch  andere  Urkunden  ge- 
sichert zu  sein  scheint.  Ich  begnüge  mich  die  Urkunde  von 
1243,  welche  der  nobilis  vir  dominus  Wernherus  dictus  Mor- 
kin  de  Wizenloch  besiegelt  hat*),  hier  anzuführen.  Als  aber, 
wieder  in  der  Urkunde  von  1252,  von  denen  von  Eberstein 


bei  dieser  zweiten  Deutung,  die  ich  nicht  für  richtig  halte,  das  Wort 
hominibus  stören,  da  der  VasalJe  seinen  Lehensherren  nicht  wohl  „homo" 
nennen  kann.  Auch  hatten  sich  ja  die  von  Wiesloch  schon  in  der  ersten 
Stelle  als  Vasallen  bekannt.  Wollte  man  haarspaltend  zu  Werk  gehen, 
so  wäre  vielleicht  noch  eine  andere  Auslegung  zulässig.  Man  könnte  an- 
nehmen, die  von  Wiesloch  hätten,  in  Dertingen,  ausser  den  nach  oben- 
und  nach  untenhin  im  Lehensnexus  stehenden,  also  gebundenen  Gütern 
und  Rechten,  auch  freie,  allodiale  Besitzungen  gehabt  und  nur  diese  an 
Herrenalb  verkauft,  dagegen  aber  beibehalten,  was  sie  nicht  frei  ver- 
äussern konnten,  weil  es  feudale  Qualität  besass.  Diese  Deutung  ist  aber 
zu  gesucht  und  auch  nicht  mit  dem  übrigen  Inhalte  der  Urkunde  in  Ein- 
klang zu  bringen,  denn  dieselbe  macht  denn  doch  den  Eindruck,  es  habe 
sich  die  zu  einem  gemeinsamen  Willensakte  zusammentretende  Familie, 
aller  ihrer  wie  immer  in  Dertingen  zustehenden  Güter  und  Gerechtsame 
gänzlich  begeben.  Ich  beziehe  daher  „et  bonis  que  abaliis  homini- 
bus detiuentur  in  feodo^,  auf  den  in  „hominibus  qui  de  militari 
stirpe  sunt"  gegebenen  Gegensatz.  Das  Wort  Feudum  hat  keine  so 
engen  Grenzen,  dass  es  unzulässig  wäre,  an  nicht  rittermässige  aber  ehr- 
bare Leute  zu  denken  —  die  viri  honesti  am  Schlüsse  der  Urkunde  — 
welche  recht  wohl  zu  Dertingen  „bona  in  feodo"  besitzen  konnten,  wie 
denn  überhaupt  scharfgezogene  Grenzen  zwischen  Zinslehen  und  Ritter- 
lehen erst  einer  etwas  späteren  Zeit  angehören  werden. 

*)  Ztschrft.  I.  121.  Im  Kontexte  wird  er  auch  dominus  Wernherus 
de  Wizenloch  genannt.  Vergl.  indessen  auch  die  Urkk.  von  1261  und 
1252  in  Ztschrft.  I.  126  und  227. 


296  Roth  V.  Schreckenstein. 

die  Rede  ist,  erscheinen  diese  als  „viri  illustres  domini  de 
Eberstein".  Mag  man  nun  auch  hinsichtlich  des  Prädikates 
„illustris"  geltend  machen,  dass  dasselbe  oftmals  nichts  weiter 
sei,  als  ein  Ausfluss  der  Courtoisie 0,  so  scheinen  doch  die 
Aussteller  der  Urkunde,  der  unläugbaren  Überlegenheit*)  des 
Geschlechtes  Eberstein  über  das  Geschlecht  Wiesloch,  Rech- 
nung getragen  zu  haben. 

Lässt  es  sich  nun  aber  annehmen,  dass  die  von  Wiesloch, 
welche  wie  gesagt  in  unserer  Vorlage  weder  „nobiles"  noch 
„domini"  sind,  ihren  Vasallen  durch  die  Bezeichnung  als  viri 
nobiles  einen  Vorrang  einräumen  wollten?  Gewiss  nicht.  Da- 
her können  diese  „viri  nobiles",  ihrer  ganzen  Stellung  nach, 
nicht  mehr  bedeutet  haben,  als  die  zuerst  genannten  „homines 
de  militari  stirpe".  Diese  Annahme  gewinnt  an  innerem 
Halte,  wenn  wir  uns  die  genannten  Namen  näher  ansehen. 
Concessimus  in  feodo  viris  nobilibus,  videlicet  Alberto  de 
Rasteten,  Johanni  de  Durmershem,  Sifrido  de  Ottencheim,  Si- 
mundo  et  fratri  suo  Dalcgengero  de  Kunegesbach,  Ottoni 
dicto  Resche  de  Buhel.  Auch  nicht  eine  einzige  der  hier  ge- 
nannten Familien  ist,  in  gleichzeitigen  oder  späteren  Urkunden, 
als  eine  hochfreie,  herrenmässige,  also  im  Sinne  des  Mittel- 
alters adeliche  bekannt.  Wohl  aber  kennt  man  deren  im 
Kreise  der  Ministerialität  liegende  Beziehungen  zum  Hause 
Eberstein  ziemlich  genau.') 


')  Vir  illustris  Cunradus  pincerna  de  Wintersteten  in  eiuer  Urk.  des 
Bischofs  Heinrich  von  Konstanz,  1241,  Wirtb.  ürkb.  IV.  10.  —  »)  We- 
gen des  Grafentitels  vergl.  Ztschrft.  I.  99.  Darauf,  dass  sich  Eberhard 
von  Eberstein  1207  Ebcrhardus  dei  gracia  dominus  de  Eberstein  nennt, 
Ztschrft.  I.  112.  113.  115.  ist  grosses  Gewicht  nicht  zu  legen.  Erscheint 
doch  A.  dei  gratia  gratia  dictus  de  Stviszelingin  1242  in  seiner  eigenen 
Urkunde,  Wirtb.  ürkb.  IV.  41.  Ein  ..dei  gratia  scultetns  in  Ezze- 
lingen  urkundet  1233  und  siegelt  mit  dem  Sigillum  burgensium  in  Ezze- 
lingen.  Ztschrft.  III  114.  —  ^)  Albertus  de  Rastede  (mit  seinem  Bruder 
Eberhard)  1207  Ztschrft.  1.  112  ff.  sodann  1247  1.  c.  123  u.  1251,  wo  er, 
ohne  eigenes  Siegel,  sich  unter  den  Siegeln  des  Abtes  von  Herrenalb  und 
des  Berth.  Göler  von  Ravensberg  verpflichtet  und  die  Eberstein  seine 
Herren  nennt,  1.  c.  226.  Über  Johannes  von  Durmersheim,  zu  den  Jahren 
1247  u.  1251  a.  a.  0.  123.  226.  Auch  er  ohne  eigenes  Siegel.  Ich  führe, 
um  Überladung  zu  vermeiden,  nicht  an,  was  sich  aus  dem  I.  Bde.  der 
Ztschrft.  über  die  von  Ötigheim,  von  Königsbach  und  von  Bühl  zusammen- 
stellen Hesse.  Keine  einzige  der  vorliegenden,  leider  nicht  immer  in  ex- 
tenso gegebenen  Urkunden,  weist  auf  den  Herrenstand  dieser  Familien  hin. 


Zur  Bedeutung  des  Wortes  „nobilis".  297 

Um  nun  die  genannten  Treuhänder  in  wirksamster  Weise 
zur  Erfüllung  ihrer  Verpflichtungen  gegen  das  Kloster  anzu- 
halten, wählte  man  ein  nicht  vereinzelt  stehendes  Auskunfts- 
mittelJ)  Man  veranlasste  nämlich  die  betreffenden  Lehens- 
leute (feodatarii) ,  dass  sie  eigene  Güter  an  die  Herren  von 
Eberstein  resignierten  und  zwar  auf  die  Gefahr  hin,  dieselben 
bei  gegen  die  Mönche  verübten  Gewaltthätigkeiten  zu  ver- 
lieren —  resignantes  in  penam  transgressionis  propria 
bona  ipsorum  prefatis  dominis  (sc  de  Eberstein),  quod  nun- 
quam  ipsos  monachos  in  bonis  memoratis  a  nobis  (d.  h.  denen 
von  Wiesloch)  comparatis  infestent,  aut  uUatenus  inquietent, 
sed  inviolabilem  semper  fidem  erga  predictos  monachos  eorum- 
que  successores  de  Alba,  tam  ipsi  quam  posteri  eorum  observent. 
Bekanntlich  waren  die  Ebersteiner  die  Hauptgründer  des 
Klosters  HeiTenalb  (um  das  Jahr  1150)  und  auch  dessen 
Schirmvögte,  soweit  solche  bei  den  besondern  Freiheiten  der 
Cistercienser  aufkommen  konnten.^)  Auch  lag  es  im  Interesse 
des  Klosters,  dass  die  Hand  ungleich  mächtigerer  Herren,  als 
die  Wieslocher  waren,  auf  den  Treuhändern  lastete. 

Um  nun  die  im  Jahre  1252  abgeschlossene  Vereinbarung 
möglichst  dauerhaft  zu  gestalten,  wurden  Zeugen  beigezogen 
und  da  finden  wir  denn  abermals  solche  Personen,  die  nicht 
zum  eigentlichen  Adel  gehörten,  in  auffallender  Weise  als 
Edle  bezeichnet.  Presentibus  nobilibus  viris  Vlrico  de  Stein, 
Cunrado  et  Wernhero  de  Sterrenwels,  Bertoldo  et  Belreimo 
de  Wizzenstein,  Wolframo  et  duobus  filiis  suis  de  Ossenberc, 
Henrico  de  Erenberc,  Diemone  et  Reinharde  fratribus  de 
Bretehem,  Eberharde  de  Vleihingen  et  aliis  quam  pluribus 
viris  honestis.  Zu  eigentlichen  Herrengeschlechtern  im  Sinne 
der  Rechtsbücher  gehörten  die  Genannten  sicherlich  nicht. 
Dies  unterliegt  wohl  keinem  Zweifel.  Aber  noch  in  einer 
ganzen  Reihe  von  Herrenalbischen  Urkunden  stossen  wir  auf 
ähnliche,  ungewöhnliche  Bezeichnungen.  Ich  gebe  sie  in  chrono- 
logischer Folge 


Wie  hätten  in  der  Nähe  der  Stammburg  Eberstein  eigentliche  Herren- 
geschlechter aufkommen  sollen?  Nur  für  mehr  oder  minder  opulent  wer- 
dende Dienstleute  war  Raum. 

')  Vergl.  die  Urk.  1243  Ztschrft.  I.  121.  —  cum  non  haberet  bona 
propria  unde  eadem  compensaret.  —  ')  Vergl.  Ch.  F.  v.  Stalin  Wirtb. 
Gesch.  II.  717. 


298  Roth  T.  Schreckenstein. 

1251.  Wernherus  nobilis  de  Stern vels.  Ztschrft  I.  127. 
Liutfridus  nobilis  de  Helmodsheim.  Dessen  Siegel  hat  die  Um- 
schrift t  SIGILLVM.  LIVTFRIDI.  DE.  HELMOSDHEIM.  1.  c. 
In  einer  ebenfalls  1251  gegebenen  Urkunde  des  nobilis  vir 
Liutfridus  de  Helraosdheim  lautet  der  Zeugenkatalog:  Eber- 
hardus  et  Liutfridus  de  Flehingen  milites,  Vlricus  nobilis  de 
Steinach,  Diemo  servus  dicti  Liutfridi  de  Helmosdheim,  Die- 
tericus  militis^  de  Frödenstein,  Vlricus  nobilis  de  Stern  vels, 
Cunradus  de  Niuern.    S.  225. 

1252.  Bertholdus  miles  dictus  Golere  de  Raphensberg,  als 
Vasalle  des  nobilis  vir  dominus  Liutfridus  de  Helmotsheim. 
Im  Gegenbriefe  Liutfridus  nobilis  de  Helmodtsheim  und  Ber- 
toldus  miles  dictus  Goler  de  Rafensberg.    S.  228. 

1252.  Die  Judices  Spirenses  bezeichnen  die  ganze  Familie 
als  nobiles  de  Wizenloch.    S.  231. 

1254.  Conradus  Haggo  de  Hohenegge  et  Ulricus  de  Stern- 
vels  nobiles.    S.  233. 

1256.  Nobiles  fratres  Berhdoldus  et  Belreimus  de  Wizen- 
stein.     S.  236. 

1257.  Gerhardus  de  Bruhsella  nobilis  S.  239.  Bertoldus 
nobilis  vir,  dictus  advocatus  de  Wizenstein.    S.  242. 

1260.  Coram  domino  Cvnrado  de  Strvbenhart,  nobili  viro 
S.  248.  Im  darauffolgenden  Jahre  1261  heisst  er,  in  einer  Ur- 
kunde des  Grafen  Otto  von  Eberstein,  Cunradus  nobilis  quon- 
dam  de  Strubenhart.    S.  252. 

1263.  Nobilis  vir  dominus  Vlricus  de  Stein,  welcher  auf 
seinem  Siegel  Ulrich  von  Slierstat*^)  heisst.    S.  255. 

Aus  keiner  der  genannten  Familien  hat  sich,  meines  Wis- 
sens, ein  dem  hohen,  herrenmässigen  Adel  dauerhaft  zuge- 
hörendes Geschlecht  gebildet.  Jedenfalls  reicht  die  keines- 
wegs allen  ihren  Gliedern  gegebene,  sondern  im  Gegenteile 
nur  vereinzelt  nachweisbare  Bezeichnung  als  „nobilis"  nicht 
aus,  um  gerade  das  nachzuweisen  worauf  es  besonders  an- 
kommt, nämlich  die  Befreiung  von  der  landesherrlichen  Vogtei. 
Erinnern  wir  uns  nun  der  sehr  bekannten  Urkunde  von  1256'), 
in  welcher  es  von  den  Ministerialen  des  Grafen  Hartmann 


^)  Ist  servus  ausgefaUeD,  oder  liegt  ein  Schreibfehler  vor?  — 
2)  Vcrgl.  Wirtb.  ürb.  IV.  69.  —  «)  Neugart  Cod.  Alem.  II.  212.  Font. 
Rer.  Bern.  II.  424.  Vergl.  J.  Ficker  Heerschild  S.  145  u.  F.  v.  Raumer 
Hohenstaufen  V.  36. 


Zur  Bedeutung  des  Wortes  ^nobilis''.  299 

d.  j.  von  Kiburg  heisst:  tarn  milites  nostros  qui  vulgo  dicun- 
tur  ministeriales,  quam  alios  homines  nomenen  et  charac- 
terem  nobilitatis  habentes,  etsi  non  sunt  militaribus  in- 
signiis  decorati,  dummodo  sint  de  militari  prosapia  civiliter 
sive  legitime  descendendes,  so  wird  es  einleuchtend  sein,  dass 
auch  die  in  unsern  Kraichgauer  Urkunden  massenhaft  ge- 
nannten „Nobiles"  nicht  notwendig  zu  den  Edlen  gehören 
mussten.  Es  kann  ja  kaum  deutlicher  gesagt  werden,  dass 
die  nur  „nomen  et  characterem  nobilitatis  habentes"  im  Grund 
genommen  keine  „Nobiles"  in  der  die  vollkommene  Freiheit 
mitumfassenden,  technischen  Bedeutung  des  Wortes  sind. 

Oben  war  von  einem  Conradus  Haggo  de  Hohenhegge 
(Hoheneck  bei  Ludwigsburg  in  Wirtemberg)  die  Rede.  Von 
einem  Albertus  dictus  Hage  de  Hohenegge  heisst  es  in  einer 
Urkunde  von  1291  „titulo  nobilium  annotatus"  *),  welche  auf- 
fallende Wendung  zu  1293  auch  auf  Ulrich  von  Magenheim*) 
(im  Zabergau)  Anwendung  findet.  Hier  treten  uns  also  wieder 
zwei  Familien  entgegen,  deren  späterhin  unbeanstandete  Her- 
renmässigkeit  doch  zur  Zeit  der  Abfassung  der  betreffenden 
Urkunden  kaum  auf  starken  Füssen  stand,  wie  wenigstens 
aus  der  mir  sonst  noch  nicht  vorgekommenen  eigentümlichen 
Ausdrucksweise  hervorgehen  dürfte.  „Titulo  nobilium  anno- 
tatus"  lautet  ja  beinahe,  als  ob  der  Schreiber  der  Urkunde 
nicht  einfach  „nobilis"  sagen  wollte,  weil  er  an  Leute  dachte, 
welche  an  dieser  kurzen,  satten  Bezeichnung  Anstoss  genom- 
men hätten.  Ich  verzichte  darauf,  die  weiteren  Beispiele, 
welche  man  aus  L.  Schmid  Monumenta  Hohenbergica 
(Stuttgart  1862)  beiziehen  könnte,  im  Einzelnen  zu  besprechen, 
glaube  aber  doch  sagen  zu  dürfen,  dass  der  nobilis  de  Nu- 
wehusen  (1258),  der  vir  nobilis  Ditricus  miles  dictus  Blarrer 
nebst  seinen  Brüdern  Walther  und  Reinher,  denen  ebenfalls 
Nobilität  zugeschrieben  wird  (1267),  Bertoldus  nobilis  de  Mul- 
husen  (1268),  Dietericus  nobilis  de  Haiterbach  (1270)  u.  a.  m.^), 
ebenfalls  in  jene  Kategorie  gehören  werden,  in  welcher  der 
Schluss  vom  Titel  auf  den  Stand,  nichts  weniger  als  sicher 
ist.  Für  gänzlich  verfehlt  halte  ich  auch  den  in  den  Wirtb. 
Vierteljahrsheften  III.  65  gemachten  Versuch,   die  von  Ow, 


1)  Ztschrft.  XIV.  108.  —  *)  Ztschrft.  XIV.  348.  —  8)  Mon.  Hohenb. 
S.  21.  30.  31.  36. 


300  Both  T.  Schreckenstein. 

von  Hailfingen  und  von  Ehingen  als  Standesgenossen  des 
hohen  Adels  zu  erklären. 

Wer  die  einstmalige  Hochfreiheit  eines  zum  niedern  Adel 
herabgestiegenen  Geschlechtes  nachzuweisen  gedenkt,  der  mag 
sich  allerdings  auf  demselben  etwa  gegebene,  das  beim  Ritter- 
stande übliche  Maass  überschreitende  Titulaturen  beziehen. 
Nur  müssen  dieselben  alsdann  hinreichend  konstant  sein,  was 
aber,  wenigstens  nach  meinen  Erfahrungen,  nur  bei  solchen 
Familien  der  Fall  zu  sein  pflegt,  deren  Herrenstand  ohnehin, 
durch  schlagende  Beweismittel  als  da  sind  die  Nachweisung 
grösserer,  der  gräflichen  Gerichtsbarkeit  und  der  Vogtei  nicht 
unterworfener  Besitzungen,  rittermässiger  Vasallen  und  ehe- 
licher Verbindungen  mit  anerkannt  dynastischen  Häusern, 
dokumentiert  werden  kann.  Besonders  vorsichtig  muss  man 
sein,  wenn  schon  die  Stelle,  welche  ein  das  Prädikat  „nobilis" 
führender  Zeuge,  erst  nach  solchen  Personen  einnimmt,  welche 
als  „milites"  bezeichnet  werden,  ziemlich  deutlich  darauf  hin- 
weist, dass  hier  der  miles  Benannte,  ein  rite  promovierter 
Ritter,  ein  eques  auratus,  me  man  im  Spätmittelalter  sagte, 
der  nobiles  aber,  ein  die  Ritterwürde  nicht  besitzender  Edel- 
knecht sei.  Der  überaus  gründliche  Forscher  J.  E.  Kopp 
hat,  in  seiner  Gesch.  der  Eidgen.  Bünde,  HL  Buch,  S.  433. 
Anm.  5.  darauf  hingewiesen*)  und  Beispiele  aus  dem  13.  Jahr- 
hundert gegeben.  Arnoldus  de  Liebegg,  Hiltebold  de  Heidegg, 
Heinricus  de  Hervelingen,  nobiles  1268.  Erwägt  man  nun, 
dass  „nobilis",  wie  durch  Waitz  Verfassungsgeschichte  IV. 
279  nachgewiesen  wird,  in  ganz  alten,  schon  der  karolingi- 
schen  Zeit  zufallenden  Urkunden,  regelmässig  den  freien  Guts- 
besitzer bedeutet,  und  dass  in  einer  baierischen  Urkunde  von 
1075^)  die  Zahl  der  darin  namhaft  gemachten  nobiles  eine 
so  grosse  ist,  dass  wir  unmöglich  lauter  hohe  Herrengeschlechter 
finden  können,  so  könnte  man  sich  vielleicht  dazu  versucht 
fühlen,  im  13.  Jahrhunderte  vorkommende,  als  „nobiles"  be- 
zeichnete, aber  ihrer  ganzen  Stellung  nach  nicht  zum  Herren- 
stande zählende  Leute  doch  wenigstens  für  freie  Vasallen,  im 
Gegensatze  zu  den  Ministerialen  zu  halten.  Allein  auch  diese, 
der  oben  erwähnten  Abhandlung  über  die  Herren  von  Ow  zu 
Grund  liegende  Annahme  steht  auf  schwachen  Füssen,  wie 

»)  Weitere   Belegstücke   in   Ritterwürde  und  Ritterstand  S.  360.  — 
2)  Gr  f.  Hundt  in  Abh.  der  k.  Akademie  zu  München  XIV.  78. 


Zur  Bedeutung  des  Worte%  ^nobilis^.  301 

schon  aus  der  Kyburger  Urkunde  von  1256  hervorgehen  wird. 
Es  kann  hier  nicht  darauf  eingegangen  werden,  wie  sehr  und 
aus  welchen  Gründen  sich  in  der  fraglichen  Zeit  auch  in 
unserer  Landesart  ^)  die  Stellung  der  frei  aber  klein  gebliebenen 
Rittersleute  jener  der  als  Reisige  im  Erbdienste  stehenden, 
allerdings  nicht  völlig  freien,  aber  als  Amtleute  in  einer  sehr 
ansehnlichen  Stellung  befindlichen,  ritterbürtigen  Ministerialen 
genähert  hatte.  Wie  dehnbar  sich,  unter  den  obwaltenden 
Verhältnissen,  der  ganze  Begriff  der  Nobilität  gestalten  musste, 
ist  an  und  für  sich  einleuchtend,  kann  aber  auch  urkundlich 
belegt  werden.  Obgleich  der  überaus  merkwürdige  urkund- 
liche Bericht  von  1163,  in  welchem  der  Abt  von  Reichenau 
den  Konrad  von  Beuren  seinem  Kloster  zu  eigen  giebt  und 
ihm  das  Recht  der  Reichenauischen  Edlen  zusichert  (legem 
atque  justiciam  nobilium  Augiensium),  leider  nicht  mehr  im 
Originale  vorhanden  ist^),  so  bestehen  doch  gegen  seinen  In- 
halt keine  Bedenken.^) 

Zum  Schlüsse  sei  noch  auf  die  allerdings  ebenfalls  nicht 
mehr  urschriftlich  erhaltene  Urkunde  des  Kraft  von  Boxberg 
vom  15.  Mai  1243  hingewiesen.*)  Dieser  in  seiner  Urkunde 
einfach  Kraffto  de  Bokysberc  genannte  Edelherr  trifft  Be- 
stimmungen über  seine  Verlassenschaft  und  vermacht  insbe- 
sondere, falls  er  ohne  Erben  stürbe,  seinem  Schwager  Gott- 
fried von  Hohenlohe,  der  ebenfalls  ohne  weitere  Bezeichnung 
seines  Standes  genannt  wird,  die  Veste  und  Herrschaft  Box- 
berg. Bei  diesem  Anlasse  werden  auch  die  zur  Herrschaft  ge- 
hörigen „homines"  mit  Namen  angeführt.  Da  heisst  es  denn 
„Hü  sunt  nobiles  homines:  pueri  Wolprandi  de  Azmistad, 
Heinricus  Vmbescheiden ,  frater  suus  Rudigerus  et  medietas 
puerorum  eiusdem,  filia  Conradi  de  Torcebach,  uxor  Hoich- 
geri  de  Zimbern  et  pueri  sui,  uxor  Alberti  Pollicis,  Conradus 
de  Herbolsheim  et  soror  sua  junior,  uxor  Witchen  Boemi, 
uxor  Conradi  de  Bagestatt  cum  pueris  suis,  Hermannus  de 
Nuwenstetin,  Conradus  de  Schillingistatt  et  uxor  sua,  uxor 
Ottonis  de  Torcebach  et  filia  sua,  uxor  Conradi  de  Diethibur 


1)  Vergl.  Ch.  F.  v.  Stalin  Wirtb.  Gesch.  IL  594.  -  2)  Abdr.  nach 
Gabelhhovers  Collectaneen  im  W^irtb.  Urkb.  II.  142.  —  ^)  Auch  Chr. 
F.  V.  Stalin  a.  a.  0.  S.  657  hat  darauf  Bezug  genommen.  -  *)  Abdr. 
im  Wirtb.  Urkb.  IV.  95  nach  Hansseimann  Dipl.  Beweis  L  Anh. 
XXXIV.  S.  405. 


302  Roth  V.  Schreckenstein. 

cum  pueris  suis,  Burchardus  scultetus  et  uxor  cum  pueris, 
Hugo  de  Hohinstatt  et  pueri  dimidii,  Conradus  Smierere  cum 
uxore  et  pueris,  pueri  Brumalzes  de  Zuiden,  Marquardus  cum 
pueris  suis,  pueri  Hermanni  de  Azmistad  dimidii,  Hermannus 
filius  advocati  de  Merchingen,  uxor  Heinrici  de  Gerlaisheim 
et  filia  ejusdem." 

Diese  hier  absichtlich  vollständig  reproduzierten  Namen 
kleiner  und  kleinster  Leute,  deren  Nachkommenschaft  sogar 
in  Folge  des  offenbar  vorhandenen  Ehezwanges  eine  ver- 
schiedenen Dienstherrschaften  zustehende  war,  werden  mehr 
als  hinreichend  darthun,  dass  es  als  „nobiles  homines"  be- 
zeichnete Leute  gab,  welche  höchstens  „militares"  gewesen 
sind.  In  der  Urkunde  bilden  aber  die  nicht  mit  Namen  auf- 
geführten Bauern  den  Gegensatz.  Diese  entsprechen  den  in 
der  Herrenalber  Urkunde  erwähnten  mancipiis.  Es  werden 
nämlich  einige  Dörfer  genannt,  in  welchen  Krafts  Nachkom- 
men, wenn  er  nämlich  solche  hinterlässt,  oder  aber  sein 
Schwager  von  Hohenlohe  und  dessen  Erben  die  Herrenrechte 
auszuüben  haben.  Succedent  etiam  omnibus  hominibus  rusticis, 
in  villis  prefatis  et  spectantibus  ad  officium  Bokysberc. 


Die 

Pfeiferbrnderschaft  za  Riegel  im  Breisgau 

von 

Aloys  Schulte. 


Wem  wäre  der  Pfeifertag  zu  Rapoltsweiler  unbekannt, 
der  ein  Stück  echt  mittelalterlichen  Volkslebens  bis  in  das 
erstarrte  Formenleben  des  vorigen  Jahrhunderts  hinüberrettete, 
wem  die  Bruderschaft  zur  hl.  Maria  in  Dusenbach,  die  an 
ihre  Spitze  einen  Pfeiferköni  gstellte,  über  dem  noch  erhabener 
die  Herren  von  Rapoltstein  den  Traum  eines  Königtums,  wenn 
auch  nur  eines  Geigerkönigreiches,  alljährlich  am  Feste  der 
Geburt  Marias  ins  Leben  setzten!  Über  dem  äussern  Glänze, 
den  barocken  Formen,  die  mit  der  Zeit  die  Organisation  der 
Pfeifer  angenommen  hatte,  vergass  man  dann  aber  zu  oft, 
dass  ähnliche  Bruderschaften  mit  gleichem  Zweck  und  Ent- 
stehen auch  sonst  in  Deutschland  bestanden;  nahezu  völlig 
war  aber  aus  dem  Gedächtnis  des  Volkes  entschwunden,  dass 
eine  gleiche  Bruderschaft  einst  auch  im  Breisgau  zu  Riegel 
bestand,  welche  die  Pfeifer  der  Bistümer  Konstanz  und  Strass- 
burg  umschloss,  wie  zu  Rapoltsweiler  zunächst  sich  wohl  die 
Pfeifer  des  Bistums  Basel  vereinten,  zu  denen  dann  noch  die 
des  elsässischen  Teiles  des  Strassburger  Sprengeis  hinzukamen. 
Von  dem  Hauenstein  bei  Basel  bis  zum  Hagenauer  Forst, 
zwischen  dem  Rhein  und  dem  First  der  Vogesen  gehörte  der 
Schutz  der  Pfeifer  als  Reichslehen  den  Herren  von  Rapolt- 
stein.   Ob  dem  Glänze,  den  diese  Pfeiferbruderschaft  um  sich 


304  Schalte. 

zu  breiten  wusste,  vergass  man  ganz  die  jedenfalls  räumlich 
viel  ausgedehntere  Bruderschaft  zu  Riegel,  so  dass  der  Lokal- 
historiker von  Riegel  nicht  einmal  mehr  eine  Kunde  von  Er- 
innerung dieses  Tages  überliefert  hat*);  nur  der  alte  Leichtlen 
hat  einmal  an  einem  Orte,  wo  man  es  gar  nicht  vermuten 
sollte,  auf  den  Pfeifertag  zu  Riegel  hingewiesen.  2)  Ein  glück- 
licher Zufall  bringt  mir  heute  Dokumente  in  die  Hand,  welche 
die  Zustände  des  Pfeiferbundes  und  ihre  soziale  Lage  hell  und 
scharf  darstellen. 

Die  fahrenden  Pfeifer,  Spielleute  und  Musikanten  waren 
im  Mittelalter  nicht  höher  geachtet,  als  wir  heute  ihre  Nach- 
folger die  auf  den  Jahrmärkten  herumziehenden  Bänkelsänger 
und  Jongleure  beurteilen;  da  war  nicht  allein  das  unstäte 
Herumschweifen ,  was  der  mittelalterlichen  Volksstimmung 
widersprach:  das  thaten  auch  Landsknechte;  viel  mehr  verletzte 
etwas  anderes,  was  unsere  Zeit  milder  beurteilt,  dass  sie 
„Gut  für  Ehre"  nahmen.  Dass  sie  ihre  Kunst  um  Geldeslohn 
preisgaben  und  entweihten,  war  es,  was  das  mittelalterliche 
Volk  vor  allem  gegen  sie  aufbrachte.  Spielleuten  und  allen 
denen,  die  Gut  für  Ehre  nehmen,  gab  das  schwäbische  Land- 
recht zur  Busse  eines  Mannes  Schatten  von  der  Sonne.  Wer 
einem  Spielmann  etwas  zu  Leide  that,  der  büsste  nicht  mit 
seinem  Leibe,  sondern  nur  an  seinem  Schatten  durfte  der 
Spielmann  seine  Busse  erholen.  Ehrlos  und  rechtlos  stand 
die  Pfeiferzunft  ausserhalb  der  bürgerlichen  Gesellschaft.') 
Nicht  schärfer  lässt  sich  die  Verachtung  der  Mitwelt  aus- 
drücken, als  in  dem  Vergleich  Berthold  von  Regensburgs,  der 
die  ganze  Menschheit  in  10  Klassen  teilt:  3  höhere  und  7 
niedere.  Die  tiefste  Stelle  nimmt  der  10.  Chor  ein,  der  der 
Christenheit  ganz  und  gar  abtrünnig  geworden  war:  „Daz 
sint  die  gumpelliute,  giger  unde  tambürer,  swie  die  geheizen 
stn  alle,  die  guot  für  ßre  nement.  Sie  solten  den  zehenden 
kor  geordent  haben :  nü  sint  sie  uns  aptrünnic  worden  mit  ir 


^)  Schaffner:  Beiträge  zur  Gesch.  des  Marktfleckens  Riegel  1843.  — 
2)  Leichtlen:  Die  Zähringer.  S.  13  Anm.  3.  —  3)  Vergl.  die  Zusammen- 
stellung bei  Grimm  Rechtsaltertiimer  S.  678.  Kach  dem  Schwabenspiegel 
verwirkte  ein  Kind  das  Erbrecht  an  Vater  und  Mutter  mit  14  Dingen: 
„Daz  niunde  ist,  ob  der  sun  ein  spilman  wirt  wider  sins  vater  willen,  daz 
er  gut  für  ere  nimt,  und  daz  der  vater  nie  gut  für  ere  genam."  (ed.  Lass- 
berg §  15  Landreclit.)  Nicht  schonender  war  das  Recht  des  Sachsenspiegels. 


Pfeiferbruderschaft  zu  Riegel.  305 

trügenheit  ....  Wan  allez  ir  leben  habent  sie  niwan  nach 
Sünden  unde  nach  schänden  gerihtet  unde  schament  sich  de- 
heiner  Sünden  noch  schänden.  Unde  daz  den  tiuvel  versmähet 
ze  reden  daz  redest  du,  und  allez  daz  der  tiuvel  in  dich  ge- 
schütten mac,  daz  laezest  du  allez  vallen  üz  dlnem  munde 

Dd  heizest  nach  den  tiuveln  ...  Du  heizest  Lasterbälc;  s6 
heizet  dln  geselle  Schandolf.  So  heizet  der  Hagedorn,  s6 
heizet  der  Hellefiwer,  so  heizet  der  Ilagelstein."') 

Wenn  sich  so  die  Anschauung  der  bürgerlichen  Kreise 
in  den  Worten  eines  der  grössten  Volksprediger  ausdrückt, 
so  darf  die  Stellung  der  Kirche  nicht  Wunder  nehmen.  Wenn 
auch  das  kanonische  Recht  keine  andere  Beschränkung  der 
Spielleute  kennt,  als  dass,  da  ihr  Gewerbe  als  infam  galt,  sie 
von  kirchlichen  Ämtern  ausgeschlossen  waren,  so  wurden  die 
Pfeifer  doch  desshalb,  weil  sie  ihres  Gewerbes  halber  als  öffent- 
liche Sünder  galten,  wohl  durchgehends  vom  Empfang  des 
Abendmahles  ausgeschlossen,  bis  sie  versprachen  ihr  Gewerbe 
aufzugeben.  0  Geächtet  von  der  bürgerlichen  Gesellschaft, 
innerhalb  der  Kirche  einer  jährlich  sich  wiederholenden  Censur 
unterworfen,  waren  die  Pfeifer  ganz  von  selbst  auf  eine  Organi- 
sation durch  sich  selbst  hingewiesen.  Wie  sich  im  Mittel- 
alter von  selbst  alles  das  selbst  zusammenschloss,  was  gleiche 
Sorgen,  gleiche  Interessen,  gleiche  Arbeit  verband,  so  wäre 
es  auch  falsch,  den  Bund  der  Pfeifer  durch  einen  obrigkeit- 
lichen Erlass  etwa  von  Seiten  des  Reiches  erstehen  zu  lassen. 
Die  Bruderschaften  der  ehr-  und  rechtlosen  Pfeifer  betonen 
nun,  weil  man  sie  von  den  höchsten  Gnadenmitteln  der  Kirche 
ausschloss,  die  religiöse  Seite  ihrer  Bruderschaft  schärfer,  als 
sonst  eine  Korporation  es  zu  thun  pflegte;  weil  sie  vom  Schutze 
des  Gerichtes  ausgeschlossen  waren,  suchten  sie  nicht  allein 
einen  mächtigen  Territorialherren  sich  zum  Schützer  ihrer 
selbstgeschaffenen  Justiz  zu  gewinnen,  sondern  vom  höchsten 
weltlichen  Richter,  dem  Kaiser,  suchten  sie  ihre  Gerichtsbar- 
keit, ihren  Schutz  abhängig  zu  machen.  Aus  diesem  Be- 
streben erklärt  es  sich  wohl,  dass  der  Pfeiferschutz  der  Herren 
von  Rapolt stein  als   Reichslehen  galt;   an   eine  Organisation 

^)  Aus  seiner  Predigt:  „von  zehen  koeren  der  engele  unde  der  kristen- 
heit"  bei  Pteiffer:  Berthold  von  Regensburg  I,  155 f.  —  ')  Vgl.  Bäumker: 
Waren  die  „Spielleute"  des  Mittelalters  von  der  Kirche  exkommuniziert, 
iu  Monatshefte  f.  Musikgeschichte  1880  S.  109  ff. 

Zeitschr.  f.  Geach.  U.  Oberrh.  N.  F.  II.  3.  20 


306  Schulte. 

des  Pfeiferschutzes  durch  das  Reich  ist  nicht  zu  denken,  dem 
widerspricht  es  schon,  dass  die  Einteilung  der  Bezirke  sich 
mehr  an  Diözesan-  als  an  Gaugrenzen  anlehnt.  Besonders 
klar  wird  diese  Entstehung  der  Bruderschaften  von  unten 
herauf,  wenn  man  die  Pfeiferbünde  mit  einer  andern  sehr  ähn- 
lichen Organisation,  der  der  Kessler  vergleicht,  was  man  bis- 
lang zu  thun  unterliess.  *)  Diese  zogen  wie  die  Pfeifer  unstät 
durch  das  Land  und,  wenn  auch  sie  nicht  von  Gericht  und 
Abendmahl  ausgeschlossen  waren,  so  war  ihr  Ansehen  doch 
auch  nicht  viel  grösser.  Ihre  8  Kreise,  die  sich  über  Schwaben 
und  Franken  ausdehnen  von  Montabaur  bis  an  die  Quellen 
des  Lech,  von  Meiningen  bis  zum  Vogesenkamm,  sind  nun 
nicht  Teile  von  Bistümern,  noch  viel  weniger  decken  sich  ihre 
Gebiete  mit  den  Grafschaften;  von  Ort  zu  Ort  spannt  sich 
die  Grenze  quer  über  alle  dazwischenliegenden  Scheidelinien 
fort.  Bei  einer  bewussten  Organisation  von  oben  aus  wäre 
immer  zu  vermuten,  dass  die  Bezirke  mit  Grafschaften  oder 
Dekanaten  sich  deckten;  da  das  nicht  der  Fall  ist  so  dürfen 
wir  vermuten,  dass  zuerst  die  Kessler  sich  zusammenthaten, 
sich  gegen  ein  jährliches  Schutzgeld  einen  Herrn  zu  suchen; 
dass  die  Lehensverbindung  mit  dem  Reiche  aber  erst  später 
hinzukam,  um  das  Ansehen  des  Schutzherrn  zu  erhöhen; 
dieses  Verhältnis  war  einer  von  den  vielen  unnatürlichen 
Lehenskonnexen  des  späteren  Mittelalters.  Die  Entstehung 
der  Pfeiferbruderschaft  zu  Rapoltsweier  geht  wohl  in  ältere 
Zeiten  zurück,  als  die  der  zu  Riegel;  dafür  sind  wir  aber  auch 
hier  weit  besser  unterrichtet;  und  von  ihnen  besitzen  wir  heute 
noch  Statuten,  die  in  viel  frühere  Zeit  zurückreichen,  als  die 
für  Rapoltsweiler. 

Unter  den  Schätzen  des  erzbischöflichen  Archives  zu  Frei- 
burg ist  nicht  einer  der  geringsten  ein  Konzeptbuch  des  Kon- 
stanzer Generalvikars  in  geistlichen  Dingen  aus  den  Jahren 
1440 — 1470,  dem  die  beiden  nachfolgenden  Urkunden  ent- 
nehmen zu  können  ich  der  gütigst  gewährten  Erlaubnis  des 
Erzbischöfl.  Kapitelsvikariats  verdanke.    Beide  beziehen  sich 


^)  Über  die  Kessler  vgl.  Sattler:  Vom  Kessler-  oder  Kaltschmieds- 
Schutze.  Tübingen  1781.  —  M.  R.  Bück:  Das  freie  Handwerk  der  Kessler 
in  Oberschwaben.  Vrhndlgn.  d.  Ver.  f.  Kunst  u.  Altertum  in  Ulm  u.  Ober- 
schwaben 17,  9—20  u.  ders.  Kesslerlehen  in  Schwaben.  Würtb.  Viertel- 
jabrshefte  VII,  101  u.  IX,  262-267. 


Pfeiferbruderschaft  zu  Riegel.  307 

auf  ein  erst  vor  kurzem  erworbenes  Privileg  der  Pfeiferbruder- 
schaft zu  Riegel  über  den  gestatteten  Empfang  des  Abend- 
mahls.   Zunächst  möge  der  Text  des  einen  folgen. 

Vicarius  etc.  decano  in  Binssdorff  salutem  in  domino.    Conquestionibus 
Petri  Kindhart  fistulatoris  subditi  tni  accepimus,  quod  licet  dudum  fistula- 
tores,    tubicine  et  niimi  societatis  beate  Marie  in  ccclesia  parrochiali  in 
Kiegel  Constantiensis  diocesis  graciam  specialem  a  reverendissimo  in  Christo 
patre  et  domino  domino  Juliano  miseratione  divina  apostolice  sedis  tunc 
per  germaniam  legato  consecuti  fuerint,  quod  ipsis  et  singulis  eorum  anno 
quolibet   in   festo  Paschali  coiifessis   et  contritis  in  communione  fidel ium 
existentibus  divinissum  eukaristie  sacramentum  ministrari  posset  et  ec- 
clesiarum  curati,  sub  quorum  cura  ipsos  degere  contigerit,  illud  ministrare 
debeant  dummodo  per  quindecim  dies  ante  huiusmodi  sacramenti  percep- 
cionem  et  totidem  alles  dies  post  illius  suscepcionem  ab  officiorum  suorum 
et  servil  ium  operum  exercitiis  abstinerent  et  id  eis  specialiter  inhiberi  non 
contigerit,   auctoritate   legationis  sue  consecuti   fuerint.    Tu   tarnen  quo 
spiritu  nisi  animo  contra  apostolicam  sedem  rebcllandi  sibi,  qui  de  dicta 
fraternitate  existis  (sie)  de  gracia  predicta  per  litteras  nostras  minus  suf- 
ficientcr  informatus  juxta   indulti   predicti   formam   ecclesiastica  paschali 
tempore  recuses  ministrare,  unde   nostrum   officium   implorando  petivit, 
sibi  per  nos  de  oportuno  remedio  provideri.    Nos  itaque  attendentes  quod 
indultum  hujusmodi  auctoritate  dicti  domini  nostri  Constantiensis  robora- 
tum   existit  et  in  ejus  diocesi   merito  exequendum  et  observandum,  tibi 
committimus  pt  in  virtute  sancte  obedientie  districte  precipiendo  manda- 
mus,    quatenus    graciam    et   indultum   predictum   fistulatoribus   predictis 
graciose  concessum  servando  et  exequendo  prefato  querulanti  juxta  for- 
mam illius  et  tenorem  anno  quolibet  in  festo  Paschali  sacrosanctum  euka- 
ristie alio  canonico  non  obstante  ministres  sacramentum  uel  saltem  prima 
die   iuridica    post    octavam    Pasche  proxime  Ventura  coram  nobis   Con- 
stantie  in  judicio  hora  primarum  legitime  compareas  causas  si  habeas  ra- 
cionabiles,  quare  ad  premissa  non  tenearis,  ostcnsurus.    Alioquin  te,  quem, 
si   secus   feceris   propter  rebellionem  hujusmodi  dicto  monitionis  termiuo 
lapso   a   divinis   suspendimus  in  hiis  scriptis,  sie  suspensum  ab  universis 
rectoribus,  plcbanis  et    viceplebanis   dicte   Constantiensis   diocesis   super 
hoc  requisitis  suspensum  publicari  et  denunciari  precipimus  et  mandamus. 
Datum  Coustantie.     Der   Tag  fehlt     Der  nächste  Brief  ist  von   H4ö 
März  22,  der  vorletzt  vorhergehende  vom  15.  März, 

Wie  wir  aus  dem  Inhalt  ersehen,  hatte  die  Marienbruder- 
schaft zu  Ptiegel  von  dem  päpstlichen  Legaten  Kardinal  Julian 
das  Privileg  erhalten,  dass  die  Pfarrer  zur  Spendung  des 
Abendmahls  an  die  Mitglieder  der  Bruderschaft  verpflichtet 
sein  sollen,  wenn  sich  diese  14  Tage  vor  und  14  Tage  nach 
Empfang  der  Ausübung  ihres  Gewerbes  enthielten,  gehörige 
Keue  und  gebeichtet  haben.  Der  Dechant  von  Binsdorf,  einem 
kleinen  jetzt  württembergischen  Städtchen  (OA.  Sulz),  hatte 

20* 


308  Schulte. 

gleichwohl  dem  Pfeifer  Peter  Kindhart  das  Sakrament  ver- 
weigert; auf  dessen  Beseh werde  beim  Generalvikar  wurde  der 
Deehant  angewiesen,  genau  nach  dem  vom  Bischof  von  Kon- 
stanz bestätigten  Privileg  zu  handeln.  Kardinal  Julian  ist 
niemand  anders,  als  der  feurige,  energische  und  tüchtige 
Julian  Cäsarini,  welcher  als  Legat  Papst  Eugens  IV.  auf  dem 
Konzil  zu  Basel  in  den  Jahren  1431  bis  Dezember  1437  (schon 
seit  Januar  1431  als  Legat  Martins  V.  in  Deutschland)  die 
wichtigste  Rolle  spielte  und  zu  Anfang  auch  dessen  Vorsitz 
führte.  Von  ihm  rührt  auch  das  gleiche  Privileg  der  Rapolts- 
weiler  Bruderschaft,  welches  man,  da  es  in  der  Bestätigung 
des  Baseler  Bischofs  Kaspar  das  Datum  1480  trägt,  bislang 
stets  in  dieses  Jahr  verlegte.^) 

Mit  dieser  Urkunde  über  die  Riegeler  Pfeifer  ist  nicht  leicht 
eine  andere  in  der  gleichen  Handschrift  in  Verbindung  zu 
bringen,  deren  Text  folgt: 

Vicarius  etc.  omnibus  etc.  pro  parte  fistulatorum,  tabicinarum  et  mi- 
morum  societatis  beate  Marie  virginiR  de  ecciesia  parrochiali  in  Riegel 
DUDCupate  necnon  ceterorum  in  instrumentis  mosicalibas  losoram  socie- 
tatis eiusdem  Constantiensis  et  ArgentineDsis  diocesum  nobis  expositnm 
Doveritis,  quod  dudum  videlicet  de  anno  doroini  1436  transacto  ipsi  ex- 
ponentes  bone  memorie  quondam  Jobanni  Knüttel  decano  tanc  decanatns 
in  Endingeu  nunc  vita  functo  certam  pecunie  summam  dederint  et  com- 
miserint,  ut  dictam  eorum  fraternitatem  aactoritate  ordinaria  confirmari  et 
approbari  faceret  et  obtineret  cum  insercione  et  expressione,  qaod  ipsis 
fistulatoribus,  tubicinis,  mimis  et  in  instrumentis  mnsicalibus  lasoribas  eu- 
karistie  ministretur  sacrameutum;  et  licet  ipse  olim  decanus  confirmationem 
dicte  fraternitatis  obtinuerit,  tarnen  de  ipsis  exponentibus  fistulatoribus  et 
aliis  predictis  in  dicta  fraternitate  existentibus  nnlla  penitus  specialis  meotio 
babeatur  etiam  quo  ad  dicti  sacramenti  eukaristie  perceptionera ,  pront 
ex  literis  confirmationis  hujusmodi  coram  nobis  exbibitis  lucide  continen- 
tur;  unde  ipsi  restitucionem  date  et  commisse  pecunie  recuperare  cu- 
pientes  an  de  ipsis  exponentibus  presertim  specialis  et  quo  ad  sacramenti 
predicti  percepcionem  mentio  in  dictis  confirmationis  literis  nobis  ezhibitis 
iiat  vel  ue,  ut  cum  dicti  defuncti  beredibus  super  biis  in  jure,  si  opus 
erit,  exptdire  valeaut,  per  nos  declarari  petiverunt.  Nos  visis  litteris 
confirmationis  hujusmodi  et  earum  serie  diligenter  inspecta,  eomm  peti- 
cioni  ut  licite  annuentes  de  prescriptis  tubiciitis  et  mimis  dicte  societatis 
ac  aliis  in  instrumentis  musicalibus  lusoribus  dicte  societatis  nuUam  penitus 
expressam  et  specificam  mentionem  etiam  quo  ad  sacramenti  eukaristie 
percepcionem  factam  fuisse  aut  esse,  declarandum  duximus  et  presentibus 
decernimus  et  declaramus.    Et  in  hujus  nostre  declarationis  testimonium 


^)  Gedruckt  bei  Scheid:  De  jure  in  musicos  singulari  1719  S.  48. 


Pfeiferbruderschaft  zu  Riegel.  309 

has  litteras  ipsis  tradimus  sigilli  nostri  officii  appensione  communitas. 
Datum  Const.  Datum  fehlt,  die  nächst  folgende  Urkunde  ist  datiert  vom 
2t  April  1445. 

Der  Zusammenhang  ist  wohl  folgender.  Die  Pfeiferbruder- 
schaft zu  Riegel  gab  im  Jahre  1436  dem  Dechanten  von  En- 
dingen eine  Summe  Geldes  zum  Erwerb  eines  geistlichen  Privi- 
legs, in  dem  .ausdrücklich  die  Berechtigung  zum  Empfang  des 
Abendmahls  aufgenommen  sein  sollte.  Der  Dechant  erwirkte 
nun  zwar  eine  Konfirmationsurkunde,  von  wem  ist  nicht  ge- 
sagt; in  dieser  fehlte  aber  nicht  nur  dieses  besondere  Privileg, 
sondern  war  auch  nicht  erwähnt  worden,  dass  die  Bruderschaft 
aus  Pfeifern  bestehe.  Die  Pfeifer  wollten  nun  gegen  die  Er- 
ben des  inzwischen  verstorbenen  Dechanten  eine  Klage  auf 
Rückzahlung  der  Summe  anstrengen  und  baten  das  General- 
vikariat  um  Bestätigung  dessen,  was  sie  über  den  Inhalt  der 
erteilten  Konfirmationsurkunde  berichtet  hatten,  welchem  An- 
suchen der  Generalvikar  nun  nachkommt.  Dass  diese  inhalts- 
lose Konfirmationsurkunde  nicht  mit  dem  Privileg  des  Legaten 
Julians  identisch  war,  liegt  zu  Tage;  man  darf  aber  auch 
wohl  vermuten,  dass  der  Dechant  die  nicht  genügende  Kon- 
firmation surkunde  beim  bischöflichen  Stuhle  in  Konstanz  er- 
wirkt hatte.  Weitere  Aktenstücke  über  diesen  Handel  sind 
nicht  erhalten. 

Aber  noch  ist  eine  dritte  Urkunde  über  den  Riegeler  Pfeifer- 
bund erhalten,  die  schon  vor  100  Jahren  gedruckt,  doch  nir- 
gends in  der  reichen  Litteratur  über  die  Pfeifer  benutzt  ist.  ^ 
Es  ist  die  Bestätigung  der  Bruderschaft  durch  Graf  Ulrich  V. 
(den  Vielgeliebten)  von  Württemberg  von  1458  April  7,  die 
zugleich  die  Statuten  enthält.  Graf  Ulrich  hebt  in  der  Ur- 
kunde zuerst  hervor,  dass  Kardinal  Julian  als  päpstlicher  Le- 
gat die  Bruderschaft  bestätigt  und  mit  Privilegien  begabt  habe, 
welche  dann  von  dem  Bischöfe  Heinrich  von  Konstanz  be- 
stätigt seien,  und  am  Schluss  der  Urkunde  betont  er  noch- 
mals diese  Bestätigung,  erst  dann  giebt  er  seinerseits  die  Er- 
laubnis die  Bruderschaft  nach  den  vorher  aufgeführten  Ar- 
tikeln vorzunehmen  und  zu  halten. 


<)  Bei  Sattler:  Gesch.  Würtenbergs  unter  den  Grafen  1768  IV,  315 
und  des.  vom  Kessler-  oder  Kaltschmieds -Schutze  S.  14.  Ausser  dieser 
Urkunde  enthält  nach  gütiger  Mitteilung  das  Stuttgarter  Archiv  keine 
weiteren,  die  sich  auf  diesen  Gegenstand  bezögen. 


310  Schulte. 

Er  giebt  diese  Bestätigung:  „wan  mt  versten,  daß  die 
Trumpter,  pfiflfer  Lutenslaher  vnd  spilüt  die  vorgemeldten 
Bruderschafft  angeuangen  hond  jn  guter  meinung  vnd  zu  Lob 
got  dem  almechtigen,  Siner  lieben  Muter  vnser  frowen  sant 
Maria  vnd  allem  Himmelsher  vnd  zu  trost  allen  globigen  seilen." 
Dass  der  Zweck  des  Bundes  nicht  allein  es  war,  einen  mäch- 
tigen Herrn  zum  Beschützer  zu  gewinnen,  eine  Besserung  und 
Sicherung  ihrer  Gerichtsverfassung  zu  erstreben,  ersieht  man 
aus  den  Statuten ;  vor  allem  war  es  der  Zweck  sich  aus  dem 
sittenlosen  Zustand,  der  die  Ursache  ihrer  Ehrlosigkeit  war, 
möglichst  emporzuheben.  „Item  ir  keiner  in  der  Br&derschafft 
sol  kein  frowen  haben  oder  mit  jm  füren,  die  gelt  oder  na- 
rung  mit  sünden  verdienet"  heisst  es  in  den  Statuten.  „Item 
es  sol  Ir  keiner  wochern  ob  den  spielen,  wfirffeln,  wegen,  scholn- 
dern,  nemen  oder  ander  dergleichen  Sachen  tun."  „Item  welicher 
Bruder  mit  frowen  offenlich  vnd  vnelich  sind  Begieng,  so  seit 
er  der  Brüderschafft  zu  straffsten."  Den  Zusammenhang  mit 
der  Kirche  suchten  sie  ihrerseits  um  so  stärker,  je  mehr  die 
kirchlichen  Censuren  auf  ihnen  gelastet  hatten.  Der  Jahrtag 
zu  Stuttgart,  den  ihnen  Graf  Ulrich  verwilligt  hatte  und  zu 
dem  alle  Brüder  zu  erscheinen  verpflichtet  waren,  sollte  nicht 
allein  ein  Gerichtstag  sondern  auch  dem  Gottesdienste  ge- 
weiht sein.  Jeder  sollte  zu  Stuttgart  „sin  vnd  beliben  by 
der  Vigilig,  dem  Ampt  der  heiigen  mess  vnd  biß  man  ob  dem 
Grab  geröcht'),  als  das  gewonlich  ist",  also  vollständig  der 
Vigilie,  der  Messe  und  dem  Besuch  der  Gräber  beiwohnen. 
Weil  man  sie  von  der  Kirche  böse  ansah,  betonen  sie  immer 
und  immer  wieder,  dass  die  h.  Maria  ihre  Patronin  sei.  Als 
gute  Christen  stellten  sie  sich  das  Gebot,  dass  niemand  von 
ihnen  den  Juden  dienen  solle.  Ihre  Verfassung  war  ähnlich 
der  des  Rappoltsweilerer  Bundes.  An  der  Spitze  stand  der 
alljährlich  gewählte  „Meister"  oder  „Ober",  ihm  zur  Seite 
die  Zwölf:  im  Elsass  hiess  hingegen  der  erste  der  Pfeiferkönig, 
zwischen  ihm  und  den  Zwölfen  waren  die  4  Meister  ein- 
geschoben; auch  darin  zeigt  sich  die  elsässische  Brüder- 
schaft weiter  entwickelt,  dass  sie  in  3  Teile  zerfiel,  die  ihren 
Pfeifertag  getrennt  zu  Thann,  Rapoltsweiler  und  Bischweiler 
hielten. 


')  Bei  Sattler:  „gerecht". 


Pfeiferbruderscbaft  zu  Riegel.  311 

Wenn  man  diese  deutlichen  Beweise  dafür  betrachtet,  wie 
ein  als  ehr-  und  rechtlos  beurteilter  Stand  sich  auf  alle  Weise 
bemüht,  um  denen  gleich  zu  werden,  welche  damals  „die  Ge- 
sellschaft" darstellen,  so  wird  man  gewiss  das  Urteil  von 
Scherer  und  Lorenz  von  der  Hand  weisen  müssen,  welche  die 
Einrichtung  der  Pfeiferinnung  selbst  als  revolutionär  be- 
zeichnen.^) 

Das  Haus  der  Württemberger  Grafen  war  von  den  süd- 
westdeutschen Grafen geschlechtern  das  mächtigste;  an  dieses 
sich  zu  wenden  lag  den  Pfeifern  wohl  um  so  näher,  als  die 
Grafen  ja  auch  den  einen  schwäbischen  Kesslerbezirk  unter 
sich  hatten.  In  welchen  Beziehungen  die  Pfeifer  zu  Riegel 
aber  zu  den  Herren  von  Blumeck  standen,  ist  mir  nicht 
recht  klar.  Wenn  Engelhard  von  Blumeneck  1458,  also  im 
Jahre  der  Bestätigung  der  Bruderschaft  durch  Graf  Eber- 
hard, an  Wilhelm  von  Rapoltstein  schreibt,  er  habe  dessen 
Schreiben  an  die  Meister  und  Pfeifer  der  Bruderschaft  zu 
Riegel  gelesen,  von  den  Pfeifermeistern  aber  erfahren,  dass 
sie  mit  der  elsässischen  Bruderschaft  übereingekommen  seien, 
die  Breisgauer  Spielleute  sollten,  wenn  sie  in  das  Elsass 
kommen,  der  elsässischen  Bruderschaft,  die  Elsässer  aber 
wiederum  in  gleichem  Falle  der  breisgauischen  dienen^),  so 
ist  doch  wohl  auch  der  Blumecker  Schirmherr  der  Pfeifer- 
bruderschaft gewesen;  wie  er  sich  aber  mit  dem  Grafen 
von  Württemberg  in  diesem  Schirmrechte  teilte,  bleibt  frei- 
lich ebenso  dunkel,  wie  so  manches  andere.  Mir  ist  keine 
andere  Nachricht  bekannt,  ob  in  Stuttgart  wirklich  der  Pfeifer- 
tag dann  abgehalten  wurde,  wie  es  kam,  dass  ein  Teil  des 
Gebietes  des  Pfeiferbundes  zu  Riegel  an  den  elsässischen 
fiel,  ob  der  Jahrtag  in  Riegel  abgehalten  wurde  und  wer  ihr 
Schirmherr  später  war.  Nur  das  eine  konnte  ein  gründlicher 
Kenner  der  Geschichte  des  Breisgaus  angeben,  dass  bis  zum 
Ende  des  vorigen  Jahrhunderts  die  fahrenden  Musikanten  zu 
Riegel  ihren  Jahrtag  abhielten,  nach  der  Tradition  des  Dorfes 
in  Gestalt  eines  vielbesuchten  Jahrmarktes.  Dass  der  Jahr- 
tag zu  Michaeli  abgehalten  wurde,  folgt  aus  der  Dorfordnung 


^)  Gesch.  des  Elsasses  3.  Aufl.  151.  —  ^  Citat  aus  den  Ann.  Rappolt- 
steinenses  bei  Barre :  Über  die  Brüderschaft  der  Pfeifer  im  Elsass.  Kolmar 
1873.  S.  10, 


312  Schulte. 

zu  Riegel  von   1484:    „und  das  spil  zu  Sanct  Michels  tag 
thuot  bei  vierthalben  guldin  vngefarlich."*) 

Von  selbst  scheint  die  Brüderschaft  zu  Riegel  vergangen 
zu  sein,  es  brauchte  nicht  erst  wie  in  Rapoltsweiler  die 
französische  Revolution  den  luftigen  Thron  des  Pfeiferkönigs 
umzustürzen. 


«)  Maurer  in  Ztschrft.  f.  Gesch.  d.  Oberrh.  36,  188.    Schon  damals 
fiel  auf  den  gleichen  Tag  ein  Jahrmarkt  zu  Riegel. 


Prozessakten 

eines  angeblich 

durch  Juden  yerübten  Christenmords  zu  Endingen. 

Mitgeteilt 
von 

Georg  Wolfram. 


Zu  wissen  als  in  vergangenen  czyten  by  acht  iarn  unge- 
verlich  vier  cristen  menschin  by  nacht  von  den  iuden  czu 
Endingen  im  Briszgaw  ermordt  worden  sind,  deczhalb  ein 
limott  uff  dy  selben  iuden  gefallen  und  doch  czu  fryscher  täte 
nit  straffe  nachgevolget  bisz  erst  das  in  dysem  iare  sollicher 
niordt  offenbar  usgeschollen.  als  deszhalb  durch  den  wolge- 
bornen  Ludwigen  herren  czu  Liechtemberg  und  andre  glaub- 
liche kuntschafft  czu  Endingen  verhört  worden  ist,  demnach 
der  durchluchtig  fürst  und  herre  here  Sygmond  herczog  czu 
Osterrich  etc.  dem  hochgebornen  fursten  und  herren  hern 
Karlen  marggrafen  czu  Baden  etc.  und  graffen  czu  Spanheim 
als  regierenden  fursten  der  forderen  lande  czum  husze  Osterich 
gehörig  bevollen  hat  dy  obgemelten  iuden  in  gefengknys  czu 
nemen  und  dy  warheyt  desz  mordes  von  inen  czu  erfaren, 
szo  hat  derselbe  marggraffe  Karle  uf  sSllich  egemelt  bevelhe 
ime  getan  dry  iuden,  mit  namen  Helya,  Mercklin  und  Eber- 
lin,  gebruder,  yden  in  ein  sundere  gefenghysze  nemen  und 
sye  fragen  lassen;  und  ist  doch  ir  keynem  furgehalten  worden, 
ob  oder  wasz  der  ander  hab  bekant  und  band  dye  dry  gesagt 
und  bekant  desz  egemelten  mordts  als  hye  nach  volget. 

czum  ersten  hat  Helya  iude  uff  samstag  vor  dem  sontag 
Oculi  anno  etc.  70  gesagt  fryens  willens  ungeczwungen,  das 


314  Wolfram. 

uff  ein  czyt  hye  vor  by  acht  iaren  sient  arme  luthe,  nemlich 
ein  man  ein  frawe  und  czwey  kinde  mit  eynem  pferdlin  czu 
Endingen  spate  uff  der  gassen  gehalten  und  habent  gebetten 
umbe  herberg.  da  hab  sin  wip  Sarlin  dye  selben  armen  luthe 
heissen  in  dye  schüre  czyhen,  dar  inn  funden  sie  straws  gnug 
czu  betten,  das  haben  die  armen  luthe  getan  und  sint  also 
in  geczogen  in  der  schüren  dye  nacht  czu  blibend.  nach 
demselben  sint  dye  iuden  uff  stundt  in  synem  husze  und  auch 
in  Heszman  iuden  husz,  als  sye  deszmals  eynen  lawbertag  mit 
einander  czu  Endingen  betten,  czu  ratte  gangen  und  haben 
getan  eynen  anslagk,  dy  armen  luthe  czu  ermorden,  da  sy 
er  by  und  mit  gewesen  und  sient  daruff  dye  bemelten  armen 
luthe  in  der  selben  nacht  ermordet  worden  durch  Mennlin 
iuden,  Leoman  iuden,  Heszman  iuden,  den  iungern  Mathis 
und  ander  fremde  schallatziuden^),  dye  alle  haben  einander 
geholffen  und  darnach  dye  vier  personen  czum  hinderen  thur- 
lin  usz  der  schüren  hin  usz  czwischen  Künlin  Bynnders  husze 
getragen  in  den  gerner  uff  der  cristen  kyrchoff  und  dye  totten 
lichnamen  in  das  gebeyne  begraben,  und  sy  das  ein  kint 
gewesen  ein  kneblin,  das  ander  ein  dSchterlin. 

item  er  hat  gesagt,  er  sy  nit  in  der  schirn  be  dem  morde 
gewesen,  aber  er  hab  vor  dem  husze  gehütet,  das  nyman 
kome,  als  dye  andern  iuden  yne  das  habent  geheisen,  und 
sy  doch  ein  male  an  dye  schüre  gangen  czu  besehen,  wye 
sye  mit  den  armen  luthen  umbgiengen.  da  hab  er  durch 
einen  spalt  gesehen,  das  iglicher  ein  persone  für  sich  neme 
und  yder  eins  mit  einem  sechmesser  ermordt  und  entpfiengen 
das  blut  von  denn  iungern  kinden  in  ein  glasz  und  brachten 
das  mit  den  czweyen  kindes  haupter  in  sin  stube,  das  sehe 
er  und  dye  andern,  dye  in  der  stuben  weren. 

item  er  bekant,  sye  betten  im  ratt  angeschlagen  und  we- 
ren eins  worden,  das  man  in  synem  husze  betten  und  mirmelen 


^)  Der  Güte  des  Herrn  Oberamtsarzt  Dr.  Bück  in  Ehingen  yerdanke 
ich  folgende  Erklärung  des  Wortes:  „Es  ist  offenbar  das  schw&bische 
seh  alanter  (im  Worte:  eisen  seh  alant  er  Eisenhändler  im  Detail),  also 
zunächst  Handelsmann,  wohl  von  mit.  calo,  calonis  (negotiarius).  Dieses 
calon  altfranzösisch  chaland,  woraus  durch  Verschiebung  des  d  t  scha- 
lanz.  Der  Ausdruck  kommt  auch  vor  in  Zeitschr.  v.  Schwaben  n.  Neu- 
bürg  IV,  204.    „ein  frau  .  .  und  ein  schalantjud  die  zarten  mit  anander.'' 


Christenmord  vsx  Endingen.  315 

solte  ufF  das,  ob  dy  armen  luthe  schryen  wurden,  das  man 
dann  in  der  stat  den  mordt  nit  boren  möcbte. 

item  er  bat  gesagt,  das  dar  nacb  Mennlin  iude  und  der 
ein  fremd  scballatziüde  das  Wut  und  dy  czwey  kindeszbaupter 
mit  ynen  binwegk  fürten  in  fremde  laut  und  das  sye  aucb 
der  armen  luth  roslin  mit  ynen  gefurt  haben. 

item  er  sagt  auch,  das  dar  nach  Mennlin  iude  uf  ein  czit 
czu  yme  kieme  und  sagt,  des  bluts  sy  auch  einem  riehen 
iuden  czu  Pforczbeim  czu  kauf  gegeben  worden,  der  selb 
iude  heysze  Leo,  anders  wisse  er  nit. 

item  er  sagt  auch,  das  Menlin  und  Heszman  ime  darnach 
wolten  gelt  geben  han,  das  er  den  mordt  nit  sagen  solte. 
des  wolt  er  nit  nemen  umbe  des  willen,  obe  es  hut  oder  morn 
darczu  keme,  das  er  do  von  sagen  dSrste:  über  das  haben 
sye  ymme  by  der  iudischeyt  verbotten  und  by  verlierung  sins 
lebeus,  das  er  do  von  nit  solte  sagen,  dann  sagte  er  etwas 
do  von,  so  wolten  sye  all  sprechen,  er  hette  es  selbs  gethan 
und  ynnen  darczu  geholfen. 

item  er  sagt  auch,  ime  sye  nicht  von  dem  mordt  worden; 
aber  Mercklin  iude  hab  synem  wybe  Sarlin  geschenckt  czehen 
gülden,  das  sye  swigen  und  nit  do  von  sagen  solte. 

item  er  hat  auch  gesagt,  das  Leoman  dem  iuden  czu  Sletz- 
stat  des  bluts  auch  worden  sy. 

Eberlin  iuden  bekentnys. 

Item  Eberlin  iude,  als  man  den  des  mordts  halb  czu  En- 
dingen gescheen  gefragt,  hat  ungeczwungen  und  ungebunden 
gesagt,  das  czu  der  czit,  als  dye  armen  lute  in  sins  bruder 
Helyan  schüren  legen  die  andern  iuden  Mennlin  iuden  son 
nach  yme  geschickt  haben  czu  ynne  in  Helya  sins  brude/ 
husz  czu  kommen,  das  hab  er  getan  und  als  er  darin  komen 
sij,  da  betten  sie  den  anslag  getan,  wie  sie  dye  armen  lute 
ermorden  wolten  und  sy  er  geordent  für  das  husz  by  dem 
bach  uff  dem  brucklin  czu  warten  und  czu  hüten,  das  nie- 
mands  komme,  das  er  auch  getan  habe,  uff  das  so  sient  die 
iuden,  nenilich  Mennlin,  Heszman,  Mercklin,  Leoman,  Mathis 
und  ein  fremder  schallatziude  in  die  schüer  gangen  und  haben 
die  vier  menschen  ermordt  und  zweier  der  kindlin  blftt  ent- 
pfangen,  das  in  ein  glasz  gethan  und  es  darnach  mit  den 
czweyen  kindesheuptern  in  Helyans  stub  getragen,    das  hab 


316  Wolfram. 

er  und  andre  luden  in  der  stuben  gesehen,  es  weren  auch 
die  selben  iuden,  die  den  mordt  getan  betten  schweissig  und 
blutig  bis  an  die  arme  und  wuschen  die  hende  ob  dem  gieszfasse. 

item  er  hat  gesagt,  sie  haben  darnach  die  ermordten  luthe 
in  den  gerner  getragen  und  sie  in  das  gebeyne  verborgen 
umb  desz  willen  ob  sie  fünden  wurden,  das  man  dan  gedechte, 
die  eristen  betten  den  niordt  gethan.  und  als  der  mordt  vol- 
bracht  würde,  da  sie  yme  und  anderen  iungen  und  alten  iuden 
verbotten  worden  by  der  iudischeit  und  verlierung  libs  und 
lebens,  das  sie  nit  davon  sagen  selten. 

item  Eberlin  iude  hat  gesagt,  die  iuden  bruchen  das  eristen 
blut  czu  yrer  beschnydung  für  yrem  kryesame. 

item  er  sagt,  das  Leoman  dem  iuden  czu  Sletzstat  audi 
worden  sy  von  dem  blut.  der  selb  hab  ime  geschenkt  für 
alle  forderung  czehen  gülden  nemlich  vier  an  golt  und  sechs 
an  gelt,  umb  das  er  czu  den  Sachen  schwigen  solt 

item  er  sagt  ime,  sy  wyssend,  dasz  Mennlin  und  der  ander 
fremd  iude  desz  bluts  in  einem  glasse  und  die  czwey  kindes- 
heupter  hinweg  gefurt  haben. 

item  er  sagt  auch,  als  der  anslagk  des  mordts  geschee, 
do  betten  sie  mit  einander  verlassen,  ob  dy  armen  luthe  in 
der  schüren  schrien  wurden,  so  selten  sie  im  huse  underein- 
ander  ein  geschrey  machen,  das  man  usserhalb  solt  gedencken, 
sie  slögen  einander  und  mechten  das  geferte  selb. 

Mercklin  iuden  bekantnys. 

Item  Mercklin  iud  als  man  den  uf  mendag  nach  dem  son- 
tag  Oculi  anno  etc.  zu  Hochberg  hat  gefragt  von  desz  ege- 
melten  mordts  wegen  hat  gesagt  und  bekaut,  das  der  anslagk 
des  mordts  sy  gescheen  in  Helya  husz  und  der  mordt  in  desz 
selben  Helyan  schüren  in  der  nacht  volbracht,  da  by  sy  er 
gewesen  und  etliche  ander  iuden,  nemlich  Mennlin,  Heszman, 
Mercklin,  Leoman  und  die  andern  als  vor  stet  und  habend 
Helya  und  Eberlin  sin  brfider  gehüttet  an  der  gassen,  das 
nimand  keme,  nemlich  Helya  umb  das  husz  und  Eberlin  by 
dem  bach  uff  dem  brücklin  und  er  selbs  hab  der  frawen  die 
gurgel  mit  einem  sechmesser  abgehawen  und  hab  der  schal- 
latsiud  den  man  ermordt,  und  das  sy  einsmals  bescheea 
und  darnach  haben  sye  inne  erst  die  helse  mit  einem  fleysdi- 
messer  gantz  abgehauen,     und  da  sie   dye   alten  lute  6^ 


^ 


Christenmord  zu  Endiogen.  317 

mordeten,  da  haben  sie  darnach  die  kinde  auch  ermordet  und 
das  blfit  von  denselben  kinden  entpfangen  und  haben  darnach 
die  toten  menschen  alle  viere  getragen  in  den  gerner  in  der 
selben  nacht  und  als  er  starck  were,  do  trüg  er  den  man  und 
die  andren  lüden  trügen  die  frawe  und  dy  kinde  czum  hin- 
dern türlin  hinusz.  und  das  Mennlin  luden  son,  der  Schmoll, 
in  den  gerner  uf  den  beynhufen  stiege  und  macht  daryn  ein 
loch  und  leit  dye  ermordten  lute  darin  und  verdeckten  sie 
mit  dem  gebein  czfi,  das  man  sie  nit  gesehen  mocht. 

item  er  sagt,  sie  haben  der  czweyen  kind  hewpter  mit  dem 
blut  in  Helyans  Stuben  getragen  und  hab  Mennlin  iud  dar- 
nach das  blut  und  dye  czwey  hewbter  miteinander  hinwegk 
gefurt  in  fremde  landt. 

item  er  sagt,  sie  haben  von  denn  alten  luten  kein  blfit 
entpfangen  sunder  allein  von  den  kinden  und  habent  die  alten 
dorumb  ermordt,  das  yne  dy  kinder  werden  mochten,  und 
sagt,  das  sie  das  cristen  blfit  haben  und  bruchen  müssen  czu 
yrer  beschnydung  für  denn  krysan. 

als  nu  die  hievor  genanten  dry  luden  uflf  söllich  obge- 
schrieben  ir  bekantnys  mit  urteil  in  das  fuwr  erkannt  und 
zfi  Endingen  vom  leben  zfiüDi  todt  bracht  siudt  und  dann  usz 
derselben  irer  sache  ist  geflossen,  das  Leo  dem  luden  zfi 
Pforczheim  desz  bluts  von  dem  hievorgemelten  mordt  auch 
worden  sy,  szo  hat  myn  gnediger  herre  der  marggraflf  nach  dem 
selben  Leo  auch  gryffen  und  ine  in  gefencknya  nemen  lassen, 
by  demselben  Leo  sind  von  ungeschicht  uflf  die  nacht,  als 
man  yne  fienge  in  synem  husze  auchp  gewesen  etwen  vil  scha- 
latziuden  und  nemlich  dye  dry,  dy  von  den  hyevorgenanten 
iuden  sind  gemeldet,  dye  selben  dry  doch  yeder  in  sunder- 
heyt  han  auch  vorleben,  als  hie  noch  volget 

zum  ersten  hat  Leo,  ein  iunger  schallatziud ,  uflf  mendag 
nach  dem  heiligen  ostertag  70  gesagt,  das  sin  muter  die  yetz- 
unt  czfi  Senheim  wone,  uS  die  czit,  als  dye  armen  lute  zfi 
Endingen  ermordt  wurden  da  selbs  zfi  Endingen  gesessen  ge- 
wesen sy  und  sy  er  uff  dy  czitt,  da  der  mordt  geschee,  kom- 
men gen  Endingen,  sin  muter  czfi  besehen  und  by  und  mit 
dem  mordt  gewesen,  er  habe  aber  nicht  darczu  gethan  anders, 
dann  das  er  im  husz  usz  und  in  sy  gegangen  und  besehen, 
das  niemant  komme  und  hat  da  by  bekant,  das  der  mprdt 
czfi  Endingen  in  Helyans  schüren  sy  gescheen  by  nacht  und 


318  Wolfrairi. 

sient  die  alten  luthe  am  ersten  get5det  worden  und  darnach 
die  kinde  und  von  den  kinden  das  blüt  entpfangen  worden 
und  inen  nach  dem,  als  das  blüt  von  inen  wurde  entpfangen, 
die  heupter  abschnitten,  und  haben  die  iuden  sie  alle  vier 
getragen  binden  zft  der  schüren  hinusz  durch  ein  cleins  thur- 
lin  in  den  gerner  uff  der  cristen  kirchofF  und  mit  gebeyn 
begraben. 

item  er  sagt,  das  dye  iüden  das  cristen  blüt  bruchen  czü 
yrer  beschnydung  für  den  kriesam. 

item  er  hat  auch  gesagt,  er  wisz  nit  anders,  dann  das 
Berman  iud  und  ein  anderre  schalatz  iude  die  zwei  kynds- 
hewpter  mit  dem  blut  und  auch  der  ermordten  pferdlin  hin- 
weg gefurt  haben. 

Berman  iuden  bekantnys. 

item  Berman  iud  hat  gesagt,  er  sy  von  ungeschicht  kom- 
men gen  Endingen,  da  sient  dye  iuden  zu  in  gangen  in  sins 
Wirts  husz,  der  auch  ein  iud  were,  und  haben  im  gerüflft  und 
als  er  kommen  sy,  da  wer  der  mordt  gescheen,  da  Wessen 
sie  yme  hinweg  gein  und  geben  im  funflf  gülden,  das  er  swi- 
gen  solt.  daruflf  müst  er  schweren  in  Moyses  buch,  das  er 
den  mordt  wölt  verswigen. 

item  er  sagt  das  die  iuden  das  cristenblüt  czu  der  be- 
schnydung bruchen  und  das  er  des  blüts  von  den  kinden  czü 
Endingen  hab  bracht  Leo  dem  iuden  czu  Pforczheim. 

Smollen  desz  iuden  bekantnis. 

Smollen  Mennlin  iuden  son  von  Nürnberg  ein  iunger  armer 
schallatziud  hat  bekant,  er  sy  einsmals  by  syben  oder  acht 
iaren*)  kommen  gein  Endingen,  da  hab  sich  begeben,  das 
arme  luthe  mit  czweyen  kinden  in  Helyan  desz  iuden  schuer 
gelegen  sint,  dar  ynne  ir  herberg  über  nacht  zu  haben,  da 
sy  ein  anslag  gescheen,  das  man  sie  weide  tötten  umbe  der 
kinde  willen,  darzfi  sy  er  komen,  hab  dorczü  geholflfen  und 
sagt,  das  dar  by  sient  gewesen  Helya  Eberlin  Merckilin  und 
ander  iuden,  die  alle  uflf  die  zyt  zu  Endingen  sässen  huszheb- 
lich  und  Berman,  ein  alter  schallatziüde,  auch  Leo,  ein  iunger 
iud,  der  wer  von  ungeschicht  da  sin  mutter  ein  mal  czu  be- 


')  Am  Rande  er  wisz  nit  eygentlich  wie  lang  es  sij. 


Christenmord  zq  Büdingen.  319 


sehen,  als  dye  uff  dy  czit  da  seshafftig  wer.  da  hab  er  mit 
dem  andern  den  mordt  getan  und  mit  einem  sechmesser  ynen 
dye  kelen  helffen  abschniden.  dar  nach  sy  er  in  den  gerner 
gangen  und  hab  in  das  gebeyn  ein  loch  gemacht,  da  haben 
sye  dye  körppel  einen  nach  dem  andern  gebracht  und  die 
doryn  begraben,  darnach  sy  er  wider  in  das  husz  gangen 
und  hab  ein  glas  mit  bl&t  entpfangen  und  das  mit  denn  kints- 
hewptern  und  der  armen  luth  pferdtlin  gefurt  gein  Franck- 
furt.  da  selbs  hab  er  es  eins  teyls  geben  einem  iüden  und 
in  der  iüden  schul  darumbe  entpfangen  ob  dryen  gülden,  das 
pferdlin  hab  er  einen  fremden  iuden  verkauflft  für  dry  gülden. 

er  hat  auch  gesagt,  das  im  ytzunt  uff  disser  fart  der  iud 
czü  Sletzstat  hab  bevollen  ein  lidderin  ledlin  mit  eim  thftch 
überczogen  und  verbethschafft  und  einen  brieff,  da  mit  das 
er  das  dem  Leo  czü  Pforczheim  bringen  solt.  das  hab  er  uf 
dye  nacht,  als  er  gefangen  wurde,  dem  selben  Leo  gegeben. 

item  er  sagt,  es  sy  by  czehen  oder  eylff  iaren,  da  hab  er 
zö  Spir  mit  einer  armen  frawen  geredt  und  sie  betiedingt  das 
sie  ir  eigen  kint  mit  ime  gein  Worms  hab  getragen  und  das 
verkaufft  für  30  gülden  einem  riehen  iüden,  genant  Cesar.  do 
von  sy  im  von  dem  iuden  auch  worden  20  gülden,  das  selb 
kint  sy  von  den  iuden  ertötet  worden  czft  Worms  und  das 
blut  von  im  entpfangen  und  das  tod  kindlin  sy  darnach  be- 
graben worden  usserhalb  an  der  iuden  kirchoff  czfi  Worms. 

item  der  selb  SmoU  hat  furbasser  gesagt,  es  sy  by  funff 
iaren,  da  hab  er  czfi  Werde,  by  Nürnberg  gelegen,  eynem 
armen  hirten  ein  iung  kint  by  fünff  iaren  alt  hinweg  gefürt, 
der  hirt  sy  aber  nit  da  by  gewesen,  das  selb  kint  hab  er 
gein  Nürnberg  gefurt  und  Messen  von  Friburg  einem  riehen 
iuden  verkaufft  für  22  gülden,  das  selb  kint  hab  gesechet  und 
getötet  der  iuden  Schinder  oder  secher  genant  A^braham;  da 
sy  er  by  und  mit  gewesen. 

Bekantnys  Leo  iuden  czu  Pforczheim. 

item  Leo  der  iud  czu  Pforcheim  hatt  uf  dinstag  nach  dem 
sontag  misericordia  domini  anno  etc.  70  gesagt  fryes  willens 
und  ungeczwungen ,  er  sy  uff  ein  zytt  by  18  oder  20  iaren 
mit  synem  vatter  gewesen  by  eyner  beschnydung.  do  hab  er 
von  angesicht  in  eynem  cleynen  schüsselin  neyswas  rots  ge- 
sehen und  gefragt  was  das  sy     dar  uff  hab  sin  vatter  geant- 


320  Wolfram. 

wurt,  ob  er  das  nit  wisse,  es  sy  cristenmenschen  blftt;  das 
müssen  dy  luden  haben  czft  irer  beschnidung. 

item  er  hat  bekant,  das  Berman  der  schalatziude  von  dem 
hievorgeschriben  stett,  ime  in  kurczer  zyt,  nemlich  by  30  wochen 
nestvergangenen,  in  eim  fleschlin  mit  leder  überzogen  und 
verbetschafFt  ein  wenig  cristenblüts  von  Leoman  dem  luden 
czu  Sletzstadt  und  damit  einen  versigelten  brief  bracht,  dorin 
derselb  Leoman  im  geschriben  hab,  er  möge  sich  wol  daran 
lassen,  das  es  gerecht  und  des  blftts  von  den  czweyen  kinden 
von  Endingen  sy.  umbe  das  blüt  hab  er  dem  Berman  geben 
by  czweyen  dryen  oder  vier  gülden  ungeverlich,  er  wisse  der 
somm  nit  eigentlich  und  hab  das  selb  bl&t  sither  lassen 
bruchen  czö  einer  beschnydung  syner  tochter  kindts. 

Strassb.  Stadt- Arch.  Gewölbe  unter  Pfalz  lad.  174  auf  zwei 
zusammengehefteten  papierenen  Foliobogen.  Dieselben  zeigen 
Brüche  und  Verschickungsschnitte.  Schrift  aus  der  zweiten 
Hälfte  des  15.  Jahrhunderts. 


Auf  alle  Widersprüche  in  diesem  Prozess  im  Einzelnen 
hinzuweisen,  ist  übei*flüssig.  Interessant  ist  es  zu  sehen,  wie 
die  Juden,  welche  man  bei  Leo  dem  Pforzheimer  zufällig  mit- 
gegriffen hat,  in  Ermangelung  derjenigen,  die  von  Helya  Merklin 
und  Eberlin  als  Beihelfer  oder  Hauptthäter  beschuldigt  sind, 
jetzt  dasselbe  eingestehen,  was  jene  gethan  haben  sollten. 
Einstimmig  haben  die  drei  genannten  Mennhn  als  denjenigen 
bezeichnet,  der  das  Blut  hiuweggeführt  hat.  Da  man  seiner 
nicht  habhaft  geworden  ist,  muss  sich  im  Pforzheimer  Verhör 
ein  bisher  Ungenannter  zu  dieser  That  bekennen.  Mit  einem 
merkwürdigen  Vertrauen  in  die  fanatische  Dummheit  des  Brief- 
empfängers wird  der  zweite  Teil  der  Untersuchung  mit  dem 
ersten  in  Zusammenhang  gebracht.  Dort  waren  als  Mörder 
Mennlin,  Leoman,  Heszman,  Mathis,  als  Beihelfer  Schmoll  ge- 
nannt. Bei  der  Pforzheimer  Verhaftung  wird  berichtet,  man  habe 
verschiedene  Schallatzjuden  „und  nemlich  dye  dry,  dy  von  den 
hyevorgenanten  iuden  sind  gemeldet"  ergriffen.  Man  führt  sie 
namentlich  auf  und  jetzt  heissen  sie  Leo,  Berman  und  Schmoll! 
Der  letztere  erscheint  jetzt  nach  eigenem  Geständnis  als  Mörder. 
Als  solcher  war  er  Helva  und  Grenossen  noch  nicht  bekannt. 


Christenmord  za  Endingen.  321 

Auch  mit  der  Zeit  nimmt  man  es  nicht  allzu  genau.  Nach 
dem  ersten  Bericht  ist  der  Mord  vor  8  Jahren  passiert,  nach 
Leos  Aussage  hat  er  das  Blut  vor  30  Wochen  und  zwar  durch 
Vermittelung  des  Schlettstadter  Juden  Leoman  von  Berman 
erhalten.  Berman  gesteht  auch,  ohne  jedoch  einen  Mittels- 
mann zu  nennen,  dass  er  der  Überbringer  des  Fläschchens 
gewesen  sei.  Ebenso  sagt  aber  Schmoll  aus,  er  habe,  und 
zwar  im  Auftrag  des  Schlettstadter  Leoman,  dem  Leo  das 
Blut  gebracht.  30  Wochen  ist  das  freilich  nach  seiner  Aus- 
sage noch  nicht  her,  erst  in  der  Nacht  seiner  Gefangennahme 
—  und  diese  kann  höchstens  3  bis  4  Wochen  vor  dem  Ver- 
hör stattgefunden  haben')  —  übergab  er  dem  Pforzheimer 
das  Christenblut. 

Das  Gesagte  genügt  um  erkennen  zu  lassen,  dass  die  Ge- 
ständnisse der  in  Pforzheim  ohne  jedweden  Anhalt  verhafteten 
Juden  als  Antworten  auf  bestimmt  vorgelegte  Fragen  durch 
die  Folter  erpresst  sind. 


^)  Das  ersle  Verhör  war  am  24.  März,  das  zweite  am  23.  April. 


Zoitschr.  f.  Gesch.  d.  Oberrh.  N.  F.  II.  a.  21 


ödungen  und  Wüstungen  im  Breisgan. 

Von 

Adolf  Poinsignon. 


Angeregt  durch  Schäflflers  Aufsatz  „Über  die  Konstatierung 
von  Wüstungen  im  bayerischen  Kreise  Unterfranken  und 
Aschaffenburg"  im  V.  Bande  der  Archival.  Zeitschrift  Dr.  Fr. 
V.  Löhers  begann  ich  kurz  nach  Übernahme  des  Stadtarchivs 
zu  Freiburg  i.  B.  bei  meinen  Arbeiten  Notizen  über  Wüstungen 
im  Breisgau  zu  sammeln.  Dr.  A.  Schäffler  sagt  am  angeführten 
Orte:  „Von  hervorragender  historisch-geographisch-statistischer 
Bedeutung  ist  für  jedes  Territorium  die  Geschichte  seiner 
Wüstungen.  Eine  Geschichte  der  Wüstungen  ist  ein  Teil  jeder 
Landesgeschichte.  Wo  daher  erstere  fehlt,  wird  letztere  — 
sicher  wenigstens  stellenweise  —  dunkel,  unklar  und  lücken- 
haft bleiben,  ganz  abgesehen  davon,  dass  sich  die  wirtschaft- 
lichen und  national-ökonomischen  Verhältnisse  eines  Landes  ohne 
eine  Geschichte  seiner  eingegangenen  Orte  nie  und  nimmer 
klar  legen  lassen." 

Fast  in  allen  deutschen  Landen  hat  sich  darum  die  Spezial- 
forschung  in  neuerer  Zeit  mit  der  Konstatierung  von  Wüstungen 
und  Ödungen  befasst  und  in  einem  derselben,  im  Grossherzog- 
tum Hessen  ist  dieselbe  zum  grossen  Teile  sogar  schon  ab- 
geschlossen. 

Auch  die  Badische  historische  Kommission  hat  in  ihrer 
ersten  Plenarsitzung  am  20.  und  21.  April  1883  unter  an- 
derem die  Anlage  eines  historisch-topographischen  Ortslexikons 
sowie  die  Sammlung  von  Notizen  über  alte  Erdwerke,  Bur- 
gen etc.  in  Aussicht  genommen  und  in  der  Spezialdiskussion 


ödimgen  im  Breisgau.  323 

beschlossen,  die  Feststellung  der  Ortsnamen  soll  auch  auf  die 
sog.  Odungen  (ausgegangenen  Orte)  ausgedehnt  werden.  Durch 
diese  EntSchliessungen  sah  ich  mich  natürlich  darin  bestärkt, 
das  einmal  Begonnene  weiter  zu  führen. 

Als  örtliche  Grenzen  des  zu  durchforschenden  Gebietes 
habe  ich  diejenigen  des  alten  Breisgaus  angenommen,  soweit 
dieselben  überhaupt  festzustellen  sind,  insofern  nach  Osten 
hin  die  Grenzlinien  zur  Zeit  der  Gaueinteilung  niemals  scharf 
bezeichnet  waren.  Nach  dieser  Richtung  folgte  ich  im  All- 
gemeinen dem  Kamm  des  Schwarzwaldes  mit  Ausschluss  der 
Herrschaft  Hauenstein  und  alles  Landes  östlich  der  Wasser- 
scheide Wiese-Wehra.  Der  Grenzbeschrieb  gestaltet  sich  dem- 
nach ungefähr  folgendermassen :  im  Norden  die  Bleichbach 
und  vom  Hünersedel  in  ziemlich  gerader  Linie  bis  zum  Faren- 
kopf,  von  da  südlich  auf  der  Wasserscheide  zwischen  Elz 
und  Gutach  über  den  Briglirain  und  die  Brand;  von  da  auf 
der  Wasserscheide  zwischen  Rhein-  und  Donaugebiet  über  den 
Turner  zum  Feldberg,  Farnwiede,  Hörnle,  Beleben  und  Hörn; 
dann  die  Wiese  überschreitend  hinüber  auf  die  Wasserscheide 
zwischen  Wiese  und  Wehra  bis  zum  Rhein,  im  Süden  und 
Westen  der  Rhein. 

Schwieriger  war  die  Frage,  wo  ist  die  Grenze  zu  ziehen 
zwischen  dem,  was  sachlich  aufgenommen  werden  soll  und 
was  nicht?  Soll  man  unter  „Odungen"  nur  ausgegangene 
Orte,  also  ganze  Dorfschaften  verstehen  oder  den  Begriff 
„Odung"  und  „Wüstung"  entgegen  dem  bisherigen  Gebrauch 
auch  auf  kleinere  bauliche  Anlagen  ausdehnen?  Nach  einigem 
Schwanken  entschloss  ich  mich  alles  was  für  die  Detailforschung 
Interesse  haben  könnte  aufzunehmen,  somit  ganz  dem  Vor- 
schlage Schäfflers  zu  folgen  und 

1)  „den  Beweis  zu  erbringen,  dass  einmal  auf  dieser  oder 
jener  Stelle  ein  Dorf,  ein  Weiler,  ein  Hof,  eine  Mühle,  eine 
Burg,  ein  Edelsitz,  ein  Kloster,  eine  Kirche,  eine  Kapelle  etc. 
gestanden"; 

2)  „möglichst  genau  die  Lage  und  nunmehrige  Markungs- 
gehörigkeit  anzugeben"  und 

3)  „all  das  Geschichtliche  hervorzuheben,  das  über  die 
bewohnte  Stätte  und  dann,  nachdem  sie  zur  Wüstung  ge- 
worden, über  diese  aus  gedruckten  und  ungedruckten  Quellen 
zu  erforschen  ist". 

21* 


324  Poinsignon. 

Was  nun  den  Punkt  3,  also  zunächst  das  gedruckte  Quellen- 
material anbelangt,  so  standen  mir  die  Universitätsbibliothek 
dahier  und  ganz  besonders  die  in  lokalgeschichtlicher  Be- 
ziehung recht  ansehnlich  dotierte  Stadtbibliothek  zur  Verfügung. 
Diese  letztere  ist  mit  dem  Stadtarchiv  verbunden.  Von  den 
uiigedruckten  Quellen  kam  mir  die  schöne  Sammlung  von  breis- 
gauischen  Berainen  zu  statten,  welche  vor  einigen  Jahren  als 
Doubletten  aus  dem  Grossh  General -Landesarchiv  zu  Karls- 
ruhe ausgeschieden  und  dem  Stadtarchiv  Frei  bürg  überlassen 
wurden. 

In  dem  Bestreben  an  Ort  und  Stelle  möglichst  genau  die 
Lage  und  die  Beschaffenheit  der  Odung  zu  bestimmen  wurde 
ich  auf  das  freundlichste  von  den  Herren  Dr.  Thirv  und 
Dr.  Pfaflf  in  Freiburg  sowie  von  Herrn  Diakonus  Maurer  in 
Emmendingen  unterstützt.  Manche  Odung  konnte  aber  be- 
sonderer Umstände  halber  leider  nicht  an  Ort  und  Stelle  son- 
dern so  zu  sagen  nur  auf  dem  Papier  festgestellt  werden. 

Schliesslich  darf  nicht  unerwähnt  bleiben,  dass  schon  Mone 
im  XIV.  Band  dieser  Zeitschrift  ein  Verzeichnis  von  Belegen 
ausgegajigener  Orte  in  Baden  zusammengestellt  hat,  das,  wie 
er  selbst  sagt,  seiner  Unvollständigkeit  wegen  nur  als  Probe 
dienen  sollte.  In  der  äusseren  Form  und  Ordnung  des  Stoffes 
habe  ich  mich  ganz  diesem  Beispiele  angeschlossen. 


Acbein,  ebem.  Pfarrdorf  am  Rhein  südlich  von  Breisach,  wahr- 
scheinlich  durch  die  Überschwemmungen  des  Rheins  und  den  wiederholten 
Wechsel  seines  Strombettes  schon  im  14.  Jahrhundert  ausgegangen.  Ein 
gewisser  Berengar  schenkt  im  Jahre  789  seine  Güter  in  pago  Brisgowe 
in  Acheimer  marca  an  das  Kloster  Lorsch  im  Oberrheingau.  Cod.  Laures- 
ham  dipl.  II,  527  No.  2628.  Unter  den  Notitiae  über  den  Breisgau  ibid. 
III,  182  ist  zu  lesen:  De  villa  Acheim.  In  Acheim  est  huba  I,  quae  solvit 
naulum  de  navigio.  In  der  päpstl.  Bestätigung  für  das  Hochstift  Basel 
vom  14.  Apr.  1139  bei  Trouillat  Monuments  de  l'Histoire  de  l'ancien 
eveche  de  Bäle  I,  275  ist  die  Stene  enthalten:  „curtim  de  Brisache  cum 
occlesia  et  filia  sua  Hostat  et  curtim  unam  in  eadem  villa,  Castrum  de 
Husenberch  cum  tota  augia  et  moutem  Hechardis;  ecclesiam  de  Acheim". 
Die  Nennung  des  Ortes  A.  im  Zusammenhang  mit  Breisach,  Hochstetten, 
Usenberg  und  Eckharisberg  berechtigt  zu  der  Annahme,  dass  auch  A. 
dort  in  der  Nähe  gelegen  habeu  müsse.  Trotzdem  übersetzt  es  Trouillat 
kurzweg  mit  Aachen.  In  einer  ürk.  v.  30.  Sept.  1283  wird  unter  den 
Zinsleuteu  des  Klosters  Thennenbach  ein  Peter  von  Achein  genannt.   Zeit- 


ödungen  im  Breii^n.  325 

Schrift  f.  Gesch.  d.  Oberrh.  X,  106  J)  Dambacher  bemerkt  hi^rza,  dass  bei 
Hochstetten  am  Rhein,  wo  der  ausgegangene  Ort  gestanden  habe,  jetzt 
noch  ein  Gelände  den  Namen  Anghan  führe.  Einen  sicheren  Beleg  aber 
giebt  uns  das  Güntersthaler  Zinsbach  von  1344,  wo  unter  der  Rubrik 
Oberrimsingen  der  ban  you  Achein,  zem  alten  Acheim,  an  der  kilchun 
ze  Acbhein  genannt  ist.  Mone  in  Ztschr.  XIV,  891.  Auch  der  Liber  Taxa- 
tionis  vom  Jahr  1353  führt  noch  eine  Kirche  zu  Achein  im  Dekanat 
Breisach  an.    Freiburg.  Diözes.-Arch.  V,  89. 

Zu  Achkarren  wurde  beim  Bau  der  neuen  Kirche  ein  Fragment 
von  Terra  sigillata  auf  dem  Kastelberg  aufgefunden  und  1826  in  die  An- 
tiquitätensammlung des  verst.  Prof.  Dr.  H.  Schreiber  eingeliefert,  welche 
durch  dessen  Vermächtnis  jetzt  mit  der  städt.  Altertümersammlung  ver- 
einigt ist.  Da  Bissinger  in  seinem  Verzeichnis  der  Trümmer-  and  Fund- 
stätten aus  römischer  Zeit  Achkarren  nicht  nennt,  glaube  ich  dieses  Um- 
standes  erwähnen  zu  sollen.  Der  Kastelberg  zu  Achkarren  liegt  dem 
Schlossberg  oder  dem  ehem.  Schloss  Höhingen  gegenüber  ganz  nahe  südlich 
vom  Dorf  und  ist  ganz  mit  Reben  bepflanzt.  Zu  Achkarren  befand  sich 
einstmals  auch  ein  Bad  im  Oberdorf  mit  warmer  Quelle.  Die  Quellen- 
leitung ist  mannshoch  überwölbt,  an  der  Schwelle  zum  Eingang  findet 
sich  die  Jahrzahl  1410  (gestürzt). 

Adaghiliniswillare.  Ein  gewisser  Canzpertus  vergabt  am 
27.  Oktober  754  dem  Kloster  St.  Gallen  Besitzungen  in  pago  Brisegaugense 
zu  Warbinbach  (Warmbach),  Artiovinia  (?),  zu  Minsilido  (Minsein)  und 
zu  Adaghiliniswillare.  Wartmann,  Ürk.-Buch  der  Abtei  St.  Gallen  I,  28. 
Neugart,  Cod.  dipl.  Alem.  I,  25.  Es  muss  wohl  in  der  Gegend  zwischen 
Wiese  und  Rhein  gelegen  haben,  vielleicht  das  heutige  Wyhlen. 

Adelhansen  bei  Freiburg  wird  zum  erstenmal  in  der  Wildbann- 
beschreibung als  Adelnhusun  von  1008  bei  Trouillat  I,  150  gebracht,  so- 
dann im  Rotulus  Sanpetrinus  1095-1203,  neu  bearbeitet  von  v.  Weech 
im  Diöz.-Arch.  XV,  als  vicus  Adelenhusen,  apud  Adalhusen  und  unter 
den  Zeugen  und  Donatoren  ein  Adalbero  de  Adalhusen,  ein  Lampertus, 
auch  Lampreht  de  Adalhusen  und  sein  Sohn  Eberhardus.  Es  gab  zwei 
getrennte  Gemeinden  Adelhausen  bei  Freiburg,  Altadelhausen  zunächst 
am  Bronnberge  innerhalb  der  alten  Bannkreuze  der  Stadt  und  Neuadel- 
hausen westlich  davon  auf  der  Stelle  der  heutigen  Vorstadt  Wiehre  um 
die  Pfarrkirche  herum.  Mit  dem  Burgrecht  und  den  Leuten  zu  Alten- 
Adelhausen  belehnt  Herzog  Leupolt  von  Österreich  den  Perteli  Steffan 
Sncwlin  am  3.  Okt.  1399,  Schreiber,  Ürk.-Buch  der  Stadt  Freiburg  II, 
135,  und  Neuadelhausen  verpfändet  die  Herrschaft  Österreich  am  18.  Juli 
1412  an  die  Stadt  Freiburg,  ebenda  II,  245,  ebenso  das  Schultheissenamt, 
Zoll  und  Dorf  Adelbausen  mit  den  Leibeigenen  1459  und  1460  1.  c.  462  u.  f£. 
Junker  Bartholme  Snewlin  verkauft  endlich  1510  Burgrecht  und  Leute 
zu  Alten-Adelhausen  um  80  fl.  auch  an  die  Stadt.    Schreiber,  Gesch.  der 


I)  Wo  fortan  bei  den  Citaten  bloss  die  Bezeichnung  „Ztscht.**  ge- 
braucht wird,  ist  stets  die  Zeitschrift  ffir  Geschichte  des  Oberrhelos 
gemeint.    Ztschr.  N.  F.  bedeutet  die  neue  Folge  derselben. 


326  Poinsignou. 

Stadt  Freiburg  III,  190.  Beide  Orte  hatten  ihre  eigenen  Gerichte,  aber 
nur  ein  Kirchspiel,  wozu  noch  als  dritte  kleine  Gemeinde  Dorf  und  Gericht 
zu  Obern-  und  Niedernwühri  gehörte.  Das  Frauenkloster  Dominik.-Ord. 
in  Neu-Adelhausen  wurde  1232  gegründet,  s.  König  in  Diöz.-Arch.  XII, 
295.  Adelhausen  mit  Währe,  Pfarrkirche,  Klöster  und  sämtliche  Privat- 
häuser wurden  1677  bei  Anlage  des  französ.  Festungsbaues  dem  Erd- 
boden gleichgemacht.  Von  dieser  Zeit  an  erlosch  der  Name  Adelhausen 
und  bei  der  späteren  Neuansiedelung  wurde  für  die  nun  erstehende  Vor- 
stadt bloss  der  Name  Wiehre  gebraucht.  Nur  das  Pfarramt  daselbst  führt 
heute  noch  Titel  und  Siegel  von  Adelhausen -Wiehre.  Die  jetzige  Pfarr- 
kirche steht  auf  den  Fundamenten  des  alten  Klosters  Adelhausen,  die  alte 
Pfarrkirche  zu  St.  Einbeten  lag  näher  beim  Sternwald,  etwa  da,  wo  die 
Höllenthalbahn  die  Günteisthaler  Strasse  schneidet;  das  bald  auch  dem 
Untergang  geweihte  alleinstehende  Kapellchen  auf  dem  Klosterfeld  aber 
giebt  die  Stelle  an,  wo  einst  das  gleichzeitig  mit  Adelhausen  1677  demo- 
lierte Dominikaner -Frauenkloster  St.  Katharina  stand.  Unterhalb  des 
Lorettoberges  endlich,  wo  jetzt  die  Kapelle  zu  den  vierzehn  Nothelfem 
an  der  Baslerstrasse  steht,  befand  sich  der  grosse  und  reiche  Spital  der 
Aussätzigen  „der  siechen  an  dem  velde'*  oder  das  Gutleuthaus.  Schliess- 
lich ist  hier  noch  zu  erwähnen,  dass  zu  Adelhausen  unweit  der  ehem. 
Pfarrkirche  ein  Weiher-Schloss  gestanden  hat,  das  der  Freiburgiachen 
Patrizierfamilie  Turner  gehörte.  Kreuter  zitiert  in  seiner  Gesch.  v.  Vord.- 
Österr.  I,  404  aus  einer  Urkunde  Rudolf  des  Turners  für  das  Prediger- 
kloster zu  Freiburg  vom  Jahre  1309  eine  Stelle,  welche  lautete:  „Bi  mine 
gesesse  zu  Turne  in  dem  Kilchspille  zu  Adelnhusen^.  Genannte  Urkunde 
soll  dem  Stadt- Archiv  angehört  haben,  ist  aber  leider  nicht  mehr  vor- 
handen. Bader  bezeichnet  fragliches  feste  Haus  im  Diöc.-Arch.  VI,  164 
sogar  mit  dem  Namen  „Turnstein**  ohne  jedoch  die  Quelle  anzugeben, 
aus  der  er  diese  Nachricht  schöpfte. 

Adelnhofen«  Das  Thennenbacher  Güterbuch  von  1341  auf  Fol.  4 
führt  Adelnhofen  als  im  Breisgau  gelegen  an.  Mone  in  Ztschr.  XIV,  391 
verlegt  diesen  Ort  in  die  Gegend  von  Emmendingen.  Unweit  der  schönen 
frühgothischen ,  jetzt  ruinenhaften  St.  Georgskapelle  in  Denzlingen,  am 
westlichen  Ende  dieses  Dorfes,  befindet  sich  ein  grosses  Gehöfte,  welches 
der  Adelhof  heisst.  Ein  Teil  der  alten  Umfassungsmauern  ist  noch  vor- 
handen; sehr  feste  und  umfangreiche  Fundamentmauern  innerhalb  der 
Hofraite  wurden  bei  Neuaufführung  des  Baues  teils  gesprengt,  teils  stecken 
sie  noch  im  Boden.  Im  Volksmund  gilt  dieser  Adelhof  als  ehemaliger 
Edelsitz  des  wilden  Junkers  Teufel  von  Birkensee. 

Alg^ersberg^  wurden  mehrere  Bauernhöfe  in  der  Nähe  des  EJosters 
Thennenbach  genannt.  Thenuenb.  G.-B.  1341.  Ztschr.  XIV,  391;  heisst 
jetzt  Allmendsberg.  Der  Dinghof  zu  Algersberg  mit  Zwing  und  Bann, 
Recht  und  Gericht  wird  anno  1434  als  Eigentum  des  Klosters  Sölden  er- 
wähnt.   Comp.  Annal.  Seid,  im  Gen. -Land. -Arch.  zu  Karlsruhe.    (Unediert) 

Burg  Altenstein  bei  Zell  i.  W.  wird  im  Prozess  zwischen  dem 
Markgrafen  von  Hochberg -Rötteln  und  dem  Junker  Jakob  Ziboll  ▼'»r^ 
der  hohen  Gerichtsbarkeit  zu  Hausen  i.  W.  i.  J.  1406  genannt.  Kolh  ^ 


Ödungen  im  Breisgan.  327 

Alt-Falkenstein  im  Höllenthal.  Die  Überreste  dieser  anno 
1388  von  der  Stadt  Freiburg  zerstörten  Barg  liegen  auf  einem  sehr  schwer 
zugänglichen  Felsen  etwas  westlich  schräg  gegenüber  dem  Hirschsprung. 
Der  Turm,  der  jetzt  noch  zwischen  Alt-Falkenstein  und  dem  Wirtshaus 
zu  deu  Tauben  steht,  war  nur  die  Yorburg  von  Alt-Falkenstein  und  hiess 
auch  der  Bubenstein.  Ob  wir  diesen  letzteren  kleinen  Burgstall  als  den 
Sitz  der  Herreu  von  Neu -Falkenstein  betrachten  dürfen,  die  schon  1266 
genannt  werden  (Schreiber,  Urk.-Bach  I,  65)  und  von  denen  einer  1272 
das  Patronatsrecht  zu  Kappe!  den  Dentschherren  verkauft,  müssen  wir  dahin- 
gestellt sein  lassen.  Die  Schicksale  der  Burg  Falkenstein  sind  in  so 
vielen  Schriften  behandelt,  wie  z.  B.  in  Schönhut,  die  Bargen  Badens 
u.  a.  a.  0.  und  das  über  die  Burg  sowie  die  Edelknechte  von  Falken- 
stein vorhandene  Urkundenmaterial  ist  in  allen  Publikationen,  welche  das 
Breisgau  betreffen,  ein  so  zahlreiches,  dass  ein  näheres  Eingehen  darauf 
hier  überflüssig  erscheint. 

Almersdorf«    S.  das  Kloster  St.  Peter  auf  dem  KaiserstuhL 

Alting^eiiy  Dorf  und  Burg.  Bei  der  Schenkung  des  Herzogs  Konrad 

von  Zähringen  a.  1123  für  St.  Peter,  welche  auf  dem  Schloss  Badenweiler 

vor  sich   geht,  erscheinen  unter  den  Zengen  die  herzogl.  Ministerialen 

Wernherus  et  frater  eins  de  Altinchoven.    Neugart,  Episcopatus  Gonstant. 

11,  28.  Mone  deutet  auf  Altikon  an  der  Thur.  Die  päpstl.  Bestätigung 
für  das  Kloster  St.  Ulrich  vom  27.  Jan.  1148  bringt  hintereinander  an- 
geführt curtem  de  Muchheim,  curtem  de  Altelinghoaen,  cartem  de  Ruede- 
linghouen,  curtem  de  Bamenhanc  etc.,  Dumg^,  B^g*  Bad.  p.  187,  während 
diejenige  vom  3.  Mai  1184  für  dasselbe  Kloster  den  Wortlaut  curtem  de 
Mvchheim,  cvrtem  de  Atelinchoven,  cvrtem  de  Bamenanch,  cvrtem  de 
Ehingen,  cvrtem  de  Hodorf  etc.  hat,  wie  mir  Herr  Archivrat  Dr.  Schulte 
na(*h  dem  Texte  des  Originals  im  Grossh.  6en.-Land.-Arch.  festzustellen 
die  Güte  hatte.    Auch  der  Botulus  Sanpetr.  bringt  um  die  Mitte  des 

12.  Jhrdts.  unter  verschiedenen  zähring.  Ministerialen,  welche  fast  alle 
dem  Breisgau  angehören,  einen  Bödolfus  de  Altinchoaen,  Diöc-Arch.  XV, 
150,  wobei  an  Altikon  bei  Zofingen  im  Kanton  Aargaa  gedacht  wird. 
Sowohl  für  dieses  Miuisterialengeschlecht  als  die  örtlichkeit  bringen  zwei 
Kegesten  des  Hochstiftes  Basel,  veröffentlicht  von  Bader  in  Ztschr.  f. 
Gesch.  d.  Oberrh.  IV,  459  u.  f.,  näheren  Aufschluss.  Am  15.  Sept.  1343 
verkaufen  Jakob  von  Nüwenfels,  Ritter,  und  seine  Söhne  Jakob  und  Er- 
hart von  Nüwenfels,  Edelknechte,  die  Dörfer  Sliengen,  Mvchhein  und 
Steinistat,  üsenberg.  Lehen,  an  das  Hochstift  Basel,  sodann  das  „burgstal 
zc  Altlinkon'^  mit  allen  Nutzungen  und  Rechten,  wie  es  Ton  Ritter  Jo- 
hans  sei.  von  Lörrach  erkauft  war,  und  das  Regest  vom  3.  Mai  1344  be- 
stätigt diesen  Kauf.  Von  nun  an  bilden  diese  vier  Dörfer  nebst  Istein 
und  Huttingen  die  Hochstift-Basel'sche  Vogtei  Schliengen.  Schon  im  Jahre 
1429  hatte  jedoch  Altikon  keine  eigene  Gremarkung  mehr,  da  es  in  der 
Urk.  v.  23.  Apr.  ejusd.  an.  in  Ztschr.  XVI,  239  als  im  Schliengener  Bann 
gelegen  bezeichnet  wird,  während  immerhin  noch  im  Vertrag  zw.  Basel 
u.  V.  Blumeneck  v.  4.  Juli  1438  ibid.  242  das  Schliengen'sche  Niedergericht 
zu  Schliengen,  Muchen  und  Altikon  erwähnt  wird.  Der  2^hnten  zn 
Schliengen,  Steinenstatt,  Manchen  and  Altiogen  wird  im  Urteilhrief  Tom 


328  Poinsignon. 

4.  Okt.  1456  wegeo  Streitigkeiten  des  Klosters  Eönigsfelden  mit  dem  Stifte 
Säckingen  genannt  ibid.  249  und  noch  am  13.  Dez.  1594  Urkunden  Vogt, 
geschworne  und  gemeindteu  zu  Schliengen,  Steinenstatt,  Altingen  u.  Machen 
in  der  Weinschankordnung,  die  vom  Hochstift  Basel  erbeten  ist.  Ztschr. 
III,  282.  Heute  ist  vom  Dorf  Altingen  nichts  mehr  übrig  als  die  Altinger 
Mühle  zwischen  Scbliengen  und  Liel,  in  deren  Nähe  früher  zahlreiche 
Erzgruben  waren,  deren  eine  jetzt  noch  der  Altinger  Stollen  heisst.  Zum 
letztenmal  wird  der  Burgstall  zu  Altingen  in  einer  Urk.  v  18.  Dez.  1618 
genannt  „der  Burgstall  zue  Altiken  mit  dem  Weyer  und  Garten,  stosset 
an  den  Richtbrunnen"  etc.  Ztschr.  XVIII,  223.  Nach  einer  I.  c.  bei- 
gefügten Anmerkung  muss  diese  Burg  sehr  klein  gewesen  sein. 

Alzenach«  Abt  Crimolt  v.  St.  Gallen  verleiht  am  12.  Juli  861 
an  die  Brüder  Tethart  und  Bubo  den  ihnen  von  St.  Gallen  übertragenen 
Besitz  zu  Mengen,  Ampringen,  Ebringen,  Alcina  u.  s.  w.  Wartmann  I, 
103.  Odalricus  de  Alcinah  schenkt  mit  Einwilligung  des  Herzogs  Conrad 
V.  Zähringen  s.  Eigentum  zu  Hausen  zwischen  1127  u.  1152  dem  Klost. 
St.  Peter.  Rot.  Sanpetr.  Diöc.-Arch.  XV,  149.  Auch  ein  Cönradus  de 
Alcina,  Bruderssohn  des  Odalricus  wird  ebenda  151  genannt.  Berhta  de 
Alzena,  Gem.  Wilhelms  v.  Cheppenbach,  vergabt  mit  Genehmigung  des 
Grafen  Konrad  v.  Freiburg  ihren  Hof  zu  Husen  (an  der  Möhlin)  am 
3.  März  1255  dem  Kl.  Günthersthal.  Ztschr.  IX,  332.  Berhta  de  Alzina, 
Wwe.  des  Ritt.  Dietherich  v.  Kepphinbach  schenkt  am  9.  Dez.  1267  ihren 
Hof  zu  Hochstetten  (b.  Breisach)  dem  Johanniterhaus  zu  Freiburg.  Sie 
wird  in  der  Urk.  eine  Ministerialin  der  Gr.  von  Freiburg  genannt.    Ztschr. 

IX,  447.  Graf  Egeno  III.  v.  Freiburg  verkauft  am  9.  Juni  1273  den  Jo- 
hannnitem  zu  Freiburg  seinen  zum  Schloss  Alzenahe  gehörigen  Wald  im 
Gündlinger  Bann  um  26  M.  Silb.,  Ztschr.  IX,  454,  und  am  17.  Juni  1283 
das  Schloss  Alzenahe  selbst  mit  allem  Zubehör  um  600  M.  Silb.    Ztschr. 

X,  103.  Ein  Alzenacher  Hof  war  noch  1418  vorhanden  und  gehörte  dem 
Frauenkl.  Sulzburg;  es  ist  der  Salzhof  bei  Gündlingen.  Leichtlin,  die 
Zähringer  S.  72.  Einer  Mühle  zu  Altzenach  wird  in  einem  Hanau-Lichten- 
berg'schen  Zinsbuch  des  16.  Jhrdts.  erwähnt.  Mone  vermutete  sie  bei 
Lichtenau.  Ztschr.  IX,  391.  In  einer  alten  Landkarte  des  Breisgau's, 
publiziert  in  Baders  Badenia  Bd.  I,  ist  eine  Burg  Alznach  zwischen 
Breisach  und  Rimsingen  eingezeichnet,  also  in  der  Nähe  von  Gündlingen, 
wo  eine  Feldgegend  das  Bürchle  heisst.  über  die  Provenienz  erwähnter 
Karte  vermochte  ich  bis  jetzt  nichts  zu  ermitteln,  sie  ist  aber  im  Allge- 
meinen zuverlässig. 

Ampring^eiiy  Burg  und  Kirche.  Der  Adelhauser  Berain  v.  1327 
(Stadt -Arch.  Freiburg j  führt  im  Bann  von  Ampringen  Äcker  „bi  dem 
burgelin"  an,  „bi  den  widen".  Die  Burg  ist  auch  in  dem  oben  erwähnten 
Kärtchen  des  mittelalterlichen  Breisgau  eingezeichnet  und  war  Wohnsitz 
der  Edlen  von  Ampringen.  Ein  Hermannus  de  Amparingen  erscheint 
«chon  im  Rotulus  Sanpet.  als  Ministeriale  des  Markgrafen  Hermann  v. 
Baden,  ein  Carolus  de  A.,  Ministeriale  des  Herzogs  Bertold  v.  Zähriugen, 
schenkt  seine  Güter  zu  Ehrenstetten  an  das  Kl.  St.  Peter,  Diöc-Arch. 
XV,  143  u.  145.  Nach  Kolb  gab  es  aber  zwei  Burgen  zu  Ampringen, 
je  eine  in  Obera.  und  in  üntera.,  welche  beide  erst  in  den  Kriegen  des 


Odungen  im  Breisgau.  329 

17.  Jhrdts.  zerstört  wurden.  Auf  den  Ruinen  der  ersteren  liess  die  Fa- 
milie V.  Wessenberg,  welche  den  ganzen  Besitz  der  Herren  v.  Ampringen 
nach  deren  Aussterben  erbte,  eine  Scheuer  aufbauen,  während  die  Ruinen 
der  anderen  in  den  Wiesen  westlich  von  Untera.  auf  dem  rechten  Ufer 
der  Möblin  noch  im  Anfang  unseres  Jahrhunderts  sichtbar  gewesen  sein 
sollen.  Jedenfalls  waren  beide  Burgen  Wasserschlösser.  Zu  Ampringen 
stand  einst  auch  eine  Kirche  „basilica**,  welche  nach  dem  Rot.  Sanpetr. 
in  der  Zeit  zwischen  1091  u.  1130  vom  Markgrafen  Hermann  v.  Baden 
u.  Hachberg  nebst  andern  Gütern  an  das  Kl.  St.  Peter  vergabt  wurde. 
Diöc.-Arch.  XV,  158.  Die  Bezeichnung  „Basilika"  würde  zunächst  wohl 
auf  eine  stattliche  Kirche  schliessen  lassen,  wenn  nicht  der  Rotul.  Sanpert. 
denselben  Ausdruck  auch  für  eine  Kapelle  gebrauchen  würde.  Als  eine 
solche  dürfen  wir  auch  diese  Kirche  betrachten,  da  der  Lib.  tax.  v.  1353 
dieselbe  als  eine  Filiale  von  Kirchhöfen  benennt,  gleichzeitig  mit  den 
anderen  Filialen  ders.  Kirche:  zu  Ehrenstetten  und  Ofnadingen.  Die  Ver- 
mutung Kolbs,  dass  die  Kirchen  zu  Ampringen  und  zu  Kirchhöfen  iden- 
tisch seien,  ist  also  hinfällig. 

Ang^in.  Ein  gewisser  Prunicho  vergabt  am  17.  Juli  800  an  St. 
Gallen  seine  Besitzungen  im  Dorf  Angin  im  Breisgau  in  paco  (sie)  Prisi- 
gauginsi  in  villa  qui  dicitur  Angin.  Neugart,  Cod.  dipl.  Alem.  I,  120. 
Wartmann  I,  152.  Es  werden  in  derselben  ürk.  noch  genannt  die  Orte 
Wahcincova,  Rotinlaim  (Rötteln  bei  Lörrach)  und  Hacanpahe  (wohl  Ha- 
genbach bei  Eichsei).  Lage  unbekannt.  Im  Episcop.  Const.  I,  XL  erklärt 
Neugart  diesen  Ort  als  Hamgen  in  praefectura  Emmendingana;  allein 
auch  im  Amt  Emmendingen  und  dessen  Umgebung  giebt  es  keinen  Ort 
Hamgen  mehr;  ich  konnte  auf  der  neuen  topograph.  Karte  nur  einen  ein- 
zigen Örtlichkeitsnamen  finden,  der  allenfalls  phonetisch  hiezu  stimmen 
würde,  der  Ankenplatz  südlich  des  Schillingerberges ,  wo  in  der  Nähe  ein 
einzelner  Hof  steht. 

Ansoldoirilare.  Emthrud,  Gemahlin  des  Rihbert  vergabt  am 
17.  Mai  806  ihren  Besitz  im  Dorfe  Wechsa  (Wiex)  in  pago  Brisicawe, 
ausgenommen  zwei  Morgen,  welche  bei  Ansoldowilare  liegen,  an  St.  Gallen. 
Wartmann  I,  184.  Neugart,  Cod.  dipl.  Alem.  I,  134.  Neugart  vermutet 
darunter  den  Ort  Wyhlen  zwischen  Rhein  und  Wiese  bei  Lörrach.  Da 
die  Urkunde  zu  Harta  (Herten)  ausgestellt  ist,  so  hat  nach  Wartmann 
diese  Annahme  viel  Wahrscheinlichkeit  für  sich. 

ArtioTinia*  S.  unter  Adaghiliniswillare.  Wartmann  hält  den 
Versuch  Neugarts,  diesen  Ort  als  Herthen  zu  erklären,  für  unzulässig. 

Aspen*  Die  Gebr.  Friderich  u.  Bruno  v.  Hornberg  verkaufen  un- 
term 11.  Febr.  1296  alle  ihre  Besitzungen  in  den  Dörfern  u.  Bannen  Em- 
mendingen, Mundingen  u.  zu  Aspen  um  20  M.  Silb.  an  das  Kl.  Thennen- 
bach.  „Possessiones  nostras  in  villis  et  bannis  Eimftingen  et  in  Mvn- 
dingeu  ac  in  oppido  dicto  ze  den  Aspon  sitas."  Ztschr.  X,  316.  Das 
Theunenbacher  Guterbuch  v.  1341  sagt  unter  Bezugnahme  auf  obigen 
Kauf,  dass  das  Gut  ze  den  Aspan  aus  vier  getrennten  Lehen  bestand^ 
nennt  dasselbe  ein  opidulum  sive  casalium  und  beschreibt  die  Örtlichkeit 
als  „oberthalp  der  bürg  Landegge  vor  der  dörfer  almeinde"  gelegen.  Die 
Anzahl  der  dort  ansässigen  Leute  wird  auf  9  angegeben  und  sie  als  freie 


330  Poinsignon. 

Leute,  die  des  Markgrafen  Landgericht  zu  Mundingen  besuchen,  bezeichnet. 
Ztscbr.  V,  155.  Dieser  Weiler  lag  also  am  heutigen  Vierdörferwald,  wahr- 
scheinlich am  westlichen  Hang  desselben  und  war  nach  der  Bezeichnung 
oppidulum  zu  schliessen,  mit  einer  Mauer  umgeben.  Schon  der  Rotulus 
Sanpet.  c.  1200  n.  Chr.  erwähnt  eine  Schenkung  von  Gütern  bei  Teiningen 
u.  Danchingen  u.  Aspa  durch  Wernherus  de  Teiningen  an  das  Kl.  St. 
Peter,  v.  Weech  bezeichnet  diese  letztere  Örtlichkeit  Aspa  als  einen  ab- 
gegangenen Ort  bei  Thalheim  OA.  Tuttlingen,  wo  auch  die  Orte  Tuningen 
u.  Denkingen  zu  finden  sind.  Diöc.-Arch.  XV,  175.  Jenes  Aspa  bei  Tutt- 
lingen ist  also  nicht  zu  verwechseln  mit  dem  breisganischen  Aspen,  ob- 
wohl die  gleichzeitige  Nennung  von  Teiningen  viel  Verführerisches  für 
den  ersten  Augenblick  hat. 

Au  b.  Freiburg.  Auf  der  Anhöhe  westl.  des  Dorfes  Au  stehen  3 
Höfe,  welche  die  Burghöfe  heissen  und  in  deren  Nähe  Dr.  H.  Schreiber 
noch  im  Jahre  1862  den  Graben  und  die  gemauerten  Überreste  einer 
Burg  gesehen  hat.  Adresskai.  der  St.  Freiburg  1862.  Diese  wenigen 
Überreste,  deren  Spuren  auf  dem  sog.  Bück  beim  unteren  Burghof  heute 
noch  sichtbar  sind,  wurden  vor  einigen  Jahren  gesprengt;  das  Gemäuer 
aber  ist  so  hart,  dass  die  Fundamente  dem  Eigentümer  die  weitere  Zer- 
störung bis  auf  den  heutigen  Tag  entleideten.  Es  gab  ein  adeliges  Ge- 
schlecht von  Owe  zu  Freibarg  und  Umgebung,  dessen  Urkunden  hn  Stadt- 
archiv bis  ins  15.  Jhrdt.  herab  reichen,  während  als  älteste  Träger  dieses 
Namens  Liötfridus  miles  de  Owa  u.  Heiuricus  de  Owa  schon  im  Rotul. 
Sanpetr.  Diöc.-Arch.  XV,  153  u.  167  erscheinen,  wo  sie  beide  einen  Wein- 
berg und  eine  Matte  zu  Uffhausen,  unweit  von  Au,  an  St.  Pter  schenken, 
also  jedenfalls  vor  1203.  Über  den  Burgsitz  dieses  Geschlechtes  sind  mir 
keine  urkundl.  Nachrichten  bekannt  geworden  und  ich  bin  über  dessen 
Lage  um  so  mehr  im  Zweifel,  als  sich  gerade  gegenüber  den  Burghöfen 
nordöstl.  von  dem  Dorfe  Au,  ebenfalls  auf  der  Höhe  eine  Örtlichkeit  be- 
findet, welche  den  Namen  Schlossberg  führt.  S.  neue  topogr.  Karte  Bl.  117. 
Das  Güntersthaler  Güterbuch  v.  1344  führt  ausserdem  unter  der  Rubrik 
Owe  Güter  an  dem  heidigen  acker,  an  dem  beide  acker  an. 

An  b.  Neuenburg  a.  Hb.  Das  Dorf  Owe  oder  Au  zog  sich  ehedem 
von  der  Kreuzkapelle  bei  Neuenburg  bis  gegen  Gutenau  (s.  unten)  hin 
und  wird  sehr  häufig  in  Urkunden  erwähnt.  Dort  befand  sich  auch  die 
alte  Mathiaskirche,  die  älteste  Pfarrkirche  von  Neuenburg,  wo  das  Ge- 
lände heute  noch  den  Namen  die  Mathiasäcker  führt.  Man  findet  in  der 
genannten  Gegend  zahlreich  zerbröckelte  Steine  und  Ziegel.  Huggle, 
Gesch.  d.  Stadt  Neuenburg  p.  50  u.  f.  Die  ecclesia  Ow  prope  Neuen- 
burg wird  im  Lib.  taxat  Diöc.-Arch.  VI,  87  als  den  Johannitern  zu  Vil- 
lingen gehörig  aufgeführt  und  noch  in  Verzeichnissen  von  1497  u.  1556 
soll  dieselbe  angegeben  sein.  Werkmann  1.  c.  IV,  174.  Herr  Jakob 
Milchlin,  Leutpriester  zu  Owe.  mit  Meister  Cüno  v.  Huglenheim  und  Herr 
Johannes  Brunwarth  v.  Ougheim  Urkunden  gemeinschaftl.  als  Schieds- 
richter a.  1295.    Neugart,  Episc.  const.  II,  557. 

Ang^g^en,  die  beiden  Burgen.  Im  Kriege  des  Grafen  Budolf  von 
Habsburg  gegen  den  Bischof  von  Basel,  in  welchem  beide  Parteien  wechsel- 
seitig unser  oberes  Breisgau  verheerten,  wurden  von  der  Neuenburger 


ÖduDgen  im  Breiggau.  331 

Bürgerschaft,  die  sich  mit  dem  Fürstbischof  von  Basel  Terbündet  hatte, 
zwei  feste  Häuser  zu  Ougheim  zerstört,  „duo  fortalitia  in  Oughein  et 
castrum  Gerneck^  Matthiae  Nüwenbnrgeasis  Chronica  £d.  Studer  p.  10. 
Wurstisen,  Basl.  Chron.  3.  Aufl.  p.  95.  Beide  waren  Wasserburgen,  deren 
eine  Lehen  der  Sermenzer  v.  den  Grafen  v.  Freiburg,  die  andere  den 
Markgrafen  v.  Hachberg- Sausen berg  gehörig,  aber  als  Lehen  im  Besitz 
des  Ritters  Brunwart  von  Auggen  war.  Im  Sühnevertrag  des  Grafen 
Heiur.  v.  Freiburg  vom  21.  Okt.  1281  sollte  sein  Schloss  zu  Auggen  von 
den  Neuenburgern  wieder  aufgebaut  werden  —  Haggle,  Gesch.  d.  Stadt 
Neuenburg  p.  24  u.  86  —  jedoch  scheint  der  Vertrag  nicht  zur  Ausführung 
gekommen  zu  sein ,  da  keiner  der  Burgen  von  jetzt  ab  mehr  Erwähnung 
geschieht.  Die  eine  derselben  lag  im  Dorfe  unweit  des  jetzigen  neuen 
Schulhauses,  wo  jetzt  aber  nichts  mehr  auf  das  Vorhandensein  einer 
solchen  hindeutet  als  die  Vertiefung  am  Schlösslegarten  oder  Burggraben 
—  8.  Martini  in  Ztschr.  d.  Ver.  Schau-in's-Land  4.  Jahrg.  —  während  die 
andere  nach  mündlicher  Mitteilung  am  Stadtweg  zwischen  Auggen  und 
Neuenburg,  jedoch  näher  bei  Auggen  als  bei  Neuenburg  in  der  Ebene  ge- 
legen haben  soll.  Schliesslich  füge  ich  hier  noch  bei,  dass  in  der  schon 
erwähnten  Seh  reiber 'sehen  Sammlung  folgende  Stücke  vorhanden  sind, 
welche  auf  dem  Schlossacker  zu  Auggen  gefunden  wurden:  ein  kleines 
Stück  Terra  sigillata,  ein  kleines  Stück  von  einem  römischen  Ziegel  mit 
parallelen  Strichen,  wie  sie  iu  den  Badenweilerer  Funden  auch  vorkommen, 
und  ein  kleiner  Rest  von  Mauer,  rot  angestrichen,  welches  ich  ebenfalls 
für  römisch  halte. 

BaeUieiiii.    S.  unter  Ihringen. 

Badeni^eiler.  Die  Überreste  römischer  Bauten,  insbesondere 
des  im  Jahre  1784  aufgedeckten  Bades  haben  seit  mehr  als  100  Jahren 
ihre  eigene  Litteratur  und  sind  so  bekannt,  dass  ich  mich  begnügen  darf, 
auf  dieselbe  hinzuweisen:  Gmelin,  Basel  1785,  A.  G.  Preuschen,  Denk- 
mäler von  alten  physikal.  u.  polit.  Revolutionen,  Frankfurt  a.  M.  1787, 
Gerbert,  H.  N.  S.  II  und  aus  neuerer  Zeit  Näher,  baul.  Anl. 

Zwischen  Bahlin^en  a.  K.  und  dem  Bade  Silberbrunnen,  am 
Wege  führt  eine  Feldgegend  den  Namen  Burg.  Es  gab  früher  zwei 
Pfarreien  und  zwei  Kirchen  zu  Bahlingen,  welche  im  Lib.  dec.  v.  1275 
u.  im  Lib.  tax.  v.  1353  Diöc-Arch.  I,  206  u.  V,  89  u.  ff.  Baldingen  su- 
perior  u.  Baldingen  inferior  genannt  werden.  Jetzt  steht  nur  noch  die 
Kirche  von  Oberbaldingen. 

Baldorf  wird  im  Güntersthaler  Zinsbuch  1344  als  in  der  Gemar- 
kung Mengen  gelegen  angeführt.  „Ze  Baldorf  im  Menger  ban.'*  Mone 
in  Ztschr.  XIV,  391. 

Banzermoos*  Unter  den  alten  geschlossenen  Hofgütern  des  Kl. 
St.  Märgen  wird  stets  auch  das  Gut  Banzermose  genannt.  Es  scheint  in 
der  Nähe  der  Spirzen  gelegen  zu  haben.  Vgl.  Dingrodel  v.  Zarten  v- 
23.  Juni  1397  u.  Kaufbrief  v.  29.  Apr.  1462.    Schreiber,  Urkb.  II,  473. 

ist.  Bärbeln.  Bei  Littenweiler  auf  einer  Waldwiese,  in  einer 
Schlucht  südlich  des  Eichberges  war  eine  Wallfahrtskirche  mit  Eremitage, 
zur  Pfarrei  Kappel  gehörig.  Sie  wird  1512  in  einer  Grenzbegehung  der 
st&d*   Fojstbeamten  von  Freiburg  zwischen  den  von  Lütenwyler  und  yant 


332  Poinsignon. 

Bärbeln  und  anderen  lüten  angefahrt.  Die  Kapelle  mit  den  Stationen 
wurde  im  Jahr  1765  vom  Konstanzer  Weihbischof  Grafen  Jos.  Fugger 
von  neuem  eiuge weiht  und  ist  schon  im  Anfang  unseres  Jahrhunderts 
wieder  in  Abgang  gekommen.  Jetzt  ist  nur  noch  ein  einzeln  stehender 
Hof  dort  vorhanden  mit  7  Piinwohnern.  Vgl.  Heft  V  d.  Mttlngn.  d.  bad. 
bist.  Komm. 

Ht^  Bartholomae  war  eine  in  der  Nähe  von  Opfiugen  allein- 
stehende Kapelle  auf  der  Höhe  zwischen  Opfingeu  und  St.  Nikolaus,  welche 
als  Filiale  der  Kirche  Wippelirtskilch  auf  dem  Tnniberg  im  Lib.  tax.  v. 
1353  angeführt  ist.  Diöc.-Aroh.  V,  89.  Sie  stand  im  jetzigen  Gewann 
Bigarten.  Opfinger  Berain  vom  Jahr  1721.  Stadt-Arch.  Freiburg.  Gärten 
und  Baumgarten  bei  der  Bartholomäus- Kirche  zu  Opfingen  noch  in  Ur- 
kunde V.  13.  Apr.  1454  erwähnt.  Stadt-Arch.  Freibg.  Hl -Gst.-Spit.  Sie 
hatte  ihr  eigenes  Widemgut  und  war  die  Friedhofkirche  v.  Opfingen  und 
St.  Nikolaus,  auf  deren  Stelle  jetzt  noch  menschliche  Gebeine  ausgegraben 
werden. 

Becking^en.  Unter  den  Vergabungen  im  Breisgau  an  das  Kl. 
Lorsch  wird  berichtet,  dass  ein  gewisser  Odelradus  u.  s.  Mutter  Roth- 
lint  1  Mansus  in  Beckingen  schenkten  790  anno  XXI  Karoli  reg.  Cod. 
Lauresh.  dipl.  H,  549  No.  2704.    Lage  unbekannt. 

Berchtersfeld  od.  Berchtoldsfeld.  In  der  Teilung  zwischen 
Markgr.  Heinrich  IIL  u.  Rudolf  v.  J.  1305  wird  Zwing,  Bann  u.  Gericht 
zu  BerchtoJdsfeld  genannt.  Mehtilt,  Cunratts  des  Mezzigers  sei.  Kellerin, 
vergabt  23.  Nov.  1331  dem  Hl.-Gst.-Spital  zu  Freiburg  verschied.  Gülten 
im  Banne  von  Berhtoltsvelt  In  demselben  Banne  werden  nachbenannte 
Gewanne  erwähnt:  des  Morhaitz  Acker,  die  nider  gebreite  ze  der  schüren 
u.  die  obere  gebreite.  Stadt-Arch.  Freibg.  Spit.-Urk.  Im  Jahre  1412 
versetzt  Markgr.  Otto  II.  v.  Hachberg-Hachberg  die  Dörfer  Denzlingen 
u.  Berchtoldsfelden  an  Heinrich  v.  Wisenegg  um  jährl.  17  fl.  Sachs  I, 
472.  Das  Dorf  lag  an  der  Elz  zwischen  Niedereramendingen  u.  Theningen. 
Maurer,  Landgrafschaft  im  Breisgau  S.  20.  Abgegangen  im  15.  oder  16. 
Jahrhundert.     Ztschr.  XXXIV,  136. 

Berghansen  bei  Ebringeu.  Das  Kl.  St.  Trudpert  tauscht  am 
2.  Febr.  968  (bezw.  1.  II.  969)  mit  St.  Gallen  ein  Stück  Reben  zu  Kachin- 
chova  gegen  1  Baumgarten  u.  2  andere  Grundstücke  zu  Perchusa.  Wart- 
mann III,  27.  Was  Kachinchova  bedeuten  soll,  war  bis  jetzt  nicht  zu 
ermitteln.  In  der  päpstl.  Bestätigung  für  Kl.  St.  Trudpert  t.  3.  Apr.  1144 
wird  Berchusen  cum  ecclesia  angeführt.  Dumg6,  Regg.  Bad.  p.  135. 
Dessgl.  in  Bestätigung  v.  16.  Jan.  1185.  v.  Wcech  in  Ztschr.  XXX,  84. 
Der  Hl.-Gst.-Spital  u.  das  Kloster  Adelhausen  zu  Freiburg  tauschen  am 
25.  Jan.  1295  Güter  in  Berghusen  u.  Ebringen  (Stadt-Arch.  Freiburg), 
welche  im  Atlelhauser  Urbar  v.  ]327  auf  fol.  2  aufgezählt  sind  u.  wobei 
namentlich  auch  viele  Zinsgüter  des  Klosters  Rothenmünster  genannt 
werden.  Reben  im  Berghausener  Bann,  Gewann  Sneggenberg,  werden  am 
23.  Jan.  1365  erwähnt.  Stadt-Arch.  Freiburg.  Im  Jahre  1449  u.  1458 
wird  Ritter  Anton  v.  Hornberg  und  1496  Ritter  Georg  v.  Eberstein  vom 
Abt  V.  St.  Gallen  mit  der  Vogtei  zu  Ebringen,  Thalhausen  und  Berg- 
hausen belehnt.    S.  Kolb's  Lexic.    v.  Arx,  Gesch.  d.  Herrschaft  Ebringen, 


Ödungen  im  Breisgau.  33  ^ 

glaubt,  dass  das  Dorf  B.  zum  grossen  Teil  schon  1390  in  Abgang  ge- 
wesen sei.  Die  Pfarrei  jedoch  bestand  weiter  bis  1526,  zu  welcher  Zeit 
Kaspar  Geislecher  als  letzter  selbständiger  Pfarrer  genannt  wird.  Am 
17.  Sept.  jenes  Jahres  nämlich  wurde  mit  GeneÜ^iigung  des  Abtes  von 
St.  Trudpert,  welcher  Kirchenpatron  zu  B.  war,  die  Pfarrkirche  daselbst 
mit  derjenigen  von  Ebringen  vereinigt  (Ztschr.  XXX,  394),  die  Kirche 
selbst  aber  erst  1748  eingerissen,  während  der  zugehörige  Pfarrhof  nach 
1575  nicht  mehr  erwähnt  wird.  Bis  1748  hatte  noch  der  Pfarrer  von 
Ebringen  den  Gottesdienst  in  Berghausen  zu  versehen,  weil,  wie  es  scheint, 
immer  noch  einige  Wohnungen  in  B.  fortbestanden  haben,  da  noch  in  der 
Ebringer  Feuerordnung  von  1598  es  heisst,  „wenn  es  zu  Ebringen,  Thal- 
hausen u.  Berghausen  brennt"  und  auch  noch  1604  u.  1605  der  Pfarrer 
von  Ebringen  ermahnt  worden  sei,  Berghausen  zu  versehen.  Jetzt  steht 
nur  noch  eine  einsame  Kirche  mit  Bruderhaus  an  der  Stelle  des  ehem. 
Dorfes  zwischen  dem  Kinberg  und  Gaisbtthl.  S.  neue  topogr.  Karte  Bl.  16. 
Dieselbe  ist  abgebildet  im  1.  Jahrg.  der  Ztschr.  d.  Ver.  „Schau-in's-Land". 
Was  das  Alter  Berghauseus  anbelangt  so  reicht  dasselbe  ohne  Zweifel 
weit  über  die  oben  citicrte  erste  urkundliche  Nennung  von  968  hinaus, 
weil  das  in  der  Nähe  liegende  Tiialhausen,  doch  wohl  im  Gegensatz  zu 
Berghausen  so  gennnnt,  schon  817  erscheint.    S.  Wartmann  I,  217. 

Berlaehen  im  Kappeier  Thale.  Walther  v.  Falchensteina  ver- 
gabt c.  1200  s.  Gut  zu  Wilare  (Weiler  im  Kirchzarter  Thal)  und  zu 
Berlacha  an  Kl.  St.  Peter.  Rot.  Sanpetr.  Diöc.-Arch.  XV,  148.  Nach 
dem  dort  beigefügten  Ortsverzeichnis  wäre  es  im  Kappler  Thale  gelegen. 
Berlachen  wird  auch  noch  in  Urkunden  des  Klosters  Oberried  von  1311, 
1317  und  1327  gemeinschaftlich  mit  Verlinsbach,  Geroldsthal,  Oberried, 
Kappel,  Litenweiler,  Minderbach,  Reichenbach,  Minschwende  u.  Gitzen- 
hofen  genannt  und  dabei  insbesondere  des  Waldeigentums  zu  Berlachen 
gedacht.  Badenia  1844,  III,  141.  Auf  der  neuen  topogr.  Karte  findet 
sich  zwischen  Neuhäusel  und  Kappel  die  Zahl  362,  2  eingetragen.  Auf 
eben  dieser  Stelle  befanden  sich  vor  60  Jahren  noch  bei  einem  laufenden 
Brunnen  weit  hervorragende  Mauern,  welche  im  Volksmund  der  Meier- 
hof genannt  wurden,  wie  das  Gewann  daselbst  auch  heute  noch  abwechs- 
lungsweise auch  Schloss  heisst.  Vielleicht  war  dies  einst  Sitz  der  Herren 
von  der  nüwen  Falkenstein  zu  Capelle,  deren  einer  1272  genannt  wird. 
Ztschr.  XXXVI,  270.  Ein  N.  v.  Berlachen  wird  in  einer  Spitalurkunde 
des  Stadt- Arch.  Freiburg  1.  März  1317  erwähnt,  dem  vor  jener  Zeit  schon 
das  Haus  zum  Sperwer  gehört  habe.  Der  „Stein"  zu  Kappel  wird  wieder- 
holt genannt,  z.  B.  im  Dingrodel  von  Kappel  v.  J.  1484,  Ztschr.  XXXVI, 
270  u.  ff.,  „vom  Schöweslande  untz  zu  den  velwen  an  den  stein". 

Bernhaupten.  In  der  Grenzbeschreibung  des  Kl.  St.  Peter  vom 
27.  Di  7.  1112  wird  eine  Örtlichkeit  mit  dem  Namen  Bernhöpton  bezeichnet. 
Rot.  Sanpetr.  im  Diöc.-Arch.  XV,  155.  Auch  das  Kl.  St.  Märgen  be- 
zeichnet dieselbe  Örtlichkeit  als  eine  Grenzmarke  seines  Gebietes,  und 
zwar  als  östlichste  in  einer  Urkunde  vom  27.  Mai  1357,  ebenso  im  Ding- 
rodel von  Zarten  v.  23.  Juli  1397,  Schreiber,  ürkb.  II,  112,  und  endlich 
in  der  (lUtsbeschreibung  beim  Verkauf  der  Klostergüter  an  Freiburg 
29.  Apr.   1462,  1.  c.  II,  474.    Es  war  ehemals  eiu  Hof  südwestlich  de^ 


334  P  0  i  11  8  i  g  n  0  n. 

hohlen  Grabens  am  Ursprung  des  Erlibaches.  —  Die  „Notae  über  etliche 
in  des  gottshauss  St.  Peter  territory"  oder  „herrschaftbezirk  vermeldete 
marken  oder  zaichen"  vom  Jahr  1662  im  Diöc.-Arch.  XV,  181  u.  ff.  be- 
schreibt die  Örtlichkeit  folgendermassen :  Bernhaupten  vor  dem  holen 
Graben  ausser  auf  der  hohe  bei  dem  Ursprung  der  Treisameii  da  4  herr- 
schaften  als  Fürstenberg,  St.  Peter,  Freyburg  u.  Sickingen  aneinander 
stossen. 

BertilingboTa*  Bertlikon  wird  v.  Fecht,  südwestl.  Schwarz- 
wald IL  Abtlg.  I.  Bd.,  317  bei  Grenzach  etwa  an  der  jetzigen  Rheiuföhre 
als  ein  abgeg.  Weiler  angeführt,  indem  er  sich  auf  eine  Urkunde  v.  1353 
bezieht,  deren  Provenienz  nicht  angegeben.  Es  wird  dabei  bemerkt,  dass 
in  jener  Gegend  Gewölbe  und  Grundmauern  aufgefunden  seien. 

Betting^en.  Ein  gewisser  Heisinger  schenkt  einen  Hof  im  Breis- 
gau in  der  Rezer  Mark  und  eine  Kirche  mit  1  Mansus  und  in  Bettingen 
1  Hube  und  2  Leibeigene  mit  Kindern  dem  Kloster  Lorsch  im  9.  Jahre 
der  Regierung  König  Karls.  Cod.  Lauresh.  dipl.  II,  528  No.  263.  Lage 
unbekannt,  vielleicht  Bettingen  bei  Grenzach,  jetzt  im  Kant.  Stadt-Basel. 

Bei  Betzenhanseiiy  hart  an  der  Landstrasse,  die  nach  Freiburg 
führt,  stand  einst  eine  Kapelle  auf  der  Stelle,  wo  im  Kampf  zwischen  der 
Bürgerschaft  von  Freiburg  und  dem  Grafen  Egeno  III.  des  letzteren 
Schwager,  der  Bischof  v.  Strassburg  Konrad  v.  Lichtenberg,  am  29.  Juli 
1299  fiel.  Zuerst  war  nur  ein  Kreuz  an  jener  Stelle  aufgerichtet  worden, 
dann  baute  man  eine  Kapelle  darüber  und  mauerte  das  Kreuz  in  den  Altar 
hinein.  Seit  die  Kapelle  wieder  in  Abgang  gekommen,  steht  das  Kreuz 
wieder  im  Freien,  aber  seine  Inschrift  ist  völlig  verwittert  und  unleserlich. 
Schreiber,  Gesch.  d.  Stadt  Freiburg  II,  91.  Das  Gewann  daselbst  und 
die  Matten  südl.  der  Strasse  heissen  heute  noch  „bei  der  Kapelle**. 

Bickenrente,  fälsch!.  Birkenreuthe  genannt,  gehörte  zu  den 
ältesten  Salgütern  von  St.  Märgen  u.  kam  mit  dem  ganzen  Grundbesitz 
dieses  Gotteshauses  im  Kirchzartener  Thal  durch  Kauf  v.  30.  Apr.  1462 
an  die  Stadt  Freiburg,  in  deren  Besitz  es  nach  mehrfachen  Unterbrechungen 
jetzt  wieder  ist.  Es  bestand  nach  den  im  Stadt- Archiv  darüber  vor- 
handenen Plänen  aus  einem  Herrenhaus,  einem  sog.  Weiherschloss,  und 
zwei  Meierhöfen  mit  vier  Ökonomiegebäuden.  In  der  Mitte  unseres  Jahr- 
hunderts wurde  das  Schloss  aus  ökonomischen  Rücksichten  abgetragen 
und  der  Weiher  ausgefüllt.  Heute  steht  nur  noch  ein  einzelnes  Haus  dort, 
dessen  Tage  auch  gezählt  sind.  Biggenrüti  hatte  seinen  eigenen  Adel, 
der  sich  schon  sehr  frühe  unter  dem  Frtiburger  Patriziat  findet  und  dessen 
festes  Haus  an  einem  der  Thore  diesem  den  Namen  gab,  dem  Biggenrüti- 
Thor.    Die  Spuren  des  Weihers  sind  noch  kenntlich. 

Bickensolil.  Der  Bickensohler  Berain  vom  Jahre  1702  im  Stadt- 
Archiv  Freiburg  führt  auf  fol.  3  b.  an  „zwei  Mannshauet  Egerten,  vor 
diesem  Rehen  gewessen,  das  Bürglin  genannt,  einseith  die  Riedgassen, 
anderseith  Breisacher  Weeg,  spitzt  sich  oben  anss".  Dieser  Gewanuname 
ist  heute  noch  gebräuchlich,  beschränkt  sich  aber  nur  auf  ein  kleines 
Rebstück,  das  am  Wege  von  Bickensohl  nach  Achkarren,  ungefähr  150 
Schritte  vom  ersteren  Ort  entfernt,  terrassenartig  sich  zwischen  zwei  tief 


ÖduDgen  im  ßreisgau.  335 

eingeschnittenen  Hohlwegen  erhebt.    Es  ist  jedoch  nichts  davon  bekannt, 
dass  jemals  dort  Mauerreste  gefunden  worden  wären. 

Bildstein.  Im  oberen  Brettenthai  des  Freiamts  steht  der  einzelne 
Hof  Bildstein,  früher  dem  Kl.  Thennenbach  gehörig  und  befestigt.  Die 
Umfassungsmauern  sind  teilweise  und  in  ruinenhaftem  Zustande  noch  vor- 
handen und  umschliessen  heute  ein  unbedeutendes  Wohnhaus. 

Billikofen.  Mone  schreibt  in  Ztschr.  XIV,  391,  dass  das  Thennen- 
bacher  Güterbuch  von  1341  sowohl  bei  Waltershofen  als  bei  Opfingen 
Wiesen  „ze  Billikofen"  anführe  und  schliesst  daraus,  dass  diese  Örtlich 
keit  zwischen  beiden  genannten  Dörfern  also  etwa  bei  St.  Nikolaus  ge- 
legen haben  möge.  Etwas  genauer  beschreibt  der  Adelhauser  Berain  von 
1423  im  Stadt- Arch.  Freibg.  die  Lage  dieses  abgeg.  Ortes  mit  den  Worten 
„Matten  zu  Billikofen  am  mülibach  im  Opfinger  bann*^  und  eine  Stelle  im 
St.  Märgener  Berain  des  Gen.-Land.-Arch.  v.  1507  fol.  413  ergänzt  hiezu 
„matten  zu  Bellikofen  uf  dem  bach  u.  heisst  der  Ger".  Im  Jahr  1528 
heisst  derselbe  Platz  Pillichofen  und  der  Berain  der  Thennenbachischen 
Klostergüter  zu  Opfingen  im  Stadt- Arch.  Freibg.  von  1721  zählt  auch 
noch  Matten  „zu  Billighofen  am  Mühlenbach"  auf.  Heute  ist  der  Name 
Billikofen  in  der  Gegend  von  Opfingen  selbst  nicht  einmal  mehr  als  Ge- 
wannname bekannt. 

Binzeiiy  das  Schloss.    S.  unter  Friedlingen. 

Bircliibersf ,  die  Burg  Ritter  Cuurat  Sneweli  von  Freiburg  be- 
hält sich  in  einer  Teilungsurkunde  vom  3.  Febr.  1291  das  Mannlehen 
Birchiberg  vor.  Schreiber,  U.-B.  I,  117.  In  der  Abmachung  zwischen 
dem  Prior  v.  St.  Ulrich  u.  dem  Ritt.  Snewolin  Bornlapp  wegen  der  Vogtei 
über  den  Dinghof  zu  Bollschweil  vom  Jahr  1316  wird  „Zwing  u.  Bann 
vom  Hauensteine  ob  Gütighofen  bis  Birchberg  an  den  Conventssteig  in 
die  Schneeschleife"  bestimmt.  Nothelfer,  Diöc.-Arch.  XIV,  111.  Gräfin 
Margarethe  v.  Strassberg  überträgt  am  22.  Aug.  1329  die  Silberberge  zu 
Birchiberg  in  den  „snesleiphinan  und  in  dem  leimbache",  die  sie  selbst 
lehenweise  besass,  an  Snewelin  Bernlapp,  Schnltheissen  zu  Freiburg. 
Ztschr.  V,  372.  —  Der  Leimbach  ist  ein  kleines  Waldthal  südöstlich  von 
Bollschweil.  —  Ritter  Johann  Snewli,  gen.  der  Grässer,  bestimmt  in  seinem 
Testament  v.  9.  Okt.  1347  die  Armbruste  und  Spiesse  in  seiner  Stadt- 
wohnung zu  Freibiirg  für  die  Burg  zu  Birchibergen  und  vermacht  die 
Veste  selbst,  die  Lehen  vom  Bischof  von  Strassburg  ist,  seinem  Neffen. 
Schreiber,  Ürk.-B.  I,  365.  c.  1379  wird  die  Burg  B.  von  den  Freiburgern 
zerstört,  ebenda  II,  16.  Lehenbriefe  der  Bischöfe  Johann  u.  Leopold  v. 
Strassburg  aus  den  Jahren  1574  u.  1617  für  die  Schnewlin  v.  Bollschweil 
über  den  Burgstadel  zu  Bürckenberg  im  Breissgow  sind  in  Ztschr.  V,  376 
erwähnt.  —  Trotz  so  vieler  urkundlichen  und  unanfechtbarer  Belege  war 
die  Burg  Birchiberg  bis  vor  Kurzem  noch  vollständig  verschollen  und 
über  die  Stelle  auf  der  sie  gestanden  hatte,  waren  alle  Nachrichten  ver- 
loren gegangen.  Erst  der  starke  Schneebruch  des  verflossenen  Winters, 
welcher  auch  auf  dem  Birkenberge  bei  St  Ulrich  eine  Menge  von  Bäumen 
entwurzelte,  hat  die  Mauerreste  der  Burg,  welche  man  bisher  oben  auf 
der  Kuppe  vermutet  hatte,  blossgelegt.  Sie  lag  850  Schritte  oberhalb  Au- 
bach  im  Möhlinthale,  hart  am  Möhlinbache,  an  der  Berghalde  angelehnt, 


336  Poinsignon. 

nach  oben  und  zu  beiden  Seiten  durch  einen  künstlich  gesprengten  Burg- 
ju^raben,  nach  unten  gegen  die  Thalsohle  durch  eine  starke  Mauer  und 
Graben  geschützt.  Grosse  Mauerblöcke,  Dachziegel,  behauene  Steine  und 
ein  zertrümmerter  Thorbogen,  der  gegeDwärtig  aber  nicht  mehr  au  Ort 
uud  Stelle  vorhanden  ist,  sondern  in  der  Waldhnterwohuung  zu  Aubach 
baulich  verwendet  wurde,  bezeichneten  die  Stelle,  wo  vor  mehr  als  500 
Jahren  die  gewaltsam  gebrochene  Burg  in  Trümmer  sank.  Sie  lag  in- 
mitten eines  umfangreichen  Bergwerkbezirks  uud  war  in  nächster  Nähe 
umgeben  von  zahlreichen  Schachten  und  Stolleu,  die  heute  noch  befahren 
werden  könnten.  Unweit  oberhalb  der  Burg  erweitert  sich  das  Thal  ein 
wenig  und  dort  war  ein  Weiher  ausgetieft,  dessen  Stauschleosen  nächst 
au  der  Burg  angebracht  waren,  während  das  Pochwerk  sich  unterhalb 
der  Burg  zu  Aubach  befand.  Offenbar  war  der  ursprüngliche  Hauptzweck 
der  Burg  selbst,  die  gewonnenen  Silbermassen  so  lange  zu  bergen,  bis 
sie  unter  grossem  bewaffnetem  Geleite  nach  Freibarg  gebracht  werden 
konnten. 

SiruLkeiai*  In  der  Bestätig ungsurkunde  Kaiser  Otto's  n.  für 
Einsiedeln  vom  14.  Aug.  978  betreffend  die  Güter  gen.  Klosters  im  Herzog- 
tum Alemaunien  in  pago  Brisikewe  gelegen,  wird  u.  a.  auch  der  Ort 
Birinheim  genannt.  W'irtemberg.  Ürk.-Bnch  I,  218.  —  Neugart  C.  d.  Alem.  1, 
616  vermuthet  darunter  Ihringen.  Die  Bestätigungsurknude  Kaiser  Hein- 
richs II.  vom  5. 1.  1018  in  gleichem  Betreff  hat  eben  denselben  Wortlaut.  — 
Wirtemberg.  Ürk.-Buch  I,  253,  wo  auf  Ober-  u.  ünterbircken  gedeutet 
wird.  Im  Breisgau  ist  mir  kein  Ortsname  bekannt,  der  etymologiBch  auf 
Biriuheim  passen  würde. 

Bijrtelkirek,  aueh  BeektoldskLrck ,  BtrliUrek  u. 
I§(pürleklreli,  ursprünglich  Berktoldsklrcke,  wird  schon  im 
Kot.  Sanpstr.  genannt.  Dort  erscheint  unter  den  Donatoren  t.  Sl  Fabdr, 
wahrbcheinlich  dem  XII.  Jahrh.  angehörig  ein  Priester  Gotefridus  de  Birthi- 
linchilicha  Diöc.-Arch.  XV,  146,  Besitzungen  zu  Birtilkilchin  u.  BirteUdlche, 
werden  dann  in  den  päpstlichen  Bestätigungen  t.  J.  1233  u.  1246  f&r 
Kloster  Güntersthal  angeführt.  Diöc.-Arch.  IV,  138  u.  143.  In  späteren 
Urkunden  btossen  wir  sodann  auf  einen  Burchardus  Ee<^r  ecdesiae  in 
Birtelskilche,  der  am  2.  März  1262  urkandet,  Ztschr.  IX,  351,  auf  einem 
Plebanus  in  Birtelkilch  im  Decanat  Waseni^iler  (Breisach)  des  Liber  dedm. 
vom  Jahr  1275,  Diöc.-Arch.  I  (s.  S.  207),  auf  den  schon  oben  genannten 
Burchardus  plebanus  in  Bircelkilch  u.  einen  magister  Heinricus  de  Biroel- 
kilch,  die  beide  zusammen  als  Zeugen  in  der  Urkunde  v.  25.  Febr.  1277 
für  das  Lazaritenkloster  zu  Schlatt  erbcheinen,  Ztschr.  N.  F.  I,  468  u. 
endlich  den  magister  Heinricus  de  Birtelkilche,  diesmal  Cantor  zu  lAuten- 
bach,  in  Urk.  v.  3.  Febr.  1298,  Ztschr.  X,  326.  Der  Liber  Quartarnm 
et  bannalium  v.  J.  1324  in  Diöc.-Arch.  IV,  35,  bezeichnet  dann  die  Kirche 
zu  Birtelkirch  als  quartpflichtig  u.  bemerkt  hiezu,  dass  Conrad  Snewlin 
von  Freiburg  den  Laienzehuten  daselbst  besitze,  aber  unter  den  Leben. 
welche  das  Gotteshaus  Reichenau  noch  im  Jahre  1348  zu  Mengen  hatte, 
wird  auch  der  Zehnten  zu  Birtelkilch  genannt  in  Ztschr.  V,  874,  also 
wohl  der  Pfarrzehenten.  Auch  der  Adelhauser  Berain  v.  1327  im  St-Arch. 
I  bg.  nennt  B.  wiederholt,  aber  stets  mit  der  Lesart  Birterkilch,  während 


Ödungen  im  Breisgau.  337 

der  Lib.  Tax.  v.  J.  1353  die  Stelle  enthält:  Birtelkilch  cum  filia  Mengen. 
Diöc.-Arch.  V,  89.  Ähnlich  wie  die  alleinstehende  St.  Severinuskirche 
auf  dem  Mauracher  Berge  bei  Denzlingen,  die  Mutterkirche  für  das  Glotter- 
tbal,  die  Kirche  zu  Wöpplinsberg  diejenige  für  Muudingen  in  Keppenbach 
war,  so  die  Berhtoldskirche  für  Mengen,  von  dem  sie,  nur  von  wenigen 
Häusern  umgebeo,  eine  halbe  Stunde  nordöstlich  entfernt  auf  dem  Hoch- 
ufer bis  in  die  dreissiger  Jahre  unseres  Jahrhunderts  gestanden  hat.  In 
früheren  Jahrhunderten  scheint  jedoch  die  Häusergruppe  eine  grössere  ge- 
wesen zu  sein,  denn  der  Mengener  Berain  v.  J.  1766  (Stadt- Ar  eh.  Freiburg) 
nennt  zwei  Höfe,  zwei  Scheunen,  zwei  Trotten  u.  sogar  ein  Thor  von 
Bechtoldskirch.  Zuerst  brach  man  1830  das  Schulhaus  ab,  1832  das  Pfarr- 
haus u.  1837  die  alte  Kirche  selbst,  da  Pfarrei  u.  Schule  nach  Mengen 
verlegt  worden  waren;  u.  so  steht  nun  heutzutage  nur  einsam  die  Mühle 
im  Wiesengrurid  in  der  Nähe  des  auf  dem  Hochrand  liegenden  Kirchhofes 
von  Mengen ,  der  sich  auf  der  Stelle  der  ehemaligen  Bertholdskirche  be- 
findet. Die  Gegend  von  Bechtoldskirch  scheint  in  der  prähistorischen 
Zeit  des  Rheinthals  verhältnissmässig  eine  stark  bevölkerte  gewesen  zu 
sein,  da  in  der  Nähe  auf  den  Gewannen  Waalkinzig  u.  Hohenrain  schon 
früher  u.  auch  jetzt  noch  vielfach  sogenannte  Keltengräber  aufgedeckt 
werden.  Auch  der  in  nächster  Nähe  von  Bechtoldskirch  auffälliger  Weise 
aus  dem  Wiesengrunde  aufsteigende  Buckacker  scheint  mir  auf  eine  alte 
Grabstätte  zu  deuten. 

Bitehusen.  Ein  gewisser  Teutram  schenkt  777  zwei  Morgen  in 
pago  Brisgowe  in  villa  Bitehusen  an  das  Kloster  Lorsch.  Cod.  Lauresh. 
dipl.  II,  550  No.  2711.  —  Neugart  deutet  im  Episc.  Const.  I,  XLI  auf 
Betzenhaus(»n.  (?) 

Blankenberg;.  Im  Rot.  Sanpetr.  werden  teils  als  Zeugen  bei 
den  Vergabungen  an  St.  Peter,  teils  als  Donatoren  selbst  eine  Reihe  von 
Herzoglich  Zähringischen  Ministerialen,  Namens  Blanchenberc,  Blanken- 
berg  u.  Blancheinberc  genannt.  Als  die  ältesten  Glieder  dieser  Familie 
erscheinen  die  Brüder  Cöno  und  Adelbertus  v.  Bl.,  von  denen  C.  5  Söhne 
liatte,  den  Odalricus,  Hartwigus,  Salecho,  Egilolfus*)  u.  Bernhardus,  u.  einen 
Knkel,  C,  Solin  des  Hartwigus.  Die  obenerwähnten  Brüder  Cöno  u.Adal  her  t 
werden  wiederholt  mitsammen  genannt,  das  einemal:  Cöno  de  Blankenberc 
et  frat(r  eins  Adalbertus  Diöc.-Arch.  XV,  145  u.  das  anderemal:  item 
niiles  quidam  nomine  Adelbertus  de  Staufen,  frater  quoque  eins  Cöno  de 
Blankenhorc.  1.  c.  162.  Für  sich  allein  wird  Cöno  de^\,  erwähnt  1.  c.  142 
beim  Scheiikungsakt  v.  27.  Dec.  1112,  dann  als  Zeuge  mit  unbestimmter 
Zeitangabe  1.  c.  167,  miles  Adelbertus  de  Stoufiu  1.  c.  157  u.  160.  Bei 
den  Vergabungen,  welche  die  verschiedenen  oben  genannten  Familien- 
mitglieder machen,  kommen  die  Orte  Ballrechten,  Gündlingen,  Gundelfingen, 
Oberried,  üffliusen,  Steinenstadt,  Ebnet,  Wollbach  u.  sogar  Marbach  bei 
Villingen  zur  Nennung.  Sie  sind  verwandt  mit  denen  von  Falkenstein  u. 
V.  Kndingen.     Ausser lialb   des  Rot.  Sanpetr.   fand  ich  nur  eine  einzige 


V)  Beztijilich  dieses  Egilolfus  hat  Leichtlen  „die  Zähringer"  al.  41  filio, 
wo  V.  Weech  fratre  schreibt.    Der  Stammbaum  würde  dann  natürlich  sich 

ändern. 

Zeitschr.  f.  Gesch.  d.  Oberrh.  N.  F.  II.  3.  22 


338  Poinsignon. 

urkundliche  Erwähnung  deren  v.  Blankenherg  in  Nengart  Episc.  Const.  II, 
28,  wonach  Egilolfus  de  Blankenherg  als  Dienstmann  des  Herzogs  Conrad 
dem  Schenkungsakt  am  VII.  kal.  Jan.  a.  1123  auf  Schloss  Badenwciler 
anwohnt.  Sie  hewegen  sich  also,  sowohl  was  ihr  persönliches  Auftreten 
als  ihren  Grundbesitz  angeht  (Marbach  ausgenommen),  lediglich  auf  Breis- 
gau'schem  Boden.  Dass  sie  ihren  Namen  nach  der  Sitte  der  damaligen 
Zeit  von  dem  Hauptwohnsitz  u.  Grundbesitz  ihrer  Familie  führten,  ist 
wohl  ohne  Zweifel.  Wo  lag  er?  In  der  Nähe  von  Thiengen  erhebt  sich 
mitten  aus  dem  Wiesengelände  eine  lang  gestreckte,  massig  hohe  Terrain- 
welle der  Blankenherg  genannt,  an  deren  südlichem  Punkte  sich  einst 
ein  altes  Weiherschloss  befand.  Die  Versuchung  löge  nahe,  den  fraglichen 
Herrensitz  dort  zu  suchen,  wenn  dieses  Schloss  nicht  einen  eigenen  u. 
anderen  Namen  getragen  hätte,  das  Schlösschen  Wangen.  Trenkle 
in  Diöc.-Arch.  VI,  184  zweifelt  zwar  nicht,  dass  das  Weiherschloss 
Wangen  Wohnsitz  derer  von  Blankenherg  gewesen  sei,  aber  auffallender 
Weise  konnte  ich  in  alten  Zinsbüchern  des  XIV.  u.  XV.  Jahrh.  weder 
bei  Opfingen  noch  bei  Thiengen  eine  Örtlichkeit  Blankenherg  entdecken, 
wohl  aber  einen  Lihtiberg  —  und  die  Behauptung,  dass  das  Schlösschen 
Wangen  ursprünglich  auf  dem  Blankenherg  gelegen  habe,  1.  c.  194  fand 
ich  bei  eingehender  Erkundigung  an  Ort  und  Stelle  nicht  bestätigt,  da 
niemand  sich  erinnern  konnte,  auf  dem  Blankenberge  Mauerreste  beim 
Umpflügen  oder  sonstwie  bemerkt  zu  haben.  Trenkle's  Annahme  wird 
jedoch  einigermassen  unterstützt  durch  eine  Urk.  vom  5.  Juni  1387  in 
Ztschr.  XX,  101,  wo  zwei  Burgen  ze  Wengein  genannt  werden.  Es  ist 
nur  die  Frage,  ob  wir  Wengein  etymologisch  für  Wangen  erklären  dürfen, 
worüber  ein  Philologe  vom  Fach  entscheiden  möge.  Dambacher  entscheidet 
1.  c,  offenbar  unter  Supposition  eines  Schreibfehlers,  für  Mengen. 

Zu  Blansingen  auf  dem  Mauernfeld  (Muri)  wurden  in  den  20r 
Jahren  verschiedene  römische  Topfscherben  aufgefunden.  Schreiber'sche 
Sammlung.  Das  genannte  Mauernfeld  scheint  mit  demjenigen  von  Ealten- 
herberg  zusammenzuhängen,  wenn  es  nicht  gar  mit  demselben  identisch 
ist.    Siehe  dort. 

Bocliesberch.  Ebenso  wie  oben  bei  Birinhaim.  —  Neugart  er* 
klärt  es  als  einen  Ort  im  unteren  Breisgau.  Konnte  weiter  nicht  er- 
mittelt werden.  Vielleicht  identisch  mit  Vochesberg  in  der  Bestätigungs- 
urkunde  des  Papstes  Lucius  III  für  Klost.  St.  Trudpert  v.  16.  Jan.  1185. 
S.  v.  Weech  in  Ztschr.  XXX,  84.  Dann  wäre  vielleicht  Vogtsburg  auf 
dem  Eaiserstuhl  anzunehmen. 

Boll,  Hof  im  Uffhauser  Bann  bei  Freiburg.  Thennenb.  Güterbuch 
1341.  Mone  bemerkt  hiezu,  dass  er  auch  1409  genannt  wird.  Ztschr. 
XIV,  391.  Eine  Spit.-Ürk.  im  Stadt-Arch.  Freilmrg  v.  28.  Jan.  1502 
erwähnt  ebenfalls  des  Hofes  zu  Boll  als  unten  am  Schinberg  gelegen, 
ebenso  der  St.  Märgener  Berain  v.  1507  Gen. -Land. -Arch.  —  Kolb  sagt 
III,  304,  dass  derselbe  schon  vor  langer  Zeit  in  6  Lehengüter  mit  6  Häu- 
sern zerteilt  worden  sei.    Der  Name  ist  heute  verschollen. 

Bramenloch.  Ein  gewisser  Koggerus  de  Orichstetin  schenkt  um 
das  Jahr  1200  vier  Mansus  bei  Bramenlöch  und,  was  er  zu  Vorcheim  be- 
sass,  dem  Kl.  St.  Peter.    Rot.  Sanpetr.  Diöc.-Arch.  XV,  167.    ?.  Weech 


Ödangen  im  Breisgau.  339 

vermutet  einen  ausgeg.  Ort  bei  Ehrenstettcn  oder  Forchheim.  In  einem 
anonymen  Zinsrodel  aus  dem  Anfaug  des  14.  Jhrdts.  finde  ich  unter  Ru- 
brik E bringen  eine  Stelle  1/2  Juchert  zer  Bramvnvn,  sonst  aber  nirgendwo 
einen  Örtlichkeitsnamen ,  der  auch  nur  einige  Ähnlichkeit  mit  Br.  hätte. 

Brameshart.  In  der  Privilegienbestätigung  des  Papstes  Lu- 
cius III.  für  Thennenbach  1184  wird  eine  Örtlichkeit  Brameshart  ge- 
nannt. Episc.  const.  11,  595.  Auch  das  Thenenb.  Güterbuch  v.  1341 
führt  dasselbe  an.  Ztschr.  XIII,  213  u.  XIV,  392.  Es  wird  mit  Kreiz- 
zenau  als  abgeg.  Hof  bezeichnet.  Brameshart  selbst  bestand  aus  drei 
getrennten  Gütern  in  der  Gegend  von  Musbach. 

Die  Heichsburg  Breisach.  Die  alte  Reichsburg  auf  dem  Schloss- 
berg zu  Breisach,  deren  Mauern  wohl  einst  auf  römischen  Fundamenten 
ruhten,  und,  von  der  Stadt  durch  einen  breiten  und  tiefen  Graben  ge- 
trennt, eine  selbständige  mittelalterliche  Veste  bildete,  soll  1155  von 
Berthold  IV.  v.  Zähringea  erbaut  und  1254  vom  Bischof  Berchtold  v. 
Basel  vergröasert  worden  sein.  Gleichwohl  wird  der  Reichsburg  in- 
sonderheit unter  den  Urkunden  des  dortigen  Stadt -Arch.  erst  um  das 
Jahr  1315  erwähnt.  Mit  ihrem  Besitz  war  das  Rcichsschultheissenamt  in 
Breisach  verknüpft.  Sie  wurde  1744  gleichzeitig  mit  dem  Schloss  zu 
Freiburg  gesprengt  und  geschleift.  Heute  steht  ausser  den  Grundmauern 
von  der  im  Mittelalter  so  hochwichtigen  Reichsburg  kein  Stein  mehr  und 
auf  dem  eingeebneten  Felsenplateau  bedecken  schattige  Anlagen  mit  dem 
Tullathurm  die  Stelle,  wo  sie  gestanden.  Bissinger  erwähnt  in  seinem 
„Verzeichnis  der  Trümmer  u.  Fundstätten  aus  röm.  Zeit"  einer  Votiv- 
tafel,  die  ursprünglich  an  der  Burg  eingemauert  gewesen  sei.  Dieselbe 
enthält  nur  die  Worte  SATVRNINVS.  BOVDILL.  AN.  XXX.  und  ist  die 
einzige  römische  Inschrift,  die  bis  jetzt  zu  Breisach  gefunden  wurde.  Sie 
war  aber  nicht  in  der  Burg  eingemauert,  sondern  in  dem  Keller  eines 
Privathauses  in  der  Oberstadt  und  kam  dann  nachher  in  den  Pfarrhof. 
H.  Schreiber  in  der  Ztschr.  d.  bist.  Ver.  zu  Freiburg  I,  39  u.  Brambach, 
Corp.  Insc.  Rhen.  1650.  —  Gerade  gegenüber  der  alten  Reichsburg  auf 
einer  ebenfalls  eingeebneten  Platte  des  P'elsenvorsprunges  gegen  Westen 
hin  stand  das  im  Bombardement  von  1793  vollständig  eingeäscherte  Klo- 
ster der  Augustiner-Eremiten. 

Brettenhart.  Unter  den  Gütern,  welche  der  Abt  Hesso  aus 
dem  Kl.  Frienisberg  unter  Vermittelung  des  Herz.  Berhtold  v.  Zäringen 
1161  zur  Gründung  des  Kl.  Thennenbach  ankauft,  wird  das  Gut  Bretten- 
hart  augeführt.  Dümge,  Reg.  Bad.  50.  —  Nach  Maurer,  Ztschr.  d.  hist. 
Ver.  zu  Freiburg  IV,  295  war  es  ein  Hof  zwischen  Sonnenziel  (s.  unten) 
und  der  jetzt  noch  stehenden  Kapelle  von  Thennenbach,  hiess  auch  Brai- 
tenhard,  später  Geisfeld  und  ist  jetzt  völlig  abgegangen.  Die  Örtlichkeit 
wird  heute  Geiswald  genannt. 

Broching^en  wird  im  Thennenb.  Güterbuch  1341  genannt.  Nach 
Mone  lag  es  nicht  weit  von  Riedern  im  Amt  Waldkirch.    Ztschr.  XIV,  392. 

Bmgiceliiia  oder  Brncklinn^en.  Der  Sohn  des  Alkerus 
von  Malterdißgen  verkauft  dem  Kl.  St.  Peter  eine  Matte  bei  Bruggelina 
für  14  Schillinge.    Rot.  Sanpetr.  im  Diöc.-Arch.  XV,  165.    v.  Weech  er- 

22* 


340  Poinsignon. 

klärt  6r.  für  einen  abgeg.  Ort  bei  Maltertingen.    Der  Kauf  föllt  unge- 
fähr in  die  Mitte  des  12.  Jhrdts. 

Brnnna  und  8elidnabruiiiia  waren  Hofgüter,  welche  zur 
Pfarrei  Mussbach  gehörten.  Sie  lagen  in  der  Nähe  des  s.  g.  Malterdinger 
Gutes  (früher  Schlüpfioger  Hof)  bei  Heimbach.  In  der  Teilung  zwischen 
Markgraf  Heinrich  UI.  und  Eudolf  v.  Hachberg  vom  Jahre  1305  wird 
Zwing  und  Bann  Brunna  und  Scbönabrunn  genannt.  Maurer,  Landgrafsch. 
im  Breisgau  p.  20  u.  25.  Auch  das  Theuneb.  Güterbuch  v.  1341  führt  ein 
Casalium,  Gehöft  Schonabruunen  bei  Musbach  an.  Item  in  hoc  gasalio 
Schonabrunnen  sicut  et  in  Musbacb,  Ztschr.  XII,  72,  während  die  Grenz- 
beschreibung des  El.  St  Peter  vom  27.  Dec.  1112  bloss  eine  Örtlichkeit 
ad  fontem  Schonenbrunne  bei  Waldau,  aber  auch  ein  Scönnebrunne  sine 
Scönnebach  kennt.    Rot.  Sanpetr.  Diöc.-Arch.  XV,  142,  155  u.  178. 

JBucllsiesse.  In  der  Privilegienbestätigung  des  Papstes  Alexander  HI. 
für  Thennenbach  v.  5.  Aug.  1178  wird  unter  den  Besitzungen  gen.  Klosters 
unmittelbar  mit  Freiburg  und  Waldau  auch  der  Ort  B&chgezen  genannt. 
Neugart  Episc.  Const.  586,  ebenso  in  derjenigen  des  Papstes  Lucius  lU. 
d.  d.  4.  März  1184  mit  Crishein  u.  Freiburg,  ibid.  596.  Die  Gebrüder 
Heinrich,  Wernlin  und  Cüni  Hohe  von  Büchgiesse  uflf  der  Lerchen  ver- 
kaufen eine  Gülte  ab  Gütern  uff  dem  Bürgelin  am  28.  Jan.  1355  — 
Spit.-Urk.  im  Stadt- Arch.  Freiburg  —  und  am  10.  März  1376  wieder  eine 
Gülte  des  oben  genau uten  Heinrich  Hohe  zu  Buchgiesse  ab  Äckern  am 
Wege  da  man  von  B&chgiesse  gen  Emettingen  gat  .  .  Ebenda.  Das  Ge- 
höfte lag  nach  Maurer  auf  dem  rechten  Ufer  der  Elz  oberhalb  Emmen- 
dingen bei  der  jetzigen  Spiunerei.  Ztschr.  des  bist.  Vereins  zu  Frei- 
burg IV,  296. 

Biicblieilli.  In  einer  Urk.  des  Hl.  Gst.  Spitals  zu  Freiburg  vom 
14.  März  1343  wird  ein  Gewann  „zem  bürgelin  bi  dem  herweg  ze  B&chein^ 
genannt.  Stadt -Arch.  Freiburg.  Nach  einer  mündlich  erhaltenen  Mit- 
teilung soll  jene  Feldgegend,  auf  welcher  Herr  Geh.  Hofrath  Dr.  Wagner 
i.  J.  1884  seine  letzten  Ausgrabungen  zu  Buchheim  vornahm,  heute  noch 
den  Namen  „Bürgle"  führen. 

BucliiiiSfen«  Ein  gewisser  Reginbodo  schenkt  Güter  im  Breisgau 
in  Buchioger  marca  17.  Juni  777.  Cod.  Lauresh.  dipl.  II,  545  No.  2690. 
Lage  unbekannt.    Buggingen? 

Bnclisee  ein  Ort  oder  Weiler,  der  zu  dem  alten  Herrengut  Sexau 
des  Stiftes  Andlau  gehörte,  existirte  noch  im  14.  Jahrhundert,  war  aber 
im  15.  oder  16.  Jahrb.  schon  abgegangen.  Es  lag  bei  Emmendingen.  Maurer, 
die  Stift  Andlauischen  Höfe  im  Breisgau  Ztschr.  XXXIV,  136. 

Buclisiiril  oder  Buxiiriler.  Der  Liber  decimationis  v.  J.  1275 
führt  unter  den  Zehentpflichtigen  des  Decanats  Gloter,  jetzt  Landkapitel 
Freiburg,  einen  Plebanus  in  Buhswil  an.  Diöc.-Arch.  I,  202.  Dieses 
Pfarrdorf  lag  zwischen  Holzhausen  und  Bottingen  an  dem  östlichen  Hange 
des  langgestreckten  Bergrückens,  der  sich  zwischen  Hochdorf  und  Nimburg 
erhebt.  Als  Belag  hiefür  bringe  ich  folgende  Stellen  des  Adelhauser  Urbars 
(Stadt -Arch.  Freiburg)  von  1327  unter  der  Rubrik  Holzhausen:  7  iuch. 
acker  ober  Buhswilr,  in  den  hegen  und  dem  stucke  vor  Buhswiir,  2  iuch. 
die  horent  an  die  kilchen  ze  Buhswilr,  der  weg  der  da  gat  gen  Buhswilr, 


Ödungen  im  Breisgau.  34 1 

der  Bubswil  aker,  meiger  Henni  von  Buhswilr  n.  a.  m.  Auch  das  Tbennen- 
bacher  Güterbiich  von  1341  erwähnt  eines  Ortes  Bubsewil  bei  Holzbauseo 
im  Niederfeld  fol.  131  und  eines  Buhswiler  Weges  zw.  Bottingen  und 
Neuershausen  fol.  231.  Mone  giebt  in  Ztscbr.  XIV,  392  an,  dass  der  Ort 
damals  schon  (1341)  ausgegangen  gewesen  sei.  Dagegen  sprechen  folgende 
Citate.  Am  9.  Dez.  1346  verpfänden  Hug  v.  Veitheim  und  sein  Sohn 
gleichen  Namens  an  Dietr.  Kotze  zu  Freiburg  das  Gericht  und  die  Kapelle 
zu  Buhsweiler  (Org.-Urk.  im  ehem.  Arch.  des  Herrn  v.  Harsch,  zu  Holz- 
hausen) und  am  22.  Dez.  1351  tibergeben  Hug  v.  Veitheim  der  alte  und 
Lucie,  seine  Ehefrau,  ebenfalls  zu  Freiburg  ihrem  Oheim  Ritter  Dietrich 
Kotz  den  Kirchen satz  zu  St.  Adolf  in  Buhswiler  und  das  Gericht  daselbst. 
Ztscbr.  XXX,  350.  Der  Liber  Taxationis  v.  J.  1353  führt  im  Decanat 
Freiburg  ebenfalls  Buchswil  auf,  Diöc.-Arch.  V,  91  uud  noch  im  Jahre  1384 
thädigt  der  Rat  zu  Freiburg  zwischen  Klara  Anna  Kotzin,  Wittwe  und 
ihrem  Sohne  Paul  Kotze  (Snewlin)  wegen  Verleihung  der  Kirche  zu 
Buchsweiler  (Orig.-Ürk.  wie  oben).  Erst  am  10.  Aug.  1407  incor- 
poriert  Heinrich  v.  Alet,  Administrator  perpetuus  ecclesiae  Constantiensis 
die  Kirche  zu  Buchswiler  dem  Kloster  St.  Trudpert.  Diöc.-Arch.  XIV,  246, 
wo  irrtümlich  auf  Buxwiler  im  Elsass  verwiesen  ist.  Das  Konstanzer 
Pfründeregister  v.  J.  1482  berichtet  schliesslich,  dass  die  Kirche  zu  Buchs- 
weiler eingegangen  sei,  mit  den  Worten;  Ecclesia  Buchswiler  mortua  est, 
ut  dicitur,  dantur  tamen  bannales  per  abbatem  S.  Trudperti,  qui  facit 
in  eadem  provisionem.  Ztscbr.  XIV,  392.  Nach  den  im  Pfarrarchiv  zu 
Holzhausen  gemachten  Erhebungen  bestand  aber  das  Dorf  Buchsweiler 
noch  um  das  Jahr  1500,  nur  die  Pfarrei  war  jetzt  in  Holzhausen,  aber 
1606  war  laut  eines  Berichtes  des  Frhrn.  Andreas  v.  Harsch  an  den  Bischof 
V.  Konstanz  das  alte  Kirchlein  zu  B.  nur  noch  eine  einsame,  verlassene 
und  stark  verwahrloste  Kapelle,  obwohl  dem  Geistlichen  zu  Holzhausen 
die  Verpflichtung  oblag,  alle  Woche  eine  Messe  dort  zu  lesen.  A.  v.  Harsch 
erbietet  sich,  um  dem  weiteren  Zerfall  der  Kapelle  vorzubeugen,  pietäts- 
halber auf  seine  Kosten  ein  Bruderhaus  daneben  zu  bauen,  welches  in 
der  That  bis  zu  jenem  Zeitpunkt  im  vor.  Jahrb.  fortbestand,  als  Joseph  II. 
durch  eine  generelle  Verfügung  alle  Eremitagen  aufhob.  Die  Kapelle 
wurde  erst  vor  ungefähr  25  Jahren  abgebrochen,  aber  zahlreiche  Mauer- 
reste in  der  Nähe  derselben  bekunden  heute  noch  die  Spuren  des  abge- 
gangenen Dorfes.  Als  eine  besondere  Eigentümlichkeit  hebe  ich  nach- 
träglich noch  aus  dem  erwähnten  Berichte  hervor,  dass  zwar  die  Patrone 
der  alten  Buchsweiler  Kirche  St.  Adolf  und  St,  Pelagius  waren,  aber  auf 
der  Evangelienseite  des  Chörleins  sich  ein  offenes  gemauertes  Grab  für 
einen  erwachsenen  Menschen  befand,  das  Grimangrab  genannt,  in  welches 
Frauen  ihre  kranken  Kinder  unter  Gebeten  legten,  um  sie  durch  die 
Wunderkraft  dieser  geweihten  Stelle  gesunden  zu  lassen.  Ich  mache  auf 
einen  ähnlichen  Gebrauch  bei  der  Quelle  zu  Schlatt  aufmerksam.  Vereins- 
heft „Schau-ins-Land"  XI. 

Bfilinshofen  wird  1341  bei  Eichstetten  erwähnt.  Es  waren  dort 
Weinberge.    Thennenb.  Güterbuch  fol.  55.    Mone  in  Ztschr.  XIV,  392. 

Siurs;  u.  das  Burgfeld  im  Kirchzartener  Thal.  Ganz  nahe  beim 
Weiler  Burg   erhebt  sich  als  südl.  Ausläufer  des  Galgenbühls  eine  be- 


i 


342  Poinsignoü. 

waldete  Kappe,  ein  sog.  Köpfle,  auf  dessen  höchstem  Punkte,  da  wo  hn 
Blatt  117  der  neuesten  topograph.   Karte  die  Höhenzahl  469,6  einge- 
tragen ist,  die  deutlich  erkennbaren  Fundamentmauern  eines  ehem.  Ge- 
bäudes von  ca.  25  Fuss  im  Geviert  wahrzunehmen  sind.    Der  Bau,  welcher 
nicht  viel  mehr  als  ein  Turm  gewesen  sein  kann,  wurde  s.  Zt.  nach  Nord- 
osten, wo  die  Kuppe  mit  dem  Bergrücken  nur  durch  einen  schmalen  Grat 
verbunden  ist,  durch  einen  jetzt  noch  20  Fuss  tiefen  und  auf  der  Sohle 
10  Fuss  breiten  Einschnitt  gesichert.    Nordöstlich  hievon  auf  der  noch 
höber  gelegenen  aber  damit  durch  den  erwähnten  Grat  zusammenhängenden 
Kuppe  findet  sich  ein  kleiner  Bergkegel  mit  dem  Namen  „Brandenburg'^ 
eingezeichnet.    Auch  dort  waren  noch,  nach  Angabe  eines  Augenzeugen, 
vor  30  Jahren  Mauerreste  wahrnehmbar,  die  aber  jetzt  verschwanden  sind. 
Für  beide  Bauten  kenne   ich   keine  urkundl.  Belege.    Die  Benennung 
Brandenburg  beruht  auf  keiner  geschieh tl.  Unterlage,  da  es  eine  Burg 
Brandenburg  in  dieser  Gegend  niemals  gegeben  hat.    Offenbar  steht  sie 
in  Beziehung  mit  der  sagenhaften  Stadt  „Brandenburg^,  welche  die  nim- 
mer ruhende  Phantasie  des  Volkes  erst  in  unserem  Jahrhundert,  als  die 
gelehrten  Hypothesen  von  Tarodunum  unverstanden  zu  ihm  drangen,  eigens 
errichtet  hat.    Der  Name  Brandenburg  aber,  der  vor  80  Jahren  noch 
ganz  unbekannt  in  unserer  Gegend  war,  ist  durch  Vereinigung  der  beiden 
Hofgemarkungen  „Brand^  u.  „Burg^  erst  in  der  Mitte  unseres  Jhrdts.  im 
Kirchzartener  Thal  aufgekommen.    Ob  die  beiden  in  Frage  kommenden 
Fundamentreste  vielleicht  Bestandteile  eines  mittelalterl.  Burgsitzes  der 
alten  Herren  v.  Wilare  waren,  die  im  Rot.  Sanpetr.  genannt  werden  und 
am  Ausgang  des  Unter -Ibenthales  zu  Hause  waren,  mass  eine  spätere 
Forschung  ergeben.    Was  das  Burgfeld  anbelangt,  so  wird  wohl  hierunter 
das  grosse  Gelände  zu  verstehen  sein,  das  von  dem  alten  Ringwalle  von 
Tarodunum  umschlossen  war.    Die  Bezeichnung  Burgfeld  kömmt  in  einer 
ürk.  des  Stadt- Arch.  Freiburg  v.  24.  Mai  1301  vor,  wo  Rudolf  v.  Hoch- 
dorf, Bürg,  zu  Freiburg,  dessen  Sohn  Tümherr  des  gotteshuses  ze  allen 
heiligen   daselbst  ist,  diesem  Kloster  Gülten  u.   Gefälle  ze  Bickenrvti, 
Eschebach,  vf  demBvrgfelde,  ze  Birchan,  ze  Rota,  Tuetenbach,  Kilch- 
zarten  etc.  schenkt    Perg.-Or.  Kl.  Allerheiligen.    Vgl.  unter  Tarodunam. 

Blirkarzlelieii«  Der  Hof  zu  Burkartslehen  wird  in  verschied. 
Urkdn.  unter  den  Gütern  des  Klosters  St.  Märgen  im  Kirchzartener  Thal 
angeführt.  Spit.-Urk.  v.  27.  Mai  1357  im  Stadt-Arch.  Freibg.  Dingrodel 
von  Zarten  v.  23.  Juli  1397,  und  zuletzt  beim  Verkauf  der  KlostergOter 
an  die  Stadt  Freiburg  am  29.  Apr.  1462.  Schreiber,  Urkb.  II,  473.  Der 
Hof  scheint  zwischen  Attenthal  und  der  Wagensteig  gelegen  zu  haben. 

JBnrstel  bei  Hohneck  in  der  Nähe  von  Raich  und  Ried  kleines 
Wiesenthal.  S.  unter  Waldeck.  Burstel  ist  in  der  alemann.  Mundart  die 
Abkürzung  von  Burgstall,  wofür  in  unserer  hochdeutschen  Sprache  der 
Ausdruck  Burgruine  gebräuchlich  geworden  ist.  Vgl.  Burstelfeld  Ztschr. 
XVIII,  486.     Wurstisen  3.  Aufl.  p.  137. 

Das  BuserscUoss  bei  Zizingen,  ganz  in  der  Nähe  bei  den  Über- 
resten eines  angebl.  röm.  Brunnens  ist  heute  bloss  noch  Gewannname. 

BTttenkropli.  Die  freien  Leute  zu  B.  in  Urk.  v.  18.  Febr.  1311. 
Vgl.  unten  Gutenrode.    Im  Thennenb.  Güterbuch  v.  1344  steht  geschrieben: 


Ödimgen  im  Breisgaa.  343 

Bytenkropf.  Ibi  et  in  Norprehtesberge  quosdam  pauculos  census,  quos 
habemus  dedit  nobis  quidam  miles  de  Hachberg  et  primo  in  Bytenkropfe 
est  quoddam  pratum,  quod  emptum  fuit  a  Bvrcardo  de  Norprehtesberg, 
quod  dicitur  Joschenmatte.  Ztscbr.  XII,  77  u.  80.  Nach  Maurer  in 
Freibg.  Ztscbr.  lY,  296  heisst  die  Örtlichkeit  jetzt  Busengraben  und  liegt 
östlich  vom  Vorhof  Keppenbach. 

Bairingen.  Ein  gewisser  Baducho  schenkt  dem  Kloster  Lorsch 
zwei  Leibeigene  in  Buwingen.  Breisgauer  Vergebungen.  Cod.  Lauresh. 
dipl.  II,  548  No.  2701.    Vielleicht  Bingen. 

Blinzliaasen.  Bei  Heitersheim  wird  in  der  Renovation  von  1468 
der  Diepweg  gegen  Bunzhusen  bemerkt.    Mone  in  Ztscbr.  XIV,  392. 

Büzinfiliein  wird  im  Thennenb.  Güter  buch  von  1341  genannt 
und  dabei  des  Lerchenfeldes  erwähnt,  welches  zwischen  Thunsel  und 
Bremgarten  liegt.  Ebendaselbst  wird  auch  ein  anderes  Büzinsheim  bei 
Forchheim  augeführt.    Mone  in  Ztscbr.  XIV,  392. 

Castel  bei  Birchau,  kleines  Wiesenthal,  s.  unter  Waldeck. 

Castelberg  bei  Sulzburg.  Auf  dem  Castelberg,  einem  isolierten 
Hügel  zwischen  Ballrechten  und  Sulzburg,  ragen  noch  in  Mannshöhe  die 
Mauerreste  eines  Gebäudes  aus  dem  Erdboden,  über  welches  alle  urkund- 
lichen Nachrichten  fehlen.  Nach  Martini  in  Freibg.  Ztscbr.  V,  2  sind 
es  die  unverkennbaren  Spuren  zweier  Thürme,  zwischen  welchen  ein  Wohn- 
haus in  seinen  Fundamenten  deutlich  wahrnehmbar  ist.  Im  Rot.  Sanpetr. 
erscheint  zum  Jahr  1203  ein  Rvdolfvs  de  Castilhovin  vielleicht  eine  no- 
minatio  a  loco  ab  dem  jetzt  noch  vorhandenen  nahe  bei  den  Ruinen  ge- 
legenen Castelhofe,  aber  ein  Edelgeschlecht  von  Castelberg  ist  mir  nicht 
bekannt.  Das  „burgstal"  zu  Castelberg  wird  1341  im  Thennenb.  Güter- 
buch genannt.  Ztscbr.  VIII,  390.  Näheres  s.  Martini,  der  Castelberg  bei 
Sulzburg  in  Ztschr.  d.  Ver.  Schau-in's-Land  2.  Jahrg.  mit  Abbildung. 

Cunoltingen.  In  der  Schenkung  des  Dietrich  v.  Rotenberc  und 
seiner  Gemahlin  Adelheit  an  das  Hochstift  Basel  v.  J.  1278  in  Ztschr.  II, 
497  wird  nebst  Gütern  zu  Oetlichon  u.  Bintzheim  eines  Gartens  zu  Cunol- 
tingen  erwähnt  und  im  Urbar  v.  St.  Blasien  v.  J.  1352  werden  Äcker  und 
Reben  zu  Hunoltingen  in  der  Nähe  von  Haltingen  angeführt,  ib.  II,  202. 
Bader  hält  beides  für  einen  abgeg.  Hof  bei  Haltingen. 

Ilaeliswaiigen  9  ehem.  Schloss  in  der  Ebene  zwischen  Gotten- 
heim  und  Waltershofen,  topogr.  Karte  Bl.  106,  wird  schon  frühe  genannt. 
Odalricus  u.  Waltherus  de  Tahswauc  erscheinen  schon  in  der  Mitte  des 
12.  Jhrdts.  im  Rot.  Sanpetr.  Diöc.-Arch.  150  u.  166  u.  Marian  II,  230. 
D.  hatte  also  sein  eigenes  gleichnamiges  Rittergeschlecht,  das  noch  1245 
vorkommt,  Ztschr.  IX,  255,  u.  selbst  noch  1279  mit  hern  Eppo  v.  Thash- 
wangen  urkundet,  1.  c.  XXXIV,  238.  Von  da  ab  erscheint  die  Burg  in 
fremden  Händen.  Am  30.  Jan.  1320  giebt  Niclawes  Colman  seinem  Brud. 
Johannes  Vs  ^^^r  Burg  zu  Tahswangen,  die  Lehen  ist  von  Tierstein. 
Uned.  Urk.  im  Stadt-Arch.  Freibg.  Sect.  Adel,  Schnewlin.  Ein  Zweig  der 
Familie  v.  Falken  stein  nannte  sich  Mitte  des  15.  Jhrdts.  danach  (s.  Ämter- 
buch im  Stadt-Arch.  Freibg.),  dann  ein  Zweig  der  Familie  v.  Blumeneck. 
Junk.  Gaudenz  v.  Bl.  zu  Dachswangen  starb  im  Jahr  1577  als  letzter  des 
einst  so  zahlreichen   Geschlechtes  von  Blumeneck  auf  seiner  Burg  zu 


i 


344  Poinsignon. 

DachswangeD.  Jetzt  ist  von  DachswaDgen  nur  noch  eine  Mflhle  vorhanden, 
die  sammt  dem  grundherrschaftl.  Areal  zur  Domäne  Umkirch  gehört; 
gegenwärtig  im  Besitz  des  Königs  v.  Rumänien. 

Burg  bei  Dietenbacli  zwischen  Kirchzarten  u.  Oberried.  In 
eitiem  anonymen  Zinsrodcl  auf  der  Grenze  des  13.  u.  14.  Jhrdts.  im  Stadt- 
Arch.  Freibg  fol.  13  sind  folgende  Stellen  enthalten:  III  ivch  ackerz  in 
der  owe  wider  Tvtenbach  vnd  zwo  ivch.  bi  Redinges  acker  vnd  eins 
mannes  mat  lit  ob  des  Scheres  bivange  vnd  zewein  acker  wider  bvrk, 
der  zvhet  eine  vber  den  graben,  so  stossct  eine  an  hern  Kotzen  matten 
vnd  ein  matten  lit  bi  hern  Abrehtes  von  Valkenstein  wvrkhove.  Ganz  in 
derselben  Gegend  unter  der  Rubrik  Kilzarten  erwähnt  auch  der  Adelhanser 
Berain  v.  1327  im  gen.  Archiv:  ein  acker  lit  vor  der  Bvrg  den  weg  gen 
Tvtenbach  und  ^/i  iuch.  acker  lit  veber  das  becheli  gen  dem  miselhuse 
nebent  Burcart  Redinge.  Wir  haben  also  hier  nahe  beisammen  eine  Burg, 
einen  Schmelzhof  und  ein  Krankenhaus  der  Aussätzigen.  Die  Burg  zu 
Kirchzarten,  welche  heute  noch  steht,  kann  es  der  Örtlichkeitsbeschrei- 
bung  nach  nicht  sein,  da  sie  ganz  beim  Dorf  und  fast  in  entgegengesetzter 
Richtung  von  Dietenbach  steht.  Vielleicht  dürfen  wir  eher  die  „Kastel- 
egge** bei  Weilersbach,  welche  1409  erwähnt  wird  (Ztschr.  VIII,  890) 
hierauf  beziehen. 

Diezelinsbach  steht  als  ein  Ort  im  Thennenb.  Güterbuch  v.  1341 
fol.  49  ohne  nähere  Angabe.  Mone  in  Ztschr.  XIV,  393.  Ob  damit  viel- 
leicht Dietenbach  im  Kirchzartener  Thale  gemeint  ist?  Unwahrscheinlich, 
da  Thennenbach  dort  niemals  begütert  war. 

Harlacli,  eine  Feldgegend  bei  Grezhauseu,  wird  im  Adelhanser 
Berain  v.  1423  genannt,  zu  Gretzhvsen  I  iuch.  acker  zücht  uf  Durlach. 

Ijhreiistetten«  Das  Urbar  der  Herrschaft  Kirchhöfen  v.  1546 
führt  in  der  Gemarkung  Ehrenstetten  Äcker  „zue  der  burg*^,  Reben  am 
bürgelin  weeg,  im  Bürgelin,  am  burgweg  an.  Eine  Feldgegend  Burg  am 
Ehrenstetter  Bach  bei  den  Lehenhöfen  südöstl.  von  Ehrenstetten  ist  auch 
in  der  neuesten  topogr.  Karte  eingetragen.  Über  eine  ehemal.  Burg  zu 
Ehrenstetten  ist  jedoch  urkundl.  nichts  bekannt.  Ganz  in  der  Nähe  von 
Ehrenstetten  in  der  Richtung  gegen  Bollschweil  in  der  steilen  Felswand 
des  Ölbergs,  früher  Ellenberg  u.  Hauenstein  genannt,  befinden  sich  die 
Höhlen,  welche  schon  zu  Beginn  der  Völkerwanderung  als  Schlupfwinkel 
verfolgter  Menschen  gedient  haben  müssen,  da  auf  dem  Höhlenboden  alte 
Topfscherben  röm.-german.  Zeit  vor  einigen  Jahren  ausgegraben  wurden. 
Eine  dieser  Höhlen  ist  nur  vermittelst  einer  Leiter  von  20  Fuss  Höhe  zu 
erreichen  und  die  andere,  zuuächst  der  Felsenmühle,  heute  wegen  des 
Gestrüppes  fast  unzugänglich,  hat  einen  kleinen  gemauerten  Vorbau,  der 
offenbar  zur  Verteidigung  eingerichtet  war,  aber  einer  viel  späteren  Zeit, 
vielleicht  dem  30jähr.  Krieg  angehört,  als  der  Dominikanermönch  Michael 
in  jener  Gegend  seinen  Guerillakrieg  mit  den  Schweden  führte.  Die  Höhe 
des  Ölberges  selbst  ist  mit  einem  Ringwall  aus  aufgeschütteter  Erde  bedeckt. 

EichberK^»  Klostergut  von  Thennenbach,  aus  mehreren  Bauern- 
lehen bei  Emmendingen  bestehend,  wahrscheinlich  am  Eichberg.  Thennenb. 
Güterbuch.    Mone  in  Ztschr.  XIV,  393. 


ÖduDgen  im  Breisgau.  345 

Zu  Elichsel,  der  Maueracker,  Fundstätte  von  irdenen  Gefässfrag- 
menten,  darunter  eines  von  Terra  sigillata;  die  anderen  scheinen  mir  der 
allemann.-fränk.  Zeit  anzugehören.     Stadt.  Altertsammlg.  Freiburg. 

Die  Burg  zu  üiclistetteiiy  von  der  kein  Stein  mehr  steht,  befand 
sich  ganz  nahe  südlich  dieses  Dorfes  auf  der  Anhöhe  ob  der  Aumühle, 
wo  in  dem  alten  Kärtchen  des  mittelalterlichen  Breisgau's  in  Baders 
Badenia  I  eine  Burg  eingezeichnet  ist  und  auch  die  neueste  topogr.  Karte 
das  Gewann  „Burg"  angiebt.  Schon  der  Rot.  Sanpetr.  nennt  zum  Jahr  1113 
2  Brüder  Eberhardus  und  Burchardus  de  Eistat  als  Zeugen  und  unter 
den  Donatoren  einen  nobilis  homo  de  Eistat  castro,  Eberhardus  nomine. 
Diöc.-Arch.  XV,  157  und  162.  Auch  Neugart  Episc.  Const.  II,  306,  bringt 
a.  1270  einen  Volricum  nobilem  de  Eichstatt,  welchem  wir  noch  1298  in 
einer  Urk.  v.  23.  Juli  begegnen  (Ztschr.  X,  327),  und  der  dann  1315 
gemeinschaftlich  mit  seinem  Sohne  Ruede  die  Burg  und  den  Baumgarten 
zu  E.  au  die  Gebrüder  Burkhart  und  Rudolf  von  Uesenberg  verkauft, 
nachdem  letzere  schon  das  Jahr  zuvor  am  28.  Sept.  1314  der  Stadt  Frei- 
burg ans  Freundschaft  versprochen  hatten,  zu  Eistat  keinen  wighaften 
bu  (wehrhaften  Bau)  mehr  anzuführen.  Schreiber,  Ürk.-Buch  I,  198. 
Das  Castrum  zu  Eichstätten  wird  noch  1341  erwähnt,  Ztschr.  VIII,  390, 
aber  welche  Schicksale  die  Burg  späterhin  noch  gehabt  hat,  wie  und  wann 
sie  zerstört  wurde,  habe  ich  nicht  erfahren.  Der  St.  Märgener  Berain 
von  1507  bringt  fol.  89  immer  noch  in  der  Güterbeschreibung  eine  Stelle, 
welche  lautet  „Reben  in  der  Schütte,  stosst  an  die  Burg"  (Gen.  L.-Arch.) 
und  selbst  noch  ein  Urbar  v.  J.  1700  (Erneuerung  der  Clausen-Zinse  zu 
Eichstetten)  erwähnt  Reben  „im  Burg  stall"  (Stadt -Arch.  Freiburg).  — 
Das  Beginenklösterlein  zu  Eichstetten.  Gertrud  und  Kunigund,  Töchter 
des  Ritters  Walther  v.  Buchheim,  Klausnerinnen  zu  Eichstetten,  über- 
geben ihre  Klause  mit  aller  Zugehör  an  das  Predigerkloster  zu  Freiburg, 
unter  dessen  Pflege  die  Klause  stand,  durch  dessen  Schaffner,  den  Ritter 
Heinrich  v.  Munzingen.  Graf  Konrad  v.  Freiburg  genehmigt  diese  Über- 
gabe, welche  am  23.  Juni  1326  stattfand,  Ztschr.  XII,  453.  Hiedurch 
wurde  das  Prediger-  oder  Dominikanerkloster  zu  Freiburg  Eigentümer 
eines  ganz  ansehnlichen  Besitzes  von  Gütern,  Höfen,  Zinsen,  Gülten  u.  s.  w. 
in  Eichstetten,  Nimburg,  Bähungen  und  anderen  Orten.  Das  Frauen- 
klösterlein  bestand  aber  weiter  fort  und  das  Predigerkloster  sorgte  für  dessen 
Unterhalt,  bis  es  zur  Zeit  der  Einführung  der  Reformation  in  Eichstetten 
aufgehoben  und  der  Güterbesitz  säculerisiert  wurde.  Die  markgräfliche 
Schaöiicy  Ober-Nimburg  führte  noch  anno  1782  u.  1800  ein  eigenes  Urbar 
über  die  Dominikaner  oder  Klausenzinse  zu  Eichstetten.  Stadt -Arch. 
l^'reibg.  ~  Über  die  Lage  ist  nichts  näheres  bekannt;  vielleicht  lag  das 
Kiösterleiu  bei  der  ebenfalls  abgegangenen  aber  noch  im  Lib.  Tax  v,  J. 
1353  genannten  Kapelle  Ober-Eichstetten  (Ober-Eystat). 

JBimatt.  Ausgegangener  Hof  in  Brettenthai  gegenüber  dem  Schlosse 
Hochberg.  Eimatt,  Lohe,  Zeismatt,  Eberbach  und  Eberthal,  Techsmen 
und  Reichen bach  bildeten  zusammen  ein  Gericht,  welches  in  der  Teilung 
zwischen  den  Markgrafen  Heinrich  III.  und  Rudolf  v.  J.  1303  dem  6  «u 
zufiel.    Maurer  Landgrafschaft  im  Breisgau  p.  20. 


346  Poiusignon. 

SSInlnziffen  wird  in  der  päpstlichen  Bestätigung  für  St.  Trudpert 
V.  16.  Jan.  1185  angeführt  und  scheint  ein  Gehöfte  im  Breisgau  gewesen 
zu  sein.    Ztschr.  XXX,  84. 

£lziii£;en.  Eines  Hofes  zu  E.  wird  inmitten  Breisgauischer  Be- 
sitzuugen  der  Propstei  St.  Ulrich  in  der  Bestätigangsurkunde  vom  27.  Jan. 
1148  erwähnt.  Dumge  regg.  Bad.  137,  wo  übrigens  Eszingen  steht  Herr 
Archivrat  Schulte  hatte  die  Freundlichkeit,  für  mich  den  Text  und  Datum 
im  Original  festzustellen,  wo  Elzingen  steht.  Die  Urkunde  1184  Dez.  3, 
welche  sonst  die  Orte  Altingon,  Ruedlingen,  Bamlach  in  der  gleichen 
Reihenfolge  wie  diej.  v.  27.  Jan.  1148  nennt,  bringt  Elzingen  nicht  wieder. 

Zu  Bmmendiiisen  wird  1341  eine  Feldgegend  „ob  dem  Burg- 
stal in  Castelberg"  angeführt.  Ztschr.  VIII,  390.  Ein  Odalricus  de  Ane- 
motingen  erscheint  im  Rot.  Sanpetr.  unter  den  freien  Jieuten  in  der  Zeugen- 
reihe der  Schenkung  v.  30  Sept.  1113  noch  vor  Walecho  de  Waldegge, 
welcher  mit  Bestimmtheit  unter  den  freien  Adel  zu  rechnen  ist.  Die  neueste 
top.  Karte  hat  auf  der  Höhe  zwischen  Niederemmendingen  und  Mundingen 
eine  Örtlichkeit  „Schloss^,  ganz  nahe  nördlich  von  der  Stadt  eine  solche 
mit  »Burg"  und  eine  dritte  auf  der  Höhe  westlich  der  Stadt  am  Frohn- 
bächle  mit  „Kastelberg"  eingezeichnet.  Letztere  Örtlichkeit  erscheint  im 
Thennenbacher  Güterbuch  von  1341  fol.  60  a.  unter  der  Bezeichnung: 
„Castelberg,  silvula  dicta  burgstal"  u.  fol.  63:  „item  an  dem  Castelberg 
under  dem  bürgst al".  Leichtlen  erklärt  zwar  bezügl.  dieser  Örtlichkeit 
den  Namen  damit,  dass  zu  seiner  Zeit  dieselbe  mit  einem  Kastanienwäld- 
chen bewachsen  war;  aber  offenbar  waren  ihm  die  betreffenden  SteUen 
des  Thennenbacher  Güterbuches  nicht  bekannt,  s.  Forschungen  110.  Die 
zweite  Örtlichkeit,  die  Burg,  bildet  ein  Viereck  mit  steil  abfallenden 
Rändern  von  140  Schritten  Länge  und  70  Schritten  Breite,  das  nach  allen 
Seiten  auf  einige  Hundert  Meter  hin  das  umliegende  Gelände  beherrscht. 
Es  sollen  vor  Jahren,  als  der  Weinberg  dort  angelegt  wurde,  zahlreiche 
Fundamentmauern  dort  gefunden  worden  sein.  Herr  Diaconus  Maurer, 
der  hierüber  im  1879r  Programm  der  Bürgerschule  zu  Emmendingen 
berichtet,  ist  indessen  selbst  au  der  Zuverlässigkeit  jener  Angaben  zweifel- 
haft geworden,  da  für  eine  gewöhnliche  Burg  der  betr.  Baum  viel  zu  au»* 
gedehnt  erscheint.  Vielleicht  haben  wir  es  hier  mit  einer  frühmittelalter- 
lichen Holzburg  mit  Pallisadenciufassung  oder  selbst  mit  einem  passagereo 
röm.  Castrum  zu  thun.  Das  gleiche  scheint  auch  mit  dem  Schloss  bei 
Nieder-Emmendingen  der  Fall  zu  sein. 

£iidenblirfi;  bei  Kandern  ist  auf  dem  Kärtchen  des  mittelalterL 
Breisgau  in  Baders  Bad.  I.  als  Burg  eingezeichnet  und  soll  in  früherer 
Zeit  den  Edelknechten  von  Schliengen  als  Wohnsitz  gedient  haben, 
Ztschr.  XVIII,  224.  Es  sind  mir  selbst  keine  urkundlichen  Nachrichten 
hierüber  bekannt  geworden;  ich  überlasse  somit  die  Verantwortlichkeit 
für  das  Gesagte  ganz  der  Autorität  Baders,  der  seinerseits  wiederum  seine 
Angabe  auf  das  Chronik.  Burgl.  des  P.  Heer  stützt. 

£nkeiistein  die  Burg,  ^4  Std.  nördl.  v.  Dorfe  Enkenstein  auf 
dem  Schlossberg,  war  der  Sitz  der  Ritter  v.  E  ,  von  welchem  noch  weniges 
Gemäuer,  ein  grosser  Burggraben  und  ein  Burgbruunen  vorhanden  sind; 
zahmer  Hollunder  und  wilde  Reben  bezeichnen  die  Stelle  des  Burggartens. 


ÖduDgen  im  Breisgau.  347 

S.  Eolb,  bist.  stat.  topogr.  Lexikon  u.  Fecht,  Südwest).  Schwarzw.  IL  Abt., 
L  Bd.  476.  Ich  habe  weder  über  die  Burg  noch  die  Ritter  v.  E.  irgendwo 
sonst  etwas  finden  können.  Jedenfalls  ist  diese  Burg  nicht  zu  verwechseln 
mit  dem  ganz  nahe  gelegenen  Schloss  Rothenberg  bei  Wiesleth. 

Unnin^en»  Ein  gewisser  Unnit  schenkt  Besitzungen  in  pago 
Brisgowe  in  villa  Enningen  ann.  VI.  Karol.  reg.  (773)  Cod.  Lauresh.  II, 
550  No.  2710.  Neugart  deutet  dieses  im  Episc.  const.  I,  XLI  auf  En- 
dingen am  Käiserstuhl.  Ennikon  wird  in  einer  Urkunde  y.  J.  1394  mit 
Gundihusen  als  ein  zu  Schopf  heim  gehör.  Weiler  genannt,  aber  schon 
1558  nicht  mehr  unter  den  Filialen  dieser  Stadt  angeführt.  Fecht,  süd- 
westl.  Schwarzwald  IL  Abtlng.  I.  Bd.,  522.  Ein  Gewann  von  Wiechs, 
zwischen  diesem  Ort,  Schopf  heim  u.  Maulburg  trägt  jetzt  noch  den  Namen 
Enningen.  Eine  andere  Urkunde  v.  12.  Febr.  1394  in  einer  Streitsache 
zwischen  dem  Markgrafen  Rudolf  v.  Hachberg-Rötteln- Sausenberg  und 
Herrn  Peter  v.  Thorberg  als  Burgherrn  zu  Rheinfelden  wegen  Zugehörig- 
keit des  Dorfes  Enniken  und  der  Leute  und  Güter  daselbst  wird  fest- 
gestellt, dass  die  Leute  im  genannten  Dorfe  mit  Gütern,  hohen  und  nie- 
deren Gerichten  u.  s.  w.  zur  Burg  Rheinfelden  gehören  und  ihr  Recht 
in  der  Ow  bei  Rheinfelden  und  am  Dinghof  zu  Herthen  zu  suchen  und 
zu  nehmen  haben.  Mone  bemerkt  zu  dieser  Urkunde,  dass  fragl.  Dorf 
auf  dem  rechten  Rheinufer  bei  Herthen  gelegen  haben  müsse.  Ztschr. 
Xy,  306  u.  f.  Nach  einem  Regest  aus  dem  Kopialbuch  der  ehem.  Deutsch- 
orlenskommende  Beuggen  v.  5.  Jan.  1371  bestätigt  der  Vogt  zu  Schopf- 
heim einen  Gült  verkauf  ab  Gütern  zu  Eimikon.  Ztschr.  XXX,  222. 
Vermutlich  ist  statt  Eimikon  zu  lesen  Ennikon. 

Die  Burg  Untenisteiii  lag  hart  am  Dorfe  Schliengen  und  war 
der  Sitz  der  schon  sehr  frühe  vorkommenden  Edelknechte  von  Schliengen. 
Sie  wird  als  „Wighus  zu  Sliengen*^  schon  1318  genannt,  Ztschr.  XXIX, 
222,  und  in  einem  Revers  des  Junkers  Hans  Ulrich  Nagel  von  der  alten 
Schönenstein  v.  J  1600  als  „Wasserhaus  u.  Schlösslein  Endtenstein  zu 
Schliengen  im  Dorf,  so  hievor  dem  hohen  Stift  Basel  zugehört^,  bezeichnet, 
auch  dem  Bischof  v.  Basel  das  Verkaufsrecht  vorbehalten.  Ztschr.  XVIII, 
222.  Später  im  Besitz  derer  v.  Baden  und  v.  Roggenbach  wurde  sie  1725 
so  baufällig,  dass  tägl.  ihr  Einsturz  drohte,  und  darum  zu  besagter  Zeit 
sammt  den  Matten  auf  denen  sie  stand  an  das  Hochstift  Basel  verkauft. 
Dieses  Hess  dann  das  Amthaus  für  den  stiftischen  Obervogt  der  Herr- 
schaft Schliengen  daraus  machen;  a.  a.  0.  224.    Jetzt  neu  restauriert. 

Eisclibacli  bei  Staufen.  Der  Brennerin  Turn  zu  E.  wird  im  Adel- 
bauser  Urbar  v.  1327  genannt.  Die  Brenner  waren  ein  Adelsgeschlecht 
zu  Neuenburg  u.  zu  Waldkirch,  welche  somit  einen  befestigten  Edelsitz 
zu  Eschbach  besassen.  Eschbach  hatte  aber  in  früherer  Zeit  auch  sein 
eigenes  Adelsgeschlecbt,  dessen  einer  Namens  B.  de  Eszibach  miles  schon 
in  einer  Urkunde  des  Grafen  Egino  I.  v.  Freiburg  v.  1224  als  Zeuge  er- 
scheint. Schöpflin  V,  194.  Der  Burggraben  zu  Eschbach  wird  noch  im 
15.  Jbrdt.  erwähnt.  Ztschr.  VIII,  390.  Eschbach  hatte  in  alter  Zeit 
auch  zwei  Kirchen  und  zwei  Pfarreien,  da  der  Lib.  dec.  v.  1275  einen 
Plebauus  in  Eschibach  superiori  und  einen  Plebanus  in  capella  in  Eschi- 
bach  anführt,  beide  im  Dekanat  Fiurbach  alias  Neuenbürg  gelegen.    I 


348  Poinsignon. 

Arch.  I,  211.  Auch  der  Lib.  tax.  v.  1353  zählt  unter  den  Kirchen  des 
Dekanats  Nüwenburg  je  eine  Kirche  zu  Eschbach  major  u.  eine  solche 
zu  Eschbach  minor  auf.    1.  c.  V,  88. 

Faikenbfili],  ehem.  Burg  mit  einem  zugohör.  kleinen  Weiler  bei 
Ebnet  an  der  Ausmündung  des  Wittenthaics  nahe  beim  Baldeweger  Hof. 
Ein  Dingrodel  von  Wittenthai  enthält  ein  Urteil  des  Gerichts  zu  Valken- 
bihel  V.  J.  1459,  Hartfelder  in  Ztschr.  XXXVI,  285,  und  ein  anderer  ent- 
hält die  Stelle:  „Wer  den  Burgfrieden  bricht  in  dem  schloss  ze  Valken- 
bühel  ist  sim  herrn  und  dem  hof  verfallen  13  Pf.  Rappen."  Bader, 
Badenia  N.  F.  II ,  259.  Im  Breisgauer  Brandschatzungsbuch  v.  J.  1525 
heisst  es:  „Falkenbühel  hat  vier  hüser  an  gemeynen  lütten,  nütz  me.*^ 
Soll  dieses  „nütz  me"  vielleicht  andeuten,  dass  es  vor  dem  Bauernkrieg 
grösser  war?  Es  hatte  nämlich  damals  auch  noch  seinen  eigenen  Vogt, 
1.  c.  XXXVn,  95,  wie  es  denn  auch  unter  den  14  Vogteien,  welche  nach 
Kirchzarten  eingepfarrt  wareu,  mitzählte.  S.  Huhn  unter  Kirchzarten. 
F.  war  früher  Eigentum  der  Herren  v.  Falkensteiu  im  Höllenthal,  dann 
der  Junker  Tegelin  v.  Falkenbühl.  Schreiber,  Gesch.  d.  Stadt  Freibg.  HI, 
189.  Ausser  der  Ruine  ist  jetzt  nur  noch  ein  Haus  dort.  Die  Ruine 
selbst  besteht  jetzt  bloss  noch  aus  den  Trümmern  eines  Turmes  von  35  Fuss 
im  Geviert,  etwa  2  m  hoch,  bei  einer  Mauerdicke  von  4  bis  5  Fuss.  Der 
gegenwärtig  mit  Humus  reichlich  bedeckte  Schuttkegel  selbst,  auf  dem 
diese  Turmreste  sich  erheben,  ist  teilweise  mit  Reben  bepflanzt,  ragt  ge- 
gen 50  Fuss  aus  dem  umliegenden  Wiesengrunde  hervor  und  hat  einen 
Umfang  von  etwa  350  Schritten. 

Feintllfiiburii^«  Am  rechten  Ufer  des  Ahbaches  im  Ehrenstetter 
Grund  auf  bewaldeter  Höhe  ist  in  der  neuen  topogr.  Karte  eine  Stelle 
mit  dem  Namen  Feimlisburg  bezeichnet.  Mauerreste  sind  niemals  dort 
gefunden  worden,  aber  ein  Erdwall  von  massigem  Umfang  krönt  die  Höhe. 
Merkwürdigerweise  geht  im  Volk  die  Sage,  dass  dort  einmal  eine  Holz- 
burg gestanden  habe. 

Der  Schlossberg  zu  Freibnric*  Obwohl  keine  einzige  schriftliche 
Überlieferung  uns  von  einer  römischen  Anlage  zu  Freiburg  berichtet, 
so  sind  doch  die  i.  J.  1819  auf  dem  Schlossberge  an  der  Stelle  der  seit 
1828  so  benannten  Ludwigshöhe  ausgebenen  Reste  eines  römischen  Mo- 
saikbodens die  unwiderleglichen  Beweise  hiefür.  Diese  Anlagen  werden 
wohl  militärischen  Zwecken  gedient  haben,  wenn  auch  das  Vorhandensein 
eines  Mosaik bodens  an  und  für  sich  mehr  auf  ein  römisches  Landhaas 
deuten  würde.  Wann  auf  diesen  römischen  Unterbauten  das  spätere 
Zähringsche  Schloss  aufgeführt  wurde,  ist  mit  Sicherheit  nicht  mehr  genaa 
nachzuweisen,  aber  die  zweite  Hälfte  des  XI.  Jahrhunderts  ist  die  Zeit^ 
grenze  innerhalb  deren  die  Neubesiedelung  des  Schlossberges  vor  sich 
gegangen  sein  dürfte.  Nichtsdestoweniger  wissen  wir  aber  nur  von  dem 
letzten  Zähringer  Herzog,  von  Berchtold  V.  mit  Zuverlässigkeit,  dass  er 
hier  auf  längere  Zeit  seinen  Wohnsitz  genommen  habe.  Mit  Erlöschen 
der  Herzöge  von  Zähringen  1218  wurde  sie  dann  Residenz  der  Grafen 
V.  Urach,  die  sich  in  der  folgenden  Generation  noch  als  solche  und  za- 
gleich  als  Herren  des  Schlosses  von  Freiburg  nennen,  in  der  dritten  Ge- 
neration nur  noch  als  Grafen  v.  Freiburg.    Das  Schloss  wird  in  alten 


ÖduHgen  im  ßreisgau.  349 

Chroniken  eine  der  schönsten  Burgen  Deutschlands  genannt,  ging  aber 
schon  im  Aufstand  der  Bürgerschaft  gegen  die  Grafen  anno  1366  zugrund. 
Im  Vertrag  von  1368  wurde  das  zerstörte  ßurgstall  der  Stadt  förmlich 
abgetreten,  die  dasselbe  in  die  Stadtbefestigung  mit  hereinzog,  zu  ihrem 
eigenen  Nachteile,  da  im  Bauernkrieg  sich  die  Aufständischen  desselben 
bemächtigten  und  von  da  aus  die  Stadt  zur  Kapitulation  zwangen.  Im 
Jahr  1678  wurde  der  ßurgstall  von  den  Frauzoseu  eingerissen  und  der 
ganze  Schlossberg  mit  einer  Bergfestuiig  nach  dem  System  Yaubans  gekrönt. 
Diese  Bergfestung  bestand  aus  drei  selbständigen  Forts,  welche  unter  sich 
durch  bedeckte  Wege  in  Verbindung  standen,  das  St.  Petersschloss ,  wo 
jetzt  der  Pavillon  steht,  die  Sternschanze  bei  der  grossen  Flaggenstange 
und  das  Adlerschloss  nächst  dem  Hirzberg.  Im  Jahr  1697  durch  den 
Frieden  von  Ryswick  dem  Hause  Österreich  wieder  zurückgegeben  wurde 
Schloss  und  Stadt  noch  zweimal,  in  den  Jahren  1713  u.  1744,  von  den 
Franzosen  belagert  und  genommen,  anno  1745  aber  die  Festungswerke 
insbesondere  auf  dem  Schlossberg  von  den  Franzosen  selbst  gründlich 
geschleift,  so  dass  nur  noch  einige  Mauerreste  von  Moos  und  Wald  bedeckt, 
davon  (erkennbar  sind.  H.  Schreiber  hat  in  s.  Gesch.  d.  Stadt  Freiburg  u. 
in  einer  besonderen  Monographie  1844  die  Geschichte  des  Schlossberges 
zu  Freiburg  eingehend  behandelt. 

iFriedlingen 9  ein  ehemal.  Schloss  in  der  Rheinniederung,  1  km 
von  der  Schusterinsel,  zerstört  1702.  Ursprünglich  hiess  es  das  Schloss 
von  Ötliken  und  ist  als  solches  in  dem  oben  stehend  mehrerwähnten  Breis- 
gaukärtchen  eingetragen;  es  wird  schon  in  der  Erbteilung  des  letzten 
Dynasten  von  Rötteln  1311  angeführt,  wo  es  an  die  Münch  v.  Münchenstein 
gelangt.  Fecht,  südwestl.  Schwarzw.,  I.  Bd.  147.  Im  Jahr  1356  in  Folge 
des  grossen  Erdbebens  zusammengestürzt  (Basler  Chronik  v.  Wurstisen, 
3.  Aufl.  p.  137), ^)  wurde  es  wieder  aufgebaut,  im  dreissigj ährigen  Krieg 
abermals  zerstört  und  dann  nach  dem  westfälischen  Frieden  vom  Mark- 
graieii  Friedrich  V.  v.  Baden  -  Darlach  zum  drittenmal  aufgebaut  hiess  es 
Fiiedlingen.  Im  Jahr  1678  wurde  es  von  den  Franzosen  wiederum  ver- 
brannt, nochmals  aufgebaut  und  am  14  Okt.  1702  während  des  spanischen 
Erbfolgekrieges  in  dem  danach  benannten  Gefecht  bei  F. ,  in  welchem 
Markgraf  Ludwig  v.  Baden  den  Oberbefehl  über  die  Reichstruppen  führte, 
endgiltig  zerstört.  Danach  erhoben  sich  an  dessen  Stelle  zwei  Bauernhöfe, 
und  als  auch  diese  1733  in  den  Kriegsläuften  zu  Grunde  gingen,  wurde 
die  Hofmarkung  unter  die  benachbarten  Ortseinwohner  veräussert  und  die 
Ruinen  1753  abgetragen.  S.  Kolbs  Lexik,  u.  Bad.  Milit.  Alman.  v.  J.  1856 
p.  45  u.  ff.  —  Ob  das  Schloss  Ötlikon  identisch  war  mit  demjenigen  von 
Binzen,  wegen  dessen  Mitbenützung  als  Gefängniss  sich  der  Fürstbischof 
von  Basel  gegen  den  Markgrafen  Ernst  v.  Baden  i.  J.  1529  reversiert, 
niuss  sich  einstweilen  dahin  gestellt  sein  lassen.  Betr.  des  Reverses 
Mehrer  Chronik  v.  Kandern  p.  131. 

Frödenbach«  Unter  den  vogtbaren  Gütern  des  Klosters  St.  Märgen 
werden  zwei  Meierämter  in  Fr.  aufgezählt,  „der  vahet  eins  an  se  Sweinbrunnen 
und  gat  untz  an  Wagensteig,  das  ander  von  Wagensteig  untz  an  den  Dietzen- 
bach, in  das  selbe  hört  des  Kölners  leben  und  des  Löwen  lehen  ze  Wiss- 

')  cfr.  Basel  im  14.  Jahrhundert  p.  240. 


350  Poinsignon. 

negge  ...  In  den  meigerampten  ze  Frödenbach  8ol  der  abt  yon  St.  Merien 
setzen  zwen  meiger  der  ietweder  da  sessehaft  sie/'  Dingrodel  n.  Zarten 
V.  23.  Juli  1397.  Im  Verkauf  der  Vogtei  zu  St.  Märgen  an  die  Stadt 
Freiburg  4.  Novbr,  1463  wird  auf  eine  Urkunde  des  Grafen  Albrecht 
V.  Hohem berg  am  23.  Jan.  1293  hingewiesen,  in  welcher  dieser  die  Vogtei 
über  Leut  und  Gut  des  Klosters  zu  Frolenbach,  zu  Zarten  o.  s.  w.  an 
Herren  Burkart  Turner  verkauft  hat.  Schreiber  Urk.-Buch  II,  482.  Fröden- 
bach  war  also  früher  der  Gesamtname  für  das  Thal  Wagensteig,  während 
man  unter  Wagensteig  nur  die  kleine  Häusergruppe  vorstand,  wo  jetzt 
das  Gemeindehaus  und  die  Schule  der  Gemeinde  Wagensteig  stehen. 
Freudenbach  war  offenbar  auch  der  Name  des  Wagensteigbaches.  Vgl. 
Bader  in  Diöc.-Arch.  II.  213 ,  Bad. ,  neue  Folge  II ,  236  u.  ff.  u.  Ztschr. 
II,  338. 

Farunecca.  In  der  Bestätigungsurkunde  für  Thennenbach  vom 
5.  Aug.  1178  wird  ein  Klostergut  zu  Furunecca  angeführt  mit  Mussbach, 
Nimburg,  Walawinkel  und  anderen  Gütern  im  unteren  Breisgau.  Neugart 
Episc.  Const.  II,  586.    Lage  unbekannt. 

Oebinbach  wird  in  der  Schenkung  Dietrichs  v.  Rotenberg  für  das 
Hochstift  Basel  v.  J.  1278  genannt,  das  g&t  ze  Elbiswande,  ze  Grebinbach, 
ze  Birchowe  unde  ze  dem  uiuweu  wege.  Flbenschwand,  Birchau  n.  Neuen- 
weg  sind  noch  als  Orte  im  kleinen  Wiesenthal  vorhanden,  Gebinbach  ist 
verschollen.    Ztschr.  II,  496. 

Gelfi^enhofen.  Der  Adelhauser  Berain  v.  J.  1327  führt  unter 
den  verkauften  Klostergütern  zu  Oghein  (Auggen)  zwei  Jauch,  an  ze  6ei- 
genhouen  an  den  matten  an  hern  Johans  von  Hartkilch  ab  Sitikon,  also 
wohl  eine  Feldgegend  bei  Ziziugen.  Stadt-Arch.  Freibg.  Auch  der  Ang- 
gener  Dingrodel  v.  J.  1478,  veröffentlicht  von  Hartfelder  in  Ztschr.  XXXVI, 
242,  nennt  noch  ein  Lehen  der  von  Gejgenhofen,  einen  Hof,  genannt 
Geigeuhoffeu.    £iu  einzelnes  Haus  daselbst  heisst  jetzt  noch  zum  Gayenhof. 

Creitenbeiii.  Anderthalb  Juch.  Matten  „ze  Geitenhein'^  werden 
in  einer  Gültverschreibung  gegen  das  Augustinerkloster  zu  Frabnrg  als 
im  Bann  zu  Hausen  an  der  Möhlin  liegend  erwähnt.  Urkde.  II.  Febr. 
1337  im  Pfarr-Arch.  St.  Martin  in  Freiburg.  Auch  das  Güntersthaler 
Zinsb.  v.  1344  bringt  eine  Örtlichkeit:  „in  Huser  ban  zä  Geitenlieln*. 
Moue  in  Ztschr.  XIV,  393. 

€irifl.do«  Mone  zählt  unter  den  ausgegangenen  Orten  im  Breisgaa 
auch  Gifido  auf  mit  den  Worten:  „Giiido  war  ein  Ort  im  Breisgaa.  926. 
Hergott  dipl.  I,  71."  P.  Herrgott,  auf  den  Mone  sich  beruft,  stützt  akh 
auf  eine  Tradition,  wonach  fragl.  Name  einem  Schlosse  bei  Ettenheim 
gehörte.  Neugart,  Cod.  dipl.  1,  580.  Nach  einer  alten  Nachricht  n&Bk- 
lieh,  welche  auf  ein  Vorlegeblatt  eines  jetzt  abhanden  gekommenffli  E^aii- 
gelieucodex  des  ehemal.  Kl.  Ettenheimmünsters  geschrieben  war,  soll  ein 
Graf  Burchardus  um  926  zur  Sühne  einer  gewaltthätigen  6escb&digun|^ 
die  von  den  Gottesbausleuten  des  Kl.  Waldkirch  am  Kl.  EttenheimmSnster 
bögangen  wurde,  2  Dörfer  geschenkt  haben  ,,colonias  duas  unam  in  Wilo 
alterani  in  Gifido'*  und  zwar  an  Kl.  Waldkircb,  damit  dieses  seine  An^ 
Sprüche  auf  den  Besitz  von  Ettenheimer  Gütern  aufgebe.  C£  Dümg^,.  &.  B. 
p.  6.    Von  einem  ähnlich  lautenden  Ortsnamen  ist  sonst  nichts  im 


Ödungen  im  breisgati.  3g  1 

gau  bekannt,  dagegen  wird  in  einer  Urkunde  Karls  des  Grossen  ans  dem 
Jahr  775,  veröffentlicht  in  Grandidiers  Hist.  de  PEglise  de  Strasbourg  ü, 
Piec  justif.  CXYIII,  ein  Ort  Gehfida  genannt,  das  heutige  Hohengöft  im 
Kreise  Zabern,  vormals  stiftstrassburg.  Lehen  der  Grafen  v.  Leiningen. 

Giseni^iler.  Ein  gewisser  Baducho  schenkt  an  Kloster  Lorsch 
i.  J.  769-770  Guter  in  Staufen  und  in  Gisenwilre.  Cod.  Lauresh.  II 
548  No.  2701.  Ein  gewisser  Buche  ebenso  in  Gisenwilre  marca  et  in 
Bihingin,  et  in  Eburingen,  et  Stoufen,  et  Hochtorf,  et  Bockheim,  et  Hart- 
heim, et  Keuden  und  dazu  30  Leibeigene  i.  J.  772.  1.  c.  II,  538  No.  2666. 
Ebenso  ein  gew.  Gcrbold  und  Hiltedin  einen  Hof  in  Gisenwilre  marca  im 
Breisgau  i.  J.  777.  1.  c.  II,  537  No.  2664.  Fecht,  Südwestl.  Schwarz- 
wald I,  107  erklärt  es  für  einen  ausgegangenen  Ort  bei  Weisweil.  In  den 
Weissweiler  Berainrn  habe  ich  keine  Anhaltspunkte  für  diese  Annahme 
gefunden;  jedoch  kommt  die  Bezeichnung  Giessen  für  Altwasser  dort  sehr 
häufig  vor  und  so  könnte  es  wohl  sein,  dass  das  Dorf  Wyhl  zum  Unter- 
schied von  Wiswiler,  wie  die  alte  Schreibart  war,  Gyssenwiler  geheissen 
hat,  oder  ein  drittes  Wiler  durch  den  Rhein  weggeschwemmt  wurde. 

OitEenhofen  wird  ein  Ort  gleichzeitig  mit  Geroldsthal,  Oberried, 
Kappel,  Litenweiler,  Minderbach,  Eeichenbach,  Minschwende  u.  Berlachen 
in  Kauf  Urkunden  von  1311,  1317  u.  1323  genannt,  Erwerbungen  des  Klo- 
sters Oberried  betr.  Baders  Bad.  III,  141.  Es  scheint  ein  kleiner  Weiler 
des  oberen  Kirchzartener  Thals  gewesen  zu  sein. 

Olimpenheim,  im  Thennenb.  Güterbuch  v.  1341  fol.  66  erwähnt, 
„zwischen  der  Eiza  prope  viam,  qua  itur  Glimpenheim".  Mone  in  Ztschr. 
XIY,  393.  Ebendaselbst  fol.  96  b.  Glimpenheim  zh  der  müli  uf  der  Elza. 
Mitget.  V.  H  Diac.  Maurer.  Glympenheim  wird  auch  in  der  Verpfändung 
der  Herrschaft  Hachberg  v.  12.  Juli  1356  genannt.  Herr  Diac.  Maurer 
vermutet  darunter  einige  Höfe  östl.  von  Emmendingen  in  der  Nähe  der 
oberen  Spinnerei  am  Hürnussweg.  Abgeg.  im  15.  oder  16.  Jhrdt.  Ztschr. 
XXXIV,  136. 

Gölken.  Zwischen  Degerfelden  und  Eichsei  im  Amt  Lörrach 
steht  auf  einer  Anhöhe  der  Gölkenhof  als  Überrest  eines  daselbst  im 
XII.  Jahrb.  durch  Erdbeben  zerstörten  Dörfchens  Gölken,  für  dessen 
dabei  umgekommene  Bewohner  nach  Kolb  noch  i.  J.  1813  in  der  Pfarr- 
kirche zu  Herthen  ein  Seelenamt  gehalten  wurde. 

Die  Kapelle  ad  8t.  C^othardnnt.  Der  Lib.  Tax.  v.  J.  1353 
zählt  unter  den  Kirchen  des  Dekanats  Gündlingen  (alias  Breisach)  auch 
diejenige  zu  Kroczingen  auf  cum  filia  ad  St.  Gothardum.    Diöc.-Arch.  5,  89. 

Ootoneswilare.  In  der  Urkunde  des  Grafen  Chrodard,  betr. 
den  Verkauf  breisgauiscber  Güter  an  Kloster  St.  Denis  bei  Paris,  d.  d. 
17.  Juli  764,  wird  auch  G.  aufgezählt.  Grandidier  II,  No.  56  erklärt 
es  als  Kutz,  Kutzer  Bann,  ausgegangener  Ort,  der  früher  Kutzeinweiler 
geheissen  habe,  Lehen  der  Herrn  von  Baden  v.  markgräfl.  Hause  Baden. 
S.  unter  Kutz. 

(i^renfiiheiiny  ein  längst  abgeg.  Hof  in  der  Gemarkung  des  Dorfes 
Witlingen,  dessen  in  Urkunden  von  1206  Erwähnung  geschieht.  Kolb  I, 
397.  Nicht  zu  verwechseln  mit  dem  ebenfalls  abgeg.  Grensheim  bei  Heidel- 
berg, s.  „Das  Grossher zogth.  Baden"  1885  S.  834. 


L 


354  Poinsignon. 

wird  noch  1401  erwähnt.    S.  Maurer,  „Das  Freiamt  nnd  die  Herren  Ton 
Eeppenbach**  in  Freib.  Ztschr.  IV,  302.    Ist  jetzt  der  Hattenhof. 

Hach.  Zwischen  Müllheim  und  Auggeu  in  der  Nähe  des  Weilers 
Hach  sollen  sich  nach  Huggle  heute  noch  Spuren  eines  Turmes  finden. 
Gesch.  d.  Stadt  Neuenburg  a.  Rh.  S.  44.  Vielleicht  war  es  Bargsüz  da* 
im  14.  Jhrdt.  vorkommenden  Edelknechte  von  Hach. 

Han^enbach,  das  Schloss  in  der  Nähe  oder  vielleicht  auf  der 
Stelle  des  jetzigen  Hagenbach.  Hofes,  Gem.  Degerfelden,  ging  im  grossen 
Erdbeben  von  1356  gleichzeitig  mit  den  Schlössern  Hertenberg  n.  ötlikon 
zugrunde.    Sievert  in  „Das  Grossherzogt.  Baden  1885^  S.  839. 

Handeberif«  Ein  gew.  Aldo  schenkt  eine  Hube  in  pago  Bris- 
gowe  in  Handeberger  marca  anno  XI.  Earol.  reg.  779  n.  Ch.  Cod.  Lan- 
resh.  dipl.  II,  527  No.  2630.  Wurde  vielfach  als  Endenburg  bei  Weitenan 
gedeutet.  Sievert  erklärt  es  in  „Das  Grossherzogt  Baden  1885^  8.  84S 
fOr  Henschenberg,  einen  Hof  bei  Wiesleth  auf  einer  Anhöhe  unweit  vom 
Schillighof  und  Eichholz.  Es  befinden  sich  daselbst  die  Trfimmer  einer 
alten  Burg  bei  den  Matten,  welche  jetzt  noch  den  Namen  „Jankermatten* 
führen  und  mit  der  Burg  einem  Ministerialengeschlecht  von  Henschen- 
berg gehört  haben  sollen.    Kolb  II,  62. 

Hamterslieiiii  oder  Henterslieiiii  wird  mehrmals  im  8.  n. 
9.  Jhrdt.  als  im  Breisgau  gelegen  angeführt.  Cod.  Lauresh.  U,  543  o.  ff. 
Mone  glaubt  nicht,  dass  es  ein  Schreibfehler  für  Heitersheim  ist,  weil 
dieses  mit  seinem  jetzigen  Namen  ebendaselbst  S.  545  vorkonunt.  Ztachr. 
XIV,  394. 

Harthaasen.  Dorf  und  Gemeinde  südwestl.  von  Merdingen  in 
der  Ebene  beim  Dimberg  und  in  der  Nähe  der  Ziegelhütte  wird  son 
erstenmal  im  Rot.  Sanpetr.  genannt,  indem  ein  Landoldus  de  Harthusia 
als  Zeuge  bei  einer  Schenkung  von  Gütern  zu  Feldkirch  für  St.  Peter 
angeführt  wird.  Alsdann  wird  Harthusen  in  der  Bulle  des  Papstes  Niko- 
laus IV.  für  das  Klost.  Schuttern  v.  J.  1289  genannt:  in  villis  que  Mör- 
dingen,  Harthusen,  Ophingen  nuncupantur.  Marian  H,  429.  Nach  Mone 
in  Ztschr.  XIV,  394  wird  dieses  Dorfes  sowie  des  Kirchen-  u.  Sigristen- 
gutes  und  einer  Steingasse  daselbst  in  den  Thennenbacher  und  Gfinten- 
thaler  Berainen  von  1341  und  1344  sowie  a.  a.  0.  1378  erwähnt.  Laat 
einer  ürk.  vom  9.  Apr.  1434  im  Stadt-Arch.  Freibg.,  Sekt.  HL-GBt.-Spii, 
vermacht  Martin  v.  Blumen  eck  seinem  Sohn  Heinrich  seine  Rechte  in 
Merdingen  und  Harthusen  und  das  Merdinger  Urbar  v.  J.  1507  im  Gen.- 
Land.-Arch.  besagt,  dass  Harthausen  seinen  eigenen  Kornbann  and  iwei 
Bannwarten  dazu  haben  soll,  sowie  einen  eigenen  Kirchhof,  fol.  2  u.  5.  In 
der  Brandschatzung  des  Breisgaus  v.  J.  1526  werden  zu  Merdingen  and 
Harthausen  zusammen  91  Häuser  angegeben.  Das  Dorf  H.  hatte  seine 
eigene  Kirche  zum  hl.  Wolfgang,  war  aber  nach  Wippertskirch  einge- 
pfarrt,  von  wo  aus  der  Gottesdienst  in  Harthausen  versehen  wurde.  Wip- 
pehrtskilch  cum  filia  Harthusen.  Lib.  tax.  v.  J.  1353.  Diöc-Arch.  V,  89. 
Diese  Filialkirche  hatte  bis  ins  vorige  Jahrhundert  ihr  eigenes  Eirchen- 
gut  und  das  Dorf  seinen  eigenen  Etterzehnten ;  es  bestand  im  Anfange 
desselben  noch  aus  9  Häusern  und  die  Kirche  wurde  sogar  erst  1768  ab- 
gebrochen, wie  aus  den  Berainen  des  Gem.-Arch.  zu  Merdingen  hervor- 


öduDgen  im  Breisgau.  355 

geht.  Harthausen  und  Merdingen  bildeten  aber  schon  sehr  frühe  eine 
einzige  polit.  Gemeinde,  da  der  erwähnte  Güntersthaler  Berain  Güter  be- 
zeichnet in  Merdinger  bau  zu  Harthusen. 

Hartkilcli,  auch  St.  Geregen  auf  der  Hart  genannt,  ist  das 
heutige  St.  Georgen  bei  Freiburg. 

Heidenscliloss.    S.  Burgstall  im  Wildgutachthal. 

Heimenhusen.  Zu  Wendlingen  bei  Freiburg  wird  eine  Feld- 
gegend ze  Heimenhusen  genannt.  Güntersthaler  Urbar  von  1344  fol.  59, 
Mone  in  Ztschr.  XIV,  394.  Auch  der  Adelhauser  Berain  von  1327  (im 
Stadt-Arch.  Freibg.)  nennt  im  Wendlinger  Bann  eine  Gegend  Hemmen- 
husen  und  Heimenrvti.  Bezügl.  der  letzteren  Örtlichkeit  sagt  das  Urbar 
des  Elost.  Adelhausen  von  1423,  dass  sie  auf  dem  Ufhauser  Berg  gelegen 
sei,  mit  Reben  bepflanzt. 

SLeiterslieiiii«  Im  Katalog  der  Schreiberschen  Antiquitäten- 
sammlung  sind  ein  Stück  von  Terra  sigillata  und  Ziegelstücke  mit  Strichen 
eingetragen,  aufgefunden  auf  den  Schlossäckern  bei  Heitersheim. 

Henschenbern^,  die  Burg.    S.  unter  Handeberg. 

Zu  Herdern  bei  Frei  bürg  war  einst  ein  festes  Haus,  von  einem 
Weiher  umgeben,  das  zum  alten,  ehemals  Stiftstrassburgischen  Fron- 
hof gehörte,  genannt  in  einer  Urkunde  v.  1.  April  1413  im  Stadt-Arch. 
Frbg.,  an  dessen  Stelle  jetzt  die  Blindenanstalt  steht.  Auch  ein  grösseres 
Gesundheitsbad  scheint  vormals  in  Herdern  gewesen  zu  sein.  Es  berichtet 
nämlich  ein  Tagebuch  des  bischöflich  Baseischen  Archivs,  dass  Melchior 
V.  Lichtenfels,  Fürstbischof  v.  Basel,  i.  J.  1564  mit  20  Pferden  in  Frei- 
burg eingeritten  sei,  um  sich  im  nächstgelegenen  Dorfe  Herdern  einer 
Badekur  zu  unterziehen.  Kolb  I,  64.  Zu  Herdern  starb  auch,  krank 
vom  hl.  Land  zurückgekehrt,  1189  Bischof  Rudolf  v.  Lüttich,  Bruder 
des  Herzogs  Bertold  IV.  v.  Zähringen.  Origines  Civitatis  Freiburg  p.  20. 
Aus  welcher  Quelle  die  Origines  diese  Nachricht  geschöpft  haben,  konnte 
ich  nicht  ermitteln.  Die  Gesta  Episcoporum  Leodiensium  in  den  Mon. 
Germ.  S.  S.  geben  hierüber  keine  Auskunft.  Wir  dürfen  annehmen, 
dass  damals  schon  ein  grosses  herrschaftliches  Haus  dort  vorhanden  ge- 
wesen sein  müsse,  das  zur  Beberbergung  eines  Fürsten  geeignet  war. 

Hericheswilare,  wahrscheinl.  der  alte  Name  von  Pfaffenweiler, 
Amts  Staufen.    v.  Weech,  Rot.  Sanpetr.  in  Diöc.-Arch.  XV,  176. 

Herten  am  Rhein,  A.  Lörrach,  wird  mit  Warmbach  und  Wyhlen 
in  K.  Bissingers  Verzeichnis  der  Trümmer-  und  Fundstätten  aus  römischer 
Zeit  angeführt,  unter  Erwähnung  von  Gebäuderesten  und  Wasserleitung. 
Wie  Fecbt,  „Südwest!.  Schwarzw.  II.  Abt.  L  Bd.,  211  u.  331"  angiebt, 
befinden  sich  dieselben  unmittelbar  am  westlichen  Eingang  des  Dorfes 
und  bilden  einer  alten  Sage  nach  das  westliche  Ende  einer  verschwundenen 
Stadt,  die  sich  von  Schwörstadt  bis  hierher  erstreckt  habe.  Schon  ein 
Berain  von  Herten  v.  J.  1694  fol.  21  erwähnt  im  Hertener  Bann  einer 
„haydischen  fluer",  oben  an  den  Mattenhaag  anstossend  und  führt  Äcker 
an  auf  dem  „Römer".  Als  einen  weiteren,  wenn  auch  nicht  gerade  voll- 
giltigen  Beleg  für  die  römische  Besiedelung  kann  ich  beifügen,  dass  in 
der  mehrfach  erwähnten  Schreiberschen  Sammlung  sich  ein  Fragment  eines 
Topfes  aus  gebranntem  Thon  befindet,   welches  ich  für  römisch  halte, 

23* 


354  Poinsignon. 

wird  noch  1401  erwähnt.    S.  Maurer,  ,,Da8  Freiamt  and  die  Herren  Ton 
Eeppenbach^  in  Freib.  Ztschr.  IV,  302.    Ist  jetzt  der  Hattenhof. 

Haeh«  Zwischen  Müll  heim  und  Auggeu  in  der  N&he  des  Weilen 
Hach  sollen  sich  nach  Hugglc  heute  noch  Spuren  eines  TarmeB  finden. 
Gesch.  d.  Stadt  Neuenburg  a.  Rh.  S.  44.  Vielleicht  war  es  Borgsitz  der 
im  14.  Jhrdt.  vorkommenden  Edelknechte  von  Hach. 

Has^enbach,  das  Schloss  in  der  Nähe  oder  vielleicht  auf  der 
Stelle  des  jetzigen  Hagenbach.  Hofes,  Gem.  Degerfeldeu,  ging  im  grossen 
Erdbeben  von  1356  gleichzeitig  mit  den  Schlössern  Hertenberg  a.  ötlikon 
zugrunde.    Sievert  in  „Das  Grossherzogt.  Baden  1885^  S.  839. 

Handeberif«  Ein  gew.  Aldo  schenkt  eine  Hube  in  pago  Bria- 
gowe  in  Handeberger  marca  anno  XI.  Earol.  reg.  779  n.  Ch.  Cod.  Lan- 
resh.  dipl.  II,  527  No.  2630.  Wurde  vielfach  als  Endenburg  bei  Weitenaa 
gedeutet.  Sievert  erklärt  es  in  „Das  Grossherzogt.  Baden  1885^  8.  848 
für  Henschenberg,  einen  Hof  bei  Wiesleth  auf  einer  Anhöhe  unweit  vom 
Scbillighof  und  Eichholz.  Es  befinden  sich  daselbst  die  Trümmer  einer 
alten  Burg  bei  den  Matten,  welche  jetzt  noch  den  Namen  „Junkermatten* 
führen  und  mit  der  Burg  einem  Ministerialengeschlecht  von  Henschen- 
berg gehört  haben  sollen.    Kolb  II,  62. 

Hanterslieiiii  oder  Hentersheim  wird  mehrmals  im  8.  n. 
9.  Jhrdt.  als  im  Breisgau  gelegen  angeführt.  Cod.  Lauresh.  II,  543  o.  ff. 
Mono  glaubt  nicht,  dass  es  ein  Schreibfehler  für  Heitersheim  ist,  weil 
dieses  mit  seinem  jetzigen  Namen  ebendaselbst  S.  545  vorkommt.  Ztschr. 
XIV,  394. 

Harthausen.  Dorf  und  Gemeinde  südwestl.  von  Merdingen  in 
der  Ebene  beim  Dimberg  und  in  der  Nähe  der  Ziegelhütte  wird  zum 
erstenmal  im  Rot.  Sanpetr.  genannt,  indem  ein  Landoldus  de  Harthusin 
als  Zeuge  bei  einer  Schenkung  von  Gütern  zu  Feldkirch  für  St.  Peter 
angeführt  wird.  Alsdann  wird  Harthusen  in  der  Bulle  des  Papstes  Niko- 
laus IV.  für  das  Klost.  Schuttern  v.  J.  1289  genannt:  in  villis  que  Mör- 
dingen,  Harthusen,  Ophingen  nuncupantur.  Marian  II,  429.  Nach  Mone 
in  Ztschr.  XIV,  394  wird  dieses  Dorfes  sowie  des  Kirchen-  u.  Sigristen- 
gutes  und  einer  Steingasse  daselbst  in  den  Thennenbacher  und  Günters- 
thaler  Berainen  von  1341  und  1344  sowie  a.  a.  0.  1378  erwähnt.  Laut 
einer  Urk.  vom  9.  Apr.  1434  im  Stadt-Arch.  Freibg.,  Sekt.  Hl.-Gst.*Spit., 
vermacht  Martin  v.  Blumeneck  seinem  Sohn  Heinrich  seine  Rechte  in 
Merdingen  und  Harthusen  und  das  Merdinger  Urbar  v.  J.  1507  im  Gen.- 
Land.-Arch.  besagt,  dass  Hartbausen  seinen  eigenen  Kornbann  und  zwei 
Bannwarten  dazu  haben  soll,  sowie  einen  eigenen  Kirchhof,  fol.  2  u.  5.  In 
der  Brandschatzung  des  Breisgaus  v.  J.  1526  werden  zu  Merdingen  und 
Harthausen  zusammen  91  Häuser  angegeben.  Das  Dorf  H.  hatte  seine 
eigene  Kirche  zum  hl.  Wolfgang,  war  aber  nach  Wippertskirch  einge- 
pfarrt,  von  wo  aus  der  Gottesdienst  in  Harthausen  versehen  wurdö.  Wip- 
pehrtskilch  cum  filia  Harthusen.  Lib.  tax.  v.  J.  1353.  Diöc.-Arch.  V,  89. 
Diese  Filialkirche  hatte  bis  ins  vorige  Jahrhundert  ihr  eigenes  Kirchen- 
gut und  das  Dorf  seinen  eigenen  Etterzehnten;  es  bestand  im  Anfange 
desselben  noch  aus  9  Häusern  und  die  Kirche  wurde  sogar  erst  1758  ab- 
gebrochen, wie  aus  den  Berainen  des  Gem.-Arch.  zu  Merdingen  hervor- 


ödungen  im  Breisgau.  355 

geht.  Harthausen  und  Merdingen  bildeten  aber  schon  sehr  frühe  eine 
einzige  polit.  Gemeinde,  da  der  erwähnte  Güntersthaler  Berain  Güter  be- 
zeichnet in  Merdinger  ban  zu  Harthusen. 

Hartkilcli,  auch  St.  Geregen  auf  der  Hart  genannt,  ist  das 
heutige  St.  Georgen  bei  Freiburg. 

Heidenscliloss.    S.  Burgstall  im  Wildgutachthal. 

Heimenhuseii.  Zu  Wendlingen  bei  Freiburg  wird  eine  Feld- 
gegend ze  Heimenhusen  genannt.  Güntersthaler  Urbar  von  1344  fol.  59, 
Mone  in  Ztschr.  XIV,  394.  Auch  der  Adelhauser  Berain  von  1327  (im 
Stadt-Arch.  Freibg.)  nennt  im  Wendlinger  Bann  eine  Gegend  Hemmen- 
husen  und  Heimenrvti.  Bezügl.  der  letzteren  Örtlichkeit  sagt  das  Urbar 
des  Klost.  Adelhausen  von  1423,  dass  sie  auf  dem  üfhauser  Berg  gelegen 
sei,  mit  Reben  bepflan2t. 

Heiter slieiiii«  Im  Katalog  der  Schreiberschen  Antiquitäten- 
saramluDg  sind  ein  Stück  von  Terra  sigillata  und  Ziegelstücke  mit  Strichen 
eingetragen,  aufgefunden  auf  den  Schlossäckern  bei  Heitersheim. 

Hensehenberg,  die  Burg.    S.  unter  Handeberg. 

Zu  Herdern  bei  Freiburg  war  einst  ein  festes  Haus,  von  einem 
Weiher  umgeben,  das  zum  alten,  ehemals  Stiftstrassburgischen  Fron- 
hof gehörte,  genannt  in  einer  Urkunde  v.  1.  April  1413  im  Stadt.-Arch. 
Frbg.,  an  dessen  Stelle  jetzt  die  Blindenanstalt  steht.  Auch  ein  grösseres 
Gesundheitsbad  scheint  vormals  in  Herdern  gewesen  zu  sein.  Es  berichtet 
nämlich  ein  Tagebuch  des  bischöflich  Baseischen  Archivs,  dass  Melchior 
V.  Lichtenfels.  Fürstbischof  v.  Basel,  i.  J.  1564  mit  20  Pferden  in  Frei- 
burg eingeritten  sei,  um  sich  im  nächstgelegenen  Dorfe  Herdern  einer 
Badekur  zu  unterziehen.  Kolb  I,  64.  Zu  Herdern  starb  auch,  krank 
vom  hl.  Land  zurückgekehrt,  1189  Bischof  Rudolf  v.  Lüttich,  Bruder 
des  Herzogs  Bertold  IV.  v.  Zähringen.  Origines  Civitatis  Freiburg  p.  20. 
Aus  welcher  Quelle  die  Origines  diese  Nachricht  geschöpft  haben,  konnte 
ich  nicht  ermitteln.  Die  Gesta  Episcoporum  Leodiensium  in  den  Mon. 
Germ.  S.  S.  geben  hierüber  keine  Auskunft.  Wir  dürfen  annehmen, 
dass  damals  schon  ein  grosses  herrschaftliches  Haus  dort  vorhanden  ge- 
wesen sein  müsse,  das  zur  Beherbergung  eines  Fürsten  geeignet  war. 

Hericlieswilarey  wahrscheinl.  der  alte  Name  von  Pfaffenweiler, 
Amts  Staufen.    v.  Weech,  Rot.  Sanpetr.  in  Diöc.-Arch.  XV,  176. 

Herten  am  Rhein,  A.  Lörrach,  wird  mit  Warmbach  und  Wyhlen 
in  K.  Bissingers  Verzeichnis  der  Trümmer-  und  Fundstätten  aus  römischer 
Zeit  angeführt,  unter  Erwähnung  von  Gebäuderesten  und  Wasserleitung. 
Wie  Feclit,  „Südwestl.  Schwarzw.  IL  Abt.  L  Bd.,  211  u.  331"  angiebt, 
befinden  sich  dieselben  unmittelbar  am  westlichen  Eingang  des  Dorfes 
und  bilden  einer  alten  Sage  nach  das  westliche  Ende  einer  verschwundenen 
Stadt,  die  sich  von  Schwörstadt  bis  hierher  erstreckt  habe.  Schon  ein 
Berain  von  Herten  v.  J.  1694  fol.  21  erwähnt  im  Hertener  Bann  einer 
„haydischen  fluer",  oben  an  den  Mattenhaag  anstossend  und  führt  Äcker 
an  auf  dem  „Römer".  Als  einen  weiteren,  wenn  auch  nicht  gerade  voll- 
giltiifen  Beleg  für  die  römische  Besiedelung  kann  ich  beifügen,  dass  in 
der  mehrfach  erwähnten  Schreiberschen  Sammlung  sich  ein  Fragment  eines 
Topfes  aus  gebranntem  Thon  befindet,   welches  ich  für  römisch  halte, 

23* 


356  PoiBsifiion. 

gefondfn  luf  dem  Bargfeld  zu  Hertm;  mch  das  Bmclmfick  cnes 
lAästftnnegttU  kam  Tom  ZIegcUcker  d&selbst  in  die  Saaunliiiig  (mcht  mdr 

Torhanieci. 

MerteaWri^  die  Teste.    Auf  der  icehrenriJmten  Bfengmokirte 

ist  ganz  nahe  bei  Herten  gegen  den  Rhein  zu  eine  Borg  Hertenberg  etn- 
getragen.  Sie  wnrde  im  Kriege  zwischen  dem  Bischof  t.  Basel  und  den 
Grafen  Bndolf  t.  Hab>barg,  nm  d.  J.  1268  ron  dem  Ersteren  eingenommea 
nnd  zerstört;  Hertimberg  wird  bei  Erzahlong  dieses  Vorgangs  als  eise 
kurz  zuTor  nen  angelegte  und  wohirersehene  Festung  bezeichnet.  Ochs, 
Gesch.  V.  Basel  I,  39*2.  Auch  Wurstisen  erwähnt  dieses  Yorkommnisses 
in  seiner  Basler  Chronik  3.  Aufl.  p.  95.  Ochs  schöpft  seine  Nachrichten 
wohl  aus  den  Colmarer  Annaleo,  Monnm.  Genn.  S.  S.  XYII,  diese  Letz- 
teren erwähnen  jedoch  des  Umstandes  nicht,  dass  Hertenberg  kurz  Tor 
der  Krstönnung  neu  angelegt  worden  sei.  Die  Burg  mnss  wohl  wieder 
aufgebaut  worden  sein,  denn  unter  den  vielen  Burgen,  die  beim  grossen 
Erdbeben  am  Sl  Lucastag  1356  in  der  Umgebung  Basels  zusammen- 
stürzten, wird  auch  Hertenberg  aufgezählt.  Wurstisen  1.  c.  p.  137  und 
die  Schrift  der  Basl.  bist.  Gesellsch.  „Basel  im  XIV.  Jahrh.«  p.  240. 
Aus  ihrer  zweiten  Zerstörung  scheint  sie  sich  nicht  wieder  erhoben  zu 
haben.  Der  Hertener  Berain  v.  J.  1694  im  Stadt.-Arch.  Freiburg  erwähnt 
nämlich  wiederholt  eines  Hertenberges  als  Gewannname,  niemals  aber 
eines  Burgstalls,  woraus  sich  schliessen  lässt,  dass  die  Trümmer  damals 
schon  abgeräumt  waren.  Die  Bezeichnung  Burgfeld  ist  zu  Herten,  wie 
wir  oben  gesehen  haben,  heute  noch  gebräuchlicb.  —  Es  gab  auch  eine 
Edelknechtsfamilie  v.  Hertenberg,  Dienstmannen  der  Markgrafen  v.  Hach- 
berg-Rötteln,  begütert  im  Bann  zu  Herten,  im  XIV.  Jahrh.  Urkunden  der 
Deutschordens-Comthurei  Beuggen,  veröffentl.  v.  Gmelin  in  Ztschr.  XXVIH 
bis  XXX.  Vermutlich  nach  Untergang  der  Burg  Hertenberg  Hessen  sie 
sich  in  Rheinfelden  nieder.  Der  Tod  Bertschmans  v.  Hertenberg,  Schult- 
heissen  zu  Kheinfelden,  ist  nämlich  1326  zu  Rheiufelden  verzeichnet 
V.  Liebenau  „Die  Schlacht  bei  Sempach**  S.  266  vermutet,  dass  er  bei 
Seropach  gefallen  sei. 

Zwischen  Hertinfi^en  und  der  Landstrasse  oberhalb  Bellingen 
kommt  man  bei  den  Feldarbeiten  öfters  auf  Fundamente  früherer  Gebäude 
und  eine  Feldgegend  in  der  Nähe  heisst  St.  Peter,  wo  vor  und  noch  lange 
nach  der  Reformation  eine  Kapelle  stand.  Kolb  erklärt  diese  Erscheinung 
dahin,  dass  vor  dem  dreissigjähr.  Kriege  das  Dorf  näher  an  der  Land- 
strasse gelegen  habe  und  man  beim  Wiederaufbau  nach  den  Verwüstungen 
dieses  Krieges  sich  mehr  thalabwärts  an  den  Hasselbach  verzogen  habe, 
da  der  alte  Ort  früher  viel  an  Wassermangel  gelitten.  Der  Kirchen- 
satz von  St.  Peter,  die  ehemal.  Pfarrkirche  des  älteren  Dorfes,  stand  lt. 
Urk.  V.  1.  April  1327,  der  Commende  Beuggen  zu.  Ztschr.  XXIX,  179. 
Der  liiber  dec.  v.  1275  führt  eine  Kirche  in  Hertenkain  an  und  eine 
Kapelle  in  Hertenkain  minori,  Diöc.-Arch.  I,  211,  jedoch  der  Lib.  tax. 
V.  1JJ53  eine  Kirche  in  Hertikon  und  eine  solche  in  Hertikon  minore. 
Diöc.-Arch.  V,  88. 

lilltelin|t:eii,  auch  Hältelingen  genannt,  war  ein  Dorf  mit  eigener 
Gemarkung  westlich   von  Haltingen  am  Rhein,  das  im  dreissigjährigen 


Ödungen  im  Breisgaa.  357 

Kriege  teilweise  uod  im  Orleansschen  Kriege  völlig  verbrannt  und  zerstört 
wurde.  Auf  einer  Wiese,  die  dem  Schulfouds  von  Haltingen  gehört,  soll 
jetzt  noch,  wenige  Zoll  hoch  mit  Erde  bedeckt,  der  Taufstein  der  ehem. 
Kirche  von  Hiltelingen  stehen,  deren  Trümmer  erst  bei  Beginn  unseres 
Jahrhunderts  abgetragen  wurden.  Hiltalingen  wird  urkundlich  1311,  1358, 
1368  u.  1410  genannt.  Fecht,  südwestl.  Schwarzw.,  I.  Abt.  147  u.  II.  Abt. 
Bd.  I,  131,  327  u.  ff.  Auch  ein  Schloss  stand  daselbst.  Wenigstens 
wird  um  d.  J.  1580  ein  Frhr.  Hans  Burkard  v.  Anweil  als  Inhaber  des 
Schlosses  Hiltelingen,  eines  badischen  Lehens,  genannt.  A.  J.  Sievert, 
Gesch.  d.  Stadt  Müllheim  p.  220.  Ein  Adelsgeschlecht  v.  Hiltelingen  kommt 
schon  im  13.  Jahrh.  in  Ämtern  der  Stadt  Basel  vor.  Fecht  1.  c.  329.  — 
Hiltelingen  war  in  kirchlicher  Beziehung  ursprünglich  Filial  von  Stetten, 
denn  der  Lib.  Taxat.  v.  J.  1353,  Diöc.-Arch.  V,  27  führt  im  Archidiaconat 
Breisgau  an :  Stetten  cum  filia  Hiltalingen ;  später  bildeten  Hiltelingen  und 
Kleinhüningen  zusammen  eine  eigene  Pfarrei.  K.  Mehrer,  Chronik  v.  Kan- 
dern  p.  144.  Der  Gewannname  Heldelingen  am  Hochrain  bei  Haltingen 
soll  jetzt  noch  bestehen.    Ztschr.  II,  202. 

Kloster  Himmel »pforte  war  eine  kleine  Prämonstratenser-Abtei, 
seit  1523  Priorat  und  Wallfahrtsort  oberhalb  Wyhlen  an  dem  Weg  nach 
dem  Rührberg  im  Amt  Lörrach,  gestiftet  1303  und  aufgehoben  1803. 
Vgl.  Marian  I,  488  u.  ff.  „Wühlen  das  Prämonstratenserordens  Priorat** 
und  Gmelin,  das  Kloster  Himmelspforte  bei  Wyhlen  in  Ztschr.  XXVI,  344. 
Der  mystische  Namen  des  Klosters  war  St.  Maria  de  Porta  Coeli,  nicht 
zu  verwechseln  mit  der  Porta  Coeli  Ord.  Cist.,  welches  zugleich  der  mystische 
Namen  für  Thennenbach  war.  Näheres  auch  bei  Fecht  „Der  südwestl, 
Schwarzwald«  II,  I,  444. 

Höhingen,  die  Burg,  soll  als  Ersatz  für  die  von  Breisachern  zer* 
störte  Burg  Üsenberg  von  ebendenselben  Breisachern  für  die  Herrn  v. 
Üsenberg  erbaut  worden  sein.  Dieses  einst  sehr  bedeutende  Dynasten- 
schloss  auf  dem  Schlossberg  bei  Achkarren  am  Kaiserstuhl  kam  bei  dem 
Erlöschen  des  genannten  Geschlechts  Ende  des  14.  Jahrh.  zuerst  als 
Pfandschaft  an  die  Markgrafen  v.  Hachberg  und  beim  Erlöschen  auch  dieses 
Hauses  1415  an  den  Markgrafen  Bernhard  I.  v.  Baden.  Urkundlich 
wird  dasselbe  zum  erstenmal  1259  genannt.  Im  Bauernkrieg  1525  zerstört, 
wurde  es  1620  vom  Markgrafen  Gg.  Frdr.  v.  Baden  in  neuerer  Befestigungs- 
manier wieder  aufgebaut,  aber  1638  verlassen  und  abermals  niedergebrannt. 
Nach  einem  Bericht  über  den  Zustand  der  Markgrafschaft  Hachberg  nach 
dem  dreissigjährigen  Kriege  in  Ztschr.  XXXII,  485  mussten  auf  Befehl 
der  Obrigkeit  die  Einwohner  von  Ihringen  alle  ihre  Mobilien  auf  die 
Schlösser  Hochberg  und  Höhingen  flüchten.  Bei  der  Übergabe  verloren 
die  Ihrijiger  allein  200  Pferde  und  300  Stück  Vieh.  L  J.  1671  wurden 
auf  Drängen  Mazarins  die  noch  vorhandenen  Mauern  als  zu  gefährlich 
für  die  benachbarte  damals  französische  Festung  Breisach  vollends  abge- 
brochen, so  dass  heute  von  den  Ruinen  fast  nichts  mehr  übrig  ist.  Näheres 
s.  „Altbad.  Burgen  und  Schlösser  Breisgraus**  v.  Näher  u.  Maurer,  1884. 
Eine  Zeichnung  des  einzig  noch  vorhandenen  Mauerstückes  findet  sich  in 
Ztschr.  des  Vereins  „Schau-ins-Land**  6.  Jahrg.  S.  9. 


358  PoinsignoD. 

Hohneck  die  Burg.    Auf  dem  Kärtchen  des  mittelalterl.  BreiBgaus 
ist  nahe  bei  Opfiogeu  auf  dem  Tuiüberg  eine  Burg  H.  eingetragen.    Die 
angestellten  Nachforschungen  haben  aber  mit  aller  Bestimmtheit  ergeben, 
dass  die  Burg  Hohneck  nicht  auf  dem  Berge,  sondern  mitten  im  Mooswald 
zwischen  Haslach  und  Opfingen  auf  einer   iuselartig  aus  der  sumpfigen 
Umgebung  emporragenden  Erhöhung  lag,  die  im  Yolksmund  Honigbuck 
heisst,  auf  der  neuen  topogr.  Karte  aber  als  Hunnenbuck  eingetragen  ist 
Die  Landstrasse,  welche  heute  über  den  nördlichen  Teil  dieser  Erhöhung 
führt,  wurde  erst  in  der  Mitte  unseres  Jahrhunderts   angelegt;  früher 
führte  blos  ein  Jägerpfad  dort  vorbei.    Noch  in  den  Zwanziger  Jahren 
standen,  wie  mir  auf  das  Bestimmteste  versichert  wurde,  hart  an  der  jetzigen 
Strasse  die  Ruinen  des  alten  Schlosses  deutlich  sichtbar  und  Augenzeugen 
erzählten  mir,  wie  bei  einer  späteren  Einebnuog  der  Strasse  eine  gemauerte 
Brunnenleitung,  die  von  einer  nahen  Quelle  nach  dem  Schlosse  geführt 
hatte,  gesprengt  werden  musste.    Auch  Gartenblumen  und  Küchengewächse 
seien  merkwürdiger  Weise  dort  vorgekommen  und  in  der  Nähe  der  Burg 
habe  ein  grosser  Weiher  gelegen.    Die  Weganlage  und  namentlich  die 
Forstkulturen  haben  alles  dieses  beteitigt;  ausser  den  auffallenden  Ver- 
senkungen, welche  auf  eingestürzte  Keller  deuten,  ist  durchaus  nichts  mehr 
vorhanden,  woraus  man  auf  menschliche  Wohnungen  schliessen  könnte« 
Nach  Huhn,  Artikel  Opfingen,  wären  aber  die  Ruinen  sogar  1841  noch 
sichtbar  gewesen.  Urkunden  über  dieselben  sind  mir  nicht  bekannt  geworden 
und  ich  folge  lediglich  der  oben  genannten  Autorität  im  „Grossherzogtmn 
Baden  1841",  wenn  ich  berichte,  dass  i.  J.  1432  Frdr.  v.  Keppenbach  das 
Wasserhaus  zu  Opfingen  an  Hermann  v.  Liechtenfels  und  nach  verschie- 
denen Besitzwechseln  Frau  Beatrix  v.  Munzingen  i.  J.  1496  die  Barg  zu 
Opfingen  samt  den  Gefällen  an  die  Stadt  Freiburg  verkaufte,  dass  aber 
schon  1499  der  Markgraf  Philipp  v.  Hochberg  dieselbe  erwarb.     Dass 
Opfingen  schon  frühe  sein  eigenes  Adelsgeschlecht  hatte,  belehrt  uns  der 
Rot.  Sanpetr.  Diöc.-Arch.  XV,  157,  wo  zum  Jahr  1113  ein  Graft  de 
Opfingen  genannt  wird  und  eine  Urkunde  in  Ztschr.  IX,  450  u.  14  Aug. 
1269,  in  welcher  ein  dominus  Cüno  de  Ophingen  miles  als  Zeuge  erscheint. 
Aber  kein  Gewannname  in  nächster  Nähe  von  Op^ngen  deutet  auf  eine 
Burg  daselbst.     Im   Stadtarchiv  Freiburg  geschieht  nirgends  der   Burg 
Hohneck  Erwähnung  und  das  Ratsprotokollbuch  No.  3  verzeichnet  nur, 
dass  am   13.  Februar  1496  der  Rat  die  Pfandschaft  Opfingen,  Wolfen- 
weiler, Haslach  u.  s.  w. ,  die  vormals  dem  Heinrich  v.  Sulz  verpfändet 
worden,  an  sich  gelöst  habe  und  darauf  am  25  ejisd.  schon  die  Huldigang 
der  Leibeigenen  in  genannten  Ortschaften  an  den  Rat  zu  Freiburg  statt- 
fand.   H.  Schreiber  betrachtet  (Gesch.  d.   Stadt  Freiburg  I,  6)  diesen 
auffallenden  Geländeabschnitt,  welcher  zu  seiner  Zeit  den  Namen  Huni  — 
auch  Honi  —  und  Honingbuck  führte,  als  einen  der  alten  Ringwälle,  welche 
in  Zeit  der  Gefahr  den  Urbewohnern  der  benachbarten  Gegend  als  Zu- 
fluchtsstätten dienten.    Die  ovale  Erhöhung,  welche  in  der  Längenaxe 
nahezu  500  Schritte,  in  der  Breite  stellenweise  300  Schritte  und  in  der 
Höhe,  namentlich  auf  der  Südseite,  30  Fuss  und  darüber  misst,  überall 
umgeben  von  Sümpfen,  mag  für  einen  solchen  Zweck  recht  dienlich  ge- 
wesen sein  und  die  scharfen  Abschroffungen  am  Ostrande  scheinen  auch 


Ödungen  im  Breisgau.  359 

mir  von  Menschenhand  herzurühren.  Die  ihm  etwas  sonderlich  klingende 
Bezeichnung  Honigbuck,  die  er  als  Hünenbuck,  d.  i.  Riesenbuck  deutet, 
dürfte  ihm  weniger  auffallend  vorgekommen  sein,  wenn  er  das  Vorhanden- 
sein einer  Burg  Hohneck  am  Nordende  der  Anhöhe  gekannt  hätte.  Die 
Volksetymologie,  die  aus  einem  Hohneckbuck  einen  Honigbuck  machte, 
konnte  ihn  dann  nicht  mehr  befremden. 

Holdenthal  wird  1806  gemeinschaftlich  mit  Wildthal  eine  Be- 
sitzung der  Grafen  v.  Freiburg  genannt,  Ztschr.  XI,  447,  ebenso  mit 
Zähringen,  Gundelfingen,  Wildthal  und  Reuthe  beim  Verkauf  der  Burg 
Zähringen  an  Ritter  Snewelin  Bernlape  vom  30.  Mai  1327  angeführt. 
Ztschr.  XII,  456.  Auch  noch  im  Gundelfinger  Berain  aus  dem  15.  Jahrb., 
veröffentlicht  v.  Hartfelder  in  Ztschr.  XXXVI,  255,  wird  Holdenthai  mit 
dem  Küchlinsbrül  als  teilweise  im  Gundelfinger  Bann  gelegen  bezeichnet. 

Has;stetten  das  Burgstall  wird  1446  erwähnt.   Ztschr.  VIII,  390. 

Hann^eiiBlieiin.  Siegfried  v.  Hohenstein  u.  Brüder  schenken 
dem  Klost.  St.  Salvator  in  Schaffhausen  Erbgüter  im  Hegau,  Breisgau 
u.  s.  w.  adhoc  quoque  quod  habemus  in  pago  Brisgaugia  in  comitatu  Her- 
manni  ze  Hungensheim,  21.  Apr.  1101.  Dumge  regg.  Bad.  119.  Vielleicht 
Hügelsheim.    Quell,  z.  Schweiz.  Gesch.  III,  1,  61. 

Ihrinfi^en*  Im  Verzeichnis  alter  Angaben  von  Burgen  in  Baden, 
Bayern  und  Hessen,  Ztschr.  VHI,  390.  erwähnt  Mone  einer  Burghalde  zu 
Ihringen,  die  1341  genannt  wird,  vermutlich  im  Thennenbacher  Güterbuch. 
Auch  heute  noch  heisst  ein  Gewann  in  der  Nähe  des  Judenkirchhofes 
daselbst  „die  Burghalde*,  ohne  dass  jedoch  irgendwie  ein  Beweis  für  die 
einstmalige  Existenz  einer  Burg  zu  Ihringen  zu  erbringen  wäre.  Eine 
Eigentümlichkeit  des  grossen  und  wohl  auch  im  Mittelalter  stark  be- 
völkerten Marktfleckens  ist  dessen  Zusammensetzung  aus  lauter  kleinen 
Gruppen,  die  lange  Zeit  und  zum  Teil  bis  in  die  Gegenwart  selbständig 
ihre  eigenen  Ortsnamen  führten.  So  z.  B.  vergabt  Berhtolt  Bvttericher, 
Bürger  von  Freiburg,  am  22.  März  1308  eine  Gülte  von  10  Sest.  Nüssen 
ab  einem  Hause  und  einer  Öltrotte  zu  Bachheim.  Stadt -Arch.  Freibg. 
Aus  der  Urkunde  selbst  ist  nicht  ersichtlich,  dass  Bachheim  ein  Teil  von 
Ihringen  sei;  und  man  hätte  eben  so  gut  an  Bachheim  im  Schwarzwald 
denken  können,  wenn  nicht  die  Nussgülte  so  auffallend  gewesen  und  nicht 
zugleich  andere  Güter  zu  Ihringen  in  der  Urkunde  mit  genannt  wären. 
Der  Berain  des  Kirchenguts  zu  Ihringen  v.  J.  1560  erwähnt  ebenfalls  ver- 
schiedener Häuser  und  Höfe  „im  Bachen**  sowie  eines  „Bacher  Weges" 
am  Dorfgraben.  Stadt- Arch.  Freibg.  Die  Benennung  „im  Bachen**  für 
einen  Teil  des  Dorfes  ist  jetzt  noch  im  Gebrauch.  Auch  das  Adelhauser 
Urbar  v.  J.  1327  im  Stadt- Arch.  Freibg.  führt  unter  der  Rubrik  Ihringen 
verschiedene  Häuser,  Höfe  und  Gärten  zu  Bachein  an,  ausserdem  aber 
noch  ebenda  einen  Hof  in  Westhein,  mehrere  Höfe  in  Northein,  verschie- 
dene Häuser,  Höfe,  Gärten  und  Brunnen  in  Riethein,  einen  Hof  zu  Ket- 
tingen, sieben  verschied.  Häuser,  Höfe  und  Gärten  in  Osthein  oder  Nost- 
hein  und  endlich  einen  Brunnen  zu  Güttisriet.  Zu  diesen  Namen,  welche 
fast  alle  auch  im  Thennenbacher  Güterbuch  von  1341  vorkommen,  bringt 
dieses  fol.  343  noch  einen  Ort  Schathein  bei  oder  zu  Ihringen.  Ztschr. 
XIV,  397.    Von  allen  genannten  Bezeichnungen  der  Ortsteile  in  Ihringen 


360  PoinsigDon. 

hat  sich  ausser  für  Bachheim  nur  noch  derjenige  von  Ostheim  erhalten 
und  zwar  als  Diminutivum  ^im  Ostele^.  Scherckofen  und  eine  Scherckofer- 
gasse  wird  noch  im  Ihringer  Kirchenurbar  von  1560  genannt.  Als  Ödungen 
dürfen  wir  diese  Örtlichkeiten  nicht  auffassen,  aber  ihre  ehemaligen  Be- 
nennungen unter  den  verscholleneu  Ortsnamen  verzeichnen. 

Innikhen  war  ein  kleiner  Ort  bei  Tannenkirch  im  Amt  Lörrach, 
der  noch  in  dem  Rötteler  Berain  von  1664  angeführt  ist,  aber  damals 
nicht  mehr  bestand.    Mone  in  Ztschr.  XIV,  395. 

Innikofen*  In  den  ältesten  Vergabungen  im  Breisgau  an  das 
Klost.  St.  Gallen  ans  dem  8.  u.  9.  Jhrdt.  wird  wiederholt  ein  Ort  Annin- 
chova,  Onninchova  und  selbst  Honninchouun  genannt.  Wartmann  I,  3, 
27  u.  245.  Die  Reihenfolge  in  der  Nennung  mit  den  anderen  gleichzeitig 
angeführten  Ortschaften  lässt  bezüglich  seiner  Lage  stets  auf  den  mittleren 
oder  unteren  Breisgau  schliessen.  Ebenso  verhält  es  sich  mit  dem  Orte 
Vuinchoven,  der  in  der  Urkunde  Heinrichs  IV.  vom  l.  März  1064,  betr. 
Vergabungen  an  das  Klost.  Otmarsheim  im  Ober-Elsass,  erwähnt  wird. 
Mitt.  d.  österr.  Instit.  V,  405.  Höchst  wahrscheinl.  sind  alle  diese  Na- 
men die  Bezeichnung  für  ein  und  denselben  Ort,  für  das  seit  dem  Jahr 
1261  unbestreitbar  urkundl.  in  die  Geschichte  eintretende  Dorf  Innikofen. 
Ztschr.  IX,  350.  Vollends  die  Irkunden  vom  21.  Febr.  1388  u.  7.  Jan. 
1391  im  Stadt- Arch.  Freibg.  lassen  keinen  Zweifel  übrig  an  der  ehemal. 
Existenz  und  der  Lage  genannter  Örtlichkeit  Da  wo  die  Banngrenzen 
von  Krotzingen,  Biengen  und  Schlatt  auf  dem  heutigen  Gewann  Sinnig- 
hofen  (neue  topogr.  Karte  Bl.  116)  zusammentreffen,  lag  die  ehemal.  Dorf- 
gemeinde Innikofen  mit  eigener  Gemarkung  und  einem  Schlosse,  welch 
letzteres  der  Sage  nach  in  den  Matten,  welche  der  Nenmagoi  bespült, 
versunken  sein  soll.  Innikofen  hatte  seinen  eigenen  Adel,  welcher  drei 
Schlägel,  zwei  zu  eins  gestellt,  in  seinem  Wappen  fahrte.  Zum  letzten- 
mal wird  Innikofen  im  Jahr  1542  erwähnt,  der  Hof  zn  Lmekhoven  bei 
Krotzingen  als  Lehen  des  Klost.  Murbach  im  £lsas&  YgL  meine  Publi- 
kation über  lunikofen  in  Ztschr.  d.  bist.  Ver.  zu  Freibg.  Bd.  Y,  475. 

IstelMy  die  Schlösser  und  das  Kloster.  Oben  aof  dem  Isteiner 
Klotz  erhoben  sich  zwei  Burgen,  eine  obere  und  eine  nntore  als  Tmtz- 
ond  Schutzfesten  der  Bischöfe  v.  Basel  gegen  die  ihnen  feindselige  Bärger- 
schaft. 1306  wurde  das  Barglehen  zu  Istein  pfandweise  dem  Edel- 
knechte Jakob  V.  Lörrach  überlassen  Ztschr.  IV,  369,  eine  Bnrghat  zn 
Schwarzeuberg  und  Istein  wird  1341  erwähnt,  Ztschr.  IV,  384.  Beide 
Burgen  wurden  1372  von  den  Baslern  genommen,  1374  jedoch  dem  Bischof 
wieder  zurückgegeben,  1386  vorübergehend  au  den  Grafen  C.  v.  Freibnrg- 
Badenweiler  versetzt,  1409  abermals  von  den  Baslern  erobert  and  1411 
gesprengt  und  zerstört.  Fecht,  der  Südwest!.  Schwarzwald  II,  1, 347  u«  ff. ; 
Ztschr.  XX,  95.  Über  die  Vorgänge  von  1409  a.  1411  siehe  Näheres  in 
Worstiseus  Basier  Chronik  3.  Aud.,  p.  164  u.  Ib9.  —  Bischof  Caspar  t. 
Basel  verleiht  noch  1479  dem  dermajin  v.  Kptingen  die  zerstörte  Teste 
Istein  und  erlaubt  ihm  dieselbe  wieder  aufzubauen.  Ztschr.  XIX,  196. 
Der  Wiederdut^au  ist  aber  nicht  zu  Stande  gekommen,  weil  der  Bat  t.  Basel 
Einsprache  dagegen  erhob.  Es  wird  von  da  an  nie  mehr  der  Isteiner 
erwähnt  and  heutzutage  sind  sie  bis  auf  wenige  kaum  erkennbare  Spi 


Ödungen  im  Breisgaa.  361 

verschwunden.  Istein  das  Frauenkloster  wurde  1205  vom  Basler  Bischof 
Berthold  v.  Röteln  gestiftet  mit  dem  Titel:  „Zu  unserer  liehen  Frauen 
am  Rhein^,  brannte  im  14.  Jahrh.  ab,  wurde  dann  in  eine  Propste!  für 
einen  Geistlichen  umgewandelt,  deren  Collatur  anno  1856  vom  Abt  von 
Clugny  für  ewige  Zeiten  dem  jeweiligen  Prior  von  St.  Alban  in  Basel 
übertragen  wurde.  Ztschr.  IV,  471.  Die  Propstei  wurde  1785  abgebrochen. 
Focht  wie  oben  II,  I,  348.  Nach  Wurstisen  Cap.  XX  hatte  das  Klöster- 
lein noch  1350  sechszehn  Conventfrauen  und  einen  nicht  unbedeutenden 
Göterbesitz  von  Istein  bis  zur  Vollenburg.  Das  Elösterlein  lag  gerade 
unterhalb  des  Felsens,  der  die  Schlösser  trug.  Näheres  über  das  Kloster 
s.  Martini,  Istein  und  seine  Umgebung  in  der  Zeitschrift  des  Vereins 
„Schau-ins-Land"  2.  Jahrg. 

Kachln choTA  s.  unter  Berghausen. 

Kaltenbach.  Das  Stammschloss  der  schon  im  12.  Jahrh.  aus- 
gestorbenen Dynasten  von  Kaltenbach,  Stifter  der  ehemal.  Bened.-Propstei 
Bürgein,  lag  nach  der  Breisgaukarte  in  Baders  Bad.  I  im  oberen  Kander- 
thal  oberhalb  des  gleichnamigen  Dorfes  K.  in  der  Gemeinde  Malsburg 
zwischen  Marzell  u.  Lütschenbach.  Es  soll  dazu  die  ganze  Waldgegend 
von  der  Höhe  des  Blauen  bis  gegen  Badenweiler  u.  Fggenheim  und  von 
da  bis  zur  Wiese  gehört  haben.  Ein  Teil  der  alten  Veste  ist  nach  Baders 
Bad.  in,  126  zur  Wiederherstellung  der  uralten  Dorfkirche  verwendet 
worden,  seit  welcher  Zeit  die  verödeten  Trümmer  unter  Moos  und  Ge- 
sträuchen verborgen  liegen,  kaum  den  nächsten  Bewohnern  bekannt. 

Bei  Kaltenberberif  im  Amt  Lörrach  erwähnt  Leichtlen  in  seinen 
Forschungen,  Schwaben  p.  7,  eines  Mauernfeldes  als  der  Grundmauern 
einer  römischen  Stadt.    Näheres  hierüber  ist  mir  nicht  bekannt  geworden. 

Zu  oder  bei  Kenzlnu^en  wird  1341  eine  örtlichkeit  ^burg^  und 
„hinderburg^  genannt.  Kenzingen  hatte  in  frühester  Zeit  seinen  eigenen 
Adel,  den  wir  unter  die  hochfreien  zu  rechnen  haben.  Der  vir  nobilis 
Amoldus  de  Kencingen  u.  dominus  Arnoldus  de  Kencingen  erscheint  im 
Rot.  Sanpetr.  bei  der  Schenkung  v.  1112  nahezu  auf  gleicher  Rangstufe 
wie  der  Comes  Erluinus  de  Nivinburc,  indem  sie  beide  als  Gemeinsherren 
ein  und  derselben  Herrschaft  auftreten.  Es  ist  nicht  anzunehmen,  dass 
wir  unter  obiger  Ortlichkeitsbezeichnung  den  1341  wohl  schon  abge- 
gangenen Burgsitz  der  alten  Dynasten  von  Kenzingen  betrachten  dürfen^ 
da  beide  nicht  wohl  zur  Aufnahme  einer  Burg  ausreichen. 

Kettinit^eii  s.  unter  Ihringen. 

Kibbarn^.  Nach  einer  frommen  Tradition  waren  die  Töchter  des 
letzten  Burgherrn  Namens  Günther  auf  dem  Kibfelsen  bei  Freiburg  die 
Stifterinnen  des  Klost.  Güntersthal  Cist.-Ord.  i.  J.  1221.  Diese  Tradition 
wird  aber  durch  keinen  urkundl.  Belag  bekräftigt,  da  sich  die  Existenz 
eines  Herrengeschlechtes  von  Kibburg  im  Breisgau  nicht  nachweisen  lässt. 
Dass  irgend  ein  Bau  oben  auf  dem  Kibfelsen  gewesen  sein  muss,  beweisen 
die  wenn  auch  sehr  geringen  noch  vorhandenen  Mauerreste ;  vor  wenigen 
Jahren  noch  hat  man  nach  einer  durchaus  zuverlässigen  Angabe  dort 
oben  behauene  Steine,  Fenstergesimse  aus  Rogenstein  vom  Schönberg  und 
deutliches  Mauerwerk  von  ungewöhnlicher  Härte  gesehen.  Auch  eine 
Zeichnung  der  Klostergemarkung  von  Güntersthal  aus  dem  Jahr  1770  soll 


362  Poinsignon. 

die  Bargtrümmer  als  damals  noch  sehr  ansehnlich  dargestellt  haben;  im 
mehrerwähnten  Breisgaukärtchen  ist  die  Burg  Kibburg  ebenfalls  einge- 
tragen und  das  Güntersthaler  Urbar  you  1344  bringt  nach  Bader  auf 
fol.  88  in  jener  Gegend  die  Walddistrikte  in  dem  Burggraben,  in  dem 
obem  und  niedern  Burggraben.  Auch  der  Dingrodel  von  Kappel  vom 
Jahr  1484  erwähnt  der  „burgsgassen  uff  und  ab  an  den  berg  gen  Eüborg**. 
Ztschr.  XXXVI,  279.  Nichtsdestoweniger  wird  die  Geschichte  dieser  Burg, 
wenn  sie  überhaupt  als  mittelalterliche  Feste  bestanden,  wohl  für  alle 
Zeit  in  ein  undurchdringliches  Dunkel  gehüllt  bleiben.  Näheres  in  Ba- 
ders „Schicksale  des  ehemal.  Frauenstifts  Güntersthal"  in  Diöc-Arch.  V, 
125  u.  ff.  u.  Metzger,  der  Kibfelsen  u.  Kibbad  in  Ztschr.  d.  Ver.  Schau- 
ins-Land  3.  Jahrg.  p.  80. 

Kimlialdeii,  das  Kloster.  In  dem  schmalen  Eümbachthale  südL 
von  Bleichheim  stand  auf  der  Stelle  des  jetzigen  Bades  vor  Zeiten  ein 
kleines  Paulinerkloster,  welches  urkundl.  im  Jahr  1360  zum  erstenmal 
genannt  wird,  aber  vermutl.  schon  in  der  ersten  Hälfte  des  14.  Jhrdts.  ge- 
stiftet wurde  und  hiess  ursprüngL  „Heiligkreuz  im  Kürnbach".  Durch 
verschiedene  Schicksalsschläge  und  Eriegsdrangsale  kam  das  Kloster  so 
tief  herunter,  dass  1554  nur  noch  ein  einziger  Konventaale  daselbst 
lebte  und  Kloster  samt  Kirche  und  den  übrigen  Gebäulichkeiten  in  voll- 
ständigen Zerfall  gerieten.  Es  wird  schon  1582  „ein  alt  verfallen  Klö- 
sterlein" genannt  und  1585  von  dem  Ordenskollegium  in  Ensisheim  mit 
allen  noch  dazu  gehörigen  Gütern  und  Rechten  an  das  Klost.  Wonnethal 
verkauft.  Erst  1669  wurde  die  Wallfahrtskirche  wieder  aufgebaut  und 
1717  das  Bad  errichtet  und  bekam  dann  den  Namen  die  Eürnhalden  bei 
dem  hl.  Ereuzbrunnen.  S.  Eürzel  in  Ztschr.  d.  Ver.  Schau -ins- Land 
6.  Jahrg. 

Köndrinfl^en,  die  Burg.  Der  Bot.  Sanpetr.  bringt  unter  den  frei- 
adeligen Zeugen  bei  einer  Schenkung  Herzog  Bertholds  HI.  v.  Zähringen 
vom  27.  Dez.  1112  an  der  Spitze  den  Cono  de  Eunringen  und  seinen 
Sohn  Cono,  von  denen  der  eine  noch  bei  einer  andern  Schenkung  in  der 
Zeugenreihe  unter  den  Dynasten  und  zwar  noch  vor  denen  von  Rötteln 
und  Erenkingen  aufgezählt  wird.  Auch  in  der  Urk.  Eaisers  Heinrich  Y. 
vom  23.  Jan.  1123  für  Alpirsbach  und  derjenigen  Eönig  Eonrads  III.  für 
St.  Blasien  erscheint  unter  den  Zeugen  je  ein  Chuono  de  Chunringin  oder 
Cüno  de  Chunringen.  Neugart,  Cod.  dipl.  AI.  II,  54  u.  74  Weniger  be- 
stimmte Nachrichten  haben  wir  von  dem  Burgsitz  dieses  Geschlechtes, 
das  schon  frühe  —  c.  1230  —  erlosch.  Das  Thennenb.  Güterbach  er- 
wähnt bloss  einmal  des  „Burggrabens"  bei  Eöndringen,  während  jedoch 
an  a.  0.  i.  J.  1528  die  „alte  bürg"  zu  Eöndringen  genannt  wird.  Ztschr. 
Vni,  390.  Gegenwärtig  bekundet  nichts  mehr  deren  einstiges  Yorhandeii- 
sein  als  der  nahe  bei  Eöndringen  in  östl.  Richtung  schon  von  weitem 
auffallende,  steil  emporragende  Lössklotz,  der  nach  Norden  und  Ost^ 
durch  einen  in  regelrechtem  Halbkreis  geführten  auf  der  Sohle  etwa 
25  Fuss  breiten  und  tief  eingeschnittenen  Burggraben  umschlossen  wird. 
Auf  der  schwer  zugänglichen  Platte^  welche  die  Burg  getragen  hat,  finden 
lieh  noch  zahlreiche  lose  Mauerbrocken,  jedoch  kein  zusammenhängendes 
Gemäuer,  da  das  Grundstück  für  die  Rebkultur  nutzbar  gemacht  ist. 


ÖduDgen  im  Breisgau.  353 

Auch  Topfscherben  wurden  bei  Anlage  des  Bierkellers  an  jener  Stelle 
gefundeu,  die  nach  dem  Urteil  einer  Autorität  in  diesem  Fache,  des  Hm. 
Hofrat  Dr.  Ecker  in  Freiburg,  als  allemannisch-fränkisch  erklärt  wurden. 
Auf  der  neuen  topogr.  Karte  ist  die  Stelle  als  „Bürgle^  eingezeichnet. 
Über  die  näheren  Schicksale  der  schon  Ende  des  12.  Jhrdts.  vom  Dynasten- 
adel zur  Stufe  der  Ministeriale  herabgesunken  war,  s.  „Das  Weiherschloss 
bei  Emmendingen"  von  H.  Maurer,  Progr.  d.  Höh.  Bürgersch.  in  Emmen- 
dingen 1879. 

Kolbacb»  Die  Mer matten  in  dem  Sellande  under  Colbach  im 
Kirchzarter  Thal  werden  in  einer  Spit.-Urk.  im  Stadt -Arch.  v.  9.  Dez. 
1311  genannt.  Kolbach  gehörte  zu  den  geschlossenen  grossen  Hofgütern 
des  Klost.  St.  Mergen  und  wird  in  Urkunden  v.  1332,  Diöc.-Arch.  ü,  235, 
und  vom  27.  Mai  1357,  Stadt -Arch.  Freibg.,  angeführt  zwischen  Burg 
und  Burkarziehen.  Aber  der  Dingrodel  von  Zarten  v.  J.  1397  erwähnt 
seiner  nicht  mehr,  ebenso  die  Kaufbriefe  v.  1462  u.  1463.  Schreiber, 
Urkb.  n,  473  u.  ff.  Es  scheint  also  schon  im  14.  Jhrdt.  abgegangen 
zu  sein. 

Das  Schloss  Koliberg:  am  Kaiserstuhl.  Zwei  Kilometer  südl.  von 
Endingen  und  unweit  der  St.  Katharinakapelle  ganz  im  Walde  versteckt, 
findet  man  noch  die  unbedeutenden  Überreste  einer  alten  Burg,  die  im 
Volksmund  jetzt  irrtümlich  Üsenburg  genannt  wird,  in  Wirklichkeit  aber 
Koliberg  oder  Kohlenberg  hiess.  Die  Edelknechte  und  erblichen  Schult- 
heissen  von  Endingen  trugen  sie  zu  Lehen  vom  Stifte  Waldkirch,  verloren 
sie  aber  schon  1321,  indem  sie  in  ihrem  erbitterten  Kampfe  mit  den  Dy* 
nasten  von  Usenberg  von  den  letzteren  zerstört  und  nicht  wieder  aufge- 
baut wurde.  Da  die  Familie  derer  von  Endingen,  von  welcher  in  der 
erwähnten  Fehde  und  höchst  wahrscheinlich  bei  der  Erstürmung  der  Burg 
drei  Angehörige  gefallen  waren,  schon  im  Jahr  1333  nach  Strassburg  aus- 
wanderte, hatte  sie  vermutlich  damals  schon  ihr  wertlos  gewordenes  Lehen 
aufgegeben,  weshalb  es  die  Äbtissin  Margarethe  von  Waldkirch  (seit  1419) 
der  Stadt  Endingen  übertrug,  deren  jeweiliger  Bürgermeister  nun  Lehen- 
träger des  Burgstalls  Koliberg  sein  sollte.  Die  Belehnung  wird  nach  Um- 
wandlung des  Frauenkloster  St.  Margarethen  zu  Waldkirch  in  ein  welt- 
liches Chorherrenstift  zum  letztenmal  anno  1494  erneuert.  Maurer  in 
Ztschr.  d.  Ver.  Schau -ins -Land  6.  Jahrg.  S.  34  u.  Ztschr.  f.  Gesch.  d. 
Oberrh.  XXXIV,  142  u.  ff. 

Korben^  ein  Hofgut  zwischen  Wöpplinsberg  und  Maleck  wird  1180 
von  einem  Ritter  von  Kunigesberge,  Dienstmann  des  Grafen  Berthold  v. 
Nimburg,  an  das  Klost.  Thennenbach  vergabt.  Maurer  in  Ztschr.  d.  Ver. 
Schau-ins-Land  10.  Jahrg.  S.  12.  Zwing,  Bann  und  Gericht  zu  Korben 
werden  in  der  Güterteilung  der  Markgrafschaft  Hochberg  von  1305  ge- 
nannt. Maurer,  Landgrafsch.  im  Breisgau  p.  20.  Auch  das  Thennenb. 
Güterbuch  v.  1341  erwähnt  noch  des  Gutes  Korben,  aber  im  Jahr  1667 
wird  ein  Waldstück  beim  Mallnegger  Hof  die  Corber  Egerten  genannt; 
der  Hof  war  also  damals  schon  abgegangen.  Mittlgn.  d.  bad.  bist.  Kom. 
Hft.  VII,  p.  88.    Heute  noch  heisst  die  Stelle  das  Korberegg. 

Kranzenau,  die  Burg,  war  einst  Sitz  der  gleichnamigen  am- 
fangreichen  Herrschaft  am  Kaiserstuhl  mit  Gütern  zu  Oberschaffhausen, 


364  PoinsignoD. 

Bötzingen,  Gottenheim  u.  Eichstetten  und  stand  in  den  Wiesen  bei  Ober- 
schaffhausen, Gewann  Schlossmatten,  auch  Steinmatten  genannt,  zwischen 
dem  jetzigen  Riedkanal  und  dem  Mühlebach,  unweit  der  Brücke,  welche 
über  den  Hiedgrabeu  geht.  S.  Wörls  Karte  der  Umgebung  v.  Freibarg,  1838. 
Die  Herrschaft  gehörte  im  15.  u.  16.  Jahrh.  einem  Zweig  der  Familie 
Snewlin-Eozzo,  welcher  sich  nach  derselben  Snewlin  v.  Cranzenow  nannte, 
wurde  auch  Gemeinsherrschaft  mit  der  Junkerfamilie  Morser  und  dem 
markgräfl.  Hause  Hochberg.  Von  der  Burg,  welche  im  Bauernkrieg  1525 
zerstört  worden  ist,  sind  einige  Mauerreste  noch  Mitte  dieses  Jahrhunderts 
sichtbar  gewesen.  Seit  wann  und  wie  der  Name  Kranzenau  aufkam,  ist 
mir  nicht  bekannt  geworden.  Ein  altes  Zinsbuch  aus  dem  Anfang  des  14. 
Jahrhunderts  bringt  unter  der  Rubrik  „In  Scafhvsesen'*  eine  Stelle  „vnd 
ze  Betzingen  bi  der  bvrk  I  maus  mat^  ohne  weitere  Bezeichnung.  Da 
Oberschaffhausen  u.  Betzingen  ganz  nahe  beisammen  liegen,  ist  offenbar 
Kranzenau  in  den  Matten  gemeint.  Auch  der  Hochberger  Berain  No.  3 
im  Stadt-Arch.  Freiburg  v.  J.  1567  fol.  358  kennt  bei  Betzingen  und 
Schaffhausen  bloss  eine  Burg  uff  den  Stegmatten,  führt  aber  ausserdem 
nach  fol.  358  Äcker  uffen  Bürglin  zwischen  Bunthenhaldenküntzgen  und 
Braitenackerkuntzgen  an.  Ebenso  der  St.  Märgener  Berain  „Reben  vf 
dem  Burgklein^,  fol.  91.  Dieser  Gewannname  ist  heute  noch  gebräuchlich 
und  bezeichnet  eine  Stelle  östlich  des  Dorfes,  wo  auf  der  neuen  topogr. 
Karte  das  Wort  „Hilscher^  steht.  Es  lag  also  dieses  Bürglin  auf  dem 
Berg,  während  die  Burg  Kranzenau  als  Weiherschloss  unten  im  grossen 
Mattfelde  stand.  Ausserdem  geht  aber  auch  noch  die  Sage,  dass  auf  dem 
benachbarten  Seelenberg  südlich  von  Oberschaff  hausen  einst  ein  Vogt  ge- 
haust habe  mit  der  am  Kaiserstuhl  unvermeidlichen  Erzählung  ;'vom  jus 
primae  noctis. 

Bureizzenaii  s.  oben  unter  Brameshart. 

Die  Küehlinsburg:  bei  Waldkirch,  nicht  zu  verwechseln  mit  dem 
nördl.  der  Stadt  gelegenen  Castelberg  oder  der  entfernteren  Ruine  Schwarzen- 
berg  war  ein  Weiherschloss  an  der  Thalmündung  des  Dettenbaches  in  der 
Nähe  des  Margaretenstiftes  und  ursprünglich  Burgsitz  der  Ritterfamilie 
Amann  zu  Waldkirch,  von  welcher  es  laut  einer  Urkunde  v.  20.  Jan.  1301 
durch  Kauf  an  den  Freiburger  Patricier  und  Ritter  Egenolf  Küchlin  Über- 
ging. Der  Letztere  Hess  sich  unter  jenem  Datum  die  besonderen  Rechte 
und  Freiheiten  des  festen  Hauses  von  den  Herrn  v.  Schwarzenberg  be- 
stätigen und  vererbte  dann  diesen  Besitz  auf  seine  Nachkommen,  weshalb 
es  Küchlinsburg  genannt  wurde.  Wie  lange  das  Schloss  im  Besitz  der 
Küchlin  blieb,  ist  nicht  festgestellt,  wahrscheinlich  bis  zu  deren  Erlöschen. 
Im  16.  Jahrh.  erscheint  es  als  Eigentum  des  Caspar  Wolff  von  Renchen, 
der  es  1551  an  Dr.  Stephan  Wayg  verkauft,  am  21.  Dec.  1558  als  das- 
jenige des  Hans  Christoph  v.  Nippenburg  und  wird  endlich  1599  von  Martin 
V.  Nippenburg  zu  Rieth  als  freier  Edelmannssitz  mit  allen  zugehörigen 
Gütern  in  Denzlingen,  Gundelfingen,  Heuweiler,  Ichtingen,  Siegelau  u.  s.  w« 
um  7000  fl.  an  Jacob  Sigmund  v.  Rheinach  v.  Steinenbrunn  verkauft. 
Vgl.  Roth  V.  Schreckenstein,  Beitr.  z.  Gesch.  d.  Stifts  u.  d.  Stadt  Wald- 
kirch in  Ztscbr.  XXXVI.  Weiteres  ist  mir  über  diese  Burg  nicht  bekannt 
geworden.    Nach  mündlichen  Erhebungen  an  Ort  und  Stelle  sei  sie  durch 


ÖduDgen  im  Breisgau.  365 

einen  Brand  zugrund  gegangen,  da  dort  unter  anderem  auch  eine  halbe 
Rüstung  mitten  unter  Kohlenresten  ausgegraben  worden  sei.  Die  Um- 
fassungsmauern standen  noch  bis  in  die  dreissiger  Jahre,  dann  wurden  sie 
abgetragen  und  der  Weiher  zugeworfen  und  jetzt  erinnert  nur  noch  der 
Name  Schlössleweiher  an  die  einstmalige  Existenz  der  Burg,  die  in  den 
jetzigen  Gärten  am  südöstlichen  Ende  der  Stadt  stand,  die  sich  in  neuerer 
Zeit  allmählig  bis  dahin  ausgedehnt  hat. 

Kntz  ist  jetzt  nur  noch  die  Eutzmühle  bei  Niedereggenen ,  war 
aber  noch  im  13.  Jahrb.  ein  Dorf,  nach  einem  Säckinger  Rodel,  worin 
OS  bei  Schliengen  erwähnt  wird  „in  dem  dorfe  ze  Kutz"  und  bei  Auggen 
„uff  der  flu  ze  Kutz".  Neugart  cod.  Alem.  I,  44  bezieht  den  alten 
Ortsnamen  „Gotoneswilare"  auf  Kutz.  Mone  in  Ztschr.  XIV ,  395. 
Die  Gemarkung  Kutz  wird  auch  in  einer  Schenkung  vom  17.  November 
1286  für  das  deutsche  Haus  in  Neuenburg  a.  Rh.  erwähnt.  Ztschr. 
XVIII,  472.  Die  Sausenburger  Erneuerung  v.  J.  1564  sagt  in  der 
Bannbeschreibung  von  Sitzenkirch,  Ruhr.  Obereckenheim  u.  Schalsingen, 
von  der  Kolreuti  uf  die  Stöckhi  an  Kutzer  Bann  und  bemerkt  hiezu 
„dieser  Kutzer  Bann  ist  vor  Jahren  ein  sunderer  ausgesteinter  Bann  ge- 
wesen, welches  Bannstein  verloren  sein  und  die  hoch  Obrigkeit  den  Mark- 
graffen  v.  Baden  zugehörig,  die  niedere  Gerechtigkeit  aber  den  Edelleuten 
V.  Liel.  Nichtsdestoweniger  figuriert  die  „Gemeinde  Kutz"  selbst  noch 
im  Vertrage  zw.  dem  markgräfl.  Hause  Baden -Dur  lach  und  dem  Fürst- 
bischof V.  Basel  vom  10.  Juni  1769,  Banngrenzstreitigkeiten  betr.  Ztschr. 
XVII,  373. 

liabirn  wird  unter  den  Gütern  angeführt,  welche  den  Grundstock 
des  Thennenbachschen  Güterbesitzes  ausmachen  lt.  ürk.  v.  1161  o.  T. 
Dümge  Regg.  Bad.  p.  50.  Es  waren  die  bis  in  die  Mitte  unseres  Jahr- 
hunderts vorhanden  gewesenen  Laberhöfe  oben  auf  dem  Berge  gegenüber 
Sonnenziel  (s.  unten)  an  einer  Stelle,  die  jetzt  mit  Wald  bestanden  ist. 
Maurer  in  Freibg.  Zeitschr.  IV,  295.  Sie  sind  noch  auf  der  Wörlschen 
Karte  von  1838  verzeichnet. 

fjaldtkoi'en.  In  der  Vergebung  des  Ebo  an  St.  Gallen  v.  7.  Sept. 
670  wird  mit  Vahcinchova  u.  Bodinchova  ein  Ort  Laidolvinchova  genannt. 
Neugart  Cod.  dipl.  AI.  p.  5,  Wartmann  I,  17,  datiert  die  Urkunde  vom 
7.  Sept.  751.  Walcho  v.  Waldeck  und  seine  Gemahlin  Mächtildis  schenken 
dem  Gotteshaus  St.  Gallen  i.  J.  1113  Güter  zu  Fulliken,  Laidikofen, 
Riehen,  Wahinkofen,  obern  Basel,  Brombach  etc.  Ztschr.  H,  195.  Im 
Vergleich  von  Fahrnau  v.  1.  Novbr.  1166  zwischen  Kloster  St.  Blasien 
und  der  Pfarrei  Tegernau  wird  ein  Gut  Ledinchova  angeführt.  Dumg6 
Regg.  Bad.  p.  52.  Nach  einem  Urbar  von  1352  waren  sowohl  Laidikofen 
als  Wahinkofen,  Höfe  oder  Weiler  bei  Haltingen,  Bader  in  Ztschr.  II,  195. 

Von  einer  sagenhaften  Stadt  Ijandau  am  Grenzacher  Hörn  erzählt 
sich  das  Volk,  dass  sie  dort  im  Rhein  untergegangen  sei.  Es  fehlt  bis 
jetzt  jede  urkundl.  Unterlage  hiefür.  S.  Fechts  südwestl.  Schwarzwald 
IL  Abtlg.  I.  Bd.,  317. 

liandeck,  das  Städtlein.  Ritter  Johannes  Sneweli,  Bürgermeister 
zu  Freiburg,  vergleicht  sich  am  17.  Apr.  1300  mit  dem  Johanniterorden 
wegen  der  streit.  Hälfte  des  Städtleins  Landeck  umbe  das  halbe  teil  des 


366  PoinsigDon. 

Stettelins  das  da  lit  vor  der  bürg  ze  Landegge,  das  da  horti  in  den  wehsel 
(Tausch)  z&  der  bürg  ze  Landegge,  so  ich  mit  in  han  getan  umbe  die 
selbun  bürg.  Ztschr.  XV,  233.  Von  diesem  Städtchen,  welches  wohl 
nichts  als  eine  sehr  erweiterte  und  umfangreiche  Vorburg  gewesen  sein 
mag,  erbalten  wir  sonst  nirgends  eine  Nachricht.  Die  Burg  Landeck 
gieng  erst  im  Bauernkrieg  zu  Grunde,  das  Städtlein  aber,  von  der  Art 
etwa  wie  das  heutige  Blumenfeld,  ist  als  solches  wahrscheinlich  schon  viel 
früher  abgegangen,  bezw.  es  ist  nach  Verlust  seiner  Umfassungsmauern 
wieder  zum  offenen  Dorf  geworden.  In  dieser  Hinsicht  dürfte  es  eigentl. 
nicht  unter  die  Ödungen  gerechnet  werden,  findet  aber  hier  seinen  Platz 
mit  Beziehung  auf  die  weniger  bekannten  abgegangenen  mittelalterl.  Be- 
festigungswerke. 

liang^enbog^en«  In  der  Bestätigungsurkunde  für  Klost.  Thennen- 
bach  vom  4.  März  1184  wird  zwischen  den  Ortsnamen  Brameshart  (s.  o.) 
und  Malterdingen  die  Örtlichkeit  L.  genannt.  Neugart,  Episc.  II,  595.  Güter 
beim  Hof  zu  Langinbogin  werden  in  der  Lehenaufsage  des  Ritters  Jo- 
hannes V.  Eenzingen  zu  Gunsten  des  Elost.  Thennenbach  v.  16.  Nov.  1219 
in  Ztschr.  IX,  230  von  demselben  Kloster  an  den  Dynasten  Rudolf  L  von 
üsenberg  verliehen.  Auch  das  Thennenb.  Güterbuch  erwähnt  dieser  Ort- 
lichkeit  zwischen  den  Ortsnamen  Eingsheim  und  Rust,  woraus  Mone 
schliessen  zu  dürfen  glaubt,  dass  L.  zwischen  diesen  beiden  Dörfern  ge- 
legen habe.    Vgl.  Ztschr.  XIV,  395. 

liebemo»    S.  unter  Labirn. 

Das  Weiherschlösschen  zu  liehen  bei  Freiburg  an  der  Ostseite 
des  Dorfes  war  einst  Sitz  der  Herrschaft  Lehen  und  Betzenhausen,  die 
von  den  Grafen  v.  Freiburg  verkauft  nacheinander  in  Besitz  der  Edlen 
von  Nankenrüti,  von  Blumeneck,  von  Stadion  und  1587  in  denjenigen  der 
Stadt  Freiburg  gelangte.  Im  genannten  Jahre  kaufte  der  Rat  der  Stadt 
„Dorf,  Schloss  und  Burgstall  Lehen  mit  aller  Zubehör**  von  den  Erben 
des  Hans  Ulrich  v.  St.  um  24  000  Guld.  Schreiber,  Gesch.  d.  Stadt  Freibg.  HI, 
324.  Das  Weiherschloss,  damals  also  schon  Burgstall  genannt,  gieng 
wahrscheinl.  im  Bauernkrieg  zu  Grunde,  während  ein  neueres  Schloss  un- 
weit davon  jetzt  noch  steht.  Vom  W^eiherschloss  ist  nichts  mehr  übrig, 
nur  ein  Teil  des  Weihers  ist  noch  vorhanden. 

lieidenliofen  kommt  bei  Oberrimsingen  im  Güntersthaler  Zins- 
buch von  1344  vor.    Mone  in  Ztschr.  XIV,  395. 

lieidinkoii  wird  im  13.  Jhrdt.  in  einer  Säckinger  Zinsrolle  als  ein 
Ort  bei  Schliengen  i.  Br.  angeführt.  Im  14.  u.  15.  heisst  es  Ledekon. 
Mone  in  Ztschr.  XIV,  395.  Ist  also  nicht  zu  verwechseln  mit  Laidikofen 
bei  Haltingen. 

liOehlieiiii.  Bei  Forchheim  wird  1341  der  Lochein  weg  angeführt 
Thenb.  Güterb.  f.  336.  In  einem  Ettenheimer  Zinsb.  d.  14.  Jhrdts.  heisst 
er  „Lochenweg  u.  Locheimweg**.  Mone  in  Ztschr.  XIV,  395.  Lochen  be- 
deutet Grenzgraben.    Lochheim  als  Ort  scheint  fraglich. 

liörrach,  die  Burg.  Lange  bevor  das  Dorf  Lörrach  zur  Stadt 
erhoben  wurde,  war  es  im  Lehenbesitze  eines  Rötteler  Ministerialenge- 
schlechtes gleichen  Namens,  welches  schon  1258  in  Urkunden  vorkommt. 
Beim  Aussterben  der  Herren  v.  Rötteln  wurden  die  Ritter  v.  Lörrach 


Ödungen  im  Breisgaü.  367 

Lehensleute  der  Markgrafen  v.  Hochberg-Sausenberg,  scheinen  aber  schon 
am  die  Mitte  des  14.  Jahrb.  ihren  Stammsitz  verloren  zu  haben,  denn  um 
jene  Zeit  finden  wir  die  Edelknechte  v.  Baden  und  y.  Eptingen  in  gemein- 
schaftlichem Besitz  der  Barg  und  des  Dorfes  Lörrach,  welche  in  den  Jahren 
1358  u.  1361  ihren  Antheil  an  der  Burg  und  dem  Rosengarten  Tor  der- 
selben an  den  Markgrafen  Otto  verkaufen.  I.  J.  1430  kam  Burg,  Weiher 
und  Garten  zu  Lörrach  durch  Markgraf  Wilhelm  als  Mannslehen  an  die 
von  Wegenstetten  und  dann  an  die  Herrn  v.  Flachsland.  Focht,  südwestl. 
Schwarzw.  II.  Abt.  I.  Bd.  370  u.  ff.  Dieses  Weiherschloss  lag  mitten  im  Dorf  L. 

liOlte,  abgegangener  Hof  im  Brettenthai,  gegenüber  der  Burg  Hoch- 
berg, mit  Gericht  und  Vogtei,  wird  in  der  Güterteilung  v.  1305  genannt. 
Maurer,  Landgr.  i.  Br.  p.  20,  ebenso  in  der  Pfandschaftsurkunde  v.  12. 
Juli  1356,  Ztschr.  XX,  456.  Auch  das  Thennenbacher  Güterbuch  v.  1341 
erwähnt  seiner  mit  den  Worten  ze  Lohe,  an  dem  Lohe,  ze  Loch,  ze  Loche, 
ebenda  468. 

liuselnmiisbachy  im  Freiamt  nennt  das  Thennenbacher  Güter- 
buch V.  1341  f.  222.    Ztschr.  XII,  79.    Vgl.  oben  Gutenrode. 

Ijfitzelfralde  wie  bei  Lohe. 

Südlich  von  Malterdlns^en  ist  auf  der  neuen  topogr.  Karte 
eine  Örtlichkeit  „Burg"  eingetragen. 

Mengten,  die  Burg.  Ein  sehr  angesehenes  Adelsgeschleht ,  die 
Brisger,  deren  Einer  in  Urk.  v.  28.  Febr.  1321  (Stadt-Arch.  Frbg.,  Sect. 
Hl.  Gst.-Spit.)  sich  selbst  einen  Edelmann  und  Borger  zu  Freiburg  nennt, 
hatte  während  des  13.  u.  14.  Jahrb.  seinen  Sitz  in  Mengen.  Niemals  aber 
wird  zu  deren  Lebzeiten  eines  festen  Hauses  daselbst  erwähnt,  und  erst 
i.  J.  1466,  also  längst  nach  deren  Erlöschen,  wird  das  „Burgstal  zu  Mengen*^ 
im  Lehenbrief  des  Abtes  Johann  v.  Reichenau  für  Thoman  Snewlin  Bem- 
lap  V.  Bolschweil  genannt.  Ztschr.  V,  375.^)  Vor  den  Brisgern  aber  wird 
noch  ein  anderer  Ortsadel  genannt,  von  deren  Repräsentanten  Otto  v. 
Mengen  in  einer  ürk.  von  1296  und  Ulrich  v.  Mengen  in  einem  gleichzeitigen 
Zinsrodel  erscheint.  Eolb  Ü,  266.  —  Über  die  Lage  der  ehemal.  Burg  zu 
Mengen  ist  absolut  nichts  bekannt,  jedoch  sollen  an  dem  Bergabhang  im 
Gewann  Rehgarten  bisweilen  Ziegelsteine  und  Mauerreste  gefunden  werden. 

Bei  Merding^en,  die  Bessiburg.  Emes  zweiteils  Reben  uff  Bessiburg 
ob  dem  umsweiff  erwähnt  das  Reuerinen- Urbar  v.  1456  im  Stadt-Arch. 
Freiburg.  Das  Kärtchen  des  mittelalterl.  Breisgaus  in  Baders  Bad.  I  hat 
auch  diese  Burg,  worüber  sonst  keinerlei  urkundliche  Nachrichten  vor- 
handen sind,  nordöstl.  von  Merdingen  eingezeichnet.  Merdingen  war 
schon  1253  mit  seinem  Dinghof,  mit  Gericht  und  Grundherrschaft  Eigen- 
tum des  Klosters  St.  Märgen  geworden;  die  Herrn  v.  Blumenegg  aber 
waren  seit  1372  Kastenvögte  des  Klosters  und  hatten  ein  eigenes  Lehen 
zu  Merdingen  und  höchst  wahrscheinlich  auch  ein  festes  Hans  daselbst. 
Das  St.  Märgener  Urbar  v.  J.  1507  im  Gen.-Land-Arch.  führt  fol.  3  Reben 


^)  Bader  spricht  a.  a.  0.  die  Vermutung  aus,  dass  die  Brisger  von  Mengen 
und  die  Schnewlin  ein  und  dieselbe  Familie  gewesen  sein  könnten.  Dem 
steht  jedoch  gegenüber,  dass  die  Brisger  eine  aufrechtstehende  rechtsge- 
wendete Sense  im  Wappen  führten,  während  dasjenige  der  Schnewlin 
bekanntlich  aus  einem  einfach  geteilten  Schilde  bestand. 


368  Poinsignon. 

„uff  Fronkuntzgen  heisset  Besebürglin^  an.  Ein  Berain  des  Eeaerinen- 
klosters  zu  Freiburg  y.  J.  1524  nennt  Bessiburg  nicht  mehr,  sondern  die 
betr.  Stelle  lautet:  ein  zweiteil  reben  uff  dem  besen  berglin  ob  dem  vm- 
schweiff,  während  selbst  heute  noch  Jedermann  in  Merdingen  von  dem 
„bösen  Bürglin^  zu  erzäjilen  weiss,  wo  einst  ein  schlimmer  und  unbarm- 
herziger Ritter  gehaust  haben  soll.  Es  lag,  ganz  übereinstimmend  mit 
dem  genannten  Baderschen  Kärtchen  am  nordöstl.  Ende  von  Merdingen 
auf  einer  heute  mit  Reben  bepflanzten  Bergkuppe  und  hart  daran  führt 
ein  Hohlweg  vorbei,  der  nach  Waltershofen  und  Freiburg  geht.  Bekannt- 
lich wurde  am  27.  Dez.  1401  Abt  Johanu  II.  v.  St.  Märgen  auf  seiner 
Rückreise  von  Merdingen  nach  Freiburg  in  einer  Hohlgasse  bei  dem  er- 
steren  Orte  von  den  Herren  v.  Blumeneck  erschlagen  (s.  Bader  „Die 
Schicksale  der  ehemal.  Abtei  St.  Märgen  im  Diöc.-Arch.  II,  242  u.  ff.), 
welche  Thatsache  wohl  die  Grundlage  zu  der  Tradition  vom  bösen  Ritter 
und  dem  bösen  Bürglin  gegeben  haben  mag.  Westlich  von  Merdingen  in 
der  Nähe  der  Kapelle  befinden  sich  die  Schlossmatten,  welche  vielleicht 
einstmals  zur  Burg  gehört  hatten.  Die  Kapelle  selbst  bezeichnet  die  Stelle 
des  schon  im  15.  Jahrh.  erwähnten  Armenhauses,  vermutlich  eines  alten 
Malazhauses,  mit    eigener  Kapelle  des  hl.  Wendelin. 

Merzliaasen.  Kolb  berichtet  im  Jahr  1814  in  seinem  Lexikon 
II,  267,  dass  vor  einigen  Dezennien,  also  jedenfalls  noch  vor  Aasgang 
des  vorigen  Jahrhunderts,  zu  oder  bei  Merzhausen  eine  sog.  Marskapelle 
gestanden  haben  soll.  Neben  dem  jetzt  noch  bestehenden  aber  sehr  ver- 
wahrlosten alten  Schloss  unten  im  Dorf  zu  Merzhausen  befand  sich  zu 
Anfang  unseres  Jahrhunderts  noch  ein  anderes  Schloss,  das  sog.  v.  Dan- 
kenschweiPsche  Haus,  wo  jetzt  ein  Baumgarten  mit  Mauerumfassung  steht. 

Metaminpalic.  Ein  gewisser  Reginhardus  schenkt  am  4.  Juli 
804  an  Klost.  St.  Gallen  einen  Hof  mit  Zubehör  in  pago  Brisagauginsi 
in  Villa  qui  dicitur  Hohofdhorof  (Hochdorf)  und  zwei  Wiesen,  wovon  die 
eine  Wolfcoozreod  heisst,  und  die  andere  an  einem  Ort  liegt,  der  Meta- 
minpahc  heisst.  Wartmann  I,  169.  Neugart,  Cod.  dipl.  Alem.  127. 
Letzterer  vermutet  unter  Metaminpahc  das  Dorf  Mappach  im  ob.  Breis- 
gau, während  Wartmann  diesen  Namen  sowohl  als  Wolfcoozreod  als  Ört- 
lichkeiten in  der  Nähe  Hochdorfs  erklärt.  Keines  der  älteren  Urbare 
bringt  aber  einen  ähnlichen  Namen  für  eine  Feldgegend  in  der  Nähe 
Hochdorfs.  Die  beiden  fragl.  Namen  müssen  wohl  schon  frühe  ver- 
schollen sein. 

Mettenzarten  lag  westl.  bei  Kirchzarten  und  wird  noch  1344 
von  Zarten  und  Kirchzarten  unterschieden.  Güntersth.  Grundb.  f.  77,  78. 
Mone  in  Ztschr.  XIV,  395. 

Minderkandern  im  Gegensatz  zu  Mehrerkandem  war  ein  Weiler 
oder  Zinken  zwischen  Kandern  und  Sitzenkirch,  wurde  1525  im  Bauern- 
krieg zerstört.  Dessen  Bewohner  nährten  sich  nach  Mehrers,  Chronik 
von  Kandern  p.  123  meistens  vom  Bergbau. 

ninnenkeiii«  Im  Güntersthaler  urbar  1344  wird  bei  Krotzingen 
im  Breisgau  der  Mionenkeinweg  angeführt.    Mone  in  Ztschr.  XIV,  396. 

[Schi  US  8  folgt.] 


Miscellen. 


Einladung  zu  einem  Armbrustschiessen  und  anderen  Volks- 
belustigungen zu  Bergbietenheim  im  Elsass.  [1480]  Aug.  1. 
Den  ersamen  wisen  meister  und  ratt  der  statt  Hagenouwe, 
ouch  den  gemeinen  schießgesellen  der  armbrostschützen  do- 
selbs  enbüt  ich  Hanns  Jörger  öberschultheis  zu  Strasburg  min 
fruntlich  dienst  und  füge  uch  zu  wissen,  das  ich  mit  willen 
wssen  und  gehelle  mins  gnedigen  herren  *)  von  Straßburg  etc. 
ein  gesellschaft  und  schiessen  mit  dem  armbrost  in  dem  stet- 
telin  zu  Bergbietenheim  haben  wil  umb  dise  nochgeschriben 
obentüren:  mit  nammen  einen  ochssen  för  sehß  güldin  fri, 
ein  silberin  becher  für  flinf  güldin,  ein  schale  für  fünfthalben 
güldin,  aber  ein  silberin  schale  für  vier  güldin,  ein  becher  für 
vierdehalben  güldin,  ein  güldin  ring  für  drig  güldin,  ein  sil- 
berin ketten  für  dirthalben  güldin,  aber  ein  güldin  ring  für 
zwen  güldin,  ein  silberin  röre  für  anderhalben  güldin,  ein 
silberin  iörgen*)  für  einen  güldin,  ein  lang  messer  für  ein 
halben  güldin  und  ein  lebendige  su  für  ein  ort  eins  güldin; 
und  wurt  solich  schiessen  anfohen  am  nehsten  sontag  vor 
unser  lieben  frowen  tag  der  eren.  So  wurt  man  den  ersten 
schütz  senden  so  die  glock  zwölf  sieht  ungeverlich  und  dar- 
noch  alle  tag  senden  noch  gemeiner  schützen  erkenntniß  so 
lang  untz  das  schiessen  ußkompt,  und  wurt  man  viertzig 
schütze  thün  in  einen  zirckel,  des  wite  uff  disem  briefe  zurück 
dez  zeichett  stott^,  und  wurt  der  standt  hundert  und  fünf 
schritt,  die  sollen  geschritten  werden  von  eim  dem  verrosten 
schützen  und  eim  von  Bietenheim.    Es  sol  ouch  ein  ieder 


<)  Bischof  Albert  von  Strassburg.  —  ')  Lexer,  mitteUiochdeutsches 
Wörterbuch  hat  das  Wort  nicht;  mir  ist  die  Bedeutung  unbekannt.  — 
')  Der  Durchmesser  des  „zirckel"  beträgt  16,5  cm. 

Zoitechr.  f.  Geseh.  d.  Oberrh.  N.  F.  II.  S.  24 


i 


370  Miscellen. 

schütz  ein  geschriben  bolz  mit  unsers  schribers  hantgeschrift 
geschriben  schiessen ;  es  sol  ouch  ein  ieglicher  schütz  schiessen 
on  allen  gemähten  vorteil  bi  verlierung  sins  schießgezügs, 
und  welher  ie  die  meisten  schütz  hatt  dem  git  man  die  beste 
obentür  und  darnoch  ie  dem  meisten  die  beste,  unz  das  sol- 
lich vorgeschriben  goben  alle  ußgeteilt  werden;  und  wer  der 
wer,  der  siner  goben  nit  enwolt,  dem  wil  man  das  bare  gelt 
darfür  geben.  Ouch  wil  ich  ußgeben  zu  kegeln  zwo  elen  rott 
lindisch*)  tüch  ie  drige  würf  für  einen  pfenig,  und  ob  es  sich 
machte  das  zwen  glich  vil  kegel  umbwurfen  oder  geworfen 
hetten,  das  söllent  sie  von  stund  an  stracks  mit  zweien  wür- 
feln verwerfen,  und  ob  der  ein  nit  zugegen  were  so  sol  das 
der  kneht,  der  der  kegel  wartet,  mit  eim  von  sinen  wegen 
verwerfen.  Sollich  kegeln  sol  ußgon  uff  den  lesten  tag  so 
diß  schiessen  ein  ende  hat  noch  mittag,  so  die  glocke  süben 
sieht.  Auch  wil  ich  ußgeben  ein  ele  rot  lindisch  tüch  ersam- 
men  lüten  und  gemeinen  schießgesellen  darumb  zu  loufen 
und  ouch  barchatt^)  zu  einem  wamß  darumb  zft  springen, 
ouch  ersammen  lüten  wie  vor  stott.  Ouch  wil  ich  ußgeben 
einen  bock^)  darumb  zu  tantzen;  welcher  da  das  beste  thüt 
mit  tantzen,  dem  sol  der  bock  werden  noch  erkanntniß  deren, 
die  darzü  geordent  werden.  Ouch  wil  ich  ußgeben  zwilch  zfi 
einem  schantz^)  darumb  zu  louflfen  allen  guten  armen  hachen^); 
welcher  der  erste  bim  zil  ist,  dem  sol  der  zwilch  werden. 
Und  sollen  ouch  alle  so  z&  diser  geselschaft  kommen  werden 
ein  fri .  .  .^)  trostung  und  geleit  haben  für  mich  die  minen 
und  die  mir  z&  versprechen  stont  ungeverlich,  ußgenommen 
die  uf  mins  gnedigen  herrn  von  Straßburg  etc.  oder  der  statt 
Straßburg  schaden  gewesen  und  nit  usser  sorgen  gelossen 
weren.  Harumb  so  bitt  ich  uwer  ersamme  wisheit  mit  fliß, 
das  ir  wöllent  uwer  schießgesellen  zu  sollichem  minem  schies- 
sen und  kurzwil  schicken  und  ußvertigen.  dwil  doch  solliche 
kurtzwile  schiessen  und  gute  gesellschaft  minem  gnedigen  herrn 
von  Straßburg  etc.  zu  willen  und  gefallen  gemäht  und  uß- 
geben ist  und  sin  gnade  selbs  personlich  dabi  sin  und  schies- 


^)  Lexer  verweist  auf  lundisch,  unter  welcher  Rubrik  aber  das  frag- 
liche Wort  nicht  verzeichnet  steht,  Lundisch  =  Lundener  Tuch?  — 
^  Barchent,  gewöhnl.  Preis  bei  Wettschiessen  und  Wettlaufen.  —  ')  Die 
Bedeutung  ist  verschieden.  Dudelsack?  —  ^)  Bauemkittel.  —  ^)  Bursche, 
Kerl.  —  ')  Unleserlich,  frilich?  =  frei,  unbehindert. 


Miscellen.  371 

sen  wil,  und  wöUendt  das  uwern  guten  nachgeburen  und  umb- 
sassen  im  besten  ouch  verkünden.  Das  beger  ich  umb  uwere 
ersamme  wißheit  zöi  verdienen,  und  des  zu  worem  Urkunde 
so  hab  ich  Hanns  Jorger  vorgenant  min  insigel  getruckt  in 
disen  brief,  der  geben  ist  uff  vincla  Petri  anno  domini  etc. 
CxxxJ) 

Hagenau  St.-A.  Act.  153  or.  eh.  lit.  cl.  c.  sig.  impr.    Auf  der  Rück- 
seite der  Zirkel  und  von  gleicher  Hand  Hagenowe. 

Hagenau.  Witte. 


Annalistische  Notizen  aus  Waibstadt.  Das  älteste  Stadt- 
buch von  Waibstadt  enthält  folgende  nach  dem  Jahre  1439 
verfasste  Notizen  von  ziemlich  gleichzeitiger  Hand: 

A.  d.  1429  uf  Helmstader  kirchwihe  in  dem  undern  dorf, 
der  was  uf  Gordiani  und  Epymachi  [Mai  10],  herfrur  körn  und 
win  und  was  der  flure  gen  Helmstat  hinuß  mit  körn  gesemet. 

Item  darnach  Anno  36.  da  wart  der  erwirdige  her  Raffen 
von  Helmstatt  ertzbyschof  zu  Triere.  Dem  det  der  von  Man- 
delschiit widderstant.  Dan  er  was  ein  bischof  zu  Spire^)  mit 
namen  her  Raffen  von  Helmstatt  selige^),  den  hette  nu  un- 
ser heyliger  vater  der  habest  mit  dem  ertzbystum  von  Tryere 
versehen.^)  So  was  de  von  Mandelschiit^)  von  dem  cappittel 
erwelet  und  hatte  auch  das  laut  das  grostedeyl  inne,  und  was 
ein  edelman  genant  Johann  von  Schönecke,  der  enthielt  un- 
sern  herren  von  Spier  und  sin  guden  f runde,  dasselbe  sloß 
spiset  er  und  besatzt  eß  mit  sinen  knechten  und  kriegt  den 
von  Mandelschiit  daruß  wol  drü  jor  oder  me  und  verbrant 
und  verbergt  das  Trierslant,  das  dem  von  Mandelschiit  un- 
derton  was.  Indes  zoch  er  für  Schoneck  und  lag  lange  da 
für  und  zuschoß  das  sloß  vaste,  er  enmocht  sin  aber  nit  ge- 
wynnen.  Indem  so  schlugen  •  die  von  Triere  und  Cobelentz 
und  ander  stete  und  sloß  an  myn  herren  von  Spire.  Da 
wart  Hans  Hornbeck  und  die  Sturmfeder  des  von  Mandel- 
schiit helffer  und  kriegte  den  stift  zu  Spier  und  machten 
auch  zu  helffer  einen  von  Gerhartsecke  und  Hansen  von  Mas- 
senbach und  riitten  sere  uf  uns  und  den  stift.    Da  hat  Juncker 

1)  Das  Jahrhundert  ist  nicht  angegeben;  jedoch  gehört  die  Schrift 
unzweifelhaft  dem  15.  Jahrhundert  an.  —  2)  Seit  1396.  —  ^)  Aus  dieser 
Bezeichnung  ergiebt  sich  die  Abfassung  nach  dem  Tode  Rabans  von  Trier 
1439  Nov.  4.  —  *)  1430  Mai  22.  —  *)  ühich  von  Manderscheid. 

24* 


372  Miscellen. 

Wyprecht  von  Helmstat,  Reinharts  seligen  sone,  diß  statt  in 
pfandschaft  und  was  auch  zu  den  ziite  ein  vogt  im  Bruch- 
rein. Dar  name  [er]  eins  dages  alle  die  karch  die  hie  waren 
und  alle  die  von  Weybstatt  die  vermogelichsten  und  auch 
etwe  viel  gesellen  uß  dem  Bruchrein  und  zogen  eins  morgens 
vor  dage  gen  Massenbach  und  gewonnen  in  den  furhof  an 
und  namen  da  Hansen  von  Massenbach  alle  sin  frucht  uf 
dem  felde,  da  sie  zu  huflfen  geschlagen  was,  und  fürt  die  gen 
Weybstatt.  Darnach  heten  sie  einen  riett  und  griffen  in  dem 
Bruchrein  an.  Da  ylet  man  sie  und  warf  den  von  Gerharts- 
eck  nyder,  die  andern  entdrunnen.  Darnach  da  wurden*  die 
Sturmfeder  zu  Wilperg,  das  Gumpolt  von  Giltlingen  in  pfan- 
des  wise  inhete,  mit  andern  iren  gesellen 

Leider  bricht  hier  die  Erzählung  ab.  Die  Rückseite  des 
Blattes  ist  leer  geblieben. 

Heidelberg.  Winkelmann. 

Zwei  Briefe  des  Generals  Gottfried  Heinrich  von  Pappenheim. 

Im  fürstlichen  Archive  zu  Donaueschingen  befinden  sich  zwei 
Briefe  des  bekannten  General  von  Pappenheim,  von  denen  der 
ältere,  mit  Ausnahme  der  Adresse,  ganz  von  demselben  ge- 
schrieben ist,  während  den  jüngeren  ein  geübter  Schreiber 
angefertigt  hat,  nur  die  Unterschrift  und  das  Postscriptum 
sind  auch  hier  von  Pappenheims  Hand  hinzugefügt.  Beide 
Briefe  sind  an  den  Reichserbmarschall  Maximilian  von  Pap- 
penheim gerichtet  und  kamen  mit  dessen  Papieren  1689  an 
das  fürstenbergische  Archiv. 

I. 

1619,  Juni  4,  Treuchtlingen. 

Hochwolgeborner  herr,  freundlich  geliebter  herr  vetter,  vatter 
unnt  gevatterl  Euer  Liebden  sein  mein  beraittwilligen  dienst 
eussersten  mögens  bevohr!  Damitt  bey  disen  schwingen  zeitten 
ich  mein  jugent  nit  in  faulkeitt  verzehre,  sondern  weittere 
ehr  suchen  möge,  habe  dem  seculo  nach  mich  accommodirent 
die  feder  nunmehr  verlassen  unt  die  wehr  dagegen  zue  handt 
genohmen:  wie  dan  von  dem  herzogen  auß  Bayrn,  meinem 
gnedigisten  herrn,  mir  ein  freye  compagnie  von  200  curisser 
vfgetragen  worden.    Wan  nun  es  allein  ahn  dem,  dz  ih  ehist 


Miscellen.  373 

mitt  guetten  leutten  vfkomme  unt  selbige  inner  3  wochen  vf 
den  musterplaz  lifferen  möge,  als  gelangt  ahn  Euer  Liebden 
mein  gantz  dienstlich  pitten,  sie  geruhen  mih  für  dißmal  nitt 
zue  lassen,  sondern  (weilen  mir,  won  ich  mitt  guetten  leutten 
vfkomme,  von  Ihe  Durchleicht  ehist  andere  500  pferdt  zue- 
füren  versprochen  worden)  in  derselben  quartier  unt  landen 
von  dero  lehenleutten  oder  anderen  edln  oder  unedln,  won 
sie  nur  wohl  beritten  zue  curissem  sein,  durch  dero  leutt 
zuemitteln  lassen,  im  fall  euch  dz  andrittgeltt,  so  jedem  22  ^s  &• 
ist,  inen  liffern  unt  uf  die  handt  geben  lassen,  soll  in  mo- 
mento  Euer  Liebden  Kastner  zue  Bappenheim  oder  hinauf 
zue  Engen  wider  mitt  hohem  dankh  geliflfert  werden.  Sonsten 
ist  die  bezahlung  gewiß,  die  gage  hoch,  18  fl.  monats.  Pitt 
auch  Euer  Liebden  wollen  dem  mr.^)  Escher  erlauben  unt 
mitt  eim  guetten  pferdt  außstaffiren.  Damitt  ich  auch  mein 
unhöfiicheitt  gar  entschulte,  soh  nimb  ih  allein  die  hohe  nott 
zue  forbitt  unt  entschuldigung,  unt  gelangt  disem  nach  ahn 
Euer  Liebden  mein  gantz  ohnabschleglichs  pitten,  sie  geruhen 
mir  mitt  einem  pferdt  zue  favoresiren,  will  Euer  Liebden  ver- 
sicheren, wan  ihs  widerbring,  solhes  widerzuerestituiren  oder 
doch  ein  anders  ahn  statt  zuestellen.  Weilen  dan  . .  ^ß  mein 
intent  einich  unt  allein  uf  ehr  unt  ufnahm  mein  unt  der 
meinigen  gestelt,  also  getrost  ih  mih  einer  willfährigen  ant- 
wort.  Hiemitt  thue  Euer  Liebden  ihn  schuz  deß  höchsten, 
mich  aber  sampt  den  meinigen  zue  dero  beharrlichen  gnaden 
treilichen  ahnbefelen. 

Treuchtlingen  den  4.  Juny  anno  19. 

Euer  Liebden  dienstwilliger  söhn  unt  getreuer  diener  ewig 
G.  H.  H.  z.  Bappenheim  manu  propria. 

Euer  Liebden  gemahlin  unt  jhungen  herrschafit  tuet  sich 
mein  gemahl  unt  junger  söhn  dienstlichen  anbefehlen. 

Dem  hochwolgebornen  herren,  herren  Maxmilian  des  h. 
Rom.  reichs  erbmarschallen,  landtgrauen  zu  Stüllingen,  herren 
zu  Bappenheimb,  Höwen,  Grefenthal  und  Möttingen,  meinem 
freündtlichen  geliebten  herren  vetter,  vatter  und  gevattern, 
Engen  oder  Stüllingen. 

Gesiegelt  ist  der  Brief  mit  dem  Siegelringe  des  Ausstellers, 
der  dessen  Wappen  und  links  von  demselben  G,  rechts  H.  zeigt. 


1)  Monsieur?  —  ^  Kleine  Lücke  im  Papier. 


374  Miscellen. 

IL 
October  30,  1630. 
Hochwohlgeborner ,  freündtlicher,  lieber  vetter  und  herr 
vatter!    Euer  Liebden  sein  mein  freündtwillige  dienst  sambt 
was   ich   sonst   liebs   und   guts   vermag   bevor.     Deroselben 
freündtlich  antwortschreiben  habe  ich  zue  recht  empfangen 
und  erfreue  mich,  das  [ich]  sowohl  von  Euer  Liebden,  als  von 
allen  anderen  auß  Regenspurg  vernoraben,  das  deroselben  söhn, 
mein  freündtlicher,  lieber  vetter,  der  principal  in  den  ritter- 
spielen an  deß  keyßers  hoff  ist.    Ich  hab  vorhin  etwas  prae- 
sumption  am  keyßerlichen  hofif  auch  gehabt,  aber  weder  da- 
mahls,  viel  weniger  jetzt  (da  ich  nunmehr  ein  alter,  ehrlichef 
eheman  bin  und  mir  andere  Obliegenheit  halber  das  springen 
zum  theil  vergehen  will)  darin  so  hoch  nimmer  steigen  kön- 
nen.   Den  vortheil  hoffe  ich  werde  vetter  Heintzen  Liebden 
mir  zuedanckhen  haben,  daß  etliche  nunmehr  alte  mütterigen 
ire  töchterigen  von  wegen  des  nahmens  und  der  alten  gedecht- 
nuß  desto  lieber  bedienen  lassen  werden,  aber  bey  mir  heist  es 
nunmehr:  „hoho,  thuet  man  das  ding  noch!"  Wann  nun  Euer 
Liebden  mir  denselben  zuverehren  kuppeln  [sie]  zuschickhen 
wollen,  soll  es  mir  lieb  und  angenehm  sein,  auch  keine  mühe 
noch  fleiß  sparen,  wie  ich  Seine  Liebden  an  solchen  orten, 
die  vnßer  hauß  zieren  und  demselben  wohl  anstehen,  addres- 
siren  möge.    Es  seindt  hertzog  Augustus  von  Braunschweig 
und  Lüneburg  Fürstliche  Gnaden  und  des  herrn  gravens  zue 
Oldenburg  Liebden  mein  vertraute,  respective  gnedige  herrn 
und  freündt,  vormundere  der  jungen  herrschafft  zue  Delmen- 
horst, deren  frau  mutter  eine  hertzogin  von  Braunschweig  und 
Lüneburg,  so  dießen  sommer  mit  todt  abgangen,  selbiger  freü- 
lein   seindt  eilff,  nit  weniger  der  gräfflichen  Waldeckhischen 
freülein  in  der  zahl  zehen  oder  eilff,  alle  sehr  schön,  fromb, 
ehrlich  und  wohlertzogen.    Die  von  dem  eltesten  bruder  graff 
Christians  Liebden  kommen  von  einer  grävin  von  Naßau,  her- 
ren  veldtmarschalckhs  graff  Johann  und  graff  Wilhelms  Schwe- 
ster,  die  allerverstendigist  und  tugentsambste  dame,  so  ich 
mein    lebtag  gesehen.    Des  Jüngern   bruder,   graff  Wolräts 
Liebden  eintzige  tochter  aber  ist  reicher,  auch  sehr  schön  und 
tugentsamb,  dero  frau  mutter  eine  marggräffin  von  Durlach 
ist.    An  dießen  beeden  orten  hoffe  ich  dero  söhn  zue  conten- 
tiren,  Euer  Liebden  und  dero  gemahlin  zuerfreüen  und  unßer 


Miscellen.  375 

hauß  mit  ansehnlicher  freündtschafft  zueversterckhen,  wüste 
auch  nit,  was  für  widerige  bedenckhen  hierin  fürfallen  könte. 
Dahingegen  mit  Hanau  zue  Hanau  andere  considerationes 
sonderlich  bey  ietzigen  zeiten  und  leuflften  der  religion  und 
allerhandt  politischer  respect  halber  vorfallen  und  ich  solches 
für  mein  theil  niemahls  gerahten  haben  wolte,  will  also  mit 
Euer  Liebden  guetem  gefallen  und  consens,  soviel  an  mir, 
gern  das  beste  thun.  Das  Euer  Liebden  dero  eintzigen  sohn^) 
nit  in  krieg  lasßen  wollen,  thun  sie  sehr  weißlich  und  so  mir 
gott  keinen  erben  mehr  bescheret,  so  solle  der  meinig  wohl 
auß  dem  krieg  bleiben.  Ich  kan  desßen  Selbsten  ein  beyspiel 
sein,  das  ich  under  soviel  hundert  cavallieren,  so  neben  mir 
den  krieg  angefangen,  schier  der  eintzig  bin,  so  gott  lob  und 
danckh  beim  leben  erhalten  bin,  und  da  ich  ietzt  nach  grosßer 
mühe  und  gefahr,  wornach  ich  gestrebt,  gott  lob  fast  erlanget 
hab,  siehe  ich  mich  mit  einer  so  unausprechlichen  last,  mühe 
und  arbeit  überladen,  das  ich  nit  allein  die  gemeine  obristen, 
sondern  einen  iedtwederen  gemeinen  bevehlßhaber  glückh- 
seeliger  (noch  glückhseeliger,  der  nie  kein  soldat  geweßen) 
achte.  Das  kan  Euer  Liebden  irem  herrn  söhn  zum  Spiegel 
vorstellen,  dann  bleibt  einer  nieder,  so  ist  er  veracht,  je  nöher 
einer  kombt,  iemehr  ungelegenheit,  sorg  und  Verantwortung 
er  uff  sich  ladt.  Gottes  gnedigem  schütz  damit  alles  empfehlendt. 

Datum  Glentzen  uff  der  Lüneburger  Heide  den  30.  8  bris  30. 

Euer  Liebden!  Freündtlicher.  lieber  herr  vetter!  Dieweil 
mir  diß  schreiben  unter  banden  komt,  laß  ich  es  so  fortlauffen, 
hab  zwar  vermeint,  ich  habe  es  bey  nechster  ordinari  schon 
fort  geschikht,  darum  wan  es  dopelt  kommet,  wolle  Euer 
Lieben  es  mir  nitt  for  übell  halten,  ist  ein  übersehen  auß 
uberheufften  geschefften.  Wie  es  mir  sonsten  gott  lob  über 
der  Elb  geglükhet^),  werden  Euer  Liebden  von  hauptman 
Opell  vernehmen.  Euer  Liebden  und  dero  zuegehorige  dienst- 
freündtlichen  grüssent  und  mich  Ihren  Liebden  gehorsamlichen 


^)  Heinrich;  derselbe  Hess  sich  aber  durch  diese  Mahnung  vom  Kriegs- 
dienste nicht  abhalten,  trat  auf  die  schwedische  Seite  und  fiel  23  Jahre 
alt  während  der  Belagerung  von  Hohenstoffeln  1633.  —  ')  Pappenheim 
meint  damit  die  Gefangennahme  des  schwedischen  Parteigängers  Franz 
Karl  von  Sachsen -Lauenburg  bei  Ratzeburg  und  die  Vernichtung  seiner 
Truppen,  s.  Heilmann,  Kriegsgeschichte  von  Bayern  11,  256.  Theatrum 
Europaeum  II,  237—239. 


376  Miscelleo.  —  Literaturnotizen. 

entpfehlent  dienstwilliger  vetter,  söhn  unt  diener  6.  H.  H.  z. 
Bapenheim  manu  propria. 

Das  Couvert  in  dem  dieser  Brief  war,  fehlt  jetzt. 

Donaueschingen.  Baumann. 


Literatumotizen. 


Die  kleine  Schrift  von  Bruno  Stehle  Orts-,  Flur-  und 
Waldnamen  des  Kreises  Thann  im  Oberelsass.  2.  Aufl.  Strass- 
burg,  R.  Schultz  &  Komp.  ist  ein  recht  dankenswerter  Bei- 
trag zur  Besiedlungsgeschichte  des  Elsasses,  welche  rückhalts- 
los mit  der  Keltomanie  bricht,  die  ja  im  Elsass  noch  heute 
die  eifrigsten  Anhänger  zählt  und  auch  bei  uns  noch  fort- 
wirkt. Auch  die  Frage  nach  dem  Anteil  der  Franken  an  der 
Besiedlung  des  Elsasses  ist  mitbehandelt;  eine  Entscheidung 
dieser  ausserordentlich  wichtigen  Frage  ist  aber  auf  Grund 
des  Materials  für  einen  so  engen  Bezirk,  wie  ein  einzelner 
elsässischer  Kreis  es  ist,  nicht  möglich.  Stehle  glaubt  in  den 
fränkischen  Ansiedlem  die  weitest  vorgedrungenen  Spitzen 
einer  Frankeneinwanderung,  welche  von  Remiremont  aus  die 
Vogesen  überschritten  hätten,  zu  erkennen.  Mir  scheint  das 
sehr  unwahrscheinlich.  Die  nicht  herangezogene  Untersuchung 
von  Schubert:  die  Unterwerfung  der  Alamannen  würde  einer 
generellen  Bearbeitung  dieser  Frage  wichtige  Dienste  leisten. 


Die  tüchtige  Dissertation:  Friedrich  Bienemann,  Kon- 
rad von  Scharfenberg,  Bischof  von  Speier  u.  Metz  und  kaiser- 
licher Hofkanzler  1200—1224,  Strassburg,  Heitz,  beschäftigt 
sich  zwar  vorwiegend  mit  seiner  Thätigkeit  als  Hofkanzler, 
die  Untersuchungen  berühren  aber  auch  an  vielen  Stellen  die 
Geschichte  des  Bistums  Speier.  Anhang  I  behandelt  die 
Genealogie  des  Reichsdienstmannengeschlechtes,  dem  der  Bi- 
schof entstammte,  Anhang  II  betrifft  die  Frage,  ob  zu  Speier 
eine  eigentliche  Diplomatenschule  bestand,  der  letzte  Anhang 
giebt  die  Regesten  des  Bischofs. 


Wiederum  ist  die  Belagerung  von  Breisach  1638  und 
die  Stellung  Bernhards  von  Weimar  Gegenstand  einer  Unter- 


Literatlirnotizen.  377 

suchung  geworden.  Der  Vorstand  der  Abteilung  für  Kriegs- 
geschichte im  österr.  Generalstabskorps  Leander  Wetzer  be- 
handelt im  neuen  Bande  der  „Mitteilungen  des  k.  k.  Kriegs- 
archives"  Wien,  L.  W.  Seidel,  1887  „den  Feldzug  am  Ober- 
rhein 1638  und  die  Belagerung  von  Breisach,  mit  2  Tafeln". 
Auf  Grund  des  Urkundenmaterials  der  „Kaiserlichen",  an  wel- 
chem Rose  undDroysen  „völlig  vorübergeglitten"  seien,  wendet 
er  sich  gegen  die  von  diesen  vertretene  Auffassung  Bernhards, 
dessen  glänzende  militärischen  Eigenschaften  jedoch  von  ihm 
völlig  anerkannt  werden.  Die  Arbeit  liegt  noch  nicht  voll- 
endet vor.     (Nach  gütiger  Mitteilung.) 


Die  von  der  Faculte  des  lettres  zu  Nancy  seit  Anfang 
dieses  Jahres  herausgegebenen  Annales  de  l'Est  (Revue  tri- 
mestrielle,  Nancy,  Berger-Levrault)  bringen  den  Anfang  einer 
eingehenden  Biographie  von  Johann  Daniel  Schöpflin  (geb. 
zu  Sulzburg  1694)  von  Ch.  Pfister,  die  vielfach  unbekannte 
Briefe  heranzieht.  Den  Standpunkt  des  Verfassers  können 
wir  selbstredend  nicht  einnehmen. 


Gustav  Bauch,  Kaspar  Ursinus  Velius,  der  Hofhistorio- 
graph  Ferdinands  I.  und  Erzieher  Maximilians  IL  (Budapest 
1886)  ist  von  grossem  Interesse  für  die  Geschichte  des  Hu- 
manismus am  Oberrhein.  Auf  der  Flucht  vor  der  Pest  in 
Wien  1521  kam  U.  zuerst  nach  Basel  und  dann  nach  Frei- 
burg. An  beiden  Universitäten  wurde  er  immatrikuliert  und 
war  bald  aufs  beste  mit  Erasmus,  den  beiden  Amorbach,  Fro- 
hen, Zasius  u.  a.  befreundet  (S.  40  ff.).  Die  Freundschaft  mit 
Vadian,  worüber  Bauch  auf  Grund  handschriftlicher  Quellen 
berichtet,  datierte  schon  aus  seiner .  Wiener  Zeit.       K.  H. 


Für  die  Schul-  und  Gelehrtengeschichte  bietet  wichtige  Auf- 
schlüsse Karl  Engel,  das  Schulwesen  in  Strassburg  vor  der 
Gründung  des  protestantischen  Gymnasiums  1538  (Progr.-Beil. 
d.  Protest.  Gymnasiums  1886).  Die  Schrift,  welche  handschrift- 
liches Material  in  ausgiebiger  Weise  benützt  hat,  ist  eine 
grundlegende  Arbeit  zur  Würdigung  der  späteren  Thätigkeit 
Sturms.  Im  besonderen  sei  hingewiesen  auf  die  Angaben  über 
Hieronymus  Gebwiler,  Ottmar  Nachtgall  (Luscinius),  Lucas 
Hackfurt  (Bathodius),  Otto  Brunfels,  der  auch  eine  Zeitlang 


378  Literatarnotizen. 

in  Neuenburg  a.  Rh.  thätig  war,  Johann  Witz  (Sapidus),  Jo- 
hannes Schwebe!  aus  Pforzheim.  Zu  S.  47  Anm.  1  sei  be- 
merkt, dass  das  citierte  Schriftstück  jetzt  zugänglicher  und 
korrekter  in  Winkelmanns  Urkundenbuch  der  Universität 
Heidelberg  1, 142  steht.  Fünf  urkundliche  Aktenstücke  schliessen 
die  wertwolle  Abhandlung.  K.  H. 


Max  Lossen  Briefe  von  Andr.  Masius  und  seinen  Freunden 
1538—1573.  Leipzig  1886  (Bd.  II  der  Publikationen  der  Ge- 
sellschaft f.  Rhein.  Geschichtskunde)  bringt  reichhaltigen  Stoff 
für  die  Geschichte  des  Oberrheins.  Denn  einmal  war  Masius 
zuerst  bis  1548  Sekretär  des  Bischofs  Johann  von  Konstanz, 
hierauf  kurpfälzischer  Rat  und  Agent  in  Rom,  sodann  war 
er  innig  befreundet  mit  Gerwick  Blarer,  dem  Abte  des  Klo- 
sters Weingarten.  Hier  und  in  der  Abtei  Waldsassen  in  der 
Oberpfalz  hat  M.  den  grössten  Teil  der  Jahre  1548 — 1558 
zugebracht.  Mit  Hilfe  des  ausführlichen  Sach-  und  Namens- 
registers kann  man  sich  leicht  über  den  mannigfaltigen  Inhalt 
des  Werkes  orientieren.  Wenn  Lossen  p.  1-7  sagt:  „Während 
seines  Aufenthaltes  in  Rom  war  M.  auch  von  Kurfürst  Frie- 
drich II.  von  der  Pfalz  mit  gewissen,  nicht  genau  bekannten 
Geschäften  beauftragt",  so  lernen  wir  jetzt  diese* Geschäfte 
aus  Winkelmanns  Urk.-Buch  der  Universität  Heidelberg  I 
247  II  Reg.  No.  953  u.  954  kennen.  K.  H. 


Die  „Zeitschrift  für  die  Geschichte  der  Juden  in 
Deutschland"  Bd.  I  bringt  ausser  dem  schon  oben  S.  121 
erwähnten  Privileg  für  die  Wormser  Juden  Erläuterungen 
dazu  von  dem  inzwischen  verstorbenen  Professor  Stobbe:  die 
Judenprivilegien  Heinrichs  IV.  für  Speier  und  für  Worms  und 
einen  Nachtrag  dazu  von  H.  Bresslau.  Dieselbe  Gemeinde 
betrifft  Stern:  Ein  Kopialbuch  der  jüdischen  Gemeinde  zu 
Worms  (mit  Urkunden  von  1348—1640).  Die  Judengemeinde 
zu  Überlingen,  welche  sehr  zahlreich  gewesen  ist,  wurde  nach 
der  über  ganz  Deutschland  sich  hinziehenden  Katastrophe  von 
1349  dauernd  vernichtet  durch  den  Judenbrand  von  1430. 
Für  wenige  kleinere  Judengemeinden  dürften  die  Quellen  reich- 
licher fliessen,  als  für  die  Überlinger.  Moritz  Stern  hat  sie 
in  den  „Beiträgen  zur  Geschichte  der  Juden  am  Bodensee 
und  in  seiner  Umgebung.    I.  Die  Juden  in  .Überlingen"  ver- 


Literaturnotizen.  379 

wertet  und  zum  Teil  auch  in  den  Beilagen  abgedruckt.  Der 
nächste  Teil  dieser  Untersuchung  soll  die  Juden  in  Ravens- 
burg behandeln.  ^ 

P.  Benvenut  Stengele  hat  seine  an  verschiedenen  Stellen 
in  Tagesblättern  u.  s.  w.  erschienenen  Beschreibungen  von 
Klöstern  und  Wallfahrtsorten  des  Linzgaues  mit  andern  noch 
nicht  gedruckten  zu  einer  „Linzgovia  sacra"  vereint.  (Linz- 
govia  Sacra,  Beiträge  zur  Geschichte  der  ehemaligen  Klöster 
und  Wallfahrtsorte  des  jetzigen  Landkapitels  Linzgau.  Über- 
lingen, Ullersberger  221  S.)  Besonders  für  die  Geschichte 
der  Franziskanerklöster  hat  sich  der  Verfasser  auch  an  archi- 
valische  Quellen  gewendet. 


Einem  andern  Mitgliede  des  gleichen  Konvents  zu  Würz- 
burg, P.  Konrad  Eubel,  verdanken  wir  die  Geschichte  der 
oberdeutschen  (Strassburger)  Minoriten- Provinz.  Würzburg, 
Bucher.  2  Bde.  fortlaufend  paginiert,  468  S.  Nach  den  Un- 
tersuchungen von  Voigt,  Koch,  Riezler  und  so  vielen  andern 
auf  die  Bedeutung  dieses  Ordens  für  die  Kulturgeschichte  vom 
Anfang  des  13.  Jahrhunderts  an  hinzuweisen  ist  wohl  über- 
flüssig. Auch  nach  den  wichtigen  Quellenpublikationen,  welche 
die  letzten  Jahrzehnte  brachten,  ist  von  Eubel  Neues  ent- 
deckt und  benutzt ;  ausser  Berard  Müller  ist  auch  der  zweite 
Band  der  Chronik  von  Tschamser,  ein  Kodex  von  1470,  die 
Glassberger'sche  Chronik,  das  ältere  Provinz  -  Archiv  in  Lu- 
zern  hier  benützt,  einiges  davon  zuerst  bekannt  geworden. 
Die  Verweisung  der  Anmerkungen  und  Beilagen,  worunter 
auch  Teile  des  in  dieser  Zeitschrift  N.  F.  I,  200  flf.  behandelten 
Formelbuches,  in  einen  besonderen  Band  hat  zwar  manches 
Unbequeme,  aber  so  tritt  die  umfassende  Quellen-  und  Lite- 
raturkenntnis des  Verfassers  zutage.  In  6  Kustodien  (Elsass, 
Rhein,  Bodensee,  Schwaben,  Bayern,  Basel)  eingeteilt  zählte 
die  Provinz  vor  der  Reformation  60  Franziskanerklöster,  23 
Klarissinnenklöster,  62  Klöster  dritten  Ordens. 


Nunmehr  liegt  auch  der  Katalog  der  deutschen  Hand- 
schriften der  Heidelberger  Universitätsbibliothek  vor.  Die  alt- 
deutschen Handschriften  der  Universitätsbibliothek  in 
Heidelberg,  verzeichnet  und  beschrieben  von  Karl  Bartsch, 


380  Literatarnotlzen. 

Heidelberg,  Röster.  4®.  224  S.  In  ihn  sind  alle  dentsehge- 
schriebenen  Handschriften  zu  Heidelberg  bis  1500  aufgenom- 
men. Auch  aus  den  in  Rom  befindlichen  lateinischen  Hand- 
schriften der  Palatina  sind  sorgfältig  alle  deutsehen  Notizen 
herausgezogen  und  im  Auszuge  mitgeteilt. 

Für  die  Geschichte  des  Münzwesens  am  Oberrhein  bietet 
einen  wichtigen  Beitrag  Rud.  v.  Höfken  in  seinem  Archiv 
für  Bracteatenkunde  Bd.  I  Wien  1887  S.  183  flf.  ZurBrao- 
teatenkundeSüddeutschlandsIV,  indem  er  nachweist,  dass 
die  Brakteaten  mit  einer  aus  Kreuzen  und  Vierecken  be- 
stehenden Randverzierung  zu  Konstanz,  St.  Gallen,  Radoifzell, 
Überlingen,  Ravensburg  und  Lindau  nach  der  Konvention  vom 
19.  April  1240  geprägt  sind.  Der  Nachweis,  dass  eine  der 
stummen  Brakteaten  mit  dieser  Randverzierung  nach  der  Kon- 
vention geprägt  ist,  stützt  sich  vor  allem  auf  den  Vergleich 
mit  dem  bei  v.  Weech  Siegel-Tafel  15  abgebildeten  Siegel  Bi- 
schof Heinrichs  I.  von  Konstanz,  von  welchem  die  genannte 
Konvention  mit  abgeschlossen  ist. 


Das  grosse  Werk  von  Arthur  Engel  und  Ernest  Lehr. 
Numismatique  de  PAlsace.  Paris,  Leroux  1887  mit  vielen 
Zeichnungen  im  Text  und  46  Tafeln  interessiert  uns  auf  dem 
rechten  Rheinufer  vor  allen  wegen  der  Münzen  der  Strass- 
burger  Münzstätte,  da  diese  in  der  Ortenau  coursierte,  zum 
Teil  auch  dort  (Oberkirch)  geprägt  ist.  Auch  Landau  ist  mit 
behandelt.  Der  Text  giebt  neben  sorgfältiger  Beschreibung 
auch  die  Geschichte  des  Münzrechtes.  Irrig  ist  es,  wenn 
wiederum  das  erste  Strassburger  Stadtrecht  mit  dem  Namen 
Statut  d'Erkenbold  bezeichnet  und  damit  in  das  10.  Jahr- 
hundert zurückgeschoben  wird,  wenn  auch  bemerkt  ist,  dass 
das  Meiste  jünger  sei.  Es  ist  aber  zweifellos  sicher  gestellt, 
dass  dieses  Stadtrecht  nach  1129  geschrieben  ist  und  von 
Beziehungen  zu  Bischof  Erkenbald  keine  Rede  sein  kann. 


Von  den  Basler  Chroniken  liegt  nunmehr  der  dritte 
Band  vor,  fast  völlig  noch  von  dem  inzwischen  leider  ver- 
storbenen Wilhelm  Vis  eher  bearbeitet  (Leipzig,  Hirzel).  Er 
bringt  den  Schluss  des  Tagebuchs  von  Hans  Knebel  von  Juni 
1476  bis  Juli  1479,  eine  Quelle,  deren  Reichhaltigkeit  auch 


Literatarnotizen.  381 

an  Nachrichten  für  die  nördlich  von  Basel  gelegenen  Lande 
bekannt  genug  ist.  22  Beilagen  bringen  Aktenstücke,  kleinere 
chronikalische  Werke  u.  s,  w.  u.  s.  w.,  welche  sich  auf  den 
Inhalt  des  Knebel'schen  Werkes  beziehen.  Ich  erwähne  No.  3 
über  Hagenbachs  Neuerungen  in  Breisach,  6.  Lateinisches 
Gedicht  über  Hagenbachs  Prozess  (verbesserter  Neudruck), 
7.  Einfall  der  Burgunder  in  das  Sundgau  am  19.  Aug.  1474, 
20.  die  sorgfältige  Ausgabe  des  Berichtes  über  das  Rotwelsch. 
Die  23.  Beilage  bringt  die  biographischen  Notizen  über  den 
Verfasser  und  die  Beschreibung  der  Handschriften.  Der 
nächste  Band  soll  Chronikalien  von  1356—1550  aus  den 
verschiedenen  Ratsbüchern ,  Brüglingers  Beschreibung  des 
St.  Jacoberkrieges  (1444 — 46)  und  die  Chronik  des  Kaplans 
Erhard  von  Appenwiler  mit  den  Fortsetzungen  bis  1474  bringen. 
Hoffentlich  müssen  wir  nicht  zu  lange  auf  das  Erscheinen 
dieses  Bandes  warten. 


In  der  Archivalischen  Zeitschrift  von  Franz  v.  Löher 
Band  XI  behandelt  Philipp  Schneider  in  einem  Aufsatze: 
„Zur  Lehre  von  der  schwäbischen  Privaturkunde  des  13.  Jahr- 
hunderts" auf  Grund  vorwiegend  württembergischen  Materials 
(doch  auch  Salemisches  ist  benutzt)  die  Entwicklung  der 
Urkunde  in  dieser  Zeit.  Sehr  interessant  ist  der  Nachweis 
öffentlicher  Schreiber,  eine  Art  Vorläufer  der  aus  der  Fremde 
herübergenommenen  Notare.  Nicht  berücksichtigt  sind  die  von 
den  geistlichen  Gerichten  ausgestellten  Urkunden,  welche  ja 
in  Württemberg,  das  von  den  5  Bischofssitzen,  zu  dem  die 
Landesteile  gehörten,  weit  entfernt  ist,  nicht  die  Bedeutung 
haben,  wie  in  der  unmittelbaren  Nähe  von  Konstanz ,  Strass- 
burg  u.  s.  w.  In  der  Einleitung  zum  Strassb.  Urk.-Bch.  Bd.  III 
ist  das  näher  verfolgt.  Schneider  nimmt  einen  Einfluss  des 
römischen  Rechts  auf  die  Gestaltung  des  Urkundenformulares 
an,  das  ist  irrig  —  die  Beeinflussung  erfolgt  durch  das  ka- 
nonische Recht  und  erst  durch  dieses  dringt  langsam  römi- 
sches ein,  zuerst  in  den  Formeln,  dann  in  der  Sache  selbst. 
Von  anderen  Aufsätzen  der  Zeitschrift  kommt  für  uns  eine 
Übersicht  der  hochstiftlich  würzburgischen  Archivalien  im  16. 
Jahrhundert  von  Dr.  Aug.  Schäffler  und  der  Aufsatz:  „Schick- 
sale und  Befund  des  kurmainzischen  Archives"  von  W.  Sauer 
in  Betracht,  letzteres  berücksichtigt  vor  allem  das,  was  sich 


382  liiteratarnotizen. 

davon  jetzt  im  Staatsarchiv  zu  Wiesbaden  befindet.  Audi 
ist  die  von  uns  Band  I  S.  381  erwähnte  Abhandlung  von 
V.  Schönherr:  das  k.  k.  Statthalterci- Archiv  zu  Innsbruck 
in  erweiterter  Form  in  diesem  Bande  wiederholt. 


Die  Gesellschaft  für  Erhaltung  der  geschichtlichen  Denk- 
mäler des  Elsass  veröffentlicht  durch  ihren  Präsidenten 
A.  Straub  ein  vorläufiges  Verzeichnis  ^Die  abgegangenen 
Ortschaften  des  Elsass"  mit  der  Bitte  um  weitere  Mi^ 
teilungen,  welche  sie  bis  zum  1.  Oktober  einzusenden  bittet 
Die  Gesellschaft  beabsichtigt  eine  Karte  des  Elsasses  mit  den 
abgegangenen  Orten  zu  publizieren.  Bis  jetzt  sind  260  ab- 
gegangene bewohnte  Orte  (von  Burgen  abgesehen)  ermittelt 

Auch  die  Biographie  einer  deutschen  Dichterin  mag  an 
dieser  Stelle  erwähnt  werden,  welche  in  Meersburg  am  Bodensee 
im  Hause  ihres  Schwagers  des  Freiherrn  Joseph  v.  Lassberg 
wiederholt  lange  Zeit  weilte  und  auf  der  alten  Burg  einige 
ihrer  schönsten  Werke  dichtete:  Hermann  Hü  ff  er,  Annette 
von  Droste-Hülfshoff  und  ihre  Werke.  Gotha.  Perthes.  Be- 
sonders die  Beziehungen  zur  Familie  Lassberg  konnten  hier 
so  eingehend  geschildert  werden,  da  gerade  hierfür  ein  reiches 
Material  dem  Verfasser  vorlag. 


Von  den  „Regesten  der  Pfalzgrafen  am  Rhein  1214 
bis  1400",  welche  im  Auftrage  der  badischen  historischen 
Kommission  unter  Leitung  des  Geh.  Hofrats  Prof.  Dr.  Winkel- 
mann durch  den  Privatdozenten  Dr.  Adolf  Koch,  welcher  vor- 
wiegend die  Materialien  bis  1319  behandelte,  und  Universitäts- 
bibliotekar  Dr.  Jakob  Wille  bearbeitet  werden,  liegt  nunmehr 
die  erste  Lieferung  (Innsbruck,  Wagner  1887)  vor,  die  bis 
1296  reicht.  Auch  die  Erschöpfung  des  ungedruckten  Ma- 
terials ist  soweit  als  möglich  angestrebt.  Auf  den  hohen 
Wert  dieses  Werkes,  das  für  die  Geschichte  der  pfälzischen 
Lande  für  die  zwei  behandelten  Jahrhunderte  das  Fundamental- 
werk bilden  wird,  sei  hier  kurz  hingewiesen. 


Eine  für  die  Ausbildung  der  Rechte  der  Kurfürsten,  ins- 
besondere des  Kurfürsten  bei  Rhein,  wichtige  Frage  behandelt 
Julius  Weizsäcker:  Der  Pfalzgraf  als  Richter  über  den 


Literaturnotizen.  333 

König.  Sonderausgabe  aus  dem  33.  Bande  der  Abhandlungen 
der  kön.  Gesellschaft  der  Wissenschaften  zu  Göttingen. 


Mit  Rücksicht  auf  den  hervorragenden  Anteil,  welchen  der 
Markgraf  Ludwig  Wilhelm  von  Baden-Baden  an  der  Eroberung 
von  Ofen  1686  hat,  wo  er  unter  Kurfürst  Max  Emanue)  als 
zweiter  Befehlshaber  an  der  Führung  des  einen  Belagerungs- 
heeres teil  nahm,  mag  hier  die  bei  Gelegenheit  der  Säkularfeier 
entstandene  Literatur  aufgezählt  werden.  Es  kommt  zunächst 
eine  Publikation  des  österreichischen  Generalstabs  in  Betracht: 
Die  Eroberung  von  Ofen  und  der  Feldzug  gegen  die  Türken 
in  Ungarn  im  Jahre  1686,  Wien  1886,  Verlag  des  k.  k.  Ge- 
neralstabes, dann  die  Arbeit  von  Zieglauer:  die  Befreiung 
Ofens  von  der  Türkenherrschaft  1686,  Innsbruck,  Wagner, 
und  schliesslich  das  reich  illustrierte,  nicht  im  Buchhandel 
befindliche,  im  Auftrage  der  Stadt  Budapest  verfasste  Werk 
Ar  päd  Kärolyi:  Buda  es  Pest  visszaviväsa  1686  (die  Rück- 
eroberung Ofens  und  Pest  im  Jahre  1686  u.  s.  w.).  Kä- 
rolyi konnte  die  umfassendsten  Quellenuntersuchungen  machen, 
da  er  ausser  den  Wiener  Archiven  (wo  in  Abschriften  auch 
das  Karlsruher  Material  zum  Teil  zu  beruhen  scheint)  die 
anderen  grossen  Staatsarchive  und  Privatarchive  benutzen 
konnte.  Nach  K.  hätte  sich  Ludwig  dem  auf  eine  Belagerung 
Ofens  abzielenden  Feldzugsplan  Karls  von  Lothringen  wider- 
setzt. 

Dem  Bericht  über  die  6.  Jahresversammlung  der 
Gesellschaft  für  rheinische  Geschichtskunde  ent- 
nehmen wir,  dass  seit  der  5.  Versammlung  zur  Ausgabe  ge- 
langten: Briefe  von  Andreas  Masius  von  Max  Lossen 
(s.  oben)  und  Band  I  des  Buches  Weinsberg,  herausge- 
geben von  Konstantin  Höhlbaum.  In  diesem  Jahre  soll 
der  Schluss  des  ersten  Bandes  der  Kölner  Schreinsur- 
kuuden  von  Höniger  und  der  1.  Band  der  Ausgabe  der 
rheinischen  Weistümer  von  Lorsch,  ein  2.  Band  vom 
Buch  Weinsberg  erscheinen.  Des  weiteren  sind  in  Ar- 
beit die  Aachener  Stadtrechnungen  des  14.  und  15.  Jahr- 
hunderts (Lorsch),  die  Urbare  der  Erzdiözese  Köln  (Cre- 
celius),  die  Landtagsakten  der  Herzogtümer  Jülich -Berg 
(Ritter  und  v.   Below),    Matrikeln    der   Universität   Köln 


384  Literatarnotizen. 

(Keussen  und  Schmitz),  Regesten  der  Erzbischöfe  von  Köln 
bis  1500  (Menzel),  älteste  Urkunden  der  Rheinlande  bis  zum 
Jahre  1000  (Menzel)  und  die  Herausgabe  der  sogenannten 
Ada -Handschrift  zu  Trier  (Janitschek,  Menzel,  üsener, 
Kekul^  und  Schnütgen).  Im  Anschluss  hieran  mag  auch 
das  grosse  Werk  von  Lamprecht:  Deutsches  Wirtschafts- 
leben im  Mittelalter  erwähnt  werden,  das  zwar  vorwiegend 
auf  Material  aus  dem  Moselgebiet  beruht,  aber  durch  die  ge- 
wonnenen Resultate  vielfach  der  Forschung  über  oberrheinische 
Zustände  die  Wege  bahnt.  Auch  die  um  Mannheim  belegenen 
Besitzungen  der  Klöster  des  Trierer  Sprengeis  sind  behandelt. 


Im  3.  Heft  der  Beiträge  zur  Landes-  und  Volkskunde  von 
Elsass- Lothringen  behandelt  Wilhelm  Wiegand  die  Ala- 
mannenschlacht  vor  Strassburg  357  mit  einer  Karte  und  einer 
Wegskizze.  Strassburg,  Heitz.  Gegenüber  den  Ansichten  von 
Felix  Dahn  wird  hier  mit  genauer  Ortskenntnis  Ort  und  Gang 
der  Schlacht  nachgewiesen,  die  an  der  alten  Römerstrasse 
Zabern-Königshofen -Strassburg  am  Südwestabhang  der  Haus- 
bergener  Höhen  westl.  Oberhausbergen  geschlagen  wurde.  Es 
war  der  letzte  Sieg  der  Römer  im  Elsass. 


Die  „Mitteilungen  des  Vereins  für  Geschichte  und 
Altertumskunde  in  Hohenzollern"  Jahrgang  XX  bringen 
u.  a.  die  Fortsetzung  der  Geschichte  des  Klosters  Beuron 
(s.  oben  S.  125),  welche  die  Darstellung  bis  1400  fuhrt 


Der  Stelle  Bd.  I,  485  (betr.  Heidelberger  Studenten- 
leben Einst  und  Jetzt)  ist  noch  hinzuzufügen,  dass  bei 
Sammlung  und  Zusammenstellung  der  Bilder  insbesondere  Herr 
Rat  Mays  in  Heidelberg  thätig  war,  was  auch  in  Titel  und 
Vorrede  des  Werkes  bereits  hervorgehoben  ist.  Wie  mir  der 
Besitzer  der  bekannten  Pfälzischen  Sammlung  nachtrilglich 
mitteilt,  stammen  von  ihm  die  Bilder  mit  Ausnahme  von 
höchstens  5,  wie  denn  auch  zu  9  derselben  Herr  Rat  Mays 
den  Text  sjeliefert  hat.  Wille. 


Beiträge 

ZUI 

Geschichte  des  Bergbaus  iii)  büüv^ai^wui 

von 

Eberkard  (jrothejii 


i 


Der  Bergbau  im  Schwarzwakl  hat  iiiciii»i:    ......    . 

wirtschaftliche   Bedeutung  gehab:,    wüi« n»    ^• 
Freibergs,  Böhmens,  der  östAirreichisciien-i.j.  .. . 

alter  zukommt.    Ist  sein   mateiieJjtr  Li.:. . 
joner  reicheren  Gebiete  zu  vergleiciiti.,  ..     ... 

dafür   in    der   Geschichte   der   lU^chi       ui-. 

hältnisse  eine  ebenbürtige  Sleüun^  un: 

kenntnis   dieser  beiden   liegt  au;-  uii-jcü. 

minder  grosses  Material  vor,  als  au-   ü,,.  ; 
zirke;    und   es  giebt  kaum  eineii   üuim... 
umfassenden  wie  verworrenen  Bereicii  lit  r  :. 
auf  den  nicht  aus  demselben  eiiil;^(^-.  1^.' ' 
Ausübung  des  Regals  und  der  Ber^ijuun.  '■. 
und  Erfolge  der  Gruudhenen,   dji.  (j«,..i 
Verhältnisse  und  das  Vordringen  ixiii^ii  .!.    . 
formen  lassen  sich  hier  ziemlicl:  ^L-n.i 
üe  Art  der  Ausbildung  des  Beigiccliu,. 
hier  nicht  unwichtige  Belege.    La.>   ■• 
übrigen  Gel)ieten   des  deutschen  itcv.. .  :<» 

zeicher  partikulare  "  '    '"^lung  bi<.  .    . 
^'        '    *»ich  du  ^»'^i; 

ia  ü 


M 


386  Gothein. 

gehalten  wurde,  und  dass  dieses,  obwohl  niemals  kodificiert, 
als  eine  in  streitigen  Fällen  entscheidende  Bechtsquelle  an- 
gesehen und  angewendet  wurde.  Nur  dadurch  aber,  dass 
man  jede  dieser  partikularen  Rechtsbildungen  in  ihrem  Ver- 
laufe ermittelt,  kann  man  zu  einer  historischen  Durchdringung 
auch  des  gemeinen  Rechtes  gelangen  und  die  Grundlagen 
desselben  in  den  wirtschaftlichen  Verhältnissen  aufdecken, 
deren  Ausdruck  es  ist. 

Auch  soll  nur  diese  Rechts-  und  Wirtschaftsgeschichte  des 
Bergbaues  im  Schwarzwald  hier  zur  Erörterung  gelangen. 
Für  seine  lokale  Ausbreitung  und  seine  äusseren  Schicksale 
besitzen  wir  bereits  in  verschiedenen  Arbeiten  Trenkles  Un- 
tersuchungen, die  mit  grösstem  Fleiss  und  Liebe  zur  Sache 
geschrieben  sind.^)  Nach  dieser  Seite  könnte  ich  nur  wenig 
hinzufügen. 

1.  Das  Reichsregal  und  die  von  ihm  abgeleiteten 

Rechte. 

So  gewiss  es  ist,  dass  die  Römer  im  Hagenschiess  bei 
Pforzheim  Eisenerze  verhüttet  haben,  so  wahrscheinlich  es  ist, 
dass  sie  auch  in  der  Nähe  Badenweilers  einigen  Silberberg- 
bau getrieben,  so  gewagt  wäre  es  doch,  eine  ununterbrochene 
Ausübung  dieses  Bergbaues  als  nöthig  anzunehmen,  um  dessen 
spätere  Einrichtungen  zu  erklären,  wie  dies  etwa  in  Salzburg 
allerdings  geschehen  muss.  Die  b^laubigte  Geschichte  des 
Bergbaues  im  Schwarzwald  fängt  vielmehr  für  uns  erst  mit 
der  Urkunde  an,  duich  welche  König  Konrad  IL  im  Jahre 
1028  dem  Bistum  Basel  „einige  Silberadem  und  -Gruben  in 
der  Grafschaft  Bertholds,  im  Gau  Breisgau,  soviel  sein  Recht 
daran  belange,  mit  jeder  Nutzung,  die  irgend  wie  davon  kom- 
men könne",  schenkt.^    Die  Orte,  in  denen  sich  dieselben 


^)  Ztschrft.  für  Bergrecht  Jahrgang  XXI.  Der  Bergbau  im  Eofar 
grund.  Geschichte  der  Schwarzwälder  Industrie.  —  ^  Trooillat  Modh- 
mens  de  Fevech^  de  Bale  I  p.  161.  Mit  Unrecht  hält  Tr.  die  Ortsaof- 
Zählung  der  Urkunde  für  Yeiworren  und  sucht  Steinebronnen  saperiu 
et  inferius  sowie  andere  Orte  im  Sundgau.  Beilage  II  leigt,  dass  Steine* 
bronnen  noch  um  1400  ein  Bergwerk  bei  St  Trutpert  war,  in 
Walddistrikt  nahe  dem  Thalausgang  lässt  sich  der  Name  noch  orl 
Luxberg  der  Urkunde  ist  unzweifelhaft  der  jetzige  Laosberg  bei  BidflB- 
weiler,  eine  dem  ;,Ped8imismus  der  deutschen  Sprache"  nfthctiegende  Ui|* 


Bergbau  im  Schwarzwald.  387 

befinden,  cind  namentlich  aufgeführt,  aber  auch  diejenigen, 
„welche  an  andern  Orten  daselbst  (d.  h.  im  Breisgau)  gefunden 
und  gelegen  sind"  werden  hinzugefügt.  Von  Gruben,  die 
etwa  in  Zukunft  angelegt  werden,  ist  in  der  Urkunde  sowie 
in  ihren  Bestätigungen  durch  spätere  Kaiser*)  nicht  ausdrücklich 
die  Rede;  erst  in  einer  Bulle  Papst  Innocenz  IL  sind  auch 
sie  eingeschlossen^);  aber  es  ist  kaum  zweifelhaft,  dass  schon 
Konrad  sein  ganzes  Königsrecht  an  den  Silberadern  im  Breis- 
gau an  Basel  hat  übertragen  wollen;  die  päpstliche  Kanzlei 
hat  sich  wie  gewöhnlich  nur  frenauer  ausgedrückt.  Er  ver- 
lieh also  das  Bergbauregal  auf  Silber  im  Breisgau.  Dass  ein 
solches  bisher  der  König  hier  besass,  wird  durch  unsere  Ur- 
kunde unzweifelhaft. 

„Die  Rechte,  die  ihm  an  den  Gruben  zustehen",  „die  Nutz- 
ung, die  davon  kommen  könne",  überträgt  er.  Das  lässt  sich 
vielleicht  dahin  deuten,  dass  das  Regal  schon  damals,  wie 
späterhin  regelmässig,  nur  ein  Obereigentum  war.  Wichtiger 
aber  ist  es,  dass  der  König  sein  Recht  unabhängig  von  der 
Zustimmung  der  Besitzer  des  Grund  und  Bodens  ausübt.  Ver- 
gleichen wir  hiermit  die  20  Jahre  früher  erfolgte  Schenkung 
des  Wildbannes  im  Mooswald  durch  Kaiser  Heinrich  II.  an 
das  Bistum !  ^)  Diese  erfolgt  gemäss  der  Zustimmung  der  Gau- 
genossen, die  daselbst  —  d.  h.  in  den  aufgezählten,  am  Rand 
des  Waldes  liegenden  Dörfern  —  Güter  haben.  Erst  hier- 
durch schien  „jeder  Widerspruch  der  Menschen  aus  dem  Wege 
geräumt".  Der  Unterschied  ist  klar:  der  Wildbann  ist  ein 
Recht,  das  die  Könige  im  Laufe  der  Zeit  am  Eigentum  an- 
derer erworben  haben,  das  Bergregal  die  Abschwächung  eines 
ursprünglich  vollen  Eigentums.  Fortan  aber  blieben  Wild- 
bann und  Bergregal  hier  in  ihren  Schicksalen  verbunden.  Sie 
beide,  denen  ähnliche  Schenkungen  im  Sundgau  entsprachen, 


Wandlung.  Kroppach,  Sulzberg,  Baden  tragen  noch  ihre  Namen.  Hieraus 
ersieht  man.  dass  die  Aufzählung  genau  von  Norden  nach  Süden  geht, 
und  somit  wird  wohl  Moseberch  ein  an  den  Mooswald  anstossender  Berg 
sein.  Ijupercheimaha  bliebe  allein  unbestimmt,  wird  wohl  aber  im  Glotter- 
thal  zu  suchen  sein. 

1)  Heinrich  IV.  20.  Mai  1073  Trouillat  I  p.  188  Lothar  24.  Juni  1131. 
—  2)  Trouillat  I  p.  274.  14.  April  1138  cunctas  argentifodinas  sive  sint 
inventae  sive  inveniantur.  —  ')  Trouillat  I  p.  150  secundum  collaudationem 
comprovincialium  inibi  bona  habentium« 

25* 


388  G  0 1  h  e  i  n. 

waren  die  Ausstattung  des  Bistums  Basel  in  einem  Gebiet, 
wo  es  nicht  die  geringste  geistliche  Befugnis  ausübte,  gegeben 
zum  Zwecke,  es  zur  Vormauer  des  deutschen  Reichs  zu  machen, 
wie  es  bisher  die  des  burgundischen  gewesen  war.  Forst- 
hoheit und  Bergregal  gingen  aus  der  Hand  der  Bischöfe  un- 
getrennt in  die  ihrer  Lehensleute  über ;  auf  den  Fürstentagen 
wird  gemeinsam  über  sie  entschieden;  die  Grafen  von  Frei- 
burg hängen  an  ihre  Bergwerksurkunden  das  Siegel  „das  über 
die  Wiltpenne  gehöret",  und  zuletzt  glaubte  man  aus  der  Berg- 
hoheit sogar  eine  allgemeine  Forsthoheit  ableiten  zu  können.  *) 
Es  besteht  jedoch  noch  eine  andere  Ansicht  von  der 
Entstehung  des  Bergregals.^)  Danach  hat  ursprünglich  der 
Bergbau  nur  dem  Grundeigentümer  zugestanden,  auf  der 
gemeinen  Mark  aber  jedem  Markgenossen.  Von  der  All- 
mende habe  sich  dann  diese  Bergbaufreiheit  auch  auf  das 
bebaute  Land  ausgedehnt;  wieder  etwas  später  seien  auf 
Königsgut,  namentlich  im  Harz,  die  reichsten  Bergwerke  ent- 
deckt worden,  und  nun  hätten  die  Salier  missbräuchlich  ihren 
Anspruch  auch  auf  fremdes  Eigentum  ausgedehnt;  die  ron- 
kalischen  Beschlüsse  endlich  seien  der  Abschluss  dieser  Ent- 
wicklung gewesen.  Wir  werden  weiterhin  sehen,  wie  keine 
einzige  dieser  künstlichen  Hypothesen  auf  den  Breisgau  sidi 
anwenden  lässt;  hier  sei  zunächst  nur  ein  Punkt  hervorge- 
hoben: der  Kern  des  Gebirges  ist  zwar  im  10.  Jahrhundert 
noch  so  gut  wie  unbesiedelt,  die  Besitzansprüche  sind  hier  so 
ungeregelt,  dass  man  ihn  leicht,  wie  vorgeblich  den  Harz,  als 
Königsgut  hätte  ansehen  können;  aber  die  Bergwerke,  die 
hier  um  den  Erzkasten  herum  liegen,  sind  auch  1028  noch 
gar  nicht  entdeckt;  die  in  der  Urkunde  König  Konrads  ge- 
nannten liegen  am  Rand  der  Berge,  in  einer  Gegend,  die  am 
dichtesten  unter  allen  rechtsrheinischen  besiedelt,  wo  die  Eigen- 
tumsverhältnisse längst  fest  bestimmt  waren.  Es  ist  ganz 
unerfindlich,  wie  die  Grundeigentümer,  wenn  sie  hier  je  ein 
Bergwerkseigentum  besessen,  es  verloren  haben  sollten.  Und 
dass  die  Könige  damals  in  Schwaben  ihre  Rechte  gewaltsam 

^)  Schon  Achenbach  GemeiDes  Bergrecht  I  91  macht  aaf  die  Ähnlich- 
keit von  Bergregal  und  WildbaDn  aufmerksam.  —  ^)  Vertreten  von  Achen- 
bach, die  entgegengesetzte  von  A.  Arndt  „Bergregal  und  Bergbaofreihdt* 
mit  überlegener  historischer  Kritik,  hin  und  wieder  etwas  sa  scharfsinnig 
begründet 


Bergbau  im  Schwarzwald.  389 

sollten  ausgedehnt  haben,  wird  durch  die  politischen  Verhält- 
nisse dieses  Herzogtums  ganz  unwahrscheinlich.  Auch  die 
Könige  selber  stellten,  wo  sie  Grundherren  waren,  ihr  An- 
recht an  die  Lagerstätten  der  Metalle  nicht  auf  gleiche  Linie 
mit  ihrem  Eigen,  sondern  betrachteten  es  als  Hoheitsrecht.  So 
hatte  Otto  HL  dem  Kloster  Sulzburg,  der  ersten  Familien- 
stiftung der  Zähringer  im  Breisgau,  bereits  993  alles,  was  er 
zu  eigen  besass  im  Sulzbachthal,  mit  allen  Nutzungen  und 
Zubehören  geschenkt*);  die  dortigen  Bergwerke  kann  er  also 
nicht  zu  jenem  Zubehör  gezählt  haben,  denn  sie  blieben  ja 
mit  den  übrigen  bis  1028  den  Königen. 

Die  Bischöfe  von  Basel  haben  jedoch  von  ihren  Berech- 
tigungen niemals  viel  zu  geniessen  gehabt.  Freilich  hat  kaum 
ein  anderes  Bistum  einen  so  ansehnlichen  Lehenshof  um  sich 
versammelt;  die  Dynasten  aber,  die  ihn  bildeten,  hatten  auch 
jene  Rechte  davon  getragen.  Die  Herzöge  von  Zähringen,  die 
mächtigsten  Herren  im  Breisgau,  haben  das  Bergregal  wie  ein 
Eigentum  oder  wie  ein  Reichslehen  innegehabt^);  man  hatte 
völlig  vergessen,  dass  es  ein  Basler  Lehen  sei.  Geraume  Zeit 
nach  dem  Aussterben  des  Geschlechtes  war  man  noch  über 
die  Natur  dieses  Rechtes  nicht  in's  Klare  gekommen.  Auf 
dem  Fürstentage  im  Beginn  des  Jahres  1233  beanspruchte 
sowohl  der  Allodialerbe,  Graf  Egeno  von  Freiburg,  wie  der 
Inhaber  in  der  Breisgauer  Landgrafschaft,  Markgraf  Hermann 
von  Baden,  die  Silbergruben ^);  keiner  von  beiden  gründete 
aber  seine  Ansprüche  auf  eine  Basler  Verleihung;  sie  wussten 
nichts  von  dieser.  Aus  der  Mitte  der  Versammlung  erhob 
sich  erst  Bischof  Heinrich,  belegte  durch  das  genügende  Zeug- 
nis seiner  Kaiserurkunden  das  volle  Eigentum  seiner  Kirche 
an  dem  Streitobjekt,  und  die  beiden  Fürsten  selber  stimmten 
dem  allgemeinen  Beschlüsse  zu,  dass  das  Bistum  in  den  un- 
gestörten Besitz  einzuweisen  sei.  Aber  der  Bischof  hätte  so 
wenig  wie  seine  Vorgänger  das  Recht  für  sich  behalten  können ; 
er  wählte  als  Lehensmann  den  Freiburger,  also  den  AUodial- 
erben,  und  ging  dem  Badener,  wohl  absichtlich  als  Träger  der 
Reichsgewalt,  vorüber.    Eben  als  solcher  machte  Hermann  im 


*)  Trouillat  I  p.  138.  —  ^)  An  ihren  Bergbau  erinnerte  der  Name 
des  grössten  Bergwerks  im  Suggenthal  „des  Herzogen  Berg**.  Ztschr.  19, 
p.  78  a.  a.  1284.  -  »)  Trouillat  I  p.  530  1/2  1233. 


390  GotheiD. 

nächsten  Jahre  doch  wieder  auf  dem  Frankfurter  Fiirstentage 
seinen  Anspruch  geltend;  aber  der  wiederholt  vom  Bischof  ge- 
führte Beweis  seines  Eigentums  und  der  bereits  erfolgten  Be- 
lehnung Egenos  genügten,  um  ihn  abzuweisen.*) 

Noch  in  demselben  Jahre  belehnte  aber  König  Heinrich, 
der  eben  damals  die  Empörung  gegen  seinen  Vater  plante, 
Egeno  auch  von  Reichswegen  mit  einem  Regal,  welches  um- 
fassender als  das  Basler,  dieses  selber  einschloss.^)  Er  ver- 
lieh ihm  sämtliche  Schwarzwaldflüsse  von  der  Rench  bis  zur 
Donau,  unter  ihnen  auch  die  Brdsgauer  Elzach,  Treysonia 
(Elz,  Dreisam)  und  Wiese,  mit  dem  alleinigen  Recht  der  Gold- 
wäsche in  ihren  Betten  und  Ablagerungen,  sowie  die  an  ihnen 
liegenden  Berge  zum  Behufe  des  Silberbergbaues.  Noch  ein- 
mal tritt  hier  der  volle  Anspruch  auf  ein  Reichsregal  an 
den  edlen  Metallen  auf,  und  es  entspricht  der  Politik  der 
zur  Landeshoheit  aufstrebenden  Dynasten,  wie  Egeno  einer 
war,  lieber  konkurrirende  Berechtigungen  in  ihrer  Person  zu 
vereinigen,  als  eine  gegen  die  andere  ausschliesslich  durchzu- 
fechten. Übrigens  brachte  es  das  Schicksal  König  Heinrichs 
mit  sich,  dass  sein  Privileg,  obwohl  Egeno  nicht  mit  in  seinen 
Sturz  verwickelt  wurde,  bedeutungslos  blieb.  Die  Freiburger 
haben  thatsächlich  ihr  Bergregal  niemals  über  den  Breisgau 
hinaus  ausgedehnt,  und  in  diesem  sich  nie  auf  einen  andern 
Rechtsanspruch  als  auf  die  Basler  Verleihung  berufen. 

Selbst  abgebröckelt  von  den  übrigen  Rechten  der  öffent- 
lichen Gewalt  behielt  das  Bergregal  in  der  Hand  der  Frei- 
burger den  Charakter  eines  Hoheitsrechtes,  denn  sie  übten 
es  ohne  Unterschied,  ohne  Rücksicht  auf  Grundeigentum  und 
Immunitäten  im  ganzen  Gau  aus.  Sogar  der  Name  „Fron- 
berge" für  die  verliehenen  Grubenfelder,  wie  er  im  Schwarz- 
wald üblich  blieb,  weist  auf  die  RegaUtät  hin,  und  nach  diesen 
hiessen  wiederum  dieGewerken  „Froner",  also  „die  vom  Herren 
Beliehenen"  —  eine  Bezeichnung  für  Bergleute,  die  allen  an- 
dern Gebieten  unbekannt  blieb,  aber,  seltsam  genug,  im  18. 
Jahrhundert  durch  den  Schwaben  Schiller  Bürgerrecht  in  der 
Litteratur  erworben  hat.^) 


*)  Ztschrft.  19,  p.  74  15/2  1234.  -  *)  Schöpflin  bist.  Zar.-Bad.  V, 
p.  190  12/7  1234.  -  3)  „DerFröiier  sucht  in  der  Erde  Schoos,  da  niPint 
er  den  Schatz  y.u  erwerbeD."    Reiterlied  in  Wallensteins  La^^r. 


Bergbau  im  Sahwarzwald.  391 

Die  Grafen  haben  ihr  Regal  nie  in  dem  Sinne  geteilt  wie 
Grund  und  Boden.  Die  Silberberge  behielten  sie  in  einer 
„rechten  Gemeinderschaft",  gerade  so,  wie  dies  in  Meissen 
mit  den  Freiberger  Bergwerken  geschah,  nur  dass  hier,  an- 
ders als  dort,  dies  Verhältnis  alsbald  zu  langwierigen  Streitig- 
keiten führte,  die  dadurch,  dass  sie  den  Anlass  zu  einer  der 
wenigen  Reichshofgerichtsentscheide  in  Bergsachen  gaben,  von 
höherem  Interesse  werden. 

Die  rechte  Gemeinschaft  verhinderte  nicht  eine  thatsäch- 
liche  Teilung  zwischen  den  Grafen  Egeno  III.  und  Heinrich, 
diese  war  aber  durchaus  keine  rechtsgiltige  Auseinandersetzung. 
Nun  verwickelte  sich  Heinrich  durch  missglückte  Unter- 
nehmungen in  Schulden,  sein  Bruder  bürgte  für  ihn  und  beide 
setzten  ihre  Regaleinkünfte  als  Pfand.  Heinrich  verzichtete 
deshalb  zuerst  auf  die  weitere  freie  Verfügung  über  seinen 
Anteil*)  und  verpfändete  ihn  dann  geradezu  seinem  Bruder 
für  dessen  Bürgschaft  von  1000  Mark.^)  Keineswegs  aber 
war  er  gesonnen,  damit  auf  sein  und  seiner  Erben  Recht  an 
die  Gemeinschaft  zu  verzichten,  so  dass  nun  wiederum  Egeno 
sein  Pfand  nicht  sicher  genug  vorkam.  Ein  durch  König  Al- 
brecht vermitteltes  Schiedsgericht,  an  dessen  Spitze  der  könig- 
liche Hofrichter,  Graf  Hermann  von  Sulz,  stand,  entschied 
dahin,  dass  Heinrich  an  Egeno  ebensoviele  Bürgen  zu  stellen 
habe,  unter  den  üblichen  Bedingungen  der  Leistung,  als  dieser 
seinerzeit  für  Heinrich  gestellt  hatte.  ^)  Statt  des  Pfandes 
trat  also  wiederum  die  Bürgschaft  ein.  Schon  nach  3  Jahren 
kam  die  inzwischen  brennend  gewordene  Frage  zur  Entschei- 
dung vor  das  Hofgericht.  Heinrich  war  gestorben  und  Egeno 
behielt  nun  sein  Pfand  zurück.  Da  er  sich  aber  in  Nürnberg 
selber  zu  „einer  rechten  Gemeinde  an  den  Silberbergen  be- 
kannte", wurde  er  unter  der  strengen  Verpflichtung,  nicht  eher 
aus  des  Königs  Hof  zu  kommen,  verurteilt,  sofort  den  Erben, 
Graf  Otto  von  Strassberg ,  in  den  -^Besitz  einzusetzen ,  ohne 
dass  diesmal  über  seine  Entschädigung  etwas  bestimmt  wor- 
den wäre.*)  Egeno  muss  jedoch  Mittel  gefunden  haben,  sich 
der  Erfüllung  seines  Versprechens  zu  entziehen,  denn  1309 
erfolgte  ein  neuer  Hofgerichtsspruch,  der  zwar  wiederum  Egeno 


^)  ZtRchrfi.  19  p.  80  28.  Sept.  1295.  -   «)  Ibid.  p.  82  17/1   1297.  — 
?)  Ibid   p.  83  16.  Juli  1300.  -  -»)  Ztscbrft.  19  p.  87  9.  Juli  1303. 


392  Ootheio. 

anwies,  den  Kläger  in  Besitz  zu  setzen,  zugleich  aber  den 
wichtigen  Rechtsatz  aufstellte:  Falls  Graf  Otto  seinen  Anteil 
mit  seinem  Silber  oder  seinen  Pfennigen  nicht  lösen  wolle,  so 
sollten  sich  die  Silberberge  selbst  ablösen,  „als  sie  verktinunert 
sind  und  versetzet  nach  rechter  Rechnung*.*)  Wie  wenig 
streng  man  es  trotzdem  mit  dem  Pfandrecht  nahm,  dafür 
spricht  der  Vertrag,  den  wiederum  Graf  Ottos  Erben  im  Jahre 
1322  mit  den  Gläubigem  abschlössen,  wonach  diese  bis  zum 
Abtrag  ihrer  Forderungen  nur  den  sechsten  Pfennig  von  allen 
Rechten  und  Nutzungen  der  Berge  erhalten  sollten.^ 

Noch  war  aber  die  Gemeinschaft  mit  dem  Erben  Egenos, 
Graf  Konrad,  in  Kraft;  er  gab  als  Mitbesitzer  auch  zu  jenem 
Vertrage  seine  Zustimmung.  Daraufhin  versuchten  die  Gläubiger 
nochmals  im  Jahre  1349  Konrad  zur  Zahlung  heranzuziehen. 
Aber  der  Ausschuss,  welcher  damals  zur  Schlichtung  der  An- 
sprachen zwischen  dem  Grafen  und  den  Bürgern  tagte,  und 
bei  welchem  jene  ihre  Klage  angebracht  hatten,  sprach  diesen 
wiederholt  frei.  „Da  der  Teil  weiland  Graf  Heinrichs  weder 
an  ihn  noch  an  seinen  Vater  in  der  Erbschaft  gefallen  sei, 
so  hätten  sie  sich  auch  nicht  an  ihn  zu  halten,  falls  sie  nicht 
erweisen  könnten,  dass  sein  Leihen  ihnen  Schaden  bringe  an 
ihren  Ansprüchen  auf  jene  andere  Hälfte."^) 

Für  das  Rechtsverfahren  jener  Zeit  in  Fragen,  wo  öffent- 
liche und  private  Rechte  sich  verschmolzen,  ist  dieser  50jährige 
Prozess  typisch.  Eine  Rücksicht  und  ein  Rechtsgrundsatz 
legt  immer  den  andern  lahm,  und  die  ökonomische  Unsicher- 
heit ist  hiervon  die  notwendige  Folge. 

Das  Basler  Lehengericht  hat  bei  diesen  Entscheiden  gar 
keine  Rolle  gespielt,  obwohl  in  ihnen  selbst  die  Bergwerke 
fortwährend  als  Basler  Lehen  bezeichnet  werden.  Wie  wenig 
fest  al)er  auch  hier  die  Normen  waren,  zeigt,  dass  1351  wie- 
derum das  Lehengericht  über  dieselben  Punkte  entschied  wie 
früher  das  Hofgoricht.  Es  bestimmte  damals,  dass  zunächst 
die  Wildbäune  den  Erben  Konrads  gemeinsam  gehörten,  wor- 
auf diese  sich  vereinbarten,  dass  jeder  frei  über  seinen  Teil 
verfügen  möge,*)  Dies  hatte  zur  Folge,  dass  die  eine  Linie 
die  Markgrafen  von  Hachberg  in  die  Gemeinschaft  der  Lehen, 


»^  Ztschrft,  11  p.  462  29.  Okt,  1S09.  -  »>  Zi$f>ri[t.  19  p.  91  9/12  1822. 
»^  Zischrft,  13  p.  :^7f.  19  p.  2Ä31.  —  ♦^  lt»chT(i,  19  p.  229  ff. 


Bergbau  im  Scbwarzwald»  393 

zuerst  der  Wildbänne,  dann  im  Jahre  1388  auch  der  Silber- 
berge, mit  Zustimmung  des  Bischofs  aufnahm,  aber  nur  unter 
der  Bedingung,  dass  sie  vor  dem  Aussterben  der  Freiburger 
Grafen  keine  andern  Ansprüche  daraus  erheben  wollten,  als 
man  „mit  Mutmasse  mit  ihnen  übereingekommen  sei".  Das 
war  aber  nur  die  Zahlung  der  bescheidenen  Summe  von  2  Mark 
Silbers  jährlich.  Diese  Recognition,  aber  auch  nur  diese, 
haben  die  Hachberger  erhalten,  selbst  zu  einer  Zeit,  als  die 
Freiburger  sich  bereits  auf  ihre  Erbschaft  in  Welsch-Neuen- 
burg  zurückgezogen  hatten,  als  die  österreichische  Landes- 
hoheit im  Breisgau  sich  unbestritten  erhoben  hatte,  und  ihrer- 
seits ein  Regal  in  Anspruch  nahm,  das  mit  der  alten  Königs- 
Verleihung  und  der  Basler  Lehenschaft  nichts  mehr  zu  thun 
hatte. 0  Jene  2  Mark,  zuletzt  noch  der  Anspruch  auf  sie, 
der  sich  in  den  badischen  Kopialbüchern  unter  der  Rubrik 
der  unsichern  Einkünfte  noch  bis  ins  16.  Jahrhundert  hinein 
fortschleppte,  waren  der  einzige  Rest  vom  alten  Reichsregal, 
—  ein  redendes  Zeugnis,  wie  im  Lauf  der  Zeit  die  ursprüng- 
lichen ausgedehnten  öffentlichen  Rechte  bei  ihrer  Behandlung 
als  Privatrechte  immer  dünner  geworden  waren. 

Hatten  doch  auch  die  Badener  Markgrafen  ihrerseits  die 
so  lange  festgehaltene  Reichswürde  der  Landgrafschaft  schon 
im  Anfang  des  14.  Jahrhunderts  als  ein  Heiratsgut  unter  an- 
deren Ausstattungsgegenständen  mehr  an  die  Freiburger  kom- 
men lassen.  Das  Prinzip  der  Regalität  hatte  aber  in  sich 
noch  Kraft  genug,  um  in  einer  Staatsbildung  ganz  anderer 
Art,  die  am  Ende  des  Mittelalters  im  Breisgau  emporkam, 
von  Neuem  zur  Geltung  zu  gelangen. 

Worin  lagen  diese  unzerstörbaren  Wurzeln?  Nicht  die 
finanziellen  Vorteile  sind  es,  welche  die  neue  Obrigkeiten  auch  zu 
erneuten  Usurpationen  veranlasst  hätten,  sondern  das  Interesse 
des  Standes  der  Bergleute,  die  Art  der  Ausübung  des  Berg- 
regals als  Bergbaufreiheit,  führt  diesem  immer  neue  Kraft  zu. 
Wir  haben  hierfür  ein  voUgiltiges  Zeugnis  in  dem  einzigen 
gesetzgeberischen  Akt,  welchen  die  Freiburger  Grafen  in  ihrer 
Eigenschaft  als  Regalherren  vollzogen  haben :  dem  Breisgauer 
Bergweistum  von  1372. 

^)  In  dem  Kop.-B.  121  a  des  Gen.-Land.-Arch.  befinden  sich  die  sämt- 
lichen Mitbelehnungen,  Verträge,  Quittungen,  die  diese  Zahlung  und  andere 
Ansprüche  der  Hachberger  an  die  vord.-österr.  Landesherrschaft  betreffen. 


394  Gotbein. 

Der  Krieg  von  1367  hatte  den  Freiburger  Grafen  die  Stadt, 
nach  der  sie  sich  nannten,  gekostet;  und  diesen  Verlust  er- 
setzte die  ungeheure  Loskaufssumme  derselben  keineswegs. 
Zwar  ward  in  dem  Friedensvertrag  ausdrücklich  bedungen, 
dass  die  Landgrafschaft  im  Breisgau,  die  Mannschaft,  die  zur 
Herrschaft  von  Freiburg  —  dem  alten  Zähringer  Allod  —  ge- 
höre, die  Silberberge  und  Wildbänne  durch  die  Abtretung  der 
Stadt  nicht  berührt  werden  sollten^),  aber  nachdem  die  Habs- 
burger in  dieser  erst  Fuss  gefasst,  und  nachdem  sie  seit  einem 
Jahrhundert  so  viele  umliegende  Gebiete  erworben,  so  viele 
Breisgauer  Geschlechter  sich  als  Lehensleute  verpflichtet  hatten, 
konnte  es  kaum  fehlen,  dass  der  Rest  ihnen  bald  von  selber 
zufalle.  Es  ist  die  Zeit  vor  der  Sempacher  Schlacht,  als 
selbst  Basel  das  Schicksal  drohte,  österreichische  Landstadt  zu 
werden.  In  diesem  Augenblicke  versammelte  im  Jahre  1372 
Graf  Egeno  IV.,  begleitet  von  einigen  Herren,  darunter  auch 
Adligen  der  Stadt  Freiburg,  die  Bergleute  des  ganzen  Breis- 
gaus um  sich  auf  dem  Diesselmuth,  einem  Bergwerk  hart  an 
der  Kuppe  des  Erzkasten,  wo  die  Bezirke  von  Oberriedt,  St. 
Trutpert,  Todtnau  und  Freiburg  zusammen stossen.*)  Eine 
grosse  Anzahl  kam  aus  den  Thälern  in  der  Nähe;  aus  den 
ferneren  Bezirken,  wie  aus  dem  Glotterthal,  erschienen  Ab- 
gesandte. Hier  legte  der  Graf  der  Gemeine  etliche  Fragen 
vor,  und  liess  sich  von  ihr  das  Recht  weisen.  Es  ist  leicht 
das  interessanteste  aller  Bergweistümer,  das  so  zu  Stande  kam, 
grade  darum,  weil  es  nicht  wie  andere  dieser  Art  bloss  uralte, 
volkstümliche  Gebräuche  überlietert,  sondern  während  einer 
entscheidenden  Krisis  praktische  Fragen  beantwortet.  Diese 
sind  alle  bestimmt,  das  Verhältnis  des  Regalherren  zu  den 
Bergbautreibenden  in  der  Weise  zu  regeln,  dass  der  Einfluss 
Dritter  ausgeschlossen  werde,  deren  denn  auch  mit  keinem 
Wort  Erwähnung  geschieht. 

Die  wichtigste  Frage  ist  demnach  die  dritte  des  Weistums : 
„Wenn  der  Graf  oder  sein  Vogt  zu  Gericht  sitzen  wollte,  ob 
er  dann  Macht  habe  zu  gebieten  an  dem  Gericht,  denen,  die 


^)  Ztschrft.  16  p  204.  —  2)  Zuerst  publiziert  von  Trenkle  Geschichte 
der  Schwarzwälder  Industrie  Beilage  D,  jedoch  nach  einer  von  sinnent- 
stpllenden  Lesefehlern  wimmolnden  Abschrift  des  18.  Jahrhunderts.  Ich 
lege  weiterhin  eine  im  Gen.-Land.-Arch.  Todtnau  Akten  Bergwerk  I  er- 
haltene gute  Abschrift  aus  dem  Beginn  des  16.  Jahrhunderts  sa  Qriuide, 


Bergbau  im  Schwarzwald.  395 

dann  Teil  und  Gemein  zu  den  Bergen  hätten,  oder  auf  der 
Leite  gesessen  wären,  sein  Recht  zu  sprechen  auf  der  Leite?" 
Worauf  die  Antwort  lautet:  „er  und  sein  Vogt  hätten  ihnen 
wohl  zu  gebieten  an  das  Gericht  zu  gehen  und  zu  sprechen, 
wolle  er  aber  auch  der  Umsassen  jemand,  den  solle  man 
bitten;  der  habe  dann  auch  Macht  das  Recht  zu  sprechen**. 
In  diesem  Sinne  sind  auch  die  anderen  Antworten  —  wir 
werden  ihren  Inhalt  noch  weiterhin  kennen  lernen  — ;  für  den 
Erwerb  der  Bergbauberechtigung  allein  vom  Grafen,  für  die 
Regelung  des  Betriebes  durch  diesen,  für  die  Vorzugs-Stellung 
seiner  Beamten  bei  den  Gerichten  und  Rechnungen,  für  die 
Vertretung  armer  Gewerkschaften  durch  ihn  finden  sich  Be- 
stimmungen, die  alle  beabsichtigen  das  Ansehen  des  Regal- 
herren aufrecht  zu  halten,  wenn  nicht  auszudehnen. 

Allein  es  ging  mit  diesem  Weistum,  wie  mit  so  vielen  der 
bäuerlichen  Bevölkerung:  sein  Rechtsinhalt  wurde  gerade  des- 
halb aufgezeichnet,  weil  er  in's  Wanken  geraten  war,  doch 
diese  Aufzeichnung  konnte  ihrerseits  den  Verfall  nicht  hindern. 

Im  Jahre  1372  war  der  Regalherr  schon  nicht  mehr  im 
Vollbesitze  der  Macht,  die  ihm  seine  Bergleute  als  Recht  zu- 
sprachen. Zum  Mindesten  in  einem  der  wichtigsten  Bezirke 
war  er  zurückgetreten  hinter  den  Grundherren. 

IT.  Die  Regalansprüche  der  Grundherren. 

In  dem  Breisgauer  Berg- Weistum  sind  auch  die  Bergleute 
von  Münster  als  Rechtsfinder  aufgeführt,  der  Platz  der  Ver- 
sammlung, der  Diesselmut  selber,  lag  in  ihrem  Gebiete;  und 
doch  hatte  der  Graf  von  Freiburg  schon  seit  langer  Zeit  hier 
kein  Berghoheitsrecht  geübt,  sondern  dies  hatten  ohne  Be- 
rufung auf  irgend  welche  Verleihung  der  Abt  von  St.  Trut- 
pert  und  die  Herren  von  S taufen  gethan. 

Am  Ausgang  des  Münsterthaies  lagen  bei  Kroppach,  Ober- 
und  Nieder- Steinen  brennen  mehrere  der  Bergwerke,  die  in 
der  Schenkung  König  Konrads  an  Basel  angeführt  sind.  Viel 
später  wurden  die  reicheren  Bergwerke  am  oberen  Ende  des 
Thaies,  im  Britznachthaie,  entdeckt.  Noch  das  Papstprivileg 
von  1185  nennt  den  das  Thal  schliessenden  Berg  Brizzenberg, 
erst  in  einer  um  1280  vollführten  Doppelfälschung  (enthaltend 
eine  aufs  Jahr  1185  gefälschte  Transsumpt  f 


396  Gothein. 

902  gefälschten  Urkunde)  wird  zu  der  Ortsbezeidmung  Briz- 
zenberc  der  Zusatz  gemacht,  ,,der  mit  andrem  Namen  Storren 
heisst",  denn  Storren  ist  der  bergmännische  Ausdruck  für  ein 
erzführendes  Gebirge.*)  Erst  kurz  zuvor  werden,  wie  die 
Erzgänge  auf  der  Totnauer  Seite  des  Berges,  so  auch  die  auf 
der  Münsterthaler  gefunden  worden  sein. 

Daran  ist  nicht  zu  denken,  dass  ursprünglich  das  Kloster 
St.  Trutpert  an  irgend  einem  der  Bergwerke,  die  auf  seinem 
Grund  und  Boden,  dem  untern  Münsterthal,  lagen,  ein  An- 
recht gehabt  hätte.  Die  Papstprivilegien  führen  alle  Zubehör 
des  dem  Kloster  bestätigten  Grundbesitzes  an,  —  nur  die 
Bergwerke,  die  hier  von  jeher  lagen,  nennen  sie  nicht.  Auch 
war  das  Verhältnis  dieser  unabhängigen  Bergleute  zu  dem 
Grundherren  ein  sehr  übles.  Der  Bericht  über  die  Wunder 
des  h.  Trutpert,  der  um  die  Mitte  des  13.  Jahrhunderts  ent- 
standen ist,  weiss  davon  zu  erzählen.  ^)  Die  Bergleute  wähnten 
nach  einem  im  ganzen  Mittelalter  verbreiteten  Glauben,  dass 
die  Nähe  eines  Mönches  ihnen  Unglück  bringe  und  das  Erz 
unter  seinen  Füssen  verschwinden  lasse.  Sie  suchten  daher, 
so  oft  sich  der  Abt  in  ihrem  Bereiche  sehen  liess,  nach  ur- 
altem Brauch^)  den  bösen  Blick  durch  Hohn  und  unanständige 
Geberden  abzuwenden,  wofür  sie  vom  h.  Trutpert  durch  ein 
grosses  Grubenunglück  bestraft  wurden.  Es  ist  wohl  denk- 
bar, dass  nicht  nur  der  Aberglaube  sondern  auch  die  Furcht 
vor  den  Ansprüchen  des  Abtes  diese  Abneigung  erzeugt  habe. 
Aber  auch  die  Freiburger  Grafen  scheinen  thatsächlich  das 
Bergregal  hier  nie  ausgeübt  zu  haben.  Auf  das  Münsterthal 
bezieht  sich  keine  einzige  ihrer  so  überaus  zahlreichen  Ver- 
leihungsurkunden. Die  Herren  von  Staufen  scheinen  fast  von 
Anfang  an  dieses  Recht  mit  ihrer  stillschweigenden  Zustim- 
mung usurpiert  zu  haben.  Über  die  frühere  Zeit  können  wir 
freilich  wenig  sagen,  da  im  Kloster  St.  Trutpert,  auf  dessen 
Archiv  wir  uns  das  Münsterthal  betreffend  stützen  müssen, 
um's  Jahr  1280  die  älteren  Urkunden  planmässig  vernichtet 
und  gefälschte  an  ihre  Stelle  gesetzt  worden  sind.    Die  Herren 

')  Ztschrft.  30  p.  83.  Die  Enthüllung  dieser  Fälschungen  siehe  in 
den  Regesten  von  St.  Trutpert  von  Fr.  y.  Weech  und  den  Habsburger 
Studien  von  A.  Schulte.  —  2)  A.  SS.  April  III  p.  428.  —  •)  Die  Ge- 
schichte dieser  Sitte  ist  bekanntlich  in  einem  Meisterwerke  philologischer 
Porschuug,  in  Otto  Jahns  Abhandlung  vom  bösen  Blicke  niedergelegt 


Bergbau  im  Schwarzwald.  397 

von  Staufen  waren  Ministerialen  der  Zähringer,  waren  deren 
Marschälle  gewesen.  Als  solche  hatten  sie  die  Vogtei  über 
St.  Trutpert  in  dem  eben  so  häufigen,  wie  allen  Klöstern 
lästigen  Verhältnis  der  Untervogtei,  inne  gehabt.  Nach  dem 
Aussterben  der  Herzogslinie  scheinen  sie  sofort  von  der  Mini- 
sterialität  in  den  Adel  übergegangen  zu  sein ;  sie  waren  zwar 
Lehensleute  der  Freiburger  Grafen,  aber  als  Vögte  des  Klo- 
sters weder  von  diesen  noch  von  dem  Landgrafen  abhängig ') 
und  die  Bergwerke  scheinen  sie  ganz  wie  ihr  Eigen  angesehen 
zu  haben.  Ihr  Besitz  lag  einerseits  um  ihre  Stammburg  am 
Ausgang  des  Münsterthals,  theils  am  oberen  Ende  desselben, 
schloss  also  das  Klostergebiet  völlig  ein.  Eben  um  in  den 
Besitz  des  obern  Thaies  zu  gelangen,  unternahm  ein  Abt  von 
St.  Trutpert  die  umfassende  Fälschung.  Eine  Hauptrolle  in 
derselben  spielen  vorgebliche  Schenkungen  einzelner  Teile  des 
Thaies,  das  im  Gesamtbesitz  mehrerer  Staufer  war;  aber  so- 
gar in  diesen  wagte  es  der  Fälscher  noch  nicht,  sich  die  Berg- 
werke übertragen  zu  lassen,  dieselben  blieben  vielmehr  sogar 
hier  ausgeschlossen;  denn  allzu  bekannt  waren  in  diesem 
Punkte  die  wirklichen  Verhältnisse. 

Die  Hauptabsicht  der  Fälschung  war,  den  König  Rudolf 
zu  überreden,  dass  die  oberste  Vogtei  des  Klosters  den  Habs- 
burgern  als  angeblichen  Gründern  zustehe.  Dieser  Plan  ge- 
lang, und  die  Herren  von  Staufen  mussten  die  Obervogtei 
jener  anerkennen,  wodurch  den  Habsburgern  auch  eine  Hand- 
habe zur  zukünftigen  Erwerbung  des  Bergregals  gegeben  wurde. 
Einstweilen  jedoch  verwalteten  dies  die  Herren  von  Staufen 
noch  uneingeschränkt.  Im  Jahre  1297  kamen  die  verschiedenen 
Mitglieder  des  Geschlechtes  dahin  überein,  dass  sie  die  Sil- 
berberge gemeinsam  leihen  und  die  Nutzungen  gemeinsam 
erheben  wollten,  während  sie  die  Gerichte  unter  einander 
geteilt  hatten^);  sie  hielten  also  das  Prinzip  des  Besitzes 
zu  gesamter  Hand  entschiedener  fest  als  die  Freiburger 
Grafen.  Des  Herzogs  von  Österreich  geschieht  dabei  keine 
Erwähnung,  wie  es  sonst  bei  ihren  die  Vogtei  anlangenden 
Urkunden  der  Fall  war.  Auch  als  sie  1325  die  Vogtei  dem 
Kloster  erst  versetzten,  dann  1333  verkauften,  wurde  aus- 


1)  Wenigstens  «eigt  sich  keine  Spur  hiervon.  —  ")  Freiburjer  8Ui4t* 
Archiv. 


398  Gothein. 

drücklich  bemerkt,  dass  die  Silberberge  im  Kauf  nicht  einge- 
schlosseu  seien. 

In  der  That  hatten  jedoch  die  Äbte  bereits  einen,  wenn 
auch  schwankenden,  Einfluss  auf  die  Verleihungen  der  Berg- 
baugerechtigkeit erhalten.  Im  Jahre  1327  leiht  der  Abt  Wer- 
ner gemeinsam  mit  3  Staufern  im  oberen  Münsterthale,  1331 
aber  diese  wiederum  für  sich  allein.  0  Im  Jahre  1348  bringt 
der  Abt  sogar  ein  Urteil  des  Freiburger  Rates  aus:  „Da 
das  Eigen  und  die  Eigenschaft  im  Münster thal  des  Abtes  und 
des  Gotteshauses  sei,  so  solle  dieser  da  auch  leihen,  und  die 
von  Münster  sollten  ihn  daran  nicht  irren."  ^  Der  Spruch 
nennt  nicht  ausdrücklich  die  Bergwerke,  aber  er  schliesst  sie 
mit  ein,  denn  schon  früher  hatten  die  Grafen  selber  ein  in 
gleichem  Sinne  gefälltes  Urteil  desselben  Stuhles  anerkannt.  ^) 
Als  sie  nämlich  im  Jahre  1343  Ansprüche  auf  die  an  der 
Kuppe  des  Schauinsland  gelegenen,  durch  die  von  ihnen  ge- 
stifteten Glasgemälde  im  Freiburger  Münster  wohlbekannten 
Bergwerke  Diesselmut  und  Nöllinsfron  machten,  entschied  der 
Freiburger  Rat  nach  Anhörung  der  Bergleute:  „Es  sei  bereits 
früher  ein  gemein  Lachen  geschlagen,  das  der  beiden  Herren 
Gerichte  scheide;  ob  der  Lachen  des  Abtes  sei  man  dem  Her- 
ren von  Freiburg  nichts  gebunden,  weder  von  Rechten  noch 
von  anderen  Stücken,  die  er  anspreche,  bis  auf  die  Stunde, 
dass  es  im  das  Mass  gebe." 

Aulfallend  bleibt  es,  dass  der  Rat  einer  Stadt,  deren  Bür- 
ger überwiegend  das  im  Bergbau  angelegte  Kapital  in  Händen 
hatten,  der  also  von  dem  Bergrecht  gut  unterrichtet  sein 
musste,  eine  solche  Entscheidung  gab.  Ich  glaube  nicht  zu 
irren,  wenn  ich  dieselbe  dem  Einflüsse  jenes  Rechtsbuches  zu- 
schreibe, das  gerade  in  Freiburg  als  Aushilfe  bei  der  Recht- 
sprechung besonderes  Ansehen  genoss:  des  Schwabenspiegels. 
Für  den  Sachsenspiegel  scheint  zwar  Arndt  scharfsinnig  er- 
wiesen zu  haben,  dass  er  das  Bergregal  im  Allgemeinen  aner- 
kennt, und  nur  bei  dem  Tagebau,  der  thatsächlich  die  Ober- 
fläche des  Bodens  zu  Grunde  richtet,  das  Recht  des  Grund- 
besitzers anerkennt,  im  Schwabenspiegel  ist  aber  durch  Miss- 
verstand oder  nachlässige  Übertragung  hieraus  wirklich  ein 


*)  Urkunden  im  Freiburger  Stadtarchiv.  -  ^)  Ztschrft.  30  p.  849.  — 
>)  Ztschrft.  13  p.  836  24.  Juni  1343. 


Bergbau  im  Schwarzwald.  393 

allgemeines  Recht  des  Grundherren  geworden  0  —  rin  Grund 
mehr,  an  der  Sachkenntnis  des  Spieglers  zu  zweifeln,  denn 
mochte  er  nun  ein  Schwabe  oder  ein  Baier  sein,  jedenfalls 
bestand  zu  seiner  Zeit  bei  beiden  Stämmen  das  Begal  als  ein 
Hoheitsrecht. 

Der  Freiburger  Entscheid  ist  der  erste,  unter  Mitwirkung 
von  Bergleuten  erfolgte  Rechtspruch,  der  grundsätzlich  das 
Regal  ausser  Acht  lässt,  und  statt  dessen  das  Bergbaurecht 
aus  der  Grundherrschaft  herleitet.  Von  den  Herren  von 
Staufen  ist  in  ihm  gar  nicht  die  Rede.  Demungeachtet  ist 
auf  ebendemselben  Diesselmut  29  Jahre  später  von  der  Ge- 
samtheit der  Breisgauer  Bergleute  das  vom  Reich  herstammende 
Regal  aufs  bestimmteste  formuliert  worden.  Diesmal  war 
ein  Herr  von  Staufen  unter  den  Begleitern  des  Grafen,  den 
Zeugen  der  Urkunde. 

Schon  aber  machte  sich  eine  dritte  Macht  mit  ihren  An- 
sprüchen geltend.  Aus  derselben  Zeit  wie  das  Breisgauer 
Weistum  stammt  eine  Münsterthaler  Bergordnung,  die  „Herr 
Johann  von  Üsenberg,  Landrichter  im  Breisgau,  Herr  zu  Sulz- 
berg" aufgesetzt  hat.  So  klar  dieselbe  in  ihren  einzelnen  Be- 
stimmungen ist,  so  wenig  kann  man  mit  Sicherheit  bestimmen, 
wie  Johann  von  Üsenberg  dazu  gekommen,  sie  zu  geben.  Als 
Landrichter  im  Breisgau  erscheint  er  überhaupt  nur  in  diesem 
einen  Akte.  Landgrafen  waren  nach  dem  Vertrage  von  1369 
die  Freiburger  geblieben,  als  Landrichter  konnte  er  füglich 
kaum  etwas  anderes  sein  als  deren  Stellvertreter;  aber  solche 
brauchte  man  längst  für  das  bedeutungslose  Amt  nicht  mehr. 
Ich  sehe  in  ihm  vielmehr  den  österreichischen  Landvogt,  wie 
das  Amt  sonst  genannt  wird.  ^)  Dies  macht  die  Stellung  der 
Üsenberger  zu  den  Habsburgern  wahrscheinlich,  mehr  aber 
noch  der  Inhalt  jener  Ordnung.    In  ihr  wird  bestimmt,  dass 


*)  Sw.  Sp.  (Lassberg  S.  91)  S  197.  »Wer  Schaez  under  die  erd  be- 
grevet  tiefPer  denne  ein  pflüg  gat  der  gehört  czu  der  knnglichen  gewalt. 
—  Silver  sol  oyeman  graben  auff  eynes  Mannes  gut  on  seynen  willen  des 
die  stat  ist.  aber  geit  er  des  ftrloub,  die  vogtey  is  seyn  darüber.**  Die 
Stelle  ist  nicbts  als  die  denkbar  schlechteste  Übersetzung  der  entsprechen^ 
den  des  Sachsenspiegels.  Eine  Anerkennung  des  Bergregals  auch  im  Sw. 
Sp.  zu  suchen,  ist  demnach  unmöglich.  —  ^  advocatus  provincialis  für 
den  Breisgau  schon  1337  von  Herzog  Albrecht  genannt.  St.  Trudper^ 
ürk.  10,8  1337, 


400  Gothein. 

die  grossen  Frevel  dem  Lehenherren,  die  kleinen  dem  Berg- 
vogt gehören  sollen ;  ebenso  fällt  die  aufgelassene  Grube  dem 
Lehenherrn  heim.  Lehenherren  waren  aber  seit  dem  Ent- 
scheid König  Rudolfs  die  Habsburger,  und  andauernd  wird 
das  obere  Münsterthal  zum  Unterschied  von  dem  unteren, 
dem  alten  Fundationsgut  von  St.  Trutpert,  als  das  Lehen  be- 
zeichnet. Demnach  wäre  jene  Unterschrift  als  Landrichter  im 
Breisgau  ein  Beweis  dafür,  dass  sofort  nach  dem  Erwerb 
Freiburgs,  trotz  der  Klauseln  jenes  Friedensvertrages,  die 
Habsburger  eine  Berghoheit  im  Breisgau  in  Anspruch  nahmen. 
Wie  dem  auch  sei,  jedenfalls  war  die  hier  wiedererweckte 
Berg -Gerichtshoheit  eines  Lehenherrn  den  Äbten  sehr  unbe- 
quem; sie  haben  daher  auch  in  ihrem  Exemplar  der  Bergord- 
nung diese  Stellen  bis  zur  Unkenntlichkeit  überschmiert. 

Einstweilen  gingen  aber  noch  die  Interessen  des  Abtes  und 
des  Herzogs  gegen  Dritte  zusammen.  Sie  wandten  sich  ge- 
meinsam gegen  die  Rechtsprechung  der  Bergleute,  die  sich 
unter  dem  alten  Regal  ausgebildet  hatte.  Im  Jahre  1412 
verfügte  Herzog  Friedrich  von  Österreich  an  den  Vogt  und 
die  Leute  zu  Münster  im  Thale^^  »ob  jemand,  wer  der  wäre, 
den  Abt  belangete  von  irgend  welcher  Rechte  wegen  an  den 
Silberbergen,  dass  sie  darüber  Niemandem  zu  Gericht  sitzen 
noch  richten  sollten,  jener  suche  denn  das  Recht  vor  ihm, 
dem  Herzog,  oder  seinem  Landvogt,  oder  seinen  Räten,  denn 
die  Eigenschaft  und  Lehenschaft  mitsamt  der  Vogtei  rührten 
von  ihm  her;  und  es  sei  auch  vordem  erkannt,  dass  der  Abt 
vor  Niemand  als  vor  ihm  oder  seinem  Landvogt  an  seiner 
Statt  von  des  Berges  und  seiner  Rechte  wegen  Recht  geben 
und  nehmen  solle".  Es  ward  somit  den  Bergleuten  und  ihrem 
Oberhaupte,  dem  Bergvogt,  die  uralte  Rechtsprechung  in  Berg- 
sachen zu  Gunsten  der  fürstlichen  Verwaltung  von  dieser  selbst 
entzogen.  Dabei  beruft  sich  Friedrich  ausschliesslich  auf  sein 
Obereigentum  und  seine  Kastvogtei;  im  Grunde  leitet  also 
auch  er,  mangels  anderer  Privilegien,  seine  Berghoheit  vom 
Grundeigentum  her:  er  sprach  als  Landesherr.  Aus  dieser 
Gerichtshoheit  in  Bergsachen  konnte  aber  sehr  leicht  wieder 
ein  eigentliches  Bergregal  werden  und  in  der  That  haben  sich 
die  Habsburger  bei  ihrem  Anspruch  auf  ein  solches  gegen  St 


<)  GeD.-Laiid.-Arch.  Kop.-6.  727  a  f.  14, 


Bergbau  im^  Schwdrzwald.j  401 

Trutpert  später  immer  auf  jene  Erklärung  Friedrichs  berufen. 
Im  15.  Jahrhundert  hingegen  liehen  nach  dem  alten  Brauch 
blos  der  Abt  und  darauf  der  Vogt,  der  jetzt  nur  Beamter  des 
Abtes  war;  so  ward  es  auch  im  Dingrodel,  dem  lokalen  Ge- 
setzbuch^) bestimmt;  so  wenig  sicher  waren  die  Äbte  aber  ihrer 
Sache,  dass  sie  eigenmächtig  in  dem  zum  Verlesen  bestimmten 
Exemplar  desselben  ein  besonderes  Verbot  hinzufügten,  von 
irgend  jemand  anderen  eine  Verleihung  zu  empfangen. 

Viel  einfacher  lagen  die  Verhältnisse  auf  dem  Berg  und 
im  Thale  zu  Todtnau;  denn  hier  blieb  das  Regal  viel  länger 
ungebrochen  in  Kraft;  die  Grundherrschaft,  das  Kloster  St 
Blasien,  erhob  später  ihre  Ansprüche  und  konnte  sie  niemals 
völlig  durchsetzen. 

Das  Thal  Schönau  und  Todtnau  war  im  Beginn  des  12. 
Jahrhunderts  stückweise  von  verschiedenen  Herren  des  Breis- 
gaues durch  St.  Blasien  erworben  worden.  Das  Kloster 
war  der  einzige  Grundherr;  auch  an  den  Allmenden,  die  es 
den  Gemeinden  gegeben,  bUeb  sein  Obereigentum  gewahrt. 
An  ein  freies  Einschlagen  der  Markgenossen  auf  der  AU- 
mend  als  Ausgangspunkt  des  Bergrechtes  ist  also  ^^ch  in 
diesem  Bezirk  nicht  zu  denken,  so  wenig  übrigens  der  Abt 
gegen  Einfänge  der  Unterthanen  auf  seinem  Eigentum  einzu- 
wenden hatte,  durch  die  ihm  von  früher  unbenutztem  Boden 
Zinsen  und  Fälle  zuwuchsen.  Mach  einer  späteren  Auf- 
zeichnung eines  Abtes  ^J  von  St.  Blasien  sollte  es  scheinen, 
als  ob  die  Einführung  des  Todtnauer  Bergbaues  dem  Kloster 
zuzuschreiben  sei.  Dem  ist  jedoch  keineswegs  so.  Als  sich 
um  die  Mitte  des  13.  Jahrhunderts  hier  zuerst  Bergleute  an- 
siedelten, hatten  sie  mit  dem  Abte  nur  als  mit  ihrem  geist- 
lichen Oberhaupte  zu  thun.  Sie  wünschten  eine  Kirche  und 
erhielten  zuerst  das  Recht,  in  einer  Holzkapelle  Messe  lesen 
zu  lassen^),  5  Jahre  später  auch  die  Errichtung  einer  eigenen 
Pfarrei.  Sie  müssen  sich  dabei  einzeln  und  insgesamt  ver- 
bürgen, ihren  Verpflichtungen  gegen  jene  nachzukommen;  und 
der  Abt,  der  für  den  Fall,  dass  das  Silberbergwerk  abgehen 


1)  Ztschrft.  21   p.  462  dazu  Gen.-Land.-Arcb.  Kop.-B.  St.  Trutpert 
111  p.  15.  —  ^)  über  originum  S.  Blasü  M.  S.  des  Gen.-Laiid.-Arch.    Der 
Abdruck  in  Mone's  bad.  QuelleDsammlung  ist  hier  Verstümmelt.  —  *)  ( 
Laud.-Arch.  Todtnau  Urk.  1.  Sept.  1283. 

2»it8chr.  f.  Gesch,  d.  Oberrh.  H,  F.  n.  4,  29 


402  Gothein. 

sollte,  Sicherheit  haben  will,  lässt  sich  von  ihnen  für  die 
Fundierung  der  Pfarre  ein  sehr  bedeutendes  Kapital,  100  Mark 
baaren  Silbers  auszahlend)  Es  erscheinen  die  Todtnauer  in 
dem  sonst  leibeigenen  Thale  als  eine  freie  Eommune  und 
werden  dementsprechend  vom  Abte  mit  einer  nur  für  städtische 
Bevölkerung  üblichen  Bezeichnung  „Gesamtheit  der  Bürger 
von  Todtnau"  genannt.  An  der  Spitze  dieser  Eommune  steht 
als  üntersiegler  des  Vertrages  „Konrad  genannt  der  Vogt  auf 
dem  Berge",  also  der  fortan  immer  unter  dem  gleichen  Titel 
angeführte  Beamte  des  Regalherren;  von  einem  Thalvogt, 
einem  Beamten  des  Abtes,  ist  noch  nicht  die  Rede,  und  die 
wenigen  —  es  scheint  nur  7  — ^)  Lehenbauern  sind  offenbar 
hofhörig  nach  Schönau. 

Diese  Todtnauer  Bergleute  besassen  wie  jene  Münsterthäler 
einen  starken ,  der  kirchlichen  .  Obrigkeit  wenig  geneigten 
Unabhängigkeitssinn;  sie  wahrten  Beziehungen  zum  Reiche 
selber,  von  dem  die  Gerechtsame  auch  ihres  Regalherren  her- 
stammten. Dafür  haben  wir  ein  bemerkenswertes  Zeugnis: 
Im  Streit  Ludwigs  des  Baiem  mit  der  Kurie  nahmen  sie  leb- 
haft Partei  für  den  Kaiser  und  luden  das  Interdikt  auf  sich. 
Als  sie  nach  einigen  Jähren  losgesprochen  wurden,  wollten 
sie  doch  keiner  Schuld  geständig  sein  und  beharrten  darauf: 
ihr  Pfarrer  habe  sie  ohne  Not  verlassen,  nur  aus  Sorge  vor 
etwa  möglichen  Censuren.') 

Während  des  ganzen  14.  Jahrhunderts  finden  sich  nirgends 
so  viel  Verleihungen  der  Grafen  von  Freiburg  als  in  Todtnau, 
wo  sie  sonst  keinerlei  Rechte  inne  hatten;  auch  die  Herren 
von  Staufen,  die  hier  ebenfalls  die  Vogtei  besassen,  erscheinen 
hier  —  entgegen  dem  Münsterthal  —  niemals  berechtigt, 
Bergeigentum  zu  leihen.  Auch  als  die  Freiburger  Grafen 
schon  den  Breisgau  verlassen  haben,  ist  der  Vogt  auf  dem 
Berge  noch  ihr  Beamter,  der  ihre  Befehle  ausführt*) 

Sobald  es  sich  nicht  um  edle  Metalle  handelt,  tritt  aber 
sofort  das  Recht  des  Grundherren  an  den  Untergrund  der  Bo- 


1)  Ibid.  10.  Sept.  1288.  Die  Nachkommen  der  benannten  BOrgen 
scheinen  zum  Teil  noch  im  Breisgauer  Wcistum  von  1872  und  sonst  in 
jener  Zeit  als  Bergleute.  —  ^)  Die  7  Lehen  in  Todtnan  erscheinen  in  den 
älteren  Urbaren  von  St.  Blasien  immer  als  Gruppe  neben  den  zersplitterten 
einzelnen  Bodeuzinsen.  —  ')  Todtnau  Urk.  14/1  1340.  —  *)  Die  Zahlung 
der  2  Mark  an  die  Hachberger  betr.  siehe  oben« 


Bergbau  im  Schwär zwald.  403 

denfläche  in  erste  Stelle.  Das  zeigt  gerade  für  Todtnau  ein 
Steinbruchsrecht,  das  der  Abt  von  St.  Blasien  gab,  als  die 
Kirche  im  Jahre  1341  von  Stein  errichtet  werden  sollte.  Die 
Todtnauer  durften  hierzu  im  Steinbruch  von  Fahmau  eine 
besondere  Grube  eröffnen,  von  der  Mitte  um  und  um  15  Schuh; 
das  zu  Hebeln  nötige  Holz  dürfen  sie  aus  dem  Klosterwalde 
nehmen,  und  die  Steine,  welche  sie  übrig  behalten,  zu  ihrem 
Nutzen  verkaufen,  doch  müssen  sie  dem  Kloster  davon  den 
5.  Pfennig  entrichten.  Auf  die  richtige  Erfüllung  wird  der 
Steinmetz,  der  Leiter  des  Baues  ist,  vereidigt,  und  die  Ge- 
meinde giebt  ausserdem  für  dieselbe  3  Bürgen.^) 

Mittlerweile  hatte  aber  auch  im  oberen  Wiesenthaie  sich 
die  vorderösterreichische  Landeshoheit  vermittelst  der  habs- 
burgischen  Kastvogtei  über  St.  Blasien  ausgebildet,  und  es 
trat  dieselbe  einfach  in  die  Lücke,  welche  die  Freiburger  ge- 
lassen. Im  Jahre  1438  vereinbarten  die  Gewerken  des  grössten 
Todtnauer  Bergwerks  „zur  Bache",  eine  Ordnung,  als  deren 
erste  Bestimmung  galt:  „Voraus  sollen  der  Herrschaft  von 
Österreich  alle  ihre  Herrlichkeiten,  alte  Rechte  und  Gewohn- 
heiten behalten  sein."  Die  Vereidigung  der  Amtleute  und 
Knechte  erfolgte  zuerst  für  den  Dienst  der  Herrschaft,  dann 
zu  Nutz  und  Frommen  der  Gewerken,  der  Froner.  Auch  wer- 
den der  Herrschaft  jetzt  alle  diejenigen  Pflichten  zugemutet, 
die  dem  Regalherren  obliegen.  Der  Abt  von  St.  Blasien,  auf 
dessen  Eigentum  doch  das  Bergwerk  lag,  erscheint  nur  als 
einer  der  Gewerken  und  giebt  im  Namen  einer  Abteilung  der- 
selben einen  „Vierer",  einen  Repräsentanten,  zu  der  gemein- 
samen Vertretung.  Es  hatte  nämlich  das  Kloster  im  14.  Jahr- 
hundert auf  privatrechtlichem  Wege  wiederholt  einige  Teile 
und  Halbteile  erworben.^ 

Aber  bereits  im  nächsten  Jahre  setzten  dieselben  Gewerken 
eine  neue  Ordnung  fest^),  mit  ausführlicher  Begründung,  dass 
viele  Unordnungen  eingerissen  seien,  dass  die  Neuordnung 
dem  würdigen  Gotteshause  St.  Blasien  von  seiner  Eigenschaft 
wegen,  auch  der  gnädigen  Herrschaft  von  Österreich  von  ihrer 
Herrlichkeit  und  Vogtei  wegen,  besonders  auch  den  Fronem 


ij  A.  St.  Blasien  Todtnau  ürk.  1341.  -  ^  6eD.-Land.-Arch.  A.  St 
Blasien  Todtnau  Urk.  1314.  —  ^)  Die  erste  Ordnung  ans  dem  Frdburger 
Stadtarcbiv  mitgeteüt  von  Trenkle  a.  a.  0.  p.  318—324.  Die  zweite  K 
St.  Blasien  Todtnau  Urk.  1439. 

26* 


404  G  0 1  h  e  i  n. 

und  dem  gemeinen  Land  Nutz  und  Notdurft  wäre,  l^un  ist 
aber  diese  Ordnung,  ganz  unbedeutende  Zusätze  ausgenommen, 
gar  nichts  anderes  als  eine  Wiederholung  der  vorjährigen; 
mit  dem  einen  Unterschiede,  dass,  wie  schon  in  der  Einleitung 
so  auch  weiterhin,  das  Gotteshaus  St.  Blasien,  seine  Eigen- 
schaft, sein  Interesse  in  erster  Keihe  genannt  werden.  Mit 
des  Abtes  Erlaubnis,  Gunst,  Wissen  und  Willen  versammeln 
sich  die  Vierer,  vor  den  herrschaftlichen  Rechten  stehen  jetzt 
die  des  Gotteshauses;  und  während  der  Abt  untersiegelt,  ver- 
meidet dies  der  Landvogt,  er  hängt  vielmehr  nur  eine  Er- 
klärung an:  „zu  merer  und  besser  Sicherheit  so  verjehen  wir, 
dass  dise  obgeschriebene  Ordnung  und  Gesetzte  mit  unserm 
Wissen,  Gunst  und  gutem  Willen  beschehen  ist,  wan  wir  be- 
kennen, dass  es  unser  gnedigen  Herrschaft  von  Ostreich  und 
iren  Lüten  und  Landen  trostlich,  nuzlich  und  komlich  ist^. 
Also  nicht  ein  Recht  der  Herrschaft  soll  mit  dieser  Bestätigung 
ausgeübt  werden,  sondern  sie  ist  nur  ein  Attestat,  dass,  so 
wie  die  Ordnung  sei,  sie  im  allgemeinen  Landesinteresse  liege. 
Da  Landvogt  damals  der  Markgraf  Wilhelm  von  Hachberg 
ist,  so  liegt  die  Vermutung  nahe,  dass  diesem  breisgauischen 
Dynasten  an  einer  strengen  Auslegung  der  österreichischen 
Regalrechte  wenig  gelegen  war.  Die  Badener  Markgrafen  be- 
sassen  in  jener  Zeit  natürlich  das  Regal  in  ihrem  Territorium  *), 
und  sie  werden  sich  wohl  niemals  in  diesem  dem  von  ihnen 
selbst  ursprünglich  beanspruchten  Regal  der  Freiburger  Grafen 
gefügt  haben. 

So  hatte  denn  in  der  ersten  Hälfte  des  15.  Jahrhunderts 
das  Prinzip,  dass  der  Grundherrschaft,  ebenso  wie  ihr  längst 
die  niederen  Gerichte  zustanden,  so  auch  die  Berghoheit  An- 
komme, im  wesentlichen  den  Sieg  davon  getragen;  das  alte 
von  der  Reichsverleihung  herrührende  Regal  war  verschoUen 
und  die  Landeshoheit  hatte  es  sich  noch  wenig  angelegen  sein 
lassen,  ähnliche  Rechte  geltend  zu  machen. 

in.  Die  innere  Entwicklung  des  Regales- 

So  lehrreich  die  bisher  geschilderte  Entwicklung  für  das 
Staatsrecht  des  Mittelalters  ist,  so  kann  sie  doch  nur  als  der 

^)  Leüie  von  acht  Fronbergen  in  Salzburg  1401.    6.L^  S.  BreiflgMt 
Urk.  Sulzbarg*    Salzbar|f  war  damala  neuer  badischer  Erwerb 


Bergbau  im  Sdiwarzwald.  405 

Rahmen  angesehen  werden,  innerhalb  dessen  sich  die  Aus- 
bildung des  eigentlichen,  materiellen  Bergrechtes  vollzieht. 
Für  dessen  wichtigste  Sätze  ist  es  bedeutungslos,  ob  der  vom 
Reiche  belehnte  Regalherr,  ob  der  Grundherr,  ob  ein  Landes- 
herr die  Berghoheit  beansprucht ;  denn  darum  handelt  es  sich 
nie,  dass  etwa  das  Interesse  des  Landbaues  und  des  eigent- 
lichen Grundbesitzers  gegenüber  dem  schärfenden  Bergmann 
gewahrt  werden  soll;  längst  sind  jene  Grundeigentümer  nicht 
mehr  die  wirklichen  Besitzer  des  Bodens;  ihr  Eigentumsrecht 
hat  sich  zu  einem  Herrschaftsrechte  umgestaltet;  und  so 
bekämpfen  sie  nicht  sowohl  das  Regal,  als  dass  sie  es  viel- 
mehr selber  zu  erwerben  trachten.  Die  Art,  wie  sie  ihre 
Fronberge  leihen,  ist  eben  dieselbe,  die  sich  unter  der  Herr- 
schaft des  Regales  ausgebildet  hat.  Die  innere  Entwicklung 
des  Regales  also,  der  Rechte,  die  es  seinem  Inhaber  gewährte, 
der  Pflichten,  die  es  ihm  auferlegte,  wird  allein  den  Schlüssel 
für  die  gesamte  Rechts-  und  Wirtschaftsentwicklung  des  Berg- 
baues geben. 

Sämtliche,  sehr  zahlreiche  Verleihungsurkunden  des  14. 
Jahrhunderts  —  solche,  die  in  frühere  Zeit  zurückgehen,  sind 
nicht  vorhanden  — ,  enthalten  eine  kurze  Rechtsmitteilung, 
wie  sie  für  solche  Stelle  passt:  die  Pflichten  beider  Teile  ge- 
gen einander  werden  aufgezählt.  Unter  diesen  Bestimmungen 
sind  einige  dadurch  ausgezeichnet,  dass  sie  den  Zusatz  „nach 
Recht"  oder  „nach  Bergessitte  und  Gewohnheit"  —  Ausdrücke, 
die  wir  in  der  Rechtsprache  des  Mittelalters  schlechthin  als 
gleichbedeutend  annehmen  können  — ,  führen,  während  dieser 
den  anderen  fehlt.  Und  zwar  sind  dies  nur  die  drei  regel- 
mässig wiederkehrenden  Bestimmungen:  „Wir  (sc.  der  Graf) 
sullen  diser  Berge  Wer  sin  nach  Recht",  wofür  bisweilen  ein- 
tritt „sy  (sc.  die  Leihenden)  sullen  uns  auch  des  Berges  weren 
nach  Recht  und  Gewonheit"*),  ferner  „wir  sullen  euch  die  Fro- 
nere  da  schirmen  vor  Gewalt  und  Unrecht,  als  ze  Bergen 
Sitten  nnd  Gewonhait  ist  als  ferre  wir  mügen",  endlich,  „wir 
sullen  in  da  gen  Weg  und  Steg,  Wasser  und  Holz  und  alle 


^)  So  in  der  Formel,  welche  im  Münsterthal  üblich  war;  aber  auch 
in  der  andern,  welche  im  Freiburger  Regalgebiete  angewendet  wird,  ist 
„Wer"  aktivisch  als  „der  Werende",  der  die  Gewere  (jl  gende,  nicht 
als  yestitus  sondern  als  yestiens  zu  verstehen. 


406  Gothein. 

frigen  Recht  als  ouch  ze  Bergen  gewonlich  Herkummen''.  In 
diesen  drei  Bestimmungen  glaube  ich  den  Kern-  und  Aus- 
gangspunkt des  Bergrechtes  überhaupt  zu  erblicken:  der  Er- 
werb einer  Gewere,  eines  Eigentums,  vom  Regalherren,  der 
besondere  persönliche  Schutz  durch  ebendenselben  und  die 
Aufnahme  in  die  Markrechte  durch  ihn  sind  die  unverlierbare 
Grundlage  des  Bergrechtes,  sie  stellen  die  ersten  Rechtssätze 
dar,  die  aus  dem  Regal  gefolgert  wurden,  als  dieses  aufhörte 
Eigenbetrieb  zu  sein  und  Herrschaft  wurde 

Die  Art  und  Weise,  wie  sich  diese  Rechte  im  Einzelnen 
weiterbildeten,  musste  im  Wesentlichen  in  ganz  Deutschland 
dieselbe  sein.  Für  den  Schwarzwald  haben  wir  wiederum  im 
Breisgauer  Weistum  von  1372  ein  interessantes  Dokument, 
und  nach  dem,  was  oben  über  dessen  Entstehung  gesagt  wor- 
den ist,  können  wir  voraussetzen,  dass  die  alte,  enge  Beziehung 
zwischen  Regalherren  und  Bergmann  in  ihm  besonders  klar 
hervortreten  wird.*) 

Darnach  wird  ein  begrenztes  Grubenfeld,  ein  sogenannter 
Handschlag  —  wohl  so  von  dem  Rechtsgebrauch  bei  Über- 
tragung der  Gewere  bezeichnet  —  bestehend  in  3  Fronbergen, 
verliehen,  einstweilen  jedoch  nur  vorläufig  „Suchens  halber". 
Wenn  der  Erzgang  (Leite  und  Erz  bilden  natürlich  zusammen 
einen  Begriff)  erschürft  worden  ist,  und  seine  Bauwürdigkeit 
dadurch,  dass  der  erste  Erzverkauf  stattgehabt  hat,  erwiesen 
worden,  findet  endgiltig  das  Ausmessen  des  Feldes  und  die  Rege- 
lung des  Betriebes  statt.  Es  kommt  das  praktisch  auf  das 
System  des  heutigen  Bergrechtes  heraus,  das  schon  für  das 
Suchen,  das  Schürfen,  eine  besondere  Anmeldung,  eine  Mutung, 
kennt,  die  eigentliche  Verleihung  aber  erst  nach  erfolgtem 
Funde  eintreten  lässt,  während  das  gemeine  Recht  das  Schürfen 
an  keine  besondere  Verleihung  band.  Juristisch  ist  es  aber 
doch  nicht  dasselbe,  denn  auch  hier  findet  wie  in  den  andern 


^)  Wer  von  dem  berren  oder  sinen  Vögten  einen  hantslag  emphangen  hett, 
mag  denselben  mit  einem  Eisen  und  mit  siner  eignen  bant  wol  beheben 
dieweil  er  Sucbenthalb  da  ist.  Gewinnt  er  aber  Leite  und  Erz  und  ge- 
bietet ime  der  ber  oder  sin  Vogt  denne  uszemessen  und  bescbee  ein  koaff 
so  sol  er  der  da  gebauwet  hat  und  sine  Gesellen  den  bautslag  mit  drien 
bestellen,  es  were  denne  das  der  ber  im  oder  der  Togt  fürbas  erloubtend 
mit  eim  ze  varen,  das  mag  er  wol  tun  sinen  recbten  unscbedelich. 


Bergbau  im  Schwarzwald.  407 

alten  Bergwerksordnungen  nur  eine  Mutung  und  nur  eine 
Verleihung  statt.  Nicht  zum  Zweck  des  Suchens  werden  die 
Fronberge  verliehen,  sondern  gleich  anfangs  wirklich  zu 
Eigen,  nur  dass  die  Grenzen  dieses  Eigens  erst  späterhin  fest 
bestimmt  werden  sollen.  Diesem  Rechtsgrundsatz  folgen  auch 
die  uns  erhaltenen  Verleihungsurkunden  nach;  auch  in  ihnen 
wird  bestimmt,  dass  die  Froner,  wenn  der  erste  Kauf  ge- 
schehen und  es  ihnen  der  Vogt  gebietet,  ausmessen  sollen, 
sei  es  unter,  sei  es  über  Tage. 

Die  eigentliche  Absicht  unserer  Weistumstelle  ist  aber  nicht 
die  Art  des  Eigentumserwerbes  zu  regeln  —  diese  war  über 
allen  Zweifel  erhaben  —  sondern  den  Einfluss,  den  der  Regal- 
herr auf  den  Betrieb  hat,  genau  zu  bestimmen.  Dieser  darf 
ein  bestimmtes  normales  Verhältnis,  nämlich  den  Abbau  jedes 
Fronberges  mit  gesondertem  Betriebe^)  jederzeit  anordnen, 
und  die  Nichtbefolgung  zieht  ebenso  den  Verlust  des  Berg- 
werks nach  sich  wie  nach  dem  gemeinen  Gebrauch  die  Ein- 
stellung des  Betriebs  ohne  ehehafte  Not  von  Wasser,  Frost, 
Krieg  und  Aufruhr  nach  der  Frist  von  6  Wochen  und  ß  Tagen. 

Dieses  Eingreifen  hat  um  so  weniger  Auffallendes,  als  that- 
sächlich  das  Obereigentum  des  Regalherren  sich  als  ein  Mit- 
eigentum äusserte.  Denn  der  Graf  behielt  für  sich  jederzeit 
2  Fronteile,  ausserdem  die  Abbruche,  d.  i.  die  Halden,  und 
den  Anspruch  auf  einen  Samstag,  d.  i.  nach  der  Erläuterung 
der  Münsterthaler  Ordnung:  „dass  alle  Gesellen,  so  als  Tag- 
löhner  oder  Arbeiter  in  einem  Berg  bestellt  wären,  müssten  am 
Samstag  Vormittag  in  Berg  fahren  und  da  8  Stunden  ar- 
beiten, das  Erz  aus  dem  Berg  führen  und  dem  Bergvogt  über- 
antworten". 

Diese  letzte  Berechtigung  ward  auch  von  den  Grafen  that- 
sächlich  geübt ;  es  findet  sich  in  den  Verleihungen  jeweils  der- 
jenige Samstag  bestimmt,  welcher  dem  Herren  gehören  soll, 
bisweilen  ist  ihm  aber  auch  die  Wahl  offen  gelassen.  In  einer 
der  frühesten  Urkunden  wird  ihm  das  Recht  zugebilligt, 
an  diesem  Tage  mit  Leuten,  die  er  dazu  besonders  ordnen 
möge,  die  Grube  zu  belegen,  offenbar  um  ihn  vor  Unterschleif 
oder  absichtlichem  Unfleiss  zu  sichern  —  eine  Vergünstigung, 


^)  Eine  entsprechende  Bestimmung  in  der  gleich        \      Münsterthaler 
Berg-Ordn.    Siehe  unten  den  Abschnitt  Über  die  Gei 


408  Oothein. 

die  allerdings  den  ursprünglichen  Sinn  dieses  Frondienstes 
ganz  verleugnet.  Die  Abbruche  hingegen  wurden  in  der  ge- 
wöhnlichen bergrechtlichen  Weise  wieder  verliehen  an  die 
eigenen  Ge werken;  und  zwar  geschah  dies  entweder  gleich 
bei  der  Hauptverleihung  gegen  Führung  eines  weiteren  Fron- 
teiles für  die  Herrschaft,  oder  späterhin  besonders,  unter  den- 
selben Bedingungen,  wie  die  Grube  verliehen  war.*) 

Zu  diesen  festen  Einkünften  trat  noch  der  Erschatz,  hier 
wie  so  oft  ira  Weinkauf  bestehend,  durch  den  das  Rechts- 
geschäft Giltigkeit  erlangt. 

Im  eigentlichen  Freiburger  ßegalgebiet  bildeten  diese 
Forderungen  den  Stamm  der  Regaleinkünfte;  sie  wechselten 
nicht  je  nach  der  Güte  der  Gruben,  sie  wurden  nie  vermehrt 
noch  vermindert,  sie  stellen  also  den  eigentlichen  festen  Be- 
sitzanteil der  Herren  vor.  In  dem  losgetrennten  Badener  und 
Sulzburger  Gebiete  folgte  man  denselben  Prinzipien,  hatte  aber 
den  Anteil  der  Herrschaft  auf  4  Fronteile  bestimmt.  Und  so 
ward  es  nach  den  zahlreichen  Urkunden  auch  im  Münster- 
thal gehalten,  so  lange  dort  die  Herren  von  Staufen  und  der 
Abt  von  St.  Trutpert  gemeinsam  liehen. 

Es  leuchtet  sogleich  ein,  dass  es  sich  hier  um  ganz  ähn- 
liche Verhältnisse  handelt,  wie  sie  sich  beim  städtischen  Ge- 
werbe ausbildeten,  als  dieses  die  ersten  Schritte  aus  der  hof- 
rechtlichen Gebundenheit  zur  wirtschaftlichen  Freiheit  that. 
Wie  dort  der  Bischof  sich  einen  Anteil  an  den  Bänken  vor- 
behält und  für  einen  oder  ein  paar  Tage  im  Jahr  noch  An- 
spruch an  der  Arbeitsleistung  der  Handwerker  macht,  wie 
seine  Beamten  auch  fernerhin  noch  die  Vorsteher  der  Genos- 
senschaften, die  Vorsitzenden  im  Gewerbegericht  sind,  so  wieder- 
holt es  sich  genau  in  den  Beziehungen  der  Regalherren  zu 
den  Bergleuten,  nur  mit  dem  Unterschiede,  dass  hier  alles 
auf  einem  bloss  dinglichen  Verhältnis  ruhte,  wo  dort  die  per- 
sönliche Unfreiheit  der  Ausgangspunkt  war.  Diese  ursprüng- 
liche Verschiedenheit  bei  aller  sonstigen  Ähnlichkeit  erklärt 
auch,  weshalb  die  weitere  Entwicklung  der  beiden  gewerbe- 


<)  Ztschrft.  19,  227  23/3  1346.  Graf  C.  v.  Fr.  rerleiht  die  Sliphe 
zp  dPTn  Grinde,  die  dohin  werden  gestürzt  und  die  Aberwäsche  und  waa  den 
Reien  den  Berge  abflftsset  den  fronern  gemeinlich  ze  dem  Grinde,  in  dem 
Recht  und  Gedinge,  als  wir  inen  die  Fronberge  do  Terlihen  han. 


Bergbau  im  Schwarzwald,  4O9 

treibenden  Stände  so  sehr  von  einander  abweicht.  Die  Hand- 
werker mussten  zunächst  im  Anschluss  an  das  höhere  Bürger- 
tum gegen  ihren  Herrn  zur  persönlichen  Freiheit  zu  gelangen 
suchen ;  die  Bergleute  mussten  inmitten  einer  leibeigenen  Be- 
völkerung, deren  Grundherren  auch  auf  sie  ihre  Berechtigungen 
erstrecken  wollten,  durch  den  engsten  Anschluss  an  ihren 
Herren  ihre  persönliche  Freiheit  retten. 

Diese  Form  des  Mitbesitzes  für  sich  allein  würde  gleich- 
bedeutend mit  einer  proportionalen  Besteuerung  gewesen  sein, 
die  den  reicheren  Betrieb  im  Verhältnis  nicht  mehr  belastet 
hätte  als  den  ärmeren.  Das  entsprach  den  Wirtschaftsan- 
schauungen des  Mittelalters  wenig.  Renteneinkommen  und 
Arbeitslohn  schienen  immer  legitimere  Formen  des  Erwerbes 
als  der  ünternehmergewinn  —  von  Kapitalgewinn  als  beson- 
deren Einkommenszweig  kann  man  bekanntlich  bei  uns  bis 
in's  15.  Jahrhundert  nicht  sprechen,  da  der  Rentkauf  kein 
Kapitalausleihen  sondern  der  Erwerb  eines  Eigentumsrechtes 
war.  Nun  war  es  zwar  gerade  der  Bergwerksbetrieb,  in  dem 
der  wirtschaftliche  Unternehmungsgeist  auch  solcher  Leute, 
die  sich  vom  Grosshandel  fern  hielten,  bethätigte,  aber  auch 
in  diesem  ward  durch  die  Arbeitsorganisation  einerseits,  durch 
die  Eigentumsrechte  des  Regalinhabers  andrerseits  sein  Feld 
äusserst  eingeschränkt.  Je  besser  die  Grube,  um  so  höher 
auch  die  Belastung.  Es  ist  das  nicht  einmal  eine  progressive 
Besteuerung,  es  ist  einfach  der  Grundsatz  des  Eigentümers 
gegenüber  dem  Pächter,  den  der  Regalherr  gegen  den  Froner 
verfolgt,  so  verschieden  von  der  Pacht  das  Rechtsverhältnis 
zwischen  beiden  auch  ist.  Der  Regalherr  erhob  eine  Geldab- 
gabe von  dem  erzielten  Verkaufspreis  des  Produktes  je  nach 
der  Güte  des  Bergwerkes.  Den  30ten,  den  31ten  Pfennig  kann 
man  als  den  Durchschnitt  für  mittlere  Gruben  ansehen,  bei 
guten  steigt  die  Steuer  bis  zum  20ten,  bei  schlechten  sinkt  sie 
bis  zum  40ten  Pfennig,  und  bei  ganz  unsicheren  Distriktsleihen 
wird  wohl  gar  nur  der  lOOte  ausbedungen.  Diese  Art  der  Be- 
steuerung machte  bisweilen  Ermässigungen  nötig,  wenn  man 
die  Schraube  zu  scharf  angezogen  hatte,  andererseits  gewährte 
sie  den  Fronern,  wo  der  Ertrag  über  Erwarten  günstig  aus- 
fiel, die  Möglichkeit,  Pachtfelder  an  andere  Gruben  abzugeben 
mit  einer  Rente  bis  zu  10  ®/o  des  Ertrages.  Bisweilen  be- 
steuerte man  sogar  in  ein  und  derselben  Grube  die  verschie- 


410  Gothein. 

denen  Erze  nach  verschiedenem  Massstabe,  das  ergiebigere 
Glaserz  höher  als  das  Glanzerz. 

Nur  in  der  Münsterthaler  Ordnung  findet  sich  ein  von 
dem  bisher  dargestellten  völlig  abweichendes  System  der  Be- 
steuerung. Hier  ward  zufolge  der  Bergordnung  der  zehnte 
Kübel  Erz  in  natura  abgeliefert,  ausserdem  nur  die  Samstag- 
fron geleistet.  Auch  das  mag  als  ein  Beweis  gelten,  dass 
ursprünglich  den  Äbten  kein  Regal  zustand,  der  Zehnte  ver- 
leugnet seinen  kirchlichen  Ursprung  nicht,  und  es  ist  bezeich- 
nend dass  auch  das  Kloster  St.  Blasien  einen  solchen  in  Todt- 
nau  beanspruchte,  obgleich  keine  Spur  darauf  weist,  dass  es 
ihn  jemals  erhoben  haben.  Die  späte  Nachricht  des  Abtes 
Kaspar  im  liber  originum,  dass  das  Kloster  diesem  Silber- 
zehnten sogar  seinen  ursprünglichen  Reichtum  verdanke, 
leiht  eher  einem  Wunsche  als  einer  Thatsache  Ausdruck. 
Ausserdem  aber  erhoben  die  Herren  von  Staufen  ihrerseits 
dieselben  Geldabgaben  wie  die  Freiburger.  Nur  den  Mitbesitz, 
die  „eisernen  Teile"  nahmen  sie  nicht  immer  in  Anspruch. 
Als  im  15.  Jahrhundert  im  Münsterthal  der  Unterschied  von 
Regal  und  Grundherrlichkeit  ganz  verwischt  war,  gingen  auch 
die  Äbte  von  St.  Trutpert  wieder  zu  dem  System  der  Frei- 
burger Grafen  über,  und  zwar  um  den  Bergbau  hierdurch  zu 
erleichtern.^) 

Der  zweite  als  allgemeiner  Rechtsgrundsatz  bezeichnete 
Punkt  ist  der  Schutz  der  Bergleute  vor  Unrecht  und  Gewalt 
durch  den  Regalberrn.  In  den  meisten  deutschen  Bergord- 
nungen wird  dieser  besonders  in  der  Anerkennung  der  Frei- 
zügigkeit, in  der  Verbürgung  sicheren  Zu-  und  Abziehens  ge- 
funden. Es  könnte  aber  die  Frage  sein,  ob  nicht  mit  dieser 
Bestimmung  die  Gerichtshoheit  des  Regalherren  über  die  Berg- 
leute zusammenhänge?  Ist  in  diesem  Schutz  vor  Gewalt  auch 
jener  Schutz  mitbegrififen,  der  dem  Todtschläger  vor  der  Blut- 
rache der  Verwandten  zu  Teil  ward,  d.  i.  die  wichtigste  Äusser- 
ung der  hohen  Gerichtsbarkeit?  Ich  glaube  es  nicht.  In 
allen  späteren  Bergordnungen,  die  den  eximirten  Grerichtsstand 
der  Arbeiter  anerkennen,  wird  doch  die  hohe  Gerichtsbarkeit 
regelmässig  dem  Landgericht  vorbehalten,  und  es  findet  sich 
keine  Spur,  dass  dieselbe  jemals  dem  Regalherren  als  solchem 
zugestanden  habe. 

^)  Zusatz  zur  Ordnung  Jobanns  von  Üsenberg.    Beilage  IL 


Bergbaa  im  Schwarzwald.  411 

Die  Bergleute  freilich  hatten  ein  offenbares  Interesse  da- 
ran, dass  auch  ihre  Todschlagshändel  nicht  vor  den  öflfent- 
lichen  Richter  kämen;  noch  im  Jahre  1502*)  ward  vor  dem 
Bergvogt  in  Todtnau  eine  in  ihren  Bestimmungen  sehr  merk- 
würdige Sühne  nur  von  den  Parteien  verabredet  und  beglaubigt. 
Das  war  aber  ein  Missbrauch. 

Selbst  von  dem  gemeinen  Civilgericht  waren  bis  zu  der 
Reform  Maximilians  I.  die  breisgauer  Bergleute  nicht  befreit; 
die  Rechtsgeschäfte  auf  dem  Todtnauer  Berg  wurden  insge- 
mein vor  dem  gewöhnlichen  Schönauer  Thalgericht  vollzogen.  ^ 
So  blieben  für  das  Gericht  des  Regalherrn  nur  die  Entschei- 
dungen über  Erb  und  Eigen  an  den  Bergen  vorbehalten.  Also 
ist  weder  eine  genossenschaftliche  Küre,  noch  eine  Übertragung 
einer  öffentlichen  Gewalt,  sondern  schlechthin  die  Eigenschaft 
des  Regalherren  an  den  Erzlagerstätten  der  Ausgangspunkt 
der  Berggerichtsverfassung.  Da  er  sein  Eigen  nicht  für  sich 
allein  behalten,  sondern  andern  eine  Gewere  an  demselben 
übertragen  hatte,  war  sein  Eigen  zu  einer  Herrschaft  ge- 
worden, und  diese  bestand  darin,  dass  er  mit  denen,  die  das 
von  ihm  abgeleitete  Eigentum  innehatten,  Streitigkeiten, 
welche  sich  unter  den  Genossen  über  dies  Eigentum  ergaben, 
entschied.  Nicht  weiter  geht  auch  die  Verpflichtung  der  ein- 
zelnen Klassen  der  Bergleute  Recht  auf  der  Leite  zu  geben 
und  zu  nehmen. 

Mithin  ist  diese  Gerichtsverfassung  nichts  anderes  als  eine 
Fronhofsverfassung,  und  das  Bergrecht  ist  eine  besondere  Form 
des  Hofrechtes;  mit  dem  Landrecht  und  der  öffentlichen  Ge- 
walt hat  es  schlechthin  gar  nichts  zu  thun.  Nie  ist  einem 
Regalherrn  eine  besondere  Gerichtsbarkeit  übertragen  worden, 
immer  nur  ein  Eigen;  und  nur  aus  der  Art  und  Weise,  wie 
er  dies  Eigen  benützte,  erfolgte  für  ihn  eine  Gerichtshoheit. 
Der  grosse  Unterschied  zu  anderen  Gattungen  des  Hofrechtes 
lag  einmal  in  der  verschiedenen  sozialen  Stellung  der  unter 
denselben  Begriffenen,  mehr  aber  noch  in  den  verschiedenen 
Wegen  der  weiteren  Entwickelung.  Die  städtischen  Hofrechte, 
ursprünglich  ziemlich  gleichförmig  angelegt,  zerbröckelten  sehr 


')  Arch.  St.  Blas.  Todtnau  1502.  —  ^)  Sogar  bisweilen  Übertragungen 
von  Bergwerkseigeutum  und  £xekutionen  in  solches.  Arch.  St.  Blas.  Urk. 
Todtnau  1372  und  1373. 


412  Oothein, 

ungleich  rasch,  verschwanden  aber  schliesslich  spurlos,  die  länd- 
lichen, die  sozusagen  an  die  Scholle  gebunden  waren,  sprossten 
zu  einer  so  unübersehbaren  Mannichfaltigkeit  auf,  dass  Eicke 
von  Repgo  ausdrücklich  auf  ihre  zusammenfassende  Darstellung 
verzichtete;  das  Bergrecht  hingegen  blieb  auf  allen  seinen 
Stufen  eine  wesentlich  einheitliche  Bildung;  und  wenn  dieser 
Charakter  zeitweise  zurücktrat,  hat  er  sich  bald  wieder  geltend 
gemacht.  Die  geringe  Anzahl  von  Regalherren,  die  ihr  Recht 
alle  aus  einer  Quelle  herleiteten,  und  der  enge  Standeszusam- 
menhang der  Bergleute  erklären  diese  Erscheinung  hinlängUch. 

In  der  Ausbildung  ihrer  eigenen  Gerichtsverfassung,  in 
der  Absonderung  vom  Landrecht  musste,  wie  nun  einmal  der 
allgemeine  Gang  der  deutschen  Rechtsentwicklung  war,  die 
beste  Gewähr  für  die  Unabhängigkeit  des  Standes  liegen;  deshalb 
sind  die  Bestimmungen,  die  das  Rechtsuchen  vor  einem  anderen 
Gericht  als  dem  des  Bergherren  verbieten,  ganz  besonders 
scharf  ausgefallen.^)  Der  Übertreter  verliert  ohne  weiteres 
sein  Anrecht  an  den  Berg.  Auch  wenn  der  Rat  der  Stadt 
Freiburg,  der  berufenste  Bewahrer  des  Landrechtes  im  Breis- 
gau, Entscheidungen  gab,  so  geschah  dies  auf  dem  Wege  des 
Kompromisses,  und  erst,  nachdem  er  eine  Rechtsweisung  bei 
den  Bergleuten  eingeholt  hatte.  Die  Strafandrohung  für  den, 
welcher  das  Recht  versprechen  würde,  war  wohl  überhaupt 
mehr  gegen  die  Froner,  grösstenteils  städtische  Kapitalisten, 
die  gern  geneigt  waren  vor  ihrem  Stadtgericht  sich  Rechts  zu 
erholen,  gerichtet,  als  gegen  Häuer  und  Stettier,  die,  wie  sie 
die  Arbeit  ausübten  auch  das  Bergrecht  fortbildeten,  und  unter 
ihrem  Oberhaupte  dem  Vogt  gewöhnlich  allein  das  Gericht 
besetzten. 

Die  dritte  Pflicht,  welche  dem  Regalherrn  oblag,  war:  die 
Aufnahme  der  Bergleute  in  den  Allmendgenuss  zu  veranlassen. 
Hätte  sich  wirklich  jemals  von  der  gemeinen  Mark  .her  die 
Bergbaufreiheit  auf  das  Sondereigentum  ausgedehnt,  so  würde 
eine  besondere  Aufnahme  in  die  Markrechte,  und  eben  durch 
den  Bergherren  überflüssig  gewesen  sein.    Jedoch  als  ein  ganz 


^)  „Were  ouch  daz  die  froner  die  lehener  oder  die  stetler  an  ein- 
ander üt  bettend  zeBprechende  von  dirre  berg  wegen,  da  8ont  sie  recht 
umb  nemen  vor  vns  oder  rnseren  fögten  uf  der  leiti  uf  denselben  bergen 
vnd  niona  anderswa,  vnd  wer  die  recht  versprecb  der  sol  sin  teil  an  den 
bergen  verloren  ban"  ist  die  übliche  Formel, 


Bergbau  im  Schwatswald.  413 

besonderes  Geben  von  Weg  und  Steg,  Wasser  und  Holz 
und  allen  freien  Rechten,  nach  der  Münsterthaler  Formel  so- 
gar als  ein  Leihen,  das  also  neben  der  eigentlichen  auf  die 
Erzlagerstätte  bezüglichen  Leihe  selbständig  einhergeht,  er- 
scheint diese  Aufnahme. 

Also  stand  der  Anspruch  auf  Mitbenutzung  dieser  freien 
Rechte  ursprünglich  nur  dem  Regalherm  zu,  sie  liegt  in  seiner 
Reichsverleihung  begründet,  und  er  giebt  sie  denen  weiter, 
durch  die  er  sein  Recht  ausübt.  Da  nun  aber  hier  wirklich 
die  Bergleute  mit  den  Grundbesitzern  an  einem  und  demsel- 
ben Gegenstand  Ansprüche  hatten,  waren  gerade  in  diesem 
Punkte  Vergleiche  mit  jenen  nötig*  So  giebt  1286  Graf  Egeno 
von  Freiburg  den  Gewerken  von  Suckenthai  zwar  das  Recht, 
eine  Wasserleitung  über  Tage  anzulegen,  aber  nicht  in  seiner 
Eigenschaft  als  Regalherr,  sondern  als  Kastvogt  des  Grund- 
eigentümers, des  Klosters  St.  Peter. 

Noch  besitzen  wir  aus  dem  wichtigsten  der  Breisgauer 
Bergwerksgebiete,  aus  Todtnau,  einen  besonderen  Vertrag 
zwischen  den  Bergleuten  und  der  Grundherrschaft,  allerdings 
erst  aus  sehr  später  Zeit  (1464).  Nach  diesen  wurden  der  St. 
Blasische  und  der  österreichische  Waldpfleger  unter  die  Vierer, 
die  Repräsentanten  des  Bergwerks,  gestellt,  und  den  Berg- 
leuten ward  ein  Anteil  an  den  Bussen  für  Frevel  zugestanden.  0 

Um  diesen  Pflichten  gerecht  zu  werden,  um  diese  Ansprüche 
geltend  zu  machen,  musste  der  Regalherr  seine  eigenen  Be- 
amten an  dem  Bergwerk  haben.  Zuvörderst  erscheint  der 
Vogt  in  Allem  als  sein  Vertreter;  er  hat  als  Vorsitzender  des 
Gerichtes  den  Bergstab,  auf  den  die  übrigen  geschworenen 
Knechte  vereidigt  werden,  er  leiht  an  Stelle  des  Herrn  Fron- 
berge, er  nimmt  dessen  Gerechtsame  wahr,  er  vollzieht  Zah- 
lungen in  seinem  Auftrag;  er  ersetzt  ausserdem  den  vorwie- 
gend genossenschaftlichen  Beamten,  den  Schreiber,  wo  ein 
solcher  wegen  Armut  des  Bergwerks  nicht  vorhanden  ist.*) 
In  der  Todtnauer  Ordnung  von  1438  lässt  er  ausserdem  das 
Erz  aufschütten  und  wacht  über  die  Ordnung  beim  Verkaufe 
desselben ;  sein  Amtsdiener,  der  Waibel,  ist  demnach  auch  der 
einzige,  der  in  den  zum  Verkauf  aufgestapelten  Erzhaufen 
mit  seinem  Eisen  fahren  darf. 


«)  Gedr.  bei  Trenkle  S.  324  £.  —  »)  So  im  Breisg.  Weistum  v.  1S72. 


414  G  0 1  h  c  i  n. 

Früher  schon  hatte  man  stellenweise  den  Bergvogt  mit 
Befugnissen  ausgestattet,  die  seinem  Amt  eigentlich  fremd 
waren.  In  der  Münsterthaler  Ordnung,  die  sich  selber  als 
„ein  Bericht  und  Ordnung  an  den  Bergvogt"  giebt,  fällt  ihm 
überhaupt  die  ganze  wirtschaftliche  Verwaltung  der  Gruben 
samt  der  Polizei  zu.  Er  hat  die  Arbeiter  zu  beaufsichtigen, 
bürgt  für  ihre  und  der  Grube  Sicherheit,  entscheidet  über  die 
Art  des  Betriebes,  inspiziert  Aufbereitung  und ;  Verhüttung, 
hält  auf  Ordnung  in  der  Berggasse,  hört  die  Rechnung  ab, 
verkündet  die  Zubussen  und  treibt  dieselben  ein.  Daneben 
hat  er  aber  auch  hier  die  obrigkeitlichen  Befugnisse:  die  Ver- 
eidigung, die  Rechtsprechung.  Er  wird,  wie  es  jene  wirtschaft- 
lichen Funktionen  nötig  machen,  zwar  auch  auf  die  Förderung 
des  Nutzens  der  Froner  vereidet,  bleibt  aber  in  erster  Linie 
doch  der  geschworene  herrschaftliche  Beamte,  der  auch  die 
Froner  anhält,  gemäss  der  Ordnung  den  Betrieb  zu  regeln, 
der  ihnen  im  andern  Falle  ihr  Eigentum  entzieht,  der  ebenso 
ihre  ünterschleife  beim  Verkauf  zum  Nachteil  der  Herrschaft 
straft.  Eine  solche  Anhäufung  von  Ämtern  ist  jedoch  nur 
im  Münsterthal  üblich  gewesen,  wo  die  besondere  Stellung 
des  Klosters  St.  Trutpert,  das  planmässig  mit  allen  Mitteln 
nach  dem  Alleinbesitz  der  Bergwerke  strebte,  solche  Centrali- 
sierung  veranlasste.  Bei  ihr  war  es  wenigstens  notwendig, 
dem  allmächtigen  Bergvogt  zu  untersagen,  selber  Bergwerks- 
eigentum zu  erwerben  —  ein  Grundsatz,  der  in  den  meisten 
deutschen  Bergordnungen  befolgt  worden  ist,  während  man 
allerdings  in  einigen  den  Eifer  des  Vogts  zu  beflügeln  gedachte, 
dadurch  dass  man  ihn  zum  Mitinteressenten  machte. 

Im  Freiburger  Regalgebiete  dagegen  ist  der  Vogt  aus- 
schliesslich, wie  wir  jetzt  sagen  würden,  ein  Revierbeamter; 
er  ist  über  viele  Gruben  in  einem  Gebiete  geordnet,  —  die 
sämtlichen  Todtnauer  Gewerkschaften  haben  z.  B.  nur  einen 
Vogt  auf  der  Leite,  —  und  er  befasst  sich  mit  der  wirtschaft- 
lichen Verwaltung  derselben  nur  im  Notfalle.  Für  diese  be- 
sass  jede  grössere  Gewerkschaft  ihren  Bergmeister,  dem  der 
technische  Betrieb  unterstand  —  die  Ordnung  von  1438  führt 
u.  a.  speziell  an,  dass  er  die  Aufsicht  über  das  Gezeug,  die 
Gerätschaften  habe;  die  Verrechnung  aber,  die  Abschreibung 
der  Gewinnste  und  Verluste,  die  Verkündigung  der  Zubussen 
geschieht  durch  den  Bergschreiber.    Sie  alle  sind  Beamte  de? 


Bergbaa  im  Schwarzwald.  415 

Regalherrn,  der  nach  Übereinstimmung  fast  aller  Urkunden 
sogar  das  Recht  hat  die  Hutleute  oder  Pfleger  einzusetzen 
und  abzusetzen,  d.  h.  die  ünterbeamten,  welche  „mit  den  Ar- 
beitern an  das  Werk  an-  und  abfahren  und  Acht  auf  der  Ar- 
beiter Schichten  haben"  0,  die  auch  allmonatlich  vor  dem  Vogt 
(resp.  dem  Schreiber)  Rechnung  ablegen.  Höchstens  von  dem 
Bergschreiber  mag  man  zweifeln,  ob  er  ein  Beauftragter  der 
Genossenschaft  gewesen  sei;  in  den  Ordnungen  des  Bergwerks 
zur  Bache  von  1438/39  erscheint  er  wenigstens  als  solcher; 
schuldet  er  nur  den  Vierem  alle  3  Monate  Rechnungsdar- 
legung; aber  diese  Repräsentanten  wurden  eben  auch  damals 
erst  eingeführt,  und  zwar  um  die  Beitreibung  der  Würfe,  die 
bis  dahin  dem  Schreiber  überlassen  war,  zu  sichern. 

So  scheinen  denn  alle  Beamten,  alle  „geschworenen  Knechte", 
unbedingt  abhängig  von  der  Herrschaft  gewesen  zu  sein;  im 
Interesse  dieser  ist  es,  wie  alles  was  im  Breisgauer  Weistum 
bestimmt  wird,  dass  ihr  Zeugnis  2  oder  3  Zeugnisse  der  Teil- 
genossen „übersagt",  ausser  wenn  diese  die  Nächstbeteiligten 
in  der  Streitsache  sind.  Auch  in  der  Beamtenorganisation 
entspricht  also  alles  Zug  um  Zug  den  Fronhöfen  der  Gewerbe- 
treibenden in  den  Bischofsstädten;  aber  wenn  sie  in  jenen  sich 
verlor,  weil  die  alten  Einheiten  je  länger  je  mehr  in  ihre  Be- 
standteile zerfielen,  so  hat  sie  sich  im  Bergwesen,  wo  sich 
beständig  der  Betrieb  zu  grösseren  Einheiten  consolidierte, 
immer  mehr  gefestigt  und  sich  im  Wesentlichen  unverändert 
bis  zur  Gegenwart  erhalten. 

Der  grosse  soziale  Unterschied  zwischen  dem  städtischen 
Handwerk  und  dem  Bergbau  zeigt  sich  aber  doch  wieder  darin, 
dass  nur  jene  Ober-  und  ünterbeamten  vereidigt  werden, 
ausser  ihnen  wohl  immer  noch  der  Bergschmied,  weil  man  sich 
gegen  das  Schlagen  falscher  Zeichen  auf  das  Zeug  vorsehen 
musste,  und  weil  die  Bergschmiedberechtigung  überhaupt  über- 
all als  Amt  angeschen  ward.  Nur  die  Beamten  sind  Diener 
des  Regalherrn,  nicht  die  Bergleute.  Diese  sind,  so  weit  wir 
sehen  können,  jederzeit  freie  Leute,  ob  als  Unternehmer,  ob 
als  Arbeiter,  und  haben  auf  den  Schutz  ihrer  Freiheit  ein 
gesetzliches  Anrecht. 

Die  Beamten  werden  daher  als  geschworene  Knechte  den 
gewöhnlichen  Bergknechten  entgegengesetzt.  ^    Erst  die  Berg- 

M  Münsterthaler  Berg-Ordnung.  —  *)  Aach  die  Müosterthaler  Or^ 


416  Go'thein. 

Ordnung  zur  Bache  (1438/39),  die  überall  dahin  zielt,  einer 
kürzlich  eingerissenen  Unordnung  durch  strengere  Bindung 
einen  Damm  zu  ziehen,  bestimmt,  dass  jeder  Amtmann  und 
jeder  Knecht  zu  dem  Berge,  „wie  die  genannt  seien",  der 
Herrschaft  und  den  Fronern  zu  schwören  habe*);  sie  geht 
weiter,  und  verpflichtet  sogar  die  Köhler,  also  nur  entferntere 
Bergwerksverwandte  mit  Eidschwur,  bloss  ausgeglühte  Kohlen 
zu  liefern.  Es  ist  dieselbe  Ordnung,  welche  den  Arbeitern 
auch  das  Kündigen  erschwert.  Beide  Massregeln  stehen  mit 
einander  in  Einklang.  In  die  alte,  schrankenlose  Freizügig- 
keit der  Arbeiter  hätte  auch  jene  Vereidigung  nicht  gepasst. 
Unter  dieser  Voraussetzung  empfanden  sie  den  Mangel  einer 
eigentlichen,  genossenschaftlichen  Vertretung  aber  um  so  weni- 
ger, als  jene  Beamten  doch  der  Natur  der  Sache  nach  nur 
aus  ihrer  Mitte  genommen  werden  konnten.  In  der  Gewalt 
des  Regalherrn  sahen  die  Arbeiter,  die  „Armenleute",  wie  sie 
gleich  den  Bauern  genannt  werden,  ihren  besten  Schutz,  in 
der  Erhöhung  seines  Ansehens  fanden  sie  die  Gewähr  ihrer 
eigenen  Unabhängigkeit.  Das  haben  wir  bisher  erkannt  und 
werden  es  noch  genauer  bei  der  Entwicklung  der  Arbeiter- 
und Gewerkenverhältnisse  erkennen. 

In  einer  Bestimmung,  die  in  die  grosse  Mehrzahl  der 
Verleihungsurkunden  aufgenommen  ist,  spricht  sich  das  noch 
besonders  aus:  „Wir  sollen,  heisst  es  da,  unsere  Knechte 
da  verkaufen  lassen  und  Niemand  anders";  d.  h.  die  Liefe- 
rung der  Lebensbedürfnisse  geschieht  im  Interesse  der  Ar- 
beiter durch  die  Beauftragten  des  Regalherrn;  sowohl  die 
Krämer  als  die  Gewerken  werden  davon  ausgeschlossen. 
Es  ist  dies  einer  der  Grundsätze,  die,  da  sie  nur  der  Ver- 
waltung angehören,  sich  nicht  aus  den  bergrechtlichen  Grund- 
bestimmungen herleiten  lassen,  die  aber  das  wirtschaftliche 
Leben  so  entschieden  wie  kaum  einer  der  Rechtssätze  bestim- 
men. In  Zeiten  eines  rein  fiskalischen  Systems  als  der  Berg- 
bau, einst  das  freizügigste  aller  Gewerbe,  das  sesshafteste 
geworden  war,  hat  in  unfruchtbaren  Gebieten,  wie  dem  Ober- 
harz,  diese  Bestimmung  aus  den  Bergleuten  eine  Art  von 


nung,  die  dazu  bestimmt  ist,  den  ganzen  Geschäftskreis  des  Bergrogtes 
za  umschreiben,  führt  nur  die  Vereidigung  der  Hutleute  an. 

^)  Knechte  werden  in  dieser  Ordnung  ausdrücklich  sämtliche  Arbeiter 
genannt. 


Bergbau  im  Schwarzwald.  417 

Staatshörigen  gemacht;  im  14.  Jahrhundert  am  Oberrhein  war 
sie  eine  aus  der  Reihe  der  Massregehi,  durch  welche  sich  die 
Arbeiter  der  Übermacht  des  Kapitales  und  der  Regalherr  dem 
Andringen  der  Grundherren  erwehren  wollten.  Dieser  Zu- 
sammenhang wird  uns  erst  im  folgenden  Kapitel  deutlich 
gegenübertreten. 

IV.  Die  Gewerkschaften  und  die  Arbeiter. 

Allmählich  und  unscheinbar  vollzieht  sich  innerhalb  der 
bisher  geschilderten  Verhältnisse  die  genossenschaftliche  Ent- 
wicklung. Hier  leitet  uns  nicht  eine  ununterbrochene  Reihe 
von  Urkunden  bis  zum  ersten  Ursprung  zurück;  und  wo  wir 
die  Entwicklung  verfolgen  können,  zeigt  sie  zur  gleichen  Zeit 
in  demselben  Gebiete  bedeutende  Unterschiede,  die  sich  aus  der 
verschiedenen  Grösse  der  einzelnen  Unternehmungen  erklären. 

Bedeutsam  ist  es,  dass  trotzdem  den  Bergleuten  selber  bis 
zum  Ende  des  14.  Jahrhunderts  ein  bestimmter  Zustand  als 
der  normale  erschien,  und  dass  sie  dem  Regalherrn  das  Recht 
zuerkannten,  denselben  jederzeit  zu  erzwingen.  Der  Grund- 
satz: „so  viel  Fronberge,  so  viel  Baue",  den  das  Breisgauer 
Weistum  ausführt,  ist  geradezu  gegen  den  Grossbetrieb  ge- 
richtet. Er  war  nur  dort  durchzuführen,  wo  die  Erzgänge 
nahe  an  der  Erdoberfläche  streichen,  er  war  nur  da  praktisch, 
wo  dieselben  durch  Sprünge  vielfach  verworfen  sind.  Beides 
ist  im  Schwarzwald  thatsächlich  häufig  der  Fall,  und  das 
ameisenhaufenartige  Aussehen  solcher  Distrikte,  die  mit  dicht- 
gedrängten Löchern  durchwühlt,  mit  kleinen  Halden  besetzt 
sind,  zeigt  noch  heute  die  Ausübung  eines  jenem  Grundsatz 
entsprechenden  Bergbaues  an.  Der  Fronberg  im  Breisgau 
war  nicht  grösser  gemessen  als  nach  gemeinem  Recht  die  Fund- 
grube: 7  Bergklafter  in's  Geviert.  0  Sobald  aber  die  Leite 
ununterbrochen  den  Bergmann  fortführte,  war  ein  grösserer 
Betrieb  angezeigt,  und  der  Grundsatz  des  Weistums,  welches 
nur  bei  armen  Gruben  Ausnahmen  anerkennen  wollte^),  ge- 


*)  Münsterthaler  Ordnung  „ze  wissen,  dass  ein  ganz  Lehen  syben 
bergkloffter  sind".  In  den  Verleihungsurkunden  der  Grafen  wird  gewöhn- 
lich bestimmt,  dass  auch  die  Abbruche  7  Klaff ter  breit  sein  sollen,  z.  B. 
Ztschrft.  19,  p.  94.  ~  ^)  S.  oben  über  das  Recht  des  Grafen,  so  lange 
die  Grube  arm  ist,  vom  Betriebe  jedes  Fronbergs  mit  einem  Baue  zu 
dispensieren. 

jjSvitscbr.  f.  Qesch,  d.  Oberrh.  N.  F.  U.  4.  27 


418  Gothein. 

riet  gerade  bei  diesen  reicheren  in's  Wanken.  Je  besser  die 
Grube,  um  so  mehr  lockte  sie  auch  das  Kapital. 

Wenigstens  war  der  Graf  nun  bemüht,  die  Rechte  der 
„Armenleute"  gegen  ihre  mächtigen  Konkurrenten  zu  schützen, 
so  wie  sie  durch  ihre  ßechtsweisung  den  ßegalherm  gegen 
die  seinen  schützten.  So  z.  B.  war  die  urkundliche  Ausfertigung 
der  Verleihungen  nur  bei  grösseren  Gruben  üblich;  jene 
Handschläge  auf  ungewisse  Hoffnung,  die  der  Bergvogt  an 
arme  Leute  lieh,  würden  die  Kosten  einer  solchen  nicht  ver- 
lohnt haben.  Dadurch  ward  aber  auch  ihr  Besitz  ein  anfecht- 
barer, zumal  die  grossen  Gruben  ihr  Feld  durch  weitere  Mu- 
thungen,  durch  Pachtung  und  Konsolidation  auszudehnen  trach- 
teten. Zu  ihren  Gunsten  bestimmt  also  das  Breisgauer  Weis- 
tum:  „Ob  man  sie  ansprach,  sie  hättend  ir  berg  nitbehoupt 
als  sie  von  recht  solltend,  und  sie  sprechen  sie  hettendt  ze 
recht  behoupt,  das  sollen  sie  behaben  mit  den  dreien  die  do 
gefaren  handt  mit  iren  Eiden." 

Wichtiger  noch  war,  dass  solchen  kleinen  Gruben  ein  be- 
sonderer Vorteil  zugebilligt  wurde.  Hierüber  handelt  die 
letzte  Bestimmung  des  Weistums.*)  Danach  nimmt  der  Re- 
galherr Bergwerke,  die  zu  arm  sind,  um  eine  eigene  Verrech- 
nung zu  führen,  völlig  unter  die  Verwaltung  seines  Vogtes; 
bei  diesem  werden  die  Würfe,  d.  i.  die  nötigen  Zubussen  an- 
gemeldet, von  ihm  ihre  Erhebung  bewilligt,  und  die  Beibringung 
dadurch  gewährleistet,  dass  für  die  pünktliche  Erfüllung  das 
Bergwerkseigentum,  der  Teil,  haftbar  gemacht  wird.  Diese 
Berechtigung,  den  Teil  des  Säumigen  „einzuschlagen",  war 
bisher  nur  selten  und  ausdrücklich  verliehen  worden.  ^  Jetzt 
sprach  man  diese  Haftbarkeit  als  Grundsatz  aus.  Mau  hatte 
damit  die  Strafe,  die  sonst  auf  Nicht-Erfüllung  der  Pflichten 

*)  Do  bat  aber  der  Torgenant  (der  Graf)  du  erber  lüte,  das  sie  im 
seitent,  ob  ein  armman  buwte  ze  einem  berge  do  kein  schriber  were  Ton 
schwachcit  wegen  des  berges,  der  dannocbt  nütt  so  g&t  were  das  er  einen 
scbriber  erzüben  möchte  und  einen  wurff  leite  mit  des  vogtes  wissende, 
und  im  der  vogt  den  wurff  erlöpte  ze  samende  ze  verkündende  and  le 
heischende  und  vor  dem  vorgenanten  vogt  ze  verrechende  by  siner  trüwe 
an  eydstatt  oder  vor  den  froiiern  den  meren  teil,  wer  nit  geworffm  hette 
noch  würffe  ze  rechte  ungeverlich,  ob  man  dess  teil  nit  möchte  inschlahea 
mit  des  vogtes  oder  der  froner  den  meren  teil  wissende.  Do  erkantend 
die  erber  lüt  einhelklich  uf  iren  eyde,  das  man  also  wol  gethon  mOehtC^ 
—  •)  Urk.  V.  1331  Freibg.  Stadt-Arch. 


Bergbaa  im  Schwarzwald.  4I9 

gegen  den  Regalherm  stand,  ausgedehnt  auf  die  Nicht-Er- 
füllung der  Verpflichtungen . gegen  die  Gewerkschaft.*) 

Gerade  diesen  Schritt  hatte  man  in  der  gleichzeitigen 
Münsterthaler  Ordnung  noch  nicht  gethan,  obwohl  dieselbe 
sonst  einen  centralisierten  Grossbetrieb  zeigt.  Diese  Centrali- 
sation  vollzog  sich  eben  in  der  Hand  der  herrschaftlichen 
Beamten,  nicht  innerhalb  einer  Genossenschaft.  *)  Demgemäss 
stellen  sich  in  ihr  auch  die  Arbeiterverhältnisse  gerade  ent- 
gegengesetzt zu  dem  vom  Breisgauer  Weistum  normierten 
Zustand. 

Eine  Thatsache  beherrscht  diese  ganze  detaillierte  Arbeits- 
ordnung: die  vollständige  Trennung  von  Gewerken  und  Berg- 
arbeitern als  zwei  völlig  verschiedenen  Ständen.  Die  Ge- 
werken, die  hier  recht  bezeichnend  nicht  Froner  sondern  Fron- 
herren genannt  werden,  sind  grossenteils  auswärtige,  nament- 
lich Freiburger  Kapitalisten,  wie  denn  die  Stadt  Freiburg  für 
Sicherung  ihrer  Bürger  in  Münster  besonders  bedacht  war; 
keinerlei  Einfluss  auf  den  Betrieb  steht  ihnen  zu,  einheitlich 
werden  vom  Vogt  die  Strecken  bestimmt,  die  zu  bauen  und 
die  zu  versetzen  seien;  von  keiner  Versammlung  und  Ver- 
tretung ist  die  Rede,  sondern  der  Vogt  verkehrt  nur  durch 
den  Fronboten  mit  den  Gewerken  und  zeigt  ihnen  die  Aus- 
beuten oder  Zubussen  an.  Sie  haben  nichts  zu  thun,  als  jene 
in  Empfang  zu  nehmen,  diese  zu  entrichten.  Es  ist  genau 
derselbe  Zustand  im  14.  Jahrhundert,  wie  er  im  fiskalischen 
Bergbau  seit  dem  17.  allgemein  wurde. 

Die  Bergleute  hingegen  —  hier  zum  ersten  Male  im  Breis- 
gau mit  der  abstrakten  Standesbezeichnung  Arbeiter  genannt 
—  bilden  eine  abhängige,  besitzlose  Masse.  Eine  bestimmte 
Arbeitsordnung  ist  für  sie  eingeführt;  die  „rechte  Bergschicht" 
währt  8  Stunden,  und  eine  genaue  Beaufsichtigung  findet 
darüber  statt,  ob  die  Schichten  richtig  verfahren  worden  sind. 
Jeder  Gedanke  an  Gewinnbeteiligung,  an  Austeilung  von  kleinen 
Loosen  an  Lehenhäuer,  ja  auch  nur  an  Gedingearbeit  ist  aus- 
geschlossen; die  Ordnung  kennt  nur  Schichtlohn  in  G^ld. 
Die  Arbeiterschaft  ist  demnach  auch  nur  nach  den  Terminen 
der  Lohnzahlung  gegliedert  in  Tagelöhner  und  in  eigentliche 


^)  Demgemäss  verfällt  dort  der  Teil,  hier  wird  er  eingeschlagen.  -« 
'^  Siehe  darüber  das  vorige  Kapitel. 

27* 


420  G  0 1  h  e  i  n. 

Arbeiter,  die  monatlich  ihren  Lidlohn  erhalten.  Bei  der  Ab- 
lehnung darf  der  Arbeiter  auch  seinen  Dienst  ohne  weitere 
Kündigung  verlassen,  und  hat  den  Anspruch  binnen  3  Tagen 
völlig  befriedigt  zu  werden,  „wo  das  Geld  anders  do  möcht 
sin",  wie  es  mit  einer  Wendung  heisst,  die  uns  mit  einem- 
male  aus  diesen  modern  scheinenden  Verhältnissen  in's  Mittel- 
alter zurückversetzt. 

Auch  in  diesem  nivellierten  Zustande  weisen  einige  Be- 
stimmungen der  Ordnung  rückwärts  in  eine  Zeit,  da  die  Ar- 
beiterschaft noch  wirklich  eine  Gesellenschaft  war  und  im  Mit- 
besitz der  Berge  stand.  Zuvörderst  ist  in  ihr  die  Recht- 
sprechung der  Bergleute  nicht  nur  nicht  angetastet,  sondern 
als  Pflicht  eingeschärft;  freilich  währte  es  nicht  mehr  lange, 
bis  dieselbe  durch  den  Machtspruch  Herzog  Friedrichs  im 
Jahre  1412  aufgehoben  wurde. 

Hierher  gehört  nun  auch  die  Art  von  Sicherheit,  welche 
den  Arbeitern  für  ihre  Löhnung  gegeben  wurde.  Da,  wie  schon 
bemerkt,  hier  die  Gemeinschaft  der  Froner  nicht  das  Recht 
hatte,  die  Zubussen  einzutreiben  und  sich  an  das  Bergwerks- 
eigentum des  Widerspenstigen  zu  halten,  so  konnten  auch  die 
Arbeiter  dies  nicht  der  Gewerkschaft  gegenüber  thun.  Und 
während  alle  andern  Pflichten  in  der  Person  des  Bergvogts 
vereinigt  waren,  hatte  derselbe  mit  der  Löhnung  gar  nichts 
zu  thun.  Diese  ward  vielmehr  von  einer  nicht  näher  be- 
stimmten Persönlichkeit  ausgezahlt  „von  dem,  so  von  gemeinen 
Fronern  das  Geld  empfangen  hat". 

Blieb  nun  ein  Froner  mit  seinem  Wurf  im  Rückstand,  so 
ward  der  Arbeiter  (sc.  als  KoUektivbegrifif  zu  verstehen)  auf 
diesen  gewiesen,  vor  dem  Bergvogt  Klage  zu  erheben  auf  alles 
Bergwerkseigentum,  Teile,  Erz  und  Zeug;  und  nach  Verlauf 
einiger  Fristen  ward  der  Kläger,  falls  er  sich  nicht  mit  dem 
Beklagten  vertrug,  in  den  Besitz  eingewiesen.  Reichte  dieser 
zur  Deckung  des  Lohnes  noch  nicht  hin,  so  mochten  sich  die 
Arbeiter  weiter  vor  dem  gewöhnlichen  Gericht  gegen  die  Per- 
son des  Schuldners  Recht  verschafl'en. 

Unzweifelhaft  liegt  in  diesen  Bestimmungen  die  ältere  Form 
der  Haftbarkeit  des  Teiles  für  die  Zubussen  vor:  die  ArbeiteTi 
nicht  die  Mitgewerken  sind  die  zur  Forderung  Berechtigten. 
Sie  hatte  ihren  guten  Sinn  so  lange,  als  die  Froner,  wie  sie 
eine  Todtnauer  Urkunde  nennt,  die  magistri  argentifodi* 


Bergbau  im  Sdiwärzwald.  42 1 

Darum  sind,  die  Meister,  die  mit  ihren  Gesellen  zusammen 
arbeiten.  So  wie  aber  zur  Zeit  der  Ordnung  J.  v.  Üsenberg's 
der  Betrieb  im  Münsterthal  eingerichtet  war,  hätte  es  un- 
streitig für  die  Arbeiter  höheren  Wert  gehabt,  sich  für  ihren 
Lohn  an  die  gesamte  Gewerkschaft  halten  zu  können,  als  auf 
dem  Wege  des  Prozesses  vielleicht  einmal  Mit-Gewerken  zu 
werden. 

Wertlos  war  es  immerhin  nicht,  dass  inmitten  einer  kapi- 
talistisch-fiskalischen Betriebsweise,  wie  sie  hier  herrschte,  doch 
die  Grundanschauung  beibehalten  war,  dass  Froner  und  Ar- 
beiter zusammen  das  Anrecht  auf  das  Bergwerk  haben,  eine 
Auffassung,  die  sich  auch  darin  aussprach,  dass  sie  beide  sich 
mit  dem  Gotteshause  St.  Trutpert  vertragen  mussten,  falls 
diesem  der  Heimfall  des  Berges  zuerkannt  worden  war. 

Indem  wir  nun  am  Ende  des  14.  Jahrhunderts  gleichzeitig 
und  dicht  nebeneinander  so  durchaus  verschiedene  Verhält- 
nisse gewahren,  wie  sie  sich  im  Breisgauer  Weistum  und  in 
der  Münsterthaler  Ordnung  aussprechen,  werden  wir  veran- 
lasst, nach  den  gemeinsamen  Wurzeln  dieser  verschiedenartigen 
Bildungen,  nach  dem  Ausgangspunkt  der  Gewerkschaft  zu 
forschen.  Zweierlei  genossenschaftliche  Verbindungen  auf  ge- 
trennter Basis  treten  uns  da  entgegen.^)  Alle  Bergleute  in 
einem  bestimmten  Bezirk,  die  Gesamtheit  derer,  die  auf  der 
Leite  gesessen  sind,  bilden  eine  Gemeinde.  Es  ist  das  eine 
rein  persönliche  Verbindung.  Ihre  Einheit  beruht  nur  in  der 
Person  des  Herrn,  von  dem  sie  Schutz  zu  fordern  haben, 
ihre  Aufgabe  ist  nur  das  Recht  zu  finden,  um  das  jener  sie 
befragt.  Innerhalb  dieses  Verbandes  wird  deshalb  auch  gar 
nicht  nach  dem  Eigentum  gefragt,  der  Arbeiter  hat  hier  ebenso 
seine  Stimme  wie  der  Froner;  und  es  lag  in  der  Natur  der 
Sache,  dass  er  weit  mehr  als  jener  zum  Bewahrer  und  Fort- 
bildner des  Bergrechtes  berufen  war.  Eine  Stärkung  dieser 
Verfassung,  die  oben  mit  jener  der  Fronhöfe  verglichen  ward, 
war  deshalb  gleichbedeutend  mit  einer  Erhöhung  des  Ansehens 
der  „Armenleute",  wie  es  sich  im  Breisgauer  Weistum  zeigte 
und  weiterhin  wiederum  bei  den  Reformen  Kaiser  Maximilians 
zeigen  wird. 


1)  Ein  Unterschied,  auf  den   besonders  Gierke  Deutsches  Genossen- 
schaftsrecht I,  p.  493  aufmerksam  gemacht  hat. 


422  ßothein. 

Aber  eine  Wirtschaftsgenossenschaft  mit  materiellen  Befug- 
nissen konnte  diese  Gemeinde  nie  werden.  Die  einzige  auf 
den  Betrieb  bezügliche  Anordnung,  die  sie  betrifft,  ist  sogar 
dazu  bestimmt,  der  individuellen  Wirtschaft  ein  Hindernis 
aus  dem  Wege  zu  räumen:  alle  die  auf  derselben  Leite  ge- 
sessen sind,  sollen  über  einander  Weg  und  Steg  haben.  Ge- 
wiss ist  das  keine  Servitut,  sondern  ein  genossenschaftliches 
Eecht  nach  der  Analogie  des  Flurzwanges,  aber  keineswegs 
war  es  wie  jener  geeignet  zum  Bande  einer  Wirtschaftsge- 
meinschaft zu  dienen. 

Innerhalb  dieses  von  Anfang  an  gegebenen  persönlichen 
Verbandes  bilden  sich  nun  Genossenschaften,  deren  Grundlage 
ein  gemeinsames  Eigentum  und  ein  gemeinsamer  Betrieb  ist, 
die  Gewerkschaften.  Auch  für  sie  ist  der  Ausgangspunkt  die 
Leihe  des  Regalherrn.  Dadurch  dass  dieser  nicht  einzelne 
Fronberge  sondern  jeweils  einen  Handschlag  von  dreien  oder 
vieren  solcher  mit  ebensoviel  Einzelbauen  verlieh,  war  eine  ein- 
fache Genossenschaft  von  drei  oder  mehr  Fronern  gegeben. 
Diese  Realteilung  der  Grube  machte  sich  dauernd  geltend  bei 
Verpfändungen,  bei  Abgabe  von  Pachtfeldern,  bei  Annahme 
von  Lehenhäuern,  denen  auf  einem  Fronberg  der  Betrieb  über- 
lassen wurde.*)  Im  Übrigen  aber  blieb  sie  für  die  Weiter- 
bildung der  Gewerkschaft  bedeutungslos.  Diese  beruht  viel- 
mehr stets  auf  der  ideellen  Teilung,  welche  nach  der  im  Breis- 
gau üblichen  Berechnung  jede  Grube  ohne  Unterschied  der 
Grösse  des  Betriebes  in  60  Teile  und  zwei  eiserne  Teile  der 
Herrschaft  zerlegt.  Es  kann  kaum  zweifelhaft  sein,  obwohl 
es  begreiflicherweise  kein  ausdrückliches  Zeugnis  dafür  giebt, 
dass  diese  Einteilung  aus  der  Art  des  Betriebes  hervorging. 
Diese  ist  der  „Gesellenbau",  in  dem  der  Froner  als  Meister 
mit  seinen  Gesellen  zusammen  arbeitet,  und  dieselben  dadurch, 
dass  sie  auf  Gewinnbeteiligung  angewiesen  sind,  ins  Miteigen- 
tum der  Grube  treten.  Bis  in  die  Zeit  äusserster  Erstarrung 
unseres  Bergbaues  haben  sich  Reste  jenes  Zustandes  erhalten, 
und  wie  tief  die  ihm  zu  Grunde  liegende  Anschauung  gewurzelt 
war,  sahen  wir  noch  eben  daraus,  dass  sie  selbst  die  Münster- 
thaler  Ordnung  nicht  verleugnet.     Die  analoge  Erscheinung 

*)  Verleihung  von  3  Fronbergen  mit  dem  Rechte  einen  za  verpachten 
1329.  Afterleihe  von  2  Fronbergen  auf  der  Segen  im  Münstertbal  1S72 
u,  8.  w. 


Bergbau  im  Scbwarzwald.  423 

auf  einem  verwandten  Rechtsgebiete  sind  die  Hausgenossen- 
schaften, in  denen  der  grösste  Teil  der  deutschen  Bauern, 
z.  B.  auch  im  Schwarz walde  damals  noch  lebt.  Wie  ein  Bauer- 
hof dem  Vorträger  zugleich  für  die  in  ungeteilter  Gemein- 
schaft sitzenden  Teilgenossen  geliehen  ward,  so  auch  der  Hand- 
schlag einem  oder  zwei  namentlich  benannten  Fronern  zugleich 
für  alle,  die  da  Teil  haben  oder  noch  gewinnen.  In  solchem 
gemeinsamen  Betriebe  verstand  es  sich  von  selbst,  dass  die 
Ausbeute  gerade  wie  in  den  Hausgenossenschaften  auch,  in 
bestimmten  Quoten  verteilt  ward,  und  ebenso  ergab  sich  die 
gleichmässige  Verpflichtung  aller  zur  Arbeitsleistung,  hiermit 
aber  auch  zur  Zubusse.  Noch  viel  später,  als  der  Gesellen- 
bau dem  kapitalistischen  Betrieb  gewichen  ist,  erscheint  die 
Zubusse,  der  „Wurf  den  der  Froner  legen  muss"  vorwiegend 
als  der  den  Arbeitern  geschuldete  Lohn. 

Diese  so  überaus  einfache  Arbeitsordnung  wich  anderen 
Formen  der  Wirtschaft  und  sofort  gerieten  auch  die  Rechts- 
sätze in's  Wanken,  denen  sie  zur  Grundlage  gedient  hatte. 
Wer  hatte  die  Zubussen  zu  fordern?  Das  war  fortan  die 
nächste  Frage.  Die  Münsterthaler  Ordnung  antwortete  darauf: 
„die  Arbeiter",  das  Breisgauer  Weistum:  „die  Gewerkschaft, 
die  Mitfroner,  die  den  Teil  des  Säumigen  einziehen". 

Der  entscheidende  Schritt  in  der  Umwandlung  der  Ge- 
nossenschaft war  also  die  Herbeiziehung  solcher  Elemente,  die 
nicht  selber  mitarbeiteten,  die  nur  als  kapitalistische  Unter- 
nehmer gelten  konnten.  Sie  sahen  in  dem  Erwerb  eines  Berg- 
teiles kaum  etwas  anderes  als  einen  Rentkauf,  d.  h.  den  Er- 
werb eines  Anspruches  auf  einen  Teil  der  Nutzungen  eines 
immobilen  Objektes.  Aus  dem  Rentkauf  erwuchs  dem  Er- 
werber keine  weitere  Last  als  die  einmalige  Zahlung  der  Kauf- 
summe; und  beim  Bergbau  sollte  man  eine  dauernde  Verpflich- 
tung eingehen? 

Solche  Froner  gab  es  aber  von  Anfang  an  neben  den 
Meistern  des  Gesellenbaues.  Zwar  wird  man  sie  nicht  unter 
jenen  Familien  suchen  dürfen,  die  vom  Glück  begünstigt  durch 
den  Bergbau  zu  Reichtum  gelangten,  wie  die  Absalon  und 
Kreütz,  deren  Vermögensumstände  im  14.  Jahrhundert  sie  dem 
Adel  nahe  rückten,  an  den  sie  ihre  Töchter  verheirateten.^) 


0  Im  Jahre  1360  giebt  der  Yielfach  in  den  ürkk.  als  Zeuge  fungierende 


424  Gotbein. 

Sie  haben  nichts  in  dem  Betriebe  geändert;  und  da  ihre  Kapi- 
talanlage zum  Teil  im  Erwerb  von  Erzmühleu,  von  Aufbe- 
reitungsanstalten  bestand,  die  hier  immer  von  Privaten  nie 
vom  Regalherren  besessen  werden,  so  behielten  sie  nahe 
Fühlung  mit  den  Interessen  des  Bergbaues.  Im  Übrigen  war 
die  Konkurrenz  der  Erzmühlen  eine  so  ungewöhnlich  grosse, 
dass  nicht  daran  zu  denken  war,  die  Verarbeitung  des  Pro- 
duktes könne  zu  einer  Übermacht  über  die  ürproduzenten 
führen.  Familien  wie  die  Absalon  nehmen  daher  nur  eine 
aristokratische  Stellung  inmitten  der  bergmännischen  Gemeinde 
ein.  So  erscheinen  sie  im  13.  Jahrhundert  als  Bürgen  für 
den  Todtnauer  Kirchenbau,  im  14.  Jahrhundert  als  Beisassen 
bei  der  Erteilung  des  Weistums  auf  dem  Diesselmut. 

Etwas  ganz  anderes  aber  war  es,  wenn  die  Grafen  von 
Freiburg  Gruben,  welche  eine  gute  Hofifhung  gaben,  an  Ge- 
werkschaften verliehen,  die  aus  ihren  angesehensten  Mini- 
sterialen oder  aus  reichen  Freiburger  Bürgern  bestanden,  an 
denen  wohl  gar  ihre  Söhne  Anteil  hatten.  *)  Hier  kann  es  sich 
entweder  darum  handeln,  ausser  dem  Regalherrn  auch  diesen 
von  ihm  Begünstigten  eine  gute  Rente  zu  verschaffen,  oder 
für  einen  kostspieligen  Betrieb  mobiles  Kapital  flüssig  zu 
machen.  Hierbei  kam  es  aber,  wie  die  Geschichte  der  Zu- 
busse  deutlich  zeigt,  auf  eine  Gewährleistung,  beziehungsweise 
auf  einen  Vorschuss  von  Arbeitslohn  an.  Diese  häufigste  Ent- 
stehungsform des  Kapitales  in  der  Neuzeit  muss  sich  an 
diesem  schwankenden  Gewerbe  auch  am  ersten  zeigen. 

Sofort  im  Jahre  1284  begegnet  uns  eine  solche  Kapita- 
listengewerkschaft im  Suckenthai  bei  einer  Unternehmung, 
welche  grosse  Kapitalaufwendungen  erforderte,  der  Führung 
einer  Wasserleitung  zum  Bergwerke.^)  Die  Grösse  dieses  Be- 
triebes mögen  wir  am  besten  aus  der  Grösse  des  Schadens 
entnehmen,  den  das  Missglücken  eben  jener  Unternehmung, 
ein  Stollenbruch,  verursachte.     Wie  uns  die  zeitgenössische 

Klaus  Absalon  seine  Tochter  dem  Edelknecht  Franz  Morser  mit  einer 
Aussteuer  von  200  Mark  lötigen  Silbers.  Ztschrft.  30  p.  347  f.  Über  die 
Vermögensverhältnisse  der  Crütz  in  Münster  ürk.  aus  den  Jahren  1351 
bis  1356.    Ztschrft.  30,  p.  349  ff. 

^)  So  z.  B.  1322.  Ztschrft.  12  p.  370.  Überhaupt  erscheinen  die 
Snewlins,  das  angesehenste  (Geschlecht  des  Breisgaues,  auch  am  häufigsten 
als  Gewerken  in  den  Urkunden.  —  2)  Ztschr.  19  p.  78. 


Bergbau  im  Scbwarzwald«  425 

Chronik  darüber  unterrichtet,  so  hat  die  Sage  den  Nachhall 
des  unheilvollen  Ereignisses  bewahrt.  Überhaupt  ist  in  diesem 
Punkte  die  Bergwerkssage  —  denn  es  handelt  sieh  im  Schwarz- 
wald thatsächlich  immer  nur  um  diese  eine  wiederkehrende 
Sage  —  allein  lehrreich.  Immer  sind  es  in  ihr  die  reichen 
Leute,  die  für  ihren  Übermut  und  ihre  Verachtung  der  Ar- 
men durch  hereinbrechende  Wasserfluten  gestraft  werden.  Die 
Sage  verfolgt  also  dieselbe  Tendenz,  die  sich  in  der  bergmänni- 
schen Rechtsprechung  geltend  machte:  sie  ist  von  der  Abneigung 
gegen  den  Grossbetrieb  beseelt.  In  der  That  war  es  die  Be- 
kämpfung und  jeweils  die  Benützung  des  Wassers,  welche  über- 
all die  technische  Nötigung  war,  zum  Grossbetrieb  überzugehen ; 
der  Erbstollen,  welcher  die  über  ihm  liegenden  Schichten  ent- 
wässert, der  selber  nur  ausnahmsweise  eine  Ausbeute  ergiebt, 
aber  alle  Einzelbetriebe  seines  Reviers  erst  in  die  Lage  ver- 
setzt mit  Erfolg  zu  bauen,  und  dem  deshalb  alle  jene  zins- 
pflichtig werden  —  er  ist  das  eigentlich  kapitalistische  Ge- 
bilde des  mittelalterlichen  Bergbaues.  Es  hat  sich  deshalb 
an  den  klassischen  Stätten  des  Bergbaues  ein  Stollenrecht 
selbständig  neben  dem  Schachtrecht  ausgebildet.*) 

Vom  Schwarzwald  gilt  dies  freilich  nicht.  Wir  wissen  zwar 
ausser  durch  jene  Suckenthaler  Urkunde  auch  aus  dem  Müti- 
sterthaP)  und  aus  Todtnau^),  dass  Stollenbau  getrieben  wurde, 
aber  wir  erfahren  vor  der  Bergordnung  Kaiser  Maximilians 
nicht  das  Geringste  über  die  Rechtsverhältnisse  desselben. 
Dies  rührt  jedoch  daher,  dass  die  Erbstöllner  hier  nicht  eine 
gesonderte  Genossenschaft  bildeten,  die  das  Grosskapital  gegen- 
über kleinen  Betrieben  vorstellte,  sondern  dass  von  vornherein 
der  gesamte  Betrieb,  Wasserhaltung  und  Abbau  vereinigt, 
konzentriert  in  den  Händen  grosser  Gewerkschaften  lag. 

Dass  auch  bei  solchen  namentlich  in  früherer  Zeit  ein  Teil 
des  Abbaues  weiter  verliehen  war  an  Lehenhäuer,  sieht  man 
an  der  regelmässig  wiederkehrenden  Nennung  derselben  in  den 
Verleihungsurkunden*);   bei  den  ansehnlichsten   Gruben  trat 


^)  Am  ersten  und  ausführlichsten  schon  vor  der  Mitte  des  13.  Jahr- 
hunderts in  Kuttenherg.  —  *)  Münsterthaler  Ordnung.  Der  Bergmeister 
soll  Acht  geben ,  dass  der  rechte  Erzstollen  neben  dem  Erbstollen  ge- 
trieben werde.  —  ')  1331  Stollen  auf  der  Grube  zur  Bach  Freibg.  Stadt- 
archiv. —  *)  In  diesen  werden  immer  Froner,  Lehner,  Stettier  unter- 
schieden. 


426  Gothein. 

aber,  wie  wir  schon  sahen,  diese  Form  zurück  gegen  die  ein- 
fache Belegschaft  mit  Lohnarbeitern. 

Schon  die  Belehnungen  selber,  die  an  solche  ansehnliche 
Froner  erfolgten,  gingen  über  das  Normalmass  weit  hinaus. 
Eine  Gewerkschaft,  an  der  der  Sohn  des  Grafen  in  erster 
Linie  Teil  nimmt,  erhält  sofort  in  Todtnau  12  Fronberge. 
Leicht  war  es  für  einen  im  Gang  befindlichen  Betrieb  nach- 
träglich noch  weitere  Belehnungen  zu  erhalten.  Besonders 
aber  war  es  häufig,  dass  man  den  ersten  Handschlag  nur  als 
„Fundgrube **  ansah,  als  Ausgangspunkt  eines  Betriebes,  der 
sich  dann  weiter  nach  allen  Seiten  ausdehnen  mochte;  deshalb 
erhalten  die  Froner  das  Recht  „alle  die  Leiten,  die  sie  mit 
ihren  Bauen  verschroten  (aufschliessen)  da  sollen  sie  auf  jeg- 
licher Leite  3  (resp.  6  und  mehr)  Fronberge  von  uns  haben 
in  allen  dem  Recht  und  Gedinge  als  die  ersten  3  Fronbei^e".*) 

Auch  dann  blieb  durch  die  Forderung,  jeweils  das  Gruben- 
feld auszumessen  und  dementsprechend  abzugrenzen,  eine 
Schranke  gezogen,  die  dem  Grossbetrieb  unbequem  fallen 
musste.  Er  emanzipierte  sich  von  dieser  dadurch,  dass  er  sich 
je  länger  je  mehr  nicht  einzelne  Handschläge  und  Fron- 
berge leihen  liess,  sondern  ganze  Distrikte,  Reviere,  die  nach 
Oberflächengrenzen  nur  im  Allgemeinen  beschrieben  wurden. 
Vom  Standpunkt  des  Bergrechtes  war  das  ein  entschiedener 
Rückschritt,  für  den  Grossbetrieb  bedeutete  es  einen  Fort- 
schritt. Recht  deutlich  sieht  man  dies  im  Münster thal,  wo 
eben  um  die  dort  übliche  Grosswirtschaft  noch  zu  erleichtem, 
im  Laufe  des  15.  Jahrhunderts  die  Distriktsleihen  eingeführt 
wurden  „zu  beiden  Seiten  des  Thaies  der  Berg,  als  die  Wasser- 
seige  geht".^) 

Die  natürliche  Übermacht  solcher  grösseren  Gruben  zeigt 
sich  bald  darin,  dass  kleinere  Gewerkschaften  von  ihr  ange- 
zogen wurden,  und  in  ihr  aufgingen.  Nichts  stand  der  Mobili- 
sierung des  Bergwerkseigentumes  im  Wege.  Wie  es  in  jener 
Zeit  den  Teilgenossen  eines  Bauernlehens  ohne  weiteres  frei- 


1)  Zuerst  1335  6.  April  Ztschrft.  19  p.  222.  —  >)  Zusätze  zur  Mfln- 
sterthaler  Ordnung.  Es  kommen  natürlich  auch  Distriktsleihen  ymr,  wo 
der  Ertrag  unsicher  war  und  Mutungen  auf  bestimmte  Felder  noch  ni<^t 
möglich  waren,  so  im  Oberriedter  Thal  22.  Aug.  1329  Ztschrft.  5  p.  872. 
Die  dort  gegebene  Erklärung  ist  unbrauchbar.  1844  ebendort  weitere 
Distriktsleihen  Ztschrft.  13  p.  337. 


Bergbau  im  Schwarzwald,  427 

stand,  ihre  Parzellen  weiter  zu  zerteilen,  zu  verändern,  zu 
verkaufen,  wenn  nur  ihr  Vorträger  die  dinglichen  Pflichten 
gegen  die  Grundherrschaft  erfüllte,  so  war  es  im  wesentlichen 
auch  mit  den  Fronern  und  ihrem  Regalherren  bewandt.  Der 
Regalbesitz  ist  der  feste  Punkt,  der  bleibende  Faktor;  darum 
werden  auch  die  zu  ihm  gehörigen  Fron  teile  „die  eisernen" 
genannt;  die  übrigen  aber  wechseln  je  nach  Umständen,  auch 
die  Fixierung  ihrer  Zahl  auf  60  —  jedes  grössere  Bergwerks- 
gebiet hat  seine  eigene  Berechnung,  nahm  aber  öfters  eine 
solche  von  den  Nachbarn  an  — ,  war  kein  Hindernis  für  die 
Mobilisierung ;  denn  nichts  stand  im  Wege,  die  Fronteile  selber 
wieder  nach  Belieben  zu  zerteilen.  Es  war  erst  die  Reaktion 
gegen  eine  weitgehende  Zersplitterung,  welche  für  die  grossen 
Todtnauer  Bergwerke  die  Maximalzahl  der  Teile  auf  86  be- 
stimmte, gerade  so  wie  in  jener  Zeit  die  Bestimmungen  üblich 
werden,  welche  der  Zerteilung  des  bäuerlichen  Grundbesitzes 
entgegentraten. 

Unter  den  obwaltenden  Verhältnissen  ist  es  aber  begreif- 
lich, dass  die  Leichtigkeit  Bergwerkseigentum  zu  zerteilen  und 
zu  übertragen,  schliesslich  dahin  führen  musste,  die  kleinen 
Betriebe  allmählich  in  den  grossen  aufgehen  zu  lassen.  Häufig 
werden  nicht  nur  einige  Fronberge  verpachtet,  sondern  auch 
die  Tagegebäude 0  aber  es  kommt  auch  vor,  dass  die  grosse 
Gewerkschaft  „zur  Bache"  in  Todtnau  einer  anderen,  eben- 
falls sehr  ausgedehnten  „zum  Gauch"  sämtliche  Berge  von 
Schönau  an  aufwärts  bis  Todtnau  abpachtet.^) 

Eben  an  dieser  Gewerkschaft  können  wir  den  Vorgang  der 
Zusammenschlagung  oder  Konsolidation  am  besten  verfolgen. 
Es  waren  in  derselben  vom  Jahre  1329  ab  4  Fronen^),  zu  je 
einem  Handschlage  aufgegangen,  und  sie  hatte  schon  ehe  sie 
jenen  Vertrag  mit  der  Gauch-Gewerkschaft  einging,  das  Eigentum 
von  je  15  Fronberge  auf  jeder  Leite  in  den  sämtlichen  Thälern 
der  Quellbäche  der  Wiese  erhalten.  Es  findet  sich  keine  Spur 
davon,  dass  man  solche  Konsolidationen  von  Seiten  der  Obrig- 
keit erschwert  habe,  dass  man  z.  B.  wie  es  spätere  von  der 


^)  1331  erfolgt  ein  Vertrag  der  alten  und  neuen  Froner  zu  Hasen- 
fron  und  Amrosfron  über  die  Taggebäude  und  Betriebskräfte,  der  offen- 
bar nur  die  Einleitung  zur  völligen  Konsolidation  der  beiden  Betriebe  ist. 
—  *)  1353  3/10  Freibg.  Stadtarchiv.  —  •)  Schulersfron,  Künigsfron,  EEasen- 
fron,  Amrosfron. 


428  Oothein. 

Abneigung  gegen  einen  selbständigen  kapitalistischen  Betrieb 
diktierte  Ordnungen  thun,  eine  wirkliche  Verschmelzung  ge- 
hindert habe.  Vielmehr  verschwinden  immer  die  besonderen 
Namen  der  Fronen  sehr  bald,  und  nur  die  Bestimmung  er- 
innert an  die  Entstehung  der  grossen  Gewerkschaft,  dass  alle 
ihre  später  gemuteten  Berge  verloren  sein  sollen,  wenn  die 
ursprünglichen  6  Fronberge  verloren  werden.*) 

Für  ein  Unternehmen  von  solcher  Ausdehnung  war  eine 
strenge  Ordnung  Lebensbedingung,  und  dies  um  so  mehr,  als 
mit  dem  Wegzug  der  Freiburger  Grafen  die  Regalverwaltung 
in's  Wanken  geraten  war.  Die  beiden  Ordnungen  dieser  Ge- 
werkschaft aus  den  Jahren  1438  und  1439  lernten  wir  schon 
kennen  als  ein  Zeichen  des  Vordringens  der  grundherrlichen 
Ansprüche;  ihr  eigentlicher  Zweck  aber  ist:  eine  solche  ge- 
nossenschaftliche Organisation  zu  finden,  dass  der  gleichmäs- 
sige  Betrieb  des  Bergwerkes  durch  sie  gewährleistet  werde, 
„denn  bisher,"  heisst  es  hier,  „seien  viel  Missverständnisse 
zwischen  den  Fronern  gewesen,  so  dass  keine  rechte  Ordnung 
aufgesetzt  noch  gehalten  ward,  und  viele  Schulden  an  ver- 
fallenen Würfen  ausständig  und  unbezahlt  blieben,  dadurch 
das  Bergwerk  in  redlichem,  nützlichen  Bau  nicht  gehalten 
ward".  Es  ist  wiederum  die  strenge  Verpflichtung  zur  Zu- 
busse,  zu  der  sich,  beinahe  notgedrungen,  auch  dieser  Gross- 
betrieb entschliesst,  indem  bestimmt  wird:  dass  jeder  Froner 
binnen  14  Tagen  nach  der  Verkündigung  des  Wurfes  den- 
selben zu  geben  hat  nach  Anzahl  seiner  Teile,  bei  Verlust 
aller  derselben ;  dass  diese  auch  für  versessene  Würfe  und  für 
alle  Kosten,  die  durch  seine  Säumnis  den  andern  Fronem 
bereitet  werden,  haften.  Die  zweite  Ordnung  fügt  hinzu,  dass 
einem  solchen ,  wenn  auch  in  der  Zwischenzeit  Ausbeute  ausge- 
schlagen werde,  doch  nichts  von  derselben  zukonmie. 

Erst  hiermit  war  der  korporative  Charakter  dieser  Er- 
werbsgenossenschaft klar  hervorgetreten  und  sofort  führte  dies 
überhaupt  zu  einer  strengeren  Bindung  der  Gewerken,  als  sie 
bisher  üblich  gewesen  war.  Denn  nun  erst  erfolgte  die  Be- 
schränkung der  Teilbarkeit,  nun  erst  wurde  verfügt,  dass  jeder 
Verkauf  nur  in   die  Hand  des  Schreibers  nach  vollständiger 


^)  So  in  der  grossen  Verleihung  an  die  konsolidierte  Gewerkschaft 
zur  Bache  1344  Ztschrft.  19  p.  226. 


Bergbau  im  Schwarzwald.  429 

Abrechnung  erfolgen  dürfe,  nun  erst  ward  ein  Vorkaufsrecht 
der  Mitgewerken,  als  deren  Mandatar  wiederum  der  Schreiber 
erscheint,  festgestellt.  Für  eine  derartige  Korporation  war 
auch  eine  ständige  Vertretung  notwendig.  Der  Schreiber  oder 
Schichtmeister  war  ein  abhängiger  Beamter,  gerade  dass  man 
ihm  es  überlassen  hatte  die  Würfe  einzutreiben,  hatte  die 
Unordnungen  veranlasst.  Eine  Versammlung  aller  derer,  die 
Teil  und  Gemein  an  den  Bergen  hatten,  wie  sie  sich  beim 
Gesellenbau  von  selbst  ergab,  war  jetzt  unmöglich.  Um  die 
Ordnung  von  1438  zu  vereinbaren,  hatten  die  Froner  nach 
ihren  Wohnsitzen  sich  in  Parteien  zusammengethan,  Abge- 
ordnete erwählt,  jede  aber  sich  selber  den  endgiltigen  Be- 
schluss  vorbehalten.  Diese  Gelegenheitsorganisation  behielt 
man  auch  für  die  Zukunft  bei.  Die  Froner  von  Freiburg  er- 
nannten für  sich  und  die  übrigen  Breisgauer  Gewerken  zwei 
Repräsentanten,  der  Abt  von  St.  Blasien  für  sich  und  die  in 
Todtnau  angesessenen  einen  dritten,  der  Vogt  von  Laufen- 
burg für  die  Basler  und  Laufenburger  den  vierten.*)  Sie  sollen 
die  Würfe  einsammeln,  jeder  in  seiner  Abteilung;  sie  kommen 
auch,  z.  B.  gleich  im  nächsten  Jahre,  mit  guter  Vollmacht 
der  Gewerken  zusammen,  um  über  Abänderungen  des  Statuts 
zu  beschliessen.  Für  ihre  Mühewaltung  wird  ihnen  ein  Teil 
ohne  Zubussen  gebaut. 

Mit  dieser  strengeren  genossenschaftlichen  Bindung  geht 
es  dann  Hand  in  Hand,  dass  auch  die  Arbeiter  strenger  ge- 
bunden werden  durch  Vereidigung  und  Ausbedingen  einer 
langen  Kündigungsfrist,  ganz  im  Gegensatz  zu  den  bisher  auch 
in  diesem  Punkte  obwaltenden  Tendenzen. 

Noch  nach  einer  dritten  Seite  suchte  man  Ordnung  zu 
schaffen:  gegenüber  den  Kaufleuten.  Denn  wie  scharf  auch 
im  Übrigen  die  Verwaltung  des  Regalherrn  war,  so  hatte  sich 
dieselbe  doch  nie  darein  gemengt,  wie  die  Froner  ihre  Aus- 
beute weiter  verwerten  wollten.  Privatleute  besassen  die  Auf- 
bereitungs-Mühlen und  die  Ofenhäuser;  nur  vereinzelt  erwar- 
ben die  Gewerkschaften  solche.  Nur  im  Münsterthal  hat  der 
Bergvogt  auch  über  die  Arbeit  der  Schmelzer  dieselbe  Auf- 
sicht, wie  über  die  Bergarbeit  zu  führen ;  doch  findet  sich  wohl 
der  Fall,  dass  ein  Strassburger  Goldschmied  sich  in  Münster 


^j  Später  wird  dieser  von  den  Baslern  ernannt» 


430  Gothein. 

das  Rohmaterial  seines  (Jewerbes  selber  herstellt.  Das  Erz 
selber  ward  verteilt,  und  von  den  Kaufleuten  erhandelt.  Diese 
bilden  neben  Fronern  und  Arbeitern  eine  besondere  Klasse; 
so  erscheinen  sie  als  Zeugen  neben  jenen  in  Urkunden.  Mit 
der  strengeren  gewerkschaftlichen  Ordnung  vertrug  sich  eine 
solche  Zersplitterung  nicht.  Jetzt  ward  verfügt,  dass  gleich- 
massig  alles  geförderte  Erz  in  den  Schuppen,  auf  die  „Brugi" 
geschüttet  werde,  dass  nur  am  Samstag  der  Verkauf  durch 
den  Bergvogt  stattfinde,  dass  kein  Kaufmann  das  Recht  habe, 
selber  in  das  Erz  zu  greifen,  sondern  dies  dem  Waibel  zu 
überlassen  habe,  dass  er  verpflichtet  sei,  im  Lauf  der  Woche 
das  erkaufte  Erz  abzuholen. 

Immerhin  war  auch  jetzt  der  freie  Verkehr  mit  den  Pro- 
dukten des  Bergbaues  nicht  im  geringsten  eingeschränkt;  und 
diesem  Umstand  haben  wir  es  auch  zuzuschreiben,  dass  uns 
keinerlei  Nachrichten  über  die  Erträge  desselben  aus  jener 
Zeit  erreicht  haben,  wie  es  überall  da  der  Fall  ist,  wo  ein 
Monopol  des  Regalherrn  für  den  Ankauf  von  Silber  bestand. 

V.  Die  Reformen  Kaiser  Maximilians. 

Während  des  früheren  Mittelalters  war  der  böhmisch- 
mährische und  der  Harzer  Bergbau  am  ergiebigsten  und  des- 
halb auch  für  die  Rechtsgeschichte  am  bedeutendsten  gewesen; 
beim  Beginne  der  Neuzeit  spielten  Tyrol  und  das  Erzgebirge 
die  gleiche  oder  eine  noch  wichtigere  Rolle.  Es  war  natur- 
gemäss  im  Laufe  der  Entwicklung  jetzt  der  Zeitpunkt  ge- 
kommen, wo  die  lokalen  Rechtsformen  sich  ausgelebt  hatten 
und  eine  Tendenz  zur  Rechtseinheit  sich  mächtig  geltend 
machte.  Bisher  hatte  der  Wunsch,  sich  allen  örtlichen  Eigen- 
tümlichkeiten anzupassen,  jene  Mannichfaltigkeit  hervorge- 
rufen, von  der  wir  sogar  aus  unserem  kleinen  Breisgauer 
Gebiete  Beweise  zur  Genüge  haben;  und  die  Rechtsprechung 
der  Bergleute  war  ganz  dazu  geeignet,  aus  wenigen  fest- 
stehenden Grundsätzen  ein  reiches  und  biegsames  System  zu 
entwickeln.  Jetzt  dagegen  machten  die  fiskalischen  Interessen 
ebenso  wie  diejenigen  der  Kapitalisten  ein  einheitliches  Recht 
und  einheitliche  Verwaltungspraxis  in  ganzen  grossen  Terri- 
torien notwendig;  und  die  Gleichförmigkeit  des  Betriebes,  das 
Wandern  der  Arbeiter  und  Beamten  von  Land  zu  Land,  der 


isä 


Bergbau  im  Schwarzwald.  431 

vielverzweigte  Einfluss  der  Geldmacht  —  denn  bei  welchem 
Bergbau  hätten  nicht  die  Augsburger  Banquiers  die  Hand  im 
Spiele  gehabt  —  Hessen  eine  möglichst  streng  durchgeführte 
Rechtseinheit  für  ganz  Deutschland  wünschenswert  erscheinen. 
Diese  Aufgaben  konnten  nicht  mehr  durch  die  bergmännische 
Rechtsprechung  allein  sondern  nur  durch  ihr  Zusammenwirken 
mit  der  centralisierenden  fürstlichen  Verwaltung  gelöst  wer- 
den; und  je  grösser  die  Bedeutung  war,  welche  die  Wirt- 
schaftsanschauungen des  16.  Jahrhunderts  selbst  über  Gebühr 
dem  Bergbau  beimassen,  um  so  thätiger  zeigten  sich  auch  die 
Fürsten  in  der  rationellen  Ordnung  desselben. 

Man  darf  behaupten :  auf  den  beiden  Gebieten  des  Krimi- 
nalrechtes und  des  Bergrechtes  allein  ist  das  16.  Jahrhundert 
noch  juristisch -schöpferisch  gewesen.  Während  es  auf  allen 
übrigen  nur  in  der  wechselseitigen  Anpassung  und  Ineinander- 
arbeitung  verschiedener  Rechte  seine  Fertigkeit  erprobte,  ist 
es  auf  diesen  beiden  unbeirrt  in  den  durch  die  frühere  Ent- 
wicklung gewiesenen  Bahnen  fortgeschritten.  Zur  wirklichen 
Einheit,  wie  das  Strafrecht  sie  in  der  That  erreichte,  gelangte 
nun  aber  der  deutsche  Bergbau  doch  nicht;  denn  von  zwei 
verschiedenen  Seiten  machte  sich  das  gleiche  Bestreben,  aber 
vielfach  in  entgegengesetztem  Sinne  geltend,  von  den  öster- 
reichischen Alpen  und  vom  sächsischen  Erzgebirge  her.  Beim 
Beginn  des  Jahrhunderts  ist  es  Kaiser  Maximilian,  der  auch 
auf  diesem  Gebiete  wie  auf  jedem  unserer  nationalen  Kultur 
den  bedeutendsten  Anstoss  giebt,  im  Laufe  desselben  trägt 
das  Vorbild  des  sächsischen  Bergrechtes  unbestritten  den  Sieg 
davon.  *)  So  überraschend  schnell  sein  Lauf  war,  gleich  dem 
der  sächsischen  Kirchenreformation,  mit  der  es  in  der  That 
oft  Hand  in  Hand  ging,  so  hat  es  doch  so  wenig  wie  jene 
völlig  den  Sieg  behalten.  Das  österreichisch -bairische  Berg- 
recht behielt  sein  eigenartiges  Gepräge.  Zu  wenig  scheint 
mir  bisher  die  bergrechtliche  Litteratur,  die  naturgemäss  von 
dem  Wunsche  beherrscht  wird,  nach  Möglichkeit  den  Kern 
eines  gemeinen  Rechtes  aus  den  Hüllen  der  lokalen  Gewohn- 
heiten herauszuschälen,  von  dieser  tiefgehenden  Verschieden- 
heit Kenntnis  genommen  zu  haben ;  die  Schwarzwälder  Berg- 


^)  Das  Joachimsthaler  Hecht  wird  hier  natürlich  ohne  weiteres  mit 
;;um  sächsischen  gezählt. 


432  Gothein. 

Werksgeschichte*)  im  Ki.  Jahrhundert  ist  gerade  dadurch  in- 
teressant, dass  sie  auf  ein  und  demselben  oder  auf  nahe  be- 
nachbarten Gebieten  die  Konkurrenz  der  beiden  Rechtsbil- 
dungen zeigt. 

Maximilian  hat  selber  seine  Stellung  zum  Bergbau  in  einem 
der  interessantesten  Kapitel  des  Weisskunig  dargelegt.  Seine 
technische  Begabung,  seine  Abenteurerlust,  sein  Verständnis 
für  das  Leben  des  Volkes  fanden  hier  Nahrung  und  dankbare 
Verwendung.  Seine  Geschicklichkeit,  Verwaltungsorganisationen 
in's  Leben  zu  rufen,  die  an  sich  keineswegs  vollkommen  doch 
das  Erreichbare  darstellten,  hat  sich  auch  auf  diesem  Felde 
glänzend  bewährt;  und  dies  alles  vereinigt  diente  dazu,  nicht 
nur  dem  Bergbau  unter  seiner  Regierung  einen  ungeahnten 
Aufschwung  zu  verschaffen,  sondern  auch  ihm  selber  die  im- 
merhin reichlichste  Geldquelle  für  seine  Unternehmungen  zu 
erschliessen ,  die  bekanntlich  daran  krankten,  dass  die  Pläne 
immer  den  Mitteln  zur  Ausführung  stark  voraneilten.  Danach 
wird  man  nicht  sowohl  ein  durchgreifendes  neues  Prinzip  als 
vielmehr  die  klare  Fassung,  die  ausgedehntere  Anwendung 
und  die  energischere  Durchführung  der  bisher  entwickelten 
Gesichtspunkte  in  Maximilians  Gesetzgebung  suchen.  Dieselbe 
ist  wesentlich  ein  Reformwerk.  Für  die  Art  seines  Vorgehens 
ist  es  bezeichnend,  dass  er  sich  in  erster  Linie  auf  die  Schöf- 
fensprüche stützte,  wie  sie  an  dem  bedeutendsten  Bergwerk, 
zu  Schwaz  in  Tyrol,  erteilt  wurden.  Über  diese  gab  es  leid- 
lich geordnete  Zusammenstellungen,  aber  von  einer  Festlegung 
des  Tyroler  Rechtes  hat  Maximilian  offenbar  gerade  darum 
abgesehen,  weil  hier  die  gestaltende  Rechtsquelle  selber  floss, 
während  doch  eben  dieses  sogenannte  Schwazer  Recht  in 
fremden  Ländern  Einfluss  gewann  und  nachgeahmt  wurde. 
Dagegen  gab  Maximilian  in  den  übrigen  Erblanden,  die  zwar 

^)  Die  Stellung  der  Schwarzwälder  Rechtsentwickluug  im  gesamten 
deutschen  Bergrecht  zu  charakterisieren  muss  ich  mir  iür  die  Darstellung 
des  Bergbaues  in  der  mir  von  der  historischen  Kommission  übertragenen 
„Wirtschaftsgeschichte  des  Schwarzwalds  und  der  angrenzenden  Gaue^ 
vorbehalten,  wo  auch  das  Eisenhüttenwesen,  das  keine  besondere  kritische 
Voruntersuchung  verlangt,  zur  Behandlung  gelangen  soll.  Die  Aufgabe 
dieses  Aufsatzes  ist  nur:  die  thatsäch liehen  Rechtsverhältnisse  des  Berg- 
baues und  ihren  inneren  Zusammenhang  darzulegen,  um  so  jene  Aus- 
führungen von  diesen  Untersuchungen  zu  entlasten.  Deshalb  kann  ich 
mich  auch  bei  vorliegendem  Abschnitt  auf's  kürzeste  fassen. 


Bergbau  im  Scbwarzwald.  433 

ebenfalls  weitverbreiteten  Bergbau  besassen,  aber  doch  nicht 
in  erster  Reihe  standen,  wo  also  von  der  Thatsache  der  Ge- 
setzgebung ein  bedeutender  Aufschwung  zu  hoffen  war,  seine 
epochemachenden  Bergordnungen.  Es  geschah  dies  in  der 
Weise,  dass  die  vorhandenen,  überkommenen  Rechtsgewohn- 
heiten ergänzt  und  erweitert  wurden  durch  die  Schwazer  Schöf- 
fensprüche, die  auf  solche  Weise  einen  weiten  Geltungsbereich 
erhielten.  Erst  am  Ende  seiner  Regierung,  als  schon  die 
Mehrzahl  der  Massregeln  sich  vielfach  erprobt  hatte,  er- 
folgte  diese  Kodifikation,  zuerst,  aber  gleichzeitig  mit  Nieder- 
österreich, im  Breisgau  und  Sundgau  im  Jahre  1517.')  Dass 
aber  schon  lange  vorher  der  Einfluss  des  Schwazer  Berg- 
rechtes im  Steigen  war,  sehen  wir  daraus,  dass  bereits  1488 
Markgraf  Christoph  das  Bergwerk  am  Königs  wart  im  hinteren 
Murgthal  nach  solchem  privilegierte.  *)  Auch  der  Abt  Martin 
von  St.  Trutpert  erliess  bereits  6  Jahre  vor  Publikation  der 
vorderösterreichischen  Ordnung  im  Jahre  1511  für  das  Mün- 
sterthal eine  Spezialbergordnung,  die  in  allen  Punkten,  wo 
Änderungen  gegen  den  früheren  Zustand  getroffen  waren,  mit 
dem  Schwazer  Rechte  übereinstimmt,  und  die  auch  „aus  Rat 
königlicher  Majestät  obersten  Bergmeister  in  den  vorder- 
österreichischen Landen,  Konrad  Bolßenmayer"  erfolgt  war. 
St.  Trutpert  hatte  nämlich  auch  jetzt  das  Regal  als  ein  öster- 
reichisches Lehen  behalten,  wenn  auch  seit  König  Ferdinand 
dasselbe  wiederum,  namentlich  im  Briznachthale,  lebhaft  be- 
stritten wurde.  Es  nahm  eine  Stellung  ähnlich  derjenigen 
einiger  böhmischen  Grossen  zu  ihrer  Krone  ein. 

In  den  übrigen  Gebieten  hingegen  waren  alle  Regalan- 
sprüche der  Grundherren  in  dem  Augenblicke,  wo  die  vorder- 
österreichische Regierung  wieder  in  starken  Händen  lag,  von 
selber  zu  Boden  gefallen.  Wenn  es  auch  weiterhin  in  Todt- 
nau  noch  hiess:  dass  die  Anordnungen  getroffen  wurden  zu 
Nutzen  der  Landesherrschaft  und  des  Abtes  von  St.  Blasien, 
so  standen  diesem  doch  gar  keine  Befugnisse  über  die  Berg- 
leute mehr  zu,  nachdem  diese  durch  Maximilan  sogar  vom 
gewöhnlichen  Civilgericht  eximiert  waren;  sein  Amtmann  war 


^)  So  wichtig  auch  für  die  Geschichte  des  Bergrechtes  diese  noch  nie 
benutzte,  iu  den  vereinigten  Breisgauer  Archiven  erhaltene  Bergordnung 
ist,  sehe  ich  doch  ihrer  Ausführlichkeit  wegen  von  einer  Veröffentlichung 
ab.  —  *)  Badisches  Verleihungsbuch  I. 

;Keit6chr«  f.  Gesch.  d.  Oberrh«  N.  F.  II.  4.  2^ 


434  Gothein. 

zum  Schutze  jener  verpflichtet,  ohne  ihnen  etwas  gebieten  zu 
dürfen,  und  seine  Einnahmen  waren  auf  den  lOOten  Pfennig 
des  Ertrages  beschränkt,  den  er  noch  dazu  mit  Osterreich 
als  „Vogtherren"  zu  teilen  hatte.  Im  Übrigen  musste  er  sich 
damit  begnügen,  sein  Recht,  von  jeJem  Insassen  des  oberen 
Wiesenthaies  das  Besthaupt  zu  begehren,  sogar  gegenüber  den 
hochadligen  obersten  Bergrichtern,  die  zu  Todtnau  wohnten, 
geltend  zu  machen.  Da  Besthaupt  und  Bestgewand  längst 
aufgehört  hatten,  ausschliesslich  Zeichen  der  Leibeigenschaft 
zu  sein,  obwohl  sie  den  Charakter  persönlicher  Abgaben  nicht 
abstreifen  konnten,  stellten  diese  Abgesandten  Maximilians 
auch  ohne  Bedenken  ihre  bezüglichen  Reverse  aus;  erst  nach 
dem  Bauernkrieg,  als  man  wieder  achtsamer  auf  die  Natur 
solcher  Leistungen  wurde,  wiesen  sie  das  Ansinnen  unwillig 
zurück. 

Vor  dem  Erlass  der  Landes-Bergordnung  hat  auch  Maxi- 
milian für  Todtnau,  ebenfalls  1511,  eine  „Arbeitsordnung"  er- 
lassen, die  im  wesentlichen  als  eine  Erneuerung  der  Statuten 
der  Gewerkschaft  zur  Bache  vom  Jahre  1438/39  bezeichnet 
werden  darf,  in  der  einige  notwendige  Erweiterungen  und 
Vereinfachungen  vorgenommen  worden  waren.  Die  frühere 
Gewerkschaft  zum  Gauch,  jetzt  nach  dem  in  den  letzten  Jahr- 
zehnten namentlich  auch  in  bergmännischen  Kreisen  lebhaft 
aufgenommenen  Annen -Kultus  St.  Anna-Grube  genannt,  ist 
damals  die  einzige  im  Todtnauer  Thal;  sie  hat  die  andern 
aufgesogen,  auch  jene  im  vorigen  Jahrhundert  ihr  überlegene 
(irube  zur  Bache,  deren  Feld  sie  übernommen  hat;  sie  ist 
damals  in  rascher  Aufnahme,  und  erhielt  wenige  Jahre  später 
eine  Erweiterung  ihrer  Privilegien  und  ihres  Grubenfeldes. 

Auch  diesmal  wieder  ist  die  Ordnung  der  Zubusse  und  des 
Rechnungswesens  der  hauptsächliche  Gegenstand  der  Fest- 
setzungen. Von  Neuem  wird  die  Anordnung  eines  Gewerk- 
schaftsausschusses, die  Verweser  genannt,  getroflfen.  Ihre  Auf- 
gabe ist  zuvörderst,  die  Würfe  in  ihren  Vierteln  einzubringen, 
demnächst  aber  auch,  über  die  Verwaltung  gemäss  dem  Sta- 
tut zu  ratschlagen  und  zu  beschliessen.  Der  Bergschreiber 
oder  Schichtmeister  ist  jetzt  unzweifelhaft  Gewerkschafls-Be- 
amter.  Auch  seine  Funktionen  haben  sich  ausgedehnt;  er 
versieht  jetzt  manches  Amt,  das  früher  dem  Bergmeister  zu- 
kam ;  denn  dessen  Nachfolger  der  Bergrichter  kann  sich  nicht 


Bergbau  im  Schwarzwald.  435 

mehr  mit  der  Detailverwaltung  einzelner  Gruben  befassen, 
seitdem  ihm  die  Aufsicht  über  sämtliche  Betriebe  in  den  Vor- 
landen übergeben  ist.  Weit  mehr  als  es  früher  der  Fall  sein 
konnte,  hat  also  die  Verwaltung  ein  genossenschaftliches  Ge- 
präge erhalten.  Der  Bergschreiber  beaufsichtigt  jetzt  Hut- 
leute und  Köhler,  er  bringt  an  den  Gerichtstagen  Frevel  und 
Vergehen  zvs  Rüge;  er  macht  aber  auch  die  Einkäufe  und 
Anschaffungen  für  die  Grube.  Sein  hauptsächliches  Amt  ist 
natürlich  nach  wie  vor  die  Führung  der  Rechnungen  und  die 
Auszahlung  des  Gedinges.  Es  wird  jetzt  bestimmt,  dass 
fortan  die  Verrechnung  der  Gesamtkosten  und  die  Umlage  der 
Zubussen  vor  der  versammelten  Gemeinde  der  Bergleute  zu  t 
erfolgen  habe,  was  natürlich  eine  bedeutende  Verbesserung 
in  der  Stellung  der  Arbeiter  mit  sich  führte.  Sie  als  die 
Nächstbeteiligten  üben  die  unmittelbarste  und  wirksamste  Kon- 
trole  aus;  die  eigentliche  Aufsicht  über  die  Rechnüngsabhör 
und  die  oberste  Buchführung  behielt  aber  der  Bergrichter; 
er  überweist  demnach  auch  den  Verwesern  die  Berechnung 
der  einzelnen  Zubussen  und  der  Ausbeute.  Mit  einer  Aus- 
führlichkeit und  Entschiedenheit  wie  nie  zuvor  wird  jetzt  die 
Verpflichtung  der  Gewerkschaft,  in  jedem  Falle  für  die  General- 
kosten aufzukommen,  und  ihr  Recht,  sich  an  den  Teil  des 
Säumigen  zu  halten,  ausgesprochen,  und  es  wird  die  sofortige 
VoUstreckbarbeit  auch  in  die  fahrende  Habe  anerkannt.  Die 
Bestimmungen  sind  so  genau  nach  allen  Seiten  hin  gefasbt, 
dass  man  wohl  sieht:  noch  immer  ist  wie  vor  Alters  die  Ord- 
nung der  Zubusse  der  heikle  Punkt  dieser  Gesellschaftsver- 
fassung; zum  Überfluss  wird  auch  in  der  Einleitung  geradeso 
wie  1438/39  über  die  Unordnung  hierbei  berichtet  und  die 
Notwendigkeit  eines  neuen  Statuts  aus  derselben  deduziert. 

Ein  solches  behielt  seine  volle  Kraft  auch  nach  Erlass  der 
allgemeinen  Bergordnung,  wenn  auch  manches  in  ihm  nicht 
der  Tendenz  entsprach,  die  jener  zu  Grunde  lag.  Denn  er- 
sichtlicherweise handelt  es  sich  auch  1511  in  Todtnau  um 
einen  konzentrierten  ürossbetrieb,  die  Bergordnung  von  1517 
aber  ist  einem  solchen  noch  gerade  so  abhold,  wie  es  einst 
das  Weistum  von  1372  gewesen  war. 

Im  Weisskunig  erklärt  Maximilian  als  die  oberste  Erkennt- 
nis, die  ihm  aus  der  Praxis  des  Bergbaues  aufgegangen  sei: 
dass  eine  Grube  nicht  von  einem  Einzelnen  sondern  nur  vom 

28* 


436  6  0 1  h  e  i  n. 

gemeinen  Manne  mit  Vorteil  gebaut  werden  könne.  Dieser 
Ausspruch  ist  der  Schlüssel  zu  allen  seinen  Reformen,  die  man 
sehr  wohl  bis  in  die  Einzelheiten  mit  denjenigen  auf  dem 
Gebiet  des  Kriegswesens  vergleichen  kann.  Bekanntlich  mass 
Maximilian  seinen  Tyroler  Bergleuten  auch  eine  grosse  mili- 
tärische Bedeutung  bei.  Das  schliesst  nicht  aus,  dass  er 
andererseits  auch  das  Grosskapital  mehr  als  früher  herbeizu- 
ziehen wusste,  denn  diesem  fiel  nur  die  kaufmännische  Lei- 
tung einerseits,  und  dadurch,  dass  es  in  den  Gewerkschaften 
organisiert  war,  der  Vorschuss  an  Betriebsmitteln,  d.  h.  die 
Garantie  beständiger  Beschäftigung  andererseits  zu.  Die  Ge- 
werkschaften Maximilians  sind  also  kapitalistisch,  der  Betrieb 
dagegen  mit  Ausnahme  des  Erbstollens  liegt  in  der  Hand 
kleiner  Lehenhäuer.  Im  Schwarzwald  hingegen  war  schon 
seit  Johannes  von  üsenbergs  Ordnung  ein  konzentrierter  Gross- 
betrieb vertreten,  und  damit  musste  auch  die  vorderöster- 
reichische Bergordnung  rechnen. 

Prinzipiell  nimmt  auch  sie  das  Verhältnis  der  Lehenhäuer 
als  das  regelmässige  an;  aber  erst  in  den  Zusätzen,  die  König 
Ferdinand  zu  der  Ordnung  publizierte,  heisst  es  ausdrücklich 
(§57):  „Nachdem  alle  unsre  Pergwerch  mit  bestem  Nuz  uf 
Lehenschaft  hingelühen,  gehauet  und  gebauet  werden,  wir  auch 
befinden,  dass  die  Lehenschaften  gemeinen  Gewerken  am  für- 
stendigsten  und  zu  Erweckung  und  langwieriger  Erhaltung 
der  Pergwerk  am  nüzlichsten  sein,  da  ist  demnach  unser  Be- 
felch,  das  unser  Bergrichter  die  Gewerken  zu  Verlassung  der 
Lehenschaften,  und  das  die  Pergwerch  uf  Lehenschaften  ge- 
pawt  werden,  vermane  und  anreize. "    In  der  Ordnung  Maxi- 
milians überwiegen  noch  die  Bestimmungen,  wie  es  mit  dem 
gewöhnlichen  Lohnarbeiter  gehalten  werden  soll.  Der  Wochen- 
lohn  des  Häuers  wird  auf  8  ß,  der  des  Truhenläufers  und 
Häsplers  auf  6  festgesetzt,  die  Schicht  wird  auf  8  Stunden 
7—11  und  1—5  und  die  Nachtschicht  dementsprechend  nor- 
miert, es  werden  für  die  Arbeiter  die  Anzahl  der  Feiertage 
beschränkt  und  grundsätzlich,  wenn  zwei  in  eine  Woche  fallen, 
der  eine  aufgehoben.     Vor  allem  werden  aber  genaue  Be- 
stimmungen über  die  Lohnzahlung  getroffen.    Diese  bedeuten 
freilich  einen  merklichen  Rückschritt  hinter  den  Standpunkt,  der 
im  Breisgau  schon  von  dem  grundlegenden  Weistum  aufgestellt 
war,  und  seitdem  noch  unter  Maximilian  selber  Fortschritt^ 


Bergbau  im  Schwarzwald.  437 

ZU  verzeichnen  hatte.  Wiederum  ist  die  Erhebung  der  Zu- 
busse  höchst  unvollkommen.  Nicht  die  Gewerkschaft  ist  es, 
an  welche  sich  der  Arbeiter  in  jedem  Falle  für  seinen  Lohn 
halten  kann,  und  welche  den  säumigen  Teilhaber  herbeizieht, 
sondern  wiederum  ist  es  die  Arbeiterschaft,  welche  den  Pro- 
zess  gegen  jenen  anstrengt  und  denselben  durch  eine  Reihe 
von  Stadien  durchkämpft,  bis  sie  entweder  genügendes  Pfand 
erhalten  hat  oder  in  den  Besitz  des  Schuldners  eingewiesen 
ist.  Auch  in  der  Lohnzahlung  selber  ist  eine  Änderung  ge- 
troffen :  die  Abrechnung  erfolgt  nicht  mehr  vier-  sondern  sechs- 
wöchentlich. 

Ein  entschiedener  Fortschritt  der  Landesordnung  liegt  da- 
rin, dass  in  ihr  zum  erstenmal  im  Schwarzwald  das  Recht 
genau  geschieden  wird  nach  der  Form  des  Betriebes  in  Schacht- 
recht und  Stollrecht.  Es  soll  das  letztere  regelmässig  überall 
verliehen  werden,  wo  die  Mächtigkeit  der  Erzgänge  die  An- 
lage eines  Stollen  verlohnt.  Von  den  zahlreichen,  scharfsin- 
nigen Bestimmungen,  die  über  die  Gerechtsame  der  Stollen 
und  Schächte  getroffen  werden,  scheint  aber  keine  einzige  ur- 
sprünglich auf  Schwarzwälder  Boden  gewachsen  zu  sein*),  und 
auch  dafür  fehlt  jeder  Anhalt,  ob  sie  jemals  in  unserem  Ge- 
biet von  praktischer  Bedeutung  geworden  sind. 

Um  so  besser  kann  man  den  Einfluss  der  Maximilianischen 
Ordnung  auf  dem  sozialen  Gebiete  verfolgen;  und  auf  dessen 
Gestaltung  beruht  auch  wesentlich  ihre  Originalität.  Hier 
wird  das  alte  Prinzip  der  Regalität,  wonach  der  Regalherr 
das  oberste  Haupt  einer  bergmännischen  Gemeinde  darstellt, 
bis  zur  Spitze  getrieben  und  Konsequenzen,  die  der  früheren 
Zeit  fern  lagen,  aus  ihm  gezogen.  Strenge  wird  jetzt  wieder 
der  Grundsatz  festgehalten,  dass  nur  der  Stellvertreter  des 
Regalherrn,  der  Bergrichter,  Bergwerkseigentum  zu  leihen  hat, 
und  dass  dem  Grundbesitzer  nur  eine  geringe,  vom  Berggericht 
zu  bestimmende  Entschädigung  zukomme.    Diesem  Bergrichter 


1)  Als  bergrechtlich  interessaDt  sei  nur  die  strenge  Scheidung  zwischen 
dem  Erbstollen,  d.  h.  der  wagrechten  Strecke,  die  nur  zur  Wasser-  und 
Wetterführung  angelegt  ist,  und  dem  Erzstollen,  der  in  erster  Linie  zur 
Förderung  dienen  soll,  erwähnt.  Auch  der  Eizstollen  kann  Vorrechte  er- 
werben wie  der  Erbstollen,  nur  ohne  dessen  Freiung,  wenn  er  notleidenden 
Schächten  Wetter  bringt,  ebenso  wie  umgekehrt  die  Erze  auf  dem  Wege 
des  ErbstoUens  diesem  zugehören. 


438  Gothein. 

werden  aber  auch  —  und  dies  ist  die  grösste  Änderung  im 
bisherigen  Zustand  —  die  Bergleute  ganz  und  gar  in  allen 
Civilsachen  untergeben,  sie  werden  sogar  eidlich  verpflichtet, 
nur  vor  ihm  Recht  zu  suchen  und  Rechtsgeschäfte  abzumachen. 
Dadurch  erhalten  sie  als  ein  besonderer,  aus  dem  übrigen 
Volke  herausgehobener  Stand  eine  eximierte  Gerichtsbarkeit 
in  „allen  ehrbaren  Sachen";  nur  die  Kriminalfälle  werden  dem 
gewöhnlichen  Landgericht  vorbehalten.  Der  Bergrichter  seiner- 
seits untersteht  einzig  der  obersten  Regierungsbehörde  der 
Vorlande,  der  Kammer  zu  Ensisheim,  an  die  auch  die  kost- 
spieligen Appellationen  von  den  Entscheidungen  seines  Ge- 
richtes gehen. 

Diese  öffentliche  Anerkennung  als  gesonderter  Berufsstand 
hat  begreiflicherweise  bei  den  Bergleuten  gerade  so  wie  bei 
den  Landsknechten  Maximilians  Beliebtheit  besonders  erhöht. 
Der  „Vater  aller  Landsknechte"  ward  so  auch  zum  Vater  der 
Bergleute;  und  nie  wird  man  seine  innere  Politik  und  seine 
kulturgeschichtliche  Bedeutung  richtig  würdigen,  wenn  man 
nicht  diese  virtuose  Fähigkeit  des  gekrönten  Agitators,  weite 
Volksschichten  an  seine  Persönlichkeit  zu  knüpfen,  in  Be- 
tracht zieht.') 

Allerdings  traf  diese  Sonderstellung  der  Bergleute  sowohl 
bei  den  civilen  Behörden  wie  bei  den  Gemeinden  auf  ent- 
schiedene Abneigung,  zumal  der  Begriff  der  Bergwerksver- 
wandten sehr  weit  gefasst  werden  konnte  und  auch  Köhler 
und  Holzknechte  ihnen  beigezählt  wurden.  In  dieser  Zeit  sozialer 
Gährung  war  das  ein  Grund  mehr,  Unruhe  und  Unzufrieden- 
heit zu  erwecken.  Unaufhörlich  mussten  fortan  Mandate  nach 
oben  und  unten  erfolgen,  um  die  Bergleute  in  dieser  Stellung 
zu  schützen,  und  sie  selber  mussten  es  oft  hart  empfinden, 
wie  schwer  ihnen  der  Übergang  zum  bäuerlichen  Gewerbe  ge- 
macht wurde.  ^) 

Daran  jedoch  ist  nicht  zu  zweifeln,  dass  die  Erhöhung  des 
bergmännischen  Selbstgefühls  zunächst  auch  dem  Bergbau  sel- 
ber einen  mächtigen  Anstoss  gab.  Den  Ausschlag  gab  dabei 
die  Erneuerung  der  alten  Gerichtsverfassung.     Wiederum  wer- 


*)  Siehe  hierüber  meine  Politischen  und  religiösen  Yolksbewegungen 
vor  der  Reformation.  Breslau  1878  Kap.  2.  —  ^)  Dies  ist  der  wesentliche 
Inhalt  der  I^reisgauer  Bergwerksgeschichte  von  dtr  Mitte  des  16.  Jahr- 
hunderts ab,  die  eines  weiteren  historischen  Interesses  gänzlich  entbehrt. 


Bergbau  im  Schwarzwald.  439 

den,  wovon  wir  seit  dem  Verbot  eigener  Rechtsprechung  im 
Jahre  1412  nichts  gehört,  allgemeine  Gerichtstage,  wird  die 
Haltung  eines  „gemeinen  Bergwerks"  an  allen  Quatembern 
durch  den  Bergrichter  angeordnet,  ein  besonderer  Friede,  den 
jeder  Bergwerksverwandte  bei  schwerer  Busse  für  den  Über- 
treter gebieten  darf,  wird  diesem  Gericht  verliehen,  und  zum 
erstenmale  wird  die  Schöflfenverfassung  dieser  Gemeinde  ge- 
ordnet. „Unser  Bergrichter,"  so  heisst  es  bald  anfangs,  „soll 
mit  allen  unsern  Bergleuten  schaffen  zuepietten  und  zuefor- 
dern  haben  zu  allen  Bergsachen,  auch  uß  solchen  Bergleuten, 
wa  Noth  sein  würdt  Geschworne  zuevordern  und  zusetzen,  die 
im  geloben  und  schweren  sollen  jedem  gleichs  Recht  zuer- 
kennen, auch  dem  Richter  treu  und  gewertig  sein."  Diesen 
Berggeschworenen  stehen  aber  auch  weiterhin  bedeutende  Ver- 
waltungsbefugnisse zu,  sie  sind  in  Allem  der  Beirath  des  Berg- 
richters, ein  Verwaltungsausschuss  der  gesamten  Arbeiterschaft. 

Die  Exemption  brachte  auch  bedeutende  materielle  Vor- 
teile mit  sich.  Zu  dem  Schutz,  den  der  Bergmann  von  Alters 
bei  seiner  Arbeit,  auf  dem  Wege  zu  derselben,  beim  Anziehen 
und  beim  Wegzug  geniesst,  tritt  nun  auch  die  besondere 
Freiung  seines  Hauses.  Es  ist  kein  Bauerngut,  welches  er 
besitzt,  sondern  nur  ein  Seihaus,  d.  h.  er  steht  innerhalb  der 
bäuerlichen  Hierarchie  nur  dem  Seidner  gleich,  aber  der  Richter 
sieht  darauf,  dass  ihm  dasselbe  um  Schuld  nicht  feil  geführt, 
an  die  Stange  gehängt,  noch  vergantet  werde,  ausgenommen 
um  Zins,  so  ein  Grundherr  zu  suchen  hat;  dieser  möchte, 
wie  das  Landrecht  ist,  dabei  verfahren.  So  stehen  auch  die 
Witwen  und  Waisen  unter  dem  Schutz  des  Berggerichtes  und 
geniessen  besondere  Vorteile  bei  der  Schuldenabrechnung. 
Am  einschneidendsten  aber  mussten  die  Bestimmungen  über 
den  Kredit  der  Bergleute  wirken.  Wer  Geld  darleihen  will, 
hat  sich  beim  Berggericht  anzumelden,  das  auch  die  Belohnung, 
den  Zins,  festsetzt.  Das  Darlehen  läuft  regelmässig  von  einem 
Quatember  zum  andern^),  eine  vorzeitige  Kündigung  ist  nicht 
ganz  ausgeschlossen  aber  von  der  Entscheidung  des  Gerichtes 
abhängig  gemacht.  Wo  mehrere  Gläubiger  mit  einander  kon- 
kurrieren, da  geht  Arbeitslohn  allen  Forderungen  zuvor,  da- 


')  Das  vorlegt  Geld  oder  Gut  soll  bei  dem  es  verlegt  ist,  stillsteht  n 
bi9  auf  das  nepbst  Berggericht, 


440  Oothein. 

nach  stehen  Unschlitt-  und  Eisen -Kostgeld  in  einem  Grade, 
und  zwar  mit  Übertragung  des  Rentkaufs -Prinzips  so,  dass 
der  ältere  Gläubiger  dem  späteren  vorangeht. 

Solche  Massregeln  obrigkeitlicher  Fürsorge  für  den  Berg- 
bau sind  charakteristisch  für  die  Verwaltung  des  16.  Jahr- 
hunderts, sie  haben  anderwärts  zur  vollständigsten  Bevor- 
mundung geführt;  in  der  Maximilianischen  Bergordnung  war 
diese  Gefahr  aber  noch  nicht  vorhanden,  denn  die  Wahrung 
dieser  Bestimmungen  lag  in  der  Hand  einer  freien  Selbstver- 
waltung. Dem  entspricht,  dass  gerade  im  wichtigsten  Punkte 
der  Regalherr  die  früher  und  wiederum  später  geübte  Staats- 
fürsorge aufgegeben  hat.  Die  alte  Bestimmung,  dass  nur 
verordnete  Knechte  des  Herren  am  Bergwerk  kaufen  und  ver- 
kaufen sollen,  ist  jetzt  gefallen;  es  erscheint  in  dieser  r^- 
samen  Zeit  für  alle  Teile  vorteilhafter,  dass  sich  jeder  die 
Lebensbedürfnisse  bei  freier  Konkurrenz  der  Verkäufer  ver- 
schaffe. Maximilian,  der  sich  in  seinen  übrigen  Bergordnungen 
noch  ganz  besonders  lebhaft  gegen  die  Zünfte  erklärt,  ver- 
spricht auch  hier  vollständige  Verkehrsfreiheit,  von  der  wohl- 
weislich nur  die  dem  Bergwerk  selbst  Verpflichteten  ausge- 
nommen sind,  selbstverständlich  um  eine  Abhängigkeit  der 
Arbeiter  von  den  Beamten  und  ebenso  Käupeleien  unter  ein- 
ander unmöglich  zu  machen.*) 

Der  Wunsch,  billige  Lebensmittel  zu  bekommen,  diktiert 
diese  Bestimmung,  nicht  die  Vorliebe  für  den  freien  Verkehr, 
die  wir  im  16.  Jahrhundert  am  allerwenigsten  zu  suchen  haben. 
Im  Übrigen  drängen  gerade  damals  die  fiskalischen  Interessen 
ebenso  wie  die  der  Arbeiter  auf  ein  Monopol  hin,  das  weit 
hinausgeht  über  die  frühere  Beeinflussung  des  privaten  Berg- 
baues durch  das  Regal.  Jenes  hatte,  wie  wir  sahen,  die  Ver- 
wertung des  Produktes  völlig  frei  gelassen,  und  in  Folge  dessen 
waren  auch  Bergbau  und  Hüttenwesen  ganz  von  einander 
getrennt.  Schon  vor  Maximilian  hatte  sich  das  geändert,  und 
zwar  in  Folge  des  grossen   oberrheinischen  Münzverbandes, 

')  S  78.  V\?^ir  wollen  ein  frei  Bergwerk  berufen  und  halten  wie  in 
unserm  andern  löblichen  Hauss  Osterreich  gebraucht  und  gehandelt  wird, 
also  dass  jedermann  handeln,  bantireii,  schenken,  treiben  und  tragen  mag, 
was  mit  Gott  und  mit  Ehren  zugath,  darin  werden  ausgenommen  Hut- 
leut,  Arbeiter  und  audire  Verpflichte,  die  mit  dem  Perkwerk  handeln 
und  dem  underworfen  soin. 


Bergbau  im  Schwarzwald.  441 

der  Genossenschaft  der  Rappenmünze.  Seit  deren  Stiftung  be- 
stand die  Verpflichtung,  nur  an  eine  der  Münzstätten  Silber 
zu  verkaufen,  und  mit  rigoroser  Strenge  sah  man  auf  die  Be- 
achtung derselben.  Todtnau  hatte  zeitweise  seinen  eigenen 
Münzmeister,  aber  man  machte  wie  gewöhnlich  mit  diesen 
kleinen  Münzstätten,  die  der  Kontrole  gestrenger  Stadträte 
entzogen  waren,  keine  guten  Erfahrungen. 

Maximilian  fügte  zunächst  eine  strenge  Ordnung  betreffend 
das  Teilen  des  Erzes  hinzu.  Nur  im  Beisein  des  Bergrichters 
darf  dies  vorgenommen  werden,  nicht  nur  damit  derselbe  den 
Bergzehnten  für  die  Herrschaft  bequem  erheben  könne,  son- 
dern vor  Allem  auch,  damit  es  dem  Armen  und  dem  Reichen 
gleich  zugehe.  Alles  Erz  wird  nach  zwei  oder  drei  Sorten 
geschätzt,  dann  an  Ort  und  Stelle  verschmolzen,  die  Barren 
werden  vom  Bergrichter  gewogen,  mit  dem  herrschaftlichen 
Zeichen  gestempelt  und  dafür  eine  kleine  Abgabe,  der  soge- 
nannte Wechsel,  erhoben.  Die  Zusätze  Ferdinands  treiben 
die  Begünstigung  der  armen  Leute  hierbei  bis  zur  offenbaren 
Ungerechtigkeit:  es  sollen  danach  alle  Erze  ununterschieden 
mit  einander  geschmolzen  und  dann  das  Produkt  entsprechend 
der  gelieferten  Menge  verteilt  werden;  denn  durch  die  armen 
Gesellschaften,  so  heisst  es  hier,  werden  gemainlich  die  Berg- 
werke erstlich  erfunden,  und  damit  sie  desto  bessere  Lust 
Bergwerke  zu  suchen  und  zu  schürfen  haben  und  desto  bass 
bei  ihren  Erbauungen  bleiben  mögen,  gebühre  ihnen  eine 
solche  Begünstigung. 

Es  ist  von  diesem  Standpunkt  nur  noch  ein  Schritt  dahin, 
dass  die  Regierung  die  Verhüttung  ganz  in  ihre  Hand  nimmt, 
und  den  Mittelsmann,  den  Schmelzherren,  der  doch  eben  leicht 
zum  Händler  werden  konnte,  gänzlich  bei  Seite  schob. 

Solche  Versuche,  das  Bergregal  durch  ein  Hüttenmono- 
pol —  diese  beiden  prinzipiell  verschiedenen  Begriffe  scheiden 
sich,  was  wunderlicherweise  von  der  Nationalökonomie  immer 
verkannt  wird,  auch  in  der  historischen  Entwicklung  scharf 
—  zu  ergänzen,  sind  im  16.  Jahrhundert  fast  überall  in 
Deutschland  mit  verschiedenem  Erfolge  gemacht  worden.  Für 
Maximilian,  der  auch  hier  die  Reihe  eröffnet,  ist  es  bezeich- 
nend, dass  er  dabei  wiederum  das  Interesse  der  armen  Leute 
hervorhebt.  Gruben,  die  selber  Schmelzwerk  führen,  mögen 
dasselbe  beibehalten,  aber  für  die  kleinen  Betriebe  verspricht 


442  Oothein. 

er  ein  staatliches  Schmelzwerk  zu  errichten,  das  ihnen  den 
gebührenden  Preis  sichern  soll')  Übrigens  ist  aus  diesem 
Projekt  nichts  geworden. 

Durch  eine  so  weite  Ausdehnung  des  Regales  einerseits 
der  bergmännischen  Gemeindeverfassung  anderseits  ward  der 
Raum  für  die  Gewerkschaft  in  ihrer  Mitte  sehr  eingeschränkt. 
Nachdem  diese  eben  erst  im  15.  Jahrhundert  ihre  innere 
Organisation  vollendet  und  zeitweise  der  massgebende  Faktor 
geworden  war,  wurde  sie  jetzt  zu  jener  ünthätigkeit  verdammt, 
in  der  sie  bis  zum  19.  Jahrhundert  in  ganz  Deutschland  ver- 
harrt hat.  Schon  durch  jene  oben  erwähnte  Abschwächung 
der  Solidarhaft  war  sie  wieder  gleichsam  zu  einem  wirbellosen 
Geschöpf  degradiert  worden.  Auch  solche  Gewerkschaften, 
die  ihr  Sonderstatut  hatten,  konnten  sich  auf  die  Dauer  nicht 
jener  Tendenz  entziehen.  Die  in  allem  andern  so  reichhaltige 
Bergordnung  enthält  über  Gewerkschaften  fast  nichts;  nur 
die  völlige  Durchführung  des  Repräsentativsystems  ist  aner- 
kennenswert, jeder  Gewerke  muss  fortan  am  Sitze  des  Berg- 
werks seinen  Bevollmächtigten  haben ;  aber  diese  Repräsentan- 
ten haben  nicht  entfernt  die  Bedeutung  der  Berggeschworenen. 
Selbst  der  Bergschreiber  ist  wieder  nichts  als  Beamter  des 
Bergrichters.  Am  vorteilhaftesten  für  die  Gewerken  war  ent- 
schieden die  Vereinfachung  des  Abgabenwesens,  das  aus  seiner 
früheren  Mannichfaltigkeit  jetzt  überall  gleichmässig  auf  Frei- 
kux, Erzzehnten  und  Wechselgeld,  entsprechend  lien  3  Stufen 
der  Arbeit  zurückgeführt  wurde. 

Konnte  sich  nun  aber  Maximilian  nicht  sagen,  dass  ge- 
rade diese  Vernachlässigung  des  Gewerkschaftsrechtes  zu  dem 
Resultate  führen  musste,  das  er  vor  allem  vermeiden  wollte: 
zur  Konzentrierung  des  Betriebes  in  der  Hand  einzelner 
kapitalkräftiger  Unternehmer?  Im  Schwarzwald  war  dies  wenig- 
stens teilweise  das  Ergebnis.  Um's  Jahr  1600  gab  es  im 
Münsterthal  nur  noch  6inen  Unternehmer:  das  Haus  Fugger. 
Allerdings  hat  auch  dieses  in  jener  kritischen  Zeit  des  deut- 
schen Silberbergbaues,  als  auch  der  Todtnauerberg  und  der 


^)  §87.  W^ir  wollen  auch  eiu  Schmelzwerk  bauen,  dazu  einen  Schmel- 
zer verordnen,  auch  einen  Erzkäufer,  der  da  Erz  kauft,  von  denen  die 
selber  nit  schmelzen  wollen  oder  könnten  um  ein  zimblich  Gelt  das  seihig 
Erz  werth  ist. 


Bergbau  im  Schwarzwald,  443 

Hofsgrund  aus  Bergwerksgemeinden  gewöhnliche  Bauemkolo- 
nien  wurden,  keine  besonderen  Geschäfte  gemacht. 

Die  stattlichsten  Begünstigungen  waren  nicht  imstande, 
dieses  schwere  Unwetter,  das  vom  fernen  Westen  heraufzog, 
von  der  grössten  deutschen  Industrie  abzuwenden,  und  die 
beste  Gemeindeverfassung  konnte  die  armen  Bergleute  nicht 
am  Versinken  zum  ländlichen  Proletariat  hindern;  denn  die 
trefflichste  soziale  Organisation  bleibt  ein  hohles  Blendwerk, 
wenn  die  materiellen,  wirtschaftlichen  Grundlagen  fehlen.  In 
diesen  schlimmen  Tagen  war  der  letzte  Rettungsanker  jenes 
Vorrecht,  das  in  alter  Zeit  die  notwendige  Voraussetzung  des 
Betriebs  gewesen  war:  der  Genuss  an  Almende  und  Wald. 
Hier  hatte  Maximilians  Gesetzgebung  besonders  energisch  ein- 
gesetzt, und  in  seinen  Bahnen  wandelnd  hatte  Ferdinand  noch 
einmal  im  günstigen  Augenblick  auf  eigne  Hand  den  Versuch 
gemacht,  ein  Reichsrecht  herzustellen.  In  der  Bergordnung 
(§  29—33)  war  bestimmt  worden,  dass  alle  herrschaftlichen 
Schwarzwälder  (Hochwälder)  unter  der  Aufsicht  des  Berg- 
richters stehen  sollten,  damit  sie  nicht  zum  Schaden  der  Berg- 
werke ausgenützt  würden.  Der  Bergrichter  verleiht  denn  auch 
solche  Wälder  ausschliesslich  den  Bergherren  und  Schmelz- 
herren, führt  Buch  über  sie,  sieht  darauf,  dass  das  Holz  nicht 
zu  jung  verhackt  werde,  er  gestattet  allein  die  Anlegung  von 
Kohlstätten,  Hütten-  und  Schmiedeschlägen  und  leiht  nach 
gemeinem  Recht  die  Bergschmiede-Berechtigungen.  Wo  aber 
keine  herrschaftlichen  Wälder  vorhanden  sind,  da  sollen  durch 
Vogt,  Bergrichter  und  Geschworene  gemeinsam  die  nötigen 
Walddistrikte  aus  dem  Besitztum  der  Privaten  ausgesondert 
und  die  Entschädigungssumme  bestimmt  werden.  Es  wird 
also  dem  Bergbau  ein  weitgehendes  Expropriationsrecht  am 
Walde  zugebilhgt. 

Diese  Grundsätze  sind  allen  Bergordnungen  Maximilians 
gemeinsam;  natürlich  beziehen  sie  sich  nur  auf  seine  Erb- 
lande; vielleicht  hat  er  aber  auch  einmal  ein  ähnliches  Aus- 
schreiben für  das  Reich  erlassen.  Seltsam  würde  es  kaum 
sein,  denn  bei  ihm  zerfloss  die  Grenze  zwischen  Edikt  und 
agitatorischem  Aufruf  jederzeit.  Etwas  der  Art  muss  vor- 
handen gewesen  sein;  sonst  hätte  sich  nicht  König  Ferdinand 
geradezu  auf  eine  „Bergwerks -Ordnung,  so  weilant  Kaiser 
Maximilian  im  römischen  Reich  und  was  demselbigen  unt^r- 


444  G  0 1  h  e  i  n. 

worfen,  aufgericht  hat",  berufen  können.  Ein  Rätsel  bleibt 
aber  auch  dieses  mit  allen  Ansprüchen  eines  Reichsgesetzes 
auftretende  Edikt  Ferdinands.  0  Auch  in  seinem  Style  atmet 
es  ganz  den  Maximilianischen  Geist,  es  wendet  sich  von  vorn- 
herein an  die  Gesamtheit  des  Volkes,  ruft  alle  obersten  Berg- 
herren, Bergmeister,  Bergrichter,  Bergschreiber,  Hutleute, 
Amtleute  und  Diener,  denen  die  Verwaltung  der  Bergwerke 
befohlen  ist,  auch  sonst  gemeinlich  alle,  so  Bergwerk  haben 
und  bauen,  und  endlich  jedermänniglich  auf,  dieser  Ordnung 
im  Bezirk  des  heiligen  römischen  Reichs  gehorsam  zu  leben. 
Darauf  wird  eine  Theorie  entwickelt,  wie  sie  selbst  in  den 
Tagen  des  Sachsenspiegels  kaum  erhört  worden  war:  Ihm 
als  regierenden  König  stünden  alle  Bergwerke  und  Funde  zu, 
wo  die  allenthalben  im  römischen  Reichsbezirk  im  Wesen  seien 
oder  gefunden  werden  möchten ,  samt  allen  und  jeden  andern 
Hoheiten,  Obrigkeiten,  Wasserflüssen,  Hölzern,  Hoch-  und 
Schwarzwäldern,  Strassen,  Wegfahrten  und  andern  dergleichen 
anhängigen  Zugehörden  und  Stücken,  ohne  welche  die  Berg- 
werke nicht  mögen  erhalten,  gebauet  und  in  Aufnehmen  ge- 
bracht werden.  Auf  Grund  dieses  Rechtes  verordnet  er,  dass 
Niemand,  es  seien  Bischöfe,  Prälaten,  Grafen  etc ,  bis  zu  Bür- 
gern und  Nachbarn,  d.  h.  Markgenossen,  sich  unterstehen 
dürfe,  die  Bergwerke,  wess  Metalles  die  auch  seien,  aus 
eigener  Gewalt  an  der  Nutzung  von  Wasser,  Gehölz  u.  s.  w. 
irgendwie  zu  verhindern.  Vielmehr  müssen  die  Nachbarn,  wo 
ein  Bergwerk  Mangel  hat  an  Wasser,  Holz,  Weg  und  Steg,  diese 
ihm  geben,  und  nur  der  kaiserliche  Kammerrat  selber  kann  sie 
davon  befreien.  Aber  auch  wenn  ein  Kloster,  Stadt  oder  Schloss 
nachweist,  dass  es  seinen  Wald  selber  nötig  hat,  so  soll 
den  Eigentümern  doch  nur  ein  bequemes  Stück  ausgeschlagen 
und  vermarkt  werden,  alles  übrige  soll  den  Bergwerken  zum 
Hacken  und  Hauen  dienen.  Nicht  minder  streng -ist  das 
Wasserrecht:  Niemand  soll  den  Bergwerken  das  Wasser  auf- 
halten, noch  viel  weniger  dasselbige  ab  den  Schmelzöfen, 
Waschhütten,  Hämmern  nehmen  und  auf  Matten  und  Mühlen 
richten. 

Nur  in  der  Zeit  der  höchsten  kaiserlichen  Machtvollkom- 
menheit nach  der  siegreichen  Beendiüjung  des  schmalkaldischen 


^)  Ver.  Breisgauer  Archive  Gen.-Arch.  A.  Bergwerke. 


Bergbau  im  Schwarzwald.  445 

Krieges  war  ein  solches  Edikt  möglich;  es  zeigt  recht  deut- 
lich, welche  Machthülle  damals  von  den  Habsburgern  erstrebt 
wurde.  Immerhin  sieht  es,  obgleich  es  sich  im  Eingang  als 
Reichsgesetz  einführt,  wohlweislich  von  den  Fürsten  als  Adres- 
saten ab,  und  hebt  erst  mit  Prälaten  und  Grafen  an.  Für 
diese  muss  es  aber  auch  publiziert  worden  sein,  denn  in  der 
That  wird  es  noch  bis  tief  in's  17.  Jahrhundert  von  den 
Fürstenbergischen  Bergleuten  als  geltendes  Recht  citiert,  wenn 
sie  Ansprüche  machen  aut  die  Wälder  der  Bauern  und  des 
Klosters  Frieden weiler.  '  Um  so  merkwürdiger  ist  es,  dass 
ein  so  tiefeinschneidendes  Gesetz  völlig  vergessen  werden 
konnte;  ich  habe  in  der  bergrechtlichen  Litteratur  nicht  die 
geringste  Spur  von  ihm  finden  können.^) 

So  wie  es  ist,  steht  es  da  als  Abschluss  einer  vielhundert- 
jährigen Entwicklung,  und  es  ist  ein  merkwürdiger  Zufall, 
dass  das  letzte  Reichsgesetz  zu  Gunsten  des  Bergbaues  ge- 
rade den  Punkt  betrifft,  den  man  irrtümlicherweise  für  den 
Ausgangspunkt  des  ganzen  deutschen  Bergrechtes  genommen 
hat:  das  Recht  des  Bergmanns  auf  Wasser  und  Wald,  auf 
die  Almende. 


Beilagen. 
I. 

Alteste  Verleihungsurkunde. 

Wir  grave  Egene  herre  von  friburg  unt  Cünrat  sin  sün  künden 
allen,  die  disen  briefe  sehent  öder  horent  lesin,  das  wir  han  verlühen 
in  dem  tal  ze  Tottenowe  ze  dem  alten  Tottenstein  drie  froneberge 
clausen  dem  wenere,  heinrich  storlere  unnd  allen  iren  gesellen,  die 
ieezunt  da  teil  mit  inen  hant  öder  noch  da  teil  gewinnent,  umb  den 
drissigosten  pfenning  für  allü  reht ;  unnd  süUen  öch  der  berge  ir  wer 
sin  unnd  suUent  uns  die  fronere  da  füren  unnd  zügen  zwein  isenine 
teil  ane  allen  unser  schaden,  unnd  einen  samestag  sullen  wür  da 
heben  einest  in  dem  Jare  nach  sante  Gallen  tage,  swenne  es  uns  fü- 
get, unnd  sint  ouch  die  apprüch  da  unser,  tvir  sullen  ouch  die  Fro- 
nere da  schirmen  vor  gewalt  unnd  vor  unreht  als  ze  bergen  sitte 
unnd  gewonheit  ist,  als  fere  wir  mügen,  ünnd  sullen  inen  da  gen  weg 


^)  So  erklärt  Achenbach  die  Vorzugsrechte  an  Wasser  und  Wald 
ausdrücklich  für  partikularrechtlich  und  spricht  ihnen  jeden  gemeinrecht- 
lichen Charakter  ab. 


446  G  0 1  h  e  i  n. 

unnd  Steg,  wasser  unnd  holz,  als  ouch  ze  bergen  gewonlich  herkmnen 
ist,  die  Froner  suUent  ouch  dise  drie  froneberge  mit  einem  büwe 
behaben,  lägin  sie  darüber  müssig  drie  tage  unnd  sechs  wochen,  so 
sint  si  uns  lidig,  es  geschehe  denne  von  gefrüste  oder  von  gehe!  öder 
von  ürlüge  öder  von  ander  redelicher  sache  die  sie  billich  irren 
sollte  oder  möchti  ane  geverde.  unnd  haruber  ze  einem  offenen  ste- 
ten Urkunde  han  wir  den  froneren  disen  brief  geben  mit  unsern  in- 
gesigeln  besigelt,  der  wart  gen  ze  friburg  da  dis  geschach  an  dem 
nehesten  mentage  noch  sante  Remigientage  in  dem  jare  da  man  zalte 
von  gotes  gebtirte  drüzehenhündert  jar  unnd  nun  jar. 
General -Landesarchiv.    St.  Blasien.    Todtnau. 

n. 

Bergordnung  des  Johann  von  Üsenberg. 

Ein  bericht  und  Ordnung  an  den  bergkvogt. 

Item  der  bergkvogt  soll  all  wochen  einöst  in  berg  varen  ein  uff- 
sehen  han  damit  die  arbeiter  sampt  dem  hütman  gemeinen  fronhern 
der  berg  und  arbeit  zum  besten  werde  volfuert,  das  nitt  die  Erzgeng 
leytina  mitt  gesper  oder  gummer  werde  versturzt. 

item,  wo  zimlich  ist  zu  sperren  und  die  nott  das  erheischt,  soll 
der  vogt  gebietten  das  zu  sperren,  damit  die  Arbeiter  irs  libs  sicher 
mögen  sin  in  und  uszefaren. 

item,  wo  im  berg  Erzgeng  erfunden  wurden  do  billig  Stollen  we- 
ren  anzusetzen  und  zebuwen,  soll  der  vogt  mitt  den  Fronherrn  und 
arbeitern  verschaifen,  das  sy  noch  erheischung  des  bergs  werden  ge- 
puwen.  wa  aber  die  Fronherrn  die  gedachten  leytina  oder  Ertzgeng 
nitt  wollen  buwen,  denn  so  soll  der  vogt  das  verlihen  dem  so  sy  ver- 
williget zepuwen. 

item  wo  die  Fronhern  oder  die  arbeitter  in  irem  namen  den  rech- 
ten erbstollen  nitt  Mr  und  für  mitt  einer  zimlichen  Summ  knechten 
nah  erheischung  des  bergs  wolten  triben,  so  soll  der  vogt  inen  ge- 
bieten by  pen  und  stroff  verlierung  aller  irer  teil  Ercz  und  Erzzüg 
etc.  in  zetriben  oder  buwen. 

item  der  vogt  soll  auch  in  der  wochen  einost  zu  der  Schmelcz- 
hütten  und  Erczmuly  lügen,  wa  er  ein  misschandell  spurte,  zu  ver- 
schaffen das  er  werde  abgestelt.  Darum  sollen  gmein  Fronherren  im 
all  wochen  geben  16  xr. 

item  der  vogt  soll  den  arbeittern  in  dheinen  weg  gestatten  das 
gehowen  Ercz  in  der  grüben  oder  bergkgassen  lossen  ligen  aber  mitt 
inen  verschaffen  das  es  turderlich  zu  der  hutten  werde  gefaert. 

item  desglichen  mitt  dem  gummer 

item  der  vogt  soll  ouch  mit  dem  Schmeltzer  verschaffen,  das  die 
Ercz  Stuffen  zum  fürderlichsten  gemalen,  geschlichett,  geschmelzt 
und  abtriben  werden. 

item  der  vogt  soll  ouch  acht  haben  wo  der  Erbstoll  ouch  an  dem 
angesessen  Erczstollen  mit  der  rechten  schiebt  gearbeitt  werden« 


Bergbaa  im  Schwarzwald.  447 

denn  wo  sy  in  14  tagen  nitt  wurden  getriben  oder  gearbeittet,  so  soll 
er  sy  furtter  nitt  lassen  arbeitten  gemein  fronherrn  und  arbeiter  sien 
den  vor  mit  dem  lehenherrn  verkomen,  Ursach  der  gancz  berg  ist 
dem  gotzshus  heimgefallen,  bekemen  aber  die  fronherrn  und  die 
arbeiter  in  den  nechsten  3  tagen  domach  nitt  mitt  uns,  so  soll  der 
bergkvogt  den  berg  in  ünserm  namen  verlihen  und  uns  das  kundt 
thün,  dem  soll  man  ein  lehenbrieff  geben  und  der  belehnet  soll  dem 
gotshus  ein  Revers  geben. 

item  es  soll  ouch  ein  yeder  Hüttmann  dem  vogt  an  Stab  geloben 
gemeinen  fronherrn  iren  Nucz  noch  sinem  vermögen  zeschaffen. 

item  der  hütman  soll  mit  den  arbeitem  an  das  werk  an  und  ab 
varen  und  acht  uff  der  arbeiter  Schitt  haben. 

item  der  hüttmann  und  ein  arbeitter  er  sye  im  berg  uff  der  Erz- 
muly  im  Schmelczhoff  etc.  zum  tag  acht  stunden  werken  vier  stund 
vor  mittag  und  vier  stund  noch  mittag,  diss  ist  die  recht  bergge- 
schicht  alles  ungevarlichen. 

item  der  hüttmann  soll  all  samstag  oder  ander  vüroben  [Feier- 
abende !]  deren  tag  bym  bann  ist  gebotten  zu  mitag  uff  heben  und 
mitt  einem  yeden  arbeitter  anschniden. 

item  der  hüttman  soll  all  vier  wochen  von  wegen  und  in  nam- 
men  gmeiner  fronhem  und  aller  arbeiter  oder  taglöner  vor  dem  vogt 
rechnung  thün.  uff  denselben  tag  soll  man  dem  vogt  essen  und  trin- 
ken geben  und  für  sin  arbeit  und  versumung  6  ^  zu  Ion. 

item  nach  der  Rechnung  in  den  nechsten  3  tagen  domoch  der,  so 
denn  das  gelt  von  gemeinen  Fronherrn  hat  empfangen,  soll  die  ar- 
beitter und  taglöner  von  iren  lidlon  usrichten. 

item  welcher  fronher  sich  do  mitt  sinem  wurff  oder  bezalung 
sumpte,  der  arbeiter,  so  denn  uff  in  wurd  gewisen,  mag  uff  all  sine 
teyl  Ercz-Erczüg  klagen  und  soll  dem  vogt  zu  Ion  5  xr.  geben.  Die- 
selbig klag  soll  der  vogt  dem  fronhem  durch  den  geschwomen  hotten 
uff  sinen  kosten  kundt  thün;  wo  den  der  fronher  die  beklagt  hab 
mitt  pfänden  oder  barem  gelt  nitt  löste  in  14  tagen,  so  ist  die  be- 
klagt hab  dem  kleger  verfallen.  Und  zu  gät  einem  yeden  prälaten 
zu  Sanct  Trudpert  soll  der  kleger  mitt  der  beklagten  und  verfallnen 
hab  3  tag  still  ston  und  wo  der  beklagt  sich  do  mitt  dem  kleger  nitt 
vertrüg  so  soll  im  der  vogt  die  beklagt  hab  dem  kleger  in  anttwort- 
ten,  des  soll  der  kleger  dem  vogt  1  ß  Rappen  geben;  wo  dem  kle- 
ger mitt  diser  hab  an  sinem  lidlon  abgieng  so  mag  er  witter  mit 
recht  uff  das  sin  strengen  uncz  er  bezalt  wirt. 

item,  wer  dem  andern  schuldig  ist,  und  das  dem  vogt  klagt,  wo 
der  Schuldner  dem  kleger  das  gichtig  ist,  will  der  kleger  nitt  still 
ston,  so  soll  der  vogt  dem  Schuldner  by  eim  guldin  gebieten  den 
kleger  in  14  tagen  usszewisen,  wo  der  Schuldner  das  versehe,  so  soll 
der  vogt  die  buss  von  im  nemen  und  im  zu  stund  an  3  lib.  rp.  ge- 
bieten dem  kleger  in  14  tagen  ussrichten  etc. 

item  ein  Arbeitter  noch  siner  rechnung,  so  er  nitt  wolte  bliben, 
^en  soll  man  in  3  tagen  usrichten  wo  das  gelt  anders  do  möcht  sin, 


448  6  0 1  h  e  i  D. 

item,  wo  es  sich  begebe,  das  einer  den  vogt  von  Recht  anrüfft 
dem  soll  der  vogt  Recht  halten,  und  aber  achten  welcher  am  Rech- 
ten underligt,  das  derselb  den  kosten  usricht  einem  richter  für  Ion 
und  essen  3  ß  eins  tags. 

item  ein  jeder  fronher  and  arbeiter  ist  schuldig  wo  es  sich  be- 
gibt uff  der  Leyte  Recht  zegeben  und  nemmen  den  fronhern  by  ver- 
lierung aller  siner  teylen  Ercz  und  Erzzüg,  den  arbeitem  by  straf 
und  pen  3  lib  Const.  1  ß  soll  man  inen  gebieten. 

item  die  grossen  frevell  gehören  dem  Lehenherm,  die  kleinen 
dem  bergkvogt,  dorum  er  gewertig  soll  sin. 

item  an  den  bergkvogt  soll  man  dhein  Ercz  teilen  oder  verkouffen. 

item  wer  do  Ercz  verkouflFt  oder  hindanfart  und  vor  um  die  hem 
Recht  nitt  were  verkomen,  derselbig  soll  durch  den  vogt  herm  ge- 
stroflPt  werden. 

item  dem  weibell  gehört  ouch  der  obbestimpt  Ion  und  dem  berg- 
vogt  10  ß  Augster,  dz  ist  5 13  ^  für  sin  Ion.  Diss  hat  her  Johans  von 
Üsenberg  Lanttrichter  im  brissgav  her  zu  Sultzberg  uffgeseczt. 

item  es  sollen  auch  alle  leben  es  sien  ganzy  oder  halby  lehen 
vor  unsrem  bergvogt  verdingt  werden  sye  ze  arbeiten  oder  ussze- 
schlahen.    Zu  wissen  das  ein  ganz  Leehen  syben  bergkklofifter  sind. 

Zu  wissen  das  man  unsrem  gotzhus  von  einem  yeden  bergkwerkh 
so  in  unserem  tall  liygt  pflichtig  schuldig  ist  zethünd  und  zügeben 
noch  lut  der  alten  lehenbriefft  so  über  unsers  gotzshus  bergkwerk 
sind  geben,  nämlichen  zu  der  Tannen  zum  karren  zürn  Ratten  zürn 
glanzenberg,  zum  grund  zti  der  hell  zu  dem  Steinenbrun  etc.  den 
zehenden  Erczkübell  die  Erschecz  und  die  Hebina.  Das  ist  um  den 
Samstag.  Der  Samstag  ist  also  zuverstond  noch  der  alten  brach  das 
all  gesellen  so  denn  taglöner  oder  arbeiter  im  eim  berg  bestelt  wä- 
ren die  müsden  allsamen  am  Samstag  vor  mitag  in  berg  varen  und 
do  8  stunden  arbeiten  das  uss  dem  berg  fueren  und  dem  bergvogt 
überanttworten  in  namen  als  der  prelat  personlich  da  were. 

der  bergkvogt  gedorst  ouch  an  einem  yeden  bergkwerkh  nit  mer 
denn  trü  Lehen  verlihen. 

Nun  haben  die  prelaten  das  gemiltert,  verlihen  yetzund  ein  gan- 
zen berg  zu  bedersitten  so  weitt  die  wasserseig  godt  um  den  31  ^ 
zum  Jor  um  ein  ganzy  wochenheby  und  für  all  ander  recht  so  die 
Fröner  dem  gotzhus  pflichtig  schuldig  werend  zethünd  das  sy  und 
all  irr  nahkomen  dem  helgen  Trudpertho  on  allen  kosten  und  scha- 
den sollen  vier  fry  teyll  buwen. 

General-Landesarchiv.    A.  Münsterthaler  Bergwerke. 


Ödungen  und  Wüstungen  im  Breisgau. 

Von 

Adolf  Poinsignon, 

[S  c  h  1  u  s  s.] 


Missirende.  Herr  Cunr.  Dietr.  Sneweli  und  seine  Nichte  Mar- 
garetha,  Witwe  des  Ritters  Lanz  v.  Falkenstein,  verkaufen  das  Wasser  zu 
Münschwendi  genannt  die  Ostra  und  den  See  zu  Münschwendi  um  10  Mark. 
Silb.  an  hern  Snewlin  von  Wisenegge.  Spit.-Urk.  im  Stadt- Arch.  v.  27.  Jan. 
1329.  Dietr.  v.  Valkenstein  giebt  am  18.  Aug.  1384  das  Wasser  unter 
Wisenegg  dem  Johans  v.  Blumenegg  und  erhält  dafür  das  Wasser  zu 
Müsswende  hinter  Biggenrüti.  Spit.-Urk.  im  Stadt- Arch.  Der  Dingrodel 
von  Kirchzarten  v.  7.  Juni  1395  bestimmt,  dass  die  Leute  von  Oberriet, 
Misswende,  Geristal  u.  s.  w.  keinen  andern  Weg  fahren  sollen  als  bei  den 
Nüwenhuser  herab.  Schreiber,  Ürk.-Bch.  II,  104.  Das  Schreiben  der 
vord.-östr.  Regierung  an  Freiburg  v.  25.  Aug.  1525  berichtet,  dass  die 
Unterthanen  Davids  v.  Landeck  zu  Mysswende  sich  auf  Gnade  und  Ungnade 
unterworfen  haben.  Schreiber,  Bauernkrieg  III,  104.  Die  Brandschatzung 
des  Breisgaus  v.  J.  1525  führt  unter  den  Ortschaften  nächst  vor  Falkeu- 
stein  an:  Miswend  hat  siebeu  Hüser  von  gemeinen  lütten.  Stadt -Arch. 
Freiburg.  Weilersbach  kann  es  nicht  sein,  da  dieses  besonders  genannt 
wird,  und  dürfte  vielleicht  zwischen  dem  jetzigen  Helmlehof  und  Hanisenhof 
gelegen  haben,  wo  das  Weilersbächle  in  den  Osterbach  fliesst.  —  Kolb  führt 
III,  14  unter  den  Weilern  und  Zinken,  welche  zu  seiner  Zeit  in  die 
Vogtei  Oberried  gehörten,  unter  anderen  auch  ein  Meerswendi  an,  dessen 
Name  heute  ebenfalls  verschollen  ist;  wir  hätten  es  also  mit  einem  Minder- 
schwendi  und  einem  Mehrerschwendi  zu  thun,  wovon  das  letztere  am 
Ausgang  des  Zastlerthales  lag,  vgl.  Kolb  III,  404  —  und  das  andere  im 
Ausgang  des  Weilerbachsthales. 

mittelliOTen.  In  einer  Gütervergabung  zu  Eichstetten  v.  11. 
Febr.  1337  wird  ein  Gewann  Lerchenberg  genannt,  anstossend  an  Claus 
v.  Mittelhoven,  Pfarr-Arch.  St.  Martin  in  Freiburg.  Mone  sagt  in  Ztschr. 
XIV,  396:  „M.  lag  bei  Eichstetten  am  K.  1344  Günterth.  Güterb.  f.  175. 
Da  Eichstetten  (Eistat)  aus  einem  oberen  und  unteren  Dorfe  bestand  und 

2«it0Cbr,  f.  Gesch.  d.  Oberrb.  N.  F.  II.  4.  2^ 


450  Poinsignon. 

2  Kirchen  hatte,  so  lag  Mittolhofen  wohl  zwischen  beiden.  Steht  auch 
im  Thennenb.  Güterb.  f.  57.« 

Bei  Mfillheim  die  Rosenbarg  war  bis  zu  Anfang  unseres  Jahr- 
hunderts ein  Schloss  am  nördlichen  Hange  des  Lug-ins-Land  oder  Hach- 
berges,  deren  erste  urkundliche  Erwähnung  nach  A.  J.  Sievert  in  das  Jahr 
1439  zu  legen  ist.  Sie  war  der  Sitz  der  Edelknechtsfamilie  v.  Zeringen 
oder  kurzweg  Zeringer,  die  schon  seit  1292  in  Neuenburg  und  Müll- 
heim vorkommen.  Als  letzter  Besitzer  der  Burg  aus  diesem  Geschlecht 
wird  1452  Eonrat  von  Zähringen  genannt,  dessen  Erben  es  in  jenem 
Jahre  an  die  Patrizierfamilie  Both  y.  Basel  verkauften.  Von  da  an  kam 
sie  dann  durch  sehr  viele  Hände  und  wurde  vom  letzten  Besitzer  Kaufmann 
Hoyer  in  Müllheim  im  Anfang  unseres  Jahrhunderts  abgetragen.  Das 
Schloss  bestand  aus  einem  fünfstöckigen  Steinhaus  mit  hölzerner  Wendel- 
treppe, einem  Gesindehaus,  Stallung  für  18  Pferde  und  drei  ViehstäUen, 
das  Ganze  umgeben  mit  Mauer  und  Scblossgraben,  über  welchen  eine 
„böse«  hölzerne  Brücke  führte.  S.  A.  J.  Sievert,  Gesch.  d.  Stadt  Müllheim, 
p.  217  u.  flf. 

Das  Städtlein  Mfinster  bei  St.  Trudpert.  Im  Münzvertrag  zwischen 
dem  Grafen  Conrad  v.  Freiburg  und  der  Stadt  Freiburg  einerseits  und 
Herrn  Gotfrid  Marschalk  v.  Staufen  andererseits  vom  19.  Jan.  1258  wird 
festgestellt,  dass  zu  Freiburg  und  Münster  nur  die  Breisgauer  Münze,  die 
sog.  Brisker-Pfennige,  gelten  sollen.  Letzterer  Ort  wird  dabei  nicht  aus- 
drücklich eine  Stadt  genannt,  aber  der  ganze  Inhalt  der  Urkunde  lässt 
auf  ein  städtisches  Gemeinwesen  schliessen.  Vgl.  Schreiber,  Ürkd.-Buch 
I,  58.  Erst  durch  die  Urkunde  v.  5.  Dez.  1303,  in  welcher  der  Abt  v. 
St.  Trudpert  und  Diethelra  v.  Staufen  dem  Rath  und  den  Bürgern  zu 
Münster  das  Weinohmgeld  bewilligen,  ist  urkundlich  der  Charakter  einer 
Stadt  bestätigt.  Es  wird  nämlich  auf  eine  Urkunde  König  Albrechts  und 
des  Bischofs  Heinrich  v.  Konstanz  hingewiesen,  wonach  dieses  Ohmgeld 
der  statt  zu  Münster  und  dem  Tale  nutzbar  sein  solle  zum  Bau  der 
Stadtmauern,  um  Leib  und  Gut  derer,  die  bei  ihnen  Zuflucht  suchen,  zu 
behüten  und  zu  schirmen.  Ztschr.  XXX,  325.  Die  Stadt  war  Condo- 
minat  des  Abtes  v.  St.  Trudpert  und  der  Herrn  v.  Staufen,  so  zwar,  dass 
ersterer  als  Grundherr,  letztere  als  Gerichtsherrn  walteten.  Das  Vogt- 
recht der  letzteren  „von  der  oberen  Brück  ob  der  Stadt  ze  Münster  unz 
niden  us  ze  dem  crüze"  wird  in  Urkunde  v.  27.  Febr.  1325  erwähnt, 
Ztschr.  XXI,  378.  Der  Stadt  Freiburg  verpfändet  und  trotzdem  von  einem 
Herrn  v.  Staufen  widerrechtlich  verkauft,  wurde  das  Städtlein  und  die 
Burg  Scharfenstein  von  der  Frciburger  Bürgerschaft  teilweise  zerstört  und 
gewaltsam  im  Besitze  behalten,  bis  es  Herzog  Albrecht  v.  Ostreich  1350 
an  sich  löste.  Schreiber,  Urk.-Buch  I,  409.  Münster  war  der  Mittelpunkt 
des  Münsterthaler  Hüttenbetriebs  mit  vielen  Schmelzöfen,  im  Mittelalter 
Wurkhöfe  genannt.  Mit  Abgang  des  Bergbau's  verlor  es  den  Charakter 
einer  Stadt.  Zum  lettzenmal  i.  J.  1539  urkundet  die  Stadt  mit  Vogt, 
Rat  und  Gemeinde,  dann  sinkt  sie  zum  Dorf  herab. und  ist  jetzt  nur 
noch  eine  sog.  Rotte  zwischen  St.  Trudpert  und  Wasen.  Näheres  bei 
Trenkle,  Gesch.  d.  Bergbaues  im  südwestl.  Schwarzwald  in  Ztachr.  t 
Bergrecht,  iXI.  Jahrg.,  Bonn  1870. 


öduDgen  im  Breisgau.  451 

Mnnzins^en,  die  Burg,  unter  die  Besitzungen  des  Klosters  St. 
Katharina  zu  M.  gehörten  auch  Matten  in  der  Nähe  der  Burg  ^^2  i^chert 
lit  vf  der  Bvrg  reban,  ein  halb  irch  ackers  lit  ze  dem  niederen  brvggelin^. 
Urbar  v.  St.  Katharina  1309.  Auch  das  Güntersthaler  Güterbuch  v.  1344 
S.  22  erwähnt  der  Burg  zu  M.  „Daz  sind  die  reban,  die  mir  selber 
buwen :  vor  der  bürge  an  dem  berg  VIII  mannhowet."  Trenkle  in  Diöc- 
Arch.  VI,  183.  Diese  Burg  wird  1409  schon  als  Burgstall  bezeichnet, 
Ztschr.  VI II,  390.  Als  letzten  Rest  des  alten  Weiherschlosses  zu  Mun- 
zingen  dürfen  wir  den  festen  runden  Thurm  beim  Eingang  des  alten 
Kirchhofes  betrachten.  Munzingen  hatte  seinen  eigenen  gleichnamigen 
Ritteradel,  der  schon  sehr  frühe  in  Freiburg  verbürgert  war  —  so  i.  J. 
1234  Ludewicus  de  Muncingen  — ,  aber  schon  im  15.  Jahrh.  erlosch. 
Vermutlich  ist  die  alte  Burg  zu  Munzingen  aus  dem  Fronhofe  hervor- 
gegangen ,  welchen  schon  Kaiser  Lothar  i.  J.  845  dem  Frauenstift  St.  Ste- 
phan zu  Strassburg  bestätigt. 

Muttikofen  lag  zwischen  Tunsei,  Krotzingen  und  Schmidhofen. 
Berain  von  XIII— XIV  sec.  Stadt -Arch.  Freiburg.  Verschiedene  Be- 
sitzungen in  Mutichofen  werden  in  der  päpstlichen  Bestätigung  für  Klo- 
ster Güntersthal  vom  Jahre  1246  angeführt.  Diöc.-Arch.  IV,  l&.  Im 
Verkauf  der  Burg  und  Herrschaft  Tonsol  an  das  Kloster  St.  Trudpert 
V.  J.  1256  heisst  dieser  Ort  Mutinchouin,  Ztschr.  IX,  339,  wird  aber  im 
Tausch  vertrag  zw.  St.  Blasien  u.  St.  Trudpert  v.  8.  Juli  1299  Muticon 
genannt,  ib.  XXX,  127.  Im  St.  Blasischen  Zinsrodel  v.  1352  kommt  unter 
Gallenweiler  vor  „von  dem  haggen  juxta  viam  Tonsol  in  Muttikover 
Grund  — ,  über  den  runse  in  Muttikover  grund,  ib.  IX,  340  und  in 
der  Thädigung  des  Rats  zu  Freiburg  zwischen  Kloster  St.  Trudpert 
und  verschiedenen  Dorfgemeinden  v.  9.  Aug.  1363  werden  die  Dörfer 
Krotzingen,  Innikofen,  Tonsol,  Slat,  Smidhofen,  Mutikofen,  Eschbach  und 
Gallenweiler  genannt,  ib.  XXX,  359.  Ebendaselbst  unter  dem  11.  Aug. 
1363  wird  des  Gewannes  Hungerbronnen  im  Mutikover  Bann  erwähnt. 
Wird  auch  noch  1370  genannt,  ib.  364.  In  kirchlicher  Beziehung  war 
MutikofeD  Filial  von  Tunsei,  denn  der  Lib.  tax.  v.  J.  1353  nennt  unter 
den  Kirchen  des  Dekanats  Gündlingen  (alias  Breisach)  diejenige  zu  Tonsei 
cum  capellis  Smidhofen  et  Mutikouen. 

Zu  Neuershansen  die  Burg,  wird  i.  J.  1341  genannt.  Ztschr. 
VIII,  390.  Neuershausen  hatte  seinen  eigenen  gleichnamigen  Ritteradel. 
Johannes  v.  Nüwershusen  ist  1295  Bürgermeister  zu  Freiburg.  Zu  An- 
fang  des  14.  Jhrdts.  ist  die  Burg  Wohnsitz  der  Herren  von  üsenberg  und 
stand  vielleicht  an  der  Stelle  des  jetzigen  neumodischen  Schlosses,  welches 
den  Herren  Marschall  v.  Biberstein  gehört.  Nebenan  stand  auch  der  sog. 
Statzenturm,  welcher  seinen  Namen  von  der  ehem.  Ritterfamilie  Stazz  in 
Freiburg  erhielt.  Es  ist  jetzt  ein  einfaches  steinernes  Haus,  das  diesen 
Namen  führt. 

Nenliäaser.  Auf  dem  weiten  Mattenfeld  zwischen  dem  Brugga- 
bach  u.  Krummbach  im  Kirchzarter  Thal  nördl.  von  Neuhausem  ist  im 
Gewann  Hohstauden  auf  der  neuen  topogr.  Karte  ein  ehem.  Schloss  ein-^ 
getragen.  Es  sind  keinerlei  Nachrichten  darüber  vorhanden,  welches 
Schloss  dieses  gewesen  sein  könnte.    Ebenso  rätselhaft  ist  mir  der  Nam^ 

29* 


452  Poinsignon. 

des  anstossenden  Gewannes  „Klösterle**.  Die  in  ürk.  ▼.  24.  Mai  1301 
(unter  Kota)  yorkomniende  Bezeichnung  „uff  dem  burgfelde^  möchte  ich 
lieber  auf  das  offene  Feld  zwischen  Burg  und  Brand  beziehen.  Was  das 
Gewann  Klösterle  betrifft,  will  ich  nur  erwähnen,  dass  mehrere  urbare 
des  Stadt-Arch.  aus  dem  14.  Jhrdt.  einer  Swester  Agnesvn  der  closnerinm 
von  Kiltzharten  erwähnen  und  auch  sonst  mehrere  Schwestern  zu  E.  als 
Klausnerinnen  genannt  werden.  An  der  Stelle,  wo  das  ehem.  Schloss  ge- 
standen haben  soll,  erhebt  sich  in  einem  Kreise  Ton  50  Schritt  Durch- 
messer der  Rasenboden  etwa  einen  Meter  hoch  aus  der  weiten  Matten- 
(;bene ;  das  von  diesem  Ringe  eingeschlossene  Terrain  ist  vertieft  und  von 
gleichem  Niveau  wie  das  ausserhalb  des  Ringes  liegende  Gelände.  Der 
Platz  wäre  gnt  gewählt  für  eine  Burg,  denn  er  bildet  den  höchsten  Punkt 
der  weiten  Thalfläche  zwischen  den  beiden  alten  Strassen  von  Freiburg 
nach  der  Falkensteig  und  nach  dem  Oberrieder  Thal.  Der  Weiher,  der 
etwa  die  Burg  umgab,  fand  reichliche  Speisung  aus  einem  hart  nebenan 
vorbeifliessenden  Seitenarm  des  während  des  ganzen  Jahres  nie  trocken 
liegenden  Krummbaches.  Da  das  topogr.  Bureau  zu  Karlsruhe  als  Un- 
terlage für  seine  Angabe  einen  Anhaltspunkt  gehabt  haben  muss,  möchte 
ich  mif  eine  Konjektur  erlauben.  In  einer  Urk.  v.  1266  in  Schreibers 
Urk.-Buch  I,  64  erscheint  ein  Ritter  Walter  de  Yalkinstein  dictus  de 
nova  domo.  Nahe  bei  der  Örtlichkeit,  wo  das  fragl.  ehem.  Schloss  ge- 
standen haben  soll,  befindet  sich  der  alte  Weiler  Neuhäuser.  Sollte  viel- 
leicht hier  die  noch  nicht  ganz  sicher  ermittelte  Bturg  Neu -Falkenstein 
gestanden  haben?  Derselbe  Walther  von  Valkinstem,  der  sich  1266  de 
nova  domo  nennt,  heisst  i.  J.  1272  auch  „von  dem  nüwen  huse^  oder  auch 
„von  der  nüwen  Valkeustein  zu  Capelle".  Ztschr.  XXXVI,  270.  Bader 
spricht  es  in  Badenia  N.  F.  II,  259  als  eine  ausgemachte  Gewissheit  aus, 
dass  Neufalkenstein  bei  Neuhäuser  ober  Kappel  lag;  auf  welche  andere 
Quellen  gestützt,  weiss  ich  nicht.    Vgl.  auch  oben  Berlachen. 

iridemdorf  wird  im  Thennenb.  Gfiterb.  1341  fol.  208  genannt 
„vf  der  meiger  gebreiten  von  Niderndorf"  u.  fol.  211b.  „curia  viliicorum 
de  Niderndorf".  Nidemdorf  wird  dann  auch  in  der  Verpfändung  der 
Herrschaft  Hachberg  v.  12.  Juli  1356  angeführt.  Mone  erklärt  es  fflr 
einen  abgeg.  Hof  zwischen  Emmendingen  u.  Mundingen,  Ztschr.  IfX^  459 
u.  468,  Maurer  in  „Landgrafschaft  im  Breisgau^  als  die  vor  einigen  Jahren 
mit  der  Stadt  Emmendingen  vereinigte  Dorfgemeinde  Niederemmendingen, 
welche  bisher  in  polit.  u.  kircbl.  Beziehung  zu  Mundingen  gehört  hatte. 

Hidin^^en  b.  Kenzingen.  In  einem  Zinsrodel  des  Elost.  Einsiedeln 
über  dessen  Einkünfte  vom  Hof  zu  Riegel  aus  den  Jahren  1203—1230 
wird  ein  Posten  von  15  Schill,  ab  drei  Mansus  in  Nidingen  angefahrt 
Ztschr.  IV,  253.  Mone  erklärt  1.  c.  dieses  Nidingen  als  Neidingen  bei 
Donaueschingen.  Laut  einer  Urkunde  des  Klost.  Wonnethal  aus  dem 
Jahr  1244  schenken  die  Dynasten  Burkart  u.  Rudolf  v.  Usinberch  dra 
Schwestern  zu  Nidingen  prope  Ke  nein  gen  das  Beholzungs-  u.  Waidrecht 
in  ihrem  Walde  daselbst,  ib.  VIII,  48.  Weiter  gar  nichts  als  der  gleich- 
lautende Name  und  der  Umstand,  dass  beide  Klöster  in  späterer  Zeit  in 
den  Cisterzienserorden  eintraten,  veranlasst  Mone  zu  der  Folgerung,  dass 
die  ersten  Schwestern  zu  Womiethjil  aus  Maria-Hof  au  Neidin|^  If^i 


ÖduDgen  im  Breisgau.  453 

Donaueschingen  kamen,  stellt  dieses  als  eine  ausgemachte  Sache  hin  und 
folgert  dann  rückwärts,  dass  also  auch  das  Kloster  Neidingen  bei  Donau- 
eschingen schon  vor  1244  bestanden  haben  müsse.  Nun  aber  ist  die  Zeit 
der  Stiftung  letzteren  Klosters  durch  keine  einzige  Urkunde  belegt,  wohl 
aber  berichtet  Kolb,  dass  die  Sammlung  der  Schwestern  zu  Almendshofen 
erst  nach  1250  nach  Neidin^en  unter  Fürstenberg  übersiedelte,  worauf 
erst  der  Konvent  den  Namen  Maria  auf  Hof  oder  Maria -Hof  annahm. 
Ferner  trat  die  bisher  ordenslose  religiöse  Genossenschaft  Maria-Hof  zu- 
erst 1287  zum  Augustinerorden  über  und  dann  erst  später  zu  den  Cister- 
ciensern.  Die  Frauen  zu  Nidingen  an  der  Elz  aber  wurden  schon  1253 
dem  Cistercienserorden  incorporiert.  Was  für  ein  Grund  soll  dann  aber 
vorliegen,  zur  Stiftung  einer  ordenslosen  geistlichen  Genossenschaft  im 
Breisgau  die  Schwestern  einer  ebenfalls  ordenslosen  Gemeinsame  gerade 
aus  der  weit  entfernten  oberen  Donaugegend  herbeizuholen.  Mit  welchem 
Recht  also  Mone  den  Namen  der  Grenossenschaft  von  Nidingen  prope  Ken- 
zingen  i.  J.  1244  von  einer  solchen  zu  Neidingen  in  der  Baar,  die  damals 
dort  noch  gar  nicht  existierte,  ableiten  zu  müssen  glaubt,  ist  mir  uner- 
findlich. Dieses  Nidingen  bei  Kenzingen  war  offenbar  ein  kleiner  Weiler 
oder  einzelner  Hof  an  der  Elz,  eine  Annahme,  zu  welcher  ja  auch  ganz 
die  Angabe  des  Einsiedeier  Zinsrodels  in  der  Nachbarschaft  von  Riegel 
stimmt.  Der  Ortsname  Neidingen  ist  übrigens  auch  kein  so  ungewöhn- 
licher, dass  er  nicht  auch  im  Breisgau  vorkommen  könnte  oder  erst  aus 
der  Baar  importiert  werden  müsste.  Beim  Eintritt  in  den  Cistercienser- 
orden bekam  die  Genossenschaft  den  Statuten  des  Ordens  gemäss  ihren 
mystischen  Namen  wie  andere  Cistercienser- Frauenklöster  auch,  z.  B. 
Clara  vallis  Lichtenthai,  Pura  vallis  Reinthal  etc.,  hier  in  specie  Jocunda 
vallis  zu  deutsch  Wunnenthal  oder  Wonnetbal,  welcher  dann  den  alten 
Ortsnamen  Nidingen  verdrängte. 

In  Ifieder-JSpitzenbachy  Amts  Waldkirch,  waren  noch  1816 
nach  Kolb  III,  19  die  Spuren  eines  alten  Burgstalls  sichtbar.  Kolb  ver- 
mutet darunter  den  Burgsitz  der  Herren  von  Spitzenberg,  welche  als 
Wohlthäter  des  Klost.  Günthersthal  in  dessen  Urkunden  genannt  werden, 
allein  Bader  weist  in  „Schicksale  des  ehem.  Frauenklosters  Güntersthal" 
Diöc.-Arch.  IV,  151  nach,  dass  der  Graf  Eberhard  v.  Spitzenberg,  welcher 
im  13.  Jhrdt.  eine  Schwester  als  Nonne  im  gen.  Kloster  hatte,  ein  Graf 
aus  dem  Aargau  war.  Urkunden  über  das  erwähnte  Burgstall  sind  mir 
nicht  bekannt  geworden. 

St.  Kikolanskapelle  am  Batzenberg  wird  im  Kirchhof ener  Be- 
rain  v.  J.  1546  fol.  46  angeführt:  Reben  am  Batzenberg  beim  alten  St. 
Niclaussen.  Ist  längst  abgegangen.  Eine  andere  St.  Nikolauskapelle  be- 
fand sich  in  dem  Filialort  St.  Nikolaus  bei  Opfingen,  deren  Ruinen  noch 
Anfangs  dieses  Jahrhunderts  sichtbar  waren.  Sie  wird  schon  im  Adel- 
hauser  Berain  v.  J.  1327  genannt  und  in  demjenigen  von  1423  als  St. 
Nikolauskilche  angeführt.  Die  in  der  Nähe  befindlichen  Schlossäcker 
haben  ihren  Namen  von  dem  sog.  Schlössle,  welches  vor  etwa  150  Jahren 
den  Hern.  v.  Rüppurg,  im  XIV.  sec.  d.  Frbg.  Patr.  Familie  Geben  gehörte. 

ü^imbarg,  das  Schloss,  Sitz  des  Grafen  v.  Nüwenburg  oder  Neuen- 
burg, wird   mit  andern  Orten  des   untern  Breisgaus  in  der  päpstl,  Be- 


454  PoinsignoiL 

stätigung  y.  5.  Aug.  1178  genannt  als  Novum  castram  —  Doing^,  Bfigg, 
Bad.  p.  54  —  während  Nuembarg  als  Ort  schon  1052  erwähnt  wird. 
Schöpflin,  Hist.  Zar.  Bad.  V,  20.  Von  1087  an  tritt  ein  Herren-  und 
Grafengeschlecht  Nuimburg  mit  Erlewin  de  Nuimburg  de  pago  Brisgaa- 
giensi  in  einer  Reihe  von  Urkunden  auf  als  comites  de  Nuemborch,  Nu- 
wemburch,  Nuinburc,  Niuwenburg,  Nuenburg,  Nuenburc,  Nuinburch,  Ni- 
Tiuburch,  Nuenburch,  deren  zwei  letzte  Sprossen  um  das  Jahr  1200  auf 
einer  Fahrt  in's  gelobte  Land  ihr  Ende  finden,  nachdem  sie  vorher  noch 
ihre  Grafschaft  dem  Kaiser  Heinrich  VI.  und  dem  Bistum  Strassborg  ver- 
kauft hatten.  S.  Werkmann,  die  Grafen  von  Nimburg  in  Diöc.-Arch.  X, 
77  u.  ff.  Im  Jahr  1236  überlässt  der  Bischof  v.  Strassburg  an  Friedr.  U. 
castrum  et  villam  Nuwemburg  mit  der  Schirmvogtei  Sölden  u.  St.  Ulrich 
nebst  den  Kirchensätzen  zu  Emmendingen,  Teningen  n.  Nimburg  ib.  81 
und  im  Vergleich  zw.  König  Adolf  und  dem  Bischof  Konrad  v.  Strass- 
burg V.  19.  Febr.  1298  wird  die  Burg  dem  Bischof  zugesprochen.  Schrei- 
ber, Gesch.  d.  St.  Freibg.  II,  82.  Werkmann  sagt  dann  weiter,  gestützt 
auf  Schöpflin,  H.  Z.  B.  I,  367  u.  Vierordt,  Bad.  Ref.-Gesch.  I,  332,  dass 
nach  einer  ürk.  v.  20.  Apr.  1344  „Nunburg  die  Veste  u.  was  dazu  ge- 
hörte^ noch  Eigentum  des  Bischofs  v.  Strassburg,  aber  an  die  Grafen 
V.  Freiburg  verpfändet  gewesen,  dieselbe  1465  in  den  Besitz  der  Mark- 
grafen V.  Hachberg  gelangt,  das  Castrum  auf  dem  Hügel  aber  während 
des  15.  Jhrdts.  in  ein  Antonierkloster  verwandelt  worden  seL  Nor  be- 
züglich des  letzten  Punktes,  über  die  Stelle,  wo  die  Burg  gestanden, 
möchte  ich  noch  Einiges  beifügen.  Nicht  auf  der  Stelle  des  nachmaligen 
Klost.  Obernimburg  vermute  ich  das  abgeg.  Grafenschloss,  sondern  auf 
dem  künstl.  isolierten  Hügel  unmittelbar  am  Dorf,  wo  der  ehem.  Barg- 
graben ganz  deutlich  noch  erkennbar  ist.  Die  Örtlichkeit  ist  ganz  mit 
Reben  bestanden  und  würde  also  die  Stelle  im  Urbar  v.  1680  1.  c.  85, 
wonach  ein  Weinberg  der  dortigen  Dorfmark  die  Bezeichnung  aof  der 
Burg  trug,  mit  meiner  eigenen  Wahrnehmung  am  Orte  selbst  zusammen- 
stimmen. Eher  noch  möchte  ich  annehmen,  dass  das  Baumaterial  von 
der  Burg  zum  Aufbau  des  Klosters  verwendet  und  dorthin  verbracht 
wurde.  In  einem  Urbar  v.  Nümburg  v.  J.  1541  im  Stadt -Arch.  Freibg. 
fand  ich  die  Bezeichnungen:  gartten  vor  der  bürg,  guetter  in  der  borg 
u.  darumb,  gertlin  uff  der  bürg,  1  juch.  Reben  uff  der  bürg,  Hus  u.  Hoff 
zwischen  der  bürg  u.  dem  allmendweg;  2  mannhauet  Reben  an  der  gräfin 
landt  zwischen  dem  burggraben  und  den  hiltzenküntzgen;  10  mannhauet 
halden  zwuschen  der  grafin  landt  und  dem  burggraben,  stosst  uff  die  lang 
Kintzgen;  1  juch.  acker  u.  reben  genant  das  mülistügklj  bi  der  hindern 
bürg  zwischen  Ludwig  Kumerlins  wittwe  u.  dem  Hiltacker,  u.  zeucht  uff 
den  burggrabeu;  am  glattbrounen  zwischen  der  von  Tenebachgut  u.  der 
Newenburg.  Aus  eben  diesen  Bezeichnungen  dürfen  wir  schliessen,  dass 
wir  zwei  Burgen  unterscheiden  müssen,  eine  hintere  u.  eine  vordere,  eine 
alte  u.  eine  neue  Burg.  Von  beiden  ist  keine  Spur  mehr  vorhanden  ausser 
dem  tief  eingeschnittenen  Hnrg^raben.  Schliesslich  sei  hier  noch  erwähnt, 
dass  der  geu.  Berain  Matten  am  äusseren  Landweg,  einerseits  an  der 
Dreisam,  oben  an  die  „Landuesti"  stossend,  erwähnt,  teilweise  g^en 


Ödungen  im  Breisgau.  455 

den  Geissbach  zu.    Es  scheint  mir  dieses  eine  alte  Yerschanzang  zu  sein, 
die  mit  der  Burg  nichts  zu  thun  hat. 

Ximbnrgy  das  Kloster,  auch  Obernimburg  genannt.  Etwa  20  Min. 
südl.  von  Nimburg  auf  dem  westl.  Hange  des  langgestreckten  Bergrückens, 
der  sich  zwischen  Hugstetten  u.  Nimburg  isoliert  aus  der  Ebene  erhebt, 
steht  ganz  allein  die  Pfarrkirche  des  ebengenannten  Dorfes.  Diese  Kirche 
übergab  Markgraf  Karl  I.  v.  Baden  i.  J.  1456  den  Antonierherren  zu 
Freiburg,  um  ein  Ordenshaus  daraus  zu  machen  und  mit  sechs  Mönchen 
den  Chordienst  zu  versehen.  Sachs,  Bad.  Gesch.  II,  400.  Aber  die 
Finanzlage  des  Klosters  war  niemals  eine  günstige  und  wahrscheinlich 
hat  auch  die  {Einführung  der  Reformation  in  der  Markgrafschaft  Hoch- 
berg dazu  beigetragen,  dass  das  Kloster  schon  1545  wieder  verlassen  war. 
Markgraf  Ernst  u.  seine  Nachfolger  verwendeten  nun  die  leerstehenden 
Räume  zu  einem  Krankenhaus.  Jedoch  auch  dieses  hielt  sich  nicht  lange 
und  wurde  dann  als  Verwaltungsgebäude  der  umliegenden  Domänengüter 
benützt,  in  welcher  Eigenschaft  die  alten  Klostergebäude  sich  bis  in  die 
Mitte  unseres  Jahrhunderts  erhielten.  Auch  eine  sehr  besuchte  Wirtschaft 
wurde  darin  eingerichtet.  Jetzt  sind  mit  Ausnahme  der  Kirche  sämtliche 
Mauerwerke  abgetragen  und  nur  noch  deren  Fundamente  mit  einigen  Kel- 
lerräumen sichtbar.  Vgl.  E.  Huhn,  das  Grossherzogtum  Baden.  Nach 
der  Wörl'schen  Karte  v.  1838  bestand  das  Kloster  aus  einem  Haupt- 
gebäude mit  zwei  Flügeln. 

Nitbofen  lag  bei  Emmendingen.  Thennenb.  Güterbuch  fol.  226. 
Mone  in  Ztschr.  XIV,  396. 

Norprechtsberg  ausgeg.  Höfe  im  Brettenthai  oberhalb  Reichen- 
bach. Wird  in  der  Hachbergischen  Teilung  v.  1305  genannt.  Maurer, 
Landgr.  im  Breisg.  p.  20.  Auch  die  ürk.  v.  18.  Febr.  1311,  s.  unter 
Gutenrode,  nennt  die  freien  Leute  zu  Norbrehtesberge  u.  das  Thennenb. 
Güterbuch  v.  1341  fol.  226b.  erwähnt:  Norprehtesberge  primo  bona  feoda 
seu  census,  quos  dedit  nobis  domina  de  Alzana  bone  memorie  cum  vni- 
uersis  iuribus  suis.    Ztschr.  XII,  77  u.  80.    S.  auch  unter  Butenkropf. 

Nortbein.    S.  unter  Ihringen. 

Zu  Oberberg^en  wird  1341  ein  „burgelin**  u.  1525  ein  „burgli 
weg«  angeführt.    Ztschr.  VIII,  390. 

Obbuseiiy  die  Burg.  Das  Güntersthal.  Güterb.  v.  1344  fol.  73 
führt  unter  der  Rubrik  Au  im  Hexenthal  eine  Örtlichkeit  an  „bi  der  bürg 
ze  Obhusen  lit  an  der  berggassvn"  und  im  Verzeichnis  alter  Angaben  von 
Burgen  wird  von  Mone  in  Ztschr.  VIII,  390  unter  denjenigen  des  Breis- 
gaus eine  solche  angeführt  mit  „Au.  1409.  bürg  ze  Obhusen**.  Es  kann 
wohl  nur  die  oben  unter  dem  Artikel  „Au  bei  Freiburg"  behandelte  Burg 
gemeint  sein,  und  wäre  dann  anzunehmen,  dass  vielleicht  in  der  Nähe  der 
Burg  ein  kleiner  Weiler  Namens  Obhusen  gewesen  sei,  so  benannt  zur 
Unterscheidung  von  dem  benachbarten  Merzhusen. 

Bezüglich  des  Oelbergs  bei  Ehrenstetten,  früher  auch  Hauenstein 
u.  Elleiiberg  genannt,  letztere  Bezeichnung  wohl  in  sprachl.  Beziehung 
mit  dem  am  Fusse  des  Oelbergs  gelegenen  Weiler  Ellighofen  stehend, 
8.  unter  Ehrenstetten. 


456  Poinsignon. 

Oetlikon,  die  Bürg,  s.  unter  Friedlingen. 

Ostheim,  s.  unter  Ihringen. 

Das  Kloster  St.  Peter  auf  dem  Kaiserstuhl.    Im  Jahr  1411  be- 
stätigt Markgraf  Otto  II.  t.  Hachberg-Höhiugen   die  schon  von  seinem 
Vater  sei.  Markgr.  Hesso  I.  v.  Hachberg-Hachberg  dem  Provinzial  und 
dem  Konvent  der  Pauli ner- Eremiten  zu  St.  Peter  auf  dem  Kaiserstuhl  be- 
willigte  Vergabung   der   Kirche   und   des   Kirchensatzes    zu   Vogtsburg. 
Sachs  I,  471.    Es  ist  wenig,  was  ich  über  dieses  verschollene  Klösterlein 
in  Erfahrung  bringen  konnte.    Weder  über  die  Stiftung  noch  den  Abgang 
desselben  ist  mir  etwas  bekannt.    Alles  was  ich  spärlich  aus  verschiede- 
nen Berainen  gesammelt  habe,  lasse  ich  hier  folgen:    »Der  Priol  und 
der   connent  gemeinlich   des   Klosters  zu  sanct   Peter  gelten   ufF  dem 
Keyserstül"   werden   als  zinspflichtig  angeführt  für  das  Reuerinenkloster 
zu  Freiburg  ab  des  erstgenannten  Gotteshauses  Zehenten,  Haus,  Hof  u. 
Gütern   zu   Vogtsberg  im   Urbar   genannten  Frauenklosters   vom  Jahre 
1450  fol.  60b.  und  1456  fol.  70b.,  Stadtarch.  Freiburg,  und  „der  herren 
gut  ab  dem   Keyserstül"  —  „uff  der   herren   vom   Keyserst&l   von  der 
Rvti"  1.  c.  fol.  75.    Das   Urbar   desselben   Klosters   von   1508  erwähnt 
noch   der  herren  vom  Keisserstül  in  gleicher  Weise  wie  der  herren  von 
Dennenbach.    Auch  im  Stadtarch.  Breisach  erwähnt  eine  Urk.  v.  17.  Juni 
1506  dos  Priors  uff  dem  Keyserstül  als  Grundbesitzers  im  Vogtsberg  n. 
selbst  noch  der  Hochberger  Berain  No.  3  v.  J.  1567  im  Stadtarch.  Frei- 
burg führt  zu   Vogtsberg  Güter  „der  münch  uff  dem  Keiserst&l" ,  an. 
Nach  demselben  Berain  zinst  ein  Grundstück  zu  Bickensol  6  Ohm  Wein 
uff  den  Keyserstül.    Das  Klösterlein  lag  unweit  von  Vogtsburg  auf  jener 
Bergkuppe,  welche  von  den  Bewohnern  der  Umgegend  heute  noch  insbe- 
sondere als  Kaiserstuhl  bezeichnet  wird  zum  Unterschiede  von  der  Eich- 
spitze,  dem  Himmelberg  u.  St.  Katharinenberg.    Auffallend  heisst   auch 
jene  Feldgegeud  „im  Almersdorf".    Auf  eben  dieser  Stelle  soll  nach  alter 
Tradition   einst  ein  Kloster  der  Tempelherren  gestanden  haben,  das  bei 
den  Einwohnern  der  Umgegend  nicht  im  besten  Andenken  steht.    Was  ich 
dort  an  verschiedenen  Orten  gehört  habe,  ist  etwas  konfuser  Natur,  weist 
aber  merkwürdig  übereinstimmend  auf  dieselbe  Örtlichkeit  hin,  auf  den 
eigentlichen  Kaiserstuhl,  auch  Neunlindenbuck  genannt,  nicht  etwa  auf 
die  Eichspitze,  wo  zwar  noch  die  Euinen  eines  alten  Bruderhauses  stehen, 
aber  ein   auch  noch  so  bescheidenes  Kloster  unmöglich  Raum  gefunden 
haben  könnte.     Einzelne  Manerstücke  sind  nach  Aussage  von  Augen- 
zeugen  auf  dem  Neunlindenbuck  noch  vor  40  Jahren  sichtbar  gewesen 
und   selbst   heute  noch  kann  man  Spuren  davon  entdecken.    Zahlreiche 
Ziegelreste,  Mörtel,  eine  überwachsene  Fundamentmauer  u.  dergl.  lassen 
keinen  Zweifel  übrig,  dass  hier,  550  m  über  dem  Meer,  in  tiefster  Einsam- 
keit eine  menschliche  Wohnung  stand,  die  sich  für  einen  kleinen  Ere- 
mitenkonvent  wohl  eignete.    Die  Ausdehnung  des   Gebäudes  kann  aber 
nur  gering  gewesen  sein,  da  das  oberste  Plateau  bloss  40  Schritte  lang  und 
30  Schritte  breit  ist.    Vielleicht  lebten  einzelne  Mönche  in  zerstreuten 
Zellen,  deren  eine  das  Bruderhaus  auf  der  Eichelspitze,  die  andere  auf  dem 
nahen  Todteukopf  gelegen   haben  kann     Der  Orden  der  Pauliner-Ere« 
miten  kam  im  14.  Jhrdt.  aus  Ungarn  in  unsere  Gegend. 


Ödnngen  im  Breisgau.  457 

Plozliart«  In  der  päpstl.  BestätiguDg  für  Kloster  Thennenbach 
vom  5.  Aug.  1178,  Neugart  Episc.  Const.  II,  585,  wird  einer  Besitzung 
Plozhart  u.  Leberno  mit  anderen  Örtlichkeiten  im  unteren  Breisgau  er- 
wähnt. „Sunnuncil  cum  montanis  que  dicuutur  Leberuo  et  Plozhart.** 
Der  erstere  Name  ist  heute  noch  gebräuchlich ;  Leberno  ist  vielleicht  der 
alte  Name  für  die  jetzt  abgegangenen  Laberhöfe  auf  der  Höhe  eine  halbe 
Stunde  südl.  des  ehemal.  Klosters  Thennenbach,  oberhalb  Sunnenzil, 
während  Plozhart  nur  der  Name  eines  Walddistrikts  war  und  nicht  mit 
menschlichen  Wohnstätten  besiedelt  wurde. 

Zu  Raitbaeh.  bei  Schopfheim  i.  Wieseuthal  wird  ein  „Burgweg** 
im  14.  Jhrdt.  genannt.    Ztschr.  VIII,  390. 

Die  Regelsbnrg,  auch  Rödelsburg  u.  Rotteisburg,  nordöstl.  von 
St.  Trudpert  2300  Fuss  über  dem  Meere  an  den  obersten  Anfangen  des 
Ambringer  u.  Norsinger  Grundes  sowie  des  Riggenbachthales  zeigt  als 
letzte  Spur  nur  noch  eine  Art  Ringwall  aus  aufgeschichteten  Steinen  mit 
Graben  um  eine  kleine  Kuppe;  von  Mauerwerk  ist  nichts  zu  sehen.  Ger- 
bert citiert  in  seiner  Historia  Nigr.  Silv.  I,  55  eine  Stelle  aus  der  Chronik 
des  Keraslithus,  wonach  die  Burg  Rottelburg  um  das  Jahr  750  von  einem 
Rottbertus  u.  die  Burg  Scharfen  stein  von  den  habsburgischen  Grafen 
Guntramus,  Luithardus  u.  Beczo  erbaut  worden  sein  soll.  Ausser  diesem 
Keraslithus  oder  Hornstein,  welcher  eine  Chronik  von  St.  Trudpert  schrieb, 
berichtet  keine  einzige  andere  Geschichtsquelle,  soviel  mir  bekannt,  und 
nicht  einmal  eine  einzige  Urkunde  in  dem  so  nahe  gelegenen  St.  Trud- 
pert irgend  etwas  über  die  Regelsburg;  ja  es  wird  mit  keinem  eiuzigen 
Worte  ihrer  überhaupt  nur  gedacht,  während  wir  von  Scharfenstein  aus 
allerdings  viel  späterer  Zeit  urkundliche  Nachrichten  erhalten.  Sollte  die 
Regelsburg  wirklich  einmal  ein  fester  Platz  gewesen  sein,  so  haben  wir 
es  hier  mit  einer  jener  früh  mittelalterlichen  Burgen  zu  thun,  die  aus 
Holz  gebaut  mit  einer  Erdanschüttung  umgeben  waren.  Von  einem  Burg- 
bau mit  Maueranlagen  um  das  Jahr  750  kann  nicht  die  Rede  sein. 

ReindelnhiifBieii  lag  in  der  Gemarkung  von  Umkirch  und  wird 
1344  als  Feldgegend  erwähnt:  Günthersth.  Güterbuch  f.  119,  Mone  in 
Ztschr.  XIV,  396. 

Reinthal.  Mit  dem  Jahr  1256  tritt  das  ehem.  Cistercienser  Frauen- 
kloster dieses  Namens  bei  Müllheim  in  die  Geschichte  ein,  indem  die 
Äbtissin  Hedwigis  und  der  Konvent  der  Schwestern  von  Rintal  mit  der 
Pfarrei  Hügelheim  Güter  tauschen.  Vermutlich  in  der  ersten  Hälfte  des 
13.  Jhrdts.  auf  Lorscher  Stiftsgrund  in  dem  kleinen  Thälchen  Rintal  un- 
weit des  Dorfes  Feldberg  Amts  Müllheim  gestiftet,  wurde  es  schon  frühe 
in  die  Nähe  von  Müllheim  verlegt  auf  die  Stelle,  wo  unweit  die  von  Hebel 
besungene  alte  „Post  zu  Mülle**  steht  und  jetzt  noch  der  Wiesengrund  die 
Klostermatte  heisst.  Der  Lib.  tax.  v.  J.  1353  giebt  sein  Vermögen  im 
Verhältnis  zu  andern  Frauenklöstern  im  Breisgau  als  ein  sehr  geringes 
an.  Diöc.  Arch.  V,  88.  Zwischen  1486  u.  1489  wurde  das  Frauenkloster 
in  eine  Männerpropstei  verwandelt.  Am  6.  Mai  1486  urkundet  nämlich 
zum  letztenmal  Elisabeth  von  Brück,  von  Gottes  Gnaden  Äbtissin  von 
Rintal  (Stadtarch.  Freiburg)  u.  schon  im  Jahr  1489  wird  der  Prior  von 
Reintal  erwähnt;  jedoch  1509  wurde  das  Priorat  dem  Kloster  Lützel  in- 


458  Poinsignon. 

corporiert,  welches  L  J.  1544  die  Elostergüter  von  Beinthal  an  Wolf 
Ludw.  V.  Habsperg  verkaufte.  Der  von  den  Mönchen  verlassene  Kloster- 
bau  diente  von  da  ab  nur  noch  landwirtschaftlichen  Verwaltungszwecken 
und  sank  endlich  während  des  SOjähr.  Krieges  in  Trümmer,  deren  aus- 
gebrannte Mauern  noch  anno  1719  sichtbar  waren.  S.  A.  J.  Sievert, 
Gesch.  d.  Stadt  Müllheim  398  u.  ff.  Der  Weiler  Reinthal  bei  Feldberg 
wird  schon  im  Jahr  783  im  Cod.  Lauresh.  II,  546  No.  2694  genannt  »in 
pago  Brisigowe  in  villa  Rinidela^,  noch  heute  im  Yolksmund  das  Bintel. 
Der  mystische  Name  für  Keiuthal  war  pura  vallis. 

Reuden.    Lage  unbekannt.    S.  unter  Gisenwiler. 

Rezo.  ünt.  den  Breisg.  Vergabungen  berichtet  der  Cod.  Laoresh.  U, 
528,  No.  2633,  dass  ein  gewisser  Helinger  einen  Hof  in  der  Rezer  Mark 
u.  die  Kirche  mit  einem  Mansus  u.  in  Bettingen  eine  Hube  u.  zwei  Leib- 
eigene mit  ihren  Kindern  i.  J.  776  an  Kl.  Lorsch  geschenkt  habe  —  cur- 
tim  in  Rezo  marca  et  ecclesiam  cum  manso  et  in  Bettingen  hubam  et  n 
mancipia  cum  infantibus  suis,  anno  IX.  Karol.  reg.  Lage  unermittelt. 

Reuti  war  ein  Kirchdorf  unterhalb  der  Burg  Zähriugen,  die  jetzigen 
Reutebacher  Höfe.  Der  Liber  decim.  v.  1275  in  Diöc.  Arch.  I,  202  führt 
den  Plebanus  in  Rivti  propeZäringen  an  und  auf  derselben  Seite  noch 
einen  Plebanus  in  Rivti  inferiori.  Ferner  verkaufen  Graf  Konrad  v.  Frei- 
burg n.  sein  Sohn  Friedrich  am  30.  Mai  1327  Burg  u.  Dorf  Zähringen 
und  die  Dörfer  und  Thäler  Gundelfingen,  Holdenthai,  Wildthal  u.  Reuthe 
unterhalb  der  Burg  Zähringen  mit  aller  Zugehör,  Rechten,  Zinsen 
u.  Gefällen  u.  dem  Kircheusatz  zu  Reuthe  an  Ritter  Snewlin-Bemlape  um 
300  M.  Silb.  Dem  Kirchensatz  zu  Reuthe  ist  in  der  Urkunde  noch  nach- 
träglich eine  besondere  Ausführung  gewidmet  mit  den  Worten:  und  mit 
dem  Kilchensazze  ze  Ruti  under  der  bürg  ze  Zeringen,  offenbar  zur  deut- 
lichen Betonung  und  zum  Unterschied  von  Ober-  u.  Niederreuthe,  welche 
mitsammen  eine  Pfarrei  bilden  und  anderthalb  Stunden  direkter  Linie  von 
Zähringen  entfernt  in  der  March  liegen.  Auch  der  Lib.  tax.  v.  1853 
führt  im  Dekanat  Freiburg  an:  Rüti  cum  filia  Zeringen  und  unmittelbar 
darnach:  Rüti  inferius.  Eine  Bestätigung  hiervon  finden  wir  noch  in  der 
Stiftungsfassion  von  1767  im  Gem.-Arch.  zu  Zähringen,  welche  eine  kleme 
Pfarrgeschichte  enthält  und  sagt,  dass  die  Kirche  zu  Reutenbach  in  Folge 
der  Reformation  eingegangen,  von  den  Markgrafen  von  Durlach  au^ 
hoben,  dann  abgebrochen  und  die  Glocken  nach  Gundelfingen  gebracht 
worden  seien.  Zähriugen  habe  damals  keine  eigene  Pfarrkirche^  sondern 
nur  eine  Kapelle  als  Filiale  von  Reuteubach  gehabt. 

Rhein^ir eiler«  Das  alte  Schloss  daselbst,  welches  Beichslehen 
war,  lag  in  dem  Dorfe  an  der  Strasse  und  bestand  aus  Wohnhaus,  Ka- 
pelle, Wirtschaftsgebäude,  Kraut-  und  Baumgarten  und  war  mit  Mauer 
und  Graben  umzogen.  Es  ging  bei  der  Verheerung  des  Oberrheins  durch 
die  Franzosen  1676  durch  Brand  zu  Grunde  u.  lag  seit  dieser  Zeit  öde. 
D.  Bader,  die  ehem.  Herrschaft  Bamlach  u.  Rheinweiler  in  der  Vereiiw- 
Schrift  Badenia  1864  S.  44  u.  54.  Vermutlich  ist  es  da^enige  Weiler,. 
das  im  Cod.  Lauresh.  II,  535  No.  2658  genannt  wird.  Im  Jahr  789 
schenkt  nämlich  eine  gewisse  Adalgardis  die  zwei  Dörfer  im  Breisgao 
Wilere  et  Padeberc  (Bettberg)  mit  allen  Zugehörden  an  das  Elost  Lorsch. 


Ödangen  im  Breisgan  459 

Riegel.  1)  Die  Barg  hoch  über  dem  Dorfe  gleichen  Namens  auf 
dem  nördl.  Ausläufer  des  Eaiserstuhles,  wo  jetzt  die  Michaelskapelle  steht, 
wurde  zum  Schutze  des  grossen  Fronhofes  Riegel,  welcher  dem  Stift  Ein- 
siedeln gehörte,  von  den  Stiftsvögten  im  Breisgau  wahrscheinl.  von  den 
Dynasten  v.  Üsenberg  erbaut.  Schon  in  der  Üsenbergschen  Teilung  von 
1291  wird  die  Burg  erwähnt,  die  an  Hesso  IV.  v.  Üsenberg  kam,  welcher 
daselbst  seinen  Wohnsitz  nahm.  Vergl.  Maurer  in  Frbg.  Ztschr.  IV,  319. 
Im  Jahr  1336  wird  die  Burg  R.  an  die  Städte  Freiburg  u.  Endingen  ver- 
kauft u.  ist  1356  im  Besitze  des  Ritters  Hesse  Snewlin  im  Hofe,  welcher 
am  11.  Juli  eiusd.  an.  der  Stadt  Freiburg  das  Öffnungsrecht  dieser  Burg 
gestattet.  Sie  ging  wahrscheinl.  im  Bauernkrieg  zu  Grunde  und  aus  ihren 
Trümmern  wurde  dann  die  weithin  sichtbare  Michaelskapelle  erbaut.  Von 
der  Burg  giebt  nur  noch  der  scharf  eingeschnittene  Burggraben  Zeugnis, 
welcher  sie  einst  gegen  Süden  von  dem  übrigen  Gelände  trennte.  Die 
Burg  aber  soll  aus  drei  Teilen  bestanden  haben,  einer  vord.  Burg,  welche 
den  Aufgang  deckte,  dem  Michelsberg  oder  der  eigentl.  Burg  u.  der  hint. 
Burg,  ungefähr  200  Schritt  jenseits  des  Grabens  auf  einem  ebenfalls  durch 
einen  künstl.  Graben  isolierten  Lössklotz.  2)  Die  röm.  Töpfereiwerkstätten 
auf  der  Holzmatte  östl.  von  Riegel.  Sie  bildeten  noch  in  den  30r  Jahren 
uns.  Jhrdts.  eine  ausgiebige  Fundgrube  zahlreicher  röm.  Topfreste,  welche 
jetzt  teils  in  Riegel  selbst  im  Pfarrhof,  teils  in  der  städt.  Altertümer- 
sammlung zu  Freiburg  aufgesammelt  sind.  S.  H.  Schreiber,  die  röm. 
Töpferei  zu  Riegel  in  Freib.  Ztschr.  I,  1.  Nach  mündl.  Mitteilungen  sind 
in  früheren  Jahren  dort  viele  Mauerreste  u.  Fundamente  bei  den  Feld- 
arbeiten zu  Tage  gekommen. 

Riehen  9  Kanton  Basel.  Der  Stammsitz  der  in  Freiburg  ver- 
bürgerten Patrizierfamilie  von  Rieheim  wird  von  Wurstisen  als  ein  zu 
seiner  Zeit  schon  (1580)  abgeg.  Edelmannssitz  erwähnt. 

Rietheim,  s.  Ihringen. 

Rimsingen«  Der  Adelhauser  Berain  v.  1327  nennt  unter  den 
Gütern  des  Klosters  im  Rimsinger  Bann  Äcker  uf  Rimsinger  berge  ob  der 
bürge.  Stadtarch.  Frbg.  —  Der  Berain  desselben  Klosters  über  die  Güter 
zu  Rimsingen  v.  1423  nennt  die  Burg  nicht  mehr,  wohl  aber  Äcker  auf 
dem  Gewann  „im  Steinkelre** ,  u.  der  Berain  des  Reuer inenklost.  v.  1450 
führt  ebenda  das  „stein  keller  veld^  an.  Selbst  noch  i.  J.  1775  fuhrt  der 
Falkensteinische  Berain  im  Stadtarch.  Frbg.  zu  Oberrimsingen  Äcker  im 
sog.  Steinkeller  oder  Schlossfeld  an  der  damal.  Breisacher  Strasse  an. 
Sollten  wir  es  hier  mit  den  letzten  Spuren  eines  alten  Burgsitzes  der  Hrn. 
V.  Rimsingen  zu  thun  haben,  welche  im  Lib.  Heremi.  (Schw.  Geschichts- 
freund I,  128  u.  407)  genannt  werden  u.  deren  einer  i.  J.  1072  das  Klost. 
Grüningen  nächst  Rimsingen  stiftete?  Zu  Oberrimsingen  wird  aber  noch 
ein  anderes  Gewann  „zu  den  kelleren  am  Angelweg"  genannt,  welches 
insbesondere  noch  den  Namen  „Hexenplatz**  führte.  Berain  v.  1775 
No.  9  u.  10. 

Rinehofltainenstal  wird  in  einer  Urkunde  König  Heinrichs  IV. 
für  Klost.  Otmarsheim  v.  J.  1064  unter  verschied,  and.  Orten  im  Breisgau 
angeführt;  vermutl.   ist  der  Name  verderbt  aus  Rinchosteinenstatt  u.  be- 


460  Poinsignon. 

deutet  dann  das  heutige  Steinenstadt  a.  Rh.  Gfr.  Mitlgn.  d.  öster.  Inst. 
V,  406. 

BinlLft  wird  mit  Wilre,  Rimisingen,  Ratthin,  Verstat  u.  Bucgingen 
in  der  ürk.  König  Ottos  in.  für  das  Elost.  Sulzberg  y.  23.  Juni  993, 
Schenkungen  in  pago  Brischouye  betr.,  aufgezählt.  Schöpflin,  Hist.  Zar. 
Bad.  V,  5.  In  derjenigen  des  Pirrtelo  v.  27.  März  1008,  wo  ausser  den 
oben  gen.  Ortschaften  auch  noch  Holcishusa  genannt  wird  und  ebenfiills 
die  nähere  Angabe  in  pago  Prisichewe  beigefügt  ist,  heisst  derselbe  Ort 
Rincha.  1.  c.  15.  Bei  Trouillat  sind  in  der  ürk.  Ottos  ni.,  welche  dort 
übrigens  vom  22.  und  nicht  vom  23.  Juni  datiert  ist,  die  oben  genannten 
sechs  Ortschaften  nicht  angeführt,  sondern  in  einer  vorangestellten  ohne 
Tag  bloss  zum  Jahr  993  dat  besond.  ürk.  des  Pyrtilo  u.  statt  Rinka  steht 
Rinlea,  statt  Rimisingen  Rymilingen.  Trouillat  erklärt  es  da  als  Ried- 
lingen I,  137.  Die  im  G.L.A.  vorhandene  alte  Abschr.  hat  aber  Rinka. 
In  der  Schenkung  des  Pirctelo  v.  28.  März  1008  Lei,  149  sind  wiede- 
rum dieselben  Orte  in  nachstehender  Reihenfolge  aufgezählt:  Rincha,  Puo- 
chinga,  Wilare,  Ruti,  Ferstete,  Holcishusa  und  nun  erklärt  er  es  fCir 
Ringsheim.  In  der  ürk.  König  Heinr.  n.  v.  25.  Juni  1004,  1.  c.  I,  144^ 
worin  dieser  das  Klost.  Sulzburg  ermächtigt  in  loco  qui  dicitur  Rincka  in 
pago  Brisihgoum  in  comitatu  Bertdoidi  einen  Markt  zu  errichten,  erklärt 
er  es  wieder  als  Ringsheim.  Beide  Erklärungen  befriedigen  mich  nicht, 
denn  einmal  ist  Rinlea  offenbar  verderbt  aus  Rincha  und  Ringsheim 
scheint  mir  in  sprachl.  Beziehung  bedenklich.  Ich  vermute  mit  Berufung 
auf  das  obige  Rincho- Steinenstadt  eher  einen  hart  am  Rhein  gelegenen 
und  durch  dessen  vielfachen  Stromwechsel  völlig  zerstörten  Ort  Rincha  od. 
Rincho  und  glaube  mich  dazu  um  so  eher  berechtigt  als  der  Lib.  dec.  v. 
1275  im  Diöc.-Arch.  unter  den  Pfarreien  im  Dekanat  Fiurbach  al.  Neuen- 
burg einen  Plebanus  in  Stainestat  minori  aufzählt  u.  auch  noch  der  Lib. 
tax.  V.  1353  einer  Kirche  zu  Stainstat  major  u.  einer  solchen  von  Stain- 
stat  minor  getrennt  erwähnt.    Diöc.-Arch.  I,  211  u.  V,  88. 

Rota  im  Kirch zartner  Thal  wird  in  einer  Schenkungsurkunde  des 
Klost.  Allerheiligen  zu  Frbg.  i.  J.  1301  Mai  24  genannt  nebst  den  Ört- 
lichkeiten  Bickeurüti,  Eschebach,  uf  dem  Burgfelde,  ze  Birchau,  Tüten- 
bach, Kilchzarten.  Stadtarch.  Frbg.  Geistl.  Sachen.  In  der  Nähe  von 
Zarten  zwisch.  dem  Heuweg  u.  dem  Krummbach  ist  ein  Gewann  Rot- 
matten. Rota  heisst  auch  der  Bach,  welcher  aus  dem  Höllenthal  heraus- 
fliesst,  auch  Höllenbach  genannt. 

Bothenburg,  das  Schloss,  etwa  1  km  nordöstl.  von  Wiesleth, 
auch  Rötenberg  u.  Rotenberg  gen.,  mit  noch  wenigen  Überresten,  war 
im  13.  Jhrdt.  Sitz  eines  Herrengeschlechtes  gleichen  Namens,  einer  Seiten- 
linie der  Dynasten  v.  Rötteln,  wie  aus  einer  ürk.  der  Gebr.  Thietricus  et 
Ch&uradus  domini  de  Rotenberk  v.  J.  1252  erwiesen  ist.  Es  handelt  sich 
dabei  um  den  Kirchensatz  zu  NoUingen  u.  Chunradus  de  Rötillein  wird 
dort  ihr  väterl.  Oheim  genannt  „patruus  noster  et  dominus".  Ztschr. 
XXVIII,  111.  Als  letzter  dieses  Geschlechtes  erscheint  Diethrich  v.  Rothen- 
berg,  der  1278  vom  Hochstift  Basel  u.  dem  Klost.  St.  Blasien  mit  Gütern 
belehnt  wird  (E.  G.  Fecht,  Südwestl.  Schwarzwald  II.  Abtlg.  I.  Bd.,  543), 
welche  er  vorher  den  beiden  Gotteshäusern  als  Eigentum  geschenkt  hatte. 


Ödongen  im  Breisgaa.  46 1 

tn  der  Precaria  für  St.  Blasien  (Ztschr.  H,  495  n.  ff.)  wird  auch  der 
Sweighof  nider  der  Bvrge  ze  Rotenberc  gcDannt.  Die  Saasenburger  £r- 
neuerung  y.  J.  1564  im  Stadtarch.  Freibarg  sagt  bezügl.  der  Vogtei  Wei- 
tenau,  dass  in  dieser  Vogtei  ein  ^alt  Barggestell  gen.  Rottenborg^  gelegen 
sei  a.  dass  das  Gericht  za  Weitenan  vor  Jahren  zu  demselben  Schloss 
gehört  habe,  welches  an  eine  Frau  Adelheit  nach  Absterben  des  Manns- 
stammes gekommen  sei.  Diese  habe  die  hohe  Gerichtsbarkeit  an  die 
Markgrafschaft,  die  Güter  a.  Zinsen  aber  an  das  Elost.  Weitenan  ver- 
macht. Rötteln  n.  Rotenberg  die  Schlösser  kommen  i.  J.  1315  an  Mark- 
grafen Heinr.  v.  Hochberg-Saasenberg,  welcher  nunmehr  seine  Residenz 
nach  Rötteln  verlegt.    Maurer,  Landgrafsch.  i.  Breisgau  21. 

Ein  Schloss  Botemberg  b.  Kirchen  ebenfalls  ursprüngl.  den  Dy- 
nasten V.  Rötteln  gehörig,  wird  in  der  Erbteilnng  des  letzten  dieses  Ge- 
schlechtes V.  1311  angeführt,  wo  es  an  die  v.  Munchenstein  n.  v.  Ram- 
stein gemeinschaftl.  gelangt,  aber  sofort  wieder  an  den  Markgr.  Rad.  v. 
Hochberg-Sausenberg  verkauft  wird.  Fecht,  Südwestl.  Schwarzwald  II.  Abtlg. 
I.  Bd.,  326,  327  u.  388.    Dieses  Schloss  wird  sonst  nicht  mehr  genannt. 

Bninory  falsche  Bezeichnung  für  die  Ruine  Eeppenbach  oberhalb 
Reichenbach  im  Brettenthai.  Dieser  humorist.  Name  ist  entstanden  durch 
den  Eintrag  des  Wortes  „Ruine"  zwisch.  die  Bergstriche  in  einer  der  alt. 
Karten  Badens,  wo  das  Wort  allerdings  leicht  für  „Rumor"  zu  lesen  ist. 
So  wurde  nach  und  nach  aus  dem  Sachenwort  ein  Eigenname,  so  dass  in 
spät.  Karten  merkwürdigerweise  auf  einmal  eine  Ruine  Rumor  auftaucht. 

S^cbafgiessen,  die  Veste.  Herr  Schmasmann,  Herr  zu  Rappolt- 
stein,  u,  Wernher  v.  Wiswiler  reversieren  sich  i.  J.  1406  gegen  die  Landes- 
herrschaft  Osterreich ,  hier  in  specie  gegen  Frau  Kathrina  v.  Burgund 
wegen  der  Belehnung  mit  dem  fest.  Schloss  Schaffgiessen  bei  Wyhl.  K.  K. 
Statthalt.-Arch.  Innsbruck,  Schatzarch.  Vol.  I,  230  mitget.  d.  Hrn.  C.  v. 
Althaus.  Herzog  Friedr.  v.  Österreich  verleiht  der  Stadt  Endingen  seine 
Veste  gen.  Schaffgiess  mit  allen  Rechten  u.  Nutzungen  um  1100  fl.  Frbg. 
Ztschr.  V,  224.  In  der  Lehenserneuerung  v.  1504  heisst  es  „das  Burg- 
stall u.  die  Veste  Schaffgiess"  ib.  233  u.  in  derjenigen  1578  nur  noch 
Burgstall  Schafgiessen.  Aus  der  letzteren  geht  jedoch  hervor,  dass  in 
dem  Lehen  die  Dörfer  Wyhl  u.  Wellingen  begriffen  waren.  Mitlgn.  d. 
bad.  bist.  Komm.  Hft.  VII,  81.  In  der  Belehnung  v.  3.  Juli  1736  fallt  auch 
die  Bezeichnung  „Burgstall"  weg  u.  in  derjenigen  v.  1791  wird  Schaf- 
giessen überhaupt  nicht  mehr  genannt  sondern  nur  noch  Wyhl  u.  Wel- 
lingen. Von  dem  alten  Weiherschloss  ist  jetzt  keine  Spur  mehr  vorhanden. 
Die  Benennung  kommt  wohl  von  einem  der  alten  Altwasser  des  Rheins 
her,  die  dort  alle  den  Namen  Giessen  führten.  Vergl.  ib.  85  das  Reg.  22 
u.  s.  auch  unter  Wellingen.  Näheres  über  die  Veste  Schafgiessen  n.  na* 
mentlich  über  die  Streitigkeiten  wegen  derselben  zwisch.  der  Stadt  En- 
dingen u.  Kasp.  V.  Hornung  s.  Maurer  in  Ztschr.  d.  Ver.  „Schau-in's-Land" 
6.  Jahrg.  S.  32. 

S^elialabriiniie  wird  unter  den  zur  Herrschaft  Hochberg  ge- 
hörigen Hofgütern  aufgezählt,  Verpfändungsurk.  v.  12.  Juli  1356.  Ztschr. 
;KX^  459,    Vermutl.  identisch  mit  SchOnabrunne.  s.  oben  ont^r  Brunna. 


462  PoiDsignoD. 

S^chftrfensteiDy  die  Burg.  Auf  steilem  Felsen  im  Obermünster- 
thai z^isch.  dem  Spielwcg  u.  der  Wii'dener  Kck  ganz  nahe  östl.  der 
neuen  Kunsttrasse  waren  im  Anfang  nns.  Jhrdts  noch  einige  Trümmer 
der  ehem.  freiherrl.  Stanfen'schen  Burg  Scharfenstein  sichtbar,  welche 
heute  vollständig  verschwunden  sind.  Die  ältesten  ürkk.,  welche  darüber 
vorhanden  sind,  stammen  aus  den  Jahren  1267  u.  1277.  Ztschr.  IX,  446 
u.  XXI,  375.  Eine  der  beiden  muss  zwar  aus  verschied.  Gründen  als 
gefälscht  angesehen  werden,  was  aber  für  unsere  Zwecke  von  keinem 
grossen  Belang  sein  kann,  da  es  sich  hinsichtl.  der  erstmal.  urknndl.  Nen- 
nung hier  bloss  um  einen  unterschied  von  10  Jahren  handelt.  Im  Jahr 
1325  verkauft  Job.  v.  Staufen  die  Burg  mit  allen  dazu  gehör.  Leuten, 
Gutern,  Wunn  u.  Waid  u.  Wildbann  vorbehaltl.  des  Rückkaufs  an  das 
Klost.  Trudpert.  1.  c,  377.  Sie  scheint  jedoch  bald  darauf  wieder  an 
die  Hm.  v.  Staufen  zurückgelangt  zu  sein,  denn  in  einem  Streit  der 
letzteren  mit  der  Stadt  Freiburg  wird  sie  von  dieser  1346  zerstört  u.  1350 
von  Herzog  Albr.  v.  Österreich  auf  Grund  angebl.  alter  Eigentumsrechte 
durch  Heimzahlung  einer  Pfandsumme,  welche  das  Streitobjekt  war,  an 
sich  gelöst.  Schreiber,  Urkb.  I,  410.  Wieder  aufgebaut  ging  sie  im 
Bauernkrieg  vollständig  zu  Grunde. 

ISchathein,  s.  unter  Ihringen. 

Stclierenkofen  od.  Sdiemkofeiiy  s.  unter  Ihringen. 

Die  Lazaritenkommende  zu  Schlatt  i.  Br.  Die  einzige  Eomturei 
des  geistl.  Ritterordens  vom  hl.  Lazarus,  welcher  ganz  besonders  für  den 
Schutz  u.  die  Pflege  Aussätziger  gestiftet  worden  ist,  war  in  Deutschland 
diejenige  von  Schlatt.  Höchstwahrscheinl.  schon  in  der  ersten  Hälfte  des 
13.  Jhrdts.  von  einem  der  Hm.  v.  Staufen  gestiftet,  stammt  die  älteste 
urkundl.  sichere  Erwähnung  von  ihr  indessen  erst  aus  dem  Jahre  1271, 
wo  Heinr.  v.  Graba,  Präzeptor  der  Lazariten  in  Deutschland,  den  Brad. 
Velbert  den  Brüd.  zu  „Slatte,  Venne  u.  Uran"  zum  Komtur  setzt  Schalte 
in  Ztschr.  N.  F.  I,  470.  Die  beid.  letztgenannten  Häuser  waren  Gfenn  im 
Zürichgau  u.  Seedorf  in  üri.  Schon  i.  J.  1362  ging  die  Komtorei  wegen 
Überschuldung  wieder  ein  u.  sank  vermutl.  aus  Mangel  an  baol.  Unter- 
haltung nach  u.  nach  in  Trümmer.  Erst  vor  wenigen  Jahren  noch  worden 
die  alten  Grundmauern  wieder  aufgedeckt,  als  ganz  in  der  Nähe  der 
ehem.  für  heilkräftig  gehalt.  Felsenquelle  eine  neue  Brauerei  angelegt 
wurde.  S.  Ztschr.  d.  Ver.  Schau-ins-Land  XI.  Jahrg.  —  Zu  Schlatt  kommt 
auch  ein  Gewann  „am  burgweg^  vor,  gen.  in  einer  ürk.  des  Stadtarch. 
Frbg.  V.  J.  1439;  der  Weg,  der  von  Schlatt  gegen  die  Burghöfe  am  Thnn- 
sel  zieht,  heisst  auch  jetzt  noch  Burgweg.  Von  einer  Burg  zu  Schlatt 
ist  jedoch  nichts  bekannt,  wohl  aber  kommen  schon  sehr  frühe  die  ESdel- 
knechte  von  Slatte  vor,  die  in  diesem  Dorfe  begütert  waren  u.  deren  einer 
schon  im  Rotul.  Sanpet.  als  Ministeriale  des  herzogl.  Hauses  Zfihringen 
angeführt  wird,  Ende  des  12.  od.  Anfang  des  13.  Jhrdts. 

Die  Burg  SclmeefeldeM  ist  das  alte  Weiherschlösschen  b.  Em- 
mendingen, welche  als  Burg  Snevelt  zürn  Wiger  sehr  oft  in  den  ürkk. 
des  Stadtarch.  Frbg.  genannt  wird.  Zum  erstenmal  erscheint  sie  daselbst 
in  einer  Urk.  y.  SO,  Aug.  1324  mit  der  Bezeichnung:  Snenelt  die  yeit^ 


Ödungen  im  Breisgau.  4g  3 

* 

bi  Emmetingen,  der  man  sprach  ze  dorn  Wyier.  Schreiber,  ürkb  I,  281. 
Eingehendes  hierüber  bringt  die  Mouographie  H.  Maurers  „Das  Weiher- 
schloss  bei  Emmendingen"  im  Programm  der  Höh.  Bürgerschule  zu  Em- 
mendingen V.  1879  u.  in  Ztschr.  d.  Ver.  Schau -ins -Land  6.  Jahrg.  Es 
ist  jetzt  mit  in  den  Bereich  der  neuen  Heil-  u.  Pflegeanstalt  daselbst 
hereingezogen  und  ist  als  Burg  nicht  mehr  zu  erkennen. 

Der  IScliönberg  b.  Freiburg.  Dass  schon  in  prähistor.  Zeit  eine 
menschl.  Niederlassung  auf  dem  Schönberg  war,  beweisen  die  zahlr.  Funde 
teils  fertiger,  teils  halbfertiger  Pfeilspitzen  aus  Feuerstein  und  Jaspis, 
deren  Zustand  in  allen  Übergängen  künstl.  Verarbeitung  des  Materials 
einschl.  der  Abfälle  in  der  städt.  Sammlung  zu  Frbg.  zu  erkennen  ist. 
Es  fanden  sich  also  Werkstätten  für  diesen  Zweig  ältest.  Industrie  auf 
dem  Berge.  Die  Fundstätte  derart.  Artefakten  ist  aber  nicht  ganz  auf 
der  obersten  Höhe  zu  suchen,  sondern  auf  den  etwas  tiefer  gelegenen 
Äckern  südl.  derselben.  Hiebei  will  ich  noch  bemerken,  dass  nach  Leicht- 
lens  Forschungen  p.  111  am  Schönberg  eine  Feldgegend  im  üff hausener 
Bann  der  „Heidenkeller"  hiess,  welchen  die  Stadt  Freiburg  1583  zum 
Ealksteinbruch  benutzt  habe.  Yermutl.  war  dies  der  auf  der  topogr.  Karte 
eingetragene  Steinbruch  beim  Ealkofen;  heute  ist  die  Feldbezeichnung 
zum  „Heidenkeller"  nicht  mehr  gebräuchlich.  Endlich  sei  hier  noch  bei- 
gefügt, dass  der  Rand  des  obersten  Plateaus  vom  Schönberg,  der  aber 
in  alt.  ürkk.  stets  Schünberg  genannt  wird,  mit  einem  Wall  von  aufge- 
schichteten Steinen  bedeckt  ist  wie  die  benachbarte  Regelsburg. 

Die  S(c]i$n]i$fe  am  Rosskopf  lagen  in  der  Feldgegend,  die  schon 
io  früher  Zeit  die  Schöni  hiess;  der  letzte  dieser  Höfe  war  Lieblings- 
aufenthalt V.  Rottecks  u.  ist  vor  wenigen  Jahren  erst  abgebrochen  wor- 
den. Die  Stelle  ist  jetzt  nur  noch  durch  eine  Laube  bezeichnet,  welche 
„Präsidentruhe"  heisst.  Die  ehem.  Höfe  „in  der  Schöni"  werden  wieder- 
holt in  den  Urkk.  des  Stadtarch.  Frbg.  genannt. 

Der  S^dtorenliof,  Thennenbach.  Hofgut,  lag  westl.  von  der  Burg 
Landeck,  Maurer  in  Ztschr.  d.  Ver.  „Schau-ins-Land"  10.  Jahrg.  S.  12. 
Der  Gewannname  Scheren,  im  Scheren  kommt  im  Breisgau  sehr  häufig 
vor,  so  heisst  z.  B.  die  Felspartie  zwisch.  Vogtsburg  u.  Schelingen  „der 
Scheren".  Das  mittelhochdeutsche  Wort  „schor,  schorre"  bedeutet  näm- 
lich einen  schroffen  Felsen,  auch  Felszacken. 

Sermenz,  die  Burg,  sei  ein  Weiherschloss  zw.  Auggen  u.  Neuen- 
burg in  der  Nähe  des  Stadtweges  gewesen,  wo  jetzt  noch  Mauerreste  beim 
Ackerbau  zu  Tage  kommen;  wir  hätten  demnach  den  Stammsitz  der  Adels- 
familie der  Sermenzer  in  Neuenburg  dort  zu  suchen.  Urkundl.  Belege 
hiefür  vermag  ich  jedoch  nicht  beizubringen  und  stütze  mich  nur  auf  die 
Angabe  einer  mit  den  histor.  Verhältnissen  jener  Gegend  sehr  vertrauten 
Persönlichkeit.  S.  oben  unter  Auggen.  Die  Sermenzer  waren  eines  Stam- 
mes mit  den  Neuenf eisern. 

JSexaiiy  das  Burgstall,  wird  1419  genannt.  Ztschr.  VIII,  390.  Die 
neue  topogr.  Karte  verzeichnet  auf  der  Anhöhe  nordöstl.  Sexau  zw.  den 
Höfen  Reichenbächle  u.  Mühlenbächle  nicht  nur  eine  Örtlichkeit  „Burg- 
Stall"  sondern  auch  eine  ^Burghalde"«    Sexau  war  einer  der  vier  grossen 


464  PoiDsignoiu 

köniKl.  Fronhöfe,  welche  Karl  der  Dicke  seiner  Gemahlin  Richardis  als 
-Morgeugabe  brachte.    S.  Ztschr.  XXXIV,  122. 

Silberschmelz  od.  S^chmelzsexan  eine  eing^.  Schmelz- 
hütte  mit  Wohnung  des  ehem.  Berginspektors  eine  Viertelstunde  oberh. 
Sexau  u.  gerade  unterh.  der  Hochburg,  wo  zugl.  auch  eine  Tabakfiabrik 
sich  befand.  Schmelzhütte  u.  Tabakfabrik  wurden  erst  im  Anfang  uns. 
Jhrdts.  eingerichtet,  scheinen  aber  nicht  lange  bestanden  zu  haben.  Es 
ist  jetzt  nichts  mehr  davon  vorhanden.    S.  Kolb  III,  231. 

ISimonsirald«  Ein  Schlossberg  im  Simonswald  wird  in  Bader's 
Bad.  N.  F.  1862  II,  587  genannt.  Diese  Bezeichnung  rührt  wohl  weniger 
von  einem  röm.  Wartturm  her,  den  Bader  hier  vermutet,  als  von  dem 
Edelsitze  des  adeligen  Gutes  in  Untersimonswald,  dessen  Eolb  erwähnt. 
In  der  Wörl'schen  Karte  v.  1838  ist  auf  der  Höhe  zw.  dem  Nonnenbach 
u.  Kilpenthal  in  Obersimonawald  die  Ruine  einer  Kapelle  eingetragen. 
Kolb  erwähnt  schon  i.  J.  1816  zweier  abgeg.  Kapellen  in  Obersimons- 
wälderthal,  wovon  die  eine  „zu  St.  Jos^,  die  andere  „zu  den  sieben  Schla- 
fern** hiess. 

I^iniiigliofeii,  s.  unter  Innikofen. 

S§(itliburg*  In  einem  Urteil  der  Vogtei  zu  Tegemau  v.  7.  Apr. 
1445  wird  mit  Oberuhüsern  (Oberhäuser)  eine  Örtlichkeit  Sitliburg  ge- 
nannt.   Stadtarcli.  Frbjf.  Sekt.  Gutleuthaus. 

Sitsenkirch.  Das  Frauenklost  Bened.-Ord.  wurde  1125  von 
dem  Frhrn.  Werner  v.  Kalten bach  gestiftet,  war  nicht  mit  der  jetzt  noch 
stehenden  Kirche  zusammengebaut,  sonilern  nur  durch  einen  Gang  mit 
derselben  verbunden,  brannte  1473  ab,  konnte  nicht  wieder  aufgebaut 
werden  u.  wurde  daher  1492  St.  Blasien  einverleibt,  welches  daselbst  eine 
Propstei  errichtete.  Allein  auch  diese  wurde  schon  im  Bauernkriege  1525 
abermals  niedergebrannt  u.  nicht  wieder  aufgebaut.  Es  lag  &m  südl.  Ein- 
gang des  Dorfes  Sitzenkirch.  Näheres  s.  Fecht,  Amtsbez.  Müllheim  221 
u.  ff.  u.  Martini  in  Ztschr.  d.  Ver.  Schau -ins -Land  3.  Jahrg.  S.  85  u. 
4.  Jahrg.  S.  85. 

Das  Bürgle  b.  Isolden,  auch  das  Heidenschloss  genannt  Ein  Kilonu 
östl.  von  dem  gen.  Dorfe,  von  Moos  u.  Epheu  bedeckt,  auf  einer  wald. 
Anhöhe,  welche  die  neuebte  topogr.  Karte  mit  Birkle  bezeichnet,  finden 
sich  noch  wenige  iiber  unverkennbare  Reste  von  Mauerwerk,  welche  von 
dem  östl.  u.  westl.  gleich  hohen  Terrain  durch  einen  Graben  getrennt 
sind.  Der  höchste  Punkt  wird  durch  zwei  Felsen  gebildet,  die  eine  kleine 
Schlucht  umbchliessen.  Die  Höhe  der  Felsen  selbst  ist  überall  mit  Mauer- 
werk bedeckt  u.  die  kleine  Schlucht  scheint  der  Hohlraum  des  wenig  aus^ 
gedehnten  Baues  gewesen  zu  sein.  Zu  Anfang  dieses  Jhrdts.  sollen  nach 
Angabe  alter  Leute  die  Ruinen  noch  deutlicher  gewesen  sein,  bis  sie  als 
Baumaterial  in  den  nahen  Ortschaften  Verwendung  fanden;  auch  zahme 
Rosen  sollen  in  der  Nähe  des  Gemäuers  gewachsen  sein  u.  Buchs  ist  jetzt 
noch  dort  vorhanden,  ürkuudl.  Nachrichten  über  diese  Burg  sind  mir 
nicht  bekannt.  Aber  ganz  in  der  Nähe  befindet  sich  eine  andere  Berg- 
kuppe, das  Scherzinger  Köpfle  gen.,  wo  jedoch  keinerlei  Mauerreste  zu 
finden  sind.    Letztere  Bezeichnung  an  dieser  Stelle  ist  auffallend^  da  d^ 


öduDgen  im  Breisgau.  465 

kleine  Weiler  Scherzingen  l^/j  Stunden  davon  entfernt  liegt  u.  zwei  Thäler, 
zwei  Bergrücken  u.  verschied.  Ortschaften  dazwischen  liegen.  Kolb  glaubt 
daher  mit  grosser  Berechtigung  annehmen  zu  dürfen,  dass  die  fragl. 
Ruinen  einst  einer  der  Burgsitze  der  Herren  v.  Scherzingen  gewesen  sei, 
gestützt  auf  eine  Aufzeichnung  in  Mabillons  A.  0.  S.  B.,  wonach  Geraldus 
V.  Scherzingen  i.  J.  1115  den  Klosterfrauen  von  Bollschweil  sein  Gut  zu 
Seiden  übergiebt  u.  das  Kloster  dorthin  verlegt.  Dieser  Geraldus  v.  Scher- 
zingen ist  historisch ;  er  erscheint  auch  als  nobilis  homo  nomine  Geroldus 
de  Scerciugen  unter  den  Donatoren  des  Klost.  St.  Peter  im  Rot.  Sanpetr. 
Diöc.-Arch.  XV,  141.  Ausserdem  wird  aber  ebendas.  162  ein  Adelbero  de 
Seidon  auch  als  Donator  angeführt.  Die  Familie  v.  Sölden ,  welche  einst 
den  Namen  Vogt  v.  Sölden  führte,  erscheint  später  im  13.  u.  14.  Jhrdt. 
einfach  mit  dem  Prädikat  v.  Seidan  u.  Seidon  unter  den  ratsfähigen  Ge- 
schlechtern der  Stadt  Freiburg.    Vergl.  auch  Schau-ins-Land  XII. 

S^taafen.  Der  alte  Schlossberg  östl.  von  Staufen  auf  einer  steilen 
Berghöhe  zw.  der  Johanniskapelle  u.  der  Metzenbacher  Höhe  trägt  noch 
einige  wenige  ca.  einen  Met.  hohe  Mauerreste,  über  deren  Provenienz  jede 
geschichtl.  Nachricht  fehlt.  S.  topogr.  Karte  Bl.  128.  Ein  anderer  Schloss- 
berg im  üntermünsterthal ,  über  den  es  ebenfalls  keine  histor.  Nachricht 
giebt,  befindet  sich  nördl.  der  Rotte  Münsterhalden  u.  eine  Burgeck  er- 
hebt sich  gegentib.  dem  Scharfenstein  östl.  der  neuen  Kunststrasse.  Ob 
auch  an  den  beiden  letztgenannten  Orten  sich  Mauerreste  vorfinden,  konnte 
ich  nicht  in  Erfahrung  bringen.  ~  Zu  erwähnen  ist  hierunter  noch,  dass 
K.  Bissinger  in  seinem  „Verzeichnis  der  Trümmer-  u.  Fundstätten  aus 
röm.  Zeit  in  Baden"  zu  Staufen  eine  röm.  Wasserleitung  mit  Thonröhren 
anführt. 

Stetten,  das  Schloss,  Amts  Lörrach.  Alter  Besitz  des  Frauenstiftes 
Säckingen,    Lehen   der  Herren  v.  Schönau.    Heunisch   u.  Bader  S.  693. 

ISulzbnrg;.    Auf  dem  Schlössleberg  in  unmittelbarer  Nähe  ober« 
halb   Sulzburg,   also   nicht   zu   verwechseln   mit   dem   weiter   entlegenen 
Kastelberg,  befand  sich   vor  Zeiten  eine  kleine  Burg,  über  welche  nur 
sehr  wenige  Nachrichten  vorhanden  sind.    Markgr.  Wilh.  v.   Hochberg- 
Sausenberg   versichert   i.  J.    1439   eine   Gülte   auf  demselben  samt  den 
zugehör.  Leuten  u.  Gefällen  u.  1479  verpfändet  Markgr.  Christoph  v.  Ba- 
den Stadt,  Schloss  od.  Veste  zu  Sulzburg  an  einen  Freibg.  Bürger.    Ob 
wir  den  Bcrth.  de  Sulzberg,  s.  Frbg.  Ztschr.  V,  64,  u.  andere  dieses  Na- 
mens, welche  im  Thennenb.  Güterb.  v.  1341  genannt  sind,  als  Mitglieder 
einer  Adelsfamilie  betrachten  dürfen,  die  hier  ihren  Sitz  hatte,  ist  noch 
zweifelhaft.    Martini  vermutet  in  seiner  Gesch.  der  Stadt  Sulzburg,  dass 
die  brauchbaren  Steine  des  alten  Schlosses  auf  dem  Schlossberg  1515  zum 
Aufbau  des  neuen  Residenzschlosses  in  der  Stadt  verwendet  wurden.    S. 
Frbg.  Ztschr.  V,  64  u.  fl.    Die  Ruine  ist  auf  der  neuesten  topogr.  Karte 
Bl.  128  in  Form  eines  Rechteckes  eingetragen  u.  die  nordöstl.  davon  an- 
steigende Höhe  als  Burghalde. 

ünlzhof  lag  in  der  Gemarkung  Vörstettcn,  im  unt.  Felde.    Then- 
nenb. Güterb.  v.  1341.    Mona  in  Ztschr.  XIV,  397. 

Zeitschr.  f.  Geuoh.  d.  Oberrb.  N.  F.  II.  4.  30 


466  PoiniignoD. 

Sdumenzil  heisst  die  Stelle  im  Brettenthai  unterh.  des  Dorfes 
Keppenbach,  wo  der  Weg  von  Tliennenbach  mit  der  Bretteuthalstraase 
zusammentrifft.  Daselbst  war  die  Grenze  des  Freiamtes.  Maurer,  Land- 
grafsch.  im  Breisgau.  Markgr.  Heinr.  v.  Hachberg  verpfändet  die  Leute, 
die  er  „von  der  Äbtissin  v.  Andlau  bat",  von  Gerolsberge  abe  vnze  an  Svn- 
nenzil  am  18.  Febr.  1311.  —  Das  Thennenb.  Güterb.  v.  1344  sagt,  dass 
Sunnenzil  ein  steinernes  Haus  mit  Garten  u.  Scheuer  u.  dort  die  Eloster- 
bleiche  gewesen  sei.  Auch  eine  aufgemauerte  Mühle  mit  eingehegtem 
Garten  u.  eine  Walke  oberh.  derselben  befanden  sich  daselbst.  Zisch r.  XII, 
77,  81  u.  ff.  Nach  Maurer  in  Frbg.  Ztschr.  IV,  295  führt  der  Bergab- 
hang im  Winkel  des  Brettenthaies  u.  der  langen  Au,  wo  gegenwärtig  sich 
noch  ein  laufender  Brunnen  befinde,  heute  noch  den  Namen  Sonnenziel. 

Tftrodunnin«  Die  von  Ptolemäus  im  2.  Jhrdt.  uns.  Zeitrech- 
nung im  3.  Klima  des  grossen  Germanien  u.  in  der  Nähe  der  Donau  an- 
geführte noltg  TagoSovvov  ist  im  ersten  Viertel  uns.  Jhrdts.  von  ver- 
schied. Gelehrten,  von  Clüver,  Oken  u.  Leichtlen  als  die  im  frühen  Mittel- 
alter, zum  erstenmal  i.  J.  765,  genannte  villa  Zarduna  u.  marcha  Zardu- 
nensis  (Wartmann  I,  48)  u.  als  das  heutige  Zarten  nachzuweisen  versucht 
worden.  Im  Allgem.  gilt  diese  Annahme  seither  als  gesichert,  da  gegen 
die  Etymologie  des  Wortes  Zarten  aus  Tarodunum  mit  der  Zwischenform 
Zarduna  nichts  einzuwenden  ist.  Auffallend  ist  nur,  dass  auch  nicht  eine 
einzige  Inschrift,  keine  Skulptur  an  Ort  und  Stelle  gefunden  wurde,  die 
diese  Annahme  bestätigen  od.  wenigstens  unterstützen  würde.  Wohl  sagt 
Schreiber  in  seiner  Gesch.  d.  Stadt  Frbg.  I,  9,  dass  auf  dem  fragl.  Ter- 
rain Fundamente  von  Gebäuden,  antike  Leistenziegel  u.  röm.  Münzen  ge- 
funden worden  seien.  Was  die  Fundamente  anbelangt,  so  können  diesel- 
ben ja  auch  mittelalterl.  Bauten  angehören,  wenn  sie  nicht  ausdrückl.  als 
röm.  Mauerwerk  erkannt  sind;  von  den  Leistenziegeln  ist  nicht  ein  ein- 
ziges Stück  mehr  vorhanden;  —  der  sonst  so  fleissige  Sammler  konnte 
offenbar  keines  derselben  habhaft  werden  —  u.  die  Münzen  sind  kein 
stringenter  Beweis.  Die  hier  in  Betracht  kommende  Örtlichkeit  ist  ein 
Geländeabschnitt  östl.  von  Zarten  u.  Eirchzarten,  dessen  natürl.  Verthei- 
digungsstärke,  noch  durch  Menschenarbeit  erhöht,  auch  dem  Laien  sofort 
auffallen  muss.  Das  Ganze  bildet  eine  Hochebene  mit  einer  Bodenfläcbe 
von  nahezu  IV2  G  k^i  Ausdehnung  in  Gestalt  eines  spitzwinkeligen  Drei- 
ecks, dessen  beide  Langseiten  durch  die  scharf  abfallenden  a.  teilweise 
50  Fuss  hohen  Hochränder  des  Rota-  u.  Wagen  Steigbach  es  entstanden 
sind,  auf  der  Schmalseite  durch  die  Krümmung  des  Wagensteigbaches  n. 
durch  eine  künstl.  Erdbefestigung,  der  Heidengraben  gen.,  abgeschlossen. 
An  der  Peripherie  dieses  ganzen  Raumes,  hart  an  die  Hochränder  gelegt, 
erhebt  sich  eine  Erdanschüttung  von  durchschnittl.  5  Fuss  Höhe  n.  15  Fass 
ob.  Breite.  Der  Heidengraben  in  Form  einer  zieml.  gerad.  Linie  zeigt 
an  den  best  erhalt.  Stellen  eine  regelrechte  Verschanzung  von  den  an- 
gegeb.  Dimensionen;  jedoch  sind  hier  die  Böschungswinkel  noch  dentl. 
zu  erkennen  als  bei  den  übrigen  Teilen  des  Ringwalles.  Die  innere  Bö- 
schung ist  eine  steilere,  während  die  äussere  mehr  glacisartig  sich  ver- 
flacht; die  Krone  hat  eine  leichte  Senkung  nach  aussen.  Die  Anlage 
entspricht  so  sehr  den  Anforderungen  uns.  modernen  Feldbefestigung,  dass 


Odungen  im  Breisgau.  467 

ich  versucht  bin  anzanehmen,  dass  in  einem  der  Kriege  des  verfloss.  Jahr- 
hunderts der  alte  King  wall  an  dieser  Stelle  für  die  Feuervertheidignng 
hergerichtet  worden  sei.  Die  ganze,  unzweifelhaft  der  prähistor.  Zeit  an- 
gehör.  Umwallung  hat  in  neuester  Zeit  viel  gelitten,  namentlich  der  Hei- 
dcngraben,  dessen  Anlehnung  an  den  Wagensteigbach  zunächst  beim  Wirts- 
haus zum  Schlüssel  nach  Versicherung  des  dort.  Grundbesitzers  sogar  mit 
gemauerten  Substruktionen  versehen  war.  Einen  Teil  hat  die  darüb.  hin- 
wegführende Eisenbahn  zerstört,  eine  andere  Strecke  ist  eingepflügt;  da 
wo  er  von  den  Wandelungen  der  Neuzeit  unberührt  blieb,  macht  er  sich 
durch  eine  Anhäufung  grosser  Steine  und  Felsbrocken,  die  mit  Gesträuch 
überwuchert  sind,  kenntlich.  Von  einem  Graben  ist  gegenwärtig  nichts 
mehr  wahrzunehmen,  obwohl  die  Verschanzung  den  Namen  Heidengraben 
führt.  Schreiber  hat  1.  c.  einen  lithogr.  Grundriss  des  ganzen  Ringwalles 
mit  nächster  Umgebung  beigegeben,  der  ein  deutl.  Bild  giebt,  nur  sind 
überall  die  inneren  Böschungen  des  Walles  nicht  angegeben.  —  So  viel 
mir  bekannt,  haben  sich  die  Hoffnungen,  bei  der  Anlage  der  Eisenbahn 
auf  Funde  zu  stossen,  nicht  erfüllt.  —  Endlich  sei  hier  noch  erwähnt, 
dass  D.  Grässe  in  seinem  Orbinus  latinus  den  Namen  Tarodunum  auf 
Reutlingen  anwendet. 

Tehsmer  od.  Techsmer,  wie  bei  Lohe. 

Thennenbach,  eine  von  Herz.  Berht.  IV.  v.  Zähringen  i.  J.  1158 
gestiftete  Cistercienserabtei  in  einem  Seitenthälchen  des  Brettenthaies,  die 
lange  Au  gen.,  eine  Stunde  von  Emmendingen  geleg.,  i.  J.  1806  säkulari- 
siert, war  ein  reich  begütertes  Kloster,  das  in  der  Gesch.  des  Breisgaus 
wie  spez.  der  Stadt  Frbg.  von  Bedeutung  gewesen  ist.  Nach  Aufhebung 
des  Klost.  wurde  es  zur  Aufnahme  armer  u.  heimatlos.  Familien  verwendet, 
welche  noch  i.  J.  1816  eine  kleine  Gemeinde  von  151  Seelen  mit  einem 
eig.  Pfarrer  bildeten.  Im  Jahre  1830  aber  wurden  die  umfangreichen 
Klostergebäude  abgetragen  u.  die  alte  roman.  Kirche  nach  Freiburg  für 
die  evang.  Kirchengem,  transferiert.  Der  Boden,  welcher  einst  das  Klo- 
ster mit  seinen  Ökonomiegebäuden  u.  Gärten  trug,  ist  jetzt  in  eine  Wiesen- 
fläche umgewandelt  u.  nur  eine  architekton.  recht  interessante  leider  aber 
sehr  vernachlässigte  einzeln  stehende  Kapelle  aus  dem  Jahre  1376,  welche 
für  sich  u.  vom  Klost.  getrennt  an  der  ehemal.  Umfassungsmauer  stand, 
erinnert  noch  an  die  alte  Abtei.  Ausserdem  ist  noch  ein  Wirtshaus  mit 
einer  Mühle  vorhanden.  Der  myst.  Name  des  Klost.  war  Porta  coeli, 
während  der  Profanname  Thennenbach  von  dem  dort.  Wildbache  Tännen- 
bach  herkommt. 

Tliieriiioildlilgeil«  In  der  Beschreibung  des  Wildbannes,  wel- 
chen König  Heinrich  II.  i.  J.  1008  dem  Hochstift  Basel  schenkt,  heisst 
es  .  .  et  inde  ad  Werstetten  et  de  illo  loco  ad  Thiermondingen,  inde  vero 
ad  Ruthin  etc.  Trouillat  I,  150.  In  der  päpstl.  Bestätigung  für  Klost. 
Schuttern  v.  28.  Okt.  1136  wird  derselbe  Ort  Dirmuutingen  gen.  (Dümge 
Regg.  Bad.  37)  u.  im  Vergleich  zw.  Klost.  Schuttern  n.  Heinr.  v.  Cro- 
zingen,  gen.  Spornli  v.  Freiburg  „Tiermundingen"  (Sachs  I,  612).  Es  er- 
scheint dann  noch  in  verschied.  Urkk.  z.  ß.  v.  1276  als  Diermundingen, 
Ztschr.  XI,  249  u.  ff.,  am  20.  Apr.  1344  als  Thiermendingen,  Ztschr.  XIH, 

30* 


468  Poinsignon. 

338.  Nach  dem  Visitationsprotokoll  v.  1482  hatte  „Türmunigen''  noch  eine 
Eipelle  u.  war  Filiale  von  Vörstetten,  Ztschr.  XIV,  397,  erscheint  aber 
in  der  Deklaration  des  Predigerklost.  zu  Freiburg  gegen  die  Deutsch-Ord.- 
Komm.  daselbst  i.  J.  1738  nur  noch  als  Diermondinger  Hof  zu  Vörstetten. 
Dominik. -Repert.  des  ITnivers.-Arch.  zu  Frbg.  Das  Dorf  scheint  also  in 
die  Gem.  Vörstetten  vollständig  aufgegangen  zu  sein  u.  lag  etwa  in  der 
Mitte  zw.  Oberreuthe,  Vörstetten  u.  Denzlingen.  Das  innerh.  dieses  Drei- 
ecks liegende  Wäldchen  heisst  heutzutage  noch  das  „Dermendinger  Wäldele**. 

Tonsille  die  Burg.  Rud.  v.  Razenhusen  u.  Anna  v.  Tonsol,  s.  Haus- 
frau, verkaufen  ihre  Burg  Tonsol  mit  allem  Zubehör  an  den  Grafen  Kon- 
rad V.  Freiburg  um  400  M.  Silb.  am  11.  Jan.  1256.  Derselbe  Graf  Kon- 
rad verkauft  im  gleichen  Jahre  noch  dieselbe  Burg  (munitionem)  u.  Herr- 
schaft an  den  Abt  v.  St.  Trudpert  um  700  M.  Silb.  v.  Weech,  Urkb.  des 
Ben.-Klost.  St.  Trudpert  in  Ztschr.  XXX,  104.  Die  Zähringischen  Dienst- 
mannen V.  ToDsol  werden  schon  1152  gen.,  s.  Kolb  Ein  Hiltibrant  de 
Tonsola  erscheint  als  Zeuge  schon  im  Rot.  Sanpetr.  Diöc.-Arch.  XV,  150. 
Die  Burg  stand  wahrscheinl.  in  der  Nähe  des  heut.  Burghofes. 

Turner.  Bader  sagt,  dass  die  Freiburg.  Patrizierfamilie  Turner 
von  einem  Edelsitze  bei  dem  alten  Römerturm  auf  der  Höhe  des  Tur- 
ners abstamme.  Diöc.-Arch.  H,  229.  Es  ist  mir  kein  urkundl.  Beleg 
hiefür  bekannt. 

Das  Weiherschloss  Turn  stein  b.  Freiburg,  s.  unt.  Adelhausen. 

Turrelteim.  In  der  Güterbestätiguug  dos  Papstes  Alexander  IH. 
für  das  Frauenklost.  zu  St.  Margarethen  in  Waldkirch  v.  5.  Aug.  1178 
wird  mitten  unter  lauter  Ortschaften  des  unt.  Breisgaus  Turreheim  ge- 
nannt. Neugart,  Episc.  Const.  U,  584.  Vielleicht  ident.  mit  Turnheim  in 
der  Bestät.-Urk.  für  Klost.  St.  Trudpert  v.  16.  Jan.  1185  in  Ztschr.  XXX,  84. 

Tcblinliain  wird  unt.  den  Breisg.  Vergabungen  für  das  Klost 
Lorsch  angeführt.  Cod.  Lauresham.  No.  2640.  Neugart  deutet  im  Episc. 
Const.  I,  XLII  auf  Jechtingen.    Diese  Deutung  scheint  mir  etwas  gewagt. 

IJesenberg:.  In  der  päpstl.  Bestätigung  für  das  Hochstift  Basel 
V.  14.  Apr.  1139  (Trouillat  I,  275)  ist  die  Stelle  enthalten:  curtim  de  Bri- 
sache  cum  ecclesia  et  filia  sua  Hostaht  et  curtim  unam  in  eadem  villi, 
castrum  de  Hvsenberch  cum  tota  augia  et  montem  Hechardis,  ecclesiam 
de  Acheim  etc.  —  also  das  Schloss  Üsenberg  mit  der  ganzen  Insel ,  wie 
ich  das  Wort  augia  hier  tibersetzen  zu  dürfen  glaube.  Es  ist  die  einzige 
urkundl.  Nennung  des  Schlosses  Üsenberg,  die  mir  bekannt  geworden 
ist,  während  der  Name  der  Dynasten  bekannt!,  früher  u.  später  als  obige 
Jahrzahl  urkundl.  reichlich  belegt  ist.  Wann  etwa  das  Schloss  abgeg.  sei, 
vermochte  ich  nicht  zu  ermitteln.  Wohl  sagt  Schöpflin  in  seiner  Historia 
Zaring.  Bad.  I,  463,  dass  es  von  den  Breisachern  zerstört  n.  als  Ersatz 
dafür  die  Burg  Ilöhingen  b.  Achkarren  erbaut  worden  sei.  Da  aber 
schon  1259  ein  Burgvogt  von  Höhingen  Namens  Ruther  erwähnt  wird 
(s.  die  „Altbad.  Burgen  u.  Schlösser  des  Breisgaus  von  Näher  u.  Maarer^ 
p.  35),  so  dürfen  wir  nach  obiger  Annahme  die  Zerstörung  Üsenbergs 
zw.  die  Jahre  1139  u.  1259  legen.  Bader  sagt  zwar  in  seinen  Fahrttti 
u.  Wanderungen  II,  131,  die  Breisacher  hätten  die  Burg  Üsenberg  gleich- 


Ödungen  im  Breisgau.  459 

zeitig  mit  Eolenberg  erst  nach  Erhebang  ihrer  Stadt  zur  Reichsstadt, 
also  nach  1275  gebrochen,  aber  ich  konnte  die  Quelle  nicht  finden,  aus 
der  er  diese  Nachricht  schöpfte.  Im  Jahr  1291  wird  Üsenberg  schon 
ein  Burgstall  genannt,  also  eine  Ruine.  Eine  ganz  sichere  Nachricht 
darüber,  dass  das  Schloss  völlig  vernichtet  war,  bringt  uns  erst  die  Urk. 
der  Gebr.  Burkhart  u.  Gebehart  v.  Üsenberg  v.  13.  März  1320  im  Stadt- 
arch.  ßreisach.  Unter  jenem  Datum  näml.  verkaufen  die  beiden  gen. 
Dynasten  der  Stadt  Breisach  ihren  Berg,  gen.  der  üsenberg,  so  da  ge- 
legen ist  in  dem  Riiie  niderhalb  der  vorgenanten  stette  (Brisach)  um  60  M. 
Silb.  als  freies  unbelehntes  Eigentum.  Von  einem  Burgstall  ist  hier  nicht 
mehr  die  Rede.  Die  in  dieser  Urk.  gen.  Eaufsumme  ist  aber  eine  so 
enorme  für  einen  leeren  Platz,  dass  sie  sich  nur  durch  die  natürl.  forti- 
fikator.  Bedeutung  dieser  Ortlichkeit  erklären  lässt;  ein  der  Stadt  feindl. 
gesinnter  Besitzer  derselben  war  im  Stande,  von  da  aus  den  ganzen  Handel 
der  Stadt,  der  zu  jener  Zeit  noch  fast  ausschliesslich  zu  Schiff  auf  dem 
Rheine  bewerkstelligt  wurde,  lahm  zu  legen.  Die  lithogr.  West -Ansicht 
Breisachs  aus  dem  17.  Jhrdt.,  welche  Rosman's  Gesch.  von  Breisach  bei- 
gegeben ist,  zeigt  uns  noch  die  Insel  Eisenberg  als  eine  das  nachbarl. 
Gelände  weit  überragende  Örtlichkeit  mit  einer  Schanze  gekrönt;  sie 
wurde  aber  noch  im  17.  Jhrdt.  mit  Grund  u.  Boden  dem  übrigen  Terrain 
gleich  gemacht,  weil,  wie  Maurer  1.  c.  richtig  bemerkt,  sie  für  die  da- 
malige Tragweite  der  Geschütze  zu  entfernt  lag,  um  von  der  Stadt  ge- 
nügend bestrichen  u.  in  die  Befestigucgslinie  hereingezogen,  aber  nahe 
genug,  um  dem  Feinde  nützlich  werden  zu  können.  Die  Rheinkorrektion 
endl.  gestaltete  das  Terrain  in  jener  Gegend  vollständig  um  u,  nur  noch 
der  Gewannname  Eisenberg  etwa  1  km  unterh.  der  Stadt  hart  am  Ufer 
kennzeichnet  die  Stelle,  wo  einst  die  alte  Dynastenburg  gestanden. 

UfPliaasieii.  Kolb  schreibt  in  seinem  Lexikon  III,  304  unter 
diesem  Artikel :  „Der  Pfarrer  wohnte  vor  Zeiten  hier  (also  nicht  in  Hart- 
kirch, dem  spät.  St.  Georgen)  in  einem  gleich  einer  Veste  mit  Wasser- 
gräben umgebenen  Pfarrhof.  Weil  dieser  im  30jähr.  Kriege  zersört  wurde, 
widmete  die  Johauniter-Kommende  von  Freiburg  als  Lehenherr  der  Kirche 
den  i.  J.  1660  um  1300  fl.  erkauften  Klarisserhof  zu  Uff  hausen  teils  zur 
Zehntscheuer,  teils  zur  Pfarrwohnung.**  Es  liegt  nahe  bei  der  Beschrei- 
bung jenes  ältesten  Pfarrhofes  zu  Üffhausen  an  ein  festes  Hans  der  freien 
Adeligen  v.  Üffhausen  zu  denken,  an  jene  nobiles  viri  Livcilinus  et  Adel- 
bertus  de  Vfhusen,  welche  bei  der  Schenkung  Herzog  Berhtolds  I.  vom 
27.  Dez.  1112  im  Rot.  Sanpetr.  als  Zeugen  angeführt  werden. 

Verisberg:,  auch  Verlisperg  u.  Werisperg  vffen  den  eggen  ist  jetzt 
Zwerisberg  auf  dem  Bergrücken  zw.  dem  Ob.-Ibenthal  u.  der  Wagensteig. 

Die  Villaner  Mark.  Cod.  Lauresh.  II,  549  No.  2707.  Ein  gew. 
Reinbert  schenkt  Besitzungen  in  pago  Brisegowe  in  Villaner  marca  et 
basilicam  in  eadem  marca.  Anno  VII.  Karol.  reg.  i.  J.  774—775.  Lage 
unbekannt. 

TSgfisheini.  Im  Augg.  Kirchenber.  v.  J.  1663  (Stadtarch.  Frbg.) 
finde  ich  im  Vögish.  Bann  gelegen  eine  Örtlichkeit:  „die  Homburg  gen., 
früher  Mürdinggassen  g^heissen.** 


/ 


470  PoinsignoD. 

TOfl^sber^y  die  Pfarrkirche  u.  das  Bad.  Der  Lib.  dec.  v.  J.  1275 
erwähnt  des  Plebanus  iu  Vogtsperg  an  zweien  Stellen  u.  auch  der  Lib. 
tax.  y.  1353  führt  im  Dekanat  Endingen  eine  ecclosiu  Vogtsperg  an.  Diöc- 
Arch.  I,  205  u.  V,  90.  Ein  Berain  des  Keuerinnenklost.  v.  J.  1508  im 
Stadtarch.  Frbg.  erwähnt  das  „gotzhuss  von  Vogtsperg".  Die  Kirche  zu 
Vogtsberg  stand  nicht  auf  der  Stelle,  wo  jetzt  die  grosse  Kapelle  steht, 
sondern  vom  Dorfe  getrennt  mit  Pfarrhof  u.  Sigristcnhaus  am  südöstl. 
Ausgang  des  Weilers  V.  iu  der  Nähe  der  Quellen  zw.  der  Strasse  Vogts- 
burg-Oberschafifhauseu  u.  dem  Feldweg,  der  von  Vogtsberg  nach  der  Eich- 
spitze  führt.  Sie  ist  erst  vor  einigen  Jahrzehnten  abgebrochen  worden. 
Auf  der  Eichspitze  selbst  befand  sich  einst  aucli  eine  Kapelle  mit  Bruder- 
haus, deren  Mauern  von  Epheu  überwuchert  noch  sichtbar  sind.  Unge- 
fähr 1  km  westl.  von  Vogtsburg  entfernt  öffnet  sich  an  der  Nordseite  des 
schmalen  Thälchens  eine  enge  Felsenschlucht,  wo  mehrere  warme  Quellen 
aus  dem  Gesteine  entspringen.  Die  mächtigste  derselben  kommt  aus  einem 
gewölbten  kleinen  Kanal  von  1  Fuss  Höhe,  das  gemauerte  Becken,  in  das 
die  Quelle  sich  ergiesst,  gehört  aber  einer  neueren  Zeit  an;  die  ausgc- 
meiselte  Vertiefung  im  Felsen  unweit  davon  scheint  aber  sehr  alt.  zu  sein. 
Es  befand  sich  im  Mittelalter  ein  Bad  daselbst.  Schon  i.  J.  1300  wird 
das  Bad  zu  Vogtzberg  als  hochstift-basel'sches  Lehen  der  Hrn.  v.  Üsen- 
berg  erwähnt.  Ztschr.  XV,  380.  Das  Zinsbuch  der  Reuerinnen  zu  Frei- 
burg v.  J.  1456  im  Stadtarch.  Frbg.  führt  unter  der  Rubrik  Vogtsberg 
Matten  unter  dem  Bad  u.  vor  dem  Bad  an;  ein  spät.  Berain  desselben 
Klost.  T.  J.  1508  enthält  die  Stellen  „badhoff  zue  Vogtsperg**,  Matten 
„vor  dem  bad  Vogtsperg".  Nach  dem  Hochberg.  Ber.  v.  J.  1567  im  Stadt- 
arch. Frbg.  hatte  der  jweil.  Inhaber  des  Bades  jährl.  272  ^  Pfg.  an  die 
Markgr.  y.  Hochberg  zu  zinsen.  Es  wird  auch  noch  1571  unter  den  im 
Gebrauch  befindl.  Bädern  aufgezählt.    S.  Ztschr.  XIV,  128. 

Die  Tollenbar^  bei  Kleinkems.  Im  Kärtchen  üb.  das  mittel- 
alterl.  Breisgau  in  Bader's  Bad.  1839  Bd.  I,  S.  88  ist  nördl.  der  Barg 
Istein  auch  die  Burg  Vollen  bürg  eingezeichnet  Abt  Bertold  v.  St.  Blasien 
belehnte  am  3.  Sept.  1301  das  Hochstift  Basel  mit  der  Hälfte  des  VoUen- 
berges  oberh.  Kleinkems  jedoch  unter  der  ausdrückl.  Bedingung,  niemals 
daselbst  eine  Burg  zu  bauen.  Gerbert  N.  S.  IU,  242.  Gerbert  zählt  dann 
1.  c.  II,  151  unt.  den  St.  Blasian.  Lehenträgern  des  14.  Jhrdts.  die  Bi- 
schöfe y.  Basel  auf  wegen  des  Berges  VoUenberg,  aber  eine  Burg  daselbst 
wird  weiter  nicht  genannt.  Kolb  erwähnt  dieses  ehemal.  jetzt  spurlos 
verschwundenen  Schlosses  auch  unter  dem  Artikel  Kleinkems. 

Terbnrn;  b.  Stauffen.  Kolb  schreibt  in  seinem  Lexikon  UI,  384 
„Vorburg,  Ruinen  einer  Burg  bei  der  Stadt  Stauffen,  dem  dort.  Schlosse 
gegenüb.  gelegen.  Es  hatte  ehem.  seinen  eigenen  Adel,  der  sich  von  Vor- 
burg nannte^.  Es  ist  -weiter  nichts  hierüber  bekannt  geworden  und  auch 
in  Staufen  konnte  ich  nichts  Yiierüber  in  lOrfahrung  bringen.  Wohl  ist 
zw.  Grunern  u.  Hallrechten  ein  l'ohreuberg,  allein  auch  dort  ist  nicbts 
von  einer  Burg  bekannt  u.  ausserdem  liegt  derselbe  zu  weit  entfernt  von 
Staufen  und  nicht  gegenüber  vom  Schlosse  Staufen. 

Tnizzilistat«  In  der  Bestätigungs- Urkunde  Zwentibolds  von 
Lethringen  y.  12.  Mai  913  für  die  Abtei  Münster  im  Gregorienthai  ist  die 


Stelle  euCbaltea:  „et  in  Bi 
etus  appenditiis".  Tronill 
dieselbe  Urkunde,  aber  : 
als  Weiuetetten  z«.  Breiea 
ejneii  Ptebanua  in  Wiatat 
welcbes  jetzt  keine  eigene 

HVahinkofen. 

Ebo  V.  7.  Sept.  751  wird  i 
gescbriebeu.  In  der  Sch< 
TÜla  WahcincoTa  erwähn 
Wartmann  I,  Iä2. 

Walawinkel  wi: 
für  Tliennenbach  v.  5.  Ai 
Walawiiichel,  Furunecca." 
Ton  Tbenneiibacb  von  134 
laut  eiuer  Url(.  v.  7.  Jan 
Gut  daselbst  besass.  Sta 
einen  Hof  zu  Waleuvink 
der  Lercben.  Uie  Lerch' 
Lerchen  Strasse  bei  Emmei 
heisst  jetzt  die  Vögeleswi 
reutbe,  wo  sich  noch  vor 
Keller  befanden,  Maurer 
16.  Jbrdt.    Ztschr.  XXXr 

Waldeck.  Das  h 
Bad.  1)  enthalt  im  kleines 
natur  einer  Burg  Namens 
wald  11.  I,  460,  sagt  Uzil 
an  der  Wiese,  erbebt  sich 
abwärts  an  dem  sog.  Niedi 
als  Zeugnisse,  dass  einst  a 
die  Kömer  standen  u.  na 
wohnten.  Die  Herren  v.  1 
Bürste)  in  ihrem  Stami 
die  Ruinen  von  Neuwaldecl 
die  Mitte  des  XII.  saec.  ui 
Güdnestl.  Schwarz  wald  an 
Arch.  XV,  150  u.  schon 
Sept.  1113  I.  c.  156  erat 
Waldeege.  Bezügl.  diesef 
aaf  eine  Stelle  in  Urstis. 
zweier  Schlösser  Neu-  u. 
wähnt  als  Schenkung  voc 
Stelle  b eiset  bei  Tronillat 
videücet  et  novum  cum  on 
ricQS  aiden)  ecclesiae  cor 
das  Hochatift  Basel  v.  1, 


472  Poinsignon. 

Näheres  in  Ztsclir.  IV,  216  u.  Gerbert  N.  S.  III,  96  u.  I,  360.  Bezügl. 
der  ersten  von  Fecht  angezogenen  Örtlichkeit,  den  Hügel  „Castel"  bei 
Bürchau  betr.,  berichtet  Huhn,  dass  dort  angestellte  Nachgrabungen  durch- 
aus keine  Spuren  von  alten  Mauer resten  ergeben  haben.  Über  die  Ört- 
lichkeit Burstel  s.  die  alte  topogr.  Karte  Bl.  Todtnau,  zw.  Demberg  u. 
Langensec,  südl.  Hohen  eck;  die  Burg  Tegernau  lag  ganz  nahe  bei  Ober- 
tegernau  auf  dem  Ausläufer  des  Bergs  Nollen  etwa  40  Fuss  über  dem 
Weg.  Fecht  bezeichnet  1.  c.  529  den  Burstel  mit  seinen  Überresten  alten 
Gemäuers  als  die  Ruine  von  Altwaldeck  u.  die  südwestl.  von  Tegernau 
liegende  Örtlichkeit  Kandenburg  als  Neuwaldeck. 

"Wanden  war  ehemals  ein  Weiherschloss  in  den  Wiesen  ganz 
nahe  bei  Thiengen,  Amts  Freiburg,  am  südl.  Ende  des  Blankenberges. 
Es  wird  als  Castrum  Wangen  schon  in  einer  Urk.  v.  16.  Okt.  1266  gen., 
wo  es  als  strittiges  Eigentum  sowohl  von  dem  Deutsch -Ordenshause  zu 
Freiburg  als  von  dem  Edelmanne  Walter  v.  Wangen  mit  dem  Zunamen 
Bidermann  angesprochen  wird.  Schreiber  Urk.-Buch  I,  64.  Trenkle  be- 
zeichnet in  seiner  Gesch.  des  Domstift- Basel'schen  Fronhofes  zu  Thiengen 
i.  Br.,  Diöc.-Arch.  VI,  179,  das  Schlossgut  Wangen  als  einen  der  sieben 
alten  Hubhöfe,  welche  zusammen  zum  gen.  Fronhof  gehörten.  Nach  einem 
Aufschrieb  des  Basl.  Orig.- Dinghof buches  waren  gegen  den  Schluss  des 
13.  Jhrdts.  die  Deutschherren  im  Besitze  des  Gutes  Wangen.  Gegen  Ende 
des  14.  Jhrdts.  aber  scheint  es  Eigentum  der  Grafen  v.  Freiburg  gewesen 
zu  sein,  wenn  wir  den  Inhalt  einer  ürk.  v.  5.  Juni  1387,  welche  zwei 
Burgen  zu  W engein  gleichzeitig  mit  Gütern  zu  Opfingen,  Thiengen  und 
Schallstadt  anführt,  für  Wangen  auslegen  dürfen.  Dambacher  deutet  in 
Ztschr.  XX,  101  auf  Mengen.  Zu  Anfang  des  nächstfolg.  Jhrdts.  er- 
scheinen dann  die  Tegelin,  ein  altes  Frbg.  Patriziergeschlecht,  als  Herren 
zu  Wangen  u.  eine  ihrer  Linien  nennt  sich  fortan  Tegelin  v.  Wangen, 
welche  mit  dieser  Bezeichnung  in  die  breisg.-ritterständ.  Tabulatur  auf- 
genommen war.  Der  letzte  Junker  Tegelin  v.  Wangen  verkaufte  das 
Schlossgut  i.  J.  1581  um  10  141  fl.,  welches  nun  in  verschied.  Hände  kam, 
bis  es  als  Hochberg.  Lehen  durch  Heirat  des  Frl.  Karoline  Luise  v.  Wan- 
gen, Erbin  von  Wangen  u.  Hohen wettersbach  an  die  Schilling  v.  Cann- 
statt  gelangte,  welche  es  i.  J.  1767  unter  Auflösung  des  Lehens  Verbandes 
an  die  Gem.  Thiengen  um  310  fl.  verkauften.  Das  Gut  bestand  jedoch 
damals  nur  noch  aus  Schloss,  Weiher  u.  2  Jauch.  Matten,  zinspflichtig 
au  die  Domprobstei  Basel  mit  1  Schill.  2  Kr.  Bald  darauf  wurde  das 
Schloss  abgebrochen  u.  ist  jetzt  spurlos  vom  Erdboden  verschwunden. 
Näheres  s.  Trenkle  in  Diöc.-Arch.  VI,  194  u.  ff.  Vergl.  auch  oben  den 
Art.  „Blankenberg". 

l^armbacli  wird  mit  Wyhleu  u.  Ilerthen  unter  den  Fundst&tten 

aus  röm.  Zeit  von  Bissinger  angeführt. 

l^asen^reiler,  die  Burg.  Das  oben  wiederholt  angeführte  Land- 
kärtchen  des  Breisgaues  zeigt  ganz  nahe  beim  Dorfe  W.  auf  der  Anhöhe 
eine  Burg.  W.  war  Lehen  der  Herren  v.  Üsenberg  vom  Klost.  Murbach 
u.  wurde  1297  an  das  Deutschherrnhaus  zu  Freiburg  verkauft.  Die 
Brandschatzung  im  Breisgau  v.  1525  (Ztschr.  XXXYII,  89)  erw&bnt  des 


Ödcmgen  im  i 

SchloHBes  der  TeuUchea  Berreu  zu  W.  : 
orden  znständ.  Güter  zu  W.  v.  J.  1653 
an:  qVolgen  des  Ordens  eigeuthüinblicl 
oder  Schlosa  Wassenweyller  gehörig." 
bewohnt  gewesen,  iat  ans  dem  Ber&ii 
war  dies  noch  1542  der  Fal),  da  der  Li 
Briefe  ^usd.  an.  auf  eine  Dolerredang 
den  Komturen  v.  Benggen  a.  v.  Maini 
XXVII,  360.  Das  Schloss  aber,  wenigi 
dem  Berge,  aondern  am  nordöstl.  Ende 
das  Pfarrhaus  steht.  Ee  war  somit  ei 
noch  ein  lileiner  Best  vorhanden  ist. 
dass  ein  Feldstflck  oberh.  Waseuweilei 
der  neuBD  top(%r.  Karte  die  Zahl  307,4 
was  der  Lage  nach  mit  dem  Kärtchen 
doch  Niemand  daran  erinnern,  dort  jei 
W^CK^rsheiMi  lag  b.  Auggei 
wird  es  bei  jenem  Orte  erwähnt,  »er 
XIV,  397. 

WeiHSiretI,  das  Weiherschlo« 

frühe,  vielleicht  durch  den  Verkauf  i 
in  der.  Besitz  des  Hochstiftea  Strassbi 
ein  Itittergeschlecht  v.  Wisswiler,  we 
etwa  um  das  Jahr  1230  in  die  Gescb 
von  welchem  die  Ritter  Herrn,  u.  Job 
gen.  Ortes  erscheinen,  I.  c.  IX,  336.  1 
jedoch  vor  dem  Jahre  1349  noch  uirgt 
gestattet  Bisch.  Berthold  d.  das  Kap.  v( 
V.  Üacnberg  auf  Burg  u.  Dorf  Weisgv 
Silb.  verwidmen  zu  d&rfen  u.  drei  Jal 
seihe  Fr.  v.  Üaenberg  den  Markgr.  H( 
Dorf  Welssweil,  Sachs  I,  433.  Im 
letzte  der  Linie  Hachberg-Höhingen,  al 
Bemh.  v.  Baden,  welcher  schon  i.  J, 
ßöder  V.  Diersburg  verpfändet.  Sachs 
herzogtum  Baden"  p.  979.  Im  Jahr  1 
des  Hummel  v.  Stauffenberg  u,  a.  Efa 
Burg  zu  Weissweil  an  sich,  Sachs  U, 
zu  Weissweil  nicht  mehr  genannt.  Dii 
Jahr  1291  au  unt.  dem  Patriziat  der  8l 
d.  Stadt  Frbg.  II,  56);  den  lö.  Jan. 
Brgrmstr.  zu  Breisacb  u.  als  letzter 
Wiswilr,  Schnltheiss  v.  Ihringen,  als  8i 
bekannt.  Stadtarch.  Frbg.  Sekt.  Adel 
IVellinjEeii.  im  Testament  «1 
Klost.  Ettenheimmunster  v.  12.  März 
in  pago  Brisigavense  auch  Wellengen 


474  Poinsignon. 

Grandidier  II  No.  55.  In  der  BestätiguDg  Otto's  II.  für  Elost.  EiDsiedeln 
y.  14.  Aug.  972  werden  nach  einander  die  Orte  Riegol,  Endinga,  Yuene- 
lioga,  Cbensinga,  Deninga  u.  s.  w.  angeführt.  Neugart,  C.  d.  AI.  I,  616. 
Neugart  erklärt  Vuenelinga  mit  Weliugen,  welcher  Ansicht  ich  mich  an- 
schliesse,  obwohl  ich  jenen  Ortsnamen,  wenn  er  nicht  in  solcher  Um- 
gebung genannt  wäre,  lieber  mit  Wendungen  übersetzen  würde.  Ritter 
Herm.  v.  Wiswil  übergiebt  am  1.  März  1308  mit  Grenehmigung  der  Grafen 
V.  Freiburg  alle  seine  Güter  in  Wellingen  dem  Abt  v.  St.  Märgen  u.  Wem- 
hern  v.  Hunwilre,  seinen  beid.  Schwägern.  Am  15.  Nov.  1311  u.  am 
1.  März  1312  verkaufen  auch  die  Erben  des  gen.  Ritters  v.  Wiswil  u. 
Ritter  Walter  Koler,  Letzterer  mit  Genehmigung  des  Markgr.  Rud.  v.  Hach- 
berg,  ihre  Güter  zu  Wellingen  dem  Gotteshaus  St.  Mergen.  Uned.  ürkk. 
im  Gen.-Land.-Arch.  Karlsruhe.  J.  B.  Kolb  giebt  an,  dass  der  Ort  W. 
schon  i.  J.  1592  ausgeg.  sei.  Dem  steht  jedoch  gegenfib.  eine  ürk.  im 
Gen.'Land.-Arch.  v.  3.  Jan.  1621,  worin  das  Klost.  Allerheiligen -St.  Mär- 
gen einen  seiner  Höfe  zu  Wellingen  verleiht.  In  den  Lehenbriefen  des 
Stadtarch.  Endingen  üb.  Schafgiessen  wird  Wellingen  sogar  noch  i.  J. 
1793  genannt.  Jetzt  steht  nur  noch  die  Wellinger  Mühle,  ein  einzelnes 
Haus.    S.  die  Mtlgo.  d.  bad.  bist.  Komm.  Hft.  7,  p.  88. 

IFestlieilly  s.  unt.  Ihringen. 

l^ezxisteinay  abgeg.  Ort  b.  Bleichheim,  welcher  schon  im  Rot. 
Sanpet.  gen.  wird.  v.  Weech  bemerkt  in  dem  dem  Rotulus  beigeg.  Orts- 
verzeichnis, dass  noch  in  einer  Renovation  von  Bleichheim  aus  dem  Jahr 
1571  ein  Eckhart  v.  Wetzstein  gen.  wird.  Diöc.-Arch.  XV.  Auch  in  einer 
alten  Aufzeichnung  vou  Gütern  des  Klost.  Ettenheimmünster  (Dnmg^ 
Regg.  Bad.  p.  6)  wird  Wezistein  angeführt.  Wie  die  1.  c.  beigefdg^n 
Anmerkungen  besagen,  hat  schon  Grandidier  auf  die  Benennung  einer 
Wiese  am  Ursprung  der  Bleichbach  mit  Wezstein  hingewiesen. 

Wilttralia.  In  einer  Schenkungsurk.  v.  8.  Nov.  790  überträgt 
Hiltine  eine  Hube  in  pago  Prisigauia  in  loco  qui  dicitur  Wihtraha  u.  vier 
Jauch.  Ackerland,  ein  Jauch.  Wiesland  u.  einen  Teil  eines  Weinberges 
bei  Merishusum  (Merzhausen)  an  das  Klost.  St.  Gallen.  Actum  in  Witu- 
nauia  (Wittnau)  anno  XXIII  Caroli  regis.  Wartmann  I,  118.  Neugart, 
Cod.  dipl.  AI.  I,  99.  Letzterer  vermutet  Wiehre  b.  Freiburg;  Wartmann 
hält  diese  Deutung  für  uuwahrscheinl.  Das  jetzige  Wiehre  heisst  in  den 
ältesten  Nennungen  „Worin",  Trouillat  I,  150,  dann  „Wuori"  u.  endlich 
„Wuery",  eine  Form,  die  sich  mit  Wihtraha  nicht  gut  in  Einklang  bringen 
lässt.  Auch  in  der  Schenkung  des  Erlebald  vom  16.  Nov.  878  ebenfaUs 
für  St.  Galleu  wird  Witracho  nochmals  in  Gemeinschaft  mit  Merzhausen 
u.  Wittnau  genannt:  in  Merishuseu  marcha  et  in  Witracho  marcha  .  . 
in  pago  Prisigauge.  Der  Ausstellungsort  ist  diesmal  Wolvinwilare.  Wart- 
mann II,  187.  Der  Ort  hatte  also  seine  eigene  Gemarkung.  In  der  Ver- 
leihungsurk.  des  Abtes  Hartmot  v.  St.  Gallen  für  denselben  Erlebald  vom 
gleichen  Dat.  u.  Ausstellungsort  (1.  c.)  wird  auch  noch  Uffhusun  beige- 
fügt, also  lauter  Orte  am  Schönberg.  Der  Reihenfolge  nach,  wie  alle  diese 
Ortschaften  angeführt  werden,  kann  Wihtraha  nicht  gut  anderswo  als  auch 
am  Schönberg  gelegen  haben.    Es  wird  dieses  schliessl.  bestät  durch  das 


GüDtenthal.  Oaterb.  t. 

Schöoberg  zwei  Jauch, 
jener  Zeit  der  Ort  achot 
geBtandec,  zum  GewannD 
Wihtraha  also  nicht  ge 
kömHe,'da  Wihtera  b.  J 
WahrBebeiulichkeit  auf 
Wihtera  lag,  ist  bia  jel 
bei  alten  Orlsnameo  stet 

Wilde  Schnee 

oberb.  des  Schneeberg.  '. 
erhob  sich  einst  eine  Ba: 
Rilterfamilie  Colraan,  wi 
in  Fehde  mit  der  Frbg 
erfolglosen  SühneTereucli 
brantit  u.  dem  Erdbod< 
Etreiteoden  Parteien  dahi: 
den  Colman  abkaufte  u, 
liessen.  S.  H.  Schreiber 
II,  lOl  u.  ff.  Die  Wild, 
mann  u.  eines  Zweiges  d 
V.  1311,  1317  u.  1327  bi 
an  das  Klost.  Oherried  i 
wilde  Snewesberg  und  di 
ussbenempt  sint".  Bade 
Urkk.  ist  mir  eicht  sei 
obige  Vorbehalt  auch  ii< 
erstreckt,  lasse  ich  dab 
deti  Schnewlin  bin  ich 
Colman  zum  grossen  Sta 
ganz  verschied.  Wappen 
u.  II,  Taf.  VI,  No.  17. 
ein  isolierter  Felszacken 
Das  Burgstal  im  T 
Sanpet.  aus  der  Mitte  d< 
Sitzes,  nennt  eine  Örtlic 
bang:  „De  Buggenhorn 
inde  in  riuum  dictum  W 
stal,  quidquid  ab  ipso  tf 
tum  terminum  Burg  stal 
montem  dictum  Ettenber^ 
big  i^um  vorig.  JhrdL  noc 
Arch.  XV,  154  u.  Gothei: 
XXI,  100  soll  ein  Plan  i 
strum  dirutum  oberh.  de 
u,  jetzt  der  Heidenfels 
zu  verwechseln  mit  dem 


476  Poinsignon. 

rain  in  der  sog.  Katzenstaig.    Heidenschloss  heisst  auch  ein  heute  noch 
bestehender  Hof  nahe  bei  St.  Peter. 

Ht»  'Wilitelnkj  die  Burg  u.  das  Kloster.  Laut  Gessions-Ürk.  v. 
J.  1237  überlässt  Abt  Konrad  I.  v.  St.  Gallen  den  Frauen  v.  Güntersthal 
die  Besitzungen  zu  Oberried;  um  dort  ein  Konventshaus  zu  bauen  u.  sich 
daselbst  niederzulassen.  Gerbert  N.  S.  III,  141.  Die  Chronik  v.  Ober- 
ried V.  J.  1300  (Mone,  Quellensming.  I,  196)  sagt,  dass  die  Gegend  dieser 
Niederlassung  so  rauh  u.  für  die  Herbeischaffung  der  Lebensmittel  so 
schwer  zugängl.  gewesen  sei,  dass  die  Kolonie  nach  6  Jahren  schon  wieder 
einging  u.  die  Frauen  nach  Güntersthal  zurückkehrten.  Auch  die  Mönche 
vom  Orden  des  hl.  Wilhelm,  welche  nach  einigen  Jahren  in  das  verlassene 
Klüsterlein  einzogen,  hielten  es  nur  14  Jahre  daselbst  aus  u.  siedelten  1262 
nach  Freiburg  über.  Eine  solche  Unwirtlichkeit  aber  lässt  unmögl.  auf 
eine  Ansiedelung  zu  Oberried  selbst  schliesseu,  da  dieser  Ort  u.  ange- 
baute Güter  daselbst  schon  im  Rotul.  Sanpetr.  Diöc  -Arch.  XV,  143,  145 
u.  146,  also  jedenfalls  vor  1203  erwähnt  werden,  auch  die  Legende  von 
der  ersten  Niederlassung  der  Güntersthal.  Klost.-Frauen  auf  eine  abgeleg. 
Stelle  im  tiefen  Walde  hindeutet.  Es  bleibt  nur  die  Wahl  zw.  dem  Zast- 
lerthal  u.  der  breiteren  für  eine  Ansiedelung  daher  etwas  günstigeren 
Thaldäche  von  St.  Wilhelm.  Bader,  Schicksale  des  ehem.  Frauenstiftes 
in  Diöc. -Arch.  V,  140  entschied  sich  für  den  Eingang  des  Zastlerthales. 
Aber  in  solcher  Nähe  des  Dorfes  Oberried  konnte  man  doch  nicht  von 
ünzugänglichkeit  sprechen,  während  schon  der  Name  St.  Wilhelm  auf  die 
Niederlassung  der  Wilbelmiten  daselbst  hinweist.  Noch  steht  zu  St.  Wil- 
helm eine  kleine  Kapelle,  welche  nach  der  fortlebenden  Tradition  der 
dort.  Einwohner  die  Stelle  bezeichnet,  wo  das  alte  Klöstercheu  gestanden 
haben  soll.  Das  Klost.  im  Dorf  zu  Oberried  halte  ich  erst  für  eine  dritte 
klösterl.  Niederlassung.  Leider  sind  die  meisten  Oberrieder  ürkk.  im 
30jähr.  Krieg  zu  Grunde  gegangen,  als  dorthin  in  dem  Turm  der  alten 
Burg  zu  St.  Wilhelm  die  Habseligkeiten  u.  das  Archiv  der  Freiburger 
Wilhelmiten  geflüchtet  worden  waren.  Nachdem  den  Schweden  die  Sache 
verraten  worden  war,  plünderten  sie  den  Turm  u.  brannten  ihn  dann  aus. 
Bader^s  Bad.  III,  144.  Wem  diese  Burg  gehört  haben  u.  wo  sie  gestanden 
haben  mag,  ist  zu  ermitteln  nicht  möglich  gewesen.  Sie  wird  sonst  nir- 
gendwo erwähnt.  • 

IVindliaseil.  Bei  Munzingen  wird  eine  Feldgegend  „ze  Wint- 
husen"  genannt.     Güntersthal.  Urbar  1344.    Mone  in  Ztschr.  XIV,  398. 

Winstein  od.  ÜVlstat,  abgeg.  Pfarrei.  Der  Lib.  dec.  v.  J. 
1275  zählt  im  Dekanat  Wasenweiler  (al.  Breisach)  nach  einander  auf: 
Plebanus  in  Tonsei,  Kilchofen,  Stephen,  Wistat,  Crozingen,  Capell  etc. 
Diöc. -Arch.  I,  208.  Auffallenderweise  nennt  aber  der  Lib.  tax.  v.  1353 
die  Kirche  zu  Winstat  in  nachstehender  Reihenfolge:  Breitnow  cum  filia 
ad  S.  Oswaldum.  Kilchzarten  cum  filia  Ebnet,  Winstat,  Capell  etc.  Fol- 
gen wir  dem  Lib.  dec,  so  haben  wir  unzweifelhaft  Weinstetten  b.  Brem- 
garten  darunter  zu  verstehen,  umgekehrt  hätten  wir  diese  abgeg.  Kirche 
im  Kirchzart.  Thal  zu  suchen.  Um  die  Zweifel  bis  zur  Verwirrung  zu 
steigern   lesen   wir  noch  in  Ztschr.  XIV,  398  folgende  Stelle:   „In  dem 


Ödungen  im  Breisgao.  47*7 

Konstanz.  Pfründeregister  v.  1482  wird  die  capella  Winstein  als  Filial 
von  Kirchzarten  b.  Freiburg  angeführt  u.  gleich  darauf  bei  Freibui^g  be- 
merkt: ecciesia  quondam  Winstein  consumpta  est  cum  villa  per  allnvionem 
Reni  (1.  Treisamae);  est  adhuc  ibidem  una  curia  Johannitarum  et  solvun- 
tur  adhuc  bannales  decimarum  per  Johannitas.  Da  die  Pfarrei  Kirch- 
zarten  den  Johannitern  zu  Freibnrg  gehörte,  so  lag  wohl  auch  Winstein 
in  der  Nähe.  Mone."  Das  Konstanz.  Pfründeregister  v.  1482  ist  leider 
nicht  mehr  aufzufinden.  Zu  alledem  finden  wir  auch  noch  im  Registrum 
subsidy  charitativi  F.  de  anno  1497  hezw.  1493  et  1508  lt.  gefälliger  Mit- 
teilung des  Erzbisch.  Archivars  Hrn.  Zell  folgende  Stellen:  „Capitulum 
decanatus  Brysach,  Ecciesia  Kilchzarten  —  Zarten,  Wyler  (jetzt  Stegen), 
Yalckenstein,  Winstein,  Ebnett  sunt  capelle  sub  eadem  (sc.  eccles.  Kilch- 
zarten) u.  gleich  darauf  als  Erläuterung:  eccles.  quondam  Wy  statt  so- 
lum  ibidem  est  quadam  curia  et  capella,  alias  nichil,  curia  est  Johannita- 
rum." Bei  allen  diesen  widersprechenden  Nachrichten  scheint  mir  die  Ver- 
mutung erlaubt,  dass  der  jetzige  Weiler  Weinstetten  a.  Rh.  einst  seine 
eigene  Pfarrkirche  gehabt  hatte,  die  durch  die  Überschwemmungen  des 
Rheins  weggespült  wurde,  wie  nachweisbar  ja  auch  das  Münster  in  Neuen- 
burg a.  Eh.  Da  sowohl  Weinstetten  als  Kirchzarten  den  Johannitern  ge- 
hörte, wurde  wahrscheinl.  das  Kirchenvermögen  der  abgeg.  Kirche  Wein- 
stetten an  die  Pfarrkirche  zu  Kirchzarten  abgegeben,  mit  der  Auflage  für 
den  Aufbau  u.  die  baul.  Unterhaltung  einer  Kapelle  in  Weinstetten  zu 
sorgen.  An  einen  Hof  Winstein  od.  Winstat  mit  Kapelle  im  Kirchzart. 
Thal  ist  nicht  zu  denken,  da  die  Urkk.  der  Stadt  Freibnrg,  die  doch 
Eigentümerin  des  grössten  Teils  davon  war,  sicher  etwas  hierüber  er- 
wähnen würden.     Vgl.  auch  oben  Yuizzilistat. 

TVinterbAcb,  die  Burg,  sonst  auch  Wasserhaus  od.  Weyerschloss 
gen.,  war  ein  add.  Sitz  u.  ehem.  Stift- Waldkirch.  Lehen  in  dem  untern 
Glotterthal.  Kolb  HI,  391.  Der  Zinken  Winterbach  im  Ünter-Glotter- 
thal  ist  zwar  heute  noch  vorhanden,  aber  das  Weiherschloss  existiert  nicht 
mehr.  Es  war  vorübergehend  im  Besitz  der  Junk.  Tegelin  v.  Winterbach 
in  Freiburg,  deren  einer  i.  J.  1508  Brgrmstr.  daselbst  war  u.  kam  1528 
an  die  Tegelin  v.  Wangen,  von  welchen  Junk.  Hans  Jörg  i.  J.  1566  „Hans, 
B  u  r  g s  t  a  1 1 ,  Wassergraben"  zu  Winterbach  samt  Gütern  an  den  Junk.  Weiss- 
beck verkauft.  Ztschr.  XXI,  123.  Zuletzt  gehörte  es  der  Familie  von 
Kleinbrot,  deren  reiche  Vorfahren  unter  dem  Namen  Kieinbrötlin  schon 
im  14.  Jhrdt.  zu  Freiburg  lebten.  —  Nördl.  von  Winterbach  ist  auf  der 
neuen  topogr.  Karte  eine  Anhöhe  mit  „Schlossbühl"  bezeichnet  a.  etwas 
üb.  einen  Kilomet.  östl.  davon  heisst  eine  Bergkuppe  das  „SchloBseck". 

H^ippertskirch,  Dorf  u.  Propstei  auf  dem  Toniberg  wird  zum 
erstenmal  in  der  päpstl.  Bestätigung  v.  28.  Okt.  1136  für  das  Klost.  Schut- 
tern iDümge,  Regg.  Bad.  p.  37)  genannt:  Wipreskircha  cum  ecciesia. 
Die  Bestätigung  setzt  aber  schon  einen  alt.  Besitz  voraus.  Der  Lib.  dec. 
V.  1275  führt  einen  Plebanus,  also  Weltpriester  in  Wiphertschilch  mit 
einem  Vikar  n.  einem  erheblichen  Pfarreinkommen  an,  ohne  dabei  des 
Klosters  zu  erwähnen.  In  kirchl.  Beziehung  beschränkten  sich  also  die 
Rechte   des  Klosters   noch  lediglich  auf  den  Patronat    Auch  noch  aus 


478  Poinsignon. 

der  Bulle  von  Nikolaus  IV.  v.  1289  (Marian  II,  428)  geht  hervor,  dass 
dieses  Verhältnis  weiter  fortbestand.  Die  Bestätigung  lautet:  ecclesiam 
quam  habetis  in  villa  que  Wippretskirch  vulgariter  nuncupatur,  cum  de- 
cimis,  possessionibus,  redditibus  et  omnibus  pertinentiis  suis  n.  ebenda 
ferner:  curias  et  jurisdictiones  temporales  in  villis  Hainbach  Wipprets- 
kirch, Diermundingen  etc.  Das  Klost.  war  also  Grundherr.  Das  Kirch- 
spiel erstreckte  sich  nach  dem  Lib.  tax.  v.  1353  auch  auf  die  Orte  Hart- 
hausen, Opfingen  u.  Waltershofen  —  Wippehrtskilch  cum  filia  Harthusen 
et  cum  capellis  Ophingen,  Waltershouen  ad  S.  Bartholomeura  et  ad  S. 
Nicolaum.  Wann  die  Kirche  dem  Kloster  völlig  iiicorporiert  u.  die  Pfarrei 
in  eine  Propstei  verwandelt  wurde,  habe  ich  nicht  ermitteln  können.  Die 
Expositur  bestand  aus  mehreren  Ordensgeistlichen  mit  eigenem  Propst. 
In  polit.  Beziehung  bildete  Wippertskilch  bis  tief  in  unsere  Zeit  hinein 
eine  eigene  Gemeinde,  die  aber  niemals  auf  eine  grössere  Anzahl  von 
Feuerstellen  sich  ausdehnte.  So  zählt  die  Brandschatzung  im  Breisgau 
V.  1525  in  Ztschr.  XXXVII,  90  zu  Wiperskilch  nur  zwei  pfaffen  faüser, 
ein  meyger  huss  u.  ein  sigristen  hus  auf.  Im  Jahr  1816  aber  standen  zu 
Wippertskirch  noch  ein  Schloss,  eine  Kirche  u.  drei  Höfe  mit  28  Seelen. 
Im  letztgen.  Jahre  wurde  die  Pfarrei  nach  Waltershofen  verlegt,  die 
Kirche  nach  einigen  Jahren  schon,  das  Schloss  aber,  das  am  Berge  lag, 
erst  1832  abgebrochen,  nachdem  der  dazu  gehör,  grundherrl.  Besitz  be- 
reits schon  früher  an  die  Domäne  Umkirch  übergeg.  war.  Heute  befindet 
sich  dort  nur  noch  ein  einzelner  Bauernhof,  an  dessen  äusserer  Mauer 
zwei  Epitaphien  eingelassen  sind,  welche  einst  am  Schlosse  sich  befanden. 
Das  eine  trägt  die  Inschrift:  Franciscus  Abbas  hujus  nominis  primus  hoc 
aedificium  fieri  curavit  1733  u.  darüber  befindet  sich  der  Pelikan,  das 
Wappentier  von  Schuttern.  Das  andere  Epitaphium  enthält  einen  un- 
kenntl.  gewordenen  Wappenschild,  gekrönt  mit  Inful,  Ringstab  u.  Schwert 
p]in  Kreuz  wenige  Schritte  davon  im  Felde  bezeichnet  die  Stelle,  wo  einst 
der  Eingang  zur  Kirche  gewesen. 

Wisselnheim.  Der  Wissolnhein  wog  im  Forchheimer  Bann 
wird  in  IJrkk.  des  Hl.  -  Geist -Spit.  zu  Freiburg  v.  4.  Apr.  1331  genannt 

ÜVittelHbach,  das  Burgstall.  Im  Dingrodel  v.  Oberried  aus  dem 
Jahr  1296,  veröffentlicht  v.  Ilartfelder  in  Ztschr.  XXXVI,  279,  wird  ein 
Wald,  „dem  man  da  sprichet  an  dem  burgstal",  erwähnt.  Die  Lage  dieses 
Burgstalls,  also  einer  damals  schon  zerstörten  Burg,  ist  aus  dem  Wortlaut 
des  R.  dels  selbst  nicht  genau  zu  ersehen,  doch  scheint  er  mir  in  der 
Nähe  von  Witteisbach,  einem  kleinen  Seitenthal  bei  Oberried,  gelegen  zu 
haben,  vielleicht  selbst  zum  alten  Dinghof  Witolfesbach  gehörend. 

m^ittenbüheL    In  der  päpstl.  Bestätigung  für  Thennenbach  v. 

5.  Aug.  1178  wird  mit  Walawinkel  (s.  dort)  auch  eine  Örtlichkeit  Wikenbnol 
genannt,  corrumpiert  aus  Witenbühel.  Neugart,  Episc.  Const.  II,  586.  Es 
ist  der  heutige  Hurtenhof  im  Freiamt.  Vergl.  Maurer  in  Freib.  Ztschr. 
IV,  290. 

Bei  l^olibacli  in  dem  benachbarten  Weiler  Nebenan  war  in  älteren 

Zeiten  ein  ziemlich  besuchter  Wallfahrtsort,  worauf  heute  noch  die  Ge- 
wannamen „Pfaffenacker"  u.  „im  Käppele"  hinweisen.    Auch  ist  in  der 


Ödungen  im  Breisgau.  479 

Nähe  von  Nebenau  eine  „Borghalde^  auf  einem  hohen  Berge.  S.  Fecht. 
Südwest].  Schwarzwald  II.  Abt.  Bd.  I,  442.  Bei  dem  Weiler  Hammer- 
stein, der  ebenfalls  zu  Wollbach  gehört,  befindet  sich  in  einem  steilen 
hohen  Felsen  hart  über  dem  Kanderbach,  teils  durch  Natur,  teils  durch 
Menschenhand  geschaffen,  eine  Troglodytenhöhle,  die  der  Tradition  nach 
in  uralten  Zeiten  einem  fremden  Waldbruder  aus  Venedig  als  Wohnung 
gedient  haben  soll.  Kolb.  II,  5.  Wollbach  hatte  seinen  eigenen  Ortsadel, 
der  mit  dem  Namen  von  Walpach  um  das  J.  1345,  1350  u.  noch  1430  in 
Urkunden  vorkömmt.  Sievert  in  „das  Grossht.  Baden^  u.  Kolb  II,  325. 
Auf  dem  Bergrücken  zwischen  Nebenau  und  Hammerstein  liegen  die 
Dörfchen  Egisholz  und  Egerten.  Eine  halbe  Stunde  nördl.  davon  stand 
nach  Kolb  II,  298  ein  abgegangenes  Dörfchen  Namens  Gryfenwiler,  das 
vermutlich  durch  Erdbeben  im  12.  oder  13.  Jahrb.  zerstört  worden  sein 
soll  u.  dessen  Mauerreste  teilweise  zum  Aufbau  des  Dörfchens  Egerten 
gedient  hätten.  Kolb  schreibt,  dass  man  zu  seiner  Zeit  noch  (1814)  Ruinen 
des  Dorfes  u.  der  Kirche  gesehen  habe.  Desgleichen  sollen  bei  Egisholz 
in  der  Richtung  nach  Kandern  damals  noch  die  Ruinen  einer  alten  Kapelle 
sichtbar  gewesen  sein. 

l^i^pplinsber^,  die  Kirche.  Die  päpstl.  Bestätigung  für  Kloster 
Schuttern  v.  28.  Okt.  1136  erwähnt  eines  Ortes  Wopeliuesbergen  (Dümge 
Regg.  Bad.  p.  37),  aber  für  die  Kirche  zu  W.  haben  wir  erst  durch  den 
Lib.  dec.  v.  1275  (Diöc.-Arch.  I,  202)  eine  urkundliche  Bestätigung,  wo 
sie  Weplisperch  genannt  wird.  W.  war  eine  eigene  Pfarrei,  welche  schon 
in  der  Bulle  v.  Nikolaus  IV.  v.  J.  1289  für  Schuttern  als  parochia  ecclesie 
de  Wöplinsbergen  genannt,  aber  von  Bonifacius  VHI.  um  1295  dem  Kloster 
Schuttern  förmlich  übergeben  wird,  worüber  dieses  am  1.  Okt.  1359  sich 
gegen  den  Bischof  v.  Konstanz  reversiert.  Marian  II,  428  u.  Diöc.-Arch.  I, 
205.  Ehemals  Mutterkirche  v.  Mundingen,  Nieder-Emmendingen,  Keppen- 
bach,  den  Höfen  im  Glasig,  zu  Gutenrode  u.  am  Tennenbach  ist  diese 
Kirche,  welche  der  hl.  Barbara  geweiht  war,  als  eine  der  ältesten  Kirchen 
des  Landes  anzusehen,  wie  die  ebenfalls  auf  einem  Berge  alleinstehende 
ehem.  Severinuskirche  auf  dem  Mauracher  Berg,  die  Birtelskirche  auf  dem 
Hochrand  bei  Mengen,  die  Wipprechtskirche  auf  dem  Tuniberg  u.  die 
Kirche  zu  Kirchhöfen,  welche  ehem.  neben  der  hochgelegenen  Malstätte  der 
Ämpringer  Mark  im  Freien  stand.  Kirche  und  Pfarrhof  standen  hoch 
üben  auf  der  Wasserscheide  zwischen  der  Ebene  des  Rheinthals  u.  dem 
Brettenthai,  in  der  Nähe  des  Meierhofs  auf  der  Seite  gegen  Landeck. 
Der  Pfarrhof  wurde  erstmals  1693  zerstört  u.  1713  völlig  eingeäschert, 
worauf  der  Pfarrer  nach  Mundingen  zog;  die  Kirche  aber  zerfiel  dann 
aus  Mangel  an  baulicher  Unterhaltung  und  wurde  schliesslich  gänzlich 
zerstört.  Näheres  s.  H.  Maurer  „Der  Wöplinsberg"  in  Ztschr.  des  Ver. 
Schau-ins-Land.  10.  Jahrg.  Wöpplinsberg  war  im  Mittelalter  lange  Zeit 
ein  berühmter  Wallfahrtsort. 

l^ulfTenbacli  im  Kirchzartner  Thal  wird  in  der  sog.  „Visitation 
des  Brisgow^  v.  1525  gemeinschaftlich  mit  Neuhäuser,  zusammen  9  Häuser, 
aufgezählt.    Stadt-Arch.  Frbg. 

l^alTilinchOTen«  Die  Schwestern  Wicliud  u.  Engiltrud  schenken 
am  9.  Juli  886  ihren  väterlichen   Besitz  zu  Sölden  und  Ampringen  au 


480  Poinsignon. 

St.  Gallen  und  erhalten  dagegen  eine  Hufe  zu  Vulyilinchovnn.  Wart- 
mann II,  258.  Neugart,  welcher  die  Urkunde  irrtümlich  in  das  J.  805 
verlegt,  glaubt  auf  Waltershofen  hinweisen  zu  sollen,  während  Wartmann 
eher  für  Wolfenweiler  geneigt  ist,  weil  St.  Gallen  laut  späterer  Zinsrödel 
in  diesem  Ort  Besitz  hatte.  Auch  Kirchofen  ist  nach  seiner  Meinung 
nicht  ganz  ausgeschlossen. 

l^yhlen  am  Rhein,  gegenüb.  Basel- Äugst.  Der  Berain  v.  Herthen 
V.  J.  1694  fol.  17  -  Stadt- Arch.  Frbg.  -  -  führt  Äcker  bei  dem  „Hey- 
dischen  Gemäuer^  im  Wyhiener  Bann  an,  unten  auf  den  Graben  stossend. 
Vielleicht  sind  damit  die  starken  Mauerreste  aus  römischer  Zeit  gemeint, 
die  im  Bissinger'schen  Verzeichnis  erwähnt  sind.  Ein  weiteres  Zeugnis 
römischer  Besiedcluiig  daselbst  sind  die  Funde  von  Eleingerät  u.  eines 
Ziegels  der  Leg   I,  deren  in  genanntem  Verzeichnis  gedacht  ist. 

Bei  den  Zaismatthöfeii  im  Brettenthai  wird  1341  eine  „burg- 
halde"  angeführt.  Ztschr.  VIII,  390.  Dieselbe  ist  auch  heute  noch  zwi- 
schen Vorderzeismatt  v.  Maleck  auf  der  neuesten  topogr.  Karte  Bl.  98 
eingezeichnet,  u.  zwar  östlich  v.  Zaismatt  gegen  Maleck  zu.  Auf  die  Hoch- 
burg ist  also  diese  Burghalde  nicht  zu  beziehen. 

Im  Zastlerthal  erheben  sich  östlich  über  dem  Schulhause  die 
>Schlossfelsen.  Neue  topogr.  Karte  Bl.  117.  Es  ist  mir  keine  Erklärung 
hierüber  bekannt.  Früher  soll  man  unter  Zastler  nur  zwei  Höfe  nördlich 
am  B^eldberg  verstanden  haben,  die  aber  „Casteler  Hofe"  geschrieben 
wurden.  Nach  Kolb  soll  auch  die  Höhe,  welche  das  Zastlerthal  vom 
Weilersbach thal  und  der  Falkensteig  trennt,  „Kasteleck"  geheissen  haben. 
Jetzt  finde  ich  diesen  Namen  nicht  mehr  auf  den  Karten  eingetragen.  lo 
der  Wörl'schen  Karte  v.  1838  sind  noch  drei  Häuser  am  oberen  Ende 
des  Thaies  mit  der  Benennung  „bei  der  Klause"  eingezeichnet. 


Zur 

Strassbnrger  Coadjntorwahl  von  1598. 

Von 

Albert  Krieger. 


Es  ist  bekannt,  dass  der  Kardinal  Karl  von  Lothringen, 
der  im  Jahre  1592  nach  dem  Tode  des  Bischofs  Johann  von 
Strassburg  von  den  katholischen  Domherrn  gegen  den  von 
den  protestantischen  Mitgliedern  des  Kapitels  erwählten  Ad- 
ministrator Markgraf  Johann  Georg  von  Brandenburg  als  Bischof 
von  Strassburg  aufgestellt  und  alsbald  von  Papst  Clemens  dem 
VIII.  bestätigt  worden  war,  erst  im  März  1599  von  Kaiser  Rudolf 
dem  II.  die  Belehnung  mit  den  Regalien  erhielt.  Aber  auch 
jetzt  ward  ihm  dieselbe  nur  zuteil,  nachdem  er  sich  dazu 
verstanden  hatte  einen  österreichischen  Erzherzog  zum  Coad- 
jutor  anzunehmen.  Es  steht  nicht  genau  fest,  von  wem  der 
Plan  dazu  ausging,  ob  von  dem  Kaiser,  der  das  durch  das 
Umsichgreifen  Lothringens  in  jenen  Gegenden  gefährdete  In- 
teresse seines  Hauses  dadurch  zu  schützen  hoffte ,  oder  von 
dem  katholischen  Domkapitel,  das  aus  der  Verbindung  mit 
Osten^eich  neue  Hilfsmittel  für  den  Kampf  mit  seinen  prote- 
stantischen Gegnern  zu  gewinnen  hoffte.  Der  Kardinal  selbst 
war  zunächst  dem  Plane  nicht  geneigt,  er  hatte  gehofft  seinen 
jüngeren  Bruder,  den  Grafen  von  Vaudemont,  zu  seinem  Coad- 
jutor  befördert  zu  sehen.  ^  Erst  die  Einsicht,  dass  auf  an- 
dere Weise  die  seinem  Ansehen  so  nötige  Belehnung  und  da- 


^)  Stieve  in  „Briefe  u.  Acten  zur  Gesch.  des  SOjähr.  Krieges**  V,  151. 

Zeitacbr.  f.  Gesch.  d.  Oberrh.  N.  F.  II.  4.  31 


484  Krieger. 

ainen  und  welchen  zue  vorgedachter  coadiutoria  famemeu  lassen  wolle, 
alsbalt  immer  möglich,  damit  di  sach  noch  zwischen  hier  und  deme  zue 
des  cardinals  reichsbelehuung  bestimbtcn  tag,  des  hl.  erzengels  Michaelis 
schirist  künftig,  vollzogen  werden  möge,  eröffnen,  unser s  ermessens  wehr 
Kuer  L.  solin  ^)  erzherzog  Maximilian  der  zeit  am  füglichsten  zu  praesen- 
tirn  zue  Verhütung  des  alters  halb  viler  difficulteten ,  wan  sr.  L.  jungem 
brüder  ainer  fürgeschlagen  würde,  er,  erzherzog  Maximilian  aber,  wan 
ihme  den  stift  zu  behalten  nit  gefeilig,  kau  es  künftig  leichtlich  dahin 
bringen,  das  uf  seiner  jüngeren  brüder  ainen  di  wähl  transferirt  werde; 
und  nachdem  s.  L.  für  allen  dingen  zum  canonico  dort  aufgenommen  wer- 
den muss,  so  übersenden  wir  Euer  L.  hieneben  n®  3  einen  bericht,  was 
es  damit  für  einen  process  und  gelegenheit  hat,  auch  was  für  personen 
so  wohl  bei  iustificirung  der  gcnealogiarum  als  procuratorum  loco,  und 
mit  e.  L.  entschluss  und  antwort,  wie  obgehört  ufs  fürderlichst  es  immer 
beschehen  kan,  erwarten  und  Euer  L.  mit  vetterlichem  fr.  willen  wohl 
gewogen  bleiben,    datum  zue  Prag  den  letzten  Junii  anno  98. 

an  erzherzog  Carls  witib. 

Darunter  steht  von  einer  zweiten  Hand  geschrieben:  In  simili  mu- 
tatis  mutandis  an  er/herzog  Ferdinand  zu  Graz. 

Von  einer  dritten  Hand:  N.  herr  D.  Bilionius^)  begert  copiam  littera- 
rum,  damit  das  capitel  sehe  das  ihre  M.  schon  zur  sach  gethan  und  ers 
beim  capitel  desto  sterker  treiben  könne. 

Die  zweite  Hand  hat  beigefügt:  Fiat  copia. 

Concept. 

1598  Juli  7. 
Erzherzogin  Marie  von  Osterreich  ah  K.  Rudolf. 

Aller  durclileiclidigister  kayser  genedigister  her  und  vetter,  E.  kay. 
M.  seint  meine  undertdenigste  dienst  zuvor,  ich  habe  E.  ka.  M.  gonedigistes 
schreiben  von  dem  lotsten  junij  woll  empfangen  und  daraus  gehorsamist 
vernomen,  was  mir  dieselben  schreiben  von  wegen  des  bisthumbs  Strass- 
burg,  auch  darneben  was  sie  seiner  Liebdem  her  cardinall  von  Lottringen 
und  dem  capitel  zueschreiben.  das  E.  kä.  M.  meiner  syn  so  genedigist 
ingedenck  sein  und  derselben  einen  zue  diseni  löblichen  pystumb  befurdem 
wolt,  des  bedanck  ich  mich  gant/  gehorsamist  und  mues  daraus  spym 
das  E.  kay.  M.  ir  vätterlichen  willen  yedter  zeit  gegen  meinen  kindtem 
haben,  were  mir  auch  nix  liebers  als  das  meine  sön  also  beschafen  wem, 
das  sy  solchen  hohen  Sachen  kindten  vorsten;  und  weil  E.  kay.  M.  von 
mir  gantz  genedigist  begern  ich  solte  derselben  meiner  syue  einen  darzne 
benenen,  aber  E.  kay.  M.  ganz  genedigist  auf  meinen  sun  Maximilian  gen, 
so  wer  mir  nix  liebers  als  das  diser  mein  sun  Maximilian  also  beschafen 
wer,  das  er  zue  solchem  geistlichen  standt  der  cristenheit  zue  guettem  und 
dem  hochloblichen  haus  von  Osterreich  dasselb  annemen  wolt.  aber  ich 
hab  nit  uuderlassen,  so  halt  mir  E.  kay.  M.  genedigist  schreiben  ist  zue 
komen,  meinen  sun  Maximilian  zue  mir  erfordert  in  peysein  seines  prueders 

')  Am  Rand:  Architl.  brüder.  —  ^)  Der  Gesandte  des  Kardinals  von 
Lothringen. 


Strassb.  Coadjutorwahl  1598.  483 

musste*),  ging  doch  alles  so  rasch  von  statten,  dass  die  Postu- 
lation Leopolds  schon  am  10.  Sept.  1598  erfolgte.  Das  Ka- 
pitel sah  davon  ab,  dass  die  „Attestationes"  und  „Probationes 
super  genealogia"  des  Erzherzogs  noch  nicht  hatten  beschafft 
werden  können,  und  begnügte  sich  damit  ihre  Nachlieferung 
behufs  Eintrags  in  das  Protokollbuch  zu  erbitten.^)  Die  Be- 
lehnung des  Kardinals  zog  sich  freilich  noch  bis  zum  März 
des  folgenden  Jahres  hinaus. 

Ich  lasse  die  Stücke  folgen;  sie  bedürfen  keiner  weiteren 
Erklärung. 


1598  Juni  30. 
K.  Rudolf  IL  an  Erzherzogin  Marie  von  Österreich. 

Rudolf  etc.  E.  L.  ist  ono  zweifei  unverborgen,  in  was  laidiger  un- 
richtikeit  der  uralte  herrliche  stift  oder  reich sfürstentumb  Strassburg  für- 
nemlich  seider  absterben  des  negst  gewesenen  bischofs  seligen  stehen  und 
wie  vil  unsern  Vor-  und  Ober  Österreichischen  landen  an  desselben  Stifts 
ruhig(»r  fridlicher  erhaltung  gelogen,  als  der  mitten  dort  im  Elssas  mit 
dem  Österreichischen  gebiett  fest  allenthalb  umbgcben  ist.  danhero  uns 
zwar  auch  noch  vorangeregter  negst  in  gott  verschidener  bischof  bey  sr. 
an.  lebzeitt(m  ersucht  und  geraten  einen  erzherzog  aus  unserem  löblichen 
haus  Österreich  dorthin  zum  bischof  zu  befürdern;  es  ist  aber  darunter 
s.  an.  mit  todt  abgangen,  bis  es  den  weg  davon  oben  andeutung  bescheheu 
erraicht  hat.  wan  nu  izo  widerumb  (tittel)  herr  Carl  cardinal  zue  Lo- 
tringen als  dort  erwöhlter  bischoff  sampt  sn.  L  domcapitel  begeren^), 
wir  wolten  uns  gefallen  lassen,  das  unser  brüder  oder  vetter  aincr  sn.  L. 
zum  coadiutore  uud  künftigen  successore  gegeben  werde,  als  haben  wir 
sn.  L.  sowohl  dem  capitel  geantwortet,  wie  Euer  L.  aus  n.  1.  und  2  hei- 
ligenden copeien"*)  zu  vernemen.  und  weil  es  dan  ein  sach  so  von  uns 
zufoderst  zu  conservation  und  vortpflanzung  unsers  hl.  christlichen  catho- 
lischen  glaubens,  dan  auch  obgemelter  unser  österreichischen  laut  ruhe 
Sicherheit  und  wolstand  gemeint  ist,  so  versehen  wir  uns  zu  Euer  L.,  es 
werde  ihr  nit  zuwider  sein,  das  wir  desfals  uf  berürter  Euer  L.  söhn 5) 
ainen  in  vorangeregten  unsern  schreiben  andeuttung  gethan,  freunt-  und 
gnediglich  darauf  begerent,  sintemal  dis  werk  viler  hochbeweglicher  Ur- 
sachen und  umbstent  halb  ihe  eher  ihe  besser  zu  befürdern  von  nöthen, 
Euer  L.  wolle  sich  dero  gemüts  und  willens  gegen  uns,  ob  sy  ihrer  söhn  *) 


1)  Stieve  (V,  153)  nahm  irrtümlicherweise  an,  dass  dieselbe  schon 
1597  stattgefunden  habe.  —  ^)  Josephus  Bilonius  an  den  Kaiser  d.  d.  1598 
Sept.  17  Zabern.  Orig.  im  G.L.Ä.  —  ^)  Im  Febr.  1598  war  ein  Gesandter 
des  Kardinals  n.  des  Domkapitels  an  den  Kaiser  abgegangen.  Begleit- 
schreiben des  Domkapitels  d.  d.  1598  Febr.  11  Zabern.  G.L.A.  —  ♦)  Die 
Beilagen  fehlen.  —  ^)  Am  Rand:  Ad  archiducem:  brüder.  —  ^)  Am  Rand: 
Archiduci  sie:  brüder. 

31* 


484  Krieger. 

ainen  und  welchen  zue  vorgedachter  coadiutoria  fürnemen  lassen  wolle, 
alsbalt  immer  möglich,  damit  di  sach  noch  zwischen  hier  und  deme  zne 
des  cardinals  reichsbelehnung  bestimbten  tag:,  des  hl.  erzengels  Michaelis 
schirist  künftig,  vollzogen  werden  möge,  eröffnen,  unsers  ermessens  wehr 
Euer  L.  söhn  ^)  erzherzog  Maximilian  der  zeit  am  füglichsten  zu  praesen- 
tirn  zue  Verhütung  des  alters  halb  viler  difficulteten ,  wan  sr.  L.  jungem 
brüder  ainer  furgeschlagen  würde,  er,  erzherzog  Maximilian  aber,  wan 
ihme  den  stift  zu  behalten  nit  gefeilig,  kan  es  künftig  leichtlich  dahin 
bringen,  das  uf  seiner  jüngeren  brüder  ainen  di  wähl  transferirt  werde; 
und  nachdem  s.  L.  für  allen  dingen  zum  canonico  dort  aufgenommen  wer- 
den muss,  so  übersenden  wir  Euer  L.  hieneben  n®  3  einen  bericht,  was 
es  damit  für  einen  process  und  gelegenheit  hat,  auch  was  für  personen 
so  wohl  bei  iustificirung  der  genealogiarum  als  procuratorum  loco,  und 
mit  e.  L.  entschluss  und  antwort,  wie  obgehört  ufs  fürderlichst  es  immer 
beschehen  kan,  erwarten  und  Euer  L.  mit  vetterlichem  fr.  willen  wohl 
gewogen  bleiben,    datum  zue  Prag  den  letzten  Junii  anno  98. 

an  erzherzog  Carls  witib. 

Darunter  steht  von  einer  zweiten  Hand  geschrieben:  In  simili  mu- 
tatis  mutandis  an  erzherzog  Ferdinand  zn  Graz. 

Von  einer  dritten  Hand:  N.  herr  D.  Bilionius^)  begert  copiam  littera- 
rum,  damit  das  capitel  sehe  das  ihre  M.  schon  zur  sach  gethan  und  ers 
beim  capitel  desto  sterker  treiben  könne. 

Die  zweite  Hand  hat  beigefügt:  Fiat  copia. 

Concept. 

1598  Juli  7. 

•  •  

Erzherzogin  Marie  von  Osterreich  an  K.  Rudolf. 

Aller  durchleichdigister  kayser  genedigister  her  und  vetter,  E.  kay. 
M.  seint  meine  uiidertdenigste  dienst  zuvor,  ich  habe  E.  ka.  M.  gonedigistes 
schreiben  von  dem  letston  junij  woU  empfangen  und  daraus  gehorsamist 
vernomen,  was  mir  dieselben  schreiben  von  wegen  des  bistliumbs  Strass- 
burg,  auch  darnebc^n  was  sie  seiner  Liebdem  her  cardinall  von  Lottringen 
und  dem  capitel  zueschreiben.  das  E.  kä.  M.  meiner  syn  so  genedigist 
ingedenck  sein  und  derselben  einen  zue  diseni  löblichen  pystumb  bcfurdern 
wolt,  des  bedanck  ich  mich  gantz  gehorsamist  und  mues  daraus  spym 
das  E.  kay.  M.  ir  vätterlichen  willen  yedter  zeit  gegen  meinen  kindtern 
haben,  were  mir  auch  nix  liebers  als  das  meine  sön  also  beschafen  wern, 
das  sy  solchen  hohen  Sachen  kindten  vorsten;  und  weil  E.  kay.  M.  von 
mir  gantz  genedigist  begern  ich  solte  derselben  meiner  syue  einen  darzue 
benenen,  aber  E.  kay.  M.  ganz  genedigist  auf  meinen  sun  Maximilian  gen, 
so  wer  mir  nix  liel)ers  als  das  diser  mein  sun  Maximilian  also  beschafen 
wer,  das  er  zue  solchem  geistlichen  standt  der  cristenheit  zue  guettem  und 
dem  hochloblichen  haus  von  Osterreich  dasselb  annemen  wolt.  aber  ich 
hab  nit  underlassen,  so  halt  mir  E.  kay.  M.  genedigist  schreiben  ist  zue 
komen,  meinen  sun  Maximilian  zue  mir  erfordert  in  peysein  seines  prueders 

')  Am  Rand:  Archid.  brüder.  —  2)  Der  Gesandte  des  Kardinals  von 
Lothringen. 


Strassb.  Coadjutorwahl  1598.  435 

Ferdinant  und  mit  im  daraus  geredt,  auch  E.  kä.  M.  genedigists  schreiben 
verlessen,  auch  in  starck  darzue  vermant  mit  allem  ersuchen  was  ich  nur 
kunt  hab,  wie  es  mir  dan  in  gottlicher  warheit  gar  nit  zuewieder  wer  wan 
ich  die  wenigist  neigung  an  im  spürn  kundt,  sondter  mir  ein  herzliche 
freidt  wer.  aber  ich  hab  gar  in  dem  wenigisten  nix  an  im  spürn  kundten, 
das  er  ein  ainigen  willen  oder  luest  zue  discm  stant  liett,  sunder  halt 
starck  gegen  mir  und  seinen  prueder  vermelt  gegen  E.  ka.  M.  in  undter- 
denigstem  verdrauen  mit  wainetten  äugen,  das  er  ainmal  kein  willen  noch 
luest  zue  dem  geystlichen  standt  anzuenemen  habe  wedter  auf  kurtz  noch 
lang,  das  ers  seiner  prueder  einem  resigniern  sollt,  dan  er  alle  sein  leben 
lang  nie  kein  luest  gehabt  hab  uud  ye  lenger  weniger,  ich  wisse  mich 
woll  zu  erindtern,  das  ich  in  zuvor,  vor  sein  pruoder  Leopolt  so  geistlich 
worden,  starck  vermant  bette,  weil  er  elter,  er  sollte  sy^)  darzue  be- 
geben, wie  hoch  er  mich  dasselbmal  darfür  gepetten,  das  wisse  ich  selbs 
woll;  jetzt  aber  habe  er  noch  vil  weniger  luest,  sein  hertz  sage  im  ein- 
mall nitt  darzue;  dan  er  sy^)  selbs  am  besten  ken,  was  er  im  drau;  er 
wolt  seine  seil  nit  gern  etwas  auflegen,  das  er  im  nit  dräuet  zue  voU- 
pringen,  dan  er  einmal  weder  luest  noch  willen  darzue  habe,  er  verhofe 
auch  gegen  E.  kay.  M.  und  mir  ganz  underdenigist  bittent,  wir  wollen  in 
wieder  seinen  willen  nit  netten,  darmit  er  nit  E.  kä.  M.  und  mir  auch 
seinen  brueder  nit  ein  lait,  wie  den  er  weder  lang  noch  kurz  ye  den  geist- 
lichen stant  nit  annemen  künt,  mit  gar  vil  ausfürung,  darmit  ich  E.  kay.  M. 
nit  behelligen  will,  aber  ich  und  mein  P'erdinant  finden  so  vil,  das  es 
gewis  mit  im  nix  duet,  sondter  wan  man  in  darzue  solt  wieder  seinen 
willen  zwingen,  wer  nix  guets  daraus  werden,  wie  er  mer  den  einmall 
vermelt  hat,  wen  man  in  netten  solt,  so  wirt  er  nit  lang  leben,  es  were 
im  ein  siechte  er,  wan  ers  einmall  sollt  annemen  und  solt  wieder  darvon 
komen,  es  wer  nun  über  lang  oder  kurz,  solt  er  dan  gar  darinen  pleben, 
das  kindt  er  seiner  seil  halben  nit  dein,  hat  mich  und  seinen  prueder  mit 
aufgehoben  liendten  und  gepogen  knien  gepetten,  mir  selten  in  nit  netten 
und  solten  in  pey  E.  kay.  M.  underdenigist  und  gehorsamst  entschuldigen, 
das  er  ir  da  nit  undcrdengist  gehorsame,  einmall  kindte  er  nit,  sonst 
aber  uns  peste  gepetten,  wie  er  mich  dan  schon  lenger  als  vor  einem  iar 
gepetten,  ich  solt  E.  kay.  M.  underdenigist  biten,  darmit  er  durch  E.  kay.  M. 
genedigiste  und  vetterliche  hielf  zue  einem  crietz  komen  mechte,  was  E. 
kay.  M.  gefellig  were,  er  wolte  E.  kay.  M.  dienen  mit  leib  und  pluet, 
auch  dem  gantzen  haus,  daran  sy  ein  genediges  gefallen  haben  sollten, 
nur  das  er  nit  geistliche  kicider  und  keine  weichen  neraen  derfte.  mir 
haben  im  den  her  cardinal  erzherzog  Albrecht,  den  herzog  von  Florenz 
uud  andere  fürgehalten,  aber  er  bitt  zum  hegsten  darfür  wie  oben  vermelt; 
sagt,  solt  er  einmal  die  ordines  und  die  kleidter  dragen  und  solt  sy  nit 
behalten,  wie  er  im  dan  nit  drau,  so  bette  er  sein  leben  lang  kein  ruhiegs 
hertz  mer,  megt  sich  doch  zu  dott  bekimern,  aber  umb  das  krietz  bitt  er 
gar  starck  und  noch  vil  mer,  das  E.  kay.  M.  ir  genedigiste  vetterliche 
haut  von  im  nit  abziehen  wollen,  sonder  in  auch  befurdern  helfen  mit 
dem  crietz  oder  wo  sy  wollen,  nur  nit  geistlich   und  wellen  in  das  nit 

1)  =  sich. 


486  Krieger. 

entgelten  lassen,  sonder  darfür  erkennen  das  er  mit  E.  kay.  M.  als  ein 
gehorsamer  sun  baudit  und  die  selb  underdenigist  darfür  pite.    nun  gene- 
digister  keyser  habe  Ichs  zuvor  gar  wol  von  im  gewies,  das  er  weder  will 
noch  gedencken  darzue  habe,  weil  aber  E.  kay.  M.  gantz  genedigist  auf 
in  gedacht  haben,  habe  ich  ims  sagen  wellen  und  seineu  willen  wissen, 
dan  ich  nimmer  mer  gedacht  bin  ein  kint  wieder  seinen  wUlen  zue  netten 
einen  stant  anzuenemen,  dan  man  so  vil  exemel  hat  was  daraus  entstanten  ist; 
wie  ich  dan  meinen  sun  Leopolt  auch  zuvor  gefragt  hab,  der  es  gar  guet- 
willig  angenomen  und  sein  leben  lang  ein  neiguug  darzue  gehabt  hat; 
sonst  wolte  ich  in  so  wenig  als  disen  geuedt  haben,    so  erken  ich  und  alle 
die  umb  in  sein  sein  natuer,  das  er  gar  nit  zue  disen  staut  daugt  aus 
vilen  Ursachen,  ich  habe  auch  seinen  hofmeister  prcceptor  und  peichtvatter 
uuderschietlich  mit  im  haudien  lassen,  aber  haben  nix  erhalten  kanten, 
sonder  sy  so  hoch  ermant  und  gepetten  sy  selten  für  in  piten,  man  well 
in  nit  netten,  den  er  einmal  kein  willen  nit  habe,  sey  im  sein  leben  lang 
zue  wieder  gewest.  bit  derhalben  E.  kay.  M.  ganz  underdenigist  und  de- 
mitigist  sy  wellen  ims  nit  in  ungenaden  aufnemen,  in  auch  nit  darzue 
dringen,  die  weil  er  kein  willen  hat,  das  nit  etwas  daraus  entsten  mecht, 
das  E.  kay.  M.  und  uns  allen  nit  lieb  wer,  sondter  wellen  in  zue  einem 
crietz  verhelfen  oder  zue  was  K.  kay.  M.  gnedigst  wellen,  darmit  er  auch 
etwas  habe,    er  wirds  sofer  im  gott  sein  leben  last,  wie  er  den  gewies  nit 
stark  ist  umb  E.  kay.  M.  mit  leib  und  pluet  verdienen,  wan  er  darzue 
werden  wird,  dan  er  noch  nit  15  iar  alt  ist.  weil  aber  an  diesem  loblichen 
stieft  so  vil  gelegen  dem  haus  von  Osterreich,  so  wille  ich  meinen  sun 
Carl  darzue  E.  kay.  M.  ergeben  haben,  der  sagt  allezeit  er  wolle  geistlich 
werden,  ob  er  wol  noch  ein  kind,  so  hat  er  doch  allezeit  gesagt,  er  welle 
geistlich  werden  und  freit  sich  gar  hoch  zue  werden,  oder  ob  es  E.  key.  M. 
meinem  Leopolt  neben  Pasau  geben  weiten,  dan  weil  es  herzog  Ferdinant 
mein  her  vetter  der  herzog  von  Pairn  neben  einander  hat  haben  kunten 
als  die  quottiuterey  (sie!)  zue  Colin  und  Pasau,  warumb  solts  nit  mein  Leopolt 
haben  kunten  Pasau  und  Straspurg,  bis  mein  Carl  eider  wür;  als  das 
kunt  er  ims  resignirn.  doch  stelle  ichs  alls  E.  kay.  M.  gehorsamst  heimb. 
ich  benenne  meine  2  syn  darzue  den  Leopolt   und  Curl.   alein  bit  ich 
E.  k.  M.  noch  einmal  zum  undertenigisten  und  gehorsamisten  sy  wollen 
kein  ungenad  desshalben  auf  meinen  Maximilian  werfen,  es  ist  besser,  er 
sags  jezt  als  hernach,  und  wellen  in  ir  genedigst  lassen  bevolhen  sein, 
auch  im  helfen  darmit  er  nit  allein  uberpleib,  wie  underdenigstes  ver- 
drauen  zue  ir  steht,  es  kombt  noch  nix  von  Ferara  von  Pasau  wegen, 
der  allmechtige  gott  schick  es  palt,  was  dan  E.  key.  M.  genedigst  werden 
Schafen  dem  wille  ich  in  allem  fleisig  iiachkomen  so  vil  in  meinen  verstaut 
ist,  und  due  mich  hiemit  E.  kay.  M.  sambt  meinen  kindern  underdenigst 
bevelhen,  bit  auch  E.  kay.  M.,  sy   wellen   mich   weiter   wissen   lassen, 
weihen  sy  under  den  2  den  Leopolt  oder  Carl  darzue  prauchen  wellen, 
datum  Graz,  den  1  iulij  anno  1598 
E.  kay.  M. 

gchorsamiste  muem 

Maria. 
Eigenhändiges  Schreiben. 


Strassb.  Coadjutorwahl  1598.  487 

1598  August  12. 
K.  Rudolf  an  die  Erzherzogin  Marie. 

Rudolf  etc.    E.  L.  schreiben  von  aigner  hant  am  dato  den  7.  Jalii, 
haben  wir  ihres  sohns  Maximiliani  entschuldigung  worumb  sich  derselb 
in  gaistlichen  stant  und  also  auch  mit  dem  bisch thumb  Strassburg  ein- 
zulassen kain  lust  trage,  aussführlich  vernommen  und  seint  darauf  gleich 
Euer  L.  mainuug,  das  gedachter  ihr  söhn  desfals  wider  seinen  willen  nit 
zu  nötten,  wollen  aber  des  angedeuteten  creuz  oder  ritterordens  halb  der 
Sachen  nachsynuen  und  do  wir  hiezu  gelegenheit  ersehen,  so  vil  an  uns 
das  best  gern  befürdern.  anlangent  vorgemeltes  stift  Strassburg,  behüten 
wir  umb  deren  Euer  L.  bewüssten  hochwichtigen  Ursachen  willen  dieselbe 
occasion  gern  au  der  hant,  möcht  derwegeu  im  namen  gotts  der  zeit  ent- 
weder Euer  L.  söhn  Leopolt  allain  dem  cardiual  von  Lotringen  und  catho* 
lischen  capitel  zue  Strassburg  benänt  werden;  der  kau  hernach,  wen  er 
zur  coadiutorei  und  dem   bischthumb  gelangt,  seinen  bruder  Carl  über 
etlich  jähr,  do  er  gaistlich  zu  werden  nochmals  begeren  wirt,  zue  solcher 
stell  verhelfen;  dan  itzo  alssbalt  einer  resignation  zugedencken  und  ichtes 
deswegen  vorher  zu  bedingen  würde  beim  cardinal  und  capitel  schwehrlich 
zu  erhalten  seyen.    oder  es  könte  einer  und  der  ander  erzherzog  Leopolt 
und  erzherzog  Carl  zugleich  fürgeschlagen  und  dem  cardinal  und  capitel» 
welchen  sy  aus  baiden  wöhlen  wollten,  freigestelt  werden;  zue  solchem 
end  würde  nun  von  nötten  seyen,   das  Eur  L.  di  instrumenta  so  zue  auf- 
nemung   eines    strassb urgischen    domherrn    gehören    inhalts    unsers  für- 
gehenden Schreibens  und  dessen  beylagen  in  duplo  ains  uf  erzherzog  Leo- 
polden das  ander  uf  erzherzog  Carln  fertigen  Hessen,  auch  sintemal  der 
zue  des  cardinals  von  Lotriugen  belehnung  bestimbte  tag  des  hl.  erzengels 
Michaelis  herbei  nahen,  uns  one  lengern  verzug  ihe  eher  ihe  besser  herein 
schickten,  auf  das  man  wo  möglich  noch, vor  Michaelis  zum  wenigsten 
das  canonicat  vor  einen  oder  den  andern  ehegenauten  E.  L.  söhn  richtig 
machte,  und  alsdan  zue  der  gesanten  alherkunft  von  der  coadjutorey  desto 
eher  tractiren  und  schliessen  könne,  wolten  wir  Euer  L.  in  antwort  nit 
bergen,  doch  wolle  Euer  L.  die  sach  sovil  möglich  umb  allerlei  bedenken 
willen  noch  der  zeit  in  gehaim  zuhalten  verordnen  und  bleiben  derselben 
mit  vetterlichen   hulden,  kay.  gn.  und  allem   gutem  wohl   bey  gethan. 
datum  zue  Prag  den  12.  augusti  ao.  98. 

An  di  verwittibte  erzherzogin  zue  Grätz. 

N.  zue  ihrer  L.  aigenen  banden. 
Abgehört  im  gehaimen  rath,  die  ut  supra. 

Concept. 

1598  August  27  Prag. 
K.  Rudolf  an  die  Erzherzogin  Marie. 

Rudolf  etc.  Als  wir  am  dato  den  12.  diz,  Euer  L.  in  Sachen  des 
Stifts  Strassburg  coadiutorei  uf  ihr  den  7.  Julii  uns  von  aigner  band  zu- 
gefertigt schreiben  aussführlich  beantwortet,  seint  uns  berürter  sachen 
halb  neulicher  tag  widerumb  von  dem  cardinal  zue  Lotringen  auch  Sr.  L. 


488  Krieger. 

vatteru  dem  berzogeu,  desgleichen  domdecbant  uud  capittel  des  stifLs 
Strassburg  brief  einkommcn  wie  sub  numcris  1.  2.  uud  3.^)  zusehen,  doranf 
wir  ihre  LL.  und  sy  laut  der  abscbriften  4.  5.  und  6.^)  beantwortet,  und 
weil  nun  Euer  L.  darauss  befinden  werden  wesmasseu  vorgenänter  cardinal 
sampt  sr.  L.  vatter  auch  dem  domcapitel  uf  erstem  ihrem  anbringen  und 
begeren  beharrig  verbleiben,  dazue  schon  entschlossen  und  im  werk  seint 
zwischen  hier  und  Michaelis  bei  dem  sammetlichen  catholischen  capitel 
die  ordenliche  postulation  auch  hernach  der  bäbstlichen  hl.  die  confir- 
mation  völlig  allerdings  richtig  zumachen,  so  will  ein  hohe  notturft  sein, 
das  uns  Euer  L.  di  uf  ihren  geübten  söhn  erzherzog  Leopolden  (als  den  wir 
mit  Euer  L.  wissen  und  willen  hierzue  benent  und  f urgeschlagen)  die 
jehnige  requisita  so  bei  anwendung  und  installirung  eines  Strassburgischen 
canonici  nöttig  und  wir  vor  disem  schon  zwier  begert  ihe  eher  ihe  besser 
herein  schicken,  damit  daran  kein  mengel  sei,  wie  Euer  L.  zu  thuen  wis- 
sen werden,  dero  wir  mit  vetterlichen  hulden  kay.  gn.  und  allem  gutten 
wohl  genaigt  seint.  datum  zue  Prag  den  27  augusti  ao.  98* 
abgehört  im  gehaimen  rath  28  augusti 

an  die  verwittibte  erzherzogio 
zue  Grätz 

N.  zu  ihrer  L.  aignen  banden. 
Concept. 

1598  Aug.  28  Graz. 
Erzherzogin  Marie  an  K.  Rudolf. 

Allerdurchleüchtigister  grossmechtiger  römischer  kaiser,  Eur  Kay.  M. 
und  L.  sein  meine  underthenigiste  dienste  zuvor,  gnedigister  geliebter 
herr  vetter.  deroselben  gnedigistes  antwortschreiben  vom  zwelften  ditz 
das  Stift  Strassburg  betr.  habe  ich  gleich wol  vor  etlich  tagen  ghorsamist 
empfangen,  aber  sonderer  Ursachen  wegen  davon  ich  hinnach  melden  will, 
ehender  nit  beantworten  könen,  und  sage  anfangs  Eur  kay.  M.  gehorsa- 
misten  hochvleisigen  dank  sambt  meinem  söhn  Maximiliano,  das  dieselb 
sein  entschuldigung  so  gnedigist  angenommen,  auch  noch  mher  seiner  auf 
ersehende  gelegenhait  et  wo  mit  ainem  ordens  creütz  ingedenk  za  sein, 
sich  ganz  vätterlich  erbieten,  wellichs  in  warhait  wir  beede  umb  Eur  kay. 
M.  zuverdienen  hoch  verbunden  uud  uns  verobligiert  erkennen. 

Anlangend  aber  vorgemelten  stift  Strassburg.  das  nemblichen  Eur 
kay.  M.  und  L.  gnedigisten  mainung  nach  aintweder  mein  söhn  Leopold 
allein  oder  aber  zugleich  auch  der  Carl  dem  herrn  cardinal  von  Lottrin- 
gen und  catholischem  capitl  zu  Strassburg  benent  werden  möchten,  habe 
ich  gar  nit  underlassen  wellen  aines  und  des  andern  insrumenta  so  zu 
aufncmbung  aines  Strassburgischen  thuembherrns  gehörn:  allermassen 
Eur.  kay.  M.  und  L.  mir  dieselben  hievor  abschriftlich  eingeschlossen  in 
duplo  zuverfertigeu  wie  auch  wegen  der  probationen  genealogiarum  die 
notturft  von  ietweders  wegen  besonder  an  meinen  geliebten  bmedem  den 
churfürsten  zu  Cöln,  den  lantgraven  zu  Leichtenburg  und  aus  dem  gräf- 


^)  Die  Beilagen  fehlen. 


Strassb.  Coadjutorwahl  1598.  489 

liehen  stant  graf  Fridrichen  von  Fürstenlierg  und  dem  von  Sultz  aussgehen 
zu  lassen,  welliches  alles  Eur.  kay.  M.  und  L.  hiebey  zu  empfachen  und 
weiter  damit  zu  disponiern  haben  werden. 

Die  ursach  aber  warumben  ich  erst  heut  antworten  könen  ist  dise, 
das  mein  söhn  Carl  bisheer  Primam  Tonsuram  nit  gehabt,  die  hat  er  vor- 
heer  weils  der  actus  also  ervordert  an  heut  in  meiner  capelle  empfangen, 
bitt  derohalben  gehorsamist  sollichen  verzug  nit  in  Ungnaden  zu  vermerken. 

Und  wann  es  dann  Gott  also  gefällig  war,  das  ainer,  der  ander  oder 
alle  zwen  die  canonicatus  erhielten  und  Eur  kay.  M.  irem  gnedigisten  und 
vätterlicheu  erbieten  nach  (dessen  ich  mich  abermals  sambt  allen  den 
meinigen  gantz  gehorsamist  und  zum  höchsten  bedanken  thue)  zu  der  ge- 
samten zusameukonft  von  der  coadjutoria  zu  tractiern,  dieselbe  auch  an- 
gezognem  meinem  söhn  Leopoldo  zu  bekomen  noch  genedigist  gedacht 
warn,  so  habe  ich  für  notwendig  angesehen  Eur  kay.  M.  und  L.  ain  vidi- 
mierte abschrift  des  bäbstlich  indults  oder  brevis,  in  welliches  craft  er- 
melter  mein  söhn  mher  dann  ain  coadiutoriam  haben  und  tragen  kan,  hie- 
mit  zuüberscbiken.  die  werden  nun  der  sachen  allenthalben  vätterlicher 
getrewer  fürsorg  nach  wol  rechts  zu  thuen  und  uns  alle  in  dero  kaiser- 
lichen schütz  und  schirm  zuerhalten  wissen,  dero  ich  mich  dann  benebens 
sambt  allen  den  meinen  underthenigist  thue  bevelhen.  Grätz,  den  acht- 
undzwainzigisten  tag  augusti  ao.  98. 

Ewr  kay.  M.  und  Lieb. 

gehorsamiate  mueme 

Maria. 
Original. 


Meister  Jakob  Euss  aus  Ravensburg, 

der 

Verfertiger  der  Holzschnitzerei  im  Rathaussaale 

zu  Überlingen. 

Von 
Christian  Roder. 


Die  ehemalige  Reichsstadt  Überlingen  besitzt  ausser  ihrem 
schönen,  allerdings  der  Wiederherstellung  und  des  Ausbaues 
bedürftigen  Münster*)  in  dem  grossen  Rathaussale  wegen 
seiner  Holzschnitzarbeit  ein  hervorragendes,  nur  zu  wenig 
bekanntes  Denkmal  mittelalterlicher  gotischer  Kunst,  wie  sich 
eines  solchen  keine  Stadt,  wenigstens  in  Süddeutschland,  er- 
freuen darf.  Leider  ist  der  Saal  anfangs  der  1860r  Jahre, 
übrigens  ohne  Schuld  der  Stadtgemeinde,  an  einigen  schad- 


^)  Es  mag  hier  nebenbei  bemerkt  werden,  dass  in  den  neuen  Be- 
schreibungen des  Münsters,  auch  in  der  gehaltvollen,  überaus  fleissigen 
von  F.  X.  üllersherger  (Beiträge  zur  Gesch.  der  Pfarrei  und  des  Münsters 
in  Überlingen.  Lindau,  Stettner  1879),  als  erster  Baumeister  immer  noch 
ein  Ebeihard  Raben  figuriert.  Dieser  Name  steht  aber  in  der  Steininschrift 
an  der  rechten  Aussenseite  des  Münsters  in  der  Accusativform  (anno  dom. 
1353  .  .  .  positus  est  primus  lapis  ad  hunc  chorum  . .  .  per  magistrom 
Eberhardum  Raben,  lapicidam  de  Franken);  der  Mann  hiess  also  Eber- 
hard Rah.  —  Bei  dieser  Gelegenheit  kann  ich  auch,  in  Übereinstimmung 
mit  noch  Vielen,  den  Ausdruck  des  Bedauerns  nicht  verschweigen,  dass 
in  Überlingen,  abgesehen  von  der  Beseitigung  fast  aller,  zumteil  eigen- 
artigen alten  Stadttürme  und  Thore  vor  gerade  30  Jahren  auch  das 
Spitalkirch  lein  auf  dem  jetzigen  Landungsplatz  der  leidigen  modernen 
Verschönerungswut  hat  zum  Opfer  fallen  müssen.    Nur  ein  vor  etlichen 


Rathaussaal  in  Überlingen.  491 

haften  Teilen  (Fussboden,  Vertäfelung,  Fenster)  in  einer  wenig 
Verständnis  bekundenden  Weise  „restauriert"  worden.  Das 
ganze  Werk,  dessen  Grundgedanke  die  Darstellung  der  unter 
dem  Schutze  der  Gottheit  stehenden  Stände  und  Glieder  des 
alten  Deutschen  Reichs  mit  seinen  Kurfürsten,  Mark-,  Burg-, 
Land-  und  sog.  einfältigen  Grafen,  Edlen,  Städten  und  Bauern  ist, 
das  Tiefsinnige  der  Erfindung  —  stille  Majestät  neben  schalk- 
haftem Humor  — ,  die  Lebendigkeit  im  Ausdruck  und  die 
Tadellosigkeit  in  der  Gewandung  der  vielen  (50)  Statuetten 
mit  ihren  buntfarbigen  Wappen,  die  Strenge  und  Feinheit  der 
übrigen  Ausführung  in  den  zierlichen  Baldachinen 'und  Kon- 
solen, in  den  mit  Krabben  und  Blumen  geschmückten  Bogen- 
verbindungen  an  den  vier  Wänden  und  in  den  Balkendurch- 
zügen an  der  Decke  mit  ihren  reichen  Füllungen  lassen  zum 
voraus  auf  einen  Meister  von  sehr  hoher  Begabung  und  voll- 
endeter Technik  schliessen.  Man  dachte  daher  bald  an  einen 
angeblich  von  Ravensburg  stammenden,  damals  als  Bildhauer 
blühenden  Friedrich  Schramm^),  bald  an  einen  der  beiden 
Ulmer  Jörg  Syrlin^),  hatte  aber  weder  einen  urkundlichen, 
noch  aus  dem  Kunstwerke  selbst  sich  ergebenden,  greifbaren 
Anhaltspunkt  hiefür. 

Nachdem  ich  vor  zwei  Jahren  im  Auftrage  der  bad.  histor. 
Kommission  das  städtische  und  das  spitälische  Archiv  in  Über- 
lingen geordnet  und  repertorisiert,  ohne  aber  irgendwo  eine 
diesbezügliche  sichere  Angabe  zu  treffen,  fiel  mir  während 
eines  mehrtägigen  Aufenthalts  daselbst  im  letztvergangenen 
August  bei  Sichtung  und  Verzeichnung  eines  für  das  Stadt- 
archiv bestimmten  Restes  alter  Akten  aus  der  dortigen  Leop.- 


Jahren  gefertigtes  Gipsmodell  in  der  dortigen  städtischen  Altertums- 
sammlung, das  die  allgemeinen  Umrisse  des  niedlichen,  wohl  aus  dem  Ende 
des  13.  oder  Anfang  des  14.  Jahrhunderts  stammenden,  in  der  Mitte  von 
einer  einzigen  Säule  getragenen  Baues  darstellt,  erinnert  noch  an  dieses 
verschwundene  Kleinod  gotischer  Kunst  der  besten  Zeit,  von  dem  Jos. 
Bader  in  seinen  „Fahrten  und  Wanderungen"  (i.  J.  1842)  S.  189  schreibt: 
„Würde  dieser  kleine  Tempel  wieder  geräumt  und  entsprechend  her- 
gestellt, so  müsste  er  eines  der  schönsten  alten  Baudenkmale  des  Landes 
bilden.« 

^)  Siehe  über  ihn  die  Anmerkung  weiter  unten.  —  ^)  Beschreibung 
des  Saales  von  Dr.  C.  L.  Müller  in  der  Bad.  Landeszeitung  1854  No.  179 
—  180,  auf  welcher  die  folgenden,  meist  wörtlich  gleichlautenden  von 
Dr.  J.  N.  Müller,  Staiger  und  zumteil  die  von  Allgeyer  (1886)  beruhen. 


492  R  0  d  e  r. 

Sophienbibliothek  auch  ein  Papierblatt  in  die  Hände,  aus  dem 
wir  nun  den  wirklichen  Schöpfer  unseres  Kunstwerkes  kennen 
lernen,  es  ist  Meister  Jakob  Russ.  Das  auch  sonst  kultur- 
geschichtlich interessante  Schriftstück  folgt  hier  im  Wortlaut: 

[Zwischen  1490  Anfang  Juni  und  1491  Mai  23.] 

[Überlingen.] 

Vertrag  des  Jacob  Buss  mit  dem  Rate  der  Stadt  Überlingen  hezüglich 
der  von  ihm  übernommenen  Ausführung  der  Holzschnitzarheü  in  der 

Stube  des  neuen  Rathauses  daselbst. 

Ich  Jacob  Rüß  bekenn  mitt  disem  brieflfe.  als  dann  die 
fürsichtigen,  ersamen,  wysen  min  herren  burgermeister  Peter 
Tettnang,  junckher  Hannß  Betz,  alt  burgermeister,  junckher 
Clemens  Richlin,  Bernhart  Kupferschmid  vnd  Hannß  Menis- 
hofen  des  rauts  zu  t^berlingen  mich  zu  der  statt  arbeyt^)  der 
Stuben  in  irm  nüwen  rauthuß,  die  zft  machen  in  der  form 
vnd  gestalt,  wie  hernach  begriffen  ist,  bestelt  haben:  Vnd  also 
sol  vnd  wil  ich  die  stuben  machen  nach  der  visierung*)  vnd 
besser,  souerr  min  herren  das  ansehen.  Was  och  daran  ge- 
macht sölt  werden,  sol  ich  doch  vorhin  daran  ein  visierung 
machen  vnd  die  minen  herren  fürhalten;  wie  sy  dann  die 
annemend,  also  sol  ich  die  machen.  Item  zu  sommer  ziten 
sol  ich  an  morgen  vmb  die  vierden  stund  anfahen  zfi  arbeyten, 
vnd  zu  winterziten  an  morgen  zu  der  fünfften  stund  anfahen 
arbeyten,  vnd  zu  sommer  vnd  winterziten  am  aubend  zu  der 
sybenden  stund  vfhören  arbeyten;  item  zu  gewonlichem  morgen- 
brot  ein  halb  stund,  zu  dem  ymbis^)  ein  stund,  zu  dem  vnder- 
brot*)  ein  halb  stund  vnd  zum  nachtmal  ein  stund,  vnd  doch 
zu  winterzite  das  vnderbrot  zu  nemen,  wie  dann  ander  wercklüt 
vff  der  bitten^)  des  pflegend.  Item  ich  sol  keinen  knecht*) 
anstellen,  er  sige  dann  minen  herren  gevällig;  vnd  wölcher 
knecht  minen  herren  nit  geuällig  wer,  den  sol  ich  an  der 
arbeyt  lenger  nit  enthalten.  War  euch  sach,  das  ich  mich 
eynicher  wyse  tat  be wysen,  damit  ich  minen  herren  an  sölicher 
arbeyt  nit  mer  füglich  wer,  so  mögen  min  herren  mir  vrlob 
geben  vnd  mich  vmb  minen  ergangen  wochenlon  gütlich  vs- 


*)  Korrigiert  statt:  ir  arbeyt.  —  ^)  Riss,  Plan.  3)  Mittagsmahl.  — 
*)  Abendbrot.  —  ^)  Die  städtische  Bauhütte.  —  ^)  Sonst  auch  „Kunstdiener" 
genannt,  so  in  der  Bestallung  des  Steinmetzen  Konrad  Würfel  von  Milbach 
als  Werkmeister  für  den  Münsterbau  i,  J.  1508. 


Rathaussal  in  ÜberliDgen.  493 

richten.  Vnd  wie  ich  also  von  minen  herren  komen  wird,  so 
sol  vnd  wil  ich  dehains  wegs  das  geriert^)  werck  minen  herren 
verlegen  noch  mit^)  yemand  daran  verhindern,  sonnder,  das^) 
min  herren  damit  gegen  andern  werckmeistern  fryen  weg 
haben.  Item  ob  ich  einicher  wise  mit  minen  herren  spennig 
würde,  oder  an  sy  ald.an  ir  bürgere  anfordrung  hette,  sol 
vnd  wil  ich  min  herren  vnd  ir  gemain  statt  nach  ir  loblich 
frihait  sag  vnd  ire  burger  vor  irm  Stattgericht  by  recht  beliben 
lassen  vnd  mit  frömden  gerichten  nit  bekümern  noch  anlangen 
dehains  wegs/)  Item  min  herren  sollen  mir  geben  behusung^), 
für  vnd  liecht,  die  wil  ich  sölich  arbeyt  vnder  banden  hab; 
dagegen  sol  das  abholtz  minr  herren  sin,  damit  ich  kain  ge- 
rechtigkeyt  daran  hab.  So  lang  ich  och  an  sölicher  arbeyt 
bin,  sol  ich  stür,  wacht,  raissens*)  vnd  dienens  fry  sin.  Item 
min  herren  sollen  mir  alle  tag  XV  crützer  geben  für  spis 
vnd  Ion  vnd  einem  yeden  miner  knecht  euch  für  spis  vnd 
Ion  X  crützer  des  tags.')  Ich  sol  vnd  wil  och  von  sölichem 
werck  mich  nit  abwenden  vnd  mich  dehains  ander  wercks 
vnderziechen  on  miner  herren  verwilgung®.) 

Vmb  das  alles  hab  ich  den  gedachten  minen  herren  zu 
rechten  geweren  vnd  tröstere*)  gesetzt  Vlrichen  Mul,  den 
dräyer,  vnd  Hansen  Grimmen,  slosser,  mitt  dem  vnderschaid: 
Wa  ich  den  obgeschriben  stucken,  puncten  vnd  artickeln  allen 
vnd  ir  yedem  in  sonnder  nit  lebte  vnd  nachkem,  so  dann 
mögen  min  herren  die  gemelten  gewern  darum  mit  recht  er- 
suchen vnd  anlangen,  souil  bis  von  mir  volstreckt  vnd  gehalten 
würde  lut  diser  verschribung,  mit  sampt  ablegung  miner  herren 
empfangen  costens  vnd  Schadens. 

Papierblatt  in  folio. 

')  In  der  Arbeit  begriffen.  —  ^)  Wohl  Schreibversehen  statt:  nit.  — 
3)  Insbesondere,  damit.  —  *)  Dieses  wurde  von  der  Stadt  bei  allen  Be- 
stallungen ausbedungen.  —  ^)  In  andern  Bestallungsbriefen  dieser  Zeit 
heisst  es:  „Bebusung  oder  dafür  2  Pfd.  Pfg."  =  etwa  2V2  Gulden.  — 
^)  Ausziebens  in  den  Krieg.  -  '^)  In  einem  Vertrag  mit  dem  Werkmeister 
Ludwig  Staffier  von  1500  wird  der  Jahressold  auf  10  Pfd.  Pfennig  (= 
etwa  15  Gulden),  in  einem  solchen  von  1502  mit  dem  Zimmermann  Hans 
Hollmayer  auf  G  Pfd.  Pfennig  (=  etwa  7  Gulden  30  Kreuzer),  der  Wochen- 
lohn auf  12  S(;billg.  Pfennig  {=  etwa  48  Kreuzer)  festgesetzt.  -  *)  Diese 
Bestimmung  findet  sich  auch  bei  andern  Bestallungen  von  Werkmeistern 
in  Überlingen.  -    ^)  Bürgen. 


494  R  0  d  e  r. 

In  dem  Schriftstück  haben  wir  nicht  das  Original,  sondern 
das  Konzept  des  Vertrags,  denn  es  fehlt  ihm  Datierung  und 
Besiegelung,  auch  zeigt  es  verschiedene  kleine  Textkorrekturen. 
Allein  das  ist  bei  noch  vielen  anderen  Bestallungsbriefen  im 
Uberlinger  Archiv  der  Fall.  Bekanntlich  hat  man  damals 
gar  wenig  Sorgfalt  auf  die  Erhaltung  solcher  Urkunden  ver- 
wandt, die  nicht  dauernde  Rechtskraft  besassen,  deren  Vor- 
handensein für  uns  aber  jetzt  oft  von  hohem  Werte  wäre; 
sonst  würde  es  um  die  Kenntnis  der  Baugeschichte  unserer 
Domkirchen  und  anderer  Monumente  besser  stehen.  Und  hier 
mochte  die  Aufbewahrung  nach  Jahrzehnten  deswegen  als 
nicht  notwendig  erscheinen,  weil  mit  der  Vollendung  der  Arbeit 
und  ihrer  Bezahlung  das  Geschäft  der  beiden  Kontrahenten 
für  innner  erledigt  war  und  ein  Rechtsstreit  der  Gemeinde 
daraus  nicht  mehr  erwachsen  konnte. 

Meister  Jacob  Russ  ist  kein  Unbekannter.  Wir  wissen, 
dass  er  der  Verfertiger  des  geschnitzten  Hochaltars  in  dem 
Dom  zu  Chur  ist,  den  R.  Ralm^)  in  seiner  Beschreibung  und 
Charakterisierung  dieses  Werkes  „den  bedeutendsten  (Schnitz- 
altar) und  wohl  eines  der  hervorragendsten  Werke  dieser  Art 
überhaupt"  nennt,  und  von  dem  Lübke  sagt^),  er  sei  „eins 
der  kostbarsten ,  vollständigsten  und  entwickeltsten  Werke 
dieser  Art,  das  von  der  Passion  bis  zur  Krönung  der  Jung- 
frau den  ganzen  Cyklus  der  heiligen  Geschichten  in  sinniger 
Weise  umfasst  und  zur  Verherrlichung  der  Madonna  ver- 
bindet". Vielleicht  rührt  auch  der  St.  Luciusaltar  in  der 
Stiftskirche  zu  Churwalden  von  ihm  her.^)  Über  den  Namen 
des  Künstlers  und  die  Zeitangabe  der  Entstehung  des  ersteren 
Altars  teilt  Kind*)  das  Regest  einer  Urkunde  des  bischöflichen 
Archivs  in  Chur  vom  22.  Januar  1491  mit,  nach  welchem 
Bischof  Ortlieb  von  Brandis  in  einem  Streit  zwischen  dem 
Domkapitel  von  Chur  und  dem  Meister  Jacob  Rüss,  „bild- 
hower",  wegen  Bezahlung  der  Altartafel  im  Münsterchor  da- 
selbst als  von  den  Parteien  erkorener  Schiedsrichter  mit  den 
beiden  Bürgermeistern  Hans  Yter  und  Wilhelm  Bemegger  dahin 


1)  Geschichte  der  bildenden  Künste  in  der  Schweiz  S.  741  und  742. 
—  2)  Grundriss  der  Kunstgeschichte  Bd.  2  S.  265;  in  den  älteren  Auf- 
lagen heisst  der  Künstler  noch  unrichtig  Jac.  Rösch.  —  ')  C.  Kind  im 
Anzeiger  für  Schweizerische  Geschichte  Jahrg.  1875  S.  171.  —  ♦)  A.  a.  0. 
S.  170. 


Rathaossal  in  Überlingen.  495 

urteilt,  dass  Rüss  den  Altar  mit  sämtlichen  Bildsehnitzereien 
fertig  zu  stellen  und  das  Kapitel  ihm  alsdann  500  fl.,  den 
Gulden  zu  17  Schilling  und  6  Pfennig  gerechnet,  zu  geben 
habe. 

Wir  erfahren  durch  Kind  auch  Näheres  über  die  Her- 
kunft des  Jacob  Russ.^)  In  einer  (leider  nicht  im  Original 
bekannt  gegebenen)  Quittung  desselben  über  bezahlte  40  fl. 
für  das  von  ihm  gefertigte  Schnitzwerk  der  mater  dolorosa 
am  Münsterportal  zu  Chur  fügte  nemlich  der  Meister  neben 
seinem  Namen  auch  den  seiner  Heimat,  Ravensburg,  bei. 
Diese  ehemalige  Reichsstadt  stand  aber  mit  Überlingen  das 
ganze  Mittelalter  hindurch  in  regem,  freundnachbarlichem 
Verkehr.  In  den  Bürgerlisten  Ravensburgs  kommt  Jac.  Russ 
zwar  nicht  vor,  da  er  wahrscheinlich  blos  „Beisitzer"  war. 
Dagegen  erscheint  in  der  Steuerliste  von  1482  „Jacob  Rüss, 
bildhower";  er  wohnte  „im  Pfarrhof"  und  bezahlte  keine  Steuer. 
Im  Jahr  1497  wird  er  wieder  genannt  und  abermals  als  „bild- 
hower" bezeichnet,  am  Oberthor  wohnend  und  mit  4  Schilling 
6  Pfennig  Steuer  veranschlagt.  In  der  nächsten  noch  vor- 
handenen Steuerliste  (viele  Listen  fehlen)  vom  Jahr  1506  steht 
er  nicht  mehr^). 

In  welche  Zeit  fällt  nun  die  Ausstellung  unserer  oben 
mitgeteilten  Urkunde?  Die  Beantwortung  dieser  Frage  ergiebt 
sich  aus  der  Namennennung  des  Bürgermeisters  und  der  andern 
Ratsmitglieder.  Die  Amtsthätigkeit  derselben  dauerte  in  Über- 
lingen immer  nur  ein  Jahr,  und  dieselbe  Person  durfte  erst 
wieder  im  zweitfolgenden  gewählt  werden.  Laut  Ratswahl- 
büchlein (Stadtarch.  Abt.  LXXXXI)  war  Peter  Tettnang 
i.  J.  1490/91  Bürgermeister.  Neben  ihm  werden  gleichzeitig 
genannt  als  Altbürgermeister  Hans  Betz,   als   Stadtamann 


^)  A.  a.  0.  Jahrg.  1877  S.  291.  Gütige  Mitteilung  des  Herrn  Staats- 
archivars Dr.  V.  Liebenau  in  Luzern. 

2)  Ich  verdanke  diese  wertvollen  Angaben  der  Güte  des  Herrn  Ober- 
lehrers Hafner  in  Ravensburg,  Verfassers  einer  ausführlichen  Geschichte 
dieser  Stadt.  Derselbe  bemerkt  noch:  „Was  Friedrich  Schramm  betriflFt, 
so  kommt  derselbe  weder  in  den  Bürger-  noch  Steuerlisten  R.  vor.  In 
einer  der  letzteren  wird  i.  J.  1506  und  1515  ein  „maister  Fridrich,  bild- 
hower" erwähnt;  es  ist  möglich,  dass  dies  fraglicher  Meister  Schramm  ist. 
Der  Nnme  Schramm  taucht  in  Ravensburg  erstmals  i.  J.  1566  auf,  wo  im 
ev.  Taufregister  ein  Anthoni  Schramm  erwähnt  ist." 


496  H  0  d  e  r. 

Hans  Sedar,  als  Ratsmitglieder  Clemens  Richlin,  Martin 
von  Bayer,  Conrat  Schötlin,  Adam  Bessrer,  Conrat  Ächtpig, 
Jos  Saltzman,  Hans  Bürer,  Hans  Menishofen,  Johans  Äbin, 
Bernhart  Kupferschmid,  Diepolt  Kesselring,  Hans  Joch. 
In  keinem  andern  Jahr  treffen  wir  die  in  unserer  Urkunde 
genannten  Namen  beisammen.  Peter  Tettnang  erscheint  sonst 
meist  als  Oberstzunftmeister,  so  1487,  1489,  1491;  1492  als 
Mitglied  des  engeren  Rats,  aber  nie,  ausser  1490,  als  Bürger- 
meister*). Da  die  Bürgermeisterwahl  in  Überlingen  jährlich 
am  Pfingstmontag,  also  i.  J.  1490  am  31.  Mai,  vorgenommen 
wurde,  so  kann  die  Abschliessung  des  Vertrags  nur  in  der 
Zeit  vom  Anfang  Juni  1490  bis  zum  Pfingsmontag  (Mai  23.) 
1491  stattgefunden  haben. 

Wann  wurde  das  Überlinger  Werk  gefertigt?  Das 
obige  Regest  Kinds  lässt  es  unentschieden,  ob  Jac.  Russ  am 
22.  Januar  1491  mehr  am  Beginn,  oder  am  Ende  seiner 
Thätigkeit  in  Chur  stand.  Nehmen  wir  das  erstere  an,  so 
fiele  die  Arbeit  zu  Überlingen  in  die  Zeit  vom  Anfang  Juni 
bis  etwa  Mitte  Dezember  1490;  sie  umfasste  also  nicht  ganz 
7  Monate  oder  (mit  Abzug  der  Sonn-  und  Feiertage)  164  Tage. 
Allerdings  eine  kurze  Spanne  Zeit.  Aber  zieht  man  in  Betracht, 
dass  der  Meister  schon  bei  Eingehung  des  Vertrags  dem  Ma- 
gistrate oder  dem  engern  Ausschuss  einen  schriftlichen  Plan, 
die  „Visierung",  vorlegen  musste,  dass  man  ihm  in  der  An- 
stellung von  Knechten  (Geliülfen)  bezüglich  der  Zahl  keine 
Schranken  auferlegte,  dass  die  tägliche  Arbeitsdauer  im  Sommer 
volle  12,  im  Winter  11  Stunden  betrug,  so  ist  die  Vollendung 
des  ganzen  Werkes  innerhalb  des  genannten  Zeitraums  wohl 
denkbar.  Doch  kann  auch  die  andere  Annahme  als  berechtigt 
gelten,  sie  hat  sogar  die  grössere  Wahrscheinlichkeit  für  sich, 
dass  Russ  erst  nach  Vollendung  seines  Churer  Hochaltars, 
natürlich  die  glänzendste  Empfehlung  für  ihn,  also  in  der 
Zeit  nach  dem  22.  Januar  bis  zum  23.  Mai  1491  den  Vertrag 
mit  dem  Rate  in  Überlingen  abgeschlossen,  dass  er  also  erst 
jetzt  seine  Arbeit  daselbst  begonnen  hat.  Das  stimmt  dann 
auch  mit  der  dem  Reutlinger'schen  Sammelwerk^)  in  der  Leopold- 


^)  Gütige  Mitteilung  des  Herrn  Oberaratsrichters  v.  Woldeck  in  Über- 
lingen, eines  gründlichen  Kenners  der  Geschiebte  der  dortigen  Stadt.  — 
1)  Siehe  das  Register  von  ßöll  in  der  Oberrh.  Zeitschr,  Bd.  34  S.  363  unten. 


Rathaussaal  in  Überlingen. 

Sophienbibliothek  entnommenen  Angj  •  h 

Chronik  des  Dr.  Kutzle  (18.  Jahrb.),      .(  •  i.  J.  1^ 

das  neue  Rathaus  und  4  Jahre  j  schöner 

erbaut  worden  ist.  ^) 

Die  nur  durch  das  Bekanntwerden  noch  anderer  Kunst- 
leistungen des  Jac.  Euss,  femer  durch  die  Beibringung  weiterer 
urkundlicher  Aufschlüsse  aus  dem  bischöflichen  Archiv  zu 
Chur  und  insbesondere  durch  fachmässige  Vergleichung  der 
beiden  grossen  Werke  von  dort  und  von  Überlingen  mögliche 
Lösung  der  Frage  über  die  zeitliche  Priorität  des  einen  vor 
dem  andern,  wird  für  die  Kunstgeschichte  sicher  von  Interesse 
sein;  einstweilen  niuss  es  genügen,  die  äussere  Verwandt- 
schaft derselben  durch  Feststellung  der  Identität  ihres  genialen 
Schöpfers  zu  kennen  und  zu  wissen:  Das  Prachtwerk  go- 
tischer  Holzschnitzkunst  im  Rathaussaal  zu  Über- 
lingen ist  von  Bildhauer  Meister  Jacob  Russ  aus 
Ravensburg  zwischen  den  Jahren  1490,  Anfang  Juni, 
und  1494  gefertigt  worden. 


Nachtiäglich  teilt  mir  Herr  Beneficiat  Dr.  Frhr.  v.  Rüpplin 
in  Überlingen  den  Wortlaut  der  den  Rathausbau  daselbst  be- 
treffenden Stelle  in  Jakob  Reutlingers  wertvollen  hand- 
schriftlichen KoUektaneen  (Bd.  13  S.  265)  mit,  nämlich: 

„Anno  1490  wardt  das  new  rathaus  alhie  von  newem  ge- 
bawen.  Ist  hievor  zwayer  brüeder,  die  Kletten  genannt,  gewesen. 
Item  anno  1494  wardt  die  zierlich  und  schön  ratstubuß  gemacht. 
Dise  jaizal  fündt  man  in  des  hertzogen  von  Saphoy  zedtl  und 
dann  auch  in  dem  zedtl  bey  Augspurg  wappen." 

Damit  sind  Zettel  gemeint,  die  damals  noch  (Jak.  Reutlinger 
schrieb  und  sammelte  von  1580 — 1611)  an  den  einzelnen  Sta- 
tuetten, hier  also  an  der  des  Grafen  v.  Savoyen  (östl.  Wandseite 
links)  und  der  Stadt  Augsburg  (nördl.  Wandseite)  zur  Erklärung 
befestigt  waren.  Da  man  sich  auf  J.  Reutlingers  Angaben,  so- 
fern sie  auf  eigener  Anschauung  beruhen,  verlassen  kann,  so 
dürfte  somit  die  Frage,  ob  das  Überlinger  Holzschnitzwerk  von 
Jakob  Russ  vor  oder  nach  seiner  Churer  Arbeit  verfertigt 
wurde,  entschieden  sein. 


1)  S.  Ullersberger  a.  a.  0.  S.  70. 


Zeitschr,  f.  Gesch.  d.  Oberrh.  N.  F.  II.  4.  32 


Nachträge 

zum 

Verzeichnis  der  Kaiserurkunden  von  1200—1378 

im 

Grossh.  General-Landesarchiv  in  Karlsruhe. 

Von 

Fr.  von  Weech.^) 


Rndolf  I. 

1285  Mai  2.  Verschreibt  seiner  Schwestertochter,  Frau 
Adelheid,  Markgraf  Rudolfs  IL  von  Baden  Gemahlin,  1000  M. 
Silber  auf  dem  Gute  in  Eppingen  zu  ihrem  Wittum.  Mit 
Zeugen.  8  zumteil  beschädigte  Siegel:  1)  Thronsiegel  Rudolfs 
wie  an  No.  82  —  2)  Bischof  Konrads  von  Strassburg  — 
3)  Herzog  Albrechts  von  Sachsen  —  4)  Domprobst  Friedrichs 
von  Strassburg  —  5)  Graf  Friedrichs  von  Fürstenberg  — 
6)  Markgraf  Hesso's  von  Baden  —  7)  Markgraf  Rudolfs  von 
Baden  —  8)  Ottos  von  Ochsenstein,  alle  aus  mit  Fett  ver- 
mischtem Wachs,  an  roten  Seidenschnüren.   Ineditum  101  a. 

Ludwig  IV.  der  Baier. 

1341  Juni  15  Frankfurt.  Abschaffung  der  Pfahlbür- 
ger betr.    S.  abg.    Böhmer,  Reg.  Lud.  2170.    Nur  aus  Kop. 

249  a. 
Karl  IV. 

1361  Apr.  25  Nürnberg.  Überlässt  dem  Domkapitel  zu 
Konstanz  das  Patronatsrecht  der  Pfarrkirche  zu  Tal  bei 
Rheineck  (prope  opidum  Rinegge)  und  gestattet  dieselbe  dem 
Kapitel  zu  incorporieren.  (M.)  Von  der  Besiegelung  Reste  der 
schwarzgelben  Seidenschnur.  Auf  dem  Buge  rechts:  per  do- 
minum imperatorem  ||  cancellarius.  Auf  der  Rückseite:  R.  Jo- 
hannes Saxo.    Ineditum.  333  a. 


1)  Vgl.  Zeitschr.  N.  F.  I,  61,  336,  355. 


KaiserurkuDden  im  General-Landesarchiy.  499 

1361  Dez.  13  Nürnberg.  Giebt  seine  Zustimmung  da- 
zu, dass  Rudolf  V.  Markgraf  zu  Baden  den  Zoll  zu  Seiingen, 
welcher  vom  Reiche  rührt,  seiner  Gemahlin  Adelheid,  gen. 
die  Weckerin,  auf  deren  Lebenszeit  verschrieben  hat  und  ge- 
bietet seinen  Landvögten  und  Amtleuten  im  Elsass  und  am 
Rhein  sie  dabei  zu  schirmen.  S.  mit  R.  S.  wie  an  No.  310. 
Auf  dem  Buge  rechts:  .  .  per  dominum  cancellarium  ||  Hein- 
ricus  de  Wesalia.  Unter  dem  Buge  rechts:  Corr.  per  Johan- 
nem  |1  decanum  Glog.  Auf  der  Rückseite:  R.  Johannes  Saxo. 
Ineditum.  334  a. 

1362  Jan.  2  Nürnberg.  Belehnt  Markgraf  Rudolf  VL 
von  Baden  mit  der  Markgrafschaft  und  bestätigt  die  Abände- 
rung der  Erbfolgebestimmung  zu  Ungunsten  des  Grafen  Lud- 
wig  von  Ottingen  und  zu  Gunsten  des  Pfalzgrafen  Ruprecht. 
S.,  wie  an  No.  264,  abg.  liegt  bei  der  Urk.  Gelbe  Seiden- 
fäden an  Urk.  und  S.  Auf  dem  Buge  rechts:  per  dominum 
imperatorem  cancellarius.  Unter  dem  Buge  rechts:  Correcta 
per  Johannem  ||  decanum  Glogoviensem.  Auf  der  Rückseite: 
R.  Johannes  Saxo.  334b. 

1366  Sept.  14  Frankfurt.  Gebietet  dem  Hofrichter  zu 
Rotweil,  Rudolf  Grafen  v.  Sulz,  und  allen  Rittern  und  Rich- 
tern, die  da  Urteil  sprechen  auf  dem  Hofe  zu  Rotweil,  Recht 
zu  sprechen  und  zu  urteilen  der  edeln  Frau  v.  Neuenburg, 
des  Grafen  Egen  v.  Freiburg  ehelichen  Wirtin,  in  deren 
Klage  gegen  die  Stadt  Freiburg.  Auf  der  Rückseite  Spuren 
des  aufgedrückten  Hofgerichtssiegels.    Ineditum.         355  a. 

1368  Febr.  24  Tachau.  Beauftragt  den  Bischof  Johann 
V.  Strassburg,  den  Herzogen  v.  Osterreich  behilflich  zu 
sein,  die  ihnen  gegenüber  den  Ansprüchen  des  Markgrafen 
Heinrich  von  Hochberg  durch  hofgerichtliches  Urteil  zuge- 
sprochene Stadt  Kenzingen  nebst  der  Burg  Kuremberg 
in  Besitz  zu  nehmen  und  sich  von  den  dortigen  Bürgern  und 
Einwohnern  huldigen  zu  lassen.  Papier.  Unter  dem  Text  rechts : 
per  dominum  magistrum  curie  i|  P.  Jaurensis.  Auf  der  Rück- 
seite Spuren  des  aufgedrückten  Sekretsiegels.    Ineditum. 

360  a. 


32 


o* 


500  Literaturnotizen. 

Literatumotizen. 

Von  den  „Regesta  episcoporum  Constantiensium" 
herausgegeben  von  der  bad.  bist.  Kommission.  Bearbeitet 
unter  Leitung  von  Friedrich  v.  Weech  von  Paul  Ladewig  Hegt 
nunmehr  auch  das  zweite  Heft  vor,  das  von  1107  bis  1227 
reicht.  In  ihm  beginnt  schon  die  Reihe  der  auf  grösseren 
Reisen  gesammelten  Urkunden,  welche  bislang  unbekannt  wa- 
ren. Über  das  erste  Heft  hat  sich  Prof.  G.  Meyer  v.  Kno- 
nau  sehr  anerkennend  in  der  deutschen  Literaturzeitung 
No.  37  ausgesprochen. 


Der  Codex  diplomaticus  Salem  itanus  von  F.  v.  Weech, 
welcher  mit  Unterstützung  Sr.  Kgl.  Hoheit  des  Gross- 
herzogs und  der  bad.  bist.  Kommission  veröffentlicht  wird, 
beginnt  mit  der  eben  erschienenen  10.  Lieferung  den  dritten 
Band.  Aus  Gründen  der  Raumersparnis  sind  die  auf  einen 
Ort  oder  eine  Sachrubrik  bezüglichen  Urkunden  zusammenge- 
fasst,  so  dass  die  streng  chronologische  Anordnung,  wie  auch 
im  Fürstenberg.  Urk.-Buch  Band  V,  durchbrochen  ist.  Die 
Abbildungen  von  19  Siegeln  sind  in  den  bekannten  trefflichen 
Lichtdrucken  beigegeben. 

Ein  grosser  Teil  des  sog.  Schwaben-  oder  Schweizerkrieges 
des  Jahres  1499,  welchen  der  bekannte  Humanist  Wilibald 
Pirckheimer  in  seinem  bellum  Suitense  monographisch  be- 
handelt hat,  spielte  sich  an  der  heutigen  Südgrenze  Badens 
ab:  Konstanz,  Laufenburg,  die  breisgauisclien  Kontingente  etc. 
hatten  dabei  eine  Rolle.  Deshalb  möge  hier  kurz  auf  die 
sorgfältige  Schrift  Otto  Mark  wart  s  Wilibald  Pirckheimer  als 
Geschichtschreiber.  Zürich  1886  (Basler  Dissert.)  verwiesen 
sein,  der  die  beiden  Bücher  des  bellum  Suitense  einer  ein- 
gehenden kritischen  Analyse  unterzogen  hat.  K.  H. 


Ein  Stück  Pfälzer  Gelehrten-  und  Schulgeschichte  findet 
sich  bei  Wilhelm  Crecelius  „Job.  Leonh.  Weidner,  Rektor 
der  Lateinschule  zu  Elberfeld,  Fortsetzer  von  Zincgrefs  Apo- 
phthegmata".  (Progr.-Beil.  des  Gymnasiums  zu  Elberfeld  1886, 
Progr.  No.  401.)  Weidner  wurde  den  11.  Nov.  1588  zu  Ot- 
tersheim  bei  Dirmstein   in   der  Pfalz  geboren,   besuchte  seit 


Literaturnotizen.  501 

1600  das  Gymnasium  und  später  die  Universität  Heidelberg, 
wurde  Schüler  des  berühmten  Gruter,  sodann  1612  Lehrer  an 
der  Schule  zu  Neuhausen  bei  Worms  und  kehrte,  nachdem 
er  am  Niederrhein  mehrere  Schulstellen  bekleidet  hatte,  1650 
als  Rektor  des  neuorganisierten  Gymnasiums  nach  Heidelberg 
zurück.  Als  Anhang  I  ist  aus  Cod.  Heidelb.  362,  31  der  Nach- 
ruf der  Universität  bei  Weidners  Tode  abgedruckt.    K.  H. 

Charles  de  Butre  (1724—1805).  Un  Physiocrate  Tou- 
rangcau  en  Alsace  et  dans  le  Margraviat  de  Bade.  D'apres 
ses  papiers  inedits  par  Rodolphe  Reuss.  Paris.  Fischbacher 
1887.  Butre,  dessen  Berufung  nach  Karlsruhe  durch  den 
ihm  befreundeten  Dupont  de  Nemours  vermittelt  worden,  wirkt 
während  der  Jahre  1775 — 92  am  Hofe  Karl  Friedrichs  in  der 
Stellung  eines  Generalinspektors  der  markgr.  Gärten  für  die 
Verbreitung  und  praktische  Durchführung  der  physiokratischen 
Ideen  in  Baden.  Bei  den  nahen  Beziehungen,  welche  B.  mit 
dem  Markgrafen  und  seiner  Familie,  dessen  Ministern  Edels- 
heim  und  Hahn,  J.  G.  Schlosser  u.  a.  unterhält,  gewährt  die 
biographische  Darstellung  in  den  einschlägigen  Abschnitten 
lohnende  Einblicke  in  die  Geschichte  der  wirtschaftlichen  Re- 
formversuche Karl  Friedrichs  in  jener  Zeit,  sowie  wertvolle 
Aufschlüsse  über  Leben  und  Treiben  der  Karlsruher  Gesell- 
schaft, deren  Teilnahme  an  den  physiokrat.  Bestrebungen,  ihr 
Verhältnis  zu  gewissen  Strassburger  Kreisen  u.  a.  0. 


Das  Buch  von  Gaudenzio  Claretta,  Le  relazioni  poli- 
tiche  e  dinastiche  dei  principi  di  Savoia  coi  margravi  di  Ba- 
den dal  secolo  XV  al  XVIU  narrate  su  documenti  inediti, 
Turin,  fratelli  Bocca  1887,  254  S.,  befasst  sich  vor  allem  mit 
der  Ehe  des  Markgrafen  Ferdinand  Maximilian  mit  Luise 
Christine  von  Savoyen-Cavignan,  welche  sich  bekanntlich  wei- 
gerte von  Paris  und  Versailles  ihrem  Gemahl  nach  Baden  zu 
folgen,  wohin  dieser  sein  3  Monate  altes  Kind,  Markgraf  Lud- 
wig Wilhelm,  gebracht  hatte.  Wir  erfahren  hier  über  die 
Verhandlungen  eine  Einigung  zwischen  den  16  Jahre  getrennten 
Eheleuten  herbeizuführen  alles  Wünschenswerte,  wie  auch  die 
diplomatischen  Beziehungen  zur  savoyischen  Hauptlinie  genau 
verfolgt   sind.    Eine  reiche  Auswahl  von  Aktenstücken  (aus 


502  Literatarnotizen. 

dem  Turiner  und  Karlsruher  Archiv)  beschliesst  die  dankens- 
werte Gabe.  _ 

Der  22.  Band  (dritte  Folge  2)  der  Mitteilungen  zur 
Vaterland.  Geschichte,  herausgeg.  vom  hist.  Verein  in  St. 
Gallen,  St.  Gallen,  Huber  1887  bringt  eine  grössere  Arbeit 
von  Emil  Krüger:  Die  Grafen  von  Werdenberg-Hei- 
ligenberg und  von  Wcrdenberg-Sargans.  Nach  allen 
Richtungen  überholt  die  Arbeit  das  für  s.  Zt.  sehr  verdienst- 
liche Werk  Vanottis.  Sie  umspannt  die  Zeit  von  der  Aus- 
scheidung des  Geschlechtes  aus  dem  Stamm  der  Pfalzgrafen 
von  Tübingen  mit  Hugo  I.  Grafen  von  Montfort  (f  vor  1237) 
und  endet  mit  dem  Tode  des  verarmten  letzten  Grafen  von 
Werdenberg-Sargans  Georg  (f  1504).  Ausgeschlossen  von  ihr 
sind  die  Häuser  Montfort  und  die  schwäbischen  Linien  der 
Grafen  von  Wcrdenberg-Sargans  zu  Schmalnegg-Trochtelfingen 
und  zu  Alpeck.  Dafür  sind  aber  mitbehandelt  die  Herren  von 
Hewen  im  14.  Jahrhundert  als  Allodialerben  des  Grafen  Hein- 
richs ni.  zu  Rheinegg  (aus  der  Heiligenberger  Linie).  Ge- 
nauer sind  die  Kämpfe  der  Werdenberger  gegen  die  Erzher- 
zöge von  Österreich  und  die  Besitzungen  der  Werdenberger 
dargestellt.  Regesten,  gute  Register  und  Stammbäume  machen 
die  Benützung  der  umfangreichen  Arbeit  leicht  und  bequem. 


In  „John  Hopkins  university  circulars"  Vol.  VI  No.  59 
(Baltimore  Aug.  1887)  wurden  die  aus  Anlass  des  Heidel- 
berger Universitätsjubiläums  erschieneneu  zum  grossen  Teil 
von  der  bad.  Regierung  veranlassten  geschichtlichen  Arbeiten 
einer  sehr  anerkennenden  Beurteilung  unterzogen,  und  zwar 
von  Prof.  H.  B.  Adams,  welcher  selbst  seine  Studien  in  Hei- 
delberg gemacht  hat.  Winkelmann. 

Die  Heimat  eines  der  bokanntesten  Minnesänger  Reinmar 
von  Zweter  glaubt  Gustav  Röthe,  die  Gedichte  Rein- 
mars vonZweter,  Leipzig  1887  in  dem  Dorf e  Zeuthern  bei 
Bruchsal  gefunden  zu  haben,  wo  sich  ein  adliges  Geschlecht 
seit  1303  nachweisen  lässt.  Da  er  von  sich  singt  „Von  Rtne 
so  bin  ich  geborn",  ein  anderer  Ort  oder  Burg  mit  ähnlichem 
Namen  nicht  nachgewiesen  ist,  so  ist  die  Annahme  nicht  un- 
wahrscheinlich. 


Register. 


Abjn,  Job.  V.  Überl.  496. 

Alirabam,  JuiienBcliächter  zu  Kärn- 
berg  319. 

Abgalou,  Familie  423— 4.  Klaus,  A., 
424, 

Achein,  Acheim,  Öd.  bei  Breisiich,  BA. 
Breisacb  324.    Peter  v.  A.  324. 

Acbilles,  Alexauder  150. 

Acbkarren,  BA.  Breisach,  Kastelberg 
zn,  Öd.  324.  Bad  zu,  324. 

Achtpig,  Conr.,  v.  Überl.  496. 

Adaghäinsviillare,  Öd.  zw.  Rbein  u. 
Wiese;  Wyhlen?  325. 

Adelhausen.Ält-  u,  Neu-,  Adelnhusun, 
Adalhusen,  Adeknhusen,  Frauen- 
kloBt,,  Gutleuthaus  u.  Weiber- 
BcblosB  zu  A.  325  -  6.  Öd.  bei  Frei- 
burg Familie  v.  A.Ji25. 

AdeliihofeD,  Adelhof,  Öd.  bei  Denz- 
liijgen,  BA.  EmmeudiDgen,  326. 

D'Affry,  franz.  Ges.  im  Haag.  72.  95. 
97. 


Altenstei»,  Burg,  Öd.  bei  Zell  i.  W., 

BA.  Lörrach  326, 
Altingen,  Altinchoven,  Altelinghouen, 

Alelinehoven,  Altlinkon,  AUikon, 

Altiken,  Burg  u.  Dorf,  Öd.  bei 

Schliengen  327—8. 
Altkircb,  KD.Stadt  222. 
Alzenach,  Aloinach,  Alcina,_Ahe- 

nahe,  AÜBenach,  Burg,  Öd.  bei 

GandliDgen  328.    A'er  Bof-Salz- 

bof  b.  GüadÜDgen. 


ABcalon,  Bischof  tod,  Baltbasar  Wno- 
rer  113. 

Aspa,  Öd.  bei  Tbslheim,  OA.  Tutt- 
lingen 330. 

Aspen,  AspOD,  Weiler,  zu  Kl.  Thenen- 
bach  geh.,  Öd.  328-9. 

AsauiuBtadt,  BA.  Tauberbiscbofoheim, 


Backheim,  Bachein,  abg^.  Ortsname 
far  e.  Teil  von  Ibringen  331.  359. 

Baden  (AU-Baden)  Marl^rafen,  Chii- 
atoph  1,  433.  Hesso  496.  Eudolf 


504 


Register. 


498.  V.  499.  s.  Gem.  Adelheid  499. 
Rud.  VI.  499. 
Baden-Baden,  Markgrafen:  Hermann, 
129.  131—2.  137-40.  151—5. 
164  79.  181.  183-90.  193-95. 
197—200.  Leopold  Wilhelm  15J. 
194.     Wilhelm  165.  193-4. 

Baden-Durlach ,  Markgrafen,  Karl  I, 

27.  44.  312.    Karl  Friedrich  84. 

Anna  Amalie,  Mkgfin  374. 
Baden-Hachherg,  Markgrafen,  392    3. 

404.    Hermann  V,  389.  Wilhelm 

404. 

Baden,  BA.Stadt  9. 

Baden,  Bergwerke  zu,  s.  Ilaushaden. 

Badenweiler,    BA.    Müllheim,    röm. 

Bauten,  Öd.  zu,  331.    Silherberg- 

werke  386. 
Bagestat  (Bobstadt  ?j  Conrad  de^  301. 
Bahlingen  a.  K.,  BA.  Emmendingen, 

Kirche  zu  Unter-B.,  Öd.  331. 

Baldorf,  Gem.  Mengen,  BA.  Freiburg, 

Öd.  331. 
Banzermoos,  Hofgut  desKI.  St.Märgen, 

Öd.  331. 
Bappenhaimer,  Kourad,  Pleban  von 

St.  Trudpert  237.  239. 

Basel,  Bischöfe,  Johann  V,  27—9. 
46-7.  216.  Kaspar  308.  Hein- 
rich 389—90. 

Basel,  Bistum  386    90. 

Basel  14.  16—8.  21-  2.  28—9.  39- 
40.  43.  201.  214.  216.  218.  221 
—2.  Klein-Basel  29—30.  Spahlen- 
thor  zu  B.  17. 

Bayer,  Mart.  v.  496. 

Bayern,    Herzöge   u.   Kurfürsten   v. 

Maximilian  I.  372. 
Beckers,  Ben.  von,  kurpfälz.  Minister 

273.  275-87. 

Beckingen,  Öd.  im  Breisgau.  Lage? 
332. 

Belleisle,  Marschall  von,  80.  87.  96. 

Bergbieten,  Bergbietenheim,  Kr.  Mols- 
heim 369 --71. 

Berchtersfeld ,  Berchtoldsfeld,  Berh- 
toltsvelt.  Dorf  bei  Theningen, 
BA.  Emmendingen,  Öd.  332. 

Berghausen,    Berchusen,    Terchutnij 
Dorf  bei  Ebringen,  BA.  Frciburg, ! 
Öd.  332-3.  I 

Bergheim,  KD.  Rapoltsweiler  23.       ' 
Berlachen,  bei  Kappel,  BA.  Freiburg, , 

Öd.    333.     Schloss    (?)    zu,    333., 

N.  von  Berlachen  333. 
Berman,  Jude  zu  Endingen  318.  321. 
Bern  2.  3.  21.  37.  39.  40.  44.  221. 
Bernhaupten,  Bernliöx>ton^  Hof  des 


Kl.  St.  Peter,  BA.  Freiburg,  Od- 
333    4. 

Bertlikon,  Bertilinghova,  Öd.  bei 
Grenzach,  BA.  Lörrach  334. 

Besangon,  Dep.  Doubs  41.  47. 

Bessiburg,  Besebürglin,  besen  Berg- 
lin^  Burg  bei  Merdingen,  BA. 
Breisach.    Öd.  367—8. 

Bessrer,  Ad.  496. 

Bettingen,  Od.  (B.  bei  Grenzach, 
Kant.  Basel  St.?)  334. 

Betz,  Hans,  Altbürgerm.  v.  Über- 
lingen 493.  495. 

Betzenhausen,  BA.  Freiburg.  Kapelle 
bei.  Öd.  334. 

Bickenreute,  Birkenreuihe ,  Büggen- 
rüti,  Hofgut  der  St.  Freiburg, 
Öd.  334. 

Bickensohl,  BA.  Breisach,  Bürglin  bei, 
Öd.?  334-5. 

Hildstein,  im  Brettenthai,  BA.  Em- 
mendingen.   Hof,  Öd.  334. 

Billikofen,  Bellikofen,  PiUichofen, 
Billighofen.  Öd.  bei  Opfingen, 
BA.  Freiburg  335. 

Bilonius,  Josef  483    4. 

Binsdorf,  württ.  OA.  Sulz  307. 

Binzen,  BA.  Lörrach  Schloss  zu, 
(=  Friedlinger  Schloss?)  Öd.  349. 

Birchiberg,  Birch-Bürkenbtrg,  Burg, 
bei  Aubach,  BA.  Staufen,  Öd. 
335-6. 

Birinheim  Od.  (=  0.-  u.  U. -birken, 
BA.  Freiburg?)  336. 

Birtelkirch,  Birthüinchilichaf  Birtd- 
küchej  Bircelkilch,  Bechtolds, 
BerhtoldshirchfBirlikirchfSpürle- 
kirch,  Kirche  u.  Höfe  bei  Mengen, 
BA.  Freib.,  Öd.  336—7. 

Bitehusen  villa,  (=  Betzenhausen,  BA. 
Freib.?)  Öd.  337. 

Blankenberg,  Blanchenberc ,  Blanr 
cheinberc.  Herren  von  337,  Burg, 
Öd.  (bei  Thiengen,  BA.  Walds- 
hut?) 337-8. 

Blansingen,  BA.  Lörrach  Öd.  bei  338. 

Bludenz,  Bez.St.,  Vorarlberg  116. 

Blumegg,  BA.  Bonndorf,  Blumeneck, 
Engelhard  von,  311. 

Hochesberch  (=  Vochesberg?  Vogts- 
burg, BA.  Breisach?)  Od.  388. 

Böblingen,  württ.  OA.St.  243.  244. 

Boemus,  Witcho,  nob.  301. 

Boll,  Hof,  BA.  Freiburg,  Öd.  338. 

Holstenmayer,  Konrad,  Oberstberg- 
meister in  Vorderösterreich  433. 

Bontemps,  Bankier  in  Genf  286 — 7. 

Boxberg,  Bokysberc  Kraffto  de  301. 
302. 

Boyneburg,  Sigm.  v.  243. 


Register.  505 

Bramenloch,  Öd.  (bei  Ehrstetten,  BA.  Burg,  Öd.  BA.  Freiburg  341—2. 

Staufeu?)  338-9.  ..  Burgfeld,  Öd.  BA.  Freiburg  341—2. 

Brameshart,  BA.  EmmeDdingen,  Öd.  Burgund,  Herzöge,  Karl  der  Kabne 
839.  1—58.  210.  213-4.  218.  224.  226. 

Brandenburg,     Kurfürst     Friedrich         231.  234.    S.  Tochter  Maria  2. 

Wilhelm    129-32.    135    8.    140.  Burkarzleben,  Hof  zu,  Öd.  BA.  Frei- 
145-57. 159. 163-8. 172-6.  181.         bürg  342. 

183-4.    187.     190—2.     194—5.  Burstel,  Burgstall,  Öd.  BA.  Schopf- 
Markgraf  Job.  Greorg  481.  heim  342. 

Braunschweig-Lüneburg,  Herzog  von,  Buserscbloss ,  Öd.  bei  Zizingeu ,  B A. 
August  d.  ä.  374.  Müllheim  342. 

Breisach,  BA. Stadt  8.  10—3.  25—7.  Buttenkroph  -  pf ,    Öd.   BA.   Emmen- 
30—6.  47.  53-8.  203-8.  213—6.         dingen  342—3. 

218    29.    231.    Schifferhaus    26.  Buwingen   (Bieugen,   BA.   Staufen?) 
Gasth.  z.  Pflug  26.    Rheinthor  26.        Öd.  343. 

Müuster  zu  St.  Stephan  58.  229.  Bynuder,  Künlin,  zu  Endingen  314. 
Herrenstube  zum  Juden  58.  Speck- 
thor 219.  Wasserturm  219.  Reichs-  ^    oj^iio  ir 
bürg  zu,  Öd.  339.  August.-Kl.  zu,  ^*  ^^^^^  ■^* 
Öd.  339. 

Bretten,  Bretchem,  de  Diemo  297.  !>• 

Bte^uS,  TäUenhard,  Hof,  BA.  ^'"^""{If °'  lf7f*1}J^J*J^A; 

Emmend  ngen  Öd.  339.  ^*Si.    nf  i^*^'  ^w  uk^    *  l^ 

Britzuachthal,  BA.  Staufen  395.  433.        "^t'  ^''|IT"''  ^»•'''«'»«'  ''P" 

^"'XeSüSenMg-e''  ™  DelLnhorst,  Sibylle  Elisabeth  Gräfin 
BroSen^TÄÄ  &  339.        ^^^    Herzogin    v     Brauu- 

Bruchsal,  Bruchsella.    Gerhard,  de,  j^^.^^g^^  ob-,  u.  Unt-.,  würt.  OA. 
Kt.M/»M;««z.«      i?«»^«-7v^«     f\A    ivrv;        Maulbronn.  Terdingen.  Therdin- 

ulZiZ:...   IT^—A-  <»q?         ff^  291-3.  Seihofm  D.  291    2. 
Malterdiiigen,  BA.  Emmend.  331.         niptmanis  dp   9Q1 

Brunna,  Hofgut,  BA.  Eu.mendingen,  Dier,brh!mclaüs,v.MsBern)15-6. 

BruDDstatt,'KD.  Mülhausen  36.  '^TÄLn*«?'  i?'-rf  qq?''? 

Buchgiesse,  Buchgezen,  Öd.  BA.  Em-        Sjf  Ta^?^'      "^    ^ 

mendingen  340.  —  Heinr.,  Wem-  n-«frl    ü    d       u-   ftj    d«    ü    • 

liu  u.  euni  Hohe,  zu  B.  -  340.  ^'«'»«■'»"»«h    B^g  bei,  Od.  BA.  Frei- 

Buchheim,  Buchein,  BA.  Fieiburg,  oietSr  r  "nittwar 

„Bürgle"  bei,  Od.  340.  uietüibur  s.  UittwM. 

Buchingen,   Öd. '(=  Buggingen,  BA.  ^'"''tf^^^^A^Af-  Thennenbach 

Müllheim?)  340.  n-''*   n'*'  o^I  ^^n     Kn 

Buchsee.  Öd.  BA.  Emmendingen  Ö40.  n^S  J*^Ä;5°lf  ^^-  ^tL  9^« 

Buchawil  Buhswür  Buhxewil  Buho-  ^"helm,  Hans  245  -  6.  Jurg  246. 

^"Ä  S£;XröÄ.  ^^Zhibn^Jnr'Äf  "'''""• 

Emmendi.igen  340-1.  ,.-         i!*^  u'  ^T','"'  ^^  '    .  ,.,. 

Bühl    BA   Waldshut  119  Uogen,  kurbrandenburg.  Agent  145. 

Bülinshofeu,  öd.  bei  Eichstetten,  BA.  ^''^tfJt  fr^L^"  I^^"^^.' 


Emmendingen  341.  '  Conrad  de  301     fllia  301.    Otto, 

^    ••  uxor  et.filia  301. 

Durlach,   Öd.   bei   Grezhausen   BA. 

Breisach  344. 
Durmersheim,  Durmershem,  Job.  de, 

296. 
Dusenbach  bei  Colmar  303. 
Dutens,  Schriftsteller  82. 


Bürer,  Hans,  .v.  überl.  496. 
Biizinsheim,  Öd.  bei  Forchheim,  BA. 

Emmeudiiigen  343. 
Biizinshein,   Öd.    bei   Thunsel,    BA. 

Staufen  343. 
Bühl,   BA.Stadt,   Buhel,   Otto   dict. 

Besehe,  de  296. 
Bunzhausen,  Öd.  BA.  Staufen  343. 
Burchardus,  scultetus  302. 


Eberlin,  Jude  zu  Endingen,  313.  315 

-6.  318.  320. 
KbiTstei"    'lerrtn  u.  Grafen  v.  :J91 
V.  2D6.  Hans 

Kdi'lsheim,  Georg  Ludwig  p'ibr.  1 


JIR 


).93 


Wilbcira  V., 
KgÜBau,  Kaut.  Zürich  121. 
EhiDgen,  Horten  von  300. 
Kbrenberg  BA.  Musbauh.  A'rciiterc, 

Henrio.  dfi  207. 
Ebreustetten  Burg  zu,  Öit.  BA.  ätaufeu 

344. 
Bicblieru,  Kliigt.-Üut  vud  Tlitmieub., 

BA    Km tjicod Ingen  U44. 
EidJcl  BA.  Wertbeim  24C. 
Eichael,  Öd.  zu,  BA.  Schopriieim  345. 
KIcliatetten,  Eisfat,  BA.  Eminendiu- 

Kcn,  345.    Burliar- 

dua,  Eberhardus,  Ruede  u.  Uol- 

ricua,  iiob.  de,  34ä.  Btgiueiikloat. 

/u,  (>d.  3.)r.. 
Eimait,  lluf.  Öd.  BA.  Emmendingen 

345. 
Eiuluzigeu,  Hof  v.  St.  Trudpert,  Od. 

346. 
Etme,  Bicbart  v.  245   -6. 
Elziugen,  Ilot*  zu,  0,1.  34(>. 
Vimmi:m\iageti,Aiiei»utiiiytniiA.Slixdl, 

Castfilberg,  „Burg"  u.  ,ScblosB" 

zu,  Öd.  346 
Endonburg  b.  Kandern,  BA.  Lörrach, 

Od.  340. 
Eudiugpn  BA.  Etnmendingeti313— 21. 
England.  Könige  tüu.  Georg  IL  92. 

Karin.  177-8. 
Enkenstein   BA.  Scbupfiifim ,  Burg 

zu,  Öd.  346    7. 
EnntriReu,  üiinikim,  Iiimiiken  {Eimi- 

lion?)  Dorf,  Od.  BA.  Suliopfbeim 

347. 
Kiisislioim  KI).  Gcbweüer   4.  8.  29. 

32,   38-9.   43.  46.  53.  202.  207. 

222.  llofgericht  zu,  22a  221,  438. 
KuBisbcim,  Mjcbacl  v.,  Landsub reiber 

220. 
Eoienstinu,   J-J«dlenstein,   Burg  bei 

Scidiengen,  BA.  Müllbeim,  Üd.  317. 
Eptingen,  ilcrniann  v.,  Laudvogt  iin 

Breisgau  31li.  222. 
Ereubcrc  s.  Ehreuberg. 
Escbbacb,  Esgibach,  Eschibach,  Burg 

b,  »Uufon,  BA.  Staufeu,  Öd.  S47. 

Kirebcu  zu,  l>d.  347— ö. 
Ksclier  (Mr.?),  373. 


I,  403. 
Falkenbübi     ValketAithtl     "urg  bei 

falkeusteiu.  Alt-,  Burg,  Öd.  im  Höl- 

luDthal  327. 
FalkenBtc'in,  Neu  ,  Herren  voo,  327. 
EeiuiliBburg,  Öd.  BA.  StaufeD  348. 
Ferver  s.  Färber. 
Fingerling?  Flngueriin?  Bankier  in 

Frankf.  a.  M.  280    6. 

HinisleT91. 


Frankfurt  a.  M.  498.  499. 
Frankreich,  Könige  von,  Ludwig  XL 
13.  27.  37.  41.  44.  234.    Ludwig 
XIV.  176.    Ludwig  XV.  71.  74. 
92   93   97 
Frdburg,'  Grafen   v.   328.   390-94. 
399.  402.      Egeno   H.    389-90. 
Egeuo    HL   32e.  391.    413.    445. 
Egeno  IV.  394.  Heinrich.  Br.  Eg, 
'       n.,  391-2.  Konrad  H.  392,  445. 
'  Friiiburg  i.  B.  5).  214.  22L  325.  398. 
'       Jobann iterhaus  zu,  328.   Schloss- 
I       berg.  Öd.  348-9.    Graf  Egon  t. 
!       499. 

Freiburg. i.  Ü.,  Kant.  Freib.  89. 
Fruitag,  prcuss.  Resident  in  Pruk- 

fürt  a.  M.  274.  281. 
I  Froudtnsteüi  miles  de 


öa. 


OBS, 


Frödunbacb,  Meierämter  zu,  öd.  BA. 

Freiburg  349     50. 
Froullay,  de,  Bailti  des  Malteser- 

ordeug   73-9.  81.  63.  85.  90-1. 

94-8, 

de  la,  span.  Qes. 

188—9. 

P'Ursteiibiirg,  Graf  Friedr.  v.  489. 498. 

Fugger,  Kaullerrn  z.  Augsburg  442. 

F'urunecca  Klost.-Gut  von  Theonen- 

bacb,  öd.  350. 


Uebiubarb,  Öd.  BA.  Schopfbeim  SSO. 
icbiida  s.  Hoheugöft. 
I  Qeigenhofen,  (ieigetüumai,  Oej/gem- 


Register. 


Ttofen,  Gayenhof  b.  Auggen  BA. 

Müllheim,  Öd.  350. 
Geitenheiu,    Od.    bei    Hausen,    BA. 

Staufen  350. 
Gerbartsecke,  Herr  von  371 — 2. 
Gerlachsheim    BA.    Tauberbischofs- 
heim. Gerlaisheim,  Heinric.  de,302. 
Gerlaisheim  s.  Gerlachsheim. 
Gerneck,  Burg,  Öd.  (=  Grüneck?  s. 

dieses)  352-3. 
Geyfenwiler,  Öd.  bei  Egerten,  BA. 

Löraach  479. 
Gifido,  Schloss  bei  Ettenheim  (?)  BA. 

Ettenheim  350. 
Gilgeuberg.  Bernhard  von,  burgund. 

Landvogt  12. 
Giltlingen,  Gumpolt  von,  372. 
Gisenwiler,  Gisenwihe,  Öd.  b.  Weiss- 

weil  (=  Wyhl?),  BA.  Emmendin- 
gen 351. 
Gitzenhol'en,  Öd.  b.  Kirchzarten,  BA. 

Frei  bürg  351. 
Gölken,  Öd.  bei  Eichael,  BA.  Lör- 
rach 351. 
Goltz,  Ferdin.  von  der,  kais.  Rat  (?j 

zu  Wien  184—6. 
Gonzaga,   Fürst  von,    a.    o.    österr. 

Ges.  146. 
Gotha,  Herzogin  von,  Luise  Dorothea 

72.  73.  83.  .88.  90-1.  94. 
Gotoueswilare  Öd.  (=  Kutz?)  s.  Kutz. 
Grensheim,   Hof  b.  Wittlingen,  BA. 

Lörrach,  Öd.  351. 
Grieszheim,   Burg  a.  Rh.   Öd.  BA. 

Staufen  352. 
Grimm,  Hans  493. 
Grombach,   Ober-    u.   Unter-,  jetzt 

Windenreuthe,  BA.  Emmendingen 

352. 
Grüneck  (==  Gerneck?),  Burg,  Öd.  b. 

Schallsingen  BA.MüUheim  352  -  3. 
Grüningen,  Gruningen,   Groningen, 

Groningen,  Dorf,  Öd.  BA.  Brei- 
sach 352. 
Gundelfingen  BA.  Freiburg,  Burg  zu. 

Öd.  353.  Burchardus  u.  Rudolfus 

de  353. 
Gutenau,  BA.  Müllheini,  Schloss,  Od. 

353.  Klost.  u.  Propstei,  Öd.  353. 
Gutenrode,  Hof  (jetzt  Huttenhof),  Öd. 

i.    Freiamt,    BA.    Emmendingen 

353—4. 
Güttisriet,    Öd     bei   Ihringen,    BA. 

Breisach  353.  359. 
Gysels  van   Lier,   Aernoult,  nieder- 

länd.  Admiral   132 — 200.  passim. 

H. 

Hacb,  Burg,  Öd.  BA.  Müllheim  354. 
Haübtlin,  Georg,  Reutmeister  118. 120, 


Hagenau,  ED.Stadt,  Hagenoawe  369. 
Hagenbach,  Peter  von,  bürg.  Land- 
vogt 1-58.  201—35.  Gem.:  Bar- 
bara, geb.  Gräfin  von  Tengen  46. 
48.  49.  57.  Br.:  Stephan,  Ober- 
vogt zu  Breisach  35    6.  41. 

Hagenbach,  Schloss,  KD.  Altkirch  229. 

Hagen bach,  Schloss,  Öd.  BA.  Lörrach 
354. 

Hagenschiess ,    Forst  bei   Pforzheim 
386. 

Hailfingen  OA.  Rottenburg,  Herren 
von,  300. 

Haiterbach,     württ.     OA.     Nagold. 
Dieteric.  de,  299. 

Hamburg    147.   151.   159.   168.   169. 
183. 

Handeberg  s.  Henschenberg. 

Haneron,  Anton,  Probst  bei  St.  Do- 
natian  zu  Brügge  28.  36.  .. 

Hantersheim,  Hentersheim ,  Öd.  im 
Breisgau  354. 

Harburg  a.  E.,  Prov.  Hannover  159. 

Haro,  Don  Luis  de,span.  Minister  180. 

Harrach  (Arrach)  von,  Cardinal  194. 

Harthausen,  Harthusen,  Dorf,  Öd.  bei 
Merdingeu,  BA.  Breisach  354—5. 

Hasenfron,  Bergbaugewerkschaft  427. 

Hassfurter,  Heinr.,  Schultheiss  zu 
Luzern  16.  219. 

Hausbaden,  B  A.  Müllheim,  ehem.Berg- 
werk  387. 

Heckenstorff,  Franz  v.  246. 

Heidenschloss ,  Öd.  im  Wildgutach- 
thal, BA.  Waldkirch  355... 

Heimenhusen,  Hemmenhusen,  Öd.  BA. 
Freiburg  355. 

Heimenruti,  ud.  BA.  Freiburg  355. 

Heitersheim,  B A.  Staufen,  Öd.  zu,  355. 

Hellmayer,  Hans,  Zimmermann  493. 

Helmsheira,  Helmosdheim,  HelmotS' 
heim,  Uelmodtsheim  Liutfridus  de 
298. 

Helmstadt,  BA.  Sinsheim  371. 

Helmstadt,  Grafen.  Babanus  (Raffe) 
371.  Reinhart  372.  Wyprecht  372. 

Helya,  JudezuEndingen  313. 315—21. 
S.  Frau:  Sarlin  314-5. 

Henschenberg  Handeberg  (?),  Burg, 
BA.  Schopf  heim  354. 

Herbolzheim,  Herbolsheim,  Conrad, 
de,  301. 

Herdern,  BA.  Freiburg,  Weiherschloss 
u.  Bad  zu,  Öd.  355. 

Hericheswilare,  alt.  Name  für  Pfaffen- 
weiler (?)  BA.  Staufen  355. 

Herrenalb,  Kloster  291.  293.  Äbte  v. 
296. 

Herrenberg,  württ.  OA.  >^^ 

Herten,  BA.  Lörrach 


508 


Register. 


Ilerteubcrg,  Burg,   Öd.  BA.  Lörrach 

356.     Edelknechte  v.  356. 
llerter,    Wilhelm,    Schweiz.    Haupt- 

mann  29. 
Ilcrtingen,  llertenkaiu,  Hertikon,  Öd. 

hei,  BA.  Lörrach  356. 
Hessen,  Landgrafen  von.    Thilipp  d. 

Grossmüthige  243. 
lleszmau,  Jude  zu  Kudingen  314-  6. 

320. 
Ueudorf,  Ritter  Bilgeri  von  14. 
Ililtolingen,  llültelin(jen,  Hillalingen, 

Dorf  u.  Schloss,  Öd.  BA.  Lörrach 

356  -  7. 
Ilimmelspforte   (St.  Maria  de  Porta 

Coeli).  Praemonstr.  kl.  bei  Wyhleu, 

BA.  Lörrach,  Öd.  357. 
llirzbach,  Hans  vou,zuEnsisheim203. 
Höhingen,  Schloss  bei  Achkarren,  BA. 

Breisach,  Öd.  357. 
Iloifstetten,   von,   schwed.    Geueral- 

kommissar  137.  175. 
Ilüfsgrund,  BA.  Freiburg  443. 
Hohengöft,  Gehfida,  Kr.  Zabern  351. 
Hoheulohe,  Gottfried  v.,  301. 
Hoheneck,  Uohenetjgc.  Conrad.  Ha  (jqo 

de,  298.     Albert.  Uaye  de  299. 
Hoheusiadt,    BA.   Adelsheim,    ILoh- 

instatty  Hugo  de,  302. 
Ilohenthengen,  BA.  Waldshut  119. 
Hohueck,    Burg  bei   Optingeu,  BA. 

Freiburg,,  Öd.  358-9. 
Holdenthai,  Öd.  bei  Gundelfingen,  BA. 

Freiburg  359. 
Holtsemberg  s.  Stolzenberg. 
Homburg,  früh.  Mürdinggassen.   ÖdV 

bei  Yögisheim,  BA.  Müllheim  470. 
Ilornbeck,  Hans  (v.)  371. 
Hueber,  Matthias,  v.  Lottstetten  121. 
Hüningen,  KD.  Mülhausen  30. 
Hugsietten,   Burgstall  zu,  Öd.  BA. 

Freiburg  359. 
Huugenheim  (=IIögelheim,  BA.  Müll- 
heim V)  Öd.  359. 
Hurder,  Kaspar,  östtrr.  Herold  227. 
Huss,  Job.  114-6. 
HuttenliGf,BA.Emmeudingen,s.Guten- 

rodc. 

J. 

Janssen -Kübke,  Haudriek,  Agent  in 
Hamburg  139.  167.  177.  181  2. 
186-8.  192.  198. 

Jaurensis,  1*.  mag.  curie  499. 

Jestetten,  BA.  Waldshut  118-121. 

Ihriugen,  BA.  Breisach.  Burghalde 
zu,  Öd.  359.  abgeg.  Ortsnamen  zu, 
s.  13achheim,  Gütisriet,  Kettingen, 
Nerthein,  Osthein,  Rietheim,Schat- 
hein,  Scherckofen,  Westhein. 


Imhof   (im   HooffJ,    Job.   Walther, 

Klettgau.    Oberforstmeister  118. 

120. 
Innikofen.  Anninchova,  Onninchova, 

Jio}imnchauun,  Vuinkovefi,  Inne- 

khoven.    Dorf  u.  Burg,  Öd.  BA. 

Staufen  360. 
lunikhen.  Öd.  BA.  Lörrach  360. 
Joch,  IL,  V.  Überl.  496. 
Jörger,    Hans,    Oberschultheiss    zu 

Strassburg,  369—71. 
Irmi,  Hans  von  Basel,  222.  224-8. 
Isenlin,  Heinr.  von  Basel,  222.  227. 
Istein,    BA.   Lörrach.  .  Burgen   und 

Fraueukloster  zu,  Öd.  360 — 1. 
Jungholz,  Schloss,  KD.  Gebweiler  217. 

€.  und  K. 

Kachinchova?  Besitzung  v.  St.  Trud- 
pert,  Öd.  361. 

Caesarini,  Julian,  pästl.  Legat  u. 
Kardinal  307—9. 

Kageneck,  Hans  von,  222. 

Kaiser  u.  deutsche  (röm.)  Könige: 
Albrecht  I.  391.  Ferdinand  L  433. 
436.  441.  443.  Ferdinand  IL  149. 
481.  Friedrich  L  292- 3.  Frie- 
drich III.  2.  9.  13—15.  Heinrich 
II.  387.  Heinrich  (VU.)  390.  Karl 
d.  Dicke  246—7.  Kari  IV.  498. 
499.  Konrad  II.  386  -  7.  Leopold  I. 
146.  151—3.  156—8.  163.  165-8. 
172.  174.  177.  185-7.  190.  193 
-5.  199.  Ludw.  IV.  402.  498. 
Maximilian  L  421.  425.  481-8. 
440—1.443.  Otto  III  389.  Rudolf 
I.  397.  498.  Rudolf  II.  481-9. 
Sigmund  112.  115. 

Kaltenbach  BA.  Müllheim,  Burg  zu, 
Öd.  361. 

Kaltenherberge  BA.  Lörrach,  Öd.  bei, 
361. 

Kantenstein  s.  Rautenstein. 

Kappler,  Friedrich,  burgund.  Feld- 
hauptmann 35.  54.  204-6.  211. 
212. 

Castel  s.  Waltleck. 

Castelberg,  Öd.  bei  Sulzburg  BA. 
Müllheim  343. 

Castelhof  (=  ( astilhovin?)  b.  Sulz- 
burg BA.  Müllheim  343. 

Kenziugen  BA.  Emmendingen  221. 
499.  Burgeu  zu.  Öd.  361. 

Cesar,  Jude  zu  Worms,  319. 

Kestenholz  KD.  Schlettstadt  23. 

Kettiugeu,  abgeg.  Ortsname  für  ein 
Teil  von  Ihringen,  359. 

Choiseul,  Herzog  v.,  franz.  Minister 
71  -  84.  90^98. 


Register. 


509 


Chur  494. 

Churwalden,  Stiftskirebe  494. 

Kibburg,  Kuburg,  auf  dem  Kibfelsen 

b.  Freiburg  BA.  Frbg.,  Öd.  361—2. 
Kiburg,  Grafen  v.,  Hartmann  298. 
Kienzheim  KD.  Rapoltsweiler  24. 
Kindhart,  Peter,  Pfeifer  307. 
Kirchen  BA.  Lörrach  246. 
Kirchheim,  Chirchaim,  Chirichheim, 

KD.  Molsheim  246.  247. 

Kirnhalden  BÄ.  Emmendingen.  Pau- 

linerklost.  (Heiligkreuz  im  Kürn- 

bach)  zu,  Öd.  362. 
Klettgau  118-122. 
Klinkhart,  Hans  d.  ä.  u.  d.  j.  246. 
Closener,  Fritsche  99.  101. 
Knüttel,  Job  ,  Dek.  zu  Endingen,  308. 
Knyphausen,  preuss.  Ges.  in  London, 

84. 
Köndringcn,  Kunringen,  Chunringin, 

BA.  Emmendingen,  Burg  zu,  Öd. 

362  -  3. 

Königswart  i.  ob.  Murgthal,  Berg- 
werk am,  433. 

Kolbacb ,  Hofgut  von  St.  Märgen, 
BA,  Freiburg,  Öd.  363. 

Koliberg,  Kohlonberg,  Burg  b.  En- 
dingen,BA.  Emmendingen,  Öd.  363. 

CoUini,  Secretär  Voltaires  275. 

Kolmar,  KD.Stadt  21-24.  27.  39. 
214.  221.  222. 

Commines,  Phil,  de,  233.  234. 

Comminges.  Graf  v.,  Odet  d'Aydie, 
Soignur  de  Lescun,  234. 

Konrad,  Vogt  v.  Todtnau  402. 

Konstanz,  Bischöfe  v.:  Heinr.  1.  296. 
Heinr.  IV.  v.  Heuen  237.  309. 
Ludw.  V.  Freiberg  44.  Weihbi- 
schöfe: Graf  Jos.  Fugger  332. 
Domkapitel  498. 

Konstanz  9.  113.  Konstanz  Brühl  116. 

Korben,  Ilofgut  v.  Kl.  Tbennenbach, 
BA.  Emmendingen,  Öd.  363. 

Kranzenau,  Weiherschloss  b.  Ober- 
schaflfhausen  BA.  Emmendingen, 
Öd.  363-4. 

Kreizzenau,  Hof  des  Kl.  Tbennen- 
bach, Öd.  364. 

Kreutz,  Crütz,  Familie  424. 

Kroppach  BA.  Staufen,  alt.  Silber- 
grube 887. 

Küchlinsburg,  Weiherschloss,  Öd.  b. 

Waldkirch,  BA.  W.  364. 
Küferin,  Bela,  v.  Todtnau  236-40. 
Küngsfron,  Bergbaugesellschaft  427. 
Kunegesbach,  Königs  buch,  Simundus 

et  fr.  Dalc^engero,  296. 
Cunoltingen,  Öd.  b.  Haltingen,  BA. 

Lörrach  343. 


Kupferschmid,  Bernb.,  v.  Über!.  492. 

496. 
Kuremberg  b.  Kenzingen  499. 
Kurland,  Herzog  von,  160. 
Kuttenberg,  Böhmen,  Kr.   Czaslau, 

Bergwerke  zu,  425. 
Kutz  (=  Gotoneswilare?)  Dorf,   Öd. 

BA.  Müllheim  365. 

Ja. 

Labirn,  Leherno,  sp.  Laberhöfe.  Hof- 
gut, Öd.  bei  Keppenbach,  BA. 
Emmendingen  365. 

Laidikofen,  Laidölvinchova ,  Ledin- 
chova,  Weiler  b.  Haltingen,  BA. 
Lörrach,  Öd.  365. 

Landau,  bei  Grenzacb,  BA.  Lörrach, 
Öd?  365. 

Landeck,  BA.  Emmendingen,  Burg 
u.  Städtchen  (jetzt  Dorf)  Öd.  366. 

Landsberg,  Hans  von,  bisch,  strass- 
buig.  Hofmeister  22-24. 

Langen  bogen,  Langinhogin ,  Hof  d. 
kl.  Tbenenbach  (bei  Kingsheim?) 
Öd.  366. 

Laufenburg,  Kant.  Aargau  5.  52.  429. 

Lehen,  BA,  Freiburg,  Weiherschloss 
zu,  Öd.  366. 

Leidenhofen,  Öd.  (bei  Oberrimsingen, 
BA.  Breisach?)  366. 

Leidinkon,  Ledekon  bei  Schliengen, 
BA.  Müllheim,  Öd.  366. 

Leo,  Jude  zu  Pforzheim,  31 5. 317    20. 

Leoman,JudezuSchlettstadt,314 — 16. 
320—1. 

Lermita,  Ratspräsident  zu  Mecheln 
160. 

Leuchtenberg,  Landgraf  v.  488. 

Liechtemberg,  Ludw.  von  313. 

Linsingen,  Ciliax  v.  243. 

Lochheim,  Öd.?  bei  Forchheim,  BA. 
Emmendingen,  366. 

Lörrach,  BA.St.  Burg  zu,  Öd.  366—7. 

Lohe,  Loche,  Hof,  Öd.  BA.  Emmen- 
dingen 367. 

Lothringen,  Herzoge  Ren6  22. 

Lottstetten,  BA.  Waldshut,  118—20. 

Lützelwalde,  Hof,  Öd.  BA.  Emmen- 
dingen. 

Lupercheimaha ,  i.  Gl  Otterthal?  eh. 
Bergwerke  387. 

Lupfen,  Graf  Hans,  24.  33.  47. 

Luxberg,  jetzt  Lausberg,  -bühel,  n.-ö. 
V.  Malsberg,  BA.  Müllheim,  alt. 
Silberbergwerk,  386. 

Luzelnmusbach ,  Öd.  BA.  Emmen- 
dingen, 367. 

Lnzern  39.  44.  219. 


512  Register. 

Rieger,  Joh.  ülr.,  Pfarrer  zu  Jestetton,  ]  St.  Nikolaoskapelle  zn  St  Nicolaos, 


121. 


Od.  BA.  Freiburg,  453. 


Riehen,  Rieheim,  Burg,  Od.   Kant.  St.  Nikolauskapelle  bei  Kirchhöfen. 

Basel,  459.  -       Öd.  BA.  Staufen,  453. 

liiethein,    abgeg.    Ortsnamo    für    e.  |  St.  Peter,  KlosttT,  BA.  Freiburg,  413. 

Teil  von  Ihringen,  359.  'St.  Trudpert,  Äbte  395-8.  400-1. 


Rimsingen,  Burg  zu,  BA.  Breisach, 

459.' 
Rinchostainenthal ,  Od.?  (=  Steinen- 


410.  447-8.  Martin,  433.  Paul, 
237.  Werner,  398.  Kloster,  39G 
-  7.  414.  421.  433. 


Stadt  a.  Rh?  4r)9— 60.  ,St.  Wilhelm,  Burg  u.  Kl.  Od.  BA. 

Rinka.  Rincha,  Öd.  bei  Steinenstadt?  ■       Freiburg.  476. 

BA.  Miillheim,  460.  I  Sartines,  de,  franz.  Polizeibeamter,  81. 

Rot,  Peter,  Bürgermeister  zu  Basel,  1 7. '       98. 


Rota,  Od.  BA.  Freiburg,  460. 
Rotemberg,  Schloss  bei  Kirchen.  Od. 

BA.  Jjörrach,  461. 
Rothenburg,      Roten-,      Rötenberg, 

Schloss  bei  Wiesleth,  BA.  Schopf- 


Saxo,  R   Joh.  498. 
Schade,  Henne,  245-6. 
Schafgiessen ,  Veste  bei  Wyhl,  BA. 

Emmendingen.  461. 
Schalabrunne,  Öd.  =  Schönabrunne? 

'  1«  tn^ 


heim,  400 — 61.  I       s.  dieses,  462. 

Rottweil,  württ.  OA.Stadt  243.  Land- ^  Schalk,  Job.,  Henker  zu  Basel,  218. 
gericht    zu,    220 — 1.    Hofrichter  Scharnachthal,  Nicolaus  von,  38. 
Graf  Rud.  v.  Sulz  49y.  ■  Schathein,  abgeg.  Ortsname   für  e. 


Roxas  (Rochas  Christophor.  de  (alias : 
Christoval  de  Rojas  Spinola).  Bi 
schof  V.    Wiener   Neustadt,    131. 


Teil  V.  Ihringen,  359. 
Schauenburg,  Bertold  y,  293. 
Scheftersheim,  Konr.,  246. 


152-3.    155.    159.    160    6.   168.  Schellenberg,  Markward  v.,  218. 


173-5.177. 179. 180. 185. 188-9. 
193-4.  199. 
Ruf  ach,  KD.  Gebweiler,  25. 


Scherckofen,  abgeg.  Ortsname  für  e. 

Teil  von  Ihringen,  360. 
Schillingstadt,  Conrad,  de,  301. 


Rumlang,  Dietrich  von.  österr.  Land-  j  Schlatt,  Lazaritenkommende  zu,  Od. 

vogt  im  Breisgan,  54.  ;       Burg  zu.  Öd.  BA.  Staufen,  462. 

Rumor,  irrthüml.  statt  Ruine  Keppen-  Schlettstadt  21—23.  222. 

bach.  BA.  Emmendingen,  461.      ;  Schneider,  Ulrich,  von  Lottstetten, 
Rnss.  Jak.,  aus  Ravensburg  490.  492.  ■       121. 

494-497.  Schneller,  Jak.,  121.    Joh.  Jak.,  121. 

Rnytor,  Mich.  Adriansohn  de,  niederl.  i       Jos.,  121.  von  Lottstetten. 

Admiral.  139.  182.  199.  ■  Schönabranna.  Schonahrunnen,  Hof- 

gut, Öd.,BA.  Emmendingen,  340. 
Schönberg,  Öd.  auf  dem,  BA.  l^'reibnrg, 
S.  463. 

Schönhöfe,   Öd.  am  Rosskopf,  BA. 
Sachsen,  Kurfürsten  von,  August  I.,         Freiburg,  463. 

148.  Joh.  Gi'org,  167  Schmelzsexau.  Schmelzhütte b.Sexan, 

Säck'iigen,  B A.Stadt,  5.  52.  56.  Öd.  B.\.  Emmendingen,  464. 

St.    Germain ,    Graf,    franz.    Unter-  Schneefelden,  Snevelt,  Weiherschloss 

händler,  78.  95.  bei  Emmendingen,  Öd.  462-3. 

St.  Barteln,  Kapelle  bei  Litten weiler.  Schoneck,  Schloss,  371.  Joh.  von, 371. 

Öd.  382.  Schorcuhof,  Öd.  bei  Köndringen,  BA. 

St.  Bartholomae,  Kapelle  b.  Opfiugeu,        Emmendingen,  463. 

BA.  Freiburg,  332.  Schott.  Peter.  Altämmeister  zu  Strass- 

St.  Blasien,  Äbte,  429.    Kaspar,  410.        bürg,  226—8. 

Nikolaus237.  Kloster  401—4.  410.  Schramm,  Friedr.,  Bildhauer  491. 
St.  Gallen.  Kl.  60,  monachiis  Sangal-  Schütz,  Thom  ,  Schultheiss  zu  Ensie- 

leiisis  59  -  68.  Xotker  der  Stamm-        heim,  222. 

b-r  (=  mon.  Sangall.?)  67.  Schulersfron,  Bergbaugewerkschaft, 

St.   Georgen,   St.   Gcregen   auf  der        427. 

Hart,  auch  Ilartlilth,  BA.  Frei-  Schwaz,   Bergwerk  i.  Unt.   Innthal, 

bürg,  35.:).  Tirol,  432—3. 

St.  (iotthard,  Kapelle,  Öd.  BA.  Brei-  Schwerin,    Otto    von,    brandenhorg. 

sach.  351.  Minister.  146.  154. 


Register. 


513 


Schwetzingen,  BA.Stadt,  274.  275. 

Sedan  11. 

Sedar,  Hans,  Stadtamann  in  Ül>erl. 
495. 

Sennheim,  KD.  Thann,  46. 

Sermenz,  Weihcrschloss  hei  Auggen. 
Öd.,  BA.  Müllh./im,  463. 

Sexau,  Burg  zu,  Öd.  BA.  Emmen- 
dingen, 463  -  4.  ' 

Sigolsheim,  KD.  Rapoltsweiler,  24. 
Silberscbmelz  s.  Schmelzsexau.  | 

Silinen,  Jost  von,  Probst,  45.  ' 

Sindelfingen,  württ.   OA.  Böblingen,! 

243.  244. 
Sitliburg,  Öd.  bei  Oberhäuser?    BA. 

Schopfheim,  464. 
Sitzenkirch,  Frauonkl.  zu,  BA.  Müll- 

heim,  464. 
Smierere,  Conrad,  nob.,  802. 
Smolle  Mennlin,  Jude  aus  Nürnberg, 

314-20. 

Snewliu,  Freilurger  Geschlecht,  424. 
Sölden,  Burg  zu,  Öd.  BA.  Freiburg, 

464-5. 
Solothurii  21.  22.  39.  40. 
Spanien,   Könige:    Philipp   IL,   141. 

112.    Philipp  IV..  148.  149.  151. 

156.  163.  164.  16G.  172.  178.  180. 

188.  194. 
Speier,  Bischöfe:  Mattliias,  27.    Ra- 
banus  (Baffe),   371.    Ulrich  IL, 

293. 
Spörlin,  Mart.,  v.  Lottstetten,  121. 
Staffier,  Ludw.,  Werkmeister  493. 
Stähelliu,  Bürgermeister  zu  Breisach, 

10.  34.  214.  215.  222. 
Stall,  Haus  vom,  Stadtschreiber  zu: 

Solothurn,  38. 

Starck,  Adiim,   121.    Jak.  121,  von 

Lottstetten. 
Starhemberg,  Graf,  kaiserl.  Ges.  in 

Versailles,  76.  79.  80.  82.  93.  97. 
SUufeu,  Herren  von,  395—9.  410. 
Staufen,  Schloss  zu.  Öd.  BA.  St.  465. 
Stein,  Ulric.  de,  297. 
Steinach,  Ulric.  de,  298. 
Steinebronnen,  eh.  Bergwerk  bei  St. 

Trudpert,  386. 
Slernenfels,  StcrnenwelSy    Sternvels. 

Cunrad.  de  297.  Wernher.  de  297. 

Ulric.  de  298. 
Stetemberg,  Peter  von,  Vater  u.  Sohn, 

246. 

Stolzenberg  (fälschl.Holtsemberg  280), 
Bankier  in  Frankf.  a.  M.  280.  286. 
Storler,  Heinrich,  445. 
Storren  s.  Brizzenberg. 
Strassberg,  Graf  Otto  von,  391-2. 
Strassburg,  Bischöfe:  Albr.  v.  Bayern, 

Zeitschr.  f.  Gesch.  d.  O'ierrh.  N.  F.  II.  4. 


107.  Albr.,  369.  Amaodas,  107.  Job. 
IL,  V.  Lichtenberg,  101.  Job.  IV., 
V.  Manderscheid,  481.  Karl  v.  Lo- 
thringen, 481.  483-85.  487  ff. 
Ruprecht  22.  24.  217. 

Strassburg.  Bisch.  Johann  499.  Kon- 
rad 49S.  Domprobst  Friedrich 
498.  Domkap  itularo:  Haneman 
de  Kyburg,  101.  Job.  de  Obsen- 
stein,  101.  Frid.  de  Sarwerde,  101. 
Lud.  de  Thierstein,  101.  Georg  de 
Veldenz,  101.  Sigm  de  Gerolz- 
ecke,  101.  Arnold  de  Saraponte, 
101.  Eberhard  de  Kyburg.  101. 
Heinric.  de  Krenkingen,  101.  Ru- 
dolf, de  Hewen,  101.  Eberhard, 
de  Geminopente,  101.  Egeno  de 
Kyburg,  101.  Hermann,  de  Dicke, 
101.  Joh.  de  Sarwerde,  101.  Eber- 
hard, de  Kyburg,  101.  Berchtold. 
de  Eberstein,  101.  Gerhard,  de 
Swartzburg,  101.  Volmarus  de 
Lutzeinstein.  101.  Joh.  de  Thier- 
stein, 101.  Hugo  de  Rapoltzstein, 
101.  Hanemannus  de  Lupfen,  101. 
Georg,  de  Geroltzecke,  101.  Du- 
ringus  de  Ramestein,  101.  Mane- 
gold.  de  Neuenbürg  101.  Hane- 
mann.  de  Krenkingen,  101.  Hein- 
ricus  de  Zweinbrucke,  101.  Frider. 
de  Lutzeinstein,  101.  Eberhardus 
de  Kirchberg,  101—105  Frideric. 
de  Neuenbürg,  101.  Rudolf,  de 
Schowenberg.  101.  Joh.  de  Helfen- 
stein, 101.  105.  Conr.  de  Wassur- 
stelze   106. 

Strassburg,  Stadt,  2L  22.  39.  217.  222. 

Straubenhart,  Cunrad  de,  298.  Eberh. 
V.,  293. 

Sturmfeder,  Herren  v.,  371. 

Suggenthal,  BA.  Waldkirch,  Berg- 
werke zu,  413.  424 — 5. 

Sulz,  Landgrafen.  Alwig,  118.  Her- 
mann, 39   Karl  Ludwig,  118. 

Sulzburg,  BA.  Müllheim,  ehem.  Berg- 
werk, 387.  Burg,  Öd.  465.  Kloster, 
389. 

Sulzhof,  bei  Vörstetten,  Öd.  BA.  Em- 
mendingen, 465. 

Sundgau,  der,  5. 

Sunnenzil,  Höfe  im  Brettenthai,  Öd. 
BA.  Emmendingen,  466. 

Syrlin,  Jörg,  v.  Ulm  491. 

T. 

Tal  bei  Rheineck  498. 

Tarodunum,  röm.  Stadt,  Öd.  b.  Zar- 
ten, BA.  Freiburg  466-7. 

Tehsmer,  Hof  i.  Brettenthai,  Öd.  BA. 
Emmendingen  467. 

33 


512 


Register. 


Rieger,  Joh.  ülr.,  Pfarrer  zu  Jestetten, 
121. 

Riehen,  Rieheim,  Burg,  Öd.  Kant. 
Basel,  459. 

Biethein,  abgeg.  Ortsname  für  e. 
Teil  von  Ihringen,  359. 

Rimsingen,  Burg  zu,  BA.  ßreisach, 
459. 

Rinchostainentbal ,  Od.?  (=  Steinen- 
stadt a.  Rh?  459—60. 

Rinka,  Rincha,  Öd.  bei  Steinenstadt? 
BA.  Müllheim,  460. 

Rot,  Peter,  Bürgermeister  zu  Basel,  17. 

Rota,  Öd.  BA.  Freiburg,  460. 

Rotemberg,  Schloss  bei  Kirchen.  Öd. 
BA.  Lörrach,  461. 

Rothenburg,  Roten-,  Rötenberg, 
Schloss  bei  Wiesleth,  BA.  Schopf- 
heim, 460—61. 

Rottweil,  württ.  OA.Stadt  243.  Land- 
gericht zu,  220 — 1.  Hofrichter 
Graf  Rud.  v.  Sulz  49i>. 

Roxas (Rochas)  Christophor.  de  (alias: 
Christoval  de  Rojas  Spinola),  Bi- 
schof V.  Wiener  Neustadt,  131. 
152-3.  155.  159.  160  6.  168. 
173-5.177. 179. 180. 185. 188-9. 
193-4.  199. 

Rufach,  KD.  Gebweiler,  25. 

Rumlang,  Dietrich  von,  österr.  Land- 
vogt im  Breisgau,  54. 

Rumor,  irrthüml.  statt  Ruine  Keppen- 
bach.  BA.  Emmendingen,  461. 

Russ,  Jak.,  aus  Ravensburg  490.  492. 
494-497. 

Ruytor,  Mich.  Adriansohn  de,  niederl. 
Admiral,  139.  182.  199. 


8. 


Sachsen,  Kurfürston  von,  August  L, 
148.  Joh.  Georg,  167. 

Säckingen,  ?> A.Stadt,  5.  52.  56. 

St.  Germain,  Graf,  franz.  Unter- 
händler, 78.  95. 

St.  Barbein,  Kapelle  bei  Littenweiler, 
Öd.  332. 

St.  Bartholomae,  Kapelle  b.  Opfiugeu, 
BA.  Freiburg,  332. 

St.  Blasien,  Äbte,  429.  Kaspar,  410. 
Nikolaus  237.  Kloster  401—4.  410. 

St.  Gallen,  Kl.  60,  monachus  Sangal- 
lensis  59  -  68.  Notker  der  Stamm- 
ler (=  mon.  Saiigall.?)  67. 

St.  Georgen,  St.  Geregen  auf  der 
Hart,  auch  Jlartldlcli,  BA.  Frei- 
burg, 355. 

St.  Gotthard,  Kapolle,  Öd.  BA.  Brei- 
sach, 351. 


St.  Nikolauskapelle  zu  St.  Nicolaus, 

Öd.  BA.  Freiburg,  453. 
St.  Nikolauskapelle  bei  Kirchhöfen, 

Öd.  BA.  Staufen,  453. 
St.  Peter,  Kloster,  BA.  Freiburg,  413. 
St.  Trudpert,  Äbte  395-8.  400-1. 

410.  447-8.    Martin,  433.  Paul, 

237.   Werner,  398.    Kloster,  396 

-  7.  414.  421.  433. 
St.  Wilhelm,  Burg  u.  Kl.  Öd.  BA. 

Freiburg.  476. 
Sartines,  de,  franz.  Polizeibeamter,  81. 

98. 
Saxo,  R   Joh.  498. 
Schade,  Henne,  245—6. 
Schafgiessen ,  Veste  bei  Wyhl,  BA. 

Emmendingen,  461. 
Schalabrunne,  Öd.  =  Schönabrunne? 

s.  dieses,  462. 
Schalk,  Job.,  Henker  zu  Basel,  218. 
Schaniachthal,  Nicolaus  von,  38. 
Schaihein,  abgeg.  Ortsname  ffir  e. 

Teil  V.  Ihringen,  359. 
Schauonburg,  Bertold  v.,  293. 
Scheftersheim,  Konr.,  246. 
Schellenberg,  Markward  v.,  218. 
Sclierckofen,  abgeg.  Ortsname  für  e. 

Teil  von  Ihringen,  360. 
Schillingstadt,  Conrad,  de,  301. 
Schlatt,  Lazaritenkommende  zu,  Öd. 

Burg  zu.  Öd.  BA.  Staufen,  462. 
Schlettstadt  21—23.  222. 
Schneider,  Ulrich,  von  Lottstetten, 

121. 
Schneller,  Jak.,  121.    Joh.  Jak.,  121. 

Jos.,  121.  von  Lottstetten. 
Schönabrunna.  ScJionäbrunnen,  Hof- 
gut, Öd.BÄ.  Emmendingen,  340. 
Schönberg,  Öd.  auf  dem,  BA.  Freiburg, 

463. 
Schönhöfe,  Öd.  am  Rosskopf,  BA. 

Freiburg,  463. 
Schinelzsexau,  Schmelzhfitteb.Sexao, 

Öd.  BA.  Emmendingen,  464. 
Schneefelden,  Snevelt,  Weiherschloss 

bei  Emmendingen,  öd.  462-3. 
Schoneck,  Schloss,  371.  Joh.  von,371. 
Schoreuhof,  Öd.  bei  Köndringen,  BA. 

Emmendingen,  463. 
Schott,  Peter,  Altammeister  zu  Strass- 

burg,  226—8. 
Schramm,  Friedr.,  Bildhauer  491. 
Schütz,  Thom.,  Schultheiss  zu  Ensis- 

heim,  222. 
Schulersfron,  Bergbaugewerkschaft, 

427. 
Schwaz,  Bergwerk  i.  Unt.  Inntbal, 

Tirol,  432—3. 
Schwerin,    Otto   von,    brandenborg. 

Minister.  146.  154. 


Register. 


513 


itzingen,  B. A.Stadt,  274.  275. 
11. 

,   Hans,   Stadtamann  in  Ül)erl. 
5. 

leim,  KD.  Thanu,  46. 
?nz,  WeihtTschloHS  bei  Auggen. 
l.,  BA.  Müllhrim,  463. 
,   Burg  zu,  Öd.   BA.  P]mmen- 
Igen,  463  -  4. 

heim,  KD.  luipoltsweiler,  24. 

schmelz  s,  Sf^hmelzsexau. 

3,  Jost  von.  Probst,  45. 

fingen,  württ.   OA.  Böblingen, 

3.  244. 

irg,  Öd.  hei  Oberhäuser?    BA. 

hopfheim,  464. 

kircb,  F'raucnkl.  zu,  BA.  Müll- 

im,  464. 

ere,  Conrad,  nob.,  302. 

3  Mennlin,  Jude  aus  Nürnberg, 

i  -  20. 

in,  Freilurger  Geschlecht,  424. 

j,  Burg  zu,  (")d.  BA.  Freiburg, 

t-5. 

urn  21.  22.  39.  40. 

'D,    Könige:    Philipp   IL,    141. 

2.    Philipp  IV..  148.  149.  151. 

5.  163.  164.  166.  172.  178.  180. 

B.  194. 

,  Bischöfe:  Mattliias,  27.     Ra- 

lus   (Hoffe),   371.     Ulrich   II., 


). 


Q,  Malt.,  V.  L()tt<tetten.  121. 
r,  Ludw.,  Werkmeister  493. 
lin,  Bürgermeistor  zu  Breisach, 
34.  214.  215.  222. 
Haus  vom,  Stadtschreiber  zu 
othurn,  38. 

,  Adam,   121.     Jak.  121,  von 

-tstetten. 

mherg,  Graf,  kaiserl.  Ges.  in 

•saiiles,  76.  79.  HO.  82.  93.  97. 

1,  Herren  von,  395-9.  410. 

[i,Schloss  zu.  Öd.  BA.  St.  465. 

Ulric.  de,  297. 

;h,  Ulric.  de,  298. 

»rönnen,  eh.  Bergwerk  bei  St. 

idpert,  386. 

ifels,   Stcrncmvels,    Stenivels. 

irad.  de  297.  Wcrnher.  de  297. 

ic.  de  2!)8. 

berg,  Peter  von,  Vater  u.  Sohn, 

• 

berg  (fälsclil.Holtsemberg  280), 

ikier  in  Frankf.  a.  M.  280.  286. 

,  Heinrich,  445. 

i  s.  Brizzenberg. 

erg,  Graf  Otto  von,  391-2. 

urg,  Bischöfe:  Alhr.  v.  Bayern, 

(sehr.  f.  Gesch.  d.  O'ierrh.  N.  F.  II.  4. 


107.  Albr.,  369.  Amandus,  107.  Job. 
II.,  V.  Lichtenberg,  101.  Job.  IV., 
V.  Manderscheid,  481.  Karl  v.  Lo- 
thringen, 481.  483-85.  487  ff. 
Ruprecht  22.  24.  217. 

Strassburjr,  Bisch.  Johann  499.  Kon- 
rad 498.  Domprobst  Friedrich 
498.  Dorakapitulare:  Haneman 
de  Kyburg,  101.  Job.  de  Obsen- 
stein,  101.  Frid.  de  Sarwerde,  101. 
Lud.  de  Tbierstein,  101.  Georg  de 
Veldenz,  101.  Sigm  de  Gerolz- 
ecke,  101.  Arnold  de  Saraponte, 
101.  Kberhard  de  Kyburg.  101. 
Heinric.  de  Krenkingen,  101.  Ru- 
dolf, de  Hewen,  lÖl.  Kberhard. 
de  Geminopente,  101.  Egeno  de 
Kyburg,  101.  Hermann,  de  Dicke, 
101.  Joh.  de  Sarwerde,  101.  Eber- 
hard, de  Kyburg,  101.  Berchtold. 
de  Eberstein,  101.  Gerhard,  de 
Swartzburg,  101.  Volmarus  de 
Lutzeinstein.  101.  Joh.  de  Tbier- 
stein, 101.  Hugo  de  Rapoltzstein, 
101.  Hanemannus  de  Lupfen,  101. 
Georg,  de  Geroltzecke,  101.  Du- 
rjngus  de  Ramestein,  101.  Mane- 
gold.  de  Neuenbürg  101.  Hane- 
mann.  de  Krenkingen,  101.  Hein- 
ricus  de  Zweinbrucke,  101.  Frider. 
de  Lutzeinstein,  101.  Eberbardus 
de  Kirchberg,  101—105  Frideric. 
de  Neuenbürg,  101.  Rudolf,  de 
Schowenberg.  101.  Joh.  de  Helfen- 
stein, 101.  105.  Conr.  de  Wassur- 
stelze,  106. 

Strassburg,  Stadt,  21. 22.  39.  217.  222. 

Straubenhart,  Cunrad  de,  298.  Eberh. 
V.,  293. 

Sturmfeder,  Herren  v.,  371. 

Suggenthal,  BA.  Waldkirch,  Berg- 
werke zu,  413.  424 — 5. 

Sulz,  Landgrafen.  Alwig,  118.  Her- 
mann, 39    Karl  Ludwig,  118. 

Sulzhurg,  BA.  Müllheim,  ehem.  Berg- 
werk, 387.  Burg,  Öd.  465.  Kloster, 
389. 

Sulzhof,  bei  Vörstetten,  Öd.  BA.  Em- 
mendingen, 465. 

Sundgau,  der,  5. 

Sunnenzil,  Höfe  im  Brettenthai,  Öd. 
BA.  Emmendingen,  466. 

Syrlin,  Jörg,  v.  Ulm  491. 

T. 

Tal  bei  Rheineck  498. 

Tarodunum,  röm.  Stadt,  Od.  b.  Zar- 
ten, BA.  Freiburg  466-7. 

Tohsmer,  Hof  i.  Brettenthai,  Öd.  BA. 
Emmendingen  467. 

33 


514 


Register. 


Tennen,  Gräfin  Barbara,  s.  Ilagenbach. 

Terdhigen  s.  Derdin^en. 

Tettuang,  Peter,  Bürgcrui.  v.  Überl. 
492.  495. 

Tbanu  KD.Stadt  8.  9.  41.  46.  48.  56. 
202.  221.  223.  224.  Scbloss  Thaun 
216. 

Thennenbacli,  Cist.-Kl.  Öd.  467. 

Tl.iengen  BA.  Waldsbut  119. 

T\üermondingei\,Dirfnuti(lmg€ti.Tier- 
mundingertj  Türmuni  gen  y  Thier- 
metiäingenj  Dermendingen,  Dorf 
b  Vörstotten,  Öd.  BA.  Kinuien- 
dingen  467—8. 

Tierstein,  Grat  Oswald  9.  19.  26.36.! 

Tüdtnau,  Tottenowe  BA.  Schönau  236 
-  9.  Bergwerke  bei  401—4.  411. 
413.  426.  433—5  441.  Bergwerk 
,,zur  IJacbe"  403.  416.  427  8. 
434.  Bergwerk  „zum  Gaiicb"  427. 
434.  St.  Aunagrube  434. 

Todtnauberg  BA.  Scböuau  442. 

Tousul,  Ton8ol(a),  Burg  b.  J  hunsel, 
Öd.  BA.  Staufen  468. 

Torcebach  s.  Dörzbacb. 

Trabot.  Rudolf  246. 

Trier,  Erzbischöfe  V. :  Rali;uius  (Rafi'p) 
V.  Helmstadt  371.  Ulr  v.  M ander- 
scheid, Gegenbischof  371. 

Trier  18.  19. 

Trouchiii,  Bankier  in  Lyon  276—81. 
286. 

Truchsess,  Hermann,  Schweiz.  Haupt- 
mann 29. 

Turner,  Patrizier  zu  Freiburg  i.  B. 
Rudolf  der  T.  326.  .. 

Turner,  Burg  auf  dem.  Öd.  BA.  Krei- 
burg  468.    , 

Turnsteiu,  Weiherschloss  zn  Adel- 
hausen  (Wiehre),  Od.  BA.  Frei- 
l)urg  468. 

Turreheim=  Turnheim  (?)  =  Thier- 
heim,  Öd.  b.  Heitern,  Kl).  Kol- 
niar  (?)  468. 

V. 

Überlingen  493.  gen.  Ratshern  492. 
495.  496.  Münster  490.  Rathaus- 
saal 490-497.  Spital  113. 

Usenberg,  Hvseuberch,  Schloss,  Od. 
BA.  Breisach  469.  Herren  v.  399. 
Job.  Landrichter  i.  Breisgau  399. 
421.  436.  446—8. 

Vchlinhain  i.  Breisgau,  =  Jechtin- 
gen  (?)  468. 

Ufihausen,  Klerisserhof  zu,  Od.  BA. 
Freiburg  469. 

ümbescheiden,  Heinr.  et  Rudiger  fr. 
301. 


Untersimonswald,  Scbloss  zu.  Öd.  BA. 
Wablkirch  464. 

V. 

Vanderclyte  h.  Commines. 
Vaudemont,  Graf  v.  481. 
Verviberg,  Verlisperg  s.  Zwerisberg. 
Versailles  74.  75. 

VillanerMarkJ_Breisg.  Lage? 469  -  70. 
Villefrauche,  Uberst  118. 
Vögelin,    Friedrich,    aus    Breisach, 

Hauptmann  210.  2)1. 
Vogtsberg,  Kirche  u.  Bad,  Öd.  BA. 

Emmendingen  470. 
Vollenbnrg,   Öd.  b.   Kleinkems  BA. 

Löriach  470. 
Voltaire  72.  95.  273-87. 
Vori)urg,  Öd.   bei  Staufen  BA.Stadt 

470  -  71. 


W. 

Waal,  Jan  de,  hoU.  Kapitän  182. 
Wabern,  Petermanu  v.  38>  219. 
Wahinhofen,   Vahcinchova,   Wahcin- 

covn,  Höfe  bei  Haltingen,  Öd.  BA. 

Lörrach  471. 
Waibstadt  BA.  Sinsheim.    Weyhstalt 

372. 
Walawinkel,  Walenwiukel ,  Hof  bei 

Schi.  Hochberg,  Öd.  BA.  Emmen- 
dingen 471. 
Waldeck,  Wnldegga^eJ  Alt-  u.Neu-W., 

Burgen  bei  Tegernau,   Öd.    BA. 

Schoptheim  471-2. 
Waldeck,  Grafen  v.:  Christian  u.  Gem. 

Elisabeth,  geb.  Gräfin  v.  Nassau, 

274.    VoUrad  IV.  u.  Gem.  Anna, 

geb.  Markgr.  v.  Bad.-Durl.  374. 
Waldner,  Ritter  Hermann  26. 
Waldshut  BA.Stadt  52. 
Wallenstein,  Albr.  von  149. 
Wangen,  Weiherschi.   b.  TbieDgen, 

Öd.  BA.  Freiburg  472. 
W^armbacb,  röm.  Ansiedelung  zu,  BA. 

Lörrach  472. 
Wasenweiler,  Burg  zu.  Od.  BA.  Brei- 

sacb  473. 
Wegersheim,  Öd.  bei  Auggen,  BA. 

Müllheim  473. 
Weiler  KD.  Schlettstadt  23. 
Weilerthal  23.  217. 
Weimaun,  kurbrandenb.  Ges.  i.  Haag 

145. 
Weinstetten,  Wistat,  Wintttat,  Win- 

stein,  BA.  Staufen  476—7. 
Weiss,  Marx,JVIagister  u.  Oaplan  i. 

Spital  zu  Überlingen  113. 


WeiHsenau  (oii 

OA.  RaTöi 
WnisBen  stein, 

ü97— 8.  U 
Weiaswci! , 

Weiliersoli 

■nondiiigeii 
W düngen,  V 

Kmmendii 
Wcner,  Claus 
Wc.wT,  Hans 

zu  BnuBui 
Wertljeim,    G 

Joli.  IL  2 

Teii  v..n  I 

H'ezzistfina, 
Öd.  bei  Kl 
dingen  47 J 

Wiehre,  Wfi 
ehom  Dorl 

Wi«slocli ,  H 
Herren  vt 
Wolfram, 
Litbemar, 
heros,  diel 

Wilitraiia,  W 
bei  Au,  Ü 

Wilde  Scbnee 
BA.  Freili 

Wildgiitaclitbi 
476 -C. 

WildDiigcn,  .1 

Wiodhusen,  Ö 
Frei  bürg  '. 

WinstHn  s.  \' 

Wiiiterbach. 
thol,  Öd; 

Winterstetten 
296. 

M'ippertBkircl 
pheTtschih 
perfkilch, 
Umkircb  f 


516 


Berichtigungen  und  Drucicfehler. 


S.    97  Z.  11  von  oben  lies  Anglois  statt  Anglais. 
24  von  oben  lies  admirois  statt  admirais. 

6  von  unten  lies  acboppement  statt  acbappement. 
S.      9  Z.    6  von  unten  lies  pr6texte  statt  pr^tente. 

S.    98  Z.    5  von  oben  lies  auroit  statt  aurait. 

7  von  oben  lies  auroit  statt  aurait. 
14  von  oben  lies  exiger  statt  esuyer. 

S.     98  Anm.  2  Z.  3  lies  envoy6e  le  25  Juin  1760. 

S.  128  Z.    9  von  oben  lies  que  parce  qu'il  statt  vue  p.  q.  i. 

S.  225  Z.    9  von  oben  lies  Kläger  statt  Verteidiger. 

S.  356  Z.  19  von  unten  lies  1386  statt  1326. 


Mitteilungen 

der 

badischen  historischen  Kommission. 


No.  8.  Karlsruhe.  1887. 

Bericht 

über  die  V.  Plenarsitzung  am  5,  und  6.  November  1886 

erstattet  von  dem  Sekretär  der  Kommission. 


In  der  Sitzung  waren  von  den  ordentlichen  Mitgliedern 
der  Kommission  erschienen  Geh.  Rat  Professor  Dr.  Knies, 
Geh.  Hofrat  Professor  Dr.  Winkelmann,  Hofrat  Professor 
Dr.  Erdmannsdörffer,  Geh.  Hofrat  Professor  Dr.  v.  Holst, 
Professor  Dr.  Simson,  Professor  Dr.  Kraus,  Archivdirektor  Dr. 
V.  Weech,  Geh.  Archivrat  Dr.  Dietz,  Geh.  Hofrat  Dr. 
Wagner,  Archivar  Dr.  Baumann,  Geh.  Hofrat  Professor 
Dr.  Gierke  und  Archivrat  Dr.  Schulte  und  das  ausserordent- 
liche Mitglied  Professor  Dr.  Hartfelder.  Die  ordentlichen 
Mitglieder  Professor  Dr.  Lexis,  Archivdirektor  a.  D.  Frhr. 
Roth  V.  Schreckenstein  und  Professor  Dr.  König  und  das 
ausserordentliche  Mitglied  Professor  Dr.  Roder  hatten  ihr 
Ausbleiben  entschuldigt. 

Als  Vertreter  der  Grossherzoglichen  Regierung  wohnten  der 
Sitzung  an  Se.  Excellenz  der  Präsident  des  Grossherzoglichen 
Ministeriums  der  Justiz,  des  Kultus  und  Unterrichts  Wirkl. 
Geh.  Rat  Dr.  Nokk,  Geh.  Referendar  Frey  und  Geh.  Refe- 
rendar Dr.  Arnsperger. 

Nach  Eröffnung  der  Sitzung  gec 
Hofrat  Winkelmann,  zuerst  der 
im  Laufe  dieses  Jahres  die  Geschiel 
Tod  von  Leopold  v.  Ranke,   Georg 
erlitten,  begrüsste  sodann  die  neuen 
welche    zum    ersten    Male   den   ]       tt 
Herren  Gierke,  Schulte  und  Hartf 
des  Professors  Dr.  Lexis  aus  '. 

Mitt.  d.  bad.  hist.  Korn.  Ko.  8. 


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Max  Dunl 

iq4  Bericht 

nis  für  die  Bearbeitung  des  ersten  Bandes  unserer  Publikation 
von    einigem   Wert    sein    könnte.     Eine    von  Dr.  Obser  zu 
diesem  Zweck  nach  Würzburg  unternommene  Reise  ist  ohne 
seine  Schuld  und  trotz  der  persönlich  liebenswürdigsten  Auf- 
nahme von  Seiten  des  dortigen  Archivvorstandes  nicht  ganz 
so  erfolgreich  gewesen,  wie  es  zu  wünschen  wäre.  —  Bereits 
in  dem  vorigen  Jahresberichte  ist  der  Hoffnung  Ausdruck  ge- 
geben worden,  dass  für  eine   freie  Benützung  des  königlieh 
bayerischen  Geheimen  Haus-  und  Staats- Archivs  die  Genehmigung 
noch  werde  erteilt  werden;  die  von   dort  zu  erwünschenden 
Materialien  betreffen  besonders  die  zweite  Hälfte  des  in  un- 
serer Publikation  zu  behandelnden  Zeitraums,   und  es  wird 
sich  daher  hoffentlich  noch  weiterhin  Gelegenheit  finden,  auf 
diese  Wünsche  zurückzukommen.  —  Während  der  Osterferien 
d.  J.  nahm  der  Berichterstatter  einen  mehrwöchentlichen  Auf- 
enthalt in  Paris,  um  daselbst  in  dem  Archiv  des  Ministeriums 
der  auswärtigen  Angelegenheiten  Nachforschungen  über  die 
politischen  Beziehungen  zwischen  Baden  und  der  französischen 
Regierung  in  den  betreffenden  beiden  Jahrzehnten  anzusteUen. 
Die  Ausbeute,  welche  sich  aus  dem  trefflich  geordneten  Archive 
ergab,  war  eine  sehr  befriedigende,   vorzugsweise  natürlich 
für  die  Zeit  der  Revolutionskriege,  des  Direktoriums  und  des 
Konsulats;  leider  gestattete  dem  Berichterstatter  der  Ablauf 
der  akademischen  Ferien  für  diesmal  nicht,  die  Arbeit  fertig 
zu  Ende  zu  führen,  er  musste  dieselbe  mit  Ende  des  Jahres 
1802  abbrechen.     Er  kann  nicht  umhin,  die  hohe  Liberalität 
zu  rühmen,   womit  ihm  in  diesem  Archiv  alles  vorhandene 
Material  aufs   bereitwilligste  und  ohne   jede  Einschränkung 
zur  Verfügung  gestellt  wurde  und  schon  hier  dem  Archiv- 
direktor  Mr.  Gerard  de  Rialle,  sowie  den  anderen  Beamten 
der  Anstalt  seinen  aufrichtigen  Dank  auszusprechen.  —  Der 
Herausgeber  ist  mit  der  Redaktion  des  ersten  Bandes  beschäf- 
tigt und  gedenkt  möglichst  bald  den  Druck  desselben  zu  be- 
ginnen.    Er  hofft,   diesen  Band  der  nächsten  Plenarsitzung 
fertig  vorlegen  zu  können. 

b.  Inbetreff  der  Regesten  zur  Geschichte  der  Bischöfe 
von  Konstanz  teilte  Archivdirektor  v.  Weech  unter  Zu- 
grundelegung eines  von  Dr.  Ladewig  erstatteten  schriftlichen 
Berichtes  folgendes  mit: 

Die  Arbeiten,  welche  Dr.  Ladewig  im  Laufe  des  Jahres 


über  die  Y.  Plenarsitzung.  iq5 

1886  für  die  Konstanzer  ßegesten  ausgeführt  hat,  bedeuten 
einerseits  eine  wesentliche  Förderung  des  Werkes,  indem  es 
gelungen  ist,  aus  dem  zusammengetragenen  weitschichtigen 
Material  eine  erste  Lieferung  (die  Jahre  517 — 1107  um- 
fassend) herauszuarbeiten  und  zu  veröffentlichen,  während  sie 
andererseits  geeignet  waren,  über  Ausdehnung  und  Grenzen 
der  Regesten  zuerst  eine  zuverlässige  Aufklärung  zu  geben 
durch  Festsetzung  massgebender  Gesichtspunkte  über  den 
Umfang*  der  Arbeit  und  das  heranzuziehende  Material.  Zu- 
nächst wurden  die  Vorbereitungen  für  den  Druck  der  ersten 
Lieferung,  welche  schon  im  vorigen  Jahre  begonnen  waren, 
fortgeführt  und  beendigt  und  über  die  gedruckt  vorliegenden 
10  Bogen  hinaus  das  Manuskript  für  weitere  2 — 3  Druck- 
bogen fertig  gestellt.  Bis  zu  der  am  13.  Juni  angetretenen 
ar Chi vali sehen  Reise,  welche  ihn  zunächst  in  die  Schweiz  führte, 
durchforschte  Dr.  Ladewig  im  General-Landes- Archiv  zu  Karls- 
ruhe die  134  Konvolute  umfassende  Abteilung  „Ausland"  des 
Konstanzer  Urkundenarchivs  und  verzeichnete  70  Urkunden 
und  den  Inhalt  von  4  Kopialbüchern  aus  dem  erzbischöflichen 
Archiv  in  Freiburg,  ferner  29  Urkunden  des  königlich  baye- 
rischen Reichsarchivs  in  München  und  9  des  Germanischen 
Museums  in  Nürnberg,  welche  alle  von  diesen  Anstalten  in 
dankenswerter  Weise  zu  seiner  Benutzung  an  das  General- 
Landes-Archiv  geschickt  worden  waren.  Neben  diesen  Arbeiten 
und  gelegentlicher  Heranziehung  weiterer  Litteratur  ging  die 
im  März  beginnende  zeitraubende  Korrektur  der  ersten  Lieferung 
her.  Vom  13.  Juni  bis  zum  3.  Oktober  besuchte  Dr.  Ladewig 
in  der  Schweiz  die  Staatsarchive  in  Aarau,  Appenzell,  Basel, 
Bern,  Frauenfeld,  Glarus,  Luzern,  Pruntrut,  Samen,  Schaff- 
hausen, Schwyz,  Solothurn,  Stans  und  Zürich;  die  Stadt-  und 
Gemeindearchive  Baar,  Bern,  Burgdorf,  Diessenhofen,  Kaiser- 
stuhl, Klingnau,  Menzingen,  Rappersweil,  Rheinfelden,  St.  Gal- 
len, Schaffhausen,  Stein  a.  Rhein,  Sursee,  Thun,  Utznach, 
Winterthur,  Zofingen,  Zug  und  Zürich;  die  bischöflichen  Ar- 
chive in  Chur  und  Solothurn;  die  Pfarr-  und  Kirchen gemeinde- 
archive  Alpnach,  Baar,  Frauenfeld,  Freienbach,  Kerns,  Menzin- 
gen, Neuheim,  Oberägeri,  Sachsein,  St.  Johann  im  Turthal 
und  Sursee;  die  Kloster-  und  Stiftsarchive  zu  Beromünster, 
Einsiedeln,  Engelberg,  Frauenthal,  Maggenau,  St.  Gallen  und 
Wurmsbach  und  endlich  von  andern  Sammlungen  die  Stifts- 


iq5  Bericht 

bibüothek  in  St.  Gallen,  das  Arcliiv  der  historisch-antiqua- 
rischen Gesellschaft  in  Schaflfhausen ,  die  Stadtbibliothek  und 
das  Archiv  der  antiquarischen  Gesellschaft  in  Zürich.  Ferner 
zu  Bregenz  das  Stadtarchiv,  das  Archiv  von  Mehrerau  und 
das  Archiv  des  Museums;  zu  Lindau  das  Stadt-  und  Spital- 
archiv; endlich  das  königliche  Reichsarchiv  zu  München. 

Bei  den  Arbeiten  dieser  archivalischen  Reise  richtete  Dr. 
Ladewig  stets  sein  Augenmerk  darauf,  womöglich  eine  Ver- 
sendung der  Urkunden  an  das  General-Landes-Archiv  in  Karls- 
ruhe zu  bewirken.  Die  vollständige  Bearbeitung  des  umfang- 
reichen M'aterials  an  Ort  und  Stelle  würde  die  gleichmässige 
Fortführung  des  Werkes  ins  unbestimmte  verzögern,  sowie 
die  Dauer  und  Kosten  der  archivalischen  Reisen  unverhältnis- 
mässig erhöhen.  In  den  kleinen  Archiven  wurden  die  Arbeiten, 
wo  es  die  Zeit  erlaubte,  sofort  definitiv  abgeschlossen,  in  den 
grösseren  nur  da,  wo  man  auf  eine  Versendung  einzugehen 
verweigerte,  wie  im  Staatsarchiv  zu  Bern,  oder  wo  prinzipiell 
eine  solche  ausgeschlossen  ist,  wie  in  St.  Gallen. 

Nicht  genug  kann  die  Liberalität  der  meisten  schweizerischen 
Archiwerwaltungen  hervorgehoben  werden,  die  sich  nicht  dar- 
auf beschränkte,  die  Archivalien  wie  die  Repertorien  ohne 
Einschränkung  zur  Verfügung  zu  stellen,  sondern  deren  Vor- 
stände vielfach  persönlich  die  Bearbeitung  des  erbetenen 
Materials  in  förderlichster  Weise  vorbereiteten.  Solch'  um- 
fangreiche und  zeitraubende  Vorarbeiten  verdankt  Dr.  Lade- 
wig insbesondere  den  Herren  Staatsarchivaren  Dr.  Enderis 
in  Schaffhausen,  Dr.  Herzog  in  Aarau,  Dr.  von  Liebenau 
in  Luzern,  Dr.  Schweizer  in  Zürich  und  dem  Stiftsarchivar 
P.  Odilo  Ringholz  in  Einsiedeln.  Von  dem  bewährten  Ent- 
gegenkommen, das  Dr.  Ladewig  fast  allenthalben  auch  ausser- 
halb der  amtlichen  Kreise  bei  den  Schweizer  Fachgenossen 
fand,  ist  zu  hoffen,  dass  auch  der  Inhalt  mancher  kleineren 
Archive,  deren  Besuch  die  immerhin  beschränkte  Reisezeit 
nicht  mehr  erlaubte,  durch  die  in  Aussicht  gestellte  freund- 
liche Hilfe  Schweizer  Gelehrter  den  Regesten  noch  zugeführt 
werden  wird. 

Bedauerlicherweise  Hessen  sich  die  Schwierigkeiten,  welche 
die  Geschäftsordnung  des  königlich  bayrischen  Reichsarchivs 
einer  gleich  unbeschränkten  Benutzung  der  dort  mit  Sicherheit 
vermuteten  umfangreichen  Materialien  für  die  Regesten  zur 


über  die  V.  Plenarsitzung.  mJ 

Geschichte  der  Bischöfe  von  Konstanz  in  den  Weg  stellten, 
während  der  Anwesenheit  des  Dr.  Ladewig  in  München 
nicht  beseitigen,  so  dass  dessen  dortige  Ausbeute  eine  ver- 
hältnismässig unbedeutende  war.  Bei  der  Wichtigkeit  dieses 
Archivs  für  unser  Unternehmen,  welches  bei  Fortdauer  der 
einschränkenden  Verfügungen  der  Reichsarchiv-Direktion  un- 
zweifelhaft namhafte  Lücken  aufweisen  würde,  dürfen  wir  in- 
des die  Hoffnung  noch  nicht  aufgeben,  dass  seither  eingelei- 
tete Schritte  die  uneingeschränkte  Heranziehung  auch  dieser 
Materialien  zur  Folge  haben  werden.  ■ 

Im  ganzen  genommen  ist  der  Erfolg  der  Reise  als  ein 
über  Erwarten  günstiger  zu  bezeichnen.  Dr.  Ladewig  hat 
über  2000  Regesten  und  Notizen  mitgebracht,  während  etwa 
2500  Originalurkunden  in  den  verschiedenen  besuchten 
Archiven  der  Versendung  nach  Karlsruhe  harren,  von  denen 
55  aus  dem  Stiftsarchiv  zu  Einsiedeln  und  einige  Urkunden, 
die  das  Ordinariat  des  Bistums  Augsburg  aus  Pfarrarchiven 
einforderte,  schon  eingetroffen  und  nach  sofortiger  Bearbei- 
tung den  Absendern  wieder  zurückgestellt  worden  sind.  Augen- 
blicklich ist  Dr.  Ladewig  mit  der  Bearbeitung  zweier  vom  erz- 
bischöflichen Archiv  in  Freiburg  leihweise  hierher  gesandten 
wertvollen  Konzeptbücher  der  bischöflichen  Kanzlei  aus  dem 
15.  Jahrhundert  beschäftigt,  welche  etwa  6  bis  700  Nummern 
ergeben  dürften.  Nach  dem  Abschluss  dieser  Arbeit  soll  sofort 
die  Vorbereitung  für  den  Druck  einer  zweiten  Lieferung  der 
Regesten  in  Angriff  genommen  werden,  so  dass  dieselbe  etwa 
im  April  1887  die  Presse  wird  verlassen  können.  Während 
der  Winter  daneben  der  Bearbeitung  der  successive  aus  der 
Schweiz  einkommenden  Urkunden  sowie  der  noch  nicht  durch- 
gearbeiteten Bestände  des  General-Landes-Archivs  gewidmet 
sein  wird,  muss  im  Sommer  1887  Dr.  Ladewig  noch  eine 
zweite  archivalische  Reise  antreten,  um  zunächst  die  Reper- 
torien  des  nächst  Karlsruhe  für  vorliegende  Arbeit  ohne  Zweifel 
wichtigsten  Archivs,  des  königlichen  Haus-  und  Staats-Archivs 
in  Stuttgart,  auszuziehen,  ferner  eine  bedeutende  Anzahl  ober- 
schwäbischer Archive,  sowie  die  Archive  von  Freiburg,  Donau- 
eschingen und  Konstanz  zu  besuchen. 

Hinsichtlich  der  Grundsätze,  welche  bei  Aufnahme  von 
Urkunden  in  das  Regestenwerk  massgebend  sind,  erlaubt  erst 
der  gegenwärtige  Stand  der  Arbeit,  die  ursprünglich  möglichst 


xn8  Bericht 

weit  gesteckten  Grenzen  fest  zu  ziehen.  Off  izial  s  -Urkunden 
dürfen    aus    dem   Bereich    des   Aufzunehmenden    fortbleiben. 
Das  Offizialat,  schon  vor  der  Ausbildung  des  General- Vikariats 
nur  mit   beschränkter  Kompetenz  und  unter  Voraussetzung 
der   Genehmigung  seiner  Handlungen   durch  das  Ordinariat 
wirksam,  steht  vom  14.  Jahrhundert  ab  wesentlich  als  rein  ju- 
ristische Instanz  des  Bischofs  für  dritte  Personen  ausserhalb 
des    Rahmens    der    bischöflichen    Verwaltung.      Ganz    geht 
in    letzterer   das   General-Vikariat    auf.     Schon    im    14. 
und   noch  mehr  im   15.   Jahrhundert  ist  es  die  eigentliche 
Geschäftsinstanz  des  Bischofs.     Durch  das  General-Vikariat 
wird   die   Bischofsurkunde    zur    Besiegelung   abgefertigt,  es 
kommt  sogar  vor,  dass   das  Siegel  des   General -Vikars  an 
Dokumenten  hängt,  die  auf  den  Bischof  als  Aussteller  lauten. 
Auf  die  Verwaltung  des  bischöflichen  Tafelgutes,  der  Einkünfte, 
der  Politik  der  Bischöfe  üben  die  General-Vikare  einen  tief- 
gehenden, nicht  selten  einen  bestimmenden  Einfluss.  Ihre  Ur- 
kunden  enthalten   ein  nicht  zu   missendes  Moment  zur  Ge- 
schichte des  Bistums.   Ebenso  wie  diese  Urkunden  sind  auch 
jene  aufzunehmen,  an  deren  Abfassung  der  Bischof  lediglich 
durch    ihre   Besiegelung  beteiligt    ist.    Meritorisch    steht 
eine  dabei   angewendete   Siegelformel  in   gleicher  Linie  mit 
einem  zur  Bestätigung  angehängten  Transfix.    Endlich  wird 
prinzipiell  jedes  Dokument  zu  berücksichtigen  sein,   welches 
die  sichere  Gewähr   bietet,    dass    daraufhin  das    Ordinariat 
beurkundend    eingetreten    ist ,     also    Präsentationsurkunden, 
Wahldekrete  von  Prälaten,  Reverse  über  empfangene  Lehen, 
Privilegien,  Nachlässe  und  Verwaltungsmassregeln  jeder  Art 
Unter  Aufnahme  des  in  vorstehendem  skizzierten  Materials 
wird  das  Regestenwerk  insbesondere  für  die  spätere  Zeit  einen 
wichtigen  Beitrag  zur  inneren  Geschichte  der  kirchlichen  Ver- 
waltung in  einem  geschlossenen  Verwaltungsbezirk  bilden,  wäh- 
rend die  rein  historische  Seite  der  Bistumsgeschichte  mit  dem 
Untergang  der  Staufischen  Reichsverfassung  mehr  in  den  Hinter- 
grund tritt.   Eine  absolute  Vollständigkeit  in  der  Zusammen- 
stellung des  Materials  wird  sich  schlechterdings  nicht  erreichen 
lassen.     Wenn  schon  bezüglich  der  Originalurkunden,  trotz 
freundlicher  Beihilfe  aus  den  an  dieser  Arbeit  interessierten 
Kreisen,  die  Unmöghchkeit  sich  herausgestellt  hat,  jeder  Spur 
nachzugehen,  die  auf  das  Vorhandensein  einzelner  Stücke  ausser- 


über  die  Y.  Plenarsitzung.  in9 

halb  geschlossener  Sammlungen  und  offizieller  Aufbewahrungs- 
orte hinweist,  so  ist  es  geradezu  ausgeschlossen,  den  in  Kopial- 
büchern  und  Handschriften  zerstreuten  Urkunden  systematisch 
nachzugehen.  Hier  kann  nur  aufgenommen  werden,  was  bei 
rascher  Perlustration  vor  Augen  tritt  oder  durch  Gönner  des 
Unternehmens,  denen  derartiges  bei  ihren  Arbeiten  vorkommt, 
mitgeteilt  wird.  Im  Hinblick  auf  die  Fülle  des  sowohl  im 
Karlsruher  General -Landes -Archiv  als  in  auswärtigen  Ar- 
chiven vorhandenen  Materials  wird  dessen  vollständige  Zu- 
sammentragung wohl  noch  einen  Zeitraum  von  2  Jahren  in 
Anspruch  nehmen.  Daneben  kann  aber  an  der  Ausarbeitung 
der  Regesten  unausgesetzt  weiter  gearbeitet  werden,  so  dass 
zu  hoffen  steht,  dass  von  der  dritten  Lieferung  ab,  deren  Er- 
scheinen für  Ende  1887  in  Aussicht  steht,  die  Drucklegung 
des  Werkes,  das  etwa  12-  bis  15  000  Nummern  umfassen 
dürfte,  ohne  Unterbrechung  wird  fortgeführt  werden  können. 

c.  Inbetreffder  Regesten  der  Pfalzgrafen  am  Rhein 
berichtete  Geheimer  Hofrat  Dr.  Winkelmann  zunächst,  dass 
in  deren  Bearbeitung  im  abgelaufenen  Jahre  eine  kleine  Ver- 
änderung eingetreten  sei,  indem  die  beiden  Bearbeiter  das 
Arbeitspensum  anders,  als  ursprünglich  geplant  war,  unter  sich 
verteilten.  War  von  vornherein  zu  erwarten,  dass  die  Zahl 
der  Urkunden  des  14.  Jahrhunderts,  welches  Dr.  Wille  zufiel, 
bedeutend  grösser  sein  werde,  als  die  des  13.,  welches  Dr.  Koch 
übernommen  hatte,  so  stellte  sich  doch  eine  so  unverhältnis- 
mässige Urkundenzahl  für  das  14.  Jahrhundert  heraus,  dass 
es  förderlich  erschien,  Dr.  Koch  auch  noch  einen  Teil  des  14. 
Jahrhunderts  zu  übertragen.  Die  beiden  Herren  haben  sich 
dahin  geeinigt,  dass  nun  das  Jahr  1319  die  Grenze  ihrer  Ge- 
biete bildet,  d.  h.  für  die  Bearbeitung.  Die  Sammlungen  sind 
von  beiden  gleich  für  das  ganze  gemacht  worden,  wobei  es 
dann  wieder  von  selbst  dahin  kam,  dass  Dr.  Koch  vielmehr 
aus  dem  von  ihm  Gesammelten  an  Dr.  Wille  zur  Bearbeitung 
abzugeben  hatte,  als  es  umgekehrt  der  Fall  sein  konnte. 

Aus  den  Berichten  der  beiden  Bearbeiter  machte  Geheimer 
Hofrat  Winkelmann  sodann  nachstehende  Mitteilungen:  Nach 
Vollendung  der  Durchsicht  der  gedruckten  Litteratur  und  einer 
Reihe  von  Kopialbüchern  und  Urkunden  der  Archive  bezie- 
hungsweise Bibliotheken  zu  Karlsruhe,  Heidelberg,  München, 
Stuttgart,  Koblenz,  Darmstadt  und  Düsseldorf  fand  Dr.  Koch 


mlO  Bericht 

reiche  Ausbeute  bei  der  Durchforschung  des  königlichen  Ge- 
heimen Haus-Archivs  und  des  königlichen  Geheimen  Staats- 
Archivs  zu  München,  während  eines  dortigen  Aufenthaltes  von 
7  Wochen,  wobei  ihm  die  grosse  Zuvorkommenheit  des  Vor- 
stands beider  Institute,  Herrn  Geheimen  Hofrat  Dr.  von 
Rockinger,  sowie  der  Beamten  der  beiden  Archive  in  hohem 
Masse  zu  statten  kam.  Er  verzeichnete  in  den  beiden  Archiven 
mehr  als  700  Stück  und  versäumte  auch  nicht  während  seines 
Aufenthaltes  in  München  im  königlichen  Reichs- Archiv ,  das 
Dr.  Wille  schon  besucht  hatte,  noch  einmal  nachzufragen  und 
namentlich  die  bis  dahin  nicht  herangezogenen  oberpfälzischen 
Kopialbücher,  welche  immerhin  einiges  für  unsere  Regesten 
enthalten,  durchzusehen.  Bei  weitem  nicht  so  bedeutende  Er- 
gebnisse lieferte  die  während  eines  4tägigen  Aufenthalts  in 
Trier  erfolgte  Durchsicht  der  auf  der  dortigen  Stadtbibliothek 
verwahrten  Kopialbücher  der  Trierer  Erzbischöfe  Balduin,  Boe- 
mund,  Werner  und  Kuno,  sowie  einzelner  Klöster;  doch  wur- 
den immerhin  einige  neue  Stücke  gewonnen.  Neben  dieser 
Thätigkeit  beschäftigte  Dr.  Koch  die  Drucklegung  des  ersten 
Heftes  der  pfälzischen  Regesten,  welches  auf  10  Bogen  etwa 
1400  Regesten  und  zwar  die  der  Pfalzgrafen  Ludwig  L,  Otto  H. 
und  Ludwig  IL  von  1214— 1294  enthalten  wird.  Acht  Bogen, 
deren  Druck  vollendet  ist,  konnte  der  Berichterstatter  der 
Kommission  vorlegen  und  die  Fertigstellung  der  ersten  Lie- 
ferung für  die  nächsten  Wochen  in  Aussicht  stellen.  —  Dr. 
Wille  durchforschte  zunächst  in  Heidelberg  die  ihm  aus  den 
Archiven  zu  Karlsruhe,  Darmstadt,  Berlin  und  Speier  leihweise 
übersandten  Kopialbücher  und  die  umfangreiche  Lehmannsche 
Sammlung,  sowie  die  früher  noch  nicht  durchgearbeiteten 
Druckwerke  und  besuchte  sodann  mit  günstigem  Erfolg  bei 
allenthalben  bewährtem  freundlichen  Entgegenkommen  der  be- 
treffenden Beamten  das  Bezirksarchiv  des  Unterelsass  und 
das  Stadtarchiv  in  Strassburg  und  das  königliche  Staatsarchiv 
in  Wiesbaden.  Nach  noch  ausstehender  Bearbeitung  von  5 
oberpfälzischen  Kopialbüchern  des  Reichsarchivs  zu  München 
wird  Dr.  Wille  ohne  weitere  Unterbrechung  an  der  Vorbereitung 
des  Druckes  der  Regesten  von  1319—1400  arbeiten  können. 
An  die  Regesten  der  Pfalzgrafen  sollten  sich  nach  dem  von 
der  Kommission  gutgeheissenen  Plane  Ortsregesten  der 
Pfalz  anschliessen.    Auch  für  diese  haben  die  Herren  Koch 


über  die  V.  PleDarsitzung.  mll 

und  Wille  schon  gesammelt,  aber  doch  mehr  gelegentlich  als 
systematisch,  da  die  Fülle  der  pfalzgräflichen  Urkunden  sich 
als  so  gross  herausstellte,  dass  zu  befürchten  war,  es  würde, 
wenn  gleichzeitig  auch  Ortsregesten  angelegt  würden,  der  Ab- 
schluss  der  pfalzgräflichen  Regesten  selbst,  auf  die  doch  das 
Hauptgewicht  gelegt  werden  musste,  sich  bis  ins  Unberechen- 
bare verzögern.  Wie  die  Sache  jetzt  liegt,  wird  sich  nach 
Beendigung  des  Druckes  der  Regesten  der  Pfalzgrafen  die 
Notwendigkeit  herausstellen,  zum  Behufe  der  Ortsregesten  mit 
der  systematischen  Sammlung  aufs  neue  zu  beginnen,  voraus- 
gesetzt, dass  die  Kommission  an  ihrem  früheren  Beschlüsse 
inbetreff  der  pfälzischen  Ortsregesten  festzuhalten  gedenkt. 
Vorerst  werden  die  beiden  Herren  Bearbeiter  ersucht  werden, 
auch  fernerhin,  wenigstens  soweit  es  sich  mit  ihrer  Haupt- 
aufgabe verträgt,  die  Ortsregesten  im  Auge  zu  behalten. 

d.  Die  in  der  IV.  Plenarsitzung  beschlossene  Bearbeitung 
eines  Topographischen  Wörterbuches  des  Grossherzog- 
tums Baden  hat  sich  im  verflossenen  Jahre  darauf  beschränkt, 
dass  unter  der  Leitung  des  Archivdirektors  v.  Weech,  der 
hierüber  kurzen  Bericht  erstattete,  die  Hilfsarbeiter  Dr.  Heyck 
und  Dr.  Krieger  eine  Anzahl  gedruckter  Urkundenbücher 
und  von  ungedruckten  Quellen  ein  Urbar  des  Bistums  Strass- 
burg  aus  dem  14.  Jahrhundert,  einen  Teil  der  Urkunden  des 
PfuUendorfer  Spitalarchivs  sowie  ein  offizielles  kurpfälzisches 
Ortsverzeichnis  aus  dem  Anfang  des  17.  Jahrhunderts  durch- 
arbeiteten und  aus  denselben  die  Ortsnamen  unter  Angabe 
der  verschiedenen  urkundlichen  Formen  und  der  Zeit  ihres 
Vorkommens  exzerpierten.  Auf  solche  Weise  wurden  bisher 
etwa  7000  Namenformen  gewonnen,  die  auf  Zetteln  in  16® 
verzeichnet  sind,  Mit  dieser  Arbeit  soll  im  nächsten  Jahre 
fortgefahren,  daneben  aber  auch  an  die  im  vorjährigen  Sitzungs- 
berichte aufgeführten  Archive  das  Ersuchen  gerichtet  werden, 
sich  an  Sammlung  der  badischen  Ortsnamenformen  zu  be- 
teiligen. 

e.  Der  mit  Bearbeitung  einer  Geschichte  der  Herzoge 
von  Zäh  ringen  beauftragte  Prof.  Dr.  Karl  Henking  in 
Schaffhausen  hatte  in  seinem  der  vorjährigen  Plenarsitzung 
vorgelegten  Berichte  die  Hoffnung  ausgesprochen,  dass  er  seine 
Arbeit  in  der  ersten  Hälfte  des  Jahres  1886  werde  beendigen 
können.   Leider  hat  sich  diese  Erwartung  nicht  nur  nicht  er- 


ml6  Bericht 

Gemeinden  eingelaufen  seien,  so  aus  den  Amtsbezirken  Achern 
von  Dr.  Schindler  in  Sasbach,  Bühl  von  Pfarrer  Reinfried  in 
Moos,  Emmendingen  von  Diakonus  Maurer,  Ettlingen  von  Pro- 
fessor Keller,  Lörrach  von  Professor  Enilein,  Pforzheim  von 
Professor  Dr.  Hartfelder,  Schopfheim  von  Professor  Weiss 
und  Staufen  von  den  Pfarrern  Baur  und  Nothelfer,  bezüg- 
lich anderer  Archive  haben  die  Pfleger  für  die  nächste  Zeit 
Berichte  angekündigt.  In  den  Amtsbezirken  Ettenheim,  Kehl, 
Lahr  und  Oberkirch  und  für  einen  Teil  des  Amtsbezirks  Wald- 
kirch sind  erst  im  Laufe  des  Sommers  neue  Pfleger  bestellt 
worden,  die  natürlich  noch  nicht  in  der  Lage  waren,  Berichte 
zu  erstatten.  Einen  Besuch  der  im  Bezirk  liegenden  grund- 
herrlichen Archive  hat  Berichterstatter  für  das  nächste  Jahr  in 
Aussicht  genommen. 

3.  Geheimer  Hofrat  Dr.  Winkelmann  berichtet,    dass 
auch  er  aus  einer  erheblichen  Anzahl  von  Amtsbezirken  seines 
Geschäftskreises  mehr  oder  minder  reichliche  Mitteilungen  er- 
halten habe,    unter  denen  jene  des  Hrn.  Rentamtmanns  Dr. 
Weiss  zu  Adelsheim  besonders  hervorzuheben  sind,  welcher 
die  Verzeichnisse  über  die  Archive  der  Amtsbezirke  Adelsheim 
und  Buchen  zum  Abschluss  brachte  und  ein  Repertorium  des 
gräflich  Rüdtischen  Archivs  in  Bödigheim  ausarbeitete.    Von 
andern  Arbeiten  sind  namentlich  zu  erwähnen  nachträglich 
eingelieferte  Verzeichnisse  von  Professor  Häussner,  dem  frühe- 
ren Pfleger  des  Amtsbezirks  Bruchsal,  von  Bürgermeister  Nopp 
in  Philippsburg,   welcher    das  verhältnismässig  weit  zurück- 
greifende dortige   Gemeindearchiv  repertorisierte   und  einen 
Katalog  der  in  seinem  Privatbesitz  befindlichen  Archivalien, 
darunter  eine  Sammlung  historisch  wichtiger  Pläne  von  Phi- 
lippsburg anfertigte ;  von  Reallehrer  Schwarz  in  Eppingen  ein 
Verzeichnis   betr.    die   Gemeinde   Mühlbach,    von    Professor 
Claasen  in  Mannheim  die  Vollendung  des  Katalogs  der  zahl- 
reichen auf  Baden  bezüglichen  Urkunden  des  dortigen  Alter- 
tumsvereins auf  Grund  der  von  Landgerichtsrat  Christ  gefertigten 
Regesten,  sowie  Aufzeichnungen  über  die  Landorte  des  Amts- 
bezirks ;  von  Kulturinspektor  Baumberger  ein  Repertorium  des 
reichen  Stadtarchivs  von  Mosbach,  dessen  die  älteren  Urkun- 
den betreffenden  Teil  Berichterstatter  selbst  an  Ort  und  Stelle 
verglich  und  ergänzte;  von  Rentamtmann  Weiss,  der  an  Stelle 
des    nach    Heidelberg    versetzten    Herrn    Baumberger    auch 


über  die  V.  Plenarsitzang.  ml 7 

die  Pflegschaft  im  Amtsbezirk  Mosbach  übernommen  hat, 
ein  Verzeichnis  der  Archivalien  von  9  Gemeinden  dieses  Amts- 
bezirks ;  von  den  Pflegern  Professor  Meyer,  Ratsschreiber  Laux 
und  Archivar  Dr.  Wagner  Berichte  über  eine  Reihe  von  Ge- 
meindarchiven in  den  Amtsbezirken  Schwetzingen,  Sinsheim 
und  Wertheim.  Interessante  und  alte  Stücke  aus  dem  Ge- 
meindearchiv zu  Wai!)stadt,  welche  eingehendere  Behandlung 
erforderten,  hat  Berichterstatter  selbst  verzeichnet. 

Bleibt  in  den  meisten  Amtsbezirken  auch  noch  mancherlei 
zu  thun,  so  lehrt  doch  die  Thatsache  der  binnen  wenigen  Jah- 
ren erfolgten  Erledigung  einer  Reihe  von  Bezirken,  dass  die 
Aufgabe,  welche  sich  die  Kommission  mit  der  Durchforschung 
der  noch  im  Lande  befindlichen  Archivalien  gestellt  hat,  wohl 
erfüllbar  und  lohnend  ist  und  die  Kräfte  der  einzelnen  Pfleger 
nicht  überschreitet. 

In  der  sich  an  diese  Berichte  anschliessenden  Diskussion 
wurden  die  Leistungen  der  Pfleger  allgemein  dankbar  aner- 
kannt, ebenso  die  Förderung,  welche  ihre  Arbeiten  fast  überall 
durch  Staats-,  Gemeinde-  und  Kirchenbehörden  gefunden  haben. 
Dabei  wurde  es  als  wünschenswert  bezeichnet,  dass  die  Pfleger 
sich  von  Zeit  zu  Zeit  überzeugen  möchten ,  ob  die  von  ihnen 
hergestellte  Ordnung  der  Archivalien  auch  erhalten  bleibe.  Eine 
zu  diesem  Zweck  nötige  Instruktion  im  Einvernehmen  mit  den 
Bezirksdelegierten  auszuarbeiten  wurde  dem  Bureau  anheim- 
gegeben. 

Der  Archivdirektor  teilte  mit,  dass  bis  jetzt  nachstehend  ver- 
zeichnete Gemeinden  ihre  Archivalien  dem  Grossherzoglichen 
General-Landesarchiv  zur  Aufbewahrung  übergeben  haben: 

Aliensbach,  Ballrechten,  Emmingen  ab  Egg,  Flehingen, 
Hemsbach,  Hilsbach,  Honstetten,  Immendingen,  Laudenberg, 
Leipferdingen ,  Liggeringen,  Mudau,  Mühlingen,  Neuenheim, 
Öhningen,  Schlossau,  Schweinberg,  Sennfeld,  Steisslingen, 
ünteribenthal,  Waldmatt,  Wettersdorf,  Zähringen. 

Hierauf  wurde  ein  Antrag  des  Archivars  Dr.  Baumann 
besprochen  und  angenommen,  wonach  zu  den  bisherigen  3 
Bezirksdelegierten  ein  vierter  in  der  Person  des  Professors  Dr. 
Roder  in  Villingen  hinzutreten  solle.  Die  Verteilung  der  Amts- 
bezirke nach  der  neuen  Organisation  wurde  der  Verständigung 
der   Bezirksdelegierten   untereinander   überlassen.     Die  neue 

Mitt.  d.  bad.  hiit.  Kom.  No.  8.  M2 


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hi'^-r:  :.  Li' :::  Jv!..  ;:  ::.v:.  :  :  iv:-^!:^  wiij  i.ierauf  auch 
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L' .  .>..-:-.!-:..  Au-  ivi:.  -:\-.:!.  i.  Ei.zrLl-r-.'s'.hrn  Archiv  zu 
Si:.--::.  ■::. :  !:.  ;  •.'•::.  J:-.:/:  .:  i-.-h  *-i:  trhaltentm  Teilein 
■\'^-  ::.^:\:  >}«::-.;:.!.-:  :-i.  z  .  i'v.r.z':  rr^'  iniUnter-Janlhalüber- 
:  ;:-:*. '  •.::•:!..  P-j.  -  ::.'.'.■.'..  if:  - :  7v  ;.:>-'  >:•  h  Berichterstatter  durch 
r'.:'::.  ?>--u  i.  *?'.:  iv::.  Fivü.viii.  v.  n  b.j/i-BerenV^re  in  Zitzen- 
:,  •::. .  :.-  i:.  :■-::;  Ai-Liv  tiie  mit  1432  beginnende 
R-.-.'.-  V  :.  U:ku:.  ii.  i:!.!  Akv.n  i:» -t  «lic  Dr.  ßauniann  selbst 
1.'  Je.:.:-:  i-^T  -  ;•  :.:!:-:.  ■  i  ii.- ii  in. i  Vfizvichnen  will.  Das- 
\-'.--:  ;:-::'::-k:  *:r  :.  it  -ivi:  Ai- iiiviiiivu  zu  ti.uu.  welche  nach 
A.-:->--^  -i-s  Fi-ii:  :M:  '■  r-ii  1!  .r-]  iii  •lt-<<en  Schlosse  zu  MühUn- 
'jr!,  V  h  '•;::!.:■:.  I  I ' 'i  :'■■  iiAt  H:\uiitnjaim  a.  D.  Frei- 
;i-;:T  L-'-.;  ;•!  v..l  T.- 'ii':;-!!  J>-'  i;»j|  err-TisieruDg  des  dortigen 
;:Ti  :;.•:.'!!:- i.':!i  Ar 'M--  in  ti'iilirher  ^Vcise  begonnen  und 
v.i.-;  'V.''-'.  *:  i:.i  ijä'h.-tMi  J.-.iin-  i«"':t<t'tzoii.  Dies  ist  umso 
::«-.'v;-vr  za  .♦.-«lii— »u.  als  «ht>  Archiv  in  Bodman  besonders 
:•-.':.:.;■::.■  i-i  m-A  Vi^v  dio  Go>cliichte  der  badischen  See- 
;-';/er/J    vi^irrn    Aui.^iIjIu--    uIcmk.      Die    Archive    des   Grafen 


über  die  V.  PleDarsitzung.  ml 5 

Douglas  in  Langenstein  und  des  Freiherrn  von  Enzberg  in 
Mühlheim  a.  d.  Donau  konnte  Dr.  Baumann  in  diesem  Jahre 
äusserer  Hindernisse  halber  noch  nicht  besuchen.  Was  so- 
dann die  Archive  der  in  seinem  Bezirk  gelegenen  Städte  be- 
trifft, so  hoffte  er,  das  Rcpertorium  des  sehr  bedeutenden 
Stadt-  und  Spitalarchivs  in  Villingen,  das  Professor  Roder 
daselbst  vollständig  neu  geordnet  und  verzeichnet  hat,  der 
Kommission  vorlegen  zu  können,  jedoch  ist  die  Reinschrift 
noch  nicht  fertig  gestellt.  In  Waldshut  hat  sich  das  Stadt- 
archiv im  Rathause  vorgefunden,  mit  dessen  Ordnung  sich 
Landgerichtsrat  Birkenmayer  befasst.  Das  Archiv  zu  Mark- 
dorf wird  Oberamtsrichter  von  Woldeck-Arneburg  im  Laufe 
dieses  Winters  ordnen  und  verzeichnen.  Auch  in  Messkirch 
hat. unser  Pfleger  Dr.  Gagg  im  Rathause  ein  kleines  Stadt- 
archiv vorgefunden,  von  dem  Berichterstatter  im  nächsten 
Jahre  Einsicht  nehmen  will.  Sehr  erfreulich  ist  endlich  die 
Fürsorge,  welche  in  neuerer  Zeit,  dank  der  Initiative  des 
Oberbürgermeisters  Winterer,  die  städtische  Verwaltung  zu 
Konstanz  dem  dortigen  bedeutenden  Stadtarchive  zuwendet. 
In  der  Person  des  Stadtbibliothekars  Effing  wurde  ein  eigener 
Stadtarchivar  angestellt  und  durch  bauliche  Veränderungen 
in  den  bisher  stark  an  Feuchtigkeit  leidenden  Archivräumen  der 
in  Folge  davon  bestehende  Übelstand  thunlichst  beseitigt.  Mit  der 
Ordnung  des  Archivs  im  Lehrinstitut  Zofingen  zu  Konstanz 
hat  unser  Pfleger  Professor  Eiselein  begonnen.  In  Überlingen 
ist  zur  Vollendung  der  definitiven  Ordnung  der  von  Professor 
Roder  repertorisierten  Archive  der  Stadt  und  des  Spitals  noch 
die  Einlegung  der  einzelnen  Urkunden  und  Aktenfaszikel  in 
Pallien  nötig,  was  im  Laufe  des  Jahres  1887  geschehen 
soll-  Von  den  Pflegern  haben  viele  auch  in  diesem  Jahre 
Berichte  über  geordnete  und  verzeichnete  Gemeinde-  und  Pfarr- 
archive eingesendet,  besonders  umfangreiche  Arbeiten  die 
Herren  Birkenmayer  und  Roder  aus  dem  Amtsbezirk  Walds- 
hut, ausserdem  die  Pfleger  Dreher,  Winterer,  Forster,  Hättig, 
Strass  und  Damal  aus  den  Amtsbezirken  Engen,  Konstanz, 
Neustadt,  Triberg,  Überlingen  und  Wolfach. 

2.  Archivdirektor  v.  Weech  teilt  mit,  dass  in  diesem  Jahre 
Berichte  über  den  Inhalt  der  Stadtarchive  zu  Breisach  und 
Baden  von  den  Pflegern  Stadtarchivar  Poinsignon  und  Pro- 
fessor Stösser  und  aus  einer  erheblichen  Anzahl  ländlicher 


über  die  V.  Plenarsitzang.  ml  7 

die  Pflegschaft  im  Amtsbezirk  Mosbach  übernommen  hat, 
ein  Verzeichnis  der  Archivalien  von  9  Gemeinden  dieses  Amts- 
bezirks ;  von  den  Pflegern  Professor  Meyer,  Ratsschreiber  Laux 
und  Archivar  Dr.  Wagner  Berichte  über  eine  Reihe  von  Ge- 
meindarchiven in  den  Amtsbezirken  Schwetzingen,  Sinsheim 
und  Wertheim.  Interessante  und  alte  Stücke  aus  dem  Ge- 
meindearchiv zu  Waihstadt,  welche  eingehendere  Behandlung 
erforderten,  hat  Berichterstatter  selbst  verzeichnet. 

Bleibt  in  den  meisten  Amtsbezirken  auch  noch  mancherlei 
zu  thun,  so  lehrt  doch  die  Thatsache  der  binnen  wenigen  Jah- 
ren erfolgten  Erledigung  einer  Reihe  von  Bezirken,  dass  die 
Aufgabe,  welche  sich  die  Kommission  mit  der  Durchforschung 
der  noch  im  Lande  befindlichen  Archivalien  gestellt  hat,  wohl 
erfüllbar  und  lohnend  ist  und  die  Kräfte  der  einzelnen  Pfleger 
nicht  überschreitet. 

In  der  sich  an  diese  Berichte  anschliessenden  Diskussion 
wurden  die  Leistungen  der  Pfleger  allgemein  dankbar  aner- 
kannt, ebenso  die  Förderung,  welche  ihre  Arbeiten  fast  überall 
durch  Staats-,  Gemeinde-  und  Kirchenbehörden  gefunden  haben. 
Dabei  wurde  es  als  wünschenswert  bezeichnet,  dass  die  Pfleger 
sich  von  Zeit  zu  Zeit  überzeugen  möchten,  ob  die  von  ihnen 
hergestellte  Ordnung  der  Archivalien  auch  erhalten  bleibe.  Eine 
zu  diesem  Zweck  nötige  Instruktion  im  Einvernehmen  mit  den 
Bezirksdelegierten  auszuarbeiten  wurde  dem  Bureau  anheim- 
gegeben. 

Der  Archivdirektor  teilte  mit,  dass  bis  jetzt  nachstehend  ver- 
zeichnete Gemeinden  ihre  Archivalien  dem  Grossherzoglichen 
General-Landesarchiv  zur  Aufbewahrung  übergeben  haben: 

Allensbach,  Ballrechten,  Emmingen  ab  Egg,  Flehingen, 
Hemsbach,  Hilsbach,  Honstetten,  Immendingen,  Laudenberg, 
Leipferdingen ,  Liggeringen,  Mudau,  Mühlingen,  Neuenheim, 
Ölmingen,  Schlossau,  Schweinberg,  Sennfeld,  Steisslingen, 
ünteribenthal,  Waldmatt,  Wettersdorf,  Zähringen. 

Hierauf  wurde  ein  Antrag  des  Archivars  Dr.  Baumann 
besprochen  und  angenommen,  wonach  zu  den  bisherigen  3 
Bezirksdelegierten  ein  vierter  in  der  Person  des  Professors  Dr. 
Roder  in  Villingen  hinzutreten  solle.  Die  Verteilung  der  Amts- 
bezirke nach  der  neuen  Organisation  wurde  der  Verständigung 
der  Bezirksdelegierten  untereinander   überlassen.     Die  neue 

Hitt.  d.  bad.  hiit.  Kom.  No.  8.  |li2 


m 


18  Bericht 


Einteilung  sowie  ein  Verzeichnis  der  Pfleger  nach  dem  gegen- 
wärtigen Stande  machen  wir  in  Beilage  D.  bekannt. 

Hierauf  kamen  einige  von  Mitgliedern  der  Kommission  ge- 
stellte Anträge  zur  Verhandlung  und  Beschlussfassung  und 
zwar: 

1.  Der  Antrag   des  Archivrats  Dr.  Schulte: 

„Die  historische  Kommission  wolle  die  Bearbeitung  und 
Herausgabe  der  Tagebücher  und  Kriegsakten  des  Markgrafen 
Ludwig  Wilhelm  von  Baden-Baden  aus  den  Jahren  1693 
bis  1697  beschliessen."  Die  Begründung  des  Antrags  teilen 
wir  in  Beilage  C.  mit. 

2.  Der  Antrag  des  Geheimen  Bofrats  Dr.  Winkelmann: 
„Die  historische  Kommission   wolle  beschliessen,   zu  den 

Herstellungskosten  des  3.  Bandes  des  von  Archivdirektor  Dr. 
V.  Weech  bearbeiteten  und  herausgegebenen  Codex  diplomati- 
cus  Salemitanus  einen  Beitrag  zu  bewilligen." 

3.  Der  Antrag  desselben: 

„Die  Kommission  wolle  Herrn  Direktor  Dr.  August  Thor- 
becke  in  Heidelberg  mit  der  Herausgabe  der  für  die  Ge- 
schichte des  höheren  Unterrichtswesens  überaus  wichtigen  Hei- 
delberger Universitätsstatuten  des  16.  bis  18.  Jahrhunderts 
beauftragen." 

Alle  drei  Anträge  wurden  nach  eingehender  Begründung  durch 
die  Antragstoller  und  Unterstützung  durch  andere  Kommis- 
sionsiiiitglieder  einstimmig  angenommen.  Mit  der  Herausgabe 
der  Tagebücher  und  Kriegsakten  des  Markgrafen  Ludwig  Wil- 
helm wurde  Archivrat  Dr.  Schulte  betraut. 

Nach  Erledigung  geschäftlicher  Angelegenheiten  schloss  der 
Vorstand  die  V.  Plenarsitzung,  indem  er  Seiner  Königlichen  Ho- 
heit dem  Grossherzog,  der  Grossherzoglichen  Staatsregierung 
und  der  Volksvertretung  für  ihre  Förderung  der  Thätigkeit 
der  Kommission,  sowie  insbesondere  noch  den  anwesenden 
Herrn  Regierun^svertretern  für  ihre  Teilnahme  an  den  Ver- 
handlungen den  Dank  der  Kommission  aussprach. 


über  die  V.  Plenarsitzung.  ml 9 

Beilage  A. 

Adresse 

zum  90.  Geburtstage 

Seiner  Excellenz  des  Herrn  Geheimrats  Dr.  Leopold 

von  Ranke. 


Hochverehrter  Herr  Geheimer  Rat! 

An  dem  Tage,  an  welchem  aus  allen  Teilen  der  Welt  zur 
Feier  Ihres  90.  Geburtstages  Ew.  Excellenz  Huldigungen  und 
Segenswünsche  dargebracht  werden,  möchte  auch  eine  der 
jüngsten  Vereinigungen  zur  Förderung  der  Geschichtsforschung, 
die  badische  historische  Kommission,  nicht  unter  den  Glück- 
wünschenden fehlen. 

Als  unser  Grosslierzog,  der  erhabene  Protektor  von  Kunst 
und  Wissenschaft,  diese  Kommission  zur  Erforschung  und  Be- 
arbeitung der  Geschichte  seines  Hauses  und  seines  Landes 
ins  Leben  rief,  legte  er  ihr  die  Verpflichtung  auf,  sich  einzu- 
fügen in  die  Kette  der  mannigfaltig  gestalteten  Glieder,  aus 
denen  sich  die  grosse  Genossenschaft  wissenschaftlich  Stre- 
bender und  Wirkender  zusammensetzt,  welche  Ew.  Excellenz 
als  ihren  unvergleichlichen  Altmeister  verehrt. 

Indem  wir,  deren  Thätigkeit  in  drei  arbeitsreichen  Jahren 
seit  unserer  Gründung  nur  eine  vorbereitende  sein  konnte, 
uns  anschicken,  die  ersten  Früchte  derselbeü  der  gelehrten 
Welt  vorzulegen,  begrüssen  wir  es  als  ein  glückliches  Omen, 
dass  dies  in  einem  Zeitpunkte  geschieht,  dem  der  Eintritt 
Ew.  Excellenz  in  ein  neues  Lebensjahrzehnt,  welches  zu  er- 
reichen die  Vorsehung  nur  ihren  auserlesenen  Lieblingen  gönnt, 
eine  besondere  Weihe  für  alle  der  Geschichtswissenschaft 
Dienenden  verleiht. 

Gott  erhalte  Ew.  Excellenz  noch  lange  Jahre  der  Nation 
und  der  Wissenschaft. 

Karlsruhe,  20.  Dezember  1885. 

Die  badische  historische  Kommission. 

Der  Sekretär:  Der  Vorstand: 

gez.  Dr.  V.  Weech.  gez.  Dr.  Winkelmann. 

M2» 


in20  Bericht 

Beilage  B. 


Disposition 

zu  einer 

Wirtschaftsgeschichte  des  Schwarzwaldes 

und  der  angrenzenden  Gaue 
der  badischen  historischen  Kommission  vorgelegt 

▼OD 

Professor  Dr.  Eberhard  Gothein. 


Die  älteste  Zeit  beabsichtige  ich  nur  in  der  Weise  einer 
Einleitung  zu  behandeln.  Zu  wirklichen  Forschungen  über 
keltische  und  romanische  Besiedlungen  und  deren  etwa  noch 
in's  Mittelalter  hineinreichende  Reste  fehlen  mir  die  nötigen 
Vorkenntnisse  archäologischer ,  antiquarischer ,  sprachlicher 
Art.  Ich  werde  mich  begnügen,  dasjenige  kurz  zusammen- 
zufassen, was  mir  hier  kritisch  gesichert  erscheint. 

Die  Frage  der  germanischen  Besiedlung  des  rechten  Ufers 
des  Oberrheins,  mit  der  das  erste  Buch  der  Arbeit  zu  beginnen 
hat,  werde  ich  ebenfalls  nach  einer  wichtigen,  vielleicht  der 
wichtigsten  Seite  hin  nicht  erschöpfend  behandeln:  das  Mittel 
der  Namenforschung  darf  nur  ein  germanistisch-philologisch  ge- 
schulter Forscher  mit  Sicherheit  handhaben,  und  auch  dies 
nur  auf  Grund  eines  vollständigen  Materials.  Übrigens  glaube 
ich,  dass  in  unserm  reinschwäbischen  Gebiete  nicht  an  Re- 
sultate der  Namensforschung,  wie  sie  Arnold  in  dem  Durch- 
zugsland Hessen  erreichte,  zu  denken  ist.  Auch  hier  wird 
eine  kurze  Zusammenfassung  gesicherter  Resultate  genügen. 
Auf  der  eigentlich  wirtschaftlichen  Seite  der  Besiedlung  hat 
bei  mir  naturgeuiäss  der  Nachdruck  zu  liegen.  Die  älteste 
Gestaltung  der  Mark-  und  Dorfverfassung,  die  Formen  der 
Dorf-  und  Fluranlage,  der  Ausbau  von  Tochterdörfern  und 
Einzelhöfen,  die  Verhältnisse  des  Besitzes  am  Grund  und 
Boden  —  Königsgut,  grosser  Grundbesitz,  Klostergut  —  der 
Einfluss,  den  dieselben  auf  die  Besiedelung  haben,  die  ersten 
Fortschritte   der   Bodenkultur   zu    geregelter   Dreifdderwirt- 


über  die  V.  Plenarsitzung.  in21 

Schaft  und  Weinbau  sollen  hier  nacheinander  zur  Behandlung 
kommen. 

Die  Schwierigkeit  dabei  ist  nur:  wie  weit  in's  Einzelne 
zu  gehen  ist.  Eine  Reihe  von  Monographien  zu  geben,  in 
denen  die  Verhältnisse  jeder  einzelnen  Mark  behandelt  werden, 
geht  nicht  an;  alle  Einheit  und  alles  Interesse  würde  darüber 
verloren  werden. 

Andererseits  ist  es  doch  entschieden  erforderlich,  einen 
Überblick  über  das  ganze  Gebiet  zu  geben,  z.  B.  die  Mark- 
abgrenzung durchweg  darzustellen  —  was  am  besten  aller- 
dings durch  ein  beigegebenes  Kärtchen  geschehen  würde  — , 
während  es  schon  bei  den  wechselseitigen  Berechtigungen  der 
Dorfschaften  an  einander  genügt  typische  Beispiele  heraus- 
zuheben. 

Eine  eingehende  Würdigung  müssen  schon  in  den  Anfangs- 
kapiteln die  Rechtsverhältnisse  erfahren.  Ich  möchte  über- 
haupt als  das  Ziel  meiner  Darstellung  der  mittelalterlichen 
Wirtschaftsgeschichte  bezeichnen:  zu  zeigen,  wie  Wirtschaft, 
Privatrecht  und  öffentliches  Recht  einander  wechselweise  be- 
dingen, wie  sie  auch  in  ihren  Veränderungen  von  einander 
abhängen. 

Dieses  erste  Buch  schliesst  ab  mit  dem  Zeitpunkt,  wo  das 
städtische  Leben  sich  mächtiger  entfaltet  und  Einfluss  auf  die 
Gesamtentwicklung  gewinnt.  Eine  genaue  Grenzlinie  mag 
ich  hier  nicht  ziehen;  die  Einteilung  folgt  hier  mehr  den 
Stoffen  als  der  Zeit.  An  die  Spitze  des  zweiten  Buches  tritt 
die  wirtschaftliche  Entwicklung  der  Städte,  wie  ich  denn  über- 
haupt in  jeder  Periode  zuerst  die  massgebende  Erscheinung 
bespreche,  sodann  die  sekundären  mit  ihr  in  Verbindung  setze. 
Diese  naturgemässe  Einteilung  ersetzt  den  Nachteil,  dass  in 
dem  einen  Buche  die  agrarischen  Verhältnisse,  in  dem  andern 
die  städtischen,  in  einem  dritten  die  fürstliche  Verwaltung  an 
die  erste  Stelle  treten,  dadurch,  dass  nur  so  eine  organische 
Entwickelung  möglich  wird. 

Da  neuerdings  Basel  eine  eingehende  Gewerbegeschichte 
erhalten  hat,  so  kann  ich  mich  bei  den  sehr  ähnlichen  Ver- 
hältnissen des  städtischen  Handwerks  in  Freiburg  verhältnis- 
mässig kurz  fassen ;  eingehender  will  ich  zwei  bisher  ziemlich 
vernachlässigte  Punkte,  die  Gewerbegeschichte  kleinerer  Städte 


ni22  Bericht 

und  die  jener  Gewerbe,  die  ausserhalb  der  Zunftverfassung 
verbleiben,  behandeln. 

Die  Verhältnisse  des  Besitzes  und  die  sich  daran  knüpfen- 
den Rechtsfragen  bieten  in  Städten,  die  wie  Freiburg  und 
Villingen  ursprünglich  in  gleichmässig  mechanischer  Weise 
auf  Grundlage  der  gleichgemessenen  Hofstatt  angelegt  sind,  ein 
besonderes  Interesse.  Eine  Spezialuntersuchung  über  diese 
seit  Arnolds  Geschichte  des  Eigenthums  in  den  Städten  so 
wichtig  gewordene  Frage,  werde  ich  auf  Grundlage  des  reichen 
Freiburger  Materials  mit  Zuziehung  desjenigen  von  Villingen 
womöglich  noch  in  diesem  Winter  publizieren.  Dagegen  furcht« 
ich  über  Handel  und  Verkehr  aus  dieser  Periode  wenig  Neues 
beibringen  zu  können. 

Unmittelbar  an  den  städtischen  Gewerbfleiss  schliesst  sich 
die  Untersuchung  des  für  das  Aufblühen  unserer  Landschaften 
in  jener  Zeit  so  überaus  wichtigen  Bergbaues,  der  hier  sofort 
auch  in  seiner  zweiten  Blüteperiode  am  Ende  des  15.  Jahr- 
hunderts dargestellt  wird.  Auch  hier  werde  ich  mich  wohl 
genötigt  sehen,  den  Hauptwert  auf  eine  Darstellung  der  so- 
zialen und  rechtlichen  Verhältnisse  zu  legen,  die  meiner  An- 
sicht nach  schon  dadurch  von  grösster  Bedeutung  sind,  weil 
durch  die  Zwischenstufe  der  Glashütten-Genossenschaften  die 
genossenschaftliche  Organisation  des  spätem  Schwarzwaldge- 
werbes und  Handels  aus  der  Gewerkschaft  hervorgegangen  ist. 
Dagegen  bezweifle  ich  —  obgleich  ich  in  diesem  Punkte  noch 
nicht  klar  sehe  — ,  dass  wichtigere  Resultate  der  eigentlichen 
Volkswirthschaft  betreffend  die  Produktion  der  Edelmetalle, 
die  Menge,  die  Kosten  derselben,  wobei  sich  auch  für  die 
Löhne  feste  Anhaltepunkte  zeigen  müssten,  aus  dieser  Unter- 
suchung hervorgehen  werden. 

Geradezu  zu  einem  Hauptteil  muss  die  Darstellung  des 
Einflusses  werden,  welchen  die  Entfaltung  des  inneren  Ver- 
kehres durch  das  Entstehen  eines  städtischen  Marktes,  welchen 
auch  die  sozialen  Verhältnisse  der  Städte  auf  Wirtschaft  und 
Lage  des  Landvolkes  äussern.  Die  Fortschritte  des  Acker- 
baus, die  Ausdehnung  der  Ackerfluren,  der  stellenweise  sich 
zeigende  Zerfall  der  alten  Agrarverfassung,  die  völlig  verän- 
derten Besitzverhältnisse,  die  Art  und  Weise,  wie  der  Ban^ 
wieder  zum  Grundeigentümer  wird,  die  Rechtsentwicklung  in 
den  Weistümern,  die  zunehmende  Volksdichtigkeit,  dieGestaltang 


über  die  V.  Plenarsitzung.  in23 

und  Ausübung  der  Zugfreiheit,  das  Pfahlbürgertum  kommen 
hier  im  einzelnen  zur  Behandlung.  In  diesem  Zusammenhang 
findet  auch  die  Frage  nach  der  Besiedlung  des  Schwarz waldes 
vom  Beginn  des  12.  Jahrhunderts  an  ~  die  wenigen,  älteren 
Besiedelungen  sind  im  1.  Buch  behandelt  — ,  ihr  zeitweiliges 
Stillstehen  oder  Rückschreiten  in  einem  besonderen  Kapitel 
ihre  Beantwortung ;  denn  gerade  diese  recht  verwickelten  Er- 
scheinungen sind  nur  aus  der  Gesamtbewegung  der  Volkswirt- 
schaft zu  erklären. 

Ein  weiterer  Abschnitt  behandelt  die  Gründe  einer  begin- 
nenden Zersetzung:  die  wirtschaftlichen  und  sozialen  Schatten- 
seiten der  städtischen  Wirtschaft,  die  Verschuldung,  die  Zunft- 
kämpfe und  den  seit  dem  Ende  des  15.  Jahrhunderts  be- 
merkbaren Anfang  einer  Erstarrung  des  Zunftwesens;  ferner 
werden  die  Ursachen  der  fortwährend  wachsenden  Unzufrieden- 
heit des  Landvolks,  die  schliesslich  im  Bauernkrieg  zur  Kata- 
strophe führt,  entwickelt.  Inbezug  hierauf  kann  ich  auf  den 
von  mir  in  der  Westdeutschen  Zeitschrift  1885  veröffent- 
lichten Aufsatz:  „Die  Lage  des  Bauernstandes  in  Südwest- 
deutschland am  Ende  des  Mittelalters"  hinweisen.  Im  wesent- 
hchen  sollen  die  Ansichten,  die  ich  dort  aufgestellt  habe,  in 
diesem  Abschnitte  ausgeführt  werden. 

Es  möchte  scheinen,  dass  ich  bei  einer  solchen  Einteilung 
alles  Licht  in  den  einen,  allen  Schatten  in  den  andern  Ab- 
schnitt bringe.  Jedoch  handelt  es  sich  hier  in  der  That  um 
die  Erklärung  der  vielleicht  schwierigsten  Thatsache  in  der 
deutschen  Wirtschaftsgeschichte:  wie  es  gekommen,  dass  unter 
den  ungünstigsten  politischen  Verhältnissen  die  deutsche  Volks- 
wirtschaft von  der  Mitte  des  13.  Jahrhunderts  ab  das  ganze 
14.  Jahrhundert  hindurch  in  rascher  Vorwärtsentwickelung 
sich  zeigt,  und  warum  sie  sich  im  15.  nur  gerade  auf  dieser 
Höhe  behaupten  kann  unter  schweren  gesellschaftlichen  Käm- 
pfen und  in  der  Vorbereitung  noch  schwererer.  Hierbei  ist 
eine  solche  Stoffverteilung  unumgänglich,  wenn  auch  die  Er- 
scheinungen zeitlich  bisweilen  zusammenfallen,  die  hier  getrennt 
behandelt  werden. 

Den  Abschluss  dieses  Buches  bildet  die  Darstellung  der 
Umänderungen  in  der  Verwaltung  sowohl  der  Städte  als  der 
Fürstentümer.  Hier  ist  jede  Untersuchung  darüber,  wie  die 
Fürstentümer  zusammengekommen,  auch  darüber,  welches  ihre 


m 


24  Bericht 


Stellung  im  Reichsganzen  war,  von  vornherein  ausgeschlossen, 
dagegen  müssen  die  Formen  der  inneren  Verwaltung  und  noch 
mehr  deren  positive  Massregeln  dargestellt  werden.  Hieraus 
ergiebt  sich,  dass  auch  die  ständische  Entwicklung  unumgäng- 
lich behandelt  werden  muss,  zumal  sie  auch  wieder  die  Macht- 
stellung der  Grundherren  zu  ihren  Hintersassen  durchaus  beein- 
flusst.  Sehr  gern  möchte  ich  nun  an  dieser  Stelle  oder  an 
der  entsprechenden  des  folgenden  Buches  einmal  genau  dar- 
stellen, was  es  eigentlich  mit  dem  Einfluss  des  römischen 
Rechtes  praktisch  auf  sich  hat.  Material  für  unsere  Gebiete 
ist  überreich  vorhanden.  Welche  Fülle  desselben  bieten  nicht 
allein  die  vollständigen  Prozessakten  des  Reichskammergerichtes! 
Ob  aber  zu  dieser  schwierigen  Untersuchung  meine  romanisti- 
schen  Kenntnisse  ausreichen  werden,  ist  mir  leider  zweifelhaft; 
und  dieselben  zu  vertiefen,  mangelt  die  Zeit. 

Das  dritte  Buch  umfasst  die  Zeit  vom  Bauernkrieg  bis  zur 
Wiederherstellung  friedlicher  Zustände  nach  dem  spanischen 
Erbfolgekrieg.  Die  Gesichtspunkte,  die  mich  hier  leiten,  habe 
ich  im  wesentlichen  in  dem  Aufsatze:  „Der  Oberrhein  vor  und 
nach  dem  30jährigen  Kriege"  ausgesprochen.  Mit  den  Nach- 
wirkungen des  Bauernkrieges  beginne  ich  und  schildere  im  Zu- 
sammenhang damit  die  bäuerliche  Entwicklung  bis  zum  30- 
jährigen  Kriege,  die  unbestreitbare,  wenn  auch  nicht  tiefgrün- 
dige wirtschaftliche  Wohlfahrt  einerseits,  den  sozialen  Rückschritt 
anderseits.  Die  in  unserem  Gebiet  besonders  auffallende  Ver- 
knöcherung der  Städte  wird  kurz  behandelt,  ausführlich  da- 
gegen die  Regententhätigkeit  der  Fürsten  bis  herab  zu  den 
Äbten  und  Adligen.  Das  folgende  Kapitel  behandelt  die  Ver- 
wüstungen des  30jährigen  Krieges.  Hier  will  ich  nun  keines- 
wegs im  einzelnen  zeigen,  wie  der  Wohlstand  zerrieben  wurde; 
das  könnte  nur  an  der  Hand  der  politischen  Geschichte  ge- 
schehen, und  gäbe  doch  nur  ein  eintöniges  Bild  ununterbro- 
chener Misere,  einige  Beispiele  müssen  hier  genügen  —  ebenso 
wie  bei  den  folgenden  Kriegen  — ,  mehr  Wert  lege  ich  darauf, 
wie  inmitten  der  Kriegsstürme  doch  immer  wieder  die  Men- 
schen sich  einzurichten  wissen;  diese  unglaubliche  Zähigkeit 
ist  das  psychologisch  wie  wirtschaftlich  interessante  Moment. 
Für  unerlässlich  halte  ich  dagegen,  ein  möglichst  exaktes  Bild 
des  Zustandes  nach  dem  Kriege  zu  geben.  Hier  will  ich 
namentlich  eine  zusammenfassende  Darstellung  der  Preisbewe- 


über  die  V.  Plenarsitzung.  m25 

gung  geben,  und  zwar  vom  Ende  des  Mittelalters  an,  denn 
in  die  einzelnen  Kapitel  möchte  ich  diese  wichtige  Untersu- 
chung nicht  zerstückeln.  Der  Gang  der  Wiederbesiedlung, 
namentlich  des  Schwarzwaldes  hängt  schon  eng  mit  der  Indu- 
strie zusammen,  wird  hier  aber  für  sich  dargestellt,  damit  die 
agrarischen  Zustände  ungetrennt  bleiben.  Von  der  städtischen 
Wirtschaft  nach  dem  30jährigen  Kriege  ist  wenig  zu  sagen; 
mehr  Interesse  fordert  die  Durchführung  des  Prinzips  der 
Landes-Zunftverfassungen. 

Das  vierte  und  letzte  Buch  umfasst  das  18.  Jahrhundert.  An 
die  Spitze  muss  hier  die  Schilderung  der  Verwaltung  treten,  nicht 
nach  ihren  einzelnen  Massregeln,  die  in  den  folgenden  Kapi- 
teln erscheinen,  sondern  nach  ihrer  Organisation,  nach  ihren 
Grundsätzen,  teilweise  auch  nach  ihren  Persönlichkeiten  bis 
auf  Kaiser  Joseph  und  Karl  Friedrich.  Daran  schliesst  sich 
die  Darstellung  der  ländUchen  Verhältnisse.  Der  Beginn  einer 
technischen  Umwandlung  des  Ackerbaues,  der  Kampf  gegen 
die  ewige  Waide,  die  Meliorationen,  die  Einführung  der  Han- 
delsgewächse und  der  Stallfütterung,  die  Änderung  in  den 
Rechtsverhältnissen,  weiterhin  das  mehr  oder  minder  rasche 
Zerbröckeln  der  Flurverfassung,  vor  allem  die  Stellungnahme 
zur  Allmende,  die  über  deren  Schicksal  geführten  Kämpfe,  end- 
lich die  Einkehr  nicht  nur  von  Ordnung  sondern  auch  von 
rationeller  Kultur  in  den  Forsten,  der  grossartige  Aufschwung 
des  Holzhandels  —  derselbe  hat  im  16.  Jahrhundert  schon 
einmal  ein  besonderes  Kapitel  erhalten  — ,  kommen  hier  nach- 
einander zur  Darstellung.  Im  Gegensatz  hierzu  schildert  das 
folgende  Kapitel  das  erstarrte  städtische  Handwerk,  die  Zag- 
haftigkeit und  innere  Unsicherheit  der  Regierungen  diesem 
gegenüber.  Hierbei  ist  die  sparsamste  Auswahl  aus  den  wü- 
sten Stoffmassen  angezeigt.  Umsomehr  ist  die  sorgsamste 
Verwertung  des  Materials  geboten  bei  den  folgenden,  die 
Industrie  behandelnden  Kapiteln.  Hier  muss  eine  scheinbar 
nur  äusserliche  Einteilung,  die  nach  Industriezweigen,  fest- 
gehalten werden.  Bergbau  und  Eisenindustrie  machen  den 
Beginn,  weil  sie  sich  an  überkommene  Einrichtungen  an- 
schliessen.  Darauf  folgt  die  vielverzweigte  Textilindustrie,  die 
entweder  geradezu  fiskalisch  war,  oder  die  auf  staatlicher  Ord- 
nung der  Arbeit  in  diesem  ganzen  Zeitraum  beruht.  Die  eben- 
falls fiskalische   Thonindustrie  bildet  einen  kurzen  Anhang. 


m26  Bericht 

Für  die  Entfaltung  dieser  Industrien  kann  ich  zwar  viel  in- 
teressantes Material  beibringen,  aber  die  Teilnahme  wendet 
sich  natürlich  den  Gewerben  zu,  in  denen  sich  die  Eigenart 
der  Landschaften  treuer  abspiegelt,  also  der  Pforzheimer  Bi- 
jouterie und  der  Schwarzwälder  Kleinindustrie.  Sie  gehören 
schon  darum  an  das  Ende,  weil  sie  im  wesentlichen  selbst- 
gewachsene Industrien  sind.  Zugleich  bieten  sie  in  ihrer  Ent- 
wicklung einen  merkwürdigen  Gegensatz:  das  Bild  vollendet- 
ster Fabrikkonzentration  dort,  das  einer  einsam  betriebenen 
Hausindustrie,  aber  mit  strengem  genossenschaftlichen  Betrieb 
des  Handels,  hier.  —  Diese  Einteilung  nach  Fabrikationen 
hat  zwar  den  Nachteil,  dass  man  die  Darstellung  zeitlich 
mehreremale  von  vorn  anheben  niuss,  bietet  aber  die  einzige 
Möglichkeit,  Verwirrung  zu  vermeiden. 

Mit  der  Rheinbundszeit  schliesse  ich;  in  jedem  einzehien 
Fall  lässt  sich  aber  die  Grenze  nicht  genau  innehalten.  Da 
die  vergangene  Entwicklung  als  Grundlage  der  Gegenwart  dar- 
gestellt werden  soll,  sind  bisweilen  Andeutungen  über  die  wei- 
tere Gestaltung  notwendig.  Wenn  z.  B.  die  Frohnden  in  ihrer 
letzten  Gestalt  dargestellt  werden,  so  muss  auch  auf  das  Wesen 
der  endgiltigen  Frohndablösung  hingewiesen  werden.  Ein  eigent- 
liches  Übergreifen  über  die  gesteckte  Zeitgrenze  ist  höchstens 
bei  einigen  Zweigen  der  Industrie  notwendig. 

Eins  möchte  ich  freilich  schon  jetzt  betonen:  als  abschlies- 
send kann  ich  höchstens  für  die  Geschichte  der  Industrie  meine 
Arbeit  bezeichnen ,  in  allen  übrigen  Abschnitten  will  ich  zu- 
frieden sein,  wenn  sie  vielmehr  die  Grundlage  zu  weiteren 
Forschungen  geben  werden. 


über  die  V.  Plenarsitzung.  in27 

Beilage  C. 

Begründung 

des  Antrags  des  Archivrats  Dr.  Schulte 

betreffend  die  Bearbeitung  und  Herausgabe  der  Tagebücher 

und  Kriegsakten  des 

Markgrafen  Ludwig  Wilhelm  von  Baden-Baden 

in  den  Jahren  1693—1697. 


Aus  dem  Kriegsleben  des  Markgrafen  Ludwig  Wilhelm  ist 
bislang  in  der  Litteratur  ganz  unbeachtet  geblieben  die  Zeit 
seines  Oberkommandos  am  Rhein  zur  Zeit  des  pfälzischen  Erb- 
folgekrieges in  den  Jahren  1693—1697,  wo  er  an  der  Spitze 
der  fränkischen  und  schwäbischen  Kreistruppen,  zu  denen 
einige  kaiserliche  Regimenter  kamen,  stand  und  damit  häufiger 
auch  das  Kommando  über  die  von  den  armierten  Ständen 
aufgebrachten  Truppen  vereinte.  Wenn  Röder  von  Diersburg 
in  den  beiden  grossen  Publikationen  über  Ludwig,  seine  Türken- 
kriege und  seinen  Anteil  am  spanischen  Erbfolgekrieg  zunächst 
behandelte,  so  hat  er  freilich  die  interessantesten  Kämpfe 
vorweggenommen.  Aber  er  hat  doch  eine  sehr  frucht- 
bringende Arbeit  übriggelassen.  Markgraf  Ludwig  Wilhelm 
hat  auf  Grund  des  Befehlbuches  und  der  Kriegsakten  die  von 
ihm  am  Oberrhein  geführten  Feldzüge  auf  das  genaueste  aus- 
arbeiten und  mit  Plänen  über  die  einzelnen  Gefechte  und  Lager 
der  Armee  illustrieren  lassen.  Ganz  vollendet  ist  die  Arbeit 
nicht,  der  5.  und  letzte  Feldzug  von  1697  fehlt,  nur  ein  Teil,  die 
Belagerung  der  Ebernburg  enthaltend,  ist  in  einer  Handschrift 
der  Hof-  und  Landesbibliothek  erhalten,  in  dem  schon  flüch- 
tiger ausgestatteten  von  1696  ist  nicht  ausgeführt  die  Karte 
über  die  wochenlangen  Kämpfe  Ludwig  Wilhelms  mit  den 
Franzosen  um  Neustadt  a.  d.  Hardt ;  andere  Blätter  sind  nur 
zum  Teil  illuminiert.  Welchen  Wert  der  Markgraf  diesem  sei- 
nem Werke  beimass,  ersieht  man  daraus,  dass  er  auf  seinem 
Todbette  es  seiner  Gemahlin  anempfahl  mit  der  Bestimmung, 
dass  nur  seinen  Nachkommen  die  Einsicht  gestattet,  eine  Ab- 
schrift nicht  genommen  werden  dürfe.  Diese  durch  das  Aus- 
sterben seines  Stammes  hinfällig  gewordene  Verordnung  hat  zur 
Folge  gehabt,  dass  es  ca.  150  Jahre  versiegelt  im  Archiv  beruhte. 

Die  Absicht,  in  dem  Werke  ein  Buch  für  seine  Nachkommen- 


m 


28  Bericht 


Schaft  zu  schaffen,  aus  dem  diese  die  Feldhermkunst  erlernen 
sollte,  könnte  die  Vermutung  nahe  legen,  dass  dem  Lehrzwecke 
zuliebe  von  dem  wahren  Sachverhalt  abgewichen  ist.  Aber 
eine  doppelte  Vergleichung  bewies,  dass  wir  es  mit  einem 
historisch  getreuen  Bericht  über  die  Feldzüge  zu  thun  haben. 
Es  scheint  mir  sicher,  dass  die  gesamte  Darstellung  dieser  Feld- 
züge deutscherseits  auch  heute  noch  auf  dem  Theatrum  Euro- 
paeum  beruht.  Eine  Vergleichung  aber  mit  diesem  Werke  be- 
wies, dass  dort  nur  ganz  äusserlich  von  den  Feldzügen  berichtet, 
von  dem  Kern  der  Gev*^chichte  nur  hier  und  da  eine  Andeu- 
tung gegeben  ist.  Aus  den  Tagebüchern  erfahren  wir  da  Vor- 
gänge, von  denen  das  Theatrum  Europaeum  nichts  weiss.  Die 
Verzögerung  des  Kinfalls  auf  das  linke  Rheinufer  bei  Daebs- 
landen  und  seine  geringen  Erfolge  klären  sich,  wenn  man 
erfährt,  dass  die  sächsischen  Truppen  sich  weigern,  mitzuthun. 
Vollends  unbekannt  sind  die  Pläne  der  Schaffung  einer  Eri^[s- 
basis  am  Rliein  durch  eine  Neubefestigung  von  Mannheim, 
welche  am  Widerspruch  der  Hessen  scheitern;  ebenso  unbe- 
kannt die  mehrmaligen  Überfälle  der  französischen  Armee, 
welche  nicht  zu  einer  Schlacht  führten,  weil  die  Franzosen  jedes- 
mal vorher  aus  ihrer  Position  Reissaus  nahmen.  Aber  es  ist  ja 
eigentlich  selbstredend,  dass  eine  bessere  Quelle  für  die  Ge- 
schichte dieser  Feldzüge  nur  die  Kriegsakten  selbst  sein  könnten. 
Während  die  eigentlichen  Kriegsakten  für  die  übrigen  Feld- 
züge des  Markgrafen  zum  grossen  Teil  in  Wien  beruhen,  ist 
für  diese  Feldzüge  das  gesamte  Material  bis  zur  Patrouillen- 
meldung  des  Husarenwachtmeisters,  bis  zu  den  kleinsten  Re- 
lationen herunter  im  Grossherzoglichen  Haus-  und  Staatsarchiv 
erhalten.  Icli  habe  vorläufig  nur  für  die  ersten  Monate  des 
Jahres  1693  die  Akten  mit  der  Kriegsbeschreibung  verglichen 
und  da  stellt  sich  es  heraus,  dass  wenigstens  hier  nie  der 
Lehrzweck  den  historischen  Bericht  beeinflusst  hat.  Die  Korre- 
spondenz vor  und  nach  dem  Falle  von  Heidelberg,  welche  nie- 
mals benutzt  ist,  liegt  völlig  vor  bis  zum  Gnadengesuch  de» 
Generals  von  lleddersdorf,  die  Akten  des  Prozesses  gegen 
diesen  sind  unvollständig  erhalten,  das  meiste  seinerzeit  von 
Salzer  benutzte  ist  im  Deutschordensarchiv  in  Wien;  in  summa 
ist  das  vorhandene  Material  init^tande,  stets  die  Richtigkeit 
der  Erzählung  Ludwig  Wilhelms  zu  kontrollieren,  wie  dieselbe 
zu  erläutern  und  zu  erweitern,     in   der  Kriegskorrespondens 


über  die  V.  PlenarsitzuDg.  iq29 

fehlen  Dur  die  Originale  der  Berichte  an  den  Kaiser  nach 
Wien,  die  Konzepte  scheinen  vollständig  erhalten.  Wir  sind 
deshalb  in  der  Lage,  ohne  Ausnützung  fremder  Archive  — 
mit  Ausnahme  vielleicht  des  Archivs  des  k.  k.  Kriegsmini- 
steriums in  Wien  —  auf  Grund  unserer  Karlsruher  Archi- 
valien die  Geschichte  der  Feldzüge  veröffentlichen  zu  kön- 
nen, welche  das  geschwächte  Süddeutschland  unter  der 
Führung  des  Markgrafen  Ludwig  Wilhelm  in  der  Gegend  zwi- 
schen Rastatt,  Landau,  Ebernburg,  Mainz  und  Heilbronn  führte, 
welche  die  Mordbrennereien  der  Jahre  1689—93  in  eine  Ein- 
öde umgewandelt  hatten  und  die  dann,  vom  Markgrafen  ver- 
teidigt, langsam  sich  wieder  erhob. 

Wenn  ich  der  bist.  Kommisssion  auf  Grund  dieses  Be- 
richtes den  Vorschlag  mache,  sie  möge  die  Tagebücher  mit 
den  Akten  veröffentlichen  lassen,  so  weiss  ich  wohl,  dass  die 
Hauptschwierigkeit  darin  liegt,  dass  eine  solche  Publikation 
weit  auf  das  militärische  Gebiet  hinübergreift;  aber  ich  glaube, 
wenn  bei  der  Veröffentlichung  sorgfältig  auf  den  Rat  von 
Militärs  gehört  wird,  so  können  wir  ebensogut  wie  Arneth  die 
Thaten  des  genialen,  kühnen  Prinzen  Eugen,  dessen  Feld- 
züge eine  Fülle  von  wechselnden  Ideen  und  Absichten  leiteten, 
bearbeitete,  auch  die  des  methodischen,  vorsichtigen  Mark- 
grafen Ludwig  publizieren,  wenn  wir  im  Raissonnement  die 
einem  Nichtmilitär  zustehende  Einschränkung  beachten. 

Der  Plan  der  Publikation  würde  meines  Erachtens  folgender 
sein  müssen.  Der  Text  der  Tagebücher  des  Markgrafen  muss 
den  Grundstock  bilden;  verkürzt  dürfen  und  müssen  sie  wer- 
den während  der  Wochen,  die  den  Katastrophen  vorangehen 
und  folgen;  in  den  Tagen  der  Kämpfe  ist  aber  Vollständig- 
keit erforderlich.  Die  Kriegsakten  müssen  zu  dieser  Relation 
als  Ergänzung  untergebracht  werden,  selbstredend  ist  davon 
nur  eine  sehr  enge  Auswahl  zu  trefifen  Von  den  in  den  Tage- 
büchern steckenden  66  Plänen  genügt  es,  etwa  10  beizugeben. 
Die  Einleitung  darf  nur  eine  knappe,  gedrängte  Übersicht 
über  die  ganzen  Feldzüge  enthalten. 

Seine  Königliche  Hoheit  der  Grossherzog  haben  dem  durch 
die  Grossherzogliche  Archivdirektion  Höchstdenselben  unter- 
breiteten Antrag  auf  Genehmigung  dieser  Veröffentlichung 
Höchstihre  Zustimmung  zu  erteilen  geruht. 


mdO 


Bericht 


Beilage  !>• 


Verzeichnis 

der  Pfleger  der  badischen  historischen  Kommission. 

(Stand  vom  20.  November  1886.) 


Amtsbezirke. 


Namen  der  Pfleger. 


(Respizient:  Archivar 


Bonndorf 

Donaueschingen 
Engen 
Eonstanz    Stadt: 

Amt :  Öötl.  Teil  incl. 
Radoifzell 

Westl.  Teil 

Messkirch 
Pfullendorf 

Säckingen 

Stockach 
Überlingen  Stadt: 

Amt:  Westl.  Teil 
Östl.  Teil 

Waldshut 


( 


n 

n 


I.  Bezirk. 

Dr.  Baumann  in  Donaueschingen.) 

Herr  Stadtpfarrer  Honold  in  Bonn- 
dorf. 
Notar  Dietrich  in  Stühlingen. 
Pfarrer  üdry  in  Pfohren. 
Hauptlehrer  B  a  r  t  h  in  Geisingen. 

„    Pfarrer  Dreher  in  Binningen. 

„    Professor  Friedr.  Eiselein  in 
Konstanz. 

„    Professor  Fr.  Eiselein  in  Kon- 
stanz. 

„    Pfarrer    Winterer    in    ßiela- 
singen. 

„    Arzt  Dr.  Gagg  in  Messkirch. 

„    Hofkaplan  Martin  in  Heiligen- 
berg. 

„    Landgerichtsrat  Birkenmayer 
in  Waldshut. 

„    Bez.-Arzt  Schedler  i.  Stockach. 

-    Oberamtsrichter  von  Woldeck 
in  Überlingen. 
Derselbe. 

„    Ratsschreiber  Strass  in  Meers- 
burg. 

„    Landger. -Rat    Birkenmayer 
in  Waldshut. 


11.  Bezirk. 

(Respizient:  Professor  Dr.  Roder  in  Villingen.) 


Lörrach 
Müllheim 
Neustadt 
St.  Blasien 


Herr  Professor  Enilein  in  Lörrach. 
„     Professor  Weiss  in  Müllheinou 
vacat. 

Herr  Oberamtmann  Dr.  Groos  in 
St.  Blasien. 


über  die  Y.  Pledarsitzung« 


inSl 


Amtsbezirke. 


Namen  der  Pfleger. 


Schönau 
Schopfheim 

Staufen 

Triberg 
Villingen 

Wolfach 


( 


Herr  Dekan  Reich  in  Schönau. 

Professor  Weiss  in  Müllheim. 
Pfarrer  Baur  in  St.  Trudpert. 
Pfarrer  Nothhelfer  in 

St.  Ulrich. 
Pfarrer  Hättig  in  Nussbach. 
Professor  Dr.  Roder  in 

Villingen. 
Pfarrer  Damal  in  Stein  ach. 


» 
ff 
ff 

ff 
ff 


ff 
ff 


III.  Bezirk. 

(Respizient:  Archivdirektor  Dr.  von  Weech  in  Karlsruhe.) 

Achern  Herr  geistl.  Lehrer  Dr.  Schindler 

in  Sasbach. 
„     Professor  Valentin  Stösser  in 

Baden. 
„     Stadtarchivar  Poinsignon  in 
Freiburg. 

Pfarrer  C.  Reinfried  in  Moos. 

Professor  a.  D.  Fecht  in 
Karlsruhe. 

Diakonus  Maurer  in  Emmen- 
dingen. 

Pfarrer  Wilh.  Störk   in  Blei- 
bach, A.  Waldkirch. 

Professor  Keller  in  Ettlingen. 

Stadtarchivar  Poinsignon   in 
Freiburg. 

Professor  a.  D.  Fecht  in 
Karlsruhe. 

Pfarrer  Bender  in  Willstett. 

Pfarrer  Hauss  in  Leutesheiin. 

Pfarrers  trittmatter  i.  Kürzeil 

Pfarrer  Meyer  in  Meissenheim. 

Pfarrer  Eckhard  in  Lauten- 
bach und 

Pfarrer  Fehrenbach  in  Erlach. 

Ratsschreiber  Walter  i.  Offen- 
burg. 

Professor  Dr.  Hartfelder  in 
Heidelberg. 

Gymnasiumsdirektor  Dr.  Ost  er 
in  Rastatt. 


Baden 

Breisach 

Bühl 
Durlach 

Emmendingen 

Ettenheim 

Ettlingen 
Freiburg 

Karlsruhe 


Kehl 


Lahr 


vorm.  Amt  Kork 

Rhein  bi- 
schofsheim 

katholischer  Teil 


» 


cvangeh'scher  Teil 

Oberkirch 
Offenburg 
Pforzheim 
Rastatt 


n 
n 

n 

» 

n 
n 


m32 


Bericht 


mtm 


Amtsbezirke. 


Namen  der  Pfleger. 


Waldkirch 

für  die  kath.  Pfarreien  des 
Amtsbezirks  und  die  6e- 
meiuden  des  Simonswäl- 
der und  hintern  Elzthales 


Herr  Diakonus  Maurer  in  Emmen- 
dingen. 
„    Pfarrer  Dr.  J.  Gutmann  in 
Untersimonswald. 


IV.  Bezirk. 

(Respizient:  Geheimer  Hofrat  Dr.  Winkelmann  in  Heidelberg.) 

Adelsheim  Herr  Rentamtmann  Dr.  Weiss  in 

Adelsheim. 
„      Gemeinderat  Georg   Wörner 

in  Bretten  und 
„      Hauptlehrer  Feigenbutz  in 
Flehingen, 
vacat. 

Herr  Bürgermeister  Nopp   in  Phi- 
lippsburg. 
„     Rentamtmann  Dr.  Weiss  in 

Adelsheim. 
„     Oberamtmann  Holtzmann  in 
Eberbach. 
Reallehrer  Schwarz  in  Ep- 

pingen 
Professor  Salzer  i.  Heidelberg. 
Professor  Dr.  Claasen  in 

Mannheim. 
Rentamtmann  Dr.  Weiss  in 

Adelsheim. 
Professor  Ferd.  Mai  er,  Verst. 
der  Höheren  Bürgerschule  in 
Schwetzingen. 
Ratschreiber  Laux  i.  Sinsheim. 
Professor  Dr.  Martens  in 

Tauberbischofsheim. 
Stadtpfarrer  Sievertin  Laden- 
burg. 
Archivar  Dr.  Karl  Wagner 

in  Wertheim. 
Stadtpfarrer  Hofmann  in 
Wiesloch. 


Bretten 
Bruchsal 

für  Pbilippsburg 

Buchen 

Eberbach 

Eppingen 

Heidelberg 
Mannheim 

Mosbach 

Schwetzingen 

Sinsheim 
Tauberbischofsheim 

Weinheim 
Wertheim 
Wiesloch 


1) 


n 


n 


n 


» 


n 


n 


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I. 

Das  PfarrarchiT  zu  St.  Martin  in  Freibnrg. 

Aufgenommen 
von  Hauptmann  a.  D.  und  Stadtarchivar  Poinsignon. 


Enttäuschungen  und  Überraschungen  auf  archivalischem  Gebiete  sind 
bekanntlich  ja  nichts  seltenes;  aber  wenn  irgendwo  so  hat  sich  dieser 
Erfahrungssatz  wieder  einmal  hier  bewahrheitet. 

Kirche  und  Pfarrhaus  zu  St.  Martin  beherbergten  vor  Zeiten  den  im 
Jahr  1246  daselbst  gestifteten  Konvent  der  Minoriten  oder  Barfiisser  vom 
Orden  des  hl.  Franziskus.  Da  das  Archiv  desselben  sich  nicht  wie  die 
der  meisten  andern  Klöster  des  Landes  im  General-Landesarchiv  zu  Karls- 
ruhe befindet,  wähnte  man  dasselbe  mit  aller  Zuversicht  in  seiner  alten 
Heimath  geborgen,  zumal  man  wusste,  dass  im  Pfarrarchiv  noch  manche 
alte  Urkunde  aufbewahrt  sei.  Allein  auffallender  Weise  konnte  nur  eine 
einzige  auf  das  frühere  Barfüsserkloster  bezügliche  Urkunde,  diejenige 
des  Grafen  Konrad  von  Freiburg  vom  22.  Aug  1262  entdeckt  werden, 
während  sämtliche  übrigen  Archivbestände  des  Klosters  verschwunden 
blieben.  Dagegen  stellte  sich  zur  grossen  Überraschung  heraus,  dass  statt 
dessen  die  bisher  verloren  geglaubten  Archive  der  Augustiner  Eremiten 
zu  Freiburg  und  Breisach  hier  intakt  erhalten  waren.  Und  dennoch  er- 
klärt sich  dieses  unerwartete  Resultat  auf  die  einfachste  Weise  damit, 
dass  bei  Errichtung  der  Pfarrei  St.  Martin  anno  1783  die  Barfüsser  ihr 
bisheriges  Kloster  räumen  mussten  und  der  auf  den  Aussterbeetat  gesetzte 
kleine  Augustinerkonvent  den  Aushilfsdienst  bei  der  neuen  Pfarrei  über- 
nahm, somit  das  Barfüsserkloster  bezog.  Als  dann  in  den  französischen 
Revolutionskriegen  auch  der  Konvent  der  Breisacher  Augustiner  nach 
Freiburg  flüchtete,  fand  er  bei  seinen  Ordensbrüdern  daselbst  in  den  weiten 
Räumen  des  ehemaligen  Klosters  gastliche  Aufnahme,  und  so  verblieb  auch 
dieses  Archiv  im  Pfarrhof  zu  St.  Martin. 


A.  Einzige  Urkunde  der  Barfüsser  zu  Freiburg. 

1262  Aug.  22  Burg  Freiburg.  C[fnradus]  nobilis  comes  de  Friburg 
überlässt,  um  Gott  zu  gefallen,  in  Anbetracht  der  Dürftigkeit  der  min- 
deren Brüder  denselben  zum  Bau  ihres  Chores  das  Haus  und  den  Hof 
der  Frau  (domine)  Mehtildis,  genannt  die  Mvhterin,  zu  vollem  Eigentum, 
in  octaua  assumptionis  b.  V.    PO.  Reitersieg,  zur  Hälfte  abgebr.       1. 

Mitt.  cL  bad.  bist  Korn.  No.  8.  M3 


in34  Poinsignon. 

B.  Urkunden  der  Augustiner-Eremiten  m  Preiburg. 

1303  Juli  26  Freibnrg.  Vor  Schultheiss  und  Gericht  übergiebt  Kathe- 
rine  Grescberin  dem  Clewi  Ederlin,  Brodbeck  und  Bürger  zu  Freiburg, 
das  halbe  Haus  den  Augustinern  gegenüber  neben  Andres  v.  Stülingen 
und  die  10  ß  Pfg.  Gülte,  die  sie  von  emem  weitern  Viertel  desselben 
Hauses  hat,  herrührend  von  der  Mörin  sei.,  —  gegen  eine  Leibrente  von 
3  Pfd.  Pfg.  Zu  mohrerer  Sicherheit  setzt  Ederlin  zu  Unterpfand  sein 
Haus  in  der  Lodergassc  auf  dem  Graben.  Hanman  Snewelin,  Ritter  und 
Schultheiss,  siegelt  mit  seinem  eigenen  Siegel;  Beisitzer:  Heinrich  von 
Muutziiipeii,  Frantz  Stehelin,  Heintzman  Schalun,  Henni  Satler,  Clewi  Bre- 
dier  und  Heinrich  Roseuvelt.    Fritag  n.  S.  Jacobestag.    PO.  S.  ab.    2. 

1313  März  3  Hachberg.  Markgraf  Heinrich,  Herr  zu  Hahberg,  thut 
kund,  da  SS  er  Jacobe  dem  meiger  an  der  Steige  von  Tenzelingen  die  Matte, 
die  da  heisset  das  gelende,  bei  Tenzelingen  an  der  Elza  neben  des  Fidel- 
lors  brjigele  mit  Wuiin  und  Waid  und  Wässerung  aus  seinem  Gewässer 
um  4  M.  Silb.  Freib.  Gew.  verkauft  habe.  Samestage  n.  S.  Mathiesztag. 
PO.  S.  des  Ausstellers  abgeg.  8. 

1314  Febr.  5  P>eiburg.  Elsebete,  Burchartes  von  Hohenfirst  sei 
Wittwe,  und  Margarete  ihre  Tochter  thun  kund,  dass  sie  h.  Peter,  einem 
Priester,  der  Kapellan  auf  der  Burg  zu  Freiburg  war,  um  6  M.  Silb. 
Freib.  Gew.  6  Jauch.  Acker  im  Hausener  Bann  auf  benannten  Gewannen 
verkauft  und  diese  Liegenschaften  um  6  Mutt  Roggengülte  und  2  Kap- 
paunen  Erschatz  wieder  zurückempfangen  haben.  Zeugen:  h.  Sneweli  in 
dem  hove,  Ritter,  Rudolf  von  Ovwe  der  alte,  Bvergi  von  Hohenfirst,  Bvedi 
Rvdolfes  des  Rintkovflfer  Sohn,  Cvnrat  Slvding,  Johannes  der  Smit,  des 
Cvnzen  Tochtermann,  und  Johannes  der  Schedeler,  des  Snellen  sei.  Tocbter- 
mann.    An  St.  Agethen  tag.    PO.  Stadtsieg,  stark  besch.  4. 

1317  Febr.  23  Freiburg.  Her  Kozze,  hern  Burchart  Meinwart  des 
Ritters  sei.  Tochtermann,  Johannes  Kozze  und  Walther  von  Valckenstein, 
des  von  Stülingen  sei.  Tochtermann,  beurkunden,  dass  Cvnrat  Kozze  seL 
von  Freiburg  um  seiner  Seele  willen  dem  Prior  und  Konvent  der  Anga- 
gustiner  zu  Freiburg  nachbenannte  Gülten  im  Bann  zu  Ovwe  übergeben 
hat:  von  des  Ranners  Lehen  6  ß  Pfg.  Brisker  mit  ebensoviel  Erschatz 
und  von  dem  Schvneberge  an  dem  Snellinge  5  ß  Pfg.  Br.  und  2  Kap- 
paunen  Erschatz.  Die  Jahrzeit  soll  im  Chor  mit  Singen  und  im  Reventer 
mit  Wein  und  Brod  begangen  werden.  Es  siegeln  alle  drei  Aussteller. 
An  St.  Mathias  abent.    PO.  S.  des  Hrn.  Kozze  fehlt.  B. 

1318  Febr.  13  Freiburg.  Graf  Konrad  II.  und  Friderich  sein  Sohn 
erlauben  dem  Johannes  KlingeJhüt,  ihrem  Knechte,  der  guten  Dienste 
wegen,  die  er  ihnen  geleistet,  auf  der  Hofstatt  neben  Eligastes  Haus,  die 
er  als  Erblehen  hat  von  Katherinen  der  Kuegin  um  6  /)  Pfg.  Freib.  W., 
ein  Ofenhans  (Backstube)  oder  eine  Hadestube  zu  bauen.  (Jetzt  Haus 
No.  42  in  Oberlinden.)  An  St.  Valletins  abende.  PO.  Nur  noch  das 
Siegel  des  Grafen  Friderich  vorhanden.  Das  Vech  um  den  Adler  als 
Perleukranz.  6. 

1323  Juli  6  Freiburg.    Peter,  der  Kapellan  auf  der  Borg  an  Frei- 


Das  Pfarrarchiv  zu  St.  Martin  in  Freiburg.  mg 5 

bürg,  thut  kund,  dass  er  am  29.  April  1318  zu  einer  ewigen  Messe,  täg- 
lich zu  lesen  auf  Uns.  Frauenaltar  im  Augustinerkloster,  dem  damaligen 
Prior  daselbst,  Bruder  Berhtolt  von  Lar,  gewisse  Güter  und  Gülten  nach 
Laut  der  damals  gegebenen  Urkunde  vergabt  habe.  Zur  Aufbesserung 
und  Erneuerung  dieser  Stiftung  giebt  er  nun  abermals  nachbenannte  Güter 
und  Gülten  an  Bruder  Nikolaus  von  Wizenburg,  derzeitigen  Prior,  an 
des  Konventes  statt  und  an  Cünrat  Snewelin,  Walther  von  Valckenstein 
und  Wernher  den  Niener,  diesen  dreien  als  Pfleger  der  Stiftung,  nämlich 
3  Pfd.  Pfg.  ewiger  Gülte  und  33V2  M  Silb.  Freib.  Gew.  in  Kapitalbriefen. 
Yon  den  3  Pfd.  Pfg.  Gülte  geht  1  Pfd  ab  Cunrates  von  Bünsbach  Haus 
in  der  Eigelgassen  unten  am  Graben ;  das  zweite  Pfd.  ab  Schwester  Hed- 
wigs Haus  von  Ulm  in  der  Neuenburg  gegenüber  des  Tümprobestes  Hof; 
das  dritte  Pfund  ab  der  Beitscherin  Haus  im  Augustinerkloster  selbst; 
von  den  33^2  M.  Silb.  stehen  18  M.  auf  des  Strovsers  Haus  und  löVa  M. 
auf  Burchart's  von  Hohenvirsts  Gut  zu  Hausen  und  zu  Biengen.  Er  giebt 
ferner  zu  derselben  Messe  13^2  Saum  Weingülte  ab  benannten  Rebstücken 
zu  Freiburg  und  in  den  Bannen  von  Schaffhausen  und  Betzingen.  Alles 
dieses  empfängt  er  in  Leibgedingsweise  wieder  zurück  um  1  Pfd.  Pfg. 
Zins.  Prior  und  Konvent  verpflichten  sich  die  Messe  ewig  zu  halten 
widrigenfalls  sie  und  das  Stift ungsvermögen  an  St.  Margaretenaltar  im 
Münster  fallen  solle.  Der  Konvent  und  die  drei  Pfleger  verbinden  sich 
ferner,  Katherine,  des  gen.  Herrn  Peters  Kellnerin  (Haushälterin),  ihr 
Lebtag  im  Genuss  der  1  Pfd.  Pfg.  Gülte  zu  belassen,  die  ab  Cunrates  von 
Brünsbach  Hause  geht.  Herr  Peter  der  Kapellan  vermacht  auch  das  halbe 
Haus  in  der  hinteren  Wolfshüwelen  zwischen  des  Kreiers  Haus  und  dem 
Haus  zur  Enten  zu  einer  ewigen  Vigilie  mit  9  Kerzen,  dreimal  in  der 
Woche  zu  halten  und  zu  einer  Jahrzeit  im  Münster.  Im  Unterlassungs- 
fälle geht  das  Haus  an  die  Augustiner  über.  Es  siegeln  Bruder  Wernher 
der  Provinzial,  Bruder  Nikolaus  der  Prior  und  der  Konvent;  ferner  Sne- 
welin Bernlap  der  Schultheiss,  Cünrat  Snewelin,  Walther  von  Valckenstein 
und  Wernher  der  Niener.  Zeugen :  Govtschi  v.  Thotikouen,  Johans  Strov- 
ser,  Cünzi  Zoller,  Johans  der  wisse  Suter,  Berhtolt  Slegelli,  Heinrich  v. 
Kilchein  und  Hach.  Zu  mehrerer  Sicherheit  siegeln  auch  von  diesen 
Zeugen  noch  Goetschi  v.  Thotikouen  und  Johannes  der  Strovser.  An  den 
mittewochen  des  ahten  tages  der  zwelfbotten  St.  Peters  u.  St.  Paules. 
P.Cop.  Das  Original,  von  derselben  Hand  geschrieben,  wurde  im  Stadt- 
archiv niedergelegt,  wo  es  sich  noch  befindet.  7. 

1324  März  27  Freiburg.  Margarete  Heinzin,  des  Wibelers  sei.  Wwe., 
thut  kund,  dass  sie  an  Cünz  von  Stocha,  Bürger  zu  Freiburg,  eine  Jauch. 
Reben  hinter  der  Burg  daselbst  an  der  Halden,  genannt  das  Genseli,  um 
16  Pfd.  Pfg.  Brisker  verkauft  haben.  Das  Grundstück  ist  belastet  mit 
einem  Erblehenzins  von  18  Pfg.  Brisker.  Da  Frau  Margaretens  Kinder 
noch  unmündig,  schwören  deren  nächste  Vater-  und  Muttermagen  Kon- 
rad Wibeler,  ihr  Vetter,  und  Henzi  der  Swarze,  ihr  Oheim,  dass  der  Ver- 
kauf den  Kindern  zum  Vorteil  gereiche.  Zeugen:  Götfrit  von  Totinkouen, 
Heinrich  Meigeruiesse,  Wernher  der  Hüter,  Berhtolt  Stazze,  Wernher  ze 
dem  Adeler,  Johannes  der  Satteler  von  Strasburg,  Cuenzi  der  Haevenler, 
und  Heinrich  Morhart.    Zistage  n.  mittenfasten.    PO.    Das  grosse  Stadt- 

M3* 


m36  Poinsignon. 

Siegel.    Auf  der  Aussenseite :  Litera  super  vineam  quam  dedit  nobOis  do- 
mina  zii  dem  Salinen.  8. 

1329  März  24  Freiburg.  Agnese  von  Mnntzingen,  Herrn  Johannes 
sei.  von  Munzingen  in  der  Salzgasse  des  Ritters  Tochter,  vergabt  den 
Augustinern  zu  Freiburg  5  ß  Pfg.  61t.  zu  einer  ewigen  Jahrzeit  für  sich 
und  ihre  Altvordern.  Die  Gülte  zahlt  z.  Zt.  die  Turandin  von  Kapelle 
ab  einer  Matte  zu  Eircbzarten,  gen.  die  Smidelinsmatte.  Zeugen:  Herr 
Heinrich  von  Muntzingen,  Kitter,  Johannes  von  Mnntzingen,  des  Job.  seL 
V.  Muntzingen  gen.  Wissilberlin  Sohn,  Niclawes  sein  Bruder  u.  Peter  v. 
Seidan.   An  v.  fr.  abunde  in  dem  merzzen.   PO.  Stadtsieg,  das  grosse.    9. 

1332  Juni  4  Freiburg.  Äbtissin  und  Konvent  zu  St.  Ciaren  in  Frei- 
burg thun  kund,  dass  sie  verschiedene  Gülten  im  Dorf  und  Bann  zu  £111- 
kouen  an  Berhtolt  von  Münster,  Brodbeck  zu  Totenovwe,  um  18  M.  Silb. 
verkauft  haben;  diese  Gülten  gab  ihnen  meist  die  sei.  N.  v.  Herbolzheim, 
sie  gehen  ab  Liegenschaften  in  den  Gewannen  Womberg,  Wienberg  by 
dem  holen  graben,  Smügen,  im  Alathal,  am  Stollen,  am  Meliberg,  an  den 
Negan,  Bizzinsgraben,  Biermatten  u.  s.  w.  Dieselben  Güter  sind  auch  be- 
lastet mit  Gülten  an  die  Gotteshäuser  St.  Blasien,  Vilmarscella,  St.  Ru- 
preht  und  St.  Peter  a.  d.  Schwarzwald  und  an  die  Almende  von  Kilchonen. 
Es  siegeln  die  Äbtissin  u.  Konvent  von  St.  Clara  u.  der  Rat  von  Frei- 
burg. Zeugen:  Rudolf  der  Turner,  Heinrich  Meigemiesse,  Heinrich  der 
Brehter,  Joh.  Hübeschman,  Geben,  gen.  Bähest,  Heinrich  Morhart  u.  A.  m. 
Dunrestage  v.  d.  phingestage.  PO.  Sämtl.  3  S.  gut  erh.  10. 

1334  Aug.  1  Freiburg.  Schwester  Katherine,  die  Cimbermännin, 
Priorin  und  der  Konvent  zu  St.  Katherinen  Pred.-Ord.  belehnen  Heinrich 
Hasen,  Bürger  u.  Metzger,  mit  2  Jauch.  Acker  am  oberen  Werde  für 
8  ß  Pfg.  Zins  u.  1  Kappaun  zu  Erschatz.  Zeugen :  Johannes  Run  ▼.  Yal- 
kenstein,  Rudolf  Müller  Geben  Johannes  der  Maltrer,  Yolmar  der  Kempfe, 
Joh.  Geben  der  Sigstein,  Gerhart  Peyginger  u.  Peter  v.  Seidan.  An  St 
Pctcrstg.  ze  ingandem  Ovgesten.  PO.  Konventssieg.  u.  Stadtsieg.,  beide 
sehr  verdorben.  11. 

1337  Febr.  11  Freiburg.  Anna  Girsnest  und  ihre  Tochter  Anna, 
Bürgerinnen  zu  Freiburg,  übergeben  mit  Wissen  und  Willen  ihrer  Sal- 
leute  Hug  Ederlins,  Johannes  Snewelins,  Herrn  Steffans  Sohn,  und  Lapen 
von  Neuenburg  an  Gülten  6  Pfd.  Pfg.  Freib.  Brisker,  29*/!  Mutt  Roggen 
und  10  Saum  Wein  dem  Prior  und  Konvent  der  Augustiner  za  Freibarg 
und  erhalten  dieselben  in  Leibgedingsweise  gegen  einen  Zins  von  8  Hüh- 
nern wieder  zurück.  Es  gehen  diese  Gülten  ab  dem  Ofenhause  zu  Stanfen 
und  ab  benannten  Gütern  in  den  Bannen  zu  Bremgarten,  zu  Hausen,  za 
Eschbach  u.  Eichstetten.  Die  Schenkung  geschieht  für  eine  ewige  Messe 
und  zur  Bezahlung  dreier  Jahrzeiten  fi)r  sie  selbst  und  ihre  Familie. 
Zeugen:  Johannes  Run  v.  Valkenstein,  Rudolf  der  Turner,  Walther  ▼. 
Yalkenstein  u.  Heinrich  Meiger  Niesse.  Cistage  vor  St.  Yalentinstage. 
PO.  Stadtsieg.,  das  grosse.  12. 

1341  Juli  4  Freiburg.  Meister  Ruetschi  von  Basel,  Brodbeck  a. 
Bürger  zu  Freiburg,  thut  kund,  dass  er  3^2  Mutt  Weizengülte,  die  ihm 
bisher  Cunze  der  Hipper  von  Crozzingen  ab  2  Jauch.  Acker  daselbst  o. 
im  Innikouer  Yeld  gab,  um  12  Pfd.  Pfg.  Freib.  W.  an  Jungfrau  Nese  ?. 


Das  Pfarrarchiv 

MnntziDgen  verkauft  hat.  Zeugen:  Rudolf  Geben  der  Möntzemeister,  Ba- 
dolf  der  Soler,  Meinwart  sein  Bruder  u.  Henni  Merger,  Bürg,  zu  Freiburg. 
An  d.  n.  Gutemtage  n.  S.  Peters-  u.  S.  Paulustge.  PO.  Stadtsieg.  ziem- 
lich gut.  ^  13. 

1355  Febr.  19  Freiburg.  Peter  v.  Husen,  Bürger  zu  Freiburg,  be- 
urkundet, dass  er  an  Jungfrau  Grete  Peygerin  2  Pfd.  Pfg.  Gülte  ab  be- 
nannten Gütern  zu  Emmettingen  u.  Baldingen  um  30  Pfd.  Pfg.  verkauft 
hat.  Diese  Gülte  soll  werden  dem  Jeckly  Peyger,  Brudersohn  der  Jung- 
frau Grete.  Zeugen:  Herr  Hesse  Snewelin  Ime  Houe,  Ritter  u.  Bürger- 
meister, Job.  Stefan  Snewelin,  Hiltbrant  y.  Yalkenstein,  Heintzman  Sne- 
welin-Eramer  u.  Johans  der  Schriber.  Donrstg.  v.  d.  alten  vasenaht.  PO. 
Stadtsieg.  14. 

1356  Jan.  19.  Johans  Stehelli  sass  zu  Gericht  zu  Freiburg  unter  der 
Richtlauben  an  des  frommen  Ritters  statt,  Herrn  Hanman  Snewelius  des 
Schultheissen ,  u.  thut  kund,  dass  vor  ihm  Gisela,  Henni  u.  Tine,  Götfrit 
Müllers  sei.  Kinder,  der  Anna  von  Scherzingen  ihr  Haus  in  der  „Würi 
an  den  Steinen^  um  3^2  Pfd.  2  ß  Pfg.  verkauft  haben.  Auf  dem  Hause 
lastet  eine  Gülte  von  6  Pfg.  Da  Tine  noch  nicht  volljährig  ist,  schwören 
ihre  nächsten  Vater-  u.  Muttermagen  Fritschi  der  Snider  u.  Clewi  Gerung 
„dass  es  derselben  Tine  w^ger  wSre  getan  denne  vermitten**,  worauf  erst 
die  Ausstellung  des  Kaufbriefes  erfolgt.  Johans  Stehelli  siegelt  mit  dem 
Siegel  Hrn.  Hanman  Snewelius  des  Schultheissen;  Zeugen  u.  zugleich 
ürteilsprecher:  Herr  Hesse  Sneweli  Im  Hofe,  Ritter,  Johans  Geben  der 
Sygstein,  Cunrat  Statz,  Jacop  der  Sorner  u.  Johans  der  Greiner.  Zins- 
tag V.  St.  Agnesen.    PO.  S.  ab.  15. 

1356  Dez.  15  Freiburg.  Henni  Nünowert,  Henni  Schedeler,  Else  s. 
ehel.  Wirtin,  Anna  u.  Klara  deren  Schwestern,  Heintz  Nünowerts  sei. 
Töchter,  von  Würi  bekennen,  dass  sie  ihr  Häuslein  in  der  Würi  jenseits 
des  Baches  hinter  Rudin  des  Schmieds  Haus  an  Tegelin  ze  der  Schür, 
Bürger  zu  Freiburg,  um  3  Pfd.  Pfg.  verkauft  haben.  Das  Haus  war  be- 
lastet mit  einer  Gülte  von  7  ß  Pfg.  Sie  bitten  zum  Siegeln  Hr.  Hanne- 
man Snewelin,  Ritter  u.  Schultheiss  zu  Freiburg.  Donrstg.  n.  S.  Lucientg. 
PO.  S.  ab.  16. 

1358  Jan.  18  Freiburg.  Cunrat  Tissiller  v.  Schaffhusen  verkauft  mit 
Wissen  u.  Willen  seines  gnäd.  Junkers  Frantz  Morser  an  Prior  u.  Kon- 
vent der  Augustiner  zu  Freiburg  einen  Saum  weissen  Weinesgülte  ab  be- 
nannten Gütern  im  Meissenthal  um  5  Pfd.  Pfg.  Freib.  W.  Siegler:  Junker 
Frantz  Morser.    An  S.  Hylarientg.    PO.  S.  ab.  17. 

1359  Juni  10  Freiburg.  Berhtolt  der  Büheler  von  Schaffhusen  ver- 
kauft mit  Wissen  u.  Willen  seines  gnäd.  Junkers  Franz  Morser  dem  Au- 
gustinerkloster zu  Freiburg  3  Saum  erbern  weissen  Weinesgülte  ab  seinen 
Gütern  im  Scbaffbauser  Bann  um  15  Pfd.  Pfg.  Zeugen:  Johans  Steffan 
Snewli,  Heinrich  v.  Kilchein  u.  Clewi  Probst  der  Schreiber.  An  S.  Bar- 
nabasabende.    PO.  S.  des  Junk.  Franz  Morser  ab.  18. 

1360  Aug.  1  Freiburg.  Bertschi  der  Wirt  zum  Ross  u.  Elsbeth  s. 
ehel.  Wirtin  beurkunden,  dass  sie  dem  Junker  Hans  Gutman,  gen.  der 
Hefenler,  1  Pfd.  Pfg.  Glt.  Freib.  W.  ab  ihren  20  Jauch.  Matten,  gelegen 
zwischen  der  Gloter  u.  der  Eltzach,  die  einst  dem  v.  Swartzzenberg  ge* 


m38  Poineignon. 

hörten,  um  15  Pfd.  Pfg.  Freib.  W.  verkauft  haben.  Wäre  aber,  dass  Ton 
den  20  Jauch,  etwas  fehlte,  so  bieten  sie  ihm  Ersatz  mit  ihrer  Scbeaer 
au  der  St.  Petersstrasse  in  Freiburg.  Auf  deu  Matten  lastet  eine  Gälte 
von  1  Pfd.  Pfg.  an  die  Dürnheimerin.  Er  siegelt  mit  s.  eig.  Sieg.,  beur- 
kundet mit  dem  Stadtsieg.  Zeugen:  Hr.  Heinrich  der  Turner,  Ritter, 
Hentzman  v.  Muiizzingen  u.  Böldeli  Ereyger,  Bürger  zu  Freibarg.  Sams- 
tag n.  St.  Jacobstg.  PO.  beide  S.  ab.  Die  Urkunde  steht  im  Zusammen- 
hang mit  derjenigen  von  1313  März  3  „Markgr.  Heinrich  v.  Hahberg'' 
etc.,  mit  welcher  sie  zusammengebunden  war.  19. 

1361  Dez.  26  Nürnberg.  Kaiser  Karl  IV.  bestätigt  dem  Orden  der 
Augustiner -Eremiten  die  demselben  von  Papst  Alexander  IV.  verliehene 
Freiheit  fahrende  u.  liegende  Güter  erwerben  zu  dürfen.  An  St.  Stephans- 
tag  des  ersten  marterers.  Perg.-Cop.  vidim.  S.  unten  Notariatsinstrnment 
y.  21.  März  1369.  20. 

1862  Aug.  30  Freiburg.  Anna  Girsnest,  Bürgerin  za  Freibarg,  thnt 
kund,  dass  sie  die  Gülten  von  6  Pfd.  Pfg.,  29 Va  Mutt  Eorn  u.  10  Saom 
W^ein,  welche  sie  selbst  u.  ihre  jetzt  verstorb.  Tochter  Anna  gemeinsam 
dem  Augustinerkloster  vor  Jahren  vergabt  hatten,  von  diesem  Kloster 
wieder  zurückgekauft  habe.  Da  aber  durch  diesen  Rückkauf  das  Kloster 
um  3  Pfd.  Pfg.  Gülte,  die  auf  Klaus  Klötzlins  Haas  neben  dem  Elötze- 
linstbor  versichert  waren,  ferner  um  8  Jchr.  Weingttlte  ab  den  damals 
verschriebenen  Gütern  verkürzt  wurde,  so  hält  sie  den  Konvent  schadlos 
durch  Überlassung  ihres  an  das  Kloster  anstossenden  Hauses  in  der  Salz- 
gasse und  einer  Reibe  anderer  Weingülten  ab  benannten  Gütern  zu  En- 
dingen. Zeugen:  Dietrich  Snewli  im  Hofe,  Johanns  Steffan  Snewli,  Hein- 
rich V.  Kilchein  u.  Clewi  Probst  der  Schreiber.  Zinstag  n.  St.  Bartholo- 
meus.     PO.  Stadtsieg.,  das  grosse,  stark  beschäd.  21. 

1366  Jan.  23  Freiburg.  Heinrich  Vögelli  v.  Schafhasen  reversi^ 
sich  mit  Wissen  u.  Willen  seines  gnäd.  Junk.  Hrn.  Frantz  Morser  gegen 
Prior  u.  Konvent  der  Augustiner  zu  Freiburg  üb.  den  Lehenempfang  von 
14  Mannshauet  Reben  im  Banne  zu  Schaffhausen.  Der  Lehenzins  besteht 
in  2  Saum  Weiss  wein  zinsbar  an  Jungfrau  Grete  Peyger  a.  deren  Bruder^ 
söhn  Jacop  Peyger,  Augustinermönch,  nach  deren  Absterben  der  Zins 
dem  Kloster  heimfällt.  Siegler:  Junk.  Franz  Morser.  Zeugen:  Gonratt 
Tissellen  u.  Clewi  Probst  der  Schreiber.  Donrestg.  n.  St.  Agnesen.  PO. 
S.  abgebröckelt.  22. 

1366  März  11.  Cunrat  Vischer  v.  Gottenhein  a.  Nes  s.  ehd.  Wirtin 
thun  kund,  dass  sie  dem  Johans  Swartzzen,  Bürg,  zu  Freibarg,  6  Matt 
Roggengülte  um  17  Pfd.  Pfg.  Freib.  W.  verkauft  haben.  Die  Gülte  geht 
ab  3  Jauch.  Reben  im  Langenthai  a.  d.  Herrenhalde.  Zum  Siegeln  bitten 
die  Aussteller  Frau  Anna  v.  Swartzzenberg,  Äbtissin  des  Gotteshauses 
zu  St.  Margreten  in  Waltkilch.  Zeugen :  Cunrat  Hornberg  u,  Johans  Tan- 
heim,  Bürg,  zu  Freiburg.    An  St.  Gregorgenabent.    PO.  S.  ab.         28. 

1366  März  14  Froiburg.  Walther  Sneweli,  Bürg.,  zu  Freib.,  verkaoft 
dem  Augustinerkloster  daselbst  eine  Gülte  von  2  Saum  Weisswein  ab 
verschied,  benannten  Gütern  zu  ISchaffhausen  a./K.  um  10  Pfd.  P|g.  Zeugen: 
Hanman  Turner,  Heinrich  Frie  u.  Abreht  Kichande.  Sambestg.  n.  8t 
Gregorieu.    PO.  Stadts.  das  grosse.  S4. 


Das  Pfarrarchiy  zu  St.  Martin  in  Freiburg.  ^ßg 

1369  März  21  Speyer.  Der  kaiserl.  Notar  Easpar  erteilt  dem  Bruder 
Johannes  Pistor,  Prokurator  der  Augustiner-Eremiten  zu  Speyer  ein  Vidi- 
mus  zur  Abschr.  der  ürk.  Kaiser  Karls  IV.  d.  d.  1361  Dez.  26  Nürnb. 
(S.  oben.)  Zeugen:  Dom.  Nycolaus,  gen.  Isaac,  Canonicus  v.  St.  Wido, 
u.  Walther,  Sohn  Konrads  v.  Bruchsella,  Siegelbewahrer,  Peter,  Bruder 
des  Vorigen,  u.  Jacob  de  Moguncia,  Notare  der  Kurie  zu  Speyer.  PO. 
S.  d.  Kurie  zieml.  gut  erhalten.  25. 

1371  Okt.  16.  Jöseli  Vögelli  von  Schaffhausen  bekennt,  dass  er  von 
dem  Prior  u.  Konvent  der  Augustiner  zu  Freiburg  12  Mannshauet  Reben 
im  Schaff  hauser  Bann,  Gewann  Schambach  u.  Hüttesthal,  für  einen  Zins 
von  2  Saum  Weisswein  als  Erblehen  empfangen  hat.  Auf  einem  der 
Grundstücke  lastet  eine  Gülte  von  1  Scheffel  Roggen  an  Hrn.  Johans  v. 
Keppenbach  sei.  Erben.  Zum  Siegeln  sind  gebeten:  Hr.  Cunrat  der  Leut- 
priester  zu  Betzingen,  Hr.  Steffan  Geben,  Ritter,  u.  Hanman  Stein,  Vogt 
zu  Schaffhausen.  An  St.  Gallentg.  PO.  Von  den  Siegeln  nur  das  des 
Leutpriesters  zieml.  gut  erb.  26. 

1374  Aug.  11  Freiburg.  Cunrat  Snewlin,  Ritter  u.  Schultheiss,  thut 
kund,  dass  Bruder  Abreht  Lermündelin  als  Vertreter  der  Augustiner  klagte 
gegen  das  Kloster  St.  Agnesen,  vertreten  durch  Johans  Eman,  dass  dieses 
auf' Gütern  im  Hausener  Bann  habe  Frucht  schneiden  lassen,  woran  die 
Augustiner  5  Mutt  Roggen  Vorzins  hätten.  Der  Vertreter  von  St.  Ag- 
nesen will  von  diesem  Vorzins  keine  Kenntnis  haben.  Nach  Abbör  der 
beiderseitig  verlesenen  Urkunden  urteilt  das  Gericht  zu  Gunsten  des  Klä- 
gers. Es  siegelt  der  Aussteller  mit  s.  eig.  Siegel,  ürteilsprecher :  Hr. 
Stephan  Münsmeister,  Ritter,  Heinr.  v.  Kilchein  der  jung,  Cunrat  Statze, 
Hennin  Sigstein  der  jung,  Böldelin  Kreger  u.  Meister  Hans  Grein.  Fri- 
tage  n.  St.  Oswaltztg.  PO.  S.  ab.  Auf  der  Rückseite:  Sup.  bonis  der 
girnsvestin  (Girsnestin),  vgl.  ürk.  v.  1337  Febr.  11.  27. 

1374  Sept.  4  Freiburg.  Anna  Menn wartin,  Bürgerin  zu  Freiburg, 
übergiebt  ihren  beiden  Oheimen  Hrn.  Johans  u.  Hrn.  Cuntz  Mennwart, 
Rittern,  ihren  Hof  zu  Opfingen  als  ewiges  Eigentum  und  empfängt  ihn  in 
Leibgedings weise  um  2  Rappen  Zins  wieder  zurück.  Sie  bittet  zum 
Siegeln  Hrn.  Conrat  Snewli,  Ritter  u.  Schultheiss  zu  Freiburg.  Zeugen: 
Hr.  Paulus  Meinwart,  Priester,  Klaus  Sothan  (?)  Steinmetz  u.  Johans  v. 
Gloter  der  Schreiber.  Mentag  v.  vns.  fr.  tg.  als  sie  geborn  wart.  S.  des 
Conrat  Suewli  stark  beschäd.  28. 

1378  Febr.  8  Freiburg.  Johans  Meinwart  der  Ritter  sass  zu  Gericht 
unter  der  Ricbtlauben  an  Hrn.  Cunrat  Snewelins  des  Schultheissen,  seines 
Oheims,  statt  u.  thut  kund,  dass  Bruder  Abreht  Lermündelin,  Schaffner 
der  Augustiner,  vormals  klagte  gegen  Clewi  Morhart  den  Metzger  wegen 
Verweigerung  von  5  ß  Pfg.  Gülte  ab  einer  Matte  zu  Kilchzarten,  gen.  die 
Smidelinsmatte,  wogegen  der  Beklagte  widersprochen  habe,  da  seine  Matte 
nicht  die  Smidelinsmatte  sei.  Hierauf  sei  behufs  näherer  Beweisführung 
ein  neuer  Gerichtstag  anberaumt  worden,  an  welchem  nunmehr  Bruder 
Aberlin  durch  Zeugen  u.  Urkunden  beweist,  dass  die  strittige  Matte  aller- 
dings die  Smidelinsmatte  sei.  C.  Morhart  wird  zur  Zahlung  der  Gülte 
verurteilt.  Job.  Meinwart  siegelt  mit  Hrn.  Cunrat  Snewelins  eigenem 
Siegel.    Urteilsprecher:  Hr.  Hesse  Snewelin  Im  Hof,  Ritter,  Heinrich  y. 


in40  Poinsififnon. 

Eilchein,  Cunrat  Statz ,  Heintzman  Oreiu  u.  Johans  Tanheiii.    Mentag  n. 
St.  Agathen  einer  megde.    PO.  S.  zieml.  gut  erhalten.  29. 

1382  Nov.  5  Freiburg.  Cunrat  Meinwart,  Bitter  u.  Bflrgenneister  zu 
Freiburg,  sass  zu  Gericht  unter  der  Richtlauben  an  Hm.  Hanneman  Snew- 
lins,  des  Schultbeissen  statt,  seines  Oheims,  u.  thut  kund,  dass  vor  ihm 
Heintzman  Peygerlin,  der  Schneider,  an  Witwe  Anna  Schröter  4  Matt 
Roggeiigülte  ab  Reben  im  Lengentbai  auf  der  Herrenhalde  zu  Gottenheim 
um  7  Pfd.  Pfg.  verkauft  hat.  Cunrat  Meinwart  siegelt  mit  Hm.  Han. 
Snewlins  eig.  Siegel.  Zeugen:  Hr.  Dietrich  v.  Wiswilr,  Ritter,  Hesso 
Snewlin  Im  Hof,  Hanneman  Autscher,  Rudolf  Turner,  Heinrich  Lermün- 
delin  u.  Heintzman  Schal un.    Mitwoch  n.  aller  heil.    PO.  S.  zerbr.    80. 

1384  Dez.  23  Freiburg.  Vor  Hesse  Snewelin  Im  Hofe,  Schultheiss 
zu  Freiburg,  klagt  Bruder  Nikiaus  Berner,  Schaffiier  des  Aagostinerklosters 
daselbst,  wegen  Verweigerung  der  Hälfte  einer  Gülte  von  9  ß  Pfg.  ab 
einem  Garten  u.  leeren  Hofstatt  in  der  Ziegelgassen  der  Vorstadt  Neuen- 
bürg. Der  Beklagte  entgegnet,  dass  er  seinen  Teil  bezahlt  habe,  wegen 
der  andern  Hälfte  sollten  sie  sich  an  seinen  Bruder  halten;  Bruder  Nik- 
iaus aber  sagt,  dieser  sei  ein  öder  kneht  (fahrender  Kriegsknecht)  und 
weggelaufen  und  da  der  Beklagte  seines  Vaters  Erbe  übernommen  habe, 
auf  dem  die  Gülte  laste,  so  solle  er  auch  die  Gülte  ganz  bezahlen.  Das 
Gericht  urteilt  zu  Gunsten  des  Klägers,  ürteilsprecher  sind:  Hr.  Lüt- 
frit  Schuser,  Ritter,  Wilhelm  Hefenler,  Paulus  v.  Riehen,  Henni  v.  Kil- 
chein,  Cuntz  v.  Strosburg  u.  Werlin  Zeller.  Fritag  n.  St.  Thomanstg. 
PO.  S.  d.  Hesse  Snewelin  gut  erb.  Malthe.  31. 

1387  März  30  Freiburg.  Margaret  üngehür,  weil.  Cunratt  üngehflren 
sei.  ehel.  Wirtin,  Bürg,  zu  Freib.,  verkauft  dem  „erwürdigen,  wisen  manne 
Meister  Swedero  dem  artzat**  2  Pfd.  Pfg.  u.  2V2  Saum  Weingülte  ab  der 
Seelmatte,  ab  der  Steina  u.  and.  benannten  Gütern  im  Banne  zu  Staufen  um 
30  Pfd.  Pfg.  Freib.  W.  Zeugen:  Hesse  Snewelin  Im  Hof,  Bürgermeister, 
Hannemao  Baner,  Johans  Riietschin  u.  Johans  zem  Rappen  der  Schreiber. 
Sambestg.  v.  St.  Ambrosien.  PO.  Stadtsieg.  d.  kl.  Auf  d.  Rückseite: 
Frau  Stgszly  (Anastasia)  Swederus,  des  Thoman  v.  Kilchein  sei.  Wwe., 
vergabt  von  dieser  Gülte  1  Pfd.  Pfg.  Glt.  zu  einer  Jahrzeit  den  Augu- 
stinern. 82. 

1388  Nov.  9.  Thoman  v.  Kilchein,  der  Schultheiss,  beurkundet,  dass 
Jungfrau  Anna  Krumpholtz  an  Hrn.  Peter  Visibrot,  Priester,  die  2  Pfd. 
Pfg.  Gülte,  die  sie  vom  Haus  zur  Waidenburg,  in  der  Vorstadt  Neuen- 
bürg £cke  der  Brunnengasse  geleg.,  hatte,  mit  dem  Beding  übergeben 
hat,  dass  nach  seinem  Tode  1  Pfd.  Pfg  an  das  Augustinerkloster,  1  Pfd. 
Pfg.  an  das  Predigerkloster  falle.    5  Zeugen.    PO.  S.  ab.  33. 

1392  März  26  Freiburg.  Vor  Schultheiss  u.  Gericht  übergiebt  Han- 
man  Bienger  zu  dem  Roten  Bern,  Bürg,  zu  Freib.,  dem  Bruder  Guonrat 
V.  Rotwil,  Prior  des  August.-Klosters  zu  Freib.,  18  (J  Basl.  ewige  Gülte 
ab  einem  Haus  zu  Meiidingen  zu  einer  Jahrzeit  des  Henni  Benz,  seinei 
Vorfahren,  dem  die  Gülte  einst  gehörte,  sowie  auch  seiner  selbst  u.  seiner 
Ehefrau  Nese.  Siegler:  Thom.  v.  Kilchein,  der  Schultheiss.  Zinstag  n. 
vns  fr.  tg.  i.  d.  vasten.    PO.  S.  ab.  84. 


Das  Pfarrarchiv  zu  St.  Martin  in  Freiburg.  n,41 

1393  März  8  Freiburg.  Bruder  Nikolaus  Bemher  klagt  im  Namen 
seines  Priors  u.  Konvents  August. -Ord.  gegen  Hanman  Bienger  ze  dem 
Roten  Beren  wegen  Störung  im  Besitz  der  Gülte,  die  er  ihnen  vor  einem 
Jahr  für  Henni  Benz  sei.  übergeben.  Der  Beklagte  läugnet  nicht,  dass 
er  ihnen  die  Gülte  übergeben  habe,  will  aber  seine  Handlung  damit  recht- 
fertigen, dass  ihm  die  Augustiner  Böses  nachgeredet  hätten.  Das  Gericht 
urteilt  zu  Gunsten  des  Klosters.  Paulus  v.  Riehein  der  Schultheiss  siegelt 
mit  seinem  eigenen  Siegel,  ürteilsprecher  Frantz  Stehellin,  Cuni  Cüchlin, 
Hanman  Bauer  u.  a.    Samstag  v.  St.  Gregoryen.    PO.  S.  ab.  35. 

1395  Juli  28  Freiburg.  Bruder  Bertoldus,  der  Prior,  u.  die  Brüder 
d.  Pred.-Ord.  zu  Freib.  reversieren  sich  gegen  die  Franziskaner-  und 
Augustiner -Eremiten  daselbst,  dass  sie  den  Kaufbrief  über  die  80  Mntt 
Kornglt.  zu  Umkirch,  woran  40  Mutt  den  Predigern  selbst,  20  Mutt  den 
Barfüssern  und  20  Mutt  den  Augustinern  gehören,  von  der  Gemahlin  des 
Ritters  Cunrad  Dieterichs  zum  Wyer  zur  Aufbewahrung  erhalten  haben 
und  denselben  (n.  den  Barfüssern  u.  Augustinern)  jederzeit  die  Einsicht 
der  betr.  Urkunde  gestattet  sei.    PO.  S.  d.  Pred.-Konv.  zur  Hälfte  abgeg. 

36. 

1396  Mai  23  Freiburg.  Vor  Schultheiss  u.  Gericht  unter  der  Richt- 
laube verkauft  Johannes  Jütze,  Schaffner  u.  Pfleger  des  Spitals,  im  Namen 
desselben  an  Petermann  Zschalun,  Bürg,  das.,  2  Jauch.  Matten  hinter  dem 
Keppelin  an  der  Kartuser  matten  samt  allen  Rechten  um  5  Pfd.  Pfg. 
Siegler:  Paulus  v.  Riehein,  der  Schultheiss;  ürteilsprecher:  Ritter  Bart 
V.  Muntzingen,  Hesse  Sneweli,  Henni  Lermündli,  Clewi  Pfaffenberg  u. 
Cunrat  Tanhein.    Zinstg.  v.  St.  Urbanstg.    PO.  S.  ab.  37. 

1398  Jan.  22  Freiburg.  Vor  Schultheiss  u.  Gericht  verkaufen  Herman 
Harnescher,  gen.  Nageler,  s.  Ehefrau  u.  deren  Schwester,  Peters  v.  Arra  sei. 
Tochter,  dem  Peterman  Zschalun  2  Jauch.  Matten  hinter  der  Kapelle  bei 
der  Karthause  um  6  Pfd.  5  ß  Pfg.  Die  Matte  ist  belastet  mit  einer  Gülte 
von  1  ß  Pfg.  Paulus  v.  Riehein,  der  Schultheiss  siegelt  mit  s.  eig.  S. 
Beisitzer:  Cunrat  Küchli,  Clewi  Statz,  Rudolf  Weisseli,  Rudi  Smitt,  Ha- 
man  Graf  u.  Cunrat  Tannheim.  Zinstag  n.  St.  Agnesen.  PO.  S.  ziem- 
lich gut  erhalt.  88. 

1402  Jan.  18  Freiburg.  Peterman  Verler,  Bürg,  zu  Freib.,  vergabt 
dem  August.-KIost.  daselbst  von  den  3^3  Pfg.  Gülte,  die  ihm  bisher  Henni 
Wolhart,  der  Rebmann,  ab  IV2  Jauch.  Reben  am  Hinternberg  (Stern- 
wald) gab,  2  ß  Pfg.  zu  seinem  Seelenheil.  Mitwochen  n.  Anthonientg. 
PO.  S.  d.  Ausstell,  ab.  39. 

1407  Mai  24  Freiburg.  Vor  Schultheiss  u.  Gericht  verkauft  Hanman 
Brögli,  der  Brodbeck,  Seidener  zu  Freiburg,  an  Anne  Grescher  u.  deren 
Kinder  sein  Haus  gegenüb.  den  Augustinern,  neben  Andres  v.  Stülingen, 
hinten  anstossend  an  das  Haus  zum  roten  Schwert,  für  16  Pfd.  Pfg.  Auf 
dem  Hause  lastet  eine  Gülte  von  30  ß  Pfg.,  wovon  1  Pfd.  Pfg.  an  das 
Kloster  St.  Katharine  u.  10  ß  Pfg.  an  die  Augustiner  gehen.  Zinstg.  v. 
fronlichamen.    PO.  S.  d.  Schultheissen  Paul.  v.  Riehein  zieml.  gt.  erhalt. 

40. 

1407  Nov.  7  Freiburg.  Peter  v.  Bregentz  verkauft  an  Erhart  Segen 
Vi  Jauch.  Reben  am  ob.  Werde  neben  der  Landstraise  um  2Vi  Pfd.  Pfij. 


n]42  Poinsignon. 

ledig  eigen  nach  4  ß  Pfg.  Gälte.    Mendag  n.  aller  Heiigen  tg.   PO.  S.  d. 
Jank.  Paulus  v.  Kiehein,  Scbultheissen,  gut  erb.  41. 

1409  Juni  8.  Jösly  Yögellin  v.  Scbaffhusen  yerspricht  den  Augustinern 
zu  Freiburg  den  Saum  Weingülte,  den  er  ihnen  ab  seinem  Hans  u.  Zu- 
gehörde  schuldig  ist,  u.  etliche  versessene  Zinse  auf  Martini  zu  Zinsen, 
widrigenfalls  sie  ohne  alles  Weitere  sein  Haus  u.  die  verpfändeten  Gfiter 
an  sich  nehmen  könnten.  Da  auch  ohne  Wissen  der  Augustiner  einige 
Liegenschaften,  auf  denen  die  Gülte  versichert,  verkauft  worden  sind,  so 
setzt  er  einige  andere  zu  Unterpfand.  Er  bittet  zum  Siegeln  den  Edel- 
knecht Paulus  Morser,  seinen  gnäd.  Junker.  Sambstg.  n.  fironllchamen 
PO.  S.  ab.  42. 

1409  Juli  29  Kirchzarten.  Marty  v.  Blümnegk  thut  kond,  dass  in 
dem  Streit  zwischen  Prior  Peter  Stierly  u.  Konvent  der  Augustiner  zu 
Freiburg  einers.  u.  Cunrat  Vogt,  dem  Rebmann  u.  Bürg,  zu  Freib.,  anderen, 
wegen  mehrerer  versessener  Zinse,  die  der  letztere  ab  einer  Matte,  vor- 
mals Smydlinsmatte,  jetzt  Morbartsmatte  gen.,  zu  Zinsen  hatte,  ihn  beide 
Parteien  zum  Schiedsrichter  ernannt  hätten.  Nachdem  die  Augustiner 
ihr  Recht  durch  Vorlage  einer  Urkunde  vom  24.  März  1329  u.  einer 
solchen  vom  8.  Febr.  1378  erwiesen  hatten,  thädigt  der  Schiedsrichter 
dahin,  dass  Vogt  die  betr.  Matte  den  Augustinern  zu  eigen  flberlässt  n. 
das  Kloster  auf  alle  versessenen  Zinse  verzichtet.  Mendag  n.  St  Jacobs- 
tag.    PO.  S.  d.  Ausstell,  zieml.  gut  erb.  48. 

1416  Mai  8  Freiburg.  Bürgermeister  u.  Rat  entscheiden  in  einor 
Streitfrage  zwischen  den  Augustinern  u.  dem  Hause  der  „armen  syechen 
an  dem  velde^  (Spital  der  Aussätzigen)  wegen  einer  Gülte  von  5  ß  Ffg. 
auf  Grund  eines  früheren  Gerichtsbriefes  zu  Gunsten  des  Klosters.  Fry- 
tag  n.  d.  hl.  Crütztg.  als  es  vunden  wart.    PO.  S.  ab.  44 

1417  Juli  31  t  reiburg.  Abrecht  Turner  sass  zu  Gericht  anstatt  des 
frommen  Pauli  v.  Riehein,  des  Scbultheissen ,  u.  thut  kund,  dass  Bruder 
Peter  Stierly,  der  August.-Prior,  Hans  Snellinger,  den  Rebmann  mit  einem 
Haus  u.  Scheuer  in  der  Würy  am  Zentuerthor  um  1  Pfd.  Pfg.  Gülte  be- 
lehnt hat.  Abrecht  Turner  siegelt  mit  des  Paulus  v.  Riehein  eig.  Siegel. 
Sambstg.  n.  St.  Jacobstg.    PO.  S.  ab.  45. 

1419  Apr.  7  Riegel.  Henni  Kle,  Heinrich  Kiews,  des  Vogtes  v.  Rie- 
gel Sohn,  bekennt,  dass  er  von  Hans  Vogt,  Gerber  u.  Bürger  zu  Frei- 
burg, ein  Haus  mit  Keller  u.  Garten  neben  des  Frühmessers  Haus  im 
Dorf  zu  Riegel  um  1  Pfd.  Pfg.  jährl.  Zinses  als  rechtes  Erblehen  em- 
pfangen habe.  Er  bittet  zum  Siegeln  Hrn.  Heinrich  v.  Blümnegk,  Bitter, 
s.  gnäd.  Herrn.  Fritg.  v.  d.  palmetg.  PO.  S.  ab.  Hierzu  2  inli^nde 
Papierzettel  v.  1622  Eigen tumsnach weis  betr.  46. 

1424  Mai  26  Freiburg.  Bürgermeister  u.  Rat  verkaufen  an  Fraa 
Anna  Hof,  Wwe.  des  Hans  Hof  sei.,  eine  Gülte  von  1  M.  Silb.  um  16  M. 
Silb.    Fritg.  v.  d.  hl.  offarttg.    PO.  S.  ab.  47. 

1425  Dez.  5  o.  0.  Hans  v.  Wisswilr,  Edelknecht,  schreibt  im  Auf- 
trag seiner  Mutter  an  Andres  Martin  u.  Clewin  Im  Hoff,  dass  sie  die  8  P 
Pfg.  u.  2  Kappaunen  Zins,  die  sie  seiner  Mutter  schuldig  sind,  fortan  den 
Augustinern  zu  Freiburg  zahlen  sollen.   An  St.  Niclauss  obent.   PO.  S.  ab 

4a 


Das  Pfarrarchiy  zu  St.  Martin  in  Freiburg.  |||43 

1427  März  3  Opfingen.  Hauman  Eüchlj,  der  Yogt  zu  Opfingen,  sass 
zu  Geriebt  daselbst  iiuter  der  Lauben  im  Namen  s.  gnäd.  Herrn,  Hrn. 
Hans  V.  Nüwenburg,  Hrn.  zu  Famerkü  (Vaumarcüs),  u.  thut  kund,  dass 
vor  ihm  erschien  Frau  Janatha  v.  Keppenbach,  Junk.  Bernhards  sei.  v. 
Keppenbach  Ww.,  und  auf  Grund  eines  Schadlosbriefes  des  Junk.  Lütfried 
Ätscher  des  Letzteren  Zehenten  und  alles  Gut  desselben  zu  Opfingen,  was 
nicht  in  den  Hof  gehört,  pfäuden  Hess.  Nach  Ablauf  der  gesetzl.  Frist 
und  Anhörung  der  Gegenpartei,  vertret.  durch  Junk.  Gerie  v.  Kippen- 
hein, Sifrit  Kronenberg  u.  Wernli  Röiggen,  alle  drei  Bürg,  zu  Freiburg, 
erteilt  das  Gericht  der  Frau  Janatha  einen  ürteilbrief.  Urteilsprecher: 
12  Männer  v.  Wolfenweiler,  Scherzingen,  Mengen  u.  Opfingen  (Baden- 
weilerer  Herrschaft);  Siegler:  Hanman  Küchli.    PO.  S.  ab.  49. 

1429  März  7  Betzingen.  Brun  Klaus  u.  Bertschi  Vringer,  Vögte  zu 
Betzingen  u.  Schaffhausen,  sassen  zu  Gericht  zu  Betzingen  an  offener 
Strasse  im  Namen  ihrer  Herren  Hrn.  Jakobs  Markgr.  zu  Baden  u.  des 
Testen  Junk.  Cunrat  Snewlin  v.  Krantznovwe  u.  thun  kund,  dass  vor  ihnen 
Clewi  Henninger  v.  Schaffhausen  im  Namen  der  Frau  Villiebe  v.  Kilchein, 
Junk.  Heintzmann  Fürstenbergs  sei.  Wwe.,  ein  Stück  Reben  im  Schaff- 
hauser  Bann  am  Seilenberg,  das  der  Frau  Villiebe  mit  1  Saum  u.  2  Kap- 
paunen  zinspfiichtig  ist,  mit  des  Gerichtes  Stab  habe  pfänden  lassen,  da 
der  Lehenträger  das  fragliche  Rebstück  nicht  in  gutem  Bau  u.  Ehren  ge- 
halten. Das  Geriebt,  zusammengesetzt  aus  3  Beisitzern  von  Betzingen  u. 
4  von  Schaffhausen,  erkennt  nach  der  beiden  Dörfer  Gewohnheit  u.  Recht 
das  Rebstück  der  Frau  Villiebe  zu  freiem  Eigentum  verfallen.  Sie  siegeln 
mit  d.  Junk.  Snewlin  v.  Krantzenau  Siegel.  Mentg.  n.  mitterfasten.  PO. 
S.  gut  erb.  50. 

1430  Aug.  17.  In  Sachen  der  Eheschliessung  zwischen  Hans  v,  Bol- 
wiler  mit  Grede  v.  Keppenbach  treffen  Hr.  Burkart  v.  Bolwiler  Vater, 
Wilh.  u.  Bernh.  v.  Bolwiler,  Brüd.  des  Bräutigams  einerseits,  u.  Frau 
Jaunata  v.  Keppenbach,  Mutter,  Grede  v.  Wattwiler,  Grossmutter,  Ritter 
Egnolf  V.  Ratzenhusen,  Philipp  v.  Ratzenhusen,  Gerige  v.  Kippenheim, 
Peterman  v.  Wattwiler  u.  Ulrich  Stör,  Vettern  der  Braut  andererseits 
folgende  Eheberedung:  Frau  Jannata  giebt  ihrer  Tochter  1000  fl.  rh.  ab 
ihrem  Zehenten  zu  Opfingen,  Hr.  Burkhart  seinem  Sohn  20  Viertel  Korn- 
gült ab  dem  Gewerff  zu  Bolwiler,  20  Viertel  Korngülte  zu  Hirsingen, 
10  Pfd.  Stäbler  Gülte  vom  Dinghof  zu  Berwiler,  16  Pfd.  Pfg.  Stähl.  Gülte 
zu  Aber  u.  20  Pfd.  Pfg.  Stähl.  Gülte  zu  Münster  im  Gregorienthai  ab  der 
Hochfirst  u.  Weyden  als  Ehesteuer;  als  Morgengabe  für  die  Braut  sind 
300  fl.  rh.  vereinbart.  Auf  Seiten  des  Bräutigams  siegeln  ausser  Vater 
u.  Brüdern  noch  deren  Vetter  der  veste  Burkhart  Waldner,  von  Seiten 
der  Braut  Frau  Jannata  u.  die  genannten  Vettern.  Dornstg.  n.  vns.  1.  Fr. 
im  Ougsten.  PO.  S.  d.  Wilh.  v.  Bolweiler,  Egn.  v.  Rathsamhausen  u. 
Gerig  v.  Kippenheim  zieml.  gut  erb.,  die  and.  fehlen.  51. 

1435  Dez.  17  Oberried.  Bruder  Nikol.  Löwe,  Prior,  u.  Konvent  des 
Klosters  zu  vns.  1.  frowen  Crone  zu  Oberriet  im  Walde  bekennen,  dass 
Hanman  Seuelder  d.  alt.  den  Saum  Weingülte,  den  er  dem  Kloster  ab 
Vi  Jauch.  Reben  am  Slierberg  bei  Freiburg  zahlte,  mit  5  Pfd.  Pfg.  ab- 
gelöst habe.    Zeugen:  Hr.  Kaspar  Hüter,  Prior,  u.  Hr.  Gilg  Ruetstocke, 


in44  PoiDSignoiL 

alter  Prior  des  Klosters  Oberriet  in  Freiburg,  u.  der  Stadt  n.  des  Ge- 
richtes zu  Freiburg  geschwor.  Knechte  Hanman  Seuelder  d.  jQug.  u.  Han- 
man  Brauli.  Samstg.  v.  St.  Thomanstg.  PO.  Priorats-  u.  Konventssieg. 
V.  Oberried  i.  W.  gut  erh.  62. 

1436  Jan.  30  Freiburg.  Bürgermeister  u.  Rat  verkaufen  dem  August.- 
Klost.  eine  ewige  Rente  von  15  fl.  rh.  in  Gold  für  300  fl.  rh.  in  Gold. 
Mentg.  V.  liechtmesz.    PO.  S.  ab.  58. 

1437  Nov.  19  Freiburg.  Walther  v.  Tüszlingen  sass  zo  Gericht  nnt 
der  Richtlauben  im  Namen  des  vesten  Abrächten  Turners,  des  Schultheissen, 
u.  thut  kund,  dass  vor  ihm  Oetwin  der  Gerber,  Seidner  zu  Freiburg,  an 
Heinrich  Ertzer,  Küfer  u.  Bürg,  das.,  einen  Baumgarten  vor  dem  Mflnch»- 
thor  im  Gewann  Wölffly  um  3  Pfd.  Pfg.  verkauft  hat  Walth.  v.  Tüss- 
lingen  siegelt  mit  d.  Siegel  d.  Abr.  Turner.  Zinstag  n.  St.  Othmarstag. 
PO.  S.  ab.  54. 

1440  Febr.  27  Freiburg.  Walther  v.  Tüsslingen  sass  zu  Gericht  im 
Namen  des  vest.  Abreht  Turner,  seines  Oheims,  des  Schultheissen,  n.  thut 
kund,  dass  vor  ihm  Diepolt  v.  Mülnheim,  Hans  Sigelins  v.  MQlnheim  sei 
Sohn,  Edelknecht,  an  das  August.-Klo8t.  zu  Freiburg  vertreten  vor  Gericht 
durch  Hrn.  Bruder  Paulus  Mettmanstetter,  Subprior,  alle  seine  Güter  za 
Betzingen,  Schaffhausen,  Gottenheim,  Mengen  u.  Rüty  um  510  fl.  rh.  ver- 
kauft hat.  7  Beisitzer,  darunter  Rud.  v.  Kilcheim,  Antonj  Fürstoiberg, 
Hans  Statz.   Sambstg.  n.  St.  Mathiss.   PO.  S.  d.  Ab.  Turner  fehlt.    55. 

1440  Apr.  17  Freiburg.  Frau  Margareth  Wohlhart  u.  mit  ihr  deren 
Vogt  Clewy  Frowenschilt  verkaufen  dem  Subprior  u.  Konvent  des  Aug.- 
Ord.  zu  Freiburg  eine  Obligation  der  Stadt  Freiburg  üb.  540  fl.  verzinsL 
mit  30  fl.  Gülte  rh.  in  Gold.  Das  Kloster  hat  z.  Zt.  keinen  Prior.  Es 
siegelt  Rudolf  v.  Kilcbein  der  Schultheiss.  9  Beisitzer,  darunter  Cunrat 
V.  Kippenheim ,  Thoni  Fürstenberg  u.  Nikolaus  Eleinbrötly.  Samstag  v. 
Jubilate.    PO.  S.  gut  erh.  56. 

1440  Okt.  10  Freiburg.  Steszly  Swiderussin  (Anastasia  Swedems), 
Thomans  v.  Kilcbein  Wwe.,  thut  kund,  dass  sie  den  Augustinern  zu  Frei- 
burg das  1  Pfd.  Pfg.  Gülte  von  Matten  zu  Staufen,  welches  ihr  Vater  sei 
einst  von  Margarethe  Vngehürin  gekauft  hat,  zu  einer  Jahrzeit  mit  Vlgilie 
u.  Seelenmesse  vergabt  hat.  Stässly  Swederus  siegelt  mit  ihrem  eigenen 
Siegel,  bittet  aber  auch  um  das  ihres  Schwagers  Rudolfs  y.  Eilchein,  des 
Schultheissen.    Mendag  v.  St.  Gallentag.    PO.  S.  ab.  57. 

1442  Apr.  27  Freiburg.  Bürgermeister  u.  Rat  v.  Freiburg  verkaoien 
den  vier  Klöstern  Oberried,  Augustinern  u.  Predigern,  sowie  St  Agnesen 
gemeinsam  eine  Gülte  von  5  fl.  rh.,  so  dass  es  jedem  Kloster  1  fl.  und 
1  Ortgulden  (V*  fl.)  trifft,  um  100  fl.  Hauptgut.  Fritag  v.  St.  Philippus 
u.  Jakobus.    PO.  S.  ab.  58. 

1442  Okt.  20  Freiburg.  Hans  v.  Tottnowe  sass  zu  Gericht  unter  der 
Richtlaube  im  Namen  seines  Schwagers,  des  vest.  Rudolf  v.  Kilcbein, 
Schultheissen  zu  Freiburg,  u.  thut  kund,  dass  Erhart  Heszly  d.  j.,  Seil- 
dener  daselbst,  als  rechtsgesetzter  Vogt  seiner  Grossmutter  Anna  Hoff  o. 
mit  Zustimmung  seiner  Mutter  die  1  M.  Silbglt.,  die  die  Stadt  zu  gahles 
hat,  um  89  fl.  rh.  in  Gold  an  das  August.-KIost.  verkauft  hat    (Scbaiber 


Das  Pfarrarchiv  zu  St.  Martin  in  Freiburg«  in45 

Hr.  Paulus  Ord.  Aug.  Vertreter.)  Es  siegelt  Hans  v.  Tottnowe  mit  Hrn. 
Rudolfs  V.  Eilchein  Siegel.    Samstag  n.  St.  Luxtag.    PO.  S.  ab.       59. 

1443  Febr.  16  Freiburg.  Rudolf  v.  Kilchein  sass  zu  Gericht  unter 
der  Richtlauben  u.  thut  kund,  dass  der  veste  Burekart  Lupp  geklagt  habe 
gegen  den  vesten  Ludwig  v.  Crotzingen  wegen  16  Pfg.  heurigen  Zinses, 
den  der  nunmehr  verstorb.  Grossvater  Junk.  Ludwigs,  Henszly  v.  Yalken- 
stein  sei.,  bisher  gezinst  habe.  Da  der  Beklagte  nichts  von  dieser  Ver- 
bindlichkeit wissen  wollte,  so  habe  das  Gericht  dem  Kläger  eine  Frist 
von  14  Tagen  anberaumt,  um  zu  beweisen,  dass  ihm  dieser  Zins  in  den 
letzten  10  Jahren  gezinst  worden  sei.  Da  B.  Lupp  dies  nicht  vermochte, 
wird  er  abgewiesen  mit  seiner  Klage.  Rud.  v.  Kilchein  siegelt  mit  seinem 
eig.  Siegel;  11  Urteilsprecher,  darunter  Walther  v.  Tusslingen,  Hans  Statze, 
Cunrat  Tegely.    Samstag  n.  St.  Valentinstag.    PO.  S.  sehr  gut.        60. 

1446  Dez.  20  Freiburg.  Rudolf  v.  Kilchein,  der  Schultheiss,  thut 
kund,  dass  vor  ihm  Hr.  Paulus  Mettmanstetter,  Schaffner  des  August.- 
Konv.,  den  Werly  Man,  den  Zimmermann,  mit  einem  Haus  u.  Scheuer  in 
der  Würy  neben  dem  Zentnersthor  u.  der  Mauer  um  14  /J  Pfg.  Zins  be- 
lehnt hat.  Unter  den  9  Beisitzern :  Lienhart  Snewli,  Kaspar  v.  Liechten- 
fels,  Wilh.  V.  Keppenbach,  Hans  Statz  u.  Ludw.  Lermündly.  Ziustag  v. 
St.  Thomanstag.    PO.  S.  d.  Rud.  v.  Kilchein  ab.  61. 

1452  Sept.  4  Würy  b.  Freiburg.  Clewy  Dietrich,  der  Vogt  in  der 
Würy  bei  Friburg,  sass  zu  Gericht  daselbst  unter  der  Richtlauben  im 
Namen  Junk.  Rudolfs  v.  Kilchein,  des  Schultheissen  in  Freiburg,  u.  thut 
kund,  dass  Hr.  Johans  v.  Brisach  Aug.-Ord.,  als  Schaffner  des  Konvents, 
den  Hauman  Seuelder,  Seidener,  mit  einem  Haus,  Scheuer,  Garten  am 
Zentnerthor  in  der  Würy  gegen  10  p  Pfg.  Gülte  belehnt  hat.  Er  siegelt 
mit  Junk.  Rudolfs  Siegel.  9  Beisitzer.  Mentag  v.  vns.  1.  fr«  tg.  als  sy 
geboren  wart.  PO.  S.  ab.  Auf  der  Rückseite:  Ist  in  der  Belagerung 
1677  zu  Grund  gegangen.  62. 

1453  Mai  26.  Cunrat  v.  Hornberg  belehnt  den  Cunrat  Groszhans  zu 
Opfingen  mit  einem  Zweiteil  Reben  Opfinger  Bannes.  PO.  S.  des  Aus- 
stell, fast  unkenntlich.  63. 

1454  Febr.  4  Opfingen.  Cunrat  Groszhans  v.  Opfingen  verkauft  dem 
bescheiden  Jakob  Horwer,  dem  Metzger  u.  Bürger  zu  Freiburg,  eine  Gülte 
ab  seinem  Hof  zu  Opfingen  um  15  Pfd.  Pfg.  PO.  S.  des  Junk.  Heinrich 
V.  Nüwenfels,  Burgvogt  zu  Badenweiler  zieml.  gut  erhalten.  64. 

1454  März  6  Freiburg.  Jakob  Babenhamer,  der  Schneider,  u.  Schopfer- 
hans,  der  Rebmann,  thun  kund,  dass  sie  bisher  dem  Junker  Ludwig  y. 
Krotzingen  u.  nach  dessen  Ableben  seiner  Witwe  Frau  Christinen  zu- 
sammen 2  halbe  Saum  u.  14  Viertel  Weingülte  ab  verschied.  Rebstücken 
im  Wimersthai  gezinst  haben.  Nachdem  nunmehr  Frau  Christine  eben 
diese  Gülte  zum  Seelenheil  ihres  Gemahls  sei.  an  das  August.-Klost.  ver- 
gabt hat,  sind  sie  mit  dem  Letzteren  übereingekommen,  die  Naturalgülte 
in  eine  Geldgülte  umzuwandeln  und  zahlen  fortan  statt  jedes  V2  Saumes 
Weines  je  3  p  Pfg.  Glt.  haar  und  für  die  14  Viertel  zusammen  4  ß  Pfg. 
Glt.  in  haar.  Sie  bitten  zum  Siegeln  den  Schultheissen  Rudolf  v.  Kilchein, 
der  aber  (ohne  Angabe  des  Grundes)  mit  dem  Sieg,  des  Lud.  v.  Bossen* 
stein  siegelt.    An  den  Eschenmittwocheu.    PO.  S.  gut  erb.  65 


in46  PoingignoD. 

1457  Apr.  26  o.  0.  Michel  t.  Seckiagen  verkaiift  den  Aognstineni 
zu  Freiburg  eine  Hafergülte,  die  ihm  bisher  Hanman  Graff  von  Nydern 
Rüty  zinste  u.  den  Sche£fel  Roggengülte,  die  er  von  der  Mflhle  daselbst 
hatte,  um  3472  ^d.  Pfg.  Zinstag  n.  qnasimodo  geniti.  PO.  8.  des  Ver- 
käufers. 66. 

1460  Juni  30  Freiburg.  Bürgermeister  u.  Rat  Terkaiifen  dem  Aagust.- 
Eonv.  zu  Freiburg  eine  Rente  von  5  fl.  in  Gold  um  100  fl.  rh.  in  Gold. 
Mentag  v.  St.  Virich.    PO.  d.  Stadt  Sekretsieg.  67. 

1461  Febr.  6  Freiburg.  Thoman  Grescher,  Eürsener  u.  Seildener  zu 
Freiburg,  thut  kund,  dass  er  an  Michel  Loucher  d.  j.  das  Malter  Weizen- 
gülte,  so  er  bisher  von  Henni  Meyer  von  Vörstetten  hatte,  um  12  fl.  rh. 
verkauft  habe.    PO.  S.  des  Hans  Rot,  derzeit  Schultheiss,  gut  erh.    68. 

1461  Febr.  12  Freiburg.  Marti  Hüssler,  Bürger  zu  Freiburg,  ver- 
kauft den  Augustinern  daselbst  1  fl.  Gülte  in  Gold  ab  4  Jauch.  Acker  by 
den  Rgdern  um  20  fl.  rhein.  PO.  S.  des  Junkers  Hans  Rot,  des  Schult- 
heissen  ab.  69. 

1461  März  17  Freiburg.  Hans  Rot,  der  Schultheiss,  thut  kund,  dass 
Hans  Bürgi  u.  Ennli  Plattnerin,  s.  ehel.  Hausfrau  v.  Adelhausen,  dem 
Henni  Peyer  eine  Gülte  von  1  fl.,  die  sie  bisher  an  des  Lienhart  Schotten 
sei.  Erben  ab  IV2  Jauch.  Matten  zinsten,  wiederkäufig  mit  15  fl.,  um  15  fl. 
von  den  bisherigen  Gültinhabern  an  sich  zu  lösen  gegönnt  haben,  jedoch 
mit  dem  Beding,  dass  H.  Peyer  ihnen  5  fl.  haar  aufzahle,  so  dass  also 
die  Gülte  von  jetzt  ab  statt  um  15  fl.  mit  20  fl.  Hauptgut  wiederkäufig 
wird.   (Herabsetzung  des  Zinsfusses  von  6V2  %  auf  5  %.)   PO.  S.  ab.    70. 

1462  Febr.  20  Freiburg.  Hans  Rot,  gen.  Rotlieb,  der  Schultheiss, 
thut  kund,  dass  Walther  v.  Valckenstein  klagte  gegen  Wernlin  v.  Gilt- 
lingen,  den  Hufschmied,  wegen  Verwahrlosung  von  3  Jauch.  Matten  im 
Kirchzarter  Bann,  die  er  ihm  einst  auf  Lebenszeit  um  9  (J  Pfg.  Zins  ver- 
liehen habe  und  jetzt  wieder  an  sich  zu  nehmen  beabsichtige.  Da  der 
Beklagte  behauptet,  das  Lehen  sei  ein  Erblehen  u.  ausserdem  habe  er 
viel  Arbeit  u.  Kosten  auf  die  Matten  verwendet,  so  dass  sie  jetzt  noch 
einmal  so  gut  seien  als  zur  Zeit  des  Lehenempfangs,  so  setzt  das  Gericht 
zur  Erbringung  des  Beweises  von  Seiten  des  Klägers,  dass  der  Lehen- 
vertrag nur  auf  Lebzeiten  gelte,  einen  neuen  Rechtstag  an.  PO.  S.  des 
Junk.  Rot  gut  erh.  71. 

1462  Sept.  10  Zabern.  Rupertus,  Bischof  v.  Strassburg,  Landgraf 
im  Elsass,  gestattet  dem  Prior  u.  Konvent  des  Aug.-Ord.  zu  Freiburg, 
nachdem  deren  Kloster  durch  eine  Feuersbrunst  zerstört  worden,  in  der 
Diözese  Strassburg  für  den  Wiederaufbau  zu  sammeln  u.  verleiht  auf 
1  Jahr  verschied.  Indulgenzen.  Sexta  post  festum  natiuitatis  Marie.  Pap. 
Orig.  72. 

1464  Febr.  27.  Walther  v.  Valckenstein  thut  kund,  dass  er  dem 
Prior  u.  Konvent  der  Augustiner  zu  Freiburg  eine  Gülte  ab  einer  Matte 
auf  dem  Hertacker,  Kirchzartner  Bann,  übergeben  hat.  Hie  von  sollen 
4  ß  Pfg.  u.  2  Hühner  Gülte  als  Vergabung  zu  einer  Jahrzeit  für  ihn  selbst, 
seine  Ehefrau  Claranna  v.  Munzingen  u.  Thomas  v.  Valckenstein,  ihrer 
beider  Sohn,  dienen;  die  andern  5  ß  Pfg.  Gülte  überlässt  er  dem  Kloster 
in  Kaufsweise  um  6  Pfd.  Pfg.    PO.  S.  ab.  73. 


Das  Pfarrarchiv  zu  St.  Martin  in  Freiburg.  ^4*;^ 

1466  Dez.  1  Denzlingen.  Im  Namen  Hm.  Earli's,  MarggrafiTen  zu 
Baden  u.  Graffen  zu  Sponheim,  sass  Andras  Schlintengir ,  Amtmann  zu 
Tentzlingen,  zu  Gericht  daselbst  auf  der  Lauben  u.  thut  kund,  dass  vor 
ihm  Junk.  Reinbolt  Hüffel  v.  Freiburg  klagte  gegen  Hans  Törler  v.  Dentz- 
lingen  wegen  versessener  heuriger  u.  früherer  Zinse  ab  einer  Matte,  gen. 
die  Rossmatte  oder  die  Resslerin.  Beklagter  läugnet  nicht,  erklärt  aber 
sich  für  unvermögend  die  Gülte  zu  entrichten,  da  ihm  das  Wasser  den 
grössten  Teil  der  Matte  weggenommen  habe;  er  erklärt  ferner,  dass  er 
schon  wiederholt  die  Matte  dem  Junker  habe  aufgeben  wollen  u.  noch 
dazu  bereit  sei.  Das  Gericht  setzt  eine  Frist  für  einen  gütlichen  Ver- 
gleich innerhalb  20  Tagen,  ürteilsprecher :  Cläwi  Schenhans,  Andrasz 
Vdelhans,  Fritz  ßöpky,  Henne  Buman,  Peter  Schuchmacher,  Friedrich 
Vdelhart  etc.,  im  Ganzen  9  Männer.  Mentag  n.  St  Andrastag.  PO.  Ge- 
richtssieg, ab.    Bezieht  sich  auf  ürk.  v.  1360  Aug.  1.  74. 

1467  Jan.  3  Opfingen  Haus  Walther,  der  Vogt  zu  Opfingen,  thut 
kund,  dass  er  am  13.  Okt.  verfioss.  Jahres  zu  Gericht  gesessen  sei  im 
Namen  des  vesten  Heinrichs  v.  Sultz,  seines  gnäd.  Junk.,  u.  dabei  Hrn. 
Pelagius,  Priest,  des  Aug.-Ord. ,  u.  Hans  v.  Leisen,  beide  Schaffner  des 
Konvents  v.  Freiburg,  die  Verlassenschaft  des  Cunrat  Grosshans  sei.  wegen 
vieler  versessener  Zinse  ab  dem  Hofe,  den  er  vor  9  Jahren  von  ihnen  als 
Erblehen  empfangen  habe,  pfänden  Hessen.  Da  inzwischen  Junk.  Hein- 
rich gestorben  sei,  ohne  dass  das  Urteil  ausgefertigt  werden  konnte,  so 
bittet  er  nunmehr  den  Junk.  Andres  v.  Bossenstein  als  Vogt  der  Frau 
Quitteria  v.  Muntzingen,  Witwe  Junker  Heinrichs  v.  Sultz,  in  Vogtsweise 
das  Urteil  mit  seinem  Siegel  zu  bekräftigen.    PO.  S.  ab.  75. 

1468  Juni  20  Umkirch.  Burkhart  Merden  von  Unkilch  u.  Eis  Merden, 
seine  Schwester,  wohnhaft  zu  Fryburg,  vergaben  zu  einer  Jahrzeit  für  sie 
beide  den  Augustinern  zu  Freiburg  5  ß  Pfg.  Gülte  von  dem  Zins,  den 
Hans  Nüselin  von  Gottenheim  ihnen  schuldig  ist.  Die  übrigen  3  ß  Pfg. 
Glt.  sollen  an  Uns.  Fr.  Kirch  zu  Unkilch  fallen.  Sie  bitten  zum  Siegeln 
Hrn.  Fridrich  Bock  v.  Stovffenberg,  Ritter.    PO.  zieml.  gut  erh.      76. 

1469  Febr.  28  Freiburg.  Ennelin,  des  Martin  Hüslers  sei.  Witwe, 
thut  kund:  Da  sie  dem  Prior  u.  Konvent  der  Augustiner  1  fl.  Gülte  schul- 
dig war  ab  2  Jauch.  Acker  by  den  redern,  diese  Liegenschaft  aber  jetzt 
verkauft  ist,  so  setzt  sie  zu  Unterpfand  für  die  genannte  Gülte  ihre 
Scheuer  bei  der  Würy  in  der  Adelhauser  Mülygassen.  Sie  bittet  zum 
Siegeln  Junk.  Hans  Rot,  den  Schultheissen.    PO.  S.  gut  erh.  77. 

1471  Juli  25  0.  0.  Cuni  Döschli,  die  N.  Klöpffi  u.  Marti  Hes  von 
Schofhusen,  Cristen  Metzger  u.  Lienhart  Kle  von  Betzingen,  welche  einst 
von  Hans  Tuben  Hovwer  verschied,  benannte  Liegenschaften  gekauft  hatten, 
aber  sämtlich  nicht  wussten,  dass  ein  Vorzins  von  2  Saum  Wein  an  die 
Augustiner  (zu  Freiburg)  darauf  laste,  u.  darum  mit  diesen  in  Spänne  ge- 
raten waren,  vergleichen  sich  dahin,  dass  sie  alle  mit  den  innehabenden 
Grundstücken  sich  insgesamt  für  haftbar  erklären.  Sie  bitten  zum  Siegeln 
den  Junk.  Cunrat  v.  Krantznow.''    PO.  S.  ab.  78. 

1474  Jan.  29.  Reinbolt  Hüffly  u.  Adelheit  v.  Muntzingen  s.  ehel. 
Gemahel  übergeben  mit  Gunst  Hrn.  Fridrichs  v.  Stouffenberg,  Ritters,  u. 
Frau  Gütlin  v.  Valckenstein ,   s.  ehe),  Gemahein,  dem  Prior  u.  Konvent 


iq48  Poinsigiion. 

der  Augustiner  zu  Freiburg  1  Pfd.  Pfg.  Gülte  mit  Zins  o.  Haaptgat  samt 
den  zugehörigen  Urkunden  zu  einer  Jahrzeit.  Die  Gülte  zahlte  bisher  Hans 
Törler  sei.  v.  Tentzlingen  von  20  Jauch.  Matten.  Reinbolt  Höfflin  siegelt 
mit  s.  eig.  Siegel  u.  für  Frau  Adelheit  der  veste  Melchior  y.  Yalckenstein; 
Fridrich  v.  StoufPenberg  bestätigt  für  sich  n.  s.  Gemahlin  die  Vergabung 
durch  sein  Siegel.  PO.  S.  des  Reinb.  Hiffel  mit  dem  Flügel  sehr  gut  erh.; 
die  beiden  andern  zieml.  gut.  Die  ürk.  gehört  zu  denjenigen  yon  1313 
März  3,  1360  Aug.  1  u.  1466  Dez.  1.  —  Hiezu  eine  Kopie  auf  Papier. 

79. 

1474  Juni  11  Freiburg.  Thoni  Verler,  Gerber  u.  Bürger  zu  Freiburg, 
thut  kund:  Nachdem  er  in  öffentlicher  Gant  3  Haufen  Reben  vor  dem 
Münchthor  am  Rank  wegen  einer  versess.  Weingülte  von  Ya  Saum,  Nach- 
zins, an  sich  gezogen,  das  Aug.-Elost.  aber  einen  Vorzins  von  5  ß  Pfg. 
Gült  auf  demselben  Grundstück  hatte,  somit  den  ersten  Anspruch  auf  das- 
selbe gehabt  hätte  u.  ihm  demnach  die  Zueignung  gestattete  —  so  ver- 
spricht er  hiermit  urkundlich  die  Weiterzahlung  obigen  Vorzinses.  Siegler 
Hans  Rot^  der  Schultheiss.    PO.  S.  sehr  defekt.  80. 

1476  Juli  16  Freiburg.  Peter  Vogt,  Gerber,  verkauft  dem  Prior  u. 
Konvent  der  Augustiner  6  ß  Pfg.  Gülte  ab  V2  Jauch.  Reben  by  der  Bächly 
am  Slierberg  um  6  Pfd.  Pfg.  Freib.  W.  PO.  S.  des  Junk.  Konrat  v. 
Bossenstein,  des  Schultheissen,  Bruchstück.  81. 

1476  Sept.  2  Freiburg.  Burckli  Käger  v.  Schaffhausen  a.  K.  rever- 
siert sich  gegen  das  August.-Klost.  zu  Freiburg  in  Folge  erneuerter  Zins- 
bereinigung über  die  Lehengüter,  von  denen  er  dem  Kloster  die  4  Mutt 
Roggen  u  3  Mutt  im  Schaffhauser  Bann  zu  zahlen  hat.  PO.  S.  des  Junk. 
Conrat  v.  Bossenstein,  derzt.  Schultheiss  in  Freiburg,  gut  erh.  82. 

1476  Okt.  25.  Rudolf  Küchly  thut  kund:  Nachdem  er  etwas  Spann 
gehabt  hat  mit  den  Augustinern  zu  Frei  bürg  wegen  6  Pfd.  Pfg.  versess. 
Zinses,  die  er  ihnen  schuldig  geworden  ab  seiner  Badstuben  zu  Küchlys- 
bergen,  habe  er  sich  dahin  verglichen,  dass  er  denselben  eine  Gülte  von 
6  ß  Pfg.  u.  1  Huhn,  die  ihm  bisher  Hans  Marx  von  Zeningen  ab  2  Jauch. 
Matten  im  Wülptaler  Bann  am  Küchlisbrügel  gezinst  hat,  als  eigen  Ober- 
lässt.  Die  versess.  Zinse  rührten  von  einem  Darlehen  von  8  Pfd.  Pfg. 
her,  das  ihm  die  Augustiner  um  einen  Zins  von  10  ß  Pfg.  ab  der  gen. 
Badstube  gegeben.    PO.  S.  des  Aussteli.  ab.  88. 

1477  Febr.  25  Freiburg.  Conrat  v.  Bossenstein,  der  Schultheiss,  thut 
kund:  Nachdem  Hr.  Jakob  Vogt,  Priester  u.  Zinsmeister  der  Augustiner, 
u.  Jakob  Studier,  Schaffner  der  Klosterfrauen  zu  St.  Agnesen,  wiederiiolt 
vor  Gericht  gestanden  wegen  der  Vorzugsrechte  an  verschied,  vom  Aug.- 
Klost.  gepfändeten  Gütern,  insbes.  zu  Hausen  am  Munzinger  Weg,  wird 
auf  eidliche  Zeugenaussage  des  Vogtes  Conr.  Reinvelder  u.  des  MarL 
Cunman  v.  Hausen  zu  Gunsten  der  Augustiner  entschieden,  trotzdem  der 
gegnerische  Vertreter  mehrfach  die  Glaubwürdigkeit  der  gen.  Zeugen  als 
Mitbeteiligter  angefochten  hatte.  Es  siegelt  Conrat  v.  Bossenstein;  6  Zeugen 
u.  ürteilsprecher ,  darunter  Hans  Rot,  Kaspar  v.  Valckenstein.  PO.  S. 
gut  erh.  84. 

1477  März  22  Freiburg.    Conrat  v.  Bossenstein,  der  Scholtlieisay  u. 


Das  Pfarrarchiv  zu  St.  Martin  in  Freiburg.  m49 

das  Gericht  zu  Freiburg  erkennen  in  den  Spännen  zwischen  den  Augu- 
stinern u.  dem  Frauenkloster  St.  Agnesen  wegen  des  Vorzugsrechtes  an 
einem  (ungenannten)  Gute  zu  Gunsten  der  Ersteren.    PO.  S.  ab.       85. 

1477  Aug.  2  Freiburg,  Vor  Schultheiss  u.  Gericht  rechten  Hr.  Jak. 
Vogt  Aug.-Ord.  als  Vertreter  seines  Priors  u.  der  Schaffner  v.  St.  Agnesen 
wegen  Schadenersatz  an  den  Pfändungskosten  verschied.  Güter.  Noch- 
malige Vorladung  nach  14  Tagen.  Conrat  v.  Bossenstein  siegelt  als  Schult- 
heiss.    PO.  S.  Bruchstücke.  86. 

1478  Jan.  30  Freiburg.  Hans  Rot  u.  seine  beiden  Mitpfleger  des 
Münsterbaufonds  bekennen,  dass  sie  den  Augustinern  die  Gülte,  letztere 
ab  einem  Haus-Gesess  neben  dem  Zentnersthörlin,  zu  äusserst  in  der 
Wury  beim  Gutleuthaus,  erlassen  haben.  Die  Gülte  rührte  her  von  einer 
Vergabung  der  Anna  Rütschin  an  den  Münsterbau.  PO.  d.  Stadt  Sekret- 
siegel. 87. 

1478  März  10  Freiburg.  Gilg  Strowbach  v.  Hausen,  Bürger  u.  sess- 
haft  zu  Freiburg,  bekennt,  dass  er  dem  August.-Klost.  daselbst  ^2  Mutt 
Weizengülte  ab  1  Jauch.  Acker  im  Hausener  Bann  schuldet.  Er  bittet 
zum  Siegeln  Junk.  Cunrat  v.  Bossenstein,  den  Schultheissen.  PO.  S. 
Bruchstück.  88. 

1478  Okt.  17  Freiburg.  Hans  v.  Husen,  Bürg,  zu  Freib.,  bekennt, 
dass  er  den  Augustinern  daselbst  1  Scheffel  Roggengülte  ab  2^2  Jauch. 
Acker  zu  Hausen  schuldet.  Nachdem  diese  Gülte  in  Vergessenheit  ge- 
kommen, die  Augustiner  aber  ihm  die  versess.  Gälten  nachgelassen  haben, 
stellt  er  hiermit  einen  neuen  Gültbrief  auf.    PO.  S.  (wie  vor.)  gut  erb. 

89. 

1479  März  23.  Gültbrief  des  Blesy  Eich  zu  Oberriet  gegen  die  Au- 
gustiner über  einen  Geld-  u.  Hühnerzins.  PO.  S.  des  Hans  Jakob  von 
Falckenstein.  90. 

1480  Jan.  11  Sulzburg.  Die  Gebrüder  Clewy,  Hans  u.  Gilman  Bla- 
wart  V.  Sulzberg  verkaufen  dem  Hans  Rot  d.  j.,  Bürg,  daselbst,  ihr  halbes 
Haus  zu  Sulzburg  in  der  Stadt  um  6  fl.  rh.  Die  Liegenschaft  ist  belastet 
mit  einem  Bodenzins  von  3  Hälblingen  u.  einer  Gülte  von  V2  A-  ^^-  an 
das  Gotteshaus  zu  Sulzburg,  wiederkäufig  mit  7V2  A*  i'h.  PO.  Bruchstück 
des  Stadtsiegels.  91. 

1480  Apr.  15  Freiburg.  Conrat  v.  Bossenstein,  der  Schultheiss,  thut 
kund,  dass  vor  ihm  Hr.  Jakob  Vogt,  Schaffner  des  Aug.-Klost.,  klagte 
gegen  Hans  Cuner  wegen  5  ß  heurigen  u.  8  (]  Pfg.  versess.  Zinses.  Der 
Beklagte  erklärt  sich  zum  Zahlen  bereit,  wenn  ihm  der  Kläger  sagen 
könne,  von  welchen  seiner  Güter  dieser  Zins  gehe.  Das  Gericht  verur- 
teilt den  Beklagten  einstweilen  zum  Weiterzahlen,  giebt  aber  dem  Kloster 
auf,  in  Bälde  aus  seinen  Urkunden  den  Besitztitel  nachzuweisen.  8  Bei- 
sitzer, darunter  Kaspar  v.  Valckenstein  u.  Hans  Rot.  Der  Schultheiss 
siegelt  mit  seinem  Familiensiegel.    PO.  S.  sehr  gut  erb.  92. 

1480  Juni  14  Sulzburg.  Jörg  Locher,  Probst  des  Klosters  zu  Sulz- 
berg, bekennt,  dass  Hans  Rot  d.  j.,  Wirt  daselbst,  sein  lieber  Gevatter, 
den  V2  fl-  Gülte,  herrührend  von  Clewy  Blawart,  mit  7V2  A-  abgelöst  hat. 
Er  siegelt  mit  dem  Konventssiegel  (Transfix  zu  Urk.  v.  1480  Jan.  11). 
PO.  S.  Bruchst.  93. 

Mitt.  d.  bad.  bist.  Kom.  No.  8.  M  4 


ni52  Poinsignon. 

1488  Mai  2  Freiburg.  Bürgermeister  u.  Rat  than  kand:  Nachdem 
Prior  u.  Konvent  der  August,  gegen  den  vest.  Jakob  Widergrün  v.  Stouf- 
fenberg,  Mitglied  des  Rats  zu  Freiburg,  wegen  Sperrung  der  ihnen  einst 
von  Anthony  v.  Fürstenberg  geschenkten  Guhen  u.  Zinse  geklagt  hatten, 
der  Beklagte  aber  die  Schenkung  als  erschlichen  erklärt  habe  mit  der 
weitem  Einrede,  dass  die  Scbenkobjekte  ausserdem  grösstenteils  verfangenes 
Gut  seien,  worüber  dem  Ant.  v.  Fürstenberg  kein  Veräusserungsrecht  zu- 
gestanden sei,  wird  erkannt:  Es  ist  ein  neuer  Rechtstag  mit  14  Tagen 
Termin  anzusetzen,  worin  Junk.  Widergrün  die  Verfangenheit  der  betr. 
Gütergülten  nachzuweisen  habe.    PO.    Der  Stadt  Sekret-Sieg.  108. 

1488  Mai  25  Freiburg.  Prior  u.  Konvent  des  Klosters  Oberried  zu 
Freiburg  Wilb.-Ord.  thun  kund:  Nachdem  Hans  Gulditor  d.  a.  u.  Hans 
Gulditor  der  Sohn  mit  1  Pfd.  Pfg.  Gülte  ein  Seelgerete  in  den  3  Klöstern 
der  Wilhelmiten,  Augustiner  u.  Barfüsser  zu  Freib.  gestiftet  haben  mit 
der  Bestimmung,  dass  die  Jahrzeit  abwechselnd  der  Reihe  nach  in  einem 
der  3  Klöster  stattfinde  unter  Beizug  je  eines  Konventualen  der  beiden 
andern,  welchen  nach  dem  Gottesdienst  ein  Imbiss  u,  b  ß  Pfg.  in  dem 
betr.  Kloster  zu  verabreichen  ist,  verpflichten  sie  sich  zur  strengen  Ein- 
haltung dieser  Jahrzeit  in  der  vorgeschriebenen  Weise.  PO.  S.  des  Priors 
gut  erhalten;  Konventssieg,  stark  beschäd.  109. 

1488  Sept.  12  Freiburg.  Bürgermeister  u.  Rat  thun  kund,  dass  Junk. 
Jakob  Widergrün  den  im  Urteil  vom  8.  Mai  ejusd.  verlangten  Erweis  der 
Verfangenschaft  der  strittigen  Gülten  erbracht  habe.  PO.  Der  Stadt 
Sekretsieg.  110. 

1490  Sept.  4  Freiburg.  Prior  u.  Konvent  der  Augustiner  zu  Frei- 
burg einers.  u.  Junk.  Jakob  Widergrün  v.  Stouffenberg  anderers.  bekennen, 
dass  sie  wegen  eines  Seelgeretvermächtnisses  des  vest.  Anthony  v.  Fürsten- 
berg sei.  mit  einander  Irrungen  gehabt,  aber  durch  Hanssjakob  v.  Val- 
kenstein  u.  Hans  Rot,  Neu-  u.  Altbürgrmstr.  folgenderweise  verglichen 
worden  sind :  Junk.  Widergrün  giebt  dem  Kloster  30  ß  Pf.  Gülte,  welche 
die  Stadt  Freiburg  zu  zahlen  hat,  laut  eines  Gültbriefes  über  3^/2  Pfd. 
Pfg.  u.  welche  Junk.  Widergrün  auf  dem  Kaufhaus  (Stadtkasse)  auf  die 
Augustiner  einschreiben  Hess.  Die  Augustiner  verzichten  dagegen  auf 
alles  in  dem  erwähnten  Vermächtnis  ihnen  zugedachte  Gut  und  verpflichten 
sich  an  allen  Fronfasten  für  Junk.  Thoni  Fürstenberg,  Frau  Ottilie  v. 
Gypch,  s.  Gemahlin,  Frau  Margarethe  Fürstenberg,  dann  für  Junk.  Jakob 
selbst  u.  s.  Gemahlin  Magdalena  Fürstenberg,  ferner  für  Hr.  Benedikt  v. 
Stouffenberg,  Junk.  Jakob  Heinrich  v.  Blumnegk,  Frau  Ennelin  u.  Doro* 
thea  V.  Wissneck  u.  Katharina  v.  Bolsenheim  eine  ewige  Jahrzeit  zu  be- 
gehen.    PO.    Konv.-S.  u.  S.  des  Jak.  v.  Staufenberg.  111. 

1495  Jan.  9  Freiburg.  Frau  Margreth,  Peters  zum  Heiden  Wittwe, 
deren  nunmehr  verstorb.  Sohn  Hans  Renner  bei  den  Vätern  Aug.-Ord. 
zum  geistl.  Stand  erzogen  worden  war,  vermacht  vermittelst  Notariats- 
instrumentes deren  Konvent  verschiedene  Gülten :  in  Freiburg  (u.  a.  vom 
Haus  zum  Luchs),  zu  Sulzburg  u.  s.  w.  Ausgestellt  von  Wilh  Pehs  von 
Gmünd,  der.  Augsburg,  Notar.    PO.  112. 

1495  Febr.  12  Staufen.  Peter  Heiden  bekennt  v.  d.  Augustinern  zu 
1^'reiburg  Matten  bei  Staufen,  gen.  die  Blüwel-  oder  Seelmatte  zu  einem 


Dag  Ffarrarchiv  zn  8L  BCartin  in  Freibarg.  m5l 

th&tiger  SeBitzstöruDs  ao  2  Janchert  zu  H&agen  am  HQIigrobeD.  Nach 
ADhÖruDg  beider  Parteiea  u.  Verlesen  ihrer  Urkunden  vird  ein  neuer 
Oericbtstag  nach  Pfingsten  anberaumt.    PO.  S.  sehi  defekt.  99. 

1483  Apr.  19  Freibarg.  SchaltbeiBB  n.  Gericht  thun  kund,  dasa  Er. 
Jakob  Yogt,  Priest.  Aug-Ord.,  im  Namen  seioes  Eonvents  klagte  gegen 
Clewy  Binder  u.  Hans  Nöferhn  Ton  Gottenheün  wegen  der  Eigentuma- 
lehenrecble  des  Kloslera  auf  seinem  Hof  zu  Gotteoheim,  den  der  bisherige 
Lehenträger  N,  Rosskaecbt  geinen  Verwandten  teilweise  zn  Afterlehen  ge- 
geben habe.  Das  (iericht  erkennt,  dasa  es  bei  einem  früheren  Urteil  ver- 
bleibeo  soll,  wonach  die  auf  dem  Gute  ützendeu  Leheninhaber  dem  Elo- 
Bter  einen  gemeinsamen  Lebeniräger  namhaft  machen  oder  das  Qut  selbst 
dem  Kloster  aufgeben  sollen.  Es  siegelt  Conr.  v.  Bossenstein,  der  Schalt- 
heiss  mit  seinem  eigenen  Siegel.  Unter  den  8  Beisitzern:  Melchior  t. 
Valckeosteia,  Wilh.  v.  Liechteofels,  Hans  t.  Baden,    PO.  S.  gut  erb. 

100. 

1483  Juni  30  Salzburg.    Jakob  Ritter,  Bürger  bu  Sulf™™  «  Trr.i.lin 
B.  ebel.  Hausfrau  bekennen,  dass  sie  Rothans  d.  j.  daselbsl 
im  Bann  zu  Louffen  um  32  fl.  verkauft  haben.    PO.  S, 
bui^  zieml.  gut. 

1483  Aug.  18  Konstanz.  Otto,  Bischof  v.  Eonstani 
Prior  a.  Konvent  der  August,  za  Freiburg,  das  Ewch« 
bisher  jeweils  auf  n&cbsten  Sonntag  3t.  Johann  Bapt.  fii 
dern  kirchlichen  Festlichkeiten  iu  Freibarg  kollidierte, 
den  nächsten  Sonntag  nach  Jakobi  zu  verlegen  mit  allen  ds 
Indulgenzen  u.  Privilegien.    PO.  8.  ab. 

1484  Febr.  4  Schlosa  Kranzenau.  Clewi  Binder  v. 
kennt,  daes  er  von  Prior  u.  Konvent  der  August,  zu  Fn 
Hof  zu  Gottenbeim  belehnt  worden  isL  Zum  Siegeln  bi 
Conrat  Snewlin  t.  Krantznovw.     PO.  S.  gut  erh, 

1487  Febr.  13  Freiburg.  Vor  Schnltheiss  u.  Gerichi 
Sigily  V.  Freib.  an  Hrn.  Conrat  StQrtzeln,  der  päpstl.  '. 
freien  Künste  Doktor,  Kanzler  etc.,  4'/]  Jauch.  Wald 
angtossend  an  desselben  Dr.  Conrata  andere  Güter,  um  5' 
Liegenschaft  Igt  belagtet  mit  6  Ffg.  GQtte  in  den  Dingbi 
10  Ffg.  an  Kloster  Thennenbach.  Es  siegelt  COnrat  v. 
Scbultheiss,  mit  s.  eig.  Siegel.  9  Beisitzer,  darunter  Jak 
Wilhelm  Lupp.  Mr.  Vlrich  Frowenfeld,  d.  sieb.  fr.  KOi 
T.  Baden  u.  a.  w.    FO.  8.  sehr  gut  erh. 

1487  Juni  19  Lehen.  GQltbrief  des  Thomau  FrOide 
eine  Gült  von  15  (J  Ffg.    PO.  S.  des  Ulrich  v.  Nankenn 

1488  Apr.  19.  Mattem  Schmit,  Priest,  u.  Kaplan 
pfründe  zu  Kirchhöfen,  verkauft  den  Augustinern  zu 
Zins  auf  dem  Hof  zu  Ellenkofen  um  8  Pfd.  Roggen.  Ei 
geln  Hr.  Gervasius  Souffer,  Dechant  zn  Breisacb,  u.  Jui 
pringen.    PO.  S.  des  Jak.  v.  Ampringen  ab. 

1488  Apr.  26  Kirchhöfen.  Enoelin  Ueckin,  Erhatt 
verkauft  den  Augustinern  eine  Gelte  zu  EUUcofen.  K 
vom  Wjger,  Junk. 


m52  Poinsignon. 

1488  Mai  2  Freibarg.  Bürgermeister  u.  Rat  than  kund:  Nachdem 
Prior  u.  Konvent  der  August,  gegen  den  vest.  Jakob  Widergrün  v.  Stouf- 
fenberg,  Mitglied  des  Rats  zu  Freiburg,  wegen  Sperrung  der  ihnen  einst 
von  Anthony  v.  Fürstenberg  geschenkten  Gühen  u.  Zinse  geklagt  hatten, 
der  Beklagte  aber  die  Schenkung  als  erschlichen  erklärt  habe  mit  der 
weitem  Einrede,  dass  die  Scheiikobjekte  ausserdem  grösstenteils  verfangenes 
Gut  seien,  worüber  dem  Ant.  v.  Fürstenberg  kein  Veräusserungsrecht  zu- 
gestanden sei,  wird  erkannt:  Es  ist  ein  neuer  Rechtstag  mit  14  Tagen 
Termin  anzusetzen,  worin  Junk.  Widergrün  die  Verfangenheit  der  betr. 
Gütergülten  nachzuweisen  habe.    PO.    Der  Stadt  Sekret-Sieg.  108. 

1488  Mai  25  Freiburg.  Prior  u.  Konvent  des  Klosters  Oberried  zu 
Freiburg  Wilh.-Ord.  thun  kund:  Nachdem  Hans  Gulditor  d.  a.  n.  Hans 
Gulditor  der  Sohn  mit  1  Pfd.  Pfg.  Gülte  ein  Seelgerete  in  den  3  Klöstern 
der  Wilhelmiten,  Augustiner  u.  Barfüsser  zu  Freib.  gestiftet  haben  mit 
der  Bestimmung,  dass  die  Jahrzeit  abwechselnd  der  Reihe  nach  in  einem 
der  3  Klöster  stattfinde  unter  Beizug  je  eines  Konventualen  der  beiden 
andern,  welchen  nach  dem  Gottesdienst  ein  Imbiss  vl,  b  ß  Pfg.  in  dem 
betr.  Kloster  zu  verabreichen  ist,  verpflichten  sie  sich  zur  strengen  Ein- 
haltung dieser  Jahr  zeit  in  der  vorgeschriebenen  Weise.  PO.  S.  des  Priors 
gut  erhalten;  Konventssieg,  stark  beschäd.  109. 

1488  Sept.  12  Freiburg.  Bürgermeister  u.  Rat  thun  kond,  dass  Junk. 
Jakob  Widergrün  den  im  Urteil  vom  8.  Mai  ejusd.  verlangten  Erweis  der 
Verfangenschaft  der  strittigen  Gülten  erbracht  habe.  PO.  Der  Stadt 
Sekretsieg.  110. 

1490  Sept.  4  Freiburg.  Prior  u.  Konvent  der  Augustiner  zu  Frei- 
burg einers.  u.  Junk.  Jakob  Widergrün  v.  Stouffenberg  anderere,  bekennen, 
dass  sie  wegen  eines  Seelgeretvermächtuisses  des  vest.  Anthony  v.  Fürsten- 
berg sei.  mit  einander  Irrungen  gehabt,  aber  durch  Hanssjakob  v.  Yal- 
kenstein  u.  Hans  Rot,  Neu-  u.  Altbürgrmstr.  folgenderweise  yerglichen 
worden  sind:  Junk.  Widergrün  giebt  dem  Kloster  30  |3  Pf.  Gülte,  welche 
die  Stadt  Freiburg  zu  zahlen  hat,  laut  eines  Gültbriefes  über  3^«  Pfd. 
Pfg.  u.  welche  Junk.  Widergrüu  auf  dem  Kaufhaus  (Stadtkasse)  auf  die 
Augustiner  einschreiben  Hess.  Die  Augustiner  verzichten  dagegen  auf 
alles  in  dem  erwähnten  Vermächtnis  ihnen  zugedachte  Gut  und  verpflichten 
sich  an  allen  Fronfasten  für  Junk.  Thoni  Fürstenberg,  Frau  Ottilie  y. 
Gypch,  s.  Gemahlin,  Frau  Margarethe  Fürstenberg,  dann  für  Junk.  Jakob 
selbst  u.  s.  Gemahlin  Magdalena  Fürstenberg,  ferner  für  Hr.  Benedikt  v. 
Stouffenberg,  Junk.  Jakob  Heinrich  v.  Blumnegk,  Frau  Ennelin  u.  Doro* 
thea  V.  Wissneck  u.  Katharina  v.  Bolsenheim  eine  ewige  Jahrzeit  zu  be- 
gehen.    PO.    Konv.-S.  u.  S.  des  Jak.  v.  Staufenberg.  111. 

1495  Jan.  9  Freiburg.  Frau  Margreth,  Peters  zum  Heiden  Wittwe, 
deren  nunmehr  verstorb.  Sohn  Hans  Renner  bei  den  Vätern  Aug.-Ord. 
zum  geistl.  Stand  erzogen  worden  war,  vermacht  vermittelst  Notariats- 
instrumentes deren  Konvent  verschiedene  Gülten:  in  Freiburg  (u.  a.  vom 
Haus  zum  Luchs},  zu  Sulzburg  u.  s.  w.  Ausgestellt  von  Wilh.  Pehs  von 
Gmünd,  der.  Augsburg,  Notar.    PO.  112. 

1495  Febr.  12  Staufen.  Peter  Heiden  bekennt  v.  d.  Augustinern  lu 
l«'reiburg  Matten  bei  Staufen,  gen.  die  Blüwel-  oder  Seelmatte  2U  einem 


Das  Pfarrarchi?  zu  St.  Martin  in  1 

Erblehen  empfangen  zn  haben.   Siegler :  Junk.  Löwe,  fryherr  zu  Stoufen, 
PO.    S.  gut  erh.  113. 

1495  Nov.  11.  Michel,  Abt,  u.  Konvent  y.  Tennebach  vertauschen 
mit  den  Augustinern  zu  Freib.  für  1  ß  Pfg.  u.  5  Sest.  Haber  jährl.  ab 
Gütern  zu  Emmendingen  8  Viertel  Wein  ab  einem  Haus  u.  Trotte  zu 
Schaffbausen  a./E.  PO.  S.  des  Abtes  ab;  Eonvents-Sieg.  zieml.  gut.   114. 

1500  März  2  Laufen.  Hans  Ealtenbach,  der  Vogt,  sass  zu  Gericht 
im  Namen  des  Markgr.  Philipp  v.  Hochberg  etc.,  u.  that  kund,  dass  Hans 
Aeckerly  von  Laufen  an  Hans  Ueniger,  Schuhmacher  u.  Bürger  zu 
Neuenburg  a./Rh.  eine  Gülte  von  2^2  Saum  süssen  Weines  um  20  fi.  rh. 
verkauft  hat.  Der  Verkäufer  setzt  zu  Unterpfand  verschied.  Grundstücke, 
die  mit  Zinsen  u.  Gülten  stark  belastet  sind  an  das  Gotteshaus  St.  Trut- 
pert,  die  Eirchen  zu  Bettberg  u.  Britzigken,  alle  im  Laufener  Bann.  Er 
stellt  desshalb  zu  mehrerer  Sicherheit  2  Bürgen.  Der  Vogt  siegelt  mit 
dem  Siegel  der  Landschaft  Badenweiler.  Die  Urkunde  ist  ausserdem  unter- 
schrieben von  V.  V.  Blumneckh.    PO.    S.  zieml.  gut  erh.  115. 

1500  Juni  1  Laufen.  Hans  Ealtenbach,  der  Vogt,  sass  zu  Gericht  etc. 
und  beurkundet  einen  ähnlichen  Verkauf  des  Tengus  Reinly  von  Laufen 
an  Hans  Rott,  Bürger  zu  Sultzberg,  eine  Gülte  von  1  Saum  u.  1  Eimer 
süssen  weissen  Weines  um  10  fl.  rh.  PO.  Landschafts-Sieg,  von  Baden- 
weiler; Unterschrift  von  Gilgman  Gisselman,  Amptmann  zu  Baden  willer. 

116. 

1500  Juli  23.  Bruder  Easpar  Amman,  der  hl.  Schrift  Baccalaureus 
u.  Proviozial  Aug.-Ord.  am  Rhein  u.  in  Schwaben,  macht  den  ehrsamen 
Cunrat  Mittag  und  Frau  Verena  Sparhew,  s.  ehel.  Gemahel,  aller  Wohl- 
thaten  u.  guten  Werke  des  Aug.-Ord.  teilhaftig.    PO.    S.  ab.         117. 

1500  Sept.  1  Freiburg.  Arbogast  Snewlin  Bernlab  von  Zäringen,  der 
Schultheiss,  sass  zu  Gericht  u.  thut  kund,  dass  h.  Michel  Steinhart,  Eon- 
ventual  u.  Schaffner  des  August.  -  Elost.  zu  Freiburg  im  Namen  seines 
Eouvents  klagte  gegen  Hans  Ehüner  von  Ow  wegen  versessener  Zinse; 
der  Eläger  stützt  sich  auf  ein  früheres  in  der  gleichen  Angelegenheit 
schon  einmal  ergangenes  Urteil,  wogegen  der  Beklagte  redet,  er  sei  in- 
zwischen vom  Eloster  Adelhausen  vergantet  worden  und  habe,  um  nur 
wenigstens  etwas  zu  retten,  die  Güter  als  Lehengut  vom  gen.  Eloster  zu- 
rückempfangen.  Das  Gericht  erkennt,  dass  es  beim  früheren  Urteil  ver- 
bleiben solle  und  verweist  den  Beklagten  auf  den  Rechtsweg  gegen  seine 
Verwandten.  8  Beisitzer,  jedoch  kein  einziger  Patrizier  mehr.  PO. 
Bruchst.  des  Snewlin'schen  S.  118. 

1501  Juni  24  Freiburg.  Prior  u.  Eonvent  der  Augustiner  bekennen, 
dass  der  ehrsam  Conrat  Mittag  und  Fren  sein  ehelich  Gemahel  ihnen 
60  fi.  oder  84^2  Pfd.  Rappen  gegeben  haben  zu  einem  Seelgerette  für  sie 
beide  und  Dr.  Johannes  Odernheim  und  dessen  Ehefrau  Ursula  Mittag 
mit  einer  Messe  jeden  Mittwoch  auf  dem  Altar  unter  der  Orgel,  auch 
Vigil  und  Seelenmesse,  wobei  4  Ordensschwestern  zu  Opfer  und  auf  das 
Grab  gehen  sollen  mit  Eerzen.  Zu  letzterem  Zweck  haben  die  Stifter 
noch  besonders  übergeben  eine  Matte  im  Eirchzartener  Bann  bei  der  Ru- 
mensbruck  am  Herweg.  PO.  Priorats-Sieg.  nur  noch  halb,  Eonrents-Sieg. 
zieml.  gut.  119. 


m54  Poinsignon. 

1506  Jani  23  Freiburg.  Jerg  Wejdman,  Metzger,  Terkanft  dem 
Augustiner -Konvent  1  fi.  Gülte  um  20  fl.  und  setzt  zu  Unterpfand  seine 
Scheuer  in  der  Würi  in  der  Adclbauser  Müligassen  und  3  Jauch.  Acker 
im  Haslacher  Bann.  PO.  S.  des  Junk.  Balthasar  TSgelin,  des  Schnlt- 
heissen  ab.  120. 

1507  Aug.  9  Freiburg.  Bürgermeister  und  Hat  thnn  kund,  dass  den 
Augustiner- Herren,  welche  V2  Jauch.  Reben  wegen  verschied,  rflckständ. 
Zinse  hatten  pfänden  lassen,  das  betr.  Grundstück  in  öffentl.  Grant  zuge- 
schlagen wurde.    PO.    Das  kl.  Rats-Sieg.  121. 

1508  Juli  24  Freiburg.  Bürgermeister  und  Rat  thun  kund :  Nachdem 
die  Bauamtsherren  ein  Haus  in  der  Neuenburg,  gen.  der  Stralenherg, 
wegen  Baufölligkeit  nach  der  Stadt  Herkommen  und  Brauch  durch  das 
Gericht  gefrönt  und  3  Sonntag  nacheinander  vor  dem  Münster  öffentlich 
ausgeboten  und  hiebei  Niemand  mehr  geboten  hat,  als  h.  Michel  Stein- 
hart, Priester  und  Schaffner  der  Augustiner,  so  wird  dasselbe  um  das 
darauf  stehende  Guthaben  dem  Kloster  zugeschlagen.  PO.  der  Stadt 
Sekret-Sieg.  122. 

1510  Juli  23.  Rudolf  von  Blumneck  vergabt  zu  seinem  und  semer 
Gemahlin  sei.,  Frauen  Cleopha  von  Stoffenberg,  Seelenheil  nnd  zn  einem 
ewigen  Lichte  vor  dem  Sakramentshäuschen  im  Aug.-Klost.  zu  Frdbnrg 
eine  Gülte  von  1  Pfd.  Pfg.  Diese  Gülte  geht  aus  den  3  Pfd.  Rappenzins, 
die  ihm  vom  Weinsticheramt  zu  Merdingen  fallen.  PO.  S.  des  Bad.  t. 
Blumneck  gut  erb.  128. 

1512  Juli  5  Sulzburg.  Ulrich  Murer  und  Margreth  s.  £hefraa  be- 
kennen, dass  sie  an  Meister  Hans  Rot,  Bürger  zu  Freibarg,  1  fl.  Gülte 
um  20  fl.  verkauft  haben  und  versichern  dieselbe  auf  ihrem  Haus  in  der 
Klostergasse  und  ab  ihrer  Scheuer  in  der  Kilchgasse.  Beide  Liegen- 
schaften zahlen  dem  Gotteshaus  zu  Sulzburg  3  Pfg.  Eigenzins.  PO.  Stadt- 
Sieg.  V.  Sulzburg.  124. 

1512  Aug.  23  Ereiburg.  Prior  und  Konvent  des  Gotteshauses  za  den 
Augustinern  verkaufen  der  Mutter  und  den  Schwestern  des  Regelhaoses 
zum  Leopartten  Aug.-Ord.  (später  zum  „ Grünenwald ^  genannt)  eine  Gülte 
von  2V2  Pfd.  Pfg.  um  50  Pfd.  Pfg.  baar  und  setzen  zu  UnterpfiEtnd  des 
Klosters  Renten,  Zinsen  und  Gefälle.  Es  siegeln  Prior  und  Konvent.  PO. 
Beide  S.  ab.  Auf  der  Rückseite  bemerkt  Bruder  Heinrich  Bran,  Prior, 
dass  noch  weitere  15  Pfd.  13/7  Pfg.  von  den  denselben  Regelschwestem 
gegeben  und  zum  Kapital  geschlagen  wurden,  jedoch  ohne  die  Gülte  sa 
erhöhen,  nur  damit  diese  um  so  weniger  abgelöst  werde.  30.  Nov.  1519. 
Sie  wurde  aber  nach  einer  weiteren  Dorsalbemerkung  des  Priors  Melch. 
Frank  vom  21.  März  1666  dennoch  abgelöst.  126. 

1514  Aug.  4  Freiburg.  Bürgermeister  und  Rat  verkaufen  dem  Aog.- 
Konv.  eine  Rente  von  10  fl.,  den  Guld.  gerechnet  za  ll^t  ß  Freib.  M., 
um  200  fl.  rh.  in  Gold.    PO.    Das  grosse  Stadt-Sieg.  126. 

1518  Apr.  22.  Jörg  Nickel,  Schuhmacher  und  Seidner  zu  Freibarg, 
verkauft  an  die  Dr.  Rotpletz'scbe  Pfründe  auf  St.  Nikolaas-Altar  im 
Münster,  deren  Besitzer  damals  h.  Hans  Wetzstein  war,  einen  Saam  Wein- 
gülte um  5  Pfd.  Pfg.  Freib.  W.    Die  Gülte  geht  ab  2  Jauch.  Beben  und 


D«  Pf&mrchiT  m  St.  H« 

Wald  an  der  Barghalde.    PO.     S.  dea 
Schultheiiaen  ab. 

1520  Jan.  21  Freiburg.  Wilhelm  Kre 
daas  Hani  Swarz  und  HaoB  Buwman  alt 
dem  ehrsamen  Easpar  IngeUtettOT  eine  S 
hOli"  um  18  fl.  verkauft  haben.    PO.    8. 

1524  März  25.  Erzherzog  Ferdinand 
Abt  von  Rotenburg,  Oeorg  Abt  rou  Ad 

WattenbaoBen,  diese  drei  als  Milschnldner  (BQrKenl  rerkaufeu  der  edeln 
Uagdalina  von  ßamsteiD,  ire 
von  30  B.  rh.  Rappenw&hr.,  < 
rb.  und  setzen  zu  Unterpfan 
Bnrgau.  Es  unterzeichnen  i 
Koggenburg  noch  Titns  Bio, 
Thank,  der  Prior,  und  fOr 
der  Dekan,  und  Paulus,  der  '. 

1526  Aug.  4.  Vit  Stahel 
told  MejT  Ton  Iringeu  ein  I 
nnd  verspricht  dasselbe  mit 
Unterpfand  4  Mannahauet  B 
von  Eistet  (Eichstetlen)  ziem 

15SI  Mai  3  Herdem.  B 
zu  Gericht  im  Namen  des  ve 
Easteovogts  zu  Herdem,  uni 
halb  Jauch.  Rehen  wegen  tc 
Gut  nacb  des  Dorfes  Brauch 
legen  und  alle  14  Tage  durd 
worden  war,  auch  Niemand 
wird  ihnen  dasselbe  zogeschli 
zlnspflichüg.  7  Beisitzer.  D( 
Pü.  8.  gut  erb. 

1531  Juli  11  Freiburg. 
bisher  an  die  Rotpletzpfrüni 
derzeitigen  Inhaber  derselben 
zinst  bat  auf  Grund  des  Gfl 
Hans  Eettenacber  diese  Gülte 
Letzleren  statt  der  Rotpletzj 
perth  von  Krotzingen,  Schult 

1533  Febr.  1  Freiburg. 
und  dem  Gericht  verkauft  Li 
Freiburg,  eine  Gülte  von  2  £ 
Betzenbausener  Bann  ab  seine 
Reben  an  der  Rosshalden  nnd 

1533  Okt.  15  Freiburg. 
Sutter,  Oberstmeister,  h.  Me 
CrjBtoffel  von  Erotzingen,  i 


in56  Poinsignon. 

Stiftung  006  fl.  Kapital  auf,  verzinslich  mit  20  fi.  und  ^^ein  ort  eins  Gul- 
dius«  (I/4  fl.^    PO.    S.  ab.  134. 

1534  Okt.  1  Betzenbauseii.  Urban  Mychel,  der  Vogt  zu  Betzenhausen, 
süss  zu  Geriebt  daselbst  und  tbut  kund,  dass  Matbis  Renbart  als  Vogt 
von  Hans  Rot  ^Vittwe  ein  Zweiteil  Acker  wegen  versess.  Zinses  habe 
fröbnen  lassen;  dass  alsdann  nach  Brauch  und  Recht  des  Dorfes  Betzen- 
bausen  die  Liegenschaft  6  Wochen  und  3  Tage  in  Fröhnung  (Pfändung) 
gelegen  und  alle  14  Tage  feilgeboten  worden  sei,  aber  Niemand  sonst 
darauf  geboten  habe  als  Veit  Nördlinger,  der  auch  7  fl.  darauf  stehen 
habe.  Das  Pfandobjekt  ist  ausserdem  noch  belastet  mit  einem  Bodenzins 
an  Junk.  Erbart  v.  Yalckenstein.  Das  Gericht  (6  Bauern  als  Beisitzer) 
erkennt  die  Liegenschaft  der  Wittwe  Rot  verfallen.  Der  Vogt  siegelt 
mit  h.  Ludw.  Hesslers,  des  Obristmeisters  von  Freiburg,  Siegel  als  seiner 
Obrigkeit.    PO.    S.  ab.  135. 

1535  Jan.  5.  ürban  Michel,  der  Vogt  zu  Betzenhaosen,  that  knnd, 
dass  Vit  Nördlinger  und  Kathrina  Hermer,  seine  ehel.  Hausfrau  an  Fran 
Ursula,  des  Hans  Rot  Wittib,  eine  Gülte  von  2  fl.  um  40  fl.  Hanptgnt 
verkauft  haben.  Die  Verkäufer  setzten  zu  Unterpfand  verschied,  benannte 
Grundstücke  im  Betzenbausener  Bann,  bodenzinspflichtig  an  Junk.  Erhart 
V.  Falkeustein,  das  Elost.  Thennenbach  und  die  Thomaskirche  zu  Betzen- 
hauscn,  ausserdem  noch  belastet  mit  einer  Korngülte  an  b.  Marx,  Pfarrer 
zu  St.  Peter  (in  Freiburg).  Der  Vogt  siegelt  mit  h.  Ludwig  Hesslers 
Siegel,  der  als  Obristmeister  der  Stadt  Freiburg  Oberherr  in  Betzenhausen 
war.    PO.    S.  ab.  136. 

1543  Juni  2  Freiburg.  Jobann  Schwarz,  Statthalter  des  Schnltheissen- 
amtes,  im  Namen  des  edeln  Philipp  Jakob  von  Ampringen  thut  kund, 
dass  Jerg  Stum  von  Herrn  Melcher  Rotlin,  Prior  und  Lesemeister  der 
Augustiner  ein  Darlehen  von  100  fl.  zu  5  %  aufgenommen  hat  und  ver^ 
sichert  dasselbe  auf  seinem  Hause  in  der  Sattelgasse.  PO.  S.  des  Schnit- 
heissenamtes  mit  dem  Kreuz.  137. 

1545  Aug.  17.  Gorius  Brunner,  Büri  Vischer,  Zimpfer  Vollmann, 
Hans  Pantli  und  Verena  Scbmid  reversieren  sich  gegen  Prior  und  Kon- 
vent Aug.-Ord.  zu  Freiburg  über  den  Lchenempfang  des  Klosterhofes  za 
Opfingen.  PO.  S.  des  Junk.  Ludw.  Wolfif  von  Habsperg,  Amtmann  zu 
Badenweiler,  ab.  138. 

1550  Jan.  27  Freiburg.  Wolff  Pflug  löst  von  h.  Melchior  RetUn, 
Provinzial  Aug.-Ord.  u.  Prior  zu  Freiburg  eine  Gülte  von  5  (J  1  Pfg.  mit 
5  Pfd.  20  Pfg.  ab.    PO.     S.  ab.  139. 

1553  Febr.  5.  In  den  Spännen  zwischen  dem  August.-Klost.  za  Frei- 
burg einerseits  und  Friedrich  Streicher  und  seinen  Geschwistern  anderer- 
seits wegen  eines  ^2  Saums  ewiger  Weingülte  im  Gottenheimer  Bann, 
thädigcn  Job.  Bernhard  Rümelin,  jur.  utrq.  doct.,  Hans  Burger  und  Ann- 
drcss  Hanser,  beide  Letzteren  als  Zwölfer  des  Rats  zu  Freiburg  dahin, 
dass  Friedrich  Streicher  und  Genossen  ein  für  allemal  8  fl.  bezahle,  das 
Kloster  aber  für  immer  sowohl  auf  Zinsen  und  Extanzen  als  das  Grund- 
stück selbst  verzichte.  Es  siegeln  Prior  und  Konvent  und  Dr.  Rümelin. 
PO.    AUe  3  S.  ab.  140. 


Das  Phrrarchiv  sn  St.  HartJa  in  ] 

1555  IfoT.  4  EBSlingen.  Euwr  Karl  V.  bestätigt  dai  urteil  des  Reichs- 
kaminergericbts  toq  Spejer  io  der  Appetlationssache  des  Grafen  Konrad 
VOQ  Tabiugen,  Appellanten,  gegen  Prior  und  Konvent  der  Augastiner  ca 
Freiburg,  Appellaten,  20  Mutt  Roggengulte  ?om  Fronhof  lu  Umkirch  betr., 
zn  Gunsten  des  Klosters.    PO.    Das  kaiserl.  8.  zieml.  gut  erb.       141- 

1556  Jan.  28  Freiburg.  Marx  DietUricb  ferkaaft  an  Jakob  Waffen- 
Bcbmidt  ein  Haus  gegenüber  der  Barae  um  46  fl.  Das  Haus  ist  belastet, 
ausser  dem  berrscbaftl.  Bodenains,  mit  veitecen  benannten  Zinsen,  PO. 
Das  ScbuUheissen-Sieg.  142. 

1560  Aug.  26  Freibnrg.  Jakob  Kilonins  von  UetE,  Nobtr,  wobnhaft 
zu  Freiburg,  beurkundet,  dass  in  seiner  Gegenwart  und  vor  Meister  Os- 
wald Kreden,  des  kaiserl.  Hofgerichta  zu  Rolweil  geschwor.  Kommissar, 
in  dem  Prozess  zwischen  Prior  und  Konvent  der  Äagost.  zu  Freibnrg  and 
den  Pflegern  der  Elendenherberge  als  Kläger  einerseits  und  dem  Orafen 
Konrad  zu  Tjlbingen  als  Beklagten  andererseits,  Gerieb takostenersatz  betr., 
Bämtl.  Kläger,  also  der  ganze  Konvent  und  die  Pfleger,  einen  leibl.  Eid 
geleistet  halben,  jedoch  unter  Protest  der  beiden  ebenfalls  anwesenden 
gräfl.  Anwälte.  Torinittags  um  ü  Ubr  in  der  Herberge  zum  Storeben  in 
der  oberen  Stube.    PO.    Notariats-Signet.  143. 

1572  Apr.  30  Freiburg.  Jakob  Strejtt  jur.  utrq.  doctor,  M.  Joachim 
Landoll,  Pfarrherr,  Hans  Widmau  und  Hieronjmns  ßernbart  als  Pfleger 
des  HI.-Gst.-8pitals  verpflichten  sich,  die  durch  letzten  Willen  des  Bür- 
gers nnd  Rats  Jakob  Ferber  vermachten  200  fl.  frommer  Stiftung  in  n&her 
bezeichneter  Weise  zu  verwenden:  aus  di  la**-- 

Kloster  jährl.  2'/i  fl.  zur  Abhaltung  eine  eleu- 

amt  für  den  Stifter;  die  Schwestern  znm  einer 

Nebenmesse  I  fl.;  das  neue  Siechen-  oder  ;uten 

Leuten"  (Aussätzigen),  die  nur  das  Haus  m  im 

Blatternhaus  1  fl.;  dio  Armen  im  grossei  Ihaos 

1  fl.    Der  übrig  bleibende  Gulden  Zins  den 

Spitalmeister  und  den  Schreiber  verteilt.  erb. 

.44. 

1581  Mai  23  Freiburg.  Hans  Georg  Eaaser,  Statthalter  des  8chul^ 
heissenamces,  benrknndet,  dass  Jakob  Zipper  von  Angenstein  an  Joliann 
Knoll,  den  Stadt  Wechsler,  12  Haufen  Reben  an  der  Bnrgbalden  um  376  fl. 
verkauft  hat,  der  Gulden  zu  I2'j,  ß.  Das  Grundstück  zinst  12  ß.  Zinnen- 
recht ins  Kaufhaus.    6  Zeugen.    PO.    Das  Schultheisaen-Sieg.        145. 

1581  Okt.  14  Freiburg.  Peter  Fre;,  Sleffan  Rapolt  nnd  Bembart 
Roll ,  alle  drei  als  Pfleger  des  Hl.-Gst. -Spitals  geben  dem  Provinzial  und 
den  Prioreu  der  August.- Ord.- Provinz  a.  Rh.  und  in  Schwaben  ein  Dar- 
lehen von  1200  fl.,  verzinsl.  mit  60  fl.  und  empfangen  zu  Unterpfond  dio 
Kauf-  und  Gültbriefe  über  verschied.  Gülten  des  Äuguat.-Klost  zu  Frei- 
burg. Sie  versprechen  diese  Urkunden  im  Spitalarchiv  sorgf^tig  aufzu- 
bewahren.   PO.     Alle  3  Prior.-Siet',  der  Ausstell,  gut  erh.  146. 

1593  März  1  Freiburg  i/U.  Petrus  Schnewlin,  Generalvikar  des  Hrn. 
Antonius  von  Gorennod,  Bisuhols  von  Lausanne,  und  Johannes  Michael 
doct.  theo!.,  bisher  Provinzial,  nunmehr  aber  Oeneralkommissar  des  Or- 
dens der  Frauziskanerkonventualen  in  ObordentScUand,  zugleich  Guardian 


m58  Poinsignon. 

des  Klosters  zu  Freibarg  in  der  Schweiz,  erteilen  dem  Bruder  Johannes 
Ulricus  Eesler,  Provinzial  des  August.  -  Ordens  a.  Rh.  und  in  Schwaben, 
zugleich  Prior  des  Mauritius-Klosters  August.-Ordens  zu  Freibarg  in  der 
Schweiz,  ein  Vidimus  einer  Urkunde,  ausgest.  zu  Rom  am  24.  Febr.  1592, 
von  Bruder  Augustinus  Finizanius  S.  D.  N.  Sacrista  und  Generalvikar  des 
Ordens  der  Augustiner -Eremiten,  wodurch  dieser  die  wenigen,  übrigge- 
bliebenen Klöster  dieses  Ordens  in  der  ehem.  Ordensprovinz  Sachsen  nnd 
namentlich  das  Kloster  Mindelheim  nun  der  Ordensprovinz  am  Rhein  und 
in  Schwaben  inkorporiert.  PO.  S.  des  Petrus  Schnewlin,  sitzender  Wind- 
hund auf  einem  Büchel  gut  erh.  147. 

c.  1602  0.  T.  u.  0.  Ein  Auszug  aus  G.  Johann  Pistorii,  der  hl.  Schrift 
Doctor  und  Dompropsten  zu  Breslau  letztem  Willen,  worin  bestimmt  ist, 
dass  seine  angefangene  Kapelle  in  der  Augastinerkirche  vollendet  and  auf 
dem  Altar  derselben  ein  schönes  kunstreiches  Gemälde,  mindestens  400  fl. 
wert,  Geburt  oder  Himmelfahrt  Christi  darstellend,  9  Fass  breit,  nnver- 
züglich  zu  Ende  geführt  werde.  Auch  Chorstühle,  Antependien,  silbeme 
und  messingene  Leuchter  und  Gefässe  und  Reliquien  werden  za  dieser 
Kapelle  vermacht.  Unter  den  letzteren  sind  besonders  »zwey  Häupter 
aus  Cöln",  eine  Schenkung  der  Äbtissin  von  St.  Reuilion  hervorgehoben, 
welche  in  ein  näher  bezeichnetes  geschnitztes  Bild  eingesetzt  werden 
sollen;  sodann  ein  Reliquienkasten  mit  einem  „grossen  beyn  de  societate 
Thebana«.    Pap.-Kop.  148. 

1602  Dez.  14  Freiburg.  Burkhardt  Frowenfelder,  Altobristmeister 
und  Statthalter  des  Schultheissen  Gabriel  Schnewlin-Bernlapp,  beorkandet, 
dass  Jakob  Kolb,  Müller  zu  Kenzingen  und  Hintersass  zu  Freibarg,  an 
Stoffel  Golden,  Balierer  in  Freiburg  1  Jauch.  Reben  um  575  fl.,  der  Gold. 
zu  12^2  Schill.,  verkauft  hat.  Das  Grundstück  zinst  IVs  Schill.  Boden- 
zins in  das  Kaufhaus.  6  Zeugen.  PO.  S.  des  Schultheissenamtes.  Vergl. 
die  Urk.  v.  1324  März  27.  149. 

1608  Nov.  29  Freiburg.  Kaspar  Würkh,  gen.  Tngelstetter,  verkauft 
an  Prior  Jakob  Botz  und  den  Augustinerkonvent  1  Jauch.  Reben  um  60  fl. 
Das  Grundstück  ist  belastet  mit  12  Schill.  Wasserzins  ins  Kaufhaus,  15  fl. 
Zins  den  Kartbäusern  und  10  fl.  Zins  den  BarfÜssern.  7  Zeugen.  PO. 
Das  Schultheissen-Sieg.  150. 

1619  Nov.  15  Freiburg.  In  dem  Wässerungsstreit  am  Bleichgraben 
zwischen  den  Augustinern  einerseits  und  dem  Bleicher  Hans  Gilg  anderer^ 
seits  thädigen  die  Herren  des  Holzamtes  derart,  dass  die  umgebrochene 
Matte  der  Bleichmatte  wieder  mit  Gras  angeblümt  werde,  am  damit  den 
Wucherstier  der  Gemeinde  in  seinem  Futter  aufzubessern,  dagegen  aber 
das  Kloster  berechtigt  sei,  einen  eigenen  Wässerungsgraben  za  ziehen  und 
denselben  mit  dem  Abwasser  des  Bleichgrabens  zu  speisen.    Pap.-Eop. 

151. 

1620  Apr.  7  Freiburg.  Johann  Eyssenring  lib.  art.  Magister  als  Stellr 
Vertreter  des  Junk.  Hans  Diettrich  von  Landenberg,  Schaltheiasen  an 
Freiburg,  thut  kund,  dass  Hans  Kempff,  der  Maurer,  an  Mathias  Disch- 
macher,  den  Ballierer  (Granatenschleifer)  2Va  fl«  Gült  ab  8  Ebtofm  Be- 
ben um  50  fl.  verkauft  hat.    PO.    S.  ab.  162. 


Das  Pfarrarchiv  za  St.  Martin  in  ] 

1621  Okt.  12  Freiburg.  Johann  Mössmer,  Altobristmeister  und  Statt- 
halter des  Testen  Joh.  Gg.  Dagelin  von  Wangen  zu  Fröningen,  des  Schult- 
heissen,  beurkundet,  dass  Magist.  Laurentius  Fueger  dem  Magist.  Johann 
Saalhammer,  z.  Zt.  Präsidenten  der  Sapienz,  1  Jauch.  Reben  um  262V2  fl- 
verkauft  hat.  Das  Grundstück  zahlt  Bodenzins  in  das  Kaufhaus  und  ab- 
lösige Gülte  an  den  Ratsherrn  Georg  Meyen.  PO.  Das  Schultheissen- 
Siegel.  153. 

1622  Febr.  1  Freiburg.  Mag.  Joh.  Dalhammer,  Prsident  der  Sapienz, 
beurkundet,  dass  er  ein  Rebstück  samt  Häuschen,  so  er  einst  von  Hrn. 
Laurentius  Fueger,  Ludimoderator  zu  Waldsee  in  Schwaben,  erworben, 
nunmehr  an  Hrn.  Balthasar  Dalhammer,  Pfarrherrn  zu  Heitern  und  Sassen 
(Sassenheim  i/£.),  um  480  fl.  verkauft  habe.   Pap.-Or.   S.  aufgedr.   154. 

1622  Juni  26  Earthaus  bei  Freiburg.  Fr.  Antonius  Dulchen,  Kar- 
thäuserprior, beurkundet,  vom  Augustinerprior  zu  Freiburg  eine  Obligation 
über  300  fl.  und  20  fl.  rückständiger  Zinse  in  baar  tauschweise  erhalten 
zu  haben.  Betrifft  die  Ablösung  eines  Zinses  von  15  fl.  ab  den  Reben 
der  Augustiner  auf  der  Burghalden.    Pap.-Or.    S.  aufgedr.  155. 

1623  Apr.  1  Opfingen.  Zimpffer  Gilgman,  der  Vogt,  thut  kund,  dass 
Mathis  Steger  dem  Vasslin  Strobacher  V2  Jauch.  Acker  zu  Opfingen  ge- 
schenkt hat  und  umgekehrt  V.  Strobacher  dem  Steger  23  fl.  baar.  Der 
Vogt  siegelt  mit  dem  Insiegel  der  Herrschaft  Baden weiler.  PO.  S.  gut 
erhalten.  156. 

1623  Mai  2  0.  0.  Balthasar  Thalhammer  v.  j.  candid.  und  Pfarr- 
herr zu  Heitern,  beurkundet,  dass  er  die  von  seinem  Bruder  aberkauften 
Reben  nunmehr  an  den  August.-Prior ,  Pat.  Gotefridus  Stein  für  1000  fl. 
verkauft  habe  und  dafür  eine  Schuldverschreibung  des  Hrn.  Kasp.  Wirckh, 
gen.  Ingolstetter,  über  500  fl.,  eine  solche  Über  800  fl.  auf  Hrn.  Jodocus 
Hauser  und  200  fl.  baar  erhalten  habe.  Pap.-Or.  Als  S.  ein  Kamöen- 
abdruck  mit  Frauenkopf,  antik.  157. 

1623  Nov.  12  Freiburg.  Bruder  Lucas  Binder,  der  Prior  und  Kon- 
vent August.-Ord.  zu  Freiburg  nehmen  vom  Heiligenfonds  der  Mauritins- 
pfarrkirche  in  Bochingen  in  der  Herrschaft  Oberndorf  vorm.  Wald  (Wür- 
temberg)  200  fl.  Kapital  auf,  verzinsl.  zu  5^0  ^^^  setzen  zu  Unterpfand 
12  Haufen  Reben.    PO.    S.  ab.  158. 

1626  Febr.  28  Opfingen.  Zimpffer  Gillman,  der  Vogt,  beurkundet, 
dass  Thomas  und  Hans  Strobach  dem  Vasslin  Strobach  ein  Zweiteil  Matten 
und  einen  Acker  um  115  fl.  verkauft  haben.  PO.  S.  der  Herrsch.  Baden- 
weiler stark  besch.  159. 

1627  0.  T.  Freiburg.  Anna  Maria  Baitzerin  codiert  dem  Prior  Jo- 
hann Branner  und  dem  Konvent  der  Augustiner  1  Jauch.  Wald  zu  einem 
ewigen  Jahrtag  mit  Seelenmesse.  Das  Grundstück  zinste  schon  vorher 
den  Augustinern  Bodenzins.    Pap.-Or.    S.  aufgedr.  160. 

1628  Apr.  9  Freiburg.  Das  Holzamt  thädigt  in  den  Irrungen,  die 
zwischen  dem  August. -Kloster  und  dem  Frauenkloster  St.  Katharina  in 
Folge  der  Versetzung  der  Marksteine  in  den  beiderseitigen  Waldungen 
auf  der  Rosshalde  durch  die  Marker  von  Adelhausen  hervorgerufen  worden 
waren.    Pap.-Or.  161. 


mßO  PoinsignoD. 

1629  0.  T.  u.  0.  Prior  und  Konrent  der  Augustiner  zu  Freibarg 
bitten  die  Regierung  zu  Ensisheim  um  Ausfolgen  der  Zinsen  aus  der  Zott'- 
sehen  Stiftung,  da  sie  seit  dem  vor  zwei  Jahren  erfolgten  Tode  der  Stif- 
terin noch  keinen  Heller  empfangen  haben.    Pap.-Eonz.  162. 

1629  Sept.  15  Freiburg.  Josef  Dülberger,  der  Hafner,  verkauft  dem 
Licentiaten  jur.  utrq.  und  Satzbürger  Martin  Mössmer  5  fl.  Gült  um  100  fl. 
Kapital  ab  seinem  Haus  zum  Palmen  in  der  Neuenburg.  PO.  Scholt- 
heissen-Sieg.  163. 

1630  Aug.  3  Konstanz.  Der  Offizial  der  Kurie  zu  Konstanz  bel^ 
die  Hinterlassenschaft  des  Johannes  Pistorius,  gewes.  Dompropstes  zu 
Breslau,  welcher  bei  den  Augustinern  zu  Freiburg  i.  B.  seine  Grablege 
genommen  und  hicfür  sowie  für  eine  ewige  Jahrzeit  1000  fl.  vermacht 
hat,  mit  Arrest,  da  dessen  Erbe,  Hr.  Johann  Pistorius,  wegen  der  schweren 
Zeiten  erst  den  vierten  Teil  erlegt  hat,  nach  dessen  aber  nunmehr  er- 
folgten Tode  die  übrigen  Verwandten  die  Herausgabe  des  Übrigen  ver- 
weigern.   Pap.-Or.  Oblaten-Sieg.  164. 

1681  Aug.  27  0.  0.  Fr.  Joannes  Brunner,  August.- Prior  zu  Frei- 
burg, bekennt,  dass  er  von  den  Testamentserben  der  verstorb.  Wittire 
Ursula  Zott  von  Berneckh,  geb.  von  Bollschweil,  auf  deren  dem  Kloster 
vermachten  Legat  mit  1600  fl.  genügend  ausgewiesen  sei.    Pap.-Konz. 

165. 

1631  Aug.  28  Ensisheim.  Die  Kuratoren  der  Verlassenschaftsmasse 
der  anno  1627  verstorb.  Wittwe  Ursula  Zott  von  Berneckh  zu  Melantz, 
geb.  von  Bolschwyl,  bekennen,  dass  sie  dem  August.-Klost.  zu  Freiburg 
eine  Cession  über  1000  fl.,  welche  die  Erblasserin  zu  einem  Seelgerette 
gen.  Kloster  vermacht  hatte,  übergeben  haben.  Diese  1000  fl.  sind  ein 
Teil  einer  Schuldverschreibung  Kaiser  Maximilians  d.  d.  Innsbruck  30.  Dez. 
1610  über  3000  ü.  auf  die  Herrschaft  Issenheim.    Pap.-Kop.  166. 

16:i5  Nov.  12  Konstanz.  Der  Offizial  der  Kurie  zu  Konstanz  ladet 
die  Wittwe  des  Johann  Pistorius  sei.  in  Freiburg,  oder  deren  Sachwalter, 
nachdem  die  bisherigen  Vorladungen  erfolglos  gewesen,  zum  letzteumal 
unter  Androhung  der  Exkommunikation  vor  sein  Gericht.  Pap.-Or.  Ob- 
laten-Sieg. 167. 

1638  Jan.  19  Freiburg.  I.  S.  weil.  Hrn.  Dr.  Johannis  Pistorii  von 
und  zu  Keichenweiler,  gewes.  Satzbürgers  zu  Freiburg,  vorhandenen  Kredi- 
toren gegen  dessen  Verlassenschaft  wird  erkannt,  dass  in  erster  Linie  die 
aufgelaufenen  Gerichtskosten  zu  erlegen  und  alsdann  die  in  86  Gruppen 
eingeteilten  einzelnen  Kreditoren  in  der  aufgeführten  Reihenfolge  zu  be- 
friedigen seien.  Unter  letzteren  nimmt  das  August. -Kloster  zu  Freiburg 
den  ersten  Platz  ein  und  ist  bestimmt,  dass  demselben  zu  den  anno  1622 
(empfangenen  420  fl.  noch  weitere  580  fl.  zu  geben  seien  und  ausserdem 
sollen  ihm  die  Curatores  bonorum  für  die  Funeralien  Hm.  Dr.  Johannis 
Pistorii  und  die  abgehaltenen  Seelenmessen  billige  Satisfaktion  leisten. 
Es  folgen  dann  die  Kraukenpfleger  des  Erblassers  (Dompropst  Pistorius), 
dann  der  Apotheker,  dann  die  Bodenzinse,  die  während  des  schwebenden 
Prozesses  aufgelaufen  waren,  dann  die  fälligen  Gülten  u.  s.  w.    Pap.-Kop. 

lea 


Da«  PfarrarchiT  za  St 

1639  März  11  Freibnrg.  Prior 
kaufen  dem  edlen  Antouias  Brower  , 
walt  alle  ihre  Ansprüche  an  die  Fi 
was  die  noch  restiereDden  380  fl.  ne 
Dompropat  Pistorius  berrilhrend,  an 
für   die  Funeralieo   des  Dr.  Joh.   1 

Pap.-Kop.    Auf  dem  Umschlag  ist  d , , 

des  DompropGles)  in  der  Oruft  der  Aiigust.-Eirche  beigesetzt  wurde  n.  &.  di. 
und  biefür  31  Pfd.  6  ß  Pfg.  bezahlte,  und  anao  1673  am  13.  Okt.  Hr. 
Fraociacus  Christoph  Bapst.  Dessen  Ehefrau  und  Doctor  Hag  bean- 
spruchton alB  Nachkommen  dps   Dr    Pistnriiin   fflr  iar,h  nnrnitnaltli-ho  »=. 

stattung  in  derselhen  Gruft 
von  1602.  Der  Prior  verwt 
R,  P.  Melchior  Frank  vorwi 
Dr.  Bapst  und  seine  Ebcfra 
wurde,  aber  auch  nicht  in  i 
in  der  Kirche. 

1641  Dez.  2  o.  0.  Fr. 
Falgentiiis  Burkknecht  ord. 
aitztitel  des  Gotteshauses  Ai 
einst  Fat.  Godefridus  von  de 

1643-1661.  Auszug  a 
ihro  bochfürsti,  Gnaden  Mi 
Berührt  ausser  der  Zottisch< 
den  Franziskanern  zu  Freib 
Falken  stein  nnd  Scbauenber 

Ohne  Dat.  (1648—1672 
Konvent  der  Augustiner  zu 
aisheiin  ihnen  die  Zinsen  d 
lassen,  da  der  ObeiTogt  Pflt 
Zinsen  ausbezahlt  habe,  sie 


1650  Apr.  15.  Nachdei 
und  Frcilanilriehter  in  Obei 
Haide,  derjenigen  Kirche,  in 
Anniversar  für  ihn  selbst  un 
Job.  Mässner,  gewea.  Obristi 
sodann  1639  in  der  Reicbssti 
daselbst  aber  die  Stiftung 
hatten  annehmen  wollen,  bo 
Kaspar  Molitur  und  dem  Ec 
Pap.-Or. 

1650  Juni  3  Freiburg. 
versieren  sich  mit  Genehmig 
Krabler  gegen  Joh.  Georg  1 
Freibarg  sowie  Burkhart  K; 


m62  Poinsignon. 

Rats  Math.  Mössner  wegen  Übernahme  der  Seelgerettstiftnng  des  Letzteren. 
Pap.-Kop.  174. 

1663  Sept.  26  Freibarg.  Schwester  Clara  Jakoba,  die  Äbtissin,  nnd 
Schwester  Franziska,  die  Priorin  des  Gotteshauses  St  Klara,  bekennen, 
dass  sie  dem  Fat.  Bonaventura  Bugler,  Prior  der  Augustiner  zu  Frei- 
burg, und  seinem  Konvent  eine  Seh uldf orderung  von  200  fl.  Kapital  und 
50  fl.  ausstand.  Zinses  ab  Reben  und  Wald  cediert  und  dafür  eine  Obli- 
gation über  200  fl.,  versieh,  auf  dem  Haus  zum  Roten  Roch  in  der  Sattel- 
gasse nebst  3  ausstehenden  Zinsen  und  10  fl.  haar,  empfangen  haben. 
Pap.-Or.    Oblaten-Sieg.  175. 

1666  Febr.  6  Freiburg.  Pat.  Melchior  Frank,  der  Prior,  und  Kon- 
vent der  Augustiner  bekennen,  nach  dem  letzten  Willen  der  am  4.  ejusd. 
vcrstorb.  Frau  Agnes  Thunhos,  Witwe  des  Ratsherrn  Heinr.  Thnnhos  seL, 
für  eine  jäbrl.  Seelenmesse  zu  ihrem  und  ihres  ersten  Mannes  Burkhart 
Kiefifer  Andenken  75  fl.  haar  erhalten  zu  haben.    Pap.-Kop.  176. 

1687  März  3  Oberrimsingen.  Georg  Locherer,  der  Yogt,  thut  kond, 
dass  Hans  Erckner  den  Augustinern  zu  Freiburg  eine  Gülte  von  8V2  A- 
um  70  fl.  verkauft  hat.  Zu  Unterpfand  sind  gesetzt  verschied,  benannte 
Liegenschaften.  Der  Vogt  siegelt  mit  dem  Siegel  des  Frhrn.  Beat  Melchior 
von  Reinach,  Herrn  zu  Amontcurt,  Chario,  St.  Mariae  und  Münsingen. 
PO.    S.  gut  erb.  177. 

1690  Dez.  1  Freiburg.  Jakob  Fattet,  Altobristmeister  nnd  Statthalter 
des  Schultheissenamtes,  thut  kund,  dass  Hr.  Wybert  Egg,  SatzbOrger  zu 
Freiburg,  an  die  Witwe  des  Ratsherrn  Jos.  Beywandt  sei.  eine  Gülte  von 
6  fl.  ab  seinem  Haus  zur  Yöste  in  der  Leyengasse  (Löwengasse)  um  120  fl. 
verkauft  hat.  PO.  Das  Gerichts-Sieg,  mit  dem  Kreuz  gut  erh.  Worde 
laut  Dorsalbemerkung  an  das  August. -Klost.  cediert  3.  März  1691.    178. 

1698  Juni  14  Freiburg.  Die  Bauamtsherren  verkaufen  dem  Pasteten- 
beck Jos.  Bukheisen  1  Haufen  Feld  im  Stadtgraben  für  112Vs  Pfd.  oder 
Franken  zu  9  Batzen  rauher  Währung.    PO.    S.  des  Schultheissenamtes. 

179. 
1698  Juni  14  Freiburg.    Die  Bauamtsherren  verkaufen  dem  Zunft- 
meister Hans  Georg  Will,  Küfer  zu  Freiburg,  ein  Haus  und  4  Haufen 
Feld  um  562V2  Pfd.  oder  Franken  zu  9  Batzen  rauher  Währ.    PO.    8. 
des  Schultheissenamtes.  180. 

1698- 1715.  Ein  Konvolut  von  10  Schriftstücken  über  die  Erwerboog 
von  5  Haufen  Feld  im  alten  Stadtgraben  und  Erstellung  eines  Yerbiii- 
dungswegs  durch  die  Zinne  mit  dem  Kloster.    Pap.-Or.  181. 

1702—1771.  Ein  Konvolut  mit  24  Stück  Personal -Status  des  Kon- 
vents nebst  Yermögensübersicht  des  Klosters.    Pap.-Or.    Manuskript 

182. 
1711—1768.    Ein   Konvolut  Quittungen  über  kaiserl.  Bewilllgtuigs- 
gelder,  landständ.  und  städt.  Umlagen,  auch  das  bürgerl.  Satzgeld  (Wohn- 
sitzgeld). 183. 

1719—1785.  16  Konvolute  Konventrechnungen  und  Quittangen  von 
Kaufleuten  und  Handwerkern.  184. 

1721.  Heisch-Rodcl  über  die  dem  Gotteshaus  der  Augustiner  in  Frei- 
burg gehör.  Fruchtgülten  zu  Opfingen.  186. 


Das  PfnrrarchiT 

1721-1738.  Ein  Konirolut 
koBten,  so  bei  den  Benovationei 

1727—1734.  Ein  Konvolut 
rung  des  Gotteshaueea  8t.  Augi 
Erben  zu  Thieogen  i.  B. 

1746  Febr.  15  bis  1747  Jun 
EomeQt   zu    Freiburg    rekUmi 

festiguDgen  die  tlim  durch  die  franzÖsiBche  FortifikatioD  TeggeDommenen 
3G  HaufeD  oder  3  Jauch.  Reben  und  erb&ll  dieselben  tod  der  Regierung 
zu  Waldsbut  gegen  den  darauf  lasteadea  Zins  zuerkumt.    Pap.-Kop,  vid. 

1750  0.  T.  Freiburg. 
das  Gotteebaus  St.  August 
BeBcbadigung   eines  Ackerl 
matten  in  der  Wöhre  ent 
Pap.-Kop. 

1768  Aug.  24  bis  1766 
der  Vord.Öäterr.  Herrsch» 
er  voD  Jörg  Hummel  dasei 
AuguBliner  zu  Freiburg  öbe 
Lehenhof  mit  Feld  und  Wi 
Obervogteiamtsadjuukt  zu  ' 

1771.  Manuale  s&mtli 
zu  Freiburg  sowohl  in  der 
Kapitalvermögen  belauft  s 
gröBseren  und  kleineren  P 
Fat.  AmbrosiuG  SartoriuB. 

1771-1774.  Einzugan 
Eremit,  zu  Freiburg  gehör, 
zu  Ober-  und  Niederrimsin. 

1771-1787.  Ein  Konv 
mie  der  Klöster  im  Allgem 

1781-1786.  Ein  Koi 
Aufhebung  des  Verbandes 
Entl&BSUDg  von  Novizen,  . 
richtung  einer  neuen,  Klos 
der  Magisiri  Tbeologiae,  J 
Exprotincialen  und  Exprioi 

1794.  Einzugsregister 
bürg  i.  B.  von  den  Gottenhi 
und  Oeldzinse.  Erneuert  i 
zu  Freiburg.    Manuskr.-Bd, 

C.  Urknnden  der 

1316  Juli  27  Breisach. 
giebt  den  Brüdern  August. 
gQlten  zu  Bii:ken3ol  ausser 


m54  PoinsignoD. 

Siegel  haben  und  empföngt  dieselben  in  Leibgcdingsweise  znrfick  um  ^/| 
Vierdeling  Wachs.  Er  giebt  auch  alle  seine  fahrende  Habe  und  aus- 
stehenden Kapitalien  zu  Händen  seines  Beichtvaters  ßraders  C.  von  Über- 
lingen und  des  Bruder  Ulrich  von  Engen,  August.-Ord.  mit  ihres  Priors 
und  Hrn.  Johans  des  Münzmeisters  Erlaubnis,  um  damit  ein  Seelgerette 
für  ihn,  seine  Frau  und  seine  Vorfahren  auszurichten  nach  deren  Gut- 
dünken, und  empfängt  es  ebenfalls  wieder  zurück  in  Leibgedingsweise  um 
^2  Vierdelinir  Wachs.  Sodann  vermacht  er  verschiedene  benannte  Reb- 
stücke im  Bann  zu  Bickensol  Rudigers  und  Berhtolt  Münzmeisters  Kin- 
dern zu  Breisach  und  Hrn.  Johans  des  Münzmeisters  Tochterkindem  za 
Freibur^^;  feiner  an  Gülten:  an  St.  Peter  in  Endingen  5  (J;  an  St,  Martin 
5  ß  und  jediT  der  beiden  Klausnerinnen  daselbst,  auch  zu  Endingen  5  ß; 
der  Klausnerin  zu  Köchlinsbergen  5  ß;  der  zu  Rotweil  5  ß;  der  zu  Bik- 
kensol  5  ß;  an  Uns.  Frau  zu  Bikkensol  1  ß;  dem  Leutpriester  daselbst 
1  ß\  der  Klausnerin  daselbst  1  ß-,  dem  Pfaffen  Tunen  1  Pfd.  P%.;  dem 
Bruder  C.  v.  Überlingen  Vi  Roggen;  dem  Bruder  Ulrich  v.  Engen  1  Pfd. 
Pfg.;  dem  Bruder  Y.  Werre  1  Scheffel  Korn  und  1  Huhn;  an  St.  Steffan 
1  Pfd.  Pfg.;  den  Klosterfrauen  zu  St.  Merien-Owe  2  Pfd.  Pfg.;  den  Bar- 
füssern  1  Pfd.  Pfg.;  dem  Spital  1  Pfd.  Pfg.;  den  Siechen  10  P;  dem  Prior 
Bruder  Wezzel  5  ß]  Bruder  N.  dem  Lesemeister  5  ß  Pfg.  etc.  Zeugen: 
die  Ratsherren  Hr.  Rvdiger  von  Munzenhein,  Hr.  Job.,  der  Mvnaemeister, 
Hr.  Jo.  von  Phorre,  Junk.  Wernher  von  Phorre  und  Jnnk.  Wemher 
Götzkuche.  Zistage  n.  St.  Jacobestage.  PO.  Stadt-Sieg.  Yon  Breisach 
mit  dem  Adler,  stark  beschäd.  196. 

1317  Dez  7  Breisach.  Schnltheiss  und  Rat  zu  Breisach  than  kond, 
dass  Johannes  Schultheis  von  Egensheim  den  erbem  Brüdern  Aug.-Ord. 
zu  Breisach  5  Viertel  Komgülte  ab  seinen  Äckern  zu  Balgowe  gegeben 
hat,  mit  dem  Beding,  dass  wenn  er  später  eben  diesen  Brüdern  5  Viertel 
Korngülte  1  Meile  oberhalb  oder  unterhalb  Balgowe  an  der  Dl  oder 
gegen  die  Brücke  von  Breisach  kaufen  sollte,  dann  seine  Güter  zn  Bal- 
gowe wieder  ledig  sein  sollen.  An  vns.  frowen  obende  der  verholn. .  PO. 
Stadt-Sieg,  das  grosse.  197. 

1319  Mai  2.  Virich  von  Eistat  (Eichstetten) ,  Frau  Gerdrut,  seine 
ehel.  Wirtin,  Haneman  sein  Stiefsohn  und  Rudolf  (von  Eistat)  ülricbi 
Sohn,  thun  kund,  dass  sie  an  Geric,  Frentzclin  und  Clawin,  Raedegers 
sei.  des  Müntzmeisters  Kinder  von  Breisach,  eine  Gülte  von  SVz  Saum 
und  2  Beclier  Weisswein  und  2  Hühner  um  21  Pfd.  13  ß  Pfg.  verkauft 
haben.  Die  Gülte  geht  ab  einem  Gut,  das  die  beiden  genannten  Knaben 
am  Bönsberge  haben;  ferner  ab  den  13  Viertel,  die  ihnen  bisher  der  be- 
scheiden Ritter  Hr.  Ruedeger  Herbst  zu  Nüwenburg  gab;  nnd  endlich  ab 
Gütern  im  Scliarsaloch  und  im  Scheuning.  Es  siegeln  sämtliche  4  Aus- 
steller mit  ihren  eigenen  Siegeln.  PO.  Das  S.  Ulrichs:  francös.  Lilie  in 
leerem  Felde  mit  der  Umschrift :  S  .  .  .  militis  de  Eistat.  Sieg,  des  Hane- 
man geteilt,  oben  Pfahl  (doppelt  schraffiert)  in  leerem  Felde,  unten  8 
Schindeln  2.  zu  1.  mit  der  Umschrift:  .  .  .  oannis  de.  Span...  (Spanli). 
Vergl.  Schreiber  Urkundenbuch  II.  1  Taf.  VII.  12,  wo  jedoch  sutt  der 
Schindeln  3  Rauten  stehen.    Die  beiden  andern  Siegel  fehlen. 

196. 


Das  Pfarrarchiy  za  St.  Martin  in  Freiburg.  m65 

1338  Okt.  9  Breisach.  Vor  Bürgermeister  and  Rat  fibergiebt  Schwester 
Daoda  die  Weckerlerin(8)  dem  Bruder  Johannes  Weckerlin,  Eonventbmder 
St.  Augustinas-Ordens  des  Hauses  zu  Breisach,  ein  Vierteil  des  Hauses 
an  der  Halden  der  Vögtin  gegenüber,  worin  Heinrich  Weckerlin  sitzt,  zur 
lebensläDglicben  Nutzniessung;  nach  seinem  Tode  f&llt  das  genannte  Vier- 
teil als  ewiges  Eigentum  an  Prior,  und  Konvent.  PO.  Stadtsieg.  Maltha, 
Legende  abgebröckelt.  199. 

1341  März  30  Breisach.  Vor  Bürgermeister  und  Rat  fibergiebt  die 
erber  Jungfrau  Otylia,  Wernhers  von  Muntzenheim  sei.  Tochter,  Borgers 
zu  Breisach,  an  Bruder  Johans  Bönlin  und  Bruder  Wernher  Bönlin  Aug.- 
Ord.  des  Hauses  zu  Breisach  zu  einer  ewigen  Jahrzeit  für  sich  and  ihre 
Eltern  ein  Haus  und  verschied.  Gülten  ab  benannten  Gfltem  zu  Breisach 
unter  Vorbehalt  des  Leibgedings.    PO.    S.  ab.  200. 

1342  Juli  9  Breisach.  Vor  Bürgermeister  und  Rat  giebt  Jungfrau 
Margaretha  Minnerin  3  Malt.  Roggengülte  ab  benannten  Gütern  zu  Ve- 
ringen  und  1  Pfd.  Pfg.  Gülte  ab  Heini  Hubschelis  sei.  Haus  am  Ziegel- 
thor zu  Breisach  dem  Bruder  Cunrat  Tuchscherer  Aug.-Ord.  a.  empfl&ngt 
sie  in  Leibgedingsweise  zurück.  Nach  ihrem  Tode  hat  die  Nutzniessung 
dieser  Gülte  der  genannte  Bruder  Cunrat  und  nach  dessen  Tode  Bruder 
Steffan,  des  Job.  v.  Strasburg  Sohn,  und  Bruder  Johans,  des  Heinz- 
mann sei.  Sohn,  beide  Aug.-Ord.  leute.  Nach  deren  Tode  f&llt  1  Malt. 
Roggengülte  uud  die  Pfenniggülte  zu  einem  Seelgerette  an  das  Augustiner- 
Kloster  zu  Breisach  und  die  anderen  2  Malt.  Roggengülte  an  der  Stifterin 
nächste  Verwandte.    PO.    Stadtsieg.  ab.  201. 

1343  Mai  21.  Olber  Radman  zu  Obern  Bergen  verkauft  eine  Gülte 
Acker  daselbst  an  Jungfrau  Heili  Wigin  zu  Breisach  am  9  Pfd.  Pfg. 
Breis.  M.  Jungfrau  Heili  soll  eine  Hälfte  dieser  Gülte  geniessen  so  lange 
sie  lebt  und  Bruder  Jakob  von  Colmar,  Lesemeister  zu  Breisach  Ang.- 
Ord.  die  andere  Hälfte.  Nach  des  Einen  Tode  soll  der  Überlebende  die 
Gülte  ganz  besitzen.  Zeugen:  der  jung  Berwig,  Wildenstein  sein  Bruder, 
Bertscbi  Süpphelin,  Johaus  der  Brotbecke,  Bürkelin  Hag  and  der  erber 
Herre  Johans,  Leutpriester  zu  Oberbergen.  Jungfrau  Heili  and  Bruder 
Jakob  bitten  zum  Siegeln  Hr.  Spender  v.  Strasburg,  Kirchherrn  zu  Ober- 
bergen, und  Hr.  Cun  v.  Valckenstein ,  Kirchherrn  zu  Bikensol.  PO.  S. 
des  Spender  ab;  das  andere  zieml.  gut.  202. 

1345  Aug.  8  Breisach.  Vor  Bürgermeister  und  Rat  verkauft  Henni 
Pfullendorf,  Bürg,  zu  Breisacb,  Gülten  zu  Muntzenheim  (auch  zinspflichtig 
in  den  dortigen  Dinghof)  an  Prior  und  Konvent  Aug.-Ord.  daselbst  um 
33  Pfd.  5  ß  Pfg.  Breis.  W.     PO.    S.  ab.  203. 

1353  Juni  15  Endingen.  Grede  von  AVidensol,  gesess.  zu  Breisach, 
Bürgerin  zu  Endingen,  verkauft  an  Junte  von  Esche,  auch  ansässig  zu 
Breisacb,  9  Mutt  Roggengülte  zu  Endingen,  gen.  das  Schollenlehen,  wel- 
ches einst  in  den  Froubof  zu  Endingen  gehörte,  für  9  M.  Silb.  und  be- 
zahlt die  empfangende  Hand  des  Lehens  1  Kapaun  zu  Ehrschatz.  Nach 
dem  Tode  Juiite's  soll  die  Gülte  an  Bruder  Johans  Wisbrötlin  Aug.-Ord. 
fallen  und  nach  dessen  Tode  an  den  Augustinerkonvent  zu  Breisacb  zu 
einem  Seelgerette  der  Junte  und  ihrer  Altvorderen.  Es  siegeln  Hr.  Ju- 
lians Herr  von  Uesenberg  und  der  Rat  von  Endingen.    Zeugen:  Gonrat 

Mitt.  d.  bad.  bist.  Kom.  Ko.  8.  |^5 


mQß  Poinsignon. 

Besehe,  Johanns  Knischelin,  Raedi  der  Meiger,  Walther  Wisse  u.  Henni 
Misker,  alle  zusammen  Bürger  von  Endingen.    PO.    S.  ab.  204. 

1369  Juli  4  Freibarg.  Johans  Snewli  Imhof,  der  Meister,  and  die 
Pfleger  des  Hl.-Geist-Spitals  zu  Freiburg  verkaufen  der  Jungfrau  Eathe- 
rine  Michel,  Bürg,  zu  Breisach,  Gülten  im  Ihringer  Bann.  Es  siegeln 
die  Aussteller  mit  dem  Spitalsieg.  Zeugen:  Petermann  Fürstenberg  und 
Böldeli  Krayer.    PO.    S.  Bruchstücke.  206. 

1874  März  17  Waldkirch.  Anna  von  Swartzenberg,  Äbtissin,  und  das 
Kapitel  des  Gotteshauses  zu  St.  Margarethen  verkaufen  Hrn.  Johann  von 
Tonsul,  Eirchherrn  zu  St.  Waldburg  bei  Waldkirch,  eine  Gülte  von  7 
Saum  guten  weissen  Weines  und  eine  solche  von  7  Mutt  Boggen  ab  dem 
Hofe  zu  Rotwil  bei  Breisach,  der  dem  Spital  zu  Breisach  gehört  und  vor- 
her des  Ruetschi  von  Krutnoew  war;  ferner  eine  Gülte  von  V*  Roggen 
ab  den  Äckern  vor  dem  Brandholz  zu  Gündlingen,  die  der  gen.  Spital 
vom  Gotteshaus  St.  Margarethen  als  Lehen  hat,  dieses  Alles  zasammen  für 
15  M.  Silb.  Freib.  Brandes.  Es  siegeln  die  Äbtissin  und  das  Kapitel, 
auch  Peter  Morser,  Eirchherr  zu  St  Martin,  und  Johannes  Mathis,  Kirch- 
herr zu  St.  Peter  bei  Waldkirch,  da  sie  zu  demselben  Kapitel  gehören. 
PO.    Alle  4  S.  zieml.  gut.  206  a. 

1374  März  17  Waldkirch.  Lateinisches,  aber  etwas  aasführlicheres 
Duplikat  zur  vorhergehenden  Urkunde.  Die  Schuldenlast  und  Not  des 
Stiftes  wird  als  Ursache  des  Verkaufes  geschildert;  Johannes  von  Tonsol 
heisst  darin  Pfarrrektor  von  St.  Waldburg,  vormals  Vikar  und  Offizial 
des  Bischofs  von  Konstanz;  auch  Peter  Morser  und  Johannes  Mathys 
heissen  Pfarrrektoren ;  alle  drei  sind  als  Mitkapitulare  des  Stiftes  be- 
zeichnet. PO.  Die  3  ersten  Siegel  sehr  gut  erhalten;  das  des  Pfarrers 
von  St.  Peter  nur  noch  halb.  206  b. 

1380  Mai  25  Schlettstatt.  Virich,  Herr  zu  Vinstingen,  Landvogt  im 
Elsass,  thut  kund,  dass  er  auf  Geheiss  König  Wenzeslaws  und  auf  Bitten 
des  Priors  und  Konvents  Aug.-Ord.  zu  Breisach  wegen  des  Todtschlages, 
so  Reinhart  Starcke  von  Uebesheim,  Bürger  zu  Kolmar,  an  Bruder 
Dietherich  sei.,  gen.  Michel,  desselben  Konvents  begangen  hatte,  ferner 
auf  Bitten  des  Meisters  und  Rats  von  Kolmar  und  endlich  auf  Bitten  des 
Todschlägers  selbst  folgenden  Sühnevertrag  geschlossen  habe:  Reinhart 
Starcke  zahlt  dem  Kloster  110  fl.  in  2  Zielern;  er  und  seine  ganze  Ver- 
wandtschaft erscheinen  an  einem  Freitag  vor  Johanni  bei  der  Fronmeaae 
im  Augustinerkloster  zu  Kolmar  mit  100  halbpfündigen  Kerzen  und  end- 
lich schwören  er  und  seine  Bürgen  ewigen  Frieden  und  Urfehde  g^^ 
den  ganzen  Orden  und  das  Kloster  zu  Breisach  insbesondere,  (beschworene 
Bürgen  für  Reinhart  Starcke  sind:  Hennyn  von  Rietwilre,  Onntram  Ton 
Mvntzenbeim  und  Steffan  Kolzbüt,  Bürg,  zu  Kolmar;  Zeugen:  die  Ritter 
Hr.  Stisslaw  v.  d.  Witenmüln,  Hr.  Hanneman  v.  Girsberg,  Hr.  Cnentie- 
man  zum  Rueste,  Schultheiss  zu  Kolmar,  Hr.  Burekart  v.  Mfllnheim,  gen. 
V.  Rechberg;  sodann  Dieterich  v.  Hohenstein,  Johans  Botzheim,  Schult- 
heiss zu  Sletzstat,  Hanneman  Gigennagel,  Hanneman  Küspfenig  Hockeier, 
Hanneman  Zipolt,  Hanneman  am  Graben  und  Cuutze  Starcke,  Reinharta 
Bruder.    PO.    S.  des  Ausstellers  sehr  stark  beschäd.  207. 


Das  F  inl 

1386  Juni  19  Kolrnttr.  Vlmsn  TOnk,  ünterachiilthdsB  m  Eolmtr 
sass  üffentlicb  m  Gericht  daselbst  an  Beines  Herren  Statt,  Hrn.  P«ten 
TOD  St.  Deodut,  ßittera  and  Scbultheissen,  und  thnt  knnd,  dass  Tor  ihm 
Jungfrau  Ketherlin  Bacfasenerin,  Barg,  zu  Eolmar,  dem  Brader  Johana 
Dirngerst,  Augustiner-Prior  zn  Breisach,  als  SteUvertretM  Beinet  Konveots 
ihr  Haus  und  Hof  zu  Kolmar  in  dem  Eolengässelin  gegeDflber  dem  Hofe 
derer  von  St.  Deodat  und  hinter  den  Kolmarer  Augustinern  übergeben 
bat.  Daflir  sagt  Bruder  Johans  die  Jungfrau  Eetherlin ,  welche  bisifaer 
4  Pfd.  Pfg.  Gülte  ab  diesem  HauBe  an  die  Augustiner  za  Breisach  za 
zahlen  hatte,  dieser  Gülte  los  und  ledig  nnd  gestattet  ihr  auf  Zeit  ihres 
Lebens  iu  demselben  wohnen  zn  bleiben.  Zengen:  Clewelin  Engelin, 
Cuntzman  Kennelin  und  Erlin  Alphart.    PO.    S.  ab.  206. 

1391  Jan.  11.  Priorin  und  Konvent  von  Adelhausen  bei  Freibarg 
Pred.-Ord.  gestatten  mit  Wissen  und  Willen  Wemhers  von  Pforr,  des 
jungen,  ihres  Vogtes  zu  Breisacb,  dem  bescheiden  Cüntz  Oasser,  Fischer 
daselbst,  die  7  ß  nnd  </i  Eappaan  Gülte,  die  er  ihnen  zinste  ab  seinem 
Hause  an  dem  Werde  auf  dem  Wuhr,  mit  33  f)  3  Pf.  abzalQsen,  PO. 
2  S.  Brachstücke.    Das  dritte  fehlt  ganz.  209. 

1392  Dez.  13.  Herman  Soewlin,  Edelknecht,  Hr.  Clans  Soewlins,  des 
Ritters  sei.  Sohn,  bekennt,  dass  er  dem  bescheiden  Hanman  von  Tessen- 
heim,  Bürg,  zu  BreiBach,  die  9  ß  Rappen  Gülte,  die  ihm  bisher  Rnedin 
Ziegler  zinste,  um  6  Pfd.  Pfg.  Rappen  Freib.  H.  verkauft  habe.  Die 
Gülte  geht  ah  des  Zieglers  Haus  am  Egghartzberg.  PO.  S.  des  Aas- 
stellers  gut  erhalten.  210. 

1395  Febr.  14.  Ritter  Wilhelm  StOr  that  knnd  nach  den  Missbellig- 
keiten,  die  er  hatte  seines  Weibes  wegen  mit  den  erbem  geistl.  Herrn 
Prior  und  Konvent  der  Augustiner  zu  Breisacb,  hertOhiend  von  Gütern, 
welche  in  den  Dtnghof  zn  Balgovwe  zinsen,  der  da  Lehen  ist  Ton  seiner 
Herrschaft  von  Österreich,  dass  er  für  sich,  sein  Weib  und  seine  Erben 
auf  diese  und  alle  andern  Güter,  die  das  Eloster  zu  Baigau  hat,  ver- 
zichtet habe  auf  Bitten  des  Eonvents  nnd  anderer  erberer  Leute.  DafQr 
sollen  die  Herren  Augustiner  ihn  und  sein  Weib  und  ihrer  beider  Nach- 
kommen in  ihr  Seelbuch  schreiben  m  einer  ewigen  Jahrzeit.  PO.  S.  des 
Ausstellers  zieml.  gut  erh. 

1401  Mai  27  Ibringen.  Hanman  Bin 
bekennt,  dass  er  von  Prior  und  Konvent 
berge"  das  Ofenhaus  und  Garten  zu  Ihrinf 
Zina  zu  einem  Erblehen  empfangen  hat. 
zins  von  10  p  Pfg.  und  4  Hühnern,  w( 
Lembelin"  zu  Breisach  6  jS  Pfg.  und  2 
Siegeln  den  Henni  Jacob,  Schultheissen  z 

1403  Jan.  12  Breisacb.  Cuntz  Sjmot 
seine  ehel.  Wirtiu,  kaufen  von  den  Augu 
12  tl.;  die  Augustiner  erlassen  zugleich  di 

von  1  Saum  und  '^/j  Wein  von  Beben  am  tggenansBerge  unter  aer  »e- 
dingUDg,  dass  sowohl  die  Trotte  und  der  daran  stossende  Garten  als  anch 
die  gcnannie  Gülte  nach  deren  Absterben  dem  Kloster  anheimfallen  solle. 
PO.    Stadtsieg,  ab,  213. 

MS* 


ing3  Poinsignon. 

1410  Febr.  13  Breiaach.  Frantz  zum  Rine  und  die  übrigen  vier 
„Wiser**  der  Stadt  weisen  und  erkennen  in  dem  Baustreit  zwiscfaen  den 
Augustinern  zu  Breisach  und  Erhart  Dürnheim,  die  Häuser  zum  „Lambe^ 
und  zum  „Frowenberg"  und  die  Kirchhofmauer  des  Klosters  betr.,  zu 
Gunsten  des  letzteren.  Es  siegelt  Junker  zem  Rine  mit  seinem  dgenen 
Siegel.    PO.    S.  Bruchstucke.  214. 

1413  Okt.  18  Breisach.  Anne  Scheifeler,  gen.  Yrie,  verkaoftmit  Eün- 
willisfung  Bruder  Cunrat  Scheffelers,  Barfuss.-Ord.,  ihres  Bruders  und  dessen 
Vogtes  Peter  Snell  an  Hans  Michel,  Seidner  zu  Breiaach,  ihr  Haas  da- 
selbst in  der  Stadt  am  Werde  um  10  fl.  Das  Haus  ist  belastet  mit  dem 
Bischofszins  von  Basel,  mit  4  alten  Pfg.  Gülte  zu  einem  Seelgeret  zu 
St.  Stephan  und  mit  dem  Burgrecht  des  Hans  Philips  von  Stauffen.  PO. 
Stadtsieg,  stark  beschädigt.  215. 

1414  Mai  10  Breisach.  Diet&chi  Seger,  Schiffionann  zu  Basel,  ver- 
kauft dem  Henni  Beheim  zu  Breisach  ein  Häuschen  in  der  Oberstadt 
zwischen  den  Häusern  zum  Schiff  und  zum  Schlüssel  und  ein  Gärtlein 
am  Rossweg  um  18  fl.  in  Gold.  Das  Haus  zahlt  den  Bischofszina  von 
Basel.  Der  Verkäufer  behält  sich  den  Rückkauf  vor,  wenn  er  wieder 
nach  Breisach  ziehen  sollte.    PO.    Stadtsieg.  ab.  216. 

1424  Okt.  30  Oberroth  weil.  Clewi  am  Stollen,  Vogt  zu  Oberroth- 
weil,  sass  zu  Gericht  daselbst  im  Namen  seiner  gnäd.  Herrn,  Hm.  Berch- 
told  V.  Staufen,  Ritter,  Junk.  Anthenien  v.  Hattstatt,  Junk.  Hansen  und 
Junk.  Lütelmans  v.  Ratsamhusen,  und  thut  kund,  dass  vor  ihm  erschienen 
Hr.  Berchtold  Hübscher,  Prior,  und  Hr.  Johannes  Hase,  Schaffner  der 
Augustiner  zu  Breisach,  und  klagten  gegen  den  Spital  daselbst  wegen 
40  Mutt  Korngülte  heurigen  Zinses  und  verschied,  versess.  Zinse  von 
ebensoviel  Mutt  ab  Gütern  im  Bann  zu  Oberroth  weil.  Da  auf  wieder- 
holte Vorladung  weder  der  Pfleger  des  Spitals  noch  auch  der  BQrger- 
moister  von  Breisach  sich  sehen  Hessen,  spricht  das  Gericht  die  betr. 
Liegenschaften  dem  Kloster  zu  vorbehaltlich  der  Rechte  Dritter.  Zum 
Siegeln  wird  gebeten  Henni  Stadler,  Vogt  zu  Burgheim.  PO.  Priv.-Sieg. 
des  H.  Stadler  gut  erhalten.  217. 

1426  Mai  24  Endingen.  Henni  Binder  und  Thinly  SOrli  seine  ebel. 
Hausfrau  bekennen,  vom  Prior  und  Konvent  Aug.-Ord.  za  Breisach  ein 
Gut  für  5  Mutt  Zins  als  Erblehen  empfangen  zu  haben.  Sie  setzen  zu 
Unterpfand  4  Maiinshauet  Reben  am  Englisperg.  Zeugen:  Tielman  Metzi- 
ger, der  Bürgermeister,  Henni  Ludschi,  der  Altmeister,  und  6  Bürger 
des  Rats.    PO.    Stadtsieg,  von  Endingen.  218. 

1429  Nov.  11  Breisach.  Bruder  Johans  Hase,  Prior,  und  der  Kon- 
vent der  Augustiner  zu  Breisach  thun  kund:  Nachdem  sie  die  Güter  zu 
Rothweil  a.  K.,  gen.  „des  von  Krutenowe  gut**,  vormals  dem  Spital  in 
Breisach  gehörig,  wegen  versess.  Zinse  auf  dem  Wege  der  Pf&ndung  ge- 
richtlich zugesprochen  erhalten,  jedoch  der  Abt  und  Konvent  von  St 
Gcrige  (St.  Georgen)  auf  dem  Schwarzwald  einen  Vorzins  vor  dem  ihrigen, 
nämlich  4  Saum  Wcingültc  und  2  Malt.  Nussgülte  gehabt  hatten,  welche 
(iülten  weiter  zu  zahlen  sie  (die  Augustiner)  sich  nicht  verbunden  er- 
achten und  nachdem  aus  diesem  Verhältnis  zwischen  beiden  Gotteshäasem 
lange  Entzweiung  gewesen  —  haben  sie  sich  endlich  dahin  geeinigt,  dass 


Das  PfarrarchJT  zu 

das  Kloster  St.  Georgen  auf  die  N 
die  Weingülte  fortzuzahlen  sich 
TentsBieg.  stark  heachäd. 

1430  Juni  30  Endingen.  Cnn 
thut  kuDd,  dasB  Clewi  Swebeli  nn 
des  Gerichtes  Siab  dem  Henni  Bin 
Lehen  vom  Aagust.-Klost.  zn  Brei 

meinten  diesen  Acker  zu  ihren  Huiueu  ucuuieu  .u  ».uuubu,  »•«  »uei  am 
Einrede  des  vor  Geriebt  erschienenen  Priors  und  nach  Prüfung  der  Ur- 
kunden das  Recht  des  Klosters  a'"  ''"  *" ~' ' '"     "-'-■' 

Sprecher  und  Beisitzer:  Uenni  Mi 
des  Rats.  Es  siegelt  Canrat  Stri 
gut  erbalten. 

1435  Febr.  3  Breisach.  BQri 
Bechtssireit  zwischeo  den  Augustii 
wegen  28  Scheffel  Weizen-  und  ] 
das  die  Augustiner  in  öffentliche 
dass  Hans  Gross,  weil  er  zur  Zi 
Becht  versäumt  habe,  die  Augusti. 
lassen  solle.  Das  Gut  wurde  nft 
Jahren  von  Ilrn.  Conrat  wi  Rjn 
erworben  und  sind  die  Vorzinse 
orgen  auf  dem  Schwarzwald  und 

1439  Aug.  29  Breisach.  T 
Wildenstein,  Bürger  zu  Breisach 
von  51/1  p  Pfg.  ab  einem  Hause 
Schneidertrinkstube  zu  seinem  iiq( 
JahrzeitbegehuQg.    PO.    Kl.  8tad 

1467  Febr.  3  Bothweil.    7ly 
Clewy  im  Rotweiler  Bann.    PO. 
weil,  zieml.  gut. 

1462  Apr.  4  Rothweil  a,  K. 
Namen  der  Ilerren  von  Breiaach, 
Breisach  gegen  die  Gottesbausleuti 
pfandsrechtes  an  den  Gütern  zu  . 
weg  zu  Gunsten  der  Gotteshansl 
stellers  zieml.  gut. 

1466  März  18  Niederrotweil 
kund,  dass  er  den  Augustinern 
verkauft  hat.  PO,  S.  des  Mich 
zieml.  gut. 

1469  Kov.  14.  DjoniBius  Störi 
seines  Bruders  Frantz  an  den  erb 
mar,  eine  Gülte  von  15  ß  Pfg. 
Böckelin  ebendaselbst,  der  Metzgi 
zu  Blätterlingen  zinste,  um  25  ß. 
erbalt,,  das  des  Frantz  fehlt. 


m70  Poinsignon. 

1479  Nov.  22  Oberrotweil.  Hans  Sutter  zu  Obern  Rotwilr  rerkanft 
dem  erbern  Matbis  Sun  von  Hostatt,  Bürger  zu  Breisacb,  Vz  A*  üi  Gk>ld 
Gülte  um  10  fl.  Gold.    PO.    S.  des  Hans  Dützer,  Vogt  zu  Rotwilr,  ab. 

.  227. 

1481  Febr.  5  Oberrotweil.  Gültverkauf.  Tenger  Weber  von  Lor, 
sessbaft  zu  Obern-Rotwilr  an  Hans  Schiek,  Metzger  zu  Breisach.  PO .  S. 
(wie  vor.)  zieml.  gut  erbalten.  228. 

1486  Dez.  5  Ibringen.  Vor  Bürckly  Brenner,  Scbultbeiss  von  Ve- 
ringen,  klagt  Bruder  Niclaus  Griessbacb,  Aug. -Ord.- Prior  zu  Breisach, 
gegen  Curatt  Trüber  und  Henny  Stäbely  wegen  Verweigerung  einer  Gülte 
von  7  Saum  Wein,  urteil  des  Gerichts  zu  Gunsten  des  Klosters.  10  ür- 
teilsprecber,  darunter  Hans  Frowen,  Ritter.  PO.  Gerichtssieg,  von  Ibringen 
zieml.  gut  erhalten.  229  a. 

1486  Dez.  5  Ibringen.  Darauf  bezüglicher  Vergleich  der  Parteien. 
Pap.-Or.    Das  aufgedrückte  Gerichtssieg.  ab.  229b. 

1500  Juni  27  Breisach.  Heinrich  Meyger,  Brodbeck  und  Seidner, 
kauft  von  Claus  Wittich,  gen.  Sattler,  ein  Haus  an  der  Rheinhalden  am 
30  fi.  Die  Kaufsumme  bleibt  in  Form  einer  ablösbaren  Gülte  von  Vji  fl. 
auf  dem  Hause  stehen.  Dieses  ist  ausserdem  belastet  mit  einem  Zins 
von  1  Pfd.  Wachs  und  9  Stäbler  an  St.  Stephan  zu  Breisach  und  mit 
dem  Bischofszins  von  Basel.  PO.   Bruchst.  des  Breis.  Stadtsieg.      230. 

1501  Apr.  26  Breisach.  Ursula,  Äbtissin,  und  Konvent  vom  Frauen- 
kloster  Marienow  bekennen,  dass  Hr.  Beatus  Hilbiber,  der  Prior,  und 
Konvent  Aug.-Ord.  zu  Breisach  eine  ihnen  zuständige  Gülte  abgelöst 
haben.  Zugleich  lösen  sie  eine  Gülte  von  jenen  ab  unter  Einwilligung 
des  Meisters  Jakob  zum  Afifenbcrg,  ihres  rechtsgesetzten  Vogtes.  PO. 
Bruchst.  des  Abtei-  u.  Konventssieg.  281. 

1509  Febr.  26  Breisach.  Nachdem  zwischen  der  Brüderschaft  der 
Schuhmacher-,  Sattler-  und  Gerbergesellen  einerseits  und  den  Augustinem 
wegen  der  Begräbnissfeierlichkeiten  beim  Absterben  eines  Mitgliedes  gen. 
Brüderschaft  längere  Zeit  Zwist  gewesen,  vermitteln  5  Bürger  zwischen 
beiden  Parteien  eine  neue  Begräbnissordnung,  wonach  deü  Gtesellen  die 
Grablege  in  der  Augustinerkirche  oder  wenigstens  auf  deren  Kirchhof 
zuerkannt,  die  Seelenmessen  und  die  Fronleichnamsprozession  nea  ge- 
regelt werden.    PO.    Bruchst.  des  Priorats-  u.  d.  Konventssieg.      282. 

1515  Febr.  14.  Paulus  und  Geruasius  von  Pfor  bekennen,  dass  die 
30  Pfd.  Unschlitt  Gülte,  welche  das  Augustinerkloster  ihnen  bisher  zinste, 
mit  20  fl.  in  Gold  abgelöst  worden  ist.    PO.    S.  ab.  288. 

1523  Dez.  5.  Prior  und  Konvent  Aug.-Ord.  zu  Breisach,  welche 
dem  Hrn.  Thelamonius,  Bischof  zu  Tripolitan  und  Weihbischof  zu  Basel, 
8  fl.  Zins  schuldig  sind  aus  einem  Kapital  von  200  fl.  Darlehen,  setaen 
dafür  als  Unterpfand  eine  Gülte  von  2  fl.  ab  einem  Hof  zn  Eolmar  in 
der  Vorstadt  und  eine  solche  von  1  fl.  ab  einem  Hause  zu  Breisach  hinter 
dem  Löwen.    PO.    Bruchst.  des  Prior.-  u.  Konv.-Sieg.  234. 

1524  Jan.  11  Burkheim.  Sebastion  von  Blumeneck,  Vormund  und  Ver^ 
weser  der  Grafen  Cunrat  u.  Georg  v.  Thübingen,  Herren  zu  Liechteneck, 
sass  zu  Gericht  an  ihrer  Gnaden  Statt  zu  Burkheim  in  der  AppeUationa- 
sache  des  Hrn.  Hans  Vetter,  Prior  der  Augustiner  zu  Breisacfa,  gegen 


Du 

Heinr.  Schnider  ?on 

3  Viertel  Weäozina 

kennen,  „äaea  zu  I 

urteil  des  Dortgerii 

nicht,  dcDD  8t.  Hill 

des  S.  V.  Blumeneck  ab.    Anf  der  BOckaeite:  Diser  abschdd  coatet  3V)  ß 

zu  schriben  u.  Junkher  Bastion  I  |I  zn  nglen.  236. 

1527  Aug.  14  Breisach.    Oschwald  BöBchlin,  der  Unterschultheisi, 
beuikondet,  dass  dem  Prior  der  Angnstiner  ein  Haus  auf  der  SchBtt;  in 
Öffentlicher  Gant  znerkannt  wurde.    Es  Verden  timtlichs  FormolitateD 
der  Torauagegangenen  Pffindnng 
zuerst  durch  einen  Frooboten  ei: 
vie  dasselbe  in  den  verschied. 
feilgeboten  wurde  o.  a.  w.    6  Ur 
Ulrich  Gotzschall.    PO.    S.  ab. 

1630  Juli  21  Breisach.  Hai 
BCben  Kinder,  »erkauft  deren  H« 
um  21  11.  Das  Haus  liegt  an  dei 
10  Pfg.  Zins  an  die  Eapiane  zn 

1535  März  18.  Jerg  Bischo 
der  Hochbergschen  Oberamtlente 
anf  seinem  Hans  u.  s.  w.  zn  Ibi 
berg  n.  des  Dorfgerichta  zu  Ihrii 

1662  Aug.  25  Breisach.  Ha; 
fran  Witwe  Barbara  Vetter  dere 
Tjlgen  um  20  fl.  Das  Hans  zali 
erbalten. 

1562  Not.  U  RotweiL  Jerg 
des  Mich.  Hertboupt  sei.  Knabe 
S.  des  Vogtgericbtes  ab. 

1562  Jan.  29  fireisach.  Ln 
Konvent  Aug.-Ord.  1  fl,  Galle  i 
Gesess  am  Langenweg.  Das  Hai 
eulten  Ton  1  fl.  und  2'/)  fl-  und 
Stadtsieg.  von  Breisach. 

1571  März  26.  Matheis  Hai 
Vitna  Opser  und  den  Konvent  Ai 
bergen  um  20  S.    PO.    S.  des  H 

1671  Not,  6  Jhringen.  Ver 
Ihringeu.  PO.  S.  des  vesL  Feter 
berg,  uDil  des  Gerichts  zu  Ibring 

1696  Juni  16  o.  0.  Der  Pri 
vom  Baisherrn  Simon  Bartlin  zn 
Steuer  1500  fl.  auf,  verzinslich  m 
Jalfob  Abt  zu  Schnttem,  Joban 
Feter  und  Prior  zu  St.  TJlricb,  0 


m72  Poinsignon. 

uud  Magist.  Georg  Wagner,  Propst  zu  St.  Thcobald  in  Thann  als  Ver- 
ordnete des  Prälatenstand- Ausschusses.  PO.   Das  1.  u.  3.  S.  fehlt    244. 

1616  Jan.  30  Breisach.  Eonrad  Welter,  Aug.-Prior  zu  Breisach,  be- 
kennt, von  Lienhart  Schmidler,  Zunftmeister  zum  Falken,  und  Schafiher 
des  Gutleuthauses  daselbst,  aus  der  Gutleuthausstiftung  100  fl.  Darlehen 
zu  5  ^/o  empfangen  zu  haben  und  setzt  zu  Unterpfand  eine  Obligation  des 
Phil.  Erasmus  von  Feningen  d.  d.  Eolmar  28.  Febr.  1561.    PO.   Stadtsieg. 

245. 

1626  Sept.  7  Sultzbach  im  Gregorienthai.  Hans  Hinkh  verkauft  dem 
Augustinerkloster  zu  Breisach  eine  Gülte  von  IV2  fl.  um  30  fl.  Hauptgut 
und  setzt  zu  Unterpfand  2  Schatz  Reben  im  Weiherer  Bann.  PO.  S.  des 
Hrn.  Johann  Beinhard  von  Schauwenburg,  Herrn  zu  Herlisheim  und  Sulz- 
bach, Yord.-Österr.  Regimentsrat  zieml.  gut  erhalten.  246. 

1636  Febr.  1  Oberrothweil.  Elias  Obergefäl  verkauft  der  Frau  Maria 
Wunsch  zu  Breisach  einen  Zins  von  seinem  Haus  zu  Oberrothweil  um 
322  fl.  PO.  S.  des  Johan  Niclauss  Wimerlin,  Obervogt  zu  Burkheim, 
zieml.  gut.  247. 

1658  Febr.  18  Ihringen.  Christian  Nuda  von  Achkarren  verkauft 
an  Veit  Linsenmayer  zu  Breisach  11  Mannshauet  Reben  und  Wald  im 
Herrenthal,  Ihringer  Bannes,  ledig  eigen,  um  50  fl.  PO.  S.  des  Land- 
gerichts Hachberg.  248. 

1664—1814.  Ein  Eonvolut  Beraine  über  Einkünfte  des  Elosters  Aug.- 
Erem.-Ord.  zu  Breisach  in  den  Orten  Rothweil,  Oberbergen  u.  Schelingen. 

249. 

1666  Febr.  11  Breisach.  Prior  und  Eonvent  der  Augustiner  zu 
Breisach  belehnen  Hanss  Easpar  Bachman  mit  einer  leeren  Hofstatt  und 
Feld  zu  Hochstetten.    PO.    S.  ab.  250. 

1669  Jan.  18  Breisach.  Job.  Easpar  Bachmann,  Bürger  zu  Breisacb, 
wohnhaft  zu  Hochstetten,  verkauft  an  die  Gebrüder  Peter  und  Christian 
Möhr  ebenda  das  Wirtshaus  zur  Sonne,  samt  allen  zugehörigen  Gütern 
um  320  fl.  Das  Haus  und  die  Herbergsgerechtigkeit  ist  Erblehen  und 
zinst  den  Augustinern  zu  Breisacb  7  Viertel  halb  Roggen,  halb  Gersten, 
ebensoviel  der  Präsenz,  dem  Gotteshaus  zu  Sulzburg  3  p  4  Pfg.  Rappen 
und  der  Eaplanei  zu  Breisach  5  ß.    PO.    Das  gr.  Stadtsieg.  251. 

1669  Febr.  7  Breisach.  Hr.  Pangratius  Cämmerling,  Guardian  and 
der  Eonvent  der  Barfüsser  zu  Breisach  belehnen  den  Earl  Stoph,  Bürger 
zu  Niederroth  weil,  mit  6  Mannshauet  ungebauten  Reben  auf  der  Braite 
in  Roth  weil.  Verzins:  V2  Saum  Wein  an  die  Augustiner  zu  Breisach. 
Es  siegelt  Johann  Wilhelmb,  landgräfl.  Fürstenberg.  u.  freiherrl.  Leyischer 
Vogt  der  Stadt  und  Herrschaft  Burkheim.    PO.    1  S.  252. 

1672  Juni  19  Altkirch.  Der  Pater  Prior  der  Augustiner  zu  Breisach 
verwendet  sich  in  einer  französ.  Bittschrift  bei  einem  ungenannten  Mon- 
seigneur  für  die  Augustiner  zu  Freiburg  wegen  Ausfolgung  der  Zinsen 
aus  der  Zott'schen  Stiftung,  die  ihnen  trotz  der  fortgesetzt  abgehaltenen 
Anniversarien  seit  1631  nicht  mehr  ausbezahlt  worden  sind.  Die  auf  der 
zurückgegebenen  Bittschrift  beigefügte  unterschriftlose  Antwort  besagt, 
dass  die  angeforderte  Schuld  Sache  des  Hauses  Österreich  sei,  welches 
mit  der  Abtretung  des  Elsasses  3V2  Millionen  Livres  erhalten  habe,  um 


Das  Pfarrarchiv  za  St. 

die  VerbiodlichlteiteD ,  welche  es  noct 
zu  IdseD.  Der  Herr  Herzog  habe  dii 
kein  Land  könute  genug  Botenpferd« 
Erzherzoge  zu  bezahlen,  denn  wo  n 
artigen  Bittschriften  iiberhäaft.    Pap. 

1680  Jac.  6  Breisach.  Wilhelm  li 
cediert  seinem  Vetter  Christian  Mshi 

Hälfte  an  der  Hofatätte,  worauf  das  lui  juue>i»>i>s~>B<">^  ^^^ 
brannte  Wirtshaus  gestanden ,  aami  den  zugefaSrigen  GQtern  i 
LandeamQnze  oder  166  Pfd. 

1681  Apr.  24  Breisach. 
gustinern  eiceo  Almendplati 
berge  zum  Sternen,  vomeo 
den  Juden  Jakob  Gryssmar 

1704  März  27  Breisach. 
verkauft  dem  Fat.  Augustin 
zu  Breiaach  einen  Zioe  loi 
neben  dem  Auguet.-Klost.  o 
Siadtsieg. 

1742  Juli  15  Breisacb. 
Augustiner  belehnen  des  Pi 
dem  WirtahauB  zur  Sonne 
Jauch.  Feld  und  Matten  all 
Ton  5  Mutt  und  1  Sester  Bi 
Vorauszahlung  von  150  fl.  a 
Staats-  und  Gemeindelasten. 

1764  Juni  1  Breiaach. 
haft  zu  Hochstetten,  reversii 
sach  Aber  ein  als  Lehen  em 

1779-1785.   Auszug  a. 
1784—1766.   Auazag  dt 


n. 

Gemeindearchly  zu  Walbstadt» 

verzeichnet  von  Geh.  Hofrat  Prof.  Dr.  Winkelmann  zu  Heidelberg. 


A.  Stadtbücher. 

1)  Ältestes  Stadtbach,  jetzt  bezeichnet  „Urkunden  anno  1522  ff.**  Perg.- 
FoL,  unpaginiert  (viele  Blätter  fehlen),  um  die  Mitte  des  15.  Jahrhunderts 
angelegt  und  für  mancherlei  Eintragungen  ganz  ohne  jede  Ordnung  be- 
nützt bis  zu  Ende  des  17.  Jhrdts.  Aus  dem  bunten  bihalte  ist  hervor- 
zuheben: 

Verzeichnis  der  Bedepflichtigen  mit  ihrem  Anschlage  (c  1500).  — 

Wie  man  einen  burger  zu  Weybstad  ufifnemen  und  entphahen  soll 

(c.  Mitte  15.  Jhrdt.).  —  Es  ist  auch  zu  wissen,  das  die  bürgere  in  der 

statt  Weybstatt  wonhafiFtig  von  konigen  und  von  keysern  gefryhet  sint 

(von  ders.  Hand).  —  Diss  nachgeschrieben  sol  man  offenbaren  und  lesen 
alle  offene  rüge  für  der  gemeinde  und  dem  gericht,  das  ein  iglicher  wisse, 
was  er  furbringen  und  rügen  solle  und  vo[n  wem]  er  das  gesehen  und 
gehört  habe (von  ders.  Hand).    Am  Schlüsse  Zusätze  des  16.  Jhrdts. 

—  Es  ist  zu  wissende,  das  das  gericht  zu  Weibstat  hat  gesagt,  was  in 
kunt  und  wissent  ist,  was  einem  schultheiss  zugehört  und  was  er  thun 

soll (von  ders.  Hand).  —  Erzbischof  Hugo  von  Trier  Bischof  Ton 

Speier  etc.  ernennt  einen  Stadtschreiber  1698  Dez.  16.  »  Onera  und  Be- 
schwer der  Pfarr  Waibstatt,  so  jährl.  auszurichten  schuldig.   (17.  Jhrdt.) 

—  Es  ist  zu  wissen:  komment  zwei  eliche  lüde  zusammen,  die  doander 

beschlaffent (Erbrechtl.  Satzungen,  von  der  Hand  des  15.  Jhrdts., 

von  welcher  die  übrigen  Stadtrechtsaufzeichnungen  herrühren.)  —  Veit 
Theobald,  Stadtschreiber  zu  Bruchsal,  bezeugt,  dass  Hans  Roth,  gen. 
Schoffhans,  mit  Weib  und  Kind  aus  der  Gemarkung  W.  ausgewiesen  ist, 
weil  er  nach  seinem  Bekenntnis  lügnerisch  einige  Personen  besohnldigte, 
dass  er  sie  bei  einem  „Unholden  Danz^  gesehen.  1591  Febr.  7.  —  Ge- 
bühren der  Feldmesser  1596.  —  Verfügung  des  Bischofs  Eberhard  Ton 
Speier,  wie  es  mit  Kauf,  Verkauf  und  Permutation  liegender  Güter  swischen 
dem  Adel  und  der  Bürgerschaft  zu  Waibstadt  gehalten  werden  solL  1609 
März  11.  —  „Montag  den  14.  Dez.  Ao.  1615  ist  der  erste  Bogtag,  nseh- 


( 

dem  Churpfaltz  WeibBt&t  wiederamb  regtitalrt,  geh&lUn  worden " 

Copia  SchreibeuB  too  Hochf.  Spejerischer  KegiernDg,  betr.  da«  Latberiiche 
Eiercitium,  eo  die  vod  Adel  lülhier  su  WaibaUU  In  ihren  Haosem  ge- 
sucht zu  treibeD.  1647  Dex.  19.  ~  Id  gleicher  Sache  1683  Jan.  21.  — 
Bevers,  dasB  Waibstadt  zu  den  Rheindeich-  und  anderen  Frahnen  Beihilfe 
nicht  schuldig  ist.  1686  Juli  9.  —  Oerichtaordnung  dat.  Udenheim  Sams- 
tag nach  Reminiscere  [März  13)  1479.  —  Yerceichnia  der  St&dtgdler  in 
den  Fluren  HelmBtadt,  Daiabacb,  BiscbofsbeiiD.  (17.  Jhrdt,)  —  Gerichts- 
gebübren.  (17.  Jhrdt.)  —  AnnaliBt.  AnfEeichnnngen  zu  1429  und  1486 
(verfasst  nach  dem  Tode  des  ErzbiacbofB  Rabans  t.  Trier  1439  Nov.  4, 
TDD  der  Haod  der  Stadtrechtsaufzeichnangen).  Abgedr.:  Ztschr.  f.  Gesch. 
d.  Oberrb.  N.  F.  Bd.  II,  8. 371.  —  Dazwischen  riele  Gericbtsnrknnden,  Kauf- 
verträge, Testamente  etc.  namentlich  des  16.  u.  17.  Jhrdts,,  wichtig  fOr 
die  Geschichte  auch  des  umwohnenden  Adels.  Zum  Einbände  lind  Ur- 
kunden des  15.  JhrdtB.  (anscheinend  GfilÜiriefe)  zerschnitten  worden, 

2)  „Klagverhandlnngen"  GerichtoprotokoH  1621—1626,  1  Bd.  Fol.  — 
Zum  Einbanddeckel  ist  eine  deutsche  Bibelflberaetzung  (14.  od.  15.  Jahr- 
hundert) verwendet. 

3)  „Urkundeneinträge"  1  Bd.  Fol.  enthält: 

(Fol.  1-119.)  Weistum  ober  Rechte  und  Freiheiten  der  Stadt  Waib- 
atadt,  aufgestellt  1700  „weil  unser  Stadtbuch  (b.  o.  No.  1)  bei  den  ver- 
strichenen Kriegsjabreu,  da  man  Holches  der  GeEihr  wegen  oft  und  viel- 
fältig aufgebebt  versteckt  und  vergraben,  an  etlichen  Blftttem  schadhaftig 
worden".  Unter  notarieller  Beglaubigung  der  Übereinstimmung  mit  dem 
alteu  Stadtbuche. 

(Fol.  120-234.)  Pfandeintrüge,  Gerichtsurteile,  Terfflgungen  der 
Behärden  etc.  1722—1837,  Darunter  f.  228  Abschrift  der  in  den  Grund- 
stein der  Kirche  1826  gelegten  Tf'' 

B.  U: 

(Wo  nichts  b» 

1347  Aug.  15.  Kaiser  Ludw; 
V.  Speier  die  demselben  versetzte 
Reichstadt  Wimpfen.  —  In  Bestätig 

1352  Mai  2.  Engilbart  t.  Nj 
beth  verpfänden  dem  Edelknecht 
Stadt  für  50  S  Heller  ihre  Äckei 
der  bicze,  an  dem  scüdech,  an  di 
in  dem  Hüffilntbal,  in  den  Stöcke 
Waibst.  S.  —  Perg.-Or,    S.  ab. 

1453  März  27.  Hans  v.  Helm 
Margaretha  v.  Angelloch  stiften  ei 
der  Pfarrkirche  zu  W.  Mitbesiege 
d.  16.  Jahrb. 

1536  Nov.  13.  Lorenz  Ernfelder  und  seine  Frau  Nopui^a  Erbbe- 
Btandsbricf  über  3  Uorgeo  bei  dem  Einsiedelbronneii.    Or.-S.  der  Stadt  ab. 


in76  Winkelmann. 

1553  Okt.  2.  Spezifikation  der  von  Conrad  v.  Helmstatt  hinterlassenen 
Äcker,  Wiesen  und  Weingärten  anf  Waibst.  Gemarkung.  Ein  Heft  schmal- 
fol.  5. 

1561  Jan.  3.  Ehevertrag  zwischen  Hans  Heinrich  v.  Helmstatt  and 
Noppurg  y.  Bettendorf,  besiegelt  durch  Hans  Heinrich,  Hans  und  Asmns 
V.  Helmstatt,  Bernhard  Göler  v.  Ravensburg,  Hans  v.  Yenningen  und  von 
der  anderen  Seite  durch  Bischof  Dietrich  v.  Worms  (einen  Bettendorf),  Lud- 
wig, Hans  und  Friedrich  v.  Bettendorf,  Pleyckhar  Landschad  v.  Steinach 
den  Fauth  zu  Mosbach.    Perg.-Or.    Alle  S.  ab.  6. 

1561  Jan  3.  Hans  Heinrich  v.  Helmstatt  verschreibt  fSr  Noppurg 
V.  Bettendorf,  nachdem  ihre  Ehe  »mit  unser  beiderseits  Freundschaft 
gutem  Wissen  und  Willen  abgeredet,  darzu  dem  Kirchgang  and  Beischlaf 
bestätigt^,  die  Morgengabe  von  300  G.  auf  seinen  grossen  Zehnten  zu 
Waibstadt.    Perg.-Or.    S.  ab.  7. 

1577  Juli  11.  Spezifikation  der  von  Jörg  v.  Helmstatt  hinterlassenen 
liegenden  Güter,  aus  seinen  Registern  gezogen.    1  Heft  fol.  8. 

1599  Jan.  23.  Kleiner  Ausschuss  der  freien  Reichsritterschaft  im 
Kraichgau  beruft  wegen  der  Gefahr  „durch  das  den  Rhein  herauf  feind- 
lich sich  nahende  mächtige  Spanische  Yolk*^  Heinrich  v.  Helmstatt  zu 
einer  Beratung  auf  1.  Febr.  nach  Wimpfen,  wo  die  Instruktion  der  Ab- 
geordneten zu  dem  auf  5.  Febr.  nach  Mergentheim  ausgeschriebenen  Tage 
des  fränkischen,  schwäbischen  und  Rheinkreises  beschlossen  werden  soll 
Or.  S.  ab.  9. 

1618  Sept.  29.  Philipp  Christian  Bischof  v.  Speier  verfügt  die  Aus- 
weisung dreier  Personen,  welche  geheiratet  haben,  bevor  sie  das  BOrger- 
geld  von  110  G.  „der  Obrigkeit  aufgelegt^  hatten.    Abschr.  10. 

1659  März  22.  Waibstadt  verspricht  der  Speierischen  Regierung  den 
Rest  der  Schwed.  Satisfactionsgelder  und  der  Schätzung,  nach  geschehenem 
Nachlass  noch  200  G.,  in  4  Zielen  zu  tilgen  und  bis  dahin  mit  b%  zu 
verzinsen.    Or.  S.  —  Cancellirt,  also  bezahlt.  11. 

(1673—1711.)  Bittschrift  der  Gemeinde  an  den  Erzbischof-Kurfarsten 
(Lothar  Friedrich  v.  Metternich,  Bischof  v.  Speier  1652,  Erzbischof  v. 
Mainz  1673  oder  Johann  III.  Hugo  Erzbischof  v.  Trier,  Bischof  v.  Speier 
1675—1711?)  um  Ermässigung  der  Kriegslasten  und  der  Schätzung.  Kon- 
zept des  17.  Jahrb.,  das  Ende  fehlt.  12. 

1679  Apr.  20.  Urteil  in  Sachen  Job.  Werner  von  Hontheim  gegen 
Gemeinde  Waibstadt  u.  Christ.  Balth.  v.  Bellin  betr.  Schätzung.   Or.    13. 

1684  Juni  20.  Job.  Andr.  Beyer,  Wassenmeister  zu  Reichartshaosen, 
Erbbestandsbrief.    Or.  14. 

1695  Mai  17.  Job.  Melch.  Carbe,  Nachrichter  zu  Wimpfen,  u.  A. 
quittieren  der  Stadt  die  Rückzahlung  eines  Kapitals,  über  welches  die 
Haupturkunde  „bei  der  Heidelberger  Verheerung'*  verloren  gegangen. 
Or.  —  Das  Siegel  Carbe's  zeigt  das  Richtschwert.  15. 

1698  Dez.  16.  Johann  Hugo  Erzb.  v.  Trier,  Bisch,  v.  Speier,  er- 
nennt den  Stadtschreiber  und  bestimmt  dessen  Besoldung.    Abschr.    16. 

1708  Sept.  4.  Spezifikation  der  hochadl.  Schmidtbergschen  Güter 
auf  Waibstädter  Gemarkung.    1  Heft  fol.  17. 


Gemeinde&rchiT 

1T12  März  12.    W&ibst  bittet  d 
am  Bruchsaler  Stadtgraben  wegen  dt 

Torigen  Herbst  durch  Überscbweininuiig  erlitten.  Die  Karpfen  ans  dem 
Stadtgraben  gingen  dabei  verloren  und  ein  Stück  der  Stadtmauer  stürite 
ein.    Or.  —  Auf  der  Rückseite  die  gewahrende  Resolution.  18. 

1T20  Febr.  26.  Regierung  zu  Speier  verlangt  Spezifikation  der  im 
letzten  frauzöB.  Kriege  an  Freund  und  Feind  gelelEteten  Zahlungen  und 
Lieferungen.    Or.-Siegel.  19. 

1745  Aug.  21.  Franz  III.  Berzog  von  Lotbringen  giebt  (aiu  H«del- 
berg)  Waibstadt  eine  Saiva-guardia.  Gedrucktes  Patent  mit  ünterichrift 
und  Siegel.  20. 

1749  Dez.  34.  Extrakt  des  Waibstd 
die  Freih.  Degen feldscheo  GSnswiesen.    1 

1750  Okt.  24.  E.  F.  Freih.  v.  Degen 
im  Prozesse  der  Gemeinde  gegen  ihn  w 
G&UEwiesen.    Or.  Sieg. 

1795  Nov.  24.  Kaiser  Franz  II.  besi 
Privileg  Kaiser  Ludwigs  von  1347  Aug.  1 
gebunden.  8  Bl.  Perg.  reich  mit  Federzei 
Schrift  des  Kaisera.  Das  wob  (erhaltene 
au  dicken  SeidenscbnQren. 

1827  Dez.  12.  Sudtrat  und  Bärgerani 
daas  der  Kapellenfond  nicht  schuldig  gi 
Kirchenbau  herzugeben.    Or.  Sieg. 

1827  Dez.  16.  Grossh.  Bezirksamt 
Autrag  der  Stadt  ab,  den  gansen  Betrag 
bau  auf  den  Kapellenfond  zu  Übernehmen 


in. 

Das  städtische  ArchiY  za  Meersbnrg, 

aufgenommen  von  dem  Pfleger  der  badischen  historischen  Kommission 

Ratschreiber  Strass  in  Meersburg. 


Das  Archiv  der  Zünfte,  sowie  das  Stiftungsarchiv,  ffir  welch  letzteres 
von  der  Hand  des  Ratschreibers  Leuthin,  der  auch  ein  wertvolles  Eopial- 
buch  für  die  wichtigsten  vorhandenen  Urkunden  angefertigt,  ein  Yer- 
zeichnis  (d.  d.  13.  Aug.  1789)  vorliegt,  haben  bei  der  gegenwärtigen  Re- 
pertorisierung  vorerst  keine  Beachtung  gefunden.  Dieselbe  beschränkte 
sich  vielmehr  auf  das  eigentliche  städt.  Archiv,  für  welches  Leuthin  gleich- 
falls ein  Repertorium  (d.  d.  29.  Aug.  1789)  angelegt,  das  136  Rubriken 
umfasst,  und  zwar: 

I.  u.  II.  Eaiserl.  Privilegien  u.  deren  Confirmationes.  —  UL  Kopien 
kaiserl.  u.  fürstl.  Privilegien  u.  verschied.  Verträge,  nebst  Beschreibnng 
des  hohen  u.  niederen  Gerichtszwanges  in  Meersburg.  —  IV.  Verträge 
entzw.  dem  f.  Hochstift  u.  der  Stadt  Meersburg.  —  V.  Hf.  bisch.  Privi- 
legia  u.   deren  Confirmationes.  —  VI.  Huldigungen  u.  Staatsändernngen. 

—  VII.  Verträge  mit  denen  in  die  Stadtgerichte  gehörigen  DorfBchaften, 
u.  Höfen  u.  entzw.  ihnen  selbst.  —•  VIII.  Verträge  entzw.  der  Stadt  Mörs- 
burg,  deren  gerichtsbaren  Dorfschaften  und  deren  benachbarten  fremden 
Territorialorten.  —  IX.  Bei  gem.  Stadt  angelegte  Stiftungen.  —  X.  Bei 
unser  Lieb  Frauen  Fabrik  und  der  Priesterprokuratur  angelegte  Stiftungen. 

—  XI.  Acta  über  das  f.-bischöfl.  Fuggerlegat.  — -  XII.  Pia  legata.  — 
XIV.  Acta  Cleri  Marispurgensis  nebst  praesentationes  tit.  mens.  u.  Eirchen- 
ordnungen.  —  XV.  Kaufbriefe  gem.  Stadt  Meersburg.  —  XVI.  Activ-  n. 
Passivzinsbriefe  der  Stadt.  —  XVII.  Akten  über  Gross-  und  Kleinzehnten 
in  und  ausser  Etter,  wie  auch  das  Richtviertel  u.  versch.  Grundzinse.  — 
XVIII.  Gem.  Stadt  Bauwesen.  ~  XIX.  Ratswahlen,  gnädige  Confirmationes, 
Ämterbesetzungen.  —  XX.  Statuta,  jährl.  Ayd.  Instruktion  und  Bestallung 
der  Stadtbediensteten.  —  XXL  Kopien  kais.  Privilegien  u.  Verträge  über 
den  Waydgang.  —  XXII.  Ordnungen  der  Handwerksleute  u.  Taglöhner. 

—  XXIII.  Obrigkeit,  Gebot  u.  Verbot,  Sicherheits-  u.  Gesundheitsanstalten, 


Du  Stadt.  ArchiT  lu  Heersbutg;. 

FeDerordnnngeo ,  Honip&tente,   Bettler-  n.  AlüMsenaiiBtalten.  —  XXIV. 
Obrigkeitliche  UnterauchoDgeo  Ober  Gevicht  n.  Mu«.  —  XXT.  Wocha)- 
u.  JahrmarktgaacheD.  —  XXTI.  StraBsen-  n.  SchJfFtalirtsuclieD.  —  XXYII. 
Abiug  u.  Nachsteuersacheo.  -  XXVHI.  Güter-,  ZoU-  n.  Untertinfer- 
sachen.  —  XSIX.  Desgl.    —  XXX.  ümgeltsbeEngbücber  u.  Abrechnung 
mit  den  Wirten.  —  XXXI.  Acte  über  den  Balzhandel.  —  XXXII.  Herbst-, 
Reeb-,  Xorggel-  d.  Lohnordunngen.  —  XXXIII— LIX.  Rata-  n.  Oerichls- 
protökolle  (162  Bde.  v.  J.   1520—1797).  -  LX.  »acat.  -  LXl.  Fomrn- 
lare  n.  Konzepte.  —  LXII.  Kanalei-  u.  FormalarieDbücher.  —  LXtll.  Fro- 
velprotokolle  nebat  Straf-  n.  Äzangabflchlein,  —  LXIT.  Übergang  (?on 
Liegenachaften) ,  Güter-  n.  Thnngacbatznng,  auch  Angmarknngsprotokolle 
u.  HauBacbalzongen.  —  LXV.  Komüollaachen  t.   1720-1730.  —  LXTI. 
Deagl.  Markttagsbücber  v.  1696-1805.  —  LXTII— LXIX.  Zinarodel.  — 
LXX.  HerbBlgemeindebOcher  1620—1686.  —  LXXI-LXXU.  De^L  1687 
—1767.  —  LXXm— LXXIV.  Klitteralia  u.  Hechnnogabeilagen.  —  LXXV 
— LXXIX.  InTentaria  n.  Teilungen.  —  LXXX-LXXXU.  InTentaria  *on 
Stetten,  Daiaendorf,    Baitenbanaen  etc.   ~  T.Xxxm.   Stadtrecbnangen 
1477-1679.  —  LXXXIV-XaV.  Stadtrechnungen  1580-180*.  -  XCV 
— XCIX,   Steiierböcher  n.  -F 
über  Heiraten,  Waiaenrechnnn 
oder  Anlagsrodel  u,  Register 
Cni.  Anlage-  oder  Eriegarecb 
CIV.  Deagl.  v.  1670—1719.  - 
T.    1780-1B04.  —  CVIL  Act 
a.  Harlacben  u.  Rnzenhauaen 
Baitenhausen ,   Riedetsweiler, 
kapitel.  —  CXI.  Hochw.  Dom 
u.  üntervogtei.  -  CXHI.  Ht 
ReicbBgotteabaus    Salmanswei 
CXVI.  R.-G.-Haua  Schusaenrif 
R.-G.-Baua   Roth.  —  CXVIO 
Läbl.  GotteshauaaammlDDg  1 
atanz.  -  CXXII.  Die  H.  H. 
CXXIII.  Scti.  Sebaatiani-Erzbi 
bach ,  Inzighofcn  etc.   —  CX 
fbiech.  Hof-  u.  Möraburger 
CXSVI.  Gericbu-  u.  ProzeMal 
CXXVIII.    Verech.  Scbreibei 
Missionen  nebst  Jahrmarkta- 
Schuldsachen,  —  CXXXT.     j 
leuteo.  —  CXXXVI.   Verach. 
monia  Studiorum,  Ratsdekrett 
eben    mit  Memorabllia  Civitai 
Pieceo  Über  den  dreisaigjährij 
loveQtarien  über  Silbergeschir 
akten,  Testamente,  Codicille  i 
Die  folgenden  Mitteil  aog 
wärtigCD  Bestand  der  ersten  '. 


mSO  Strass. 

L,  IL,  UI.  Spexiell  städtische  Urkanden. 

Kaiserliche  Privilegien, 
a.  Im  Original. 

CoDfirmatio  privilegiorumMarispurgensiom  ab  ImperatoreLadovicoIV. 
Bavaro.  1333  Ezzelingen  feria  secunda  ante  festum  Nativitatis  Beatae 
Virginis  Mariae.    Sept.  6.    S.  besch.  1. 

K.  Ludwig  IV.  verleiht  der  Stadt  Meersburg  ein  Wochenmarktsprivi- 
legium  1333,  „an  dem  nächsten  Montag  vor  unser  Frowen  Tag  zu  Herbst". 
Aug.  9.    S.  verl.  2. 

K.  Sigismund  Confirmatio  privileg.  marispurg.  Basel,  Dienstag  nach 
Lätare  1434.    März  9.    S.  3. 

K.  Maximilian  I.  Confirmatio  privileg.  Marispurg.  samt  dem  Wochen- 
markt Ensisheim,  10.  Juni  1503.    S.  bosch.  4. 

K.  Karl  V.  Confirmatio  Privileg.  Marisburg.  Tholeten  5.  De«.  1528. 
S.  besch.  5. 

K.  Ferdinand  I.  Confirmatio  privileg.  Marisburgens.  Augsburg  31.  Mai 
1559.    S.  6. 

K.  Maximilian  IL  Confirmatio  privileg.  Marisburg.  Augsburg  29.  März 
1566.    8.  7. 

E.  Maximilian  IL  Bestätigung  der  kaiserl.  und  fQrstbischöfl.  Privi- 
legien.   Regensburg  3.  Juli  1576.    S.  8. 

K.  Rudolf  IL  Confirmatio  privileg.  Marisburg,  nebst  dem  Wochenmarkt. 
Pressburg  2.  April  1578.    S.  9. 

E.  Mathias.  Confirmatio  Privileg.  Marisburg,  samt  dem  Wochenmarkt. 
Wien  3.  Juni  1613.  10. 

E.  Ferdinand  IL  Confirmatio  privileg.  Marisburg.  Wien  27.  Okt. 
1620.    S.  11. 

E.  Leopold.  Confirmatio  privileg.  Marisburg.  Wien  20.  Jan.  1661. 
S.  12. 

E.  Earl  VI.  Confirmatio  privileg.  Marisburg.  Wien  24.  Sept.  1714. 
Mit  Unterschrift.  13. 

E.  Franz  11.  Confirmatio  privileg.  Marisburg,  samt  dem  Wochenmarkt 
Wien  10.  Okt.  1748.  Mit  Unterschrift.  Perg.  libell  in  rot.  Sammtdecke. 
S.  14. 

b.  In  richterlich  beglaubigter  Abschrift,  als  Original  oder  als  Kopie. 

Vidimus  privileg.  marispurg.  von  Eonrad  v.  Wartemberg,  Hofrichter 
zu  Rothweil,  1357.  Betrifft  a.  die  von  E.  Albrecht  I.  zu  Worms  in  die 
Sancti  Michaeli  archangeli  1299  der  Stadt  Meersburg  verliehenen  Rechte 
der  Stadt  Ulm,  und  b.  die  durch  E.  Heinrich  VII.  (d.  d.  Thurgi  4.  Mai 
1310)  und  E.  Earl  IV.  (d.  d.  Eonstanz  1353)  erfolgte  Bestätigung  der- 
selben Rechte.  Vidimus  deutsch;  Privil.  latein.  Orig.  perg.  S.  fehlt. 
Abschr.  in  Leithins  Eop.-Buch.  15. 

Vidimus  des  Gr.  Eberhard  v.  Neuenbürg,  Landrichters  in  Hegan, 
und  Madach  über  E.  Earl  IV.  1377,  „Aygoltingen,  vff  dem  Landgericht 
an  dem  nächsten  Dünstag  vor  Sanct  Walpurg  Tag".    Abschr.  Kb.     16. 

Vidimus  von  Cunrad  dem  Stosser,  Landrichter  in  der  Byrss  (Wangen), 
Montag  nach  St.  Mathiastag  über,  E.  Earl  IV.  privileg.  1377.    Kb.     17. 


SkB  Bt&dt. 

Vidimua  der  Stadt  EonBtan 
tag  März  18.  erteilte  Privilegie 
Marxtag,  April  26.    Abschr.    | 

Vidimus  von  Conradt  Uffh 
nach  St.  Gallen  tag.    Ab  sehr. 

Vidimus  V.  Berchthold  Sc! 
die  Privilegien  von  K.Wenzel  (1---^ 
K.B. 

TidimDG   des    Landrichters  F" 
Siockacb  in  Hegäw  und  Madach 
Stgiamimd.    1431  am  Montag  na 
April  12.    AhEchr. 

Vidimus  des  Grafen  Ulrich  v. 
Sonntag  Oculi  über  die  Best&ügnn 
Frankfurt  1*42  am  St.  PeteraUig. 

Vidimus  des  Johann  Werne 
Rotbweil,  1530  Dienstag  nach  Kil 
K.  Wenzel,  Sigiemund,  Friedrich 
Perg.-S.  Die  ersten  Vidimus  fin( 
buch.  Bis  1790  waren  noch  von  < 
c.  In  Privatabgchrifteo  o 

K.  Ludwig  lY.  IS33.    Absei 

K.  Ludwig  IV.  1333.    Abacl 

K.  Karl  IV.  Confirm.  privil. 
divi  (?)  Marc!  1377.    April  27. 

Vidimus  der  St.  Konstanz. 

E.  Sigismund.    Confirm.  prii 

K.  Karl  VI.    24.  Sept.  1714 

K.  Karl  IV.  1354.  Vidimus 
Heiligenberger  Landgericht  zu  Be; 

E.  Sigismund  best&tigt  dii 
sprochene  Acbtserledigung.  14 
Dionjsii.    Okt.  11.    Abschr. 

IT.  Verträge  tvlschen  Bochi 
öfTentUch 

1419  Febr.  23.  Vertrag  zw. 
und  der  Stadt  Meersburg  bei  Be 
denen  Streitigkeiten.  Bisch.  Otl 
zeit  freien  Zutritt  zur  Stadt  ui 
Der  von  ihm  zu  eroennede  Amin 
bürg  sein,  dem  Rate  schwören 
Ursprung).  Siegeln  fehlt  eines,    j 

1480  Nov.  6.  Vertrag  des 
Meersburg.  In  20  Art.  Bisch, 
seines  Vorgängers  Heinrichs  {H 
Bischöfe  „Treue  und  Wahrheit" 


mS2  StraBB. 

Ammann.  Es  wird  kein  Bflrgenneister  mehr  gewählt,  die  Sttdtrftte  werden 
jährlich  gewählt,  missliehige  anderweitig  ersetzt.  Die  Hälfte  aller  Straf- 
gelder fällt  dem  Bisch,  zu.  Orig.Perg.  S.  der  Stadt  mit  Legende:  „Sig. 
ciirium  et  uniTersitatis  opidi  in  merspnrc^  und  Eonstanzer  Kapitel.  S. 
Yorh.,  ein  drittes  fehlt    Ahschr.  im  E.h.  p.  52.  2, 

1509  März  29.  Bisch.  Hugo  bewilligt  der  Stadt  Meersburg  rom 
Neubau  eines  Grethauses  SOO  fl.  rh.  u.  erhält  dagegen  zwei  Eomscbfitten, 
ohne  „Zoll-  und  Gredtgeld^  zahlen  zu  müssen.  Orig.Perg.  S.  Abschr. 
im  E.b.  p.  61.  8. 

1628  Okt.  6.  Vergleich  zw.  Bisch.  Johann  (VII.)  u  d.  Stadt  Meers- 
burg „ain  Wasserleittin  in  das  Schloss  aus  gemainer  Stadt  Bnumen- 
Stuben  betr.".    Orig.Perg.    2  S.    Abschr.  im  E  B.  p.  65.  4. 

1799  Aug.  30.  Vertragsentwurf,  die  Schuster  Wolfische  Wohnung 
(über  dem  Durchgang  vom  Schlossplatze)  betr.  Die  Durchfahrt  soll  ewig 
offen  bleiben  und  die  Unterhaltung  auf  Stadtkosten  geschehen.  Orig.Perg. 
S.  5. 

1799  Aug.  31.  Revers  der  Stadt  Meersburg,  obigen  Vertrag  betr. 
Protokoll  d.  Stadt.    Abschr.  im  E.B.  p.  569.  6. 

V.  Hochfarstlich  Konstanz.  Privilegien. 

1337  Sept  8.  Bisch.  Nikolaus  u.  Eapitel  verleihen  der  Stadt  Meen- 
burg  in  Anerkennung  ihrer  Treue  und  ihres  Gehorsams  ZoUfireiheit 
Abschr.  im  E.B.  1. 

1390  Febr.  24.  Bisch.  Burkart  (von  Höwen)  verspricht  die  Stadt  MeerB> 
bürg  bei  ihren  hergebrachten  Freiheiten  zu  belassen.  Orig.Perg.  1  S. 
Abschr.  im  E.B.  p.  76.  2. 

1399  Mai  23.  Bisch.  Marc  ward  befreit  die  Stadt  Meersbnrg  von  d. 
geistl.  Gerichte  zu  Eonstanz  „exceptis  casibus  matrim.  perjor.  et  denegatae 
justiciae".    Orig.Perg.    S.    Abschr.  im  E.B.  p.  74.  5. 

1436  Okt  6.  Bisch.  Heinrich  verspricht  Amann  und  Borger,  „die 
Schuldt  habend^  bei  all'  ihren  Freiheiten  zu  belassen.  Perg.  Orig.  S. 
Abschr.  im  E.B.  p.  78.  4. 

1517  Nov.  19.  Bisch.  Hugo  bestätigt  auf  Ersuchen  von  Ammann, 
Hat  und  Gemeinde  zu  Meersburg,  verschiedene  „Ordnungen*,  die  sich  aof 
Beeinträchtigungen  der  Bürger  beziehen.  Orig.Perg.  Stadtdegd  yorh.; 
Bisch,  fehlt.    Abschr.  im  E.b.  p.  80.  6. 

1555  Dez.  31.  Bisch.  Christoph  verbietet  Bürgern  and  Einwohnern 
der  Stadt  Meersburg  ihre  liegenden  Güter  durch  Eauf  oder  Taiuch  an 
Gotteshäuser,  geistl.  Stiftungen,  sowie  Fremde  überhaupt  zu  ▼erinnern. 
Orig.Perg.    S.    Abschr.  im  E.B.  p.  90.  6. 

1569  Juli  31.  Eard.  Bisch.  Marcus  Sitticus  v.  Hohenemi  ändert  anf 
Ersuchen  der  Stadt  das  für  den  Besitz  von  Meersburger  LiegenscfaafteD 
durch  Fremde  bisher  übliche  Mass  der  Besteuerung  und  verordnet,  dasB 
künftig  alle  Fremden  für  solche  Liegenschaften,  —  die  Eonstanzer  Stifti- 
güter  ausg.,  —  „zwifache  Steuer",  d.  h.  von  jedem  Pfunde  des  Anschlags 
2  Pf.,  der  Stadt  jährl.  erlegen  sollen.  Orig.Perg.  S.  Abschr.  im  E.R 
p.  95-98.  7. 

1575  Mai  1.  Eard.  Bisch.  Marc.  Sitticus  gewährt  für  „getrewe,  be- 
ßtendige  guethertzige  und  gantz  underthenigste  Dienst,  Ungesparts 


Du  BUdt. 

guetts  Qnd  Blueta"  auf  Fllrbi 
Wolgenhuet  der  Stadt  Meerebni 
Bisch.  Otto  „aus  damals  schwebt 
Der  AmmanQ  bleibt  Debeu  dem  B 
im  K.B.  p.  99-101 

1577  Okt.  20.    Kard,  Biso 
der  Stadt  und  bestimmt,  dasB  sie  von  aller  liegeodea  und  fahrenden  Habe, 
welche  Fremden  erblich  zafalle,  eine  Abzagsstener  erhebe.    P.-Libell.    S. 
Absohr.  im  K.-B.  p.  105-116.  9. 

1586  Febr.  7  Kom.     Kard.   »»:..i.„«  « —    o:..: —   ^-:i.   j™  a>,A, 
Eonstanz  Prifil.  aber  ihre  ac 
,Ton  niemand   als   erschlichen 
gezogen    werden    sollen".     OF. 
im  K.-B.  p.  117. 

1590  Juli  24.  Kard.  Biscl 
Meersburg.    OP.    S.    Ab 9 ehr. 

1601  Okt.  11.  Bisch.  Joh. 
Meersbnrg  ihre  Privilegien.    0 

1604  Aug.  Sl.  Bisch.  Jac 
der  Stadt  M.    OP.    S. 

1627  Febr.  4.  Bisch.  Sin 
Privil.  der  St.  M.     OP.     S. 

1629  Febr.  13.  Bisch.  Ji 
St.  M.    OP.    S. 

1646  Jao.  17.  Bisch.  Frai 
St.  M.    OP.    S. 

1690  Not.  22.  Bisch.  Mt 
der  Sladt  M.    OP.    S. 

1705  Aug.  25.  Bisch.  Jot 
der  St.  M.    OP.    S. 

1754  Juli  4.  Kard.  Bisch. 
St.  M.    OP.    S. 

1778  Juli  13.    Bisch.  Max 

1787  Jan.  18,  Bisch.  Max 
des  Domkapitels  die  bei  Sterb 
Gewandfall,  geg.  jährl.  Aversn 
maons  ab  u.  überträgt  dessen 
S.  des  bisch.  Domkapitels. 

1799  Juli  24.  Verordaunj 
Siegelung  u.  Übernahme  des  N 
und  in  geiätl.  Häusern  betr.    C 

1801  Febr.  27.  Bisch.  Kai 
d.  Stadt  Meei'sburg.    Or.  Pap. 

TU.  Verträge  mit  den  in  dl« 

Böfe  nnd  i 

1446  Juli  6.    Vertrag  mit 

Baches  wegen,  welcher  durch  i 


in84  Strass. 

1446  Juli  6.    Wie  No.  1.    PO.    1  S.  2. 

1491  Nov.  12.  Vertrag  des  Haslacher  Mallers  Jörg  Distel  den  Streit 
wegen  SchmäluDg  Yon  Trieb  und  Tratt  der  Stadt  Meersburg  durch  Reb- 
pflanzung „im  Zyl  am  Tobel'^  u.  dessen  Entscheidung  durch  den  Amt- 
mann von  Weingarten  betr.    PO.    1  S.  8. 

1510  Sept.  17.  Vertrag  zw.  Meersburg  u.  Stetten  unter  Vermitüung 
des  Bischofs  Hugo  wegen  Trieb  u.  Tratt,  Weinschank  in  9  Art.,  Pfän- 
dung u.  Einzug.    PO.    S.  des  Bischofs  Hugo.  4. 

1539  März  3.  Vidimus  über  eine  Urkunde  vom  8.  Mai  1484  Ver- 
gleich zw.  Gemeinde  Stetten  und  Müller  zu  Haslachen  wegen  Trieb,  Tratt, 
Wun  u.  Waid  u.  Benützung  des  streitigen  Bühels  „am  Tissenbach^.  Der 
Spruch  wegen  des  Bühels  datiert  von  1513  Aug.  4.  Perg.-Lib.  S.  des 
Klost.  Weingarten.    Abschr.  im  K.-B.  No.  74.  5. 

1556  Juli  16.  Vidimus  der  Stadt  Meersburg  über  obig.  Vergleich 
vom  Jahre  1510.    PO.    1  S.  6. 

YIII.  Verträge  zwischen  Meersbnrg  den  Dorfschaften  und  Höfen  seiner 
Gerichtsbarkeit  mit  benachbarten  Orten  fremder  Gerichte. 

1398  Sept.  17.  „Bundsbrief"  ein  mit  Bewilligung  des  Bisch.  Bnrkard 
geschlossene  Bündnis  der  Stadt  Meersburg  mit  den  Städten  Eonstanz, 
Rottweil,  Überlingen,  Ravensburg,  Lindau,  St.  Gallen,  Wangen  u.  Buch- 
hörn  betr.    Abschr.  im  K.-B.  No.  97.  1. 

1423  Juni  7.  Die  Stadt  Konstanz  nimmt  die  Stadt  Meersbnrg  in 
Schirm-  u.  Burgrecht  auf,  wogegen  Meersburg  sich  verpflichtet,  Gehorsam 
zu  leisten,  ohne  Erlaubnis  weder  Krieg  zu  führen,  noch  Bündnis  zu 
schliessen,  jährl.  10  U  Pfg.  Konst.  Währ,  als  Steuer  zu  zahlen,  an  den 
Streif-  u.  Auszügen  der  Konstanzer  teilzunehmen  u.  bei  einem  Angriffe  anf 
Konstanz  mit  Schiffen  u.  Schiffsknechten  zu  Hilfe  zu  eilen.  Der  Vertrag 
gilt  zunächst  für  10  Jahre.    Abschr.  im  K.-B.  No.  98.  2. 

1468  Juni  23.  Vertrag  Anlegung  u.  Benützung  eines  Bauwegs  am 
Lerchenberg.    PO.    S.  besch.  3. 

1469  Apr.  24.  Pfleger  u.  Meister  des  Hl. -Geistspitals  zu  Konstanz 
gestatten  der  Stadt  Meersburg  wegen  bewilligter  Einzäunung  „etlicher  Akher 
zur  Haltnaw^  die  Anlegung  eines  offenen  Bauweges  zu  ged.  Äckern.  Eines 
der  beid.  Sieg,  fehlt.  4. 

1506  Apr.  30.  Vertrag  zwischen  Hannsen  Klosmann  von  Vldingen 
und  denen  von  Meerspurg  steur  halber,  Feld  im  Gewann  Eemnotenried 
betr.    PO.    S.  6. 

1522  Sept.  17.  Vertrag  über  Trieb  und  Tratt  im  Müllholz  ob  Eutzen- 
husen  zw.  Klost.  Weingarten  und  der  Stadt  Meersburg.   PO.    S.         6. 

1536  Juli  5.  Vertrag  zw.  Meersburg  u.  ünteruhldingen  vermittelt 
durch  Graf  Hugo  von  Montfort.  Die  Zeit  zum  „Wimblen"  soll  aI]|jfthrL 
von  Meersburg  festgesetzt  und  4  Tage  vor  Beginn  der  Lese  den  ühldingem 
mitgeteilt  werden ;  letztere  erhalten  das  Recht,  ihre  Trauben  in  »Törggel* 
zu  führen,  „wohin  sy  wollen",  sind  aber  verpflichtet  von  je  10  Eimern 
Weins  einen  der  Herrschaft  in  Meersburg  als  Zehnten  abzuliefern  und 
die  rückständigen  Steuern  zu  bezahlen.    PO.    S.  7. 

1539  Aug.  5.  Vertrag  üb.  Trieb  u.  Tratt  zw.  Hagnau  u.  Stetten.  PO.a  a 


DsB  sUdl.  Ärchir  an  Heenbarg. 

1G39  Aug.  11.  Vidimus  aber  eiDen  Spnichbrief  RwegeD  der  win  im 
Bilri  und  Trieb  und  Tratl"  zw.  Hagnao  und  StetteD,  d.  d.  UQO  Mai  24. 
PO.    S.  fehlt.  9. 

1549  Juli  9.  SchiedBrichterl.  Urteil  und  Vergleich  in  den  Streite 
zwischen  MeerBburg  a.  üoteruhtdingeo  wegen  Trieb  n,  Tratt  im  sog.  Rog- 
genlehen.   PO.    4  S.  10. 

Tom  gleichen  Datum  wie  No.  10.  Doplikat  jener  Drknnde  von  ühl- 
dingen  nach  Aufhebung  dea  Bechtsverhältaisses  gegen  Entschädigung  von 
400  Gald.  znTOckgegeben    PO.  atark  abgenDtKt.    1  8.  II. 

1549  Juli  9.  Schiedsrichter!.  Urteil  in  dem  Streite  iw.  Heeniburg 
und  Schiggenderf  wegen  Trieb  n.  Tratt  ob  dem  BtasBenberg.  Ferg.-Iab. 
mit  den  Siegeln  der  4  Schiedsrichter.  12, 

1566  Apr.  14.  Spruchbrief  über  Gatereng  iwi  Ueersbarg  und  Mathias 
Riedi  von  Hagnau.    PO.    Ö.  13. 

1567  Juci  30.  Vertrag  zw.  Meeraburg  u.  Uhldingen,  welcher  den 
ünteruhldingern  das  Recht  einräumt,  Liegenschaften  in  Meereburger  Ge- 
richten auch  an  Verwandte  und  Andere  ton  übldingen  zu  verkaufen. 
Cr.  Perg.  mit  fOrstl.  fQrstenherg.  u.  dem  Siegel  des  Enrd.  Bisch.  Marc. 
Sitticua.  14. 

IX-  Stlftoogen  ugelsKt  bat  sameiner  StUL 

1662  Mai  18.  Sliftungsbrief  von  MagiaUr  Joh.  BOhlmann,  ein  Sti- 
pendium und  Anniversar  von  40  Gald.  betr.  Or.  Abschr.  auf  10  Bll. 
Perg.  in  Buchform.  2  S.  Das  gemalte  PnrtrU  des  Teatators  auf  dem 
Titelblatte,    (Hiezu  ein  Fascikel.    Schreiben.)  1. 

1562.  Revers  der  Stadt  Meeraburg  Ober  die  Büblmann'acbe  Stiftung. 
Perg.-Lib.    3  S.  3. 

1566  Okt.  31.  Revers  der  Stadt  Radol&ell  wegen  StiftoDgen  des 
Pfarrers  Btthtmann.    Perg.-Lib.    2  S.  3. 

1566  Nov.  2.  Verzichtebrief  der  Stadt  Radolfzell  gegen  .die  Stadt 
Meeraburg  wegen  der  Bablmann'scben  Stiftung.    Or.  Perg.    S.  4. 

1570  Jan.  14.  Stiftungsbrief  des  Magister  Jol 
tuDg  fQr  „frumbe  Eheleute"  von  jftbrl.  10  Guld.  l 
Stadt  M.  u.  des  Bisch.  Marc.  Sitticna. 

1785  Dez.  24.  Testamentarische  Verordnung 
Btoph  T.  Rodt  über  ein  Geschenk  von  2000  Guld. 

X.  StiftoDgen  bat  der  Fabrik  oder  Frokai 

1335  Juli  21.  Vergleich,  welcher  der  Fahr! 
Garten  zusichert.    Or.  Perg.    S. 

1344  Dez.  21.  Stiftnngsbrief  von  Ulrich  dem 
tenbronnen  Über  2  Mut  Kernen  an  Geld  für  die  Fr 
Licht. 

1510  Febr.  18.  Stiftung  von  Joh.  Schmid  fa 
Fabrik  mit  einem  Rebgarien  im  Hecdbacfa.    AbacL..  --^, 

1553  Febr.  19.  Revers  von  Amann,  Rat  u.  Eircbeapflegera  zu  M. 
wegen  der  von  Biacb.  Christoph  gestifteten  zwei  Rebgftrten  auf  Lehro  u. 
Hinteregg.    Or.  Perg.  2  8.  4. 

1557  Md  24.    Stiftung  des  Bisch.  Christoph,  »dasg  alle  Frätag  das 


n)36  Strass. 

tenebrae  abgesungen  und  anderes  mehr  in  der  Kirche  beobachtet  werde^ 
für  20  tr  Pfg.  in  die  Fabrik.    Or.  Perg.    Eines  der  beid.  S.  besch.    5. 

1571  Juni  4.  Stiftungsbrief  des  Mag.  u.  Pfarrers  Joh.  Bühlmann. 
Or.  Perg.  2  S.  6, 

1577.  Stiftungsbrief  des  Mag.  Joh.  Bühlmann  fOr  die  Fabrik  und 
eine  Kaplanei  bei  St.  Leonhard.    Or.  Perg.    2  S.  7. 

1603  Dez.  15.  Stiftungsbrief  des  Mathias  Müller  zu  einem  Jahrtag. 
Or.  Pap.    S.  8. 

1605  Mai  19.  Salomea  Rökin  stiftet  zu  einem  Jahrtag  an  die  Pro- 
kuratur  50  Guld.    Or.  Perg.    S.  9. 

1611  Okt.  28.  Math.  Paintner  u.  seine  Hausfrau  Rosina  Schley  stiften 
400  Guld.  an  die  Fabrik  zu  einem  Jahrtag  und  Vigil.    Or.  Perg.    S.    10. 

1612  Apr.  14.  Obervogt  Dr.  Hans  Ulrich  Egg  stiftet  200  Quid,  an 
die  Fabrik  zu  einem  Jahrtag.    Or.  Perg.    S.  11. 

XI.  Akten  über  das  Faggerlegat  xa  Armenzwecken. 

1628  Juli  8.  Zwei  Obligationen  des  Georg  SeyMed  und  Sebastian 
Hengg.  Or.  Perg.  S.  Dabei  Stadtrechnungsextrakte  über  Austeilung 
des  Almosens  vom  Fuggerlegat  nebst  Verzeichnissen  von  verlorenen  Kapi- 
talien.   1  Fase.  1. 

1737.  Hochfürstl.  Dekret  über  das  bischöfl.  Fuggerlegat  u.  Jahres- 
rechnungen  über  letzteres  v.  d.  J.  1623    1628.    1  Fase.  2. 

1737.  Memorabilien  u.  Stüblinsprotokolle  des  fürstbischöfl.  Fngger'- 
schen  Legats  v.  J.  1737  betr.  nebst  verschied.  Austeilungsregistem  und 
Eapitalienverzeichnissen.    1  Fase.  8. 

Das  Dr.  Egg'sche  Kapital  ad  3000  Guld.  betr.,  welche  auf  das  adelige 
Gut  Megdenberg  im  Hegau  dargeliehen  worden.    1  Fase.  4. 

XII.  Pia  legata. 

1609  Jan.  6.  Verzeichnis  von  Almosenstiftungen  hiesiger  Körper- 
schaften.   Or.  Pap.  1. 

1615  Juni  24  (1625  März  5  Transfixum).  Testament  Jak.  Müllers, 
enthaltend  Legate  für  die  Armen,  die  St.  Anna -Bruderschaft,  Pfiirrei, 
Fabrik  u.  die  Erzbruderschaft  St.  Sebastian.    Or.  Pap.    8  S.  2. 

1619  Juli  15.  Testament  der  Agnes  Schmid,  enth.  Legate  für  die 
Erzbruderschaft  St.  Sebastian,  die  Fabrik,  die  Hausarmen  u.  das  Jesuiten- 
kolleg  in  Konstanz.    S.  hängt  an.  8. 

1622.  JahrtagstiftUDg  Jak.  Leib's  für  die  Fabrik  u.  ü.  L.  F.  Pflege. 
Or.  Pap.    Ohne  S.  4. 

1629  Nov.  9.  Testament  Joh.  Mezler's,  enth.  Legat  für  die  En- 
bruderschaft  St.  Sebastian.    Or.  Pap.    4  S.  5. 

1640  Mai  27.  Testament  des  Pfarrers  Dr.  Christoph  ühlan,  nebst 
Inventar,  Stüblins-  und  Kommissionsprotokollen  über  dessen  Stiftung,  so- 
wie Designationen  der  Güter  und  davon  schuldigen  Steuern  und  Anlagen 
u.  der  Stiftung  der  Schwester  an  die  Fabrik  zu  einem  Jahrtag.         6. 

1659  Sept.  4.  Jahrtagstiftung  der  Ursula  Maldonerin.  Or.  Pap.  8  S. 

7. 

1676  Apr.  28.   Jahrtagstiftung  der  Elisabeth  Wiswein.   Or.  Pap.   8. 


Das  lUdt.  Archiv  za  Ueenborg. 

0.  Dat.    1  der .  1 

Jahrtag,  Mei  ib       ]  1  i 

1770  Mi      2U.    '1  u.  I       Job.  i  i 

ScbDSseiiried,  ßa  BürgerBühDe,  i  i      fap. 

Xlll.  StlRnDKBbriflfg  von  K«ii1    Pf 

1442  März  10.    Fußdation  P  .    Or.  ]       ■. 

3  Sieg.  1. 

15S2  Febr.  8.  Fnndatioiubrief  der  St.  Joh.-Bapt.-Pfrande,  Or.  Perg. 
2  Sieg.  2. 

1560  Apr.  la  Fitadationabrief  der  St.  OallipfrOnd«.  Or.  Ferg.  S. 
der  Stadt  u.  des  Bisch.  Christoph.  8, 

1550  Apr.  18.  Fundatioaabrief  Aber  die  St  Lienhards-Pfrttnde.  Or. 
Perg.    2  S.  4. 

1560  Apr.  IS.  Fuadationabrief  Ober  St.  Jakobs-PfrOade.  Or.  Perg. 
2  Sieg.  5. 

1689.    Stiftung  der  Schaeler-PfrOnde.    Abachr.  Pap.-Heft.  6. 

S.  Dat.    Extrakt  ton  St.  Katharina-Pfründe.    Pap.    Ohne  S.      7. 

InveBtiturea.    2  Fascikel  mit  10  Ferg.-IJrkunden.  8. 

S.  Dat.  CoDcept  Bevers  über  Verleihung  der  St  Joh.>Bapt.-PfrttDde 
an  Michael  Herz,    Pap.  9. 

1630  Okt.  22.    Verzeichoia  der  Einkaufte  der  EapUne.    Pap.    10. 

1646  Jan.  29.    Protokoll  über  Tertaaschong  eiaea  FfründbanaeB.   Pap. 

11. 

1687  Jdü  19.  Vergleich  Ober  du  lat.  Schnlhaoa  unter  Lehrer  Het- 
pelin.    Pap.    S.  12, 

ZIT.  Act«  Clerl  HulapurK.  Pneinit.  4d  BeaellcU  et  Tltoll  ■euae 

nebat  Kirchenordnangen. 

1613.  Akten,  ecth.  Beachwerden  der  Meersbiirger  Eapl&ne  über  ffie 
TOD  Pfarrer  Lehner  verf.  Statuta  cleri  Hariepurg.  bei  dem  Ordinariat, 
nebst  Koramiseionshescheid  u.  bischöfl.  Dekret.  1. 

1722-1723.  Akten,  enth.  Beacbwerc 
PflichtrerDacblässigiing,  biachofl.  Schreiben 
Protokoll  über  die  Meeraburg.  Kinderlehr 
Kirchen  Ordnung.    16  St. 

1418  1793.  Präaentationen  zu  Benel 
Der  Bat  vergiebt  Eluftem,  Eippenhaoaen, 
hat  daselbst  Präsentatio  narecht;  nach  Err 
er  demaelbeu  zu  seiner  Förderung  die  B« 
bann,  St.  Jakob  u,  St.  Katharina,  sowie  d. 

1640-1779.  Akten,  enth.  Fraaentaüoi 
titeln.    19  St. 

1712.  Oebelsordnung,  10-  a.  40BtaQdigD  m  ie»u  iuiuumuo,  bvhki  go- 
druckte  Verkündigong  eines  Jubiläumsablasaes  r.  1761.    5  St.  6. 

1735-1806.    Akten  über  Verleihung  von  Tiachtiteln.    6  St.        6. 

1772  Sept.  1.  2  Schreiben^  „die  Torbabende  VereinOdong  (GOterau- 
Bammenlcgniig)  des  En.  P&rrers  Ft.  Joa.  Biedlisger  in  Walterahofen*  betr. 


mgs  Strass. 

1740—1813.  Akten  über  Präsentation  von  Alamnen  für  das  Seminar 
Oant  Vertrag  ▼.  10.  Mai  1735).    7.  St.  8. 

ZY.  Kaufbriefe  von  gemeiner  Stadt. 

A.  Originale. 

1424  Okt.  18.  Kaufbrief  zwischen  Ulr.  Blarer  von  Konstanz,  gesess. 
zu  Wasserstelz,  u.  dem  Spital  Memmingen  den  Weingarten  mit  Torkel  am 
See  im  Gewann  „Rothen  Torggel"  betr.    3  S.  1. 

1442  NoY.  30.  Kaufbrief  ?on  Konrad  v.  Rechberg,  Domprobst  zu 
Konstannz  „um  den  Ramspach^.    2  S.  2. 

1450  nach  St  Hilarytag  Kaufbrief  „um  das  Josenholz  im  Ramspach'^.  S.3. 

1532  Mai  10.  Kaufbrief  zw.  Thomas  Schmäher  u.  der  Stadt  Meers- 
burg „um  ein  Jauch,  im  Ramspach^.    S.  4. 

1537  Febr.  8.  Kaufbrief  von  Bischof  Johann  „um  ein  Haus  u.  Hof- 
statt am  Markt''.    Eines  der  beid.  S.  besch.  5. 

1543  Juli  5.  ApoUonia  Mangoldin  Wwe.  verkauft  unter  Mitwirkung 
ihres  Vogts  das  Holz  im  Silberberg.    S.  6. 

1560  Apr.  29.  Karl  Ekolt,  Med.  Dokt.,  verkauft  den  Weingarten  zu 
Kuzenhausen.    S.  7. 

1565  Apr.  23.    Kaufbrief  „um  die  Wies  im  Kemnotenried*«.   S.   8. 

1573  März  17.  Kaufbrief  von  Moriz  Dienichern  von  AUenspach  um 
eine  Wiese  am  Wege  bei  Baitenhausen.    S.  9. 

1587  März  9.  Kaufbrief  von  Ldsabetha  Kesslerin,  am  einen  Wein- 
garten auf  der  Lehro.    S.  10. 

1588  März  19.  Kaufbrief  von  Ulrich  Viellieber  um  2  Rebgärten  im 
Kemnotenried.    S.  11. 

1590  Febr.  25.  Kaufbrief  von  Simon  Rennwarth  o.  Hans  Möchlin 
zu  Immenstaad  um  einen  Rebgarten  zu  Kutzenhausen.    S.  12. 

1603  Apr.  20.  Kaufbrief  zw.  der  Stadt  und  Bastian  Seyfried  über 
eine  leere  Hofstatt  in  der  „Usserstadt''.    S.  13. 

1616  Aug.  1.  Notar.  Urkunde  über  die  Schenkung  einer  Wiese  im 
hint.  Loch  zu  Hagenau  i.  E.  von  Georg  Mieris  an  s.  Schwester  Kath. 
Mieris  u.  ihren  Hauswirth  Hans  Stiebli  in  Meersburg.    7  S.  14. 

1660  Dez.  20.  Tauschbr.  zw.  der  Stadt  Meersburg  und  der  Gem. 
Stetten  um  4  St.  Reben  im  Kallen  gegen  drei  St.  Reben  im  Kutienbauser, 
in  der  Lad  und  auf  der  Grub.    Pap.  15. 

1680  Dez.  Kaufbrief  von  den  Paintuer'schen  Erben  um  einen  Beb- 
garten im  Hinterkirch,  der  Holzmann  genannt.    S.  16. 

1680  Febr.  11.  Kaufbrief  v.  Franz  Schorpp  um  eine  Behausung  in 
d.  unteren  Stadt.  17. 

1751  Jan.  12.  Kaufbrief  von  Johann  Herzog  um  einen  Rebgarten  im 
halben  Garten.    Pap.  S.  18. 

1795  Juni  27.  Die  Dominikaner  von  Konstanz  verkaufen  Wdngrund- 
zins  an  d.  Stadt  Meersburg.    Pap.  19. 

B.  Abschriften. 

1453.  Kaufbrief  um  den  Rebgarten  im  Rothentorkel  vom  Spital 
Memmingen  an  d.  Stadt  Meersburg.  20. 


1498  Mai  5.    Biscb.  Hugo 

Kauf-  oder  Gratbaus  am  E^ 

1611.    Kaafbrief  um  einen 

1574  Jan.  31.  Tanschbrie 
iveiber  gegen  lieben  im  MeiOEb 
auf  Lehro.    K.-B. 

XVI.  icth-  Dol  Fudnlnibriab. 

1500-1733.    1  Faacikel  TOn  PasBiTzinsbrlefen  enthaltend  14  Stftcke 
in  Pap.  u.  Perg.  ' 

1500-1749.    1 

1483-1533.  1 
pitels  wegen  au^ent 
Sicberbeit. 

1483  Apr.  28. 
leben  der  Sladt  Uel 

1488  Juli  8.  S 
u.  100  ü.  Zins  gege 
Sieg,  des  Oomk.  toi 

1527  Febr.  6. 
M.  geg.  den  Ritter 


1533  Juli  28. 
gegen  d.  fürstl.  Sek] 
Or.  Perg.  2  S. 

XTII.  Gross-  and  I 

1487  Juli  21. 
einen  jälirticbeo  Zii 
von  Reben  zu  Meer 
Hauptschuldner,  Ha 
u.  P.  abschr. 

1500?  „Demiei 
Ton  der  Herrschaft 

1527  Aug.  1. 
einer-  und  der  Stad 
den  von  beiden  Pai 
VerzehntuQg  des  Bo 
Siegeln  des  Obmann 

S.  D.  (zw.  1512 
„im  Oetter"  zu  Mee 
Von  welchen  der  Z 
rechnung  der  Stadt 


m90  Strass. 

Dilger  wegen  des  Eleinzehnten ;  Aufzählung  der  zu  Entrichtung  des  Klein- 
zehnten  Verpflichteten;  Rechnungen  von  1686—1698.    Pap.  4. 

1596  Sept.  23.  Auszug  aus  dem  Petershausen'schen  ürhar  fiber  die 
zu  Meersburg  fallenden  Bodenzinse.    2  Bog.  Pap.  5. 

1665—1780.  1  Fase.  enth.  Akten,  die  Vorstellungen  der  Gem.  Stetten, 
vertreten  durch  die  Stadt  Meersburg,  bei  dem  Domkapital  betr.,  wegen 
des  Gross-  und  Eleinzehnten  und  speziell  des  von  letzterem  begehrten 
Zählens  des  Zehnten  von  einem  Acker  zum  anderen.    14  St.  6. 

1687  Juli  9.  Concept  Erneuerung  des  Weingrundzinses  der  Domini- 
kaner zu  Eonstanz  u.  Aufzählung  der  Zinspflichtigen  in  den  verschiedenen 
Gewannen.    6  Bog.  Pap.  7. 

1728.    Weinzehendbüchlein  geführt  von  Expeditor  Maurua    Pap.  8. 

1748  Mai  27.  1  Fase,  enth.  a)  Stüblingsprotokoll  wegen  dem  Elein- 
zehnten „äussere  Etter^.  b)  S.  D.  Eonsignation  der  Inhaber  zehntpflich- 
tiger Stücke  im  Pfarrdistrikt  Meersburg,  die  sich  widersetzen,  c)  Ver- 
zeichnis des  Ertrags  des  Eleinzehnten  und  der  Zinspflichtigen.  S.  D. 
d)  Verzeichnis  der  Güter  und  Bürger  behufs  Umwandlung  des  Natural- 
zehnten  in  Geld,  e  u.  f.)  Mai— Juni  1748.  Akten  den  Widerstand  ver- 
schied. Zinspflichtiger  gegen  diese  Umwandlung  und  dessen  Beseitigung  betr. 
Pap.  9. 

1780  Nov.  8.  Zehendvergleichsrecess,  den  Zehntdistrikt  Biedetsweiler, 
Daisendorf  und  Stetten  betr.    Pap.  10. 

1787  Juni  1.  Protokoll  über  Besichtigung  der  Gebietsmarken  bei 
Entfernung  der  Heiligenberger  Wappen  von  denselben.    Pap.  11. 

1742  Apr.  7.  Akten  betr.  Hans  Jerg  Schweikhard  von  Hagnaa  nnd 
dessen  Passiva.  12. 

1789.  Akten  über  Nachlass  des  Grundzinses  wegen  schlechten  Herbst- 
erträgnisses.   Pap.  13. 

1792  Febr.  7.    Verzeichnis  aller  rückständiger  Hofstattzinze.    Pap. 

14. 

1797—1798.  1  Fase.  enth.  Veränderungsanzeigen  über  die  Güter 
innerhalb  des  Etters  bezügl.  der  Grundzinse  und  Richtviertel.    Pap.    15. 

1798  Nov.  9.  Gewährung  der  Bitte  des  Bürgermeisters  Merlet  in 
Meersburg  um  Übertragung  eines  Grundzinses  von  1  Eimer  Wein  aof 
die  Reben  im  Domer.    Pap.  ^  16. 

1803  März  10.  Markenbeschreibung  von  Ratsdiener  Haas  und  G. 
Spengler.    Pap.  17. 

1799-1800,  1811-12,  1814-15,  1817-18,  1818-19.  1  Fase  enth. 
Auszüge  aus  den  Protokollen  über  Grundzinse  u.  Richtviertel  bei  Hftuser- 
kauf  und  -tausch.    Pap.  18. 

S.  D.  (jedenfalls  nach  1446.)  Eingabe  an  Bischof  ?  auf  den  Vorschlag 
desselben  den  Mohrenbergweiher  als  Entschädigung  für  die  abzutretende 
Fallsgerechtigkeit  abzunehmen.    Pap.  19. 

S.  D.  Gutachten  über  obigen  Antrag,  welches  wegen  jederzeitiger 
Möglichkeit  der  Eündigung  wegen  des  Vertrags  mit  Daisendorf  über  Trieb 
und  Tratt  u.  a.  für  Ablehnung  dess.  spricht.    Pap,  20. 


IV. 
Archlyalien  ans  dem  Amtsbezirk  Pforzheim 

verzeichnet  von  dem  Pfleger  der  bad.  bist  Kommission 
Prof.  Dr.  Hartfelder  in  Heidelberg. 


I.  Banschlott. 

a.  Gemeinde-Archiv. 

1  Band:   Erneuerung   u.  Beschreibung  der 
1741,  nebst  dem  alten  Becht  der  Qem, 

7  Bände  Schatzungs-  u.  Pfandbücher  von  1725  n.  1749.  2. 

1  Lagerbuch  von  1741.  8. 

Gemeinderechnungen,  deren  älteste  von  1726.  4. 

b.  Pfarr-Archiv. 

Kirchenbücher,  das  älteste  beginnt  1692.  1. 

Lagerbücher  des  Heiligenfonds  aus  den  J.  1607  u.  1744.  2. 

Kircbencensur-ProtokoUe  ab  1750.  3. 

Zwei  Renovationsbücher  der  Pfarrei  v.  1703  u.  1744.  4. 

Rechnungen  u.  Quittungen  über  Almosen-  u.  Heiligenfonds  y. 
an.  ö, 

1709  Mai  20.    Vidimus  des 
evangelischen  Geistlichen  in  Bau       )tt        lo.  < 

n.  Brötzingen  nnd  Bflchenbronn. 

Pfarr-Archiv. 

^ 

Kirchenbücher  für  Brötzingen.    In  dem  ältesten,  1706  beginnend,  ein 
Catalogus  pastorum  Broezingensium,  von  1580  ab  beginnend.  1. 

Kirchenbücher  von  Büchenbronn  seit  1707.  2. 

Almosenrechnungen  von  Brötzingen  seit  1770.  3. 

Almosenrechnungen  von  Büchenbronn  seit  1786.  4. 


in92  Hartfelder. 

m.  Ersingen. 

a.  Gemeinde -Archiv. 

Oemeinderechnaogen  (gebunden)  von  1789  an.                                1. 

Pfandbücber,  1787  beginnend.  2. 

Almosenrecbnungen  v.  J.  1789  an.  3. 

Neuere  Dienstakten.  4. 

b.  Pfarr- Archiv. 

Eircbenböcber.  Das  älteste,  1624  anfangend,  mit  kurzem  geschieht- 
liehen  Eintrag,  wonach  1622  die  Pfarrei  wieder  katholisch  (und  zwar  durch 
einen  Priester  der  Gesellschaft  Jesu)  besetzt  wurde.  1. 

Heiligenfondsrecbnungen  von  1640  an.  2. 

Kopie  einer  Urkunde,  wonach  die  Gemeinden  Ersingen  u.  Bilfingen 
i.  J.  1357  wegen  des  schwarzen  Todes  das  Gelübde  einer  besonderen 
kirchlichen  Feier  gethan  haben,  welche  1490  durch  den  päpstl.  Kardinal 
Raymund  vereinfacht  wurde.  3. 

Neuere  Dienstakten.  4. 

IT.  Entingen. 

a.  Archiv  des  evangelischen  Pfarramtes. 

4  Befehlbücher  der  Pfarrei,  enthaltend  die  Erlasse  der  Behörde  Yon 
1765  an  bis  1873.  1. 

4  Bände  Kirchen-Censur-Protokolle  für  die  Gemeinde  „Enttingen'', 
beginnend  mit  dem  Jahre  1712  und  reichend  bis  1862,  gebunden  und  gut 
erhalten.  2. 

4  Bände  des  Kommunionbuches  für  Eutingen  von  1771  an.  B. 

8  Bände  Kirchenbücher  der  Gemeinde  Eutingen  von  1707  bis  sur 
Gegenwart.  4. 

3  Bände  Familienregister  für  Eutingen  von  1752  an.  5. 

b.  Gemeinde -Archiv. 

Eine  Eutinger  Dorfordnung  1564,  in  einer  beglaubigten  Kopie.  1. 
Eine  Anzahl  Bände  Schatzungs-Pfandbuch,  beginnend  1702.  2. 
Einige  Bände  Schatzungs-Einzug-Manual,  beginnend  1790.  3. 

Eine  Anzahl  von  Bänden  mit  Bürgermeister-  u.  Gemeinderechnniigen 
von  1732  an  mit  den  urkundlichen  Beilagen.  4. 

Y.  Hnchenfeld. 

a.  Registratur  des  evangelischen  Pfarramtes. 

Kompetenzbuch  für  die  Pfarrei  Huchenfeld.  Vom  ist  die  series 
pastorum  Hucheofeldensium  von  1611  an  eiugetragen.  1. 

14  Bände  Kirchenbücher  von  1611  bis  zur  Gegenwart  2. 

Ein  Befehlbuch  (d.  h.  Kopialbuch)  von  1744  an  in  3  Bänden.  8. 
Ein  Kirchen-Censurbueh,  beginnend  mit  dem  Jahre  1797.  4^ 


Ardünlieo  aoi 

b.  Gel 
Lagerbuch  der  Gemeinde  I 
Mehrere  SchatEnngB-  und  P 

Eine  Beihe  von  B&nden,  B 

Tl.  Eieselbroim. 

a.  Gemeinde-Archiv. 

Gemeinde-  od.  BOrgermeir' ■■ *"~' 

Inrentur-  o.  TeUungsbQcl] 
Steuer  liQcber,  ältestes  t. 
Unterpfandabacber,  älteat 
Kaufbücber,  ältestes  v.  1 

b. 

Taufbücber,  beginnen  161 
TranangsbUcher,  begiunei 
TodtenbUcber,  ältestes  r. 
Kirchen-CenBur-ProtokoU 
Chronolog.  Zusammenstel 
verf.  1.  Pfarrer  Eas] 
Zinsbuch  T.  1511. 
Rechnungen  des  Heiligen 
Almosenrecbuungeu  t.  1( 
KirchenrezeBB-Bechnnnge 

Tn.  Mflh 

Archiv  de 

a.  DieKirchenbficber 
Pfarrei,  enth.  u.  a.  Schilder 
Pfarrers  Hennhöfer  z.  evangE 

b.  Eine  Anzahl  von  Per 
1468  April  23.    Wilheln 

kirche  zu  Mulhusen  dem  doi 
25  fl.    S.  ab. 

1486  März  1.  Abt  Johl 
bofmeister,  Hans  v.  Gemming 
vogt  zu  Löwemberg,  weisen  : 
mingen  u.  Sohn  Otto  —  u. 
850  fl.  rii.  letzteren  den  Kii 
geistl.  u.  weltl.  Lehung  abzu 

1516  Juli  22.  Abt  Mi 
Mincbliogen  vertragen  sich  Q 
graben  im  thal  ob  der  fronm 
2  S.  1  erb. 


m94  Hartfelder. 

1533  Dez.  2.  Dietherich  v.  Gemmingen  zu  Stainnegkh  tritt  an  s. 
Bruder  Othe  v.  Gemmingen  seine  Rechte  auf  den  Zehnten  zu  Haimshain 
u.  Mülhusen  ab.    Fragm.  der  S.  erh.  4. 

1594.  Bisch.  Johann  Otto  v.  Augsburg  stiftet  1000  rh.  fl.  unablösbar 
in  die  Pfarrei  Mühlhausen  zur  FortpOanzung  u.  Erhaltung  der  rönu-kath. 
Religion  daselbst.    Fragm.  der  3  S.  erh.  5. 

1686  Juni  25.  Suifraganbisch.  Job.  Philipp  Bnrkardt  v.  Speyer  nrkundet, 
dass  er  im  Auftrag  des  Frzbisch.  v.  Trier  den  22.  Juni  1686  den  einen  der 
2  Seitenaltäre  der  Pfarrkirche  zu  Ehren  des  Apostels  Jakobns  d.  ä.,  der 
hl.  Barbara  u.  der  11000  Jungfrauen,  den  andern  der  Mutter  Grottes, 
Johannes  d.  Täufer  u.  der  hl.  Maria  Magdalena  geweiht  habe.   1  S.    6. 

1725  Okt.  26.  Schultheiss,  Bürgermeister,  Gericht  u.  Bürgerschaft  zu 
Mühlhausen  a.  d.  Wurm  lösen  413  fl.  rh.,  welche  für  die  Pfarrei  Mühl- 
haussen durch  Bisch.  Job.. Otto  v.  Augsburg  gestiftet  worden,  ab.  Von 
2  S.  1  erh.  7. 

1749  Mai  13.  Sibilla  Francisca  Friderica,  Reichsgräfin  n.  Frau  y. 
Wallen  stein,  geb.  Freiin  v.  Gemmingen  zu  Mühlhausen  u.  Lemmingen  (sie) 
stiftet  in  die  Kirche  zu  Mülhausen  2  Seelenämter.  8. 

c.  eine  Partie  Dienstakten. 

Vin.  Mefern. 

1.  Pfarr- Archiv. 

a.  Kirchenbücher  seit  1608.  Die  älteren  enthalten  auch  Angaben 
über  die  Gem.  Enzberg,  welche  früher  in  Niefern  eingepfarrt  war. 

b.  Dienstakten,  die  aber  nicht  in  das  vorige  Jahrhundert  hinauf* 
reichen. 

2.  Gemeinde -Archiv. 

Gemeinderechnungen  nebst  Beilagen  seit  1789.  1. 

Schatzungserneuerungen  a.  d.  J.  1711,  1719,  1722,  1723,  1767 
u.  1780.  2. 

Lager  bücher  ohne  Jahrzahl,  deren  ältestes  nach  der  Schrift  in  das 
£nde  des  18.  Jahrb.  fallen  dürfte.  8. 

IX.  Tiefenbronn. 

Pfarr- Archiv. 

Dasselbe  enthält  1.  Kirchenbücher.  Das  älteste  (1683—1768), 
zugl.  Tauf-,  Firm-,  Ehe-  u.  Totenbuch;  das  zweite  (1758—1810),  ist  mit 
Statist.  Tabellen  über  Seelenzahl,  eheliche  u.  uneheliche  Gebarten  etc. 
ausgestattet^  £in  weiterer  Band  giebt  ein  Verzeichnis  der  Stiftungen  fOr 
die  dortige  Kirche,  v.  J.  1767. 

2.  Urkunde  1347  März  26.  Dietr.  v.  Isingen  u.  Frau  Elsbeth  ver- 
kaufen an  die  Kirche  zu  Tiefenbronn  eine  Wiese  b.  Mvlhvaen.   OP.    o.  8. 

3.  Ein  Anniversarium,  enth.  sämtliche  Jahrtage  der  P&rrkirche 
seit  1619. 

4.  Ein  Verzeichnis  der  von  der  Familie  v.  Gemmingen  ebenda  ge* 
stifteten  Jahrtage. 


ArchiTKlieD  ans 

5.  Eine  kurze  Zauumneoi 
kircbe,  die  Glocken  etc.  bezog 
der  Pt.  T,    Heft. 

6.  Akten  t.  J.  1796,  ein 
sionen  in  Erinnerung  an  den 
gericbtetes  Gesuch  der  Gem.  T 

7.  1684  Dez.  2.  Vertrag  ; 
August  Wngner,  die  Lieferuoj 
zu  T.  betr.    Perg. 

8.  1723,    Akkord,  dieLiel 

9.  Dienstakten  aus  dem  E 
u.  auf  die  Kircheogem.  T.  Be2 

Ger 
&.  Ferj 
Dorfbucli  der  Gem.  T. 
1617  April  23.    Michael  B 
Conlin  2  Wiesen.    0.    8, 

1623  Mai  31.     Schulthei: 

August.-EloBter  We;l  eine  Gö 

1715  Mai  4.    Mkgf.  Carl 

Friedr.  Carl  v.  GenmiLgen  di' 

1715  Dez.  18.  Tidimua  U 
Tiefenbronn  durch  Mkgf.  Carl 

D,?    Mkgf.  Carl  v.  B.-D. 

Gemmingen  u.  Gem.  T.    Weg. 

b.  Pi 

1553  Dez.  26.  Schultheis! 
V.  Gemmingfn  das  Pfefiershau 
Abschr. 

1538  Febr.  27.  Herz,  ül 
zw.  den  Gem.  Friolzheim,  Tiel 
meister  zu  Leonlierg  einersei 
anderseits  wegen  Viehtrieha  ii 

)618  Nov.  22.  Vergleich 
Wässerung  an  der  Avr.    Orig. 

1664.  Extrakt  der  Hirscbi 
d.  J,  1664  aber  den  Wald  Hs 

1658  Mai  22.  Entscheii 
FreiobiheiDi  cicers.  u.  Melchic 
deren  Zufahrt.    Orig. 

Verzeichnis  der  Beiträge  1 

7.  1707  Apr.  12.  Entaoh. 
serungswebres  der  Wurm  in  d' 

8.  1711  Dez.  16.  Consent 
bronti  mit  der  Gem.  daa.  wegi 

1716  Jan.  25.  Job.  Dietr.  v. 
wegen  deren  Einsprache  bei  d 


in96  Hartfelder. 

1719  Sept.  3.    Ordnung  bezfigl.  der  Kosten  bei  Feuerbräoden.  10. 

1727  Juni  7.  Urteil  in  dem  Streit  über  die  Waide  zw.  Carl  Dietr. 
Y.  Gemmingen  zu  Steineck  und  dem  Vormund  von  Reinhard  Ludwig  v. 
Gemmingen  zu  Mühlhausen.    Orig.  11. 

1727  Juni  7.  Urteil  in  dem  Streit  der  Gemeinden  Tiefenbronn  u.  Mühl- 
hausen über  die  Waide.    Orig.  12. 

Ausstandszettel  zur  Bürgermeisterrechnnng  von  Tiefenbronn  Yon  1738 
bis  1739.  13. 

1746  Aug.  27.  Vertrag  zwischen  Tiefenbronn  u.  Neuhausen  über  das 
Wässerungswehr  an  der  Wurm.    Orig.  14. 

1757  Jan.  12.  Anleihe  d.  Gem.  T.  bei  der  Eirchenpflege  Maria  Mag- 
dalena.    Orig.  15. 

S.  D.  Erbschaftsordnung  der  Dörfer  Dieterichs  von  Gemmingen  zu 
Steineck.    Abschr.  16. 

1762  Apr.  23.  Die  Gutsherrschaft  empfiehlt  Vogelkraut  (Gauchheil) 
als  Mittel  geg.  Tollwut  der  Hunde.  17. 

1766  Nov.  29.  Hans  Jörg  Seitz  verpflichtet  sich  für  die  Gemeinde  T. 
zum  Dienste  bei  der  kaiserl.  Armee.  18. 

1768  Juli  7.  Verordnung  Josef  II.  wegen  der  Auswanderung  aus 
Deutschland.    Druckschr.  19. 

1770  Mai  5.  Beschreibung  der  ältesten  Dorffeuerspritze  mit  Abbildg. 
Gedr.  20. 

1781  März  1.  Gem.  Tiefenbronn  beschliesst,  dass  diejenigeo,  welche 
von  aussen  nach  Tiefenbronn  heiraten,  wenigstens  400  fl.  Vermögen  nach- 
weisen müssen.  21. 

1783  Okt.  1.    Eontrakt  über  den  Ankauf  einer  Feuerspritze.     22. 

1784  März  20.  Vergleich  zw.  Jos.  Hafner  n.  Jos.  Bökler  weg.  eines 
Hauses  zu  T.  23. 

1789  Dez.  14.  Auszug  aus  dem  Ruggerichts-ProtokoU  v.  Frioltzheim 
über  den  Preis  der  aus  der  Ziegelhütte  zu  F.  beziehbaren  Baumaterialien. 

24. 

1793  Mai  12.  Erlass  E.  Franz  II.  gegen  Verbreitung  revolutionärer 
Ideen  u.  Einrichtungen.    Gedr.  25. 

c.  Akten  in  Bänden. 

Messprotokoll  von  1747.  1. 

Renovation  der  „Hueben"  v.  1686.  .             2. 

Steuerbücher  seit  1684.  8. 

Gemeinderechnungen,  die  älteste  v.  1653.  4. 

Eopialbuch,  Marktfleckenbuch  genannt,  ab  v.  1800,                        6. 

X.  Weissenstein« 

Registratur  des  evangelischen  Pfarramtes. 

Eirchenbücher  seit  1693.  1. 

Eonfirmandenregister ,  das  ebenso  wie  No.  1  bis  zur  Gegenwart  fort- 
geführt Virorden  ist.  2. 


V. 

Archiyalien  ans  Orten  des  Amtsbezirks  Engen, 

verzeichnet  von  dem  Pfleger  der  bad.  histor.  Kommission 
Pfarrer  Aug.  Dreher  in  Binningen. 


I.  Aulfingen. 

a.  Pfarrarchiv. 

1759  Mai  21.  Kard.  v.  Rodt  erlaubt,  das  Sakr.  Bmderschaftsfest  an 
bestimmten  Tagen  zu  feiern.    Pap.  1. 

1764.  Schreiben  des  Obervogts  von  Möhringen,  Försterbrod  betr. 
Papier.  2. 

1793  Juli  11.    Von  demselben,  Eriegsabgaben  betr.  3. 

IL  Beuren  am  Ried. 

Gemeinderegistratur. 

1488  Juni  19.  Itel  Hans  v.  Bodmann  verkauft  an  Albrecht  u.  Eber- 
hard V.  Elingenberg  zu  Hohentwiel  die  Herrschaft  Blumenfeld  Schloss  u. 
Stadt  u.  das  Hinterburgthal  und  Stadt  Thengen,  Markt,  Dörfer,  Höfe  o. 
W^eiler  darin.    Kopie.  l. 

1488  Dez.  18.  Die  Gebrüder  Burkard,  Hans  Mathis  u.  Heinrich  Sig- 
mund V.  Heudorf  verkaufen  an  Wolfgang  v.  Klingenberg  den  Halbteil 
des  Dorfes  Büren.    Kopie.  2. 

1615  Mai  11.  Vertrag  zwischen  Beuren,  Blumenfeld  u.  W^yhl,  Holz 
betreffend.  3. 

1743  Juli  8.  Protokoll  der  Herrschaft  Blumenfeld,  betr.  die  Gemeinde 
Blumenfeld,  Wyhl  u.  Büren,  V^asserschaden  betr.  4. 

1743  Juli  30.    Ebenso,  Triebschaden  betr.  5. 

1757.    Almendbeschrieb.  6. 

1773  Okt.  18.    Protokoll,  Verkam  z^ 

orten  Beuren  u.  Büsslingen,  Wunn  u.       na         .  Y. 

1773  Nov.  14.    Ebenso.  8. 

1787  Mai  3.  Zehntberechtigungsbeschrieb  der  Gemeinde  gegenüber 
Büsslingen.  9. 

1799  Nov.  5.    Beschrieb  der  kaiserl.  Einquartierung  u.  Lieferungen. 

10. 

Mitt  d.  bad.  hiat  Kom.  Ko«  8.  M7 


m98  Dreher. 

III.  Blumenfeld. 

a.  Kathol.  Pfarrei. 

1418  Apr.  29.  Heinrich  Müller  von  Bihrach  verkauft  ein  Gut  an 
die  Kirche  (St.  Georgsaltar)  zu  Blumcnfeld.  Perg.-Or.  Sieg,  des  Abtes 
zu  Stein  ab.  1. 

1424.  Erneutes  Urbar  über  die  Einkünfte  der  Kirche  zu  Blumen- 
feld.   Perg.-Or.  2. 

1492  Nov.  23.  Hans  Schnieder  von  Blumenfeld  verschreibt  der  Kirche 
in  Bl.  jährl.  Abgabe  auf  St.  Martinstag.  Perg.-Or.  S.  des  Junk.  Caspar 
V.  Klingenberg  ab.  3. 

1532  Juli  4.  Peter  Andreas  von  Aldendorf  zu  Neuhausen  giebt  dem 
Kirchmaier  zu  Bl.  auf  Bitte  des  Pfarrers  Johannes  Schmid  einen  Wein- 
parten als  Mannlehen  in  Neuhausen  im  Dorf.  Perg.-Or.  S.  des  v.  Alden- 
dorf beschädigt.  4. 

1585  März  19.  Georg  v.  Gemmingen,  Komthur  v.  Mainau,  giebt  dem 
Jakob  Restner  v.  Büsslingen  ein  Gut  der  Pfarrei  Blumenfeld  zu  und  um 
Bflsslingen  gelegen  zu  Lehen.  Perg.-Or.  S.  des  Junk.  Bilgerim  v.  Rei- 
schach  zu  Stoffeln  in  Kapsel.  5. 

1G15.   Papierhandschr.   Zinsbuch  der  St.  Michaelspfarrei  zu  Bl.    6. 

1623  Apr.  23.  Tausch  von  Grundstücken  betr.  zwischen  dem  Kaplan 
von  Bl.  und  einem  Bürger  Matthias  Fluck.  Perg.-Or.  S.  des  Jakob 
(rremlich  von  Jungingen.  7. 

Zinsregister  v.  1618,  1623,  1628  u.  s.  w. 

Ccnsatiou  v.  1724,  1725  u.  s.  w. 

Der  Kaplanei  v.  1680. 

Rechnungen  v.  1674. 

Standesbücher  v.  1644  an. 

b.  Gemeinderegistratur. 

1778.    Papierabschrift  (der  Ordenskanzlei  v.   1829)  14.   Mai.     Beat 
Rentner  v.  Weil  gründet  mit  Strafgeld  von  300  Guld.  den  Schulfond.     1. 
Armeninstitutsrechnungen  der  Herrschaft  Blumenfeld  von  1770. 

IV.  Büsslingen. 

a.  Kathol.  Pfarrei. 

1.  Urkanden. 

Die  Originale  zum  Teil  in  Schafifhausen. 

1351  Juli  3.  Büsslingen  wird  dem  Klost.  Allerheiligen  in  Scafasa 
incorporiert  durch  Clemens  VI.  Datum  Avinione  XIV  Galend.  Octob. 
Poiitificat  VI.  Mit  Vollzugsverordnung  des  Bisch.  Ulr.  v.  Konstanz  Abschr. 

1. 

1466  März  5.  Die  Pfleger  der  Kirche  in  B.  u.  Weil  (st  Nfcolaiis- 
altar)  übernehmen  eine  Frucht-  u.  Wachsabgabe.  2. 

1471  Jan.  8.  Felix  Schwarz  von  Steier  verschreibt  der  Kircbe  in 
Weil  eine  Wiese  gegen  20  Guld.  8. 


Archivalien  aus  Orten  des  Amisbezirks  Engen. 

1491  Dez.  22.  Nikolaus  Vögelin,  Kaplan  von  Diessenhofen,  verschreibt 
St.  Nikolausaltar  in  B.  jährl.  2  Mut  Vesen.  4. 

1515  Juni  1.  Der  Kapelle  in  Schlatt  werden  von  Schaff  hauser  Bür- 
gern Wiesen  verkauft.  5. 

1556  Nov.  25.    Renovierung  des  Urbars  in  Schlatt.  6. 

1591  März  30.  Beschreibung  der  Güter  u.  Gilten  der  Kirche  in 
Schlatt.  7. 

1656  Juli  16.  Vergleich  über  Zehnterhebung  zwischen  den  Blumen 
feldischen  u.  Schönauischen  Zehntberechtigten  u.  dem  Kloster  St.  Agnes. 

8. 

1678  Febr.  11.  Nullitätserklärung  eines  Kaufbriefs  nach  zurück- 
bezahlten 100  fl.  an  die  Kirche  in  Schlatt.  9. 

1681.  Abrechnung  mit  Meister  Valentin  AUgauer,  Glockengiesser. 
(Eine  Glocke  in  Büsslingen,  die  zweite,  wurde  von  einem  Meister  gleichen 
Namens  1621  gegossen  in  Blumenfeld,  unter  dem  Komthur  Hartmann  v. 
Rockenbach,  dessen  Wappen  u.  Namen  sie  trägt)  10. 

1699  Aug.  24.  Generalvikar  Marquard  Rud.  v.  Konstanz  erteilt  die 
Erlaubnis  an  bewegl.  Altären  das  hl.  Opfer  zu  feiern,  bis  die  feststehenden 
geweiht  sind.    S.  11. 

1725  Mai  6.  Zuschrift  des  Franz  v.  Reinach,  Koadjntors  auf  Mainau, 
über  VerwenduDg  von  200  fl.  von  Seite  des  Kaplan  Georg  Anton  Laaba. 
Abschr.  12. 

1732  Nov.  11.    Rechnung  über  das  Einkommen  der  Pfarrei  B.    13. 

1733.    Verzeichnis  der  Pfarreieinkünfte.  14. 

1735.    Fase.  Kaplaneiakten.  15. 

1740  Nov.  7.  Vergleich  über  eine  Schuld  vor  dem  Landgericht  zu 
Neuenbürg.  16. 

1750  Sept.  11.  Erlassdes  Gen.-Vikariats  Konstanz,  Vereinbarung 
zwischen  Pfarrer  und  Kaplan,  Zehnten  betr.    S.  17. 

1752.    Urbar  von  Büsslingen.  18. 

1752.    Renovierung  des  ürbars  der  Kaplanei.  19. 

1754  Nov.  9.  Ausgleich  zw.  dem  Kaplan  u.  Vogt  Dürer,  Wegrecht 
betreffend.  20. 

1756  Juli  24.    Kard.  v.  Roth  befiehlt  Schlatt  Zehnten  an  B.      21. 

1757  Juli  19.  ZuStiftung  des  Christ.  Thumb  v.  Neuburg,  Komtur  zu 
Mainau,  zur  Kaplanei.    S.  22. 

1760.    Kirchenbaurechnungen.  23. 

1767  Jan.  8.  Kard.  v.  Roth  entscheidet  in  Zehntsachen  zw.  Aller- 
heiligen und  der  Pfarrei.  24. 

1771  Mai  25.  Beschluss  der  Gemeinde  Uttenhofen  eine  Kapelle  zu 
bauen.  25. 

1781  Nov.  7.    Pachtvertrag  über  Kaplaneigüter.  26. 

1782  Aug.  14.    Dekret  über  Reparatur  der  Kapellengebäude.     27. 

1782  Nov.  28.     Copia  Fassionis  der  Kirche  zu  Schlatt.  28. 

1783  Febr.  27.  Beat  Fried,  von  Reittner  v.  Weyl,  Komtur,  gestattet 
ein  Provisorium  zum  Bau  des  Kaplan eihauses.  29. 

1789  Jan.  2.  Vergleich  zw.  St.  Agnesen  u.  den  schanenburg.  Zehnt- 
berechtigten. 30. 

M7* 


m 


100  Dreher. 


1789  Jan.  2.  Amtsprotokoll  von  Blumenfeld,  Zehnt  in  der  Gemarkung 

Beeren  betr.  31. 

1789  Okt.  5.  Einverleibung  eines  Gartens  ad  capellaniam  in  Watter- 
dingen betr.  32. 

2.  Reohnangen. 

1.  Kirchcnfondsrecbnungon  von  1654  bis  neueste  Zeit    Spezifikation 
der  Ausgaben  der  Pfarrei  von  1760-  1779. 

2.  Rechnungen  vom  Kapellenfond  Schlatt  1555—1560  a.  1721,  1722. 

3.  Rechnungen  von  der  Kapelle  Orthhalden  (Nordhalden)  v.  1771—1786. 

4.  Zinsbuch  der  Pfarrei  von  1625. 

5.  Standesbücher  von  1645  an^  mit  Bemerkungen  über  Ankunft  und 
Abgang  von  Geistlichen. 

b.  Gemeinderegistratur. 

1747  Juli  14.  Ilolzverordnung,  Abschrift,  erlassen  von  Phil.  Friedrich 
Frhr.  von  Baaden,  Komtur  zu  Mainau.    Sigill  der  Kanzlei.  1. 

1772  Mai  19.  „Beschrieb  der  Eheludhen^,  dem  Kl.  Agnesen  pflichtig.  2. 

1785  Dez.  14.  Holzverkauf,  Erlaubnis  hiezu.  Mainan,  den  29.  Nov. 
1785.  3. 

1803  Jan.  18.    Wiesenbeschrieb.  4. 

1812.    Kirchen-  u.  Schulhausbauakten.  5. 

1813—1815.    Kriegskosten,  ein  Faszikel.  6. 

1817.    Kontraktenbuch.  7. 

1822.    Erneuertes  Grundbuch.  8.  * 

1829  Jan.  28.    Banubeschrieb.  9. 

V.  Immendingen. 

a.  Kathol.  Pfarrei. 

1496.  Perg.  Seelbuch  (soll  1488  von  unbekannt  abgeschrieben  sein 
von  einem  alt.  Seelbuch)  Einträge  v.  Jahrestagsstiftungen,  Bemerkungen 
über  Feier  von  Festen  v.  Jahr  1496  bis  Ende  1700.  Am  Schlüsse  Ver- 
zeichnis der  Zehntpflichtigen.  1. 

1504  Apr.  24.  Hans  v.  Almendshofen  und  Hans  Jeger,  gen.  Späth, 
sesshaft  zu  Immend.  stiften  d.  Liebfr.-Kaplanei.    Perg.  S.  ab.  2. 

1539  Apr.  12.  Konrad  v.  Ulm  verschreibt  seiner  Mutter  Genovefa, 
Vogtin  in  Radolfzell,  Leibgeding.    Or.  Perg     S.  ab.  3. 

1615  Sept.  29.  Johann  Hausmann,  Gen.- Vikar  von  Konstanz,  giebt 
Auftrag  zur  Investitur  des  Kapl.  Rösch  auf  die  hl.  Kreuzkaplanei  zu 
Immend.    Or.  Perg.  S.  ab.  4. 

1634  Juni  24.  Dr.  Job.  Faller  stiftet  durch  Kodicill  ein  Stipendium 
an  der  Univcrs.  Freiburg.    Yidimus  v.  26.  März  1700.    Pap.  5. 

1680  Febr.  8.  Pfandbrief  des  Hans  Störr  für  jährl.  Zins  v.  45  kr., 
schuldig  der  Kirch cnfabrik.    Or.  Perg.  S.  6. 

1680  Dez.  20.  Mathias  Dasei  von  Hintschingen,  Jakob  Schickle  v. 
Unadingen,  Jakob  Biartsche  von  Möbringen,  verpflichten  sich  zu  Abgaben 
an  das  Stainhaus  nach  Geisingen  und  an  die  Pfarrei  Immend.  Or.  Perg. 
2  S.  (1  besch.);  1  ab.  7. 


Archivalien  ans     rtea  des 

16S1  Fcl>r.  I.    Hans  Huggle  tod  I 

Zins  der  Kirchenfabrik  Güter.    Or.  Pei 

1681    Apr.   3.    Hans  Jak.   Steib   ' 

Kaplaoei  pfliclitigeii  Zins  Güter.    Or.  F 

1705  Aug.  23.    Rosenkraozbrudersc 

1T86  Okt.  16.    Max  Christopb,  Bise 

Bufbau  und  Errichtnag  der  Kirche.    Pi 

1791  Okt.  16.    KonaekratioDgzeagni 

1791  Febr.  25.    Geffille  der  Kirchs 

1796  Dez.  30.    Die  Gemeinde  gelot 

Stacdesbiicher  von  1663  an,  Rechni 

akt«D  Tun  1750,  KaplaDeieinkommensakt 

akten  vou  1726,  Kirchenbaa  betr.  Ton  ] 

b.  Gemeindere 
[Dem  Groash.  General-Lani 

16^9  Apr.  20.  Vogt,  Gericht,  Bfl 
beurkunden  drn  Empfang  von  400  fl. 
Perg.-Or.  S.  v.  Georg  Egloif  t.  Zell  . 
gräS.  fürslenherg.  Kat,  u.  Atbrecht  Hans 

1629  Nov.  10.  Die  Gemeinde  Imra 
der  Siegler  von  Mo.  1  von  der  verwitw. 
Hauptgut  gegen  einen  Zins  von  50  fl. 

1647  Juli  8.  Statuta  des  Fleckens 
Papierbeft.    Dabei  eine  zweite  Kopie  v 

1673  Nov.  16  Immendingen.  Verg] 
niedern  Gericblsobrigkeiten  nud  den  leb 
über  einige  während  der  langen  Krie) 
ständniSBe.    Perg.-Ueft.    H.  der  fQrs(«nl: 

1678  Febr.  20.  Schuldbrief  der  Gc 
kirchenfabrik  daaelbst  über  60  fl.,  die  t 
Kriegavolk  einer  vorgehabten  Exekution 
Unterschr.  u.  Siegel  v.  Joann  Konr.  Bfl 
u.  Marquard  Ruodolph  v.  Reyschach  2i 

1689  Nov.  20.  Ebenso  gegen  die  . 
{CoUator:  Job.  Kour.  Roth  v.  Schreck« 
da  sie  mit  litarker  kais.  Einquartierung  i 
Eusebi  Roth  v.  Schröckenateiu  u.  Marq. 

1720— 1791.    Gemeinderechnungen, 

1796  Uez.  21.  Die  Gemeinde  Imni» 
1500  tl.  vou  Judas  Tbade  Adam  Anton 
quittung  von   1S02).     2  S.  aufgedrückt. 

1801  Jan.  20.  Erneuerung  einer  I 
von  1796.    2  S.,  das  1  ab. 


ml02  Dreher. 

VI.  Leipferdingen. 

a.  Pfarrarchiv. 

1471  NoY.  21.  Egon  Graf  zu  Fürstenberg  bittet  um  Beiträge  zum 
Wiederaufbau  der  abgebrannten  Kapelle  zu  L.    Or.  Perg.    S.  1. 

1484  Okt.  18.  Heinrich  u.  Wolfg.  y.  Fürstenberg  treten  die  Hälfte 
des  ihnen  in  L.  zustehenden  Zehnten  an  die  Liebfrauenkirche  ab.  Or. 
Perg.    S.  2. 

1489  Aug.  12.  Die  Kirchenpfleger  Yon  Leipferdingeu  überlassen  mit 
Zustimmung  der  Obern  u.  der  Gemeinde  obigen  Zehnten  der  Kirche  zu 
Kirchen.    Or.  Perg.    S.  ab.  3. 

1491  Dez.  2.  Kirchherr  u.  Pfleger  von  Kirchen  verkaufen  den  Zehnten 
zu  L.  an  des  letzteren  Kirche.    Or.  Perg.    S.  ab.  4. 

1496  März  11.  Anna  v.  Göberg  verschreibt  der  Kirche  zu  L.  die 
Hälfte  des  Zehnten.    3  S.  .  5. 

1499  Jan.  18.  Anna  v.  Göberg  verschreibt  der  Kirche  von  L.  für 
16  Pfd.  Heller  ein  Malter  Haber  von  der  ihr  daselbst  zustehenden  Zehnt- 
hälfte.   Or.  Perg.    S.  ab.  6. 

1517  Juli  3.  Vergleich  über  Zehntberechtigung  auf  dem  Aitlinger 
Bann  zw.  den  Vertretern  von  Kirchen  u.  Leipf.    Or.  Perg.    2  S.       7. 

1520  Juni  25.  Konrad  v.  Schellenberg  zu  Hüfingen  entscheidet  in 
einem  Streit  Wun-  u.  Waidrechte  auf  der  Länge  betr.  zw.  Aulfingen  u. 
Leipferdingen.    Or.  Perg.    2  der  drei  S.  ab.  8. 

1531  Nov.  14.  Hans  Klump  v.  Hausen  verschreibt  der  Kirche  in  L. 
IV2  fl.  u-  Pfand  für  30  fl.  Kap.    Or.  Perg.    S.  ab.  9. 

1541  Jan.  27.  Die  Amtleute  des  Grafen  v.  Fürstenberg  beurkunden 
auf  Wunsch  Sig.  v.  Homstein,  Komturs  v.  Mainau,  die  flrrichtung  u. 
Trennung  der  Pfarrei  Leipf.  von  Kirchen.    Or.  Perg.    2  S.  besch.    10. 

1550  Okt.  14.  Zwei  Bürger  von  Neuhausen  verschreiben  der  E[iiche 
zu  Leipf.  Zins  u.  Pfand  für  empfangene  40  fl.    Or.  Perg.    1  S.  ab.    11. 

1553  Jan.  16.  Burkh.  Maier  v.  Thengen  erhält  von  der  Kirche  zu 
Leipf.  40  fl.  u.  verschreibt  2  fl.  Zins  u.  Pfand.    Or.  Perg.    S.  ab.    12. 

1555  Apr.  26.  Klaus  Kentischer  v.  Thengen  verschreibt  der  Kirche 
zu  Leipf.  für  empfangene  60  fl.  Zins  u.  Pfand.    Or.  Perg.    S.  ab.     13. 

1608  Jan.  30.  Anton  Diet,  Thalmüller  bei  Eugen,  erhält  von  Peter 
Storch,  Untervogt  zu  Anseifingen,  ein  Darlehen  von  100  fl.  Or.  Perg. 
S.  ab.  14. 

1618  Mai  19.  Michael  Sattler  v.  Zimmerholz  wird  durch  Anleihen 
von  20  fl.  der  Kirche  zu  Leipf.  ziuspflichtig.    Or.  Perg.    S.  ab.        15. 

1618  Juni  22.  Bürger  von  Ehingen  verschreibt  Zins  u.  Pfand  für 
60  fl.     Or.  Perg.    S.  ab.  16. 

1631  Febr.  6.  Hans  Frank  v.  Thengen  verschreibt  Zins  u.  Pfand 
für  40  fl.    Or.  Perg.    S.  ab.  17. 

1631  Nov.  13.  Hans  Prächtcr  v.  Thengen  erhält  100  fl.  wie  oben. 
Or.  Perg.    S.  ab.  la 

1685  Juli  5.  Franz  Frhr.  v.  Freiberg,  Herr  v.  Aulfingen,  verschreibt 
der  Priorin  u.  Kouv.  von  St.  Katharina  bei  Konstanz  den  Zehnten  sa 


Archivalieo  rub  Ort« 

300  fl.  in  Zeig  Elinghalden,  Hom: 
Auaz.  auB  Perg.-Ürk.  y.  1673. 

1718  Dez.  3.  BeslätiguDgsui 
Franz.  BiBcb.  v.  Konstanz.    Or.  I 

Ein  Gabenbucb  zur  Kirche  ii 
Schrift  u.  EiDlrägen  aus  dem  16. 

EircheorecfaDiiDgea  von  1545 
schsfisbiicher  von  1719. 

b.  Gem( 

[Dem  Grossh.  Geoert 

1503  Nov.  10.  Mich.  Walch' 
zw.  Leipf.  u.  AulGugeo  erfolgten 
betr.    OP.    2  S.  ab. 

1504  Okt.  lli.  Vergleich  zu 
Böfeu  des  Hans  v.  Landau  zu  l 
waid".    OP.    3  S.  ab  u.  Abschr. 

1508  Juni  28.  Pet.  Wirtt,  ßrg 
einen  Streit  zw.  Leipf.  u.  Watte 
S.  ab  u.  Abscbr. 

1556  Juni  15.  Ant.  Vogler,  S< 
einen  Streit  zw.  den  gl.  Gemeinden 

1563  Sept.  30.  Vergleich  zw. 
„von  wegen  auesrichtuDg  etlicher 

1565  März  18.  Not.-Urk.  äbi 
ein  Verbot  des  VoglB  zu  Tbengen 

1574  Apr.  26,  Hans  FranckI 
der  Gem.  L.  12  Jauch.  Acker  auf 

1574  Apr.  26.  Haini  u.  Han 
der  Gem.  Leipf.  6  Jauch.  Wiesen 

1576  März  26.  Mart.  Gruber 
Leipt.  26  Jauch.  Holz  u.  Feld.    0 

1576  März  26.  Burk.  Majr 
2  Jauch,  Acker.    OP.    S.  ab. 

1577  Jan.  14.  Vogt,  Richter 
V,  Hewen ,  Stephau  Sattler,  fUr  2( 

1586  Jan.  17.  Rat  u.  Bürgen 
Vogler  V.  Engen  einen  Zins  Ton  d 

1602  Nov.  2.  Konr.  v.  Schell 
Komtur  zu  Mainau,  Hrn.  zu  Blum 
lingen  sowie  ihren  Unterthaoen  z 
Heft. 

1753  Nov.  19.  Vertrag  der  G 
Pap.    Ohne  ö. 


m 


104  Dreher. 


1758  Febr.  22.  Protokollaaszug  der  fürsü.  Auersberg'schen  Amts- 
kaDzlei,  die  Anwerbung  eines  Rekruten  aus  L.  betr.    Pap.    S.         15. 

1782  Jan.  2.  Gemeinde  L.  verkauft  dem  Keller  Miller  eine  Wiese. 
Pap.    S.  16. 

VII.  Schlatt  am  Randen. 

Gerne  in  deregistratur. 

1791.    Güterbeschrieb  (Zinsen  des  Klost.  Allerheiligen).  1. 

1812  Mai  1.    urbar  für  Allerheiligen,  fussend  auf  denen  von  1684 

und  1725.  2. 

1822.    Grundbuch,  sich  stützend  auf  den  Beschrieb  von  1684.  8. 

VIII.  Weil. 

Gemeinderegistratur. 

1464  Juli  2.  Vertrag  u.  Spruchbrief  zw.  Binningen  u.  Weil,  Wnnn 
u.  Waid,  Trieb  u.  Tratt  betr.    Kopie.  1. 

1491  Apr.  26.  Vertrag  zw.  Blumenfeld  u.  der  Maierschaft  zu  Wyl, 
Wunn  u.  Waid  betr.  Gesiegelt  hat  Jak.  Wolfg.  v.  Klingenberg,  Land- 
komtur.   Kopie.  2. 

1513  Apr.  19.  Vertrag  zw.  Blumenfeld  u.  Watterdingen  in  obigem 
Betreff.    S.  v.  Michel  Weite,  Vogt  in  Blumenfeld.  3. 

1527.  (Pap.)  Vertrag  in  ob.  Betreff  u.  wegen  Holz  u.  Feld.  S.  v. 
Bilgrim  v.  Reischach  zu  Stoffeln.  4. 

1615  Mai  11.  Vergleich  zw.  Blumenfeld,  Weil  u.  Beuren  wegen  Holz 
u.  Waldbenutzung.  S.  u.  Ratifikation  von  Hans  Gremiich  v.  Jungingen, 
Komtur.  5. 

1790—1815.    Fase.  Kriegssachen.  6. 

1827.    Urbar  für's  Klost.  AUerheiligen.  7. 

IX.  Wiechs  am  Randen. 

a.  Pfarrei  Kirchstetten  (Wiechs). 

1436  Juni  21.  Graf  Jakob  v.  Thengen  u.  Neuenbürg  bestfttigt  einen 
Tausch  einer  Wiese  in  Uttenhofen  u.  Thalheim  zu  Gunsten  der  Kirche 
in  Kirchstetten.    PO.  S.  ab.  1. 

1459  Mai  4.  Ablassbrief  für  die  Verenakirche  in  Kirchstetten  (Pfarrer: 
Heinrich  Keller)  von  Papst  Pins  II.    PO.  S.  ab.  2. 

1481  Nov.  14.  Ablassbrief  vom  Generalvikar  des  Bisch.  Otto  von 
Konstanz  für  die,  welche  an  die  Konstanz.  Kirche  Vergabungen  machten, 
wenn  die  gewöhnl.  Bedingungen  zur  Besserung  des  Lebens  u.  Heiligung 
der  Seele  erfüllt  werden.    Brief  eingelegt  in  das  Seelbuch.  3. 

1489  Febr.  5.  Michel  Vogler  v.  Thengen  verschreibt  vor  dem  herr- 
schaftl.  Vogt  Job.  Truttwein  den  Leutpriestern  jährl.  Abgaben.  PO. 
S.  ab.  4. 

1535  Juni  19.  Giltbuch  der  Pfarrkirche  zu  Kirchatetten  emeiMrt 
durch  Junk.  Kasp.  v.  Ulm,  Amtmann  u.  Obervogt.  1. 


»118  Roder. 

liSä  Sept.  1^  Stiftidekaa  JohiDiiet  Loti  erteih  die  glette  Zu- 
iklMnu«.    OP.  S.  be&cli.    Rc«e&t.  OZ.  XIIL  363.  3. 

1434  Not.  ISl  VidimoB  Aber  di«  PriTflesien  Kg.  Wcaidfi  (1778)  ol 
KMer  SicwBuads  ^4^4  Febr.  19  u   OP.   Re«eit.  QZ.  XIIL  470.         4. 

14^  Mkn  27.  Km.  FHt^dndi  lU.  besläügt  d.  Frcakeüai  Th'i. 
OP.  S.    RefC«.  OZ  XllL  473-4.  5. 

1!^»  Av«.  12.  Kg.  MAximiHan  bestioisi  tbe^oL  FraikeittlineL 
OP.  SL  aersi.    Rcccü.  OZ.  XUl.  48SL  6. 

154i»  Jali  17.  Kf.  FeHwuid  bnt&üst  die  Fkväeitsifaneie  ü«.  5  b.  & 
OP.  SL  tt.  UauncMt    Re^eiL  OZ.  3ÜU.  4dEL  7. 

1M6  AfT.  7.  VcMtiadM'  d«r  Kiader  dd$  Gr.  Ji^k  Ladw.  ▼.  Solz 
W«ia^eft  die  PHt.  j^  Stadt.  Tldiw»  des  Gr.  OnriiUl  t.  XtlkiiVyie 
1^^  Jluii  H,    OP.  Be«;.  OZ.  3l11L  4^  & 

IflO  IX«.  29L  Gr.  Kari  Lmdv.  Inic  t.  Siüi  s««««  Abb  Bangen 
<.  Tk  i2k  u  Fkvnie  mkififtca  Giter  u  ödi  ai  Ifisea.  OP.  Bip. 
D^ivJtikaL    Al^ciir.  OZ.  3lI1L  4$Su  9l 


1^^>  Ckc  liL  ürtttl  rv.  jenat  t«k  Kremkö^nE  il  ior  Statt  I^  b^ 
Oi  Xm  3*30.  11. 

I3!£M>  Oc€.  I^  Jo^  T  Krniaiiscir  Tosprä^  «dür  ÜT^a  je  IhITm 
&;$.  OZ.  3101  5«I.  "  ü 

l^/T  Svf.  IZ,  SdühfiJtvi  ist  Sl,  Trrpngqt  jyggeai  ESsxi  Ott  T^wmhL 
^.  BteeL     OF.  Ife».  ^?Z   3L:LI   5»T-*.  Li. 

Ii07  No*.  II.    TudKib«;  ^wg.  ""-'i»  Sacun,    Seg^  OZ.  XIII  3«a.    I-k 

>MicL  Zinfr  letr.    OF.  21  >.    He^^  *?Z:  3^  t.  XIT.  234.  Li. 

1415  wct.  2»i.  Dieciieiiii  t.  Kraucnyea  ^bc  lern  '^ffc-ywtrft  T.MigMw« 
jaä>  iQfl  Jus  »Is  Leoot  ioOk^iiLaAJct:  Scölois  la  rhiiäigoa  luiL  OF  4  S.    I>f. 

141>  Jna  Z,    Crtetl    ies  HotgttÄto  zn.  Xjnsaoz.  Xlagff  3e9C9d^ 
Sbiiiaaf^ifr  V.    Vraiisisea  $^'  Hsait  Tb.  '«t;^«  ^^aairiuii;^ 
Xa^äo:.    '?F.  !s  abL    Ab$*ir.  OZ,  XIT  .ä&-i 

141:^  lull  i»K  Vnäil  3ür:giaaMiE&«is  x  ier  Bäte  kr  ii 
S^hoittJiia^  ies  Säi:üKi»e%uii&  Ulr.  ii.  Btnsiküo  ^^  iie  Skaül 
xjtr      JF   5.  3t^.  yZ,  XUi  ^4-<f.  1fr. 

1^6  >Vor.  27.  >cfli€i%issf>rttcä,  Ziksi  sw.  L  Ssacn.  ▼.  '^'"wtit  x  i. 
>«itait  :aiL«r>  üid  ^^<^<i«a^»q  V.^uia  ijiur^irseitfr  wc^u  i.  Ssäuiäkia^  ^ 
'jcxao^&iViiiiBe  v«a  Thi«>i^^  Bui^sa  lordi  letzter»!  Jistr.  OF.  :b  S. 
OZ.  xm-  ^77- 5w  la. 

1-^34:  >einr.  1^    Un^  m  e.  X!di^^   ife:>  Haist^  i.  Xn-iticqgwt  99« 

OF   >^    Sfcg.   -^Z    XlLiL  *bäk-   X>.  J*. 

1462  MäüTi  ?w    Urteil  i«ft  Oiüi  'i^ier,  ^^^-üö^ria-  m  T! 
ier  >Ciwit  Tl.  ^t^.  HeüirKa  ^.  ^tü^^u  ♦«juswfc  -i^i*i*:flu.Ä  Ätr.    JP   5. 

a;^.  OZ.  XUL  ^72  -  iw  ^ 


ArchiYalien  aas  dem  Aalsbedrke  WaMdint  ml  19 

1461  Dez.  h  Hans  Waldkirch  yerkanft  der  Stadt  Th.  den  HasenhoC 
Beitachhof  u.  die  Zügelhfltte.    OP.  S.  ab.    Bfig.  OZ.  XUL  475.       22. 

1478  Sept.  15.  Hug  v.  Landenberg  verkauft  an  Friedr.  Dempflin  t. 
Waldshut  e.  Wiese.    OP.  8.  Reg.  XIV.  247.  28. 

1479  Aug.  23.  Graf  Joh.  v.  Subs  erklärt  auf  Klage  des  Jörg  Fuchs 
u.  der  Erben  des  Altstettmeisters  Heinr.  Mayer  zu  Strassburg  Ritter  ülr« 
von  Rumlang  in  die  Aberacht.    OP.  S.  24. 

1481  Febr.  27.  Ulrich  Wagenmann  verkauft  namens  s.  Mutter,  s. 
Geschwister  u.  s.  Vetters  den  „Buwmeistem*  u.  R&ten  der  Stadt  Th.  den 
sog.  Eammerwald  mit  Wunn,  Waid,  Holz  u.  FM.  OP.  S.  ab.  Der  gerichtl. 
ausgefertigte  Kaufbrief  v.  28.  Mftrz  d.  J.    OZ.  XHI.  477—8.  25. 

1483  Mai  22.  Urteil  des  Maiengerichts  zu  Th.  Aber  d.  Waidgerechtig- 
keit um  die  Stadt.    OP.  S.  ab.    Abgedr.  OZ.  XIH.  480-2.  26. 

1510  Dez.  19.  Graf  Rudolf  v.  Sulz  u.  Bastian  v.  Rumlang,  zugL 
namens  s.  Brüder  Hans  Gunrat  u.  Hans  v.  R.,  erneuern  den  Vertrag 
betr.  der  zwischen  den  jeweiligen  Herren  v.  Thiengen  u.  denoi  v.  Rumlai^ 
abwechselnden  Verleihung  der  von  Joh.  v.  Krenkingen  gestifteten  u.  durch 
Heinr.  v.  Ramlang  unterstützten  St  Nikolaus-  und  St.  Katharinenpfrfinde 
zu  Thiengen.    OP.  Von  5  S.  3  ab.  27. 

1716  Dez.  19.  Schuldbrief  des  Adam  u.  Johannes,  der  Ritter,  Gebr. 
zu  Dangstetten  geg.  das  Spital  Thiengen,  eine  Anleihe  von  100  fl.  zu  5  % 
betr.,  geg.  Verpfändung  von  3  "^ertel  Reben,  2  Viertel  Wiesen  u.  IV2  ^^^^* 
Feld.    OP.  S.  ab.  28. 

1613.  42.  Bittschriften  der  Stadt  Th.  an  die  Grafen  v.  Sulz,  Er- 
leichterung der  Abgaben  betr.    1  Fasz.  29. 

1633.  1723.  Desgl.  an  das  fürstl.  Haus  Schwarzenberg.  1  Fasz.    80. 

1679  u.  1792.  Bittschriften  der  Stadt  Th.  an  Gr.  Joh.  Ludwig  v. 
Sulz  u.  d.  schwarzenberg.  Regierung.    1  Fasz.  81. 

156] .    Waidgangsstreitigkeiten  der  Stadt  Th.    1  Fasz.  32. 

1752.    Die  niedere  Gerichtsbarkeit  der  Stadt  Th.    I  Fasz.         88. 

1787.  Baudifferenzen  mit  St  Blasien  im  Wald  Hasenhölzle.  1  Fasz.  34. 

1717.  Vergleich  u.  Tausch  zw.  St  Bhuden  u.  Bürgern  z.  Th.,  etliche 
Rebstücke  betr.    Pap.  libell.  35. 

1718-1828.  Schreiben  u.  Tabellen,  das  von  Joden  der  Stadtkasse 
zu  entrichtende  Einkaufs-  u.  Sat^geid  betr.    1  Fasz.  36. 

3.  Stataten  und  OrdBongen  der  Stadt  ThieBgeA. 

1603.  „Kurze  Verfassung  der  Polizey-  und  Li^idesordnong  der  Land- 
grafschaft Kleggau.^    Folioband.  -  87. 

Statuten  der  Gemeinde,  1  Pap.-Fasz.  enthaltend:  der  Stadt  Th.  Frei- 
heiten, Öffnungen  etc.  1572  (unvollständig),  desgL  v.  J.  1614|  dabei  Lohn- 
taxen für  Handwerker;  rechtL  Gutachten  des  Dr.  Franz  Sax  v.  20.  Juli 
1671  über  jene  Freiheiten,  u.  s.  w.  88. 

1615.  ,,Statuten  der  Statt  Thiengen'*,  gegeb.  13.  März  1615,  mit 
Unterschrift  des  Gr.  Rudolf  v.  SuLb;  Zusätze  tkber  ErbMe  o.  Einstand- 
rechte V.  16.  Jan.  1673.    Perg.-Band.    2  S.  89. 

Stadtordnungen,  Abschriften  des  17.  o.  18.  Jahrh.    1  Fass.       40. 


m 


120  Roder. 


1728  Dez.  24.  Zunftordnung  der  Schwarzenbergischen  Regierung  für 
die  Stadt  Th.  und  die  Laudgrafscbaft  Klettgau.  Begl.  Abschrift  vom 
30.  Juni  1729.  41. 

4.  Notizen,  Regesten,  Kartenskizzen,  die  Stadt  Thiengen 

und  den  Klettgaa  betr. 

1  Fasz.  enth.:  Gcschichtsabriss  über  Thiengen,  Herrschaft  und  Stadt, 
18.  Jahrb.,  histor.  Bemerkungen  über  Thiengen,  18.  Jahrb.  Kurzgefasste 
Gesch.  der  Stadt  Tb.  v.  Jos.  Bader  stud.  gedr.  1825;  Verzeichnis  der  bei 
Lottstetten  am  8.  Mai  1633  gefallenen  Mannschaft  aus  Thiengen.     42. 

1  Fasz.  Notizen  z.  Gesch.  der  Stadt  Tb.,  gesammelt  v.  Dr.  Jos.  Bader 
(darunter  Lebensbeschreibung  des  Gr.  Rudolf  v.  Sulz,  16.  Jahrb.,  Schreiben 
des  Kard.-Bisch.  Marc.  Sitticus  v.  Konstanz;  Sulzische  Pfandbriefe  von 
1576,  Sulzischer  Stammbaum  aus  dem  17.  Jahrb.).  43. 

1  Fasz.  Kurze  Auszöge,  Skizzen  u.  sonstige  Bemerkungen,  die  Gesch. 
Tb's.  betr.  von  Dr.  Jos.  Bader.  44. 

1  Fasz.    Notizen  u.  Excerpte  desselben,  gl.  Inhalts.  45. 

1  Fasz.  Regesten  u.  Notizen,  aus  dem  G.L.A.  u.  aus  Zeitschriften 
gesammelt  v.  Dr.  Jos.  Bader.  46. 

1  Fasz.  Zeichnungen,  Pläne  u.  Skizzen,  die  Stadt  Thiengen  u.  Um- 
gebung betr.,  ges.  von  Dr.  J.  Bader.  47, 

1  Fasz.  Summarische  Relation  über  Thiengen'sche  u.  Kussenbergische 
Pfandschaftsakten,  gegen  die  Herren  v.  Sulz  (1251-1576),  17.  Jahrb.; 
Auszüge  aus  Sulzischcn  Urk.,  Kaufhandlungen,  Verpfändungen  etc.  betr. 
16.  Jahrb.;  Notizen  über  den  Klettgau;  Verzeichnis  der  herrschaftl.  Ge- 
mälde in  Schloss  Thiengen,  1785.  48. 

1  Fasz.  Kopien  von  ürk.,  die  Landschaft  Th.  betr.  u.  Th.  ^tadt- 
gerichtsurteile  (1322—1471),  16.  Jahrb.  Ji49. 

1  Fasz.  Cartularium  über  den  Klettgau,  enth.  Verträge,  H'  feile, 
Manumissionen  etc.  (1322—1646),  16.  Jahrh.  ^50. 

1  Fasz.  Akten,  Konstanzische  Ansprüche  auf  Th.  und  Küssenberg  im 
Falle  des  Aussterbens  des  Schwarzenbergischen  Mannstammes.   1712.    51. 

b.  Pfarrei. 

1443  Oct.  31.  Anna  Gugerin  Wwe.  verschreibt  der  Kirche  ü.  L.  Fr. 
zu  Thiengen  alP  ihr  Gut  u.  ihre  künftigen  Ersparnisse.    OP.  2  S.  ab.    1. 

1451  Dez.  4.  Hainrich  v.  Ertzingen  zu  Oflftringen  verkauft  dem  Job. 
Nuferlin,  Kaplau  der  St.  Maria  Magdalenenpfründe,  2  Viertel  Kernen, 
2  Mutt  Haber,  1  Pfd.  Ueller  jährl.  u.  ewig.  Zins  ab  s.  Hube  zu  Munchingen 
um  27  fl.  rh.     OP.  S.  besch.  2. 

1453  Jan.  13.  Hans  Jakob  vermacht  dem  Gotteshause  zu  Th.  1  Pfd. 
hl.  jährl.  Zins  v.  s.  Wiese  vor  der  Stadt.    OP.  S.  ab.  3. 

1457  Mai  3.  Bisch.  Heinr.  v.  Konstanz  ermächtigt  Vogt  u.  Räte  zu 
Th.,  dafür  Sorge  zu  tragen,  dass  ein  Kaplan  aus  der  vielfach  geschmälerten 
St.  Jakobspfründe  seinen  Unterhalt  bestreiten  kann.     OP.  S.  ab.         4. 

1463  Apr.  25.  Hans  Friedrich  v.  Wissenburg,  ein  freier  Herr,  ver- 
zichtet auf  die  Lehenschaft  über  den  durch  die  Gebr.  Othmar  u.  Thuring 
V.  Roggenbach  der  St.  Maria  Magdalenenpfründe  zu  Th.  verkauften  sog. 


Archivalien  aus  dem  Amtsbezirke  Waldshat.  ml 21 

Roggenbach-Zehnten  u.  a.  Güter  u.  eignet  sie  der  genannten  Pfründe  zu. 
OP.  S.  besch.  5. 

1483  Aug.  25.  Heinr.  Pfister  von  Th.  verkauft  dem  Kaplan  Job. 
Vorbasser  daselbst  geg,  20  fl.  Kap.  1  fl.  jährl.  ewig.  Zins  ab  dem  Kelnhof 
zu  Gisslingen.    OP.  S.  ab.  6. 

1^92.  Zinsbrief  des  Job.  Müller  zu  Th.  geg.  Baumeister,  Räte  und 
Kirchenpfleger  ü.  L.  Fr.  Kirche  zu  Th.  über  V2  A-  jährl.  Zins.    OP.    7. 

1508  Oct.  10.  ApoUonia  Rudolfin  Wwe.  v.  Bibara  verkauft  dem  Math. 
Mosch  ihr  Haus  zu  Th.  um  31  fl.    OP.  S.  8. 

1502  Febr.  28.  Lux  Kerpf  zu  Th.  vorkauft  an  Symon  Müller,  z.  Z. 
„Kilchmeyer«  für  die  Kirche  zu  Th.  geg.  20  fl.  Kap.  1  fl.  jährl.  Zins.    9. 

1502  Juni  13.  Der  bisch.  Konstanz.  Generalvikar  investiert  Heinr. 
Gerber  v.  Th.  auf  die  Kaplanei  zu  St.  Jakob  in  Th.  nach  freier  Resignation 
des  Caspar  Abier  v.  By brach.     OP.  S.  ab.  10. 

Zins-  u.  Schuldverschreibungen  geg.  die  Kirchenpflege  zu  Th.,  sowie 
Jahrtagsstiftung  der  Gr.  Alwig  u.  Karl  Ludw.  v.  Sulz  v.  9.  Sept.  1625. 
1  Fasz.  11. 

1626  Sept.  1.  Br.  Seraphinus  Siccus,  Generalmagister  des  Dominikaner- 
ordens, gestattet  auf  Bitten  des  Gr.  Ludw.  Ernst  zu  Sulz  die  Errichtung 
der  Bruderschaft  z.  hl.  Rosenkranz  in  Th.  u.  Erbauung  e.  Kapelle  zu 
diesem  Zweck.    OP.  S.  ab.  12. 

1714  Sept.  12.  Der  bisch.  Konstanz.  General vikar  gestattet  der  Bruder- 
schaft, das  Sanctissimum  an  den  vier  Hauptmarienfesten  im  Kirchhof 
herumzutragen.  13. 

1500 — 17.  .  Anniversarienbuch:  Jahrtage  für  die  von  Krenkingen, 
von  Sulz,  die  Fürsten  v.  Schwarzenberg.  fol.  55.  Stiftung  eines  jährlichen 
Umzugs  auf  St.  Peterstag  (ohne  Jahresangabe)  zum  Andenken,  dass  „off 
dense  len  tag  die  statt  Tftngen  von  den  vyenden  vberfallen  vnd  die  vyend 
bis  (  mitten  in  die  statt  komen  vnd  in  maynung,  das  si  die  ingenomen 
hettinil  vnd  aber  mit  der  hilf  gottes,  Marie,  siner  lieben  mütter, ....  och 
sant  Pelers  des  tag  do  was,  die  vyend  one  schaden  libs  vnd  güts  wider 
vss  getriben  vnd  mit  gewalt  vss  der  statt  geschlagen  wurdent.**         14. 

Taufbücher,  ab  1620;  1634-41  lückenhaft.  15. 

Ehebücher,  ab  1646.  16. 

Todtenbücher,  ab  1646.  17. 

Untereggingen. 

Gemeinde. 

1513  Mai  12.  Vertr.  zw.  Unterhallau  u.  Untereggingeu ,  Wunn  und 
Waid  betr.    Pap.  Abschr.  1. 

1564  Juli  31.  Vertr.  zw.  denselben,  Einungs-  u.  Holzgerechtigkeit, 
auch  Waidgang  unt.  dem  Haselberg  betr.    Pap.  abgeschr.  2. 

1584  Nov.  26.  Vertr.  zw.  denselben,  Flusswasser  der  Wutach  betr. 
Pap.  Abschr.  3. 

1619  Juni  17.    Vertr.  gl.  Inhalts.  4. 

1796-1815.  Militärverpflegungsanweisungen;  Weisungen,  den  Durchzug 
der  Moreau'schen  Armee  betr.  5. 


m 


122  Boder. 


Untermettingen. 

Pfarrei. 

1649-1824.  1  Folioband,  enth.  ürk.  (meist  Kopien)  a.  Akten,  die 
Pfarrei  u.  die  Wiederkehr 'sehe  Kaplanei  betr.,  Testament  des  Dekans 
Wiederkehr  v.  J.  1722;  Baukostenverzeichnis  für  d.  Pfarrkirche.        1. 

1688—1795.  Liber  tripartitus  baptizatomm ,  matrimonaliter  conianc- 
tonim  ac  mortaoram  in  ecclesia  paroch.  Untermettingen.  2. 

Weissweil. 

a.  Gemeinde. 

1684  Febr.  3.  Vergleich  von  Vogt,  Geschworenen  u.  Gemeinde  zu 
Weissweil  vor  d.  landgräfl.  Sulzischen  Vogt,  die  Haltung  eines  Wacher- 
stiers betr.:  jed.  Yiehbesitzer  soll  den  Stier  2  J.  lang  f&ttem  u.  dafür  e. 
Wiese  im  Bachtobel  heuen  u.  öhmden  dürfen.    OP.  S.  1. 

b.  In  Privatbesitz  (Konr.  Weissenberger). 

1634  P'ebr.  3.  Gr.  Karl  Ludw.  Ernst  zu  Sulz  verleiht  dem  Vogt  zu 
Weissweil,  Konr.  Weissenberger,  zum  Lohne  für  bewiesene  Treue  und 
dafür,  dass  er  sich  standhaft  geweigert,  dem  schwed.  Hauptmann  Joh. 
Grommeyer,  der  die  Sulzischen  Unterthanen  für  Banner  in  Pflicht  zu 
nehmen  versucht,  zu  huldigen,  samt  s.  Erben  im  Mannesstamme  für  ewige 
Zeiten,  geg.  e.  jährl.  Lehenszins  v.  2  Kapaunen  u.  50  Eiern,  das  Becht 
„offene,  doch  gebührende  Taffem  oder  Wirtschaft  zu  treiben  und  diese 
Gerechtigkeit  auf  andere  zu  übertragen.    OP.  S.  1. 

Wutöschingen. 

In  Privatbesitz  (Franz  Längle). 

Chronik,  hauptsächl.  Waldshut  u.  Umgebung  betr.  Geschr.  im  18. 
Jahrh.  1. 


VII. 
Archiyalien  der  Stadt  Baden, 

verzeichuet  von  dem  Pfleger  der  badischen  historischen  Kommission 

Prof.  Val.  Stösser  in  Baden. 


a.  Urkunden. 

1482  Mai  12  (vocem  jocunditatis).  Markgr.  Christoph  bestät.  die  Ton 
der  Stadt  Baden  der  Wälder  halber  gemachte  Ordnung.  2  Pap.-Kop.    1. 

1491  Mai  19.  Entscheidungsbrief  zw.  den  Gem.  Baden  u.  Oos  an 
einem  u.  Iffezheim  u.  Sandweier  am  and.  Teil  üb.  den  Waidgang  auf  den 
Rittmatten.    PO.  3  S.  ab.  2. 

1506  Nov.  11.  Erblehensbrief  der  Stadt  Baden  betr.  die  Badestube 
bei  dem  Spitalbrunnen,  ausgestellt  v.  Markgr.  Christoph.    PO.  1  S.    3. 

1507  Sept.  7.  Brief  des  Markgr.  Christoph  an  die  Stadt  Baden,  die 
neue  Freiung,  Ordnung,  Salzung  u.  Polizei  betr.   PO.  mit  1  S.  Fragm.  4. 

1510  Aug.  2.  Revers  des  Bürgermeisters,  Gerichta,  Rats  u.  der  Ge- 
meinde der  Stadt  Baden  die  von  Markgr.  Christoph  verliehene  Freiung 
von  Bede,  Frondiensten  u.  and.  Beschwerden,  auch  freien  Zug  betr.  PO. 
1  S.  5. 

1518  Juni  19.  Vertrag  u.  Entscheid,  die  Einführung  der  gleichen 
Aichung  in  den  Ämtern  Baden,  Steinbach  u.  Bühl  betr.  unter  Markgr. 
Philipp.    PO.  1  S.  ab.  6. 

1523  Febr.  16.  Vermächtnis  des  Bürg.  Ant.  Kiersser  von  400  fl.  zu 
Händen  des  Markgr.  Philipp,  wovon  12  fl.  Zins  von  Bürgermeister,  Ge- 
richt u.  Gemeinde  der  Stadt  Baden  an  die  Hausarmen,  auch  ein  Teil  an 
die  Armen  im  Siechenhause  verteilt  werden  sollen.  Für  richtige  Bezahlung 
der  Zinsen  verbürgen  sich  Stadt  u.  Amt  Steiubach.    PO.  2  S.  ab.     7. 

1527  Juni  3.  Bestätigung  der  von  seinem  Vater  u.  seinen  Brüdern 
der  Stadt  u.  dem  Bezirk  gegeb.  Freiung,  Polizei  u.  Ordnung  durch  Mkgf. 
Philipp.    PO.  1  S.  beschädigt.  8. 

1527  Dez.  12.  Bewilligung  einer  Wasserleitung  von  Markgr.  Philipp. 
PO.  1  S.  Fragment.  9. 

1529  Sept.  1.  Vergleich  zw.  der  Stadt  Baden  u.  dem  Dorfe  Oos  betr. 
den  Bodenzins  von  verkauften  Allmenden  allda.    Pap.-Kop.    1  S.     10. 

1533  Nov.  25.  Revers  der  Markgr.  Bernhard  u.  Ernst  die  Huldigung 
u.  Konfirmation  der  Privilegien  der  Stadt  betr.   PO.  2  beschäd.  S.    11, 


mi2i  SiöMBer. 

IfttUi  M«l  >i\,  yttruWKhnhrltff  der  Markgr.  Bernhard  a.  Emat  PO. 
A  H.  tih.  12. 

\rm  H«|H.  2ii.  Hrttderl.  Abt(;iluDg  der  Markgrafschaft  Baden  zw. 
«li'ii  MkultfU.  Iktrrihard  u.  Krnvt  u.  d(;r  Vergleich  mit  Wilh.  u.  Joh.,  P£eüz- 
tffMfttii  M  Ulmin,  Vormünder  der  Mkgfen.  Pbilibert  u.  Christoph.  Pap.- 
Koplii.  13. 

\tt\\\l  MürK  4.  HüVftrH  des  Pfalzgrafen  Wilhelm  als  Vormund  über 
dl«  h'urnU^u  Philihcrt  ii.  Clirlutoph,  die  Huldigung  der  Stadt  Baden  a.  die 
IIOMtdiltfting  diir  (h^mdiUiamo  betr.    PO.  1  S.  Fragment,  14. 

Ihiltl  Nitpt.  17.  Vürtrngvbriof  zw.  der  Stadt  Baden  u.  der  Gem.  Oos 
tbtn  l'VfMimi  botr.  gt^gcib.  von  (htr  markgräÜ.  Vormundschaft.  PO.  1  S.ab.  15. 

\tit\{)  Fnbr.  H,  Krblobennbrirf,  die  Badstube  bei  dem  Spitalbrunnen 
bt^tr.     ro.     l  H.  Abg.  16. 

1^^(l  Mal  A.  HmtAtigung  der  Stadt-Privilegien  von  Markgr.  Philibert 
1*0,  l  (balbnorbr.)  S.  17. 

W\  Mrti  U1.  ttborftinkommen  zw.  dem  Frauenklost.  S.  Matthaei  et 
S,  NiooUl  in  undiN  ku  Straasburg  u.  der  Stadt  Baden  wegen  gehabter 
(kutulninoko  in  d(>n^n  (lomarkung.    Pap.-Kop.  18. 

\tsi\)l  8opt,  l\^  Vcrtragsbriof  aw.  der  Qem.  Baden  einers.  o.  j,Chata- 
v\m  KirKulHH'hur«  v^^rtrt'tt^u  durch  Iloctor  Botzbeim  anderers.«  dielnstand- 
iMiUnuitt  dor  Mau<»r  u«  d^«  Dohlons  an  den  Hofstafieln  betr.   PO.    1  S.  abg. 

19. 

UNTO  M^i  1»A  Vormwwdschaltsrevors  der  Pfalzgrifin  Jakoba,  geb. 
MArk^ij^f^n  $\x  t^don«  d(>$  IHaltirr,  AlW.  u.  des  Grafen  Karl  za  Hohen- 
»>\UfMi^  xt^^wrxWw»  Vww>«ndy»r  d«  Mark|nr.  PhiKpp,  die  nfiHtymg  der 
^^Ad^^\u\^l«^rw^  Mr.    IHV  1  v^^«^^>i^>  S,  ^0- 

UN^J^  \o\,  \i\  IWutiitui^t  d<*  i^ivikfien^  FMMten,  Gerecktig- 
Kv«r«  o^^.  ,W  Kk*«.  lJc>,w^niKal  d«iv)i  Mark|sr.  Philipp.  Pa|pi.>KapL  21. 

UN^  V^vr   ),^     ^^uuir^y^  der  l->«h«t«  der  biadt  Bad^ 
Ma^'K^i    K44at>3tts  f^'^i^^Yva^u^    )V.  1  S^  3a. 

),v:  \v»  <i>,    >i>W^>rt«^iHrW  iw  SaÄ  Raden.  )«tt«&  der 
K-^  <^^)W:  ^^j^;K'^r.)K«  ^  4i)ft^rif«N^  vMi  den  MartqiT,  Ednai^te 

:,\^    r:v^4^  »4«i  ;fe:i,  X,'fw»>w  ah«,  m.  asidKn  Dmeuhns  nBHn 

:^.;  ,-1*1.  :s     y^«4«^;^i^  ^.*  ^^fgirtWwit  d<r  >feÄdi  Baien  w» 

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>'\»     V  in 


Archivalien  der  Stadt  Baden.  ml 26 

1631  Aug.  16.  Concession  wegen  erbetener  Schatzungsbefreiung  der 
Stadt  Baden,  erteilt  von  Markgraf  Wilhelm.    PO.  1  S.  29. 

1644  Apr.  16  Ettlingen.  Vergleich  zw.  der  Stadt  Baden  u.  Strass- 
bürg  „in  puncto  depositorum  restituendorum"  unter  Markgraf  Wilhelm. 
Pap.-Or.  1  S.  30. 

1651  Aug.  19.  Fundationsbrief  des  Daniel  Steinbock,  Ratsverwandten, 
Bürg.  u.  Falken wirts  des  hl.  röm.  Reichs  der  freien  Stadt  Strassburg,  üb. 
1000  fl.  Kap.  (zu  4%  auszuleihen),  wovon  aUJährl.  die  Zinsen  an  arme 
Badgäste,  ohne  Unterschied  der  Nation  u.  Religion,  verteilt  werden  sollen 
u.  Bürgermeister,  Gericht  u.  Rat  der  Stadt  Baden  zu  Patronen  u.  Exeku- 
toren  dieser  Fundation  ersucht  u.  verordnet  werden.  PO.  1  S.  Mit  bei- 
gefügtem Transfix  des  Markgr.  Wilhelm  zur  Ratifikation  ob.  Vermächt- 
nisses.   PO.  1  S.  31. 

1678  Nov.  7.  Bestätigung  der  von  Markgr.  Christoph  der  Stadt  Baden 
gegeb.  neuen  Freiung,  Polizei  u.  Ordnung  durch  Markgr.  Ludwig  Wil- 
helm.   PO.  1  S.  32. 

1678  Nov.  7.  Revers  der  Stadt  Baden,  Bürgermeister,  Gericht,  Rat 
u.  Gemeinde  üb.  die  dem  Markgr.  Ludwig  Wilhelm  geschehene  Huldigung. 
Perg.-Kop.  33. 

1680,  1716,  1716,  1774,  1775.  Fünf  Dekrete,  den  Salz-Profit,  die 
Leibschatzung,  sowie  das  Frucht-,  Wein-,  Fleisch-,  Ohmgeld  etc.  betr. 
Pap.-Or.  34. 

1708  Jnli  7  Baden.  Dekret  des  „Fürstl.  Marg.  Baad.  Geheimbd  Rath- 
Hofraths*^  an  Bürgermeister,  Gericht  u.  Rat,  auch  ganze  Gemeinde,  die 
Bitte  um  Bestätigung  der  Privilegien  betr.    Pap.-Or.  35. 

1708  Juli  24.  Bestätigung  der  „Freiheiten,  Recht  u.  Gerechtigkeiten^ 
der  Stadt  Baden  durch  Francisca  Sibylla  Augusta  Markgräfin  zu  Baden, 
als  Vormünderin  ihres  Sohnes  Ludw.  Georg,  Markgr.  zu  Baden.  Pap.-Or. 
1  S.  u.  Pap.-Kop.  36. 

1714  Apr.  20  u.  1720  Okt.  20.  Bürgermeistereiordnung.  Extrahiert 
aus  der  Polizei  der  Stadt  Baden.    Pap.-Kop.  37, 

1728  Febr.  26  Rastatt.  Freiheitsbrief  des  Bürgermeisters  Joh.  Adolf 
Stephan!  auf  sein  zu  Baden  stehendes  Haus  zum  Salmen  u.  seine  der- 
zeitigen Güter,  erteilt  von  dem  Markgr.  Ludwig  Georg.  PO.  1  S.  aus 
Pap.  abg.  38. 

1731  Sept.  11  Rastatt.  Die  von  der  hochfürstl.  Hofratskanzlei  bestät. 
„Neue  Weg-Gelds-Ordnung"  zw.  der  Stadt  u.  dem  Amt  Baden  einerseits 
u.  den  Ämtern,  Städten,  Flecken  u.  Gemeinden  Rastatt,  Steinbach,  StoU- 
hofen,  Hügelsheim,  Sandweier  u.  Iffezheim  samt  den  drei  Ried- Dörfern 
anderseits.    PO.  1  S.  39. 

1751  Okt.  29  Ettlingen.  Vergleich  zw.  dem  Domkapitel  zu  Speyer, 
dem  Gotteshaus  Lichteuthal  u.  der  Stadt  Baden,  den  Zehnten  betr.  Pap.- 
Or.  5  S.  40. 

1762  Apr.  10  Rastatt.  Erblehensbrief  von  Markgr.  August  Georg 
„für  Bürgermeister,  Gericht  u.  Rat  der  Stadt  Baden  u.  ihre  Nachkommen^ 
über  die  Badstube  am  Spitalbrunnen  gelegen.    PO.     1  Sieg.  41. 


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1 26  S  t  ö  s  8  0  r. 


17C2  Mai  12  Rastatt.  „Verglicbs  Instrament^  zw.  Fflrstl.  Markgräfl. 
bad.  Hofkammer  u.  der  Stadt  Baden  inbetreff  des  sog.  EaazleiholzeB,  bezw. 
Kanzloiholzgelde^.    Pap.  Or.  2  S.  42. 

1765  Juli  12  Rastatt.  Die  YerpflichtuDg  des  EoUegiatstiftes,  den 
Beitrag  zu  Reichs-  u.  Kreisanlagcn  betr.    Pap.  Or.  1  S.  43. 

1767  Mai  29  Rastatt.  Bestätigung  der  Privilegien  u.  Freiheiten  des 
Job.  Adam  Ilnck,  Ratsvorwandton  u.  nunmehrigen  Besitzers  der  Herberge 
zum  Salmen  in  der  Stadt  Baden,  auf  sein  Wirtshaus  znm  Salinen  n. 
Güter  wie  sie  dem  früheren  Besitzer  Adolph  Stephani  erteilt  wurden,  Yon 
Markgr.  Aug.  Georg.    PO.  1  S.  44. 

1767  Dez.  4.  Kxtrakt  eines  Urteils,  bezügl.  der  Gleichberecbtigong 
der  Bürg,  von  Oos  als  „gemeine  Mit-Niesser^  mit  den  Bürgern  von  Baden, 
üb.  Wälder,  Wasser  u.  Weiden  Recht  zu  sprechen.  Pap.-Kop.    1  S.   45. 

1771  Juli  30.  Testament  des  Markgr.  August  Georg.  Dritter  Fase. 
Pap.-Kop.  46. 

1784  März  24,  Mai  17,  Juni  1.  Der  gegen  den  Landesfürsten  gefObrte 
Syndikatsprozess,  die  Bestätigung  der  Stadtprivilegien  betr.  Pap.-Or.  47. 

1787  März  19  Karlsruhe.  Fürstl.  Reskript  an  das  Amt  Baden,  die 
Bestätigung  der  Pjivilegien,  die  Unterstützung  von  Kranken-  n.  Waisen- 
anstalten  im  „B.  Badischen"  aus  dem  Gutleuthausfond  u.  das  Stimmrecht 
des  Stadtschreibers  in  städt.  Angelegenheiten  betr.    Pap.-Or.  48. 

1793  Juli  20.  Bestätigung  der  von  Markgr.  Christoph  der  Stadt  Ba- 
den auf  Dienstag  nach  St.  Egidientag  1507  erteilten  Privilegien  —  mit 
den  von  Markgr.  Aug.  Georg  den  20.  Juli  1763  beigesetzten  fünf  weiteren 
Bestimmungen  —  durch  Markgr.  Carl  Friedrich.    Pap.-Or.    1  S.     49. 


b.  Akten,  Bücher,  Rechnungen,  Verzeichnisse  etc. 

1456—1672.    Waldverträge.    Pap.-Kop.  1. 

1510—1516.  Gemeindeordnungen  verschiedenen  Inhalts.  Pap.-Or. 
u.  Kopie.  2. 

1608—1848.    Armenhaus.    Steinbock'sche  Sttiftung: 

1)  Mehrere  Faszikel,  Stiftungen,  Vermögensverwaltung  etc.  betr.  1608 
-1822,  1651-1860,  1672-1764,  1711—1766,  1781—1851,  1804—1840, 
1807—1843.  Perg.  u.  Pap.  Or.  u.  Kop. 

2)  Armenhaus-,  Almosen-  und  Steinbock'sche  Stiftungsrechnangen 
16  Voll.  1664-1838. 

I.  1644—1673.     II.  1674-1686.  IIL  1687-1710.      IV.  1711—1725. 

V.  1726-1736.    VI.  1737-1749.  VII.  1750-1755.   VIII.  1766~176a 

IX.  1769-1778.     X.  1779-1787.  XI.  1788— 1796.    XU.  1797— 17^9. 

XIII.  1800-1811.  XIV.  1812-1819.  XV.  1820—1825.   XVI.  1826    1838. 

Pap.-Or.  8. 

1625—1808.  Kriegskontributionsrechnungen.  4  Voll:  I.  1626—1702, 
IL  1709-1712,  III.  1713-1744,  IV.  1803-1808.    Pap.-Or.  4. 

1641-1763.  Soldatenpflcgungsgelder  („Küchen-  u.  Gardegelder**)  4 
Voll,  aus  den  Jahren  1641,  1647,  1665,  1691,  1692,  1694,  1697,  1701 
—1756,  1757-1763.    Pap.-Or.  6.